Senat
Beschreibung der Organisation
Sprache
Englisch
Deutsch
Kurzbeschreibung
Der Senat ist neben dem Universitätsrat, dem Rektorat und der Rektorin oder des Rektors eines der obersten Leitungsorgane der Universität. Die Aufgaben des Senats sind im UG 2002, Art. 1 § 25 geregelt.
 
Beschreibung
Der Senat ist neben dem Universitätsrat, dem Rektorat und der Rektorin oder des Rektors eines der obersten Leitungsorgane der Universität. Die Aufgaben des Senats sind im UG 2002, Art. 1 § 25 geregelt.
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