Rektorat     Logo

Beschreibung der Organisation


Kurzbeschreibung  
Das Rektorat ist neben dem Universitätsrat, der Rektorin oder dem Rektor und dem Senat eines der obersten Leitungsorgane der Universität. Die Aufgaben des Rektorats sind im UG 2002, Art. 1 § 22 geregelt.
 
Beschreibung  
Das Rektorat ist neben dem Universitätsrat, der Rektorin oder dem Rektor und dem Senat eines der obersten Leitungsorgane der Universität. Die Aufgaben des Rektorats sind im UG 2002, Art. 1 § 22 geregelt.