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Beschreibung der Organisation


Kurzbeschreibung  
Studiendirektor/in:
Das gem. § 19 Abs 2 Z 2 UG an der mdw eingerichtete monokratische Organ für die Vollziehung studienrechtlicher Bestimmungen heißt STUDIENDIREKTOR/IN.
Zusammen mit einem 3 Personen umfassenden MitarbeiterInnenteam des BÜROS des STUDIENDIREKTORS nimmt der Studiendirektor (im Verhinderungsfall der stellvertretende Studiendirektor) bei der konkreten Ausgestaltung des Studienrechts an der mdw einen vielfältigen Aufgabenbereich wahr.

 
Beschreibung  
Studiendirektor/in:
Das gem. § 19 Abs 2 Z 2 UG an der mdw eingerichtete monokratische Organ für die Vollziehung studienrechtlicher Bestimmungen heißt STUDIENDIREKTOR/IN.
Zusammen mit einem 3 Personen umfassenden MitarbeiterInnenteam des BÜROS des STUDIENDIREKTORS nimmt der Studiendirektor (im Verhinderungsfall der stellvertretende Studiendirektor) bei der konkreten Ausgestaltung des Studienrechts an der mdw einen vielfältigen Aufgabenbereich wahr. Fokussiert auf individuelle Studienverläufe sind exemplarisch folgende Bereiche zu nennen :
Begutachtung von Curricula, Genehmigung eines individuellen Studiums, Beratung in studienrechtlichen Spezialfragen, Bestellung von Zulassungsprüfungssenaten, Erlass der Zulassungsprüfung, sofern dies in den Curricula vorgesehen ist, Studienzeitverkürzung in zentralen künstlerischen Fächern, Anerkennung von Prüfungen, Vorausbescheide Erasmus Outgoings, Beurlaubungen, Festlegung einer abweichenden Prüfungsmethode bei Behinderung, Feststellung, ob eine Prüfung aus wichtigem Grund abgebrochen wurde, Vorsitz bei der letzten zulässigen Wiederholung einer kommissionellen Prüfung, Aufhebung von mangelhaften Prüfungen und Nichtigerklärung von Beurteilungen, Ausschreibung und Zuerkennung von Leistungs- und Förderungsstipendien, Ausstellung von studienabschließenden Zeugnissen, Verleihung akademischer Grade, Ausstellung von Sponsions- und Promotionsurkunden, Widerruf akademischer Grade, Nostrifizierungen.
Für Fragen, Probleme, Beschwerden beim Studium, die nicht vor Ort geklärt oder gelöst werden können,
ist beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft eine Ombudsstelle für Studierende eingerichtet : http://www.hochschulombudsmann.at/.