Senat     Logo

Beschreibung der Organisation


Kurzbeschreibung  
Der Senat ist neben dem Universitätsrat, dem Rektorat und der Rektorin oder des Rektors eines der obersten Leitungsorgane der Universität. Die Aufgaben des Senats sind im UG 2002, Art. 1 § 25 geregelt.
 
Beschreibung  
Der Senat ist neben dem Universitätsrat, dem Rektorat und der Rektorin oder des Rektors eines der obersten Leitungsorgane der Universität. Die Aufgaben des Senats sind im UG 2002, Art. 1 § 25 geregelt.