Studienjahr 2005/06, 15.2.2006 - - Mitteilungsblatt 9, mdw.ac.at


MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2005/06 ausgegeben am 15. Februar 2006 9. Stück

Kundmachungen

222. Kundmachung der Verlängerung der Betriebsvereinbarung betreffend Gleitzeit.

223. Kundmachung der Verlängerung der Betriebsvereinbarungen betreffend Urlaubsjahr und Entrichtung des Entgelts.

Habilitationskommissionen

224. Mitteilung gemäß § 103 (5) UG 02 betreffend Vorschlag für Gutachter einer Habilitationskommission für das Fach Stimmbildung.

Offene Stellen

225. Ausschreibung einer Universitätsprofessur gem. § 99 UG 02 für Kulturphilosophie am Institut für Kunst- und Kulturwissenschaften an der Akademie der bildenden Künste Wien.

226. Ausschreibung der Stelle eines/einer Oracle Anwendungsentwicklers/in an der Akademie der bildenden Künste Wien.

227. Ausschreibung der Stelle der Generalsekretärin/des Generalsekretärs des Österreichischen Wissenschaftsrates.

Stipendien, Programme, Preise

228. Ausschreibung Außerordentliches Stipendium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

229. Ausschreibung Arbeitsstipendium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

230. Ausschreibung von Leistungsstipendien an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für das Studienjahr 2005/06.

231. Ausschreibung von Förderungsstipendien an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für das Studienjahr 2005/06.

232. Stipendien des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur am Historischen Institut beim österreichischen Kulturforum in Rom.

233. Call for Scholarship Applications – Nord-Süd-Dialog-Stipendienprogramm.

234. Project Music in ME.

235. Wettbewerb MEDIDA-PRIX 2006.

Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 1. März 2006

 

Kundmachungen

222. Kundmachung der Verlängerung der Betriebsvereinbarung betreffend Gleitzeit.

vereinbarung

abgeschlossen

am heutigen Tage

zwischen

der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien,

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien

vertreten durch den Rektor

o.Univ.-Prof.Mag.Dr. Werner Hasitschka

und dem

Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal

der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien,

vertreten durch seine Vorsitzende

Ing. Brigitte Rechberger

Es wird einvernehmlich bestimmt, dass die Betriebsvereinbarung betreffend Gleitzeit vom 27. Februar 2004 (idF vom 18. Juni 2004) unverändert rückwirkend vom 1. Oktober 2005 bis 31. August 2008 verlängert wird.

Wien, am 1.2.2006

Der Rektor: W. Hasitschka Die Vorsitzende des Betriebsrates: B. Rechberger

223. Kundmachung der Verlängerung der Betriebsvereinbarungen betreffend Urlaubsjahr und Entrichtung des Entgelts.

vereinbarung

abgeschlossen

am heutigen Tage

zwischen

der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien,

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien

vertreten durch den Rektor

o.Univ.-Prof.Mag.Dr. Werner Hasitschka

und dem

Betriebsrat des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals

der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien,

vertreten durch seinen Vorsitzenden

Dr. Stefan Schön

betreffend

die Verlängerung folgender Betriebsvereinbarungen:

Betriebsvereinbarung vom 21. April 2004 über das Urlaubsjahr

Zahl: 1922/2/04

Betriebsvereinbarung vom 21. April 2004 über die Entrichtung des Entgelts

Zahl: 1922/4/04

Einvernehmlich wird bestimmt, dass die oben angeführten Betriebsvereinbarungen unverändert rückwirkend ab 1. Jänner 2006 bis 31. Dezember 2006 verlängert werden.

Wien, am 20. Jänner 2006

Der Rektor: W. Hasitschka Der Vorsitzende des Betriebsrates: S. Schön

Habilitationskommissionen

224. Mitteilung gemäß § 103 (5) UG 02 betreffend Vorschlag für Gutachter einer Habilitationskommission für das Fach Stimmbildung.

Mitteilung gemäß § 103 (5) UG 02 betreffend Vorschlag für Gutachter einer Habilitationskommission

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 25.01.2006 eine Habilitationskommission für das angestrebte Fach Stimmbildung beschlossen.

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren dieses Fachbereiches können ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von Gutachterinnen oder Gutachtern laut § 103 (5) UG 02 bis 2. März 2006 an die Oberbaukurie des Senats, z.H. des Kuriensprechers o.Univ.-Prof. Mag. Wolfgang Heißler, Rennweg 8, 1030 Wien, bzw. e-mail heissler@mdw.ac.at, richten.

Der Vorsitzende: R. Riedmann

Offene Stellen

225. Ausschreibung einer Universitätsprofessur gem. § 99 UG 2002 für Kulturphilosophie am Institut für Kunst- und Kulturwissenschaften an der Akademie der bildenden Künste Wien.

An der Akademie der bildenden Künste Wien ist eine

Universitätsprofessur

gem. § 99 UG 2002

für Kulturphilosophie am Institut für Kunst- und Kulturwissenschaften befristet auf zwei Jahre zu besetzen.

Gewünschte Qualifikationen:

·     eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung oder eine gleich zu wertende wissenschaftliche Eignung;

·     hervorragende wissenschaftliche Qualifikation für das zu besetzende Fach;

·     pädagogische und didaktische Eignung;

·     facheinschlägige Auslandserfahrung.

Interessierte Damen und Herren senden ihre Bewerbung unter Angabe der Kennzahl Nr.03/2006, bis 21.02.2006 an die angegebene Kontaktadresse:

Akademie der bildenden Künste Wien, Personalabteilung, Schillerplatz 3, 1010 Wien. www.akbild.ac.at, Tel.: 01 588 16 – 276, Fax 01 588 16 - 275, e-mail: a.greiner@akbild.ac.at

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Die Akademie der bildenden Künste strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden.

E. Freismuth

226. Ausschreibung der Stelle eines/einer Oracle Anwendungsentwicklers/in an der Akademie der bildenden Künste Wien.

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Oracle-Anwendungsentwickler/in

Aufgabenbereich

Sie sind verantwortlich für die Projektkoordination bei der Einführung des Campus Verwaltungssystems der Akademie der bildenden Künste Wien und betreuen den Betrieb sowie die Weiterentwicklung des Systems.

Gewünschte Qualifikationen

Sie verfügen über einen HTL Abschluss (IT-Fachrichtung) oder gleichwertige Ausbildung sowie mind. 3 Jahre einschlägige Erfahrungen in EDV-gestützten Organisationseinheiten. Darüber hinaus besitzen Sie einschlägige Programmierkenntnisse im Oracle Umfeld, insbesondere Oracle (Web)-Forms, Reports, Java und Pl/Sql sowie Erfahrungen mit Oracle–Datenbanken (9i bzw. 10g) und Oracle Applikation Server. Team- und Kommunikationsfähigkeit wird ebenso vorausgesetzt wie Verlässlichkeit und Belastbarkeit. Einschlägige Kenntnisse im Projektmanagement sowie sehr gute Englischkenntnisse runden Ihr Profil ab.

Interessierte Damen und Herren senden ihre Bewerbung unter Angabe der Kennzahl Nr. 04/2006, bis 21.02.2006 an die angegebene Kontaktadresse:

Akademie der bildenden Künste Wien, Personalabteilung, Schillerplatz 3, 1010 Wien, www.akbild.ac.at, Tel.: 01 588 16 – 276, Fax 01 588 16 - 275, e-mail: a.greiner@akbild.ac.at

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Die Akademie der bildenden Künste strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden.

E. Freismuth

227. Ausschreibung der Stelle einer Generalsekretärin/ eines Generalsekretärs des Österreichischen Wissenschaftsrates.

Der Wissenschaftsrat ist eine Einrichtung des Bundes (§ 119 UG 2002) zur Beratung der Bundesministerin/des Bundesministers, der gesetzgebenden Körperschaften und der Universitäten in Angelegenheiten der Universitäten und in Fragen der Wissenschaftspolitik und der Kunst.

Mit 1.4.2006 gelangt die Position der Generalsekretärin / des Generalsekretärs (A 1/4, v 1/3), befristet bis zum 31.03.2008, zur Besetzung. Für diese anspruchsvolle Aufgabe wird nach einer Persönlichkeit mit folgendem Profil gesucht:

·     Abgeschlossenes Universitätsstudium

·     Englischkenntnisse in Wort und Schrift

·     Fähigkeit zur Erstellung aussagekräftiger Konzepte

·     Gründliche Kenntnisse des Universitäts- und Wissenschaftsbereiches in Österreich

·     Gründliche Kenntnisse des Universitäts- und Wissenschaftsrechts

·     Verständnis für europäische und internationale Entwicklungen im Universitäts- und Wissenschaftsbereich

·     Befähigung zur Leitung des Büros

·     Kommunikative Kompetenz und Teamfähigkeit

·     Auslandserfahrung (Studium und/oder Berufstätigkeit)

·     StaatsbürgerInnenschaft eines EWR-Staates

Der Wissenschaftsrat strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Ihre Bewerbung mit entsprechenden Zeugnissen und Lebenslauf richten Sie bitte bis 25. Februar 2006 an den Wissenschaftsrat, Liechtensteinstr. 22a, 1090 Wien (Tel.: 01 / 319 49 99 - 30) oder per E-Mail an office@wissenschaftsrat.ac.at.

E. Freismuth

Stipendien, Programme, Preise

228. Ausschreibung Außerordentliches Stipendium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Voraussetzungen: vorzulegen sind:
Ausländische(r) ordentliche(r) Studierende(r) zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr aktuelles Studienblatt und Kopie von 
Reisepass oder Personalausweis
Antragstellung zwischen dem 2. + 8. Semester  
Einhaltung der vorgesehenen Studiendauer (gilt auch für ein Zweitstudium)  
Ausgezeichneter Studienerfolg im (in den) zentralen künstlerischen Fach / Fächern Zeugnis(se) des vorangegangenen Semesters aus dem (den) zentralen künstlerischen Fach (Fächern) mit Note „Sehr gut“ oder Diplomprüfungszeugnis
Ausreichende Studientätigkeit in den sonstigen Pflichtfächern und ein positiver Studienerfolg in diesen positive Zeugnisse aus den sonstigen Pflichtfächern (anerkannte Lehrveranstaltungen werden nicht berücksichtigt) 
Soziale Bedürftigkeit entsprechende schriftliche Begründung auf dem Ansuchen (Aufstellung der monatlichen Kosten, Verdienstnachweis der Eltern)

Für Studierende, die bereits eine Studienrichtung an unserer Universität mit Diplom absolviert haben, ist eine Stipendienbewerbung für ein weiteres Studium nicht möglich. Auch Studierende von Doktoratsstudien sind von der Bewerbung ausgeschlossen.

Höhe der Unterstützung: bis zu € 600,--

pro Semester als Einmalauszahlung

Einreichfrist im Sommersemester: 13. Februar - 17. März 2006

Es werden voraussichtlich 12 Stipendien vergeben!

Auf die Zuerkennung des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

Das vollständig ausgefüllte und auch vom/von der HauptfachlehrerIn befürwortete Ansuchen um Zuerkennung dieser einmaligen Geldaushilfe ist gemeinsam mit oben angeführten Beilagen (in Kopie) persönlich fristgerecht in der Studien- und Prüfungsabteilung, 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1 Zi B EG 03, bei Frau Christine Klein, Tel 711 55 DW 6911, abzugeben.

Die Vizerektorin: I. Bontinck

229. Ausschreibung Arbeitsstipendium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Voraussetzungen: vorzulegen sind:
österreichische Staatsbürger; Südtiroler, die der deutschen oder ladinischen Sprachgruppe angehören bzw. Studierende, deren Eltern aus EWR-Staaten kommen und in Österreich leben und berufstätig sind aktuelles Studienblatt und Kopie von 
Reisepass oder Personalausweis
Bewerber, die das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben  
Studium, dass an ein einer in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung mit Auszeichnung im Studienjahr 2005/06 oder ausnahmsweise im Sommersemester 2005 abgeschlossen worden ist. Diplomprüfungszeugnis
Glaubhaftmachung eines Spezialstudiums im In- oder Ausland im Anschluss an die Erlangung des Diploms, muss zur Vorbereitung auf eine solistische Laufbahn oder für eine andere freiberufliche künstlerische Tätigkeit erforderlich sein  

Einreichfrist: 23. Juni 2006

Auf die Zuerkennung des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

Die Vergabe der Stipendien erfolgt durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Doktoratsstudien und postgraduale Lehrgänge unserer Universität werden nicht gefördert.

Das vollständig ausgefüllte Ansuchen um Zuerkennung dieses Stipendiums ist gemeinsam mit den Beilagen, die am Antragsformular ersichtlich sind, persönlich fristgerecht in der Studien- und Prüfungsabteilung, 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1 Zi B EG 03, bei Frau Christine Klein, Tel 711 55 DW 6911, abzugeben.

Die Vizerektorin: I. Bontinck

230. Ausschreibung von Leistungsstipendien an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für das Studienjahr 2005/06.

Ausschreibung von

Leistungsstipendien an der Universität für Musik

und darstellende Kunst Wien für das Studienjahr 2005/06

gemäß  §§ 57-61 Studienförderungsgesetz 1992 (StFG), BGBl.Nr. 305/1992 i.d.g.F.

Leistungsstipendien dienen gem. § 57 StFG zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen.

I. Leistungsstipendien können erhalten

a)     Österreichische Staatsbürger (§ 2 Z 1 iVm § 3 StFG) sowie

b)     Gleichgestellte Ausländer und Staatenlose (§ 2 Z 2 iVm § 4 StFG),

  Das gilt für:

-     Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt.

-     Ausländer und Staatenlose, welche vor Aufnahme an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gemeinsam mit wenigstens einem Elternteil in Österreich über einen Anspruchszeitraum (i.R. 5 Jahre) einkommensteuerpflichtig waren und in Österreich während dieser Zeit den Mittelpunkt der Lebensinteressen hatten und Ausländer, die ursprünglich in Österreich im o.g. Anspruchszeitraum erwerbstätig waren und anschließend zu studieren begonnen haben (Meldezettel, Arbeitsbestätigung).

-     Flüchtlinge im Sinn des Artikels 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl.Nr. 55/1955.

II.  Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums sind gem. § 60 StFG:

1.     die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StFG) des jeweiligen Studienabschnittes (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StFG), das sind: Krankheit des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft u. dgl..

2.     ein Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten von nicht schlechter als 2.0 und

3.     die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen (§ 59 Abs. 2 StFG)

Das Vorliegen der Voraussetzungen ist vom zuerkennenden Organ zu beurteilen.

III. Ausschreibungsbedingungen:

1. Zu erbringende Studiennachweise (§ 59 Abs. 2 StFG)

Studienerfolgsnachweis für den geforderten Zeitraum (Studienjahr 2005/06) bzw. wenn Diplomprüfung dann Diplomprüfungszeugnis (sofern vorhanden)

Sofern im Anspruchszeitraum Studienleistungen im Rahmen eines Austauschprogramms (z.B. Erasmus) erbracht wurden, sind die entsprechenden Anerkennungsbescheide beizubringen.

2. Kriterien für die Auswahl der Stipendiaten (§ 59 Abs. 2 StFG)

Zur Auswahl der Stipendiaten wird in der Regel eine Reihung (nach Studienleistungen) erforderlich sein. Der Bedeutung des zentralen künstlerischen Faches entsprechend wird die Reihung vorgenommen nach

a)     Note(n) im zentralen künstlerischen Fach/in den zentralen künstlerischen Fächern (im Falle einer bereits absolvierten Diplomprüfung: Note der Diplomprüfung);

b) bei Ausschöpfun g der vorhandenen Mittel wird der Notendurchschnitt der sonstigen Pflichtlehrveranstaltungen zur Reihung herangezogen; Personen, die ein anderes Stipendium der Universität für Musik und Darstellende Kunst Wien für dieselben Studienleistungen erhalten haben, werden zurückgereiht.

Erwartet werden folgende Prüfungsleistungen:

a.) DIPLOMSTUDIEN nach KHStG bzw. AHStG

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 1. oder der 2. Diplomprüfung

Ausnahmen: Darstellende Kunst: Hervorragende Studienleistungen nach dem 4. Semester, d.h., wenn mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer mit „Sehr gut“ absolviert wurde und in diesen Fächern keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheint.

Buch und Dramaturgie; Bildtechnik und Kamera; Produktion; Regie; Schnitt: 1. Diplomprüfung bestanden und Notendurchschnitt in den zentralen künstlerischen Fächern in der 4. Semesterstufe „Gut“.

·     Vor der 1. Diplomprüfung bzw. in der Zeit zwischen 1. und 2. Diplomprüfung:

-     umfasst die Studienrichtung ein zentrales künstlerisches Fach/ Hauptfach: Notendurchschnitt 1.0;

      Ausnahmen: Buch und Dramaturgie; Bildtechnik und Kamera; Produktion; Regie;  Schnitt: Notendurchschnitt „Gut“ im zentralen künstlerischen Fach.

-     umfasst die Studienrichtung mehrere zentrale künstlerische Fächer bzw. künstlerische Fächer: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer bzw. künstlerische Fächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein und in diesen Fächern darf keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheinen.

·     Studienrichtung Musiktheaterregie:

Notendurchschnitt 1.0 in den zentralen künstlerischen Fächern

b) Studienrichtung Musikerziehung bzw. Instrumentalmusikerziehung nach AHStG

Ausgezeichneter Erfolg bei der 1. oder der 2. Diplomprüfung

Vor der 1. Diplomprüfung bzw. in der Zeit zwischen 1. und 2. Diplomprüfung

      - mehr als die Hälfte der künstlerischen Fächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein und in diesen Fächern darf keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheinen.

c.) BAKKALAUREATS-, MAGISTER- und DIPLOMSTUDIEN NACH UniStG

BAKKALAUREATS- und MAGISTERSTUDIEN:

·     Bei Bakkalaureatsstudien ist die Antragsstellung frühestens nach Absolvierung der 4. Semesterstufe, bei Magisterstudien ist die Antragsstellung frühestens nach Absolvierung der 2. Semesterstufe zulässig.

·     Umfasst die Studienrichtung ein zentrales künstlerisches Fach: Notendurchschnitt 1.0.

gilt für: Bakk.- und Mag. Studien IGP, sowie Mag. Studien Digital Art-Compositing, Schnitt, Regie, Produktion, Buch und Dramaturgie, Bildtechnik und Kamera.

·     Umfasst die Studienrichtung mehrere zentrale künstlerische Fächer: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein und in diesen Fächern darf keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheinen

es sei denn

·     im Anspruchszeitraum wurde die Bakkalaureats- oder Magisterprüfung absolviert: „mit Auszeichnung bestanden“.

DIPLOMSTUDIEN:

·     Bei Diplomstudien ist die Antragsstellung frühestens nach positiver Absolvierung der 4. Semesterstufe zulässig.

·     Wird im Anspruchszeitraum eine Diplomprüfung abgelegt, so wird nur diese als Beurteilungsgrundlage herangezogen.

·     Im einzelnen gilt folgendes:

Diplomstudium Darstellende Kunst mit den Studienzweigen Schauspiel und Schauspielregie:

Schauspiel:

·     Ab der 4. Semesterstufe: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein und in diesen Fächern darf keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheinen.

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 3.Diplomprüfung

Schauspielregie:

·     2. Diplomprüfung: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein und in diesen Fächern darf keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheinen.

·     Ab der 5. Semesterstufe: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein und in diesen Fächern darf keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheinen.

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 3.Diplomprüfung

Diplomstudium Musikerziehung bzw. Instrumentalmusikerziehung

·     1. Diplomprüfung: mehr als die Hälfte der Prüfungsteile muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein und in diesen Prüfungsteilen darf keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheinen.

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 2. Diplomprüfung

·     In der Zeit zwischen der 1. und 2. Diplomprüfung: mehr als die Hälfte der im künstlerischen Studienfeld gemeldeten, rechtzeitig studienplangemäß absolvierten Fächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein und in diesen Fächern darf keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheinen;

Diplomstudium Dirigieren mit den Studienzweigen Orchesterdirigieren, Chordirigieren, Korrepetition;

Diplomstudium Komposition und Musiktheorie mit den Studienzweigen Komposition, Elektroakustische Komposition, Medienkomposition und Angewandte Musik sowie Musiktheorie;

Diplomstudium Tonmeisterstudium:

·     Kommissioneller Teil der 1. Diplomprüfung: „1.0“

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 2. Diplomprüfung

·     In der Zeit zwischen der 1. und 2. Diplomprüfung: bei mehr als 2 zentralen künstlerischen Fächern: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein und in diesen Fächern darf keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheinen; bei nur 2 zentralen künstlerischen Fächern: Notendurchschnitt 1.0

Diplomstudium Gesang mit den Studienzweigen Lied und Oratorium, Musikdramatische Darstellung:

·     Kommissioneller Teil der 1. Diplomprüfung: „1.0“

·     Kommissioneller Teil der 2. Diplomprüfung: „1.0“

·     In der Zeit zwischen der 1. und 2. Diplomprüfung: Notendurchschnitt 1.0 im zentralen künstlerischen Fach

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 3. Diplomprüfung

·     In der Zeit zwischen der 2. und 3. Diplomprüfung: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein und in diesen Fächern darf keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheinen.

Diplomstudium Instrumentalstudium:

·     Kommissioneller Teil der 2. Diplomprüfung: „1.0“

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 3. Diplomprüfung

·     Vor der 2. Diplomprüfung, bzw. zwischen der 2. und 3. Diplomprüfung: Notendurchschnitt 1.0 im zentralen künstlerischen Fach.

Diplomstudium Musiktheaterregie:

·     Notendurchschnitt 1.0 in den zentralen künstlerischen Fächern.

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der Diplomprüfung

Diplomstudium Musiktherapie:

·     In der Zeit vor der 1. Diplomprüfung: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein und in diesen Fächern darf keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheinen.

·     1. Diplomprüfung: mehr als die Hälfte der Pflichtfächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein und in diesen Fächern darf keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheinen.

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 2. Diplomprüfung

·     In der Zeit zwischen der 1. und 2. Diplomprüfung: Notendurchschnitt 1.0 im zentralen künstlerischem Fach

c.) DOKTORATSSTUDIEN

·     Bis zum Rigorosum:

Notendurchschnitt 1.0, wobei Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mind. 4 Semesterstunden bereits absolviert sein müssen.

·     Nach Ablegung des Rigorosums:

Rigorosum: Notendurchschnitt 1.0

Beurteilung der Dissertation mit „Sehr gut“.

IV. Höhe des einzelnen Leistungsstipendiums:

Ein Leistungsstipendium darf die Höhe des allgemeinen Studienbeitrages für zwei Semester (das sind 726,72 Euro) nicht unterschreiten und 1.500 Euro nicht überschreiten (§ 61 Abs. 1 StFG).

V. Bewerbungsfrist und Bewerbungsunterlagen:

Bewerbungen von Studierenden mit Prüfungsleistungen zwischen dem 1.10.2005 und 30.9.2006 sind samt den geforderten Unterlagen bis spätestens 06.10.2006 im Büro des Studiendirektors (Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Zimmer D 01 35, Tel.: 01/711 55 DW 2011) abzugeben. Unvollständig ausgefüllte Anträge bzw. Anträge mit fehlenden Unterlagen können bei Stipendienvergabe nicht berücksichtigt werden.

VI. Zuerkennung:

Die Zuerkennung der Leistungsstipendien erfolgt durch den Studiendirektor (§ 61 Abs. 3 StFG) nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung besteht nicht (§ 61 Abs. 2 StFG). Die Bewerber werden von der Entscheidung über die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums unverzüglich verständigt.

Der Studiendirektor: M. Stephanides

231. Ausschreibung von Förderungsstipendien an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für das Studienjahr 2005/06.

AUSSCHREIBUNG VON

FÖRDERUNGSSTIPENDIEN AN DER UNIVERSITÄT FÜR MUSIK

UND DARSTELLENDE KUNST WIEN FÜR DAS STUDIENJAHR 2005/06

gemäß §§ 63 – 67 STUDIENFÖRDERUNGSGESETZ 1992 (StFG), BGBl Nr. 305/1992 i.d.g.F.

Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien. Gefördert werden somit z.B. Film- und Theaterprojekte (Gruppenarbeiten), die Teilnahme an Wettbewerben, Kompositionsvorhaben, künstlerische Tätigkeiten außerhalb der Universität, aufwendige Diplomarbeiten und dgl.

I. Förderungsstipendien können erhalten

c)     Österreichische Staatsbürger (§ 2 Z.1 iVm § 3 StFG) sowie

d)     Gleichgestellte Ausländer und Staatenlose (§ 2 Z.2 iVm § 4 StFG),

  Das gilt für:

-     Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt.

-     Ausländer und Staatenlose, welche vor Aufnahme an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gemeinsam mit wenigstens einem Elternteil in Österreich über einen Anspruchszeitraum (i.R. 5 Jahre) einkommensteuerpflichtig waren und in Österreich während dieser Zeit den Mittelpunkt der Lebensinteressen hatten und Ausländer, die ursprünglich in Österreich im o.g. Anspruchszeitraum erwerbstätig waren und anschließend zu studieren begonnen haben (Meldezettel, Arbeitsbestätigung).

-     Flüchtlinge im Sinn des Artikels 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl.Nr. 55/1955.

II. Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums sind gem. § 66 StFG:

1. eine Bewerbung der/des Studierenden um ein Förderungsstipendium zur Durchführung einer nicht abgeschlossenen Arbeit, samt

·     einer Beschreibung der Arbeit,

·     einer Kostenaufstellung und

·     einem Finanzierungsplan.

2. die Vorlage mindestens eines Gutachtens einer/eines Universitätslehrerin/ Universitätslehrers (Universitätsangehörig gem. § 94 Abs 1 Z. 4, 6, 7, 8, Abs 2 UG 2002) zur Kostenaufstellung und darüber, ob der Studierende aufgrund der bisherigen Studienleistungen und seiner Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.

3. die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (das sind Krankheit des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Verschuldens trifft, u.dgl.).

4. die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen

III. Ausschreibungsbedingungen:

1.     Die Vergabe des Förderungsstipendiums erfolgt nach Würdigung des beantragten Projekts unter Berücksichtigung der bisherigen Studienleistungen.

2.     Gilt für alle Studienrichtungen:

Mindeststundenanzahl von 10 Semesterwochenstunden für beide Semester bzw. die ensprechende ECTS-Credits Anzahl wobei mindestens 1 Note aus dem ZKF stammen muss; Notendurchschnitt nicht schlechter als 2.0;

DOKTORATSSTUDIEN

·     Bis zum Rigorosum:

Notendurchschnitt 1.0, wobei Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mind. 4 Semesterstunden bereits absolviert sein müssen.

   Dem Antrag sind ein Studienerfolgsnachweis für den geforderten Zeitraum über die bis dato abgelegten Prüfungen sowie ein Diplomprüfungszeugnis (sofern vorhanden) beizulegen.

   Nach Abschluss des Projektes ist ein Bericht über die Fertigstellung des Projektes und die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel entsprechend dem Förderungsvertrag vorzulegen.

IV. Höhe des einzelnen Förderungsstipendiums:

Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr € 700,-- nicht unterschreiten und € 3.600,-- nicht überschreiten.

25 % des Förderungsstipendiums werden erst nach Vorlage des Endberichts über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums ausbezahlt. Dieser Bericht ist bis spätestens 28. September 2007 vorzulegen.

Folgende Kosten können nicht gefördert werden: Hard- oder Software (außer bei einer vorherigen positiven Begutachtung), Studienbeitrag, Hotelaufenthalt, Lebenshaltungskosten, Miete, Benzin, Fahrausweis der Wiener Linien, Bücher (gilt für solche, die an der Bibliothek entlehnbar sind), Kopien (außer mit fachlicher Begründung).

V. Bewerbungsfrist:

Bewerbungen von Studierenden mit Prüfungsleistungen zwischen dem 1.10.2005 und 30.9.2006 sind samt den geforderten Unterlagen bis spätestens 06.10.2006 im Büro des Studiendirektors (Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Zimmer D 01 35, Tel.:01/711 55 DW 2011) abzugeben. Unvollständig ausgefüllte Anträge bzw. Anträge mit fehlenden Unterlagen können bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt werden!

VI. Zuerkennung:

Die Zuerkennung der Förderungsstipendien erfolgt durch den Studiendirektor (§ 61 Abs. 3 StFG) nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung besteht nicht (§ 61 Abs. 2 StFG). Die Bewerber werden von der Entscheidung über die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums unverzüglich verständigt.

Der Studiendirektor: M. Stephanides

232. Stipendien des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur am Historischen Institut beim österreichischen Kulturforum in Rom.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vergibt für graduierte oder promovierte Akademiker und Akademikerinnen Forschungsstipendien (Euro 900,00 pro Monat) aus den Bereichen der Geistes- und Sozialwissenschaften bzw. der Theologie am Historischen Institut beim Österreichischen Kulturinstitut in Rom. Die Stipendien werden für Arbeitsvorhaben vergeben, deren Thematik sich auf Rom oder allgemein auf Italien bezieht und zu deren Durchführung ein Aufenthalt in Rom notwendig ist. Schwerpunkte der Forschung, für die Stipendien vergeben werden, liegen im Bereich der Geschichte (vom Mittelalter bis zum 20. Jahrhundert, einschließlich der Kirchengeschichte), der Kunstgeschichte und der Altertumswissenschaften. Darüber hinaus werden auch Projekte auf den Gebieten der Musikgeschichte, der Rechtsgeschichte und anderer verwandter Fächer berücksichtigt.

Die Stipendiendauer beträgt einen Monat bis neun Monate.

Einreichtermin: 31. März 2006

Nähere Informationen unter www.stipendien.at

Kontakt: Dr. Barbara Haberl, Abteilung für Stipendien & Preise der ÖAW, A-1010 Wien, Dr. Ignaz-Seipel-Platz 2, Tel: 01 51581-1208, Fax: 01 51581-1264, e-mail: stipref@oeaw.ac.at

E. Freismuth

233. Call for Scholarship Applications – Nord-Süd-Dialog-Stipendienprogramm.

Das Nord-Süd-Dialog-Stipendienprogramm dient zur Förderung von Jungakademiker/innen und Forscher/innen aus außereuropäischen Entwicklungsländern für Studien- bzw. Forschungsvorhaben in Österreich. Im Sinne des Institutional Capacity Building werden Dissertations- und Forschungsarbeiten, die sich auch nach dem Ausbildungsplan des jeweiligen Instituts/ Arbeitgebers im Herkunftsland orientieren sowie Projekte, die auf einer Kooperation zwischen einem wissenschaftlichen Institut in Österreich und der Institution im Heimatland der Kandidat/innen aufbauen, unterstützt.

Das Programm steht grundsätzlich allen Interessierten aus außereuropäischen Entwicklungsländern offen, allerdings werden bei der Vergabe des Nord-Süd-Dialog-Stipendiums Bewerber/innen aus den österreichischen Partnerländern in Afrika, Asien und Lateinamerika sowie Forschungsarbeiten, die den thematischen Schwerpunkten der österreichischen Entwickungszusammenarbeit (OEZA) entsprechen, bevorzugt behandelt.

Die Einreichfrist für Bewerbungen ist der 31.03.2006. Die Antragsstellung erfolgt bei den zuständigen österreichischen Vertretungsbehörden.

Mehr Informationen über die Projekte des OEAD im Bereich Entwicklungszusammenarbeit (EZA) erhalten Sie auf der Website http://www.oead.ac.at/_projekte/eza/ sowie im

ACM - Büro für Akademische Kooperation und Mobilität, Alserstraße 4/1/15/7, A-1090 Wien,

Tel. 01 / 4277-28172, Fax: 01 / 4277-28194; eza@oead.ac.at

E. Freismuth

234. Project Music in ME.

Ongoing conflicts in the Middle East have hindered cultural life for decades and have affected the social sustainability of the region. Reinforcing cultural life by improving cultural infrastructure can lay the ground for lasting stability.

The founders of Music in the Middle East (Music in ME) consider music as a unique power with the ability to create miracles. Music has no borders; music generates mutual understanding and brings people together.

Music in ME supports the musical needs of individuals or groups in the Middle East, to whom music otherwise would be denied due to war, poverty and limited access to music education.

Music in ME seeks to contribute to the:

·     Preservation of musical heritage in the region.

·     Social acceptance of music.

·     Access to diversity of music.

·     Employment opportunities in music.

·     Development of musical education; and Creation of new ensembles.

Music in ME is working on several projects in seven countries:

·     Music and Music education.

·     Music Therapy.

·     Performances.

·     Infrastructure Development.

·     Documentation & Preservation.

More Information:

http://www.musicinme.net/

info@musicinme.net

E. Freismuth

235. Wettbewerb MEDIDA-PRIX 2006.

Die Gesellschaft für Medien in der Wissenschaft e.V. (GMW) schreibt diesjährig zum siebten Mal einen trinationalen Wettbewerb aus, den MEDIDA-PRIX, um didaktisch motivierte Aktivitäten zu unterstützen, die einen besonderen Beitrag zur Qualitätssicherung und zur nachhaltigen Verankerung digitaler Medien in der Hochschullehre leisten.

Als Einreichungen kommen sowohl Neuentwicklungen, der didaktisch innovative Einsatz bereits bestehender Produkte als auch strategisch angelegte Konzepte zur Integration digitaler Medien in die Hochschullehre in Betracht. Das Spektrum der Einreichungen ist bewusst weit gefasst. Beispiele und Anregungen finden Sie insbesondere in der Projektdatenbank aller Einreichungen der vergangenen Ausschreibungsrunden unter www.medidaprix.org (projekte/ projektsuche bzw. projekte/ finalisten seit 2000). Im Vordergrund steht nicht das Medienprodukt, sondern die didaktisch motivierte Lehr- und Lernumgebung bzw. der Hochschulentwicklungsprozess.

Einreichungen werden entgegengenommen in den Kategorien:

·     „Digitale Medien in der Hochschullehre“ und

·     „Hochschulentwicklung mit Digitalen Medien“.

Das Preisgeld von EURO 100.000,-- (diesjährig finanziert vom schweizerischen Staatssekretariat für Bildung und Forschung, SBF) wird auf Basis einer Juryentscheidung zweckgebunden für die weitere Projektentwicklung vergeben. Der Preis richtet sich an alle Studierenden, HochschulmitarbeiterInnen und –lehrerInnen in Österreich, Deutschland und der Schweiz.

Projekteinreichungen werden bis zum 31. März 2006 entgegengenommen.

Detaillierte Informationen unter:

MEDIDA-PRIX - Mediendidaktischer Hochschulpreis der GMW, Organisationsbüro (Monika Topper), c/o IWM, Konrad-Adenauer-Str. 40, D-72072 Tübingen, Tel.: +49 (0)7071/ 979-341, Fax: -105

eMail: medidaprix@iwm-kmrc.de, Internet: http://www.medidaprix.org

E. Freismuth

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck: 

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth

Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: 711 55/DW 6103