Universitätsrat
Beschreibung der Organisation
Sprache
Englisch
Deutsch
Kurzbeschreibung
Der Universitätsrat ist neben dem Rektorat, der Rektorin oder des Rektors und dem Senat eines der obersten Leitungsorgane der Universität. Die Aufgaben des Universitätsrates sind im § 21 UG 2002 geregelt.
 
Beschreibung
Der Universitätsrat ist neben dem Rektorat, der Rektorin oder des Rektors und dem Senat eines der obersten Leitungsorgane der Universität. Die Aufgaben des Universitätsrates sind im § 21 UG 2002 geregelt.
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