Studienjahr 2006/07, 18.10.2006 - - Mitteilungsblatt 2, mdw.ac.at
MITTEILUNGSBLATT
Studienjahr 2006/07 ausgegeben am 18. Oktober 2006 2. Stück
Kundmachungen
17. Kundmachung für die Wahl der in § 25 Abs. 4 Z 1 UG 2002 genannten VertreterInnen der UniversitätsprofessorInnen in den Senat.
18. Kundmachung für die Wahl der in § 25 Abs. 4 Z 2 UG 2002 genannten VertreterInnen der UniversitätsdozentInnen sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in den Senat.
19. Kundmachung für die Wahl der in § 25 Abs. 4 Z 3 UG 2002 genannten VertreterInnen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat.
Offene Stellen
20. Ausschreibung der Stelle eines Universitätsprofessors/einer Universitätsprofessorin für Schlaginstrumente am Institut Franz Schubert (Blas- und Schlaginstrumente in der Musikpädagogik) der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
21. Ausschreibung von zwei Stellen eines Universitätsprofessors/einer Universitätsprofessorin für Gesang am Institut Antonio Salieri (Gesang in der Musikpädagogik) der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
22. Ausschreibung der Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters für das Büro des Senats, Ersatzkraft, an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
23. Ausschreibung der Stelle einer/eines Data WareHouse Spezialistin/Spezialisten im Zentralen Informatikdienst der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
24. Ausschreibung der Funktion der Rektorin/des Rektors an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.
25. Ausschreibung einer Professur für Orgel am Institut für Kirchenmusik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.
Stipendien, Programme, Preise
26. Ausschreibung des Programms „Förderung nachhaltiger Kooperationen“ der Austrian Science and Research Liaison Offices (ASO).
27. Einladung zum Central European Science Day 2006 „Changes in the Society – Research Opportunities in the Region”.
28. Bekanntgabe von Informationstagen zu EU-Förderungen der FH Technikum Kärnten und der Alpe-Adria-Universität Klagenfurt in Kooperation mit dem OEAD.
29. Praktika in Washington, DC USA, des Offices of Science & Technology (OST).
30. Auftaktkonferenz zum 7. EU-Rahmenprogramm.
31. Stipendien und Reisekostenzuschüsse für Australien oder Neuseeland.
32. Studienaufenthalt an der Partneruniversität University of Rochester (USA), Eastman School of Music.
33. Stipendienausschreibungen des bm:bwk für das Studienjahr 2007/08.
Wahltag: Donnerstag, 23.11.2006
Wahlort: Zi. L0123, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien (neuer Gebäudeteil)
Wahlzeit: 10.00-14.00 Uhr
Zu wählen sind: 11 Mitglieder
Ersatzmitglieder sind jene WahlwerberInnen, die den gewählten Mitgliedern nach der Reihe ihrer Nennung folgen. Die Zahl der Ersatzmitglieder ergibt sich aus der Wahlordnung (§ 10 Abs. 4).
Aktiv und passiv Wahlberechtigte:
Das aktive und passive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag und am Wahltag der in § 25 Abs. 4 Z 1 UG 2002 genannten Personengruppe angehören.
Gem. § 20 Abs. 2 UG 2002 sind Mitglieder des Rektorates vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen.
Stichtag der Wahlberechtigung:
Als der für das aktive und passive Wahlrecht maßgebliche Stichtag wird der Tag der Ausschreibung der Wahlen im Mitteilungsblatt festgesetzt: 18. Oktober 2006
WählerInnenverzeichnis:
a) Das Verzeichnis liegt bei Frau Gabriela CHLOUPEK vom 23. Oktober bis 30. Oktober 2006 während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 8.00 bis 16.00 Uhr) in Zi. B0211, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zur Einsicht auf und wird außerdem an den Amtstafeln angeschlagen.
b) Allfällige Einsprüche gegen das Verzeichnis sind beim Vorsitzenden der Wahlkommission, o.Univ.Prof. Mag. Gregor WIDHOLM, Zi. M0201, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, bis spätestens 30. Oktober 2006 schriftlich einzubringen.
Verspätet eingelangte Einsprüche bleiben unberücksichtigt.
c) Über diese Einsprüche hat die zuständige Wahlkommission längstens bis 2. November 2006 zu entscheiden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.
Wahlvorschläge:
Jede(r) Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen.
Wahlvorschläge müssen beim Vorsitzenden der Wahlkommission, o. Univ.Prof. Mag. Gregor WIDHOLM Zi. M0201, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, bis spätestens 25. Oktober 2006 schriftlich einlangen. Verspätet eingelangte Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Jeder Wahlvorschlag hat mindestens doppelt so viele KandidatInnen wie zu wählende Mitglieder zu enthalten (22 Personen) und eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n zu nennen.
Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten WahlwerberInnen beigefügt sein.
Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen.
WahlwerberInnen, denen die Wählbarkeit fehlt (passive Wahlberechtigung) oder deren schriftliche Zustimmungserklärung fehlt, sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen.
Einsichtnahme in die zugelassenen Wahlvorschläge:
Die zugelassenen Wahlvorschläge liegen spätestens ab dem 2. November 2006 beim Vorsitzenden der Wahlkommission o. Univ.Prof. Mag. Gregor WIDHOLM Zi. M0201, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zur Einsichtnahme auf.
Bei Bedarf kann vom 18. Oktober bis 24. Oktober 2006 ein Formular für die Einbringung von Wahlvorschlägen beim Vorsitzenden der Wahlkommission, o. Univ.Prof. Mag. Gregor WIDHOLM Zi. M0201, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, während der Öffnungszeiten (Mo. bis Fr. 9.00 bis 16.00 Uhr) bzw. per Email: widholm@mdw.ac.at angefordert werden.
Stimmenabgabe:
Die Wahl ist schriftlich und geheim. Stimmen können gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgegeben werden. Als Identitätsnachweis ist gegebenenfalls ein Lichtbildausweis vorzuweisen.
Fristen und Termine für die Briefwahl:
Aktiv wahlberechtigte Personen, die voraussichtlich an der persönlichen Teilnahme bei der Wahl verhindert sind, haben die Möglichkeit mittels Briefwahl ihre Stimme abzugeben. Ein Ansuchen um Teilnahme an den Wahlen als BriefwählerIn ist während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 8.00 bis 16.00 Uhr) in Zi. B0211, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, vom 18. Oktober bis 7. November 2006 an Frau Gabriela CHLOUPEK oder per Email chloupek@mdw.ac.at zu richten.
Den BriefwählerInnen wird frühestens ab dem 9. November 2006 ein amtlicher Stimmzettel samt Kuvert und Überkuvert ausgefolgt. Die Briefwahl ist gültig, wenn der Stimmzettel im verschlossenen Kuvert spätestens am 23. November 2006, 10 Uhr, beim Vorsitzenden der Wahlkommission o. Univ.Prof. Mag. Gregor WIDHOLM eingelangt ist.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: G. Widholm
Wahltag: Donnerstag, 23.11.2006
Wahlort: Zi. K0101, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien (neuer Gebäudeteil)
Wahlzeit: 9.00-16.00 Uhr
Zu wählen sind: 3 Mitglieder
Ersatzmitglieder sind jene WahlwerberInnen, die den gewählten Mitgliedern nach der Reihe ihrer Nennung folgen. Die Zahl der Ersatzmitglieder ergibt sich aus der Wahlordnung (§ 10 Abs. 4).
Aktiv und passiv Wahlberechtigte:
Das aktive und passive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag und am Wahltag der in § 25 Abs. 4 Z 2 UG 2002 genannten Personengruppe angehören.
Gem. § 20 Abs. 2 UG 2002 sind Mitglieder des Rektorates vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen.
Stichtag der Wahlberechtigung:
Als der für das aktive und passive Wahlrecht maßgebliche Stichtag wird der Tag der Ausschreibung der Wahlen im Mitteilungsblatt festgesetzt: 18. Oktober 2006
WählerInnenverzeichnis:
a) Das Verzeichnis liegt bei Frau Gabriela CHLOUPEK vom 23. Oktober bis 30. Oktober 2006 während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 8.00 bis 16.00 Uhr) in Zi. B0211, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zur Einsicht auf und wird außerdem an den Amtstafeln angeschlagen.
b) Allfällige Einsprüche gegen das Verzeichnis sind beim Vorsitzenden der Wahlkommission, ao.Univ.Prof.Mag.Dr. Michael STEPHANIDES, Zi. D0135, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, bis spätestens 30. Oktober 2006 schriftlich einzubringen.
Verspätet eingelangte Einsprüche bleiben unberücksichtigt.
c) Über diese Einsprüche hat die zuständige Wahlkommission längstens bis 2. November 2006 zu entscheiden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.
Wahlvorschläge:
Jede(r) Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen.
Wahlvorschläge müssen beim Vorsitzenden der Wahlkommission, ao.Univ.Prof.Mag.Dr. Michael STEPHANIDES, Zi. D0135, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, bis spätestens 25. Oktober 2006 schriftlich einlangen. Verspätet eingelangte Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Jeder Wahlvorschlag hat mindestens doppelt so viele KandidatInnen wie zu wählende Mitglieder zu enthalten (6 Personen) und eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n zu nennen.
Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten WahlwerberInnen beigefügt sein.
Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen.
WahlwerberInnen, denen die Wählbarkeit fehlt (passive Wahlberechtigung) oder deren schriftliche Zustimmungserklärung fehlt, sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen.
Einsichtnahme in die zugelassenen Wahlvorschläge:
Die zugelassenen Wahlvorschläge liegen spätestens ab dem 2. November 2006 beim Vorsitzenden der Wahlkommission, ao.Univ.Prof.Mag.Dr. Michael STEPHANIDES, Zi. D0135, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zur Einsichtnahme auf.
Bei Bedarf kann vom 18. Oktober bis 24. Oktober 2006 ein Formular für die Einbringung von Wahlvorschlägen beim Vorsitzenden der Wahlkommission, ao.Univ.Prof.Mag.Dr. Michael STEPHANIDES, Zi. D0135, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, während der Öffnungszeiten (Mo, Di, Do, Fr 9.00 bis 12.00 Uhr) bzw. per Email: stephanides@mdw.ac.at angefordert werden.
Stimmenabgabe:
Die Wahl ist schriftlich und geheim. Stimmen können gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgegeben werden. Als Identitätsnachweis ist gegebenenfalls ein Lichtbildausweis vorzuweisen.
Fristen und Termine für die Briefwahl:
Aktiv wahlberechtigte Personen, die voraussichtlich an der persönlichen Teilnahme bei der Wahl verhindert sind, haben die Möglichkeit mittels Briefwahl ihre Stimme abzugeben. Ein Ansuchen um Teilnahme an den Wahlen als BriefwählerIn ist während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 8.00 bis 16.00 Uhr) in Zi. B0211, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, vom 18. Oktober bis 7. November 2006 an Frau Gabriela CHLOUPEK oder per Email chloupek@mdw.ac.at zu richten.
Den BriefwählerInnen wird frühestens ab dem 9. November 2006 ein amtlicher Stimmzettel samt Kuvert und Überkuvert ausgefolgt. Die Briefwahl ist gültig, wenn der Stimmzettel im verschlossenen Kuvert spätestens am 23. November 2006, 9.00 Uhr, beim Vorsitzenden der Wahlkommisssion, ao. Univ.Prof.Mag.Dr. Michael STEPHANIDES eingelangt ist.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: M. Stephanides
Wahltag: Donnerstag, 23.11.2006
Wahlort: Zi. A 0101, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien
Wahlzeit: 10.00 - 14.00 Uhr
Zu wählen sind: 1 Mitglied
Ersatzmitglieder sind jene WahlwerberInnen, die den gewählten Mitgliedern nach der Reihe ihrer Nennung folgen. Die Zahl der Ersatzmitglieder ergibt sich aus der Wahlordnung (§10 Abs. 4)
Aktiv und passiv Wahlberechtigte:
Das aktive und passive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag und am Wahltag der in § 25 Abs. 4 Z 3 UG 2002 genannten Personengruppe angehören.
Gem. § 20 Abs. 2 UG 2002 sind Mitglieder des Rektorates vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen.
Stichtag der Wahlberechtigung:
Als der für das aktive und passive Wahlrecht maßgebliche Stichtag wird der Tag der Ausschreibung der Wahlen im Mitteilungsblatt festgesetzt: 18. Oktober 2006
WählerInnenverzeichnis:
a) Das Verzeichnis liegt bei Frau Gabriela CHLOUPEK vom 23. Oktober bis 30. Oktober 2006 während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 8.00 bis 16.00 Uhr) in Zi. B0211, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zur Einsicht auf und wird außerdem an den Amtstafeln angeschlagen.
b) Allfällige Einsprüche gegen das Verzeichnis sind beim Vorsitzenden der Wahlkommission, Johann BERGMANN, Zi. D0215, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, bis spätestens 30. Oktober 2006 schriftlich einzubringen.
Verspätet eingelangte Einsprüche bleiben unberücksichtigt.
c) Über diese Einsprüche hat die zuständige Wahlkommission längstens bis 2. November 2006 zu entscheiden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.
Wahlvorschläge:
Jede(r) Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen.
Wahlvorschläge müssen beim Vorsitzenden der Wahlkommission, Johann BERGMANN, Zi. D0215 Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, bis spätestens 25. Oktober 2006 schriftlich einlangen. Verspätet eingelangte Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Jeder Wahlvorschlag hat mindestens doppelt so viele KandidatInnen wie zu wählende Mitglieder zu enthalten (2 Personen) und eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n zu nennen.
Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten WahlwerberInnen beigefügt sein.
Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen.
WahlwerberInnen, denen die Wählbarkeit fehlt (passive Wahlberechtigung) oder deren schriftliche Zustimmungserklärung fehlt, sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen.
Einsichtnahme in die zugelassenen Wahlvorschläge:
Die zugelassenen Wahlvorschläge liegen spätestens ab dem 2. November 2006 beim Vorsitzenden der Wahlkommission Johann BERGMANN, Zi. D0215 Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zur Einsichtnahme auf.
Bei Bedarf kann vom 18. Oktober bis 24. Oktober 2006 ein Formular für die Einbringung von Wahlvorschlägen beim Vorsitzenden der Wahlkommission Johann BERGMANN, Zi. D0215, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, während der Öffnungszeiten (Mo. bis Fr. 9.00 bis 16.00 Uhr) bzw. per Email: bergmann@mdw.ac.at angefordert werden.
Stimmenabgabe:
Die Wahl ist schriftlich und geheim.
Stimmen können gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgegeben werden.
Als Identitätsnachweis ist gegebenenfalls ein Lichtbildausweis vorzuweisen.
Fristen und Termine für die Briefwahl:
Aktiv wahlberechtigte Personen, die voraussichtlich an der persönlichen Teilnahme bei der Wahl verhindert sind, haben die Möglichkeit mittels Briefwahl ihre Stimme abzugeben. Ein Ansuchen um Teilnahme an den Wahlen als BriefwählerIn ist während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 8.00 bis 16.00 Uhr) in Zi. B0211, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, vom 18. Oktober bis 7. November 2006 an Frau Gabriela CHLOUPEK oder per Email chloupek@mdw.ac.at zu richten.
Den BriefwählerInnen wird frühestens ab dem 9. November 2006 ein amtlicher Stimmzettel samt Kuvert und Überkuvert ausgefolgt. Die Briefwahl ist gültig, wenn der Stimmzettel im verschlossenen Kuvert spätestens am 23. November 2006, 10.00 Uhr, beim Vorsitzenden der Wahlkommission Johann BERGMANN eingelangt ist.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: J. Bergmann
Am Institut Franz Schubert (Blas- und Schlaginstrumente in der Musikpädagogik) der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab WS 2007/08 die Stelle eines Universitätsprofessors/einer Universitätsprofessorin für Schlaginstrumente zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt
Vertrag: unbefristet
Aufnahmebedingungen:
- eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung bzw. eine gleichzuwertende künstlerische Eignung.
- eine hervorragende künstlerische Qualifikation für das zu besetzende Fach.
- die erforderliche pädagogische und didaktische Eignung.
Gewünschte Qualifikationen:
- Unterrichtserfahrung
- Qualifikation zur Führungskraft
- ausreichende Auslandserfahrung
- facheinschlägige außeruniversitäre Praxis
Aufgaben:
Die zu übernehmenden Aufgaben umfassen insbesondere die Betreuung von Studierenden, musikpädagogischer Studienrichtungen (Musikerziehung, Instrumental(Gesangs)Pädagogik) in den Bereichen Zentrales künstlerisches Fach, Lehrpraxis und Didaktik des Instruments. Die Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsaufgaben wird vorausgesetzt.
Bewerbungsfrist: bis spätestens 04.12.2006 (Datum des Poststempels)
Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 3982 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in dieser Verwendungsgruppe an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.1
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Der Rektor: W. Hasitschka
Am Institut Antonio Salieri (Gesang in der Musikpädagogik) der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien sind voraussichtlich ab 1. Oktober 2007 zwei Stellen ei nes Universitätsprofessors/einer Universitätsprofessorin für Gesang zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt
Vertrag: unbefristet
Zu den Aufgaben zählen:
· Lehr- und Prüfungstätigkeit in den Fächern Gesang, Stimmbildung, Gesangspraktikum, Didaktik und Lehrpraxis in allen musikpädagogischen Studienrichtungen, Betreuung der Studierenden,
· Durchführung von und Mitarbeit bei künstlerischen, pädagogischen und Forschungs-Projekten,
· Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsaufgaben, Mitarbeit in Kommissionen und Gremien der Universität.
Anstellungserfordernisse sind eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung bzw. eine gleich zu wertende künstlerische Eignung, eine hervorragende künstlerische Qualifikation für das zu besetzende Fach, sowie die pädagogische und didaktische Eignung. Weiters sind die Qualifikation zur Führungskraft sowie eine facheinschlägige außeruniversitäre Praxis nachzuweisen.
Höchst qualifizierte Bewerber/Bewerberinnen mit Erfahrungen auch mit Durchschnittsstimmen, mit der Offenheit für stilistische Vielfalt, auch für Gesang in der Popularmusik, sind eingeladen, ihre Bewerbung unter Angabe der GZ 3820/06 und 3821/06
bis längstens 27. November 2006 (Datum des Poststempels)
an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern- Platz 1, 1030 Wien, zu richten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Der Rektor: W. Hasitschka
An der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab Dezember 2006 die Stelle
einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters für das Büro des Senats, Ersatzkraft
zu besetzen.
Vertrag: voraussichtlich befristet bis 30. August 2008 (Karenzvertretung)
Beschäftigungsausmaß: 100%
Aufnahmebedingungen: Handelsschule oder gleichwertige Ausbildung, einschlägige Berufserfahrung
Gewünschte Qualifikationen: Organisationstalent, selbständiges Arbeiten, Kommunikations- und Teamfähigkeit, Flexibilität, Einsatzbereitschaft, gute Englisch- und EDV-Kenntnisse, Interesse an Kultur und Musik.
Aufgaben: allgemeine Korrespondenz inkl. Posteingang und -ausgang, Terminverwaltung, Datenbankpflege, bürotechnische Unterstützung bei der Vorbereitung der Senatssitzungen.
Bewerbungsfrist: 18.10.2006 - 8.11.2006
Bewerbungen sind mit Angabe der Kennzahl 4400/06 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.
Der Rektor: W. Hasitschka
Der Zentrale Informatikdienst der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien sucht für den Aufbau eines Data WareHouses eine/einen
Data WareHouse Spezialistin/Spezialisten
Aufgaben: Anforderungsanalysen, Implementierung von ETL-Prozessen und DWH-Auswertungen, Spezifikation, Entwicklung und Wartung von Oracle-Datenbankapplikationen.
Gewünschte Qualifikationen: Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten, Belastbarkeit, Teamgeist, Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit, Englischkenntnisse, Kenntnisse von Oracle Warehouse Builder und Discoverer, SQL und PL/SQL
Beschäftigungsausmaß: 100%
Bewerbungsfrist: 18.10.2006 – 8.11.2006
Bewerbungen sind mit Angabe der Kennzahl 4465/2/06 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien zu richten.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.
Der Rektor: W. Hasitschka
An der Kunstuniversität Graz (KUG) wird die Funktion der Rektorin/des Rektors gemäß § 23 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 für die Amtsperiode 1. Oktober 2007 bis 30. September 2011 öffentlich ausgeschrieben.
Die Universität für Musik und darstellende Kunst Graz ist eine Kunstuniversität internationaler Ausprägung mit einem vielfältigen künstlerischen, künstlerisch-pädagogischen sowie wissenschaftlichen Studienangebot in den Bereichen Musik, Darstellende Kunst und Bühnengestaltung. An ihr sind ca. 400 Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer sowie etwa 130 Verwaltungsbedienstete beschäftigt. Derzeit studieren rund 1800 Studierende aus 58 Ländern an der Kunstuniversität Graz. Nähere Informationen sind der Homepage der KUG unter www.kug.ac.at zu entnehmen.
Zur Rektorin oder zum Rektor kann nur eine Person gewählt werden, welche die Staatsbürgerschaft eines EWR-Landes besitzt, internationale Erfahrung hat und über die Fähigkeit zur organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung einer Universität verfügt. Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird weiters eine für die Aufgabenfelder einer Kunstuniversität adäquate künstlerische und/oder wissenschaftliche Qualifikation, Versiertheit im nationalen und internationalen Kunst- und Wissenschaftsbereich, Führungs- und Personalentwicklungskompetenz (insbesondere Gender-Kompetenz) sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit im Hinblick auf die Zusammenarbeit der drei Leitungsgremien (Universitätsrat, Rektorat, Senat) und der Organisationseinheiten der KUG erwartet.
Die Kunstuniversität Graz strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Leitungspositionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.
Bewerbungen sollen ausführliche Unterlagen hinsichtlich der geforderten Voraussetzungen, insbesondere eine Dokumentation der bisherigen Tätigkeiten, Nachweise über Managementfähigkeiten sowie Vorstellungen über die Prinzipien der Amtsführung in Relation zum Profil und zur weiteren Entwicklung der KUG, enthalten. Es wird erwartet, dass sich ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen einer Präsentation, voraussichtlich am 9. bzw. 10. Januar 2007, einer Befragung stellen.
Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht vergütet.
Bewerbungen müssen bis spätestens 20. November 2006 bei der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden des Senats an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, Leonhardstraße 15, A-8010 Graz eingelangt sein.
E. Freismuth
An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz gelangt am Institut für Kirchenmusik ab dem Studienjahr 07/08 eine Professur für Orgel in Form eines vertraglichen Dienstverhältnisses befristet auf fünf Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit auf unbestimmte Zeit zur Besetzung.
Erwartet wird eine hervorragende künstlerische Qualifikation als Organist/in, um erschließungsgeleitete Lehre im Zentralen Künstlerischen Fach Orgel für die Studienrichtung Instrumentalstudium Orgel und in den Zentralen Künstlerischen Fächern Orgel sowie Improvisation und Liturgisches Orgelspiel in der Studienrichtung Katholische und Evangelische Kirchenmusik durchführen zu können. Stilistische Vielfalt als Künstler/in im Sinne des Globalziels der KUG „Tradition und Moderne“ sowie Reflexion des künstlerischen Tuns z.B. aus der Sicht der Aufführungspraxis werden vorausgesetzt.
Allgemeine Anstellungserfordernisse:
1. eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung,
2. hervorragende künstlerische und künstlerisch-wissenschaftliche Qualifikation für das zu besetzende Fach,
3. die pädagogische und didaktische Eignung,
4. Qualifikation zur Führungskraft,
5. facheinschlägige Auslandserfahrung,
6. facheinschlägige außeruniversitäre Praxis, soweit diese in dem zu besetzenden Fach möglich und sinnvoll ist.
Die Hochschulbildung im Sinne der Z 1 kann auch durch eine gleich zu wertende künstlerische oder künstlerisch-wissenschaftliche Eignung ersetzt werden.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen Personal an und fordert daher facheinschlägige qualifizierte Künstlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Bewerbungen sind bis längstens
31.12.2006
an die Direktion der Universitätsverwaltung/Personalrechtsabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst, A-8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.
Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung der Reise- und Aufenthaltskosten, die durch das Aufnahmeverfahren entstanden sind.
E. Freismuth
Die Austrian Science and Research Liaison Offices (ASO) Bratislava und Kosice haben die neue Ausschreibung des Programms "Förderung nachhaltiger Kooperationen" veröffentlicht. Alle Informationen über das Programm und die Ausschreibung sind auf der Webseite von SAIA (www.saia.sk) in 3 Sprachen zu finden.
Die Abgabefrist für Projektanträge endet am 15. Dezember 2006.
Direkte Links zu den Informationen:
DEUTSCH: http://www.saia.sk/eng/?c=283
ENGLISCH: http://www.saia.sk/eng/?c=291
SLOWAKISCH: http://www.saia.sk/?c=288
Austrian Science and Research Liaison Office (ASO), SAIA, n. o., Namestie slobody 23, SK-812 20 Bratislava 1, Tel: +421 2 5441 1426 / +421 2 5441 1484, Fax: +421 2 5441 1429. E-mail: michal.fedak@saia.sk, Web: www.saia.sk
E. Freismuth
Einladung zum Central European Science Day 2006 "Changes in the Society - Research Opportunities in the Region". Die Registrierung der Teilnehmer erfolgt on-line bis zum
10. November 2006
auf der Konferenzwebseite www.scienceday.sk, wo Sie auch alle weiteren Informationen finden können. Die Zahl der Teilnehmer ist aber beschränkt.
Weitere Informationen unter: Austrian Science and Research Liaison Office (ASO), SAIA, n. o., Namestie slobody 23, SK-812 20 Bratislava 1, Tel.: +421 2 5441 1426 / +421 2 5441 1484, Fax: +421 2 5441 1429. E-mail: michal.fedak@saia.sk, Web: www.saia.sk
E. Freismuth
Die FH Technikum Kärnten und die Alpe-Adria-Universität Klagenfurt veranstalten in Kooperation mit dem OEAD – Büro für Akademische Kooperation und Mobilität zwei Informationstage zu EU-Förderungen.
Anmeldungen mit dem Anmeldeformular bis 20. Oktober 2006.
Anmeldeformulare können angefordert werden bei s.bister@fh-kaernten.at oder nesen.ertugrul@uni-klu.ac.at.
E. Freismuth
Das Office of Science & Technology (OST) ist eine vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (BMBWK), vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT), vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), und vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (BMAA) eingerichtete Institution an der österreichischen Botschaft in Washington, DC. Der Schwerpunkt der Arbeit des OST besteht in der Verstärkung und Initiierung des wissenschaftlichen Austauschs zwischen Nordamerika und Österreich.
Das Office of Science and Technology bietet jährlich vier österreichischen StudentInnen und JungakademikerInnen der unterschiedlichsten Studienrichtungen die Möglichkeit eines dreimonatigen Praktikums. Auch Universitätsangehörige mit akademischer Ausbildung werden dazu ermutigt, sich für das Praktikum zu bewerben.
Für den Zeitraum des Praktikums gewährt das OST einen Wohnkostenzuschuss von maximal USD 700 pro Monat.
Weitere Informationen unter http://www.ostina.org/content/view/30/52/
E. Freismuth
Das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm ist das größte, internationale, kooperative und kompetitive Forschungs- und Technologieprogramm mit rund 54 Milliarden Euro
- für europäische Forschungszusammenarbeit,
- für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit,
- für Ihre internationale Vernetzung.
Sie finden einen Überblick dazu unter www.ffg.at/rp7.
Anmeldung und Fragen unter www.ffg.at/rp7 oder rp7auftakt@ffg.at erbeten bis
31. Oktober 2006.
Auftaktkonferenz am: Mittwoch, 8. November 2006, Beginn um 09:30 Uhr s.t.
Ort: Börsegebäude, Festsaal, 1010 Wien, Wipplingerstrasse 34
E. Freismuth
Erstmalig werden nun vom Institut Ranke-Heinemann, der zentralen Einrichtung aller australischen und neuseeländischen Universitäten in Deutschland, Österreich und der Schweiz, zusätzlich zu seinen Voll- und Teilstipendien auch Reisekostenstipendien im Gesamtwert von fünftausend Euro vergeben.
Fünf Zuschüsse von jeweils eintausend Euro werden als einmalige Auszahlung zur Deckung der Flugkosten zwischen Deutschland, Österreich oder der Schweiz und dem zukünftigen Studienort in Australien oder Neuseeland gewährt.
Neben den Reisekostenzuschüssen sowie seinen Teil- und Vollstipendien werden vom Institut Ranke-Heinemann weitere Stipendien ausgeschrieben. Hierzu gehören das Macquarie Postgraduate Coursework Scholarship, das RMIT Community Service Scholarship, das Bond Study Abroad Stipendium sowie das Deakin University International Scholarship. Damit hofft das Institut einen wichtigen Beitrag zur Mobilität von Studierenden zu leisten.
Ausführliche Informationen zu den Stipendien inklusive Bewerbungsvoraussetzungen und -unterlagen sind auf den Internetseiten www.rankeheinemann.de/australien/stipendium.php.
Weitere Informationen unter: www.ranke-heinemann.at
E. Freismuth
Mögliche Studienbereiche
Instrumental und Gesang (Konzertfach)/Komposition/Jazz und zeitgenössische Medien/ Musikerziehung/Musiktheorie/„Musical Arts“ (multidisziplinär)/Musikleitung/Alte Musik/Oper/ Konzertfach und Literatur/Korrepetition und Kammermusik/Ethnomusikologie/Musikologie
Die Aktion umfasst
· max. 2 Studienplätze in Rochester (N.Y. State) (im Wert von bis zu $ 24,750.00 pro Studienjahr)
· Erlass der offiziellen Aufnahmsprüfung
· Mithilfe bei der Organisation des Studienaufenthaltes
Voraussetzung
· ordentliches Studium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (mind. 2 abgeschlossene Semester vor Antritt des Studienaufenthaltes)
· maximal 35 Jahre
· hohe künstlerische Qualifikation (Belege, DEMO CD)
· Befürwortung der/des Lehrenden des zentralen künstlerischen Faches sowie des Institutsvorstandes
· verhandlungsfähiges Englisch
· Studienerfordernis im Ausland: Zumindest das zentrale künstlerische Fach muss an der Universität für Musik und darstellenden Kunst angerechnet werden.
Einreichfrist und -ort
· 10. Dezember 2006
· Büro für internationale Beziehungen, Anton-von-Webern Platz 1, Zimmer D 0107, Tel. 711 55 7421 und 7422. Persönliche Abgabe bei Herrn Jürgen Polak oder Frau Mag.a Roswitha Perfahl erforderlich.
Auswahlverfahren
Bei Erfüllung der oben angeführten Kriterien werden die persönlich und zeitgerecht im Büro für Internationale Beziehungen abgegebenen Anträge berücksichtigt. Gegebenenfalls nimmt eine Kommission eine Reihung der KandidatInnen vor, welche an die US-Partnerinstitution zur definitiven Entscheidung übermittelt werden.
Dauer des Studienaufenthaltes
Wintersemester: Ende August – Mitte Dezember
Sommersemester: Mitte Jänner – Anfang Mai (etwas länger) (ca. 8 Monate oder ca. 4 Monate)
Kosten für den Studierenden (Schätzungen - Änderungen vorbehalten)
· Activity, Health and Comprehensive fees (Computerraum, Bücherei, Übungsräume, Emailadresse etc.), ca. $ 405,-USD / Semester bzw. $ 810,- USD / Jahr inklusive Health fee: ca. $ 270 (medizin. Grundversorgung)
· Unterkunft (geschätzt), apartment (1 Zimmer, Bad, Küche): $ 450,- bis $ 500,-, Studentenheim (1 Zimmer, geteiltes Badezimmer, keine Küche): $ 5.710,-/Jahr
· Es wird empfohlen, dass die bestehende Krankenversicherung den Aufenthalt deckt. (Ansonsten kostet die „medical insurance“ $ 415,-/Wintersemester und $ 581,-/ Sommersemester.)
· Transportkosten
· Lernunterlagen und persönliche Ausgaben
· Pass und Visakosten sowie alle anderen Kosten, die durch den Auslandsaufenthalt entstehen
Mögliche Förderungen, um die separat angesucht werden muss
· Fulbright Stipendium: www.fulbright.at (USA-Stipendienvergeber für alle Universitäten möglich. Deadline ist der 15. Mai für das übernächste Studienjahr (z.B. 2006 für 2007/2008)
· Stipendium des bm:bwk für Studierende der Künste (Kontakt: Büro für internationale Beziehungen, Herr Jürgen Polak, Tel: 01/ 711 55 DW 7422)
· Siehe auch Stipendiendatenbank: www.grants.at
E. Freismuth
Ab sofort können in der österreichischen Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung www.grants.at die aktuellen Ausschreibungen der Auslandsstipendien für Studierende, Graduierte und Wissenschafter bzw. Wissenschafterinnen an österreichischen Universitäten und Fachhochschulen abgerufen werden. Unter www.grants.at sind auch die neuen Ausschreibungen der österreichischen Stipendien für ausländische Studierende, Graduierte und Wissenschafter bzw. Wissenschafterinnen zu finden.
Die wesentliche Innovation für das Studienjahr 2007/08 ist die online-Antragstellung für Stipendien. Das bm:bwk verspricht sich davon eine wesentliche Vereinfachung und Reduzierung der Verwaltung. Ausnahmen gibt es für Bewerberinnen bzw. Bewerber aus außereuropäischen Entwicklungsländern.
Alle Informationen unter www.grants.at!
E. Freismuth
Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am Donnerstag, dem 2. November 2006
Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth
Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: +43 1 711 55/DW 6103
1 Den Hinweis, dass Bewerbungen von Frauen für Arbeitsplätze einer bestimmten Verwendung (Einstufung) oder für eine bestimmte Funktion besonders erwünscht sind, hat die Ausschreibung gemäß § 7 Abs. 3 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993, i.d.g.F., dann zu enthalten, wenn der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der jeweiligen Dienstbehörde in einer solchen Verwendung oder Funktion unter 50% liegt.