Universitätsrat     Logo

Beschreibung der Organisation


Kurzbeschreibung  
Der Universitätsrat ist neben dem Rektorat, der Rektorin oder des Rektors und dem Senat eines der obersten Leitungsorgane der Universität. Die Aufgaben des Universitätsrates sind im § 21 UG 2002 geregelt.
 
Beschreibung  
Der Universitätsrat ist neben dem Rektorat, der Rektorin oder des Rektors und dem Senat eines der obersten Leitungsorgane der Universität. Die Aufgaben des Universitätsrates sind im § 21 UG 2002 geregelt.