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SONDERNUMMER
2. Kundmachung für die Wahl der in § 25 Abs. 4 Z 1 Universitätsgesetz 2002 genannten Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessoren in den Senat.
3. Kundmachung für die Wahl der in § 25 Abs. 4 Z 2 Universitätsgesetz 2002 genannten Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in den Senat.
4. Kundmachung für die Wahl der in § 25 Abs. 4 Z 3 Universitätsgesetz 2002 genannten Vertreterinnen und Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat.
2. Kundmachung für die Wahl der in § 25 Abs. 4 Z 1 Universitätsgesetz 2002 genannten Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessoren in den Senat.
Wahltag: Mittwoch, 29. Oktober 2003
Wahlort: Batikensaal; Anton-von-Webern-Platz 1
Wahlzeit: 10.00 bis 14.00 Uhr
Zu wählen sind:
Die Anzahl der zu wählenden VertreterInnen beträgt 11.
Gemäß § 9 Abs. 4 der Wahlordnung des Senats, verlautbart im Mitteilungsblatt Sondernummer 10 vom 27. August 2003, sind Ersatzmitglieder jene Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die auf dem Wahlvorschlag den gewählten Vertreterinnen und Vertretern nach der Reihe ihrer Nennung folgen.
Aktiv und passiv Wahlberechtigte:
Das aktive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag der im § 25 Abs. 4 Z 1 Universitätsgesetz 2002 genannten Personengruppe angehören und die in einem der Universität für Musik und darstellende Kunst zugeordneten Dienst-, Arbeits- oder sonstigen Rechtsverhältnis stehen (UniversitätsprofessorInnen, VertragsprofessorInnen, GastprofessorInnen).
Das passive Wahlrecht steht allen aktiven Wahlberechtigten zu, wobei nur jene GastprofessorInnen passiv wahlberechtigt sind, die die österreichische Staatsbürgerschaft und/oder die Staatsbürgerschaft eines EWR-Landes besitzen.
Ausgeschlossen vom passiven Wahlrecht sind der amtierende Rektor, die Vizerektoren sowie Mitglieder des Universitätsrates.
Stichtag der Wahlberechtigung:
6. Oktober 2003: Tag der Kundmachung der Wahl im Mitteilungsblatt.
WählerInnenverzeichnis:
a) Das Verzeichnis liegt in der Universitätsdirektion bei Frau Huber (Zimmer B 01 23) vom 8. Oktober 2003 bis 15. Oktober 2003 während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 9 bis 16 Uhr) zur Einsicht auf und wird außerdem an den Amtstafeln angeschlagen.
b) Allfällige Einsprüche gegen das Verzeichnis sind beim Vorsitzenden der Wahlkommission, o.Univ.-Prof. Wolfgang HEIßLER, per Adresse 1030 Wien, Rennweg 8, bis spätestens 15. Oktober 2003 schriftlich einzubringen.
Verspätet eingelangte Einsprüche bleiben unberücksichtigt.
c) Über diese Einsprüche ist von der Wahlkommission längstens bis 16. Oktober 2003 zu entscheiden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.
Jede und jeder aktiv Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen.
Wahlvorschläge müssen beim Vorsitzenden der Wahlkommission, o.Univ.-Prof. Wolfgang HEIßLER, per Adresse 1030 Wien, Rennweg 8, bis spätestens 15. Oktober 2003 schriftlich einlangen.
Jeder Wahlvorschlag hat mindestens doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten wie zu wählende Vertreterinnen und Vertreter zu enthalten (22 Personen) und eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n zu nennen.
Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein.
Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen.
Wahlwerberinnen und Wahlwerber, denen die Wählbarkeit fehlt (passive Wahlberechtigung), sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen.
Bei Bedarf können vom 7. Oktober bis 15. Oktober 2003 für die Einbringung von Wahlvorschlägen verwendbare Formulare in der Universitätsdirektion, Anton-von-Webern-Platz 1, Zimmer B 01 23, während der Öffnungszeiten angefordert werden.
Die von der Wahlkommission zugelassenen Wahlvorschläge liegen in der Universitätsdirektion (Zimmer B 01 23) vom 22. Oktober bis 29. Oktober 2003 während der Öffnungszeiten zur Einsicht auf und werden außerdem an den Amtstafeln angeschlagen.
Stimmen können gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgegeben werden.
Das Wahlrecht ist persönlich (KEINE BRIEFWAHL!) auszuüben. Ein Lichtbildausweis ist mitzubringen.
Die Wahl ist schriftlich und geheim.
Der Rektor: W. Hasitschka
3. Kundmachung für die Wahl der in § 25 Abs. 4 Z 2 Universitätsgesetz 2002 genannten Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in den Senat.
Wahltag: Mittwoch, 29. Oktober 2003
Wahlort: Fanny-Hensel-Mendelssohn-Saal, Anton-von-Webern-Platz 1
Wahlzeit: 9.00 bis 16.00 Uhr
Zu wählen sind:
Die Anzahl der zu wählenden VertreterInnen beträgt 3.
Gemäß § 9 Abs. 4 der Wahlordnung des Senats, verlautbart im Mitteilungsblatt Sondernummer 10 vom 27. August 2003, sind Ersatzmitglieder jene Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die auf dem Wahlvorschlag den gewählten VertreterInnen nach der Reihe ihrer Nennung folgen.
Aktiv und passiv Wahlberechtigte:
Das aktive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag der im § 25 Abs. 4 Z 2 Universitätsgesetz 2002 genannten Personengruppe angehören und die in einem der Universität für Musik und darstellende Kunst zugeordneten Dienst-, Arbeits- oder sonstigen Rechtsverhältnis stehen (UniversitätsdozentInnen, UniversitätsassistentInnen, VertragsassistentInnen, MitarbeiterInnen im Kunst-, Forschungs- und Lehrbetrieb, StudienassistentInnen, Lehrbeauftragte, Lehrbeauftragte mit freiem Dienstvertrag).
Das passive Wahlrecht steht allen aktiven Wahlberechtigten zu, soweit sie die österreichische Staatsbürgerschaft und/oder die Staatsbürgerschaft eines EWR-Landes besitzen.
Stichtag der Wahlberechtigung:
6. Oktober 2003: Tag der Kundmachung der Wahl im Mitteilungsblatt.
WählerInnenverzeichnis:
a) Das Verzeichnis liegt in der Universitätsdirektion bei Frau Huber (Zimmer B 01 23) vom 8. Oktober 2003 bis 15. Oktober 2003 während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 9 bis 16 Uhr) zur Einsicht auf und wird außerdem an den Amtstafeln angeschlagen.
b) Allfällige Einsprüche gegen das Verzeichnis sind beim Vorsitzenden der Wahlkommission, Mag.Dr. Michael STEPHANIDES, per Adresse 1010 Wien, Karlsplatz 1 z.H. MMag. Maria HELFGOTT, bis spätestens 15. Oktober 2003 schriftlich einzubringen.
Verspätet eingelangte Einsprüche bleiben unberücksichtigt.
c) Über diese Einsprüche ist von der Wahlkommission längstens bis 16. Oktober 2003 zu entscheiden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.
Jede und jeder aktiv Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen.
Wahlvorschläge müssen beim Vorsitzenden der Wahlkommission, Mag.Dr. Michael STEPHANIDES, per Adresse 1010 Wien, Karlsplatz 1, UK-Büro, z.H. MMag. Maria HELFGOTT, bis spätestens 15. Oktober 2003 schriftlich einlangen.
Jeder Wahlvorschlag hat mindestens doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten wie zu wählende Vertreterinnen und Vertreter zu enthalten (6 Personen) und eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n zu nennen.
Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein.
Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen.
Wahlwerberinnen und Wahlwerber, denen die Wählbarkeit fehlt (passive Wahlberechtigung), sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen.
Bei Bedarf können vom 7. Oktober bis 15. Oktober 2003 für die Einbringung von Wahlvorschlägen verwendbare Formulare in der Universitätsdirektion, Anton-von-Webern-Platz 1, Zimmer B 01 23, während der Öffnungszeiten angefordert werden.
Die von der Wahlkommission zugelassenen Wahlvorschläge liegen in der Universitätsdirektion (Zimmer B 01 23) vom 22. Oktober bis 29. Oktober 2003 während der Öffnungszeiten zur Einsicht auf und werden außerdem an den Amtstafeln angeschlagen.
Stimmen können gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgegeben werden.
Das Wahlrecht ist persönlich (KEINE BRIEFWAHL!) auszuüben. Ein Lichtbildausweis ist mitzubringen.
Die Wahl ist schriftlich und geheim.
Der Rektor: W. Hasitschka
4. Kundmachung für die Wahl der in § 25 Abs. 4 Z 3 Universitätsgesetz 2002 genannten Vertreterinnen und Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat.
Wahltag: Mittwoch, 29. Oktober 2003
Wahlort: Fanny-Hensel-Mendelssohn-Saal, Anton-von-Webern-Platz 1
Wahlzeit: 10.00 bis 14.00 Uhr
Zu wählen sind:
Die Anzahl der zu wählenden Vertreter beträgt 1.
Gemäß § 9 Abs. 4 der Wahlordnung des Senats, verlautbart im Mitteilungsblatt Sondernummer 10 vom 27. August 2003, sind Ersatzmitglieder jene Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die auf dem Wahlvorschlag den gewählten Vertreterinnen und Vertretern nach der Reihe ihrer Nennung folgen.
Aktiv und passiv Wahlberechtigte:
Das aktive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag der im § 25 Abs. 4 Z 3 Universitätsgesetz 2002 genannten Personengruppe angehören und die in einem der Universität für Musik und darstellende Kunst zugeordneten Dienst-, Arbeits- oder sonstigen Rechtsverhältnis stehen (allgemeine Universitätsbedienstete inklusive Jugendliche, Karenzierte).
Das passive Wahlrecht steht allen aktiven Wahlberechtigten zu, soweit sie die österreichische Staatsbürgerschaft und/oder die Staatsbürgerschaft eines EWR-Landes besitzen.
Stichtag der Wahlberechtigung:
6. Oktober 2003: Tag der Kundmachung der Wahl im Mitteilungsblatt.
WählerInnenverzeichnis:
a) Das Verzeichnis liegt in der Universitätsdirektion bei Frau Huber (Zimmer B 01 23) vom 8. Oktober 2003 bis 15. Oktober 2003 während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 9 bis 16 Uhr) zur Einsicht auf und wird außerdem an den Amtstafeln angeschlagen.
b) Allfällige Einsprüche gegen das Verzeichnis sind bei der Vorsitzenden der Wahlkommission, Petra WEISSBERG, Anton-von-Webern-Platz 1, Zimmer A EG 04, bis spätestens 15. Oktober 2003 schriftlich einzubringen.
Verspätet eingelangte Einsprüche bleiben unberücksichtigt.
c) Über diese Einsprüche ist von der Wahlkommission längstens bis 16. Oktober 2003 zu entscheiden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.
Jede und jeder aktiv Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen.
Wahlvorschläge müssen bei der Vorsitzenden der Wahlkommission, Petra WEISSBERG, Anton-von-Webern-Platz 1, Zimmer A EG 04, bis spätestens 15. Oktober 2003 schriftlich einlangen.
Jeder Wahlvorschlag hat mindestens doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten wie zu wählende Vertreterinnen und Vertreter zu enthalten (2 Personen) und eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n zu nennen.
Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein.
Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen.
Wahlwerberinnen und Wahlwerber, denen die Wählbarkeit fehlt (passive Wahlberechtigung), sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen.
Bei Bedarf können vom 7. Oktober bis 15. Oktober 2003 für die Einbringung von Wahlvorschlägen verwendbare Formulare in der Universitätsdirektion, Anton-von-Webern-Platz 1, Zimmer B 01 23, während der Öffnungszeiten angefordert werden.
Die von der Wahlkommission zugelassenen Wahlvorschläge liegen in der Universitätsdirektion (Zimmer B 01 23) vom 22. Oktober bis 29. Oktober 2003 während der Öffnungszeiten zur Einsicht auf und werden außerdem an den Amtstafeln angeschlagen.
Stimmen können gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgegeben werden.
Das Wahlrecht ist persönlich (KEINE BRIEFWAHL!) auszuüben. Ein Lichtbildausweis ist mitzubringen.
Die Wahl ist schriftlich und geheim.
Der Rektor: W. Hasitschka
Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth
Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: 711 55/DW 6101