Schiedskommission     Logo

Beschreibung der Organisation


Kurzbeschreibung  
Kontakt:
<a href="mailto:schiedskommission@mdw.ac.at">schiedskommission@mdw.ac.at</a>
 
Beschreibung  
Aufgaben der Schiedskommission

Die gesetzmäßigen Aufgaben der Schiedskommission sind gemäß § 43 Universitätsgesetz 2002:
1. Vermittlung in Streitfällen von Angehörigen der Universität.

2. Die Entscheidung über Beschwerden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wegen einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts oder auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung durch die Entscheidung eines Universitätsorgans

3. Die Entscheidung über Einreden der unrichtigen Zusammensetzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen

4. Die Entscheidung über Einreden der Mangelhaftigkeit des Wahlvorschlags des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen

Angelegenheiten, die einem Rechtszug unterliegen (z.B. Verfahren in Studienangelegenheiten, Habilitations- sowie Dienstrechtsverfahren) und Leistungsbeurteilungen (z.B. Beurteilungen von Prüfungen und wissenschaftlichen Arbeiten) sind von einer Prüfung durch die Schiedskommission ausgenommen. Sie ist daher nicht berufen, z. B in Studienrechtsangelegenheiten, Habilitations- oder Dienstrechtsverfahren zu intervenieren.

Die Schiedskommission soll bei Erfüllung ihrer Aufgaben möglichst auf ein Einvernehmen zwischen den Beteiligten hinwirken.
Alle Organe und Angehörigen der Universität sind nach § 43 UG verpflichtet, den Mitgliedern der Schiedskommission Auskünfte in der Sache zu erteilen und an Kontaktgesprächen teilzunehmen. Die Mitglieder der Schiedskommission sind bei der Ausübung dieser Funktion an keine Weisungen oder Aufträge gebunden.


Mitglieder der Schiedskommission
Die Schiedskommission besteht aus sechs Mitgliedern, die keine Angehörigen der betreffenden Universität sein müssen. Je ein männliches und ein weibliches Mitglied sind vom Senat, vom Universitätsrat und vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen für eine Funktionsperiode von zwei Jahren zu nominieren. Zwei der Mitglieder müssen rechtskundig sein. Vom Senat, vom Universitätsrat und vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist jeweils ein Ersatzmitglied zu nominieren.


KONTAKT:
Mag.a Martina Baravalle, Juristin
<a href="mailto:schiedskommission@mdw.ac.at">schiedskommission@mdw.ac.at</a>
Tel.: +43 (1) 71155 - 6007