277. Kundmachung des Studienplanes für das Bakkalaureatsstudium Instrumental(Gesangs) pädagogik sowie das Magisterstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik.
277. Kundmachung des Studienplanes für das Bakkalaureatsstudium Instrumental(Gesangs) pädagogik sowie das Magisterstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik.
Die Studienkommission für Instrumental(Gesangs)pädagogik hat in ihren Sitzungen vom 5. 5. 2003 und 25. 6. 2003 den Studienplan für das Bakkalaureatsstudium „Instrumental(Gesangs)- pädagogik“ sowie für das Magisterstudium „Instrumental(Gesangs)pädagogik“ an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien beschlossen.
Der Studienplan wurde gemäß § 15 Abs. 3 Universitäts-Studiengesetz (UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997 i.d.g.F., mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003, GZ: 52.352/25-VII/6/2003, nicht untersagt.
Die Verordnung lautet wie folgt: siehe Anhang
Der Rektor: W. Hasitschka
Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth
Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: 711 55/DW 6101
STUDIENPLAN
Bakkalaureatsstudium
Instrumental(Gesangs)pädagogik
an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Beschlüsse der Studienkommission Instrumental(Gesangs)pädagogik vom 5. Mai und 25. Juni 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003 (GZ. 52.352/25-VII/6/2003)
Auf Grund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a.11 des Universitäts-Studiengesetzes, (UniStG) BGBl I Nr. 48/1997 i. d. g. F., wird verordnet:
Das Studium der Instrumental(Gesangs)pädagogik
Das Studium der Instrumental- und Gesangspädagogik dient der Berufsvorbildung auf einschlägige pädagogische Tätigkeiten im freien Beruf, an Musikschulen und ähnlichen Bildungseinrichtungen, sowie an Universitäten, Hochschulen und anderen postsekundären Lehranstalten. Dabei umfaßt das in den Blick genommene Berufsfeld zwar in einem hohen Maße die öffentlich-rechtlichen Musikschulen für elementare, mittlere und höhere Musikerziehung, erstreckt sich darüber hinaus aber auch auf alle Bereiche der musik- und sozialpädagogischen Jugendarbeit, sowie auf die verschiedensten (und hier vor allem auch auf die speziell pädagogisch ausgerichteten) Felder der praktischen Musikausübung (der Interpretation), des Kreativ-Schöpferischen (der Komposition), der Musiktheorie und Musikologie (der Wissenschaft), der Organisation (des Managements), sowie der Vermittlung (in Presse, Verlag oder Medien). Dabei versteht sich der Instrumental- und Gesangsunterricht selbst zunehmend als Teil der allgemeinen Bildungslandschaft, sowie auch (bei seiner Ansiedlung an Musikschulen) des allgemeinen Schulwesens und fühlt sich - über die Vermittlung von instrumental- und gesangstechnischen Fertigkeiten und Fähigkeiten hinaus - einem umfassenden Bildungsauftrag verpflichtet: Aufbauend auf der Auseinandersetzung mit Musik verschiedener Provenienz und mit unterschiedlichen Weisen des Musizierens sind musikalische Bildung und ästhetische Erziehung ebenso das Ziel des Unterrichts wie eine allgemeine Bereicherung der Persönlichkeit in kognitiver, affektiver und sozialer Hinsicht. Diesem Ziel hat eine wohlabgewogene Mischung von künstlerischen Hauptfächern, pädagogischen Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Fächern zu dienen, die den traditionellen Instrumentalunterricht wesentlich erweitern und (unter anderem) auch Bereiche der elementaren Musikpädagogik, des Gruppenmusizierens, der Improvisation oder der theoretischen Schulung in den Blick nehmen. Ergänzende und vertiefende Schwerpunkte bereiten auf weitere Anforderungen der Berufspraxis vor und fördern zudem Teamfähigkeit und organisatorische Handlungskompetenz der zukünftigen Pädagoginnen und Pädagogen.
Das künstlerische Studienfeld
Im zentralen künstlerischen Fach und in den begleitenden künstlerischen LV werden die Grundlagen sowohl für ein höchstqualifiziertes eigenes Musizieren (solistisch, in Ensembles, Orchestern und speziellen, auch alternativen Musikformationen) als auch für ein von persönlichem Erleben getragenes Verständnis für die unterschiedlichsten künstlerischen Tätigkeiten der zukünftigen Schülerinnen und Schüler gelegt. Die angestrebte hohe künstlerische Qualifikation verbindet technisches, sinnliches, sowie rationales Erfassen der zu interpretierenden Musik und nimmt daher auch Bezug auf deren aufführungspraktische, musik- und kulturhistorische, sowie strukturelle Aspekte. Weiters wird, insbesondere im Hinblick auf die aktuellen Musikszenen, den Bereichen von Improvisation, Kreativität und Experiment ein hoher Stellenwert zugeordnet. Dabei ist Offenheit, sowohl gegenüber dem klassisch-romantischen Repertoire als auch gegenüber alter, zeitgenössischer, populärer, ethnologischer oder elektronisch generierter Musik gefordert, aber auch gegenüber musikalischen Erscheinungsformen, die sich den Austauschprozessen zwischen den Genres verdanken. Das künstlerische Studienfeld zielt gleichermaßen auf das Verständnis von Musik als Kommunikation (mit anderen Musikern wie mit dem Publikum), auf das Verständnis für die Körperlichkeit des Musizierens und für die Physiologie der Spiel- bzw. Singvorgänge, sowie auf die Bereitschaft zur Reflexion über effiziente Wege des Üben und Lernens. Oberstes Ziel für alle genannten Bereiche ist es jedoch, die Studierenden zur Selbständigkeit zu führen und damit für die mannigfaltigen und ständig wechselnden Anforderungen des künftigen Berufslebens zu befähigen.
Das pädagogische Studienfeld
Die hochqualifizierte und mannigfaltige künstlerische Ausbildung der Studierenden wird durch die pädagogischen Lehrveranstaltungen in die Fähigkeit transformiert, anderen Menschen das Singen und Spielen von Musik, aber auch deren Ausdruck, Inhalt, sowie Einbettung in soziokulturelle Kontexte zu vermitteln. Wichtig hiefür sind zunächst eine Sensibilisierung für das eigene Musizieren und für das pädagogische Geschehen im Unterricht des zentralen künstlerischen Faches, weiters der Erwerb von Kenntnissen, um Lern- und Entwicklungsvorgänge besser verstehen zu können, sowie das Verständnis für den Zusammenhang von Voraussetzungen, Zielen, Inhalten und Methoden des Unterrichts. Kenntnisse didaktischer Ansätze auch jenseits des traditionellen Instrumental- und Gesangsunterricht für den Umgang mit den Genres der Popularmusik, des Jazz und der experimentellen Moderne sollen die Fülle des Zugangs in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zusätzlich erweitern. Auf der Basis dieses Kanons wird dann in lehrpraktischen Versuchen die Planung, Durchführung und Analyse von Unterricht im schulischen und außerschulischen Bereich durchgeführt. Die Erweiterung der Kenntnisse über Bau, Spielweise, Repertoire und Lehrwerke des eigenen Instruments, der Blick auf die bildungstheoretischen Grundlagen des Musik(schul)unterrichts, sowie Fragen der Organisation und Leitung von Musikschulen, aber auch die Begegnung mit Methoden und Ergebnissen instrumental- und gesangspädagogischer Forschung, sowie schließlich eine darauf aufbauende Befähigung zu selbständiger Reflexion und wissenschaftlicher Arbeit sind weitere grundlegende Aufgaben des pädagogischen Studienfeldes.
Das wissenschaftliche Studienfeld
Dieses muß zunächst durch den Aufbau eines musik- und kulturhistorischen Referenz- und Koordinatensystems eine allgemeine Orientierung vermitteln und anleiten, konkrete musikalische Gegenstände (Werke, Materialien, Modelle) von verschiedenster Textur und stilistischer Ausrichtung einerseits als Beispiele, Modelle und Spiegelungen für eine historische Situation zu betrachten und sie andererseits in ihrer inneren Stimmigkeit, Logizität und Singularität zu erfassen. Die Studierenden werden dabei mit historischen wie systematischen Zugängen zur Musik vertraut gemacht, wobei Kompositions- und Institutionengeschichte ebenso wie die Gegebenheiten des Musikmarktes in ihrer wechselseitigen Verflechtung dargestellt werden. Wesentliche Ziele des an einer Kunstuniversität angesiedelten wissenschaftlichen Studienfeldes (das – siehe oben – auch die reflexiven und wissenschaftlichen Aufgaben des pädagogischen Bereichs einbezieht) sind schließlich (neben der Vermittlung grundlegender Arbeitstechniken) die Befähigung zu (aufführungspraktisch angemessenen) interpretatorisch-stilistischen Entscheidungen, die Kenntnis einschlägiger musik-, kultur- und gesellschaftswissenschaftlicher Ergebnisse, die Befähigung zu grundlegender musikologischer oder wissenschaftsjournalistischer Arbeit sowie die Entwicklung eines offenen Musikbegriffs, der die Breite verschiedenster Musikkulturen erkennt und zum Gegenstand von Forschung und Reflexion macht.
Das Bakkalaureatsstudium
Studienziel des Bakkalaureatsstudiums der Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik ist die Heranbildung von Instrumental(Gesangs)lehrern an Lehranstalten und im freien Beruf. Die Bakkalaureatsprüfung entspricht inhaltlich der bisherigen Lehrbefähigungsprüfung (siehe KHStG 1983, Anlage A, 27 bzw. UniStG, Anlage 1 Z. 2a.11.5.1)
Zulassungsprüfung
(1) Die Zulassungsprüfung dient der Feststellung der Begabung für das Studium. Die Kandidaten2 haben ferner Vorkenntnisse aus allgemeiner Musiklehre, sowie instrumentale Vorkenntnisse nachzuweisen. Von fremdsprachigen Zulassungswerbern ist überdies die Beherrschung der deutschen Sprache zu verlangen.
(2) Die Zulassungsprüfung gliedert sich in folgende Abschnitte:
1. Bei fremdsprachigen Bewerbern: schriftlicher und mündlicher Test, der die ausreichende praktische Beherrschung der deutschen Sprache feststellt.
2. Schriftliche Prüfung aus allgemeiner Musiklehre einschließlich eines Gehörtests; diese kann bei Bedarf durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden.
3. Nachweis von Grundkenntnissen aus Klavier. Dieser Nachweis entfällt bei Zulassungswerbern, die als zentrales künstlerisches Fach Klavier, Orgel, Cembalo oder Tasteninstrumente der Popularmusik gewählt haben.
4. Vortrag mehrerer Werke mindestens mittleren Schwierigkeitsgrades verschiedener Stilrichtungen.
Pflichtfächer in der Eingangsphase
| „Klassik“ (32) | „Popularmusik“ (32) | ||||
| 2 Sem 2st. | 4 | Das zentrale künstlerische Fach 1,2 KE | 2 Sem 2st. | 4 | |
| 1 Sem 2st. | 2 | Ensemble 1 (Musikalische Kommunikation) EU | Improvisation im Ensemble 1 EU | 1 Sem 2st. | 2 |
| 2 Sem 1st. | 2 | Klavier und Klavierpraktikum
1, 2 KE (nicht für zkF Klavier) [für zkF Klavier: Instrumentalpraktikum Klavier KE 1 Sem 1st. 1] |
Klavier + Klavierpraktikum (Klassik) 1,2 KE | 2 Sem 1st. | 2 |
| 2 Sem 1st. | 2 | Vokalpraxis und Stimmbildung UE (nicht für Sänger)
[für Sänger: Sprechtechnik 1,2 UE(KG)] |
Ensemble Popularmusik 1 EU
(nicht für Sänger) [für Sänger: Sprechtechnik 1,2 UE(KG) 2 Sem 1st. 2] |
1 Sem 2st. | 2 |
| 1 Sem 1st. | 1 | Dirigieren 1 UE | 1 Sem 1st. | 1 | |
| 2 Sem 2st. | 4 | Satzlehre 1,2 VU | 2 Sem 2st. | 4 | |
| 2 Sem 1st. | 2 | Gehörbildung 1,2 VU | 2 Sem 1st. | 2 | |
| 1 Sem 2st. | 2 | Einführung in die Kulturgeschichte und Kultursoziologie VK | 1 Sem 2st. | 2 | |
| 1 Sem 2st. | 2 | Zugänge zur Musik VK | 1 Sem 2st. | 2 | |
| 1 Sem 1st. | 1 | Der Beruf des Instrumental(Gesangs)pädagogen (Einführung in die IGP) PS | 1 Sem 1st. | 1 | |
| 1 Sem 2st. | 2 | Pädagogisches Laboratorium (Allgemeine Didaktik 1) SU | 1 Sem 2st. | 2 | |
| 1 Sem 2st. | 2 | Pädagogische Psychologie + Entwicklungspsychologie VK | 1 Sem 2st. | 2 | |
| 2 Sem 2st. | 4 | Musikgeschichte 1,2 VK
[oder Musikgeschichte im Überblick 1, 2 VK 2 Sem 2st. 4] |
Musikgeschichte im Überblick 1 VK
[oder Musikgeschichte 1 VK] |
1 Sem 2st. | 2 |
| 1 Sem 2st. | 2 | Stilgeschichte der Popularmusik 1 VK | Stilgeschichte der Popularmusik 1,2 VK | 2 Sem 2st. | 4 |
Pflichtfächer im Bakkalaureatsstudium
| „Klassik“ (42 + 38,5) | „Popularmusik“ (44 + 42,5) | ||||
| 6 Sem 2st. | 12 | Das zentrale künstlerische Fach 3-8 KE | 6 Sem 2st. | 12 | |
| 2 Sem 1st. | 2 | Solokorrepetition 7,8 KE
(nicht für Tasteninstrumente und Gitarre) [Blockflöte zusätzlich: Cembalo-Korrepetition KE 1 Sem 1st. 1] |
Solokorrepetition 7,8 KE
(nicht für Tasteninstrumente und Gitarre) [Tasteninstrumente und Gitarre: Gesangspraktikum 1,2 KL] |
2 Sem 1st. | 2 |
| 4 Sem 1st. | 4 | Klavier und Klavierpraktikum 3-6 KE
(nicht: Klavier, Cembalo, Orgel) [Gitarre: nur 3,4; zusätzlich: Harmonielehrepraktikum Gitarre 1,2 KL] [Blockflöte: nur 3, zusätzlich Cembalo und Cembalopraktikum 1-3 KE] [Cembalo: Generalbaß 1-4; Orgel: Generalbaß 1,2] |
Klavier und Klavierpraktikum Popularmusik 1,2 KE
[für Tasteninstrumente der Popularmusik hingegen: Klavier und Klavierprakt. (Klassik) 3-6 KE 4 Sem 1st. 4 oder nur 3,4 und zusätzl. 2 Sem 1st. Instrumentalpraktikum auf anderem Instrument freier Wahl: Gitarre, Percussion, Bass)] |
2 Sem 1st. | 2 |
| 2 Sem 1st. | 2 | Klavier und Klavierpraktikum Popularmusik 1,2 KE
[auch: Tasteninstr. Klassik; nicht Gitarre; Blockflöte: nur 1] [Gitarre: Gitarrepraktikum Popularmusik 1,2 KE |
Klavier und Klavierpraktikum Popularmusik 3,4 KE
[nur für Blasinstrumente, Gesang, Bass der Popularmusik] [Gitarre hingegen: Instrumentalpraktikum Bass 1,2 KE |
2 Sem 1st. | 2 |
| 1 Sem 2st. | 2 | Ensemble 2 (Kammermusik) EU | Improvisation im Ensemble 2 EU | 1 Sem 2st. | 2 |
| 1 Sem 2st. | 2 | Ensemble 3 (KM, auch anderer Bereich) EU
Empfohlenes Wahlfach: Ensemble 4 (alle Bereiche) EU |
Ensemble Popularmusik 2 EU
(für Tasteninstr., Gitarre, Bass und Gesang der Popularmusik) [für Schlagzeug und Blasinstrumente der Popularmusik: Big Band 1 EU (für Gesang und andere Instrumente der Popularmusik anrechenbar als Ensemble Popularmusik 2) |
1 Sem 2st. | 2 |
| [1 Sem 2st.] | [2] | [für Tasteninstrumente. zusätzlich, wenn nicht Schwerpunkt Korrepetition:
Ensemble 5 (Korrepetition) EU 2 Sem 1st. 2] |
Fachspezifisches Ensemble
- [für Tasteninstrumente der Popularmusik: Keyboard-Ensemble EU] - [für Gitarre Popularmusik: Gitarre-Ensemble EU] - [für Bass: wahlweise Gitarrenensemble oder Keyboard-Ensemble] - [für Blasinstrumente Popularmusik: Bläser-Ensemble EU] - [für Schlagzeug Popularmusik: Percuss.-Ensemble 1 EU] - [für Gesang Popularmusik: Gesangsensemble EU] |
1 Sem 2st. | 2 |
| 1 Sem 2st. | 2 | Praktikum Popularmusik KL (bis 4) [nicht für Gitarre] | Studiopraktikum 1 PR | 1 Sem 2st. | 2 |
| 1 Sem 2st. | 2 | Leitung von Vokal- und Instrumentalensemble (1) UE | 1 Sem 2st. | 2 | |
| 1 Sem 2st. | 2 | Leitung von Instrumental- und Vokalensemble (2) UE | Ensemble und Ensembleleitung Popularmusik 1 UE | 1 Sem 2st. | 2 |
| 3 Sem 2st. | 6 | Satzlehre 3-5 SU | Komposition und Arrangement Popularmusik 1-3 SU | 3 Sem 2st. | 6 |
| 3 Sem 1st. | 3 | Gehörbildung 3-5 SU | Gehörbildung Popularmusik 1, 2 SU | 2 Sem 1st. | 2 |
| 1 Sem 2st. | 2 | Pop- und
Jazzharmonielehre 1 SU |
Pop- und
Jazz-Harmonielehre 1, 2 SU |
2 Sem 2st. | 4 |
| 1 Sem 1st. | 1 | Rhythmusschulung 1 SU | Rhythmusschulung 1, 2 SU
[für Schlagzeug/Popularmusik: Percussion-Ensemble 2 |
2 Sem 1st. | 2 |
| 1 Sem 2st. | 2 | Akustik, Instrumentenkunde und Instrumentarien der Musik VU | 1 Sem 2st. | 2 | |
| Computerpraktikum 1 UE | 1 Sem 2st. | 2 | |||
| 1 Sem 2st. | 2 | Spezielle Musikalische Strukturanalyse (Literatur des zkF) PS | 1 Sem 2st. | 2 | |
| 1 Sem 2st. | 2 | Formen- und Strukturanalyse VK | 1 Sem 2st. | 2 | |
| [2 Sem 2st. | 4] | [Musikgeschichte 3,4 VK (wenn Musikgeschichte 1,2 gewählt)] | Musikgeschichte im Überblick 2 VK (wenn Musikgeschichte. im Überblick 1 gewählt)
[Musikgeschichte 2-4 VK (wenn Musikgeschichte 1 gewählt) 3 Sem 2st. 6] |
1 Sem 2st. | 2
[+4] |
| 1 Sem 2st. | 2 | Musik nach 1945 VK | 1 Sem 2st. | 2 | |
| 1 Sem 2st. | 2 | Stilkunde und Aufführungspraxis VK | Musikwirtschaft 1 VK | 1 Sem 2st. | 2 |
| 1 Sem 2st. | 2 | Einführung in Volksmusik und Ethnomusikologie VX | 1 Sem 2st. | 2 | |
| 1 Sem 1st. | 1 | Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik 1 VK | 1 Sem 1st. | 1 | |
| [1 Sem 1st.] | [1] | [Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik 2 VK]
siehe Kapitel „Bakkalaureatsprüfung“ |
[1 Sem 1st.] | [1] | |
| 2 Sem 2st. | 4 | zur Wahl 2 LV (2 verschiedene Fächer) aus:
Musikgeschichtliches Seminar 1 SE Seminar Musikalische Strukturanalyse 1 SE Kulturgeschichtliches Seminar 1 SE Musiksoziologisches Seminar 1 SE Seminar Stilkunde und Aufführungspraxis 1 SE Seminar Theorie und Geschichte der Popularmusik 1 SE Seminar Ethnomusikologie 1 SX Seminar Musikalische Akustik 1 SE Seminar Kulturmanagement und Kulturwissenschaft 1 SE |
2 Sem 2st. | 4 | |
| 1 Sem 2st. | 2 | Didaktische Grundlagen und Lehrpraxis der Elementaren Musikpädagogik SU | 1 Sem 2st. | 2 | |
| 4 Sem 2st. | 8 | Didaktik des Instrumentes (Gesanges) [zkF] 1-4 SU 3 | Didaktik des Instrumentes (Gesanges) [zkF] 1, 2 SU 4 | 2 Sem 2st. | 4 |
| Didaktik
der Popularmusik 1, 2 VU |
2 Sem 2st. | 4 | |||
| 1 Sem 0,5st. | 0,5 | Physiologie des Musizierens 1 VU | 1 Sem 0,5st. | 0,5 | |
| 2 Sem 2st. | 4 | Lehrpraxis des Unterrichts mit Anfängern 1, 2 SU | 2 Sem 2st. | 4 | |
| 1 Sem 2st. | 2 | Lehrpraxis des Unterrichts an Musikschulen SU | 1 Sem 2st. | 2 | |
| 1 Sem 2st. | 2 | Lehrpraxis des Instrumentes (Gesanges) 1 SU | 1 Sem 2st. | 2 | |
| 1 Sem 1st. | 1 | Lehrpraxis des Instrumentes (Gesanges) 2 SU | 1 Sem 1st. | 1 | |
| 1 Sem 1st. | 1 | Didaktische und methodische Probleme des Musikschulunterrichts (Allgemeine Didaktik 2) SE | 1 Sem 1st. | 1 | |
| 1 Sem 1st. | 1 | Organisation und Projektarbeit an Musikschulen SX | 1 Sem 1st. | 1 | |
Schwerpunkt(e)
Zusätzlich zu den genannten Pflichtfächern muss (mindestens) ein „Schwerpunkt“ (UniStG, Anlage 1 Z. 2a.11.8) im Umfang von mindestens 12 Semesterstunden absolviert werden, der mit dem jeweils genannten Namen (sowie einer Gesamtnote) im Zeugnis ausgewiesen wird. Bei ähnlich fachverwandter und mit Bezug auf das Berufsbild des Instrumental(Gesangs)pädagogen vorgenommener Zusammenstellung von Lehrveranstaltungen kann der Vorsitzende der Studienkommission /das Monokratische Organ für studienrechtliche Angelegenheiten über Antrag eines Studierenden weitere Fächerbündel (im Ausmaß von mindestens 12 Semesterstunden) als „Schwerpunkt“ anerkennen und analog im Zeugnis ausweisen. (Diese Anerkennungsmöglichkeit besteht auch für Schwerpunkte aus anderen Studienrichtungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.) Der Antrag hiezu muss vor der endgültigen Wahl des Schwerpunktes gestellt bzw. genehmigt werden.
| 2. Instrument / Gesang (Klassik) für
„Klassiker“
Zweites Instrument/Gesang (Klassik) 3-8 KE 1 LV aus dem Bereich Didaktik des (2.) Instruments VK Lehrpraxis 2. Instrument/Gesang 1,2 (Anfänger) SU Empfohlene Wahlfächer: Zusätzliche LV aus dem Bereich Didaktik des (2.) Instruments VK |
6 Sem 1st. 1 Sem 2st. 2 Sem 2st. |
6 2 4 |
2. Instrument / Gesang (Popularmusik) für Popularmusiker
2. Instrument bzw. Gesang der Popularmusik 3-8 KE 1 LV aus dem Bereich Didaktik des (2.) Instruments VK Lehrpraxis des 2. Instruments/Gesanges (Anfänger) 1,2 SU Empfohlene Wahlfächer: 1 zusätzliche LV aus dem Bereich Didaktik des (2.) Instruments 2 VK |
6 Sem 1st. 1 Sem 2st. 2 Sem 2st. |
6 2 4 |
| 2. Instrument / Gesang (Popularmusik) für
„Klassiker“
Zweites Instrument/Gesang der Popularmusik 3-8 KE Komposition und Arrangement Popularmusik 1 SU oder Ensemble Popularmusik 1 (2, 3, 4) EU 1 LV aus dem Bereich Didaktik der Popularmusik VK oder 1 LV aus dem Bereich Didaktik des (2.) Instruments VK Lehrpraxis des 2. Instrument/Gesang 1 SU Empfohlene Wahlfächer: 1 zusätzliche LV aus dem Bereich Didaktik des (2.) Instruments VK |
6 Sem 1st. 1 Sem 2st. |
6
2 2 |
2. Instrument
/ Gesang (Klassik) für Popularmusiker
Zweites Instrument/Gesang (Klassik) 3-8 KE 1 LV aus dem Bereich Didaktik des (2.) Instruments VK Lehrpraxis des 2. Instruments/Gesanges (Anfänger) 1, 2 SU Empfohlene Wahlfächer: Zusätzliche LV aus dem Bereich Didaktik des (2.) Instruments VK 1 LV aus dem Bereich Ensemble (Klassik) (2, 3) EU |
6 Sem 1st.
1 Sem 2st. 2 Sem 2st. |
6
2 4 |
| Korrepetition
Klavierpraxis und Continuo-Spiel für Korrepetitoren 1, 2 KE Partiturspiel 1 KE Blattlesen, Repertoirestudium und Korrepetitionspraxis (Klassik) 3-5 KE, 6 KL (2 verschiedene Lehrer) Korrepetition und Hospitation Blattlesen, Repertoirestudium und Korrepitionspraxis (Popularmusik) 3,4 KE Korrepetition und Hospitation |
2 Sem 1st. 1 Sem 1st. 4 Sem 1st. 4 Sem 0,5st. 2 Sem 1st. 2 Sem 0,5st. |
2 1 4 2 2 1 |
Chor- und Ensembleleitung
Leitung von Instrumental- und Vokalensemble 3, 4 KL Didaktik der Ensembleleitung VK Instrumental- bzw. Vokalprojekt EU Partiturspiel 3, 4 KE Stimmbildung 1, 2 KL Empfohlene Wahlfächer: Grundlagen der Instrumentation und des Arrangierens SU Gruppen- und Jugendstimmbildung SU Projektplanung und -organisation SU |
2 Sem 2st. 1 Sem 2st. 1 Sem 2st. 2 Sem 1st. 2 Sem 1st. 1 Sem 2st. 1 Sem 1st. 1 Sem 1st. |
4 2 2 2 2 |
| Elementare Musikpädagogik
Elementare Musik- und Bewegungsgestaltung 1 UE (max. 15) Fachdidaktik Seminar 1 der Elementaren Musikpädagogik SE (max. 15) Instrumentenpraxis 1 für Elementare Musikpädagogik – Percussion und Mallets, UE (max. 12) Instrumentenpraxis 2 für Elementare Musikpädagogik - Klavier KL (max. 3) [oder Instrumentenpraxis 2 für Elementare Musikpädagogik - Gitarre KL (max. 3) 1 Sem 1st.] Vokalpraxis für Elementare Musikpädagogik 1, 2 UE (max. 8) Didaktik 1 der Elementaren Musikpädagogik (Unterrichtspraxis) SU (max. 4) Didaktik 2 der Elementaren Musikpädagogik (mit Lehrproben) SU (max. 4) Empfohlene Wahlfächer: Elementare Musik- und Bewegungsgestaltung 2 UE (max. 15) Entwicklungspsychologie VK Instrumentalpraxis 2 für Elementare Musikpädagogik KL [Klavier oder Gitarre (das im Schwerpunkt nicht gewählte Instrument)] |
1 Sem 2st.
1 Sem 2st. 1 Sem 1st. |
2
|
Improvisation und neue Musikströmungen
Improvisation und neue Musikströmungen 1 KL Improvisation und neue Musikströmungen 2 KL Improvisation und neue Musik-strömungen im Ensemble 1 EU Improvisation und neue Musikströmungen im Ensemble 2 EU Improvisation im Ensemble (Multimedia) EU Seminar Improvisation und neue Musikströmungen 1 SE Praktikum Elektronik 1 PR Didaktik von Improvisation und neuen Musikströmungen VK Empfohlene Wahlfächer: Improvisation und neue Musikströmungen 3 KL Improvisation und neue Musikströmungen im Ensemble 3 EU Seminar Improvisation und neue Musikströmungen 2 SE Praktikum Elektronik 2 PR |
1 Sem 2st. 1 Sem 1st. 1 Sem 2st. 1 Sem 1st. 1 Sem 2st. 1 Sem 1st. 1 Sem 1st. 1 Sem 2st. 1 Sem 1st. 1 Sem 1st. 1 Sem 1st. 1 Sem 1st. |
2 1 1 1 2 |
| Volksmusik und Ethnomusikologie
Volksmusikpraktikum 1-4 KL Bewegungs- und Tanzpraktikum 1, 2 EU Ethnomusikologie 1 SE Europäische Volksmusik SU Empfohlene Wahlfächer: Management der Volksmusik (Projektunterricht) SU |
4 Sem 1st.
2 Sem 2st. 1 Sem 2st. 1 Sem 2st. 1 Sem 2st. |
4
4 2 2 | |||
| Musikkunde
Didaktik und Lehrpraxis Musikkunde 1, 2 SU Hospitation an Musikschulen mit Betreuung SU Musikkunde 1, 2 SU Grundlagen der Instrumentation und des Arrangierens SU Elementares Musizieren UE Empfohlene Wahlfächer: Pop- und Jazzharmonielehre 2 VU |
2 Sem 2st.
1 Sem 1st. 2 Sem 2st. 1 Sem 2st. 1 Sem 1st. 1 Sem 2st. |
4
1 4 2 1 |
Komposition und Produktion
Komposition und Arrangement Popularmusik 4 SU oder Komposition neuer Musik 1 SU Songwriting 1 UE Lyricwriting 1 UE Musikproduktion 1 UE Musikproduktion 2 (Studioprod.) UE Computerpraktikum 2 PR Performance 1 UE Exkursionen zu Musikwirtschaft 1 EX Praktikum Musikwirtschaft 1 PR Empfohlene Wahlfächer: Studenten der Popularmusik: Seminar Improvisation und neue Musikström. 1, 2 SE Studenten Klassik: Didaktik der Popularmusik 2 VU |
1 Sem 2st.
1 Sem 1st. 1 Sem 1st. 1 Sem 1st. 1 Sem 2st. 1 Sem 2st. 1 Sem 1st. 1 Sem 1st. |
2
1 1 1 2 1 2 1 1 |
| Frei gestalteter Schwerpunkt (12st.)
(nach Maßgabe des Studienangebotes) z. B. Alte Musik, Komposition/Produktion, Musikwissenschaft etc., sowie auch Kombinationen von Modulangeboten bzw. freien Wahlfächern aus dem Magisterstudium IGP bzw. aus anderen Studienrichtungen | |||||
Freie Wahlfächer
Im Bakkalaureatsstudium sind zusätzlich 14 Semesterstunden (Studierende eines zkF aus dem Bereich der Popularmusik: 14,5) Freie Wahlfächer (UniStG § 13 Abs. 4 Z. 6) zu absolvieren; hiefür kommen sämtliche Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, sowie anderer Universitäten in Betracht. Dabei können auch Studierende von „Klassik“-Instrumenten Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Popularmusik sowie Studierende von „Popularmusik“-Instrumenten Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Klassik wählen. An freien Wahlfächern, die speziell auf den Bakkalaureats-Studienplan IGP zugeschnitten sind, seien angeführt:
| Musikgeschichte 1-4 VK (verpflichtend, wenn nicht Musikgeschichte im Überblick 1, 2 gewählt wurde)
Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik 2 VK Ensemble Popularmusik 3 EU (für Tasteninstrument, Gitarre, Bass und Gesang der Popularmusik) [für Schlagzeug und Blasinstrument der Popularmusik: Big Band 2 EU] (für Gesang und andere Instrumente der Popularmusik anrechenbar als Ensemble Popularmusik 3) Ensemble 4 (alle anderen Besetzungen und Bereiche; nicht KM) EU (für Tasteninstrumente auch Korrepetition) Solokorrepetition 1-6 KE Physiologie des Musizierens 2 VU Computer- und Medienpraxis UE Hospitationen UE (4 x 7 Stunden) Assistenz für Studienplanung und Organisation Allgemeine Didaktik 3 SE Entwicklungspsychologie VK Musikpsychologie VK Instrumentalpraxis 2 für Elementare Musikpädagogik [Klavier oder Gitarre (das im Schwerpunkt nicht gewählte Instrument)] KL Klavier- und Klavierpraktikum 5, 6 (für Gitarristen) KE Klavier- und Klavierpraktikum 7, 8 Italienisch für Sänger Stimmbildung 3, 4 Komposition neuer Musik 2, 3 SU Improvisation im Ensemble 3, 4 EU Ensemble Popularmusik 4 EU Exkursionen zu Musikwirtschaft 2 EX Praktikum Musikwirtschaft 2 PR Songwriting 2 UE Lyricwriting 2 UE Praktische Gerätekunde für elektronische Musikinstrumente PR Gitarrenpraktikum 1, 2 KE Percussionspraktikum 1, 2 EU Gesangspraktikum 1, 2 KE Performance 2, 3 UE |
4 Sem 2st.
1 Sem 1st. 1 Sem 2st 1 Sem 2st. 6 Sem 1st. 1 Sem 1st. 1 Sem 2st. 2 Sem 2st. 2 Sem 1st 1 Sem 2st. 1 Sem 2st. 1 Sem 2st. 1 Sem 1st. 2 Sem 1st. 2 Sem 1st. 2 Sem 2st. 2 Sem 1st. 2 Sem 2st. 2 Sem 2st. 1 Sem 2st. 1 Sem 1st. 1 Sem 1st. 1 Sem 1st. 1 Sem 1st. 1 Sem 2st. 2 Sem 1st. 2 Sem 2st. 2 Sem 1st. 2 Sem 2st. |
8
1 2 2 6 1 2 4 2 2 2 2 1 2 2 4 2 4 4 2 1 1 1 1 2 2 4 2 4 |
Freie Wahlfächer können nur nach Maßgabe der vorhandenen Plätze belegt werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass einige Lehrveranstaltungen nicht jedes Semester angeboten werden (wir bitten um Beachtung der Informationen).
Vorkenntnisse
Der Besuch der nachstehend angeführten Lehrveranstaltungen setzt die Ablegung einer Prüfung oder die Vorlage eines Zeugnisses über die erfolgreiche Teilnahme an einer der gleichfalls angeführten Lehrveranstaltungen, die die notwendigen Vorkenntnisse vermitteln, voraus:
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse voraussetzen | Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse vermitteln |
| Musikgeschichtliches Seminar 1 SE | Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik |
| Seminar Musikalische Strukturanalyse 1 SE | Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik |
| Seminar Stilkunde und Aufführungspraxis 1 SE | Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik |
| Musiksoziologisches Seminar 1 SE | Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik |
| Kulturgeschichtliches Seminar 1 SE | Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik |
| Seminar Theorie u. Geschichte der Popularmusik 1 SE | Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik |
| Seminar Ethnomusikologie 1 SX | Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik |
| Seminar Musikalische Akustik 1 SE | Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik |
| Seminar Kulturmanagement und Kulturwissenschaft 1 SE | Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik |
Prüfungen im Bakkalaureatsstudium
Vorprüfungen
(1) Der Studienerfolg in Lehrveranstaltungen des Typs Vorlesung (VO), Vorlesung mit Übung (VU), Vorlesung mit Konversatorium (VK) oder Vorlesung mit Exkursion (VX) ist durch eine Prüfung festzustellen. Die dem Kandidaten zu stellenden Aufgaben sollen seine Kenntnisse aus dem der Lehrveranstaltung entsprechenden Teilbereich des Faches unter Berücksichtigung des in den Lehrveranstaltungen behandelten und im Selbststudium erarbeiteten Stoffes erweisen.
(2) Der Studienerfolg in Lehrveranstaltungen des Typs Seminar mit Übung (SU) ist durch eine Prüfung und durch Beurteilung des Erfolges der Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen festzustellen. Für eine positive Gesamtbeurteilung ist eine positive Beurteilung beider Prüfungsteile erforderlich. Absatz 1, letzter Satz, ist sinngemäß anzuwenden.
(3) Der Studienerfolg in allen anderen Lehrveranstaltungstypen ist durch Beurteilung des Erfolges der Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen nachzuweisen.
(4) Die Prüfugsmethode(n) bzw. die Methode(n) zur Feststellung des Studienerfolges sind in sämtlichen Fällen vom Leiter der Lehrveranstaltung zu Beginn des Semester bekanntzugeben.
(5) Die Studierenden haben die Möglichkeit, Pflicht- und Wahlfächer aus dem Magisterstudium nach Maßgabe der vorhandenen Plätze schon im Bakkalaureatsstudium zu absolvieren.
Bakkalaureatsprüfung
(1) Die Bakkalaureatsprüfung setzt sich zusammen aus
a) sämtlichen positiv absolvierten Pflichtlehrveranstaltungen sowie
b) einer kommissionellen Bakkalaureatsprüfung.
(2) Voraussetzung für das Antreten zur Bakkalaureatsprüfung ist die Absolvierung sämtlicher Pflichtlehrveranstaltungen, eines Schwerpunktes im Ausmaß von mindestens 12 Semesterstunden, weiters von mindestens 14 Semesterstunden an Freien Wahlfächern sowie die positive Benotung der zwei schriftlichen Bakkalaureatsarbeiten (UniStG § 13 Abs. 4, Z. 2a). Bakkalaureatsarbeiten sind eigenständige schriftliche Arbeiten, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen abzufassen sind. Es wird empfohlen, dass sich diese beiden Arbeiten hinsichtlich Themenstellung und Zugangsweise deutlich unterscheiden. Weiters wird empfohlen, eine der zwei Arbeiten im Rahmen einer Lehrveranstaltung mit seminaristischem Charakter abzufassen. Wird eine Bakkalaureatsarbeit in einer Lehrveranstaltung abgefasst, die nicht dem Typ SE oder SX angehört, so ist zusätzlich die Lehrveranstaltung „Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik 2 VK 1 Sem 1st.“ zu absolvieren.
(3) Die Bakkalaureatsprüfung besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil umfasst den Vortrag eines künstlerischen Programms, der zweite Teil umfasst einen Lehrauftritt mit anschließender Prüfung unter instrumental(gesangs)didaktischem Aspekt (Erläuterung von Werken in didaktischer Hinsicht sowie von instrumental- bzw. gesangspädagogischen Fragestellungen; Nachweis der Kenntnis der für den Unterricht wesentlichsten Literatur). Über Antrag des jeweiligen Institutes (der Lehrer des jeweiligen zkF) und Beschluss der Studienkommission / des entscheidungsbefugten Kollegialorgans für Studienangelegenheiten kann der Lehrauftritt auch schon im Rahmen der LV „Lehrpraxis 5“ stattfinden; in diesem Fall findet im Rahmen des zweiten Teils der Bakkalaureatsprüfung nur mehr die Prüfung unter instrumental(gesangs)didaktischem Aspekt statt. Die Note dieses Prüfungsteils stellt unbeschadet dessen eine Gesamtnote aus Lehrauftritt und Prüfung unter instrumental(gesangs)didaktischem Aspekt dar.
(4) Der Studierende erstellt sein künstlerisches Prüfungsprogramm gemäß den Richtlinien der jeweiligen Instrumentalfachgruppe gemeinsam mit dem Lehrer des zentralen künstlerischen Faches, der ihn im zuletzt gemeldeten Semester unterrichtet hat.
(5) Das zum Vortrag gelangende künstlerische Programm hat Werke aller wichtigen dem Instrument zugänglichen Stilbereiche (für Studierende eines zkF der „Klassik“ einschließlich eines Werkes aus dem Bereich der neuen Musik, das sich stilistisch deutlich von Werken des traditionellen Repertoires abhebt), zu umfassen; die Aufnahme eines Werkes aus dem Bereich der Kammermusik ist erwünscht. Das vom Kandidaten nach seiner Wahl als erstes gespielte Werk wird zur Gänze vorgetragen; bei Überlänge wird die Stelle der Unterbrechung vorher festgelegt.
(6) Die didaktische Erläuterung der vom Kandidaten gewählten Werke (Abs. 2) im Rahmen des zweiten Teiles der Bakkalaureatsprüfung schließt Erläuterungen in technischer, stilistischer, kultur/musikgeschichtlicher und formaler Hinsicht mit ein. Der Nachweis der Literatur-kenntnis erfolgt durch das Spiel am Instrument (Singen) und die Beantwortung von Prüfungsfragen.
(7) Nach dem positiven Abschluss der kommissionellen Bakkalaureatsprüfung wird dem Studierenden der akademische Grad „Bakkalaureus/Bakkalaurea artium“ (Abk: Bakk. art.) verliehen.
(8) Im Bakkalaureats-Zeugnis ausgewiesen werden je eine Note für die künstlerische Prüfung, die didaktische Prüfung (Gesamtnote aus Lehrauftritt und Prüfung unter instrumental(gesangs)didaktischem Aspekt), dem (Pflicht-)Schwerpunkt (Gesamtnote aus den Pflichtlehrveranstaltungen), sowie die Themen der Bakkalaureatsarbeiten (einschließlich einer Gesamtnote). Die Gesamtbeurteilung ergibt sich aus der Errechnung des Durchschnittes der vier Beurteilungen.
Abkürzungen
ECTS European Credit Transfer System
EU Ensembleunterricht
EX Exkursion
KE Künstlerischer Einzelunterricht
KL Kleingruppenunterricht
PR Praktikum
PS Proseminar
SE Seminar
SSt Semesterstunden
SU Seminar mit Übung
SX Seminar mit Exkursion
UE Übung
VK Vorlesung mit Konversatorium
VO Vorlesung
VU Vorlesung mit Übung
VX Vorlesung mit Exkursion
zkF zentrales künstlerisches Fach
ECTS-Punkte
IGP Bakkalaureatsstudium
| FACH | Eingangsphase | 3.-8. Semester | gesamt | |||
| SSt + ss | ECTS | SSt + ss | ECTS | SSt + ss | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 4 (+36) | 20 | 12 (+112) | 62 | 16 (+148) | 82 |
| Satzlehre und Gehörbildung | 6 (+10) | 8 | 12 (+20) | 16 | 18 (+30) | 24 |
| Ensemble und Ensembleleitung | 5 (+5) | 5 | 10 (+10) | 10 | 15 (+15) | 15 |
| Instrumental- und Gesangspraktika | 2 (+6) | 4 | 12 (+24) | 18 | 14 (+30) | 22 |
| Wissenschaftliches Studienfeld | 10 (+8) | 9 | 17 (+31) | 24 | 27 (+39) | 33 |
| Pädagogisches Studienfeld | 5 (+7) | 6 | 24,5 (+27,5) | 26 | 29,5 (+34,5) | 32 |
| Freie Wahlfächer/Schwerpunkt | 8 | 16 (+32) | 24 | 16 (+32) | 32 | |
| 60 | 180 | 240 | ||||
STUDIENPLAN
Magisterstudium
Instrumental(Gesangs)pädagogik
an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Beschlüsse der Studienkommission Instrumental(Gesangs)pädagogik vom 5. Mai und 25. Juni 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003 (GZ.52.352/25-VII/6/2003)
Auf Grund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a.11 des Universitäts-Studiengesetzes, (UniStG) BGBl I Nr. 48/1997 i. d. g. F., wird verordnet:
Das Magisterstudium
Ziel des Magisterstudiums ist die Heranbildung des hochqualifizierten Instrumental-(Gesangs)pädagogen. Der Absolvent5 soll fähig sein, den sich wandelnden Anforderungen der Berufspraxis gerecht zu werden. Ausbildungsziel ist insbesondere die Weiterentwicklung der technischen und interpretatorischen Fähigkeiten im gewählten Instrument (Gesang), sowie die Fähigkeit zur selbständigen künstlerisch-wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-pädagogischen Arbeit.
Zulassung
Zum Magisterstudium IGP zugelassen sind gemäß § 35 Abs. 4 (UniStG) Personen, die das Bakkalaureatsstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik gemäß UniStG oder ein gleichwertiges (künstlerisch-pädagogisch-wissenschaftliches) Studium an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossen haben. Absolventen des 1. Studienabschnittes des Studiums der Instrumental(Gesangs)pädagogik nach dem KHStG 1983 (Fassung 1991 Anlage A, Nr. 27) sind als den Absolventen des Bakkalaureatsstudiums gemäß UniStG gleichwertig anzusehen.
Pflichtfächer im Magisterstudium
Im Magisterstudium sind 51 („Klassik“) bzw. 45 („Popularmusik“) Semesterstunden zu absolvieren. Bereits angerechnete Pflichtfächer (Lehrveranstaltungen) müssen durch zusätzliche Wahlfächer kompensiert werden.
| „Klassik“ (33 [35]) | „Popularmusik“ (31) | ||||
| 4 Sem 2st. | 8 | Das zentrale künstlerische Fach - Magisterstudium 1-4 KE | 4 Sem 2st. | 8 | |
| [2 Sem 1st.] | [2] | [nur für zkF Gesang: Interpretationspraktikum KE 2 | |||
| 1 Sem 2st. | 2 | Ensembleprojekt 1 EU | Ensemble und Ensembleleitung Popularmusik 2 SU | 1 Sem 2st. | 2 |
| 1 Sem 2st. | 2 | Ensembleprojekt 2 EU (für zkF Tasteninstrument und Gitarre) EU
[zkF Gesang, Streich- und Blasinstrument: Solokorrepetition 2 Sem 1st. 2] |
Multimedia-Projekt (Tanz, Theater, Film, Video etc.) | 1 Sem 2st. | 2 |
| 2 Sem 1st. | 2 | Klavier und Begleitpraxis 1, 2 KE
(nicht: zkF Tasteninstrument) [zkF Tasteninstrument: Klavierbegleitung 1, 2 KE (wenn nicht 2 Sem. Korrepetition absolviert)] |
Studiopraktikum (Studioproduktion) 3 | 1 Sem 2st. | 2 |
| 1 Sem 2st. | 2 | Tonsatz für Musikpädagogen SU | Komposition und Arrangement Popularmusik 5 SU | 1 Sem 2st. | 2 |
| 1 Sem 2st. | 2 | Strukturanalyse und Repertoirekunde SE | Ausgewählte Kapitel aus Theorie und Geschichte der Popularmusik VK | 1 Sem 2st. | 2 |
| 1 Sem 2st. | 2 | Historische Aufführungspraxis 1 SE | Musikwirtschaft 2 SX | 1 Sem 2st. | 2 |
| 1 Sem 2st. | 2 | Musik der Gegenwart VU | 1 Sem 2st. | 2 | |
| 1 Sem 2st. | 2 | Diplomandenseminar SE | 1 Sem 2st. | 2 | |
Seminar Musikalische Strukturanalyse 2 SE
Kulturgeschichtliches Seminar 2 SE
Musiksoziologisches Seminar 2 SE
Seminar Stilkunde und Aufführungspraxis 2 SE
Seminar Theorie und Geschichte der Popularmusik 2 SE
Seminar Ethnomusikologie 2 SX
Seminar Musikalische Akustik 2 SE
Seminar Kulturmanagement und Kulturwissenschaft 2 SE
[für Gesang: Ausgewählte Kapitel des Gesangsunterrichts SE (Sänger)
Wahlpflichtfächer im Magisterstudium
Zusätzlich zu den ausgewiesenen Pflichtfächern müssen 12 Semesterstunden (Studierende des zkF Gesang/Klassik: 10; Studierende eines zkF aus dem Bereich der Popularmusik: 8) aus dem (wechselnden) Modul-Angebot für Studierende der Instrumental(Gesangs)pädagogik absolviert werden (2-3 Module); die Module fassen Lehrveranstaltungen im Gesamtrahmen von jeweils 4-6 Semesterstunden zu einer inhaltlichen Einheit zusammen und werden im Zeugnis ausgewiesen. Bei Studierenden mit einem zkF aus dem Bereich der Popularmusik hat zumindest eines der Module ein wissenschaftliches oder wissenschaftlich-künstlerisches Fächerbündel (im Ausmaß von 4 Semesterstunden) aus dem Bereich der Popularmusik zu sein. Bei ähnlich fachverwandter und mit Bezug auf das Berufsbild des Instrumental(Gesangs)pädagogen vorgenommener Zusammenstellung von Lehrveranstaltungen kann der Vorsitzende der Studienkommission / Vorsitzende des entscheidungsbefugten Kollegialorganes für studienrechtliche Angelegenheiten über Antrag von Instituten, Lehrenden oder Studierenden weitere Fächerbündel als Modul anerkennen und analog im Zeugnis ausweisen. (Diese Anerkennungsmöglichkeit besteht auch für modulare Angebote aus anderen Studienrichtungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.) Der Antrag hiezu muss vor der endgültigen Wahl des Moduls gestellt bzw. genehmigt werden. Bei der Koppelung mehrerer Module zu einem im Bakkalaureatsstudium vorgesehenen „Schwerpunkt“ kann dieser ebenfalls im Zeugnis ausgewiesen werden (wobei die Studierenden zu dessen allfälliger Komplettierung auch Freie Wahlfächer heranziehen können).
Beispiele für Module
· Ensemble-Projekte: Orchester, Chor, Kammerchor, Musiktheater-Projekt, „cross over“ etc.
· Musiktheater-Projekte (auch Musical, Tanz, Video, Performance)
· Interpretations-Projekte mit spezieller Thematik
· Komposition; Songwriting/Produktion etc. (spezielle Kompositions-Projekte)
· Körperarbeit und IGP
· Methoden der Gehörbildung
· Pädagogische Projekte mit spezieller Thematik (z. B. Arbeitsweisen der elementaren musika-lischen Erziehung in der IGP, Modelle und Perspektiven der Musikschularbeit, Neue Medien im Musikschulunterricht, Unterricht von verhaltensauffälligen Schülern)
· Didaktik der Ensemblearbeit, Ensembleleitung
· Personalentwicklung und Qualitätsmanagement an der Musikschule
· Projektarbeit außerhalb von Schule und Musikschule
· Projekte von Instituten (auch künstlerisch-wissenschaftlich, künstlerisch-pädagogisch, wissenschaftlich-pädagogisch)
· Regionales Kulturmanagement/Musikvermittlung
· Themenzentrierte Theorie-Praxis-Projekte
· Wissenschaftliche Projekte mit spezieller Thematik (z. B. Alte Musik, Musik der Wiener Klassik, Musik der Wiener Schule, Musik der Subkulturen, World Music etc.)
Freie Wahlfächer im Magisterstudium
Zusätzlich zu den Pflichtfächern und Pflichtwahlfächern müssen Freie Wahlfächer im Ausmaß von 6 Semesterstunden absolviert werden. Freie Wahlfächer können nur nach Maßgabe der vorhandenen Plätze belegt werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass etliche Lehrveranstaltungen nicht jedes Semester angeboten werden (wir bitten um Beachtung der Informationen).
Als Freie Wahlfächer kommen sämtliche Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der österreichischen Universitäten in Betracht, insbesondere der Institute der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. Hiebei können auch Studierende von „Klassik“-Instrumenten Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Popularmusik, sowie Studierende von „Popularmusik“-Instrumenten Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Klassik wählen. Es ist möglich, die Freien Wahlfächer zu einem zusätzlichen Modul (und in weiterer Folge auch, eventuell mit Modulen aus dem Wahlpflichtbereich gekoppelt, zu einem zusätzlichen Schwerpunkt) zu vereinen.
Beispiele für Freie Wahlfächer
· Alle Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Körperarbeit sowie des Lehrganges Atem-, Stimm- und Bewegungserziehung; Musikermedizinische Fragestunde u. Praktische Übungen; Musikphysiologie 2; Musikpsychologie.
· Musikgeschichtliche, musikanalytische, stilkundliche bzw. aufführungspraktische, musiksoziologische, kulturgeschichtliche, ethnomusikologische, popularmusik-wissenschaftliche und andere wissenschaftliche Seminare.
· Elementare Musikpädagogik im Berufsalltag 1,2 SE; Fachdidaktisches Seminar 2 der Elementaren Musikpädagogik; Entwicklungspsychologie; Lehrpraxis 7; Supervision
· Komposition und Arrangement Popularmusik 6 SE; Improvisation im Ensemble 3,4; Studiopraktikum 2; Computerpraktikum 2; Praktika aus dem Bereich der Popularmusik
· Ensemble 7,8; Kammerchor; Chor; Orchester; Historischer Tanz 1,2; Stimmpraktikum 1,2
· Praktische Gerätekunde für Popularmusiker; Exkursionen zu Musikwirtschaft 1 EX
· Partiturspiel 1,2 (empfohlen für Schwerpunkt Chor- und Ensembleleitung); Stimmbildung 3,4
Vorkenntnisse
Der Besuch der nachstehend angeführten Lehrveranstaltungen setzt die Ablegung einer Prüfung oder die Vorlage eines Zeugnisses über die erfolgreiche Teilnahme an einer der gleichfalls angeführten Lehrveranstaltungen, die die notwendigen Vorkenntnisse vermitteln, voraus:
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse voraussetzen | LV, die Vorkenntnisse vermitteln |
| Historische Aufführungspraxis 1 | Stilkunde und Aufführungspraxis 1 |
| Musik der Gegenwart | Musik nach 1945 |
| Kulturgeschichtliches Seminar | Einführung in die Kulturgeschichte |
| Seminar Stilkunde und Aufführungspraxis 2, 3 | Stilkunde und Aufführungspraxis 1 |
| Seminar Theorie und Geschichte der Popularmusik | Stilgeschichte der Popularmusik 1 |
| Semiar Volksmusik und Musikethnologie | Einführung in die Volksmusik und Ethnomusikologie |
Prüfungen im Magisterstudium
Lehrveranstaltungsprüfungen
(1) Die Feststellung des Studienerfolgs in den einzelnen Lehrveranstaltungstypen erfolgt wie im Bakkalaureatsstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik angegeben.
(2) Mit „teilgenommen“ vermerkt wird der in einem für die Erreichung des Studienziels erforderlichen Ausmaß erfolgte Besuch in Lehrveranstaltungen wie Hochschulorchester, Ensemble-Projekt etc.
Magisterprüfung
(1) Ziel der Studienrichtung „Instrumental(Gesangs)pädagogik“ ist die Heranbildung des hochqualifizierten Instrumental(Gesangs)pädagogen. Der Absolvent soll fähig sein, den sich wandelnden Anforderungen der Berufspraxis gerecht zu werden. Ausbildungsziel, insbesondere des Magisterstudiums, ist die Weiterentwicklung der technischen und interpretatorischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im gewählten Instrument (Gesang), sowie die Fähigkeit zur selbständigen künstlerisch-wissenschaftlichen beziehungsweise künstlerisch-pädagogischen Arbeit.
(2) Die Magisterprüfung setzt sich zusammen aus
a) sämtlichen positiv absolvierten Pflicht-Lehrveranstaltungen sowie
b) einer kommissionellen Magisterprüfung.
(3) Die kommissionelle Magisterprüfung besteht aus drei Teilen. Der erste Teil umfasst das zentrale künstlerische Fach, der zweite Teil stellt eine Prüfung unter instrumental- (gesangs)didaktischem Aspekt dar, der dritte Teil besteht aus einer mündlichen Prüfung über das Fachgebiet der wissenschaftlichen Magisterarbeit.
(4) Die Prüfung im zentralen künstlerischen Fach gliedert sich in 2 Prüfungsteile:
a) Vortrag eines künstlerischen Programms
b) Vortrag eines künstlerischen Programms im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung. Das Vorspiel hat im Umfang mindestens einem Drittel eines Konzerts zu entsprechen. Voraussetzung für die Zulassung zu diesem Prüfungsteil ist die positive Beurteilung aus dem ersten Prüfungsteil (a).
(5) Der Studierende erstellt sein künstlerisches Prüfungsprogramm gemäß den Richtlinien der jeweiligen Instrumentalfachgruppe gemeinsam mit dem Lehrer des zentralen künstlerischen Faches, der ihn im zuletzt gemeldeten Semester unterrichtet hat. Dabei sind das Programm der internen, sowie der öffentlichen Prüfung unter dem Aspekt der persönlichen Profilbildung zusammenzustellen und haben das Ausmaß von insgesamt mindestens einem Konzertprogramm zu umfassen. Das Prüfungsprogramm muss (neben den sich aus den Richtlinien ergebenden Stücken) sowohl ein Werk aus dem Bereich der Kammermusik beinhalten, als auch ein Werk aus den zusätzlichen persönlichen Schwerpunktbildungen des Studierenden (z. B.: Eigenkomposition, Improvisation, anderes Genre, Werk mit spezifischer aufführungspraktischer Problematik); dieses Stück kann bei der Prüfung kurz erläutert werden.
(6) Die Prüfung unter instrumental(gesangs)didaktischem Aspekt umfasst Erläuterungen instrumental- bzw. gesangspädagogischer Aufgabenbereiche, sowie mehrerer, vom Kandidaten gewählter Werke in didaktischer, technischer, stilistischer und formaler Hinsicht; weiters schließt sie über Antrag des Kandidaten (bei der Anmeldung zur Prüfung) auch einen Lehrauftritt ein. Die zu erläuternden Werke sind (zu Demonstrationszwecken) ebenfalls zum Vortrag vorzubereiten; allfällige Schwerpunktsetzungen können eingebracht werden. Die Verpflichtung zu einem Lehrauftritt unter speziellem Aspekt ist möglich, wenn die Studienkommission / das entscheidungsbefugte Kollegialorgan für Studienangelegenheiten, dies über Antrag eines Institutes (der Lehrer des betreffenden zkF) beschließt.
(7) Im dritten Teil der Magisterprüfung, welche als mündliche Prüfung über das Fachgebiet der Magisterarbeit stattfindet, hat der Kandidat Kenntnisse über das Fachgebiet der Magisterarbeit nachzuweisen, die über deren Thema hinausgehen und die Thematik der Magisterarbeit in einen größeren wissenschaftlichen Zusammenhang stellen. Auch hier können allfällige Schwerpunktsetzungen eingebracht werden.
(8) Nach dem positiven Abschluss der kommissionellen Magisterprüfung wird dem Studierenden der akademische Grad „Magister/Magistra artium“ (Mag. art.) verliehen.
(9) Im Magister-Zeugnis ausgewiesen werden je eine Note für die künstlerische Prüfung, die Prüfung unter instrumental(gesangs)didaktischem Aspekt, das Thema der Magisterarbeit, sowie eine Gesamtnote, die sich aus den Benotungen der Magisterarbeit, sowie der mündlichen Prüfung über das Fachgebiet der Magisterarbeit ergibt. Die Gesamtbeurteilung ergibt sich aus den drei Beurteilungen.
Magisterarbeit
Der Studierende hat durch selbständige Bearbeitung eines Themas aus einem der Studienrichtung zugehörigen wissenschaftlichen Fach den Erfolg der wissenschaftlichen Berufsvorbildung durch eine Magisterarbeit darzulegen. Der Studierende ist berechtigt, das Thema aus einer Anzahl von Vorschlägen des fachzuständigen Lehrers auszuwählen und selbst Themen vorzuschlagen. Die Themenstellung bzw. Themenwahl muß spätestens am Ende des 2. gemeldeten Semesters des Magisterstudiums erfolgen. Dem Lehrer, der das Thema der Magisterarbeit vergeben hat, obliegt auch die Betreuung des Studierenden bei der Ausarbeitung der Magisterarbeit und ihre Beurteilung. Die positive Beurteilung der Magisterarbeit ist Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen Magisterprüfung.
Lehrveranstaltungen
ECTS European Credit Transfer System
EU Ensembleunterricht
EX Exkursion
KE Künstlerischer Einzelunterricht
KGU Kleingruppenunterricht
PR Praktikum
PS Proseminar
SE Seminar
SU Seminar mit Übung
SX Seminar mit Exkursion
UE Übung
VK Vorlesung mit Konversatorium
VO Vorlesung
VU Vorlesung mit Übung
VX Vorlesung mit Exkursion
zkF zentrales künstlerisches Fach
ECTS-Punkte
Magisterstudium
| FACH | Magisterstudium | Bakkalaureats- und Magisterstudium | ||
| ECTS | ECTS | |||
| Zentrales künstlerisches Fach | 8 (+76) | 42 | 24 (+224) | 124 |
| Satzlehre und Gehörbildung | 2 (+ 4) | 3 | 20 (+ 34) | 27 |
| Ensemble und Ensembleleitung | 4 (+4) | 4 | 19 (+ 19) | 19 |
| Instrumental- und Gesangspraktika | 2 (+4) | 3 | 16 (+ 34) | 25 |
| Wissenschaftliches Studienfeld | 10 (+10) | 10 | 37 (+ 49) | 43 |
| Diplomarbeit | 2 (+ 58) | 30 | 2 (+ 58) | 30 |
| Pädagogisches Studienfeld | 5 (+11) | 8 | 34,5 (+ 45,5) | 40 |
| Module | 12 (+16) | 14 | 12 (+ 16) | 14 |
| Freie Wahlfächer/Schwerpunkt | 6 (+6) | 6 | 22 (+ 38) | 38 |
| 120 | 360 | |||
1 Die Lehrbefähigungsprüfung gem. KHStG 1983, Anlage A 27 entspricht dem BDG, Anlage 1L2a2.
2 Sämtliche Bezeichnungen von Aufnahmewerbenden, Studierenden, Lehrenden und Prüfenden sind prinzipiell geschlechtsneutral zu verstehen.
3 Nach Übereinkunft des zuständigen Institutes mit der Studienkommission / dem entscheidungsbefugten Kollegialorgan für Studienangelegenheiten kann ein Semester (2st.) von alternativen Lehrveranstaltungen abgedeckt werden. Weiters können die Lehrveranstaltungen nach Übereinkunft auch als VK oder VU geführt werden.
4 Nach Übereinkunft des zuständigen Institutes mit der Studienkommission / dem entscheidungsbefugten Kollegialorgan für Studienangelegenheiten können die Lehrver-anstaltungen auch als VK oder VU geführt werden.
5 Sämtliche Bezeichnungen von Aufnahmewerbenden, Studierenden, Lehrenden und Prüfenden sind prinzipiell geschlechtsneutral zu verstehen.
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