MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2002/03 ausgegeben am 30. Juni 2003 25. Stück

272. Kundmachung der Änderung des Studienplanes für das Lehramtsstudium aus den Unterrichtsfächern Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung.

273. Kundmachung des Studienplanes für das Bakkalaureatsstudium Musik- und Bewegungspädagogik sowie das Magisterstudium Musik- und Bewegungspädagogik.

274. Kundmachung des Studienplans für das Diplomstudium Musiktherapie.

275. Kundmachung des Studienplans für das interuniversitäre Doktoratsstudium der Naturwissenschaften.

 

272. Kundmachung der Änderung des Studienplanes für das Lehramtsstudium aus den Unterrichtsfächern Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung.

 Die Studienkommission Lehramtsstudium hat in ihrer Sitzung vom 15.5.2003 die Änderung des Studienplans für das Lehramtsstudium aus den Unterrichtsfächern Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung beschlossen.

 Die Änderung wurde gemäß § 15 Abs. 3 Universitäts-Studiengesetz (UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997 i.d.g.F., mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003, GZ: 52.353/5-VII/6/2003, nicht untersagt.

 Die geänderte Verordnung lautet wie folgt: siehe Anhang

Der Rektor: W. Hasitschka

273. Kundmachung des Studienplanes für das Bakkalaureatsstudium Musik- und Bewegungspädagogik sowie das Magisterstudium Musik- und Bewegungspädagogik.

 Die Studienkommission Musik- und Bewegungserziehung/Musiktherapie hat in ihrer Sitzung vom 20.3.2003 den Studienplan für das Bakkalaureatsstudium Musik- und Bewegungspädagogik „Rhythmik/Rhythmisch-musikalische Erziehung“ sowie das Magisterstudium Musik- und Bewegungspädagogik „Rhythmik/Rhythmisch-musikalische Erziehung“ beschlossen.

 Der Studienplan wurde gemäß § 15 Abs. 3 Universitäts-Studiengesetz (UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997 i.d.g.F., mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 27. Juni 2003, GZ. 52.352/36-VII/6/2003, nicht untersagt.

 Die Verordnung lautet wie folgt: siehe Anhang

Der Rektor: W. Hasitschka

274. Kundmachung des Studienplans für das Diplomstudium Musiktherapie.

 Die Studienkommission Musik- und Bewegungserziehung/Musiktherapie hat in ihrer Sitzung vom 27.1.2003 den Studienplan für das Diplomstudium Musiktherapie beschlossen.

 Der Studienplan wurde gemäß § 15 Abs. 3 Universitäts-Studiengesetz (UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997 i.d.g.F., mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003, GZ: 52.352/19-VII/6/2003, nicht untersagt.

 Die Verordnung lautet wie folgt: siehe Anhang

Der Rektor: W. Hasitschka

275. Kundmachung des Studienplans für das interuniversitäre Doktoratsstudium der Naturwissenschaften.

 Die Studienkommission Doktoratsstudium und individuelles Diplomstudium hat in ihrer Sitzung vom 25.3.2003 den Studienplan für das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gemeinsam mit der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik der Universität Wien beschlossen.

 Der Studienplan wurde gemäß § 15 Abs. 3 Universitäts-Studiengesetz (UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997 i.d.g.F., mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003, GZ: 52.365/5-VII/6/2003, nicht untersagt.

 Die Verordnung lautet wie folgt: siehe Anhang

Der Rektor: W. Hasitschka

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck: 

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth

Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: 711 55/DW 6101

 

studienplan

für das Lehramtsstudium aus den Unterrichtsfächern

Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Beschluss der Studienkommission für das Lehramtsstudium vom 3. Juni 2002; nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 20. Juni 2002, GZ 52.352/30-VII/D/2/2002

Geändert mit Beschluss der Studienkommission für das Lehramtsstudium vom 15. Mai 2003; nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003, GZ 52.353/5-VII/6/2003

Auf Grund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 3.2 d) des Universitäts-Studiengesetzes, (UniStG) BGBl I Nr. 48/1997 i.d.g.F., wird verordnet:

 

INHALT

Seite

1. Qualifikationsprofil 3

2. Umfang, Dauer und Gliederung des Studiums 6

3. Zulassungsprüfung 6

4. Wahl der Instrumente 7

5. Allgemeine Pädagogik, Schulpraktikum 7

6. Lehrveranstaltungsarten 7

7. Lehrveranstaltungsübersicht „ME“ (Semesterstunden) 8

8. Lehrveranstaltungsübersicht „ME“ inklusive ECTS 10

9. Lehrveranstaltungsübersicht „IME“ (Semesterstunden) 12

10. Lehrveranstaltungsübersicht „IME“ inklusive ECTS 13

11. Freie Wahlfächer 14

12. Schwerpunktbildung 15

13. Anerkennung von Studien der Pädagogischen Akademien 16

14. Informationspaket 16

      a) Unterrichtsfach „Musikerziehung“ 16

      b) Unterrichtsfach „Instrumentalmusikerziehung“ 20

15. Prüfungsordnung 21

      a) Unterrichtsfach „Musikerziehung“ 21

      b) Unterrichtsfach „Instrumentalmusikerziehung“ 22

16. Inkrafttreten des Studienplanes und Übergangsbestimmungen 23

 

1. Qualifikationsprofil

(1) Präambel

Das Lehramtsstudium für die künstlerischen Unterrichtsfächer „Musikerziehung“ und „Instrumentalmusikerziehung“ an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien dient gemäß Universitäts-Studiengesetz (UniStG, Anlage 1 Z 3) der fachlichen, fachdidaktischen und der pädagogischen wissenschaftlich-künstlerischen Berufsvorbildung für die Ausübung des Lehramtes an mittleren und höheren Schulen und verwandten Lehranstalten sowie im Falle von Musikerziehung an Pädagogischen Akademien. In diesem Sinne bildet es die Grundlage für die Phase der Ausbildung zum Lehrberuf (Unterrichtspraktikum), wie sie im Bundesgesetz über das Unterrichtspraktikum definiert ist. Das Lehramtsstudium als Berufsvorbildung und die schulpraktische Ausbildung der Studienabsolventinnen und der Studienabsolventen im Unterrichtspraktikum werden in ihrem engen Bezug zueinander gesehen; ähnliches gilt für den Bezug zwischen dem Studienplan und dem schulischen Lehrplan.

Über den Bezug des Lehramtsstudiums zum Berufsfeld Schule hinaus zielt es ab auf die Vorbildung für verschiedene weitere musikpädagogische Berufsfelder wie die Erwachsenenbildung, die außerschulische Jugendarbeit, die freie und institutionalisierte Kulturarbeit, die Medien usw. Ferner bereitet das Lehramtsstudium auf ein weiterführendes Doktoratsstudium vor.

Das Lehramtsstudium schliesst gemäß Universitäts-Studiengesetz (§ 66 und Anlage 1 Z 3.7 lit.d) mit der Verleihung des Titels „Magistra/Magister der Künste“, „Magistra/Magister artium“ („Mag.art“) ab, in Abhängigkeit vom anderen gewählten Unterrichtsfach ggf. mit dem akademischen Grad „Mag. phil.“ oder „Mag.rer.nat.“.

Im Hinblick auf den Lehrberuf leistet das Studium einen Beitrag zur Entwicklung der Persönlichkeit der Studierenden, indem es künstlerische, wissenschaftliche und (musik-)pädagogische Erfahrungen ermöglicht und fördert. Diese Erfahrungen bilden die Grundlage für die Fähigkeit zur Wahrnehmung und Mitgestaltung künstlerischer, bildungspolitischer und gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen. Die im Studium zu erwerbenden Qualifikationen befähigen die Absolventinnen und Absolventen zur professionellen, gesellschaftlich relevanten Vermittlung von Musik, also von Kunst, in Produktion und Rezeption.

Die Besonderheit des Studiums besteht in der engen Verbindung von Praxis und Theorie zum einen durch die enge Verknüpfung der eigenen künstlerischen Praxis mit kunst- und kulturtheoretischer, historischer und pädagogisch-didaktischer Reflexion und zum andern durch die Wechselwirkung von Erfahrungen im universitären Raum mit solchen im kulturellen Umfeld, im Besonderen im System Schule.

Der Ausgangs- und Angelpunkt des Studiums ist die stete Klärung und bewusste Weiterentwicklung der eigenen musikalischen Identität der Studierenden. Dem dienen die vertieften künstlerischen Erfahrungen im instrumentalen Spiel, der Kompetenzerwerb in den Instrumental- und Vokalpraktika wie im Bereich der Spielpraxis und Leitung von Ensembles, die theoretische und wissenschaftliche Begegnung mit der Musik und ihrer Rezeption in Geschichte und Gegenwart sowie insbesondere die Auseinandersetzung mit didaktischen Fragen und Konzepten. Die musikalische Identität der Studierenden ist die Basis für die Ausstrahlungskraft der späteren Musiklehrerinnen und Musiklehrer sowie für ihre Offenheit gegenüber der Vielfalt von Musik, der historisch, regional und international verfügbaren musikalischen Stile und Formen und der damit konnotierten Werteorientierungen; sie ist die Voraussetzung für die kompetente Auseinandersetzung mit denjenigen Musiken, die für die Schülerinnen und Schüler der Zukunft von besonderer Bedeutung sind. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich mit Hilfe der Studienangebote ein individuelles Profil erarbeiten, aufgrund dessen sie sich optimal, die eigenen Ressourcen und spezifischen Qualifikationen nutzend, auf den Lehrberuf vorbereiten. Gleichzeitig wird die Erarbeitung des individuellen Profils als ein nie abgeschlossener Prozess erkannt, so dass das Ergebnis des Studiums auch in der grundlegenden Motivation zum lebenslangen Lernen und damit zur berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung besteht.

(2) Künstlerisches Studienfeld: Musikgestaltung

Das künstlerische Studienfeld umfasst vor allem die instrumentale und vokale Ausbildung, also das erste Instrument, weitere Instrumente bzw. die verschiedenen Instrumentalpraktika, das Bewegungs- und Tanzpraktikum, den Bereich Ensemblespiel und Ensemble-Leitung sowie den Komplex Musiktheorie und Hören. Es nimmt ca. die Hälfte des gesamten Studiums in Anspruch.

Als entscheidende Zielperspektive steht im künstlerischen Studienfeld nicht virtuoses instrumentales bzw. vokales Können im Vordergrund, sondern die Erlangung der Reife einer sinnvollen, intelligenten und selbständigen Auseinandersetzung mit Musik vor dem Hintergrund eines persönlichen, individuellen Ausdruckswillens und mit der Perspektive der Vermittlung der Musik an Schülerinnen und Schüler. Instrumental-technische Fertigkeiten sind auf jedem Niveau angemessen mit der künstlerischen Ausdrucksfähigkeit auszubalancieren.

Die Arbeit im künstlerischen Studienfeld – solistisch und im Ensemble – intendiert die handwerkliche und künstlerische Kompetenz zum einen zur Interpretation musikalischer Werke, zum andern zur Improvisation, zu Komposition und Arrangement und zur experimentellen Gestaltung von Musik (auch mit Einbeziehung moderner Technologien) sowie ferner zum sinnvollen, stilistisch angemessenen Einsatz des Instrumentalspiels und Singens im Unterricht (Anleitung und Begleitung des Singens und Musizierens, Demonstration musikalischer Sachverhalte usw.).

Im Hinblick auf den schulischen Musikunterricht kommt der musikalischen Handlungsfähigkeit im Bereich der sogenannten Popularmusik (Jazz, Rock, Pop, Songs, Tanzmusik usw.) besondere Bedeutung zu.

Die Studienangebote im künstlerischen Studienfeld sollen die späteren Musiklehrerinnen und Musiklehrer auch befähigen, über die Schule hinausgehend am lokalen bzw. regionalen Musikleben aktiv teilzunehmen.

(3) Wissenschaftliches Studienfeld: Musikkultur

Die wissenschaftlichen Anteile des Lehramtsstudiums zeichnen sich durch eine direkte Verbindung zum künstlerischen und pädagogischen Tun aus. Wissenschaftliche Untersuchung oder Betrachtung und Theoriearbeit vergewissern sich, soweit es irgend sinnvoll möglich ist, des Bezugs zu tatsächlichen musikalischen Erfahrungen und zur Praxis der Vermittlung von Musik. Unter dieser Prämisse stehen im Vordergrund des (musik-)wissenschaftlichen Studienfeldes der Erwerb von Wissen über Musik und über die geschichtliche und gegenwärtige Bedeutung von Musik und Kultur, die Auseinandersetzung mit Wissenschaft und Kulturtheorie sowie die Frage nach der Vermittlung des Wissens und der Ergebnisse der Wissenschaften.

Die Studienangebote sind gekennzeichnet durch ein weites Verständnis von Wissenschaft. Demnach werden verschiedenste Formen von Theoriearbeit gefördert, die ein In-Beziehung-Setzen von Mensch und Musik unterstützen. Dies gilt besonders für die Fähigkeiten, sich einen Einblick in den Forschungsstand eines musikbezogenen Themas zu verschaffen, die Grundprinzipien der wissenschaftlichen Arbeitstechnik verstehen und anwenden zu können, Erfahrungswissen und handlungspraktisches Wissen zu berücksichtigen und zu nutzen sowie die Kompetenz, den eigenen Prozess des Wissenserwerbs reflektieren und im Sinn der Vermittlungsarbeit verwerten zu können.

Gleichermaßen grundlegend ist die immer neu zu stellende Frage nach der Aktualität in wissenschaftlicher Lehre und Forschung sowie deren Methodik. Die Frage nach der Aktualität bezieht sich sowohl auf die Geschichte der Produktion und Rezeption von Musik als auch auf die vielschichtige gegenwärtige Praxis in Kunst und Kultur. Hierzu gehört nicht zuletzt die inhaltliche und methodische Offenheit gegenüber neuen Richtungen in den internationalen Musik- und Kulturwissenschaften, im Besonderen aus den Bereichen der „Cultural Studies“ und der „Gender Studies“.

Die Angebote im (musik-)wissenschaftlichen Studienfeld orientieren sich am Ideal einer möglichst umfassenden Allgemeinbildung. In diesem Sinne intendieren sie die Vermittlung breiten Allgemeinwissens über die Entwicklung von Musik und ästhetischer Theorien der Vergangenheit und Gegenwart, sie zielen ab auf ein hilfreiches Überblickswissen über kultur- und sozialgeschichtliche Entwicklungen und sie fördern das Problembewusstsein für die soziale Dimension und Funktion sowie den fundamentalen Zusammenhang von Kunst, Kulturtheorie und Gesellschaft. Die Entstehung und Wirkung der Musik wird dabei grundsätzlich im interdisziplinären Kontext begriffen; so bereitet das wissenschaftliche Studienfeld auch auf die Fähigkeit zu fächerübergreifendem Unterrichten vor.

Das Studium fördert die Fähigkeit zur selbständigen Recherche und zur adäquaten Präsentation kulturwissenschaftlicher Studien, die Fähigkeit zu klarer, sachgerechter Kommunikation und Argumentation, die Fähigkeit zu konstruktiver Kritik und Selbstreflexion, die Fähigkeit zur interdisziplinären Arbeit im Bereich von Kunst und Kultur, die Fähigkeit zum eigenständigen Verfassen von Texten über musikwissenschaftliche und kulturtheoretische Themen sowie die Kompetenz, Entwicklungen jeweils aktueller Strömungen der Musik und des musikalischen Verhaltens wahrnehmen und angemessen vermitteln zu können.

(4) Pädagogisches Studienfeld: Musikvermittlung

Das (musik-)pädagogische Studienfeld umfasst sowohl die allgemeine pädagogisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung, wie sie im Einzelnen vom Institut für die Schulpraktische Ausbildung der Universität Wien erläutert wurde („Bildungstheorie und Gesellschaftskritik“, „Theorie der Schule“, „Pädagogische Probleme der ontogenetischen Entwicklung“, „Theorie und Praxis des Lehrens und Lernens“, „Theorie und Praxis des Erziehens und Beratens“, „Theorie und Praxis der Schulentwicklung“) als auch die verschiedenen Ebenen der musikpädagogischen Theorie und Praxis.

Der musikpädagogisch-didaktische Bereich zielt vor allem auf die Vernetzung der im künstlerischen und im wissenschaftlichen Studienfeld erfahrenen Vermittlungsmöglichkeiten ab. Die Vermittlung wird hier als solche zum Thema der Reflexion und der Praxiserprobung. Dem dienen verschiedene Ebenen musikdidaktischen Denkens und Handelns von der Untersuchung und kritischen Betrachtung der Musikerziehung der Vergangenheit einschließlich der darin zu beobachtenden Methoden, Konzepte und Ideologien bis zu unterrichtspraktischen Übungen im Experimentierfeld des Seminars oder der Unterrichtsversuche in der Schule. Indem die Erfahrungen der Studierenden im künstlerischen und wissenschaftlichen Studienfeld konkret im Hinblick auf ihre Vermittlungsmöglichkeiten im Berufsfeld Schule bedacht, konzeptionell weiterentwickelt und praktisch erprobt werden, kommt es zu produktiven Rückwirkungen auf die Motivation und Gestaltung des Studienalltags: Die Erkenntnisse aus den Unterrichtsversuchen in der pädagogischen Praxis legen es nahe, die eigene Qualifizierung im instrumentalen Spiel oder im Wissenserwerb stets neu zu bedenken und zu justieren.

Die musikdidaktische Sicht schärft das Auge für Fragen, die auch im künstlerischen und wissenschaftlichen Bereich des Studiums auftreten, z. B. solche nach der Bedeutung der Kunst im Umgang mit Musik – unterschiedlichster Menschen mit verschiedensten Musiken –, nach dem Hintergrund des Entstehens und Wirkens von Musik in kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten, nach der Bedeutung der Musik im Zusammenwirken der anderen Künste wie Malerei, Tanz, Dichtkunst usw.

Die Musikdidaktik, indem sie sich mit der Perspektive des schulischen Unterrichts im künstlerischen Tun, in der wissenschaftlichen Arbeit und in der Reflexion dieser Handlungsebenen bewegt und entwickelt, thematisiert wichtige Aspekte des Lehramtsstudiums: Sie postuliert die eigene, personale Auseinandersetzung mit Kunst und künstlerischem Tun auf spezifische Weise: Sie fordert für den Lehrberuf die prinzipielle Offenheit der Studierenden, ihre Neugierde gegenüber allen „Musiken“ (Stilen, Ausdrucksformen, vor allem im Bereich der Jugendkulturen) und verlangt die Fähigkeit zum respektvollen Begegnen mit „fremden“ Kulturen, zur konstruktiven Auseinandersetzung mit dem „Anderen“, vor allem natürlich mit den tatsächlichen, dynamisch sich verändernden kulturellen Verhaltensweisen der Schülerinnen und Schüler. Im musikpädagogischen Studienfeld geht es um den Erwerb der Kompetenz, gute „Atmosphären“ für künstlerische Arbeit mit Schülerinnen und Schülern, vor allem im Bereich der gemeinsamen musikalischen Aktivitäten, zu schaffen, die Interaktion und Kommunikation zu fördern; es geht um die Fähigkeit, produktive Prozesse zu initiieren und zu moderieren und ggf. mit Konflikten konstruktiv umzugehen. Im Mittelpunkt der fachdidaktischen Arbeit steht die Entwicklung der Fertigkeiten und Fähigkeiten, Unterrichtsprozesse – den jeweils gegebenen Situationen entsprechend (Vorbildung, Alter, Interessen usw.) und unter dem Aspekt der Methoden und Sozialformen variantenreich – zu planen, zu gestalten und zu reflektieren.

2. Umfang, Dauer und Gliederung des Studiums

(1) Das Lehramtsstudium im Unterrichtsfach „Musikerziehung“ ist mit einem zweiten Unterrichtsfach zu kombinieren. Es dauert 9 Semester und umfasst 140 Semesterstunden sowie die schulpraktische Ausbildung (gemäß Anlage 1 Z 3.4 lit.d und 3.6 UniStG), die an der Universität Wien in Zusammenarbeit mit dem Stadtschulrat für Wien zu absolvieren ist.

Das Lehramtsstudium im Unterrichtsfach „Instrumentalmusikerziehung“ kann nur mit „Musikerziehung“ als zweites Unterrichtsfach kombiniert werden. Es dauert 9 Semester und umfasst 86 Semesterstunden, sowie die schulpraktische Ausbildung (gemäß Anlage 1 Z 3.4 lit.d und 3.6 UniStG), die an der Universität Wien in Zusammenarbeit mit dem Stadtschulrat für Wien zu absolvieren ist.

Im 2. Studienabschnitt ist in einem der Studienfächer eine von einem befugten Lehrenden zu betreuende wissenschaftliche Diplomarbeit zu verfassen.

Das Studium gliedert sich in 2 Studienabschnitte, die jeweils mit einer mehrteiligen Diplomprüfung abgeschlossen werden.

Der erste Studienabschnitt bei „Musikerziehung“ umfasst 4 Semester mit 67 Semesterstunden Pflichtfächern, der zweite Studienabschnitt umfasst 5 Semester mit 59 Semesterstunden Pflichtächern, auf die freien Wahlfächer entfallen 14 Semesterstunden.

Der erste Studienabschnitt bei „Instrumentalmusikerziehung“ umfasst 4 Semester mit 34 Semesterstunden Pflichtfächern, der zweite Studienabschnitt umfasst 5 Semester mit 43 Semesterst unden Pflichtfächern, auf die freien Wahlfächer entfallen 9 Semesterstunden.

(2) Die Studieneingangsphase bei „Musikerziehung“ ist in den ersten beiden Semestern zu absolvieren und hat folgende Lehrveranstaltungen zu umfassen:

Aus dem künstlerischen Studienfeld

-     Erstes Instrument/Gesang - 3 SSt

-     Zweites Instrument/Instrumentalpraktika mindestens - 4 SSt (im Falle von Gesang als erstes Instrument mindestens - 6 SSt)

-     Tonsatz und Hören - 6 SSt

Aus dem wissenschaftlichen Studienfeld

-     Einführung in die Musik - 2 SSt

Aus dem pädagogischen Studienfeld

-     Einführung in die Musikpädagogik - 2 SSt

Die Studieneingangsphase bei „Instrumentalmusikerziehung“ ist in den ersten beiden Semestern zu absolvieren und hat folgende Lehrveranstaltungen zu umfassen:

Aus dem künstlerischen Studienfeld

·     Instrument – 4 SSt

·     Instrument – 4 SSt

Aus dem pädagogischen Studienfeld – 2 SSt

3. Zulassungsprüfung

Die Zulassungsprüfung für „Musikerziehung“ besteht aus mehreren Prüfungsteilen:

a.     Gehörtest und Allgemeine Musiklehre

b.     Blattsingen

c.     1. Instrument (auch Gesang möglich)

d.     2. Instrument

e.     Gesang

f.     Musikalische Gruppenarbeit

Die Zulassungsprüfung „Instrumentalmusikerziehung“ besteht aus dem künstlerischen Vortrag für das 1. und das 2. Instrument, wobei die Anforderungen für das 2. Instrument den Anforderungen des 1. Instruments bei ME gleichzuhalten sind.

Die Zulassungsprüfungen werden jährlich einmal abgehalten; weitere Informationen können dem Informationsblatt „Zulassungsprüfung“ entnommen werden.

4. Wahl der Instrumente

Im Rahmen des Studiums des Unterrichtsfaches „Musikerziehung“ müssen in jedem Fall Klavier, Gesang und ein (oder mehrere weitere) Instrument(e) bzw. Instrumentalpraktika belegt werden.

Eines der Instrumente oder Gesang muss als „1. Instrument“ ( = Künstlerisches Hauptfach) gewählt werden. Das 1. und 2. Instrument dürfen nicht derselben Instrumentengruppe angehören.

Sowohl bei der Zulassungsprüfung als auch bei den Diplomprüfungen wird im Künstlerischen Hauptfach (1. Instrument) ein höheres d.h. adäquates Niveau vorausgesetzt.

Im Rahmen des Unterrichtsfaches „Instrumentalmusikerziehung“ sind zwei Instrumente aus unterschiedlichen Instrumentengruppen als künstlerische Hauptfächer zu belegen (1. Instrument/ Gesang und 2. Instrument/ Gesang ).

Im 1. Instrument/ Gesang wird vergleichsweise ein höheres adäquates künstlerisches Niveau vorausgesetzt als im 2. Instrument/ Gesang.

Bei gleichzeitigem Studium desselben Instruments (des Gesanges) in den Fächern Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung erwächst kein Anspruch auf höheres Unterrichtsausmaß als 2 Wochenstunden im Semester.

Die im gegebenen Fall entfallenden Instrumental(Gesangs-)stunden sind im gleichen Ausmaß durch Ersatzwahlfächer zu ersetzen.

Im Fall von identischen Prüfungsfächern sind die Wochenstunden, die in ME nicht absolviert werden müssen, durch andere Lehrveranstaltungen im selben Ausmaß zu ersetzen (Ersatzwahlfächer).

5. Allgemeine Pädagogik, Schulpraktikum

Die pädagogisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung und schulpraktische Ausbildung der Lehramtskandidaten wird zur Zeit vom Institut für die schulpraktische Ausbildung an der Universität Wien am Universitätsstandort Wien durchgeführt.

Die näheren Bestimmungen sind dem Studienplan des Instituts für die schulpraktische Ausbildung an der Universität Wien zu entnehmen.

6. Lehrveranstaltungsarten

EI Einzelunterricht

KE Künstlerischer Einzelunterricht

PR Praktikum

SE Seminar

SP Seminar mit Praktikum

SU Seminar mit Übung

UE Übung

VK Vorlesung mit Konversatorium

VU Vorlesung mit Übung

 

7. Lehrveranstaltungsübersicht „ME“ (Semesterstunden)

    1.StA 2. StA gesamt
Studienfelder (Prüfungsfächer) Typ SSt SSt SSt
Künstlerisches Studienfeld: Musikgestaltung 41 32 73
Erstes Instrument / Gesang KE 6 6 12
Zweites Instrument / Instrumentalpraktika   11 6 17
2. Instrument KE 2-4 2-4 4-6
wahlweise, wenn Klavier 1. Instrument        
2. Instrument Klavier KE 4 0-2 4-6
Pflicht, wenn Klavier nicht 1. Instrument)        
Klavier- / Tasteninstrumente-Praktikum KE 2-4 0-4 2-6
bei 2. Instrument Klavier jedoch:   2 2-4 4-6
Instrumentalpraktikum Schlagwerk UE 1-4 0-5 1-6
Instrumentalpraktikum Gitarre UE 1-4 0-5 1-6
Praktikum: Musizieren in Gruppen UE 0-4 0-6 0-6
Schulpraktisches Musizieren 1 UE 0-2 0 0-2
Musikbearbeitung / Multimedia UE 1-4 0-2 1-4
Bewegungs- / Tanzpraktikum UE 2-4 0-2 2-6
Gesang (Stimmbildung), Vokalpraxis   6 8 14
Gesang / Stimmbildung KE 4 4 8
entfällt bei Gesang 1. Instrument, dafür aus        
Instr.-, Gesangs- bzw. Ensemblepraktika 4/4        
Gesangspraktikum Klassik oder Jazz/Pop KE 0 2 2
Gesangspraktikum Popularmusik KE 0 2 2
Sprechtechnik und Rhetorisches Verhalten UE 2 0 2
Ensemble / Ensemble-Leitung   6 6 12
Chor bzw. Kammerchor UE 4 0 4
Dirigieren 1 UE 2 0 2
Chorleitung UE 0 2-4 2-4
Ensemble / Ensemble-Leitung Popularmusik UE 0 2-4 2-4
Musiktheorie und Hören   12 6 18
Tonsatz und Hören 1-6 SU 12 4 16
Arrangement Popularmusik, entweder im 1. oder 2. StA SU 0-2 0-2 2
         
         
Wissenschaftliches Studienfeld: Musikkultur 14 10 24
Einführung in die Musik VK 2 0 2
Musikgeschichte 1/2 VK 4 0 4
Musikgeschichte 3 VK 0 2 2
Musikhistorisches Seminar 1 SE 0 2 2
Musikanalyse 1 SE 0 2 2
Kulturtheorien und Kulturgeschichte VK 2 0 2
Stilgeschichte der Popularmusik VK 2 0 2
Theorie populärer Musikformen SE 0 1 1
Phänomen Klang VK 2 0 2
Europäische und österreichische Volksmusik VK 2 0 2
Ethnomusikologie SE 0 1 1
Strukturen des gegenw. Musiklebens SE 0 2 2
         
         
         
Pädagogisches Studienfeld: Musikvermittlung 9 13 22
Einführung in die Musikpädagogik VK 2 0 2
Konzepte der Musikvermittlung SE 0 2 2
Fachdidaktische Seminare SE 4 4 8
Unterrichtslehre SP 2 4 6
Kinder- und Jugendstimmbildung UE 0 1 1
Musikpädagogische Projekte SE 1 2 3
         
          
         
Pädagogisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung 3 4 7
         
         
Freie Wahlfächer 7 7 14
(eigene Tabelle)        
         
         
         
         
Gesamtsumme   74 66 140
         

SSt = Semesterstunden

 

8. Lehrveranstaltungsübersicht „ME“ inklusive ECTS

  1. StA 2. StA Gesamt
Studienfelder (Prüfungsfächer) Typ SSt ss sl ECTS SSt ss sl ECTS SSt ss sl ECTS
Künstlerisches Studienfeld   41 25 66 33 32 18 50 25 73 43 116 58
Erstes Instrument / Gesang KE 6 10 16 8 6 10 16 8 12 20 32 16
Zweites Instrument / Instr.-prakt.   11 9 20 10 6 4 10 5 17 13 30 15
2. Instrument KE 2-4       2-4       4-6      
wahlweise, wenn Klavier 1. Instrument                          
2. Instrument Klavier KE 4       0-2       4-6      
Pflicht, wenn Klavier nicht 1. Instrument)                          
Klavier- / Tasteninstrumente-Praktikum KE 2-4       0-4       2-6      
bei 2. Instrument Klavier jedoch:   2       2-4       4-6      
Instrumentalpraktikum Schlagwerk UE 1-4       0-5       1-6      
Instrumentalpraktikum Gitarre UE 1-4       0-5       1-6      
Praktikum: Musizieren in Gruppen UE 0-4       0-6       0-6      
Schulprakt. Musizieren 1 UE 0-2       0       0-2      
Musikbearbeitung / Multimedia UE 1-4       0-2       1-4      
Bewegungs- / Tanzpraktikum UE 2-4       0-2       2-6      
Gesang (Stimmbldg.), Vokalpraxis 6 0 6 3 8 0 8 4 14 0 14 7
Gesang / Stimmbildung KE 4       4       8      
entfällt bei Gesang 1. Instrument, dafür aus                          
Instr.-, Gesangs- bzw. Ensemblepraktika 4/4                          
G.-praktikum Klassik oder Jazz/Pop KE 0       2       2      
G.-praktikum Popularmusik KE 0       2       2      
Sprechtechnik + Rhetor. Verhalten UE 2       0       2      
Ensemble / Ensemble-Leitung   6 2 8 4 6 2 8 4 12 4 16 8
Chor bzw. Kammerchor UE 4       0       4      
Dirigieren 1 UE 2       0       2      
Chorleitung UE 0       2-4       2-4      
Ensemble / E-Ltg Popularmusik UE 0       2-4       2-4      
Musiktheorie und Hören   12 4 16 8 6 2 8 4 18 6 24 12
Tonsatz und Hören 1-6 SU 12       4       16      
Arrangement Popularmusik 
entweder im 1. oder 2. StA
SU 0-2       0-2       2      
                           
                           
Wissenschaftl. Studienfeld   14 6 20 10 10 8 18 9 24 14 38 19
Einführung in die Musik VK 2 0 2 1 0 0 0 0 2 0 2 1
Musikgeschichte 1/2 VK 4 2 6 3 0 0 0 0 4 2 6 3
Musikgeschichte 3 VK 0 0 0 0 2 1 3 1,5 2 1 3 1,5
Musikhistorisches Seminar 1 SE 0 0 0 0 2 2 4 2 2 2 4 2
Musikanalyse 1 SE 0 0 0 0 2 2 4 2 2 2 4 2
Kulturtheorien und Kulturgeschichte VK 2 1 3 1,5 0 0 0 0 2 1 3 1,5
Stilgeschichte der Popularmusik VK 2 1 3 1,5 0 0 0 0 2 1 3 1,5
Theorie populärer Musikformen SE 0 0 0 0 1 1 2 1 1 1 2 1
Phänomen Klang VK 2 1 3 1,5 0 0 0 0 2 1 3 1,5
Europäische und österr. Volksmusik VK 2 1 3 1,5 0 0 0 0 2 1 3 1,5
Ethnomusikologie SE 0 0 0 0 1 1 2 1 1 1 2 1
Strukturen des gegenw. Musiklebens SE 0 0 0 0 2 1 3 2 2 1 3 1,5
                           
Pädagogisches Studienfeld   9 5 14 7 13 13 26 13 22 18 40 20
Einführung in die Musikpädagogik VK 2 0 2 1 0 0 0 0 2 0 2 1
Konzepte der Musikvermittlung SE 0 0 0 0 2 2 4 2 2 2 4 2
Fachdidaktische Seminare SE 4 2 6 3 4 2 6 3 8 4 12 6
Unterrichtslehre SP 2 2 4 2 4 4 8 4 6 6 12 6
Kinder- und Jugendstimmbildung UE 0 0 0 0 1 1 2 1 1 1 2 1
Musikpädagogische Projekte SE 1 1 2 1 2 4 6 3 3 5 8 4
                           
                           
                           
Pädagog.-wiss. Berufsvorbildung 3 1 4 2 4 2 6 3 7 3 10 5
                           
                           
Freie Wahlfächer   7 5 12 6 7 5 12 6 14 10 24 12
(eigene Tabelle)                          
                           
                           
                           
Schulpraktikum                       12 6
                           
                           
Diplomarbeit                       30 15
                           
Gesamtsumme   74 42 116 58 66 46 112 56 140 88 270 135
                           

ECTS = European Credit Transfer System

SSt = Semesterwochenstunden

ss = self study

sl = study load

 

9. Lehrveranstaltungsübersicht „IME“ (Semesterstunden)

    1.StA 2. StA Gesamt
Studienfelder (Prüfungsfächer) Typ SSt SSt SSt
Künstlerisches Studienfeld   22 22 44
1. Instrument / Gesang KE 8 8 16
2. Instrument / Gesang KE 8 8 16
Kammermusik 1. Instrument UE 2 2 4
Kammermusik 2. Instrument UE 2 2 4
Praktikum Popularmusik UE 1 1 2
Praktikum Korrepetition UE 1 1 2
         
         
Wissenschaftl. Studienfeld   4 6 10
Geschichte Spiel + Literatur 1. Instrument VK 2 2 4
Geschichte Spiel + Literatur 2. Instrument VK 2 2 4
Stilkunde und Aufführungspraxis VK 0 2 2
         
         
Pädagogisches Studienfeld   5 11 16
Methodik 1. Instrument UE 1 1 2
Methodik 2. Instrument UE 1 1 2
Allgem. Didaktik des Instr.-Unterrichts SE 1 1 2
Fachdidaktisches Seminar 1. Instrument SE 0 2 2
Fachdidaktisches Seminar 2. Instrument SE 0 2 2
Unterrichtslehre 1. Instrument SU 0 2 2
Unterrichtslehre 2. Instrument SU 0 2 2
Methodik des instrument. Gruppenunterrichts 1 SU 2 0 2
         
Pädagog.-wissen. Berufsvorbildung 3 4 7
         
         
Freie Wahlfächer 4 5 9
(siehe Tabelle Studienplan ME)        
         
         
Gesamtsumme 38 48 86
         

SSt = Semesterstunden

 

10. Lehrveranstaltungsübersicht „IME“ inklusive ECTS

    1StA       2StA       Ges        
Studienfelder (Prüfungsfächer) Typ SSt ss sl ECTS SSt ss sl ECTS SSt ss sl ECTS  
Künstlerisches Studienfeld   22 46 68 34 22 46 68 34 44 92 136 68  
1. Instrument / Gesang KE 8 20 28 14 8 20 28 14 16 40 56 28  
2. Instrument KE 8 20 28 14 8 20 28 14 16 40 56 28  
Kammermusik 1. Instrument UE 2 2 4 2 2 2 4 2 4 4 8 4  
Kammermusik 2. Instrument UE 2 2 4 2 2 2 4 2 4 4 8 4  
Praktikum Popularmusik UE 1 1 2 1 1 1 2 1 2 2 4 2  
Praktikum Korrepetition UE 1 1 2 1 1 1 2 1 2 2 4 2  
Wissenschaftliches Studienfeld 4 8 12 6 6 12 18 9 10 20 30 15  
Geschichte Spiel + Literatur 1. Instr. VK 2 4 6 3 2 4 6 3 4 8 12 6  
Geschichte Spiel + Literatur 2. Instr. VK 2 4 6 3 2 4 6 3 4 8 12 6  
Stilkunde und Aufführungspraxis VK 0 0 0 0 2 4 6 3 2 4 6 3  
Pädagogisches Studienfeld   5 5 10 5 11 11 22 11 16 16 32 16  
Methodik 1. Instrument UE 1 1 2 1 1 1 2 1 2 2 4 2  
Methodik 2. Instrument UE 1 1 2 1 1 1 2 1 2 2 4 2  
Allgem. Didaktik des Instr.-Unterrichts SE 1 1 2 1 1 1 2 1 2 2 4 2  
Fachdidaktisches Sem. 1. Instrument SE 0 0 0 0 2 2 4 2 2 2 4 2  
Fachdidaktisches Sem. 2. Instrument SE 0 0 0 0 2 2 4 2 2 2 4 2  
Unterrichtslehre 1. Instrument SU 0 0 0 0 2 2 4 2 2 2 4 2  
Unterrichtslehre 2. Instrument SU 0 0 0 0 2 2 4 2 2 2 4 2  
Methodik d. instr. Gruppenunterrichts 1 SU 2 2 4 2 0 0 0 0 2 2 4 2  
Pädagog.-wiss.Berufsvorbildung 3 1 4 2 4 2 6 3 7 3 10 5  
Freie Wahlfächer 4       5       9 11 20 10  
Schulpraktikum                       12 6  
Diplomarbeit                       30 15  
                     60;        
Gesamtsumme 38 60 94 47 48 71 114 57 86 142 270 135  

ECTS = European Credit Transfer System

SSt = Semesterstunden

ss = self study

sl = study load

 

11. Freie Wahlfächer

Freie Wahlfächer    
Musikgestaltung Std. Typ
Diplomandenseminar 2.0 SE
Chorprojekt 2.0 UE
Dirigieren 2 2.0 UE
Elektroakustische Musik 1.0 KE
Ensemble Gesang 2.0 UE
Ensemble Kammermusik 2.0 UE
Erstes Instrument (Ergänzung) 0.5 KE
Gesang (Ergänzung) 0.5 KE
Gesang: Methodik 2.0 VU
Gesangspraktikum 1.0 KE
Gitarrepraktikum 1.0 UE
Historischer Tanz 1.0 UE
Hören / Gehörbildung 1.0 UE
Instrument: Methodik 2.0 VU
Instrumentation und Arrangement 2.0 UE
Klavierpraktikum 1.0 KE
Komposition und Arrangement Popularmusik 2.0 SU
Komposition für audiovisuelle Medien 2.0 SE
Konzentrationspraxis 1.0 UE
Literaturkunde des Gesangs 2.0 VU
Literaturkunde des Instruments 2.0 VU
Methodik des instrumentalen Gruppenunterrichts 2 2.0 SU
Moderne Notation 2.0 VK
Multimediale Musikproduktion 2.0 PR
Musikproduktion 2.0 PR
Pop- und Jazzharmonielehre 1 2.0 SU
Schlaginstrumentenpraktikum 1.0 UE
Stilkunde und Aufführungspraxis 2.0 VK
Studiopraktikum 2.0 PR
Tonsatz 2.0 SE
Volksmusikpraktikum 2.0 PR
Zeitgenössische Musik 2.0 VK
Zeitgenössische Chormusik 2.0 UE
Musikkultur    
Diplomandenseminar 2.0 SE
Elektronische Medien in der kulturellen Kommunikation 2.0 SU
Europäische Volksmusik 2.0 SU
Frau und Musik 2.0 SE
Hörfunk: Musikprogramm-Gestaltung 2.0 UE
Instrumentenkunde und Klanganalyse 2.0 SE
Kulturwissenschaft - Kulturtheorie 2.0 SE
Literaturkunde des Instruments 2.0 VU
Medientechnologie für den Musiklehrberuf 2.0 VU
Methoden der Sozialwissenschaften 2.0 SE
Musikalische Akustik 2.0 VK
Musik nach 1945 2.0 VK
Musikanalyse 2 2.0 SE
Musikästhetik 2.0 VK
Musikethnologie 2.0 SE
Musikgeschichte (Diplomandenseminar) 2.0 SE
Musikhistorisches Seminar 2 2.0 SE
Musikpräsentation 2.0 SE
Musikpsychologie 2.0 SE
Musikrezeption und elektronische Medien 2.0 SE
Musiksoziologie 2.0 VK
Popularmusik 2.0 PR
Popularmusik: Forschungspraktikum 2.0 SU
Sprechen über Musik 2.0 SE
Stilkunde und Aufführungspraxis 2.0 SE
Musikvermittlung    
Diplomandenseminar 2.0 SE
Bewegungserziehung im schulischen Musikunterricht 2.0 VU
Computer im Musikunterricht 2.0 UE
Didaktik der Neuen Musik 2.0 VU
Didaktik und Lehrpraxis der Elementaren musikalischen Erziehung 2.0 SU
Didaktik zeitgenössischer Popularmusik 2.0 VU
Kommunikationstraining für den Musiklehrberuf 2.0 SU
Körperbildung und Bewegungslehre 2.0 UE
Kulturmanagement - Kulturökonomie 2.0 SE
Methoden im Musikunterricht 2.0 SU
Methodik des Instruments 2.0 UE
Modelle angewandter Musikpädagogik 2.0 SE
Modelle schulischen Musikunterrichts 2.0 SE
Musikalische Bewegungserziehung in Theorie und Praxis 2.0 SE
Musikpädagogik in Geschichte und Gegenwart 2.0 SE
Musikpädagogisches Forschungsseminar 2.0 SU
Musikvermittlung im Kulturbetrieb 2.0 SE
Musikvermittlung in Kinder- und Jugendkonzerten 2.0 SU
Musizieren im schulischen Klassenverband 2.0 SU
Probleme des schulischen Musikunterrichts 2.0 SE
Qualitätsmanagement im Musikunterricht 2.0 SE
Rhythmisch-musikalische Erziehung 2.0 UE
Schulbezogene Musikdidaktik 2.0 SE
Schulpraktisches Musizieren im Ensemble 2 2.0 UE

12. Schwerpunktbildung

Auf Antrag der/des Studierenden kann die Studiendekanin/der Studiendekan/das Monokratische Organ für studienrechtliche Angelegenheiten inhaltlich verwandte Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 8 Semesterwochenstunden als Schwerpunkt anerkennen. Der Schwerpunkt ist im Diplomprüfungszeugnis auszuweisen.

13. Anerkennung von Studien der Pädagogischen Akademien

Absolventinnen und Absolventen der pädagogischen Akademien mit Lehramtsprüfung Musikerziehung wird nach bestandener Zulassungsprüfung ihre Vorbildung zur Ablegung der 1. Diplomprüfung, unter der Bedingung, dass folgende Lehrveranstaltungen absolviert werden:

-     Erstes Instrument/Gesang - 3 SSt

-     aus dem Bereich „Zweites Instrument/Instrumentalpraktika - 3 SSt

-     aus dem Bereich „Ensemble/Ensemble-Leitung – 2 SSt

-     Musiktheorie und Hören - 2 SSt

im Unterrichtsfach „Musikerziehung“ anerkannt.

14. Informationspaket

a) Unterrichtsfach „Musikerziehung“

(1) Künstlerisches Studienfeld: Musikgestaltung

Erstes Instrument / Gesang

Das 1. Instrument (entsprechend: Gesang) ist wesentlicher Träger der musikalisch- künstlerischen Ausbildung auf hohem Niveau. Zur technischen Entwicklung ist vor allem künstlerisches Erleben und breites musikalisches Verständnis zu fördern.

Dies bedeutet eine Einführung in die Vielfalt historischer und zeitgenössischer Musikstile, die Entwicklung von Fähigkeiten, eine eigene Interpretationen finden und vertreten zu können sowie die Auseinandersetzung mit Grundlagen der Improvisation und der freien Gestaltung am Instrument.

Zweites Instrument / Instrumentalpraktika

Das 2. Instrument dient der Erweiterung des praktisch-musikalischen Erfahrungsbereiches.

Studierende, deren 1. Instrument nicht Klavier ist, müssen Klavier als 2. Instrument wählen. In diesem Fall ist neben dem Literaturspiel auch Klavierpraktikum für die Schule, speziell im Bereich der Popularmusik einzubeziehen.

Die diversen Instrumentalpraktika dienen dazu, eine gewisse Vielfalt musikpraktischen Könnens auf verschiedensten Instrumenten für die musikpädagogische Arbeit zu sichern. Die musikalische Arbeit mit diversen Instrumenten (etwa Gitarre und das Instrumentarium der Perkussion) dient der Befähigung, sie speziell beim Musizieren mit Gruppen kennenzulernen und einzusetzen.

Klavier- / Tasteninstrumente-Praktikum

Sowohl am Klavier als auch auf elektronischen Keyboards werden Fertigkeiten vermittelt, die in der musikalischen Arbeit mit Gruppen von besonderer Bedeutung sind. Hierbei ist dem Bereich der Popularmusik besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Der künstlerische Anspruch im Rahmen dieser Lehrveranstaltung bezieht sich weniger auf das Literaturspiel als auf musikpraktische Fertigkeiten wie stilgerechte Formen der Begleitung, die Fähigkeit, einfache Stücke aus dem Gehör wiederzugeben sowie auf Grundlagen der Improvisation.

Bewegungs- / Tanzpraktikum

Die Lehrveranstaltung dient dazu, die Studierenden in verschiedenste Formen der Bewegung und des Tanzes zur Musik einzuführen. Dabei sollen Aspekte der Rhythmik ebenso Eingang finden wie Konzepte der freien Bewegung zur Musik sowie der Umgang mit vorgegebenen Choreografien zu historischen und aktuellen Tänzen. Besonderes Augenmerk ist auf die Körperlichkeit von Musik, auf ihre Möglichkeiten zur Entspannung, Ko nzentration oder Aktivierung zu legen.

Gesang (Stimmbildung) / Vokalpraxis

Dem Fach Gesang bzw. Stimmbildung kommt im Rahmen der Vorbereitung auf den Musiklehrberuf eine eminent große Bedeutung zu. Die Entwicklung einer gesunden und tragfähigen Stimme sowie die Ausbildung der Fähigkeit, verschiedenen musikalischen Stilen adäquaten stimmlichen Ausdruck zu verleihen, bilden die Basis sowohl des Umgangs mit Musik im schulischen Unterricht als auch generell der Kommunikation in der musikpädagogischen Berufspraxis. Inhalt und Ziel des Gesangs- bzw. Stimmbildungs-Unterrichts sind vor allem das bewusste Erleben und gezielte Einsetzen der eigenen Stimme, Erfahrungen mit den Funktionen von Atem und Haltung beim Singen, Grundlagen der Stimmphysiologie, Ansatzpunkte der stimmbildnerischen Arbeit mit Laien, die Gesunderhaltung der Stimme sowie das Erkennen, Vermeiden und Beheben von Stimmfehlern, die Hinführung zum richtigen Üben und die Steigerung der künstlerischen Ausdrucksfähigkeit. Als musikalische Grundlage des Gesangsunterrichts wie auch der Gesangspraktika dienen verschiedenste Bereiche der Musik wie Alte Musik, Oratorium, Lied, Volksmusik, Oper, Operette, Musical, Songs, Chansons, Jazz, Rock, Pop und Neue Musik. Dem sorgsamen, stilgerechten und künstlerisch vielfältigen Einsatz der Stimme wird große Aufmerksamkeit geschenkt.

Die Ausbildung der Gesangsstimme wird durch den Sprechunterricht (Sprechtechnik und Rhetorisches Verhalten) im Hinblick auf den Einsatz der Stimme im Lehrberuf sinnvoll ergänzt.

Ensemble / Ensemble-Leitung

Das Fach Ensemble und Ensemble-Leitung vermittelt Erfahrungen speziell in der musikalischen Arbeit mit kleineren und größeren Gruppen. Die eine Grundlage bildet dabei die eigene Praxis vor allem im Chorsingen, die andere die Fähigkeit, das Musizieren von Gruppen anzuleiten. Grundlagen der Dirigiertechnik sowie der künstlerisch anspruchsvollen Leitung und der methodisch angemessenen Erarbeitung von Musikwerken verschiedenster Stile und Schwierigkeitsgrade werden in diesem Fach vermittelt und trainiert. Neben der Chorarbeit wird ein Schwerpunkt im Bereich der Popularmusik gesetzt.

Musiktheorie und Hören

Die Fächerkombination Musiktheorie und Hören stellt einen wesentlichen Schnittpunkt zwischen theoretischem Wissenserwerb und praktischer Ausübung dar und soll mithelfen, künftige Musikpädagoginnen und Musikpädagogen zu befähigen, Musik zu verstehen und zu machen. Berührungsflächen ergeben sich mit Musikgeschichte, Formenlehre und Analyse, Stilkunde sowie Instrumentenkunde.

Ziel und Inhalt dieses Studienkomplexes ist die Vermittlung von Grundlagenwissen und dessen praktische Anwendung in stilistisch möglichst breit gefächerten traditionellen und zeitgenössischen Kompositions- und Satztechniken und deren hörendes Erfassen. Als Zugänge zur Musiktheorie fungieren eigene tonsetzerische Übungen, die Lese- und Höranalyse sowie das Erarbeiten von satztechnischen Bezeichnungs- und Analysemethoden.

(2) Wissenschaftliches Studienfeld: Musikkultur

Einführung in die Musik

Die Lehrveranstaltung dient dazu, die Vielfalt der Musik und möglicher Betrachtungs- und Umgangsweisen zu öffnen und zu thematisieren. Hierbei geht es insbesondere um eine Beschreibung und Demonstration der verschiedenen Zugänge und Methoden der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Musik, etwa aus der Position der Kultursoziologie, Geschichte, Psychologie, Pädagogik, Ethnologie, Medizin, Wirtschaft etc. Die Veranstaltung ist als interdisziplinäre Ringvorlesung für die Eingangsphase des Studiums konzipiert.

Musikgeschichte

Inhalt der Vorlesungen ist eine Kombination aus einem musikhistorischen Überblick mit der Problematisierung unterschiedlicher Fragestellungen und Zugänge (Strukturgeschichte, Problemgeschichte, Fallstudien). Ein Teil der Lehrveranstaltung besteht aus der Vermittlung konkreter musikhistorischer Arbeitstechniken.

Musikhistorisches Seminar

Aufbauend auf die musikgeschichtlichen Vorlesungen wird im musikhistorischen Seminar ein ausgewähltes Thema der Musikgeschichte vertiefend und exemplarisch behandelt.

Kulturtheorie und Kulturgeschichte

Die Veranstaltung bietet Einblicke und Diskussionsmöglichkeiten verschiedener Deutungen von Kunst und Kultur im Laufe der Geschichte und in der Gegenwart. Dabei finden sowohl verschiedenste Kunstformen und –stile Berücksichtigung als auch die Perspektiven verschiedener Disziplinen wie der Kunstgeschichte, der Kultursoziologie etc.

Die Veranstaltung wird von einem wissenschaftlichen Institut unter Hinzuziehung externer Experten für die Eingangsphase angeboten.

Stilgeschichte der Popularmusik

In der „Stilgeschichte der Popularmusik“ werden die Studierenden in die Vielfalt der Genres, Stile und Substile der Popularmusik (Schlager, Folk, Pop/Rock, Dance, Jazz, Latin, World etc.) eingeführt. Anhand ausgewählter Kapitel aus Geschichte und Gegenwart der Popularmusik wird das Wechselspiel zwischen Zeitereignissen / Generationserfahrungen, Musikmarkt und künstlerischen Ausdrucksformen verdeutlicht. Dabei wird eine erlebnisreiche Darstellung der einzelnen Stilfelder angestrebt sowie die jeweilige Basisliteratur vermittelt.

Theorie der populären Musikformen

Das Seminar „Theorie populärer Musikformen“ dient der Heranführung der Studierenden an wissenschaftliche Texte der Popularmusikforschung. Anhand exemplarischer Beispiele werden dem Gegenstand angemessene Analysemethoden sowie kunst-, kultur- und mediengeschichtliche Zusammenhänge erkundet und diskutiert. Dabei sind jeweils auch aktuelle Popularitätsphänomene zu thematisieren.

Phänomen Klang

Die Studierenden werden in Theorie und Praxis der physikalischen und physiologischen Dimensionen des musikalischen Klanges und seiner Erzeugung eingeführt. In der Veranstaltung werden sowohl die Funktionsweisen der musikalischen Instrumente (traditionelle und elektronische) als auch die Gesetze der Akustik und ihre Wirkungsweisen auf den menschlichen Körper thematisiert.

Europäische und österreichische Volksmusik

Einführung in die verschiedenen Stile europäischer Volksmusikkulturen in ihrer räumlichen Gliederung und historischen Schichtung und in ihren gesellschaftlichen Bezügen. Einblick in die österreichische Volksmusikforschung (Personen, Literatur, Institutionen) und die wichtigsten Traditionen der Volksmusik in Österreich.

Ethnomusikologie

Diese Lehrveranstaltung geht einerseits von ganz konkreten Beispielen aus verschiedenen Musikkulturen aus, andererseits geht es um die theoretische Behandlung von internationalen Wissenschaftstraditionen, Methoden und Geisteshaltungen. Die Lehrveranstaltung dient der musikalischen Horizonterweiterung für den Unterricht, insbesondere auch im Umgang mit Schülerinnen und Schülern aus anderen Kulturen und bietet einen großen Überblick. Es wird mit vielen Hör- und Videobeispielen sowohl aus dem europäischen als auch dem außereuropäischen Raum gearbeitet.

Musikanalyse

Erkennen von strukturellen, formalen und stilistischen Komponenten innerhalb eines Musikstücks als Grundlage für die adäquate (musikalische und verbale) Interpretation eines Werkes

Reflexion über die Zusammenhänge zwischen den vom Komponisten eingesetzten Kompositionstechniken und der Intention, der diese unterworfen sind

Integrative Sicht des Kunstwerks über die Grenzen der Fachgebiete hinweg.

Dabei werden Fertigkeiten aus Harmonielehre, Kontrapunkt, Formenlehre und Stilkunde an Originalwerken erprobt. Das Kennenlernen von möglichst vielfältigen Methoden und Techniken der Analyse sowie deren Anwendung bildet eine zentrale Aufgabe der Lehrveranstaltung.

Strukturen gegenwärtigen Musiklebens

In der Auseinandersetzung mit den wesentlichen Strukturprinzipien und Institutionen des Musiklebens wird die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Anteilnahme am aktuellen musikalischen Geschehen gefördert. Herausgearbeitet wird der Stellenwert von Musik im Netz von kulturpolitischen, ökonomischen, technischen, urheberrechtlichen, medialen und kulturindustriellen Existenzbedingungen und Interessen. Kernpunkte sind weiters die Multifunktionalität von Musik, der Aspekt des zunehmenden Stilpluralismus, Probleme der musikalischen Sozialisation und Rezeption im Zeitalter der Mediamorphose und empirische Erhebungen zur Ermittlung musikalischer Präferenzen. Ziel ist die Weckung des Verständnisses für unterschiedliche musikalische Lebenswelten und Verhaltensweisen.

(3) Pädagogisches Studienfeld: Musikvermittlung

Einführung in die Musikpädagogik

In dieser Vorlesung geht es um die systematischen und historischen Voraussetzungen des allgemeinbildenden Musikunterrichts. Theoretische Einblicke in diese Voraussetzungen tragen zu einer realistischen Richtweise der aktuellen Bedingungen und Möglichkeiten schulischen Musikunterrichts bei. Zum Inhalt der Vorlesung gehören ausgewählte Einzelheiten aus den Bereichen Musikalische Allgemeinbildung und Musikpädagogik, Vielfalt der Musik, Musikalische Sozialisation, Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern im Musikunterricht, Historische Spuren abendländischer Musikpädagogik sowie verschieden angelegte Rahmenkonzepte für den Musikunterricht.

Konzepte der Musikvermittlung

Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung erhalten Studierende die Möglichkeit, wesentliche Konzepte der Musikvermittlung (historisch und aktuell) kennenzulernen, sie anhand von Unterrichtsbeispielen zu erleben und sich mit den dahinterstehenden Bildern des Menschen und der Musik auseinanderzusetzen.

Anforderungen an die Studierenden: regelmäßige Teilnahme, schriftliche Darstellung und Reflexion eines musikdidaktischen Konzeptes, Durchführung eines entsprechenden Unterrichtsbeispieles mit der Gruppe als Basis für die Diskussion des Konzeptes.

Fachdidaktische Seminare

Die Fachdidaktischen Seminare dienen dazu, Methoden der Musikvermittlung und deren didaktische Hintergründe in ihrer Vielfalt kennenzulernen und sie in ihrer Wirkung zu durchschauen. Aus diesem Grund wird darauf Wert gelegt, dass die Studierenden verschiedene methodische Zugänge zur Musik selbst erleben, sowohl in der Rolle als InitiatorIn als auch als Gruppenmitglied. Dabei geht es ebenso um Methoden des Singens, Musizierens, Improvisierens und Musik-Erfindens wie um verschiedenste Formen, mit der Sprache, der Malerei, der Bewegung, des szenischen Spiels etc. auf Musik zu reagieren sowie um Möglichkeiten, effektiv und fantasievoll mit Informationen über Musik umzugehen. In der Reflexion spielt u.a. die Angemessenheit der Methode für das jeweilige Thema und die jeweilige Situation eine besondere Rolle. Anhand exemplarischen Musikunterrichtes werden die Studierenden außerdem in Techniken des Beobachtens und Analysierens von Unterrichtsprozessen eingeführt. Ein weiterer wichtiger Bereich der Fachdidaktischen Seminare ist, vor allem im Kontext der Unterrichtsplanung, die praxisorientierte Auseinandersetzung mit dem aktuellen schulischen Lehrplan sowie mit publizierten Unterrichtsmaterialien und mit Schulbüchern.

Anforderungen an die Studierenden: regelmäßige Teilnahme, Erarbeitung wenigstens einer Unterrichtseinheit im Rahmen des Seminares und Erstellen einer schriftlichen Dokumentation, Verfassen von Protokollen, Vorbereitung und Durchführung eines musikpädagogischen Abschlussprojektes.

Unterrichtslehre

Die Lehrveranstaltung besteht aus einer didaktischen Einheit zum Thema Unterrichtsplanung und Unterrichtsvorbereitung, einer vom Studierenden gehaltenen Unterrichtseinheit in einer Schulklasse und einer didaktischen Einheit, in der Inhalte und Aspekte des Unterrichtens thematisiert werden, die sich aus der konkret gehaltenen Stunde unmittelbar ergeben. Im Vordergrund steht die Person des Studierenden mit ihrem jeweils individuellen Erfahrungs- und Fähigkeitshintergrund. Die Lehrveranstaltung bietet den Studierenden die Möglichkeit, das im Studium Erlernte anzuwenden und auf diese Weise das Berufsfeld Schule an das Studium sinnvoll an- und rückzubinden.

Kinder- und Jugendstimmbildung

In dieser Lehrveranstaltung sollen einerseits theoretische Grundlagen (Physiologie des Atem- und Stimmapparates etc.) andererseits konkrete und praktische Erfahrungen mit Kindern und Jugendlichen vermittelt werden. Hierbei geht es um das Kennenlernen und Entdecken stimmbildnerischer Methoden und Möglichkeiten in der sängerischen Arbeit mit Kinder- und Jugendgruppen sowie um die gezielte Beobachtung, die eigene Gestaltung und die Reflexion der stimmbildnerischen Arbeit.

Musikpädagogische Projekte

Zwei Semesterwochenstunden sind der Planung, Durchführung und Auswertung eines musikpädagogischen Projektes gewidmet. Dabei steht es den Studierenden frei, ob sie diese Aufgabe im Rahmen eines Projektes an der Universität, in Kooperation mit dem Lehrer einer Schule, in Zusammenarbeit mit einem Konzertveranstalter oder in einem sonstigen selbst gewählten Rahmen erfüllen. Die eine Wochenstunde dient der Einführung in das Projektmanagement, dem Erarbeiten von Ideen, der Prozessbegleitung während der Vorbereitung und Durchführung sowie der Auswertung der Projekte. Unabhängig von diesen punktuellen Treffen in der Gruppe arbeiten die Beteiligten im wesentlich selbstständig an dem jeweiligen Projekt.

Anforderungen an die Studierenden: regelmäßige Teilnahme an den Informations- und Koordinationstreffen, Entwicklung eines musikpädagogischen Projektes für eine selbstgewählte Zielgruppe einzeln oder im Team, Durchführung und Auswertung.

b) Unterrichtsfach „Instrumentalmusikerziehung“

(1) Künstlerisches Studienfeld

1. Instrument bzw. Gesang und 2. Instrument bzw. Gesang

(Künstlerische Hauptfächer)

Beide gewählten Instrumente sind wesentlicher Träger der musikalisch-künstlerischen Ausbildung auf hohem Niveau. Zur technischen Entwicklung, die stets vor dem Hintergrund künftiger Instrumentallehrerpraxis zu sehen ist, soll vor allem künstlerisches Erleben und breites musikalisches Verständnis gefördert werden.

Kammermusik 1. Instrument / Kammermusik 2. Instrument

dient zur Erweiterung des praktisch- musikalischen Erfahrungsbereiches. Die Lehrveranstaltung soll darüber hinaus auf vielfältige Weise Fähigkeiten, wie Hören, Flexibilität, musikalisches Reaktionsvermögen etc. schärfen.

Praktikum Popularmusik

dient einerseits breiter musikalischer, andererseits aber auch praktischer Erfahrung. Es sollen jene Möglichkeiten ausgearbeitet werden, die sich mit Popularmusik und den beiden gewählten Instrumenten für den Instrumentalunterricht in der Schulpraxis ergeben.

Praktikum Korrepetition

umfasst Solokorrepetition in den beiden Instrumenten, Pianisten, Cembalisten und Organisten absolvieren diese Lehrveranstaltungen als aktive Korrepetitoren. Korrepetition ist einerseits als Ergänzung des Repertoires, andererseits als unverzichtbare künstlerische Erfahrung anzusehen.

(2) Wissenschaftliches Studienfeld – Musikkultur

Geschichte Spiel + Literatur 1. bzw. 2. Instrument

Die Lehrveranstaltung behandelt einerseits die Entwicklungsgeschichte der Instrumente, andererseits die historischen Aspekte der einzelnen Instrumentalrepertoires im Zusammenhang mit den Prozessen und Stationen der Kompositions- und Gattungsgeschichte. Einen Schwerpunkt bildet die Problematisierung vermeintlich „üblicher“ Repertoires und die Untersuchung möglicher Alternativen. Ferner finden die im engeren Sinn pädagogischen Repertoires Beachtung.

Stilkunde und Aufführungspraxis

Die Lehrveranstaltung soll das Bewusstsein und die Kritikfähigkeit für Notentexte und deren Editionsqualität schärfen. Darüber hinaus werden wichtige Kapitel der Aufführungspraxis einführend behandelt und zur Diskussion gestellt.

 

(3) Pädagogisches Studienfeld – Musikvermittlung

Methodik

Soll vorerst allgemeine Zugänge zum Instrumentalunterricht öffnen, sowohl historische, als auch experimentelle Aspekte einbeziehen und eine grundlegende und breite Zusammenschau methodischer Betrachtungsweisen vermitteln.

Allgemeine Didaktik des Instrumentalunterrichts

Bietet die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Ansatzpunkten allgemein instrumentaldidaktischer Problemstellungen. Die daraus resultierenden Fragen gehen bewusst über den didaktischen Bereich der beiden jeweils gewählten Instrumente hinaus.

Fachdidaktisches Seminar

Das auf das jeweilige Instrument bezogene Fachdidaktische Seminar soll den Studierenden neben der theoretischen Reflexion vor allem aber auch die Möglichkeit einräumen, Unterricht praktisch unter Anleitung zu planen, durchzuführen und zu hinterfragen.

Unterrichtslehre

Bedeutet Thematisierung der sich aus dem Unterricht ergebenden Inhalte und ihrer praktischen Umsetzung in der Schulsituation.

Methodik des instrumentalen Gruppenunterrichts

Aufarbeitung und Darlegung wichtiger grundlegender methodischer Aspekte des instrumentalen Gruppenunterrichts (sowie weiterführender Organisationsformen) als dem traditionellen Einzelunterricht gleichberechtigte Unterrichtsform

15. Prüfungsordnung

a) Unterrichtsfach „Musikerziehung“

(1) Grundsätzlich sind die einzelnen Prüfungsfächer in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen zu absolvieren.

(2) Erste Diplomprüfung:

·     Die 1. Diplomprüfung gilt als bestanden, wenn alle Pflichtlehrveranstaltungen des 1. Studienabschnittes positiv absolviert wurden.

·     Voraussetzung ist ferner die erfolgreiche Teilnahme an den Freien Wahlfächern im Ausmaß von 7 Semesterstunden.

Im Diplomprüfungszeugnis scheinen die Benotungen als Gesamtnoten der in den einzelnen Studienfeldern erbrachten Leistungen auf:

·     Künstlerisches Studienfeld: Musikgestaltung

·     Wissenschaftliches Studienfeld: Musikkultur

·     Pädagogisches Studienfeld: Musikvermittlung

(3) Diplomarbeit:

Die Diplomarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis dient, ein Thema aus dem Bereich der Fächer des Unterrichtsfaches Musikerziehung selbständig zu bearbeiten.

Die Diplomarbeit ist nur in einem Unterrichtsfach zu verfassen.

Das Thema der Diplomarbeit sowie der Beurteiler und die Beurteilung werden im Diplomprüfungszeugnis ausgewiesen.

(4) Zweite Diplomprüfung:

Die 2. Diplomprüfung besteht aus folgenden Teilen:

·     Erfolgreiche Teilnahme an allen Pflichtlehrveranstaltungen des 2. Studienabschnittes

·     Erfolgreiche Teilnahme an den Freien Wahlfächern im Ausmaß von 7 Stunden

·     Erfolgreiche Ablegung der kommissionellen Prüfung im 1. Instrument/1. Instrument Gesang (Die Beurteilung dieser Prüfung wird im Diplomprüfungszeugnis ausgewiesen.)

·     Defensio:

Kommissionelle mündliche Prüfung aus dem Fachgebiet der Diplomarbeit und ein wissenschaftliches Teilgebiet aus dem zweiten Unterrichtsfach, falls die Diplomarbeit im Unterrichtsfach Musikerziehung verfasst wurde.

Diese Prüfung erfolgt vor einer Dreierkommission (Vorsitzender = Studiendekan / Monokratisches Organ für studienrechtliche Angelegenheiten; Betreuer der Diplomarbeit; ein weiterer Prüfer aus dem zweiten Unterrichtsfach).

Zulassungsbedingungen zur Defensio:

·     Approbation der Diplomarbeit

·     Ablegung der kommissionellen Diplomprüfung im 1. Instrument

·     Erfolgreiche Absolvierung der schulpraktischen Ausbildung

·     Erfolgreiche Teilnahme an den Freien Wahlfächern

·     Vorlage der Abschlussbescheinigung des begleitenden pädagogischen Studiums an der Universität Wien

·     Ablegung sämtlicher erforderlicher Prüfungen aus dem zweiten Unterrichtsfach (Vorlage einer Bestätigung über den Studienerfolg = Mitwirkung bei der Ausstellung des Diplomprüfungszeugnisses)

b) Unterrichtsfach „Instrumentalmusikerziehung“

(1) Grundsätzlich sind die einzelnen Prüfungsfächer in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen zu absolvieren.

(2) Erste Diplomprüfung:

Die 1. Diplomprüfung gilt als bestanden, wenn alle Pflichtlehrveranstaltungen des 1. Studienabschnittes positiv absolviert wurden.

Im Diplomprüfungszeugnis scheinen Gesamtnoten über die „Prüfungsfächer“ auf: diese sind

·     1. Instrument (bzw. Gesang)

·     2. Instrument (bzw. Gesang)

·     Instrumentaldidaktik

·     Ersatzwahlfächer

(3) Diplomarbeit:

Die Diplomarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis dient, ein Thema aus dem Bereich der Fächer des Unterrichtsfaches Instrumentalmusikerziehung selbständig zu bearbeiten.

Die Diplomarbeit ist nur in einem Unterrichtsfach zu verfassen.

Das Thema der Diplomarbeit sowie der Beurteiler und die Beurteilung werden im Diplomprüfungszeugnis ausgewiesen.

(4) Zweite Diplomprüfung:

·     Vorspiel eines künstlerischen Programms im ersten Instrument (bzw. Gesang)

·     Vorspiel eines künstlerischen Programms im zweiten Instrument (bzw. Gesang)

·     Instrumentaldidaktik

·     Ersatzwahlfächer

Die Prüfungen aus dem 1. bzw. 2. Instrument (bzw. Gesang) erfolgen kommissionell.

16. Inkrafttreten des Studienplanes und Übergangsbestimmungen

(1) Die Verordnung tritt am 1.10.2002 in Kraft.

(2) Bei freiwilligem Übertritt in den neuen Studienplan gem. UniStG sind Lehrveranstaltungen, die nach dem vorangegangenen Studienplan absolviert wurden, in jedem Fall je Studienabschnitt anzuerkennen, wenn Inhalt und Typ der Lehrveranstaltungen denen des neuen Studienplans weitgehend entsprechen.

(3)     Im Übrigen gelten für die Studierenden die Übergangsbestimmungen gemäß § 80 UniStG.

 

STUDIENPLAN

Bakkalaureatsstudium

Musik- und Bewegungspädagogik

„Rhythmik/Rhythmisch-musikalische Erziehung“

an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Korrigierte Fassung

(Stand 3.10.2003)

Beschluss der Studienkommission Musik- und Bewegungserziehung sowie Musiktherapie vom 20. März 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 27. Juni 2003 (GZ.52.352/36-VII/6/2003)

Auf Grund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a. 18 des Universitäts-Studiengesetzes (UniStG) BGBl I Nr. 48/1997 i.d.g.F., wird verordnet:

 

Inhalt

      Seite

I. Qualifikationsprofil 3

II. Studienplan Bakkalaureatsstudium 5

(1) Dauer, Umfang 5

(2) Zulassungsprüfung 5

(3) Arten von Lehrveranstaltungen 5

(4) Studieneingangsphase 6

(5) Lehrveranstaltungen – Übersicht 7

(6) Bakkalaureatsprüfung 13

III. ECTS-Punkte 15

 

I. Qualifikationsprofil

Studienziel ist die fachliche, pädagogisch-didaktische und künstlerisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung von LehrerInnen für Musik- und Bewegungspädagogik mit dem zentralen künstlerischen Fach „Rhythmik/Rhythmisch-musikalische Erziehung“ an Lehranstalten und im freien Beruf.

1. Tätigkeitsfelder

a) RhythmiklehrerInnen arbeiten in der berufsbezogenen Aus- und Weiterbildung (Multiplikation):

an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, Pädagogischen Akademien, Konservatorien und Musikuniversitäten, an Fachschulen für Sozialberufe, Bildungsanstalten für Sozialpäd-agogik, Gymnastik-, Tanz- und Schauspielausbildungen sowie als freiberufliche LeiterInnen von Lehrgängen, Seminaren, Workshops u.ä. für die genannten Berufsgruppen.

b) RhythmiklehrerInnen erlangen während ihres Studiums die berufliche Vorbildung für das breit gefächerte Aufgabengebiet von Erziehung und Bildung im Bereich der Vorschulerziehung (Kindergarten, Gruppen für Mutter und Kind), an Musikschulen (Musikalische Früherziehung, Elementare Musik- und Bewegungserziehung, Elementare Musikpädagogik u.ä.), im schulischen und außerschulischen Bereich, in den vielfältigen Einrichtungen der Sonderpädagogik, in der Jugend- und Erwachsenenbildung, in der Sozialpädagogik, in Einrichtungen für Senioren, an Volkshochschulen, in Privatstudios, in Integrationsprojekten und Kulturprogrammen.

2. Methodisch-didaktische Vorbildung

Im Hinblick auf den Lehrberuf in einem breit gefächerten Tätigkeitsfeld zwischen Kunst, Pädagogik und Therapie ist eine LehrerInnenpersönlichkeit gefragt, die über eine gut integrierte fachliche Orientierung verfügt. Das professionelle Initiieren, Steuern und Erkennen von Unterrichtsprozessen verlangt zudem eine fundierte und anhaltende Selbstreflexion und –evaluation im Kontext der jeweiligen Zielgruppe und ihres Auftrages.

In vielfachen praktischen, theoretischen und gruppenbezogenen Lerneinheiten und –modellen werden die Studierenden angeregt, ihre fachliche Kompetenz im Dialog mit Gruppen sowie ihren eigenen Führungsstil zu entwickeln. In Lehrproben und Praktika wird eine zunehmende Selbstständigkeit im Unterrichten erworben.

Die Planung und didaktische Aufbereitung von Unterricht, die Analyse und Reflexion der Unterrichtspraxis, das Erstellen von zielgruppenbezogenen Curricula sowie das Bereitstellen von Materialien und Entwickeln von Programmen sind zentrale Aufgaben der beruflichen Vorbildung.

Die AbsolventInnen sollen fähig sein, in Bezug auf die einzelnen Arbeitsbereiche unterschiedliche inhaltliche Gewichtungen und Ziele zu setzen und diese auf pädagogischer wie auch auf künstlerischer Ebene im Unterricht auf allen Ausbildungsstufen (Elementarbereich bis zur künstlerisch-pädagogischen Reife) sowie in ihrer Tätigkeit als MultiplikatorInnen umzusetzen.

 

3. Schwerpunkte

Zur Vertiefung in einzelne Berufsfelder sind Schwerpunktbildungen möglich, d.s.

·     Klavier- und Instrumentalimprovisation/Bewegungsbegleitung

·     Rhythmik in der Sonder- und Heilpädagogik

·     Bewegung

·     Instrument

·     Stimme

·     Elementare Musikpädagogik

·     Ensembleleitung

·     Popularmusik

4. Persönlichkeitsentwicklung

Das Studium leistet mit dem Ingangsetzen, Sensibilisieren, Differenzieren und Reflektieren von Lernprozessen in den Bereichen Wahrnehmung, Kreativität und individuelle Ausdrucks- und Gestaltungsfähigkeit in den Medien Musik und Bewegung, in Kommunikation und Kooperation einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der (Lehrer-) Persönlichkeit.

Über ihre künstlerisch-pädagogische Fachkompetenz hinaus sollen die Studierenden berufliche Initiative und Engagement sowie Offenheit und stete Lernbereitschaft als bedeutsame Berufsmerkmale erkennen und als AbsolventInnen befähigt sein, sich bietende berufliche Chancen wahrzunehmen und auch neue Wirkungsfelder zu erschließen.

5. Gesellschaftliche Relevanz

In enger Verbindung von Theorie/Praxis/Reflexion sollen die AbsolventInnen die Fähigkeit entwickeln, das eigene künstlerisch-pädagogische Wirken unter sich wandelnden gesellschaftlichen Bedingungen kritisch zu prüfen und den aktuellen Herausforderungen der beruflichen Wirklichkeit entsprechend zu vertreten. Bei einem im Bildungswesen noch jüngeren Fach wie der Rhythmik sollte dem Rhythmiklehrer/ der Rhythmiklehrerin die Bedeutung der Legitimation des Faches in der Öffentlichkeit bewusst sein, um dessen innovative Ansätze verstärkt in den Kulturbereich und in das Bildungssystem zu integrieren.

6. Gliederung des Studiums und Abschlüsse

Das Studium der Musik- und Bewegungserziehung gliedert sich in ein

Bakkalaureatsstudium Musik- und Bewegungspädagogik „Rhythmik/Rhythmisch-musikalische Erziehung“ von 8 Semestern; die Bakkalaureatsprüfung entspricht inhaltlich der bisherigen Lehrbefähigungsprüfung.

Magisterstudium Musik- und Bewegungspädagogik „Rhythmik/Rhythmisch-musikalische Erziehung“: Nach erfolgreichem Abschluss des Magisterstudiums im Umfang von weiteren zwei Semestern wird gemäß § 66 Abs.1 Universitäts-Studiengesetz der Titel „Magistra/Magister der Künste“ (Abk: „Mag.art.“) verliehen.

 

II. Studienplan Bakkalaureatsstudium Musik- und Bewegungspädagogik

„Rhythmik/Rhythmisch-musikalische Erziehung“

(1) Dauer, Umfang

Die Studiendauer des Bakkalaureatsstudiums beträgt 8 Semester. Der Studienplan sieht Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 196 SSt vor. Darüber hinaus können auch weitere Lehrveranstaltungen aus dem Studienplan absolviert werden.

(2) Zulassungsprüfung(§ 48a Abs. 2 UniStG)

Die Zulassungsprüfung besteht aus mehreren Teilen:

a) Nachweis über die Kenntnis der deutschen Sprache in schriftlicher und mündlicher Form (für nicht Deutsch sprechende Kandidaten)

b) Schriftliche Prüfung in allgemeiner Musiklehre und Gehörbildung 1

c) Vorbereitete Bewegungsstudie oder Musik/Bewegungsstudie

d) Rhythmik: Teilnahme an einer Unterrichtseinheit und Lösung der gestellten Aufgaben aus dem Bereich Musik und Bewegung

e) Bewegungstest

f) Vorspiel 1. Instrument (Klavier oder anderes Instrument) 2

g) Vorspiel Klavier (Grundkenntnisse) wenn Klavier nicht 1. Instrument ist

h) Improvisationsaufgaben 1. Instrument

i) Improvisationsaufgaben Schlagwerk

j) Anleitung einer Gruppe im Bereich Musik und Bewegung

k) Vortrag eines Liedes

Voraussetzung zum Antreten bei den einzelnen Prüfungsteilen ist das Bestehen des jeweils vorangegangenen Prüfungsteils.

(3) Arten von Lehrveranstaltungen SSt

Pflichtfächer 178

Lehrveranstaltungen im zentralen künstlerischen Fach und seiner Didaktik 78

Praxis von Musik und Bewegung 32

Theorie von Musik und Bewegung 27

Pädagogisches Studienfeld 29

Vertiefender Schwerpunkt (Wahlpflichtfach)

im Umfang von 12 SSt, davon einer zur Auswahl: 12

      Klavier- und Instrumentalimprovisation/Bewegungsbegleitung

      Rhythmik in der Sonder- und Heilpädagogik

      Bewegung

      Instrument

      Stimme

      Elementare Musikpädagogik

      Ensembleleitung

      Popularmusik

      SSt

Freie Wahlfächer (§ 13 Abs.4 Z.6 UniStG) 18

Zu wählen aus dem Lehrangebot der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien oder

anderer anerkannter in- und ausländischer Universitäten.

(4) Studieneingangsphase (§ 38 Abs.1 UniStG)

Die Studieneingangsphase ist im Laufe der beiden ersten Semester zu absolvieren und sieht verpflichtende Lehrveranstaltungen aus dem Gesamtstudienplan des Bakkalaureatsstudiums (siehe Übersicht) im Umfang von insgesamt 36 SSt vor. Darüber hinaus können in den ersten beiden Semestern auch weitere Lehrveranstaltungen aus dem Studienplan absolviert werden.

      SSt

1. Semester

Rhythmik 1 2

Übungen zur Rhythmik 1 2

Klavier- und Instrumentalimprovisation/Bewegungsbegleitung 1  1

Bewegungsimprovisation und – gestaltung 1 2

Didaktik der Rhythmik 1 1

Sprecherziehung 1 1

Bewegungstechnik 1 1

Schlagwerk 1 1

Geschichte der Rhythmik 1 1

Harmonielehre/Gehörbildung/Theorie und Praxis

strukturellen Musikverstehens 1 3

Einführung in die Pädagogik und Psychologie 1 2

Erstes Instrument 1 1

2. Semester

Rhythmik 2 2

Übungen zur Rhythmik 2 2

Klavier- und Instrumentalimprovisation/Bewegungsbegleitung 2 1

Bewegungsimprovisation und – gestaltung 2 2

Didaktik der Rhythmik 2 2

Sprecherziehung 2 1

Bewegungstechnik 2 1

Schlagwerk 2 1

Harmonielehre/Gehörbildung/Theorie und Praxis

strukturellen Musikverstehens 2 3

Einführung in die Pädagogik und Psychologie 2 2

Erstes Instrument 2 1

 

(5) Lehrveranstaltungen – Übersicht

Die Lehrveranstaltungen im zentralen künstlerischen Fach „Rhythmik/Rhythmisch-musikalische Erziehung“ zielen auf die Entwicklung der Ausdrucksfähigkeiten in den Medien Bewegung, Musik, und Stimme. Vertiefende Lernprozesse des Sensibilisierens, Differenzierens und der Reflexion in den Bereichen Wahrnehmung, Kreativität und individuelle Gestaltungsfähigkeit in Musik und Bewegung, in Kommunikation und Kooperation sollen einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung der (Lehrer/innen-) Persönlichkeit leisten. Bezogen auf künftige Berufsfelder werden spezifische Inhalte in Verbindung mit didaktischer Reflexion erarbeitet. Das Entwickeln didaktischer Ansätze steht in engem Zusammenhang mit der Fähigkeit zum Aufbereiten, Modifizieren, Umwandeln und Übertragen von Lernprozessen und Unterrichtssituationen auf andere Zielgruppen und begründet die fachliche Kompetenz der LehrerInnenpersönlichkeit, die zur Lehrbefähigung führt.

      SSt

Zentrales künstlerisches Fach „Rhythmik/Rhythmisch-musikalische 78

Erziehung“

Lehrveranstaltungen im zentralen künstlerischen Fach und seiner Didaktik:

Rhythmik 1,2 KE 2 Sem 2st 4

Rhythmik 3 KE 1 Sem 4st 4

Rhythmik 4 KE 1 Sem 3st 3

Rhythmik 5-8 KE 4 Sem 4st 16

Übungen zur Rhythmik 1,2 UE 2 Sem 2st 4

Übungen zur Rhythmik 3-7 UE 5 Sem 1st 5

Klavier- und Instrumentalimprovisation/

Bewegungsbegleitung 1,2 KE 2 Sem 1st 2

Klavier- und Instrumentalimprovisation/

Bewegungsbegleitung 3-4 KE 2 Sem 2st 4

Klavier- und Instrumentalimprovisation/

Bewegungsbegleitung 5-8 KE 4 Sem 1st 4

Bewegungsimprovisation und –gestaltung 1-6 KE 6 Sem 2st 12

Improvisation mit der Stimme 1,2 KE 2 Sem 1st 2

Didaktik der Rhythmik 1 SE 1 Sem 1st 1

Didaktik der Rhythmik 2-4 SE 3 Sem 2st 6

Didaktik der Rhythmik mit Kindern 1 VK 1 Sem 2st 2

Didaktik der Rhythmik mit Kindern 2 VK 1 Sem 1st 1

Angewandte Rhythmik und ihre Didaktik in der

Musik- und Sozialpädagogik 1,2 KS 2 Sem 2st 4

Angewandte Rhythmik und ihre Didaktik in der

Erwachsenenbildung 1 KS 1 Sem 2st 2

Angewandte Rhythmik und ihre Didaktik in der

Erwachsenenbildung 2,3 KS 2 Sem 1st 2

 

 SSt

Pflichtfächer

Praxis von Musik und Bewegung 32

Erstes Instrument 1,2 KE 3 2 Sem 1st 2

Erstes Instrument 3-6 KE 1 4 Sem 0,5st 2

Zweites Instrument 1-4 KE 4 4 Sem 0,5st 2

Schlagwerk 1,2 EI 2 Sem 1st 2

Schlagwerk-Ensemble und Arrangement 1,2 UE 2 Sem 2st 4

Bewegungsbegleitung am Schlagwerk 1 EU 1 Sem 2st 2

Bewegungsbegleitung am Schlagwerk 2,3 EU 2 Sem 1st 2

Bewegungstechnik 1-6 UE 6 Sem 1st 6

Bewegungsanalyse 1-4 KE 4 Sem 0,5st 2

Atem- und Stimmerziehung 1,2 KE 2 Sem 1st 2

Atem- und Stimmerziehung 3,4 KE 2 Sem 0,5st 1

Sprecherziehung 1,2 KE 2 Sem 1st 2

Sprecherziehung 3,4 KE 2 Sem 0,5st 1

Einführung in den Instrumentenbau 1,2 UE 2 Sem 1st 2

Theorie von Musik und Bewegung 27

Geschichte der Rhythmik VK 1 Sem 1st 1

Musikgeschichte 1,2 VK 2 Sem 2st 4

Harmonielehre/Gehörbildung und Praxis strukturellen

Musikverstehens 1-5 SU 5 Sem 3st 15

Bewegungslehre und Didaktik der Bewegungs-

erziehung 1,2 SU 2 Sem 1st 2

Anatomie und Physiologie 1,2 VO 2 Sem 2st 4

Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten VK 1 Sem 1st 1

 

Pädagogisches Studienfeld 29

Einführung in die Pädagogik und Psychologie 1,2 PS 2 Sem 2st 4

Fachdidaktisches Seminar der elementaren

Musikpädagogik 1 SE 1 Sem 2st 2

Hospitation und Unterrichtsanalyse Kinder SU 1 Sem 2st 2

Rhythmik mit Kindern incl. Unterrichtsplanung

und –analyse 1 SU 1 Sem 1st 1

Rhythmik mit Kindern incl. Unterrichtsplanung

und –analyse 2,3 SU 2 Sem 2st 4

Rhythmik mit Kindern incl. Unterrichtsplanung

und –analyse 4 SU 1 Sem 1st 1

Hospitation und Unterrichtsanalyse Erwachsene SU 1 Sem 1st 1

Rhythmik mit Erwachsenen incl. Unterrichtsplanung

und -analyse 1,2 SU 2 Sem 2st 4

Praktikum 1: Rhythmik mit Kindern in musik- und

sozialpädagogischen Institutionen PK 1 Sem 2st 2

Praktikum 2: Rhythmik mit Kindern, Jugendlichen,

Erwachsenen oder Senioren PK 1 Sem 2st 2

Einführung in die Sonder- und Heilpädagogik VK 1 Sem 2st 2

Hospitation und Unterrichtsanalyse Rhythmik in der

Sonder- und Heilpädagogik 1,2 SU 2 Sem 2st 4

Vertiefender Schwerpunkt (Wahlpflicht) 12

im Sinne einer erweiterten Lehrkompetenz

Schwerpunkte im Umfang von 12 SSt - nach Maßgabe des Lehrangebots - (einer davon zur Auswahl):

Klavier- und Instrumentalimprovisation/Bewegungsbegleitung

Bewegungsbegleitung 1 EI 1 Sem 2st 2

Tänze und Arrangements 1 SU 1 Sem  2st 2

Schlagwerk und seine Didaktik 1 SU 1 Sem 2st 2

Klavierimprovisation und ihre Didaktik 1, 2 SU 2 Sem 2st 4

Ensembleimprovisation und ihre Didaktik 1 SU 1 Sem 1st 1

Kompositionswerkstatt SU 1 Sem 1st 1

Rhythmik in der Sonder- und Heilpädagogik

Hospitation und Unterrichtsanalyse Rhythmik in

der Sonderpädagogik 1, 2 SU5 2 Sem 2st 4

Praxis: Rhythmik in der Sonder- und

Heilpädagogik 1,2 SU 2 Sem 2st 4

Praxis: Rhythmik in der Sonder- und

Heilpädagogik 3 SU 1 Sem 1st 1

Kinder- und Jugendneuropsychiatrie 1,2 VK 2 Sem 2st 4

Didaktik der Rhythmik in der Sonder- und

Heilpädagogik 1 SE 1 Sem 2st 2

Didaktik der Rhythmik in der Sonder- und

Heilpädagogik 2 SE 1 Sem 1st 1

 

Bewegung

Bewegungsimprovisation und –gestaltung 1-3, KE 6 3 Sem 2st 6

Bewegungstechnik 1-3, UE 1 3 Sem 1st 3

Tanzgeschichte VK 1 Sem 1st 1

Bewegungstechnik 1,2 KE 2 Sem 2st 4

Trainingslehre 1 SU 1 Sem 2st 2

Trainingslehre 2 SU 1 Sem 1st 1

Choreographische Modelle 1,2 SU 2 Sem 1st 2

Projekt – Tanz und Bewegung PK 1 Sem 2st 2

Instrument

Instrument 1,2 KE 1 2 Sem 1st 2

Instrument 3,4 KE 1 2 Sem 0,5st 1

Klavier- und Instrumentalimprovisation/Bewegungsbegleitung 1,2 KE 1 2 Sem 1st 2

Klavier- und Instrumentalimprovisation/Bewegungsbegleitung 3,4 KE 1 2 Sem 2st 4

Instrument 5,6 KE 2 Sem 1st 2

Instrument 7,8 KE 2 Sem 1st 2

Didaktik des Instruments 1,2 SU 2 Sem 2st 4

Lehrpraxis des Instruments 1,2 SU 2 Sem 2st 4

Ensembleimprovisation und ihre Didaktik 1 SU 7 1 Sem 1st 1

Kompositionswerkstatt SU 2 1 Sem 1st 1

Stimme

Sprecherziehung 1,2 KE 1 2 Sem 1st 2

Atem- und Stimmerziehung 1,2 KE 1 2 Sem 1st 2

Stimme 5-8 KE 4 Sem 1st 4

Didaktik des Gesangs 1,2 VK 2 Sem 2st 4

Lehrpraxis Stimme 1,2 SU 2 Sem 2st 4

Elementare Musikpädagogik

Didaktische Grundlagen und Lehrpraxis der elementaren

Musikpädagogik SU 1 Sem 2st 2

Didaktik 1 der elementaren Musikpädagogik (Unterrichtspraxis) SU 1 Sem 2st 2

Didaktik 2 der elementaren Musikpädagogik (mit Lehrproben) SU 1 Sem 2st 2

Fachdidaktisches Seminar 2 der elementaren Musikpädagogik SE 1 Sem 2st 2

Musikschulpraktische Projekte der elementaren Musikpädagogik SE 8 1 Sem 1st 1

Instrumentalpraxis 2 für elementare Musikpädagogik, Gitarre KE 1 Sem 1st 1

Vokalpraxis für elementare Musikpädagogik 1,2 KE 2 Sem 1st 2

Ensembleleitung

Stimmbildung 1,2 KE 1 2 Sem 1st 2

Dirigieren 1 KE 1 Sem 2st 2

Partiturspiel 1,2 KE 2 Sem 1st 2

Stimmbildung 3,4 KE 2 Sem 1st 2

Gruppen-Stimmbildung und Jugendstimmbildung SU 2 Sem 1st 2

Vokal- und Instrumentalensemble 1 EU 1 Sem 2st 2

Didaktik der Ensembleleitung VK 1 Sem 2st 2

Popularmusik

Instrument (Gesang) der Popularmusik 1, 2 KE 9 2 Sem 1st 2

Instrument (Gesang) der Popularmusik, 3-6 KE 4 Sem 1st 4

Jazz-Harmonielehre 1 SE 1 Sem 2st 2

Komposition und Arrangement Popularmusik 1 SE 1 Sem 2st 2

Ensemble Popularmusik 1 (2,3,4) EU 1 Sem 2st 2

Didaktik der Popularmusik 1 VK 1 Sem 2st 2

 

 SSt

Freie Wahlfächer § 13 Abs.4 Z.6 UStG 18

Es wird empfohlen, aus den folgenden Fächern - nach Maßgabe des Lehrangebots – und nach Wahl der Studierenden insgesamt 18 SSt im Bakkalaureatsstudium zu besuchen. Darüber hinaus können auch weitere Lehrveranstaltungen aus dem Studienplan des Bakkalaureatsstudiums Musik- und Bewegungspädagogik „Rhythmik/Rhythmisch-musikalische Erziehung“ absolviert werden.

Atem- und Stimmerziehung KE

Bewegungsanalyse UE

Bewegungsbegleitung KL

Bewegungsimprovisation und Gestaltung KE

Didaktik der elementaren Musikpädagogik SU

Didaktik der Rhythmik in der Sonder- und Heilpädagogik SE

Einführung in die Filmwissenschaft SE

Einführung in die Musik VU

Einführung in die Musikwissenschaft SE

Einführung in Kulturökonomie SE

Einführung in Kulturpolitik SE

Entwicklungspsychologie VK

Erstes Instrument KE

Gruppen-Stimmbildung und Jugendstimmbildung SU

Harmonielehre/Gehörbildung/Theorie und Praxis strukturellen Musikverstehens SU

Instrumentalpraxis 2 für elementare Musikpädagogik, Klavier KE

Kinder- und Jugendneuropsychiatrie VK

Kompositionswerkstatt SU

Musikgeschichte VK

Popularmusik VK

Praxis: Rhythmik in der Sonder- und Heilpädagogik SU

Praxisorientierte Philosophie der Gegenwartskunst VO

Singen und Leitung von Instrumental- u. Vokalensemble KE

Spezielle Bewegungstechnik I UE

Spezielle Bewegungstechnik II UE

Sprachgestaltung EU

Tänze und Arrangement SU

Übungen zur Rhythmik UE

Zweites Instrument KE

 

(6) Bakkalaureatsprüfung

1. Schriftliche Bakkalaureatsarbeiten

a)     Es ist eine eigenständige Bakkalaureatsarbeit in der Lehrveranstaltung „Didaktik der Rhythmik 4“ und

b)     eine eigenständige Bakkalaureatsarbeit zum Bereich „Rhythmik in Didaktik und Lehrpraxis“ abzufassen.

Das Verfassen der Bakkalaureatsarbeiten setzt das erfolgreiche Absolvieren der Lehrveranstaltung „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ (SE) voraus.

Die positive Beurteilung der schriftlichen Bakkalaureatsarbeiten ist Voraussetzung für die Zulassung zur Bakkalaureatsprüfung.

2. Rhythmik

Alle Lehrveranstaltungen des Bakkalaureatsstudiums müssen erfolgreich abgeschlossen sein, um zur kommissionellen Bakkalaureatsprüfung aus Rhythmik zugelassen zu werden.

Kommissionelle Bakkalaureatsprüfung:

a)     Wechselbeziehung von Musik und Bewegung in Improvisationsaufgaben: Ostinato, Rhythmus, Bewegungsimprovisation, spontane Improvisation am Klavier oder auf einem anderen Instrument

b)     Rhythmikunterricht mit Kindern mit anschließendem Kolloquium

c)     Rhythmikunterricht mit Erwachsenen mit anschließendem Kolloquium

Die Bakkalaureatsprüfung entspricht inhaltlich der bisherigen Lehrbefähigungsprüfung für „Musik- und Bewegungspädagogik“ bzw. für „Rhythmik/Rhythmisch-musikalische Erziehung“.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Bakkalaureatsprüfung wird der akademische Grad „Bakkalaurea/Bakkalaureus der Künste“ („Bakk.art.“) erworben.

 

III. Tabellarische Übersicht: Lehrveranstaltungen und Prüfungen, zeitliche Aufteilung, ECTS-Punkte

  1.Sem. 2.Sem 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem.
Lehrveranstaltungen / Typ SSt ECTS SSt ECTS SSt ECTS SSt ECTS SSt ECTS SSt ECTS SSt ECTS SSt ECTS
Zentrales künstlerisches Fach „Rhythmik/Rhythmisch-musikalische Erziehung“                              
Lehrveranstaltungen im zentralen künstlerischen Fach und 
seiner Didaktik
                             
Pflichtfächer                                
Rhythmik 1,2 2 2 2 2                        
Rhythmik 3         4 4,5                    
Rhythmik 4             3 3                
Rhythmik 5-8                 4 4 4 4 4 6 4 6,5
Übungen zur Rhythmik 1, 2 2 2 2 2                        
Übungen zur Rhythmik 3-7         1 1 1 1 1 1 1 1 1 1    
Klavier- und Instrumentalimprovisation/ 
Bewegungsbegleitung 1, 2
1 1,5 1 1,5                        
Klavier- und Instrumentalimprovisation/ 
Bewegungsbegleitung 3-4
        2 3 2 3                
Klavier- und Instrumentalimprovisation/ 
Bewegungsbegleitung 5-8
                1 1,5 1 2 1 2 1 2,5
Bewegungsimprovisation und –gestaltung 1-6 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2        
Improvisation mit der  
Stimme 1, 2
                        1 1,5 1 2
Didaktik der Rhythmik 1 1 1,5                            
Didaktik der Rhythmik 2-4     2 2,5 2 2,5             2 2,5    
Didaktik der Rhythmik mit Kindern 1                 2 1,5            
Didaktik der Rhythmik mit Kindern 2                     1 2        
Angewandte Rhythmik und ihre Didaktik in der Musik- und Sozialpädagogik 1,2         2 1,5 2 1,5                
Angewandte Rhythmik und ihre Didaktik in der Erwachsenenbildung 1                     2 2        
Angewandte Rhythmik und ihre Didaktik in der Erwachsenenbildung 2,3                         1 1 1 1
                                 
Praxis von Musik und Bewegung                                
Pflichtfächer                                
Erstes Instrument 1,2 1 2 1 2                        
Erstes Instrument 3-6         0,5 1 0,5 1 0,5 1 0,5 0,5        
Zweites Instrument 1-4 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5                
Schlagwerk 1,2 1 1 1 1                        
Schlagwerk-Ensemble und Arrangement 1,2         2 2             2 3    
Bewegungsbegleitung am Schlagwerk 1             2 2,5                
Bewegungsbegleitung am Schlagwerk 2,3                 1 1 1 1        
Bewegungstechnik 1-6 1 1 1 1 1 1 1 1         1 1 1 1
Bewegungsanalyse 1-4 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5                
Atem- und Stimmer- 
ziehung 1,2
        1 1 1 1                
Atem- und Stimmer- 
ziehung 3,4
                0,5 0,5 0,5 0,5        
Sprecherziehung 1,2 1 1 1 1                        
Sprecherziehung 3,4                         0,5 0,5 0,5 0,5
Einführung in den Instrumentenbau 1,2 1 1 1 1                        
                                 
Theorie von Musik und Bewegung                                
Pflichtfächer                                
Geschichte der Rhythmik 1 1                            
Musikgeschichte 1,2 2 2 2 2                        
Harmonielehre/Gehörbildung und Praxis strukturellen Musikverstehens 1-5 3 4,5 3 4,5 3 4,5 3 4,5 3 4            
Bewegungslehre und Didaktik der Bewegungserziehung 1,2                 1 1 1 1        
Anatomie und  
Physiologie 1,2
2 2 2 2                        
Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten                     1 1        
                                 
Pädagogisches Studienfeld                                
Pflichtfächer                                
Einführung in die Pädagogik und Psychologie 1,2 2 2 2 2                        
Didaktik der elementaren musikalischen Erziehung             2 3                
Hospitation und Unterrichtsanalyse Kinder         2 2                    
Rhythmik mit Kindern incl. Unterrichtsplanung und –analyse 1             1 1                
Rhythmik mit Kindern incl. Unterrichtsplanung und –analyse 2,3                 2 3 2 3        
Rhythmik mit Kindern incl. Unterrichtsplanung und –analyse 4                             1 2,5
Hospitation und Unterrichtsanalyse Erwachsene                 1 0,5            
Rhythmik mit Erwachsenen incl. Unterrichtsplanung und -analyse 1,2                         2 3 2 3,5
Praktikum 1: Rhythmik mit Kindern in musik- und sozialpädagogischen Institutionen                 2 2            
Praktikum 2: Rhythmik mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen                     2 3        
Einführung in die Sonder- und Heilpädagogik                     2 2        
Hospitation und Unterrichtsanalyse Rhythmik in der Sonder- und Heilpädagogik 1,2             2 2 2 1,5            

 

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  1.Sem. 2.Sem 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem.
Lehrveranstaltungen / Typ SSt ECTS SSt ECTS SSt ECTS SSt ECTS SSt ECTS SSt ECTS SSt ECTS SSt ECTS

Wahlpflichtfächer

                               
Schwerpunkte im Umfang von 12 SSt - nach Maßgabe des Lehrangebots - (einer davon zur Auswahl):                                
Klavier- und Instrumentalimprovisation/

Bewegungsbegleitung

                               
Bewegungsbegleitung 1                 2 1            
Tänze und Arrangements 1                             2 1
Schlagwerk und seine 
Didaktik 1
                            2 2
Klavierimprovisation und ihre Didaktik 1,2                 2 2 2 3        
Ensembleimprovisation und ihre Didaktik 1                         1 1    
Kompositionswerkstatt                         1 2    
                                 
Rhythmik in der Sonder- und Heilpädagogik                                
Hospitation und Unterrichtsanalyse Rhythmik in der Sonderpädagogik 1,2 10                                
Praxis: Rhythmik in der Sonder- und Heilpädagogik 1,2                     2 3 2 3    
Praxis: Rhythmik in der Sonder- und Heilpädagogik 3                             1 1
Kinder- und Jugendneuropsychiatrie 1,2                 2 1 2 1        
Didaktik der Rhythmik in der Sonder- und

Heilpädagogik 1

                        2 2    
Didaktik der Rhythmik in der Sonder- und

Heilpädagogik 2

                            1 1
                                 
Bewegung                                
Bewegungsimprovisation und

-gestaltung 1-3, 11

                               
Bewegungstechnik 1-3                                
Tanzgeschichte                 1 1            
Bewegungstechnik 1,2                 2 2 2 2        
Trainingslehre 1                         1 1    
Trainingslehre 2                             2 3
Choreographische Modelle 1,2                     1 1 1 0,5    
Projekt – Tanz und Bewegung                         2 1,5    
                                 
Instrument                                
Instrument 1,2 1                                
Instrument 3,4 1                                
Klavier- und Instrumentalimprovisation/Bewegungsbegleitung 1,2 1                                
Klavier- und Instrumentalimprovisation/Bewegungsbegleitung 3,4 1                                
Instrument 5,6                 1 1 1 1        
Instrument 7,8                         1 1 1 1
Didaktik des Instruments 1,2                 2 2 2 2        
Lehrpraxis des Instruments 1,2                         2 2 2 2
Ensembleimprovisation und ihre Didaktik 2                                
Kompositionswerkstatt SU12                                
                                 
Stimme                                
Sprecherziehung 1,2 13                                
Atem- und Stimmerziehung 1,2 1                                
Stimme 5-8               1 1 1 1 1 1 1 1
Didaktik des Gesangs 1,2                 2 2 2 2        
Lehrpraxis Stimme 1,2                         2 2 2 2
                                 
Elementare musikalische Erziehung                                
Didaktische Grundlagen und Lehrpraxis der elementaren Musikpädagogik                 2 2            
Didaktik 1 der elementaren Musikpädagogik

(Unterrichtspraxis)

                    2 2        
Didaktik 2 der elementaren Musikpädagogik (mit Lehrproben)                         2 2    
Fachdidaktisches Seminar 2  
der elementaren 
Musikpädagogik
                            2 2
Musikschulpraktische Projekte  
der elementaren Musikpädagogik
                            1 1
Instrumentalpraxis 2 für  
elementare
 
Musikpädagogik, Gitarre
                        1 2    
Vokalpraxis für elementare  
Musikpädagogik 1, 2
                    1 1 1 1    
                                 
Ensembleleitung                                
Stimmbildung 1,2 1                                
Dirigieren 1                 2 1,5            
Partiturspiel 1,2                 1 1 1 2        
Stimmbildung 3,4                 1 0,5 1 1        
Gruppen-Stimmbildung und Jugendstimmbildung                         1 1 1 1
Vokal- und Instrumental 
ensemble 1
                        2 2    
Didaktik der Ensembleleitung                             2 2
                                 
Popularmusik                                
Instrument (Gesang) der Popularmusik 1,2 14                                
Instrument (Gesang) der Popularmusik, 3-6                 1 1 1 1 1 1 1 1
Jazz-Harmonielehre 1                 2 2            
Komposition und Arrangement Popularmusik 1                     2 2        
Ensemble Popular 
musik 1 (2,3,4)
                        2 2    
Didaktik der Popularmusik 1                             2 2
                                 
Freies Wahlfach 2 2,5 2 2,5 2 2,5 2 2,5 2 2,5 2 2,5 2 2,5 2 2,5
                                 
Prüfungen                                
Eigenständige ausführliche schriftliche Arbeit im zkF                           3   5
Eigenständige ausführliche schriftliche Arbeit zu Praktikum                                
                                 
Summe ECTS-Punkte   30   30   30   30   30   30   30   30

Die Lehrveranstaltungen der Schwerpunkte sind alle frei einteilbar und frühestens ab dem 4. Semester zu besuchen.

Jeder Schwerpunkt beinhaltet insgesamt 12 ECTS Punkte.

 

Abkürzungen

ECTS European Credit Transfer System

EI Einzelunterricht

EU Ensembleunterricht

KE Künstlerischer Einzelunterricht

KS Künstlerischer Einzelunterricht und Seminar

PK Praktikum

Projekt Projektunterricht

PS Proseminar

SE Seminar

SP Seminar mit Praktikum

SSt Semesterstunden

SU Seminar mit Übung

UE Übung

UG Übung (Kleingruppenunterricht)

VK Vorlesung mit Konversatorium

VO Vorlesung

VU Vorlesung mit Übung

 

STUDIENPLAN

Magisterstudium

Musik- und Bewegungspädagogik

„Rhythmik/Rhythmisch-musikalische Erziehung“

an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Beschluss der Studienkommission Musik- und Bewegungserziehung sowie Musiktherapie vom 20. März 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 27. Juni 2003 (GZ.52.352/36-VII/6/2003)

Auf Grund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a. 18 des Universitäts-Studiengesetzes (UniStG) BGBl I Nr. 48/1997 i.d.g.F., wird verordnet:

 

Inhalt

      Seite

I. Qualifikationsprofil 3

II. Studienplan Magisterstudium 4

(1) Dauer, Umfang 4

(2) Zulassungsvoraussetzungen 4

(3) Arten von Lehrveranstaltungen 4

(4) Lehrveranstaltungen – Übersicht 5

(5) Magisterprüfung 5

(6) Übergangsbestimmungen 6

III. ECTS-Punkte 8

 

I. Qualifikationsprofil

Studienziel ist die fachliche, pädagogisch-didaktische und künstlerisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung von LehrerInnen für Musik- und Bewegungspädagogik mit dem zentralen künstlerischen Fach „Rhythmik/Rhythmisch-musikalische Erziehung“ an Lehranstalten und im freien Beruf.

1. Tätigkeitsfelder

a) RhythmiklehrerInnen arbeiten in der berufsbezogenen Aus- und Weiterbildung (Multiplikation):

an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, Pädagogischen Akademien, Konservatorien und Musikuniversitäten, an Fachschulen für Sozialberufe, Bildungsanstalten für Sozialpädagogik, Gymnastik-, Tanz- und Schauspielausbildungen sowie als freiberufliche LeiterInnen von Lehrgängen, Seminaren, Workshops u.ä. für die genannten Berufsgruppen.

b) RhythmiklehrerInnen erlangen während ihres Studiums die berufliche Vorbildung für das breit gefächerte Aufgabengebiet von Erziehung und Bildung im Bereich der Vorschulerziehung (Kindergarten, Gruppen für Mutter und Kind), an Musikschulen (Musikalische Früherziehung, Elementare Musik- und Bewegungserzieh ung, Elementare Musikpädagogik u.ä.), im schulischen und außerschulischen Bereich, in den vielfältigen Einrichtungen der Sonderpädagogik, in der Jugend- und Erwachsenenbildung, in der Sozialpädagogik, in Einrichtungen für Senioren, an Volkshochschulen, in Privatstudios, in Integrationsprojekten und Kulturprogrammen.

2. Methodisch-didaktische Vorbildung

Im Hinblick auf den Lehrberuf in einem breit gefächerten Tätigkeitsfeld zwischen Kunst, Pädagogik und Therapie ist eine LehrerInnenpersönlichkeit gefragt, die über eine gut integrierte fachliche Orientierung verfügt. Das professionelle Initiieren, Steuern und Erkennen von Unterrichtsprozessen verlangt zudem eine fundierte und anhaltende Selbstreflexion und –evaluation im Kontext der jeweiligen Zielgruppe und ihres Auftrages.

In vielfachen praktischen, theoretischen und gruppenbezogenen Lerneinheiten und –modellen werden die Studierenden angeregt, ihre fachliche Kompetenz im Dialog mit Gruppen sowie ihren eigenen Führungsstil zu entwickeln. In Lehrproben und Praktika wird eine zunehmende Selbstständigkeit im Unterrichten erworben.

Die Planung und didaktische Aufbereitung von Unterricht, die Analyse und Reflexion der Unterrichtspraxis, das Erstellen von zielgruppenbezogenen Curricula sowie das Bereitstellen von Materialien und Entwickeln von Programmen sind zentrale Aufgaben der beruflichen Vorbildung.

Die AbsolventInnen sollen fähig sein, in Bezug auf die einzelnen Arbeitsbereiche unterschiedliche inhaltliche Gewichtungen und Ziele zu setzen und diese auf pädagogischer wie auch auf künstlerischer Ebene im Unterricht auf allen Ausbildungsstufen (Elementarbereich bis zur künstlerisch-pädagogischen Reife) sowie in ihrer Tätigkeit als MultiplikatorInnen umzusetzen.

3. Schwerpunkte

Zur Vertiefung in einzelne Berufsfelder sind Schwerpunktbildungen möglich, d.s.

·     Klavier- und Instrumentalimprovisation/Bewegungsbegleitung

·     Rhythmik in der Sonder- und Heilpädagogik

·     Bewegung

·     Instrument

·     Stimme

·     Elementare Musikpädagogik

·     Ensembleleitung

·     Popularmusik

4. Persönlichkeitsentwicklung

Das Studium leistet mit dem Ingangsetzen, Sensibilisieren, Differenzieren und Reflektieren von Lernprozessen in den Bereichen Wahrnehmung, Kreativität und individuelle Ausdrucks- und Gestaltungsfähigkeit in den Medien Musik und Bewegung, in Kommunikation und Kooperation einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der (Lehrer-) Persönlichkeit.

Über ihre künstlerisch-pädagogische Fachkompetenz hinaus sollen die Studierenden berufliche Initiative und Engagement sowie Offenheit und stete Lernbereitschaft als bedeutsame Berufsmerkmale erkennen und als AbsolventInnen befähigt sein, sich bietende berufliche Chancen wahrzunehmen und auch neue Wirkungsfelder zu erschließen.

5. Gesellschaftliche Relevanz

In enger Verbindung von Theorie/Praxis/Reflexion sollen die AbsolventInnen die Fähigkeit entwickeln, das eigene künstlerisch-pädagogische Wirken unter sich wandelnden gesellschaftlichen Bedingungen kritisch zu prüfen und den aktuellen Herausforderungen der beruflichen Wirklichkeit entsprechend zu vertreten. Bei einem im Bildungswesen noch jüngeren Fach wie der Rhythmik sollte dem Rhythmiklehrer/ der Rhythmiklehrerin die Bedeutung der Legitimation des Faches in der Öffentlichkeit bewusst sein, um dessen innovative Ansätze verstärkt in den Kulturbereich und in das Bildungssystem zu integrieren.

6. Gliederung des Studiums und Abschlüsse

Das Studium der Musik- und Bewegungserziehung gliedert sich in ein

Bakkalaureatsstudium Musik- und Bewegungspädagogik „Rhythmik/Rhythmisch-musikalische Erziehung“ von 8 Semestern; die Bakkalaureatsprüfung entspricht inhaltlich der bisherigen Lehrbefähigungsprüfung.

Magisterstudium Musik- und Bewegungspädagogik „Rhythmik/Rhythmisch-musikalische Erziehung“: nach erfolgreichem Abschluss des Magisterstudiums im Umfang von weiteren zwei Semestern wird gemäß § 66 Abs.1 Universitäts-Studiengesetz der Titel „Magistra/Magister der Künste“ („Mag.art.“) verliehen.

II. Studienplan Magisterstudium Musik- und Bewegungspädagogik

„Rhythmik/Rhythmisch-musikalische Erziehung“

(1) Dauer, Umfang

Die Studiendauer des Magisterstudiums Musik- und Bewegungspädagogik „Rhythmik/Rhythmisch-musikalische Erziehung“ beträgt 2 Semester im Gesamtumfang von 24 SWS. Darüber hinaus können auch weitere Lehrveranstaltungen aus dem Studienplan des Bakkalaureatsstudiums absolviert werden.

(2) Zulassungsvoraussetzungen (§ 35 Abs. 4 UniStG)

Voraussetzung für die Zulassung zum Magisterstudium Musik- und Bewegungspädagogik „Rhythmik/Rhythmisch-musikalische Erziehung“ ist der Abschluss eines Bakkalaureatsstudiums in der Studienrichtung „Musik- und Bewegungserziehung“ oder der 1. Studienabschnitt eines inhaltlich vergleichbaren Studiums der Musik- und Bewegungspädagogik im Umfang von 8 Semestern bzw. die Lehrbefähigungsprüfung im Fach „Rhythmisch-musikalische Erziehung (Rhythmik)“

 

(3) Arten von Lehrveranstaltungen SSt

Pflichtfächer

      20

Lehrveranstaltungen im zentralen künstlerischen Fach 10

Theorie von Musik und Bewegung 6

Praxis von Musik und Bewegung 4

Freie Wahlfächer (§ 13 Abs.4 Z 6 UniStG) 4

Zu wählen aus dem Lehrangebot der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien oder anderer anerkannter in- und ausländischer Universitäten.

(4) Lehrveranstaltungen – Übersicht

Pflichtfächer

Lehrveranstaltungen im zentralen künstlerischen Fach 10

Rhythmik 9,10 KE 4

Klavier- und Instrumentalimprovisation/Bewegungs-

begleitung 9,10 KE 2

Bewegungsimprovisation und –gestaltung 9,10 KE 4

Theorie von Musik und Bewegung 6

Musik und Bewegung: theoretische Vertiefung 1,2 SE 4

Magisterseminar 1,2 SE 2

Praxis von Musik und Bewegung 4

Bewegungstechnik 7,8 UE 2

Bewegungsanalyse 7,8 UE 1

Erstes Instrument 7 KE 1

Freie Wahlfächer 4

Es sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 4 SSt aus dem Lehrangebot der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien bzw. anderer anerkannter in- und ausländischer Universitäten zu absolvieren (siehe Bakkalaureatsstudium Seite 12).

(5) Magisterprüfung

1. a) Wissenschaftliche Magisterarbeit

 b) Mündliche kommissionelle Prüfung (Kolloquium) über das Fachgebiet der Magisterarbeit und deren Bedeutung im weiteren Themenfeld der Musik- und Bewegungserziehung.

Die positive Beurteilung der schriftlichen Magisterarbeit ist Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung.

2. Rhythmik – Gestaltungsarbeiten in Musik und Bewegung:

Alle Lehrveranstaltungen des Magisterstudiums müssen erfolgreich abgeschlossen sein, um zur kommissionellen Magisterprüfung aus Rhythmik zugelassen zu werden.

 

Kommissionelle Magisterprüfung:

a)     Erarbeiten einer Musik/Bewegungsstudie oder alternativ einer Bewegungsstudie, bei welcher der/die Studierende seine/ihre künstlerische Ausdrucksfähigkeit persönlich präsentiert.

b)     Selbstständiges Gestalten einer Projektarbeit (produktorientiert) im Bereich Musik- und Bewegungserziehung mit einer Gruppe aus einem der Berufsfelder. Der/die Kandidat/in stellt dieses Projekt in einer Live-Aufführung oder in einem repräsentativen Arbeitsausschnitt vor (Videoaufnahmen/Fotos, Audiodokumentation, z.B. CD). In einem anschließendem Kolloquium können von der Prüfungskommission Fragen zum Projekt gestellt werden. Die Projektarbeit muss von einem/r Lehrenden des zentralen künsterlischen Faches genehmigt werden, sie kann ev. auch schon im Bakkalaureatsstudium, frühestens jedoch ab dem 7. gemeldeten Semester begonnen werden. Die Projektarbeit kann auch von einem Praktikum ausgehen, darf dieses jedoch nicht ersetzen oder mit einer anderen Lehrveranstaltung identisch sein.

c) Klavierkompositionen bzw. Kompositionen auf einem anderen Instrument:

·     eine Komposition im Stil eines Tanzes sowie

·     eine Komposition mit einem Thema nach Wahl der Kandidatin/des Kandidaten

Nach erfolgreichem Abschluss des Magisterstudiums wird der akademische Grad „Magistra/Magister der Künste“ („Mag.art“) verliehen.

(6) Übergangsbestimmungen für das Magisterstudium

werden in Anlehnung an § 80b UniStG geregelt.

 

III. Tabellarische Übersicht: Lehrveranstaltungen und Prüfungen, zeitliche Aufteilung, ECTS-Punkte

Magisterstudium

  9.Sem. 10.Sem
Lehrveranstaltungen / Typ SSt ECTS SSt ECTS
Pflichtfächer        
         
Lehrveranstaltungen im zentralen künstlerischen Fach        
Rhythmik 9,10 2 2,5 2 3
Klavier- und Instrumentalimprovisation/

Bewegungsbegleitung 9,10

1 3 1 3,5
Bewegungsimprovisation und –gestaltung 9,10 2 2,5 2 3
         
Pflichtfächer        
Bewegungstechnik 7,8 1 1 1 1
Bewegungsanalyse 7,8 0,5 1,5 0,5 1,5
Erstes Instrument 7 1 1,5    
Musik und Bewegung: theoretische Vertiefung 1,2 2 2 2 2
Magisterseminar 1,2 1 1 1 1
         
Freies Wahlfach 2 2,5 2 2,5
Es sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 4 SSt aus dem Lehrangebot der Universität für Musik und darstellende Kunst bzw. anderer anerkannter in- und ausländischer Universitäten zu absolvieren.        
         
Prüfungen        
Projekt Musik und Bewegung   5   5
Magisterarbeit   7,5   7,5
         
Summe ECTS-Punkte   30   30

 

Abkürzungsverzeichnis

ECTS European Credit Transfer System

EI Einzelunterricht

EU Ensembleunterricht

KE Künstlerischer Einzelunterricht

KS Künstlerischer Einzelunterricht und Seminar

PK Praktikum

PS Proseminar

SE Seminar

SP Seminar mit Praktikum

SSt Semesterstunde

SU Seminar mit Übung

UE Übung

UG Übung (Kleingruppenunterricht)

VK Vorlesung mit Konversatorium

VO Vorlesung

VU Vorlesung mit Übung

 

STUDIENPLAN

für das Diplomstudium

Musiktherapie

an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Korrigierte Fassung

(Stand 3.10.2003)

Beschluss der Studienkommission für Musik- und Bewegungserziehung und Musiktherapie vom 27. Jänner 2003; nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30.Juni 2003 (GZ. 52.352/19-VII/6/2003).

Auf Grund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a.20 des Universitäts-Studiengesetzes, (UniStG) BGBl I Nr. 48/1997 i. d. g. F., wird verordnet:

 

Qualifikationsprofil und Studienziel

Definition

Musiktherapie ist eine kreativitäts- und ausdrucksorientierte Therapiemethode, die unterschiedliche Formen und Techniken beinhaltet, deren Gemeinsamkeit der gezielte Einsatz musikalischer Mittel in einer therapeutischen Beziehung zur Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung seelischer, körperlicher und geistiger Gesundheit ist. Es werden unter anderem die funktionelle Wirkung von Musik (aktivierend oder relaxierend) und das musikimmanente Beziehungspotential (Initiieren von sozial-kommunikativen Prozessen) im Rahmen musiktherapeutischer Techniken genützt.

Die Musiktherapie steht definitionsgemäß in Beziehung zu den Heilberufen Medizin und Psychotherapie. Das Medium Musik wird präventiv und therapeutisch im Vorfeld der Psychotherapie, zur unterstützenden Heilbehandlung und zur Rehabilitation eingesetzt.

Tätigkeitsfelder

MusiktherapeutInnen arbeiten in verschiedenen Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens, so etwa in Ambulatorien (zur Diagnostik und Entwicklungsförderung für Kinder und Jugendliche), in ambulanten Nachsorgeeinrichtungen und Tageskliniken (für psychiatrische, geriatrische, psychosomatische und SuchtpatientInnen), in Tagesheimstätten für geistig- und mehrfachbehinderte KlientInnen, in Sonderschulen, in Krankenhäusern (an Abteilungen für Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik, Geriatrie, Neonatologie, Pädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Interne Medizin, Onkologie usw.), Rehabilitationszentren (für Suchtkranke, für Infarkt- und UnfallpatientInnen), Sonderjustizanstalten, Alters- und Pflegeheimen, Hospizeinrichtungen, etc. Derzeit arbeiten MusiktherapeutInnen in Österreich im klinisch-medizinischen Bereich auf ärztliche Anordnung. Im Bereich Pädagogik, Sonder- und Heilpädagogik und anderen nichtmedizinischen Bereichen arbeiten sie selbstständig.

Studienziel

Die AbsolventInnen des Diplomstudiums Musiktherapie sind aufgrund einer umfassenden interdisziplinären theoretischen und praktischen Ausbildung befähigt, in den oben genannten Arbeitsfeldern musiktherapeutisch im Sinne der genannten Definition tätig zu sein. Die Studierenden erwerben theoretische und praktische Kompetenz in ihrem Fach, die es ihnen ermöglicht, musiktherapeutische Behandlung zu konzipieren und durchzuführen und in weiterer Folge zu reflektieren, zu dokumentieren und zu evaluieren.

Neben der theoretischen und praktischen künstlerischen Berufsvorbildung liegt der Schwerpunkt des Studiums auf der Vermittlung musiktherapeutischer Methoden und deren Praxisanwendung sowie auf der Entwicklung der Therapeutenpersönlichkeit durch Selbsterfahrung und Eigentherapie. Den Abschluss bildet eine wissenschaftliche Diplomarbeit.

Das Studium setzt sich aus folgenden Bereichen zusammen:

1. Musikalisch-künstlerischer Bereich

2. Wissenschaftlicher Bereich

3. Bereich der Persönlichkeitsentwicklung

4. Bereich der musiktherapeutischen Praxis und ihrer Methodik

ad 1. Musikalisch-künstlerischer Bereich

In der musiktherapeutischen Praxis sind sowohl musikalische Fertigkeiten und angewandte musiktheoretische und musikanalytische Fähigkeiten, als auch Sensibilität für den emotionalen Gehalt musikalischen Ausdrucks erforderlich. Die Studierenden erwerben in den musikalischen Fächern instrumental- und vokaltechnische Grundlagen, unterschiedliche Improvisationstechniken, verfeinern ihre Wahrnehmung und entfalten ihr künstlerisch-kreatives Ausdrucksvermögen. So können sie einen flexiblen und kreativen Umgang mit dem Medium Musik entwickeln, wie er für die musiktherapeutische Arbeit erforderlich ist.

 

ad 2. Wissenschaftlicher Bereich

Musiktherapeutik

Psychologie

Psychotherapie

Medizin

Die Studierenden erwerben umfassende theoretische Kenntnisse im Fach Musiktherapeutik. In einem ausgewählten Fächerangebot werden fachrelevante Kenntnisse, solides Grundwissen und aktuelle Forschungsergebnisse in den Disziplinen Psychologie, Psychotherapie und Medizin vermittelt. Weiters setzen sich die Studierenden mit musiktherapeutischen Forschungsansätzen und mit gängigen wissenschaftlichen Forschungsparadigmen und Arbeitstechniken angrenzender Wissenschafts-disziplinen auseinander. Damit wird die Eigenständigkeit in der Organisation von Zusammenarbeit mit Spezialisten anderer Forschungsgebiete gefördert. Die erworbenen Kompetenzen umfassen Thesen- und Antithesenbildung, Erstellung von Hypothesen mit Verifizierung oder Falsifizierung, statistische Grundkenntnisse, Literatursuche, Zitierpraxis und andere Kenntnisse im Abfassen von wissenschaftlichen Texten. Alle genannten Kompetenzen stehen im Dienste musiktherapeutischer Konzept- und Theoriebildung.

ad 3. Bereich der Persönlichkeitsentwicklung

Die musiktherapeutische Arbeit mit zum Teil schwer kranken Patienten erfordert eine gereifte und stabile Persönlichkeit; Daher ist die Lehrmusiktherapie zentraler Bestandteil des Curriculums. Im Rahmen der Eigentherapie werden die wichtigsten persönlichen Problemfelder der individuellen Biografie bearbeitet. Dies soll innere Störquellen bei den zukünftigen TherapeutInnen so weit als möglich ausschalten und ihren Blick für therapeutische Notwendigkeiten schärfen.

In ihrer Einzel- und Gruppenlehrmusiktherapie erleben die Studierenden musiktherapeutische Wirkfaktoren und Methoden sowie die Wirkung eines therapeutischen Langzeitprozesses. Ziele sind die Entwicklung der differenzierten Eigen- und Fremdwahrnehmung zur Verbesserung der Empathiefähigkeiten, Verfeinerung und Erweiterung der Ausdrucksmöglichkeiten mit musikalischen Mitteln, ferner die Aufmerksamkeit für Übertragungs- und Gegenübertragungsphänomene um schließlich das Beziehungsgeschehen mit den PatientInnen professionell gestalten zu können.

Über ihre künstlerisch-therapeutische Fachkompetenz hinaus sollen die Studierenden berufliche Initiative, Kreativität, Kooperationsfähigkeit, Lern- und Veränderungsbereitschaft als wesentliche Berufsmerkmale wahrnehmen und die Bedeutsamkeit von steter kritischer Selbstreflexion insbesondere von Supervision erkennen.

ad 4. Bereich der musiktherapeutischen Praxis und ihrer Methodik

Die musiktherapeutische Methodik wird vor der Arbeit mit PatientInnen in vorbereitenden Seminaren vermittelt. Pflichtpraktika unter musiktherapeutischer Anleitung, Reflexion und Live-Supervision sowie fallbegleitender Supervision sind integraler Bestandteil des Studiums und ermöglichen den Studierenden, das Erlernte in längerfristigen therapeutischen Prozessen anzuwenden und ihre musiktherapeutischen Fähigkeiten zu erproben und zu festigen. In der fallbegleitenden Supervision erwerben sie die Fähigkeit, Phänomene der Übertragung, Gegenübertragung und Widerstand zu erkennen, um mit der kontrollierten Gegenübertragung professionell im musiktherapeutischen Beziehungsgeschehen arbeiten zu können. Das Praktikumsangebot ermöglicht ein vertieftes Kennenlernen wesentlicher musiktherapeutischer Arbeitsfelder (Neurologie-Psychiatrie-Psychosomatik) und unterschiedlicher Altersgruppen.

 

Gesellschaftliche Relevanz des Diplomstudiums

Die AbsolventInnen des Studiums decken mit Ihrer Arbeit innerhalb des Gesundheitswesens einen wesentlichen Bereich ab, indem in der Musiktherapie Patienten auch jenseits von Sprache und Sprachfähigkeit erreicht werden. Die AbsolventInnen des Diplomstudiums sind zugleich MultiplikatorInnen eines emanzipatorischen Kunstverständnisses, das auch gesellschaftlichen Randgruppen individuelle Zugänge zu Kunst ermöglicht. Das Diplomstudium Musiktherapie leistet einen wesentlichen Beitrag zur angestrebten gesetzlichen Verankerung eines seit Jahrzehnten erfolgreich praktizierten Therapieverfahrens als Gesundheitsberuf. Die Interdisziplinarität des Faches findet ihren Niederschlag in der Zusammenarbeit von Universitäten und kann als richtungsweisend für zukünftige interuniversitäre Kooperationen gesehen werden.

I.

Besondere Zulassungsvoraussetzungen

Besondere Zulassungsvoraussetzung ist die Reifeprüfung einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule. Die Zulassungsprüfung findet kommissionell statt und dient der Feststellung der künstlerischen Eignung.

Die Zulassungsprüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile:

1. Schriftliche Prüfung aus allgemeiner Musiklehre einschließlich eines Gehörtests; diese kann bei Bedarf durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden.

2. Schriftlicher und mündlicher Test zur Feststellung der praktischen Beherrschung der deutschen Sprache (für nicht Deutsch sprechende Kandidaten).

3. Auf dem Klavier sind vorbereitete Stücke vorzutragen, instrumentalpraktische Fertigkeiten nachzuweisen sowie Improvisationsaufgaben zu lösen.

4. Auf der Gitarre sind vorbereitete Stücke vorzutragen, instrumentalpraktische Fertigkeiten nachzuweisen sowie Improvisationsaufgaben zu lösen. Die Fähigkeit zum Einsatz der Stimme ist durch selbstbegleitete Vorträge von Liedern sowie durch Prima-vista-Singen nachzuweisen.

5. Auf der Blockflöte oder einem anderen Melodieinstrument (Streichinstrumente und Blasinstrumente, deren Unterricht an der Universität angeboten wird) sind vorbereitete Stücke vorzutragen, instrumentalpraktische Fertigkeiten nachzuweisen sowie Improvisationsaufgaben zu lösen.

6. Musiktherapeutische Improvisation: Musikalisches Umsetzen von vorgegebenen Bildern, Texten oder Stimmungen auf Instrumenten eigener Wahl.

Musiktherapeutische Interaktion: Spontan zu lösende Aufgaben im Hinblick auf Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeit durch Stimme, Bewegung und Instrumente, mit Partnern und in Gruppen mit anschließender Reflexion. Im Anschluss daran haben Gespräche mit dem Prüfungssenat stattzufinden, welche diese Interaktion aufarbeiten.

Voraussetzung zum Antreten bei den einzelnen Prüfungsteilen ist das Bestehen des jeweils vorangegangenen Prüfungsteils.

II.

Die Studiendauer des Diplomstudiums beträgt 8 Semester. Der Studienplan sieht Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 170 SSt. vor. Davon sind insgesamt 17 SSt. Freie Wahlfächer vorgesehen. Der Studienplan gliedert sich in zwei Studienabschnitte: der 1. Studienabschnitt über 6 Semester umfasst 143 SSt. (ohne Freie Wahlfächer), im 2. Studienabschnitt über 2 Semester sind 10 SSt. (ohne Freie Wahlfächer) zu absolvieren. Darüber hinaus können auch weitere Lehrveranstaltungen aus dem Studienplan abgeschlossen werden.

Studierende des 1. Studienabschnitts können Lehrveranstaltungen des 2. Studienabschnitts vorziehen und darüber Prüfungen ablegen. Ausgenommen sind Einzellehrmusiktherapie 5, 6, Diplomanden-seminar 5, 6.

(1) Pflichtfächer

Aus den folgenden Pflichtfächern sind zu besuchen:

(Bezeichnung des Faches) (Zahl der Semesterstunden)

      1. Musiktherapeutik 87

      2. Grundlagen der Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters 4

      3. Psychosomatische Grundlagen 4

      4. Psychiatrische Grundlagen 4

      5. Psychologische Grundlagen 22

      6. Musikalische Grundlagen 23

      7. Weitere musiktherapeutische Praxis 9

(2) Freie Wahlfächer (§ 13 Abs. 4 Z 6 UniStG) 17

Auf das Pflichtfach Musiktherapeutik sind gemäß § 4 Z 24 UniStG die Bestimmungen über zentrale künstlerische Fächer sinngemäß anzuwenden.

Studieneingangsphase

Die Studieneingangsphase ist im Laufe der beiden ersten Semester zu absolvieren und sieht verpflichtende Lehrveranstaltungen aus dem Studienplan des 1. Studienabschnitts im Umfang von 34 SSt. vor. Darüber hinaus können in den ersten beiden Semestern auch weitere Lehrveranstaltungen aus dem Studienplan absolviert werden.

1. Semester SSt.

 1. aus dem zentralen künstlerischen Fach Musiktherapeutik

      Geschichte und Theorie der Musiktherapie 1 VK 1 Sem 2st. 2

      Gruppen-Lehrmusiktherapie 1 GT 1 Sem 2st. 2

      Körpererfahrung 1 UE 1 Sem 1st. 1

      Medizinische Grundlagen für Musiktherapeuten 1 VO 1 Sem 2st. 2

      2. aus dem Fach Psychologische Grundlagen

      Entwicklungspsychologie 1 VK 1 Sem 2st. 2

      Neuropsychologische Grundlagen der Musiktherapie 1 VK 1 Sem 1st. 1

      Im Bereich Psychotherapie:

      Einführung in die Psychotherapie, VU15 1 Sem 2st. 2

      3. aus dem Fach Musikalische Grundlagen

      Stimmbildung 1 KL 1 Sem 1st. 1

      Harmonielehre und Klavierpraxis 1 VG 1 Sem 2st. 2

      Percussion 1 GU 1 Sem 1st. 1

      Improvisation 1 VG 1 Sem 2st. 2

 

2. Semester

      1. aus dem zentralen künstlerischen Fach Musiktherapeutik

      Geschichte und Theorie der Musiktherapie 2 VK 1 Sem 2st. 2

      Gruppen-Lehrmusiktherapie 2 GT 1 Sem 2st. 2

      Körpererfahrung 2 UE 1 Sem 1st. 1

      Medizinische Grundlagen für Musiktherapeuten 2 VO 1 Sem 2st. 2

      2.  aus dem Fach Psychologische Grundlagen

      Entwicklungspsychologie 2 VK 1 Sem 2st. 2

      Neuropsychologische Grundlagen der Musiktherapie 2 VK 1 Sem 1st. 1

      Im Bereich Psychotherapie:

 Ansätze der Psychotherapieformen, SE16  1 Sem 2st. 2

 3.  aus dem Fach Musikalische Grundlagen

 Stimmbildung 2 KG  1 Sem 1st. 1

 Harmonielehre und Klavierpraxis 2 VG  1 Sem 2st. 2

 Percussion 2 GU  1 Sem 1st. 1

 Improvisation 2 VG  1 Sem 2st. 2

Lehrveranstaltungen im 1. Studienabschnitt

Pflichtfächer

      SSt.

 1. aus dem zentralen künstlerischen Fach Musiktherapeutik

 Geschichte und Theorie der Musiktherapie 1,2, VK  2 Sem 2st. 4

 Rezeptive Musiktherapie 1,2, VU  2 Sem 2st. 4

 Musiktherapie-Seminar 1,2, SE  2 Sem 2st. 4

 Einzel-Lehrmusiktherapie 1-4, ET  4 Sem 1st. 4

 Gruppen-Lehrmusiktherapie 1-6, GT  6 Sem 2st. 12

 Körpererfahrung 1,2, UE  2 Sem 1st. 2

 Medizinische Grundlagen für Musiktherapeuten 1,2, VO  2 Sem 2st. 4

 Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik, VK  1 Sem 1st. 1

      Im Bereich Klinische Musiktherapie:

      Musiktherapeutisches Propädeutikum Kinder- und Jugend-

    psychiatrie, PS  1 Sem 2st. 2

      Therapie in der Kinder- und Jugendneuropsychiatrie

    mit musiktherapeutischer Supervision 1,2, TS 2 Sem 6st. 12

      Medizinisches Seminar Kinder- und Jugend-

    neuropsychiatrie 1,2, SE 2 Sem 1st. 2

      Musiktherapeutisches Propädeutikum Psychosomatik, PS 1 Sem 2st. 2

      Therapie in der Psychosomatik mit musiktherapeutischer

    Supervision 1,2, TS 2 Sem 6st. 12

      Medizinisches Seminar Psychosomatik 1,2, SE 2 Sem 1st. 2

      Musiktherapeutisches Propädeutikum Psychiatrie, PS 1 Sem 2st. 2

      Therapie in der Psychiatrie (Langzeitbereich) mit

    musiktherapeutischer Supervision 1, TS 1 Sem 6st. 6

      Medizinisches Seminar Psychiatrie

    (Langzeitbereich) 1, SE 1 Sem 1st. 1

      Therapie in der Psychiatrie (Akutbereich) mit

    musiktherapeutischer Supervision 1, TS 1 Sem 6st. 6

      Medizinisches Seminar Psychiatrie

    (Akutbereich) 1, SE 1 Sem 1st. 1

      2. aus dem Fach Grundlagen der Neuropsychiatrie

      des Kindes- und Jugendalters

      Kinder- und Jugendneuropsychiatrie 1,2, VK 17 2 Sem 2st. 4

      3. aus dem Fach Psychosomatische Grundlagen

      Psychosomatik 1,2, VK 2 Sem 2st. 4

      4. aus dem Fach Psychiatrische Grundlagen

      Psychiatrie 1,2, VK 2 Sem 2st. 4

      5. aus dem Fach Psychologische Grundlagen

      Entwicklungspsychologie 1,2, VK 2 Sem 2st. 4

      Die musikalische Entwicklung des Kindes, VU 1 Sem 1st. 1

      Sozialpsychologie, VK 1 Sem 2st. 2

      Neuropsychologische Grundlagen der Musiktherapie 1,2, VK 2 Sem 1st. 2

      Psychologisches Seminar 1 SE 1 Sem 2st. 2

      Im Bereich Psychotherapie:

      Einführung in die Tiefenpsychologie 1,2, VU 1 2 Sem 2st. 4

      Einführung in die Psychotherapie, VU 1 1 Sem 2st. 2

      Ansätze der Psychotherapieformen, SE 1 1 Sem 2st. 2

      6. aus dem Fach Musikalische Grundlagen

      Sing- und Dirigierpraxis 1-4, GU 4 Sem 1st. 4

      Stimmbildung 1,2, KG 2 Sem 1st. 2

      Das Lied in der Therapie, VU 1 Sem 1st. 1

      Harmonielehre und Klavierpraxis 1,2, VG 2 Sem 2st. 4

      Erstes Instrument 1,2, KE 2 Sem 1st. 2

      (als erstes Instrument können Klavier, Gitarre

      oder Blockflöte gewählt werden)

      Percussion 1,2, GU 2 Sem 1st. 2

      Improvisation 1-4, VG 4 Sem 2st. 8

      7. aus dem Fach Weitere musiktherapeutische Praxis

Aus folgenden Lehrveranstaltungen sind nach freier Wahl und nach Maßgabe des Lehrangebots im 1. Studienabschnitt insgesamt 6 Semesterstunden, im 2. Studienabschnitt insgesamt 3 Semester-stunden zu besuchen:

      Therapie in der Psychiatrie (Bereich Gerontopsychiatrie)

    mit musiktherapeutischer Supervision 1, TS 1 Sem 3st. 3

      Therapie in der Psychiatrie (Bereich Gerontopsychiatrie)

    mit musiktherapeutischer Supervision 2, TS 1 Sem 3st. 3

      Therapie in der Psychiatrie (Bereich Behindertenpsychiatrie)

    mit musiktherapeutischer Supervision 1, TS 1 Sem 3st. 3

      Therapie in der Psychiatrie (Bereich Behindertenpsychiatrie)

    mit musiktherapeutischer Supervision 2, TS 1 Sem 3st. 3

      Therapie in der Psychiatrie (Bereich Sozialpsychiatrie)

    mit musiktherapeutischer Supervision 1, TS 1 Sem 3st. 3

      Therapie in der Psychiatrie (Bereich Sozialpsychiatrie)

    mit musiktherapeutischer Supervision 2, TS 1 Sem 3st. 3

      Therapie in der Psychiatrie (Langzeitbereich)

    mit musiktherapeutischer Supervision 2, TS 1 Sem 3st. 3

      Therapie in der Psychiatrie (Langzeitbereich)

    mit musiktherapeutischer Supervision 3, TS 1 Sem 3st. 3

      Therapie in der Psychiatrie (Akutbereich)

    mit musiktherapeutischer Supervision 2, TS 1 Sem 3st. 3

      Therapie in der Psychiatrie (Akutbereich)

    mit musiktherapeutischer Supervision 3, TS 1 Sem 3st. 3

      Therapie in der Psychosomatik mit musiktherapeutischer

    Supervision 4, TS 1 Sem 3st. 3

      Rhythmisch-musikalische Erziehung für entwicklungs-

    gestörte Kinder, TS 1 Sem 3st. 3

      Kinder-Therapie (Bereich Psychosomatik) mit musikthera-

    peutischer Supervision 1, TS 1 Sem 3st. 3

      Kinder-Therapie (Bereich Psychosomatik) mit musikthera-

    peutischer Supervision 2, TS 1 Sem 3st. 3

      Kinder-Therapie (Bereich Pädiatrie) mit musiktherapeu-

    tischer Supervision 1, TS 1 Sem 3st. 3

      Kinder-Therapie (Bereich Pädiatrie) mit musiktherapeu-

    tischer Supervision 2, TS 1 Sem 3st. 3

      Therapie in der Kinder- und Jugendneuropsychiatrie mit

    musiktherapeutischer Supervision 3, TS 1 Sem 3st. 3

      Therapie in der Kinder- und Jugendneuropsychiatrie mit

    musiktherapeutischer Supervision 4, TS 1 Sem 3st. 3

      Kinder-Therapie (Bereich Heil- und Sonderpädagogik) mit

    musiktherapeutischer Supervision 1, TS 1 Sem 3st. 3

      Kinder-Therapie (Bereich Heil- und Sonderpädagogik) mit

    musiktherapeutischer Supervision 2, TS 1 Sem 3st. 3

      Therapie (frei wählbarer Bereich) mit musiktherapeuti-

      scher Supervision 1, TS 1 Sem 3st. 3

      Therapie (frei wählbarer Bereich) mit musiktherapeuti-

      scher Supervision 2, TS 1 Sem 3st. 3

      Therapie in der Neurorehabilitation mit musiktherapeutischer

    Supervision 1, TS 1 Sem 3st. 3

      Therapie in der Neurorehabilitation mit musiktherapeutischer

    Supervision 2, TS 1 Sem 3st. 3

 

Lehrveranstaltungen im 2. Studienabschnitt

Pflichtfächer

      (Bezeichnung der Lehrveranstaltung (Zahl der SSt.)

    und des Lehrveranstaltungstyps)

      Aus dem zentralen künstlerischen Fach Musiktherapeutik

      Diplomandenseminar, SE 1 Sem 2st. 2

      Einzel-Lehrmusiktherapie 5, 6 ET 2 Sem 1st. 2

      Psychologisches Seminar 2 SE 1 Sem 2st. 2

      Rechts- und Berufskunde, VO 1 Sem 1st. 1

Aus den im 1. Studienabschnitt unter „7. Weitere musiktherapeutische Praxis“ angeführten Lehrveranstaltungen haben die Studierenden nach freier Wahl und nach Maßgabe des Lehrangebots insgesamt 3 SSt. zu besuchen.

Freie Wahlfächer (§ 13 Abs.4 Z. 6 UniStG)

Es sind Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 17 SSt. aus dem Studienangebot von anerkannten in- und ausländischen Universitäten zu absolvieren. Es wird empfohlen - nach freier Wahl und nach Maßgabe des Lehrangebots – Lehrveranstaltungen im Umfang von 12 SSt. im 1. Studienabschnitt und 5 SSt. im 2. Studienabschnitt an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und der Medizinischen Universität Wien zu besuchen.

Einführung in die Musik VU 1 Sem 2st. 2

Einführung in die Sonder- und Heilpädagogik VK 1 Sem 1st. 1

Ensemble Popularmusik 1 (2, 3, 4) EU 1 Sem 2st. 2

Erstes Instrument 3,4, KE 2 Sem 1st. 2

Ethnomusikologie SE 1 Sem 1st. 1

Funktionelle Entspannung 3,4 (als Fortsetzung von Körpererfahrung 1,2) EI 1 Sem 1st. 1

Harmonikale Grundlagenforschung 1, VK  1 Sem 1st. 1

Instrumentenbau, UE 1 Sem 2st. 2

Interpretation von Krankheiten aus naturwissenschaftlicher,

psychosomatischer, philosophisch-theologischer Sicht 1 Sem 2st.  2

Kinderheilkunde, SE 1 Sem 2st. 2

Kinderpsychosomatik SE 1 Sem 2st. 2

Logopädie 1,2, VU 2 Sem 2st. 4

Medizinisches Seminar Kinderpsychosomatik SE 1 Sem 1st. 1

Medizinisches Seminar Psychiatrie (Akutbereich) 2, SE 1 Sem 1st. 1

Musikpsychologie 1, VO 1 Sem 2st. 2

Musikpsychologie 2, SE 1 Sem 2st. 2

Musiksoziologie 1,2, VK 2 Sem 2st. 4

Neonatologie 1 Sem 1st. 1

Neurorehabilitation 1 Sem 1st. 1

Praxis der Schlaganfallrehabilitation 1 Sem 2st. 2

Sozialmedizinisches Praktikum 1 Sem 1st. 1

Stimmbildung 3,4, KL 2 Sem 1st. 2

Tänze und Arrangements 1 SU 1 Sem 1st. 1

Nachweis von Vorkenntnissen

Der Besuch der nachstehend angeführten Lehrveranstaltungen setzt die Ablegung einer Prüfung oder die Vorlage eines Zeugnisses über die erfolgreiche Teilnahme an einer der gleichfalls angeführten Lehrveranstaltungen, die die notwendigen Vorkenntnisse vermitteln, voraus:

      (Lehrveranstaltungen, die Vor- (Lehrveranstaltungen, die Vor-

    kenntnisse voraussetzen:) kenntnisse vermitteln:)

      Musiktherapie-Seminar 1 Geschichte und Theorie der

      Musiktherapie 1,2

      Improvisation 1,2

      Gruppen-Lehrmusiktherapie 3 Einzel-Lehrmusiktherapie 1-3

      Musiktherapeutisches Propädeutikum Entwicklungspsychologie 1

      Kinder- und Jugendneuropsychiatrie

      Therapie in der Kinder- und Jugend- Musiktherapeutisches Propädeu-

      neuropsychiatrie 1 tikum Kinder- und Jugendneuropsychiatrie

      Musiktherapeutisches Propädeutikum Psychosomatik 1

      Psychosomatik

      Therapie in der Psychosomatik 1 Entwicklungspsychologie 1,2

      Psychosomatik 1,2

Musiktherapeutisches Propädeutikum

      Psychosomatik

      Therapie in der Psychosomatik 2 Einführung in die Psychotherapie

      Musiktherapeutisches Propädeutikum Psychiatrie 1

      Psychiatrie

      Therapie in der Psychiatrie (Lang- Psychiatrie 1

zeitbereich) 1 Musiktherapeutisches Propädeutikum

      Psychiatrie

      Therapie in der Psychiatrie (Akut- Psychiatrie 1

      bereich) 1

      Kinder- und Jugendneuropsychiatrie 1 Medizinische Grundlagen

      für Musiktherapeuten

      Psychosomatik 1,2 Medizinische Grundlagen

      für Musiktherapeuten

      Psychiatrie 1,2 Medizinische Grundlagen

      für Musiktherapeuten

      Sozialpsychologie Entwicklungspsychologie 1

      Einführung in die Tiefenpsychologie Entwicklungspsychologie 1,2

      Einführung in die Psychotherapie Einführung in die Tiefenpsychologie

      Psychologisches Seminar Ansätze der Psychotherapieformen

      Einführung in die Psychotherapie

      Improvisation 1 Harmonielehre und Klavier-

      praxis 1,2

      Kinder-Therapie (Bereich Psycho- Kinder- und Jugendneuropsychiatrie 1

      somatik)

      Kinder-Therapie (Bereich Pädiatrie) 1 Kinder- und Jugendneuropsychiatrie 1

      Kinder-Therapie (Bereich Heil- und Kinder- und Jugendneuropsychiatrie 1

      Sonderpädagogik)

      Therapie (frei wählbarer Bereich) 1 Einzel-Lehrmusiktherapie 1-4

 

III.

Prüfungen (§ 4 Z 22 UniStG)

(1) Der Studienerfolg in Lehrveranstaltungen des Typs Vorlesung (VO) ist durch eine mündliche Prüfung festzustellen; wenn die Zahl der Prüfungskandidaten dies erforderlich macht, hat an die Stelle der mündlichen Prüfung eine schriftliche zu treten. Die dem Kandidaten zu stellenden Aufgaben sollen seine Kenntnisse aus dem der Lehrveranstaltung entsprechenden Teilbereich des Faches unter Berücksichtigung des in den Lehrveranstaltungen behandelten und im Selbststudium erarbeiteten Stoffes erweisen.

      (2) Der Studienerfolg in Lehrveranstaltungen des Typs

      Vorlesung mit Übung (VU)

      Vorlesung mit Konversatorium (VK)

ist durch eine mündliche Prüfung und durch Beurteilung des Erfolges der Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen festzustellen. Für eine positive Gesamtbeurteilung ist eine positive Beurteilung beider Prüfungsteile erforderlich. Wenn die Zahl der Prüfungskandidaten dies erforderlich macht, hat an die Stelle einer mündlichen Prüfung eine schriftliche zu treten.

      (3) Der Studienerfolg in den Lehrveranstaltungen

      Einzel-Lehrmusiktherapie (ET)

      Gruppen-Lehrmusiktherapie (GT)

      Körpererfahrung (UE)

ist durch Beurteilung des Erfolges der Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen nachzuweisen. Wird das für die Erreichung des Studienziels erforderliche Ausmaß des Besuchs nachgewiesen, erfolgt die Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“. Die negative Beurteilung lautet: „ohne Erfolg teilgenommen“.

(4) In anderen Fächern ist der Erfolg der Teilnahme an Lehrveranstaltungen und bei Prüfungen, wenn diese nicht ausdrücklich im Absatz 3 genannt sind, mit den Noten „sehr gut“, „gut“, „befriedigend“ und „genügend“, kein Erfolg mit der Note „nicht genügend“ zu beurteilen.

 

Diplomprüfungen

1. Diplomprüfung

Die 1. Diplomprüfung setzt sich aus sämtlichen Lehrveranstaltungsprüfungen des 1. Studienabschnitts zusammen.

2. Diplomprüfung

Die 2. Diplomprüfung setzt sich aus drei Teilen zusammen:

1.     Sämtliche Lehrveranstaltungsprüfungen des 2. Studienabschnitts

2.     einer wissenschaftlichen Diplomarbeit und kommissionellen Prüfung über das Fachgebiet der Diplomarbeit.

3.     einer kommissionellen Prüfung der künstlerisch-musikalischen Methoden und Techniken im musiktherapeutischen Prozess in dem ein oder mehrere Therapieausschnitte dargestellt werden:

a) als Videopräsentation oder

b) als Audiopräsentation oder

c) als Live-Präsentation der für die schriftliche Diplomarbeit relevanten musiktherapeutischen Interventionstechniken.

2.2. Wissenschaftliche Diplomarbeit

Der/die Studierende hat aus einem der im Studienplan aufgeführten wissenschaftlichen Fächer aus dem Fachgebiet „Musiktherapeutik“ eine Diplomarbeit abzufassen. Mit der selbstständigen Bearbeitung eines Themas weist der/die Studierende den Erfolg der theoretischen Berufsausbildung nach. Der/die Studierende ist berechtigt, das Thema aus einer Anzahl von Vorschlägen eines von ihm bestimmten Leiters einer Lehrveranstaltung aus dem erwähnten Fach auszuwählen und selbst Themen vorzuschlagen. Dem Lehrer, der das Thema vergeben hat, obliegt auch die Betreuung des/der Studierenden bei der Ausarbeitung der Diplomarbeit und ihre Beurteilung. Die positive Beurteilung der Diplomarbeit ist Voraussetzung für die Zulassung zur Diplomprüfung.

Nach erfolgreichem Abschluss des Diplomstudiums wird der akademische Grad „Magister/Magistra artium“, (Abk.: Mag.art.) verliehen.

 

IV.

Tabellarische Übersicht: Lehrveranstaltungen und Prüfungen, zeitliche Aufteilung, ECTS-Punkte

1.Studienabschnitt

  1.Sem. 2.Sem 3.Sem. 4.Sem. 5.Sem. 6.Sem.
Lehrveranstaltungen / Typ SSt ECTS SSt ECTS SSt ECTS SSt ECTS SSt ECTS SSt ECTS
Pflichtfächer                        
Aus dem zentralen künstlerischen Fach Musiktherapeutik                        
Geschichte und Theorie der Musiktherapie 1,2 2 2 2 2                
Rezeptive Musiktherapie 1,2 2 2 2 2                
Musiktherapie-Seminar 1,2                 2 2 2 1,5
Einzel-Lehrmusiktherapie 1-4         1 1 1 1 1 1 1 1
Gruppen-Lehrmusiktherapie 1-6 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
Körpererfahrung 1,2 1 1 1 1                
Medizinische Grundlagen für Musiktherapeuten 1,2 2 2 2 2                
Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik                     1 0,5
Musiktherapeutisches Propädeutikum Kinder- und Jugendneuropsychiatrie     2 1                
Therapie in der Kinder- und Jugendneuropsychiatrie mit musiktherapeutischer Supervision 1,2         6 10 6 10        
Medizinisches Seminar  
Kinder- und Jugendneuropsychiatrie 1,2
        1 3 1 2        
Musiktherapeutisches Propädeutikum Psychosomatik             2 2        
Therapie in der Psychosomatik mit musiktherapeutischer Supervision 1,2                 6 10 6 9
Medizinisches Seminar Psychosomatik 1,2                 1 1 1 1
Musiktherapeutisches Propädeutikum Psychiatrie             2 2        
Therapie in der Psychiatrie (Langzeitbereich) mit musiktherapeutischer Supervision 1                     6 9
Medizinisches Seminar Psychiatrie (Langzeitbereich) 1                     1 1
T herapie in der Psychiatrie (Akutbereich) mit musiktherapeutischer Supervision 1                 6 10    
Medizinisches Seminar Psychiatrie (Akutbereich) 1                 1 1    
Aus dem Fach Grundlagen der Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters                        
Kinder- und Jugendneuropsychiatrie 1,2         2 2 2 2        
                         
Aus dem Fach Psychosomatische Grundlagen                        
Psychosomatik 1,2     2 1 2 2            
                         
Aus dem Fach Psychiatrische

Grundlagen

                       
Psychiatrie 1,2 2 2 2 1                
                         
Aus dem Fach Psychologische Grundlagen                        
Entwicklungspsychologie 1,2 2 2 2 1,5                
Die musikalische Entwicklung des Kindes     1 1                
Sozialpsychologie     2 1,5                
Neuropsychologische Grundlagen der Musiktherapie, 1,2 1 1 1 1                
Psychologisches Seminar 1                     2 2
Einführung in die Tiefenpsychiologie 1,2         2 2 2 2        
Einführung in die Psychotherapie 2 2                    
Ansätze der Psychotherapieformen     2 2                
                         
Aus dem Fach Musikalische

Grundlagen

                       
Sing- und Dirigierpraxis 1-4 1 1 1 1 1 1 1 1        
Stimmbildung, 1,2 1 1 1 1                
Das Lied in der Therapie     1 1                
Harmonielehre und Klavierpraxis 1,2 2 3 2 2                
Erstes Instrument 1,2 (als erstes Instrument können Klavier, Gitarre oder Blockflöte gewählt werden) 1 2 1 1                
Percussion 1,2 1 1 1 1                
Improvisation 1-4 2 3 2 2 2 3 2 2        
                         
Aus dem Fach Weitere musik-

therapeutische Praxis18

1 1 1 1 1 3 1 3 1 2 1 2
Kinder-Therapie (Bereich Heil- und Sonderpädagogik) mit musiktherapeutischer Supervision 1                        
Kinder-Therapie (Bereich Heil- und Sonderpädagogik) mit musiktherapeutischer Supervision 2                        
Kinder-Therapie (Bereich Pädiatrie) mit musiktherapeutischer Supervision 1                        
Kinder-Therapie (Bereich Pädiatrie) mit musiktherapeutischer Supervision 2                        
Kinder-Therapie (Bereich Psychosomatik) mit musiktherapeutischer Supervision 1                        
Kinder-Therapie (Bereich Psychosomatik) mit musiktherapeutischer Supervision 2                        
Rhythmisch-musikalische Erziehung für entwicklungsgestörte Kinder                        
Therapie (frei wählbarer Bereich) mit musiktherapeutischer Supervision 1                        
Therapie (frei wählbarer Bereich) mit musiktherapeutischer Supervision 2                        
Therapie in der Kinder- und Jugendneuropsychiatrie mit musiktherapeutischer Supervision 3                        
Therapie in der Kinder- und Jugendneuropsychiatrie mit musiktherapeutischer Supervision 4                        
Therapie in der Psychiatrie (Akutbereich) mit musiktherapeutischer Supervision 2                        
Therapie in der Psychiatrie (Akutbereich) mit musiktherapeutischer Supervision 3                        
Therapie in der Psychiatrie (Bereich Behindertenpsychiatrie) mit musiktherapeut. Supervision 1                        
Therapie in der Psychiatrie (Bereich Behindertenpsychiatrie) mit musiktherapeut. Supervision 2                        
Therapie in der Psychiatrie (Bereich Gerontopsychiatrie) mit musiktherapeutischer Supervision 1                        
Therapie in der Psychiatrie (Bereich Gerontopsychiatrie) mit musiktherapeutischer Supervision 2                        
Therapie in der Psychiatrie (Langzeitbereich) mit musiktherapeutischer Supervision 2                        
Therapie in der Psychiatrie (Langzeitbereich) mit musiktherapeutischer Supervision 3                        
Therapie in der Psychiatrie (Bereich Sozialpsychiatrie) mit musiktherapeutischer Supervision 1                        
Therapie in der Psychiatrie (Bereich Sozialpsychiatrie) mit musiktherapeutischer Supervision 2                        
Therapie in der Psychosomatik mit musiktherapeutischer Supervision 4                        
Therapie in der Neurorehabilitation mit musiktherapeutischer Supervision 1                        
Therapie in der Neurorehabilitation mit musiktherapeutischer Supervision 2                        
Freies Wahlfach 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
Summe ECTS-Punkte   30   30   30   30   30   30

 

2. Studienabschnitt

  7.Sem. 8.Sem.
Lehrveranstaltungen / Typ SSt ECTS SSt ECTS
Pflichtfächer        
Aus dem zentralen künstlerischen

Fach Musiktherapeutik

       
Diplomandenseminar 2 3    
Einzel-Lehrmusiktherapie 5,6 1 1 1 1
Psychologisches Seminar 2 2 2    
Rechts- und Berufskunde     1 1
Aus dem Fach Weitere musiktherapeutische Praxis (siehe 1.Studienabschnitt) 1 2 2 3
Schriftliche Diplomarbeit   19   22
Freies Wahlfach19 2 3 2 3
Es sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 17 SSt. aus dem Studienangebot von anerkannten in- und ausländischen Universitäten zu absolvieren.        
Summe ECTS-Punkte   30   30

Einführung in die Musik VU 1 Sem 2st. 2

Einführung in die Sonder- und Heilpädagogik VK 1 Sem 1st. 1

Ensemble Popularmusik 1 (2, 3, 4) EU 1 Sem 2st. 2

Erstes Instrument 3,4, KE 2 Sem 1st. 2

Ethnomusikologie SE 1 Sem 1st. 1

Funktionelle Entspannung 3,4 (als Fortsetzung von Körpererfahrung 1,2) EI 1 Sem 1st. 1

Harmonikale Grundlagenforschung 1, VK  1 Sem 1st. 1

Instrumentenbau, UE 1 Sem 2st. 2

Interpretation von Krankheiten aus naturwissenschaftlicher,

psychosomatischer, philosophisch-theologischer Sicht 1 Sem 2st.  2

Kinderheilkunde, SE 1 Sem 2st. 2

Kinderpsychosomatik SE 1 Sem 2st. 2

Logopädie 1,2, VU 2 Sem 2st. 4

Medizinisches Seminar Kinderpsychosomatik SE 1 Sem 1st. 1

Medizinisches Seminar Psychiatrie (Akutbereich) 2, SE 1 Sem 1st. 1

Musikpsychologie 1, VO 1 Sem 2st. 2

Musikpsychologie 2, SE 1 Sem 2st. 2

Musiksoziologie 1,2, VK 2 Sem 2st. 4

Neonatologie 1 Sem 1st. 1

Neurorehabilitation 1 Sem 1st. 1

Praxis der Schlaganfallrehabilitation 1 Sem 2st. 2

Sozialmedizinisches Praktikum 1 Sem 1st. 1

Stimmbildung 3,4, KL 2 Sem 1st. 2

Tänze und Arrangements 1 SU 1 Sem 1st. 1

 

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

ECTS European Credit Transfer System

ET Einzeltherapie

GT Gruppentherapie

GU Gruppenunterricht

KE Künstlerischer Einzelunterricht

KG Kleingruppenunterricht

PS Proseminar

SE Seminar

SSt Semesterstunden

TS Therapeutische Übungen mit Seminar

UE Übung

VG Vorlesung mit Übung (Kleingruppen)

VK Vorlesung mit Konversatorium

VO Vorlesung

VU Vorlesung mit Übung

 

Studienplan

Doktoratsstudium der Naturwissenschaften

an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

gemeinsam mit der

Fakultät für

Naturwissenschaften und Mathematik der Universität Wien

Beschluss der Studienkommission Doktoratsstudium und individuelles Diplomstudium in der Sitzung vom 25. März 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003 (GZ 52.365/5-VII/6/2003)

Aufgrund des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz-UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997 i.d.g.F., und der Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien an den Universitäten, BGBl. II Nr. 212/1997, i.d.g.F., wird verordnet:

 

Ziele und Einrichtung

§ 1 Das Studium zur Erwerbung des Doktorates der Naturwissenschaften hat gemäß § 4 Ziff. 8 UniStG über die wissenschaftliche Berufsvorbildung hinaus der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit auf dem Gebiet der Wissenschaften sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu dienen. Die in § 2 UniStG genannten Bildungsziele und Bildungsaufgaben der Universitäten sind in besonderer Weise zu fördern.

Zulassung und Studiendauer

§ 2 (1) Zulassungsvoraussetzung: Abschluss eines naturwissenschaftlichen Diplomstudiums oder Abschluss des Lehramtsstudiums aus einem facheinschlägigen Unterrichtsfach oder Abschluss eines facheinschlägigen Diplomstudiums gemäß KHStG oder eines facheinschlägigen künstlerischen Diplomstudiums.

(2) Die Zulassung kann auch aufgrund des Abschlusses eines Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, das den in Abs. 1 genannten Diplomstudien oder Magisterstudien gleichwertig ist, erfolgen.

(3) Die Zulassung zum Doktoratsstudium ist gemäß § 5 (3) Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG), BGBl. Nr. 340/1993, i.d.g.F, auch aufgrund des Abschlusses eines fachlich einschlägigen Fachhochschul-Studienganges zulässig.

(4) Das Doktoratsstudium besteht aus einem Studienabschnitt in der Dauer von vier Semestern. Es wird mit der positiven Beurteilung aller Teile des Rigorosums abgeschlossen.

(5) Wenn die Zulassung aufgrund des Abschlusses eines fachlich einschlägigen Fachhochschul-Studienganges, der im Vergleich mit den facheinschlägigen Magister- oder Diplomstudien an den Universitäten eine kürzere Studiendauer aufweist, erfolgte, wird die Dauer des Doktoratsstudiums um die Differenz verlängert.

Stundenzahl und Lehrverteilungen

§ 3 (1) Die Gesamtstundenzahl des Doktoratsstudiums beträgt 12 Semesterstunden.

(2) Die Pflicht- und Wahlfächer des Rigorosums gliedern sich in:

 1. Teilgebiet des wissenschaftlichen Faches, dem das Thema der Dissertation zuzuordnen ist.

 2. Teilgebiet eines wissenschaftlichen Faches, das unter Beachtung des thematischen Zusammenhanges mit der Dissertation von der Kandidatin oder vom Kandidaten zu wählen ist.

(3) Zur Festlegung der Lehrveranstaltungen ist von den Studierenden zu Beginn des Doktoratsstudiums im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer der Dissertation (siehe § 62 UniStG) eine Liste jener Lehrveranstaltungen zu erstellen, welche sie zu absolvieren beabsichtigen. Dabei sind Lehrveranstaltungen aus dem Angebot sowohl der betreffenden Universität der Künste als auch der Universität Wien auszuwählen. Jedenfalls sind insgesamt mindestens 6 Wochenstunden als Seminare und 2 Wochenstunden als Privatissima zu abosolvieren, davon mindestens 4 Wochenstunden aus dem unter §3 Abs.2 Z 1 genannten Fach. Die positive Beurteilung dieser Lehrveranstaltungen ist Voraussetzung für die Anmeldung zur mündlichen Gesamtprüfung.

(4) Studierende, welche aufgrund eines fachlich einschlägigen Fachhochschul-Studienganges zugelassen wurden, haben jene ergänzenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen zusätzlich zu erbringen, die in den Verordnungen gemäß §5 Abs.3a FHStG festgelegt sind. Die ergänzenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen haben sich an den fachspezifischen Anforderungen der Dissertation zu orientieren.

Dissertation

§ 4 Im Doktoratsstudium ist eine Dissertation abzufassen. Das Thema der Dissertation ist einem der im Studienplan der absolvierten Studienrichtung festgelegten Prüfungsfächer zu entnehmen oder hat in einem sinnvollen Zusammenhang mit einem dieser Fächer zu stehen. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben. Erfordert die Bearbeitung eines Themas die Verwendung von Geld- oder Sachmitteln eines Instituts, so ist die Vergabe nur zulässig, wenn die Institutsvorständin oder der Institutsvorstand des betreffenden Instituts über die beabsichtigte Vergabe informiert wurde und diese nicht binnen eines Monats wegen einer wesentlichen Beeinträchtigung des Lehr- und Forschungsbetriebes untersagt hat.

§ 5 Sofern die Anfertigung der Dissertation die Benützung von maschinellen Anlagen, Apparaten oder Geräten erfordert, sind die Benützungsordnungen der jeweiligen Institute zu beachten.

Beurteilung der Dissertation

§ 6 Die Beurteilerinnen oder Beurteiler der Dissertation (§ 62 Abs. 7 UniStG) sind so auszuwählen,dass die Universität Wien und die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien vertreten sind.

Gliederung des Rigorosums

§ 7 (1) Das Rigorosum besteht aus den positiv absolvierten Lehrveranstaltungen und einer mündlichen Gesamtprüfung.

(2) Voraussetzung für die Anmeldung zur mündlichen Gesamtprüfung sind die positive Beurteilung der Teilnahme an den im § 3 festgelegten Lehrveranstaltungen und die Approbation der Dissertation.

§ 8 Die mündliche Gesamtprüfung über die nach § 3 Abs. 2 festgelegten Fächer ist vor einem Prüfungssenat abzulegen. Für jedes der beiden genannten Prüfungsfächer ist eine Prüferin oder ein Prüfer zu bestellen. Es sind Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer mit einer Lehrbefugnis gemäß § 19 Abs. 2 Z 1 lit. a bis e UOG 1993 und § 20 Abs. 2 Z 1 lit. a bis 3 KUOG jeweils für die Fächer ihrer Lehrbefugnis heranzuziehen.

Doktorgrade

§ 9 Die Studiendekanin/der Studiendekan/das Monokratische Organ für studienrechtlichen Angelegenheiten hat den Absolventinnen/Absolventen des Doktoratsstudiums nach der positiven Ablegung des Abschlussrigorosums den akademischen Grad „Doktorin der Naturwissenschaften“ bzw. „Doktor der Naturwissenschaften“, lateinisch „Doctor rerum naturalium“, abgekürzt „Dr.rer.nat.“, durch einen schriftlichen Bescheid unverzüglich, jedoch spätestens einen Monat nach der Erfüllung aller Voraussetzungen von Amts wegen zu verleihen.

Zuständigkeitsvorschriften

§10 Die Zulassung zu dem an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gemeinsam mit der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik der Universität Wien eingerichteten Doktoratsstudium der Naturwissenschaften hat gemäß § 2 (5) Universitäts-Studienevidenzverordnung 1997 (UniStEVO 1997), BGBl. II Nr. 245/1997, i.d.g.F., an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zu erfolgen. Daher ist auch für alle die Studiendekanin/den Studiendekan/ das Monokratische Organ für studienrechtliche Angelegenheiten betreffendenden Aufgaben die Studiendekanin/der Studiendekan/ das Monokratische Organ für studienrechtlichen Angelegenheiten für das Doktoratsstudium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zuständig.

ECTS-Punkte

Im Sinne des European Credit Transfer System (ECTS) werden der Dissertation 96 ECTS-Punkte und den zu absolvierenden Lehrveranstaltungen 24 ECTS-Punkte (2 pro Semesterstunde) zugeteilt.

Inkrafttreten

§ 11 Dieser Studienplan tritt mit 1. Oktober 2003 in Kraft.


1 Diese kann bei Bedarf durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden.


2 Nach Maßgabe des Lehrangebots können folgende Instrumente gewählt werden: Bass (Popularmusik), Blockflöte, Fagott, Gesang, Gitarre, Gitarre (Popularmusik), Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Kontrabass, Oboe, Posaune, Querflöte, Saxophon (Klassik), Saxophon (Popularmusik), Schlaginstrumente, Schlagzeug/Percussion (Popularmusik), Tasteninstrumente (Popularmusik), Trompete, Viola, Violine, Violoncello.


3 Nach Maßgabe des Lehrangebots können folgende Instrumente gewählt werden: Bass (Popularmusik), Blockflöte, Fagott, Gesang, Gitarre, Gitarre (Popularmusik), Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Kontrabass, Oboe, Posaune, Querflöte, Saxophon (Klassik), Saxophon (Popularmusik), Schlaginstrumente, Schlagzeug/Percussion (Popularmusik), Tasteninstrumente (Popularmusik), Trompete, Viola, Violine, Violoncello.


4 Wird Klavier nicht als 1. Instrument gewählt, muss Klavier verpflichtend als 2. Instrument gewählt werden.


5 Es wird empfohlen, diese Lehrveranstaltung vor der Wahl des Schwerpunktes zu absolvieren.


6 Es wird empfohlen, diese Lehrveranstaltung vor der Wahl des Schwerpunktes zu absolvieren.


7 Diese Lehrveranstaltung ist auch Teil des Schwerpunktes Klavier- und Instrumental-improvisation/Bewegungsbegleitung.


8 Diese Lehrveranstaltung kann auch durch ein anderes Fach aus dem Angebot „Freie Wahlfächer“ der elementaren Musikpädagogik ersetzt werden.


9 Es wird empfohlen, diese Lehrveranstaltung vor der Wahl des Schwerpunktes zu absolvieren.


10 Es wird empfohlen, diese Lehrveranstaltung vor der Wahl des Schwerpunktes zu absolvieren


11 Es wird empfohlen, diese Lehrveranstaltung vor der Wahl des Schwerpunktes zu absolvieren.


12 Ist auch Teil des Schwerpunktes Klavier- und Instrumentalimprovisation/Bewegungsbegleitung.


13 Es wird empfohlen, diese Lehrveranstaltung vor der Wahl des Schwerpunktes zu absolvieren.


14 Es wird empfohlen, diese Lehrveranstaltung vor der Wahl des Schwerpunktes zu absolvieren.


15 Diese Lehrveranstaltung ist an der Medizinischen Universität Wien zu absolvieren (§ 13 Abs. 4 Z 5 UniStG)


16 Diese Lehrveranstaltung ist an der Medizinischen Universität Wien zu absolvieren (§ 13 Abs. 4 Z. 5 UniStG)


17 Diese Lehrveranstaltungen sind an der Medizinischen Universität Wien zu absolvieren (§ 13 Abs. 4 Z. 5 UniStG)


18 Die Studierenden haben aus folgenden Lehrveranstaltungen nach freier Wahl und nach Maßgabe des Lehrangebots im 1. Studienabschnitt insgesamt 6 Semesterstunden, im 2. Studienabschnitt insgesamt 3 Semesterstunden zu besuchen:


19 Es wird empfohlen - nach freier Wahl und nach Maßgabe des Lehrangebots – Lehrveranstaltungen im Umfang von 12 SSt. im 1. Studienabschnitt und 5 SSt. im 2. Studienabschnitt an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und der Medizinischen Universität Wien zu besuchen. Weiters wird empfohlen, auch die Lehrveranstaltungsangebote des Instituts für Psychologie an der Universität Wien in die Wahlfächer einzubeziehen.