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Rektorat
Beschreibung der Organisation
Sprache
Englisch
Deutsch
Kurzbeschreibung
Das Rektorat ist neben dem Universitätsrat, der Rektorin oder dem Rektor und dem Senat eines der obersten Leitungsorgane der Universität. Die Aufgaben des Rektorats sind im UG 2002, Art. 1 § 22 geregelt.
 
Beschreibung
Das Rektorat ist neben dem Universitätsrat, der Rektorin oder dem Rektor und dem Senat eines der obersten Leitungsorgane der Universität. Die Aufgaben des Rektorats sind im UG 2002, Art. 1 § 22 geregelt.
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