Studienjahr 2006/07, 4.4.2007 - - Mitteilungsblatt 14, mdw.ac.at
MITTEILUNGSBLATT
Studienjahr 2006/07 ausgegeben am 4. April 2007 14. Stück
Verleihungen
202. Verleihung der Verdienstmedaille in Gold für besonders herausragende Verdienste um die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien an Herrn o.Univ. Prof. Heinz MEDJIMOREC.
Kundmachungen
203. Neue stellvertretende Leitung am Institut für Wiener Klangstil (Musikalische Akustik).
204. Verordnung über die Wahltage und der sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschüler-innen- und Hochschülerschaftswahlen 2007.
205. Änderung des Satzungsteils Studienrecht § 3.
206. Beschluss des Senats betreffend die auf Zeugnissen aufgeführten Noten von Fächern, die sich aus mehreren Lehrveranstaltungsprüfungen zusammensetzen.
207. Korrektur zum Mitteilungsblatt Nr. 13 vom 21.3.2007 (Punkt 187).
Habilitationskommissionen
208. Zusammensetzung der Habilitationskommission Elisabeth KROPFITSCH im Fach Violine.
209. Größe der Habilitationskommission Leonid SOROKOW.
210. Mitteilung gemäß § 103 (5) UG 02 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Habilitationskommission Fach Violine (Habilitationsverfahren Leonid SOROKOW).
211. Größe und Zusammensetzung der Habilitationskommission David BABCOCK im Fach Tonsatz sowie Bestellung von Gutachtern.
Berufungskommissionen
212. Änderung in der Zusammensetzung der Berufungskommission für Komposition (Nachfolge Klaus Peter SATTLER).
Offene Stellen
213. Ausschreibung der Stelle einer/eines wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterin/ Mitarbeiters im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (einer Vertragslehrerin/eines Vertragslehrers) für den Bereich Neue Musik am Institut für Komposition und Elektroakustik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
214. Ausschreibung der Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters im Finanzcontrolling im Zentrum für Finanz- und Rechnungswesen an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
215. Ausschreibung einer/eines halbbeschäftigten Mitarbeiterin/s für die Stabsstelle des Rektorates – Koordinationsstelle für Genderfragen an der Universität für angewandte Kunst Wien.
Stipendien, Programme, Preise
216. Ausschreibung Josef Windisch-Stipendium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien Studienjahr 2007/2008.
217. Ausschreibung von Stipendien der „Tokyo Foundation“ an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für das Studienjahr 2007/08.
218. Ausschreibung von Studienstipendien „Dr. Martha Sobotka-Charlotte Janeczek-Stiftung“ an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für das Studienjahr 2007/08.
219. Ausschreibung von zwei Förderungspreisen der „Feiling-Stiftung“ an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für das Studienjahr 2007/08.
220. Ausschreibung von zwei Förderungspreisen der „Czibulka-Stiftung“ an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für das Studienjahr 2007/08.
221. Ausschreibung Wiener Rupert-Riedl-Preis für interdisziplinäre Diplomarbeiten und Dissertationen.
222. Ausschreibung des Forschungspreises für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark 2007.
223. Ausschreibung des Förderungspreises für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark 2007.
224. Ausschreibung des Erzherzog-Johann-Forschungspreises des Landes Steiermark 2007.
225. 5. Internationaler Wettbewerb für Regie und Bühnenbild.
226. Ausschreibung des Erwin Wenzl Preises 2007.
227. Ausschreibung der Jahresstipendien 2007 des Landes Salzburg für Musik, Literatur, bildende Kunst, Film.
228. Ausschreibung Preis des Landes Salzburg für elektronische Musik 2007.
229. Ausschreibung Salzburger Landespreis für Medienkunst.
230. Postgraduate-Stipendium für die Universität Alberta (Edmonton/Kanada).
231. Anwerbung von U.S. GastprofessorInnen für Fulbright Stipendien 2008-09 an österreichischen Universitäten.
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 07.03.2007 beschlossen, Herrn o. Univ. Prof. Heinz Medjimorec gem. § 6 Abs. 2 Satzungsteil Akademische Ehrungen eine Verdienstmedaille in Gold für besonders herausragende Verdienste um die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zu verleihen.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Das Rektorat hat in seiner Sitzung vom 5. März 2007 beschlossen, mit Wirksamkeit vom 2. April 2007 Herrn ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wilfried Kausel zum neuen stellvertretenden Leiter des Instituts für Wiener Klangstil (Musikalische Akustik) zu bestellen.
Der Rektor: W. Hasitschka
Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung hat mit Verordnung vom 22. März 2007, BGBl. II Nr. 71/2007 die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2007 bekannt gegeben.
Auf Grund des § 34 Abs. 2 und des § 35a Abs. 7 des Hochschülerinnen- und Hochschüler-schaftsgesetzes 1998 – HSG 1998, BGBl. I Nr. 22/1999, zuletzt geändert durch das Bundes-gesetz BGBl. I Nr. 1/2005 und die Kundmachung BGBl. I Nr. 160/2006, wird verordnet:
Als Wahltage für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2007 werden Dienstag, 22. Mai 2007, Mittwoch, 23. Mai 2007, und Donnerstag, 24. Mai 2007, festgelegt.
Folgende Fristen und Termine sind einzuhalten:
| 3. April 2007 | - Stichtag für die Wahlberechtigung (§ 19 HSWO 2005)
- Beginn der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge (§ 21 Abs. 1 HSWO 2005) - Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen (§ 27 Abs. 1 HSWO 2005) |
| 19. April 2007 | - Letzter Termin für die Übermittlung bzw. Bereitstellung der Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse für die zu wählenden Organe der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (§ 18 HSWO 2005)
- Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 1 HSWO 2005) - Beginn der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 2 HSWO 2005) |
| 26. April 2007 | - Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge und Kandidaturen (§ 21 Abs. 1 HSWO 2005) |
| 3. Mai 2007 | - Ende der Einsichtnahmefrist in die Wählerinnen- und Wähler-verzeichnisse (§ 20 Abs. 1 HSWO 2005)
- Ende der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 2 HSWO 2005) - Letzte Möglichkeit zur Einrichtung von Unterkommissionen der Wahlkommissionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschüler-schaften an den Universitäten (§ 13 Abs. 2 HSWO 2005) |
| 8. Mai 2007 | - Letzter Termin für die Vorlage der Verbesserungen von Wahlvorschlägen und Kandidaturen (§ 28 Abs. 3 HSWO 2005)
- Letzter Termin für die Rückziehung von Wahlvorschlägen (§ 29 HSWO 2005) - Letzter Termin für die Rückziehung von Kandidaturen (§ 29 HSWO 2005) - Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlzeiten und Wahllokale (§ 32 HSWO 2005) |
| 10. Mai 2007 | - Letzter Termin für Entscheidungen der Wahlkommissionen über Einsprüche gegen Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 3 HSWO 2005)
- Letzter Termin für die Herstellung des Einvernehmens über die unter-scheidenden Bezeichnungen von Wahlvorschlägen (§ 22 Abs. 1 HSWO 2005) - Letzter Termin für die Zurückziehung von Unterstützungserklärungen (§ 26 Abs. 6 HSWO 2005) |
| 14. Mai 2007 | - Letzter Termin für die Verlautbarung der (verbesserten) Wahl-vorschläge und Kandidaturen (§ 31 Abs. 2 HSWO 2005)
- Letzter Termin für die Veröffentlichung der genehmigten Listen-verbände (§ 51 Abs. 2 HSWO 2005) |
| 22. Mai 2007 | - Erster Wahltag
- Letzter Termin für die Konstituierung der Unterkommissionen der Wahlkommissionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschüler-schaften an den Universitäten (§ 13 Abs. 2 HSWO 2005) |
| 23. Mai 2007 | - Zweiter Wahltag |
| 24. Mai 2007 | - Dritter Wahltag
- Erster Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 56 HSWO 2005) |
| 31. Mai 2007 | - Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 14 Abs. 3 HSWO 2005)
- Letzter Termin für die Zuweisung der Mandate (§ 14 Abs. 3 HSWO 2005) - Letzter Termin für die Verständigung der Gewählten (§ 14 Abs. 3 HSWO 2005) |
| 30. Juni 2007 | - Letzter Termin für die Konstituierung der Bundesvertretung (§ 6 Abs. 2 HSG 1998 |
| binnen zwei Wochen ab Verlautbarung des jeweiligen Wahlergebnisses | - Einspruchsmöglichkeit gegen die Wahl der Bundesvertretung (§ 58 Abs. 2 HSWO 2005)
- Einspruchsmöglichkeit gegen die Wahlen der Universitäts-vertretungen und die Studienvertretungen (§ 59 Abs. 2 HSWO 2005) |
| 1. Juli 2007 | - Beginn der neuen Funktionsperiode (§ 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 3 HSG 1998) |
Die Vorsitzende der Wahlkommission: E. Freismuth
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 28.03.2007 auf Vorschlag des Rektorats folgende Änderung des Satzungsteils Studienrecht beschlossen:
Zulassung :
§ 3
(1) entfällt.
(2) entfällt.
Die Zulassung zu Studien, in deren Curriculum die abgelegte Reifeprüfung als Zulassungsvoraussetzung vorgesehen ist, setzt zusätzlich zur positiv bestandenen Zulassungsprüfung die allgemeine Universitätsreife gemäß § 64 Abs 1 Z 1 – 4 oder 5 UG 2002 voraus.(3)
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 28.03.2007 beschlossen:
Die auf Zeugnissen aufgeführten Noten von Fächern, die sich aus mehreren Lehrveranstaltungsprüfungen zusammensetzen, sind wie folgt zu bilden:
Das arithmetische Mittel aus den Lehrveranstaltungsprüfungsnoten ergibt die Fachnote. Bei einem Ergebnis, dessen Wert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5 ist, ist auf die bessere Note zu runden.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
In Punkt Nr. 187 des Mitteilungsblattes Nr. 13 vom 21.3.2007, Ersatzmitglied des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Studienangelegenheiten Bereich Musik- und Bewegungspädagogik/Musiktherapie, lautet der Name: „Dorothea Oberegelsbacher“.
E. Freismuth
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 28.03.2007 beschlossen, dass sich die Habilitationskommission für Elisabeth Kropfitsch (angestrebtes Fach Violine) wie folgt zusammensetzt:
Universitätsprofessoren: Christian Altenburger
Josef Hell
Klaus Maetzl
Akademischer Mittelbau: Marina Sorokowa
entsendeter Studierendenvertreter: Philipp Röck
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 28.03.2007 beschlossen, dass sich die Habilitations-kommission für Leonid Sorokow (angestrebtes Fach Violine) wie folgt zusammensetzt:
3 Universitätsprofessoren/innen, 1 Mittelbauvertreter/in, 1 Studierendenvertreter/in
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 28.03.2007 eine Habilitationskommission für das angestrebte Fach Violine beschlossen.
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren dieses Fachbereiches können ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von Gutachterinnen oder Gutachtern laut § 103 (5) UG 02 bis 18.04.2007 an die Oberbaukurie des Senats, z. H. des Kuriensprechers o.Univ.Prof. Mag. Wolfgang Heißler, Rennweg 8, 1030 Wien, bzw. e-mail heissler@mdw.ac.at, richten.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 28.03.2007 beschlossen, dass sich die Habilitationskommission für David Babcock (angestrebtes Fach Tonsatz) wie folgt zusammensetzt:
3 Universitätsprofessoren/innen, 1 Mittelbauvertreter/in, 1 Studierendenvertreter/in
Universitätsprofessoren: Alfred Halbartschlager
Wolfgang Heißler
Ernst Würdinger
Akademischer Mittelbau: Herbert Lauermann
entsendeter Studierendenvertreter: Martin Astenwald
Gemäß § 103 (5) UG 2002 werden Herwig Reiter und Heinrich Gattermeyer als interne Gutachter und Richard Dünser und Wolfgang Liebhart als externe Gutachter bestellt.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Gemäß § 98 (3) UG 02 wird Christian Ofenbauer anstelle von Heiner Goebbels als externer Gutachter in die Berufungskommission für Komposition (Nachfolge Klaus Peter Sattler) bestellt.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Am Institut für Komposition und Elektroakustik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. Oktober 2007 eine Stelle eines/einer wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiters/Mitarbeiterin im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (eines Vertragslehrers/einer Vertragslehrerin) für den Bereich Neue Musik zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt
Vertrag: unbefristet
Aufnahmebedingungen:
Eine dem Fachgebieten entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung bzw. der Nachweis künstlerischer und kunstpädagogischer Leistungen, die den Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechen.
Gewünschte Qualifikationen:
Erwartet wird - vor dem Hintergrund umfangreicher Konzerterfahrung als Dirigent/Dirigentin –
· Kenntnis des internationalen Musikschaffens des 20./21. Jahrhunderts
· Kenntnis der gegenwärtigen Entwicklungstendenzen im Bereich der Neuen Musik
Aufgaben:
Betreuung der Fächer „Proben- und Aufführungspraktikum“ und „Dirigieren“ am Institut 1, sowie „Einführung in die Neue Musik“ und „Musik der Gegenwart“ im Bereich Instrumentalstudium.
· Probenarbeit und Konzertvorbereitung im Bereich der Instrumentalstudien im Rahmen kontinuierlicher Lehrtätigkeit
· Probenarbeit mit Kompositionstudenten/innen mit deren eigenen Arbeiten
· Vermittlung einer funktionsbezogenen Schlagtechnik, die für Neue Musik erforderlich ist
· Konzipierung und Durchführung von Konzertveranstaltungen in- und außerhalb der Universität
· Dokumentation der Leistungen durch Tonträgerproduktionen
Ende der Bewerbungsfrist: 20. Mai 2007 (Datum des Poststempels)
Bewerbungen sind mit der GZ 1394/07 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in dieser Verwendungsgruppe an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeits-verhältnis zur Universität erfolgt.
Der Rektor: W. Hasitschka
Im Zentrum für Finanz- und Rechnungswesen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. Juli 2007 im Rahmen des Finanzcontrollings die Stelle
eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin im Finanzcontrolling
zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden p>
Vertrag: unbefristet
Aufnahmebedingungen: abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
Erforderliche Qualifikationen: exzellente EDV-Kenntnisse (insb. Excel), Genauigkeit, Teamfähigkeit, rasche Auffassungsgabe, selbständiges Arbeiten
Aufgaben: Mitarbeit im Personalkostencontrolling, Kostenberechnungen im Bereich der Lehre, Erstellung von Berichten und Statistiken (Controlling/Buchhaltung)
Bewerbungsfrist: 04.04.2007 – 25.04.2007
Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 1782/07 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.
Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Der Rektor: W. Hasitschka
Die Universität für angewandte Kunst Wien sucht ab April 2007 eine/n halbbeschäftigte/n Mitarbeiter/in (20 Wochenstunden) für die Stabsstelle des Rektorats - Koordinationsstelle für Genderfragen.
Anstellungserfordernis:
- abgeschlossenes einschlägiges Studium
Tätigkeitsbereich:
- Mitwirkung bei der Erhebung von Daten in Hinblick auf Gender Mainstreaming und bei der Erstellung von Berichten über den Stand der Frauenförderung und der Implementierung der Gender Studies an der Angewandten
- Eigenständige organisatorische Betreuung der Vortragsreihe „Gender Studies im project space“
- Entwicklung und Umsetzung von Projekten der Koordinationsstelle für Genderfragen
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Großes Interesse an Fragen des Gender Mainstreaming, der Gleichstellung und der Frauenförderung – idealerweise auch praktische Erfahrungen auf diesem Gebiet
- Erfahrung in der Erhebung und Auswertung von statistischen Daten
- Kenntnis der wissenschaftlichen Basis des Gender Mainstreaming
- Freude an der (organisatorischen) Arbeit an Projekten – auch hier ist Erfahrung von Vorteil
- Kenntnis universitärer Strukturen
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis 10. April 2007 an die Personalabteilung der Universität für angewandte Kunst Wien, Oskar Kokoschka-Platz 2, 1010 Wien, e-mail: personalabteilung@uni-ak.ac.at, zu richten.
E. Freismuth
Für je eine/einen junge/jungen, begabte/n, mittelose/n Studierende/n der Institute 4, 5 und 6 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
Voraussetzungen für die Zuerkennung des Stipendiums sind:
· ausgezeichneter Studienerfolg
· Begabung
· Soziale Bedürftigkeit
Die Bewerbungen sind bis 15. Juni 2007 mittels Bewerbungsformular (erhältlich bei Frau Zacsek) an die Universität für Musik und darstellende Kunst, Büro des Vizerektors für Außenbeziehungen, z.Hd. Frau Zacsek, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.
Abgabe der vollständigen Bewerbung in den Institutssekretariaten.
Der Vizerektor: W. Klos
Voraussetzungen:
· Studium als ordentlicher Hörer an der Universität der Institute 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 16, 17, 18 und 19 (in höheren Semestern).
· Herausragende künstlerische bzw. wissenschaftliche Qualifikation, die vom Institut bestätigt wird.
Vorraussetzungen im Bereich Wissenschaft: Magisterstudium (Vorlage des Diplom-arbeitskonzeptes), Doktoratsstudium: (Vorlage des Dissertationsprojektes). Zusätzlich in beiden Fällen ist eine Empfehlung des jeweiligen Betreuers vorzulegen.
· Künstlerische oder wissenschaftliche Integrations- und Führungsqualitäten.
Fähigkeit zur Selbstpräsentation (auch in englischer Sprache).
· Soziale Bedürftigkeit
· Motivationsschreiben in englischer Sprache mit Ausbildungs- und Berufsziel und Darstellung des professionellen Leaderships.
Bewerbungsformulare:
Sind in den Institutssekretariaten, beim Studiendekan, beim Studiendirektor im Büro der Vizerektorin für Studium und Lehre und bei Frau Karin Zacsek, im Büro des Vizerektors für Außenbeziehungen, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, erhältlich. Bewerbungen sind bis spätestens 15. Juni 2007 an den Vizerektor für Außenbeziehungen der Universität zu richten. Abgabe der vollständigen Bewerbung in den Institutssekretariaten.
Der Vizerektor: W. Klos
Zweck der Stiftung ist die Gewährung von Studienstipendien an ordentliche Studierende der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Heranbildung erstklassiger Solisten bzw. Dirigenten.
Voraussetzung ist ein ordentliches Studium zur Heranbildung von erstklassigen Solisten (in erster Linie Dirigenten) im Rahmen der Studienrichtungen der Institute 2, 4, 5, 7, 8 (Orgel) und 9.
Interessenten/innen werden eingeladen, bis spätestens 15. Juni 2007 in den Sekretariaten der Institute 2, 4, 5, 7, 8 und 9 ein entsprechendes, ausführliches Gesuch einzubringen. Abgabe der vollständigen Bewerbung in den Institutssekretariaten.
Der Vizerektor: W. Klos
Für eine hochbegabte Sängerin und eine hochbegabte Geigerin/einen hochbegabten Geiger der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
Bewerberinnen werden dem Willen der Stifterin entsprechend bevorzugt.
Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungspreises sind ein hervorragender Studienerfolg, ein Studium der Studienrichtungen Gesang oder der Lehrgänge für Lied und Oratorium sowie Musikdramatische Darstellung, bzw. ein Studium der Studienrichtung Instrumentalstudium mit dem zentralen künstlerischen Fach Violine.
Schriftliche Bewerbungen mittels Formular und tabellarischem Lebenslauf sind bis 15. Juni 2007 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, z.Hd. Frau Zacsek, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten. Bewerbungsformulare sind in den Institutssekretariaten bzw. im Büro des Vizerektors für Außenbeziehungen erhältlich. Abgabe der vollständigen Bewerbung in den Institutssekretariaten.
Die Entscheidung über die Vergabe der Förderungspreise erfolgt durch einen Arbeitsausschuss der Stiftung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Vizerektor: W. Klos
Czibulka-Stiftung, Ausschreibung von zwei Förderungspreisen à € 1.250,-- für zwei junge, begabte, mittelose Studierende, der Studienrichtung Dirigieren, Komposition und Musiktheorie an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungspreises sind:
- Studierende im letzten Studienabschnitt der Studienrichtung Dirigieren sowie Komposition und Musiktheorie an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
- Begabung
- Mittellosigkeit
Die Bewerbungen sind bis 15. Juni 2007 mittels Bewerbungsformular (erhältlich bei Frau Zacsek) an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Büro des Vizerektors für Außenbeziehungen, z.Hd. Frau Zacsek, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.
Abgabe der vollständigen Bewerbung im Institutssekretariat (Frau Graschopf).
Der Vizerektor: W. Klos
Der Club of Vienna – eine internationale Vereinigung zur Förderung interdisziplinärer Forschung – verleiht, gemeinsam mit der Stadt Wien, auch dieses Jahr den Wiener Rupert-Riedl-Preis in der Höhe von € 1.000,-- für Diplomarbeiten und Dissertationen, die den Verträglichkeitspostulaten nachhaltiger Entwicklung verpflichtet sind. Gefördert werden abgeschlossene, interdisziplinäre und praxis-bezogene Arbeiten aus Naturwissenschaften, Wirtschaft, Technik, Sozial- und Geisteswissenschaften.
Der Preis ist von Sponsoren gestiftet.
Kriterien der Preiswürdigkeit:
1. Verankerung in der Evolutionstheorie
2. Interdisziplinarität
3. Verknüpfung mit Fragen nach Ursachen und Regulierung des (sogenannten) Wachstums
4. Einbettung in den lebendigen Fluss der gesellschaftlichen Praxis
5. gesellschaftspolitische Relevanz
6. wissenschaftliche Exzellenz
a) Sprache (bedeutungstragend, präzise, knapp)
b) erkenntnisleitende Fragen
c) Thesen und Argumentation
d) Stand der Wissenschaft
e) angewandte Methoden
f) Literatur
g) handwerkliche Ausführung des Werkes
Das wichtigste Kriterium der Preiswürdigkeit ist die Verankerung des Werkes in der evolutionären Erkenntnistheorie. Arbeiten, die dieses Kriterium nicht erfüllen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Die Arbeiten sind bis spätestens 1. Juni 2007 sowohl in schriftlicher Form und mit einer Kurzbeschreibung (3 Seiten DIN A4), als auch in elektronischer Form (E-mail oder CD) beim Club of Vienna einzureichen. Adresse: Club of Vienna – Geschäftsführung, Rilkeplatz 2/4, 1040 Wien, E-Mail: info@clubofvienna.org.
Die Beurteilung und Auswahl wird von einer unabhängigen Jury vorgenommen.
E. Freismuth
Der Forschungspreis wird jährlich ausgeschrieben bzw. verliehen. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung besteht nicht. Durch den Forschungspreis sollen hervorragende Leistungen auf allen Gebieten der wissenschaftlichen Forschung ausgezeichnet werden. Der Forschungspreis ist als Hauptpreis für eine anerkannte Wissenschafterin/einen anerkannten Wissenschafter zu verleihen. Der Hauptpreis kann nicht geteilt werden. Falls keine auszeichnungswürdige Arbeit vorliegt, ist von der Verleihung des Hauptpreises abzusehen.
Der Hauptpreis ist mit € 10.900,– dotiert.
Bewerberinnen/Bewerber um den Forschungspreis des Landes Steiermark müssen die österreichische oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren Hauptwohnsitz haben. Diesen sind Staatsbürgerinnen/Staatsbürger aus Staaten gleichgestellt, die Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind, soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt.
Die folgenden Bewerbungsunterlagen sind beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 3 – Wissenschaft und Forschung, Palais Trauttmansdorff, 8011 Graz, Trauttmansdorffgasse 2, einzureichen:
– auszuzeichnende Arbeit
– veröffentlichungsfähige, populärwissenschaftliche Kurzfassung der eingereichten Arbeit (15 Zeilen)
– eine anschauliche Darstellung des eigenen wissenschaftlichen Umfeldes
– institutsexternes, wissenschaftlich qualifiziertes Gutachten über die eingereichte Arbeit
– Publikationsliste
– Lebenslauf
– Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)
– Meldezettel (Kopie)
– Jede Bewerberin/Jeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass für die vorgelegte Arbeit bisher kein Preis an sie/ihn vergeben wurde und diese Arbeit auch bei keinem anderen Bewerb eingereicht wurde.
– Jede Bewerberin/Jeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass es sich bei der vorgelegten Arbeit weder um eine Diplomarbeit noch um eine Dissertation handelt.
– Bei Arbeiten einer kollektiven Autorenschaft sind sowohl in der Bewerbung als auch im beizubringenden wissenschaftlichen Gutachten der substanziell eigene Beitrag der Bewerberin/des Bewerbers sowie ihr/sein prägender Anteil am Gesamtwerk klar erkennbar auszuweisen.
Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 12. April 2007.
Bewerberinnen/Bewerber können auch von Dritten vorgeschlagen werden.
Die Bewerberinnen/Bewerber müssen in der wissenschaftlichen Forschung tätig gewesen sein und auf Grund ihrer bisherigen Leistungen Gewähr für weitere Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der eingereichten Arbeiten bieten.
Für eine Diplomarbeit, eine Dissertation oder ein abgeschlossenes Lebenswerk wird der Preis nicht vergeben.
Die Wiedereinreichung einer zuvor für einen der steirischen Forschungspreise bereits eingereichten Arbeit ist zulässig.
E. Freismuth
Der Förderungspreis ist mit € 10.900,– dotiert.
Bewerberinnen/Bewerber um den Förderungspreis des Landes Steiermark müssen die österreichische oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren Hauptwohnsitz haben. Diesen sind Staatsbürgerinnen/Staatsbürger aus Staaten gleichgestellt, die Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind, soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt.
Sie haben die folgenden Bewerbungsunterlagen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 3 – Wissenschaft und Forschung, Palais Trauttmansdorff, 8011 Graz, Trauttmansdorffgasse 2, einzureichen:
– auszuzeichnende Arbeit
– veröffentlichungsfähige, populärwissenschaftliche Kurzfassung der eingereichten Arbeit (15 Zeilen)
– eine anschauliche Darstellung des eigenen wissenschaftlichen Umfeldes
– institutsexternes, wissenschaftlich qualifiziertes Gutachten über die eingereichte Arbeit
– Publikationsliste
– Lebenslauf
– Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)
– Meldezettel (Kopie)
– Jede Bewerberin/Jeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass für die vorgelegte Arbeit bisher kein Preis an sie/ihn vergeben wurde und diese Arbeit auch bei keinem anderen Bewerb eingereicht wurde.
– Jede Bewerberin/Jeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass es sich bei der vorgelegten Arbeit weder um eine Diplomarbeit noch um eine Dissertation handelt.
– Bei Arbeiten einer kollektiven Autorenschaft sind sowohl in der Bewerbung als auch im beizubringenden wissenschaftlichen Gutachten der substanziell eigene Beitrag der Bewerberin/des Bewerbers sowie ihr/sein prägender Anteil am Gesamtwerk klar erkennbar auszuweisen.
Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 12. April 2007.
Bewerberinnen/Bewerber können auch von Dritten vorgeschlagen werden.
Die Bewerberinnen/Bewerber müssen in der wissenschaftlichen Forschung tätig gewesen sein und auf Grund ihrer bisherigen Leistungen Gewähr für weitere Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der eingereichten Arbeiten bieten.
Für eine Diplomarbeit, eine Dissertation oder ein abgeschlossenes Lebenswerk wird der Preis nicht vergeben.
Die Wiedereinreichung einer zuvor für einen der steirischen Forschungspreise bereits eingereichten Arbeit ist zulässig.
E. Freismuth
Der Erzherzog-Johann-Forschungspreis ist mit € 10.900,– dotiert.
Bewerberinnen/Bewerber um den Erzherzog-Johann-Forschungspreis des Landes Steiermark müssen eine österreichische oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren Hauptwohnsitz haben. Diesen sind StaatsbürgerInnen aus Staaten gleichgestellt, die Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind, soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt.
Sie haben die folgenden Bewerbungsunterlagen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 3 – Wissenschaft und Forschung, Palais Trauttmansdorff, 8011 Graz, Trauttmansdorffgasse 2, einzureichen:
– auszuzeichnende Arbeit
– veröffentlichungsfähige, populärwissenschaftliche Kurzfassung der eingereichten Arbeit (15 Zeilen)
– anschauliche Darstellung des eigenen wissenschaftlichen Umfeldes
– explizite Darstellung des Steiermarkbezuges für die Bewerbung um den Erzherzog-Johann-Forschungspreis
– institutsexternes, wissenschaftlich qualifiziertes Gutachten über die eingereichte Arbeit
– Publikationsliste bzw. Werkliste
– Lebenslauf
– Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)
– Meldezettel (Kopie)
– Jede Bewerberin/Jeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass für die vorgelegte Arbeit bisher kein Preis an sie/ihn vergeben wurde und diese Arbeit auch bei keinem anderen Bewerb eingereicht wurde.
– Jede Bewerberin/Jeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass es sich bei der vorgelegten Arbeit weder um eine Diplomarbeit noch um eine Dissertation handelt.
– Bei Arbeiten einer kollektiven Autorenschaft sind sowohl in der Bewerbung als auch im beizubringenden wissenschaftlichen Gutachten der substanziell eigene Beitrag der Bewerberin/des Bewerbers sowie ihr/sein prägender Anteil am Gesamtwerk klar erkennbar auszuweisen.
Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 12. April 2007.
Bewerberinnen/Bewerber können auch von Dritten vorgeschlagen werden.
Die Bewerberinnen/Bewerber müssen in der wissenschaftlichen Forschung tätig gewesen sein und auf Grund ihrer bisherigen Leistungen die Gewähr für weitere Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der eingereichten Arbeiten bieten.
Für eine Diplomarbeit, eine Dissertation oder ein abgeschlossenes Lebenswerk wird der Preis nicht vergeben.
Die Wiedereinreichung einer bereits zuvor eingereichten Arbeit für einen der steirischen Forschungspreise ist zulässig.
E. Freismuth
Veranstalter
RING AWARD, Kulturverein
als Initiative des WAGNER FORUM GRAZ, in Zusammenarbeit mit BÜHNEN GRAZ und unter Einbindung des Instituts für Bühnengestaltung sowie des Instituts für Elektronische Musik und Akustik der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.
Teilnahmebedingungen
Der Wettbewerb ist öffentlich und für Kandidaten aus allen Staaten zugänglich. Teilnahmeberechtigt sind Regisseure und Bühnenbildner, die eine entsprechende Ausbildung bzw. künstlerische Erfahrung nachweisen können und noch an keiner größeren Bühne eine eigenständige Inszenierungsarbeit durchgeführt haben.
Teilnehmende sollen das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Zur Teilnahme haben sich grundsätzlich ein Regisseur und ein Bühnenbildner zu einem Team zusammenzu-schließen.
Über die Teilnahmeberechtigung entscheidet die Ring Award-Jury.
Anmeldung und Einreichung
Die Anmeldung ist mit dem Anmeldeformular an folgende Adresse zu richten: ring.award.08, Postfach 557, 8011 Graz, Austria office@ringaward.com.
Die Teilnahmegebühr beträgt € 30,- pro Team.
Die Angemeldeten erhalten nach ihrer Zulassung zum Wettbewerb eine Teilnahmebestätigung.
Anmelde- und Einsendeschluss für die Einreichung: 21. Juli 2007. Es gilt das Datum des Poststempels.
Weitere Informationen unter: http://www.ringaward.com/
E. Freismuth
Folgende Preise werden vergeben:
Kategorie SchülerInnen 3 Preise je € 1.100,--
Kategorie LehrabsolventInnen 3 Preise je € 1.100,--
Kategorie UniversitätsabsolventInnen 4 Preise
2 Diplomarbeiten je € 1.500,--
2 Dissertationen je € 1.900,--
1 Ehrenpreis
Die Ehrenpreisträgerin oder der Ehrenpreisträger wird von der Jury vorgeschlagen!
Über die Vergabe des Erwin Wenzl Preises entscheidet eine Fachjury in nicht öffentlicher Sitzung.
Einreichfrist:
Die Einreichungen sind bis spätestens 30. Juni 2007 zu richten an: St. Magdalena – das Bildungszentrum, Dr. Erwin Wenzl Haus, Schatzweg 177, 4040 Linz, Austria, Tel: 0732/253041-210, Fax: 0732/253041-35, office@bz-magdalena.at.
Weitere Informationen unter: www.bz-magdalena.at.
E. Freismuth
Zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern in den Bereichen Musik, Literatur, bildende Kunst und Film vergibt das Land Salzburg über Vorschlag unabhängiger Juries jeweils ein Jahresstipendium in Höhe von € 10.000,–.
Allgemeine Bewerbungsrichtlinien (für alle vier Sparten):
Es können Künstlerinnen und Künstler einreichen, die in Salzburg geboren sind und hier wohnen oder mindestens 10 Jahre hier gewohnt haben, sowie Künstlerinnen und Künstler, die seit fünf Jahren ihren festen Wohnsitz in Salzburg haben.
Einreichungen sind zu richten an:
Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 12: Kultur und Sport, Postfach 527, 5010 Salzburg, Austria.
Bewerbungen, die nicht auf dem Postweg, sondern direkt zugestellt werden, können bis zum Einreichungsschluss bei der Kulturabteilung, Salzburg, Franziskanergasse 5a, (Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr) abgegeben werden.
Einreichungsschluss: 27. April 2007 (Poststempel)
§ Nicht den Richtlinien entsprechende Einreichungen bleiben unberücksichtigt.
§ Alle eingereichten Materialien bleiben im Besitz des Künstlers/der Künstlerin.
§ Von der Einreichung unersetzlicher Originale ist, da für Verluste bzw. Beschädigung keine Haftung übernommen wird, abzusehen.
§ Sollte in einer Sparte keine förderungswürdige Einreichung einlangen, können die Mittel des dafür vorgesehenen Jahresstipendiums für andere Zwecke derselben Sparte vergeben werden.
§ Nach Abschluss des Stipendiumjahres muss ein schriftlicher Bericht mit einer Dokumentation der geleisteten Arbeit vorgelegt werden.
Weitere Informationen unter: http://www.salzburg.gv.at/doc-9382.pdf.
E. Freismuth
Das Land Salzburg vergibt im Jahr 2007 je drei Preise in den Kategorien „Dance/DJ Tool“ und „Experimental Electronics“ zu jeweils € 1.500,--.
Das Land Salzburg und die ARGEkultur Gelände Salzburg produzieren eine CD, die als Katalog der Einreichungen dient und die begleitend mit der Präsentation der GewinnerInnen erscheint. Die EinreicherInnen erklären sich mit der Einreichung bereit, das eingesandte Musikstück unentgeltlich auf dieser CD zu veröffentlichen.
Einreichungsbedingungen:
Es wird um eine deutliche Kennzeichnung, ob die Bewerbung für die Kategorie „Dance/DJ Tool“ oder „Experimentelle Electronics“ eingereicht wird, gebeten. Unter „Dance/DJ Tool“ können sämtliche Genres aktueller Tanzmusiken (House, Dub, Techno, Drum´n Bass) eingereicht werden, im Bereich „Experimentelle Electronics“ soll ein stärkeres Augenmerk auf Sounddesign und Komposition gelegt werden.
Musik:
Elektronische Musik, keine Covertitel, Sampling ist möglich, Einsatz von Computertechnologie als wichtigstes kompositorisches Hilfsmittel.
Einreichungen:
Bis zu drei Musiktitel sind möglich, aber nicht erforderlich, maximale Spieldauer insgesamt 20 Minuten.
EinreicherInnen:
· Wohnsitz in Stadt und Land Salzburg
· Keine KomponistInnen und MusikerInnen, die aus diesen künstlerischen Tätigkeiten ihren Lebensunterhalt bestreiten
Einreichungsunterlagen (4-fach!):
· Musik auf CD (Audio, mp 3, wav möglich)
· Angaben zu KomponistIn, TexterIn
· Adresse, Telefon, e-mail
· Bankverbindung
· Stichwort „Elektronik-Land“ und Kategorie „Dance/DJ Tool“ oder „Experimentelle Electronics" anführen
Einreichungsfrist: bis spätestens 30. Juni 2007
Einreichungsadresse: Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 12: Kultur und Sport, PF 527, 5010 Salzburg, Austria.
Rückfragen: Regina Lechner, Land Salzburg, Abteilung 12: Kultur und Sport, Kunst- und Kulturförderung, Franziskanergasse 5a, 5010 Salzburg, Tel.: 0662/8042-2086, Fax: 0662/8042-2919, E-Mail: regina.lechner@salzburg.gv.at.
E. Freismuth
Zur Unterstützung von Projekten im Bereich Medienkunst vergibt das Land Salzburg einen Preis mit € 10.000,--.
Einreichungsbedingungen:
Einreichen können Künstlerinnen und Künstler, die in Salzburg geboren sind und hier wohnen oder mindestens 10 Jahre hier gewohnt haben, oder seit 5 Jahren ihren festen Wohnsitz in Salzburg haben, bzw. Künstlergruppen mit überwiegendem Salzburg-Bezug im obigen Sinn.
Einreichungsunterlagen:
Ausgefüllter Bewerbungsbogen (1-fach)
Schriftliche Projektbeschreibung (Konzept von maximal 5 Seiten, ausschließlich in Papierform) (4-fach)
Künstlerischer Lebenslauf mit Werkverzeichnis (4-fach)
Kriterien:
Gesucht werden Konzepte für Projekte
§ die mehrere Medien - mit mindestens einem kontinuierlichen (zeitabhängigen) und einem diskreten (zeitunabhängigem) Medium - kombinieren
§ die traditionelle Medien wie Fotografie, Film, Performance mit neuen Medien – z.B. Audio, Video, Videoskulptur, Computergrafik, Animationstechniken, 3-D-Simulation (Virtual Reality), Netzkunstperformance – verbinden
§ die in digitaler Form umgesetzt werden
§ mit computerbasierter Integration
§ mit anwendergesteuerter (interaktiver) Nutzung
§ die prozessbasierend sind.
Einreichungsschluss: 30. April 2007 (Poststempel)
Weitere Informationen unter: www.salzburg.gv.at/kultur oder www.schmiede.ca.
E. Freismuth
Postgraduate-Stipendium zum Studium und zur Forschung für Dissertationen in Sozial- und Geisteswissenschaften sowie Musik- und Theaterwissenschaft am Wirth-Institute for Austrian and Central European Studies an der University of Alberta/Edmonton.
Bewerbungsnachfrist: 10. April 2007
Weitere Informationen und Bewerbungen unter www.scholarships.at.
E. Freismuth
Die Fulbright Kommission bietet im Rahmen ihres Austauschprogramms die Möglichkeit, bis zu 16 U.S. amerikanische Lehrende und Forschende als GastprofessorInnen an österreichische Universitäten zu holen. Die Erfahrung zeigt, dass die Mitglieder der Fakultäten von Gastinstitutionen bei der Rekrutierung von KandidatInnen ausschlaggebend sein können. Sollten Sie Interesse daran haben, qualifizierte U.S. FachkollegInnen an ihre Institution über einen Zeitraum von 2-4 Monaten zu holen, bitten wir Sie, diese gezielt auf diese Möglichkeit anzusprechen und diese zu einer Bewerbung zu ermuntern.
Eine Auflistung der Stipendienmöglichkeiten finden Sie auf den folgenden websites:
http://www.fulbright.at/us_citizens/faculty.php
Die Ausschreibungstexte der acht Fulbright-Stipendien Distinguished Chairs in Österreich (mit Bewerbungsfrist 1. Mai 2007) sind auf der CIES Website unter
http://www.cies.org/ab_dc/ab_dc2008/country2.htm
und für die acht „traditionellen" Fulbright-Stipendien mit Bewerbungsfrist 1. August 2007 unter
http://www.cies.org/award_book/award2008/country/EuroAusAU.htm zu finden.
E. Freismuth
Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 18. April 2007
Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth
Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: +43 1 711 55/DW 6103