Kurzbeschreibung |
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Die Dienstleistungseinrichtungen wurden gemäß UG 2002, § 20 Abs. 4 im Organisationsplan festgelegt und sind zur Unterstützung der Forschung, Lehre und Erschließung der Kunst für das Management der Universität zuständig. Die einzelnen Management-Aktivitäten sind durch eine moderene, dezentrale Vernetzung von Mikroprofilen der einzelnen Dienstleistungseinrichtungen sowie durch eine herausragende (führende) Qualität der Leistungserstellung charakterisiert.
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