Universitätsrat     Logo

Description of organisation


Short description  
Der Universitätsrat ist neben dem Rektorat, der Rektorin oder des Rektors und dem Senat eines der obersten Leitungsorgane der Universität. Die Aufgaben des Universitätsrates sind im § 21 UG 2002 geregelt.
 
Description  
Der Universitätsrat ist neben dem Rektorat, der Rektorin oder des Rektors und dem Senat eines der obersten Leitungsorgane der Universität. Die Aufgaben des Universitätsrates sind im § 21 UG 2002 geregelt.