Studienjahr 2005/06, 19.4.2006 - - Mitteilungsblatt 13, mdw.ac.at


MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2005/06 ausgegeben am 19. April 2006 13. Stück

Kundmachungen

304.  Kaution für Zulassungsprüfungen für musikpädagogische Studienrichtungen.

305. Kundmachung der Hauptmitglieder und Ersatzmitglieder des Arbeitskreises für Gleichberechtigungsfragen.

306. Änderung des Studienplans Magisterstudium Musik- und Bewegungspädagogik „Rhythmik/ Rhythmisch-musikalische Erziehung“.

307. Kundmachung betr. Durchführung der Zulassungsprüfungen zu den Magisterstudien Instrumental(Gesangs)pädagogik und Musik- und Bewegungspädagogik „Rhythmik/ Rhythmisch-musikalische Erziehung“.

308. Änderung in der Zusammensetzung des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Studienangelegenheiten Bereich: Tonmeisterstudium.

Habilitationskommissionen

309. Änderung in der Zusammensetzung der Habilitationskommission für Klaus Valentin Kuchling im Fach Orgel.

310. Zusammensetzung der Habilitationskommission Helena Dearing im Fach Stimmbildung sowie Bestellung von Gutachtern.

311. Zusammensetzung der Habilitationskommission Maria Prinz im Fach Klavier sowie Bestellung von Gutachtern.

Berufungskommissionen

312. Zusammensetzung des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Berufungsverfahren für das Fach Orchestererziehung (Nachfolge Thomas Kakuska).

313. Zusammensetzung des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Berufungsverfahren für das Fach Musikwissenschaft (Nachfolge Günter Kahowez).

Offene Stellen

314. Ausschreibung der Stelle eines/einer wissenschaftlichen Mitarbeiters/Mitarbeiterin im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (Gastprofessur für „Gender Studies“) am Institut für Kulturmanagement und Kulturwissenschaft der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Stipendien, Programme, Preise

315. Ausschreibung von Studienstipendien „Dr. Martha Sobotka-Charlotte Janeczek-Stiftung“ für das Studienjahr 2006/07 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

316. Ausschreibung von zwei Förderungspreisen der Feiling-Stiftung für das Studienjahr 2006/07 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

317. Ausschreibung von zwei Förderungspreisen der Czibulka-Stiftung an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

318. Ausschreibung von Jahresstipendien der Stiftung Dr. Robert und Lina Thyll-Dürr an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

319. Ausschreibung von Stipendien der Tokyo Foundation für das Studienjahr 2006/07 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

320. Mozart-Call.

321. Ausschreibung Karl-Hofer-Preis 2006.

322. eLearning-Call.

323. Ausschreibung von Research und Senior Followships des Internationalen Forschungszentrums Kulturwissenschaften.

324. CEEPUS II – Netzwerke 2006/2007.

325. Forschungsstipendium für Taiwan.

 

Kundmachungen

304.  Kaution für Zulassungsprüfungen für musikpädagogische Studienrichtungen.

Für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung ist eine Kaution in Höhe von € 55,-- zu erlegen.

Diese muss bis spätestens 15. Juli „spesenfrei für den Empfänger“ auf dem Konto der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien bei der Bank Austria (bei Über-weisungen aus dem Inland: BLZ 12000, Konto Nr. 51428 590 201, Verwendungszweck: „Kaution ZP-MP“; bei Überweisungen aus dem (EU-) Ausland: IBAN: AT121200051428590201, BIC: BKAUATWW, Verwendungszweck: „Kaution ZP-MP“; bei anderen Auslandsüberweisungen sind die Modalitäten bei der jeweiligen Bank zu erfragen) eingegangen sein.

Sie erhalten die Kaution zurück, wenn Sie

- bei der Zulassungsprüfung antreten (die Kaution wird Ihnen dann in bar rückerstattet)

oder

- sich bis spätestens zum 31. August schriftlich (Studien- und Prüfungsreferat, z.H. Fr. Bauer, A-1030 Wien, Rennweg 8; mail: bauer@mdw.ac.at) oder telephonisch (++43-1-71155-6910 oder … 6913 oder … 6916) abgemeldet haben (die Kaution wird Ihnen dann zurücküberwiesen) oder

- kurzfristig aus schwerwiegenden Gründen (z.B. Krankheit, Fremdverschulden wie Ausfall des Fluges etc., höhere Gewalt) verhindert sind. Diese Gründe müssen schriftlich (ärztliches Attest, entsprechende Bescheinigungen) nachgewiesen werden (die Kaution wird Ihnen dann zurücküberwiesen).

Bei Fernbleiben ohne fristgerechte Abmeldung oder ohne Nachweis des Vorliegens eines schwerwiegenden Grundes wird die Kaution einbehalten.

Achtung: Ihre Anmeldung zur Zulassungsprüfung ist nur bei zeitgerechtem Eingang der Kaution gültig!

Der Studiendekan: W. Heißler

305. Kundmachung der Hauptmitglieder und Ersatzmitglieder des Arbeitskreises für Gleichberechtigungsfragen.

Die im Senat vertretenen Gruppen von Universitätsangehörigen haben in der Sitzung vom 05.04.2006 die Entsendungen folgender Hauptmitglieder und Ersatzmitglieder in den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen nach § 42 UG 2002 bekanntgegeben.

Dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen an unserer Universität gehören an

als Hauptmitglieder:

Univ. Prof. Inci Häusler-Altinok

o. Univ. Prof. Mag.art. Ralph Illini

o. Univ. Prof. Adelheid Pillmann

Univ. Ass. Mag. art. Ann-Kathrin Erdélyi

ao. Univ. Prof. Mag.rer.soc.oec. Dr.rer.soc.oec. Elena Ostleitner

Mag. art. Ulrike Sych

Daniela Camelia Babos

Katharina Mückstein

Natalie Schwager

Gabriele Bauer

Amtsdirektor Johann Bergmann

Mag. iur. Dr. iur. Karl Gerhard Straßl

als Ersatzmitglieder:

o. Univ. Prof. Margit Klaushofer

Univ. Prof. Dr.phil. Dieter Torkewitz

Univ. Ass. Mag. art. Mag. phil. Maria Helfgott

ao. Univ. Prof. Mag. phil. Eleonore Witoszynskyj

Regina Bösch

Adriana Paler-Nicolescu

Gabriela Berdan

Dorit Soltiz

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

306. Änderung des Studienplans Magisterstudium Musik- und Bewegungspädagogik „Rhythmik/ Rhythmisch-musikalische Erziehung“.

A) Der Senat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2006 die Durchführung folgender Änderungen im Studienplan des Magisterstudiums Musik- und Bewegungspädagogik „Rhythmik/Rhythmisch-musikalische Erziehung“ genehmigt:

Zu II.:

(2) Voraussetzungen zur Zulassungsprüfung (§ 35 Abs. 4 UniStG)

(1) Voraussetzung für die Zulassung zum Magisterstudium Musik- und Bewegungspädagogik „Rhythmik/Rhythmisch-musikalische Erziehung“ ist der Abschluss eines Bakkalaureatsstudiums in der Studienrichtung „Musik- und Bewegungserziehung“ oder eines fachlich gleichwertigen (künstlerisch-pädagogisch-wissenschaftlichen) Studiums der Musik- und Bewegungspädagogik an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung im Umfang von 8 Semestern bzw. die Lehrbefähigungsprüfung im Fach „Rhythmisch-musikalische Erziehung (Rhythmik)“.

Von fremdsprachigen Bewerbern ist die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.

(2) Absolventinnen und Absolventen des 1. Studienabschnitts des Diplomstudiums der Musik- und Bewegungserziehung mit dem zentralen künstlerischen Fach “Rhythmisch-musikalische Erziehung/Rhythmik” nach dem KHStG sowie Absolventinnen und Absolventen mit Lehrbefähigungsprüfung in “Rhythmisch-musikalische Erziehung (Rhythmik)” sind den Absolventinnen und Absolventen des Bakkalaureatsstudiums gemäß UniStG als gleichwertig anzusehen. Solche Zulassungswerberinnen und Zulassungswerber sind jedoch verpflichtet, im Rahmen des Magisterstudiums die Lehrveranstaltung “Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik” VK (1SSt) zu absolvieren.

(3) Bewerberinnen und Bewerber, die die 1. Diplomprüfung der Studienrichtung Musik- und Bewegungserziehung nach dem KHStG 1983 (Fassung 1991 Anlage A) bzw. die Lehrbefähigung in „Rhythmisch-musikalische Erziehung (Rhythmik)“ absolviert haben und somit keine selbst verfassten schriftlichen Bakkalaureatsarbeiten vorlegen können, haben, sofern sie nicht zwei gleichwertige schriftliche Arbeiten aus dem Diplomstudium Musik- und Bewegungserziehung nach dem KHStG oder aus anderen Studienrichtungen vorlegen können, einen schriftlichen Prüfungsteil zu absolvieren. In diesem schriftlichen Prüfungsteil in Form einer 2-stündigen Klausur zu einem Thema aus dem Bereich Musik- und Bewegungspädagogik „Rhythmik/Rhythmisch-musikalische Erziehung“ sind Fähigkeiten nachzuweisen, die denen entsprechen, die zum Erstellen der Bakkalaureatsarbeiten erforderlich sind.

(3) Zulassungsprüfung

(1)     Die Zulassungsprüfung dient dem Nachweis der künstlerischen Eignung für das Magisterstudium.

   Von fremdsprachigen Zulassungswerberinnen und –werbern ist eine für die Erfordernisse des Studiums ausreichende praktische Beherrschung der deutschen Sprache zu verlangen; der diesbezügliche Nachweis wird insbesondere durch ein Reifezeugnis auf Grund des Unterrichts in deutscher Sprache erbracht. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist vor der Zulassungsprüfung ein schriftlicher sowie mündlicher Test zu absolvieren. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für das Antreten zu den im folgenden genannten Teilprüfungen.

(2)     Lösung von Improvisationsaufgaben zur Wechselbeziehung von Musik und Bewegung aus dem zentralen künstlerischen Fach Musik- und Bewegungspädagogik „Rhythmik/ Rhythmisch-musikalische Erziehung“.

(3)     Nachweis der Fähigkeit zur adäquaten instrumentalen Improvisation innerhalb einer Lehrprobe Rhythmik mit Kindern oder Erwachsenen (20 Min.).

(4)     Kolloquium über den Themenbereich Rhythmik in Didaktik und Lehrpraxis (10 Min.).

Bei der Einführung der Zulassungsprüfung zum Magisterstudium Musik- und Bewegungspädagogik „Rhythmik/Rhythmisch-musikalische Erziehung“ handelt es sich laut Übergangsbestimmungen zu § 25 des Satzungsteiles Studienrecht um eine „wesentliche Änderung“.

B) Der Senat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2006 die Durchführung folgender Änderung im Studienplan Magisterstudium Musik- und Bewegungspädagogik „Rhythmik/Rhythmisch-musikalische Erziehung“ genehmigt:

Zu II.:

(6) Magisterprüfung

1. a) Wissenschaftliche Magisterarbeit

b) Mündliche kommissionelle Prüfung (Kolloquium) über das Fachgebiet der Magisterarbeit und deren Bedeutung im weiteren Themenfeld der Musik- und Bewegungserziehung.

Die positive Beurteilung der schriftlichen Magisterarbeit ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Magisterprüfung.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

307. Kundmachung betr. Durchführung der Zulassungsprüfungen zu den Magisterstudien Instrumental(Gesangs)pädagogik und Musik- und Bewegungspädagogik „Rhythmik/ Rhythmisch-musikalische Erziehung“.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 05.04.2006 beschlossen, dass die Zulassungsprüfungen zu den Magisterstudien Instrumental(Gesangs)pädagogik und Musik- und Bewegungspädagogik „Rhythmik/Rhythmisch-musikalische Erziehung“ erstmals zum Sommersemester 2007 abgehalten werden. Das Inkrafttreten der Studienplanänderungen in diesen Studien mit 01.10.2006 bleibt davon unberührt.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

308. Änderung in der Zusammensetzung des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Studienangelegenheiten Bereich: Tonmeisterstudium.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 05.04.2006 zur Kenntnis genommen, dass Ina Nikolow, Hannes Platmeier und Lam Tran Dinh als Mitglieder und Hanne Stenzel als Ersatzmitglied von der ÖH in das entscheidungsbefugte Kollegialorgan in Studienangelegenheiten für den Bereich Tonmeisterstudium entsendet werden.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

Habilitationskommissionen

309. Änderung in der Zusammensetzung der Habilitationskommission für Klaus Valentin Kuchling im Fach Orgel.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 05.04.2006 zur Kenntnis genommen, dass die ÖH Andrea Aschenbrenner (an Stelle von Veronika Dax) in die Habilitationskommission für Klaus Valentin Kuchling entsendet hat.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

310. Zusammensetzung der Habilitationskommission Helena Dearing im Fach Stimmbildung sowie Bestellung von Gutachtern.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 05.04.2006 beschlossen, dass sich die Habilitationskommission für Helena Dearing, Fach Stimmbildung, wie folgt zusammensetzt:

UniversitätsprofessorInnen:  Franz Lukasovsky

            Adelheid Hornich

                              Ingrid Doll

Akademischer Mittelbau:  Maria Höller

entsendeter Studierendenvertreter:  Robert Pertl

Gemäß § 103 (5) UG 2002 werden Ingomar Rainer als interner Gutachter und Margit Klaushofer als interne Gutachterin und Martin Klietmann und Andreas Lebeda als externe Gutachter bestellt.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

311. Zusammensetzung der Habilitationskommission Maria Prinz im Fach Klavier sowie Bestellung von Gutachtern.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 05.04.2006 beschlossen, dass sich die Habilitationskommission für Maria Prinz, Fach Klavier, wie folgt zusammensetzt:

UniversitätsprofessorInnen:  Roland Keller

                              Michael Krist

                              Harald Ossberger

Akademischer Mittelbau:  Michael Stephanides

entsendete Studierendenvertreterin:  Daniela Camelia Babos

Gemäß § 103 (5) UG 2002 werden Wolfgang Watzinger und Johannes Marian als interne Gutachter und Erik Tawaststjerna und Paul Badura-Skoda als externe Gutachter bestellt.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

Berufungskommissionen

312. Zusammensetzung des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Berufungsverfahren für das Fach Orchestererziehung (Nachfolge Thomas Kakuska).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 05.04.2006 beschlossen, dass sich das entscheidungsbefugte Kollegialorgan in Berufungsverfahren für das Fach Orchestererziehung (Nachfolge Thomas Kakuska) aus 5 OberbauvertreterInnen, 2 MittelbauvertreterInnen und 2 StudierendenvertreterInnen zusammensetzt.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

313. Zusammensetzung des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Berufungsverfahren für das Fach Musikwissenschaft (Nachfolge Günter Kahowez).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 05.04.2006 beschlossen, dass sich das entscheidungsbefugte Kollegialorgan in Berufungsverfahren für das Fach Musikwissenschaft (Nachfolge Günter Kahowez) aus 5 OberbauvertreterInnen, 2 MittelbauvertreterInnen und 2 StudierendenvertreterInnen zusammensetzt.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

Offene Stellen

314. Ausschreibung der Stelle eines/einer wissenschaftlichen Mitarbeiters/Mitarbeiterin im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (Gastprofessur für „Gender Studies“) am Institut für Kulturmanagement und Kulturwissenschaft der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut für Kulturmanagement und Kulturwissenschaft der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist im Rahmen des Schwerpunkts Frauen- und Geschlechterforschung voraussichtlich ab 1. Oktober 2006 die Stelle 

eines/einer wissenschaftlichen Mitarbeiters/Mitarbeiterin im

Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb

(Gastprofessur für „Gender Studies“)

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: 6 Semesterstunden

Vertrag: befristet auf 1 Jahr

Anstellungserfordernisse sind eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung (Habilitation bzw. gleichzuhaltende Qualifikation), hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre, insbesondere auf dem Gebiet der Frauenforschung und Gender Studies, die pädagogische und didaktische Eignung sowie facheinschlägige internationale Erfahrung.

Erwartet wird eine Schwerpunktsetzung der Lehre in Feministischer Theorie sowie in Gender Studies.

Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 1755/06 unter Beischluss eines Lebenslaufes, einer Publikationsliste, eines Überblicks über die Lehrveranstaltungs- und Vortragstätigkeit bis spätestens

26. Mai 2006 (Datum des Poststempels)

an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in dieser Verwendungsgruppe an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Der Rektor: W. Hasitschka

Stipendien, Programme, Preise

315. Ausschreibung von Studienstipendien „Dr. Martha Sobotka-Charlotte Janeczek-Stiftung“ für das Studienjahr 2006/07 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

„DR. MARTHA SOBOTKA-CHARLOTTE JANECZEK-STIFTUNG“

AUSSCHREIBUNG VON STUDIENSTIPENDIEN

FÜR DAS STUDIENJAHR 2006/07

Zweck der Stiftung ist die Gewährung von Studienstipendien an ordentliche Studierende der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Heranbildung erstklassiger Solisten bzw. Dirigenten.

Voraussetzung ist ein ordentliches Studium zur Heranbildung von erstklassigen Solisten (in erster Linie Dirigenten) im Rahmen der Studienrichtungen der Institute 2, 4, 5, 7, 8 (Orgel) und 9.

InteressentInnen werden eingeladen, bis spätestens 15. Juni 2006 in den Sekretariaten der Institute 2, 4, 5, 7, 8 und 9 ein entsprechendes, ausführliches Gesuch einzubringen. Das Kuratorium wählt unter den Bewerbern die Kandidaten aus, denen ein Stipendium zuzuerkennen ist. Bei Vergabe der Stipendien wird im Sinne der zahlenmäßigen Reihung der Institute 2, 4, 5, 7, 8 und 9 und vor allem der künstlerischen Qualität der Bewerber vorgegangen, wobei es gemäß der Stiftungssatzung keinerlei Diskriminierung gegenüber einem anderen Bewerber (Protektion, Nationalität oder politischer Überzeugung etc.) gibt. Abgabe der vollständigen Bewerbung in den Institutssekretariaten.

Der Vizerektor: W. Klos

316. Ausschreibung von zwei Förderungspreisen der Feiling-Stiftung für das Studienjahr 2006/07 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

FEILING- STIFTUNG

AUSSCHREIBUNG VON ZWEI FÖRDERUNGSPREISEN

FÜR DAS STUDIENJAHR 2006/07

à € 3.000,--

für

eine hochbegabte Sängerin

und eine hochbegabte Geigerin/einen hochbegabten Geiger

der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Bewerberinnen werden dem Willen der Stifterin entsprechend bevorzugt.

Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungspreises sind ein hervorragender Studienerfolg, ein Studium der Studienrichtungen Gesang oder der Lehrgänge für Lied und Oratorium sowie Musikdramatische Darstellung, bzw. ein Studium der Studienrichtung Instrumentalstudium mit dem zentralen künstlerischen Fach Violine.

Schriftliche Bewerbungen mittels Formular und tabellarischem Lebenslauf sind bis 15. Juni 2006 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, z.Hd. Frau Zacsek, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten. Bewerbungsformulare sind in den Institutssekretariaten bzw. im Büro des Vizerektors für Außenbeziehungen erhältlich. Abgabe der vollständigen Bewerbung in den Institutssekretariaten.

Die Entscheidung über die Vergabe der Förderungspreise erfolgt durch einen Arbeitsausschuss der Stiftung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Der Vizerektor: W. Klos

317. Ausschreibung von zwei Förderungspreisen der Czibulka-Stiftung an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Czibulka-Stiftung

Ausschreibung von zwei

Förderungspreisen

à EUR 1.500,--

für zwei junge, begabte, mittelose Studierende

der Studienrichtung Dirigieren, Komposition und Musiktheorie

an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungspreises sind:

- Studierende im letzten Studienabschnitt der Studienrichtung Dirigieren sowie Komposition und Musiktheorie an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

- Begabung

- Mittellosigkeit

Die Bewerbungen sind bis 15. Juni 2006 mittels Bewerbungsformular (erhältlich bei Frau Zacsek) an die Universität für Musik und darstellende Kunst, Büro des Vizerektors für Außenbeziehungen, z.H. Frau Zacsek, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Abgabe der vollständigen Bewerbung im Institutssekretariat (Frau Graschopf).

Der Vizerektor: W. Klos

318. Ausschreibung von Jahresstipendien der Stiftung Dr. Robert und Lina Thyll-Dürr an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Die

Stiftung Dr. Robert und Lina Thyll-Dürr, Schweiz

vergibt im Studienjahr 2006/2007

JAHRESSTIPENDIEN

in der Höhe von € 430,-- monatlich, 12 mal im Jahr

an hochbegabte und außergewöhnlich erfolgreiche Studierende in den Instrumental- und Gesangsfächern (Konzertfach) an Studierende der Studienrichtung Komposition und an postgraduierte Studierende der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Die Stipendien werden in der Regel einmalig vergeben und können nicht verlängert werden.

Vorraussetzungen:

- Studium als ordentliche/r Studierende/r – bevorzugt werden Studierende im letzten Studienabschnitt - oder postgraduiertes Studium in Studienrichtungen der Institute 1, 4, 5, 6, 8 und 9

- Ausgezeichneter Studienerfolg

- Schriftliche Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf und Tonträger (Demo- CD´s, Kassetten bzw. 1 Komposition) und Darstellung der persönlichen finanziellen Situation sind bis spätestens 15. Juni 2006 an den Vizerektor für Außenbeziehungen der Universität zu richten. Abzugeben sind die vollständigen Bewerbungen in den Institutssekretariaten.

Am 5. Oktober 2006 findet für die von der Universität ausgewählten Kandidaten/Kandidatinnen im Vivaldisaal ein Auswahlspiel vor einer Jury statt, die dann die endgültige Entscheidung über die Zuerkennung der Stipendien trifft.

Der Vizerektor: W. Klos

319. Ausschreibung von Stipendien der Tokyo Foundation für das Studienjahr 2006/07 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

THE TOKYO FOUNDATION

AUSSCHREIBUNG VON STIPENDIEN

FÜR DAS STUDIENJAHR 2006/07

Voraussetzungen:

Studium als ordentlicher Hörer an der Universität der Institute 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 16, 17, 18, und 19 (in höheren Semestern).

Herausragende künstlerische bzw. wissenschaftliche Qualifikation, die vom Institut bestätigt wird.

Vorraussetzungen im Bereich Wissenschaft: Magisterstudium (Vorlage des Diplomarbeitskonzeptes), Doktoratsstudium: (Vorlage des Disserationsprojektes)

Zusätzlich in beiden Fällen ist eine Empfehlung des jeweiligen Betreuers vorzulegen.

Künstlerische oder wissenschaftliche Integrations- und Führungsqualitäten.

Fähigkeit zur Selbstpräsentation (auch in englischer Sprache).

Soziale Bedürftigkeit

Motivationsschreiben in englischer Sprache mit Ausbildungs- und Berufsziel und Darstellung des professionellen Leaderships.

Vergabe:

Eine dreimalige Vergabe an einen hervorragenden Studierenden ist möglich.

Bewerbungsformulare

Sind in den Institutssekretariaten, beim Studiendekan, beim Studiendirektor im Büro der Vizerektorin für Studium und Lehre und bei Frau Karin Zacsek, im Büro des Vizerektors für Außenbeziehungen, 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, erhältlich. Bewerbungen sind bis spätestens 15. Juni 2006 an den Vizerektor für Außenbeziehungen der Universität zu richten. Abgabe der vollständigen Bewerbung in den Institutssekretariaten.

Der Vizerektor: W. Klos

320. Mozart-Call.

Die Europäische Kommission hat anlässlich des 250. Geburtstages von W.A. Mozart eine Sonderausschreibung für Veranstaltungen veröffentlicht, um die Bedeutung seines Werks für die Musik und die europäische Kultur zu unterstreichen.

EU-Zuschüsse werden für länderübergreifende Begegnungen gewährt, die in den Städten Augsburg, Salzburg oder Wien stattfinden. Der Beginn der Aktivitäten muss in der Zeit zwischen 1. September und 15. November 2006 liegen, wobei in begründeten Fällen ein früherer Beginn ab 9. Juni 2006 möglich ist. Die Projektdauer beträgt max. 12 Monate.

Förderfähig sind öffentliche und auch private kulturelle Einrichtungen, die juristische Personen sind und einen Sitz oder eine Niederlassung in Augsburg, Salzburg oder Wien haben.

Insgesamt steht ein Budget von € 500.000 zur Verfügung. Die Höhe der EU-Finanzhilfe wird jeweils zwischen € 50.000 und € 100.000 betragen und darf 50% der förderfähigen Gesamtkosten des Projekts nicht überschreiten.

Einreichfrist bei der Europäischen Kommission ist der 9. Juni 2006.

Die erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung sind auf der Website der Europäischen Kommission http://europa.eu.int/comm/culture/eac/index_en.html oder des Cultural Contact Points Austria www.ccp-austria.at erhältlich.

Für Projektberatungen stehen zur Verfügung: im Bundeskanzleramt: Frau Mag. Elisabeth Pacher, Tel. 01/53115-7692 oder elisabeth.pacher@bka.gv.at und im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Mag. Armin Mahr, Tel. 01/53120-3630 oder armin.mahr@bmbwk.gv.at.

E. Freismuth

321. Ausschreibung Karl-Hofer-Preis 2006.

Seit 1978 verleiht die Universität der Künste Berlin alljährlich den Karl-Hofer-Preis für Arbeiten, die sich im Spannungsfeld zwischen den Künsten bzw. zwischen Künsten und Wissenschaften bewegen.

Künstler aller Disziplinen sind eingeladen, sich an dem Wettbewerb, dieses Jahr zum Thema „Resonanzen des Suchens“, zu beteiligen. Die Ausschreibung ist mit € 5.000,-- dotiert.

Abgabetermin ist der 10. Oktober 2006.

Teilnahmebedingungen sind anzufordern bei:

Universität der Künste Berlin, Karl-Hofer-Preis, Postfach 12 05 44, D-10595 Berlin, e-mail: inge.scheffler@intra.udk-berlin.de

Nähere Informationen und Ausschreibungsunterlagen unter: www.udk-berlin.de (Wettbewerbe).

E. Freismuth

322. eLearning-Call.

Ein neuer eLearning-Call für folgende Aktionslinien wurde veröffentlicht:

- Förderung der digitalen Kompetenz

- virtuelle Campusprojekte

- Querschnittsmaßnahmen

Einreichfrist ist der 19. Mai 2006.

Weitere Informationen unter: http://eacea.cec.eu.int/static/en/elearning/call.htm

E. Freismuth

323. Ausschreibung von Research und Senior Followships des Internationalen Forschungszentrums Kulturwissenschaften (IFK).

Das IFK schreibt wie in jedem Frühjahr Senior und Research Fellowships aus. Gefördert werden kulturwissenschaftliche Projekte hervorragender und in ihrer wissenschaftlichen Karriere weit fortgeschrittener WissenschafterInnen sowie promovierter WissenschafterInnen, die sich in einem frühen Stadium ihrer wissenschaftlichen Laufbahn befinden. Es gibt zwei neue Forschungsschwerpunkte:

Globalisierung" – Für die Geistes- und Kulturwissenschaften ergeben sich in Bezug auf das vielschichtige Verhältnis von Kultur und Globalisierung eine Reihe grundsätzlicher Fragen, die in diesem Forschungsschwerpunkt behandelt werden sollen.

Ausführliche Informationen zu "Die kulturellen Paradoxien der Globalisierung" unter:

 http://www.ifk.ac.at/profile__focus--4.html

Blicke im Widerstreit" – Gewünscht sind Projekte, die sich mit widerstreitenden Blickkulturen auseinandersetzen und soziale Codierungen des Blicks untersuchen, in denen sich unterschiedliche Konzepte von Begehren, Bilderverboten und Schamgrenzen widerspiegeln.

Ausführliche Informationen zu "Blicke im Widerstreit" unter:

 http://www.ifk.ac.at/profile__focus.html

Die Antragsfrist läuft bis 1. Juli 2006.

Informationen zum IFK Sommersemester – zu Projekten, Fellows und dem Programm – unter: www.ifk.ac.at

E. Freismuth

324. CEEPUS II – Netzwerke 2006/2007.

Am 3. April 2006 fand in Zagreb im Rahmen der 13. International Commission die CEEPUS - Netzwerkauswahl für das akademische Jahr 2006/2007 statt. Von 61 beantragten Netzwerken wurden 45 Netzwerke ausgewählt, 32 davon mit österreichischer Beteiligung (beantragt wurden 38 Netzwerke mit österreichischer Beteiligung). Von den 32 Netzwerken werden 12 von österreichischen Institutionen koordiniert. Damit liegt Österreich bereits das 2. Jahr in Folge an der Spitze aller CEEPUS Länder.

Nach Serbien und Montenegro im Jahr 2005 waren heuer erstmals auch Institutionen aus Albanien und Mazedonien antragsberechtigt und sind in mehreren Netzwerken als Partner vertreten. 

Alle CEEPUS Länder zusammen haben 5325 Stipendienmonate zur Verfügung gestellt, Österreich hat seine Quote gegenüber den letzten Jahren um 100 Monate aufgestockt und die Incoming - Quote auf 800 Monate erhöht! 

Die Liste der Netzwerke 2006/2007 ist verfügbar auch unter:

http://www.oead.ac.at/_projekte/ceepus/index.html

Einreichtermin für Stipendien: 15. Juni 2006 und 15. November 2006. Die Antragsstellung erfolgt online: www.ceepus.info

Informationen über die Bewerbung innerhalb von Netzwerken erteilen die Netzwerkkoordinatoren und Netzwerkpartner und die Auslandsbüros der Universitäten. 

Allgemeine Informationen: National CEEPUS Office Austria, NCO-A, Dr. Lydia Skarits, OEAD - Büro für Akademische Kooperation und Mobilität (ACM), e-mail: Lydia.Skarits@oead.ac.at, Tel +43 1 4277 29189.

E. Freismuth

325. Forschungsstipendium für Taiwan.

Die Kulturabteilung des Taipei Wirtschafts- und Kulturbüros in Österreich gibt bekannt, dass vom Bildungsministerium der Republik China (Taiwan) zwei Stipendien zur Verfügung gestellt werden. Dieses Programm unterstützt kurzzeitige Forschungsprojekte bzw. wissenschaftliche Arbeiten über die Republik China oder Aspekte der taiwanesisch - österreichischen Beziehungen.

Stipendiendauer und –anzahl:

2 Österreichische KandidatInnen können für eine maximale Dauer von drei Wochen (inklusive An- und Abreisetag) das Stipendium innerhalb des Zeitrahmens Juli bis Oktober 2006 in Anspruch nehmen.

Einreichstelle:

ACM Büro für Akademische Kooperation und Mobilität des ÖAD, Alserstraße 4/1/15/7, 1090 Wien

Einreichtermin: 30. Mai 2006

Weitere Informationen: Kulturabteilung des Taipei Wirtschafts- und Kulturbüros, Wagramerstr. 19/11 OG; 1220 Wien; Tel.: 01/212 4720 62; Fax: 01/512 6083; E-mail: cdtrc@yahoo.de.

E. Freismuth

Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 3. Mai 2006

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck: 

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth

Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: +43 1 711 55/DW 6103


Alle Formulierungen sind geschlechtsneutral.


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