Studienjahr 2005/06, 5.4.2006 - - Mitteilungsblatt 12, mdw.ac.at
Kundmachungen
289. Änderung des Studienplans Bakkalaureatsstudium Katholische Kirchenmusik.
290. Änderung des Studienplans Bakkalaureatsstudium Evangelische Kirchenmusik.
291. Änderung des Studienplans Magisterstudium Katholische Kirchenmusik.
292. Änderung des Studienplans Magisterstudium Evangelische Kirchenmusik.
293. Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur für 2006.
294. Formelbudget-Verordnung – FBV.
Habilitationskommissionen
295. Mitteilung betreffend Stellungnahmen gemäß § 103 (6) UG 2002 zu den Gutachten für die UniversitätsprofessorInnen des Fachbereiches und des fachlich nahe stehenden Bereichs im Habilitationsfach Produktion (Habilitationsverfahren Herbert HABERSACK).
Offene Stellen
296. Ausschreibung von zwei Planstellen einer Universitätsprofessorin/ eines Universitätsprofessors für Gesang am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
297. Ausschreibung der Planstelle einer Universitätsprofessorin/ eines Universitätsprofessors für Lied und Oratorium am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
Stipendien, Programme, Preise
298. Neuer UNIUN - Durchgang April – Dezember 2006 (UNIversitätsabsolventInnen gründen UNternehmen).
299. Ausschreibung Stipendienprogramme der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW).
300. Stipendien der italienischen Regierung im Rahmen des Kulturabkommens zwischen Österreich und Italien.
301. Bond University – Study Abroad Stipendium.
302. Studieren in Japan: Monbukagakusho-Stipendium.
303. Europass Informationsseminare.
Kundmachungen
289. Änderung des Studienplans Bakkalaureatsstudium Katholische Kirchenmusik.
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 8.03.2006 die Durchführung der Studienplanänderung für das Bakkalaureatsstudium Katholische Kirchenmusik genehmigt:
I., Punkt 4. Zulassungsvoraussetzung, lautet nun:
4. Zulassungsvoraussetzung
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums in das Bakkalaureatsstudium ist die bestandene Zulassungsprüfung in den Bereichen Gehör und Tonsatz, Orgelliteratur und Improvisation, Gesang, Chorleitung und einem Kolloquium über die Studienwahl und Studienperspektiven sowie für das Magisterstudium in den gewählten Schwerpunktstudien.
Darüber hinaus wird berücksichtigt:
■ Persönlichkeitsprofil
■ Gruppenfähigkeit
■ Innovationsinteresse
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
290. Änderung des Studienplans Bakkalaureatsstudium Evangelische Kirchenmusik.
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 8.03.2006 die Durchführung der Studienplanänderung für das Bakkalaureatsstudium Evangelische Kirchenmusik genehmigt:
I., Punkt 4. Zulassungsvoraussetzung, lautet nun:
4. Zulassungsvoraussetzung
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums in das Bakkalaureatsstudium ist die bestandene Zulassungsprüfung in den Bereichen Gehör und Tonsatz, Orgelliteratur und Improvisation, Gesang, Chorleitung und einem Kolloquium über die Studienwahl und Studienperspektiven sowie für das Magisterstudium in den gewählten Schwerpunktstudien.
Darüber hinaus wird berücksichtigt:
■ Persönlichkeitsprofil
■ Gruppenfähigkeit
■ Innovationsinteresse
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
291. Änderung des Studienplans Magisterstudium Katholische Kirchenmusik.
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 8.03.2006 die Durchführung der Studienplanänderung für das Magisterstudium Katholische Kirchenmusik genehmigt:
§ 1 Zulassung zum Magisterstudium
Die Voraussetzung für die Zulassung zum Magisterstudium ist ein abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium für Katholische Kirchenmusik bzw. das Kurzstudium für Katholische Kirchenmusik an einer österreichischen Universität für Musik und darstellende Kunst oder eine fachverwandte, dem Bakkalaureat für Katholische Kirchenmusik vergleichbare akademische Qualifikation sowie die bestandene Zulassungsprüfung für das Magisterstudium in den gewählten Schwerpunktstudien.
Die/der Studierende hat mindestens zwei Schwerpunkte für das Magisterstudium Katholische Kirchenmusik zu wählen, wobei einer der beiden „Chorleitung und Ensembleleitung“ oder „Orgel und Improvisation“ sein muss.
Das Magisterstudium für Katholische Kirchenmusik ist in fünf Schwerpunkte eingeteilt:
a) Chorleitung und Ensembleleitung
b) Orgel und Improvisation
c) Gesang
d) Gregorianik
e) Kirchliche Komposition
§ 2 Zulassungsprüfung
Anforderungen für die einzelnen Schwerpunktstudien:
Die Prüfungskandidatin/ der Prüfungskandidat hat ein Programm zu wählen, das 10 Chorstücke (auch einzelne Sätze aus mehrteiligen Kompositionen) mehrerer Epochen, Stile und Gattungen sowie zwei Rezitative (secco, accompagnato) enthält.
Die Prüfungskandidatin/der Prüfungskandidat hat ein Programm aus folgenden Werkgruppen
zu wählen:
1) Ein Werk aus der Zeit vor J.S.Bach
2) Zwei Werke von J.S.Bach (im Schwierigkeitsgrad von Praeludium und Fuge f-moll), davon eines choralgebunden im Schwierigkeitsgrad der „Leipziger Choräle“
3) Ein Werk aus dem 19. Jahrhundert (im Schwierigkeitsgrad der Orgelsonaten von F.Mendelssohn)
4) Zwei Werke aus dem 20. bzw. 21. Jahrhundert (im Schwierigkeitsgrad der Orgelsonaten von Paul Hindemith), wovon eines nach 1970 entstanden sein muss.
Eines der Werke der Gruppen 1, 2 und 4 muss eine Cantus firmus-Bearbeitung sein.
Von der Prüfungskandidatin/dem Prüfungskandidaten sind ein romantisches geistliches Lied und eine barocke geistliche Arie vorzubereiten. Beurteilt und getestet werden in erster Linie Ausdrucksfähigkeit und Belastbarkeit der Stimme.
Es wird die Fähigkeit der Kandidatin/des Kandidaten überprüft, diese Stücke vorzusingen, zu übersetzen, zu kommentieren und zu dirigieren, mit Rücksicht auf Melodiekonstruktion und Semiologie.
Schriftliche Arbeit (Dauer drei Stunden):
Anfertigung einer kleinen Komposition nach Aufgabenstellung des Lehrers für Kirchliche Komposition (Klavier darf benützt werden).
Bei der vorgenannten Studienplanänderung handelt es sich laut Übergangsbestimmungen zu § 25 des Satzungsteiles Studienrecht um eine „wesentliche Änderung“.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
292. Änderung des Studienplans Magisterstudium Evangelische Kirchenmusik.
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 8.03.2006 die Durchführung der Studienplanänderung für das Magisterstudium Evangelische Kirchenmusik genehmigt:
§ 1 Zulassung zum Magisterstudium
Die Voraussetzung für die Zulassung zum Magisterstudium ist ein abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium für Evangelische Kirchenmusik bzw. das Kurzstudium für Evangelische Kirchenmusik an einer österreichischen Universität für Musik und darstellende Kunst oder eine fachverwandte, dem Bakkalaureat für Evangelische Kirchenmusik vergleichbare akademische Qualifikation sowie die bestandene Zulassungsprüfung für das Magisterstudium in den gewählten Schwerpunktstudien.
Die/der Studierende hat mindestens zwei Schwerpunkte für das Magisterstudium Evangelische Kirchenmusik zu wählen, wobei einer der beiden „Chorleitung und Ensembleleitung“ oder „Orgel und Improvisation“ sein muss.
Das Magisterstudium für Evangelische Kirchenmusik ist in fünf Schwerpunkte eingeteilt:
a) Chorleitung und Ensembleleitung
b) Orgel und Improvisation
c) Gesang
d) Gregorianik
e) Kirchliche Komposition
§ 2 Zulassungsprüfung
Anforderungen für die einzelnen Schwerpunktstudien:
Die Prüfungskandidatin/ der Prüfungskandidat hat ein Programm zu wählen, das 10 Chorstücke (auch einzelne Sätze aus mehrteiligen Kompositionen) mehrerer Epochen, Stile und Gattungen sowie zwei Rezitative (secco, accompagnato) enthält.
Die Prüfungskandidatin/der Prüfungskandidat hat ein Programm aus folgenden Werkgruppen zu wählen:
1) Ein Werk aus der Zeit vor J.S.Bach.
2) Zwei Werke von J.S.Bach (im Schwierigkeitsgrad von Praeludium und Fuge f-moll), davon eines choralgebunden im Schwierigkeitsgrad der „Leipziger Choräle“.
3) Ein Werk aus dem 19. Jahrhundert (im Schwierigkeitsgrad der Orgelsonaten von F.Mendelssohn).
4) Zwei Werke aus dem 20. bzw. 21. Jahrhundert (im Schwierigkeitsgrad der Orgelsonaten von Paul Hindemith), wovon eines nach 1970 entstanden sein muss.
Eines der Werke der Gruppen 1, 2 und 4 muss eine Cantus firmus-Bearbeitung sein.
Von der Prüfungskandidatin/dem Prüfungskandidaten sind ein romantisches geistliches Lied und eine barocke geistliche Arie vorzubereiten. Beurteilt und getestet werden in erster Linie Ausdrucksfähigkeit und Belastbarkeit der Stimme.
Es wird die Fähigkeit der Kandidatin/des Kandidaten überprüft, diese Stücke vorzusingen, zu übersetzen, zu kommentieren und zu dirigieren, mit Rücksicht auf Melodiekonstruktion und Semiologie.
Schriftliche Arbeit (Dauer drei Stunden):
Anfertigung einer kleinen Komposition nach Aufgabenstellung des Lehrers für Kirchliche Komposition (Klavier darf benützt werden).
Bei der vorgenannten Studienplanänderung handelt es sich laut Übergangsbestimmungen zu § 25 des Satzungsteiles Studienrecht um eine „wesentliche Änderung“.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
293. Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur für 2006.
Die aktuelle Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Stand 15.03.2006, finden Sie unter: http://www.bmbwk.gv.at/ministerium/index.xml
E. Freismuth
294. Formelbudget-Verordnung – FBV.
Mit BGBl. II Nr. 120 vom 16. März 2006 wurde die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über das formelgebundene Budget der Universitäten (Formelbudget-Verordnung – FBV) kundgemacht.
Die Verordnung finden Sie unter: http://ris1.bka.gv.at/authentic/
E. Freismuth
Habilitationskommissionen
295. Mitteilung betreffend Stellungnahmen gemäß § 103 (6) UG 2002 zu den Gutachten für die UniversitätsprofessorInnen des Fachbereiches und des fachlich nahe stehenden Bereichs im Habilitationsfach Produktion (Habilitationsverfahren Herbert HABERSACK).
Mitteilung für die UniversitätsprofessorInnen des Fachbereichs und des fachlich nahe stehenden Bereichs: Habilitationsfach Produktion:
Gemäß § 103 (6) UG 2002 haben die UniversitätsprofessorInnen des Fachbereiches und des fachlich nahe stehenden Bereichs das Recht, Stellungnahmen zu den Gutachten in Habilitationsverfahren abzugeben.
Die Gutachten für das Habilitationsverfahren Herbert HABERSACK liegen in der Zeit von 5. bis 26. April 2006 im Büro des Senats, Karlsplatz 1/I/5, 1010 Wien, zur Einsichtnahme auf.
Bitte um vorherige Terminvereinbarung: Tel. 01-711 55-7001 oder e-mail: senat@mdw.ac.at.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Offene Stellen
296. Ausschreibung von zwei Planstellen einer Universitätsprofessorin/ eines Universitätsprofessors für Gesang am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
Am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien sind voraussichtlich ab 1. Oktober 2007 zwei Planstellen einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für
Gesang
zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt
Vertrag: unbefristet
Aufnahmebedingungen: Anstellungserfordernisse sind eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung, hervorragende künstlerische Qualifikation für das zu besetzende Fach, die pädagogische und didaktische Eignung, die Qualifikation zur Führungskraft, eine facheinschlägige Auslandserfahrung sowie eine facheinschlägige außeruniversitäre Praxis. Die Hochschulbildung kann auch durch eine gleich zu wertende künstlerische Eignung ersetzt werden.
Bewerbungsfrist: 15. Mai 2006
Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 1454/06 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in dieser Verwendungsgruppe an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.
Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
Der Rektor: W. Hasitschka
297. Ausschreibung der Planstelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Lied und Oratorium am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
Am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. Oktober 2007 die Planstelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für
Lied und Oratorium
zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt
Vertrag: unbefristet
Aufnahmebedingungen: Anstellungserfordernisse sind eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung, hervorragende künstlerische Qualifikation, insbesondere als Lied- und OratorieninterpretIn, die pädagogische und didaktische Eignung, die Qualifikation zur Führungskraft, eine facheinschlägige Auslandserfahrung sowie eine facheinschlägige außeruniversitäre Praxis. Die Hochschulbildung kann auch durch eine gleich zu wertende künstlerische Eignung ersetzt werden.
Bewerbungsfrist: 15. Mai 2006
Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 1453/06 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in dieser Verwendungsgruppe an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.
Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
Der Rektor: W. Hasitschka
Stipendien, Programme, Preise
298. Neuer UNIUN-Durchgang April – Dezember 2006 (UNIversitätsabsolventInnen gründen UNternehmen).
UNIUN 2006
UNIversitätsabsolventInnen gründen UNternehmen
Gründungsqualifizierungsprogramm für AkademikerInnen
26. April - 6. Dezember 06
Ihre Zukunft liegt in Ihren Händen!
Intensivtraining, Online-Informationen, Coaching, Businessplanentwicklung
100%ige Förderung - kostenlose Teilnahmeplätze!
|
Terminvorschau: STARTSCHUSS ZUM ABSCHLUSS - Mi, 26. April 2006
Kick Off-Event für alle Interessierten
Atelierhaus der Akademie der bildenden Künste Wien, „Semper-Depot“, Lehárgasse 6, 1060 Wien |
Informationen, Anmeldemöglichkeit und Termine auf www.uniun.at
UNIUN - UNIversitätsabsolventInnen gründen UNternehmen
Alumniverband der Universität Wien
Tel.: 4277-28003 • Fax: 4277-9280 • uniun.alumni@univie.ac.at
E. Freismuth
299. Ausschreibung Stipendienprogramme der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW).
Die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) schreibt mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (bm:bwk) folgende Förderprogramme mit neuen Zulassungsbedingungen aus.
DOC [Doktorand(inn)enprogramm der Österreichischen Akademie der Wissenschaften]
Pre-doc-Stipendien für hoch qualifizierte Dissertant(inn)en aus allen Bereichen der Forschung, die sowohl im In- als auch im Ausland in Anspruch genommen werden können. Anforderungsprofil: Bewerber(innen) müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder seit mehr als zwei Jahren in Österreich leben, dürfen ihr Diplom- bzw. Masterstudium vor nicht mehr als zwei Jahren abgeschlossen haben und zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht 28 Jahre alt sein (Ausnahmeregelungen siehe Statuten).
Förderung / Förderdauer: Das Stipendium in Höhe von € 30.000,- brutto pro Jahr wird für max. 36 Monate vergeben.
APART [Austrian Programme for Advanced Research and Technology]
Post -doc-Stipendien für hoch qualifizierte promovierte Wissenschaftler(innen) aus allen Bereichen der Forschung, die sowohl im In- als auch im Ausland in Anspruch genommen werden können. Anforderungsprofil: Bewerber(innen) müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder seit mehr als zwei Jahren in Österreich leben, müssen ihr Doktorat vor mehr als zwei Jahren abgeschlossen haben und dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht 36 Jahre alt sein (Ausnahmeregelungen siehe Statuten).
Förderung / Förderdauer: Das Stipendium in Höhe von € 50.000,- brutto pro Jahr wird für max. 36 Monate vergeben.
Einreichtermin für die Programme: 31. Mai 2006
Genauere Informationen finden Sie unter www.stipendien.at
E. Freimuth
300. Stipendien der italienischen Regierung im Rahmen des Kulturabkommens zwischen Österreich und Italien.
Stipendienvergebende Stelle: Italienisches Außenministerium
Gesamtmenge: bis zu 68 Monatseinheiten
Adressaten: Studenten österreichischer Universitäten mit österreichischer Staatsbürgerschaft ab dem 2. Studienabschnitt , bis zu 35 Jahren
Zeitraum der möglichen Inanspruchnahme: 01.10.2006 - 30.09.2007
Dauer der einzelnen Stipendien: 5,6 oder 8 Monatseinheiten
Auswahlvorgang: Gemischtes Auswahlkomitee im Italienischen Kulturinstitut
Einreichtermin: 22. April 2006
Verwendungszweck: für wissenschaftliche Arbeiten in Italien (nur in staatlichen Institutionen wie Bibliotheken, Universitäten, etc.) im Rahmen einer Diplomarbeit oder Dissertation, verbunden mit Besuch von Vorlesungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass von italienischer Seite großer Wert darauf gelegt wird, dass die Kadidaten bereits eine Kontaktperson (Tutor) in Italien haben, die im Projektbericht angegeben werden muss, ein Brief des Tutors muss später den Ansuchen der effektiv ausgewählten KandidatInnen beiliegen. Weiters werden von italienischer Seite Italienischkenntnisse, oder in Ermangelung derselben, eine Einwilligung des Tutors, die Betreuung der KandidatInnen in einer anderen Sprache abzuwickeln, als erforderlich angesehen.
Das Ansuchen und spezielle Unterlagen sind bis 15. April 2006 beim Italienischen Kulturinstitut einzureichen.
Weitere Informationen am Italienischen Kulturinstitut in Wien, Ansprechperson: Frau Christiane Kempf, E-mail: biblioteca.iicvienna@esteri.it
Istituto Italiano di Cultura – Vienna, Italienisches Kulturinstitut – Wien
Palais Sternberg, Ungargasse 43, A-1030 Wien, Tel: 01/ 713 46 57-14, 01/713 34 54-14, Fax 01/ 713 46 57-10
E. Freismuth
301. Bond University – Study Abroad Stipendium.
Für das im September beginnende Trimester 3/2006 vergibt das Institut Ranke-Heinemann zusammen mit der Bond University ein Stipendium für ein Gasttrimester (Study Abroad) an der Bond University. Das Stipendium steht deutschen, österreichischen und schweizerischen Studierenden aller Fachrichtungen offen und umfasst die Studiengebühren für ein Trimester.
Bewerbungsvoraussetzungen:
· Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Schweiz
· Mindestens ein abgeschlossenes Studienjahr an der Heimathochschule
· IELTS mindestens 6.5 oder alternativer Sprachnachweis
· überdurchschnittliche Studienleistungen und außeruniversitäres Engagement
· Studienantritt in Trimester 3/2006
Stipendienleistungen:
Studiengebühren für maximal ein Trimester im Rahmen eines Study Abroad Aufenthaltes an der Bond University im Wert von AUD 9070.
Bewerbungsfrist:
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 01. August 2006 in einem der Büros des Instituts Ranke-Heinemann vorliegen.
Informationen über das Stipendium der Bond University sowie über andere Stipendien finden Sie auf Website:
http://www.ranke-heinemann.at/australien/stipendium.php#7
http://www.ranke-heinemann.at/downloads/IRH_Bond.pdf
Institut Ranke-Heinemann – Büro Wien: Universitätsstraße 11, 1010 Wien, Tel. 01 406 0224, Fax 01 406 3584, e-mail: wien@ranke-heinemann.at
E. Freismuth
302. Studieren in Japan: Monbukagakusho-Stipendium.
Studieren in Japan mit einem Stipendium der japanischen Regierung
MONBUKAGAKUSHO (Ministry of Education, Culture, Sports, Science and Technology)
Österreichischen Staatsangehörigen wird die Möglichkeit geboten, an einer Universität in Japan zu studieren. Durch das Stipendium soll der Grundstein für eine spätere wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Österreich und Japan gelegt werden.
Einreichtermin: 12.05.2006
Auskünfte:
Auslands- oder Stipendienabteilung der Universität oder
Japanisches Informations- und Kulturzentrum (Fr. Eipeldauer – wi461@embjp.at)
1010 Wien, Schottenring 8, Tel.: 01/533 85 86, Fax: 01/533 85 93
E. Freismuth
303. Europass Informationsseminare.
Der Europass dient der Dokumentation erworbener Kompetenzen, Bildungsabschnitte und Lernerfahrungen und wird in 31 Ländern verwendet. Um Ihnen das Portfolio umfassend vorzustellen, werden Sie herzlich zu einer Seminarreihe in vier österreichische Städte eingeladen. Ziel der Veranstaltungen ist es, auf den konkreten Nutzen und, anhand von Beispielen, die praktische Anwendung der Europass Dokumente einzugehen. Schwerpunkte werden dabei auf dem Europass Lebenslauf, dem Europass Sprachenpass und dem Europass Mobilitätsnachweis liegen.
Die Europäische Kommission hat 2006 zum Europäischen Jahr der Arbeitskräftemobilität erklärt. Ein Teil der Seminare findet daher auch in Kooperation mit EURES, dem europäischen Netzwerk der beruflichen Mobilität, statt.
Wo:
Wiener Neustadt 2. Mai 2006 ab 14.00 Uhr
Salzburg 3. Mai 2006 ab 14.00 Uhr
Linz 8. Mai 2006 ab 14.00 Uhr
Graz 10. Mai 2006 ab 14.00 Uhr
Weitere Seminare werden im Herbst 2006 abgehalten.
Die Veranstaltungen richten sich an Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Hochschulen, Unternehmen und andere interessierte Einrichtungen. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen werden unter seminar@europass-info.at (Betreff: Anmeldung Informationsseminar) oder per Fax (01-532 47 26 80) entgegen genommen.
Details finden Sie unter www.europass.at/seminar
Weitere Informationen zum Europass erhalten Sie unter www.europass.at.
E. Freismuth
Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 19. April 2006
Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth
Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: +43 1 711 55/DW 6103