Studienjahr 2006/07, 02.11.2006 - - Mitteilungsblatt 3, mdw.ac.at
MITTEILUNGSBLATT
Studienjahr 2006/07 ausgegeben am 2. November 2006 3. Stück
Kundmachungen
34. Kundmachung der Geschäftsordnung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen.
35. Änderung der Zusammensetzung des Senats (VertreterInnen der Studierenden).
Habilitationskommissionen
36. Größe der Habilitationskommission Anita Mayer-Hirzberger.
37. Mitteilung gemäß § 103 (5) UG 02 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Habilitationskommission Fach Historische Musikwissenschaft (Habilitationsverfahren Anita Mayer-Hirzberger).
38. Größe der Habilitationskommission Christian Glanz.
39. Mitteilung gemäß § 103 (5) UG 02 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Habilitationskommission Fach Historische Musikwissenschaft (Habilitationsverfahren Christian Glanz).
Berufungskommissionen
40. Größe der Berufungskommission für Viola (Nachfolge Führlinger).
41. Größe der Berufungskommission für Posaune (Nachfolge Josel).
42. Größe der Berufungskommission für Schlaginstrumente (Nachfolge Prihoda).
43. Größe der Berufungskommission für Gesang (Nachfolge Bruneder).
44. Größe der Berufungskommission für Gesang (Nachfolge Hornich).
45. Größe der Berufungskommission für Schnitt (Nachfolge Götzinger).
46. Berufungskommission für Orchestererziehung (Nachfolge Kakuska).
47. Berufungskommission für Lied und Oratorium (Nachfolge Mathis).
48. Berufungskommission für Gesang (Nachfolge Hansmann).
49. Berufungskommission für Gesang (Nachfolge Kahry).
Offene Stellen
50. Ausschreibung der Stelle der Rektorin/des Rektors gemäß Universitätsgesetz 2002 an der Universität für angewandte Kunst Wien.
51. Ausschreibung der Stelle der Rektorin/des Rektors gemäß Universitätsgesetz 2002 an der Veterinärmedizinischen Universität Wien.
52. Ausschreibung der Stelle einer/s künstlerisch-technischen Mitarbeiterin/Mitarbeiters, assistenzbezogen, Entlohnungsgruppe v2, an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.
53. Ausschreibung einer Vertragsbedienstetenstelle in der Entlohnungsgruppe v3 (teilbeschäftigt 50 %) der Studienbeihilfenbehörde Stipendienstelle Wien.
Stipendien, Programme, Preise
54. Ausschreibung von Jahresstipendien der Stiftungen Dr. Robert und Lina Thyll-Dürr an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
55. Praktika für Bedienstete des Bundes, der Länder und Gemeinden bei der Europäischen Kommission.
56. Theodor Körner Förderungspreis.
57. Ausschreibung zur Einrichtung von neuen Ludwig Boltzmann Instituten.
58. Information Pro Scientia.
59. EURYDICE-Science teaching at schools in Europe.
60. Interactive student community website.
61. Messe für Auslandspraktika im Centre International Universitaire (CIU).
62. Australisch-neuseeländische Hochschulmesse im Centre International Universitaire (CIU).
Geschäftsordnung
des
Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Geltungsbereich
§ 1 Die Geschäftsordnung gilt für den nach UG 2002 eingerichteten Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
Konstituierung und Vorsitz
§ 2 Der Arbeitskreis wird zu seiner konstituierenden Sitzung von der/dem Vorsitzenden des Arbeitskreises der vorherigen Funktionsperiode innerhalb von sechs Wochen ab dem Tag der Kundmachung der Mitglieder des zu konstituierenden Arbeitskreises einberufen und bis zur Wahl einer/eines Vorsitzenden von dieser/diesem geleitet. Erfolgt die Einberufung nicht fristgerecht, hat das an Lebensjahren älteste stimmberechtigte Mitglied des zu konstituierenden Arbeitskreises die konstituierende Sitzung unverzüglich einzuberufen und bis zur Wahl einer/eines Vorsitzenden zu leiten.
Einberufung von Sitzungen
§ 3 (1) Die Einberufung des Arbeitskreises erfolgt schriftlich durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden. Sie ist wenigstens 10 Tage vor der Sitzung abzusenden und hat Ort und Zeitpunkt der Sitzung sowie die Tagesordnung zu enthalten.
(2) Eine Sitzung ist abweichend von Abs. 1 außerdem jederzeit unverzüglich einzuberufen, wenn dies wenigstens ein Drittel der Mitglieder schriftlich unter Beifügung eines Vorschlags zur Tagesordnung verlangt. Einem solchen Verlangen ist von der/dem Vorsitzenden binnen zwei Wochen zu entsprechen.
(3) Abweichend von Abs. 1 kann die/der Vorsitzende eine dringliche Sitzung in besonderen Notfällen auch per Telefax, im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise einberufen. Zwischen der Einberufung und dem Sitzungstermin hat ein Zeitraum von wenigstens 48 Stunden zu liegen. Die Sitzung gilt als ordnungsgemäß einberufen, wenn wenigstens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
(4) Die Einberufung zur Abwahl der/des Vorsitzenden erfolgt durch deren/dessen Stellvertreter/in, wenn dies von wenigstens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich verlangt wird.
Sitzungsteilnahme und Vertretung
§ 4 (1) Alle Mitglieder des Arbeitskreises sind zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. Eine Verhinderung ist der/dem Vorsitzenden und dem jeweiligen Ersatzmitglied bis spätestens vor Beginn der Sitzung bekannt zu geben. Das verhinderte Mitglied hat für seine Vertretung selbst zu sorgen.
(2) Mitglieder können ihre Stimme bei Verhinderung für die Dauer einer Sitzung oder eines Teiles einer Sitzung einem in der Sitzung anwesenden Mitglied oder Ersatzmitglied aus ihrer Personengruppe übertragen. Die Stimmübertragung hat schriftlich zu erfolgen. Kein Mitglied kann mehr als zwei Stimmen führen.
Stimmübertragung gilt nicht bei geheimen Abstimmungen und Wahlen.
(3) Im Falle der dauernden Verhinderung eines Mitglieds rückt ein Ersatzmitglied für den Rest der Funktionsperiode an dessen Stelle. Erforderlichenfalls ist ein neues Mitglied zu wählen.
(4) Ersatzmitglieder sind berechtigt, an den Sitzungen des Arbeitskreises in beratender Funktion teilzunehmen.
(5) Rücktritte sind der/dem Vorsitzenden schriftlich bekannt zu geben.
Tagesordnung
§ 5 (1) Die/der Vorsitzende erstellt die Tagesordnung. Sie hat jedenfalls zu enthalten:
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Genehmigung des Protokolls
4. Bericht der/des Vorsitzenden
5. Berichte der Mitglieder
6. Allfälliges
(2) Jedes Mitglied kann bis spätestens 2 Wochen vor der Sitzung Tagesordnungspunkte samt Begründung schriftlich bei der/dem Vorsitzenden einbringen.
(3) Weitere Tagesordnungspunkte können vor Beschluss der Tagesordnung mittels begründeten Dringlichkeitsantrags eingebracht werden.
Sitzung
§ 6 (1) Der Arbeitskreis ist beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder persönlich anwesend oder durch ein Ersatzmitglied vertreten sind.
(2) Die Sitzungen sind nicht öffentlich und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht gemäß Art. 20 Abs. 3 B-VG. Die Verwendung von Bild- und Tonträgern zur Festhaltung des Verlaufs einer Sitzung oder Teilen derselben ist unzulässig. Beratungen und Beschlussfassungen sind vertraulich.
(3) Die/der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzung, sie/er kann sie unterbrechen und kann die Sitzung oder einen bestimmten Tagesordnungspunkt vertagen. Sie/er hat auf Einhaltung der Geschäftsordnung und auf ordnungsgemäßes Verhalten zu achten.
(4) Nach Eröffnung der Sitzung ist die Beschlussfähigkeit festzustellen, über allfällige Dringlichkeitsanträge abzustimmen und die endgültige Tagesordnung zu verlesen.
(5) Die/der Vorsitzende stellt die Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung fest oder bringt allfällige Einwendungen zur Abstimmung.
(6) Die/der Vorsitzende eröffnet über jeden Tagesordnungspunkt die Verhandlung. Sie/er erteilt dem Mitglied des Arbeitskreises, das den Gegenstand für die Tagesordnung angemeldet hat, das Wort, eröffnet die Debatte und bringt die einzelnen Anträge zur Abstimmung.
(7) Wird ein Tagesordnungspunkt in einer Sitzung nicht abschließend behandelt, so ist er, sofern nichts anderes beschlossen wird, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung wieder aufzunehmen.
Debatte
§ 7 (1) Zu jedem Punkt der Tagesordnung, in der Regel auch nach selbständigen Berichten oder nach selbständigen Anträgen, hat die/der Vorsitzende die Debatte zu eröffnen. Das Wort ist grundsätzlich nach der Reihenfolge der Meldungen zu erteilen.
(2) Die/der Vorsitzende hat auf eine ordnungsgemäße und erschöpfende Erledigung der Tagesordnung hinzuwirken. Zu diesem Zwecke kann sie/er, Rednerinnen/Redner die vom Thema abschweifen, „zur Sache“ rufen. Bleibt ein zweimaliger Ruf „zur Sache“ ohne Erfolg, kann der Rednerin/dem Redner das Wort entzogen werden. Die/der Vorsitzende kann bei ordnungswidrigem Verhalten einen Ordnungsruf erteilen.
Anträge
§ 8 (1) Jedes Mitglied ist berechtigt, im Rahmen der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Es sind zu unterscheiden:
1. Anträge zur Sache
2. Anträge zur Geschäftsordnung
(2) Anträge zur Sache sind so zu formulieren, dass eine Abstimmung nach dem Modus „Dafür – Dagegen“ möglich ist. Auf Verlangen der/des Vorsitzenden sind umfangreiche Anträge schriftlich einzubringen.
(3) Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit eingebracht werden und sind sofort zur Abstimmung zu bringen. Solche sind insbesondere:
1. Antrag auf Unterbrechung der Sitzung
2. Antrag auf Redezeitbeschränkung
3. Antrag auf Schluss der Rednerinnen-/Rednerliste
4. Antrag auf Schluss der Debatte
5. Antrag auf Beiziehung von Auskunftspersonen
6. Antrag auf Vertagung eines einzelnen Antrages
7. Antrag auf Vertagung eines Tagesordnungspunktes
8. Antrag auf Vertagung einer Sitzung
(4) Jeder Antrag kann bis zur Abstimmung von der jeweiligen Antragstellerin/dem jeweiligen Antragsteller zurückgezogen werden.
(5) Bereits abgelehnte oder vertagte Anträge dürfen in derselben Sitzung nicht mehr gestellt werden.
(6) Unter den Tagesordnungspunkt „Allfälliges“ können keine Anträge zur Sache gestellt werden.
Abstimmung
§ 9 (1) Über alle gestellten Anträge ist getrennt abzustimmen, wobei über Gegenanträge vor dem Hauptantrag und über Zusatzanträge nach dem Hauptantrag abzustimmen ist. Im Zweifelsfall entscheidet die/der Vorsitzende über die Reihenfolge der Abstimmung.
(2) Sofern nicht anders bestimmt ist, ist durch Handheben abzustimmen (offene Abstimmung).
(3) Erfolgen bei einem Tagesordnungspunkt, bei dem offen abzustimmen wäre, keine Wortmeldungen oder ausschließlich zustimmende Wortmeldungen, so kann die/der Vorsitzende ohne weiteres den Antrag (Bericht) für angenommen erklären.
(4) Eine Abstimmung über Angelegenheiten, die nicht Gegenstand der Tagesordnung sind bzw. nicht in die Zuständigkeit des Arbeitskreises fallen, ist unzulässig.
(5) Sofern nicht gesetzlich oder in der Satzung der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien eine qualifizierte Mehrheit vorgesehen ist, gilt ein Antrag als angenommen, wenn mehr als die Hälfte der in der Sitzung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder für den Antrag stimmt.
(6) Stimmenthaltungen sind nicht zulässig.
(7) Für geheime Abstimmungen sind geeignete Stimmzettel vorzubereiten.
(8) Eine geheime Abstimmung ist durchzuführen:
– bei Wahlen
– über Angelegenheiten, welche Mitglieder des Arbeitskreises persönlich betreffen
– wenn mindestens ein Mitglied des Arbeitskreises dies verlangt
(9) Über Anträge zur Geschäftsordnung ist sofort abzustimmen.
(10) Die Feststellung des Abstimmungsergebnisses obliegt der/dem Vorsitzenden.
(11) In besonderen Fällen kann von der/dem Vorsitzenden ein schriftlicher Umlaufbeschluss herbeigeführt werden.
Abstimmung im Umlaufweg
§ 10 (1) Die/der Vorsitzende des Arbeitskreises kann bei Bedarf, vor allem bei Angelegenheiten und Gegenständen, die voraussichtlich keiner Beratung bedürfen und bei denen infolge der Dringlichkeit noch vor der nächsten Sitzung eine Beschlussfassung geboten scheint, eine Abstimmung im Umlaufweg verfügen. Eine Abstimmung im Umlaufweg ist einzuleiten, wenn es mindestens ein Drittel der Mitglieder verlangen und die Einberufung einer Sitzung nicht zweckmäßig erscheint.
(2) Das Umlaufstück hat einen zumindest kurz begründeten Antrag zu enthalten, über den mit „Ja“, „Nein“ oder „Diskussion erwünscht“ abgestimmt werden kann. Das Umlaufstück ist allen Mitgliedern des Arbeitskreises unter gleichzeitiger Bekanntgabe einer mindestens einwöchigen Frist zur Abstimmung auch per Fax oder per E-Mail zu übersenden. Die Frist kann auf 3 Tage verkürzt werden, wenn der Umlaufbeschluss einer Sitzung folgt, bei der keine Beschlussfähigkeit gegeben war, jedoch bereits über den Gegenstand eine Diskussion stattgefunden hat.
(3) Der Antrag gilt als angenommen, wenn bis zum Ende der Frist die erforderliche Mehrheit für den Antrag gestimmt hat. Ein Beschluss kommt nicht zustande, wenn er keine erforderliche Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder findet oder von einem Mitglied eine Diskussion verlangt wird. Dann ist der Gegenstand auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu nehmen.
(4) Das Ergebnis einer Abstimmung im Umlaufwege ist den Mitgliedern ehestmöglich bekannt zu geben.
Befangenheit
§ 11 (1) Ein Mitglied gilt als befangen, wenn eine Angelegenheit behandelt wird, die seine persönlichen Verhältnisse oder die eines seiner nahen Angehörigen betrifft, jedenfalls dann, wenn ein Grund im Sinne des § 7 AVG 1991 vorliegt. Im Zweifel entscheidet das Kollegialorgan auf Antrag eines Mitglieds.
(2) Sofern das Kollegialorgan nichts anderes beschließt, darf ein befangenes Mitglied an der Beratung und Entscheidung der diesbezüglichen Angelegenheit nicht teilnehmen und hat für die Dauer der Debatte über diesen Gegenstand den Sitzungssaal zu verlassen.
(3) Die Befangenheit eines Mitglieds gilt als Verhinderung. Eine Vertretung gemäß
§ 4 ist möglich.
Protokoll
§ 12 (1) Über jede Sitzung ist ein Protokoll zu führen, das von der/dem Vorsitzenden und von der/dem Protokollführerin/Protokollführers zu unterfertigen ist.
(2) Die Führung des Protokolls obliegt einer/einem SchriftführerIn, die/der von der/dem Vorsitzenden nominiert wird.
(3) Das Protokoll hat jedenfalls zu enthalten:
· Datum, Ort, Beginn und Ende der Sitzung
· die Namen aller Anwesenden
· die Stimmübertragungen
· die Vertretungen
· Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
· die Tagesordnung
· alle Anträge und Beschlüsse
· die Ergebnisse der Abstimmungen, die Prostimmen, Gegenstimmen und ungültigen Stimmen
· Äußerungen eines Mitglieds des Kollegialorgans auf eigenes Verlangen oder auch auf Verlangen eines anderen Mitglieds, wenn das Mitglied zustimmt
(4) Umfangreiche Anträge oder wörtliche wiederzugebende Wortmeldungen sind auf Verlangen der/des Vorsitzenden schriftlich vorzulegen.
(5) Als Beilagen sind dem Protokoll sämtliche Schriftstücke, die in der Sitzung zur Kenntnis gebracht wurden, über Verlangen eines Mitglieds in Kopie anzufügen.
(6) Eine Reinschrift des Protokolls der jeweils letzten Sitzung ist allen Mitgliedern spätestens zugleich mit der Einladung zur nächsten Sitzung zuzustellen und zu Sitzungsbeginn zur Genehmigung vorzulegen.
(7) Einwendungen gegen das Protokoll sind spätestens bei Genehmigung des Protokolls vorzubringen. Einwendungen können sich nur gegen eine sachlich unrichtige Wiedergabe des Sitzungsverlaufs richten.
(8) Das von der/dem Vorsitzenden und der/dem SchriftführerIn unterfertigte Originalprotokoll verbleibt bei der/dem Vorsitzenden.
Auskunftspersonen, Fachleute und Arbeitsgruppen
§ 13 (1) Der Arbeitskreis kann jederzeit Sachverständige und Auskunftspersonen zu den Sitzungen beiziehen. Die Anwesenheit der Auskunftspersonen ist auf den betreffenden Tagesordnungspunkt beschränkt. Beigezogene fachkundige Personen unterliegen bezüglich aller in der Sitzung erörterten Gegenstände der Verschwiegenheitspflicht (vgl. § 42 Abs. 5 UG 2002) und haben nur beratende Funktion.
(2) Die/der Vorsitzende kann Auskunftspersonen zu einzelnen Tagesordnungspunkten einladen, wenn dies spätestens 10 Tage vor Abhaltung entsprechender Sitzung den Mitgliedern mitgeteilt wird und kein Mitglied bis spätestens 2 Tage vor der entsprechenden Sitzung Einspruch erhoben hat.
(3) Der Arbeitskreis kann zur Vorbereitung, Begutachtung und Bearbeitung von einzelnen Angelegenheiten ständige und nicht ständige Arbeitsgruppen aus Mitgliedern und Ersatzmitgliedern mit beratender Funktion einsetzen.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 14 (1) Jedes Mitglied hat die Interessen des Arbeitskreises wahrzunehmen. Dazu gehören insbesondere die Teilnahme an den Sitzungen, die Mitarbeit bei anfallenden Aufgaben sowie in Arbeitsgruppen des Arbeitskreises und die Übernahme von Funktionen entsprechend der Geschäftsordnung.
(2) Den Mitgliedern des Arbeitskreises ist gemäß § 42 Abs. 4 UG vom Rektorat Einsicht in alle Geschäftsstücke, die den Wirkungsbereich des Arbeitskreises betreffen, zu geben. In allen Fällen ist dabei die Amtsverschwiegenheit gemäß Art. 20 Abs. 3 B-VG zu beachten.
(3) Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Arbeitskreises die im Auftrag des Arbeitskreises tätig werden, sind verpflichtet, unverzüglich die/den Vorsitzende/n schriftlich zu informieren und allfällige Unterlagen an das Büro des Arbeitskreises zu übermitteln.
Geschäftsführung der/des Vorsitzenden
§ 15 (1) Die/der Vorsitzende hat die Beschlüsse des Arbeitskreises unverzüglich zu vollziehen. Stellt sich heraus, dass die Durchführung eines Beschlusses im Widerspruch zu gesetzlichen Vorschriften steht, so ist die Durchführung dieses Beschlusses zunächst auszusetzen und die Angelegenheit dem Arbeitskreis erneut vorzulegen.
(2) Die/der Vorsitzende ist berechtigt, dringliche Angelegenheiten selbständig zu besorgen. Dringliche Angelegenheiten sind solche, die unverzüglich und ohne Aufschub noch vor der nächsten Sitzung zu erledigen sind und welche auch durch Abstimmung im Umlaufweg nicht rechtzeitig erledigt werden können.
(3) Die/der Vorsitzende hat die Mitglieder von der selbständigen Geschäftsführung spätestens in der nächsten Sitzung in Kenntnis zu setzen.
Änderung der Geschäftsordnung
§ 16 Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsordnung sind mit Zustimmung von mindestens zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen in einer Sitzung möglich, wenn dies als eigener Tagesordnungspunkt vorgesehen war.
Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen: A.-K. Erdélyi
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.10.2006 zur Kenntnis genommen, dass die ÖH folgende Mitglieder in den Senat entsendet hat:
Mitglieder: Thorsten Schlenger
Lam Tran Dinh
&n bsp; Regina Bösch
Natalie Schwager
Dagmar Furch
Ersatzmitglieder: Elisabeth Vock
Barbara Sommerbauer
Johann Ratschan
Cornelia Huber
Daniela Maier
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.10.2006 beschlossen, dass sich die Habilitationskommission für Anita Mayer-Hirzberger (angestrebtes Habilitationsfach Historische Musikwissenschaft) wie folgt zusammensetzt:
3 OberbauvertreterInnen, 1 MittelbauvertreterIn, 1 StudierendenvertreterIn
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.10.2006 eine Habilitationskommission für das angestrebte Fach Historische Musikwissenschaft beschlossen.
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren dieses Fachbereiches können ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von Gutachterinnen oder Gutachtern laut § 103 (5) UG 02 bis 14.11.2006 an die Oberbaukurie des Senats, z.H. des Kuriensprechers o.Univ.-Prof. Mag. Wolfgang Heißler, Rennweg 8, 1030 Wien bzw. e-mail heissler@mdw.ac.at, richten.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.10.2006 beschlossen, dass sich die Habilitationskommission für Christian Glanz (angestrebtes Habilitationsfach Historische Musikwissenschaft) wie folgt zusammensetzt:
3 OberbauvertreterInnen, 1 MittelbauvertreterIn, 1 StudierendenvertreterIn
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.10.2006 eine Habilitationskommission für das angestrebte Fach Historische Musikwissenschaft beschlossen.
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren dieses Fachbereiches können ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von Gutachterinnen oder Gutachtern laut § 103 (5) UG 02 bis 14.11.2006 an die Oberbaukurie des Senats, z.H. des Kuriensprechers o.Univ.-Prof. Mag. Wolfgang Heißler, Rennweg 8, 1030 Wien bzw. e-mail heissler@mdw.ac.at, richten.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.10.2006 beschlossen, dass sich das entscheidungsbefugte Kollegialorgan in Berufungsverfahren für das Fach Viola (Nachfolge Siegfried Führlinger) aus 5 OberbauvertreterInnen, 2 MittelbauvertreterInnen und 2 StudierendenvertreterInnen zusammensetzt.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.10.2006 beschlossen, dass sich das entscheidungsbefugte Kollegialorgan in Berufungsverfahren für das Fach Posaune (Nachfolge Rudolf Josel) aus 5 OberbauvertreterInnen, 2 MittelbauvertreterInnen und 2 StudierendenvertreterInnen zusammensetzt.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.10.2006 beschlossen, dass sich das entscheidungsbefugte Kollegialorgan in Berufungsverfahren für das Fach Schlaginstrumente (Nachfolge Kurt Prihoda) aus 3 OberbauvertreterInnen, 1 MittelbauvertreterIn und 1 StudierendenvertreterIn zusammensetzt.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.10.2006 beschlossen, dass sich das entscheidungsbefugte Kollegialorgan in Berufungsverfahren für das Fach Gesang (Nachfolge Wolfgang Bruneder) aus 5 OberbauvertreterInnen, 2 MittelbauvertreterInnen und 2 StudierendenvertreterInnen zusammensetzt.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.10.2006 beschlossen, dass sich das entscheidungsbefugte Kollegialorgan in Berufungsverfahren für das Fach Gesang (Nachfolge Adelheid Hornich) aus 5 OberbauvertreterInnen, 2 MittelbauvertreterInnen und 2 StudierendenvertreterInnen zusammensetzt.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.10.2006 beschlossen, dass sich das entscheidungsbefugte Kollegialorgan in Berufungsverfahren für das Fach Schnitt (Nachfolge Hannelore Götzinger) aus 5 OberbauvertreterInnen, 2 MittelbauvertreterInnen und 2 StudierendenvertreterInnen zusammensetzt.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.10.2006 zur Kenntnis genommen, dass die ÖH Raphael Eröd anstelle von Dagmar Furch in die Berufungskommission für Lied und Oratorium (Nachfolge Kakuska) entsendet hat.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.10.2006 zur Kenntnis genommen, dass die ÖH Christine Kummer anstelle von Clemens Kerschbaumer in die Berufungskommission für Lied und Oratorium (Nachfolge Mathis) entsendet hat.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.10.2006 zur Kenntnis genommen, dass die ÖH Christine Kummer anstelle von Clemens Kerschbaumer in die Berufungskommission für Gesang (Nachfolge Hansmann) entsendet hat.
Der Senat hat weiters in seiner Sitzung vom 18.10.2006 zur Kenntnis genommen, dass die ÖH Katrin Auzinger anstelle von Barbara Sommerbauer in die Berufungskommission für Gesang (Nachfolge Hansmann) entsendet hat.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.10.2006 zur Kenntnis genommen, dass die ÖH Christine Kummer anstelle von Clemens Kerschbaumer in die Berufungskommission für Gesang (Nachfolge Kahry) entsendet hat.
Der Senat hat weiters in seiner Sitzung vom 18.10.2006 zur Kenntnis genommen, dass die ÖH Katrin Auzinger anstelle von Barbara Sommerbauer in die Berufungskommission für Gesang (Nachfolge Kahry) entsendet hat.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
An der Universität für angewandte Kunst Wien gelangt die Stelle der Rektorin/des Rektors gemäß Universitätsgesetz 2002 zur Besetzung.
Die Universität für angewandte Kunst Wien wurde im Jahr 1867 als erste ihrer Art auf dem Kontinent als Kunstgewerbeschule des Österreichischen Museums für Kunst und Industrie gegründet. Im Laufe der Geschichte erfuhr diese Institution verschiedene organisationsrechtlich und inhaltlich bedingte Umstrukturierungen.
Die heutige Universität für angewandte Kunst Wien deckt folgende Aufgabenbereiche ab: Architektur, Bildende und Mediale Kunst, Design, Konservierung und Restaurierung, Kunstwissenschaften-Kunstpädagogik und Kunstvermittlung, Kunst und Technologie, Kunst- und Wissenstransfer.
Sie hat derzeit 1.370 Studierende und beschäftigt ca. 350 Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer sowie ca. 120 Allgemeine Universitätsbedienstete und verfügt über ein Jahresbudget von ca. 25 Millionen Euro.
Seit 2004 ist die Universität eine rechtlich selbständige juristische Person.
Die bestmögliche Ausschöpfung der vorgegebenen neuen Rahmenbedingungen ist für die Universität für angewandte Kunst Wien von elementarem Interesse.
Die Aufgaben der Rektorin/des Rektors ergeben sich aus dem Universitätsgesetz 2002.
Schwerpunkte der nächsten Periode bilden
- die zielorientierte Umsetzung der abgeschlossenen Leistungsvereinbarung 2007 – 2009
- die Umsetzung und Weiterentwicklung des Entwicklungsplans
- die forcierte Umsetzung eines langfristigen Raumkonzeptes
Daraus ergibt sich für die Funktion der Rektorin/des Rektors folgendes Qualifikationsprofil:
- Fähigkeit zur organisatorischen, personellen und wirtschaftlichen Leitung einer Universität, nachgewiesen durch Erfahrung und Kompetenz in der Leitung (einschließlich Personal- und Finanzmanagement) von Institutionen mit vergleichbarer inhaltlicher Ausrichtung und vergleichbarer Größe
- hohes Ausmaß an sozialer Kompetenz, Integrationsfähigkeit, Fähigkeit zur Mitarbeiterinnen-/ Mitarbeitermotivation und zu erfolgreichem Konfliktmanagement
- Kenntnis der österreichischen Universitätsorganisation
- Fähigkeit und Bereitschaft zur engagierten Kooperation mit dem Universitätsrat, dem Senat und den verschiedenen Organisationseinheiten der Universität
- Fähigkeit zur aktiven Kommunikation und Kooperation mit dem für die Universität für angewandte Kunst Wien relevanten kulturellen Umfeld im In- und Ausland
- internationale Erfahrungen im Sinne facheinschlägiger Aktivitäten und Kontakte in mehreren Ländern, insbesondere im tertiären Bildungs- und Ausbildungssektor
- Erfahrung und besonderes Geschick bei der Führung von Verhandlungen mit staatlichen und privaten Verhandlungspartnern
Die Funktionsperiode beträgt vier Jahre und beginnt am 1. Oktober 2007. Die Funktion wird im Rahmen eines mit der Universität für angewandte Kunst Wien, vertreten durch den Universitätsrat, abzuschließenden Arbeitsvertrages ausgeübt.
Die Bewerbungen sollen ausführliche Unterlagen hinsichtlich der Bewerbungsvoraussetzungen, wie Lebenslauf, Lichtbild, Zeugniskopien, Diplome und alle zweckdienlichen Nachweise der Managementfähigkeiten enthalten.
Es wird vorausgesetzt, dass die bewerbende Person bereit ist, ihre Vorstellungen über die Prinzipien der Leitung der Universität und deren weitere Entwicklung im Rahmen eines Hearings zu präsentieren.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in leitenden Positionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen.
Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht vergütet.
Bewerbungen sind an den Vorsitzenden des Senats, Herrn o.Univ.-Prof. Mag.art. Sigbert Schenk, Universität für angewandte Kunst Wien, Oskar Kokoschka-Platz 2, A-1010 Wien, zu richten.
Weitere Informationen über die Universität, insbesondere den Entwicklungsplan und die Wissensbilanz sind von der Homepage der „Angewandten“ (www.dieangewandte.at) abrufbar.
Bewerbungsschluss ist 20. November 2006 (Datum des Poststempels).
E. Freismuth
Die Veterinärmedizinische Universität Wien bietet die Studienrichtungen "Veterinärmedizin", "Biomedizin und Biotechnologie" und „Pferdewissenschaften“ an. Sie ist derzeit in sieben Departments, drei Forschungsinstitute und in besondere Universitätseinrichtungen, wie etwa den landwirtschaftlichen Betrieb Lehr- und Forschungsgut Merkenstein, gegliedert und hat etwa 2300 Studierende, 500 UniversitätslehrerInnen und 500 Universitätsbedienstete.
Zur/zum RektorIn soll eine Person mit internationaler Erfahrung und der Fähigkeit zur organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung einer Universität gewählt werden.
Die zu erfüllenden Aufgaben umfassen die Leitung der Universität im Rahmen der durch das Universitätsgesetz 2002 gesetzten Möglichkeiten und Pflichten, der durch den Senat der Veterinärmedizinischen Universität Wien gegebenen Satzung sowie den Beschlüssen des Universitätsrates. Die Amtssprache ist deutsch.
Bei der Beurteilung der Bewerbung wird großer Wert auf ökonomische und finanztechnische Kompetenz gelegt. Zudem soll entsprechende Erfahrung im Management akademischer Forschung und Entwicklung, Lehre und Weiterbildung sowie die Fähigkeit zur Personalführung vorliegen.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Vorausgesetzt wird, dass sich die bewerbende Person Befragungen durch den Senat und die Universitätsangehörigen stellt. Dabei sollen auch eigene Vorstellungen zur weiteren Entwicklung der Veterinärmedizinischen Universität Wien vorgetragen werden. Die Wahl erfolgt durch den Universitätsrat auf Vorschlag des Senats.
Der Dienstantritt ist mit 1. Oktober 2007 vorgesehen. Die Funktionsdauer beträgt vier Jahre, die Wiederwahl ist möglich.
Bewerbungen müssen bis spätestens 8. Dezember 2006 im Büro der Kollegialorgane der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Veterinärplatz 1, A-1210 Wien, unter Angabe der Kennzahl 436/2006 am Kuvert eingelangt sein.
Für weitere Anfragen steht Dr. Ilse G. Willmann zur Verfügung.
Dr. Ilse G. Willmann: Tel: (+ 43 1) 25077-1125, E-Mail: ilse.willmann@vu-wien.ac.at
E. Freismuth
An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, am Institut Musiktheater, gelangt die Stelle eines/einer Angestellten – vollbeschäftigt (als künstlerisch-technische/r Mitarbeiter/in, assistenzbezogen), Entlohnungsschema v im Sinne des VBG 1948, Entlohnungsgruppe v2, frühestens ab 6. November 2006 zur Besetzung.
Aufgabenbereich:
Mitarbeit bei der Planung und Organisation aller Ausbildungsprojekte (Inszenierungen) im technischen Bereich, eigenverantwortliche Leitung des Bereichs Requisite (Herstellung, Beschaffung), technische Mitarbeit im Proben- und Vorstellungsbetrieb.
Gewünschte Qualifikationen:
Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, Organisationstalent, technische und handwerkliche Fähigkeiten, PC-Kenntnisse, bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst.
Ende der Bewerbungsfrist: 3. November 2006
Übliche Bewerbungsunterlagen sind unter Angabe der GZ/19/06 in der Direktion der Universitätsverwaltung/Personalrechtsabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, 8010 Graz, Leonhardstraße 15, einzureichen.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
E. Freismuth
Im Bereich der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Wien, gelangt eine Vertragsbedienstetenstelle in der Entlohnungsgruppe v3 (teilbeschäftigt 50%) voraussichtlich mit 11. Dezember 2006 zur Besetzung.
Anstellungserfordernisse:
1. das Bestehen eines aufrechten Dienstverhältnisses zum Bund bzw. vergleichbaren Dienstgebern innerhalb der Europäischen Union
2. Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft
3. Persönliche und fachliche Eignung
4. Mindestalter 18 Jahre
5. Unbescholtenheit
6. Handelsschulabschluss mit Büropraxis oder einer gleichwertigen kaufmännischen Ausbildung
7. Abgeleisteter Grundwehr- oder Zivildienst
Eine der Haupttätigkeiten ist die Entgegennahme und Erledigung von Anträgen auf Studienbeihilfe im Rahmen des Parteienverkehrs. Weiters werden Sie Studierende in Fragen der Studienfinanzierung beraten.
Die Arbeitszeit richtet sich ab 1. Oktober 2005 nach einem Jahresarbeitszeitmodell, wobei die wöchentliche Arbeitszeit in der Zeit vom 15. September bis 15. Februar bei einem Beschäftigungsausmaß von 50 % bis zu 30 Wochenstunden beträgt.
Es erwartet Sie eine moderne, international ausgezeichnete Bundesbehörde mit einem jungen dynamischen Team. Wir bieten Ihnen eine umfangreiche Einschulungsphase und laufend Fortbildungsangebote sowie gute Aufstiegsmöglichkeiten.
Erwartet werden von Ihnen sehr gute PC-Kenntnisse, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit, Eigeninitiative und kundenorientiertes Denken. Wenn diese Eigenschaften auf Sie zutreffen, senden Sie bitte Ihre Bewerbung samt Lebenslauf bis spätestens Montag, 20. November 2006 (Datum des Poststempels bzw. bei e-mail-Bewerbung Datum des Einlangens!) an folgende Adresse: Studienbeihilfenbehörde, z.Hd. Frau Irene Bachofner, Zahl: 10255/2006, Stipendienstelle Wien, Gudrunstraße 179a, 1100 Wien.
Der Aufnahmetest in Form eines Assessment-Centers findet für die dafür zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber in der KW 49 statt.
E. Freismuth
Die
Stiftung Dr. Robert und Lina Thyll-Dürr, Schweiz
vergibt im Studienjahr 2007/2008
JAHRESSTIPENDIEN
in der Höhe von € 430,-- monatlich, 12 mal im Jahr
an hochbegabte und außergewöhnlich erfolgreiche Studierende in den Instrumental- und Gesangsfächern (Konzertfach) an Studierende der Studienrichtung Komposition und an postgraduierte Studierende der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
Die Stipendien werden in der Regel einmalig vergeben und können nicht verlängert werden.
Voraussetzungen:
- Studium als ordentliche/r Studierende/r – bevorzugt werden Studierende im letzten Studienabschnitt - oder postgradualem Studium in Studienrichtungen der Institute 1, 4, 5, 6, 8 und 9
- Ausgezeichneter Studienerfolg
- Schriftliche Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf und Tonträger (Demo- CD´s, Kassetten bzw. 1 Komposition) und Darstellung der persönlichen finanziellen Situation sind bis spätestens 7. März 2007 an den Vizerektor für Außenbeziehungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zu richten. Abzugeben sind die vollständigen Bewerbungen in den Institutssekretariaten.
Am 3. Mai 2007 findet für die von der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ausgewählten Kandidaten/Kandidatinnen im Vivaldisaal ein Auswahlspiel vor einer Jury statt, die dann die endgültige Entscheidung über die Zuerkennung der Stipendien trifft.
Der Vizerektor: W. Klos
Die Europäische Kommission bietet Bediensteten des Bundes, der Länder und der Gemeinden, welche über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen, die Möglichkeit der Absolvierung eines unentgeltlichen Praktikums.
Das Praktikum zielt darauf ab, die Bediensteten mit den jeweiligen Verwaltungsstrukturen und Abläufen einer Generaldirektion der Europäischen Kommission vertraut zu machen sowie Erfahrungen in den spezifischen Arbeitsbereichen zu sammeln und auszutauschen.
Die auf eine Dauer von mindestens drei bis maxi mal fünf Monate angelegten Praktika beginnen im 1. Halbjahr 2007 entweder am 1. März 2007 oder am 16. März 2007 und enden spätestens am 31. Juli 2007.
Interessierte Bedienstete werden ersucht, den für die Bewerbung erforderlichen Link: https://webgate.cec.eu.int/ecstp aufzurufen und sich mit der User Id: CA_AT sowie dem Passwort: CA76a573 online in der Zeit von 16. Oktober bis spätestens 20. November 2006 zu registrieren.
Es wird darauf hingeweisen, dass bei einer Entsendung von Bundesbediensteten die Bestimmungen betreffend die Dienstzuteilung gemäß § 39a BDG bzw. § 6b VBG anzuwenden sind und die Zustimmung der entsprechenden Dienstbehörde jedenfalls vor Registrierung einzuholen ist.
Bei allfälligen Rückfragen wird um Kontaktaufnahme mit der Abteilung III/4 des Bundeskanzleramtes ersuchet (Fr. Doris Resch Tel. 01/53115/7179 E-Mail doris.resch@bka.gv.at) bzw. mit Frau Eva Miot, Tel. 0032/2/286 5887, E-Mail eva.miot@eu.austria.be .
E. Freismuth
Voraussetzungen für die Einreichung Ihrer Arbeit:
1. Die eingereichte Arbeit darf noch nicht fertiggestellt sein.
2. Ausschlaggebend ist ihre allgemeine wissenschaftliche/künstlerische Qualität und gesellschaftliche Relevanz.
3. Der Preis des Theodor-Körner-Fonds soll vor allem jungen, noch nicht etablierten WissenschafterInnen und KünstlerInnen zugute kommen.
4. BewerberInnen sollen bei Antragstellung nicht älter als 40 Jahre alt sein. (Ausnahmen: BewerberInnen, die nachweislich ihre (schulische und) akademische Ausbildung im Zuge des zweiten Bildungsweges absolviert haben sowie BewerberInnen aus dem Bereich der nicht akademischen Forschung.
Fakultäten
Gefördert werden Arbeiten in den Bereichen:
I. Wissenschaft
a) Geistes- und Kulturwissenschaften
b) Medizin, Naturwissenschaften und Technik
c) Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
II. Kunst
a) Bildende Kunst und Kunstfotografie
b) Literatur
c) Musik (Komposition)
Der Förderungspreis ist projektgebunden. Die Arbeit muss innerhalb der im Antrag vorgesehenen Frist abgeschlossen werden. Die Preisträger sind verpflichtet, die Durchführung des Projektes nachzuweisen bzw. bei Nichtdurchführung die empfangenen Mittel zurückzuzahlen.
Zwei Drittel des Preisgeldes werden zum Verleihungstermin und ein Drittel bei nachgewiesener Fertigstellung des Projektes bezahlt.
Einfach das Bewerbungsblatt (Infobox) direkt am PC ausfüllen und absenden.
Zusätzlich zum Bewerbungsblatt ist bei wissenschaftlichen Arbeiten ein Abstract zu senden. Sie finden auch das in der Infobox und können es online ausfüllen und absenden.
Einreichtermin: 30. November (Datum des Poststempels).
Verleihungstermin: einmal jährlich.
Weitere Informationen unter:
Geschäftsstelle des Theodor-Körner-Fonds, AK Wien - Theodor Körner Fonds, Prinz Eugen Straße 20-22, 1040 Wien, Tel: 01/505 56 89, E-Mail: koernerfonds@akwien.at, Homepage: www.theodorkoernerfonds.at
E. Freismuth
Die Ludwig Boltzmann Gesellschaft hat ihre 2. Ausschreibung mit einem Gesamtvolumen von 24,5 Millionen Euro gestartet. Ziel dieser Ausschreibung ist es, neue Ludwig Boltzmann Institute in den Bereichen der Humanmedizin, klinischen Forschung resp. Life Sciences sowie der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften zu gründen.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.lbg.ac.at/ausschreibung06_n/index.php
E. Freismuth
Das Österreichische Studienförderungswerk PRO SCIENTIA widmet sich seit 1966 der Förderung wissenschaftlicher und künstlerischer Nachwuchskräfte. Regelmäßig treffen sich österreichweit rund 100 Stipendiatinnen und Stipendiaten an den jeweiligen österreichischen Hochschulorten, um aktuelle wissenschaftliche und künstlerische Fragestellungen zu diskutieren.
Bewerbung:
Was Sie mitbringen sollten:
· Sie sind nicht älter als 30 Jahre.
· Sie studieren mindestens im 5. Semester.
· Ihre wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen sind überdurchschnittlich.
· Sie sind sich Ihrer Verantwortung in Beruf und Gesellschaft bewusst.
· Obwohl Sie keiner bestimmten Konfession oder Glaubensrichtung angehören müssen, sind Sie dazu bereit, sich auch mit religiösen und theologischen Fragen auseinander zu setzen.
· Sie besitzen die österreichische Staatszugehörigkeit oder haben Ihren mittelfristigen Lebensmittelpunkt in Österreich.
In besonders gelagerten Fällen sind Ausnahmen möglich.
Mit der Bewerbung um Aufnahme stimmt der/die AnwärterIn dieser Zielsetzung zu. Gleichzeitig verpflichtet er/sie sich für den Fall seiner Aufnahme:
1. zur Teilnahme an der Bildungsarbeit von PRO SCIENTIA, das sind die jährliche Sommerakademie und die regelmäßigen Zusammenkünfte der Angehörigen am jeweiligen Hochschulort
2. zur Vorlage einer Aufstellung über die Verwendung der erhaltenen Förderungsbeträge. Bitte verwenden Sie auch hierzu das vorgefertigte Formular. Detailliertere Information entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Büchergeldabrechnung auf der zweiten Seite des Formulars.
Aufgrund der Verpflichtung zur Teilnahme an der regelmäßigen Bildungsarbeit ist eine Förderung von Studierenden, die sich im Ausland aufhalten, während dieser Zeit durch PRO SCIENTIA nicht möglich.
Bewerbungen für 2007 sind bis 24. November 2006 möglich. (Es gilt das Datum des Poststempels!)
Weitere Informationen unter:
PRO SCIENTIA, Währinger Straße 2-4, A-1090 Wien
Tel: 01/317 6165-41, Fax: 01/317 6165-17
Mail: office@proscientia.at , www.proscientia.at
E. Freismuth
Das europäische Bildungsinformationsnetz EURYDICE hat die vergleichende Studie Science Teaching in Schools in Europe Policies and Research (in englischer bzw. französischer Sprache erhältlich) veröffentlicht.
(Internetadresse: http://www.eurydice.org/Documents/QA/en/FrameSet.htm).
Gedruckte Exemplare der Studie können kostenfrei im bm:bwk, Abteilung I/6b, MR Dr. Elfriede Tajalli, bestellt werden. (elfriede.tajalli@bmbwk.gv.at).
Eine Bestellliste über die in der österreichischen EURYDICE-Informationsstelle aufliegenden Veröffentlichungen finden Sie unter:
http://www.bmbwk.gv.at/medienpool/13440/eurydice_bestellliste.pdf
Weitere Informationen unter:
EURYDICE: http://www.eurydice.org
PERINE: http://www.perine.org
Bildungsforschung in Österreich: http://opac.bibvb.ac.at/2bflb
E. Freimuth
Studyfriends is a free online community for students to internationalize their study. The first world wide interactive student community website
Weitere Informationen:
Mattijs Schurink, www.Studyfriends.com
Student of the University of Twente, The Netherlands
(+31 (0)6 28415491), m.j.schurink@home.nl
E. Freismuth
Donnerstag, 9. November 2006, 10:00-18:00 Uhr
Freitag, 10. November 2006, 10:00-17:00 Uhr
Das Centre International Universitaire (CIU) veranstaltet mit Unterstützung des bm:bwk eine Auslandspraktikamesse in seinen Räumlichkeiten. Führende nationale und internationale Organisationen im Bereich der Praktikavermittlung und -beratung werden Studierenden von Universitäten und Fachhochschulen für Anfragen zwei Tage lang zur Verfügung stehen.
Ein vielfältiges Workshop-Programm rundet die Messe ab. Der Eintritt ist frei!
Nähere Informationen:
Das Centre International Universitaire (CIU), Schottengasse 1, 1010 Wien
Telefon: (01) 533 65 33, MESSE FÜR AUSLANDSPRAKTIKA (www.ciu.at)
E. Freismuth
Samstag, 9. November 2006, 11:00-17:00 Uhr
Die Informationsmesse bietet die Gelegenheit zum Gespräch mit MitarbeiterInnen der australischen und neuseeländischen Hochschulen sowie des Instituts Ranke-Heinemann. Parallel zur Informationsmesse findet ein Vortragsprogramm rund um das Thema "Studieren in Australien und Neuseeland" statt. Eintritt frei!
Nähere Informationen:
Centre International Universitaire (CIU), Schottengasse 1/Mezzanin, 1010 Wien, Telefon: (01) 533 65 33
AUSTRALISCH-NEUSEELÄNDISCHE HOCHSCHULMESSE (www.ciu.at)
E. Freismuth
Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 15. November 2006
Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth
Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: +43 1 711 55/DW 6103