Studienjahr 2005/06, 15.3.2006 - - Mitteilungsblatt 11, mdw.ac.at


MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2005/06 ausgegeben am 15. März 2006 11. Stück

Kundmachungen

245. Personalzuordnung zum Institut für Musikleitung.

246. Neue Leitung am Institut Antonio Salieri.

247. Neue stellvertretende Leitung am Institut Antonio Salieri.

248. Änderung in der Zusammensetzung des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Studienangelegenheiten Bereich: Komposition und Musiktheorie/Dirigieren.

249. Änderung der Zusammensetzung des Senats.

250. Änderung des Studienplans Instrumentalstudium.

251. Änderung des Studienplans Bakkalaureatsstudium Bildtechnik und Kamera.

252. Änderung des Studienplans Bakkalaureatsstudium Buch und Dramaturgie.

253. Änderung des Studienplans Bakkalaureatsstudium Produktion.

254. Änderung des Studienplans Bakkalaureatsstudium Regie.

255. Änderung des Studienplans Bakkalaureatsstudium Schnitt.

256. Änderung des Studienplans Magisterstudium Bildtechnik und Kamera.

257. Änderung des Studienplans Magisterstudium Buch und Dramaturgie.

258. Änderung des Studienplans Magisterstudium Digital Art – Compositing.

259. Änderung des Studienplans Magisterstudium Produktion.

260. Änderung des Studienplans Magisterstudium Regie.

261. Änderung des Studienplans Magisterstudium Schnitt.

262. Änderung des Lehrgangsbeitrages für den Lehrgang „invent event – Universitätslehrgang für Eventkommunikation“.

263. Einteilung Studienjahr 2006/2007.

264. Anmeldeschlüsse für Zulassungs- und Bakkalaureats-, Magister- und Diplomprüfungen für das Studienjahr 2006/07.

265. Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006.

266. Verfahren für die Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen auf Grund des Bundesvergabegesetzes 2006.

267. Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005 – UrhG-Nov 2005.

Habilitationskommissionen

268. Größe der Habilitationskommission Rupert Gottfried Frieberger.

269. Mitteilung gemäß § 103 (5) UG 02 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Habilitationskommission Fach Tonsatz und kirchliche Komposition. (Habilitationsverfahren Rupert Gottfried Frieberger).

270. Größe der Habilitationskommission Maria Prinz.

271. Mitteilung gemäß § 103 (5) UG 02 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Habilitationskommission Fach Klavier (Habilitationsverfahren Maria Prinz).

272. Größe der Habilitationskommission Ludger Kowal-Summek.

273. Mitteilung gemäß § 103 (5) UG 02 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Habilitationskommission Fach Musikpädagogik (Habilitationsverfahren Ludger Kowal-Summek).

274. Größe der Habilitationskommission Teresa Leopold.

275. Mitteilung gemäß § 103 (5) UG 02 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Habilitationskommission Fach Klavierkammermusik (Habilitationsverfahren Teresa Leopold).

Offene Stellen

276. Ausschreibung der Stelle eines Universitätsprofessors/einer Universitätsprofessorin für Musikwissenschaft am Institut für Analyse, Theorie und Geschichte der Musik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

277. Ausschreibung der Stelle einer Institutssekretärin/eines Institutssekretärs am Institut für Streich- und andere Saiteninstrumente an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

278. Ausschreibung einer Universitätsprofessur für Klavier Jazz am Institut 8 „Jazz“ an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

279. Ausschreibung einer Universitätsprofessur für Dramatischen Unterricht am Institut 9 „Schauspiel“ an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

280. Ausschreibung der Stelle einer Referentin/ eines Referenten im Generalsekretariat der Österreichischen Rektorenkonferenz.

281. Notice of Vacancy for a Project Manager – Research Reporting at Cedefop.

Stipendien, Programme, Preise

282. Jenö Takács-Kompositionswettbewerb.

283. Fred Sinowatz-Wissenschaftspreis.

284. Sprachstipendien für Taiwan.

285. Stipendien für Taiwan.

286. Forschungsstipendium für Taiwan.

287. Junior Visiting Professorship am New York City College.

288. Training for PhD Students and Young Researchers Developing skills for the future career.

 

Kundmachungen

245. Personalzuordnung zum Institut für Musikleitung.

Das Rektorat hat in seiner Sitzung vom 22. Februar 2006 beschlossen, mit Wirksamkeit vom 1. April 2006 Herrn Dr. Attilio SANNA dem Institut für Musikleitung zuzuordnen.

Der Rektor: W. Hasitschka

246. Neue Leitung am Institut Antonio Salieri.

Das Rektorat hat in seiner Sitzung vom 9. März 2006 beschlossen, mit Wirksamkeit vom 15. März 2006 Frau Univ.-Prof. Mag. Maria Bayer zur Leiterin des Instituts Antonio Salieri zu bestellen.

Der Rektor: W. Hasitschka

247. Neue stellvertretende Leitung am Institut Antonio Salieri.

Das Rektorat hat in seiner Sitzung vom 9. März 2006 beschlossen, mit Wirksamkeit vom 15. März 2006 Frau Brigitte Berger-Möhl zur stellvertretenden Leiterin des Instituts Antonio Salieri zu bestellen.

Der Rektor: W. Hasitschka

248. Änderung in der Zusammensetzung des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Studienangelegenheiten Bereich: Komposition und Musiktheorie/Dirigieren.

Als Studierendenvertreterin wird Frau Haiyue YU von der ÖH entsendet.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

249. Änderung in der Zusammensetzung des Senats.

Als Studierendenvertreterin wird Frau Adriana PALER-NICOLESCU von der ÖH entsendet.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

250. Änderung des Studienplans Instrumentalstudium.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2006 die Durchführung folgender Studienplanänderungen der Studienrichtung Instrumentalstudium genehmigt:

Betreffend Prüfungsbestimmungen für die zweite und dritte Diplomprüfung:

a) unter III. Prüfungsordnung:

Zweite Diplomprüfung

alte Version:

Die Zweite Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern des zweiten Studienabschnittes und aus einer abschließenden kommissionellen Prüfung (Vorspiel vor einem Prüfungssenat) zusammen. Prüfungsfach der kommissionellen Prüfung ist das zentrale künstlerische Fach.

neue Version:

Die Zweite Diplomprüfung besteht aus einer abschließenden kommissionellen Prüfung (Vorspiel vor einem Prüfungssenat). Prüfungsfach der kommissionellen Prüfung ist das zentrale künstlerische Fach.

Dritte Diplomprüfung

alte Version:

Die Dritte Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern des dritten Studienabschnittes und aus einer abschließenden kommissionellen Prüfung (Vorspiel vor einem Prüfungssenat) zusammen. Prüfungsfach der kommissionellen Prüfung ist das zentrale künstlerische Fach.

neue Version:

Die Dritte Diplomprüfung besteht aus einer abschließenden kommissionellen Prüfung (Vorspiel vor einem Prüfungssenat). Prüfungsfach ist das zentrale künstlerische Fach.

b) unter Punkt 4 Prüfungen in den jeweiligen 2. Studienabschnitten der Studienzweige des Instrumentalstudiums soll der 1. Absatz lauten:

alte Version:

Der zweite Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.

neue Version:

„Der zweite Studienabschnitt wird mit der Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese besteht aus einer kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach. Die Anmeldungsvoraussetzung für die zweite Diplomprüfung ist die Absolvierung aller im zweiten Studienabschnitt vorgesehenen Pflichtlehrveranstaltungen“.

c) unter Punkt 4 Prüfungen in den jeweiligen 3. Studienabschnitten der Studienzweige des Instrumentalstudiums soll der 1. Absatz lauten:

alte Version:

Der dritte Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der dritten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer anschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.

neue Version:

„Der dritte Studienabschnitt wird mit der Absolvierung der dritten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese besteht aus einer kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach. Die Anmeldungsvoraussetzung für die dritte Diplomprüfung ist die Absolvierung aller im dritten Studienabschnitt vorgesehenen Pflichtlehrveranstaltungen.“

Unter III. Prüfungsordnung ist ein neuer Absatz mit der Bezeichnung „Nachweis von Vorkenntnissen für Lehrveranstaltungen“ hinzuzufügen:

Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: Nachweis erbracht durch:
Gehörbildung 3

Gehörbildung 4

Gehörbildung 5

Gehörbildung 6

Gehörbildung 1,2

Gehörbildung 3

Gehörbildung 4

Gehörbildung 5

Satzlehre 1

Satzlehre 2

Satzlehre 3

Satzlehre 4

Satzlehre 5

Repetitorium allgemeine Musiklehre 1,2

Satzlehre 1

Satzlehre 2

Satzlehre 3

Satzlehre 4

Satzlehre für Organisten 1

Satzlehre für Organisten 2

Satzlehre für Organisten 3

Satzlehre für Organisten 4

Satzlehre für Organisten 5

Satzlehre für Organisten 6

Repetitorium allgemeine Musiklehre 1,2

Satzlehre für Organisten 1

Satzlehre für Organisten 2

Satzlehre für Organisten 3

Satzlehre für Organisten 4

Satzlehre für Organisten 5

Formanalyse Formenlehre 1,2

Satzlehre 5

Formanalyse 1,2 Formenlehre für Organisten 1,2

Satzlehre für Organisten 6

Gehör- und Rhythmusübungen Neue Musik 1,2 Satzlehre 5

Gehörbildung 6

Folgender Absatz ist nach dem Absatz Sonderbestimmung hinzuzufügen:

„Dispensprüfungen“ für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen gem. §15 Abs 1, 3.Satz der studienrechtlichen Satzungsbestimmungen:

Über Antrag der Studierenden kann das entscheidungsbefugte Kollegialorgan Instrumentalstudium auf Grund von Vorstudien, die einen fachlichen Bezug erkennen lassen, für folgende Lehrveranstaltungen Dispensprüfungen bewilligen:

Gehörbildung 1,2; Repetitorium allgemeine Musiklehre 1,2; Vokalensemble 1,2; Musikgeschichte 2; Klavier 5-8.

Umbenennung von Lehrveranstaltungen

alte Version:

Formanalyse für Organisten 1,2, Gehörbildung für Organisten 3-6, Formanalyse 1 (bei den Studienzweigen Blockflöte und Gitarre)

neue Version:

Formanalyse 1,2 Gehörbildung 3-6, Formanalyse

Bei diesen Studienplanänderungen handelt es sich laut Übergangsbestimmungen zu § 25 des Satzungsteiles Studienrecht um „unwesentliche Änderungen“.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

251. Änderung des Studienplans Bakkalaureatsstudium Bildtechnik und Kamera.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2006 die Durchführung folgender Änderung des Studienplans für das Bakkalaureatsstudium Bildtechnik und Kamera genehmigt:

Der Text im Studienplan bei der Beschreibung der Zulassungsprüfung soll zur Klarstellung wie folgt geändert werden:

1. Durch die Zulassungsprüfung ist die Begabung für das Bakkalaureatsstudium festzustellen.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

252. Änderung des Studienplans Bakkalaureatsstudium Buch und Dramaturgie.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2006 die Durchführung folgender Änderung des Studienplans für das Bakkalaureatsstudium Buch und Dramaturgie genehmigt:

Der Text im Studienplan bei der Beschreibung der Zulassungsprüfung soll zur Klarstellung wie folgt geändert werden:

1. Durch die Zulassungsprüfung ist die Begabung für das Bakkalaureatsstudium festzustellen.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

253. Änderung des Studienplans Bakkalaureatsstudium Produktion.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2006 die Durchführung folgender Änderung des Studienplans für das Bakkalaureatsstudium Produktion genehmigt:

Der Text im Studienplan bei der Beschreibung der Zulassungsprüfung soll zur Klarstellung wie folgt geändert werden:

1. Durch die Zulassungsprüfung ist die Begabung für das Bakkalaureatsstudium festzustellen.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

254. Änderung des Studienplans Bakkalaureatsstudium Regie.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2006 die Durchführung folgender Änderung des Studienplans für das Bakkalaureatsstudium Regie genehmigt:

Der Text im Studienplan bei der Beschreibung der Zulassungsprüfung soll zur Klarstellung wie folgt geändert werden:

1. Durch die Zulassungsprüfung ist die Begabung für das Bakkalaureatsstudium festzustellen.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

255. Änderung des Studienplans Bakkalaureatsstudium Schnitt.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2006 die Durchführung folgender Änderung des Studienplans für das Bakkalaureatsstudium Schnitt genehmigt:

Der Text im Studienplan bei der Beschreibung der Zulassungsprüfung soll zur Klarstellung wie folgt geändert werden:

1. Durch die Zulassungsprüfung ist die Begabung für das Bakkalaureatsstudium festzustellen.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

256. Änderung des Studienplans Magisterstudium Bildtechnik und Kamera.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2006 die Durchführung folgender Änderung im Studienplan für das Magisterstudium Bildtechnik und Kamera genehmigt:

MAGISTERSTUDIUM BILDTECHNIK UND KAMERA

I. Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Magisterstudium ist die positive Absolvierung der Bakkalaureatsprüfung Bildtechnik und Kamera oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (d.h. Absolventinnen und Absolventen einer anderen Bildungseinrichtung als der Filmakademie Wien müssen vor der Zulassungsprüfung die Gleichwertigkeit ihres Studiums nachweisen) und eine positiv absolvierte Zulassungsprüfung. Diese Zulassungsprüfung kann auf Antrag in Teilen vom Prüfungssenat erlassen werden.

ZULASSUNGSPRÜFUNG

1. Durch die Zulassungsprüfung ist die künstlerische Eignung festzustellen.

2. Aus dem zentralen künstlerischen Fach Bildtechnik und Kamera werden zwei Aufgaben gestellt.

3. Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.

4. Die Zulassungsprüfung gliedert sich in zwei Teile:

Teil 1: Vorlage der gelösten kreativ-praktischen Aufgaben.

Teil 2: Mündliche Befragung zu den eingereichten Arbeiten.

Die Kandidatin, der Kandidat ist nur dann berechtigt, zum nächstfolgenden Prüfungsteil anzutreten, wenn der vorangegangene positiv absolviert wurde.

Bei der vorgenannten Studienplanänderung für das Magisterstudium Bildtechnik und Kamera handelt es sich laut Übergangsbestimmungen zu § 25 des Satzungsteiles Studienrecht um eine „wesentliche Änderung“.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

257. Änderung des Studienplans Magisterstudium Buch und Dramaturgie.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2006 die Durchführung folgender Änderung im Studienplan für das Magisterstudium Buch und Dramaturgie genehmigt:

MAGISTERSTUDIUM BUCH UND DRAMATURGIE

I. Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Magisterstudium ist die positive Absolvierung der Bakkalaureatsprüfung Buch und Dramaturgie oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (d.h. Absolventinnen und Absolventen einer anderen Bildungseinrichtung als der Filmakademie Wien müssen vor der Zulassungsprüfung die Gleichwertigkeit ihres Studiums nachweisen) und eine positiv absolvierte Zulassungsprüfung. Diese Zulassungsprüfung kann auf Antrag in Teilen vom Prüfungssenat erlassen werden.

ZULASSUNGSPRÜFUNG

1. Durch die Zulassungsprüfung ist die künstlerische Eignung festzustellen.

2. Aus dem zentralen künstlerischen Fach Buch und Dramaturgie werden zwei Aufgaben gestellt.

3. Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.

4. Die Zulassungsprüfung gliedert sich in zwei Teile:

Teil 1: Vorlage der gelösten kreativ-praktischen Aufgaben.

Teil 2: Mündliche Befragung zu den eingereichten Arbeiten.

Die Kandidatin, der Kandidat ist nur dann berechtigt, zum nächstfolgenden Prüfungsteil anzutreten, wenn der vorangegangene positiv absolviert wurde.

Bei der vorgenannten Studienplanänderung für das Magisterstudium Buch und Dramaturgie handelt es sich laut Übergangsbestimmungen zu § 25 des Satzungsteiles Studienrecht um eine „wesentliche Änderung“.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

258. Änderung des Studienplans Magisterstudium Digital Art – Compositing.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2006 die Durchführung folgender Änderung im Studienplan für das Magisterstudium Digital Art – Compositing genehmigt:

MAGISTERSTUDIUM DIGITAL ART - COMPOSITING

I. Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Magisterstudium ist die positive Absolvierung eines der Bakkalaureatsstudien Buch und Dramaturgie, Bildtechnik und Kamera, Produktion, Regie und Schnitt oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (d.h. Absolventinnen und Absolventen einer anderen Bildungseinrichtung als der Filmakademie Wien müssen vor der Zulassungsprüfung die Gleichwertigkeit ihres Studiums nachweisen) und eine positiv absolvierte Zulassungsprüfung. Diese Zulassungsprüfung kann auf Antrag in Teilen vom Prüfungssenat erlassen werden.

ZULASSUNGSPRÜFUNG

1. Durch die Zulassungsprüfung ist die künstlerische Eignung festzustellen.

2. Aus dem zentralen künstlerischen Fach Digital Art - Compositing werden zwei Aufgaben gestellt.

3. Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.

4. Die Zulassungsprüfung gliedert sich in zwei Teile:

Teil 1: Vorlage der gelösten kreativ-praktischen Aufgaben.

Teil 2: Mündliche Befragung zu den eingereichten Arbeiten.

Die Kandidatin, der Kandidat ist nur dann berechtigt, zum nächstfolgenden Prüfungsteil anzutreten, wenn der vorangegangene positiv absolviert wurde.

Bei der vorgenannten Studienplanänderung für das Magisterstudium Digital Art-Compositing handelt es sich laut Übergangsbestimmungen zu § 25 des Satzungsteiles Studienrecht um eine „wesentliche Änderung“.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

259. Änderung des Studienplans Magisterstudium Produktion.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2006 die Durchführung folgender Änderung im Studienplan für das Magisterstudium Produktion genehmigt:

MAGISTERSTUDIUM PRODUKTION

I. Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Magisterstudium ist die positive Absolvierung der Bakkalaureatsprüfung Produktion oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (d.h. Absolventinnen und Absolventen einer anderen Bildungseinrichtung als der Filmakademie Wien müssen vor der Zulassungsprüfung die Gleichwertigkeit ihres Studiums nachweisen) und eine positiv absolvierte Zulassungsprüfung. Diese Zulassungsprüfung kann auf Antrag in Teilen vom Prüfungssenat erlassen werden.

ZULASSUNGSPRÜFUNG

1. Durch die Zulassungsprüfung ist die künstlerische Eignung festzustellen.

2. Aus dem zentralen künstlerischen Fach Produktion werden zwei Aufgaben gestellt.

3. Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.

4. Die Zulassungsprüfung gliedert sich in zwei Teile:

Teil 1: Vorlage der gelösten kreativ-praktischen Aufgaben.

Teil 2: Mündliche Befragung zu den eingereichten Arbeiten.

Die Kandidatin, der Kandidat ist nur dann berechtigt, zum nächstfolgenden Prüfungsteil anzutreten, wenn der vorangegangene positiv absolviert wurde.

Bei der vorgenannten Studienplanänderung für das Magisterstudium Produktion handelt es sich laut Übergangsbestimmungen zu § 25 des Satzungsteiles Studienrecht um eine „wesentliche Änderung“.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

260. Änderung des Studienplans Magisterstudium Regie.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2006 die Durchführung folgender Änderung im Studienplan für das Magisterstudium Regie genehmigt:

MAGISTERSTUDIUM REGIE

I. Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Magisterstudium ist die positive Absolvierung der Bakkalaureatsprüfung Regie oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (d.h. Absolventinnen und Absolventen einer anderen Bildungseinrichtung als der Filmakademie Wien müssen vor der Zulassungsprüfung die Gleichwertigkeit ihres Studiums nachweisen) und eine positiv absolvierte Zulassungsprüfung. Diese Zulassungsprüfung kann auf Antrag in Teilen vom Prüfungssenat erlassen werden.

ZULASSUNGSPRÜFUNG

1. Durch die Zulassungsprüfung ist die künstlerische Eignung festzustellen.

2. Aus dem zentralen künstlerischen Fach Regie werden zwei Aufgaben gestellt.

3. Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.

4. Die Zulassungsprüfung gliedert sich in zwei Teile:

Teil 1: Vorlage der gelösten kreativ-praktischen Aufgaben.

Teil 2: Mündliche Befragung zu den eingereichten Arbeiten.

Die Kandidatin, der Kandidat ist nur dann berechtigt, zum nächstfolgenden Prüfungsteil anzutreten, wenn der vorangegangene positiv absolviert wurde.

Bei der vorgenannten Studienplanänderung für das Magisterstudium Regie handelt es sich laut Übergangsbestimmungen zu § 25 des Satzungsteiles Studienrecht um eine „wesentliche Änderung“.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

261. Änderung des Studienplans Magisterstudium Schnitt.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2006 die Durchführung folgender Änderung im Studienplan für das Magisterstudium Schnitt genehmigt:

MAGISTERSTUDIUM SCHNITT

I. Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Magisterstudium ist die positive Absolvierung der Bakkalaureatsprüfung Schnitt oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (d.h. Absolventinnen und Absolventen einer anderen Bildungseinrichtung als der Filmakademie Wien müssen vor der Zulassungsprüfung die Gleichwertigkeit ihres Studiums nachweisen) und eine positiv absolvierte Zulassungsprüfung. Diese Zulassungsprüfung kann auf Antrag in Teilen vom Prüfungssenat erlassen werden.

ZULASSUNGSPRÜFUNG

1. Durch die Zulassungsprüfung ist die künstlerische Eignung festzustellen.

2. Aus dem zentralen künstlerischen Fach Schnitt werden zwei Aufgaben gestellt.

3. Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.

4. Die Zulassungsprüfung gliedert sich in zwei Teile:

Teil 1: Vorlage der gelösten kreativ-praktischen Aufgaben.

Teil 2: Mündliche Befragung zu den eingereichten Arbeiten.

Die Kandidatin, der Kandidat ist nur dann berechtigt, zum nächstfolgenden Prüfungsteil anzutreten, wenn der vorangegangene positiv absolviert wurde.

Bei der vorgenannten Studienplanänderung für das Magisterstudium Schnitt handelt es sich laut Übergangsbestimmungen zu § 25 des Satzungsteiles Studienrecht um eine „wesentliche Änderung“.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

262. Änderung des Lehrgangsbeitrages für den Lehrgang „invent event – Universitätslehrgang für Eventkommunikation“.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2006 die Änderung des Lehrgangsbeitrages für den Lehrgang „invent event – Universitätslehrgang für Eventkommunikation“ beschlossen.

Ab dem Wintersemester 2006 beträgt der Lehrgangsbeitrag für den Universitätslehrgang wie folgt:

„invent event – Universitätslehrgang für Eventkommunikation“: € 1890,-- pro Semester

Diese Regelung gilt für jene Studierende, die ab dem Wintersemester 2006 diesen Lehrgang neu beginnen.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

263. Einteilung Studienjahr 2006/2007.

Terminplan für das Studienjahr 2006/07

Das Studienjahr 2006/07 beginnt am 1.10.2006 und endet am 30.9.2007

WINTERSEMESTER 2006:  Mo 2. Oktober 2006 bis Mi 31. Jänner 2007

Zulassungsfrist:  Mo 11. September 2006 bis Fr 13. Oktober 2006

Anmeldefrist für die

Zentralen künstlerischen Fächer:  Mo 18. September 2006 bis Fr 13. Oktober 2006

Nachfrist für die Zulassung:  Mo 16. Oktober 2006 bis Do 30. November 2006

Unterrichtsbeginn:  Die angekündigten Lehrveranstaltungen sind ab

            Mo 2. Oktober 2006 abzuhalten.

Ferialtage:  Do 2. November 2006 (Allerseelen) und

            Mi 15. November 2006 Landespatron (Hl. Leopold)

Weihnachtsferien:  Mi 20. Dezember 2006 bis Sa 6. Jänner 2007

Semesterferien:  Do 1. Februar 2007 bis Mi 28. Februar 2007

SOMMERSEMESTER 2007:  Do 1. März 2007 bis Sa 30. Juni 2007

Zulassungsfrist:  Mo 12. Februar 2007 bis Fr 16. März 2007

Anmeldefrist für die

Zentralen künstlerischen Fächer:  Mo 12. Februar 2007 bis Fr 16. März 2007

Nachfrist für die Zulassung:  Mo 19. März 2007 bis Mo 30. April 2007

Osterferien:  Mo 2. April 2007 bis Sa 14. April 2007

Rektorstag:  Fr 18. Mai 2007

Pfingstferien:  Sa 26. Mai 2007 bis Di 29. Mai 2007

Hauptferien:  Mo 2. Juli 2007 bis Sa 29. September 2007

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

264. Anmeldeschlüsse für Zulassungs- und Bakkalaureats-, Magister- und Diplomprüfungen für das Studienjahr 2006/07.

1. Anmeldung für die Zulassungsprüfungen

19. Mai 2006: Komposition und Musiktheorie, Dirigieren, Tonmeisterstudium

Instrumentalstudium: Basstuba, Blockflöte, Fagott, Flöte, Gitarre, Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Klavierkammermusik, Klavier-Vokalbegleitung, Kontrabass, Oboe, Posaune, Saxophon, Schlaginstrumente, Trompete, Viola, Violine, Violoncello

Gesang, Musiktheaterregie

Darstellende Kunst: Schauspiel

Universitätslehrgänge: Lied und Oratorium, Musical, Musikdramatische Darstellung, Schlagzeug der Popularmusik, Viola d’amore, Viola da Gamba

Vorbereitungslehrgänge: Basstuba, Blockflöte, Fagott, Flöte, Gitarre, Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Kontrabass, Oboe, Posaune, Saxophon, Schlaginstrumente, Trompete, Viola, Violine, Violoncello

31. Mai 2006: Musiktherapie

      Lehrgang Elementare Musikpädagogik

30. Juni 2006:  Unterrichtsfächer Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung,

Instrumental(Gesangs)pädagogik, Musik- und Bewegungspädagogik

25. August 2006: Film und Fernsehen

1. September 2006: Instrumentalstudium: Cembalo, Orgel

      Katholische und Evangelische Kirchenmusik

      Darstellende Kunst: Schauspiel, Schauspielregie

      Universitätslehrgang: Computermusik und elektronische Medien

Vorbereitungslehrgänge: Einführung in die Studienrichtungen Komposition und Musiktheorie, Dirigieren sowie Tonmeisterstudium, Kirchenmusik, Orgel, Stimmbildung

postgraduale Lehrgänge: Basstuba, Blockflöte, Cembalo, Fagott, Flöte, Gesang, Gitarre, Harfe, Horn, Kammermusik, Klarinette, Klavier, Klavierkammermusik, Klavier-Vokalbegleitung, Kontrabass, Lied und Oratorium, Musikdramatische Darstellung, Oboe, Orgel, Posaune, Saxophon, Schlaginstrumente, Trompete, Viola, Violine, Violoncello

2. Anmeldung zu den Bakkalaureats-, Magister- und Diplomprüfungen

für Prüfungen im Oktober 2006 24. April 2006 bis 30. Juni 2006

für Prüfungen im Jänner bzw. März 2007 11. September 2006 bis 13. Oktober 2006

für Prüfungen im Juni 2007 12. Februar 2007 bis 16. März 2007

für die musikpädagogischen Studienrichtungen

für Prüfungen im Oktober 2006 bis 23. Juni 2006

für Prüfungen im Jänner 2007 bis 13. Oktober 2006

für Prüfungen im März 2007 bis 12. Dezember 2006

für Prüfungen im Mai/Juni 2007 bis 9. März 2007

am Institut für Film und Fernsehen - siehe gesonderte Aushänge

3. Termine für die feierliche Sponsion/Promotion

18. Oktober 2006

21. März 2007

20. Juni 2007

jeweils 11:00 Uhr und 13:00 Uhr

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

265. Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006.

Mit BGBl. I Nr. 17 vom 31. Jänner 2006 wurde das Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006) kundgemacht.

Das Bundesgesetz finden Sie unter: http://ris1.bka.gv.at/authentic/

E. Freismuth

266. Verfahren für die Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen auf Grund des Bundesvergabegesetzes 2006.

Mit BGBl. II Nr. 36 vom 31. Jänner 2006 wurde das Verfahren für die Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen auf Grund des Bundesvergabegesetzes 2006 kundgemacht.

Dieses finden Sie unter: http://ris1.bka.gv.at/authentic/

E. Freismuth

267. Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005 – UrhG-Nov 2005.

Mit BGBl. I Nr. 22 vom 16. Februar 2006 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005 – UrhG-Nov 2005), kundgemacht.

Das Bundesgesetz finden Sie unter: http://ris1.bka.gv.at/authentic/

E. Freismuth

Habilitationskommissionen

268. Größe der Habilitationskommission Rupert Gottfried Frieberger.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2006 beschlossen, dass sich die Habilitationskommission für Rupert Gottfried Frieberger (angestrebtes Habilitationsfach Tonsatz und kirchliche Komposition) wie folgt zusammensetzt:

3 OberbauvertreterInnen, 1 MittelbauvertreterIn, 1 StudierendenvertreterIn

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

269. Mitteilung gemäß § 103 (5) UG 02 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Habilitationskommission Fach Tonsatz und kirchliche Komposition (Habilitationsverfahren Rupert Gottfried Frieberger).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2006 eine Habilitationskommission für das angestrebte Fach Tonsatz und kirchliche Komposition beschlossen.

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren dieses Fachbereiches können ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von Gutachterinnen oder Gutachtern laut § 103 (5) UG02 bis 29. März 2006 an die Oberbaukurie des Senats, z.H. des Kuriensprechers o.Univ.-Prof. Mag. Wolfgang Heißler, Rennweg 8, 1030 Wien bzw. e-mail heissler@mdw.ac.at, richten.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

270. Größe der Habilitationskommission Maria Prinz.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2006 beschlossen, dass sich die Habilitationskommission für Maria Prinz (angestrebtes Habilitationsfach Klavier) wie folgt zusammensetzt:

3 OberbauvertreterInnen, 1 MittelbauvertreterIn, 1 StudierendenvertreterIn

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

271. Mitteilung gemäß § 103 (5) UG 02 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Habilitationskommission Fach Klavier (Habilitationsverfahren Maria Prinz).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2006 eine Habilitationskommission für das angestrebte Fach Klavier beschlossen.

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren dieses Fachbereiches können ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von Gutachterinnen oder Gutachtern laut § 103 (5) UG02 bis 29. März 2006 an die Oberbaukurie des Senats, z.H. des Kuriensprechers o.Univ.-Prof. Mag. Wolfgang Heißler, Rennweg 8, 1030 Wien bzw. e-mail heissler@mdw.ac.at, richten.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

272. Größe der Habilitationskommission Ludger Kowal-Summek.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2006 beschlossen, dass sich die Habilitationskommission für Ludger Kowal-Summek (angestrebtes Habilitationsfach Musikpädagogik) wie folgt zusammensetzt:

3 OberbauvertreterInnen, 1 MittelbauvertreterIn, 1 StudierendenvertreterIn

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

273. Mitteilung gemäß § 103 (5) UG 02 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Habilitationskommission Fach Musikpädagogik (Habilitationsverfahren Ludger Kowal-Summek).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2006 eine Habilitationskommission für das angestrebte Fach Musikpädagogik beschlossen.

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren dieses Fachbereiches können ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von Gutachterinnen oder Gutachtern laut § 103 (5) UG02 bis 29. März 2006 an die Oberbaukurie des Senats, z.H. des Kuriensprechers o.Univ.-Prof. Mag. Wolfgang Heißler, Rennweg 8, 1030 Wien bzw. e-mail heissler@mdw.ac.at, richten.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

274. Größe der Habilitationskommission Teresa Leopold.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2006 beschlossen, dass sich die Habilitationskommission für Teresa Leopold (angestrebtes Habilitationsfach Klavierkammermusik) wie folgt zusammensetzt:

3 OberbauvertreterInnen, 1 MittelbauvertreterIn, 1 StudierendenvertreterIn

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

275. Mitteilung gemäß § 103 (5) UG 02 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Habilitationskommission Fach Klavierkammermusik (Habilitationsverfahren Teresa Leopold).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2006 eine Habilitationskommission für das angestrebte Fach Klavierkammermusik beschlossen.

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren dieses Fachbereiches können ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von Gutachterinnen oder Gutachtern laut § 103 (5) UG02 bis 29. März 2006 an die Oberbaukurie des Senats, z.H. des Kuriensprechers o.Univ.-Prof. Mag. Wolfgang Heißler, Rennweg 8, 1030 Wien bzw. e-mail heissler@mdw.ac.at, richten.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

Offene Stellen

276. Ausschreibung der Stelle eines Universitätsprofessors/einer Universitätsprofessorin für Musikwissenschaft am Institut für Analyse, Theorie und Geschichte der Musik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut für Analyse, Theorie und Geschichte der Musik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. Oktober 2006 die Stelle eines Universitätsprofessors/einer Universitätsprofessorin für Musikwissenschaft (Schwerpunkt Analyse der Musik) zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt

Vertrag: unbefristetes privatrechtliches Dienstverhältnis

Aufnahmebedingungen:

Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung (Doktorat im Fach Musikwissenschaft), eine hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach, die pädagogische und didaktische Eignung. Weiters sind die Qualifikation zur Führungskraft und eine facheinschlägige Auslandserfahrung (Vortragstätigkeit, Forschungs- oder Lehraufenthalte) nachzuweisen.

Gewünschte Qualifikationen:

Nachweis einer methodisch reflektierten analytischen Auseinandersetzung mit einem breiten historischen Spektrum an Musik verschiedener Gattungen, Erfahrung im akademischen Lehrbetrieb, Erfahrung in der akademischen Selbstverwaltung und Wissenschaftsorganisation.

Aufgaben:

Der Posteninhaber/ die Posteninhaberin hat das Fach Musikwissenschaft in Forschung und Lehre, dabei insbesondere das Fach Analyse in den Studienrichtungen Komposition und Musiktheorie, Dirigieren und im Tonmeisterstudium zu vertreten sowie in der akademischen Selbstverwaltung und an den (forschungs)organisatorischen Aufgaben des Instituts mitzuwirken.

Bewerbungsfrist: 15. März - 21. April 2006

Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 1029/06 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in dieser Verwendungsgruppe an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Der Rektor W. Hasitschka

277. Ausschreibung der Stelle einer Institutssekretärin/eines Institutssekretärs am Institut für Streich- und andere Saiteninstrumente an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut für Streich- und andere Saiteninstrumente der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 16. Juni 2006

die Stelle einer Institutssekretärin/eines Institutssekretärs

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: 100%

Aufnahmebedingungen: Handelsschulabschluss bzw. abgeschlossene Lehre als Bürokauffrau/ -mann, oder eine gleichwertige Schulbildung.

Gewünschte Qualifikationen: EDV-Kenntnisse, ev. Englischkenntnisse, Teamgeist, Flexibilität und Kommunikationsfähigkeit.

Aufgaben: Selbständige Mitarbeit im Büro des Institutes, Vorbereitung entscheidungsreifer Unterlagen, Protokollführung, Korrespondenz, Terminkoordinierung, Auskunftserteilung.

Bewerbungsfrist: 15.03.2006 bis 05.04.2006

Bewerbungen sind mit Angabe der Kennzahl 466/06 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien zu richten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Der Rektor W. Hasitschka

278. Ausschreibung einer Universitätsprofessur für Klavier Jazz am Institut 8 „Jazz“ an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz ist ab dem Studienjahr 2007/2008 eine Universitätsprofessur für

Klavier Jazz

am Institut 8 „Jazz“ in der Form eines vertraglichen Dienstverhältnisses befristet auf fünf Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit auf unbestimmte Zeit zu besetzen.

Allgemeine Anstellungserfordernisse:

1.     eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung,

2.     hervorragende künstlerische Qualifikationen für das zu besetzende Fach,

3.     die pädagogische und didaktische Eignung,

4.     Qualifikation zur Führungskraft,

5.     facheinschlägige außeruniversitäre Praxis, soweit diese in dem zu besetzenden Fach möglich und sinnvoll ist,

6.     Gender-Kompetenz,

7.     Internationale Erfahrung.

Die Hochschulbildung im Sinne der Z 1 kann auch durch eine gleich zu wertende künstlerische Eignung ersetzt werden.

Die Bewerbungsunterlagen sollten enthalten:

- Persönliche Daten

- Dokumentation der künstlerischen Ausbildung (Umfang: max. 200 Wörter)

- Dokumentation der künstlerischen und pädagogischen Tätigkeiten (Umfang: ca. 400 Wörter)

- Publikationen/CD-Veröffentlichungen/Preise

- Die hervorragende künstlerische Qualifikation soll durch eine Demo-CD (ca. 40-60 Minuten) möglichst umfassend dokumentiert werden

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in ihrem Personalstand an und fordert daher facheinschlägig qualifizierte Künstlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung der Reise- und Aufenthaltskosten, die durch das Aufnahmeverfahren entstanden sind.

Bewerbungen sind bis längstens

31. Mai 2006

an das Rektorat der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, A-8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.

E. Freismuth

279. Ausschreibung einer Universitätsprofessur für Dramatischen Unterricht am Institut 9 „Schauspiel“ an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz ist am Institut 9 „Schauspiel“ ab dem Studienjahr 2007/2008 eine Universitätsprofessur für

Dramatischer Unterricht

in der Form eines vertraglichen Dienstverhältnisses befristet auf fünf Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit auf unbestimmte Zeit zu besetzen.

Allgemeine Anstellungserfordernisse:

1.     eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung,

2.     hervorragende künstlerische und künstlerisch-wissenschaftliche Qualifikationen für das zu besetzende Fach,

3.     die pädagogische und didaktische Eignung,

4.     Qualifikation zur Führungskraft,

5.     facheinschlägige außeruniversitäre Praxis, soweit diese in dem zu besetzenden Fach möglich und sinnvoll ist,

6.     Gender-Kompetenz,

7.     Internationale Erfahrung.

Die Hochschulbildung im Sinne der Z 1 kann auch durch eine gleich zu wertende künstlerische Eignung ersetzt werden.

Voraussetzung ist eine hervorragende künstlerische Qualifikation, die durch Regietätigkeit an deutschsprachigen Sprechtheatern nachzuweisen ist.

Neben der künstlerischen Qualifikation werden eine besondere pädagogische und didaktische Eignung sowie eine künstlerisch-wissenschaftliche Qualifikation, um die zur Professur gehörenden Theorie-Lehrveranstaltungen abhalten zu können, erwartet.

Ebenso werden von der zu berufenden Professorin/von dem zu berufenden Professor hohe Teamfähigkeit und die Qualifikation zur Führungskraft und darüber hinaus die Bereitschaft zur Leitung von universitären Lehrprogrammen erwartet. Vom Interesse, die Erschließung der Künste im Kontext neuer Entwicklungen des Theaters an der Universität voranzutreiben, wird ausgegangen.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in ihrem Personalstand an und fordert daher facheinschlägig qualifizierte Künstlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung der Reise- und Aufenthaltskosten, die durch das Aufnahmeverfahren entstanden sind.

Bewerbungen sind bis längstens

15. Juni 2006

an die Direktion der Universitätsverwaltung/Personalrechtsabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, A-8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.

E. Freismuth

280. Ausschreibung der Stelle einer Referentin/ eines Referenten im Generalsekretariat der Österreichischen Rektorenkonferenz.

Im Generalsekretariat der Österreichischen Rektorenkonferenz gelangt die Position einer Referentin/ eines Referenten, vollbeschäftigt, befristet bis September 2007, zur Besetzung.

Aufgabenbereiche: Fragen der Universitätsfinanzierung und Universitätsstatistik, forschungs- und technologiepolitische Fragestellungen.

Besondere Erfordernisse: Abgeschlossenes Universitätsstudium, vorzugsweise mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung; Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere ausgezeichnete Beherrschung der englischen Sprache in Wort und Schrift; EDV-Kenntnisse; hohe kommunikative Kompetenz und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsgeschick und Teamfähigkeit; Erfahrung im Universitätsbereich von Vorteil.

Bewerbungsfrist: 5. April 2006

Ihre schriftliche Bewerbung einschließlich der üblichen Unterlagen richten Sie bitte an das Generalsekretariat der Österreichischen Rektorenkonferenz, Liechtensteinstraße 22, 1090 Wien, z.Hd. Mag. Heribert Wulz. BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung allfälliger Reise- und Aufenthaltskosten.

E. Freismuth

281. Notice of Vacancy for a Project Manager – Research Reporting at Cedefop.

Notice of Vacancy Ref.4312/1/2006

Cedefop invites applications for the drawing up of a reserve list for the position of:

Project Manager – Research Reporting (Area A)

For temporary agents and officials for an initial period of four years. The initial temporary contract may give rise, in the case of officials, to a transfer to Cedefop A*9 M/F.

The european centre for the development of vocational training (Cedefop) is an Agency of the European Union. It supports the European institutions, the governments of Member States and the social partners – employers’ representatives and unions – in the development of initial and continuing vocational training.

Formal requirements

To be considered eligible, applicants must:

·     Be a citizen of one of the member states of the European Union;

·     Have a level of education which corresponds to completed university studies attested by a diploma when the normal period of university education is four years or more

   or

a level of university education which corresponds to completed university studies attested by a diploma and appropriate professional experience of at least one year when the normal period of university education is at least three years;

·     Have a thorough knowledge of one of the languages of the Communities and satisfactory knowledge of another language of the Communities;

·     Enjoy full rights as a citizen;

·     Have fulfilled any obligations imposed by the laws on military service.

Submission of applications

A detailed curriculum vitae (preferably European format; see our site www.cedefop.eu.int), certificates, recommendation letters and a cover note should be sent to Cedefop by post to the following address:

Cedefop

c/o J. Kiorpelidou, Ref.: 4312/1/2006, PO Box 27 – Finikas, GR- 55102 Thessaloniki

In order to be considered, applications must be sent no later than 25 April 2006 (date of post registration) and clearly quote on the envelop the vacancy reference number.

Reference number: 4312/1/2006

Applications must be sent in an official Community language. Where the application is not in English, a copy of the application in English should also be provided.

E. Freismuth

Stipendien, Programme, Preise

282. Jenö Takács-Kompositionswettbewerb.

Das Land Burgenland ehrt das Werk des kürzlich verstorbenen Komponisten Jenö Takács durch die Stiftung eines nach ihm benannten Kompositionswettbewerbes. Im Kalenderjahr 2006 wird der Preis für ein ein- oder mehrsätziges Werk für Klavier solo vergeben. Das Werk soll eine Dauer von 8–10 Minuten nicht überschreiten.

Voraussetzungen:

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die im Burgenland geboren sind und/oder ihren ständigen Wohnsitz bzw. das Zentrum ihrer Lebensinteressen im Burgenland haben. Die Teilnahme erfolgt durch Vorlage des vollständigen Notenmaterials. Die Komposition darf noch nicht veröffentlicht, aufgeführt oder anderweitig prämiert worden sein. Es kann nur ein Werk eingereicht werden.

Preis:

Es wird einerseits ein Geld-Preis in der Höhe von € 1.500,-- vergeben. Andererseits ist vorgesehen, das prämierte Werk und eine von einer kompetenten und unabhängigen Jury festgesetzte Auswahl aus den eingereichten Kompositionen im Rahmen der Konzerte der Haydn Festspiele Eisenstadt zur Aufführung zu bringen.

Einreichung:

Die Einreichung ist mit einer selbst gewählten 6-stelligen Kennzahl zu versehen. Dem Werk ist ein verschlossenes und nur mit derselben Kennzahl versehenes Kuvert mit folgendem Inhalt beizulegen: Name, Adresse, Telefonnummer, ev. E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Lebenslauf mit Angaben über die bisherige künstlerische bzw. kompositorische Tätigkeit. Der Briefumschlag ist mit dem deutlich sichtbaren Vermerk „Jenö Takács-Kompositionswettbewerb“ zu versehen.

Der Beitrag ist bis spätestens 15. November 2006 an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abt. 7 – Kultur, Wissenschaft und Archiv, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, zu richten.

Info: Margarethe Craß, Telefon: 02682/600-2081, E-Mail: margarethe.crass@bgld.gv.at

Homepage: www.burgenland.at/ausschreibungen

Verspätete Einsendungen können nicht berücksichtigt werden. Entscheidend für die fristgerechte Bewerbung ist das Datum des Poststempels. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

E. Freismuth

283. Fred Sinowatz-Wissenschaftspreis.

Das Kulturreferat des Landes Burgenland vergibt im Jahr 2006 den Fred Sinowatz-Wissenschaftspreis. Der Preis wird für ein herausragendes Werk bzw. Forschungsprojekt im geisteswissenschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen Bereich vergeben, das einen wesentlichen Beitrag zur Aufarbeitung von historischen oder sozialwissenschaftlichen Zusammenhängen leistet und sich mit Problemstellungen der regionalen Geschichte, Kultur und Gesellschaft des Burgenlandes auseinandersetzt.

Voraussetzung:

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die im Burgenland geboren sind bzw. den Lebens- oder Forschungsmittelpunkt im Burgenland haben. Das wissenschaftliche Werk bzw. Forschungsprojekt muss bereits abgeschlossen und in den Jahren 2005/2006 entstanden sein und einen Mindestumfang von 15 A4-Seiten aufweisen.

Die Höhe des Preises beträgt € 3.500,--.

Über die Zuerkennung des Fred Sinowatz-Wissenschaftspreises entscheidet eine kompetente und unabhängige Jury.

Einreichung:

Der Einreichung sind ein Lebenslauf (Adresse, Telefonnummer, ev. E-Mail-Adresse) und Angaben über den beruflichen bzw. wissenschaftlichen Werdegang beizulegen.

Die Einreichung ist durch Vorlage eines Manuskripts bzw. einer bereits erschienenen wissenschaftlichen Publikation

bis spätestens 30. September 2006

an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 7 - Kultur, Wissenschaft und Archiv, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, zu richten.

Info: Margarethe Craß, Telefon: 02682 / 600 – 2081, E-Mail: margarethe.crass@bgld.gv.at

Homepage: www.burgenland.at/ausschreibungen

Der Beitrag ist mit dem deutlich sichtbaren Vermerk „Fred Sinowatz-Wissenschaftspreis“ zu versehen. Verspätete Einsendungen können nicht berücksichtigt werden. Für die Eingabe gilt das Datum des Poststempels. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

E. Freismuth

284. Sprachstipendien für Taiwan.

Für das Studienjahr 2006/07 bietet das Bildungsministerium der Republik China (Taiwan) 3 Stipendienplätze für das Studium der chinesischen Sprache an.

Dieses Stipendium ist sowohl für StudentInnen als auch andere InteressentInnen gedacht!

Stipendienleistung:

§     25.000 New Taiwan Dollar monatlich (ca. 625 €)

Reisekosten, Studienbeiträge und Krankenversicherung werden nicht gesondert rückvergütet.

Stipendiendauer:

September 2006 bis August 2007

Voraussetzungen:

§     Österreichische Staatsbürgerschaft (keine AuslandstaiwanesInnen)

§     Alter: zwischen 19 - 50

§     BewerberInnen, die im Rahmen eines interuniversitären Austauschprogramms (für das Studienjahr 2006/07) bereits einen Stipendienplatz für den Aufenthalt in Taiwan erhalten haben, können sich nicht bewerben

Bewerbungsunterlagen:

§     Bewerbungsformular

§     Allgemeiner Studienplan für den Aufenthalt in Taiwan - chinesisch oder englisch - inklusive Bekanntgabe der Universität, an der das Sprachstudium beabsichtigt wird

§     Nachweis bisheriger Studienerfolge (bei StudentInnen) oder Nachweis der Universitätsreife (bei anderen InteressentInnen)

§     Zwei Empfehlungsschreiben von UniversitätslehrerInnen (bei StudentInnen) oder detaillierter Lebenslauf (bei anderen InteressentInnen)

Einreichstelle:

Büro für Akademische Kooperation und Mobilität (ACM)

ÖAD – Österreichischer Austauschdienst

Alserstr. 4/1/15/7; A – 1090 Wien

Einreichtermin:

15. Mai 2006 (Vorlagetermin beim ACM)

Bis 5. Juni wird eine Auswahl getroffen.

Die für den Erhalt des Stipendiums ausgewählten KandidatInnen müssen sich eigenständig mit der jeweiligen Universität in Verbindung setzen, und die erforderlichen Bewerbungsunterlagen (unterschiedlich! Auskünfte siehe Homepage der Universitäten) rechtzeitig einreichen, sodass bis spätestens 20. Juli 2006 die Zusage seitens einer taiwanesischen Universität zusammen mit der unterzeichneten Einverständniserklärung (wird bei Verständigung über Auswahl zugesendet) der Kulturabteilung vorgelegt werden kann.

Für Fragen steht Ihnen die Kulturabteilung des Taipei Wirtschafts- und Kulturbüros (Wagramerstr. 19/11 OG; 1220 Wien; Tel.: 01/212 4720 62; Fax: 01/512 6083; E-Mail: cdtrc@yahoo.de) gerne zur Verfügung.

E. Freismuth

285. Stipendien für Taiwan.

Für das Studienjahr 2006/07 bietet das Bildungsministerium der Republik China (Taiwan)

2 Stipendienplätze an. Beide Stipendien sind für die Unterstützung eines ordentlichen Studiums (mit der Absicht, den gesamten Studienabschnitt in Taiwan zu absolvieren) vorgesehen, wobei es verschiedene Studienvarianten gibt:

§     Ordentliches Studium mit Unterrichtssprache Englisch

§     Ordentliches Studium mit Unterrichtssprache Chinesisch (ausreichende Sprachkenntnisse für die jeweilige Fachrichtung werden vorausgesetzt)

§     Kombinationsmöglichkeit mit einjährigem Sprachstudium und ordentlichem Studium im darauf folgenden Studienjahr 2007/08 (gedacht für jene StudentInnen, deren Sprachkenntnisse für das geplante ordentliche Studium mit Unterrichtssprache Chinesisch noch nicht ausreichend sind)

Stipendienleistung:

§     30.000 New Taiwan Dollar monatlich für Magister- oder DoktoratsstudentInnen (ca. 750€)

§     25.000 New Taiwan Dollar monatlich für Bachelor- oder SprachstudentInnen (ca. 625€)

Reisekosten, Studienbeiträge und Krankenversicherung werden nicht gesondert rückvergütet.

Stipendiendauer:

August 2006 bis Juli 2007

Eine Verlängerung des Stipendiums ist bei der jeweiligen taiwanesischen Universität zu beantragen und wird bei Erfolg im ersten Studienjahr mit hoher Wahrscheinlichkeit auch bewilligt:

§     maximale Aufenthaltszeit für BachelorstudentInnen: insgesamt vier Jahre

§     maximale Aufenthaltszeit für MagisterstudentInnen: insgesamt zwei Jahre

§     maximale Aufenthaltszeit für DoktoratsstudentInnen: insgesamt drei Jahre

Voraussetzungen:

§     Österreichische Staatsbürgerschaft (BewerberInnen mit Eltern taiwanesischer Herkunft können nur mit Vorlage einer Bestätigung des taiwanesischen Innenministeriums, welche die Aufgabe der taiwanesischen Staatsbürgerschaft der Eltern vor mind. 8 Jahren bescheinigt, berücksichtigt werden)

§     Universitätsreife

§     StudentInnen, die bereits einen Stipendienplatz im Rahmen eines interuniversitären Austauschprogramms (für ein Auslandsstudium ab dem Studienjahr 2006/07) erhalten haben, können sich nicht bewerben

Bewerbungsunterlagen:

§     Bewerbungsformular

§     Nachweis der Universitätsreife oder Nachweis bisheriger Studienerfolge (deutsch oder englisch)

§     Zwei Empfehlungsschreiben von Universitätslehrern (deutsch oder englisch)

§     Allgemeiner Studienplan für den Aufenthalt in Taiwan - chinesisch oder englisch - inklusive Bekanntgabe der Universität, an der das Studium beabsichtigt wird (BewerberInnen für die Kombinationsmöglichkeit benötigen sowohl einen Studienplan für das Sprachstudium als auch einen für das beabsichtigte ordentliche Studium)

Einreichstelle:

Büro für Akademische Kooperation und Mobilität (ACM)

ÖAD – Österreichischer Austauschdienst

Alserstr. 4/1/15/7; A – 1090 Wien

Einreichtermin:

30. März 2006 (Vorlagetermin beim ACM)

Bis 30. April wird eine Auswahl getroffen.

Die KandidatInnen müssen sich eigenständig mit der jeweiligen Universität in Verbindung setzen und die erforderlichen Bewerbungsunterlagen (unterschiedlich! Auskünfte siehe Homepage der Universitäten) rechtzeitig einreichen, sodass bis spätestens Ende Juni 2006 die Zusage seitens einer taiwanesischen Universität zusammen mit der unterzeichneten Förderungserklärung (wird bei Verständigung über Auswahl zugesendet) der Kulturabteilung vorgelegt werden kann.

Für Fragen steht Ihnen die Kulturabteilung des Taipei Wirtschafts- und Kulturbüros (Wagramerstr. 19/11. OG; 1220 Wien; Tel.: 01/212 4720 62; Fax: 01/512 6083; E-Mail: cdtrc@yahoo.de) gerne zur Verfügung.

E. Freismuth

286. Forschungsstipendium für Taiwan.

Dieses Programm unterstützt kurzzeitige Forschungsprojekte bzw. wissenschaftliche Arbeiten über die Republik China oder Aspekte der taiwanesisch - österreichischen Beziehungen.

Einreichtermin: 30. Mai 2006

2 Österreichische KandidatInnen können für eine maximale Dauer von drei Wochen (inklusive An- und Abreisetag) das Stipendium innerhalb des Zeitrahmens Juli bis Oktober 2006 in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen:

Die Kulturabteilung des Taipei Wirtschafts- und Kulturbüros steht Ihnen für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung (Wagramerstr. 19/11 OG;1220 Wien; Tel.: 01/212 4720 62; Fax: 01/512 6083; e-mail: cdtrc@yahoo.de).

E. Freismuth

287. Junior Visiting Professorship am New York City College.

Land: USA

Stipendienvergebende Stelle: BMBWK

Form: einseitig

Dauer: 1 Semester (Wintersemester: September – Dezember, Sommersemester: Februar - Mai)

Bewerbung: Englisch, formlos

Hinweise zur Bewerbung:

Bewerbungsvoraussetzungen:

Doktorat an einer österreichischen Universität im Bereich der Theater- und Musikwissenschaften, Politikwissenschaften, Soziologie, Kunstgeschichte, Geschichte, Erziehungswissenschaften, Journalismus/ Kommunikationswissenschaften, Ingenieur- und Naturwissenschaften. Ausgezeichnete Kenntnisse der englischen Sprache; mehrjährige Tätigkeit an einer Universität, Fachhochschule oder wissenschaftlichen Einrichtung wünschenswert; nachgewiesene interdisziplinäre Erfahrungen/Interesse; mindestens zwei Semester Lehrerfahrung an einer Universität; nachgewiesene Forschungsarbeiten oder Publikationen in der jeweiligen Disziplin; Höchstalter: 40 Jahre

Aufgabenbereich:

Lehrtätigkeit in seinem/ihrem Fachbereich im Ausmaß von 6-9 Wochenstunden; Anbahnung und Mitplanung von Forschungsprojekten; Mitarbeit beim Professional Teacher Development Program (http://www.aaeca.com); Vertiefung der Kooperationsbeziehungen zu österreichischen Universitäten und wissenschaftlichen Einrichtungen.

Visum:

Für die Einreise in die USA zu Studien- und Lehrzwecken benötigt der/die Kandidat/in ein J1-Visum. Bitte mit der Amerikanischen Botschaft in Verbindung setzen. http://www.usembassy.at

Stipendienleistung:

a) aufrechter Dienstvertrag und aufrechtes Arbeitsverhältnis

mit einer Universität/ Fachhochschule im Ausmaß von 38-40 Wochenstunden:

Bei Freistellung oder Karenzierung unter Entfall der Bezüge (Die genaue Vorgangsweise ist im Einzelfall mit dem/der jeweiligen Vizerektor/in für Personal abzuklären); Anstellung über die Österreich-Kooperation (ÖK) in Höhe des bisherigen Bezugs plus Auslandszulage

b) aufrechter Dienstvertrag und aufrechtes Arbeitsverhältnis

mit einer Universität/ Fachhochschule im Ausmaß von weniger als 38-40 Wochenstunden:

Assistentengehalt analog dem VBG §49q 1.b + Auslandszulage

Anstellung über die Österreich-Kooperation (ÖK)

Eine Einverständniserklärung der Universität/Fachhochschule über die Freistellung od. Karenzierung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ist mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.

Einreichstelle: BMBWK, Abteilung VI/7, Minoritenplatz 5, 1014 Wien

Einreichtermin: Antrittstermin:
31. März 2006 für Sept. - Dez. 2006 15. August 2006 für Sept. - Dez. 2006
31. August 2006 für Feb. - Mai 2007 15. Jänner 2007 für Feb. - Mai 2007

Weitere Informationen zum New York City College (http://www.ccny.cuny.edu)

E. Freismuth

288. Training for PhD Students and Young Researchers Developing skills for the future career.

Das bm:bwk freut sich mitteilen zu dürfen, dass gemeinsam mit der Slovak Academic Information Agency – SAIA im Rahmen der Interreg III Region Österreich-Slowakei Trainingssessions für PhD-StudentInnen und junge Forschende in Bratislava veranstaltet werden.

Ziel der Veranstaltungen unter dem Motto "Developing Skills for the Future Career" ist es, den Forschenden in Workshops und Vorträgen von internationalen Experten Hilfestellung und Einblick in die Themenbereiche Projekterstellung, Projekteinreichung, Projektmanagement und Kommunikation zu geben.

Zielgruppe in Österreich sind junge Forschende und Doktoranden bis 35 aus der Region Wien, Niederösterreich und Burgenland, bzw. an Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen in dieser Region Studierende.

Die Anzahl der österreichischen Teilnehmer ist mit 10 begrenzt.

Sprache: Englisch.

Reise- und Übernachtungskosten werden ersetzt, die Teilnahme ist kostenlos.

Der erste Trainingszyklus beginnt bereits am 26.4.2006 (der 2. Teil findet von 14.-15. Juni 2006 statt).

Weitere Informationen:

Christoph Hahn, bm:bwk, Teinfaltstr. 8, 1014 Wien, ++43 1 531 20 6059

christoph.hahn@bmbwk.gv.at

E. Freismuth

Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 5. April 2006

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck: 

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth

Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: 01/ 711 55/DW 6103