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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2003/04 ausgegeben am 21. Jänner 2004 9. Stück

88. Verleihung der Lehrbefugnis (venia docendi) als Universitätsdozent für das Fach „Klavier“ an Herrn Peter BARCABA.

89. Verleihung der Lehrbefugnis (venia docendi) als Universitätsdozent für das Fach „Kulturbetriebslehre“ an Herrn Franz-Otto HOFECKER.

90. Ausschreibung der Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Musikwissenschaft am Institut für Analyse, Theorie und Geschichte der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

91. Ausschreibung der unbefristeten Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Orchesterdirigieren am Institut für Musikleitung an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

92. Ausschreibung der Stelle eines/einer JuristIn – Ersatzkraft für die Abteilung für Strategische Projektplanung und Organisationsrecht (inkl. Archiv) an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

93.  Ausschreibung der Position eines/einer Mitarbeiters/Mitarbeiterin (Bürokraft) für das Büro des Studiendekans für musikpädagogische Studien an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

94. Ausschreibung der Stelle eines/einer Tischlers/Tischlerin für das Institut für Schauspiel und Schauspielregie (Max Reinhardt Seminar) an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

95. Ausschreibung der Stellen für zwei SchulwartInnen und eine Reinigungskraft im Bereich der Abteilung für Gebäude und Technik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

96. Ausschreibung der Stelle eines/einer Universitätsprofessors/Universitätsprofessorin für Pädagogik mit Schwerpunkt Schulpädagogik im Fachbereich Erziehungswissenschaft und Kultursoziologie der Paris Lodron-Universität Salzburg.

97. Ausschreibung einer Universitätsprofessur für Gesang am Institut 7 – Gesang, Lied, Oratorium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

98. Ausschreibung einer Universitätsprofessur im Beschäftigungsausmaß von 2/3 einer vollen Stelle für Musikgeschichte am Institut 12 – Oberschützen an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

99. Ausschreibung von Förderungsstipendien für das Studienjahr 2003/2004 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

100. Ausschreibung von Leistungsstipendien für das Studienjahr 2003/2004 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

101. Lehren und Lernen in New York City 2004/05.

102. Lehren und Lernen in England 2004/05. 

103. Bilateraler FremdsprachenassistentInnenaustausch 2004/2005 mit Frankreich, Großbritannien, Italien, Kroatien, den Niederlanden, Republik Irland, Schweiz.

104. ERASMUS MUNDUS Programm.

105. SOKRATES: Allgemeine Aktionen zur Beobachtung, Analyse und Innovation.

 

88. Verleihung der Lehrbefugnis (venia docendi) als Universitätsdozent für das Fach „Klavier“ an Herrn Peter BARCABA.

Aufgrund des Beschlusses der Habilitationskommission vom 17. Oktober 2003 wurde Herrn Peter BARCABA mit Bescheid vom 23. Dezember 2003 die Lehrbefugnis (venia docendi) als Universitätsdozent für das künstlerische Fach „Klavier“ verliehen.

Der Rektor: W. Hasitschka

89. Verleihung der Lehrbefugnis (venia docendi) als Universitätsdozent für das Fach „Kulturbetriebslehre“ an Herrn Franz-Otto HOFECKER.

Aufgrund des Beschlusses der Habilitationskommission vom 1. Dezember 2003 wurde Herrn Franz-Otto HOFECKER mit Bescheid vom 22. Dezember 2003 die Lehrbefugnis (venia docendi) als Universitätsdozent für das wissenschaftliche Fach „Kulturbetriebslehre“ verliehen.

Der Rektor: W. Hasitschka

90. Ausschreibung der Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Musikwissenschaft am Institut für Analyse, Theorie und Geschichte der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut für Analyse, Theorie und Geschichte der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist die befristete Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für

MUSIKWISSENSCHAFT (SCHWERPUNKT ANALYSE DER MUSIK)

ab voraussichtlich 1. Oktober 2004 zu besetzen.

Durch die Aufnahme wird ein auf 6 Jahre befristetes privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität begründet.

Anstellungserfordernisse sind eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung (Doktorat im Fach Musikwissenschaft), eine hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach, die pädagogische und didaktische Eignung. Weiters sind die Qualifikation zur Führungskraft und eine facheinschlägige Auslandserfahrung (Vortragstätigkeit, Forschungs- oder Lehraufenthalte) nachzuweisen.

Erwartet werden: ein breites inhaltliches Spektrum auf dem Gebiet der Musikwissenschaft, Erfahrung im akademischen Lehrbetrieb, Erfahrungen mit interdisziplinären Arbeitsweisen, methodische Aufgeschlossenheit, Bereitschaft zur Teamarbeit bzw. zur Integration.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Interessentinnen und Interessenten werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung einschließlich der erforderlichen Unterlagen bis spätestens 29. Februar 2004 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Personalabteilung, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Die Bewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung anfallender Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Rektor: W. Hasitschka

91. Ausschreibung der unbefristeten Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Orchesterdirigieren am Institut für Musikleitung an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut für Musikleitung der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien wird die unbefristete Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Orchesterdirigieren ab WS 2004/05 ausgeschrieben.

Durch die Aufnahme wird ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität begründet.

Anstellungserfordernisse sind eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung bzw. eine gleich zu wertende künstlerische Qualifikation für das zu besetzende Fach, sowie die pädagogische und didaktische Eignung.

Erwartet werden theoretische und praktische Erfahrung und Kompetenz vom Barock bis in die Gegenwart.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlich bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Interessenten/Innen werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung einschließlich der erforderlichen Unterlagen bis spätestens

28. März 2004

an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien/Personalabteilung , Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Rektor: W. Hasitschka

92. Ausschreibung der Stelle eines/einer JuristIn – Ersatzkraft für die Abteilung für Strategische Projektplanung und Organisationsrecht (inkl. Archiv) an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gelangt die Stelle eines/einer

JuristIn –Ersatzkraft

(befristet bis Ende Oktober 2004)

für die Abteilung für Strategische Projektplanung und Organisationsrecht zur Besetzung.

Beschäftigungsausmaß: 20 Wochenstunden

Voraussetzungen: Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften, Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft, bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst erforderlich. EDV-Kenntnisse, Organisationstalent und Kenntnisse im öffentlichen Recht sind wünschenswert.

Engagement, Teamorientiertheit, kommunikative Fähigkeiten und Flexibilität werden erwartet.

InteressentInnen werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung (samt Unterlagen) bis spätestens

11. Februar 2004

mit Angabe der Zahl 94/04 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privates Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Rektor: W. Hasitschka

93. Ausschreibung der Position eines/einer Mitarbeiters/Mitarbeiterin (Bürokraft) für das Büro des Studiendekans für musikpädagogische Studien an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

      An der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gelangt die Position eines/einer

Mitarbeiters/Mitarbeiterin (Bürokraft)

für das Büro des Studiendekans für musikpädagogische Studien zur Besetzung.

      Aufgaben: Selbständige Mitarbeit im Büro des Studiendekans, Vorbereitung entscheidungsreifer Unterlagen, Terminvereinbarungen, Protokollführung, Auskunftserteilung, Korrespondenz etc.

Die eigenständige und eigenverantwortliche Bearbeitung dieser Aufgaben soll eine kompetente und effiziente Unterstützung des Studiendekans sicherstellen.

      Voraussetzungen für die Bewerbung: Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft, Reifeprüfung einer höheren Schule oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung im Bundesdienst, bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst erforderlich. Organisationstalent, selbständiges Arbeiten, Teamgeist, Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit sowie gute EDV-Kenntnisse werden erwartet.

      InteressentInnen werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung (samt Unterlagen) bis spätestens

11. Februar 2004

mit Angabe der Zahl 15/04 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Personalabteilung, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

      Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privates Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

      Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

      Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Rektor: W. Hasitschka

94. Ausschreibung der Stelle eines/einer Tischlers/Tischlerin für das Institut für Schauspiel und Schauspielregie (Max Reinhardt Seminar) an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

      An der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gelangt voraussichtlich die Stelle eines/einer

Tischlers/Tischlerin

für das Institut für Schauspiel und Schauspielregie (Max Reinhardt Seminar) zur Besetzung.

      Voraussetzungen: Lehrabschlussprüfung, Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft, bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst erforderlich. Einsatzfreude und handwerkliches Geschick sowie Berufspraxis erwünscht.

      InteressentInnen werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung (samt Unterlagen) bis spätestens

11. Februar 2004

mit Angabe der Zahl 61/04 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Personalabteilung, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

      Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

      Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privates Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

      Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Institutsvorstand: E. Einbrodt

95. Ausschreibung der Stellen für zwei SchulwartInnen und eine Reinigungskraft im Bereich der Abteilung für Gebäude und Technik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

      An der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gelangen die Stellen für

zwei SchulwartInnen und eine Reinigungskraft

im Bereich der Abteilung für Gebäude und Technik zur Besetzung.

Voraussetzungen: Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft, bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst erforderlich. Einsatzfreude und organisatorisches Geschick werden erwartet. Abgeschlossene Berufsausbildung erwünscht.

      InteressentInnen werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung (samt Unterlagen) bis spätestens

11. Februar 2004

mit Angabe der Zahl 95/04 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu senden.

      Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

      Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privates Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

      Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Rektor: W. Hasitschka

96. Ausschreibung der Stelle eines/einer Universitätsprofessors/Universitätsprofessorin für Pädagogik mit Schwerpunkt Schulpädagogik im Fachbereich Erziehungswissenschaft und Kultursoziologie der Paris Lodron-Universität Salzburg.

Im Fachbereich Erziehungswissenschaft und Kultursoziologie der Paris Lodron-Universität Salzburg ist die Stelle eines/einer

Universitätsprofessors/Universitätsprofessorin für Pädagogik mit Schwerpunkt Schulpädagogik (Nachfolge Univ.-Prof. Dr. Josef Thonhauser)

zum 1. Oktober 2005 zu besetzen.

Der Professor/die Professorin soll das Fach „Pädagogik mit Schwerpunkt Schulpädagogik“ in Forschung und Lehre vertreten, wobei eine empirische Ausrichtung erwartet wird. Er/sie ist dem Fachbereich Erziehungswissenschaft und Kultursoziologie zugeordnet, soll aber auch im interfakultären Fachbereich Erziehungswissenschaft – Fachdidaktik – LehrerInnenbildung eine leitende Funktion übernehmen und die Lehrerinnen- und Lehrerbildung an der Universität Salzburg (Lehramt an Höheren Schulen) wesentlich mitgestalten. Lehrveranstaltungen sind für die Pflichtfächer des Diplomstudienganges „Pädagogik“, für das Doktoratsstudium und für die universitäre Lehrerbildung (Lehramt an Höheren Schulen: pädagogische und allgemein-didaktische Themen) anzubieten. Der Aufgabenbereich umfasst auch die Betreuung einschlägiger Diplomarbeiten und Dissertationen. Der Professor/die Professorin soll die Bereitschaft mitbringen, in einschlägigen Forschungseinheiten kooperativ und innovativ mitzuwirken.

Voraussetzungen für die Bewerbung sind:

·     eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung

·     hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in pädagogischer Forschung und Lehre

·     die pädagogische und didaktische Eignung

·     Qualifikation zur Führungskraft

·     facheinschlägige Auslandserfahrung

Voraussetzung ist eine an einer Universität erworbene Lehrbefugnis (venia docendi) oder eine dieser Lehrbefugnis gleich zu wertende wissenschaftliche Qualifikation für das Fach.

Erwünscht sind Erfahrungen in der Schulpraxis und in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung.

Die Aufnahme erfolgt unbefristet in Vollzeitbeschäftigung nach den Bestimmungen des UG 2002 und des Angestelltengesetzes, wobei bis zum Inkrafttreten eines Kollektivvertrages die Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 als Inhalt des Arbeitsvertrages gelten.

Die Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen – Lebenslauf, Aufstellungen der wissenschaftlichen Publikationen, der Tätigkeiten in der Schulpraxis und in der Lehrerbildung und der einschlägigen Forschungsprojekte sowie sonstiger berücksichtigenswerter akademischer Aktivitäten – sind bis 31. März 2004 (Poststempel) an das Dekanat der Kultur- und Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Mühlbacherhofweg 6, A-5020 Salzburg, zu richten. Eingereichte Unterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch zurückgesandt. Es wird ersucht, den Bewerbungen keine umfangreichen Materialien (Publikationen u. Ä.) beizufügen.

Die Bewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung anfallender Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Bewerbungsverfahrens entstehen.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Instituts (http://www.sbg.ac.at/erz/home.htm) zu finden; Auskünfte werden vom Vorsitzenden der Berufungskommission, Univ.-Prof. Dr. Jean-Luc Patry, erteilt (jean-luc.patry@sbg.ac.at; Tel. 0043-662-8044-4211).

E. Freismuth

97. Ausschreibung einer Universitätsprofessur für Gesang am Institut 7 – Gesang, Lied, Oratorium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz ist ab dem Sommersemester 2004 eine Universitätsprofessur (Vertragsprofessor/Vertragsprofessorin, befristet auf fünf Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit) für

Gesang

am Institut 7 – Gesang, Lied, Oratorium zu besetzen.

Von der zu berufenden Professorin/dem zu berufenden Professor wird erwartet, dass das Fach Gesang im vollen Umfang (der musikdramatische Bereich eingeschlossen) unterrichtet wird.

Allgemeine Anstellungserfordernisse:

1. eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung,

2. hervorragende künstlerische oder künstlerisch-wissenschaftliche Qualifikation für das zu besetzende Fach,

3. die pädagogische und didaktische Eignung,

4. Qualifikation zur Führungskraft

5. facheinschlägige Auslandserfahrung,

6. facheinschlägige außeruniversitäre Praxis, soweit diese in dem zu besetzenden Fach möglich und sinnvoll ist.

Die Hochschulbildung im Sinne der Z 1 kann auch durch eine gleich zu wertende künstlerische oder künstlerisch-wissenschaftliche Eignung ersetzt werden.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in ihrem Personalstand an und fordert daher facheinschlägige qualifizierte Künstlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Bewerbungen sind bis längstens

29. Februar 2004

an die Zentrale Verwaltung der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz,

A-8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.

E. Freismuth

98. Ausschreibung einer Universitätsprofessur im Beschäftigungsausmaß von 2/3 einer vollen Stelle für Musikgeschichte am Institut 12 – Oberschützen an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz ist ab dem Wintersemester 2004/2005 eine Universitätsprofessur (Vertragsprofessor/Vertragsprofessorin, befristet auf fünf Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit auf unbestimmte Zeit) im Beschäftigungsausmaß von 2/3 einer vollen Stelle für

Musikgeschichte

am Institut 12 – Oberschützen zu besetzen.

Von der zu berufenden Professorin/dem zu berufenden Professor wird eine wissenschaftlich fundierte wie praxisorientierte Lehre im Fach „Musikgeschichte“ erwartet. Hingewiesen wird, dass das Institut Oberschützen eine Dependance der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz im Ort Oberschützen in Südburgenland ist (ca. 90 km von Graz und ca. 120 km von Wien).

Allgemeine Anstellungserfordernisse:

1. eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung,

2. hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach,

3. pädagogische und didaktische Eignung,

4. Qualifikation zur Führungskraft,

5. facheinschlägige Auslandserfahrung,

6. facheinschlägige außeruniversitäre Praxis, soweit diese in dem zu besetzenden Fach möglich und sinnvoll ist.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in ihrem Personalstand an und fordert daher facheinschlägige qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Bewerbungen sind bis längstens

29. Februar 2004

an die Zentrale Verwaltung der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz,

A-8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.

E. Freismuth

99. Ausschreibung von Förderungsstipendien für das Studienjahr 2003/2004 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

AUSSCHREIBUNG VON

FÖRDERUNGSSTIPENDIEN FÜR DAS STUDIENJAHR 2003/04

AN DER UNIVERSITÄT FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST WIEN,

gemäß  §§ 63 – 67 STUDIENFÖRDERUNGSGESETZ 1992 (StFG), BGBl Nr. 305/1992 i.d.g.F.

Förderungsstipendien dienen der Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien. Gefördert werden somit z.B. Film und Theaterprojekte (Gruppenarbeiten), die Teilnahme an Wettbewerben, Kompositionsvorhaben, künstlerischer Tätigkeiten außerhalb der Universität, aufwändige Diplomarbeiten und anderes.

I.  Förderungsstipendien können erhalten

a)     Österreichische Staatsbürger (§ 2 Z.1 iVm § 3 StFG) sowie

b)     Gleichgestellte Ausländer und Staatenlose (§ 2 Z.2 iVm § 4 StFG),

  Das gilt für:

- Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt.

- Ausländer und Staatenlose, welche vor Aufnahme an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gemeinsam mit wenigstens einem Elternteil zumindest durch 5 Jahre in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und in Österreich während dieser Zeit den Mittelpunkt der Lebensinteressen hatten,

- Flüchtlinge im Sinn des Artikels 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955.

II.  Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums sind gem. § 66 StFG:

1. eine Bewerbung des Studierenden um ein Förderungsstipendium zur Durchführung einer nicht abgeschlossenen Arbeit, samt einer Beschreibung der Arbeit, einer Kostenaufstellung und einem Finanzierungsplan.

2. die Vorlage mindestens eines Gutachtens eines Hochschulprofessors zur Kostenaufstellung und darüber, ob der Studierende aufgrund der bisherigen Studienleistungen und seiner Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.

3. die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (das sind Krankheit des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Verschuldens trifft, u.a.).

4. die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen

III. Ausschreibungsbedingungen:

1. Die Vergabe des Förderungsstipendiums erfolgt nach Würdigung des beantragten Projekts unter Berücksichtigung der bisherigen Studienleistungen.

Dabei gelten die folgenden Studienleistungen als Orientierungshilfen:

a) DIPLOMSTUDIEN NACH KHStG

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 1. Diplomprüfung

Ausnahmen: Darstellende Kunst: Hervorragende Studienleistungen nach dem 4. Semester, d.h., wenn mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer mit „Sehr gut“ absolviert wurde.

Buch und Dramaturgie; Bildtechnik und Kamera; Produktion; Regie; Schnitt: 1. Diplomprüfung bestanden und Notendurchschnitt in den zentralen künstlerischen Fächern im 4. Semester „Gut“

·     Vor der bzw. in der Zeit zwischen 1. und 2. Diplomprüfung:

- umfasst die Studienrichtung ein zentrales künstlerisches Fach/ Hauptfach: Notendurchschnitt 1.0;

Ausnahmen: Buch und Dramaturgie; Bildtechnik und Kamera; Produktion; Regie; Schnitt: Notendurchschnitt: „Gut“ im zentralen künstlerischen Fach.

- umfasst sie mehrere zentrale künstlerische Fächer: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer mit „Sehr gut“.

·     Studienrichtung Musiktheaterregie:

Mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein.

·     bei Kurzstudien:

umfasst die Studienrichtung ein zentrales künstlerisches Fach: Notendurchschnitt 1.0;

umfasst sie mehrere zentrale künstlerische Fächer: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer mit „Sehr gut“.

b) BAKKALAUREATS-, MAGISTER und DIPLOMSTUDIEN nach UniStG

=> BAKKALAUREATS- und MAGISTERSTUDIEN:

·     Bei Bakkalaureatsstudien ist die Antragstellung frühestens nach Absolvierung des vierten Semesters, bei Magisterstudien ist die Antragstellung frühestens nach Absolvierung des zweiten Semesters zulässig.

·     Umfasst die Studienrichtung ein zentrales künstlerisches Fach: Notendurchschnitt 1.0. (Dies gilt für das Bakkalaureats- und Magisterstudium IGP sowie die Magisterstudien Digital Art-Compositing, Schnitt, Regie, Produktion, Buch und Dramaturgie, Bildtechnik und Kamera).

·     Umfasst die Studienrichtung mehrere zentrale künstlerische Fächer: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer mit „Sehr gut“.

=> DIPLOMSTUDIEN:

·     Bei Diplomstudien ist die Antragsstellung frühestens nach Absolvierung des vierten Semesters zulässig.

·     Im einzelnen gilt folgendes:

Diplomstudium Darstellende Kunst mit den Studienzweigen Schauspiel und Regie:

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 2. Diplomprüfung

·     In der Zeit zwischen der 2. und 3. Diplomprüfung: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer mit "Sehr gut".

Diplomstudium Dirigieren mit den Studienzweigen Orchesterdirigieren, Chordirigieren, Korrepetition, Diplomstudium Komposition und Musiktheorie mit den Studienzweigen Komposition, elektroakustische Komposition, Medienkomposition und Angewandte Musik sowie Musiktheorie, Diplomstudium Tonmeisterstudium:

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 1. Diplomprüfung

·     In der Zeit zwischen der 1. und 2. Diplomprüfung: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer mit "Sehr gut".

Diplomstudium Gesang mit den Studienzweigen Lied und Oratorium, Musikdramatische Darstellung:

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 1. Diplomprüfung

·     In der Zeit zwischen der 1. und 2. Diplomprüfung: Notendurchschnitt 1.0.

·     In der Zeit zwischen der 2. und 3. Diplomprüfung: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer mit "Sehr gut".

Diplomstudium Instrumentalstudium:

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 2. Diplomprüfung

·     Ab dem 5. Semester: Notendurchschnitt "1.0" im zentralen künstlerischen Fach.

Diplomstudium Musiktheaterregie:

·     Notendurchschnitt "Sehr gut" in den zentralen künstlerischen Fächern.

Diplomstudium Musiktherapie:
·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 1. Diplomprüfung
·     In der Zeit zwischen der 1. und 2. Diplomprüfung: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer mit "Sehr gut".

c) DOKTORATSSTUDIEN

·     Bis zu den Rigorosen:

Notendurchschnitt „Sehr gut“, wobei Lehrveranstaltungen über 4 Semesterstunden bereits absolviert sein müssen.

2. Dem Antrag sind ein Studienerfolgsnachweis für den geforderten Zeitraum über die bis dato abgelegten Prüfungen und ein Diplomprüfungszeugnis (sofern vorhanden) vorzulegen.

3. Nach Abschluss des Projektes ist ein Bericht über die Fertigstellung des Projektes und die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel vorzulegen.

IV. Höhe des einzelnen Förderungsstipendiums:

Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr € 700,-- nicht unterschreiten und € 3.600,-- nicht überschreiten.

25 % des Förderungsstipendiums werden erst nach Vorlage des Endberichts über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums ausbezahlt. Dieser Bericht ist bis spätestens 30. September 2005 vorzulegen, widrigenfalls diese 25 % verfallen.

V.  Bewerbungsfrist:

Bewerbungen einschließlich der geforderten Beilagen für Studierende mit Prüfungsleistungen zwischen dem 1.10.2003 und 30.9.2004 sind bis spätestens 10.10.2004 an die Studien- und Prüfungsabteilung (Anton-von-Webern-Platz 1, Zimmer B EG 03, Tel.: 01/711 55 DW 6919) zu richten.

VI.  Zuerkennung:

Die Zuerkennung des Förderungsstipendiums erfolgt durch den Studiendirektor (§ 67 Abs. 2 StFG) nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung besteht nicht (§ 67 Abs. 1 StFG). Die Bewerber werden von der Entscheidung über ihre Bewerbung unverzüglich verständigt.

Der Studiendirektor: M. Stephanides

100. Ausschreibung von Leistungsstipendien für das Studienjahr 2003/2004 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Ausschreibung von

Leistungsstipendien an der Universität für Musik

und darstellende Kunst Wien für das Studienjahr 2003/04

gemäß  §§ 57-61 Studienförderungsgesetz 1992 (StFG), BGBl.Nr. 305/1992 i.d.g.F.

Leistungsstipendien dienen gem. § 57 StFG der Anerkennung hervorragender Studienleistungen.

I.  Leistungsstipendien können erhalten

a) Österreichische Staatsbürger (§ 2 Z.1 iVm § 3 StFG) sowie

b) Gleichgestellte Ausländer und Staatenlose (§ 2 Z.2 iVm § 4 StFG),

Das gilt für:

- Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt.

- Ausländer und Staatenlose, welche vor Aufnahme an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gemeinsam mit wenigstens einem Elternteil zumindest durch 5 Jahre in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und in Österreich während dieser Zeit den Mittelpunkt der Lebensinteressen hatten,

- Flüchtlinge im Sinn des Artikels 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955.

II. Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums sind gem. § 60 StFG:

1.     die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StFG) des jeweiligen Studienabschnittes (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StFG), das sind: Krankheit des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft u.a.

2.     ein Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten von nicht schlechter als 2.0 und

3.     die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen (§ 59 Abs. 2 StFG)

Das Vorliegen der Voraussetzungen ist vom zuerkennenden Organ zu beurteilen.

III. Ausschreibungsbedingungen:

1. Zu erbringende Studiennachweise (§ 59 Abs. 2 StFG)

Studienerfolgsnachweis für den geforderten Zeitraum

Diplomprüfungszeugnis (sofern vorhanden)

2. Kriterien für die Auswahl der Stipendiaten (§ 59 Abs. 2 StFG)

Zur Auswahl der Stipendiaten wird in der Regel eine Reihung (nach Studienleistungen) erforderlich sein. Der Bedeutung des zentralen künstlerischen Faches entsprechend wird die Reihung vorgenommen nach

a)     Note(n) im zentralen künstlerischen Fach/in den zentralen künstlerischen Fächern (im Falle der Ablegung einer Diplomprüfung: Note der Diplomprüfung),

b)     Notendurchschnitt aller absolvierten Lehrveranstaltungen.

Erwartet werden folgende Prüfungsleistungen:

a) DIPLOMSTUDIEN nach KHStG

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 1. Diplomprüfung

Ausnahmen: Darstellende Kunst: Hervorragende Studienleistungen nach dem 4. Semester, d.h., wenn mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer mit „Sehr gut“ absolviert wurde.

Buch und Dramaturgie; Bildtechnik und Kamera; Produktion; Regie; Schnitt: 1. Diplomprüfung bestanden und Notendurchschnitt in den zentralen künstlerischen Fächern im 4. Semester „Gut“

·     Vor der bzw. in der Zeit zwischen 1. und 2. Diplomprüfung:

- umfasst die Studienrichtung ein zentrales künstlerisches Fach/ Hauptfach: Notendurchschnitt 1.0;

Ausnahmen: Buch und Dramaturgie; Bildtechnik und Kamera; Produktion; Regie; Schnitt: Notendurchschnitt: „Gut“ im zentralen künstlerischen Fach.

- umfasst sie mehrere zentrale künstlerische Fächer: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer mit „Sehr gut“.

·     Studienrichtung Musiktheaterregie:

Mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein.

·     bei Kurzstudien:

umfasst die Studienrichtung ein zentrales künstlerisches Fach: Notendurchschnitt 1.0;

umfasst sie mehrere zentrale künstlerische Fächer: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer mit „Sehr gut“.

b) BAKKALAUREATS-, MAGISTER- und DIPLOMSTUDIEN NACH UniStG

=> BAKKALAUREATS- und MAGISTERSTUDIEN:

·     Bei Bakkalaureatsstudien ist die Antragstellung frühestens nach Absolvierung des vierten Semesters, bei Magisterstudien ist die Antragstellung frühestens nach Absolvierung des zweiten Semesters zulässig.

·     Umfasst die Studienrichtung ein zentrales künstlerisches Fach: Notendurchschnitt 1.0. (Dies gilt für das Bakkalaureats- und Magisterstudium IGP sowie die Magisterstudien Digital Art-Compositing, Schnitt, Regie, Produktion, Buch und Dramaturgie, Bildtechnik und Kamera).

·     Umfasst die Studienrichtung mehrere zentrale künstlerische Fächer: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer mit „Sehr gut“.

=> DIPLOMSTUDIEN:

·     Bei Diplomstudien ist die Antragstellung frühestens nach Absolvierung des vierten Semesters zulässig.

·     Im einzelnen gilt folgendes:

Diplomstudium Darstellende Kunst mit den Studienzweigen Schauspiel und Regie:

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 2. Diplomprüfung

·     In der Zeit zwischen der 2. und 3. Diplomprüfung: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer mit "Sehr gut".

Diplomstudium Dirigieren mit den Studienzweigen Orchesterdirigieren, Chordirigieren, Korrepetition, Diplomstudium Komposition und Musiktheorie mit den Studienzweigen Komposition, elektroakustische Komposition, Medienkomposition und Angewandte Musik sowie Musiktheorie, Diplomstudium Tonmeisterstudium:

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 1. Diplomprüfung

·     In der Zeit zwischen der 1. und 2. Diplomprüfung: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer mit "Sehr gut".

Diplomstudium Gesang mit den Studienzweigen Lied und Oratorium, Musikdramatische Darstellung:

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 1. Diplomprüfung

·     In der Zeit zwischen der 1. und 2. Diplomprüfung: Notendurchschnitt 1.0.

·     In der Zeit zwischen der 2. und 3. Diplomprüfung: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer mit "Sehr gut".

Diplomstudium Instrumentalstudium:

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 2. Diplomprüfung

·     Ab dem 5. Semester: Notendurchschnitt "1.0" im zentralen künstlerischen Fach.

Diplomstudium Musiktheaterregie:

·     Notendurchschnitt "Sehr gut" in den zentralen künstlerischen Fächern.

Diplomstudium Musiktherapie:
·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 1. Diplomprüfung
·     In der Zeit zwischen der 1. und 2. Diplomprüfung: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer mit "Sehr gut".

c) DOKTORATSSTUDIEN

·     Bis zu den Rigorosen:

Notendurchschnitt „Sehr gut“, wobei Lehrveranstaltungen über 4 Semesterstunden bereits absolviert sein müssen.

IV.  Höhe des einzelnen Leistungsstipendiums:

Ein Leistungsstipendium darf die Höhe des allgemeinen Studienbeitrages nach dem Universitätsgesetz 2002 für zwei Semester (das sind 726,72 Euro) nicht unterschreiten und 1.500 Euro nicht überschreiten (§ 61 Abs. 1 StFG).

V.  Bewerbungsfrist und Bewerbungsunterlagen:

Bewerbungen einschließlich der geforderten Beilagen für Studierende mit Prüfungsleistungen zwischen dem 1.10.2003 und 30.9.2004 sind bis spätestens 10.10.2004 an die Studien- und Prüfungsabteilung (Anton-von-Webern-Platz 1, Zimmer B EG 03, Tel.: 01/711 55 DW 6919) zu richten.

VI.  Zuerkennung:

Die Zuerkennung der Leistungsstipendien erfolgt durch den Studiendirektor (§ 61 Abs. 3 StFG) nach Maßga be der vorhandenen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung besteht nicht (§ 61 Abs. 2 StFG). Die Bewerber werden von der Entscheidung über ihre Bewerbung unverzüglich verständigt.

Der Studiendirektor: M. Stephanides

101. Lehren und Lernen in New York City 2004/05.

AbsolventInnen und UnterrichtspraktikantInnen mit einer universitären Ausbildung für den allgemeinbildenden oder berufsbildenden Bereich sowie Hauptschullehramtsausbildung einer Pädagogischen Akademie sind eingeladen, sich zu bewerben.

Ende der Bewerbungsfrist: 1. April 2004.

Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.aaeca.com und bei

AUSTRIAN – AMERICAN EDUCATIONAL COOPERATION ASSOCIATION

Österreichisch-Amerikanische Schul- und Bildungskooperation

Ingrid Farthofer M.A., Elisabeth Naber-Köck M.A.

A-1080 Wien, Auerspergstraße 15/32

Tel./Fax (+43 1) 408 78 12

Vorsitzender HR Prof. Hans Matzenauer, Christine Steibel

A-1010 Wien, Ballgasse 2,

Tel./Fax (+43 1) 512 66 88

e-mail: aaeca@eunet.at

E. Freismuth

102. Lehren und Lernen in England 2004/05.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur führt gemeinsam mit dem British Council in London das LehrerInnen-Vermittlungsprogramm GTP (Graduate Teacher Programme) in England durch. Es soll AbsolventInnen eines universitären Lehramtsstudiums für Deutsch und/oder einer Fremdsprache ohne Unterrichtspraktikum die Möglichkeit bieten, an einer Schule des Sekundarbereichs in England zu den dort geltenden Vertragsbedingungen zu unterrichten.

Einreichfrist: 31. März für das folgende Schuljahr.

Weitere Informationen:

<http://www.bmbwk.gv.at/start.asp?isIlink=1&bereich=3&l1=24&l2=107&l3=107&OI

D=1633>

http://www.bmbwk.gv.at/start.asp?isIlink=1&bereich=3&l1=24&l2=107&l3=107&OID

=1633#

oder bei

MinR Dr. Nikolaus DOUDA, bm:bwk

L III/6c; III/6

Concordiaplatz 1, A-1010 Wien

Tel.: +43/1/53120 –3301

e-mail: Nikolaus.Douda@bmbwk.gv.at

Vicky Gogh

British Council

10 Spring Gardens,

LONDON SW 1A 2BN

e-mail: vicky.gogh@britishcouncil.org

weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen zum Download finden Sie

unter: www.britishcouncil.org/education/teachers/index.htm

E. Freismuth

103. Bilateraler FremdsprachenassistentInnenaustausch 2004/2005 mit Frankreich, Großbritannien, Italien, Kroatien, den Niederlanden, Republik Irland, Schweiz.

Die Tätigkeit als FremdsprachenassistentIn besteht grundsätzlich darin, an Schulen des sekundären Schulsystems im Rahmen des vorgesehenen Deutschunterrichts Konversationsstunden in deutscher Sprache zu halten und dabei die SchülerInnen zum aktiven Sprachgebrauch zu führen. In Frankreich ist auch der Einsatz an Primarschulen möglich.

Für StudentInnen ab dem 5. Semester, AbsolventInnen der Pädagogischen Akademien, LehramtskanditatInnen sowie jüngere LehrerInnen mit Lehramtsprüfung.

Bewerbungsfrist: bis 1. März 2004

 

Weitere Informationen:

Österreich-Kooperation, Hörlgasse 12/14, 1090 Wien

http://www.oek.at

MinR Dr. Nikolaus DOUDA

bm:bwk, L III/6c; III/6

Concordiaplatz 1, A-1010 Wien

Tel.: +43/1/53120 –3301

e-mail: Nikolaus.Douda@bmbwk.gv.at

E. Freismuth

104. ERASMUS MUNDUS Programm.

Der „Beschluss Nr. 2317/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003 über ein Programm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (ERASMUS MUNDUS) (2004-2008)“, ist im Amtsblatt der Europäischen Union L 345/1 vom 31. Dezember 2003 erschienen.

Weitere Informationen über ERASMUS MUNDUS finden Sie im Drittstaaten-Magazin 4/03 (http://www.oead.ac.at_eu/3staaten).

E. Freismuth

105. SOKRATES: Allgemeine Aktionen zur Beobachtung, Analyse und Innovation.

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2004

Im Rahmen des gegenständlichen Aufrufs wurden drei prioritäre Themen festgelegt:

-     Mobilität und Austausch im europäischen Bildungsraum,

-     attraktive Gestaltung der Schulbildung und des lebenslangen Lernens,

-     Sport und Kultur in der europäischen Bildung.

Als förderungsfähig gelten folgende Tätigkeiten: Durchführung von Studien und Analysen, Pilotprojekte, Organisation von Seminaren und Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch von Experten sowie andere Aktionen, die geeignet sind, den Wissensstand zu verbessern und einen innovativen Informations- und Erfahrungsaustausch zu begünstigen.

Antragsfrist ist der 18. März 2004.

Informationsunterlagen und Antragsformulare sind verfügbar unter

http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/observation/call_en.html

E. Freismuth

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck: 

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth

Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: 711 55/DW 6103