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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2003/04 ausgegeben am 5. Mai 2004 18. Stück

Verleihungen

200. Verleihung der Lehrbefugnis (venia docendi) als Universitätsdozentin für das Fach Klavier an Frau Mag. art. Elzbieta WIEDNER-ZAJAC.

201. Verleihung der Lehrbefungnis (venia docendi) als Universitätsdozentin für das Fach Flöte an Frau Forough DJAFAR-ZADEH.

Kundmachungen

202. Kundmachung des Beschlusses des Senats betreffend die geänderte Zusammensetzung des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Studienangelegenheiten Bereich Lehramtsstudium.

203. Kundmachung der Betriebsvereinbarung betreffend Urlaubsjahr.

204. Kundmachung der Betriebsvereinbarung betreffend Mindestvertragsdauer.

205. Kundmachung der Betriebsvereinbarung betreffend Entrichtung des Entgelts.

206. Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen.

207. Kundmachung der Provisorischen Geschäftsordnung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen.

208. Kundmachung des Entwurfs eines Forschungsförderungs-Strukturreformgesetzes des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.

Offene Stellen

209. Ausschreibung der Stelle einer/eines wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterin/Mitarbeiters für Klavier am Institut für Streich- und andere Saiteninstrumente der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

210. Ausschreibung der Stelle eines/r wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiters/Mitarbeiterin für Solokorrepetition und Klassenbegleitung im Lehrgang Musical am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

211. Ausschreibung von Stellen für die Lehrveranstaltungen Einzel-Lehrmusiktherapie, Gruppen-Lehrmusiktherapie, Rezeptive Musiktherapie, Kinder-Therapie am Institut für Musik- und Bewegungserziehung der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

212. Ausschreibung der Stelle einer Institutssekretärin/eines Institutssekretärs am Institut für Tasteninstrumente der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

213. Ausschreibung der Stelle einer Referentin/eines Referenten an der Internationalen Sommerakademie Prag-Wien-Budapest der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

214. Ausschreibung der Stelle einer/eines Gastprofessorin/Gastprofessors für Saxofon Jazz am Institut für Jazz der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

Stipendien

215. Ausschreibung von Stipendien des Bildungsministeriums der Republik China (Taiwan).

Programme

216. Erasmus Mundus.

 

Verleihungen

200. Verleihung der Lehrbefugnis (venia docendi) als Universitätsdozentin für das Fach Klavier an Frau Mag. art. Elzbieta WIEDNER-ZAJAC.

      Aufgrund des Beschlusses der Habilitationskommission vom 19. März 2004 wurde Frau Mag. art. Elzbieta WIEDNER-ZAJAC mit Bescheid vom 23. April 2004 die Lehrbefugnis (venia docendi) als Universitätsdozentin für das künstlerische Fach „Klavier“ verliehen.

Der Rektor: W. Hasitschka

201. Verleihung der Lehrbefugnis (venia docendi) als Universitätsdozentin für das Fach Flöte an Frau Forough DJAFAR-ZADEH.

      Aufgrund des Beschlusses der Habilitationskommission vom 8. Jänner 2004 wurde Frau Forough DJAFAR-ZADEH mit Bescheid vom 30. April 2004 die Lehrbefugnis (venia docendi) als Universitätsdozentin für das künstlerische Fach „Flöte“ verliehen.

Der Rektor: W. Hasitschka

Kundmachungen

202. Kundmachung des Beschlusses des Senats betreffend die geänderte Zusammensetzung des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Studienangelegenheiten Bereich Lehramtsstudium.

      Der Senat hat in seiner Sitzung vom 24.3.2004 beschlossen, dass sich in Abänderung des Senatsbeschlusses vom 17.12.2003 das entscheidungsbefugte Kollegialorgan in Studienangelegenheiten Bereich Lehramtsstudium nunmehr wie folgt zusammensetzt:

Oberbau: BAYER Maria

      HAID Gerlinde

      LITSCHAUER Alfred

Mittelbau: GLANZ Christian

      LION-SLOVAK Brigitte

      THUNHART Peter

Studierende: FURCH Dagmar

      LACKINGER Horst

      N.N.

Der Vorsitzende: R. Riedmann

 

203. Kundmachung der Betriebsvereinbarung betreffend Urlaubsjahr.

B E T R I E B S V E R E I N B A R U N G

abgeschlossen

am heutigen Tag

zwischen

dem Rektor als Vertreter

der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien,

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien

und dem

Betriebsrat des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals

der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien,

vertreten durch seinen Vorsitzenden

Persönlicher Geltungsbereich

Diese Vereinbarung gilt für das vom Betriebsrat vertretene wissenschaftliche und künstlerische

Universitätspersonal.

Zeitlicher Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung wird für die Dauer eines Kalenderjahres befristet abgeschlossen und endet daher, ohne dass es einer Aufkündigung bedarf, und unter Ausschluss jeder Nachwirkung, mit 31.12.2004. Beide Vertragsteile erklären aber ihre Bereitschaft, spätestens mit Jahresende 2004 in Verhandlungen über eine Verlängerung dieser Betriebsvereinbarung zu den dann näher festzulegenden Bedingungen einzutreten.

Urlaubsjahr

Abweichend von § 2 Urlaubsgesetz 1976 (UrlG), BGBl 390/1976, i.d.g.F., wird an Stelle des Arbeitsjahres das Kalenderjahr als Urlaubsjahr vereinbart.

Wien, am 21. April 2004

o.Univ.-Prof.Mag.Dr. Werner Hasitschka    ao.Univ.-Prof. Rudolf Riedmann

Der Rektor       Vorsitzender des Betriebsrates

Der Rektor: W. Hasitschka

204. Kundmachung der Betriebsvereinbarung betreffend Mindestvertragsdauer.

B E T R I E B S V E R E I N B A R U N G

abgeschlossen

am heutigen Tag

zwischen

dem Rektor als Vertreter

der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien,

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien

und dem

Betriebsrat des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals

der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien,

vertreten durch seinen Vorsitzenden

Persönlicher Geltungsbereich

Diese Vereinbarung gilt für das vom Betriebsrat vertretene wissenschaftliche und künstlerische

Universitätspersonal.

Zeitlicher Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung wird für die Dauer eines Kalenderjahres befristet abgeschlossen und endet daher, ohne dass es einer Aufkündigung bedarf, und unter Ausschluss jeder Nachwirkung, mit 31.12.2004. Beide Vertragsteile erklären aber ihre Bereitschaft, spätestens mit Jahresende 2004 in Verhandlungen über eine Verlängerung dieser Betriebsvereinbarung zu den dann näher festzulegenden Bedingungen einzutreten.

Mindestvertragsdauer

Als Mindestvertragsdauer für Arbeitsverträge des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals wird ein Zeitraum von 6 Monaten vereinbart.

Wien, am 21. April 2004

o.Univ.-Prof.Mag.Dr. Werner Hasitschka    ao.Univ.-Prof. Rudolf Riedmann

Der Rektor       Vorsitzender des Betriebsrates

Der Rektor: W. Hasitschka

205. Kundmachung der Betriebsvereinbarung betreffend Entrichtung des Entgelts.

B E T R I E B S V E R E I N B A R U N G

abgeschlossen

am heutigen Tag

zwischen

dem Rektor als Vertreter

der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien,

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien

und dem

Betriebsrat des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals

der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien,

vertreten durch seinen Vorsitzenden

Persönlicher Geltungsbereich

Diese Vereinbarung gilt für das vom Betriebsrat vertretene wissenschaftliche und künstlerische

Universitätspersonal.

Zeitlicher Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung wird für die Dauer eines Kalenderjahres befristet abgeschlossen und endet daher, ohne dass es einer Aufkündigung bedarf, und unter Ausschluss jeder Nachwirkung, mit 31.12.2004. Beide Vertragsteile erklären aber ihre Bereitschaft, spätestens mit Jahresende 2004 in Verhandlungen über eine Verlängerung dieser Betriebsvereinbarung zu den dann näher festzulegenden Bedingungen einzutreten.

Entrichtung des Entgelts

Das monatliche Entgelt wird am 15. eines jeden Monats für den laufenden Kalendermonat, die Sonderzahlungen werden in vier gleichen Teilen am 15.3., 15.6., 15.9. und 15.11. gleichzeitig mit dem gebührenden Monatsentgelt ausbezahlt.

Wien, am 21. April 2004

o.Univ.-Prof.Mag.Dr. Werner Hasitschka    ao.Univ.-Prof. Rudolf Riedmann

Der Rektor       Vorsitzender des Betriebsrates

Der Rektor: W. Hasitschka

206. Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen.

Sicherheitsvertrauenspersonen

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet unsere Universität, Sicherheitsvertrauenspersonen zu bestellen. Aufgrund der Anzahl der Arbeitnehmer sind sieben Sicherheitsvertrauenspersonen aus dem Kreis des Lehr- und Verwaltungspersonals zu bestellen.

Sicherheitsvertrauenspersonen vertreten die Interessen der Arbeitnehmer auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Sie werden auf 4 Jahre bestellt und sind bei der Ausübung ihrer Aufgaben weisungsfrei. Die Funktion der Sicherheitsvertrauensperson ist mit der Funktion des Betriebsratsmitglieds vereinbar. Die Bestellung zur Sicherheitsvertrauensperson bedarf der Zustimmung des Betriebsrats.

Aufgaben:

·     Beratung und Unterstützung der ArbeitnehmerInnen und des Betriebsrats in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz

·     Beratung des Arbeitgebers bei der Durchführung des Arbeitsschutzes

·     Zusammenarbeit mit den Sicherheitsfachkräften und ArbeitsmedizinerInnen

Fachliche Voraussetzungen:

·     Ausbildung auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes im Ausmaß von 24 Unterrichtseinheiten

·     Für Sicherheitsvertrauenspersonen, die vor ihrer Bestellung keine derartige Ausbildung absolviert haben, besteht innerhalb des ersten Jahres ihrer Funktionsperiode die Gelegenheit, diese nachzuholen.

Sofern Sie an dieser so wesentlichen Aufgabe Interesse haben, werden Sie ersucht, sich bis 15.5.2004 bei Frau Dr. Elisabeth Freismuth, Abteilung für Strategische Projektplanung und Organisationsrecht, asp@mdw.ac.at, zu melden.

Die Bestellung erfolgt durch den Rektor.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Strategische Projektplanung und Organisationsrecht, Mag. Daniela Jonak, DW 6111.

Der Rektor: W. Hasitschka

207. Kundmachung der Provisorischen Geschäftsordnung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen.

Provisorische Geschäftsordnung

des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen

an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Geltungsbereich

§ 1  Die Geschäftsordnung gilt für den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Konstituierung und Vorsitz

§ 2  Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen wird zu seiner konstituierenden Sitzung von der/dem Vorsitzenden des Arbeitskreises der vorherigen Funktionsperiode einberufen und bis zur Wahl einer/eines Vorsitzenden von dieser/diesem geleitet.

Einberufung

§ 3  (1) Die Einberufung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen erfolgt schriftlich durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden. Die Einberufung der Sitzung hat zu erfolgen, wenn zumindest 25% der Mitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen es verlangen. Sie ist wenigstens 10 Tage vor der Sitzung abzusenden und hat Ort und Zeitpunkt der Sitzung sowie die Tagesordnung zu enthalten.

(2) Eine Sitzung ist abweichend von Abs. 1 außerdem jederzeit unverzüglich einzuberufen, wenn dies wenigstens die Hälfte der Mitglieder schriftlich unter Beifügung eines Vorschlags zur Tagesordnung verlangt. Einem solchen Verlangen ist von der/dem Vorsitzenden binnen zwei Wochen zu entsprechen.

(3) Die Einberufung zur Abwahl der/des Vorsitzenden erfolgt durch deren/dessen Stellvertreter/in, wenn dies von wenigstens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich verlangt wird.

Sitzungsteilnahme und Vertretung

§ 4 (1) Alle Mitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen sind zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. Eine Verhinderung ist der/dem Vorsitzenden und dem jeweiligen Ersatzmitglied unverzüglich bekannt zu geben. Das verhinderte Mitglied hat für seine Vertretung selbst zu sorgen.

(2) Eine Stimmübertragung ist während der Sitzung möglich. In diesem Fall besitzt das vertretende Mitglied zwei Stimmen. Niemand darf mehr als zwei Stimmen führen. Die schriftliche Vollmacht ist der/dem Vorsitzenden zu übergeben. Stimmübertragung gilt nicht bei geheimen Abstimmungen und Wahlen.

(3) Im Falle der dauernden Verhinderung eines Mitgliedes rückt das Ersatzmitglied für den Rest der Funktionsperiode an dessen Stelle. Erforderlichenfalls ist ein neues Ersatzmitglied zu wählen.

(4) Ersatzmitglieder sind berechtigt, an den Sitzungen des Arbeitskreises in beratender Funktion teilzunehmen.

Tagesordnung

§ 5 (1) Die/der Vorsitzende erstellt die Tagesordnung. Sie hat jedenfalls zu enthalten:

1.     Feststellung der Beschlussfähigkeit,

2.     Genehmigung der Tagesordnung,

3.     Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung,

4.     Bericht der/des Vorsitzenden,

5.     Berichte der Mitglieder,

6.     Allfälliges.

(2) Jedes Mitglied kann bis spätestens 2 Wochen vor der Sitzung Tagesordnungspunkte samt Begründung schriftlich bei der/dem Vorsitzenden einbringen.

(3) Weitere Tagesordnungspunkte können zu Beginn der Sitzung mittels begründeten Dringlichkeitsantrags eingebracht werden. Über diesen ist sofort abzustimmen; zur Annahme muss die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmen.

Sitzung

§ 6  (1) Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder persönlich anwesend oder durch ein Ersatzmitglied vertreten sind.

(2) Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

(3) Die/der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzung.

(4) Nach Eröffnung der Sitzung ist die Beschlussfähigkeit festzustellen, über allfällige Dringlichkeitsanträge abzustimmen und die endgültige Tagesordnung zu verlesen.

(5) Die/der Vorsitzende stellt die Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung fest oder bringt allfällige Einwendungen zur Abstimmung.

(6) Die/der Vorsitzende eröffnet über jeden Tagesordnungspunkt die Verhandlung. Sie/er erteilt dem Mitglied des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, das den Gegenstand für die Tagesordnung angemeldet hat, das Wort, eröffnet die Debatte und bringt die einzelnen Anträge zur Abstimmung.

(7) Wird ein Tagesordnungspunkt in einer Sitzung nicht abschließend behandelt, so ist er, sofern nichts anderes beschlossen wird, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung wieder aufzunehmen.

Debatte

§ 7  (1) Das Wort wird in der Reihenfolge der Meldungen von der/dem Vorsitzenden erteilt.

(2) Die/der Vorsitzende hat auf eine ordnungsgemäße und erschöpfende Erledigung der Tagesordnung hinzuwirken. Zu diesem Zwecke kann sie/er, Rednerinnen/Redner, die vom Thema abschweifen. „zur Sache“ rufen. Bleibt ein zweimaliger Ruf „zur Sache“ ohne Erfolg, kann der Rednerin/dem Redner das Wort entzogen werden. Die/der Vorsitzende kann bei ordnungswidrigem Verhalten einen Ordnungsruf erteilen.

Anträge

§ 8  (1) Jedes Mitglied kann Anträge zu einem Tagesordnungspunkt stellen.

(2) Anträge zur Sache sind so zu formulieren, dass eine Abstimmung nach dem Modus „Dafür – Dagegen“ möglich ist. Auf Verlangen der/des Vorsitzenden sind umfangreiche Anträge schriftlich einzubringen.

(3) Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit eingebracht werden und sind sofort zur Abstimmung zu bringen. Solche sind insbesondere:

                 - Antrag auf Unterbrechung der Sitzung

                 - Antrag auf Redezeitbeschränkung

                 - Antrag auf Schluss der Rednerinnen-/Rednerliste

                 - Antrag auf Schluss der Debatte

                 - Antrag auf Beiziehung von Auskunftspersonen

                 - Antrag auf Vertagung eines Antrags

                 - Antrag auf Vertagung eines Tagesordnungspunkts

                 - Antrag auf Vertagung der Sitzung

(4) Jeder Antrag kann bis zur Abstimmung von der jeweiligen Antragstellerin/dem jeweiligen Antragsteller zurückgezogen werden.

(5) Bereits abgelehnte oder vertagte Anträge dürfen in derselben Sitzung nicht mehr gestellt werden.

(6) Unter dem Tagesordnungspunkt „Allfälliges“ können keine Anträge zur Sache gestellt werden.

Abstimmung

§ 9   (1) Über alle gestellten Anträge ist getrennt abzustimmen, wobei über Gegenanträge vor dem Hauptantrag und über Zusatzanträge nach dem Hauptantrag abzustimmen ist. Im Zweifelsfall entscheidet die/der Vorsitzende über die Reihenfolge der Abstimmung.

(2) Sofern nicht anders bestimmt oder beschlossen wird, erfolgt die Abstimmung durch Handheben.

(3) Eine geheime Abstimmung ist durchzuführen:

– bei Wahlen,

– über Angelegenheiten, welche Mitglieder des Arbeitskreises  
persönlich betreffen,

– wenn mindestens ein Mitglied des Arbeitskreise s dies verlangt.

(4) Sofern nicht gesetzlich oder in der Satzung der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien eine qualifizierte Mehrheit vorgesehen ist, gilt ein Antrag als angenommen, wenn mehr als die Hälfte der in der Sitzung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder für den Antrag stimmt.

(5) Stimmenthaltungen sind nicht zulässig.

(6) Abstimmungen über Angelegenheiten, die nicht Gegenstand der Tagesordnung sind, sind unzulässig.

(7) In dringenden Fällen kann von der/dem Vorsitzenden ein schriftlicher Umlaufbeschluss herbeigeführt werden.

Protokoll

§ 10  (1) Über jede Sitzung ist ein Protokoll zu führen, das von der/dem Vorsitzenden und von der/dem im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Arbeitskreises auf Vorschlag der/des Vorsitzenden zu wählenden Protokollführerin/Protokollführers zu unterfertigen ist.

(2) Das Protokoll hat jedenfalls zu enthalten:

1.     Tag, Ort, Beginn und Ende der Sitzung,

2.     die Namen der Anwesenden,

3.     die Namen der anwesenden stimmberechtigten Ersatzmitglieder, die Stimmübertragungen und die nichtanwesenden Mitglieder,

4.     die Tagesordnung,

5.     Anträge und Beschlüsse in vollem Wortlaut samt Abstimmungsergebnissen,

6.     Beiträge, deren Aufnahme in das Protokoll die Rednerin/der Redner verlangt.

(3) Als Beilagen sind dem Protokoll sämtliche Schriftstücke, die in der Sitzung zur Kenntnis gebracht wurden, über Verlangen eines Mitglieds in Kopie anzufügen.

(4) Eine Reinschrift des Protokolls der jeweils letzten Sitzung ist allen Mitgliedern spätestens zugleich mit der Einladung zur nächsten Sitzung zuzustellen und zu Sitzungsbeginn zur Genehmigung vorzulegen.

(5) Einwendungen gegen das Protokoll sind spätestens bei Genehmigung des Protokolls vorzubringen. Einwendungen können sich nur gegen eine sachlich unrichtige Wiedergabe des Sitzungsverlaufs richten.

Einsichtsrecht

§ 11 Den Mitgliedern des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen ist gemäß

§ 42 Abs. 4 UG vom Rektorat Einsicht in alle Geschäftsstücke, die den Wirkungsbereich des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen betreffen, zu geben. In allen Fällen ist dabei die Amtsverschwiegenheit gemäß Art. 20 Abs. 3 B-VG zu beachten.

Durchführung von Beschlüssen

§ 12 Die/der Vorsitzende hat die Beschlüsse des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen unverzüglich zu vollziehen. Stellt sich heraus, dass die Durchführung eines Beschlusses im Widerspruch zu gesetzlichen Vorschriften steht, so ist die Durchführung dieses Beschlusses zunächst auszusetzen und die Angelegenheit dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen erneut vorzulegen.

AUSKUNFTSPERSONEN UND FACHLEUTE

§ 13 Der Arbeitskreis kann zu einzelnen Gegenständen seiner Beratungen Auskunftspersonen und Fachleute beiziehen. Diese Personen haben nur beratende Funktion.

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen: Biljana Menkovic

208. Kundmachung des Entwurfs eines Forschungsförderungs-Strukturreformgesetzes des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit den Entwurf eines Forschungsförderungs-Strukturreformgesetzes zur Begutachtung ausgesandt, mit dem die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet wird.

Die wesentlichsten Inhalte der Strukturreform der Forschungsförderungslandschaft sind:

·     Gründung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (Zusammenführung von ASA, BIT, FFF und TIG in einer Gesellschaft)

·     Reform des Wissenschaftsfondes (FWF) (u.a. Neuschaffung eines Aufsichtsrats, Einführung von Mehrjahresplanungen)

·     Umwandlung des Rats für Forschung und Technologieentwicklung in eine juristische Person des öffentlichen Rechts sui generis.

Den Gesetzesentwurf samt Erläuterungen und eine Gegenüberstellung finden Sie unter http://www.bmvit.gv.at/sixcms/detail.php/template/i/_e1/3/_id/4981.

Begutachtungsfrist: 14. Mai 2004.

E. Freismuth

Offene Stellen

209. Ausschreibung der Stelle einer/eines wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterin/Mitarbeiters für Klavier am Institut für Streich- und andere Saiteninstrumente der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

 Am Institut für Streich- und andere Saiteninstrumente der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gelangt die Stelle einer/eines wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterin/Mitarbeiters im Forschung-, Kunst- und Lehrbetrieb (einer Vertragslehrerin/eines Vertragslehrers) für

K L A V I E R (Pflichtfach)

ab Wintersemester 2004/2005 zur Besetzung.

Die Lehrtätigkeit umfasst den Unterricht im "Pflichtfach Klavier“ für Studierende der Institute 5/6 (Streicher, Bläser).

Aufnahmeerfordernis ist eine den Fachgebieten entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung. Bei künstlerischen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Fächern wird dieses Erfordernis durch den Nachweis künstlerischer (künstlerisch-wissenschaftlicher) und kunstpädagogischer Leistungen, die den Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechen, ersetzt.

InteressentInnen mit entsprechender künstlerischer und pädagogischer Qualifikation werden gebeten, ihre schriftlichen Bewerbungen einschließlich der erforderlichen Unterlagen bis spätestens

26. Mai 2004

an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Institut für Streich- und andere Saiteninstrumente (Podium/Konzert), Seilerstätte 26, 1010 Wien, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Der Rektor: W. Hasitschka

210. Ausschreibung der Stelle eines/r wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiters/Mitarbeiterin für Solokorrepetition und Klassenbegleitung im Lehrgang Musical am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

      Am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien wird die Stelle eines/r wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiters/Mitarbeiterin im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (Vertragslehrer/in) für

Solokorrepetition und Klassenbegleitung im Lehrgang Musical

ab Wintersemester 2004/05 ausgeschrieben.

Anstellungserfordernisse sind eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung. Die Hochschulbildung kann auch durch gleichzuwertende künstlerische Leistungen ersetzt werden.

InteressentInnen mit der erforderlichen künstlerischen und pädagogischen Qualifikation werden zur Bewerbung eingeladen. Ihre schriftliche Bewerbung, einschließlich der erforderlichen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens

28. Mai 2004

an das Institut für Gesang und Musiktheater, Penzingerstraße 7, 1140 Wien.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Der Rektor: W. Hasitschka

211. Ausschreibung von Stellen für die Lehrveranstaltungen Einzel-Lehrmusiktherapie, Gruppen-Lehrmusiktherapie, Rezeptive Musiktherapie, Kinder-Therapie am Institut für Musik- und Bewegungserziehung der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut für Musik- und Bewegungserziehung sowie Musiktherapie sind im Rahmen des Musiktherapie-Studiums ab Wintersemester 2004/05 voraussichtlich für nachfolgende Lehrveranstaltungen freie Dienstverträge zu vergeben:

·     Einzel-Lehrmusiktherapie (Stundenausmaß nach Bedarf)

·     Gruppen-Lehrmusiktherapie (2 Semesterwochenstunden)

·     Rezeptive Musiktherapie (2 Semesterwochenstunden)

·     Kinder-Therapie (Bereich Heil- und Sonderpädagogik)

     mit musiktherapeutischer Supervision (2 Semesterwochenstunden)

Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Studium der Musiktherapie, abgeschlossene Psychotherapieausbildung und Nachweis der Tätigkeit in diesem Bereich für die Lehrtherapien, für die Rezeptive Musiktherapie muss der Nachweis der Erfahrung in diesem Bereich und der Nachweis eines einschlägigen Doktoratsstudiums erbracht werden (Diplomarbeitsbetreuung), für die Kinder-Therapie (Bereich Heil- und Sonderpädagogik) mit musiktherapeutischer Supervision ist ein abgeschlossenes Musiktherapiestudium sowie der Nachweis der Tätigkeit und einschlägigen Erfahrungen in diesem Bereich erforderlich.

Die Bewerbungsfrist endet am 28. Mai 2004.

Bewerbungen richten Sie bitte an die Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien.

Der Rektor: W. Hasitschka

212. Ausschreibung der Stelle einer Institutssekretärin/eines Institutssekretärs am Institut für Tasteninstrumente der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut für Tasteninstrumente der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 15. September 2004 die Stelle

einer Institutssekretärin / eines Institutssekretärs

zu besetzen.

Vertrag: unbefristet

Beschäftigungsausmaß: 100 %

Aufnahmebedingungen: Handelsschulabschluss bzw. abgeschlossene Lehre als Bürokauffrau/-mann oder eine gleichwertige Schulbildung sowie mehrjährige Berufserfahrung im gehobenen Sekretariatsdienst.

Gewünschte Qualifikationen: Organisationstalent, Belastbarkeit, hohe Flexibilität, Teamfähigkeit, Englisch- sowie EDV-Kenntnisse, selbstständige Arbeitsweise, Interesse an Musik.

Aufgaben: eigenverantwortliche Arbeit im Büro des Instituts, Terminkoordinierung, Korrespondenz, Studienangelegenheiten, Vorbereitung entscheidungsreifer Unterlagen, Protokollführung, Parteienverkehr mit Lehrenden und Studierenden.

Bewerbungsfrist: 05.05.2004 bis 26.05.2004

Bewerbungen sind mit Angabe der Kennzahl 1717/04 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Der Rektor: W. Hasitschka

213. Ausschreibung der Stelle einer Referentin/eines Referenten an der Internationalen Sommerakademie Prag-Wien-Budapest der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

An der Internationalen Somerakademie Prag-Wien-Budapest der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 19. Juli 2004 die Stelle

einer Referentin / eines Referenten

zu besetzen.

Vertrag: befristet bis 30. September 2004

Beschäftigungsausmaß: 50 %

Aufnahmebedingungen: Abschluss eines wissenschaftlichen Studiums.

Gewünschte Qualifikationen: Organisationstalent, Verhandlungsgeschick, selbständiges Arbeiten, Kommunikations-, hohe Begeisterungs- und Teamfähigkeit, Flexibilität und Einsatzbereitschaft, gute Englisch- und EDV-Kenntnisse, kaufmännische Begabung und Erfahrung im Management, Interesse an Kultur und Musik.

Aufgaben: Organisation, Planung und Vorbereitung der alljährlichen, dem akademisch-musikalischen Spitzennachwuchs Mittel- und Südosteuropas (350 Teilnehmer) gewidmeten Meisterkurse und des damit verbundenen Musikfestes (35 Konzerte) der Sommerakademie auf höchstem Niveau, sowie der zahlreichen internationalen Veranstaltungen während des ganzen Jahres in Zusammenarbeit mit internationalen Musikuniversitäten, Kulturverantwortlichen und Kooperationspartnern; Büro-, Verwaltungs-, Marketingarbeit sowie Presse- und Sponsorenbetreuung 

Bewerbungsfrist: 05.05.2004 bis 26.05.2004

Bewerbungen sind mit Angabe der Kennzahl 1883/04 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Der Rektor: W. Hasitschka

214. Ausschreibung der Stelle einer/eines vollbeschäftigten Gastprofessorin/Gastprofessors für Saxofon Jazz am Institut für Jazz der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

      An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz gelangt am Institut für Jazz befristet für das Wintersemester 2004/2005 (1.10.2004 bis 27.2.2005) die Stelle einer/eines vollbeschäftigten Gastprofessorin/Gastprofessors im Angestelltenverhältnis als künstlerische/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb für

Saxofon Jazz

(Vertretung von o.Univ.Prof. Mag. Karlheinz Miklin)

im Ausmaß von voraussichtlich 24 Semesterstunden zur Besetzung.

Interessenten/Innen mit entsprechender Qualifikation werden eingeladen, ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestes

15. Mai 2004

an die Direktion der Universitätsverwaltung/Personalrechtsabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, 8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die Bewerber/Innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

E. Freismuth

Stipendien

215. Ausschreibung von Stipendien des Bildungsministeriums der Republik China (Taiwan).

Innerhalb des Zeitraums September bis November 2004 bietet das Bildungsministerium der Republik China (Taiwan) einem österreichischen Forscher/einer österreichischen Forscherin für die maximale Dauer von drei Wochen einen Stipendienplatz als GastprofessorIn und GastforscherIn an.

Dieses Programm soll individuelle ForscherInnen oder österreichische Forschungsinstitutionen unterstützen, kurzzeitige Forschungsprojekte über die Republik China oder Aspekte der taiwanesisch-österreichischen Beziehungen durchzuführen.

    Einreichtermin: 30. Juni 2004

    Einreichstelle:  OeAD - Österreichischer Austauschdienst

     Büro für Akademische Kooperation und Mobilität (ACM)

                  A – 1090 Wien, Alserstraße 4/1/15/7

Für Fragen steht die Kulturabteilung des Taipei Wirtschafts- und Kulturbüros zur Verfügung (Wagramerstr. 19/11 OG, 1220 Wien; Tel.: 01/212 4720 62).

E. Freismuth

Programme

216. Erasmus Mundus.

      Erasmus Mundus ist ein Kooperations- und Mobilitätsprogramm im Bereich der Hochschulbildung. Es soll die Qualität der europäischen Hochschulbildung verbessern und durch die Zusammenarbeit mit Drittländern fördern. Die Laufzeit des Programms beträgt fünf Jahre (2004 – 2008). Der vorgesehene Finanzrahmen für den gesamten Zeitraum beträgt 230 Millionen Euro.

Erasmus Mundus umfasst vier Aktionen:

·     Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge mit hohem Qualitätsanspruch

·     Erasmus-Mundus-Stipendien für graduierte Studierende und Gastwissenschaftler aus

 Drittländern aus der ganzen Welt

·     Partnerschaften, um internationale Präsenz zu verstärken

·     Verbesserung der Attraktivität.

Zielgruppen des Programms sind:

·     Hochschuleinrichtungen

·     Studierende, die an eine Hochschuleinrichtung einen ersten Hochschulabschluss erworben haben

·     Wissenschaftler und andere Akademiker, die eine Lehr- oder Forschungstätigkeit ausüben

·     Unmittelbar an der Hochschulbildung beteiligtes Personal.

      Weitere Informationen:

      http://europa.eu.int/comm/education/programmes/mundus/index_de.html

      E. Freismuth

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck: 

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth

Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: 711 55/DW 6103