Studienjahr 2005/06, 3.5.2006 - - Mitteilungsblatt 14, mdw.ac.at


Studienjahr 2005/06, 3.5.2006 - - Mitteilungsblatt 14, mdw.ac.at


MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2005/06 ausgegeben am 3. Mai 2006 14. Stück

Kundmachungen

326.  Änderung des Studienplans Bakkalaureatsstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik.

327.  Änderung des Studienplans Magisterstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik.

328. Änderung des Studienplans Universitätslehrgang Elementare Musikpädagogik.

Offene Stellen

329. Ausschreibung der unbefristeten Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Orchestererziehung am Institut für Streich- und andere Saiteninstrumente der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

330. Ausschreibung von zwei Stellen eines/einer wissenschaftlichen Mitarbeiters/Mitarbeiterin im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (Assistent/Assistentin) am Institut für Musikpädagogik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

331. Ausschreibung von Stellen (ProfessorIn für Video und Videoinstallation sowie künstlerisch-wissenschaftliche/r MitarbeiterIn gem. § 100 UG 2002 im Bereich Kunst und digitale Medien) am Institut für Bildende Kunst der Akademie der bildenden Künste Wien.

332. Ausschreibung von zwei befristeten Stellen einer/eines angestellten Lehrbeauftragten als künstlerische/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb für Kammermusik am Institut für Blas- und Schlaginstrumente der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

333. Ausschreibung der befristeten Stelle einer/eines angestellten Lehrbeauftragten als künstlerische/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb für Vokalpraktikum und Bühnenpräsenztraining sowie Englisch für SängerInnen – Jazz am Institut für Jazz der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

334. Ausschreibung der befristeten Stelle einer/eines teilbeschäftigten Vertragslehrerin/Vertragslehrers als künstlerische/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb für Klavier Jazz Ergänzungsfach am Institut für Jazz der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

Stipendien, Programme, Preise

335. Ausschreibung des Erzherzog-Johann-Forschungspreises des Landes Steiermark 2006.

336. Ausschreibung des Forschungspreises bzw. Förderungspreises für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark 2006.

337. Stipendien für das Europäische Forum Alpbach 2006.

338. Ausschreibung der Aktion Österreich – Slowakei.

339. Call for Contributions: Teaching Austria.

340. Internet-based TOEFL – Termine für Österreich.

341. Sommerkurse 2006 im In- und Ausland.

342. Ausschreibung des Austrian Science and Research Liaison Office (ASO) Budapest für 2006.

 

Kundmachungen

326.  Änderung des Studienplans Bakkalaureatsstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik.

A) Der Senat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2006 die Durchführung folgender Änderungen im Studienplan des Bakkalaureatsstudiums der Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik genehmigt:

Bakkalaureatsstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik

(S. 5 Pflichtfächer Eingangsphase)

Aus „Vokalpraxis und Stimmbildung UE (nicht für Sänger)“ wird

Vokalpraxis und Stimmbildung 1,2 (nicht für Sänger)

(S. 7 musikwissenschaftliche Wahlliste)

Aus „Seminar Ethnomusikologie 1 SX“ wird

Seminar Volksmusik und Ethnomusikologie 1 SX

(S. 9 Schwerpunkt Volksmusik und Ethnomusikologie)

Aus  „Bewegungs- und Tanzpraktikum 1, 2 EU 2 Sem 2st“ wird

Bewegungs- und Tanzpraktikum 1 UE, 1 Sem 2st. sowie Bewegungs- und Tanzpraktikum 2, 3 UE, 2 Sem 1st.

(S.11 Nachweis von Vorkenntnissen)

Die Fachbezeichnung „Seminar Ethnomusikologie 1 SX“ wird geändert in

Seminar Volksmusik und Ethnomusikologie 1 SX

(S. 12 Bakkalaureatsprüfung)

Aus „(2) Voraussetzung für das Antreten zur ........ sowie die positive Benotung der zwei schriftlichen Bakkalaureatsarbeiten (UniStG § 13 Abs. 4, Z. 2a). Bakkalaureatsarbeiten sind eigenständige schriftliche Arbeiten, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen abzufassen sind.....“

wird

(2) Voraussetzung für das Antreten zur ........ sowie die positive Benotung der zwei schriftlichen Bakkalaureatsarbeiten (UniStG § 13 Abs. 4, Z. 2a). Bakkalaureatsarbeiten sind eigenständige schriftliche Arbeiten, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Pflichtfächer oder der Schwerpunktfächer abzufassen sind......

(S. 17 Fächerbeschreibungen)

Aus „c) Musikgeschichte im Überblick 1,2 VK, je 2 SSt.

Inhalt der Vorlesungen ist eine Kombination aus einem musikhistorischen Überblick mit der Problematisierung unterschiedlicher Fragestellungen und Zugänge (Strukturgeschichte, Problemgeschichte, Fallstudien). Ein Teil der Lehrveranstaltung besteht in der Vermittlung konkreter musikhistorischer Arbeitstechniken.

oder: Musikgeschichte 1-4 VK, je 2 SSt.

Den Studierenden steht es frei, sich entweder für die komprimierte oder für die ausführliche Lehrveranstaltung zu entscheiden. Im letzteren Fall sind nur 4 SSt. als Pflichtstunden und weitere 4 als freie Wahlstunden in Anrechnung zu bringen.

wird

c) Musikgeschichte im Überblick 1,2 VK, je 2 SSt.

oder: Musikgeschichte 1-4 VK, je 2 SSt.

Inhalt der Vorlesungen ist eine Kombination aus einem musikhistorischen Überblick mit der Problematisierung unterschiedlicher Fragestellungen und Zugänge (Strukturgeschichte, Problemgeschichte, Fallstudien). Ein Teil der Lehrveranstaltung besteht in der Vermittlung konkreter musikhistorischer Arbeitstechniken.

Den Studierenden steht es frei, sich entweder für die komprimierte oder für die ausführliche Lehrveranstaltung zu entscheiden. Im ersteren Fall müssen die Inhalte der viersemestrigen Lehrveranstaltung naturgemäß zu einem großen Teil im Selbststudium erarbeitet werden. Im letzteren Fall sind nur 4 SSt. als Pflichtstunden und weitere vier als freie Wahlstunden in Anrechnung zu bringen.

(S. 37 Fächerbeschreibungen Schwerpunkt Volksmusik und Ethnomusikologie)

Aus b) Bewegungs- und Tanzpraktikum 1,2 EU, je 2 SSt.

Die Lehrveranstaltung geht von choreographischen Grundformen aus, wie sie…“

wird

b) Bewegungs- und Tanzpraktikum 1 UE, 2st.

Bewegungs- und Tanzpraktikum 2, 3 UE, 1st.

Die Lehrveranstaltungen gehen .......

B) Der Senat hat in seiner Sitzung vom 05.04.2006 die Durchführung folgender Änderungen im Studienplan Bakkalaureatsstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik genehmigt:

Der Satz im Studienplan des Bakkalaureatsstudiums Instrumental(Gesangs)pädagogik unter DER AUFBAU DES BAKKALAUREATSSTUDIUMS

   (1) Die Studiendauer für das Bakkalaureatsstudium beträgt acht Semester; die ersten beiden Semester bilden die Eingangsphase. Sämtliche Lehrveranstaltungen der Eingangsphase müssen bis zum Ende des 4. einrechenbaren Semesters absolviert werden.

   wird geändert in:

(1) Die Studiendauer für das Bakkalaureatsstudium beträgt acht Semester; die ersten beiden Semester bilden die Eingangsphase. Sämtliche Lehrveranstaltungen der Eingangsphase müssen bis zum Ende des 4. Semesters absolviert werden, andernfalls die Fortsetzung des Studiums nur ohne zkF möglich ist (Studienkennzahl).

Im Studienplan des Instrumental(Gesangs)pädagogik Bakkalaureatsstudiums wird das Fach „Akustik, Instrumentenkunde und Instrumentarien der Musik VU“ ab 01.10.2006 umbenannt in „Phänomen Klang VK“.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

327.  Änderung des Studienplans Magisterstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik.

A) Der Senat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2006 die Durchführung folgender Änderungen im Studienplan des Magisterstudiums der Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik genehmigt:

Magisterstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik

(S. 2 Zulassung)

Aus „Zulassung

Zum Magisterstudium IGP zugelassen sind gemäß  § 35 Abs. 4 (UniStG) Personen, die das Bakkalaureatsstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik gemäß UniStG oder ein gleichwertiges (künstlerisch-pädagogisch-wissenschaftliches) Studium an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossen haben. Von fremdsprachigen Bewerbern ist die Beherrschung der deutschen Sprache zu verlangen; diese wird durch einen schriftlichen sowie mündlichen Test überprüft, der die ausreichende praktische Beherrschung der deutschen Sprache feststellt. Die 1. Diplomprüfung der Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik nach KHStG 1983 (Fassung 1991 Anlage A, Nr. 27) wird für die Zulassung zum Magisterstudium als einer abgeschlossenen Bakkalaureatsprüfung gleichwertig anerkannt.“

wird:

Voraussetzungen zur Zulassungsprüfung

(1) Zur Zulassungsprüfung für das Magisterstudium IGP zugelassen sind gemäß § 35 Abs. 4 UniStG Personen, die das Bakkalaureatsstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik gemäß UniStG oder ein fachlich gleichwertiges (künstlerisch-pädagogisch-wissenschaftliches) Studium an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossen haben. Von fremdsprachigen Bewerbern ist die Beherrschung der deutschen Sprache zu verlangen.

(2) Bewerberinnen und Bewerber, die die 1. Diplomprüfung der Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik nach dem KHStG 1983 (Fassung 1991 Anlage A, Nr. 27) absolviert und somit keine schriftlichen Bakkalaureatsarbeiten verfasst haben, müssen, sofern sie nicht zwei gleichwertige schriftliche Arbeiten aus anderen Studienrichtungen vorlegen können, einen schriftlichen Prüfungsteil absolvieren, in dem sie Fähigkeiten nachweisen, die denen entsprechen, die zum Erstellen der Bakkalaureatsarbeiten nötig sind.

(3) Bei der Anmeldung zur Zulassungsprüfung haben alle Bewerberinnen und Bewerber ein „Motivationsschreiben“ abzugeben, in dem sie die auf dem „Leitfaden für das Magisterstudium für IGP an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien“ zusammengestellten Fragen beantworten. Diesem „Motivationsschreiben“ sind Kopien der zwei Bakkalaureatsarbeiten oder zweier gleichwertiger Arbeiten beizulegen. Die in dem „Motivationsschreiben“ enthaltenen Inhalte sind Gegenstand eines verpflichtenden (kommissionellen) Orientierungsgespräches, das künstlerische, pädagogische sowie wissenschaftliche Fragestellungen behandelt.

Zulassungsprüfung

(1) Die Zulassungsprüfung dient dem Nachweis der künstlerischen Eignung für das Magisterstudium. Von fremdsprachigen Zulassungswerberinnen und –werbern ist überdies eine für die Erfordernisse des Studiums ausreichende praktische Beherrschung der deutschen Sprache zu verlangen; der diesbezügliche Nachweis wird insbesondere durch ein Reifezeugnis auf Grund des Unterrichts in deutscher Sprache erbracht. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist vor der Zulassungsprüfung ein schriftlicher sowie mündlicher Test zu absolvieren. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für das Antreten zu den im folgenden genannten Teilprüfungen.

(2) Nachweis von für das Unterrichtsgeschehen ausreichenden Kenntnissen aus Klavier. Dieser Nachweis kann durch das Vorliegen von Zeugnissen der Universität bzw. gleichwertiger postsekundärer Unterrichtsanstalten über 8 Semester Klavier, Klavierpraktikum (o. Ä.) bzw. 6 Semester (für Studierende mit dem zkF Gitarre) Klavier, Klavierpraktikum (o. Ä.) oder durch Vorspiel mehrer Stücke in adäquatem Schwierigkeitsgrad erbracht werden. Dieser Nachweis entfällt bei Zulassungswerbern, die als zentrales künstlerisches Fach Klavier, Orgel, Cembalo oder Tasteninstrumente der Popularmusik gewählt haben. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für das Antreten zu der im folgenden genannten Teilprüfung.

Bei der Einführung der Zulassungsprüfung zum Magisterstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik handelt es sich laut Übergangsbestimmungen zu § 25 des Satzungsteiles Studienrecht um eine „wesentliche Änderung“.

(3) Im Bereich des zkF: Vortrag mehrerer Werke im Schwierigkeitsgrad der künstlerischen Bakkalaureats-Abschlußprüfung der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

(S. 3 Stundenzahlen)

Aus: „Klassik“ (33 [35])“ wird

„Klassik“ (34 [36])

(S. 3 Pflichtfächer im Magisterstudium)

Aus „1 Sem 1st. Didaktik und Lehrpraxis (Fortgeschrittene) SU“ wird

1 Sem 2st. Didaktik und Lehrpraxis (Fortgeschrittene) SU“

Aus „Musik der Gegenwart VU“ wird

„Musik der Gegenwart SE“

Aus:  „Seminar Ethnomusikologie 2 SX“ wird

„Seminar Volksmusik und Ethnomusikologie 2 SX“

(S.4 Wahlpflichtfächer)

Aus „Zusätzlich zu den ausgewiesenen Pflichtfächern müssen 12 Semesterstunden (Studierende des zkF Gesang/Klassik: 10; Studierende eines zkF aus dem Bereich der Popularmusik: 8) aus dem (wechselnden) Modul-Angebot für Studierende der IGP absolviert werden (2-3 Module); .........

wird

Zusätzlich zu den ausgewiesenen Pflichtfächern müssen 10 Semesterstunden (Studierende des zkF Gesang/Klassik und Studierende eines zkF aus dem Bereich der Popularmusik: 8) aus dem (wechselnden) Modul-Angebot für Studierende der IGP absolviert werden (2-3 Module); .........

(S. 4 Freie Wahlfächer)

Aus „Zusätzlich zu den Pflichtfächern und Pflichtwahlfächern müssen Freie Wahlfächer im Ausmaß von 6 Semesterstunden absolviert werden............“

wird

„Zusätzlich zu den Pflichtfächern und Pflichtwahlfächern müssen Freie Wahlfächer im Ausmaß von 7 Semesterstunden (Studierende eines zkF aus dem Bereich der Popularmusik: 6 Semesterstunden) absolviert werden............“

(S. 5 Nachweis von Vorkenntnissen)

Aus „Seminar Volksmusik und Ethnomusikologie“ wird

„Seminar Volksmusik und Ethnomusikologie 2 SX“

(S. 7 Magisterarbeit)

Aus: „Der Studierende hat durch selbständige Bearbeitung eines Themas aus einem der Studienrichtung zugehörigen wissenschaftlichen Fach den Erfolg der wissenschaftlichen Berufsvorbildung durch eine Magisterarbeit darzulegen. Der Studierende ist berechtigt, das Thema aus einer Anzahl von Vorschlägen des fachzuständigen Lehrers auszuwählen und selbst Themen vorzuschlagen. Die Themenstellung bzw. Themenwahl muss spätestens am Ende des 2. gemeldeten Semesters des Magisterstudiums erfolgen. Dem Lehrer, der das Thema der Magisterarbeit vergeben hat, obliegt auch die Betreuung des Studierenden bei der Ausarbeitung der Magisterarbeit und ihre Beurteilung. Die positive Beurteilung der Magisterarbeit ist Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen Magisterprüfung.

wird

Der Studierende hat durch selbständige Bearbeitung eines Themas aus einem der Studienrichtung zugehörigen wissenschaftlichen Fach den Erfolg der wissenschaftlichen Berufsvorbildung durch eine Magisterarbeit darzulegen. Der Studierende ist berechtigt, das Thema aus einer Anzahl von Vorschlägen des fachzuständigen Lehrers auszuwählen und selbst Themen vorzuschlagen. Die von einem Betreuer unterschriebene Themenstellung bzw. Themenwahl muss spätestens am Ende des 2. gemeldeten Semesters (spätestens am 15. Februar oder 15. Juli) des Magisterstudiums erfolgen und dem Studienreferat gemeldet werden. Dem Lehrer, der das Thema der Magisterarbeit vergeben hat, obliegt auch die Betreuung des Studierenden bei der Ausarbeitung der Magisterarbeit und ihre Beurteilung. Die positive Beurteilung der Magisterarbeit ist Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen Magisterprüfung.

 (S. 12 Fächerbeschreibungen)

Aus „b) Historische Aufführungspraxis 11 SE, 2 SSt.

1 nicht für zkF Instrument / Gesang der Popularmusik

Voraussetzung: Absolvierung der LV Stilkunde und Aufführungspraxis 1

Aufbauend auf den Lehrveranstaltungen des 1. Studienabschnittes sollen an Hand ausgewählter Werke das Verständnis für Fragen der Musiktheorie des 15. - 18. Jahrhunderts, die für die Aufführungspraxis relevant sind, an Hand von Originalliteratur geweckt werden; besonderer Wert wird dabei auf Akzidentienfragen in modaler Musik, auf Tempoprobleme sowie auf den Komplex von Rhetorik und Symbolik (auf artikulatorischem, gattungsbezüglichem sowie symbolischem Gebiet) gelegt.

wird

b) Historische Aufführungspraxis 11 SE, 2 SSt.

1 nicht für zkF Instrument / Gesang der Popularmusik

Voraussetzung: Absolvierung der LV Stilkunde und Aufführungspraxis 1

In dem Seminar sollen, aufbauend auf den Lehrveranstaltungen des Bakkalaureatsstudiums, an Hand ausgewählter Werke, Traktate und Schulen das Verständnis für Fragen der Musiktheorie des 15. - 18. Jahrhunderts, die für die Aufführungspraxis relevant sind, geweckt werden; spezielles Ziel ist u. a. die Vermittlung von Fähigkeiten, „alte“ Notationen bzw. Schriften im Original lesen zu können. Wichtige inhaltliche Bereiche sind u. a. Akzidentienfragen in modaler Musik, Tempoprobleme, das Gebiet von Verzierung und Improvisation sowie der Komplex von Rhetorik und Symbolik (auf artikulatorischem, gattungsbezüglichem sowie symbolischem Gebiet).

Aus „d) Musik der Gegenwart VU, 2 SSt.

Voraussetzung: Absolvierung der LV „Musik nach 1945“

Diese Lehrveranstaltung dient zur Ergänzung und Vertiefung. Dem Seminarcharakter entsprechend werden einzelne musikhistorische Aspekte zur Musik der Gegenwart behandelt, wobei „Gegenwart“ auch musikalische Phänomene der Popularmusik, des Jazz oder des Cross Over meint. Die Lehrveranstaltung verlangt einen notwendig problemorientierter Ansatz und interdisziplinäre Zugangsweisen, welche von den Studierenden durch aktive Mitarbeit und die Erbringung eigenständiger Arbeiten (z.B. Referate, Projektarbeiten, Seminararbeiten, dokumentierte künstlerische Arbeiten) geübt werden.

wird

d) Musik der Gegenwart SE, 2 SSt.

Voraussetzung: Absolvierung der LV „Musik nach 1945“

Diese Lehrveranstaltung dient zur Ergänzung und Vertiefung. Dem Seminarcharakter entsprechend werden einzelne musikhistorische Aspekte zur Musik der Gegenwart behandelt, wobei „Gegenwart“ auch musikalische Phänomene der Popularmusik, des Jazz oder des Cross Over meint. Die Lehrveranstaltung verlangt einen notwendig problemorientierten Ansatz und interdisziplinäre Zugangsweisen, welche von den Studierenden durch aktive Mitarbeit und die Erbringung eigenständiger Arbeiten (z.B. Referate, Projektarbeiten, Seminararbeiten, dokumentierte künstlerische Arbeiten) geübt werden.

B) Der Senat hat in seiner Sitzung vom 05.04.2006 die Durchführung folgender Änderungen im Studienplan Magisterstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik genehmigt:

Der Studienplan wird zum WS 06 unter dem Punkt „Wahlpflichtfächer im Magisterstudium“ wie folgt geändert. Anstelle des bisherigen Textes (einschließlich der Beispielliste) tritt:

Zusätzlich zu den ausgewiesenen Pflichtfächern müssen 10 Semesterstunden (Studierende des zkFGesang/Klassik und Studierende eines zkF aus dem Bereich der Popularmusik: 8) aus dem (wechselnden) Modul-Angebot jener Institute absolviert werden, die Lehrveranstaltungen für die Studienrichtung IGP anbieten (2-3 Module): Die Module fassen Lehrveranstaltungen im Gesamtrahmen von jeweils 4-6 Semesterstunden zu einer inhaltlichen Einheit zusammen und werden im Zeugnis ausgewiesen. Anträge für die Einrichtung von Modulen sind an das entscheidungsbefugte Kollegialorgan für die Studienrichtung IGP zu richten.

 Ein 4-6 stündiges Fächerbündel im Wahlpflichtbereich des Magisterstudiums IGP kann als Modul im Sinne der Intentionen des Studienplans betrachtet werden, wenn

·     es im künstlerischen Studienfeld insbesondere der Erweiterung der künstlerischen Erfahrung im zkF durch geeignete Ensembleprojekte, durch Verknüpfungen künstlerischer Praxis im zkF mit wissenschaftlichen Fragestellungen, durch Projekte zur Professionalisierung der Bühnenpräsenz oder durch neue Formen des Musizierens in verschiedenen Stilistiken dient oder es dem Komponieren und Produzieren von Musik gewidmet ist,

·     es sich im wissenschaftlichen Studienfeld - aufbauend auf den Pflichtlehrverstaltungen und über diese hinausgehend – wissenschaftlichen oder wissenschaftlich-künstlerischen Fragestellungen mit einer Forschungsperspektive widmet,

·     es im pädagogischen Studienfeld die in der Pflichtlehre artikulierten Fragestellungen in innovativer Weise auf Berufsfelder bezieht, das Handlungsrepertoire des Pädagogen um neue wesentliche Felder bereichert oder sich pädagogischen Fragestellungen mit einer wissenschaftlichen Forschungsperspektive nähert.

Module stellen somit grundsätzlich eine Vertiefung und Erweiterung von Pflichtstudien im Magisterstudium dar und sind auf höchstem Niveau zu absolvieren. Die Belegung der einzelnen Lehrveranstaltungen des Moduls hat darüberhinaus in einem zeitlichen Zusammenhang zu stehen.

Bei Studierenden mit einem zkF aus dem Bereich der Popularmusik hat zumindest eines der Module ein wissenschaftliches oder wissenschaftlich-künstlerisches Fächerbündel (im Ausmaß von 4 Semesterstunden) aus dem Bereich der Popularmusik zu sein.

Der Vorsitzende des entscheidungsbefugten Kollegialorgans für die Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik kann auf Antrag von Studierenden weitere Fächerbündel als Modul anerkennen, wenn diese den oben formulierten Modulkriterien entsprechen und die für das Modul vorgeschlagenen Lehrveranstaltungen bereits eingerichtet sind (auch in anderen Studienrichtungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien). Der Antrag hiezu muss vor der endgültigen Wa hl des Moduls gestellt bzw. genehmigt werden. Auch diese Module werden im Zeugnis ausgewiesen.

Anstelle des bisherigen Textes unter „I.B. WAHLPFLICHTFÄCHER / MODULE“ im Studienplan des Magisterstudiums Instrumental(Gesangs)pädagogik (FÄCHERBESCHREIBUNGEN) tritt:

Beispiele für Module

Ensemble-Projekte: Orchester, Chor, Kammerchor, Musiktheater-Projekt, “cross over“ etc.

Musiktheater-Projekte (auch Musical, Tanz, Video, Performance)

Interpretations-Projekte mit spezieller Thematik

Komposition; Songwriting/Produktion etc. (spezielle Kompositions-Projekte)

Körperarbeit und IGP

Methoden der Gehörbildung

Pädagogische Projekte mit spezieller Thematik (z. B. Arbeitsweisen der elementaren musikalischen Erziehung in der IGP, Modelle und Perspektiven der Musikschularbeit, Neue Medien im Musikschulunterricht, Unterricht von verhaltensauffälligen Schülern)

Didaktik der Ensemblearbeit, Ensembleleitung

Personalentwicklung und Qualitätsmanagement an der Musikschule

Projektarbeit außerhalb von Schule und Musikschule

Projekte von Instituten (auch künstlerisch-wissenschaftlich, künstlerisch-pädagogisch, wissenschaftlich-pädagogisch)

Regionales Kulturmanagement / Musikvermittlung

Themenzentrierte Theorie-Praxis-Projekte

Wissenschaftliche Projekte mit spezieller Thematik (z. B. Alte Musik, Musik der Wiener Klassik, Musik der Wiener Schule, Musik der Subkulturen, World Music etc.)

 

Neuregelung für die Anerkennung positiv beurteilter Lehrveranstaltungen von Instrumental(Gesangs)pädagogik 2 alt auf Instrumental(Gesangs)pädagogik Magisterstudium

IGP Mag. Studium

„Klassik“ (34 [36]) „Popularmusik“ (31)
4 Sem 2st. 8 Das zentrale künstlerische Fach – Magisterstudium 1-4 KE 4 Sem 2st. 8
[2 Sem 1st.] [2] [nur f. zkF Gesang: Inter-pretationspraktikum KE 2)      
1 Sem 2st. 2 Ensembleprojekt 1 EU Ensemble und Ensembleleitung Popularmusik 2 SU 1 Sem 2st. 2
1 Sem 2st. 2 Ensembleprojekt 2 EU (für zkF Tasteninstrument und Gitarre) EU

[zkF Gesang, Streich- und

Blasinstrumente: Solokorrepetition

2 Sem 1st. 2]

Multimedia-Projekt (Tanz, Theater, Film, Video etc.) 1 Sem 2st. 2
2 Sem 1st. 2 Klavier und Begleitpraxis 1, 2 KE

(nicht: zkF Tasteninstrument)

[zkF Tasteninstrumente: Klavierbegleitung 1, 2 KE

(wenn nicht 2 Sem. Korrepetition absolviert)]

Studiopraktikum (Studioproduktion) 3 PR 1 Sem 2st. 2
1 Sem 2st. 2 Tonsatz für Musikpädagogen SU Komposition und Arrangement Popularmusik 5 SU 1 Sem 2st. 2
1 Sem 2st. 2 Strukturanalyse und Repertoirekunde SE Ausgewählte Kapitel aus

Theorie und Geschichte der Popularmusik VK

1 Sem 2st. 2
1 Sem 2st. 2 Historische Aufführungspraxis 1 SE Musikwirtschaft 2 SX 1 Sem 2st. 2
1 Sem 2st. 2 Musik der Gegenwart VU 1 Sem 2st. 2
1 Sem 2st. 2 Diplomandenseminar SE 1 Sem 2st. 2

     IGP 2. Studienabschnitt

4 Sem

2 Std

zkF; KE 8
2 Sem

1st.

Spezielle Interpretationspraxis für Sänger 1,2 KE  2
1 Sem 2st. Kammermusik 7 EU oder Ensemble Popularmusik EU oder Volksmusikensemble EU oder Hochschulorchester EU (zkF Gesang evtl. Anrechnung von Stunden aus dem alten Wahlfachbereich - z.B. Vokalensemble) 2
1 Sem 2st. Zkf Tasteninstrument und Gitarre müssen 2 diesbezügliche Stunden aus dem Bereich der alten Wahlfächer vorweisen (Ensembleprojekt, Improvisation, Vokalensemble u.ä.)

Solokorrepetition 11, 12 KE (für Sänger, Bläser, Streicher)

2
2 Sem 1st. Begleitpraxis 1, 2 KE 2
1 Sem 2st. Tonsatz 1 SE 2
1 Sem 2st. Musikalische Strukturanalyse 3 SE 2
1 Sem 2st. Historische Aufführungspraxis 1 VK 2
1 Sem 2st. Musik der Gegenwart 1 VK 2
1 Sem 2st. Diplomandenseminar SE 2
     
2 Sem 2st. zur Wahl 2 Seminare aus:  zur Wahl 1 Seminar aus: 2
  Musikgeschichtliches Seminar 2 SE

Seminar Musikalische Strukturanalyse 2 SE

Kulturgeschichtliches Seminar 2 SE

Musiksoziologisches Seminar 2 SE

Seminar Stilkunde und Aufführungspraxis 2 SE

Seminar Theorie und Geschichte der Popularmusik 2 SE

Seminar Ethnomusikologie 2 SX

Seminar Musikalische Akustik 2 SE

Seminar Kulturmanagement und Kulturwissenschaft 2 SE

 
1 Sem 2st. Bildungstheoretische Grundlagen des Instrumental(Gesangs)unterrichts

(einschließlich didaktische Interpretation) SE

2
1 Sem 1st. Didaktik und Lehrpraxis (Fortgeschrittene) SU 1
1 Sem 2st. Ausgewählte Kapitel des Instrumentalunterrichts SE (für Instr.)

[für Gesang: Ausgewählte Kapitel des Gesangsunterrichts SE (Sänger)

Ausgewählte Kapitel der Didaktik der Popularmusik SE 2
  8 – 10 Stunden Module  
  6 Stunden Freie Wahlfächer  
1 Sem

2 Std

1 Sem

2 Std

Musikgeschichte 7 SE oder Allgemeine Repertoirekunde für Musikpädagogen 1 VK

Musiksoziologie 1(2) VU bzw.

Musik der Gegenwart 2 VU oder

Historische Aufführungspraxis 2 VU oder

Einführung in die Kulturgeschichte 3 SE

Aus diesen 5 LV werden 2 (zkf Popularmusik 1) LV für die nebenstehende Auswahl angerechnet. Es bleiben somit 3 (4) LV übrig, die zu Modulen zusammengestellt werden können (s.u.)

2

2

1 Sem 2st. Instrumental(Gesangs)pädagogik 1 SE 2
1 Sem 2st. Musikpädagogik für Instrumentalisten (Sänger) SE 2
1 Sem 2st.  Instrumental(Gesangs)pädagogik 2 SE 2
  Aus den „freibleibenden“ musikwissenschaftlichen Fächern (s.o., 6-8 Std.), den im Folgenden genannten Pflichtfächern sowie aus Wahlfächern (die verbleibenden Std. entsprechen FF) werden 2 oder 3 Module a 4 bzw. 6 Std. gebildet: 6-8
1 Sem

2st.

Allgemeine Pädagogik für Musikpädagogen VK 2
1 Sem

2st.

Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik 2 SE 2
  Wahlfächer 6-8

 

Vorschlag für „pauschale Module“

1. "Einf. in die wiss. Arbeitstechnik 2" wird zusammen mit 2 Fächern aus dem

wiss. Studienfeld zum 6-stündigen Modul "Angewandte Musikwissenschaft"

2. "Allg. Päd für Musikpädagogen" wird zusammen mit einem Fach aus dem wiss.

Studienfeld (etwa "Repertoirekunde") zum 4-stündigen Modul "Dimensionen der

Musikpädagogik".

Da Studierende mit zkF Gesang und solche mit zkF Popularmusik 8 Modulstunden

nachweisen müssen, wird in diesen Fällen 1. um 2 Stunden verkürzt.

(Die jeweils freibleibenden „alten“ Wahlfächer im Ausmaß von 6 – 8 Std. werden als Freie Wahlfächer angerechnet.)

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

328. Änderung des Studienplans Universitätslehrgang Elementare Musikpädagogik.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 05.04.2006 die Durchführung folgender Änderungen im Studienplan Universitätslehrgang Elementare Musikpädagogik genehmigt:

Lehrgang für Elementare Musikpädagogik

Anrechnung von LV

ALTER STUDIENPLAN NEUER STUDIENPLAN
Didaktik und Lehrpraxis der EME 1 SU 2.0 Didaktische Grundlagen und Lehrpraxis der EMP SU 2.0
Didaktik und Lehrpraxis der EME 2 SU 2.0 Didaktik 1 der EMP (Unterrichtspraxis) SU 2.0
Didaktik der EME 1 VK 2.0 Fachdidaktisches Seminar 1 der EMP SE 2.0
Didaktik der EME 2 mit Lehrproben SU 2.0 Didaktik 2 der EMP (mit Lehrproben) SU 2.0
Rhythmik 1 KE 2.0 Elementare Musik- und Bewegungsgestaltung 1 UE 2.0
Rhythmik 2 KE 2.0 Elementare Musik- und Bewegungsgestaltung 2 UE 2.0
Instrumentalpraxis für EME 1 KE 1.0 Instrumentalpraxis 1 für EMP – Percussion und Mallets UE 1.0
Instrumentalpraxis für EME 2 KE 1.0 Instrumentalpraxis 2 für EMP – Gitarre oder Klavier UE 1.0
Vokalpraxis für EME 1 KE 1.0 Vokalpraxis für EMP 1 UE 1.0
Vokalpraxis für EME 2 KE 1.0 Vokalpraxis für EMP 2 UE 1.0
Entwicklungspsychologie VK 2.0 LV im Ausmaß von 2 SWS aus dem Angebot der Wahl(pflicht)-fächer in den Studienrichtungen IGP Bakk bzw. IGP Magister

z.B. Forum EMP 2.0

z.B. Improvisation in der EMP 2.0

z.B. Elementare Konzertpädagogik 1.0

z.B. Musikschulpraktische Projekte der EMP 1.0

2.0

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

Offene Stellen

329. Ausschreibung der unbefristeten Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Orchestererziehung am Institut für Streich- und andere Saiteninstrumente der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut für Streich- und andere Saiteninstrumente der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien wird die unbefristete Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für

Orchestererziehung

ab voraussichtlich Wintersemester 2006 zur Besetzung gelangen.

Beschäftigungsausmaß: Vollbeschäftigung

Anstellungserfordernisse sind eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung bzw. eine gleichzuwertende künstlerische Eignung. Vorausgesetzt wird eine hervorragende künstlerische Qualifikation sowie eine pädagogische und didaktische Eignung in dem zu besetzenden Fach. Ausbildung und Erfahrung als Dirigentin/Dirigent, eigene Erfahrung als Orchestermusiker/in und Erfahrung in der Erstellung und Organisation von Orchesterprojekten ist nachzuweisen.

Hinweis zu den Aufgaben der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren siehe § 97 ff Universitätsgesetz 2002 (unter www.unigesetz.at abrufbar).

Aufgabenbereich: Ziel dieses Fachgebietes ist es, Studierende der Studienrichtung Konzertfach im Bereich der Orchesterinstrumente auf die berufliche Praxis in einem modernen Orchester vorzubereiten.

Der Aufgabenbereich umfasst die regelmäßige Abhaltung der Lehrveranstaltung Orchester, welche das Hinführen der Studierenden an den Klang der großen Wiener Orchester und das Erarbeiten der notwendigen sozialen Kompetenz für eine spätere professionelle Zusammenarbeit in einem großen Orchester oder in kleineren Ensembles beinhaltet. Insbesondere soll das Webern Symphonieorchester, das sich aus in der Lehrveranstaltung Orchester bereits profiliert habenden Studierenden zusammensetzt, unter der ständigen Betreuung der Professorin/des Professors für Orchestererziehung in Zusammenarbeit mit großen internationalen Dirigentinnen/Dirigenten als ein wichtiger künstlerischer Repräsentant der MDW in der Öffentlichkeit und im Österreichischen Musikleben in bester Form präsentiert und verankert werden.

Für eine kompetente Betreuung dieses Fachgebietes wird eine Persönlichkeit vorausgesetzt, die befähigt ist, das Fach in der künstlerischen Praxis (also in der Entwicklung und Erschließung der Künste) zu vertreten und Führungsqualitäten im organisatorischen Bereich einzubringen.

Bewerbungsfrist: bis spätestens 14. Juni 2006

Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 1279/06 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton von Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung entstandener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Rektor: W. Hasitschka

330. Ausschreibung von zwei Stellen eines/einer wissenschaftlichen Mitarbeiters/Mitarbeiterin im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (Assistent/Assistentin) am Institut für Musikpädagogik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

A) Am Institut für Musikpädagogik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. September 2006 die Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters/einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin (Assistent/Assistentin) zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt

Vertrag: privatrechtliches Dienstverhältnis befristet auf 6 Jahre< /font>

Aufnahmebedingungen: Voraussetzung für die Aufnahme als wissenschaftliche Mitarbeiterin/ wissenschaftlicher Mitarbeiter sind der erfolgreiche Abschluss des Lehramtsstudiums Musikerziehung und des Unterrichtspraktikums sowie ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Doktoratsstudium oder eine gleich zu wertende wissenschaftliche Befähigung.

Gewünschte Qualifikationen: Berufliche Erfahrungen als Musiklehrer bzw. Musiklehrerin; Kenntnisse des wissenschaftlichen Diskurses in der Musikpädagogik in Geschichte und Gegenwart; Fremdsprachenkenntnis in englischer Sprache; Bereitschaft, in einem vorhandenen Team kooperativ mitzuwirken.

Aufgaben: Selbständige Forschung (Entwicklung und Erschließung der Künste), Mitwirkung an Forschungsprojekten des Instituts, Abhaltung von Lehrveranstaltungen (einschließlich der Prüfungstätigkeit), Betreuung von Studierenden, Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen.

Bewerbungsfrist: bis spätestens 24 . Mai 2006 (Datum des Poststempels)

Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 1975/06 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in dieser Verwendungsgruppe an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

B) Am Institut für Musikpädagogik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. September 2006 die Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters/einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin (Assistent/Assistentin) zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt

Vertrag: privatrechtliches Dienstverhältnis befristet auf 6 Jahre

Aufnahmebedingungen: Voraussetzung für die Bestellung als wissenschaftliche Mitarbeiterin/ wissenschaftlicher Mitarbeiter sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Instrumental- und Gesangspädagogik (Magistergrad) sowie ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Doktoratsstudium oder eine gleich zu wertende wissenschaftliche Befähigung.

Gewünschte Qualifikationen: Berufliche Erfahrungen als Musikschullehrer bzw. Musikschullehrerin; Kenntnisse des wissenschaftlichen Diskurses in der Instrumental- und Gesangspädagogik in Geschichte und Gegenwart sowie der Entwicklungsprobleme des Musikschulwesens; Fremdsprachenkenntnis in englischer Sprache; Bereitschaft, in einem vorhandenen Team kooperativ mitzuwirken.

Aufgaben: Selbständige Forschung (Entwicklung und Erschließung der Künste), Mitwirkung an Forschungsprojekten des Instituts und Kooperationsmaßnahmen mit den Berufsfeldern; Abhaltung von Lehrveranstaltungen (einschließlich der Prüfungstätigkeit), Betreuung von Studierenden, Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen.

Bewerbungsfrist: bis spätestens 24. Mai 2006 (Datum des Poststempels)

Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 1976/06 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in dieser Verwendungsgruppe an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Der Rektor: W. Hasitschka

331. Ausschreibung von Stellen (ProfessorIn für Video und Videoinstallation sowie künstlerisch-wissenschaftliche/r MitarbeiterIn gem. § 100 UG 2002 im Bereich Kunst und digitale Medien) am Institut für Bildende Kunst der Akademie der bildenden Künste Wien.

A) An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

ProfessorIn

für Video und Videoinstallation am Institut für Bildende Kunst. Diese Professur wird ab 20.9.2006 für 4 Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung vergeben.

Diese Professur wird am Institut für Bildende Kunst eingerichtet, um in diesem Bereich eine Schwerpunktbildung zu entwickeln und um damit das Spektrum der künstlerischen Disziplinen an der Akademie der bildenden Künste zu erweitern. Da sich diese Professur aus der Umwidmung des Schwerpunktes für erweiterten malerischen Raum ergeben hat, wird von der Bewerberin oder dem Bewerber erwartet, diese Verschiebung des künstlerischen Profils zu berücksichtigen und die Studierenden in diesem Bereich dementsprechend zu betreuen.

Voraussetzungen für die Bewerbung:

• hervorragende künstlerische Qualifikation im dem entsprechenden Bereich unter besonderer Berücksichtigung eines Werkbegriffs, der die medialen Vorgaben formal wie methodisch reflektiert. Im Sinne eines transdisziplinären Kunstbegriffs sollten die Berührungspunkte zu anderen Disziplinen, Medien und Genres berücksichtigt werden;

• eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Universitäts- bzw. Hochschulausbildung (oder gleichzuhaltende künstlerische Eignung);

• der Nachweis künstlerischer Eignung und internationaler Ausstellungstätigkeit;

• der Nachweis der pädagogischen und didaktischen Eignung;

• die Kompetenz zur Führung eines Ordinariats und zur Entwicklung und Erschließung der Künste im Rahmen der Forschungsaktivitäten der Akademie der bildenden Künste;

• die Bereitschaft zur Mitarbeit in den Universitätsgremien und zur Kooperation mit den MitarbeiterInnen wird vorausgesetzt.

Zur Lehrverpflichtung gehört der künstlerische Einzelunterricht im Ausmaß von 17 Unterrichtsstunden pro Woche und Leitung der betreffenden Klasse am Institut für Bildende Kunst.

Interessierte Damen und Herren senden ihre Bewerbung unter Angabe der Kennzahl Nr. 14/2006, bis

17.05.2006

an die angegebene Kontaktadresse:

Akademie der bildenden Künste Wien, Personalabteilung

Schillerplatz 3 | 1010 Wien | www.akbild.ac.at

Tel.: 01 588 16 – 276 | Fax 01 588 16 - 275 | e-mail: a.greiner@akbild.ac.at

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Die Akademie der bildenden Künste strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls hat sich die Akademie der bildenden Künste Wien dazu entschlossen, antidiskriminierende Maßnahmen in der Personalpolitik zu setzen.

B) An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Künstlerisch-wissenschaftliche/r MitarbeiterIn gem. § 100 UG 2002

im Bereich Kunst und digitale Medien (bei Prof. Mag. Constanze Ruhm) am Institut für Bildende Kunst im Ausmaß von 20 Stunden befristet bis 28.02.2010 (Kennzahl 11/2006).

Gewünschte Qualifikationen:

In Hinblick auf den Aufgabenbereich, welcher insbesondere die Mitwirkung bei Lehrveranstaltungen im Bereich „Kunst und digitale Medien“, die Betreuung der Studierenden sowie die Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben und Evaluierungsmaßnahmen umfasst, werden von den BewerberInnen fundierte Kenntnis digitaler Medien und des aktuellen Kunstgeschehens, pädagogische und organisatorische Kompetenz sowie die Fähigkeit zur Teamarbeit erwartet.

Aufnahmebedingung:

Ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Studium oder eine für die Verwendung in Betracht kommende gleich zu wertende künstlerisch-wissenschaftliche Befähigung.

Interessierte Damen und Herren senden ihre Bewerbung bis

10.05.2006

an die angegebene Kontaktadresse.

Auf dem Bewerbungsschreiben ist unbedingt die Kennzahl 11/2006 anzugeben.

Akademie der bildenden Künste Wien, Personalabteilung

Schillerplatz 3 | 1010 Wien | www.akbild.ac.at

Tel.: 01 588 16 – 276 | Fax 01 588 16 - 275 | e-mail: a.greiner@akbild.ac.at

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Die Akademie der bildenden Künste strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls hat sich die Akademie der bildenden Künste Wien dazu entschlossen, antidiskriminierende Maßnahmen in der Personalpolitik zu setzen.

E. Freismuth

332. Ausschreibung von zwei befristeten Stellen einer/eines angestellten Lehrbeauftragten als künstlerische/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb für Kammermusik am Institut für Blas- und Schlaginstrumente der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz gelangen am Institut Blas- und Schlaginstrumente zwei auf ein Studienjahr (2006/2007) mit Verlängerungsmöglichkeit befristete Stellen einer/eines angestellten Lehrbeauftragten im KUG-eigenen Schema als künstlerische/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb für

Kammermusik (instrumentenübergreifend für Holzblasinstrumente)

im Ausmaß von voraussichtlich 5 Semesterstunden Z2n

sowie

Kammermusik (instrumentenübergreifend für Blechblasinstrumente)

im Ausmaß von voraussichtlich 3 Semesterstunden Z2n

zur Besetzung. Beide Fächer können bei entsprechender Eignung auch mit einer Person besetzt werden.

Interessenten/innen mit entsprechender Qualifikation werden eingeladen, ihre schriftliche Bewerbung unter Angabe der GZ 04/06 mit den üblichen Unterlagen bis spätestens

21. Juni 2006

an die Direktion der Universitätsverwaltung/Personalrechtsabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, 8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung der Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

E. Freismuth

333. Ausschreibung der befristeten Stelle einer/eines angestellten Lehrbeauftragten als künstlerische/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb für Vokalpraktikum und Bühnenpräsenztraining sowie Englisch für SängerInnen – Jazz am Institut für Jazz der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz ist am Institut für Jazz ab dem Studienjahr 2006/07 eine Stelle einer/eines auf das Studienjahr 06/07 befristeten angestellten Lehrbeauftragten im KUG-eigenen Schema als künstlerische/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb für

Vokalpraktikum und Bühnenpräsenztraining (voraussichtlich 6 SStd Z2n)

sowie Englisch für SängerInnen – Jazz (voraussichtlich 2 SStd Z2n)

zu besetzen. Die ausgeschriebenen Lehrveranstaltungen können auch getrennt vergeben werden.

Erwartet wird eine entsprechende Qualifikation und Erfahrung im Bereich Jazzgesang, Körperschulung und Präsentationstraining. Eine umfassende Kenntnis des Jazz-Repertoires, pädagogische Fähigkeiten auf dem Gebiet der Sprechtechnik, sowie Englisch als Muttersprache (für die LV Englisch) werden vorausgesetzt.

Geplanter Dienstantritt: 1. Oktober 2006

Die Bewerbungsunterlagen sollten enthalten:

-     Persönliche Daten

-     Dokumentation der künstlerischen Ausbildung (Umfang: max. 100 Wörter)

-     Dokumentation der künstlerischen und pädagogischen Tätigkeiten (Umfang: ca. 200 Wörter)

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in ihrem Personalstand an und fordert daher facheinschlägig qualifizierte Künstlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Bewerbungen sind bis

9. Mai 2006

unter Angabe der GZ 06/06 an die Direktion der Universitätsverwaltung/Personalrechtsabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, A-8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.

Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung der Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

E. Freismuth

334. Ausschreibung der befristeten Stelle einer/eines teilbeschäftigten Vertragslehrerin/ Vertragslehrers als künstlerische/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb für Klavier Jazz Ergänzungsfach am Institut für Jazz der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz gelangt am Institut Jazz ab dem WS 06/07 die auf ein Studienjahr befristete Stelle einer/eines teilbeschäftigten Vertragslehrerin/ Vertragslehrers im KUG-eigenen Schema (mit Verlängerungsmöglichkeit) als künstlerische/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb für

Klavier Jazz Ergänzungsfach

im Ausmaß von voraussichtlich 14 Semesterstunden Z2n zur Besetzung.

Der Nachweis einer praktischen Erfahrung zur Leitung eines Ensembles im Bereiche des Jazz Repertoires wäre erwünscht.

Interessenten/innen mit entsprechender Qualifikation werden eingeladen, ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen unter Angabe der GZ 07/06 bis spätestens

9. Mai 2006

an die Direktion der Universitätsverwaltung/Personalrechtsabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, 8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung der Reise- und Aufenthaltskosten, die durch das Aufnahmeverfahren entstanden sind.

E. Freismuth

Stipendien, Programme, Preise

335. Ausschreibung des Erzherzog-Johann-Forschungspreises des Landes Steiermark 2006.

Durch den Erzherzog-Johann-Forschungspreis sollen hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Geistes- oder Naturwissenschaften, die zur besseren Kenntnis und Erforschung des Landes Steiermark beitragen, ausgezeichnet werden.

Der Erzherzog-Johann-Forschungspreis ist mit 10.900 Euro dotiert.

Bewerberinnen/Bewerber um den Erzherzog-Johann-Forschungspreis des Landes Steiermark müssen eine österreichische oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren Hauptwohnsitz haben. Diesen sind Staatsbürgerinnen/Staatsbürger aus Staaten gleichgestellt, die Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind, soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt.

Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 7. Juli 2006.

Weitere Informationen:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 3 – Wissenschaft und Forschung, Palais Trauttmansdorff, 8011 Graz, Trauttmansdorffgasse 2,

http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/10000724/9654/

E. Freismuth

336. Ausschreibung des Forschungspreises bzw. Förderungspreises für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark 2006.

Um hervorragenden Leistungen auf dem Gebiet der Forschung sichtbare Anerkennung zu verschaffen und sowohl anerkannte Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler als auch junge steirische Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler im verstärkten Maße zu wissenschaftlichen Leistungen anzuregen, wurden der „Forschungspreis des Landes Steiermark“ sowie der „Förderungspreis des Landes Steiermark“ geschaffen.

Der Hauptpreis und der Förderungspreis sind mit je 10.900 Euro dotiert.

Bewerberinnen/Bewerber um den Forschungspreis bzw. den Förderungspreis des Landes Steiermark müssen die österreichische oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren Hauptwohnsitz haben. Diesen sind Staatsbürgerinnen/Staatsbürger aus Staaten gleichgestellt, die Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind, soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt.

Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 7. Juli 2006.

Weitere Informationen:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 3 – Wissenschaft und Forschung, Palais Trauttmansdorff, 8011 Graz, Trauttmansdorffgasse 2,

http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/10000724/9654/

E. Freismuth

337. Stipendien für das Europäische Forum Alpbach 2006.

Der Club Alpbach Niederösterreich vergibt Stipendien für die Teilnahme am Europäischen Forum Alpbach (http://www.alpbach.org) von 17. August bis 2. September 2006 an Studierende aus und in Niederösterreich sowie jene mit starkem Niederösterreichbezug.

Das Stipendium umfasst die Teilnahmegebühren für das gesamte Europäische Forum Alpbach 2006 im Wert von 500 €. Die Kosten für die Unterkunft in zentral gelegenen Tiroler Pensionen belaufen sich auf rund 16 € pro Tag und sind von den StipendiatInnen selbst zu tragen.

Eine Bewerbung um ein Stipendium ist bis 23. Mai 2006 (Datum des Poststempels) postalisch unter Angabe der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse an folgende Anschrift zu richten:

Sebastian Kurz, Rotmühlgasse 14/15, 1120 Wien

sk@club-alpbach.at

http://www.club-alpbach.at

Die Bewerbung soll umfassen: Lebenslauf mit Hinweis auf den Niederösterreich-Bezug, Motivationsschreiben, Bestätigung des Studienerfolges, Empfehlungsschreiben.

E. Freismuth

338. Ausschreibung der Aktion Österreich – Slowakei.

Programm - Förderung nachhaltiger Kooperationen

Abgabefrist: 31. 5. 2006

Weitere Informationen: http://www.saia.sk/eng/c.aspx?c=283 

Alle Infos zur aktuellen Ausschreibung in drei Sprachen (SK; DE; EN): http://www.saia.sk/article.aspx?id=2097

E. Freismuth

339. Call for Contributions: Teaching Austria.

Teaching Austria is soliciting essays in English or German that outline ideas for and best practices in teaching at all levels of the curriculum, including, but not limited to, language instruction, undergraduate major and minor courses, graduate courses, Austrian studies courses given in English, course and curriculum design, study abroad programs, and materials design. Essays and notes from any discipline are welcome, as are contributions that deal with Austria in comparative contexts.

Suggested Due Date: 1 July 2006, for a publication by the end of 2006

More information/Author Guidelines: http://www.malca.org/ta

E. Freismuth

340. Internet-based TOEFL – Termine für Österreich.

In Österreich wurde der internet-based TOEFL (Test of English as a Foreign Language) zum ersten Mal am 28. April 2006 in Wien abgehalten. Folgende Testtermine sind vorgesehen:

Freitag, 5. Mai 2006

Samstag, 20. Mai 2006

Freitag, 2. Juni 2006

Freitag, 9. Juni 2006

Als weitere Testzentren werden voraussichtlich Graz, Innsbruck, Salzburg und Spittal/Drau folgen.

Da sich die Termine und Verfügbarkeiten laufend ändern, empfiehlt es sich, die Homepage von ETS http://www.ets.org/toefl diesbezüglich zu konsultieren.

Weitere Informationen: Mag. Alexandra Enzi, Program Officer, Austrian-American Educational Commission, Schmidgasse 14, 1080 Wien, Tel: +43 1 313 39 5615, Fax: +43 1 408 7765.

E. Freismuth

341. Sommerkurse 2006 im In- und Ausland.

Bei den bilateralen Sommerkollegs, bei denen Studierende aus Österreich und dem Partnerland jeweils die Sprache des Anderen lernen, steht der kommunikative Spracherwerb im Vordergrund.

Ziel der Summerschools, die sowohl in Österreich als auch an Standorten in der ganzen Welt organisiert werden, ist die wissenschaftliche Weiterbildung auf Spezialgebieten.

Weitere Informationen: www.oead.ac.at/sommer

E. Freismuth

342. Ausschreibung des Austrian Science and Research Liaison Office (ASO) Budapest für 2006.

Das ASO Budapest schreibt die Programme Anbahnungszuschüsse und Förderung nachhaltiger Kooperationen im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (http://www.bmbwk.gv.at) aus.

Die Programme bieten eine finanzielle Unterstützung für die Vorbereitung, Gründung und Intensivierung der wissenschaftlichen Kontakte und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung zwischen österreichischen und ungarischen Partnern, und auch Partnern aus anderen Ländern.

Dauer der Ausschreibung: 15. März 2006 - 15. Mai 2006

Die Ausschreibungen finden Sie unter der Adresse: http://www.omaa.elte.hu/aso.html

Weitere Informationen: ASO Budapest, Mag. Eszter Bojárszky, Telefon/Fax:+36-1-266-7474, Adresse: 1462 Budapest, Pf. 706, e-mail: asobudapest@ludens.elte.hu

E. Freismuth

Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 17. Mai 2006

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck: 

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth

Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: +43 1 711 55/DW 6103