Studienjahr 2006/07, 21.3.2007 - - Mitteilungsblatt 13, mdw.ac.at
MITTEILUNGSBLATT
Studienjahr 2006/07 ausgegeben am 21. März 2007 13. Stück
Verleihungen
183. Verleihung des Titels „Ehrenmitglied der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien“ an Mstislav ROSTROPOWITSCH.
Kundmachungen
184. Dreiervorschlag für die Wahl der Rektorin/des Rektors an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gemäß § 25 UG 2002.
185. Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 (Bundesministeriengesetz-Novelle 2007).
186. Änderung der Zusammensetzung des Senats (VertreterInnen der Studierenden).
187. Änderung in der Zusammensetzung des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Studienangelegenheiten Bereich: Musik- und Bewegungspädagogik/Musiktherapie.
188. Änderung in der Zusammensetzung des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Studienangelegenheiten Bereich: Instrumental(Gesangs)pädagogik.
189. Änderung in der Zusammensetzung des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Studienangelegenheiten Bereich: Film und Fernsehen.
Habilitationskommissionen
190. Zusammensetzung der Habilitationskommission Eveline HEINISCH im Fach Klavier sowie Bestellung von Gutachtern.
191. Größe der Habilitationskommission Elisabeth KROPFITSCH.
192. Mitteilung gemäß § 103 (5) UG 02 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Habilitationskommission Fach Violine (Habilitationsverfahren Elisabeth KROPFITSCH).
Berufungskommissionen
193. Zusammensetzung der Berufungskommission für Musiksoziologie (Nachfolge Irmgard Bontinck) sowie Bestellung von Gutachtern.
194. Zusammensetzung der Berufungskommission für Komposition (Nachfolge Klaus Peter Sattler) sowie Bestellung von Gutachtern.
195. Änderung in der Zusammensetzung der Berufungskommission für Musikwissenschaft (Nachfolge KAHOWEZ).
Offene Stellen
196. Ausschreibung der Stelle einer Sekretärin/eines Sekretärs im Orchesterbüro des Leonard Bernstein Instituts für Blas- und Schlaginstrumente der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
197. Ausschreibung der Stelle einer Institutssekretärin/eines Institutssekretärs am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
198. Ausschreibung der Funktion der Rektorin/des Rektors an der Medizinischen Universität Graz.
Stipendien, Programme, Preise
199. Ausschreibung von Leistungsstipendien an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für das Studienjahr 2006/07.
200. Ausschreibung von Förderungsstipendien an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für das Studienjahr 2006/07.
201. Fulbright Studienstipendium/Fulbright Student Grants 2008/09.
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 07.03.2007 beschlossen, Herrn Mstislav Rostropowitsch gem. § 3 Satzungsteil Akademische Ehrungen den Titel eines Ehrenmitgliedes der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zu verleihen.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung am 14. März 2007 beschlossen, gemäß § 25 UG 2002 folgenden Dreiervorschlag für die Wahl der Rektorin/des Rektors an unserer Universität an den Universitätsrat weiterzuleiten:
1.) o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Werner Hasitschka
2.) – – –
3.) VL Dr. Stefan Schön, a.o.Univ.-Prof. MMag. Dr. Michael Stephanides
Die beiden auf dem 3. Platz nominierten Bewerber sind alphabetisch gereiht.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Mit BGBl. I Nr. 6 vom 22. Februar 2007 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2007), verlautbart.
Das Bundesgesetz finden Sie unter: http://ris1.bka.gv.at/authentic/
E. Freismuth
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 07.03.2007 zur Kenntnis genommen, dass die ÖH Daniela Maier und Elisabeth Vock anstelle von Dagmar Furch und Lam Tran-Dinh als Mitglieder und Lam Tran-Dinh als Ersatzmitglied in den Senat entsendet hat.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 07.03.2007 beschlossen, Ralph Illini anstelle von Hartmut Krones als Mitglied und Hartmut Krones, Walter Wretschitsch und Johanna Oberegelsbacher als Ersatzmitglieder des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Studienangelegenheiten Bereich Musik- und Bewegungspädagogik/Musiktherapie zu bestellen.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 07.03.2007 beschlossen, Paul Stejksal als Mitglied und Rudolf Pietsch als Ersatzmitglied des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Studienangelegenheiten Bereich Instrumental(Gesangs)pädagogik zu bestellen.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 07.03.2007 beschlossen, Michael Haneke anstelle von Walter Kindler und Sandra Bohle anstelle von Christoph Czernin als Mitglieder des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Studienangelegenheiten Bereich Film und Fernsehen zu bestellen.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 07.03.2007 beschlossen, dass sich die Habilitationskommission für Eveline Heinisch, Fach Klavier, wie folgt zusammensetzt:
Universitätsprofessoren/innen: Christiane Karajev
Johannes Marian
Harald Ossberger
Akademischer Mittelbau: Michael Stephanides
entsendete Studierendenvertreterin: Daniela Maier
Gemäß § 103 (5) UG 2002 werden Michael Hruby und Thomas Kreuzberger als interne Gutachter und Gerda Guttenberg und Maria Nussbaumer-Eibensteiner als externe Gutachterinnen bestellt.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 07.03.2007 beschlossen, dass sich die Habilitationskommission für Elisabeth Kropfitsch (angestrebtes Habilitationsfach Violine) wie folgt zusammensetzt:
3 Universitätsprofessoren/innen, 1 MittelbauvertreterIn, 1 StudierendenvertreterIn
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 07.03.2007 eine Habilitationskommission für das angestrebte Fach Violine beschlossen.
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren dieses Fachbereiches können ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von Gutachterinnen oder Gutachtern laut § 103 (5) UG 02 bis 23.03.2007 an die Oberbaukurie des Senats, z. H. des Kuriensprechers o. Univ. Prof. Mag. Wolfgang Heißler, Rennweg 8, 1030 Wien bzw. e-mail heissler@mdw.ac.at, richten.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 07.03.2007 beschlossen, folgende Berufungskommission für die Nachfolge von Irmgard Bontinck (Fach Musiksoziologie) einzusetzen:
Entscheidungsbevollmächtigte Berufungskommission (§ 98 Abs. 4 UG 02) für Musiksoziologie (Nachfolge Bontinck):
Universitätsprofessoren: Martin Eybl
Michael Hruby
Hartmut Krones
Franz Niermann
Gregor Widholm
Akademischer Mittelbau: Gerold Gruber
Franz-Otto Hofecker
entsendete Studierendenvertreterinnen: Elisabeth Vock
Regina Bösch
Gemäß § 98 Abs. 3 UG 02 werden Gerlinde Haid und Alfred Litschauer als interne/r Gutachter/in und Ingo Mörth und Helmut Rösing als externe Gutachter bestellt.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 07.03.2007 beschlossen, folgende Berufungskommission für die Nachfolge von Klaus Peter Sattler (Fach Komposition) einzusetzen:
Entscheidungsbevollmächtigte Berufungskommission (§ 98 Abs. 4 UG 02) für Komposition (Nachfolge Sattler):
Universitätsprofessoren/innen: Chaya Czernowin
Detlef Müller-Siemens
Axel Seidelmann
Dietmar Schermann
Michael Jarell
Akademischer Mittelbau: Martin Kreiner
Peter Mechtler
Christian Mühlbacher (Stellvertretung)
entsendete Studierendenvertreter: Samuel Grillusz
Matthias Kranebitter
Gemäß § 98 Abs. 3 UG 02 werden Klaus Peter Sattler und Martin Lichtfuss als interne Gutachter und Heiner Göbbels und Norbert Jürgen Schneider als externe Gutachter bestellt.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 07.03.2007 zur Kenntnis genommen, dass die ÖH Ulrich Treutwein als Ersatzmitglied in die Berufungskommission für Musikwissenschaft (Nachfolge Kahowez) entsendet hat.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Im Orchesterbüro des Leonard Bernstein Instituts für Blas- und Schlaginstrumente der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. Mai 2007
die Stelle einer Sekretärin/eines Sekretärs
zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: 100%
Vertrag: unbefristet
Aufnahmebedingungen: Handelsschulabschluss bzw. abgeschlossene Lehre als Bürokauffrau/-mann, oder eine gleichwertige Schulbildung. Interesse an Musik und Orchestermanagement.
Gewünschte Qualifikationen: EDV-Kenntnisse (Word, Excel, FileMaker, PowerPoint) Fremdsprachenkenntnisse (vorwiegend Englisch), Einsatzfreude und Organisationstalent, Teamfähigkeit, hohe Flexibilität und Kommunikationsbereitschaft mit Lehrenden und Studierenden. Einschlägige Berufserfahrung sowie Kenntnisse universitätsinterner Verwaltungsabläufe, musikalische Grundkenntnisse bzw. Instrumentenkenntnisse sind von Vorteil.
Aufgaben: Koordination der Orchesteragenden, Erstellung von Teilnehmer- und Prüfungslisten sowie von Sitzungsprotokollen und Ähnlichem; Organisation von Auswahlspielen, Betreuung des Orchesters (bei Proben, Aufführungen und Reisen) sowie die Betreuung von Gastdirigenten.
Bewerbungsfrist: 21.3.2007 bis 11.4.2007
Bewerbungen sind mit Angabe der Kennzahl 877/07 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.
Der Rektor: W. Hasitschka
Am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. Juni 2007
die Stelle einer Institutssekretärin/eines Institutssekretärs
zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: 100%
Aufnahmebedingungen: Handelsschulabschluss bzw. abgeschlossene Lehre als Bürokauffrau/-mann, oder eine gleichwertige Schulbildung.
Gewünschte Qualifikationen: Organisationstalent, EDV-Kenntnisse, ev. Englischkenntnisse, Teamgeist, Kommunikationsfähigkeit.
Aufgaben: Selbständige Mitarbeit im Büro des Institutes, Vorbereitung entscheidungsreifer Unterlagen, Korrespondenz, Terminkoordinierung, Auskunftserteilung und Studienberatung, Betreuung von MDW-Online, Protokollführung, Abenddienste bei Aufführungen.
Bewerbungsfrist: 21. März 2007 bis 25. April 2007
Bewerbungen sind mit Angabe der Kennzahl 1251/07 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.
Der Rektor: W. Hasitschka
An der Medizinischen Universität Graz ist die Stelle einer/eines
hauptamtlichen Rektorin/Rektors
für die Funktionsperiode vom 1. Oktober 2007 bis 30. September 2011 zu besetzen.
Die Funktionsperiode beträgt vier Jahre; eine Wiederbestellung ist zulässig. Zur Rektorin/zum Rektor kann gemäß § 23 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 nur eine Person mit internationaler Erfahrung und der Fähigkeit zur organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung einer Universität gewählt werden. Die Universität strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Leitungspositionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt.
An der Medizinischen Universität Graz sind derzeit ca. 1.800 Mitarbeiter/innen beschäftigt; ca. 4100 Studierende sind an der Medizinischen Universität Graz inskribiert. Nähere Informationen zur Medizinischen Universität Graz finden Sie auf der Internetseite www.meduni-graz.at .
Aufgaben der Rektorin/des Rektors:
Die Rektorin/der Rektor ist Vorsitzende/Vorsitzender des Rektorats, das aus der Rektorin/dem Rektor und Vizerektorinnen/Vizerektoren besteht. Aufgaben, Befugnisse und rechtliche Stellung ergeben sich im Einzelnen aus dem Universitätsgesetz 2002 (www.unigesetz.at).
Folgende Qualifikationen sind für Bewerberinnen/Bewerber wünschenswert:
• Vertrautheit mit Idee und Aufgaben einer Medizinischen Universität
• Ausgewiesenes wissenschaftliches Profil und Einbindung in die internationale scientific community
• Erfahrung in universitärer Lehre
• Fähigkeit zur organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung einer Medizinischen Universität
• Soziale Kompetenz wie Integrations- und Teamfähigkeit, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit sowie Erfahrung im Bereich der Gleichstellung
Die Bewerbungen sollen ausführliche Unterlagen hinsichtlich der Bewerbungsvoraussetzungen und Qualifikationen enthalten. Den Bewerbungen sind schriftliche Vorstellungen über die Prinzipien der Amtsführung als Rektorin/Rektor bzw. der Gestaltung und Aufgabenverteilung des Rektorats und der weiteren Entwicklung der Universität beizufügen. Es wird vorausgesetzt, dass sich die Bewerberinnen/die Bewerber Hearings stellen.
Bewerbungen sind bis 10. April 2007 (Datum des Poststempels) an den Vorsitzenden des Senats der Medizinischen Universität Graz, Herrn Univ.-Prof. Dr. R.O. Bratschko, Büro des Senats, Auenbruggerplatz 2/2, 8036 Graz (E-Mail: senat@meduni-graz.at) zu richten.
E. Freismuth
Ausschreibung von Leistungsstipendien
an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
für das Studienjahr 2006/07
gemäß §§ 57-61 Studienförderungsgesetz 1992 (StFG), BGBl.Nr. 305/1992 i.d.g.F.
Leistungsstipendien dienen gem. § 57 StFG zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen.
I. Leistungsstipendien können erhalten
a) Österreichische Staatsbürger (§ 2 Z 1 iVm § 3 StFG) sowie
b) Gleichgestellte Ausländer und Staatenlose (§ 2 Z 2 iVm § 4 StFG),
II. Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums sind gem. § 60 StFG:
1. die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StFG) des jeweiligen Studienabschnittes (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StFG), das sind: Krankheit des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn de n Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft u. dgl.
2. ein Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten von nicht schlechter als 2.0 und
3. die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen (§ 59 Abs 2 StFG)
Das Vorliegen der Voraussetzungen ist vom zuerkennenden Organ zu beurteilen.
III. Ausschreibungsbedingungen:
Die zentralen künstlerischen Fächer der entsprechenden Studienrichtungen müssen rechtzeitig wie im Studienplan vorgesehen gemeldet worden sein!!!!!!
1. Zu erbringende Studiennachweise (§ 59 Abs 2 StFG)
- Studienerfolgsnachweis für den geforderten Zeitraum (Studienjahr 2006/07) bzw. wenn Bachelor-, Master-, Diplomprüfung absolviert wurde, dann
- Bachelor-, Master-, Diplomprüfungszeugnis
Sofern im Anspruchszeitraum Studienleistungen im Rahmen eines Austauschprogramms (z.B. Erasmus) erbracht wurden, sind die entsprechenden Anerkennungsbescheide beizubringen.
2. Kriterien für die Auswahl der Stipendiaten (§ 59 Abs 2 StFG)
Zulässig ist das Ansuchen ab der 4. Semesterstufe
Zur Auswahl der Stipendiaten wird in der Regel eine Reihung (nach Studienleistungen) erforderlich sein. Der Bedeutung des zentralen künstlerischen Faches entsprechend wird die Reihung wie folgt vorgenommen:
Nach:
a) Note(n) im zentralen künstlerischen Fach/in den zentralen künstlerischen Fächern
b) Wird im Anspruchszeitraum eine Bachelor-, Master-, Diplomprüfung abgelegt, so wird nur diese als Beurteilungsgrundlage herangezogen.
c) bei Ausschöpfung der vorhandenen Mittel wird der Notendurchschnitt der sonstigen Pflichtlehrveranstaltungen zur Reihung herangezogen; Personen, die ein anderes Stipendium der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für dieselben Studienleistungen erhalten haben, werden zurückgereiht.
Erwartet werden folgende Prüfungsleistungen:
a.) DIPLOMSTUDIEN nach KHStG bzw. AHStG
· 1. oder 2. Diplomprüfung: mit Auszeichnung bestanden
· Vor (d.h. ab der 4. Semesterstufe) der 1. Diplomprüfung bzw. in der Zeit zwischen 1. und 2. Diplomprüfung:
- Umfasst die Studienrichtung ein zentrales künstlerisches Fach: Notendurchschnitt 1.5;
- Umfasst die Studienrichtung mehrere zentrale künstlerische Fächer bzw. künstlerische Fächer:
Notendurchschnitt: 1.5 (außerdem darf in keinen dieser Fächer eine schlechtere Beurteilung als „gut“ aufscheinen)
b.) BACHELOR-, MASTER- und DIPLOMSTUDIEN nach UniStG
BACHELOR- und MASTERSTUDIEN:
Bachelorstudien: Antragsstellung frühestens nach Absolvierung der 4. Semesterstufe zulässig.
· Umfasst die Studienrichtung ein zentrales künstlerisches Fach: Notendurchschnitt 1.5;
· Umfasst die Studienrichtung mehrere zentrale künstlerische Fächer: Notendurchschnitt: 1.5 (außerdem darf in keinen dieser Fächer eine schlechtere Beurteilung als „gut“ aufscheinen)
oder
· Bachelorprüfung: mit Auszeichnung bestanden
Masterstudien: Antragstellung frühestens nach Absolvierung der 2. Semesterstufe zulässig
· Umfasst die Studienrichtung ein zentrales künstlerisches Fach: Notendurchschnitt 1.5.
· Umfasst die Studienrichtung mehrere zentrale künstlerische Fächer: Notendurchschnitt: 1.5 (außerdem darf in keinen dieser Fächer eine schlechtere Beurteilung als „gut“ aufscheinen)
oder
· Masterprüfung: mit Auszeichnung bestanden
DIPLOMSTUDIEN:
Diplomstudium Darstellende Kunst mit den Studienzweigen Schauspiel und Schauspielregie:
· Vor (d.h. ab der 4. Semesterstufe) bzw. in der Zeit zwischen der 2. sowie 3. Diplomprüfung: Notendurchschnitt: 1.5 (außerdem darf in keinen dieser zentralen künstlerischen Fächer eine schlechtere Beurteilung als „gut“ aufscheinen)
· 2. Diplomprüfung: Notendurchschnitt: 1.5 (außerdem darf in keinen dieser Fächer eine schlechtere Beurteilung als „gut“ aufscheinen)
· 3. Diplomprüfung (Gesamtbeurteilung): mit Auszeichnung bestanden
Diplomstudium Musikerziehung bzw. Instrumentalmusikerziehung:
· Vor (d.h. ab der 4. Semesterstufe) bzw. in der Zeit zwischen der 1. und 2. Diplomprüfung: Notendurchschnitt: 1.5 (außerdem darf in keinen dieser gemeldeten künstlerischen Fächer eine schlechtere Beurteilung als „gut“ aufscheinen)
· 1. Diplomprüfung: Notendurchschnitt 1.5 (außerdem darf in keinen dieser Fächer eine schlechtere Beurteilung als „gut“ aufscheinen)
· 2. Diplomprüfung (Gesamtbeurteilung): mit Auszeichnung bestanden
Diplomstudium Dirigieren mit den Studienzweigen Orchesterdirigieren, Chordirigieren, Korrepetition;
Diplomstudium Komposition und Musiktheorie mit den Studienzweigen Komposition, Elektroakustische Komposition, Medienkomposition und Angewandte Musik sowie Musiktheorie;
Diplomstudium Tonmeisterstudium:
· Vor (d.h. ab der 4. Semesterstufe) bzw. in der Zeit zwischen der 1. und 2. Diplomprüfung: Notendurchschnitt: 1.5 (außerdem darf in keinen dieser zentralen künstlerischen Fächer eine schlechtere Beurteilung als „gut“ aufscheinen)
· 1. Diplomprüfung: Kommissionelle Prüfung „1.5“
· 2. Diplomprüfung (Gesamtbeurteilung): mit Auszeichnung bestanden
Diplomstudium Gesang mit den Studienzweigen Lied und Oratorium, Musikdramatische Darstellung:
· Vor (d.h. ab der 4. Semesterstufe) bzw. in der Zeit zwischen der 1. und 2. Diplomprüfung: Notendurchschnitt: 1.5 (außerdem darf in keinen dieser zentralen künstlerischen Fächer eine schlechtere Beurteilung als „gut“ aufscheinen)
· 1. Diplomprüfung: Kommissionelle Prüfung „mit Auszeichnung bestanden“
· 2. Diplomprüfung: Kommissionelle Prüfung „1.5“
· In der Zeit zwischen der 2. und 3. Diplomprüfung: Notendurchschnitt: 1.5 (außerdem darf in keinen dieser zentralen künstlerischen Fächer eine schlechtere Beurteilung als „gut“ aufscheinen)
· 3. Diplomprüfung (Gesamtbeurteilung): mit Auszeichnung bestanden
Diplomstudium Instrumentalstudium:
· 2. Diplomprüfung: Kommissionelle Prüfung „1.5“
· Vor (d.h. ab 4. Semesterstufe) der 2. Diplomprüfung, bzw. zwischen der 2. und 3. Diplomprüfung: Notendurchschnitt 1.5 (außerdem darf in keinen dieser zentralen künstlerischen Fächer eine schlechtere Beurteilung als „gut“ aufscheinen)
· 3. Diplomprüfung (Gesamtbeurteilung): mit Auszeichnung bestanden
Diplomstudium Musiktheaterregie:
· Ab der 4. Semesterstufe: Notendurchschnitt 1.5 (außerdem darf in keinen dieser zentralen künstlerischen Fächer eine schlechtere Beurteilung als „gut“ aufscheinen)
· Diplomprüfung: mit Auszeichnung bestanden
Diplomstudium Musiktherapie:
· In der Zeit vor der 1. Diplomprüfung (d.h. ab der 4. Semesterstufe) und zwischen 1. und 2. Diplomprüfung: Notendurchschnitt 1.5 (außerdem darf in keinen dieser zentralen künstlerischen Fächer eine schlechtere Beurteilung als „gut“ aufscheinen)
· 1. Diplomprüfung: Notendurchschnitt 1.5 (außerdem darf in keinen dieser Fächer eine schlechtere Beurteilung als „gut“ aufscheinen)
· 2. Diplomprüfung (Gesamtbeurteilung): mit Auszeichnung bestanden
c.) DOKTORATSSTUDIEN
· Bis zum Rigorosum:
Notendurchschnitt 1.0, wobei Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 4 Semesterstunden im Anspruchszeitraum nachzuweisen sind.
· Nach Ablegung des Rigorosums:
Rigorosum: Notendurchschnitt 1.0
Beurteilung der Dissertation mit „Sehr gut“.
IV. Höhe des einzelnen Leistungsstipendiums:
Ein Leistungsstipendium darf die Höhe des allgemeinen Studienbeitrages für zwei Semester (das sind 726,72 Euro) nicht unterschreiten und 1.500 Euro nicht überschreiten (§ 61 Abs. 1 StFG).
V. Bewerbungsfrist und Bewerbungsunterlagen:
Bewerbungen von Studierenden mit Prüfungsleistungen zwischen dem 1.10.2006 und 30.9.2007 sind samt den geforderten Unterlagen bis spätestens
05.10.2007
im Büro des Studiendirektors (Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Zimmer D 01 35, Tel.: 01/711 55 DW 2011) abzugeben. Unvollständig ausgefüllte Anträge bzw. Anträge mit fehlenden Unterlagen können bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt werden.
VI. Zuerkennung:
Die Zuerkennung der Leistungsstipendien erfolgt durch den Studiendirektor (§ 61 Abs. 3 StFG) nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung besteht nicht (§ 61 Abs. 2 StFG). Die Bewerber werden von der Entscheidung über die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums unverzüglich verständigt.
Der Studiendirektor: M. Stephanides
AUSSCHREIBUNG VON FÖRDERUNGSSTIPENDIEN
AN DER UNIVERSITÄT FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST WIEN
FÜR DAS STUDIENJAHR 2006/07
gemäß §§ 63 – 67 STUDIENFÖRDERUNGSGESETZ 1992 (StFG), BGBl Nr. 305/1992 i.d.g.F.
Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien. Gefördert werden somit z.B. Film- und Theaterprojekte (Gruppenarbeiten), die Teilnahme an Wettbewerben, Kompositionsvorhaben, künstlerische Tätigkeiten außerhalb der Universität, aufwendige Diplomarbeiten und dgl.
I. Förderungsstipendien können erhalten
a) Österreichische Staatsbürger (§ 2 Z1 iVm § 3 StFG) sowie
b) Gleichgestellte Ausländer und Staatenlose (§ 2 Z 2 iVm § 4 StFG),
II. Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums sind gem. § 66 StFG:
1. eine Bewerbung der/des Studierenden um ein Förderungsstipendium zur Durchführung einer nicht abgeschlossenen Arbeit, samt
· einer Beschreibung der Arbeit,
· einer Kostenaufstellung und
· einem Finanzierungsplan.
2. die Vorlage mindestens eines Gutachtens einer/eines Universitätslehrerin/Universitätslehrers (universitätsangehörig gem. § 94 Abs 1 Z 4, 6, 7, 8, Abs 2 UG 2002) zur Kostenaufstellung und darüber, ob der Studierende aufgrund der bisherigen Studienleistungen und seiner Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
3. die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (das sind Krankheit des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Verschuldens trifft, u.dgl.).
4. die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen
III. Ausschreibungsbedingungen:
1. Die Vergabe des Förderungsstipendiums erfolgt nach Würdigung des beantragten Projekts unter Berücksichtigung der bisherigen Studienleistungen.
2. Gilt für alle Studienrichtungen:
Mindeststundenanzahl von 10 Semesterwochenstunden für beide Semester bzw. die entsprechende ECTS-Anzahl, wobei mindestens 1 Note aus dem ZKF stammen muss; Notendurchschnitt nicht schlechter als 2.0;
DOKTORATSSTUDIEN
· Bis zum Rigorosum:
Notendurchschnitt 1.0, wobei Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mind. 4 Semesterstunden bereits absolviert sein müssen.
Dem Antrag sind ein Studienerfolgsnachweis für den geforderten Zeitraum über die bis dato abgelegten Prüfungen sowie ein Diplomprüfungszeugnis (sofern vorhanden) beizulegen.
Nach Abschluss des Projektes ist ein Bericht über die Fertigstellung des Projektes und die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel entsprechend dem Förderungsvertrag vorzulegen.
IV. Höhe des einzelnen Förderungsstipendiums:
Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr € 700,-- nicht unterschreiten und € 3.600,-- nicht überschreiten.
25 % des Förderungsstipendiums werden erst nach Vorlage des Endberichts über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums ausbezahlt. Dieser Bericht ist bis spätestens 26. September 2008 vorzulegen.
Folgende Kosten können nicht gefördert werden: Hard- oder Software (außer bei einer vorherigen positiven Begutachtung), Studienbeitrag, Hotelaufenthalt, Lebenshaltungskosten, Miete für Wohnung, Benzin, in- und ausländische Fahrscheine oder Fahrausweise, Bücher (gilt für solche, die an der Bibliothek entlehnbar sind), Kopien (außer mit fachlicher Begründung).
V. Bewerbungsfrist und Bewerbungsunterlagen:
Bewerbungen von Studierenden mit Prüfungsleistungen zwischen dem 1.10.2006 bis 30.09.2007 sind samt den geforderten Unterlagen bis spätestens
05.10.2007
im Büro des Studiendirektors (Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Zimmer D 01 35, Tel.:01/711 55 DW 2011) abzugeben. Unvollständig ausgefüllte Anträge bzw. Anträge mit fehlenden Unterlagen können bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt werden!
VI. Zuerkennung:
Die Zuerkennung der Förderungsstipendien erfolgt durch den Studiendirektor (§ 61 Abs 3 StFG) nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung besteht nicht (§ 61 Abs 2 StFG). Die Bewerber werden von der Entscheidung über die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums unverzüglich verständigt.
Der Studiendirektor: M. Stephanides
Fulbright Postgraduate (Master's, PhD) Studienstipendien für das Studienjahr 2008/09 in den USA: Bewerbungsfrist 1. Mai 2007 (Poststempel).
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen finden Sie unter:
http://www.fulbright.at/austrians/student_stipendien.php
E. Freismuth
Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 4. April 2007
Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth
Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: +43 1 711 55/DW 6103