Universitätsrat
Description of organisation
Language
English
German
Short description
Der Universitätsrat ist neben dem Rektorat, der Rektorin oder des Rektors und dem Senat eines der obersten Leitungsorgane der Universität. Die Aufgaben des Universitätsrates sind im § 21 UG 2002 geregelt.
 
Description
Der Universitätsrat ist neben dem Rektorat, der Rektorin oder des Rektors und dem Senat eines der obersten Leitungsorgane der Universität. Die Aufgaben des Universitätsrates sind im § 21 UG 2002 geregelt.
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