Studienjahr 2005/06, 06.09.2006 - - Mitteilungsblatt 23, mdw.ac.at
MITTEILUNGSBLATT
Studienjahr 2005/06 ausgegeben am 6. September 2006 23. Stück
Verleihungen
451. Verleihung der Lehrbefugnis (venia docendi) als Privatdozentin für das Fach Musikpädagogik an Dr. Noraldine BAILER.
Kundmachungen
452. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über Leistungsstipendien für das Studienjahr 2005/2006.
Offene Stellen
453. Ausschreibung der Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Posaune am Leonard Bernstein Institut für Blas- und Schlaginstrumente der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
454. Ausschreibung einer Vertragsbedienstetenstelle in der Entlohnungsgruppe v2 (teilbeschäftigt 50%) der Studienbeihilfebehörde Stipendienstelle Wien.
Stipendien, Programme, Preise
455. Ausschreibung Aktion Österreich – Tschechische Republik.
Aufgrund des Beschlusses der Habilitationskommission vom 3. Juli 2006 wurde Frau Dr. Noraldine BAILER mit Bescheid vom 21. August 2006 die Lehrbefugnis (venia docendi) als Privatdozentin für das Fach Musikpädagogik verliehen.
Der Rektor: W. Hasitschka
Mit BGBl. II Nr. 299 vom 10. August 2006 wurde die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über Leistungsstipendien für das Studienjahr 2005/2006, verlautbart.
Das Bundesgesetz finden Sie unter: http://ris1.bka.gv.at/authentic/
E. Freismuth
Am Leonard Bernstein Institut für Blas- und Schlaginstrumente (Podium/Konzert) der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab Wintersemester 2007/08 die Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Posaune zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt
Vertrag: unbefristet
Aufnahmebedingungen:
· eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung bzw. eine gleich zu wertende künstlerische Eignung
· eine hervorragende künstlerische Qualifikation für das zu besetzende Fach
· die erforderliche pädagogische und didaktische Eignung
· eine entsprechende Vertrautheit mit dem Wiener Musizierstil
Gewünschte Qualifikationen:
· reiche Konzerterfahrung im In- und Ausland
· Führungsqualitäten im organisatorischen Bereich
· Unterrichtserfahrung
Aufgaben:
· Der zu übernehmende Aufgabenbereich umfasst die Vertretung des Faches Posaune in der Entwicklung und Erschließung der Künste und in der Lehre, die Unterrichtserteilung im zentralen künstlerischen Fach Posaune (Konzertfach), die Betreuung der Studierenden sowie die Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsaufgaben.
Ende der Bewerbungsfrist: 20. Oktober 2006 (Datum des Poststempels)
Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 3066/06 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in dieser Verwendungsgruppe an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.1
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.
Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung entstandener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Der Rektor: W. Hasitschka
Die Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Wien, erweitert ihr Team voraussichtlich mit 9. Oktober 2006 um eine Vertragsbedienstetenstelle in der Entlohnungsgruppe v2 (teilbeschäftigt 50 %).
Anstellungserfordernisse:
1. das Bestehen eines aufrechten Dienstverhältnisses zum Bund bzw. vergleichbaren Dienstgebern innerhalb der Europäischen Union
2. Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft
3. Persönliche und fachliche Eignung
4. Mindestalter 18 Jahre
5. Unbescholtenheit
6. Der erfolgreiche Abschluss einer allgemein- oder berufsbildenden höheren Schule
7. Abgeleisteter Grundwehr- oder Zivildienst
8. PC - Kenntnisse
Ihre Haupttätigkeiten wären selbständige Sachbearbeiteraufgaben (Entgegennahme von Anträgen im Rahmen des Parteienverkehrs und direkte Antragsbearbeitung über PC), Approbationstätigkeit, Beratung von Studierenden in Fragen der Studienfinanzierung.
Die Arbeitszeit richtet sich nach einem Jahresarbeitszeitmodell, wobei in der Zeit vom 15. September bis 15. Februar, je nach Beschäftigungsausmaß, die wöchentliche Arbeitszeit bis zu 30 Stunden beträgt.
Erwartet werden sehr gute PC-Kenntnisse, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit, Eigeninitiative und kundenorientiertes Denken. Sende Sie bitte Ihre Bewerbung samt Lebenslauf mit Foto bis spätestens Montag, den 2. Oktober 2006 (Datum des Poststempels bzw. bei e-mail-Bewerbungen des Einlangens) an folgende Adresse:
Studienbeihilfenbehörde, z.H. Frau Irene Bachofner, Zahl: 6709/2006, Stipendienstelle Wien, Gudrunstraße 179, 1100 Wien.
Der Aufnahmetest in Form eines Assessment-Centers findet für die dafür zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber am Dienstag, 3. Oktober 2006, statt.
E. Freismuth
Das Programm AKTION Österreich - Tschechische Republik schreibt einen außerordentlichen Einreichtermin für Kooperationsprojekte aus:
15. September 2006
für den Zeitraum der Realisation September - Dezember 2006.
Um die im Jahre 2006 zur Verfügung stehenden Kronen-Mittel auszunützen, werden die Veranstaltungen vor allem auf dem tschechischen Gebiet unterstützt. Vorzug bekommt die Zusammenarbeit bei der Lehre – gemeinsame studentische Seminare, Gastvorträge, wissenschaftliche Fachtagungen, Fachexkursionen für Studierende, usw.
Richtlinien für die Erstellung von Projektanträgen sowie weitere Informationen:
http://www.dzs.cz/scripts/detail.asp?id=134
E. Freismuth
Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 20. September 2006
Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth
Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: +43 1 711 55/DW 6103
1 Den Hinweis, dass Bewerbungen von Frauen für Arbeitsplätze einer bestimmten Verwendung (Einstufung) oder für eine bestimmte Funktion besonders erwünscht sind, hat die Ausschreibung gemäß § 7 Abs. 3 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993, i.d.g.F., dann zu enthalten, wenn der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der jeweiligen Dienstbehörde in einer solchen Verwendung oder Funktion unter 50% liegt.