276. Kundmachung des Studienplanes für das Diplomstudium Instrumentalstudium.
276. Kundmachung des Studienplanes für das Diplomstudium Instrumentalstudium.
Die Studienkommission Instrumentalstudium hat in ihrer Sitzung vom 25. April 2003 den Studienplan Instrumentalstudium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien beschlossen.
Der Studienplan wurde gemäß § 15 Abs. 3 Universitäts-Studiengesetz (UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997 i.d.g.F., mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003, GZ: 52.352/13-VII/6/2003, nicht untersagt.
Die Verordnung lautet wie folgt: siehe Anhang
Der Rektor: W. Hasitschka
Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth
Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: 711 55/DW 6101
Studienrichtung Instrumentalstudium
an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Beschluss der Studienkommission Instrumentalstudium vom 25. April 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003 (GZ.52.352/13-VII/6/2003).
Auf Grund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a.10 des Universitäts-Studiengesetzes, (UniStG) BGBl I Nr. 48/1997 i. d. g. F., wird verordnet:
Inhalt
Qualifikationsprofil (§ 12 Abs. 5 UniStG) 5
1. Einrichtung der Studienrichtung „Instrumentalstudium“ als Diplomstudium mit Studienzweigen: 6
2. Studiendauer, Gesamtstundenanzahl und Studienabschnitte: 6
3. Zulassungsprüfung gem. § 4 Z 15a iVm § 48a UniStG 6
4. Arten von Lehrveranstaltungen 7
III. 2. und 3. Studienabschnitt: Studienzweige 9
Studienzweig Klavierkammermusik 40
Studienzweig Klavier-Vokalbegleitung 43
Studienzweig Schlaginstrumente 61
Künstlerische Diplomarbeit (gem. § 65a UniStG) 76
IV. Schluss- und Übergangsbestimmungen 77
Anhang 3: Lehrveranstaltungen der Studienrichtung Instrumentalstudium 83
Fach: Zentrales künstlerisches Fach 83
Fach: Musikalische Fertigkeiten 84
Fach: Zentrales künstlerisches Fach 85
Fach: Musikalische Fertigkeiten 87
Fach: Zentrales künstlerisches Fach 92
Fach: Musikalische Fertigkeiten 94
Fach: Instrumentalpädagogik 96
Fach: Musikalische Fertigkeiten 97
Fachbereich: Integrative Atem-, Stimm- und Bewegungsschulung 98
Schwerpunkt: Lernen und Lehren 101
Schwerpunkt: Korrepetition (für StR. Klavier) 102
Schwerpunkt: Klangforschung 103
Schwerpunkt: Integrative Bewegungsarbeit 104
Schwerpunkt: Musikwissenschaft 105
Schwerpunkt: Musikmanagement 105
Die Studienrichtung Instrumentalstudium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien bereitet ihre Studierenden auf Tätigkeiten in jenem Bereich der Musik vor, den man umgangssprachlich – zur Unterscheidung von populären Musikformen – als „klassisch“ (manchmal auch „E-Musik“) bezeichnet. Dieser umfasst Musik vieler Jahrhunderte, Stilbereiche und Gattungen, für die alle eines kennzeichnend ist: Ihre Ausführung erfordert den professionellen, technisch und künstlerisch höchst ausgebildeten Musiker. Das Musikleben im Bereich der „klassischen Musik“ heute ist bestimmt von traditionellen Formen der Darbietung (Oper, Konzert, Musik in der Kirche), der Organisation (Opernhäuser, Konzerthäuser, Konzertveranstalter, Festivals), der Verbreitung (Tonträger, Radio, TV) und der Mitwirkungsmöglichkeiten (Orchester, Kammermusik, Solist). Neben diese treten aber auch immer neue Gruppierungen und neue Formen der Vermittlung; die Entwicklung der technischen Medien trägt wesentlich zum Wandel bei. Der Versuch einer detaillierten Beschreibung von Berufsbildern (über die einigermaßen gefestigten als Orchestermitglied, Ensemble-Musiker und Solist hinaus – nicht zu vergessen auch der Bedarf an Lehrern für die höchste Ausbildungsstufe) ist unter diesen Umständen nicht sinnvoll; eine Quantifizierung ist angesichts zu vieler Unwägbarkeiten völlig unmöglich. Die „Karriere“ (das Finden des eigenen Platzes im Musikleben) wird auch immer abhängig sein von der persönlichen Qualifikation und der persönlichen Entwicklung jeder Musikerin und jedes Musikers. Hier ist daran zu erinnern, dass der Beruf eines Instrumentalisten erstens Begabung voraussetzt und zweitens Hingabe, harte Arbeit und erheblichen Zeitaufwand bereits von Kindheit an. Die Universität für Musik und darstellende Kunst kann zwar (durch die Ausbildung von Lehrern und durch die Einrichtung von Vorbereitungslehrgängen) zur Verbesserung der Vorbildungsmöglichkeiten beitragen, ist aber von diesen abhängig. Im Universitätsstudium findet dann die höchste Stufe jener Ausbildung Platz, welche die vom Berufsleben geforderten Höchstleistungen ermöglicht und das höchste Niveau der Kunstausübung garantiert. Die Studienrichtung Instrumentalstudium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien strebt an, ihren Absolventen jene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, welche die Voraussetzung bilden sich im Musikbetrieb zu behaupten, in diesen aber auch gestaltend einzugreifen. Dabei wird berücksichtigt, dass es in einem künstlerischen Studium nicht um den additiven Erwerb von Wissen und Fertigkeiten geht, sondern um einen Entwicklungsprozess, der eine Vielfalt künstlerischer und menschlicher Bereiche berührt: diese reichen von der Ausbildung der Technik (Feinmotorik) über Verstehensprozesse bis zur emotionellen Auseinandersetzung mit der Musik.
Der Studienplan entspricht diesem Ziel formal durch die Einrichtung eines dreigliedrigen Diplomstudiums mit Studienzweigen (den einzelnen Instrumenten entsprechend) ab dem 3. Semester, einer zweiten Diplomprüfung nach dem 8. Semester und der abschließenden 3. Diplomprüfung und der Verleihung des akademischen Grades „Magister“ bzw. „Magistra der Künste“ nach dem 12. Semester, inhaltlich durch die Bereitstellung eines „Kernstudiums“, das eine solide Ausbildung am Instrument mit dem notwendigen Hintergrundwissen aus den Fächern Theorie und Geschichte der Musik und vielfältigen praktischen Fertigkeiten verbindet; dieses wird ergänzt durch das Angebot von thematisch zusammenhängenden Bereichen (Schwerpunkten), die der persönlichen Vertiefung und dem Erwerb einer Basis für spätere Spezialisierungen dienen; ein umfassendes Angebot an Freien Wahlfächern dient der individuellen Profilierung, sowie der Ergänzung und Abrundung des Studiums.
Die künstlerische Ausrichtung wurzelt in der Tradition, ist aber offen für gegenwärtige und zukünftige Entwicklungen; sie ist offen für die Vielfalt künstlerischer Richtungen (§ 3 Z 6 UniStG), bekennt sich aber zur Bewahrung eines spezifischen Wiener Klang- und Musizierstils.
Anmerkung: Alle aus dem UniStG genannten Gesetzesstellen beziehen sich auf das UniStG in der Fassung von BGBl. I Nr. 48/1997 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 120/2002. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
Die Studienrichtung Instrumentalstudium gem. Anlage 1 Z 2a.10 UniStG wird an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien als Diplomstudium mit den folgenden Studienzweigen eingerichtet.
Basstuba, Blockflöte, Cembalo, Fagott, Flöte, Gitarre, Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Klavierkammermusik, Klavier-Vokalbegleitung, Kontrabass, Oboe, Orgel, Posaune, Saxophon, Schlaginstrumente, Trompete, Viola, Violine, Violoncello.
(folgt der Einrichtung der Instrumente gem. § 11 Abs. 5 UniStG iVm §15 der Verordnung „Befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien an den Universitäten, an den Kunsthochschulen und an der Akademie der bildenden Künste in Wien“ BGBl. II Nr. 212/1997 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 158/2003)
Die Studienzweige entsprechen den bisher gem. KHStG eingerichteten Studienrichtungen
Die Studiendauer beträgt gem. Anlage 1 Z 2a.10.2 UniStG 12 Semester.
Die Gesamtstundenanzahl beträgt 121-150 Semesterstunden. Die Anzahl ist entsprechend Ziel und Inhalt der einzelnen Studienzweige festgelegt (siehe Sonderbestimmungen für die Studienzweige).
Die Gliederung in Studienzweige, die dem zentralen künstlerischen Fach entsprechen, erfolgt ab dem 3. Semester.
Das Diplomstudium ist in drei Studienabschnitte gegliedert, wobei der erste Studienabschnitt als Studieneingangsphase gem. § 38 Abs. 1 UniStG gestaltet ist und gem. § 13 Abs. 2 letzter Satz UniStG 2 Semester umfasst. Der zweite Studienabschnitt umfasst 6 Semester, der dritte Studienabschnitt umfasst 4 Semester.
Jeder Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der jeweiligen Diplomprüfung abgeschlossen.
Durch die Zulassungsprüfung ist die Eignung für das gewählte zentrale künstlerische Fach, sowie die instrumentalen Vorkenntnisse am gewählten Instrument festzustellen. In der Prüfung sind weiters Kenntnisse aus allgemeiner Musiklehre, sowie die Kenntnis der deutschen Sprache nachzuweisen, soweit sie für einen erfolgreichen Studienfortgang erforderlich ist. Die Zulassungsprüfung gliedert sich in folgende Abschnitte:
a) Schriftliche Prüfung aus allgemeiner Musiklehre einschließlich eines Gehörtests; diese kann bei Bedarf durch eine mündliche Prüfung ergänzt oder ersetzt werden. Die positive Ablegung dieses Prüfungsteils bildet die Voraussetzung zum Antritt zum Prüfungsteil c.
b) Schriftliche Prüfung zum Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache (für Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sofern der Nachweis nicht durch ein Reifezeugnis auf Grund des Unterrichts in deutscher Sprache erfolgt ist). Eine allfällige negative Beurteilung dieses Prüfungsteils hindert nicht den Antritt zu Teil c der Zulassungsprüfung. Der Prüfungsteil ist jedoch vor der Anmeldung zur Zulassung zum Studium positiv zu absolvieren.
c) Vortrag mehrerer Werke aus verschiedenen Stilrichtungen am gewählten Instrument.
Ensembleunterricht EU
Konversatorium KV
Künstlerischer Einzelunterricht KE
Praktikum PR
Proseminar PS
Seminar SE
Übung UE
Vorlesung VO
Vorlesung mit Konversatorium VK
Vorlesung mit Übung VU
Ensembleunterricht:
Im Ensembleunterricht sind jene Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die es insbesondere Musikern und darstellenden Künstlern ermöglichen, im Zusammenwirken mit anderen künstlerische Aufgaben zu realisieren.
Konversatorien:
Konversatorien sind Lehrveranstaltungen, in denen Lehrinhalte im Zusammenwirken von Lehrer und Studierenden, zum Beispiel in Form von Gruppenarbeiten und Diskussionen, auch auf Grund von Anfragen der Studierenden, erarbeitet werden.
Künstlerischer Einzelunterricht:
Der künstlerische Einzelunterricht dient der Entfaltung der individuellen künstlerischen Anlagen des Studierenden sowie der Vermittlung künstlerisch-technischer Fertigkeiten.
Praktika:
Praktika dienen insbesondere dazu, die Studierenden mit den Anforderungen ihres künftigen Berufes vertraut zu machen und ihnen Gelegenheit zu geben, erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten praktisch zu erproben und zu erweitern.
Proseminare:
Proseminare sind Vorstufen der Seminare. Sie haben Grundkenntnisse des künstlerisch-wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln, in die Fachliteratur einzuführen und exemplarisch Probleme des Faches durch Referate, Diskussionen und Fallerörterungen zu behandeln.
Seminare:
Seminare setzen Vorkenntnisse der Teilnehmer im entsprechenden Fachgebiet voraus. Der Leiter der Lehrveranstaltung hat dazu anzuleiten, dass die Erarbeitung von wissenschaftlichen und künstlerischen Inhalten nach Methoden erfolgt, die der wissenschaftlichen Forschung bzw. der Erschließung der Künste angemessen sind. Von den Teilnehmern sind eigene mündliche oder schriftliche Beiträge zu fordern.
Übungen:
Übungen sind Lehrveranstaltungen, in denen die eigene wissenschaftliche, wissenschaftlich-künstlerische oder künstlerische Aktivität der Studierenden besonderen Raum einnimmt. Sie dienen der Aneignung und Entwicklung von Fertigkeiten unter der methodischen Anleitung des Leiters der Lehrveranstaltung.
Vorlesungen:
Vorlesungen haben die Studierenden didaktisch in die Hauptbereiche und Methoden des jeweiligen Fachgebiets einzuführen. Es ist insbesondere ihre Aufgabe, auf die hauptsächlichen Tatsachen und Lehrmeinungen einzugehen. In Vorlesungen ist den Hörern auch Gelegenheit zur Diskussion des vorgetragenen Lehrstoffes zu bieten.
Der erste Studienabschnitt besteht aus folgenden Pflichtfächern, deren Inhalt durch die genannten Lehrveranstaltungen vermittelt wird:
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 4 | 32 | |
| Zentrales künstlerisches Fach 1,2, KE | (4) | ||
| Theorie der Musik | 8 | ||
| Einführung in das Musikverstehen 1,2, PS | (4) | 4 | |
| Gehörbildung 1,2, UE | (2) | 2 | |
| Repetitorium allgemeine Musiklehre 1,2, UE | (2) | 1 | |
| Geschichte der Musik | 4 | ||
| Musikgeschichte 1, VO | (2) | 4 | |
| Musikgeschichte 2, KO | (2) | 4 | |
| Musikalische Akustik | 4 | ||
| Musikalische Akustik 1, VO | (2) | 2 | |
| Instrumentenkunde, VO | (2) | 2 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 7 | ||
| Vokalensemble 1,2, EU | (4) | 4 | |
| Angewandte Musikphysiologie1, VO oder Atemphysiologie für Bläser, VO | (1) | 1 | |
| Klavier 1,2, KE 1 | (2) | 4 | |
| gesamt | 27 | 60 | |
Der erste Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der ersten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese findet in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen statt.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
Sonderbestimmung: Bei ausreichenden Vorkenntnissen kann über die Lehrveranstaltungen „Einführung in das Musikverstehen“, „Gehörbildung 1,2“ und „Repetitorium allgemeine Musiklehre“ eine mündliche Prüfung abgelegt werden.
3. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Zentrales künstlerisches Fach 2 | Zentrales künstlerisches Fach 1 |
| Klavier 2 | Klavier 1 |
4. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im ersten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 60 ECTS-Punkten zu absolvieren.
Die Gesamtsemesterstundenanzahl der Studienrichtung Basstuba beträgt 149 Semesterstunden. Davon entfallen 27 auf den ersten Studienabschnitt, 78 entfallen auf den zweiten Studienabschnitt und 44 Semesterstunden entfallen auf den dritten Studienabschnitt.
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 12 | ||
| Basstuba 3-8, KE | (12) | 96 | |
| Theorie der Musik | 18 | ||
| Gehörbildung 3-6, UE | (4) | 4 | |
| Satzlehre 1-5, VU | (10) | 20 | |
| Formenlehre 1,2, PS | (4) | 8 | |
| Geschichte der Musik | 4 | ||
| Musikgeschichte 3,4, VU | (4) | 6 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 8,5 | ||
| Klavier 3-7, KE | (5) | 10 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 1-5, KE
Literaturstudium mit Solokorrepetitor 6, KE |
(2,5)
(1) |
1,25
0,5 | |
| Alte Musik | 4 | ||
| Historische Musikpraxis 1 (Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Historische Musikpraxis 2, EU | (2) | 2 | |
| Neue Musik | 2 | ||
| Musik der Gegenwart 1(Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Orchester | 13,5 | ||
| Orchester 1-5, UE | (12,5) | 6,25 | |
| Orchesterliteratur und
Probespieltraining Basstuba 1, UE |
(1) | 2 | |
| Ensemble/Kammermusik | 4 | ||
| Blechbläserensemble 1-4, EU | (4) | 4 | |
| gesamt | 66 | 165 | |
Im Studienzweig Basstuba sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Wahlfächer im Ausmaß von 8 Wochenstunden (entspricht 8 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Lehrveranstaltungen des Schwerpunkts im Ausmaß von 4 Wochenstunden (entspricht 6 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der zweite Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Basstuba 3-8 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
| Basstuba 7 | Orchester 2 |
| Basstuba 8 | Orchester 3 |
6. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im zweiten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten zu absolvieren.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 8 | ||
| Basstuba 9-12, KE | (8) | 64 | |
| Theorie der Musik | 2 | ||
| Formanalyse, PS | (2) | 4 | |
| Geschichte der Musik | 2 | ||
| Musikgeschichte ausgewählte Kapitel, SE | (2) | 4 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 5 | ||
| Klavier 8, KE | (1) | 2 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 7-10, KE | (4) | 2 | |
| Neue Musik | 3 | ||
| Musik der Gegenwart 2,3, EU | (3) | 3 | |
| Orchester | 7 | ||
| Orchester 6-8, UE | (6) | 3 | |
| Orchesterliteratur und Probespieltraining Basstuba 2, UE | (1) | 2 | |
| Ensemble/Kammermusik | 4 | ||
| Blechbläserensemble 5,6, EU | (4) | 4 | |
| gesamt | 31 | 104 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Basstuba sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle jene Wahlfach-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 8 Semesterstunden = 8 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 7 Semesterstunden = 7 ECTS-Punkte). Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle Schwerpunkt-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 4 Semesterstunden (entspricht 6 ECTS-Punkten); dritter Studienabschnitt: 6 Semesterstunden = 9 ECTS-Punkte). Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der dritte Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der dritten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer anschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Basstuba 9-12 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. Künstlerische Diplomarbeit
Gem. § 65a Abs. 1 UniStG ist in den künstlerischen Studienrichtungen eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Diplomarbeit eine Diplomarbeit gemäß § 61 UniStG aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfächer zu verfassen. Die künstlerische Diplomarbeit ist Voraussetzung der Anmeldung zur dritten Diplomprüfung. Der künstlerischen Diplomarbeit sind 16 ECTS-Punkte zugeteilt. Nähere Bestimmungen siehe Prüfungsordnung.
7. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im dritten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 120 ECTS-Punkten zu absolvieren.
Die Gesamtsemesterstundenanzahl der Studienrichtung Blockflöte beträgt 148,5 Semesterstunden. Davon entfallen 27 auf den ersten Studienabschnitt, 78,5 entfallen auf den zweiten Studienabschnitt und 43 Semesterstunden entfallen auf den dritten Studienabschnitt.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 12 | ||
| Blockflöte 3-8, KE | (12) | 90 | |
| Theorie der Musik | 18 | ||
| Gehörbildung 3-6, UE | (4) | 4 | |
| Satzlehre 1-5, VU | (10) | 20 | |
| Formenlehre 1,2, PS | (4) | 8 | |
| Geschichte der Musik | 4 | ||
| Musikgeschichte 3,4, VU | (4) | 6 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 8,5 | ||
| Klavier 3-7, KE | (5) | 10 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 1-6, KE | (3,5) | 1,75 | |
| Alte Musik | 14 | ||
| Historische Musikpraxis 1 (Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Historische Musikpraxis 2, EU | (2) | 2 | |
| Historisch-aufführungspraktisches Seminar des zentralen künstlerischen Faches Blockflöte 1-6, SE | (6) | 6 | |
| Historischer Tanz 1, UE | (2) | 1 | |
| Notationskunde 1, VO | (2) | 3 | |
| Neue Musik | 2 | ||
| Musik der Gegenwart 1(Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Ensemble/Kammermusik | 8 | ||
| Blockflötenensemble 1-4, EU | (8) | 8 | |
| gesamt | 66,5 | 166 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Blockflöte sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Wahlfächer im Ausmaß von 8 Wochenstunden (entspricht 8 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Lehrveranstaltungen des Schwerpunkts im Ausmaß von 4 Wochenstunden (entspricht 6 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der zweite Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Blockflöte 3-8 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im zweiten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten zu absolvieren.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 8 | ||
| Blockflöte 9-12, KE | (8) | 60 | |
| Theorie der Musik | 2 | ||
| Formanalyse 1, PS | (2) | 4 | |
| Geschichte der Musik | 2 | ||
| Musikgeschichte ausgewählte Kapitel, SE | (2) | 4 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 8 | ||
| Klavier 8, KE | (1) | 2 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 7-10, KE | (4) | 2 | |
| Cembalo und Generalbass 1-3, KE | (3) | 6 | |
| Alte Musik | 5 | ||
| Historische Musikpraxis 3,4, EU | (3) | 3 | |
| Historisch-aufführungspraktisches Seminar des zentralen künstlerischen Faches Blockflöte 7,8, SE | (2) | 2 | |
| Neue Musik | 1 | ||
| Musik der Gegenwart 2, EU | (1) | 1 | |
| Ensemble/Kammermusik | 4 | ||
| Blockflötenensemble 5,6, EU | (4) | 4 | |
| gesamt | 30 | 88 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Blockflöte sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle jene Wahlfach-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 8 Semesterstunden = 8 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 7 Semesterstunden = 7 ECTS-Punkte). Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle Schwerpunkt-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 4 Semesterstunden (entspricht 6 ECTS-Punkten); dritter Studienabschnitt: 6 Semesterstunden = 9 ECTS-Punkte). Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der dritte Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der dritten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Blockflöte 9-12 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. Künstlerische Diplomarbeit
Gem. § 65a Abs. 1 UniStG ist in den künstlerischen Studienrichtungen eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Diplomarbeit eine Diplomarbeit gemäß § 61 UniStG aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfächer zu verfassen. Die künstlerische Diplomarbeit ist Voraussetzung der Anmeldung zur dritten Diplomprüfung. Der künstlerischen Diplomarbeit sind 16 ECTS-Punkte zugeteilt. Nähere Bestimmungen siehe Prüfungsordnung.
7. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im dritten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 120 ECTS-Punkten zu absolvieren.
Die Gesamtsemesterstundenanzahl der Studienrichtung Cembalo beträgt 145 Semesterstunden. Davon entfallen 27 auf den ersten Studienabschnitt, 80 entfallen auf den zweiten Studienabschnitt und 38 Semesterstunden entfallen auf den dritten Studienabschnitt.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 12 | ||
| Cembalo 3-8, KE | (12) | 96 | |
| Theorie der Musik | 20 | ||
| Gehörbildung für Organisten 3-6, UE | (4) | 4 | |
| Satzlehre für Organisten1-6, VU | (12) | 24 | |
| Formenlehre für Organisten 1,2, PS | (4) | 8 | |
| Geschichte der Musik | 12 | ||
| Musikgeschichte 3,4, VU | (4) | 6 | |
| Literaturkunde Cembalo 1-6, SE | (6) | 3 | |
| Methodik der wissenschaftlichen Arbeit, PS | (2) | 2 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 14 | ||
| Generalbass für Cembalo 3-8, KE | (12) | 12 | |
| Stimmpraktikum für Cembalisten 1,2, UE | (4) | 2 | |
| Alte Musik | 8 | ||
| Historische Musikpraxis 1 (Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Historische Musikpraxis 2, EU | (2) | 2 | |
| Historischer Tanz 1, UE | (2) | 1 | |
| Notationskunde 1, VO | (2) | 3 | |
| gesamt | 66 | 166 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Cembalo sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Wahlfächer im Ausmaß von 8 Wochenstunden (entspricht 8 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Lehrveranstaltungen des Schwerpunkts im Ausmaß von 4 Wochenstunden (entspricht 6 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der zweite Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Cembalo 3-8 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im zweiten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten zu absolvieren.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 8 | ||
| Cembalo 9-12, KE | (8) | 64 | |
| Geschichte der Musik | 8 | ||
| Musikgeschichte ausgewählte Kapitel, SE | (4) | 8 | |
| Literaturkunde Cembalo 7-10, SE | (4) | 2 | |
| Alte Musik | 1 | ||
| Historische Musikpraxis 3, EU | (1) | 2 | |
| Ensemble/Kammermusik | 8 | ||
| Generalbasspraxis für Cembalisten 1-4, EU | (8) | 12 | |
| gesamt | 25 | 88 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Cembalo sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle jene Wahlfach-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 8 Semesterstunden = 8 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 7 Semesterstunden = 7 ECTS-Punkte). Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle Schwerpunkt-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 4 Semesterstunden = 6 ECTS-Punkten; dritter Studienabschnitt: 6 Semesterstunden = 9 ECTS-Punkte). Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der dritte Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der dritten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Cembalo 9-12 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. Künstlerische Diplomarbeit
Gem. § 65a Abs. 1 UniStG ist in den künstlerischen Studienrichtungen eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Diplomarbeit eine Diplomarbeit gemäß § 61 UniStG aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfächer zu verfassen. Die künstlerische Diplomarbeit ist Voraussetzung der Anmeldung zur dritten Diplomprüfung. Der künstlerischen Diplomarbeit sind 16 ECTS-Punkte zugeteilt.
Nähere Bestimmungen siehe Prüfungsordnung.
7. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im dritten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 120 ECTS-Punkten zu absolvieren.
Die Gesamtsemesterstundenanzahl der Studienrichtung Fagott beträgt 150 Semesterstunden. Davon entfallen 27 auf den ersten Studienabschnitt, 79 entfallen auf den zweiten Studienabschnitt und 44 Semesterstunden entfallen auf den dritten Studienabschnitt.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 12 | ||
| Fagott 3-8, KE | (12) | 96 | |
| Theorie der Musik | 18 | ||
| Gehörbildung 3-6, UE | (4) | 4 | |
| Satzlehre 1-5, VU | (10) | 20 | |
| Formenlehre 1,2, PS | (4) | 8 | |
| Geschichte der Musik | 4 | ||
| Musikgeschichte 3,4, VU | (4) | 6 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 8,5 | ||
| Klavier 3-7, KE | (5) | 10 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 1-5, KE
Literaturstudium mit Solokorrepetitor 6, KE |
(2,5)
(1) |
1,25
0,5 | |
| Alte Musik | 4 | ||
| Historische Musikpraxis 1 (Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Historische Musikpraxis 2, EU | (2) | 2 | |
| Neue Musik | 2 | ||
| Musik der Gegenwart 1(Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Orchester | 13,5 | ||
| Orchester 1-5, UE | (12,5) | 6,25 | |
| Orchesterliteratur und Probespieltraining Fagott 1, UE | (1) | 1 | |
| Ensemble/Kammermusik | 5 | ||
| Bläserkammermusik 1-3, EU | (5) | 5 | |
| gesamt | 67 | 166 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Fagott sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Wahlfächer im Ausmaß von 8 Wochenstunden (entspricht 8 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Lehrveranstaltungen des Schwerpunkts im Ausmaß von 4 Wochenstunden (entspricht 6 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der zweite Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Fagott 3-8 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
| Fagott 7 | Orchester 2 |
| Fagott 8 | Orchester 3 |
6. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im zweiten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten zu absolvieren.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 8 | ||
| Fagott 9-12, KE | (8) | 64 | |
| Theorie der Musik | 2 | ||
| Formanalyse, PS | (2) | 4 | |
| Geschichte der Musik | 2 | ||
| Musikgeschichte ausgewählte Kapitel, SE | (2) | 4 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 5 | ||
| Klavier 8, KE | (1) | 2 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 7-10, KE | (4) | 2 | |
| Alte Musik | 1 | ||
| Historische Musikpraxis 3, EU | (1) | 1 | |
| Neue Musik | 3 | ||
| Musik der Gegenwart 2,3, EU | (3) | 3 | |
| Orchester | 7 | ||
| Orchester 6-8, UE | (6) | 3 | |
| Orchesterliteratur und Probespieltraining Fagott 2, UE | (1) | 1 | |
| Ensemble/Kammermusik | 3 | ||
| Bläserkammermusik 5,6, EU | (2) | 2 | |
| Kammermusik in diversen Besetzungen1, EU | (1) | 2 | |
| gesamt | 31 | 88 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Fagott sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle jene Wahlfach-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 8 Semesterstunden = 8 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 7 Semesterstunden = 7 ECTS-Punkte). Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle Schwerpunkt-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 4 Semesterstunden (entspricht 6 ECTS-Punkten); dritter Studienabschnitt: 6 Semesterstunden = 9 ECTS-Punkte). Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der dritte Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der dritten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Fagott 9-12 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. Künstlerische Diplomarbeit
Gem. § 65a Abs. 1 UniStG ist in den künstlerischen Studienrichtungen eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Diplomarbeit eine Diplomarbeit gemäß § 61 UniStG aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfächer zu verfassen. Die künstlerische Diplomarbeit ist Voraussetzung der Anmeldung zur dritten Diplomprüfung. Der künstlerischen Diplomarbeit sind 16 ECTS-Punkte zugeteilt.
Nähere Bestimmungen siehe Prüfungsordnung.
7. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im dritten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 120 ECTS-Punkten zu absolvieren.
Die Gesamtsemesterstundenanzahl der Studienrichtung Flöte beträgt 150 Semesterstunden. Davon entfallen 27 auf den ersten Studienabschnitt, 79 entfallen auf den zweiten Studienabschnitt und 44 Semesterstunden entfallen auf den dritten Studienabschnitt.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 12 | ||
| Flöte 3-8, KE | (12) | 96 | |
| Theorie der Musik | 18 | ||
| Gehörbildung 3-6, UE | (4) | 4 | |
| Satzlehre 1-5, VU | (10) | 20 | |
| Formenlehre 1,2, PS | (4) | 8 | |
| Geschichte der Musik | 4 | ||
| Musikgeschichte 3,4, VU | (4) | 6 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 8,5 | ||
| Klavier 3-7, KE | (5) | 10 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 1-5, KE
Literaturstudium mit Solokorrepetitor 6, KE |
(2,5)
(1) |
1,25
0,5 | |
| Alte Musik | 4 | ||
| Historische Musikpraxis 1 (Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Historische Musikpraxis 2, EU | (2) | 2 | |
| Neue Musik | 2 | ||
| Musik der Gegenwart 1(Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Orchester | 13,5 | ||
| Orchester 1-5, UE | (12,5) | 6,25 | |
| Orchesterliteratur und Probespieltraining Flöte 1, UE | (1) | 1 | |
| Ensemble/Kammermusik | 5 | ||
| Bläserkammermusik 1-3, EU | (5) | 5 | |
| gesamt | 67 | 166 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Flöte sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Wahlfächer im Ausmaß von 8 Wochenstunden (entspricht 8 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Lehrveranstaltungen des Schwerpunkts im Ausmaß von 4 Wochenstunden (entspricht 6 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der zweite Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus alle Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Flöte 3-8 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
| Flöte 7 | Orchester 2 |
| Flöte 8 | Orchester 3 |
6. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im zweiten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten zu absolvieren.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 8 | ||
| Flöte 9-12, KE | (8) | 64 | |
| Theorie der Musik | 2 | ||
| Formanalyse, PS | (2) | 4 | |
| Geschichte der Musik | 2 | ||
| Musikgeschichte ausgewählte Kapitel, SE | (2) | 4 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 5 | ||
| Klavier 8, KE | (1) | 2 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 7-10, KE | (4) | 2 | |
| Alte Musik | 1 | ||
| Historische Musikpraxis 3, EU | (1) | 1 | |
| Neue Musik | 3 | ||
| Musik der Gegenwart 2,3, EU | (3) | 3 | |
| Orchester | 7 | ||
| Orchester 6-8, UE | (6) | 3 | |
| Orchesterliteratur und Probespieltraining Flöte 2, UE | (1) | 1 | |
| Ensemble/Kammermusik | 3 | ||
| Bläserkammermusik 5,6, EU | (2) | 2 | |
| Kammermusik in diversen Besetzungen1, EU | (1) | 2 | |
| gesamt | 31 | 88 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Flöte sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle jene Wahlfach-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 8 Semesterstunden = 8 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 7 Semesterstunden = 7 ECTS-Punkte). Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle Schwerpunkt-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 4 Semesterstunden = 6 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 6 Semesterstunden = 9 ECTS-Punkte). Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der dritte Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der dritten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Flöte 9-12 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. Künstlerische Diplomarbeit
Gem. § 65a Abs. 1 UniStG ist in den künstlerischen Studienrichtungen eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Diplomarbeit eine Diplomarbeit gemäß § 61 UniStG aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfächer zu verfassen. Die künstlerische Diplomarbeit ist Voraussetzung der Anmeldung zur dritten Diplomprüfung. Der künstlerischen Diplomarbeit sind 16 ECTS-Punkte zugeteilt.
Nähere Bestimmungen siehe Prüfungsordnung.
7. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im dritten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 120 ECTS-Punkten zu absolvieren.
Die Gesamtsemesterstundenanzahl der Studienrichtung Gitarre beträgt 143 Semesterstunden. Davon entfallen 27 auf den ersten Studienabschnitt, 73 entfallen auf den zweiten Studienabschnitt und 43 Semesterstunden entfallen auf den dritten Studienabschnitt.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 12 | ||
| Gitarre 3-8, KE | (12) | 96 | |
| Theorie der Musik | 22 | ||
| Gehörbildung 3-6, UE | (4) | 4 | |
| Satzlehre 1-5, VU | (10) | 20 | |
| Formenlehre 1,2, PS | (4) | 8 | |
| Harmonielehre am Instrument Gitarre 1,2, VU | (4) | 2 | |
| Geschichte der Musik | 4 | ||
| Musikgeschichte 3,4, VU | (4) | 6 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 5 | ||
| Klavier 3-7, KE | (5) | 10 | |
| Alte Musik | 8 | ||
| Historische Musikpraxis 1 (Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Historische Musikpraxis 2, EU | (2) | 2 | |
| Historischer Tanz 1, UE | (2) | 1 | |
| Notationskunde 1, VO | (2) | 2 | |
| Neue Musik | 2 | ||
| Musik der Gegenwart 1(Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Ensemble/Kammermusik | 8 | ||
| Kammermusik in diversen Besetzungen, 1-3, EU | (3) | 3 | |
| Gitarrenensemble 1,2, EU | (4) | 4 | |
| Literaturkunde Gitarre im Ensemble 1, SE | (1) | 2 | |
| gesamt | 61 | 166 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Gitarre sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Wahlfächer im Ausmaß von 8 Wochenstunden (entspricht 8 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Lehrveranstaltungen des Schwerpunkts im Ausmaß von 4 Wochenstunden (entspricht 6 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der zweite Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Gitarre 3-8 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im zweiten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten zu absolvieren.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 8 | ||
| Gitarre 9-12, KE | (8) | 64 | |
| Theorie der Musik | 6 | ||
| Formanalyse 1, PS | (2) | 4 | |
| Gehör- und Rhythmusübungen Neue Musik 1,2, UE | (4) | 2 | |
| Geschichte der Musik | 2 | ||
| Musikgeschichte ausgewählte Kapitel, SE | (2) | 4 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 3 | ||
| Klavier 8, KE | (1) | 2 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor Gitarre 1,2, KE | (2) | 1 | |
| Alte Musik | 1 | ||
| Historische Musikpraxis 3, EU | (1) | 1 | |
| Neue Musik | 3 | ||
| Musik der Gegenwart 2,3 EU | (3) | 3 | |
| Ensemble/Kammermusik | 7 | ||
| Kammermusik in diversen Besetzungen 4, EU | (1) | 1 | |
| Gitarrenensemble 3-5, EU | (6) | 6 | |
| gesamt | 30 | 88 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Gitarre sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle jene Wahlfach-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 8 Semesterstunden = 8 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 7 Semesterstunden = 7 ECTS-Punkte). Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle Schwerpunkt-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 4 Semesterstunden = 6 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 6 Semesterstunden = 9 ECTS-Punkte). Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der dritte Studienabschnitt wird mit der vollständige Absolvierung der dritten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Gitarre 9-12 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. Künstlerische Diplomarbeit
Gem. § 65a Abs. 1 UniStG ist in den künstlerischen Studienrichtungen eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Diplomarbeit eine Diplomarbeit gemäß § 61 UniStG aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfächer zu verfassen. Die künstlerische Diplomarbeit ist Voraussetzung der Anmeldung zur dritten Diplomprüfung. Der künstlerischen Diplomarbeit sind 16 ECTS-Punkte zugeteilt.
Nähere Bestimmungen siehe Prüfungsordnung.
7. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im dritten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 120 ECTS-Punkten zu absolvieren.
Die Gesamtsemesterstundenanzahl der Studienrichtung Harfe beträgt 144,5 Semesterstunden. Davon entfallen 27 auf den ersten Studienabschnitt, 73,5 entfallen auf den zweiten Studienabschnitt und 44 Semesterstunden entfallen auf den dritten Studienabschnitt.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 12 | ||
| Harfe 3-8, KE | (12) | 96 | |
| Theorie der Musik | 18 | ||
| Gehörbildung 3-6, UE | (4) | 4 | |
| Satzlehre 1-5, VU | (10) | 20 | |
| Formenlehre 1,2, PS | (4) | 8 | |
| Geschichte der Musik | 4 | ||
| Musikgeschichte 3,4, VU | (4) | 6 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 8 | ||
| Klavier 3-7, KE | (5) | 10 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 1-6, KE | (3) | 1,5 | |
| Alte Musik | 4 | ||
| Historische Musikpraxis 1 (Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Historische Musikpraxis 2, EU | (2) | 2 | |
| Neue Musik | 2 | ||
| Musik der Gegenwart 1(Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Orchester | 10,5 | ||
| Orchester 1-3, UE | (7,5) | 3,75 | |
| Orchesterliteratur und Probespieltraining Harfe 1-6, UE | (3) | 3 | |
| Ensemble/Kammermusik | 3 | ||
| Kammermusik in diversen Besetzungen, 1-3, EU | (3) | 6 | |
| gesamt | 61,5 | 166 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Harfe sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Wahlfächer im Ausmaß von 8 Wochenstunden (entspricht 8 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Lehrveranstaltungen des Schwerpunkts im Ausmaß von 4 Wochenstunden (entspricht 6 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der zweite Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Harfe 3-8 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im zweiten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten zu absolvieren.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 8 | ||
| Harfe 9-12, KE | (8) | 64 | |
| Theorie der Musik | 2 | ||
| Formanalyse, PS | (2) | 4 | |
| Geschichte der Musik | 2 | ||
| Musikgeschichte ausgewählte Kapitel, SE | (2) | 4 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 3 | ||
| Klavier 8, KE | (1) | 2 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor Harfe 7-10,KE | (2) | 1 | |
| Alte Musik | 1 | ||
| Historische Musikpraxis 3, EU | (1) | 1 | |
| Neue Musik | 3 | ||
| Musik der Gegenwart 2,3, EU | (3) | 3 | |
| Orchester | 9 | ||
| Orchester 6-8, UE | (6) | 3 | |
| Orchesterliteratur und Probespieltraining Harfe 7-9, UE | (3) | 3 | |
| Ensemble/Kammermusik | 3 | ||
| Kammermusik in diversen Besetzungen 4-6, EU | (3) | 3 | |
| gesamt | 31 | 88 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Harfe sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle jene Wahlfach-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 8 Semesterstunden = 8 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 7 Semesterstunden = 7 ECTS-Punkte). Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle Schwerpunkt-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 4 Semesterstunden = 6 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 6 Semesterstunden = 9 ECTS-Punkte). Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der dritte Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der dritten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Harfe 9-12 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. Künstlerische Diplomarbeit
Gem. § 65a Abs. 1 UniStG ist in den künstlerischen Studienrichtungen eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Diplomarbeit eine Diplomarbeit gemäß § 61 UniStG aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfächer zu verfassen. Die künstlerische Diplomarbeit ist Voraussetzung der Anmeldung zur dritten Diplomprüfung. Der künstlerischen Diplomarbeit sind 16 ECTS-Punkte zugeteilt.
Nähere Bestimmungen siehe Prüfungsordnung.
7. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im dritten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 120 ECTS-Punkten zu absolvieren.
Die Gesamtsemesterstundenanzahl der Studienrichtung Horn beträgt 150 Semesterstunden. Davon entfallen 27 auf den ersten Studienabschnitt, 78 entfallen auf den zweiten Studienabschnitt und 45 Semesterstunden entfallen auf den dritten Studienabschnitt.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 12 | ||
| Horn 3-8, KE | (12) | 96 | |
| Theorie der Musik | 18 | ||
| Gehörbildung 3-6, UE | (4) | 4 | |
| Satzlehre 1-5, VU | (10) | 20 | |
| Formenlehre 1,2, PS | (4) | 8 | |
| Geschichte der Musik | 4 | ||
| Musikgeschichte 3,4, VU | (4) | 6 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 8,5 | ||
| Klavier 3-7, KE | (5) | 10 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 1-5, KE
Literaturstudium mit Solokorrepetitor 6, KE |
(2,5)
(1) |
1,25
0,5 | |
| Alte Musik | 4 | ||
| Historische Musikpraxis 1 (Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Historische Musikpraxis 2, EU | (2) | 2 | |
| Neue Musik | 2 | ||
| Musik der Gegenwart 1(Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Orchester | 13,5 | ||
| Orchester 1-5, UE | (12,5) | 6,25 | |
| Orchesterliteratur und Probespieltraining Horn 1, UE | (1) | 2 | |
| Ensemble/Kammermusik | 4 | ||
| Blechbläserensemble 1,2, EU | (2) | 2 | |
| Bläser-Kammermusik 1,2, EU | (2) | 2 | |
| gesamt | 66 | 166 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Horn sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Wahlfächer im Ausmaß von 8 Wochenstunden (entspricht 8 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Lehrveranstaltungen des Schwerpunkts im Ausmaß von 4 Wochenstunden (entspricht 6 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der zweite Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Horn 3-8 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
| Horn 7 | Orchester 2 |
| Horn 8 | Orchester 3 |
6. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im zweiten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten zu absolvieren.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 8 | ||
| Horn 9-12, KE | (8) | 64 | |
| Theorie der Musik | 2 | ||
| Formanalyse, PS | (2) | 4 | |
| Geschichte der Musik | 2 | ||
| Musikgeschichte ausgewählte Kapitel, SE | (2) | 4 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 5 | ||
| Klavier 8, KE | (1) | 2 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 7-10, KE | (4) | 2 | |
| Alte Musik | 1 | ||
| Historische Musikpraxis 3, EU | (1) | 1 | |
| Neue Musik | 3 | ||
| Musik der Gegenwart 2,3, EU | (3) | 3 | |
| Orchester | 7 | ||
| Orchester 6-8, UE | (6) | 3 | |
| Orchesterliteratur und Probespieltraining Horn 2, UE | (1) | 1 | |
| Ensemble/Kammermusik | 4 | ||
| Bläserkammermusik 3-5, EU | (3) | 3 | |
| Kammermusik in diversen Besetzungen1, EU | (1) | 1 | |
| gesamt | 32 | 88 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Horn sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle jene Wahlfach-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 8 Semesterstunden = 8 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 7 Semesterstunden = 7 ECTS-Punkte). Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle Schwerpunkt-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 4 Semesterstunden = 6 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 6 Semesterstunden = 9 ECTS-Punkte). Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der dritte Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der dritten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Horn 9-12 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. Künstlerische Diplomarbeit
Gem. § 65a Abs. 1 UniStG ist in den künstlerischen Studienrichtungen eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Diplomarbeit eine Diplomarbeit gemäß § 61 UniStG aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfächer zu verfassen. Die künstlerische Diplomarbeit ist Voraussetzung der Anmeldung zur dritten Diplomprüfung. Der künstlerischen Diplomarbeit sind 16 ECTS-Punkte zugeteilt.
Nähere Bestimmungen siehe Prüfungsordnung.
7. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im dritten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 120 ECTS-Punkten zu absolvieren.
Die Gesamtsemesterstundenanzahl der Studienrichtung Klarinette beträgt 150 Semesterstunden. Davon entfallen 27 auf den ersten Studienabschnitt, 79 entfallen auf den zweiten Studienabschnitt und 44 Semesterstunden entfallen auf den dritten Studienabschnitt.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 12 | ||
| Klarinette 3-8, KE | (12) | 96 | |
| Theorie der Musik | 18 | ||
| Gehörbildung 3-6, UE | (4) | 4 | |
| Satzlehre 1-5, VU | (10) | 20 | |
| Formenlehre 1,2, PS | (4) | 8 | |
| Geschichte der Musik | 4 | ||
| Musikgeschichte 3,4, VU | (4) | 6 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 8,5 | ||
| Klavier 3-7, KE | (5) | 10 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 1-5, KE
Literaturstudium mit Solokorrepetitor 6, KE |
(2,5)
(1) |
1,25
0,5 | |
| Alte Musik | 4 | ||
| Historische Musikpraxis 1 (Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Historische Musikpraxis 2, EU | (2) | 2 | |
| Neue Musik | 2 | ||
| Musik der Gegenwart 1(Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Orchester | 13,5 | ||
| Orchester 1-5, UE | (12,5) | 6,25 | |
| Orchesterliteratur und Probespieltraining Klarinette 1, UE | (1) | 1 | |
| Ensemble/Kammermusik | 5 | ||
| Bläserkammermusik 1-3, EU | (5) | 5 | |
| gesamt | 67 | 166 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Klarinette sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterwochenstunden zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Wahlfächer im Ausmaß von 8 Wochenstunden (entspricht 8 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Lehrveranstaltungen des Schwerpunkts im Ausmaß von 4 Wochenstunden (entspricht 6 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der zweite Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Klarinette 3-8 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
| Klarinette 7 | Orchester 2 |
| Klarinette 8 | Orchester 3 |
6. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im zweiten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten zu absolvieren.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 8 | ||
| Klarinette 9-12, KE | (8) | 64 | |
| Theorie der Musik | 2 | ||
| Formanalyse, PS | (2) | 4 | |
| Geschichte der Musik | 2 | ||
| Musikgeschichte ausgewählte Kapitel, SE | (2) | 4 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 5 | ||
| Klavier 8, KE | (1) | 2 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 7-10, KE | (4) | 2 | |
| Alte Musik | 1 | ||
| Historische Musikpraxis 3, EU | (1) | 1 | |
| Neue Musik | 3 | ||
| Musik der Gegenwart 2,3, EU | (3) | 3 | |
| Orchester | 7 | ||
| Orchester 6-8, UE | (6) | 3 | |
| Orchesterliteratur und Probespieltraining Klarinette 2, UE | (1) | 1 | |
| Ensemble/Kammermusik | 3 | ||
| Bläserkammermusik 5,6, EU | (2) | 2 | |
| Kammermusik in diversen Besetzungen1, EU | (1) | 2 | |
| gesamt | 31 | 88 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Klarinette sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle jene Wahlfach-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 8 Semesterstunden = 8 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 7 Semesterstunden = 7 ECTS-Punkte). Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle Schwerpunkt-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 4 Semesterstunden = 6 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 6 Semesterstunden = 9 ECTS-Punkte). Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der dritte Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der dritten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Klarinette 9-12 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. Künstlerische Diplomarbeit
Gem. § 65a Abs. 1 UniStG ist in den künstlerischen Studienrichtungen eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Diplomarbeit eine Diplomarbeit gemäß § 61 UniStG aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfächer zu verfassen. Die künstlerische Diplomarbeit ist Voraussetzung der Anmeldung zur dritten Diplomprüfung. Der künstlerischen Diplomarbeit sind 16 ECTS-Punkte zugeteilt.
Nähere Bestimmungen siehe Prüfungsordnung.
7. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im dritten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 120 ECTS-Punkten zu absolvieren.
Die Gesamtsemesterstundenanzahl der Studienrichtung Klavier beträgt 124 Semesterstunden. Davon entfallen 25 auf den ersten Studienabschnitt, 64 entfallen auf den zweiten Studienabschnitt und 35 Semesterstunden entfallen auf den dritten Studienabschnitt.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 12 | ||
| Klavier 3-8, KE | (12) | 108 | |
| Theorie der Musik | 18 | ||
| Gehörbildung 3-6, UE | (4) | 4 | |
| Satzlehre 1-5, VU | (10) | 20 | |
| Formenlehre 1,2, PS | (4) | 8 | |
| Geschichte der Musik | 4 | ||
| Musikgeschichte 3,4, VU | (4) | 6 | |
| Musikalische Akustik | 2 | ||
| Klavierbaukunde 1,2, UE | (2) | 2 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 4 | ||
| Klavierpraktikum 1-4, KE | (4) | 4 | |
| Alte Musik | 4 | ||
| Historisches Tasteninstrument 1,2, KE | (2) | 1 | |
| Historische Musikpraxis 1 (Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Neue Musik | 2 | ||
| Musik der Gegenwart 1(Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Ensemble/Kammermusik | 4 | ||
| Klavierkammermusik für Pianisten 1,2, EU | (4) | 4 | |
| gesamt | 50 | 163 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Klavier sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Wahlfächer im Ausmaß von 8 Wochenstunden (entspricht 8 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Lehrveranstaltungen des Schwerpunkts im Ausmaß von 6 Wochenstunden (entspricht 9 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der zweite Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Klavier 3-8 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im zweiten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten zu absolvieren.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 8 | ||
| Klavier 9-12, KE | (8) | 72 | |
| Theorie der Musik | 2 | ||
| Formanalyse, PS | (2) | 4 | |
| Geschichte der Musik | 2 | ||
| Musikgeschichte ausgewählte Kapitel, SE | (2) | 4 | |
| Alte Musik | 1 | ||
| Historische Musikpraxis 3, EU | (1) | 1 | |
| Neue Musik | 5 | ||
| Klaviermusik der Gegenwart 1,2, KE | (4) | 4 | |
| Musik der Gegenwart 2, EU | (1) | 1 | |
| Ensemble/Kammermusik | 4 | ||
| Klavierkammermusik für Pianisten 3, EU | (1) | 1 | |
| Vokalbegleitung für Pianisten, KE | (1) | 1 | |
| Begleitpraxis instrumental, PR | (1) | 0,5 | |
| Begleitpraxis vokal, PR | (1) | 0,5 | |
| Instrumentalpädagogik | 2 | ||
| Pädagogik und Didaktik des Klavierspiels 1,2, SE | (2) | 2 | |
| gesamt | 24 | 91 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Klavier sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle jene Wahlfach-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 8 Semesterstunden = 8 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 7 Semesterstunden = 7 ECTS-Punkte). Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle Schwerpunkt-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 6 Sem esterstunden = 9 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 4 Semesterstunden = 6 ECTS-Punkte). Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der dritte Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der dritten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Klavier 9-12 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. Künstlerische Diplomarbeit
Gem. § 65a Abs. 1 UniStG ist in den künstlerischen Studienrichtungen eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Diplomarbeit eine Diplomarbeit gemäß § 61 UniStG aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfächer zu verfassen. Die künstlerische Diplomarbeit ist Voraussetzung der Anmeldung zur dritten Diplomprüfung. Der künstlerischen Diplomarbeit sind 16 ECTS-Punkte zugeteilt.
Nähere Bestimmungen siehe Prüfungsordnung.
7. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im dritten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 120 ECTS-Punkten zu absolvieren.
Die Gesamtsemesterstundenanzahl der Studienrichtung Klavierkammermusik beträgt 121 Semesterstunden. Davon entfallen 25 auf den ersten Studienabschnitt, 62 entfallen auf den zweiten Studienabschnitt und 34 Semesterstunden entfallen auf den dritten Studienabschnitt.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrale künstlerische Fächer | 12 | ||
| Klavierkammermusik 3-8, KE | (6) | 54 | |
| Klavier 3-8, KE | (6) | 54 | |
| Theorie der Musik | 18 | ||
| Gehörbildung 3-6, UE | (4) | 4 | |
| Satzlehre 1-5, VU | (10) | 20 | |
| Formenlehre 1,2, PS | (4) | 8 | |
| Geschichte der Musik | 4 | ||
| Musikgeschichte 3,4, VU | (4) | 6 | |
| Musikalische Akustik | 2 | ||
| Klavierbaukunde 1,2, UE | (2) | 2 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 4 | ||
| Klavierpraktikum 1-4, KE | (4) | 4 | |
| Alte Musik | 4 | ||
| Historisches Tasteninstrument 1,2, KE | (2) | 1 | |
| Historische Musikpraxis 1 (Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Neue Musik | 2 | ||
| Musik der Gegenwart 1(Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Ensemble/Kammermusik | 2 | ||
| Generalbasspraxis für Pianisten 1,2, EU | (2) | 4 | |
| gesamt | 48 | 163 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Klavierkammermusik sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Wahlfächer im Ausmaß von 8 Wochenstunden (entspricht 8 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Lehrveranstaltungen des Schwerpunkts im Ausmaß von 6 Wochenstunden (entspricht 9 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der zweite Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Klavierkammermusik 3-8 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
| Klavier 3-8 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im zweiten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten zu absolvieren.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 8 | ||
| Klavierkammermusik 9-12, KE | (8) | 72 | |
| Theorie der Musik | 2 | ||
| Formanalyse, PS | (2) | 4 | |
| Geschichte der Musik | 2 | ||
| Musikgeschichte ausgewählte Kapitel, SE | (2) | 4 | |
| Alte Musik | 1 | ||
| Historische Musikpraxis 3, EU | (1) | 1 | |
| Neue Musik | 5 | ||
| Klaviermusik der Gegenwart 1,2, KE | (4) | 4 | |
| Musik der Gegenwart 2, EU | (1) | 1 | |
| Ensemble/Kammermusik | 5 | ||
| Vokalbegleitung für Pianisten, KE | (1) | 1 | |
| Begleitpraxis instrumental 1,2, PR | (2) | 2 | |
| Begleitpraxis vokal 1,2, PR | (2) | 2 | |
| gesamt | 23 | 91 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Klavierkammermusik sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle jene Wahlfach-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 8 Semesterstunden = 8 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 7 Semesterstunden = 7 ECTS-Punkte). Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle Schwerpunkt-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 6 Semesterstunden = 9 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 4 Semesterstunden = 6 ECTS-Punkte). Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der dritte Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der dritten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Klavierkammermusik 9-12 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. Künstlerische Diplomarbeit
Gem. § 65a Abs. 1 UniStG ist in den künstlerischen Studienrichtungen eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Diplomarbeit eine Diplomarbeit gemäß § 61 UniStG aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfächer zu verfassen. Die künstlerische Diplomarbeit ist Voraussetzung der Anmeldung zur dritten Diplomprüfung. Der künstlerischen Diplomarbeit sind 16 ECTS-Punkte zugeteilt.
Nähere Bestimmungen siehe Prüfungsordnung.
7. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im dritten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 120 ECTS-Punkten zu absolvieren.
Die Gesamtsemesterstundenanzahl der Studienrichtung Klavier-Vokalbegleitung beträgt 132 Semesterstunden. Davon entfallen 25 auf den ersten Studienabschnitt, 66 entfallen auf den zweiten Studienabschnitt und 41 Semesterstunden entfallen auf den dritten Studienabschnitt.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrale künstlerische Fächer | 12 | ||
| Klavier-Vokalbegleitung 3-8, KE | (6) | 54 | |
| Klavier 3-8, KE | (6) | 54 | |
| Theorie der Musik | 18 | ||
| Gehörbildung 3-6, UE | (4) | 4 | |
| Satzlehre 1-5, VU | (10) | 20 | |
| Formenlehre 1,2, PS | (4) | 8 | |
| Geschichte der Musik | 4 | ||
| Musikgeschichte 3,4, VU | (4) | 6 | |
| Musikalische Akustik | 2 | ||
| Klavierbaukunde 1,2, UE | (2) | 1 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 6 | ||
| Klavierpraktikum 1-4, KE | (4) | 4 | |
| Gesang für Begleiter 1,2, KE | (2) | 2 | |
| Alte Musik | 4 | ||
| Historisches Tasteninstrument 1,2, KE | (2) | 1 | |
| Historische Musikpraxis 1 (Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Neue Musik | 2 | ||
| Musik der Gegenwart 1(Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Ensemble/Kammermusik | 3 | ||
| Begleitpraxis instrumental, PR | (1) | 0,5 | |
| Begleitpraxis vokal, PR | (1) | 0,5 | |
| Generalbasspraxis für Pianisten 1,2, EU | (2) | 2 | |
| gesamt | 51 | 163 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Klavier-Vokalbegleitung sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Wahlfächer im Ausmaß von 8 Wochenstunden (entspricht 8 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Lehrveranstaltungen des Schwerpunkts im Ausmaß von 6 Wochenstunden (entspricht 9 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der zweite Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus den zentralen künstlerischen Fächern zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Klavier-Vokalbegleitung 3-8 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
| Klavier 3-8 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im zweiten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten zu absolvieren.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 8 | ||
| Klavier-Vokalbegleitung 9-12, KE | (8) | 64 | |
| Theorie der Musik | 2 | ||
| Formanalyse, PS | (2) | 4 | |
| Geschichte der Musik | 10 | ||
| Musikgeschichte ausgewählte Kapitel, SE | (2) | 4 | |
| Lied- und Oratoriengeschichte 1,2, VO | (4) | 4 | |
| Lyrik (Versrhythmik) | (2) | 3 | |
| Literaturgeschichte | (2) | 3 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 4 | ||
| Gesang für Begleiter 3,4, KE | (2) | 2 | |
| Sprecherziehung 1,2, KE | (2) | 1 | |
| Alte Musik | 1 | ||
| Historische Musikpraxis 3, EU | (1) | 1 | |
| Neue Musik | 5 | ||
| Klaviermusik der Gegenwart 1,2, KE | (4) | 4 | |
| Musik der Gegenwart 2, EU | (1) | 1 | |
| gesamt | 30 | 91 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Klavier-Vokalbegleitung sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle jene Wahlfach-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 8 Semesterstunden = 8 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 7 Semesterstunden = 7 ECTS-Punkte). Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle Schwerpunkt-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 6 Semesterstunden = 9 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 4 Semesterstunden = 6 ECTS-Punkte). Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der dritte Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der dritten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Klavier-Vokalbegleitung 9-12 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. Künstlerische Diplomarbeit
Gem. § 65a Abs. 1 UniStG ist in den künstlerischen Studienrichtungen eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Diplomarbeit eine Diplomarbeit gemäß § 61 UniStG aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfächer zu verfassen. Die künstlerische Diplomarbeit ist Voraussetzung der Anmeldung zur dritten Diplomprüfung. Der künstlerischen Diplomarbeit sind 16 ECTS-Punkte zugeteilt.
Nähere Bestimmungen siehe Prüfungsordnung.
7. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im dritten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 120 ECTS-Punkten zu absolvieren.
Die Gesamtsemesterstundenanzahl der Studienrichtung Kontrabass beträgt 150 Semesterstunden. Davon entfallen 27 auf den ersten Studienabschnitt, 79 entfallen auf den zweiten Studienabschnitt und 44 Semesterstunden entfallen auf den dritten Studienabschnitt.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 12 | ||
| Kontrabass 3-8, KE | (12) | 96 | |
| Theorie der Musik | 18 | ||
| Gehörbildung 3-6, UE | (4) | 4 | |
| Satzlehre 1-5, VU | (10) | 20 | |
| Formenlehre 1,2, PS | (4) | 8 | |
| Geschichte der Musik | 4 | ||
| Musikgeschichte 3,4, VU | (4) | 6 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 8,5 | ||
| Klavier 3-7, KE | (5) | 10 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 1-5, KE
Literaturstudium mit Solokorrepetitor 6, KE |
(2,5)
(1) |
1,25
0,5 | |
| Alte Musik | 4 | ||
| Historische Musikpraxis 1 (Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Historische Musikpraxis 2, EU | (2) | 2 | |
| Neue Musik | 2 | ||
| Musik der Gegenwart 1(Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Orchester | 17,5 | ||
| Orchester 1-5, UE | (12,5) | 6,25 | |
| Orchesterliteratur und Probespieltraining Kontrabass 1-5, UE | (5) | 5 | |
| Ensemble/Kammermusik | 1 | ||
| Streicher-Kammermusik 1, EU | (1) | 1 | |
| gesamt | 67 | 166 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Kontrabass sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Wahlfächer im Ausmaß von 8 Wochenstunden (entspricht 8 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Lehrveranstaltungen des Schwerpunkts im Ausmaß von 4 Wochenstunden (entspricht 6 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der zweite Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Kontrabass 3-8 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
| Kontrabass 7 | Orchester 2 |
| Kontrabass 8 | Orchester 3 |
6. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im zweiten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten zu absolvieren.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 8 | ||
| Kontrabass 9-12, KE | (8) | 64 | |
| Theorie der Musik | 2 | ||
| Formanalyse, PS | (2) | 4 | |
| Geschichte der Musik | 2 | ||
| Musikgeschichte ausgewählte Kapitel, SE | (2) | 4 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 5 | ||
| Klavier 8, KE | (1) | 2 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 7-10, KE | (4) | 2 | |
| Alte Musik | 1 | ||
| Historische Musikpraxis 3, EU | (1) | 1 | |
| Neue Musik | 3 | ||
| Musik der Gegenwart 2,3, EU | (3) | 3 | |
| Orchester | 9 | ||
| Orchester 6-8, UE | (6) | 3 | |
| Orchesterliteratur und Probespieltraining Kontrabass 6-8, UE | (3) | 3 | |
| Ensemble/Kammermusik | 1 | ||
| Kammermusik in diversen Besetzungen1, EU | (1) | 2 | |
| gesamt | 31 | 88 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Kontrabass sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle jene Wahlfach-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 8 Semesterstunden = 8 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 7 Semesterstunden = 7 ECTS-Punkte). Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle Schwerpunkt-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 4 Semesterstunden = 6 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 6 Semesterstunden = 9 ECTS-Punkte). Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der dritte Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der dritten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus allen Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KO, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Kontrabass 9-12 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. Künstlerische Diplomarbeit
Gem. § 65a Abs. 1 UniStG ist in den künstlerischen Studienrichtungen eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Diplomarbeit eine Diplomarbeit gemäß § 61 UniStG aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfächer zu verfassen. Die künstlerische Diplomarbeit ist Voraussetzung der Anmeldung zur dritten Diplomprüfung. Der künstlerischen Diplomarbeit sind 16 ECTS-Punkte zugeteilt.
Nähere Bestimmungen siehe Prüfungsordnung.
7. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im dritten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 120 ECTS-Punkten zu absolvieren.
Die Gesamtsemesterstundenanzahl der Studienrichtung Oboe beträgt 150 Semesterstunden. Davon entfallen 27 auf den ersten Studienabschnitt, 79 entfallen auf den zweiten Studienabschnitt und 44 Semesterstunden entfallen auf den dritten Studienabschnitt.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 12 | ||
| Oboe 3-8, KE | (12) | 96 | |
| Theorie der Musik | 18 | ||
| Gehörbildung 3-6, UE | (4) | 4 | |
| Satzlehre 1-5, VU | (10) | 20 | |
| Formenlehre 1,2, PS | (4) | 8 | |
| Geschichte der Musik | 4 | ||
| Musikgeschichte 3,4, VU | (4) | 6 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 8,5 | ||
| Klavier 3-7, KE | (5) | 10 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 1-5, KE
Literaturstudium mit Solokorrepetitor 6, KE |
(2,5)
(1) |
1,25
0,5 | |
| Alte Musik | 4 | ||
| Historische Musikpraxis 1 (Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Historische Musikpraxis 2, EU | (2) | 2 | |
| Neue Musik | 2 | ||
| Musik der Gegenwart 1(Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Orchester | 13,5 | ||
| Orchester 1-5, UE | (12,5) | 6,25 | |
| Orchesterliteratur und Probespieltraining Oboe 1, UE | (1) | 1 | |
| Ensemble/Kammermusik | 5 | ||
| Bläserkammermusik 1-3, EU | (5) | 5 | |
| gesamt | 67 | 166 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Oboe sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Wahlfächer im Ausmaß von 8 Wochenstunden (entspricht 8 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Lehrveranstaltungen des Schwerpunkts im Ausmaß von 4 Wochenstunden (entspricht 6 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der zweite Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus allen Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Oboe 3-8 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
| Oboe 7 | Orchester 2 |
| Oboe 8 | Orchester 3 |
6. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im zweiten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten zu absolvieren.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 8 | ||
| Oboe 9-12, KE | (8) | 64 | |
| Theorie der Musik | 2 | ||
| Formanalyse, PS | (2) | 4 | |
| Geschichte der Musik | 2 | ||
| Musikgeschichte ausgewählte Kapitel, SE | (2) | 4 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 5 | ||
| Klavier 8, KE | (1) | 2 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 7-10, KE | (4) | 2 | |
| Alte Musik | 1 | ||
| Historische Musikpraxis 3, EU | (1) | 1 | |
| Neue Musik | 3 | ||
| Musik der Gegenwart 2,3, EU | (3) | 3 | |
| Orchester | 7 | ||
| Orchester 6-8, UE | (6) | 3 | |
| Orchesterliteratur und Probespieltraining Oboe 2, UE | (1) | 1 | |
| Ensemble/Kammermusik | 3 | ||
| Bläserkammermusik 4,5, EU | (2) | 2 | |
| Kammermusik in diversen Besetzungen1, EU | (1) | 2 | |
| gesamt | 31 | 88 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Oboe sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle jene Wahlfach-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 8 Semesterstunden = 8 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 7 Semesterstunden = 7 ECTS-Punkte). Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle Schwerpunkt-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 4 Semesterstunden = 6 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 6 Semesterstunden = 9 ECTS-Punkte). Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der dritte Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der dritten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschießenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Oboe 9-12 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. Künstlerische Diplomarbeit
Gem. § 65a Abs. 1 UniStG ist in den künstlerischen Studienrichtungen eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Diplomarbeit eine Diplomarbeit gemäß § 61 UniStG aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfächer zu verfassen. Die künstlerische Diplomarbeit ist Voraussetzung der Anmeldung zur dritten Diplomprüfung. Der künstlerischen Diplomarbeit sind 16 ECTS-Punkte zugeteilt.
Nähere Bestimmungen siehe Prüfungsordnung.
7. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im dritten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 120 ECTS-Punkten zu absolvieren.
Die Gesamtsemesterstundenanzahl der Studienrichtung Orgel beträgt 140 Semesterstunden. Davon entfallen 27 auf den ersten Studienabschnitt, 74 entfallen auf den zweiten Studienabschnitt und 39 Semesterstunden entfallen auf den dritten Studienabschnitt.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 12 | ||
| Orgel 3-8, KE | (12) | 96 | |
| Theorie der Musik | 20 | ||
| Gehörbildung für Organisten 3-6, UE | (4) | 4 | |
| Satzlehre für Organisten 1-6, VU | (12) | 24 | |
| Formenlehre für Organisten 1,2, PS | (4) | 8 | |
| Geschichte der Musik | 4 | ||
| Musikgeschichte 3,4, VU | (4) | 6 | |
| Musikalische Akustik | 8 | ||
| Orgelkunde 1-4, VO | (8) | 4 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 11 | ||
| Improvisation 1,2, KE | (2) | 2 | |
| Klavier 3-7, KE | (5) | 10 | |
| Klavier- und Orgelpraktikum 1-4, KE | (4) | 4 | |
| Alte Musik | 3 | ||
| Historische Musikpraxis 1 (Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Historische Musikpraxis 2, EU | (1) | 1 | |
| Ensemble/Kammermusik | 4 | ||
| Generalbasspraxis für Organisten 1-4, EU | (4) | 4 | |
| gesamt | 62 | 166 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Orgel sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Wahlfächer im Ausmaß von 8 Wochenstunden (entspricht 8 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Lehrveranstaltungen des Schwerpunkts im Ausmaß von 4 Wochenstunden (entspricht 6 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der zweite Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Orgel 3-8 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im zweiten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten zu absolvieren.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 8 | ||
| Orgel 9-12, KE | (8) | 64 | |
| Theorie der Musik | 4 | ||
| Formanalyse für Organisten 1,2, PS | (4) | 8 | |
| Geschich te der Musik | 2 | ||
| Musikgeschichte ausgewählte Kapitel, SE | (2) | 4 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 3 | ||
| Improvisation 3,4, KE | (2) | 2 | |
| Klavier 8, KE | (1) | 2 | |
| Alte Musik | 6 | ||
| Aufführungspraxis an historischen Orgeln mit Exkursion 1,2, SE |
(4) | 2 | |
| Historische Musikpraxis 3, EU | (2) | 2 | |
| Neue Musik | 3 | ||
| Musik der Gegenwart 1 (Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Musik der Gegenwart 2, EU | (1) | 1 | |
| gesamt | 26 | 88 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Orgel sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle jene Wahlfach-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 8 Semesterstunden = 8 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 7 Semesterstunden = 7 ECTS-Punkte). Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle Schwerpunkt-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 4 Semesterstunden = 6 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 6 Semesterstunden = 9 ECTS-Punkte). Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der dritte Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der dritten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Orgel 9-12 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. Künstlerische Diplomarbeit
Gem. § 65a Abs. 1 UniStG ist in den künstlerischen Studienrichtungen eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Diplomarbeit eine Diplomarbeit gemäß § 61 UniStG aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfächer zu verfassen. Die künstlerische Diplomarbeit ist Voraussetzung der Anmeldung zur dritten Diplomprüfung. Der künstlerischen Diplomarbeit sind 16 ECTS-Punkte zugeteilt.
Nähere Bestimmungen siehe Prüfungsordnung.
7. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im dritten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 120 ECTS-Punkten zu absolvieren.
Die Gesamtsemesterstundenanzahl der Studienrichtung Posaune beträgt 150 Semesterstunden. Davon entfallen 27 auf den ersten Studienabschnitt, 78 entfallen auf den zweiten Studienabschnitt und 45 Semesterstunden entfallen auf den dritten Studienabschnitt.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 12 | ||
| Posaune 3-8, KE | (12) | 96 | |
| Theorie der Musik | 18 | ||
| Gehörbildung 3-6, UE | (4) | 4 | |
| Satzlehre 1-5, VU | (10) | 20 | |
| Formenlehre 1,2, PS | (4) | 8 | |
| Geschichte der Musik | 4 | ||
| Musikgeschichte 3,4, VU | (4) | 6 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 8,5 | ||
| Klavier 3-7, KE | (5) | 10 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 1-5, KE
Literaturstudium mit Solokorrepetitor 6, KE |
(2,5)
(1) |
1,25
0,5 | |
| Alte Musik | 4 | ||
| Historische Musikpraxis 1 (Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Historische Musikpraxis 2, EU | (2) | 2 | |
| Neue Musik | 2 | ||
| Musik der Gegenwart 1(Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Orchester | 13,5 | ||
| Orchester 1-5, UE | (12,5) | 6,25 | |
| Orchesterliteratur und Probespieltraining Posaune 1, UE | (1) | 2 | |
| Ensemble/Kammermusik | 4 | ||
| Blechbläserensemble 1-4, EU | (4) | 4 | |
| gesamt | 66 | 165 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Posaune sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Wahlfächer im Ausmaß von 8 Wochenstunden (entspricht 8 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Lehrveranstaltungen des Schwerpunkts im Ausmaß von 4 Wochenstunden (entspricht 6 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der zweite Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Posaune 3-8 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
| Posaune 7 | Orchester 2 |
| Posaune 8 | Orchester 3 |
6. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im zweiten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten zu absolvieren.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 8 | ||
| Posaune 9-12, KE | (8) | 64 | |
| Theorie der Musik | 2 | ||
| Formanalyse, PS | (2) | 4 | |
| Geschichte der Musik | 2 | ||
| Musikgeschichte ausgewählte Kapitel, SE | (2) | 4 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 5 | ||
| Klavier 8, KE | (1) | 2 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 7-10, KE | (4) | 2 | |
| Alte Musik | 1 | ||
| Historische Musikpraxis 3, EU | (1) | 1 | |
| Neue Musik | 3 | ||
| Musik der Gegenwart 2,3, EU | (3) | 3 | |
| Orchester | 7 | ||
| Orchester 6-8, UE | (6) | 3 | |
| Orchesterliteratur und Probespieltraining Posaune 2, UE | (1) | 1 | |
| Ensemble/Kammermusik | 4 | ||
| Blechbläserensemble 5,6, EU | (4) | 4 | |
| gesamt | 32 | 88 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Posaune sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle jene Wahlfach-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 8 Semesterstunden = 8 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 7 Semesterstunden = 7 ECTS-Punkte). Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle Schwerpunkt-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 4 Semesterstunden (entspricht 6 ECTS-Punkten); dritter Studienabschnitt: 6 Semesterstunden = 9 ECTS-Punkte). Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der dritte Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der dritten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Posaune 9-12 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. Künstlerische Diplomarbeit
Gem. § 65a Abs. 1 UniStG ist in den künstlerischen Studienrichtungen eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Diplomarbeit eine Diplomarbeit gemäß § 61 UniStG aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfächer zu verfassen. Die künstlerische Diplomarbeit ist Voraussetzung der Anmeldung zur dritten Diplomprüfung. Der künstlerischen Diplomarbeit sind 16 ECTS-Punkte zugeteilt.
Nähere Bestimmungen siehe Prüfungsordnung.
7. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im dritten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 120 ECTS-Punkten zu absolvieren.
Die Gesamtsemesterstundenanzahl der Studienrichtung Saxophon beträgt 144,5 Semesterstunden. Davon entfallen 27 auf den ersten Studienabschnitt, 74,5 entfallen auf den zweiten Studienabschnitt und 43 Semesterstunden entfallen auf den dritten Studienabschnitt.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 12 | ||
| Saxophon 3-8, KE | (12) | 96 | |
| Theorie der Musik | 18 | ||
| Gehörbildung 3-6, UE | (4) | 4 | |
| Satzlehre 1-5, VU | (10) | 20 | |
| Formenlehre 1,2, PS | (4) | 8 | |
| Geschichte der Musik | 8 | ||
| Musikgeschichte 3,4, VU | (4) | 6 | |
| Repertoirekunde 1,2, SE | (4) | 2 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 12,5 | ||
| Klavier 3-7, KE | (5) | 10 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 1-5, KE
Literaturstudium mit Solokorrepetitor 6, KE |
(2,5)
(1) |
1,25
0,5 | |
| Jazz-Saxophon 1,2, KE | (4) | 6 | |
| Alte Musik | 3 | ||
| Historische Musikpraxis 1 (Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Historische Musikpraxis 2, EU | (1) | 1 | |
| Neue Musik | 2 | ||
| Musik der Gegenwart 1(Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Orchester | 4 | ||
| Saxophon-Orchester 1,2, UE | (4) | 2 | |
| Ensemble/Kammermusik | 3 | ||
| Saxophon-Ensemble 1, EU | (2) | 2 | |
| Kammermusik in diversen Besetzungen, 1, EU | (1) | 1 | |
| gesamt | 62,5 | 165,75 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Saxophon sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Wahlfächer im Ausmaß von 8 Wochenstunden (entspricht 8 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Lehrveranstaltungen des Schwerpunkts im Ausmaß von 4 Wochenstunden (entspricht 6 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der zweite Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Saxophon 3-8 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im zweiten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten zu absolvieren.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 8 | ||
| Saxophon 9-12, KE | (8) | 64 | |
| Theorie der Musik | 2 | ||
| Formanalyse, PS | (2) | 4 | |
| Geschichte der Musik | 2 | ||
| Musikgeschichte ausgewählte Kapitel, SE | (2) | 4 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 9 | ||
| Klavier 8, KE | (1) | 2 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 7-10, KE | (4) | 2 | |
| Jazz-Saxophon 3,4, KE | (4) | 6 | |
| Neue Musik | 1 | ||
| Musik der Gegenwart 2, EU | (1) | 1 | |
| Orchester | 6 | ||
| Saxophon-Orchester 3,4, UE | (4) | 2 | |
| Orchester (symphonisch), UE | (2) | 1 | |
| Ensemble/Kammermusik | 2 | ||
| Saxophon- Ensemble 2, EU | (2) | 2 | |
| gesamt | 30 | 88 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Saxophon sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle jene Wahlfach-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 8 Semesterstunden = 8 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 7 Semesterstunden = 7 ECTS-Punkte). Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle Schwerpunkt-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 4 Semesterstunden = 6 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 6 Semesterstunden = 9 ECTS-Punkte). Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der dritte Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der dritten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Saxophon 9-12 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. Künstlerische Diplomarbeit
Gem. § 65a Abs. 1 UniStG ist in den künstlerischen Studienrichtungen eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Diplomarbeit eine Diplomarbeit gemäß § 61 UniStG aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfächer zu verfassen. Die künstlerische Diplomarbeit ist Voraussetzung der Anmeldung zur dritten Diplomprüfung. Der künstlerischen Diplomarbeit sind 16 ECTS-Punkte zugeteilt.
Nähere Bestimmungen siehe Prüfungsordnung.
7. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im dritten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 120 ECTS-Punkten zu absolvieren.
Die Gesamtsemesterstundenanzahl der Studienrichtung Schlaginstrumente beträgt 146,5 Semesterstunden. Davon entfallen 27 auf den ersten Studienabschnitt, 76,5 entfallen auf den zweiten Studienabschnitt und 43 Semesterstunden entfallen auf den dritten Studienabschnitt.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 12 | ||
| Schlaginstrumente 3-8, KE | (12) | 96 | |
| Theorie der Musik | 18 | ||
| Gehörbildung 3-6, UE | (4) | 4 | |
| Satzlehre 1-5, VU | (10) | 20 | |
| Formenlehre 1,2, PS | (4) | 8 | |
| Geschichte der Musik | 4 | ||
| Musikgeschichte 3,4, VU | (4) | 6 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 6 | ||
| Klavier 3-7, KE | (5) | 10 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 1,2, KE | (1) | 0,5 | |
| Alte Musik | 4 | ||
| Historische Musikpraxis 1 (Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Historische Musikpraxis 2, EU | (2) | 2 | |
| Neue Musik | 2 | ||
| Musik der Gegenwart 1(Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Orchester | 13,5 | ||
| Orchester 1-5, UE | (12,5) | 6,25 | |
| Orchesterliteratur und Probespieltraining
Schlaginstrumente 1, UE |
(1) | 1 | |
| Ensemble/Kammermusik | 5 | ||
| Schlagwerkensemble 1-6, EU | (6) | 6 | |
| gesamt | 64,5 | 165,75 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Schlaginstrumente sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Wahlfächer im Ausmaß von 8 Wochenstunden (entspricht 8 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Lehrveranstaltungen des Schwerpunkts im Ausmaß von 4 Wochenstunden (entspricht 6 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der zweite Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach statt.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Schlaginstrumente 3-8 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
| Schlaginstrumente 7 | Orchester 2 |
| Schlaginstrumente 8 | Orchester 3 |
6. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im zweiten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten zu absolvieren.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 8 | ||
| Schlaginstrumente 9-12, KE | (8) | 64 | |
| Theorie der Musik | 2 | ||
| Formanalyse, PS | (2) | 4 | |
| Geschichte der Musik | 2 | ||
| Musikgeschichte ausgewählte Kapitel, SE | (2) | 4 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 3 | ||
| Klavier 8, KE | (1) | 2 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 3-6, KE | (2) | 1 | |
| Alte Musik | 1 | ||
| Historische Musikpraxis 3, EU | (1) | 1 | |
| Neue Musik | 3 | ||
| Musik der Gegenwart 2,3, EU | (3) | 3 | |
| Orchester | 7 | ||
| Orchester 6-8, UE | (6) | 3 | |
| Orchesterliteratur und Probespieltraining Schlaginstrumente 2, UE |
(1) | 2 | |
| Ensemble/Kammermusik | 4 | ||
| Schlagwerkensemble 7,8, EU | (4) | 4 | |
| gesamt | 30 | 88 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Schlaginstrumente sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle jene Wahlfach-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 8 Semesterstunden = 8 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 7 Semesterstunden = 7 ECTS-Punkte). Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle Schwerpunkt-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 4 Semesterstunden = 6 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 6 Semesterstunden = 9 ECTS-Punkte). Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der dritte Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der dritten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Schlaginstrumente 9-12 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. Künstlerische Diplomarbeit
Gem. § 65a Abs. 1 UniStG ist in den künstlerischen Studienrichtungen eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Diplomarbeit eine Diplomarbeit gemäß § 61 UniStG aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfächer zu verfassen. Die künstlerische Diplomarbeit ist Voraussetzung der Anmeldung zur dritten Diplomprüfung. Der künstlerischen Diplomarbeit sind 16 ECTS-Punkte zugeteilt.
Nähere Bestimmungen siehe Prüfungsordnung.
7. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im dritten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 120 ECTS-Punkten zu absolvieren.
Die Gesamtsemesterstundenanzahl der Studienrichtung Trompete beträgt 150 Semesterstunden. Davon entfallen 27 auf den ersten Studienabschnitt, 78 entfallen auf den zweiten Studienabschnitt und 45 Semesterstunden entfallen auf den dritten Studienabschnitt.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 12 | ||
| Trompete 3-8, KE | (12) | 96 | |
| Theorie der Musik | 18 | ||
| Gehörbildung 3-6, UE | (4) | 4 | |
| Satzlehre 1-5, VU | (10) | 20 | |
| Formenlehre 1,2, PS | (4) | 8 | |
| Geschichte der Musik | 4 | ||
| Musikgeschichte 3,4, VU | (4) | 6 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 8,5 | ||
| Klavier 3-7, KE | (5) | 10 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 1-5, KE
Literaturstudium mit Solokorrepetitor 6, KE |
(2,5)
(1) |
1,25
0,5 | |
| Alte Musik | 4 | ||
| Historische Musikpraxis 1 (Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Historische Musikpraxis 2, EU | (2) | 2 | |
| Neue Musik | 2 | ||
| Musik der Gegenwart 1(Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Orchester | 13,5 | ||
| Orchester 1-5, UE | (12,5) | 6,25 | |
| Orchesterliteratur und Probespieltraining Trompete
1, UE |
(1) | 2 | |
| Ensemble/Kammermusik | 4 | ||
| Blechbläserensemble 1-4, EU | (4) | 4 | |
| gesamt | 66 | 166 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Trompete sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Wahlfächer im Ausmaß von 8 Wochenstunden (entspricht 8 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Lehrveranstaltungen des Schwerpunkts im Ausmaß von 4 Wochenstunden (entspricht 6 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der zweite Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Trompete 3-8 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
| Trompete 7 | Orchester 2 |
| Trompete 8 | Orchester 3 |
6. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im zweiten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten zu absolvieren.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 8 | ||
| Trompete 9-12, KE | (8) | 64 | |
| Theorie der Musik | 2 | ||
| Formanalyse, PS | (2) | 4 | |
| Geschichte der Musik | 2 | ||
| Musikgeschichte ausgewählte Kapitel, SE | (2) | 4 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 5 | ||
| Klavier 8, KE | (1) | 2 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 7-10, KE | (4) | 2 | |
| Alte Musik | 1 | ||
| Historische Musikpraxis 3, EU | (1) | 1 | |
| Neue Musik | 3 | ||
| Musik der Gegenwart 2,3, EU | (3) | 3 | |
| Orchester | 7 | ||
| Orchester 6-8, UE | (6) | 3 | |
| Orchesterliteratur und Probespieltraining Trompete 2, UE | (1) | 1 | |
| Ensemble/Kammermusik | 4 | ||
| Blechbläserensemble 5,6, EU | (4) | 4 | |
| gesamt | 32 | 88 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Trompete sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle jene Wahlfach-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 8 Semesterstunden = 8 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 7 Semesterstunden = 7 ECTS-Punkte). Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle Schwerpunkt-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 4 Semesterstunden (entspricht 6 ECTS-Punkten); dritter Studienabschnitt: 6 Semesterstunden = 9 ECTS-Punkte). Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der dritte Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der dritten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschießenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Trompete 9-12 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. Künstlerische Diplomarbeit
Gem. § 65a Abs. 1 UniStG ist in den künstlerischen Studienrichtungen eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Diplomarbeit eine Diplomarbeit gemäß § 61 UniStG aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfächer zu verfassen. Die künstlerische Diplomarbeit ist Voraussetzung der Anmeldung zur dritten Diplomprüfung. Der künstlerischen Diplomarbeit sind 16 ECTS-Punkte zugeteilt.
Nähere Bestimmungen siehe Prüfungsordnung.
7. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im dritten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 120 ECTS-Punkten zu absolvieren.
Die Gesamtsemesterstundenanzahl der Studienrichtung Viola beträgt 150 Semesterstunden. Davon entfallen 27 auf den ersten Studienabschnitt, 79 entfallen auf den zweiten Studienabschnitt und 44 Semesterstunden entfallen auf den dritten Studienabschnitt.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 12 | ||
| Viola 3-8, KE | (12) | 96 | |
| Theorie der Musik | 18 | ||
| Gehörbildung 3-6, UE | (4) | 4 | |
| Satzlehre 1-5, VU | (10) | 20 | |
| Formenlehre 1,2, PS | (4) | 8 | |
| Geschichte der Musik | 4 | ||
| Musikgeschichte 3,4, VU | (4) | 6 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 8,5 | ||
| Klavier 3-7, KE | (5) | 10 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 1-5, KE
Literaturstudium mit Solokorrepetitor 6, KE |
(2,5)
(1) |
1,25
0,5 | |
| Alte Musik | 4 | ||
| Historische Musikpraxis 1 (Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Historische Musikpraxis 2, EU | (2) | 2 | |
| Neue Musik | 2 | ||
| Musik der Gegenwart 1(Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Orchester | 13,5 | 60; | |
| Orchester 1-5, UE | (12,5) | 6,25 | |
| Orchesterliteratur und Probespieltraining Viola 1, UE | (1) | 1 | |
| Ensemble/Kammermusik | 5 | ||
| Streicher-Kammermusik 1,2, EU | (4) | 4 | |
| Klavier-Kammermusik 1, EU | (1) | 1 | |
| gesamt | 67 | 166 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Viola sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Wahlfächer im Ausmaß von 8 Wochenstunden (entspricht 8 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Lehrveranstaltungen des Schwerpunkts im Ausmaß von 4 Wochenstunden (entspricht 6 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der zweite Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Viola 3-8 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
| Viola 7 | Orchester 2 |
| Viola 8 | Orchester 3 |
6. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im zweiten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten zu absolvieren.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 8 | ||
| Viola 9-12, KE | (8) | 64 | |
| Theorie der Musik | 2 | ||
| Formanalyse, PS | (2) | 4 | |
| Geschichte der Musik | 2 | ||
| Musikgeschichte ausgewählte Kapitel, SE | (2) | 4 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 5 | ||
| Klavier 8, KE | (1) | 2 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 7-10, KE | (4) | 2 | |
| Alte Musik | 1 | ||
| Historische Musikpraxis 3, EU | (1) | 1 | |
| Neue Musik | 3 | ||
| Musik der Gegenwart 2,3, EU | (3) | 3 | |
| Orchester | 7 | ||
| Orchester 6-8, UE | (6) | 3 | |
| Orchesterliteratur und Probespieltraining Viola 2, UE | (1) | 1 | |
| Ensemble/Kammermusik | 3 | ||
| Streicher-Kammermusik 3, EU | (1) | 1 | |
| Klavier-Kammermusik 2, EU | (1) | 1 | |
| Kammermusik in diversen Besetzungen1, EU | (1) | 2 | |
| gesamt | 31 | 88 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Viola sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle jene Wahlfach-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 8 Semesterstunden = 8 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 7 Semesterstunden = 7 ECTS-Punkte). Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle Schwerpunkt-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 4 Semesterstunden = 6 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 6 Semesterstunden = 9 ECTS-Punkte). Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der dritte Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der dritten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Viola 9-12 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. Künstlerische Diplomarbeit
Gem. § 65a Abs. 1 UniStG ist in den künstlerischen Studienrichtungen eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Diplomarbeit eine Diplomarbeit gemäß § 61 UniStG aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfächer zu verfassen. Die künstlerische Diplomarbeit ist Voraussetzung der Anmeldung zur dritten Diplomprüfung. 16 ECTS-Punkte zugeteilt.
Nähere Bestimmungen siehe Prüfungsordnung.
7. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im dritten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 120 ECTS-Punkten zu absolvieren.
Die Gesamtsemesterstundenanzahl der Studienrichtung Violine beträgt 150 Semesterstunden. Davon entfallen 27 auf den ersten Studienabschnitt, 79 entfallen auf den zweiten Studienabschnitt und 44 Semesterstunden entfallen auf den dritten Studienabschnitt.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 12 | ||
| Violine 3-8, KE | (12) | 96 | |
| Theorie der Musik | 18 | ||
| Gehörbildung 3-6, UE | (4) | 4 | |
| Satzlehre 1-5, VU | (10) | 20 | |
| Formenlehre 1,2, PS | (4) | 8 | |
| Geschichte der Musik | 4 | ||
| Musikgeschichte 3,4, VU | (4) | 6 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 9,5 | ||
| Klavier 3-7, KE | (5) | 10 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 1-5, KE
Literaturstudium mit Solokorrepetitor 6, KE |
(2,5)
(1) |
1,25
0,5 | |
| Viola 1,2, KE | (1) | 0,5 | |
| Alte Musik | 4 | ||
| Historische Musikpraxis 1 (Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Historische Musikpraxis 2, EU | (2) | 2 | |
| Neue Musik | 2 | ||
| Musik der Gegenwart 1(Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Orchester | 12,5 | ||
| Orchester 1-4, UE | (10) | 5 | |
| Orchester (Viola) 1, UE | (1,5) | 0,75 | |
| Orchesterliteratur und Probespieltraining Violine 1, UE | (1) | 1 | |
| Ensemble/Kammermusik | 5 | ||
| Streicher-Kammermusik 1,2, EU | (4) | 4 | |
| Klavier-Kammermusik 1, EU | (1) | 1 | |
| gesamt | 67 | 166 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Violine sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Wahlfächer im Ausmaß von 8 Wochenstunden (entspricht 8 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Lehrveranstaltungen des Schwerpunkts im Ausmaß von 4 Wochenstunden (entspricht 6 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der zweite Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächer und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Violine 3-8 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
| Violine 7 | Orchester 2 |
| Violine 8 | Orchester 3 |
6. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im zweiten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten zu absolvieren.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 8 | ||
| Violine 9-12, KE | (8) | 64 | |
| Theorie der Musik | 2 | ||
| Formanalyse, PS | (2) | 4 | |
| Geschichte der Musik | 2 | ||
| Musikgeschichte ausgewählte Kapitel, SE | (2) | 4 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 5 | ||
| Klavier 8, KE | (1) | 2 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 7-10, KE | (4) | 2 | |
| Alte Musik | 1 | ||
| Historische Musikpraxis 3, EU | (1) | 1 | |
| Neue Musik | 3 | ||
| Musik der Gegenwart 2,3, EU | (3) | 3 | |
| Orchester | 7 | ||
| Orchester 5-7, UE | (6) | 3 | |
| Orchesterliteratur und Probespieltraining Violine 2, UE | (1) | 1 | |
| Ensemble/Kammermusik | 3 | ||
| Streicher-Kammermusik 3, EU | (1) | 1 | |
| Klavier-Kammermusik 2; EU | (1) | 1 | |
| Kammermusik in diversen Besetzungen1, EU | (1) | 2 | |
| gesamt | 31 | 88 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Violine sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle jene Wahlfach-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 8 Semesterstunden = 8 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 7 Semesterstunden = 7 ECTS-Punkte). Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle Schwerpunkt-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 4 Semesterstunden = 6 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 6 Semesterstunden = 9 ECTS-Punkte). Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der dritte Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der dritten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Violine 9-12 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. Künstlerische Diplomarbeit
Gem. § 65a Abs. 1 UniStG ist in den künstlerischen Studienrichtungen eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Diplomarbeit eine Diplomarbeit gemäß § 61 UniStG aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfächer zu verfassen. Die künstlerische Diplomarbeit ist Voraussetzung der Anmeldung zur dritten Diplomprüfung. Der künstlerischen Diplomarbeit sind 16 ECTS-Punkte zugeteilt.
Nähere Bestimmungen siehe Prüfungsordnung.
7. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im dritten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 120 ECTS-Punkten zu absolvieren.
Die Gesamtsemesterstundenanzahl der Studienrichtung Violoncello beträgt 150 Semesterstunden. Davon entfallen 27 auf den ersten Studienabschnitt, 79 entfallen auf den zweiten Studienabschnitt und 44 Semesterstunden entfallen auf den dritten Studienabschnitt.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 12 | ||
| Violoncello 3-8, KE | (12) | 96 | |
| Theorie der Musik | 18 | ||
| Gehörbildung 3-6, UE | (4) | 4 | |
| Satzlehre 1-5, VU | (10) | 20 | |
| Formenlehre 1,2, PS | (4) | 8 | |
| Geschichte der Musik | 4 | ||
| Musikgeschichte 3,4, VU | (4) | 6 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 8,5 | ||
| Klavier 3-7, KE | (5) | 10 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 1-5, KE
Literaturstudium mit Solokorrepetitor 6, KE |
(2,5)
(1) |
1,25
0,5 | |
| Alte Musik | 4 | ||
| Historische Musikpraxis 1 (Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Historische Musikpraxis 2, EU | (2) | 2 | |
| Neue Musik | 2 | ||
| Musik der Gegenwart 1(Einführung), VU | (2) | 3 | |
| Orchester | 13,5 | ||
| Orchester 1-5, UE | (12,5) | 6,25 | |
| Orchesterliteratur und Probespieltraining Violoncello 1, UE | (1) | 1 | |
| Ensemble/Kammermusik | 5 | ||
| Streicher-Kammermusik 1,2, EU | (4) | 4 | |
| Klavier-Kammermusik 1, EU | (1) | 1 | |
| gesamt | 67 | 166 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Violoncello sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Wahlfächer im Ausmaß von 8 Wochenstunden (entspricht 8 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Es wird empfohlen, im zweiten Studienabschnitt Lehrveranstaltungen des Schwerpunkts im Ausmaß von 4 Wochenstunden (entspricht 6 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der zweite Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Violoncello 3-8 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
| Violoncello 7 | Orchester 2 |
| Violoncello 8 | Orchester 3 |
6. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im zweiten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten zu absolvieren.
1. Pflichtfächer
| Fach und Lehrveranstaltung, Typ | Semesterstunden | ECTS | |
| Zentrales künstlerisches Fach | 8 | ||
| Violoncello 9-12, KE | (8) | 64 | |
| Theorie der Musik | 2 | ||
| Formanalyse, PS | (2) | 4 | |
| Geschichte der Musik | 2 | ||
| Musikgeschichte ausgewählte Kapitel, SE | (2) | 4 | |
| Musikalische Fertigkeiten | 5 | ||
| Klavier 8, KE | (1) | 2 | |
| Literaturstudium mit Solokorrepetitor 7-10, KE | (4) | 2 | |
| Alte Musik | 1 | ||
| Historische Musikpraxis 3, EU | (1) | 1 | |
| Neue Musik | 3 | ||
| Musik der Gegenwart 2,3, EU | (3) | 3 | |
| Orchester | 7 | ||
| Orchester 5-7, UE | (6) | 3 | |
| Orchesterliteratur und Probespieltraining Violoncello 2, UE | (1) | 1 | |
| Ensemble/Kammermusik | 3 | ||
| Streicher-Kammermusik 3, EU | (1) | 1 | |
| Klavier-Kammermusik 2, EU | (1) | 1 | |
| Kammermusik in diversen Besetzungen1, EU | (1) | 2 | |
| gesamt | 31 | 88 | |
2. Wahlfächer
Im Studienzweig Violoncello sind Freie Wahlfächer im Gesamtausmaß von 15 Semesterstunden zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle jene Wahlfach-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 8 Semesterstunden = 8 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 7 Semesterstunden = 7 ECTS-Punkte). Empfohlene Wahlfächer und Lehrveranstaltungen siehe Anhang 1.
3. Ergänzung und Vertiefung (Schwerpunkte)
Zur Ergänzung und Vertiefung des Lehrangebots hat die Studienkommission gem. Anlage 1 Z 2a.10.6 UniStG thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) vorgesehen. Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte ihrer Wahl zu absolvieren. Zum Erreichen dieser Stundenzahl sind im dritten Studienabschnitt alle Schwerpunkt-Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die nicht bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert wurden. (Empfehlung zweiter Studienabschnitt: 4 Semesterstunden = 6 ECTS-Punkte; dritter Studienabschnitt: 6 Semesterstunden = 9 ECTS-Punkte). Von der Studienkommission eingerichtete Schwerpunkte siehe Anhang 2.
4. Prüfungen
Der dritte Studienabschnitt wird mit der vollständigen Absolvierung der dritten Diplomprüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus allen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern und einer abschließenden kommissionellen Prüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach zusammen.
In Lehrveranstaltungen des Typs KE, VU, PS, UE, SE, KV, VK, PR und EU erfolgt die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen, mündlichen oder künstlerischen Beiträgen der Teilnehmer.
In Lehrveranstaltungen des Typs VO ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Diese kann bei Bedarf durch eine schriftliche Prüfung ersetzt werden.
5. Nachweis besonderer Vorkenntnisse
Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (§ 7 Abs. 7 UniStG):
| Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: | Nachweis erbracht durch: |
| Violoncello 9-12 | Absolvierung der vorhergehenden Semesterstufe aus dem zentralen künstlerischen Fach |
6. Künstlerische Diplomarbeit
Gem. § 65a Abs. 1 UniStG ist in den künstlerischen Studienrichtungen eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Diplomarbeit eine Diplomarbeit gemäß § 61 UniStG aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfächer zu verfassen. Die künstlerische Diplomarbeit ist Voraussetzung der Anmeldung zur dritten Diplomprüfung. Der künstlerischen Diplomarbeit sind 16 ECTS-Punkte zugeteilt.
Nähere Bestimmungen siehe Prüfungsordnung.
7. ECTS-Punkte gem. § 13 Abs. 4 Z 9 UniStG
Im dritten Studienabschnitt sind Studienleistungen im Ausmaß von 120 ECTS-Punkten zu absolvieren.
Die Erste Diplomprüfung dient dem Nachweis der erfolgreichen Bewältigung der Studieneingangsphase und der Erlangung jener praktischen und theoretischen Kenntnisse und Fertigkeiten, welche die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Weiterstudium bilden.
Die Erste Diplomprüfung findet in der Form von Lehrveranstaltungsprüfungen statt.
Im zentralen künstlerischen Fach gilt die positive Beurteilung des 2. Semesters als Absolvierung des entsprechenden Prüfungsteils.
Die Zweite Diplomprüfung dient dem Nachweis des Erwerbs jener Fähigkeiten im zentralen künstlerischen Fach sowie jener ergänzenden musikalischen Fertigkeiten und theoretischen Kenntnisse, welche die Erlangung der künstlerischen Reife möglich erscheinen lassen.
Die Zweite Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern des zweiten Studienabschnittes und aus einer abschließenden kommissionellen Prüfung (Vorspiel vor einem Prüfungssenat) zusammen. Prüfungsfach der kommissionellen Prüfung ist das zentrale künstlerische Fach.
Anmeldungsvoraussetzung (§ 54 Abs. 1 UniStG) für die Diplomprüfung ist die Absolvierung aller im Studienplan vorgesehenen Pflichtfächer für den zweiten Studienabschnitt.
Für die Zweite Diplomprüfung hat der Kandidat ein repräsentatives Programm zu wählen, das Werke der wichtigsten für das Instrument relevanten Epochen und Stilbereiche zu beinhalten hat, insbesondere auch Werke, die für die Tonsprache des Repertoires seit der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts charakteristisch sind. Im Prüfungsprogramm müssen auch musikalisch und technisch anspruchsvolle Stücke vertreten sein. (Gilt nur für Orchesterinstrumente:) Wichtige Beispiele aus dem Orchesterrepertoire („Orchesterstellen“) sind Teil des Diplomprüfungsprogramms.
Die reine Vorspielzeit hat nicht unter 20 Minuten zu betragen. Das erste Stück wird vom Kandidaten gewählt. Unterbrechungen in den vorzutragenden Werken (wegen Zeitbegrenzung) werden vorher festgelegt.
Im Instrumentalstudium ist eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Diplomarbeit eine Diplomarbeit gemäß § 61 UniStG aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfächer zu verfassen.
Die künstlerische Diplomprüfung hat neben einem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch einen schriftlichen Teil zu umfassen. Dieser hat den künstlerischen Teil zu erläutern.
Das Thema der künstlerischen Diplomarbeit ist dem im Studienplan festgelegten zentralen künstlerischen Fach zu entnehmen. Der Studierende ist berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuer auszuwählen. Die Aufgabenstellung der künstlerischen Diplomarbeit ist so zu wählen, dass für einen Studierenden die Erarbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. Die gemeinsame Erarbeitung durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben. Erfordert die Erarbeitung die Verwendung der Geld- und Sachmittel des Instituts, so ist die Verga be nur zulässig, wenn der Vorstand des Instituts über die beabsichtigte Vergabe informiert wurde und diese nicht binnen eines Monats wegen einer wesentlichen Beeinträchtigung des Lehr- und Forschungsbetriebes untersagt hat.
Der Studierende hat das Thema und den Betreuer der künstlerischen Diplomarbeit der dem Studiendekan / Monokratischen Organ für studienrechtliche Angelegenheiten vor Beginn der Erarbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und der Betreuer gelten als angenommen, wenn der Studiendekan / das Monokratische Organ für studienrechtliche Angelegenheiten diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt. Bis zur Beurteilung der Diplomarbeit ist ein Wechsel des Betreuers zulässig.
Die abgeschlossene künstlerische Diplomarbeit ist Voraussetzung für die Anmeldung zur Dritten Diplomprüfung und ist im Rahmen dieser Prüfung zu beurteilen (§ 65a Abs. 8 UniStG).
Der Betreuer bzw. die Betreuer der künstlerischen Diplomarbeit hat/haben dem Diplomprüfungssenat für die abschließende Teilprüfung der das Studium abschließenden Diplomprüfung jedenfalls anzugehören. (§ 50 Abs. 1 UniStG).
Die Dritte Diplomprüfung dient dem Nachweis der erlangten künstlerischen Reife.
Die Dritte Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern des zweiten Studienabschnittes und aus einer abschließenden kommissionellen Prüfung (Vorspiel vor einem Prüfungssenat) zusammen. Prüfungsfach der kommissionellen Prüfung ist das zentrale künstlerische Fach.
Anmeldungsvoraussetzung (§ 54 Abs. 1 UniStG) für die Diplomprüfung ist die Absolvierung aller im Studienplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlfächer für den dritten Studienabschnitt, sowie die Schaffung der künstlerischen Diplomarbeit.
Die das Studium abschließende Dritte Diplomprüfung findet in zwei Teilen statt:
1. Teil: Vorspiel vor dem Prüfungssenat. Die positive Absolvierung dieses Prüfungsteiles ist Voraussetzung für die Zulassung zum 2.Teil.
2. Teil: Der zweite Teil ist ein Auftritt vor Publikum im Umfang von mindestens 1/3 bis zu einem vollständigen Konzertprogramm.
Das zur Dritten Diplomprüfung vorzubereitende Repertoire hat Werke aller für das Instrument relevanten Gattungen, Epochen und Stilbereiche zu beinhalten, insbesondere auch Werke, die für die Tonsprache des Repertoires seit der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts charakteristisch sind. Im Prüfungsprogramm müssen musikalisch und technisch anspruchsvolle Stücke angemessen vertreten sein. (Gilt nur für Orchesterinstrumente:) Wichtige Beispiele aus dem Orchesterrepertoire („Orchesterstellen“), insbesondere Solostellen, sind Teil des Diplomprüfungsprogramms. (Gilt nur für Bläser und Streicher:) Das Programm kann ein repräsentatives Kammermusikwerk enthalten.
Im ersten Teil der Prüfung hat die reine Vorspielzeit nicht unter 20 Minuten zu betragen. Das erste Stück wird vom Kandidaten gewählt. Unterbrechungen in den vorzutragenden Werken (wegen Zeitbegrenzung) werden vorher festgelegt.
Studierende in jedem Studienabschnitt können Prüfungen auch aus höheren Abschnitten ablegen, ausgenommen Prüfungen aus dem zentralen künstlerischen Fach.
Dieser Studienplan tritt mit dem auf die Kundmachung im Mitteilungsblatt der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien folgenden 1. Oktober (§ 16 UniStG), somit mit 1. Oktober 2003 in Kraft.
Auf ordentliche Studierende, die zum Instrumentalstudium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien vor dem Wintersemester 2003 zugelassen wurden, sind vorerst weiterhin jene Rechtsvorschriften anzuwenden, die für sie bisher gegolten haben. Studierende sind berechtigt, jeden der Studienabschnitte, die am 1. Oktober 2003 noch nicht abgeschlossen sind, in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semesters entsprechenden Zeitraum abzuschließen. Wird ein Studienabschnitt nicht fristgerecht abgeschlossen, ist der Studierende für das weitere Studium dem neuen Studienplan unterstellt. (§ 80 Abs. 2 UniStG)
Studierende, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2003 begonnen haben, haben das Recht, sich jederzeit freiwillig dem neuen Studienplan zu unterstellen.
Haben die den neuen Studienplan wählenden Studierenden bereits die Erste Diplomprüfung nach dem alten Studienplan absolviert, so treten sie in den dritten Studienabschnitt nach dem neuen Studienplan ein.
Wechseln Studierende den Studienplan bevor sie den ersten Abschnitt nach dem alten Studienplan abgeschlossen haben, so sind ihnen alle vergleichbaren Lehrveranstaltungen und Prüfungen anzurechnen, die sie nach altem Studienplan bereits absolviert haben. Dementsprechend befinden sich die übertretenden Studierenden im ersten oder zweiten Studienabschnitt des neuen Studienplans.
Wahlfächer sind die Fächer, aus denen die Studierenden frei aus den Lehrveranstaltungen aller anerkannten inländischen und ausländischen Universitäten auszuwählen haben und über die Prüfungen abzulegen sind (§ 4 Z. 25 UniStG).
In jedem Studienzweig der Studienrichtung Instrumentalstudium sind Lehrveranstaltungen aus Wahlfächern im Ausmaß von 15 Semesterstunden (entspricht 15 ECTS-Punkten) zu absolvieren.
Als Wahlfächer werden alle im Studienplan der Studienrichtung Instrumentalstudium genannten Fächer empfohlen.
Lehrveranstaltungen können aus dem Gesamtbereich des Studienplans für die Studienrichtung Instrumentalstudium gewählt werden, sofern sie nicht bereits Pflichtlehrveranstaltungen des gewählten Studienzweiges sind. Sie sind insbesondere aus dem Angebot der Schwerpunkte (siehe Anhang 2) zu wählen.
Lehrveranstaltungen, die mit wechselnden/unterschiedlichen Inhalten angeboten werden (z.B. Musikgeschichte, ausgewählte Kapitel; Kammermusik; Orchester; Historische Musikpraxis; Musik der Gegenwart), können mehrfach absolviert und für das erforderliche Ausmaß an Lehrveranstaltungen aus Wahlfächern gezählt werden.
Lehrveranstaltungen mit aufbauendem Inhalt (z.B. Klavier) können in höhere Semesterstufen geführt und für die Erfüllung von Wahlfächern gezählt werden.
Wahlfächer und Lehrveranstaltungen können – je nach Studienangebot – insbesondere auch aus verwandten Studienrichtungen gewählt werden.
Darüber hinaus werden folgende Fächer / Lehrveranstaltungen angeboten:
Theorie der Musik
· Satzlehre 6 (Einführung in Komposition und Arrangement) 2.0, VU
Geschichte der Musik
· Einführung in die Kulturgeschichte 1,2 2.0, VO
· Literaturkunde für Organisten 1,2 2.0, VO
Musikalische Fertigkeiten
· Atemübungen für Bläser 1,2 1.0, UE
· Orgel für Pianisten 1-4 1.0, KE
· Orgel für Cembalisten 1-4 1.0, KE
· Rohrbaukunde für Oboe 1-4 1.0, UE
· Rohrbaukunde für Fagott 1-4 1.0, UE
· Künstlerisches, künstlerisch-wissenschaftliches oder wissenschaftliches Projekt nach
Angebot (2 bis 8 stündig, SE)
Musikmanagement
· Einführung in das Musikmanagement 2.0, VO
Fachbereich „Integrative Atem-, Stimm- und Bewegungsschulung“
· Bewegungslehre: Haltung und Bewegung für Instrumentalisten und Sänger 1,2 1.0, UE
· Konzentrationspraxis (Autogenes Training) 1,2 1.0, UE
· Atem, Stimme und Bewegung nach Hilde Langer-Rühl 1,2 1.0, UE
· Funktionelle Entspannung: Mein Körper als Instrument - Entspannung, Klang- und Vokalarbeit 1,2 1.0, UE
Gem. Anlage 1 Z.2a.11.8 UniStG werden zur Ergänzung und Vertiefung unten stehende thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen (Schwerpunkte), jeweils im Ausmaß von 10 Wochen-stunden (entspricht 10 ECTS-Punkten), vorgesehen.
Die Studierenden sind berechtigt, einen oder mehrere Schwerpunkte nach ihrer Wahl zu absolvieren.
| Schwerpunkt | ||||
| Lehrveranstaltung | WStd | x Sem. | Summe | ECTS |
| Schwerpunkt Orchester | ||||
| Musikgeschichte ausgewählte Kapitel
(zum Orchesterrepertoire) 2.0, SE oder Formanalyse 2 (zum Orchesterrepertoire) 2.0, SE |
2 | 1 | 2 | |
| Probespieltraining 1,2 1.0, UE | 1 | 2 | 2 | |
| Orchesterliteratur (fw. mit Übungsorchester) 2.0, UE | 2 | 1 | 2 | |
| Orchesterproduktion 2.0, UE | 2 | 2 | 4 | |
| Summe | 10 | 15 | ||
| Schwerpunkt Kammermusik | ||||
| Musikgeschichte ausgewählte Kapitel (zum Kammermusik-Repertoire) 2.0, SE | 2 | 1 | 2 | |
| Musikanalyse 2 (zum Kammermusik-Repertoire) 2.0, SE | 2 | 1 | 2 | |
| Probentechnik und Ensembleführung 1,2 1.0, PS | 1 | 2 | 2 | |
| Kammermusik (Produktion) 2.0, EU | 2 | 2 | 4 | |
| Summe | 10 | 15 | ||
| Schwerpunkt Alte Musik | ||||
| Instrument der Alten Musik 1-4 1.0, KE | 1 | 4 | 4 | |
| Historische Musikpraxis 4,5 2.0, EU | 2 | 2 | 4 | |
| Vokalensemble Alte Musik 2.0, EU | 2 | 1 | 2 | |
| Summe | 10 | 15 | ||
| Schwerpunkt Neue Musik | ||||
| Instrumentale Spieltechniken der Neuen Musik 1.0, KE | 1 | 1 | 1 | |
| Ensemble Neue Musik (Produktion) 1,2 2.0, EU | 2 | 2 | 4 | |
| Ästhetik und Praxis der Neuen Musik 1,2 2.0, VU | 2 | 2 | 4 | |
| Elektronik für Instrumentalisten 1.0, UE | 1 | 1 | 1 | |
| Summe | 10 | 15 | ||
| Schwerpunkt Lernen und Lehren | ||||
| Elementare Musikpädagogik 2.0, SE | 2 | 1 | 2 | |
| Didaktische Analyse der Musik 2.0, SE | 2 | 1 | 2 | |
| Allgemeine Didaktik des Instrumental- Unterrichts 1,2 2.0, SE |
2 | 2 | 4 | |
| Lernpsychologie 2.0, VO | 2 | 1 | 2 | |
| Summe | 10 | 15 | ||
| Schwerpunkt Korrepetition (für StR. Klavier) | ||||
| Begleitpraxis 1-4 1.0, UE | 1 | 4 | 4 | |
| Korrepetition für Pianisten 1-4 1.0, KE | 1 | 4 | 4 | |
| Kammermusik (Produktion) 2.0, EU | 2 | 1 | 2 | |
| Summe | 10 | 15 | ||
| Schwerpunkt Klangforschung | ||||
| Musikalische Akustik 2 (Physiologische Akustik und Psychoakustik) 2.0, VO | 2 | 1 | 2 | |
| Akustik und spieltechnische Aspekte der Blas- und Schlaginstrumente 2.0, VO
oder Akustik und spieltechnische Aspekte der Saiteninstrumente 2.0, VO |
2 | 1 | 2 | |
| Naturwissenschaftliche Grundlagen der Klangforschung 2.0, SE | 2 | 1 | 2 | |
| Akustisches Praktikum "Empirische Forschungsmethoden" 2.0, SE | 2 | 1 | 2 | |
| Akustisches Praktikum "Klanganalyse und Signalverarbeitung" 2.0, SE | 2 | 1 | 2 | |
| Summe | 10 | 15 | ||
| Schwerpunkt Popularmusik | ||||
| Instrument der Popularmusik 1-4 1.0, KE | 1 | 4 | 4 | |
| Jazzharmonielehre 1.0, VU | 1 | 2 | 2 | |
| Ensemble Pop ularmusik 2.0, EU | 2 | 2 | 4 | |
| Summe | 10 | 15 |
| Schwerpunkt Integrative Bewegungsarbeit | ||||
| Grundlagen der Musikphysiologie 2.0, VO | 2 | 1 | 2 | |
| Angewandte Musikphysiologie 2 1.0, VO | 1 | 1 | 1 | |
| Körperarbeit: Je 1-2 Sem. Auswahl aus Angebot | 2 | 3 | 6 | |
| Musikermedizinische Beratung mit praktischen Übungen 1.0, PR |
1 | 1 | 1 | |
| Summe | 10 | 15 | ||
| Schwerpunkt Musikwissenschaft | ||||
| Musikwissenschaftliches Proseminar 1-3 2.0, PS | 2 | 3 | 6 | |
| Musikwissenschaftliches Seminar nach Angebot 2.0, SE | 2 | 2 | 4 | |
| Summe | 10 | 15 | ||
| Schwerpunkt Musikmanagement | ||||
| Musikmanagement 1-3 2.0, VO | 2 | 3 | 6 | |
| Einführung in die Kulturbetriebslehre 2.0, VO | 2 | 1 | 2 | |
| Grundlagen der Kulturtheorie 2.0, VO | 2 | 1 | 2 | |
| Summe | 10 | 15 |
Ziele und Inhalte
EP = ECTS-Punkte pro Semester der Lehrveranstaltung
Lehrveranstaltungen:
Zentrales künstlerisches Fach 1,2, KE, 2st., 16 EP
Das zentrale künstlerische Fach bildet den Mittelpunkt des Studiums. Die Unterweisung im zentralen künstlerischen Fach zielt auf die Entfaltung der Persönlichkeit der Studierenden bis zur künstlerischen Reife, wobei eine gleichmäßige Entwicklung von technischen Fähigkeiten, musikalischem Verständnis und eigenständiger Interpretation angestrebt wird. Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die in anderen Fächern des Studiums erworben werden, fließen in das zentrale künstlerische Fach ein und finden dort ihre Umsetzung.
In allen zentralen künstlerischen Fächern, die nicht selber Tasteninstrumente sind, bildet die Klassenkorrepetition (in Ergänzung zur LV „Literaturstudium mit Solokorrepetitor“) einen integrierenden Bestandteil des Unterrichts.
Lehrveranstaltungen:
Einführung in das Musikverstehen 1,2, PS, 2 st., 2 EP, max. 15 Hörer
Ziel der Lehrveranstaltung ist durch einen fächerintegrierenden Ansatz zum Verstehen des Phänomens Musik beizutragen. Gleichzeitig soll ein Entwicklungsprozess initiiert werden, der die Studierenden dazu befähigt, die in den Einzeldisziplinen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in ein Gesamtkonzept zu integrieren.
Inhalt: An Musikstücken verschiedener Epochen, Kulturen und Stile werden wissenschaftliche, künstlerische sowie allgemein ästhetische und kulturpolitische Fragestellungen thematisiert und erörtert. Handlungsorientierte Arbeitsmethoden und der Diskurs mit den anderen Teilnehmern sollen anregen, eigene Positionen zu reflektieren und neue Zugänge zu eröffnen.
Gehörbildung 1,2, UE, 1st., 1 EP, max.7-8 Hörer
Ziel der Lehrveranstaltungen aus Gehörbildung ist die Entwicklung der Fähigkeit zur Orientierung im Tonraum und der Sicherheit im Umgang mit auch komplexen rhythmischen Strukturen.
Inhalt der Stufe 1,2: Hör- und Rhythmusübungen zur Beherrschung rhythmischer Grundelemente; Intervallhören und einfaches Harmoniehören. Blattsingen, Notendiktate. Die Lehrveranstaltung wird in zeitlichem und inhaltlichem Zusammenhang mit der LV Repetitorium Allgemeine Musiklehre abgehalten.
Repetitorium Allgemeine Musiklehre 1,2, UE, 1 st., 0,5 EP, max.7-8 Hörer
Ziel: Erwerb bzw. Festigung der grundlegenden Kenntnisse der Musiklehre, welche die Voraussetzung für erfolgreichen Unterricht in Satzlehre bilden.
Inhalt: Vermittlung grundlegender musiktheoretischer Inhalte, schriftliche und mündliche Übungen.
Lehrveranstaltungen:
Musikgeschichte 1, VO, 2 st., 4 EP
Ziel: Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für die Geschichtlichkeit von Musik durch einen problemorientierten Zugang.
Inhalt: Auseinandersetzung mit Methoden der Musikgeschichtsschreibung sowie mit Geschichts-bildern und Gliederungskonstruktionen (z.B. Epochen, Gattungen, Stile), Diskussion alternativer Zugänge.
Musikgeschichte 2, KO, 2 st., 4 EP, max. 15 Hörer
Inhalt: In Ergänzung und als Vertiefung zur Vorlesung „Musikgeschichte 1“ werden konkrete Themen als Fallbeispiele behandelt. Die aktive Teilnahme der Studierenden ist unverzichtbarer Bestandteil dieses Konzeptes. Im Hinblick auf den erwünschten ergänzenden Bezug zwischen den beiden Lehrveranstaltungen ist die gemeinsame Absolvierung in einem Semester vorzusehen.
Lehrveranstaltungen:
Musikalische Akustik 1, VO, 2 st., 2 EP
Ziel: Überblick über das Gebiet der musikalischen Akustik; Verstehen der Vorgänge im Instrument und im Menschen während des Spielens.
Inhalt: Eigenschaften des Hörschalls und der Musikinstrumentenklänge (Physikalische Akustik, Raumakustik), Funktionsweise und Eigenheiten des Ohres (Physiologische Akustik), Verarbeitung des Gehörten im Gehirn (Psychoakustik), Funktionsweise der Musikinstrumente und Einfluss der einzelnen Teile des Instrumentes auf Klang, Intonation und Ansprache (Musikinstrumentenakustik).
Instrumentenkunde, VO, 2 st., 2 EP
Ziel: Kenntnisse zur Beschreibung, Akustik und Entwicklung von Musikinstrumenten sowie ihrer Systematik.
Inhalt: Zu den einzelnen Instrumenten werden ausgewählte Aspekte erläutert bzw. gemeinsam abgeleitet. Dazu gehören Besonderheiten aus Geschichte, Klassifikation, Bauweise, Formen, Spielweise, Tonumfang, Stimmung, Notation, Material, Bestandteilen, Größen, Zubehör, Literatur, Aufstellung und Ensembles.
Lehrveranstaltungen:
Vokalensemble 1,2, EU, 2 st., 2 EP, max. 5-8 Hörer
Die Lehrveranstaltung „Vokalensemble“ hat zum Ziel, Instrumentalisten zum Einsatz der Stimme als musikalisches Ausdrucksmittel anzuregen und anzuleiten. Sie soll Singen als Grundlage musikalischer Vorstellung und Gestaltung fördern und Zugänge zum vokalen (insbesondere Ensemble-)Repertoire eröffnen. Durch die Schulung von Harmonie-, Polyphonie- und Intonationshören stellt die Lehrveranstaltung „Vokalensemble“ auch eine Brücke zum Bereich Musiktheorie dar; durch Pflege des Atems und der Stimme wird der Bereich Körperarbeit berührt.
Angewandte Musikphysiologie 1, VO, 1 st., 1 EP
Ziel: Entwicklung physiologisch korrekter Vorstellungen über Bewegungsabläufe im Instrumentalspiel, Schaffung eines Bewusstseins für Zusammenhänge zwischen Bewegung, Haltung und Atmung, Hinterfragen von Bewegungsübungen und Anweisungen zu Spielbewegungen, sowie Verständnis für Bewegungsprobleme.
Inhalt: Grundkenntnisse der physiologischen Abläufe von Bewegung, Atmung und Haltung mit Schwerpunkt auf den Anforderungen für Instrumentalisten.
Atemphysiologie für Bläser, VO, 1 st., 1 EP
Ziel: Entwicklung physiologisch korrekter Vorstellungen über die Atemabläufe, Schaffung eines Bewusstseins für Zusammenhänge zwischen Haltung und Atmung, Hinterfragen von Atemübungen und Atemanweisungen sowie Verständnis für Atemprobleme.
Inhalt: Grundkenntnisse der physiologischen Abläufe der Atmung und Haltung mit Schwerpunkt auf den Anforderungen für den Bläser.
Klavier 1,2, KE, 1 st., 2 EP, Einzelunterricht
Ziel: Der Unterricht im Pflichtfach Klavier vermittelt die Voraussetzungen, das Klavier in vielfältiger Weise als „Arbeitsmittel“ einzusetzen: zum Studium und zur Analyse von Literatur aus allen Stilepochen, zur Beschäftigung mit Musiktheorie in allen Teilbereichen und als Begleitinstrument. Darüber hinaus hat der Unterricht integrative Funktion bezüglich der Inhalte anderer Pflichtfächer sowie unterstützende und ergänzende Funktion bezüglich des Unterrichts im Hauptfach. Das Studium von Klavierliteratur dient auch der Erweiterung des musikalisch-interpretatorischen Horizonts.
Inhalt: technisches und musikalisches Erarbeiten von Klavierliteratur aus allen Stilepochen und Stilbereichen. „Musiktheorie am Klavier“, einfaches Partiturspiel und Transponieren, Blattspielen; Improvisation; Begleiten.
Generalbass für Cembalisten 1,2, KE, 1 st., 1 EP, (für Cembalisten anstatt Klavier 1,2)
Ziel: Fertigkeit im stilgerechten Generalbassspiel
Inhalt: Generalbassübungen, Quellenstudium zur Aufführungspraxis des Generalbasses
Ziele und Inhalte siehe 1. StA.
Lehrveranstaltungen:
Zentrales künstlerisches Fach 3-8, KE, 2st., 16 EP
Lehrveranstaltungen:
Gehörbildung 3-6, UE, 1st., 1 EP, max. 7-8 Hörer
Ziel: siehe 1. StA.
Inhalt der Stufen 3-6: Singen, Erkennen und interpretatorisches Anwenden satztechnischer Phänomene; Komplexere Höraufgaben (Harmoniehören und mehrstimmiges Hören; nicht-diatonisches Melodiehören), Komplexere Rhythmusübungen; Blattsingen, Notendiktate.
Die Lehrveranstaltung wird in zeitlichem und inhaltlichem Zusammenhang mit der LV Satzlehre abgehalten.
Gehörbildung für Organisten 3-6, UE, 1st., 1 EP, max. 7-8 Hörer
wie Gehörbildung 3-6
Die Lehrveranstaltung wird in zeitlichem und inhaltlichem Zusammenhang mit der LV Satzlehre für Organisten abgehalten.
Satzlehre 1-5, VU, 2 st., 4 EP, max. 15 Hörer
Ziel: Vermittlung der Grundlagen für ein analytisches Verständnis von Musik (Bausteine der Musiksprache, Kompositionsprinzipien, Theorien) als Voraussetzung für den eigenständigen praktischen Umgang mit Musik. Arbeitsprinzipien sind neben dem hörenden und lesenden Nachvollziehen gegebener Strukturen vor allem selbständige Übungen in angewandter Satzlehre: schriftlich, singend und am Instrument.
Inhalt: Grundlagen der Harmonielehre, des Kontrapunkts und des Generalbasses sowie grundlegender Satztechniken des 20. Jahrhunderts. Paradigmatische Analysen von Werkausschnitten.
Satzlehre für Organisten 1-6, VU, 2 st., 4 EP, max. 15. Hörer (Studienzweige Cembalo und Orgel)
Ziel: Wie Satzlehre 1-5, jedoch mit stärkerer Betonung älterer historischer Satztechniken und verstärkter Arbeit am Tasteninstrument.
Inhalt: wie Satzlehre 1-5, jedoch vertiefte Beschäftigung mit Kontrapunkt und Generalbass sowie vokalen und für die Orgel spezifischen Satztechniken.
Formenlehre 1,2, PS, 2 st., 4 EP, max. 15 Hörer
Ziel: Vermittlung der Grundlagen für das Verständnis musikalischer Strukturen.
Inhalt: Die wichtigsten musikalischen Formtypen und Prinzipien des formalen Aufbaus in verschiedenen Stilbereichen.
Formenlehre für Organisten 1,2, PS, 2 st., 4 EP, max. 15 Hörer (Studienzweig Orgel)
Ziel: Wie Formenlehre 1,2.
Inhalt: Wie Formenlehre 1,2, jedoch vertiefter Anteil an spezifischer Literatur für Orgel.
Harmonielehre am Instrument Gitarre 1,2, VU, 2 st., 1 EP, max. 7-8 Hörer (Studienzweig Gitarre)
Ziel: Entwicklung eines Harmoniebewusstseins „am Griffbrett“.
Inhalt: Angewandte Satzlehre in praktischen und schriftlichen Übungen; Analysen aus der Gitarreliteratur.
Lehrveranstaltungen:
Musikgeschichte 3,4, VU, 2 st., 3 EP
Ziel: Vermittlung eines musikgeschichtlichen Überblicks und vertieften musikgeschichtlichen Verständnisses.
Inhalt: Anhand themenorientierter Längsschnitte (z.B. Musik und Wirtschaft, Musik und Kult, Musik und Politik, Brüche und Kontinuitäten etc.) und einzelner, die verschiedenen Aspekte verknüpfender Vertiefungen an bestimmten historischen Stellen (z.B. „um 1600“, „die gesamteuropäische Situation zur Zeit der sog. Wiener Klassik“) werden grundlegende musikhistorische Kenntnisse vermittelt.
Literaturkunde Cembalo 1-6, SE, 1 st., 0,5 EP, (Studienzweig Cembalo)
Die Lehrveranstaltung dient über die Vermittlung der Kenntnis der Cembalo-Literatur hinaus der Aufarbeitung historisch-aufführungspraktischer Probleme.
Repertoirekunde 1,2, SE, 2st., 1 EP, (Studienzweig Saxophon)
Ziel: Vertrautheit mit der Literatur für Saxophon im Solo und in den verschiedenen Ensembles (z.B. Orchester, Oper, Neue Musik)
Inhalt: Literaturkunde, Hörbeispiele, Vergleichende Interpretation
Methodik der wissenschaftlichen Arbeit, PS, 2 st., 2 EP, (Studienzweig Cembalo)
Ziel: Vermittlung grundlegender wissenschaftlicher Arbeitstechniken
Inhalt: Lesen und Verstehen wissenschaftlicher Texte, Exzerpieren, Formulieren, Zitieren; Bibliothekskunde, wissenschaftliche Recherche.
Lehrveranstaltungen:
Klavierbaukunde 1,2, UE, 1 st., 1 EP, (Studienzweige Klavier, Klavierkammermusik und Klavier-Vokalbegleitung)
Ziel: Kenntnis der Konstruktion des Klaviers und Verständnis für die Funktion seiner mechanischen und akustischen Teile. Selbsthilfe im Alltag.
Inhalt: Geschichte des Klavierbaus, Klavierbau heute; das Klavier und seine Stimmung.
Orgelkunde 1-4, VO, 2 st., 1 EP, (Studienzweig Orgel)
Ziel: Kenntnis der verschiedenen Bauprinzipien historischer Orgeln sowie grundsätzlicher akustischer und technischer Gegebenheiten. Zusammenhang Orgelbau, Orgelliteratur und Interpretation. Fähigkeit zur Selbsthilfe in alltäglichen Problemfällen.
Inhalt: Geschichte des Orgelbaus, historische Orgeln, Orgelbau heute; Stimmungsprinzipien und Stimmpraktikum.
Lehrveranstaltungen:
Klavier 3-7, KE, 1 st., 2 EP
Ziel und Inhalt: sie 1. StA.
Klavierpraktikum 1-4, KE, 1st., 1 EP (Studienzweige Klavier, Klavierkammermusik und Klavier-Vokalbegleitung)
Ziel: Vermittlung grundlegender musikalischer Fertigkeiten am Tasteninstrument außerhalb und zur Unterstützung des Literaturspiels.
Inhalt: „Musiktheorie am Klavier“: angewandte Satzlehre; Transponieren, Blattspiel, Improvisation, Partiturspiel, Grundlagen des Generalbassspiels.
Literaturstudium mit Solokorrepetitor 1-6, KE, 0,5 (1) st., 0,25 (0,5) EP (alle nicht-Tasteninstrumente)
Ziel: Hilfestellung bei der Erarbeitung „begleiteter“ Literatur, wobei der Leiter der Lehrveranstaltung unterweisend, als Partner oder unterstützend eingreift.
Inhalt: Literatur des entsprechenden zentralen künstlerischen Fachs je nach Entwicklungsstand und Bedarf des Studierenden.
Viola 1,2, KE, 1st., 0,25 EP, (Studienzweig Violine)
Ziel: Ausgehend vom „Erhören“ der charakteristischen Klangstruktur der Viola die Erarbeitung einer spezifischen Klangvorstellung sowie einer entsprechenden Technik (insbesondere der rechten Hand). Erweiterung des musikalisch-interpretatorischen Horizonts.
Inhalt: Speziell ausgewählte Literatur aus den Bereichen Sololiteratur (Bach bis 20. Jahrhundert), Sonaten/Konzerte mit Klavier, Orchester und Kammermusik.
Improvisation 1,2, KE, 1st., 1 EP, (Studienzweig Orgel)
Ziel: Fertigkeit in der Improvisation in liturgischem Zusammenhang und im freien Musizieren.
Inhalt: Übungen in gebundener und freier Improvisation.
Klavier- und Orgelpraktikum 1-4, KE, 1 st., 1 EP, (Studienzweig Orgel)
Ziel: Vermittlung grundlegender musikalischer Fertigkeiten am Tasteninstrument außerhalb und zur Unterstützung des Literaturspiels.
Inhalt: „Musiktheorie am Klavier“: angewandte Satzlehre; Transponieren, Blattspiel, Improvisation, Partiturspiel, Grundlagen des Generalbassspiels, Grundlagen des liturgischen Orgelspiels.
Generalbass für Cembalo 3-8, KE, 2st., 2 EP, (Studienzweig Cembalo)
Ziel: siehe 1. StA.
Inhalt: siehe 1. StA.
Stimmpraktikum für Cembalisten 1,2, UE, 2 st., 1 EP, (Studienzweig Cembalo)
Ziel: Fähigkeit, ein Cembalo den Anforderungen gemäß zu stimmen.
Inhalt: Stimmungssysteme, Technik des Cembalostimmens.
Gesang für Begleiter 1,2, KE, 1 st., 1 EP, (Studienzweig Klavier-Vokalbegleitung)
Ziel: Erfahrung im Atem- und Stimmgebrauch und Verständnis für sängerische Gestaltung.
Inhalt: Stimmbildun
Jazz-Saxophon 1,2, KE, 2 st., 3 EP, Einzelunterricht, fallweise Gruppen (Studienzweig Saxophon)
Ziel: Einführung in das Jazzspiel am Saxophon.
Inhalt: Jazzpraxis und –theo rie; jazzspezifische Klanggestaltung, Improvisation.
Lehrveranstaltungen:
Historische Musikpraxis 1 (Einführung), VU, 2st., 3 EP,
Ziel: Vermittlung eines Verständnisses für grundlegende Phänomene der „vor-klassischen“, (insbesondere barocken) Musik als Voraussetzung für sinnvolle Interpretationsansätze.
Inhalt: An Hand von paradigmatisch ausgewählten Musikbeispielen werden z.B. erkundet: Gestik, Rhetorik und Affektenlehre als bestimmende Faktoren barocker Musik; Ornamentik; Stilfragen; Funktionalität von Musik.
Historische Musikpraxis 2, EU, 2st., 2 EP, max. 3-8 Hörer
Ziel: Erschließung von Zugängen zum Verständnis und zur Interpretation „Alter Musik“ in der Auseinandersetzung mit Prinzipien historischer Aufführungspraxis und lebendigem heutigen Musizieren.
Inhalt: Erschließung des stilistischen, aufführungspraktischen und allgemein historischen Hintergrunds von Musik aus der Arbeit am exemplarisch ausgewählten Werk. Projekte je nach den durch die Teilnehmern vertretenen Instrumenten.
Historisches Tasteninstrument 1,2, KE, 1st., 0,5 EP, (Studienzweige Klavier, Klavierkammermusik und Klavier-Vokalbegleitung)
Ziel: Erfahrung am historischen Tasteninstrument (vor allem Hammerklavier) als Grundlage stilsicherer Interpretation.
Inhalt: Technik und Gestaltung am historischen Tasteninstrument.
Historisch-aufführungspraktisches Seminar des zentralen künstlerischen Faches Blockflöte 1-6, SE, 1st., 1 EP, (Studienzweig Blockflöte)
Ziel: Zusammenfassende und zusammenschauende, fächerübergreifende Beschäftigung mit aufführungspraktischen, stilistischen und interpretatorischen Problemen; Vermittlung grundlegender künstlerischer und wissenschaftlicher Arbeitstechniken im Umgang mit Musik der Vergangenheit und Gegenwart, Realisierung künstlerischer Projekte.
Inhalt: Im zwanglosen Rotationsprinzip werden grundlegende Themen der musikalischen Theorie und Praxis aufgegriffen und in verschiedensten Arbeitsformen (von der Lektüre bis zur Erarbeitung bühnenreifer Projekte) behandelt.
Historischer Tanz 1, UE, 2st., 1 EP, (Studienzweige Cembalo, Blockflöte und Gitarre)
Ziel: Kennenlernen und Erleben historischer Tanzformen als überaus bedeutende Form musikalischer Äusserung in Renaissance und Barock. Eröffnung eines wesentlichen Zugangs zur Interpretation von Musik, die von Tanzformen bestimmt ist.
Inhalt: Tänze der Renaissance (Branle, Pavane, Galliarde) und des Barock (Menuet, Allemande, Courante etc.)
Notationskunde 1 (Mensuralnotation), VO, 2st., 3 EP, (Studienzweig Blockflöte)
Ziel: Einführung in die Mensuralnotation.
Inhalt: Notation polyphoner Musik bis zum Entstehen der modernen Notenschrift.
Notationskunde 2 (Tabulaturen), VO, 2st., 2 EP, (Studienzweige Cembalo und Gitarre)
Ziel: Einführung in die Notenschrift in Tabulaturform.
Inhalt: Notation in Form von Klavier- und Lautentabulaturen.
Lehrveranstaltungen:
Musik der Gegenwart 1 (Einführung), VU, 2st., 3 EP
Ziel: Vermittlung der Kenntnis der wesentlichen Musikströmungen der Gegenwart und ihrer Entstehung.
Inhalt: Ästhetik, Notation, Spielformen und Prozesse der Neuen Musik. Hörbeispiele und eigene Erprobung.
Lehrveranstaltungen:
Orchester 1-5, UE, 2,5st., 1,25 EP,
Ziel: Das Fach Orchester vermittelt die Fähigkeit zum Spiel im Orchester von der Orientierung im großen Ensemble bis zur Konzertreife im Orchesterverband.
Inhalt: Orchesterübungen, Proben und Aufführungen.
Orchesterliteratur und Probespieltraining (Orchesterinstrumente) 1, UE, 1st., 1 EP,
Ziel: Kenntnis für das eigene Instrument wesentlicher Stellen der Orchesterliteratur, ihrer Ausführung unter besonderer Berücksichtigung der Wiener Orchestertradition, sowie ihrer technischen Bewältigung und Realisation unter Berufsbedingungen. Vorbereitung auf Probespiele.
Inhalt: Orchesterstellen, Übestrategien, Mentales Training, Vorbereitung auf ein Probespiel.
Saxophon-Orchester 1,2, UE, 2st., 1 EP (Studienzweig Saxophon)
Ziel: Ergänzung zur LV Orchester, siehe dort
Inhalt: siehe LV Orchester
Lehrveranstaltungen:
Blechbläserensemble 1-4, EU, 1st., 1 EP, 5-20 Hörer (Blechblasinstrumente und Horn)
Ziel: Erfahrung im Spiel im Blechbläserensemble von den Grundlagen des Zusammenspiels bis zur Konzertreife.
Inhalt: Ensemblespiel, Artikulation, Intonation, Gestaltung, Probentechnik, Werkanalyse, Interpretation
Blockflötenensemble 1-4, EU, 2st., 2 EP, 3-6 Hörer (Studienzweig Blockflöte)
Ziel: Erfahrung im Spiel im Blockflötenensemble von den Grundlagen des Zusammenspiels bis zur Konzertreife.
Inhalt: Ensemblespiel auf modernen und historischen Instrumenten; Artikulation, Intonation, Gestaltung, Probentechnik, historische Aufführungspraxis, Werkanalyse, Interpretation.
Schlagwerkensemble 1-6, EU, 1st., 1 EP, 3-12 Hörer (Studienzweig Schlagwerk)
Ziel: Erfahrung im Spiel im Schlagwerkensemble von den Grundlagen des Zusammenspiels bis zur Konzertreife.
Inhalt: Ensemblespiel auf den verschiedenen Instrumenten des Schlagwerks; Musikalische Gestaltung, Probentechnik, Werkanalyse, Interpretation.
Streicher-Kammermusik 1,2, EU, 2st., 2 EP, 3-6 Hörer (Streichinstrumente)
Ziel: Erfahrung im Spiel von Kammermusik für Streichinstrumente von den Grundlagen des Zusammenspiels bis zur Konzertreife. Im Mittelpunkt steht das Spiel im klassischen Streichquartett, das durch andere Ensembleformen ergänzt wird.
Inhalt: Ensemblespiel, Artikulation, Intonation, Klanggebung, Gestaltung, Probentechnik, Werkanalyse, Interpretation.
Klavier-Kammermusik 1,2, EU, 1st., 1 EP, 2-5 Hörer (Streichinstrumente)
Ziel: Erfahrung im Spiel von Kammermusik mit Klavier von den Grundlagen des Zusammenspiels bis zur Konzertreife.
Inhalt: Ensemblespiel, Artikulation, Intonation, Klanggebung, Gestaltung, Probentechnik, Werkanalyse, Interpretation.
Bläserkammermusik 1-3, EU, 2/2/1 st., 2/2/1 EP, 3-8 Hörer (Holzbläser und Horn)
Ziel: Erfahrung im Spiel von Bläser-Kammermusik von den Grundlagen des Zusammenspiels bis zur Konzertreife. Im Mittelpunkt steht das Spiel im klassischen Bläserquintett, das durch andere Ensembleformen ergänzt wird.
Inhalt: Inhalt: Ensemblespiel, Artikulation, Intonation, Klanggebung, Gestaltung, Probentechnik, Werkanalyse, Interpretation.
Kammermusik in diversen Besetzungen 1-3, EU, 1st., 1 EP, 3-8 Hörer (verschiedene Studienzweige)
Ziel: Erfahrung im Spiel von Kammermusik in diversen Besetzungen von den Grundlagen des Zusammenspiels bis zur Konzertreife.
Inhalt: Ensemblespiel, Artikulation, Intonation, Klanggebung, Gestaltung, Probentechnik, Werkanalyse, Interpretation.
Gitarrenensemble 1,2, EU, 2st., 2 EP, 3-6 Hörer (Studienzweig Gitarre)
Ziel: Erfahrung im Spiel im Gitarrenensemble von den Grundlagen des Zusammenspiels bis zur Konzertreife.
Inhalt: Ensemblespiel, Artikulation, Klanggebung, Gestaltung, Probentechnik, Werkanalyse, Interpretation.
Literaturkunde Gitarre im Ensemble 1, SE, 1st., 2 EP, (Studienzweig Gitarre)
Ziel: Vertrautheit mit der Literatur für Gitarre in den verschiedenen Ensembles (z.B. Orchester, Oper, Neue Musik).
Inhalt: Literaturkunde, Hörbeispiele, Vergleichende Interpretation
Klavierkammermusik für Pianisten 1,2, EU, 2st., 2 EP, 2-5 Hörer (Studienzweig Klavier)
Ziel: Erfahrung im Spiel von Kammermusik mit Klavier von den Grundlagen des Zusammenspiels bis zur Konzertreife.
Inhalt: Ensemblespiel, Artikulation, Phrasierung, Klanggebung, Gestaltung, Probentechnik, Werkanalyse, Interpretation.
Generalbasspraxis für Pianisten 1,2, EU, 1st., 2 EP, Einzelunterricht und Begleitpraxis (Studienzweige Klavierkammermusik und Klavier-Vokalbegleitung)
Ziel: Erfahrung im Begleiten von Literatur des Generalbasszeitalters.
Inhalt: Einführung in das Generalbassspiel am Cembalo und Zusammenspiel mit Studierenden der Bläser- und Streicherklassen, insbesondere mit Instrumenten mit großem Repertoireanteil an Alter Musik.
Generalbasspraxis für Organisten 1-4, EU, 1st., 1 EP, Einzelunterricht und Begleitpraxis (Studienzweig Orgel)
Ziel: Erfahrung im Begleiten von Literatur des Generalbasszeitalters.
Inhalt: Einführung in das Generalbassspiel auf der Orgel und am Cembalo und Zusammenspiel mit Studierenden der Bläser- und Streicherklassen, insbesondere mit Instrumenten mit großem Anteil an Alter Musik.
Begleitpraxis instrumental, PR, 1st., 0,5 EP, (Studienzweig Klavier-Vokalbegleitung)
Ziel: Erfahrung im Begleiten von Streich- und Blasinstrumenten.
Inhalt: Begleiten von Studierenden der Bläser- und Streicherklassen (ausgewählte, insbesondere kammermusikalische Literatur).
Begleitpraxis vokal, PR, 1st., 0,5 EP, (Studienzweig Klavier-Vokalbegleitung)
Ziel: Erfahrung im Begleiten von Sängern.
Inhalt: Begleiten von Studierenden der Gesangsklassen.
Saxophon-Ensemble 1, EU, 2st., 2 EP, 4-8 Hörer (Studienzweig Saxophon)
Ziel: Erfahrung im Spiel im Saxophonensemble von den Grundlagen des Zusammenspiels bis zur Konzertreife.
Inhalt: Ensemblespiel, Artikulation, Intonation, Gestaltung, Probentechnik, Werkanalyse, Interpretation.
Lehrveranstaltungen:
Zentrales künstlerisches Fach 9-12, KE, 2st., 16 EP, Einzelunterricht
Ziele und Inhalte siehe 1. StA
Lehrveranstaltungen:
Formanalyse, PS, 2st., 4 EP, max. 15 Hörer
Ziel: Fähigkeit zur selbständigen Analyse musikalischer Strukturen.
Inhalt: Exemplarische Untersuchungen unter Verwendung verschiedener Analyseansätze. Daraus entsteht die notwendige Ausdifferenzierung der Inhalte der Formenlehre.
Formanalyse für Organisten, PS, 2st., 4 EP, max. 15 Hörer (Studienzweig Orgel)
Ziel: siehe Formanalyse
Inhalt: Wie Formanalyse, jedoch vertiefter Anteil an spezifischer Literatur für Orgel.
Gehör- und Rhythmusübungen Neue Musik 1,2, UE, 2st., 1 EP, max. 7-8 Hörer (Studienzweig Gitarre)
Ziel: Sicherheit in der Bewältigung komplexer rhythmischer Anforderungen.
Inhalt: Gehör- und Rhythmusübungen, Werkanalysen.
Lehrveranstaltungen:
Musikgeschichte ausgewählte Kapitel, SE, 2 st., 4 EP max. 15 Hörer
Ziel: Vertiefte Auseinandersetzung mit exemplarisch ausgewählten Themen der Musikgeschichte und der Methodik musikwissenschaftlichen Arbeitens.
Inhalt: Wechselnde Inhalte je nach Angebot
Literaturkunde Cembalo 7-10, SE, 1 st., 0,5 EP, (Studienzweig Cembalo)
Ziel und Inhalt siehe 2. StA.
Lied- und Oratoriengeschichte 1,2, VO, 2 st., 2 EP, (Studienzweig Klavier-Vokalbegleitung)
Ziel: Vertrautheit mit der Lied- und Oratorienliteratur, ihrer Stilistik und ihrer geschichtlichen Entwicklung.
Inhalt: Überblick und Einzeldarstellungen
Literaturgeschichte VO, 2 st., 3 EP, (Studienzweig Klavier-Vokalbegleitung)
Ziel: Vertrautheit mit der Geschichte insbesondere der deutschen Literatur.
Inhalt: Überblick und Einzeldarstellungen
Lyrik (Versrhythmik) VO, 2 st., 3 EP, (Studienzweig Klavier-Vokalbegleitung)
Ziel: Verständnis für das Verhältnis von lyrischem Sprachrhythmus und Musik.
Inhalt: Vers- und Rhythmuslehre, Analysen von Gedichten und Liedtexten.
Lehrveranstaltungen:
Klavier 8, KE, 1 st., 2 EP, Einzelunterricht
Ziel und Inhalt siehe 1. StA
Literaturstudium mit Solokorrepetitor 7-10, KE, 1st., 0,5 EP
Ziel und Inhalt siehe 2. StA.
Gesang für Begleiter 3,4, KE, 1st., 1 EP (Studienzweig Klavier-Vokalbegleitung)
Ziel und Inhalt siehe 2. StA
Sprecherziehung 1,2, KE, 1st., 0,5 EP (Studienzweig Klavier-Vokalbegleitung)
Ziel: Kenntnis der Ausspracheregeln der deutschen Sprache in ihren verschiedenen Sprachbereichen.
Inhalt: Stimmpflege, Atem und Stimme, Sprech- Aussprache- und Vortragsübungen.
Cembalo und Generalbass 1-3, KE, 1st., 2 EP (Studienzweig Blockflöte)
Ziel: Vertrautheit mit den Grundlagen des Cembalospiels und der stilgerechten Ausführung des Generalbasses.
Inhalt: Generalbassübungen und Literaturspiel, Begleiten.
Improvisation 3,4, KE, 1st., 1 EP, Einzelunterricht (Studienzweig Orgel)
Ziel und Inhalt sieh 2. StA.
Jazz-Saxophon 3,4, KE, 2 st., 3 EP, Einzelunterricht, fallweise Gruppen (Studienzweig Saxophon)
Ziel und Inhalt: siehe 2. StA
Lehrveranstaltungen:
Historische Musikpraxis 3, EU, 2st., 3 EP, 3-8 Hörer (Alle Studienzweige, zum Teil nur 1-stündig = Teilnahme an weniger Projekten)
Ziel und Inhalt siehe 2. StA
Historisch-aufführungspraktisches Seminar des zentralen künstlerischen Faches Blockflöte 7,8, SE, 1st., 1 EP (Studienzweig Blockflöte)
Ziel und Inhalt siehe 2. StA.
Aufführungspraxis an historischen Orgeln 1,2, SE mit Exk., 2st., 1 EP (Studienzweig Orgel)
Ziel: Kenntnis der Bau- und Klangeigenschaften historischer Orgeln und ihre Verbindung zur historischen Aufführungspraxis.
Inhalt: Quellen zur Orgelkunde und zur Geschichte des Orgelspiels, Exkursionen zu exemplarisch ausgewählten Instrumenten.
Lehrveranstaltungen:
Klaviermusik der Gegenwart 1,2, KE, 2st., 2 EP Einzelunterricht, fallweise Kleingruppen
Ziel: Erschließung von Zugängen zum Verständnis und zur Interpretation neuer Klaviermusik.
Inhalt: Klavierliteratur von der Neuen Wiener Schule bis zur Gegenwart.
Musik der Gegenwart 2,3, EU, 1,5st., 1,5 EP, bis 15 Hörer (alle Studienzweige, zum Teil unterschiedliche Stundenanzahl = unterschiedliche Projektbeteiligung)
Ziel: Erschließung von Zugängen zum Verständnis und zur Interpretation „Neuer Musik.“ Begegnung mit wichtigen Werken, Denkweisen, Strömungen und Komponisten der Musik der Gegenwart und der letzten Jahrzehnte.
Inhalt: Erörterung und Erprobung ästhetischer und spieltechnischer Fragestellungen, Hörbeispiele, Werkanalysen, eigene Realisationsversuche sowie Proben und Konzertvorbereitungen.
Lehrveranstaltungen:
Orchester 6-8, UE, 2st., 1 EP
Ziel und Inhalt siehe 2. StA
Orchesterliteratur und Probespieltraining 2 (Orchesterinstrumente), UE, 0,5st., 0,5 EP,
Ziel und Inhalt: siehe 2. StA.
Saxophon-Orchester 3,4, UE, 2st., 1 EP (Studienzweig Saxophon)
Ziel und Inhalt siehe 2. StA.
Lehrveranstaltungen:
Blechbläserensemble 5,6, EU, 2st., 2 EP (Blechbläser)
Ziel und Inhalt siehe 2. StA
Blockflötenensemble 5,6, EU, 2st., 2 EP, (Studienzweig Blockflöte)
Ziel und Inhalt siehe 2. StA
Schlagwerkensemble 7,8, EU, 2st., 2 EP (Studienzweig Schlaginstrumente)
Ziel und Inhalt siehe 2. StA
Klavier-Kammermusik für Pianisten 3, EU, 1st., 1 EP
Ziel und Inhalt siehe 2. StA
Bläserkammermusik 5,6, EU, 1st., 1 EP, (Holzblasinstrumente und Horn)
Ziel und Inhalt siehe 2. StA
Kammermusik in diversen Besetzungen 4-6, EU, 1st., 1 EP, 3-8 Hörer (Studienzweig Harfe)
Ziel und Inhalt: siehe 2. StA.
Gitarrenensemble 3-5, EU, 2st., 2 EP (Studienzweig Gitarre)
Ziel und Inhalt siehe 2. StA
Generalbasspraxis für Cembalisten 1-4, EU, 2st., 3 EP (Studienzweig Cembalo)
Ziel: Erfahrung im Begleiten von Literatur des Generalbasszeitalters.
Inhalt: Zusammenspiel mit Studierenden der Bläser- und Streicherklassen, insbesondere mit Instrumenten mit großem Repertoireanteil an Alter Musik.
Begleitpraxis instrumental, PR, 1st., 0,5 EP (Studienzweig Klavier und Klavierkammermusik)
Ziel und Inhalt siehe 2. StA (StR Klavierkammermusik und Klavier-Vokalbegleitung)
Begleitpraxis vokal, PR, 1st., 0,5 EP (Studienzweig Klavier und Klavierkammermusik)
Ziel und Inhalt siehe 2. StA (StR Klavierkammermusik und Klavier-Vokalbegleitung)
Vokalbegleitung für Pianisten, KE, 1st., 1 EP (Studienzweig Klavier)
Ziel: Einführung in das Begleiten von Sängern.
Saxophon-Ensemble 2, EU, 2st., 2 EP, (Studienzweig Saxophon)
Ziel und Inhalt siehe 1. StA.
Lehrveranstaltungen:
Pädagogik und Didaktik des Klavierspiels 1,2, SE, 1st., 1 EP, 15 Hörer (Studienzweig Klavier)
Ziel: In einer erfahrungserschließenden Arbeitsweise sollen Ansätze einer Theorie von Klavierunterricht entwickelt werden.
Inhalt: Grundfragen des Klavierunterrichtes
Lehrveranstaltungen:
Einführung in die Kulturgeschichte 1,2, VO, 2 st., 2 EP
Ziel: Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für kulturgeschichtliche Phänomene. Kulturgeschichte als Hintergrund musikalischer Entwicklungen.
Inhalt: Epochen, Brüche und Brennpunkte der Kulturgeschichte in Einzeldarstellungen und im Überblick.
Literaturkunde Orgel 1,2, VO, 2st., 2 EP
Die Lehrveranstaltung dient über die Vermittlung der Kenntnis der Orgel-Literatur hinaus der musi kwissenschaftlichen Aufarbeitung historisch-aufführungspraktischer Probleme.
Lehrveranstaltungen:
Atemübungen für Bläser 1,2, UE, 1st., 1 EP, Einzelunterricht, fallweise Gruppen
Inhalt: Optimierung der Atemtechnik durch Arbeit an Haltung, reflektorischer Atmung, Atemräumen, Atemfluss, Zwerchfelldynamik.
Ziel ist es, durch gute Atemführung ökonomischer mit dem Kraftaufwand für das Blasen umzugehen und die musikalische Gestaltung – auch unter Stressbelastung – zu intensivieren.
Atemübungen für Bläser 1,2 (alternativ), UE, 1st., 1 EP, Einzelunterricht, fallweise Gruppen
Feldenkrais, Körpertraining, Musikalische Körpersprache, Entspannungsübungen, Auftrittscoaching. Individuelle Arbeit zur Vertiefung der kinästhetischen Erfahrung der Atemräume und der Atemvorgänge mit und ohne Instrument.
Atemübungen für Bläser 1,2 (alternativ), UE, 2st., 1 EP, Gruppenunterricht
Atem- und Bewegungsübungen auf der Basis von Qi Gong/Tai Chi.
Orgel für Pianisten 1-4, KE, 1st., 1 EP Einzelunterricht
Einführung in das Orgelspiel und die Orgelliteratur.
Orgel für Cembalisten 1-4, KE, 1st., 1 EP Einzelunterricht
Einführung in das Orgelspiel und die Orgelliteratur.
Rohrbaukunde für Oboe 1-4, UE, 1st., 1 EP
Anleitung zur handwerklich und künstlerisch entsprechenden Herstellung der Oboenrohre.
Rohrbaukunde für Fagott 1-4, UE, 1st., 1 EP
Anleitung zur handwerklich und künstlerisch entsprechenden Herstellung der Fagottrohre.
Künstlerisches, künstlerisch-wissenschaftliches oder wissenschaftliches Projekt nach Angebot, SE, 2-8 st., 2-8 EP
Ziel dieses Wahlfachangebots ist die Möglichkeit zur Realisierung künstlerisch anspruchsvoller, insbesondere fächerübergreifender Projekte.
Inhalt: je nach Angebot
Lehrveranstaltungen:
Einführung in das Musikmanagement, VO, 2st., 2 EP
Ziel: Orientierung im Musikbetrieb, Verständnis für seine Mechanismen, Grundtechniken des Selbst-Managements.
Inhalt: Strukturen, Organisationen, Strategien des Musik-Business, Veranstaltungs-Management, Grundlagen der Rechts- und Berufskunde für Musiker, künstlerisches Selbst-Management.
Lehrveranstaltungen:
Bewegungslehre 1,2 (Haltung und Bewegung für Instrumentalisten und Sänger), UE, 1st., 1 EP, Einzelunterricht, fallweise Gruppen
Integration von Atemlehre und Qi Gong in das Instrumentalspiel. Entwicklung einer natürlichen Spieltechnik durch orientalische Bewegungsschulung, Reflextraining, Wirbelsäulenarbeit und Tiefenentspannung (nach Dr. Usui).
Bewegungslehre 1,2 (Haltung und Bewegung für Instrumentalisten und Sänger/ alternativ), UE, 1st., 1 EP, Einzelunterricht, fallweise Gruppen
Feldenkrais, Körpertraining, Musikalische Körpersprache, Entspannungsübungen, Atemtechnik, Arbeit am Instrument, Auftrittscoaching.
Konzentrationspraxis 1,2, UE, 1st., 1 EP, Einzelunterricht, fallweise Gruppen
Vertiefen und Verbessern der Konzentrationsfähigkeit, Umgang mit Stress, Vor- und Nachbereitung von Prüfungen und Auftritten, Qi Gong, Tai Chi übertragen auf das Musizieren.
Konzentrationspraxis 1,2 (Autogenes Training), UE, 1st., 1 EP, Einzelunterricht, fallweise Gruppen
Entspannte Haltung ist Voraussetzung für freies, ausdrucksvolles Musizieren. Mithilfe des autogenen Trainings lernen wir, seelische, körperliche und geistige Zusammenhänge zu erkennen und bewusst und systematisch Anspannungen, Blockaden (körperlich und seelisch bedingte, wie technische Hemmnisse, Versagensängste, Auftrittsängste,…) zu lösen.
Atem, Stimme und Bewegung nach Hilde Langer-Rühl 1,2, UE, 1st., 1 EP, Einzelunterricht, fallweise Gruppen
Atem- und Körperübungen in Verbindung mit der Stimme erhöhen die Fähigkeit, die eigene Energie wahrzunehmen, sie freier fließen zu lassen und mit den musikalischen Intentionen und Anforderungen in Einklang zu bringen. Die Umsetzung in der Spielpraxis ist Grundlage für effizientes Üben und animierendes Musizieren am Podium.
Funktionelle Entspannung 1,2 (Mein Körper als Instrument – Entspannung, Klang- und Vokalarbeit), UE, 1st., 1 EP, Einzelunterricht, fallweise Gruppen
Die Funktionelle Entspannung ist eine körperorientierte, tiefenpsychologisch fundierte Methode, die über die Schulung der differenzierten Wahrnehmung zu einem bewussteren Umgang mit dem eigenen Körper führt.
Jeder Schwerpunkt zählt 15 ECTS-Punkte
Der Schwerpunkt Orchester, mit seiner Bündelung von theoretischer Vertiefung, Ausbau des persönlichen Repertoires, individuellem Training und Erfahrung im Orchesterspiel, dient der Vorbereitung auf eine Berufslaufbahn als Orchestermusiker.
Lehrveranstaltungen:
Musikgeschichte ausgewählte Kapitel (zum Orchesterrepertoire), SE, 2st., max. 15 Hörer
Ziel: Vertiefte Auseinandersetzung mit für die Orchesterliteratur wesentlichen Werken oder Epochen aus musikhistorischer Sicht.
Inhalt: Wechselnde, exemplarisch ausgewählte Inhalte je nach Angebot.
Formanalyse 2 (zum Orchesterrepertoire), SE, 2st., max. 15 Hörer
Ziel: Vertiefte Auseinandersetzung mit für die Orchesterliteratur wesentlichen Werken oder Epochen aus musikanalytischer Sicht.
Inhalt: Wechselnde, exemplarisch ausgewählte Inhalte je nach Angebot.
Probespieltraining 1,2, UE, 1st., 3-8 Hörer
Ziel und Inhalt wie Orchesterliteratur und Probespieltraining (siehe 2. StA), jedoch mit erhöhten, berufsähnlichen Anforderungen.
Orchesterliteratur (fallweise mit Übungsorchester), UE, 2st., 3-8 Hörer
Ziel: Kenntnis und Bewältigung charakteristischer Orchesterstellen, insbesondere solistischer Stellen.
Inhalt: Studium ausgewählter Orchesterstellen, Realisation nach Möglichkeit auch im Rahmen von Orchesterübungen.
Orchesterproduktion, UE, 2st.,
Ziel: Sicherheit in der Bewältigung im Orchester gestellter Aufgaben.
Inhalt: Orchesterproben und Aufführungen unter Konzertbedingungen.
Der Schwerpunkt Kammermusik, mit seiner Bündelung von theoretischer Vertiefung, Ausbau der Repertoirekenntnis, ensemblerelevantem Verhaltenstraining und Erfahrung im Ensemblespiel, dient der Vorbereitung auf eine Berufslaufbahn als Kammermusiker.
Lehrveranstaltungen:
Musikgeschichte ausgewählte Kapitel (zum Kammermusikrepertoire), SE, 2st., max. 15 Hörer
Ziel: Vertiefte Auseinandersetzung mit für die Kammermusikliteratur wesentlichen Werken oder Epochen aus musikhistorischer Sicht.
Inhalt: Wechselnde, exemplarisch ausgewählte Inhalte je nach Angebot.
Formanalyse 2 (zum Kammermusikrepertoire), SE, 2st., max. 15 Hörer
Ziel: Vertiefte Auseinandersetzung mit für die Kammermusikliteratur wesentlichen Werken oder Epochen aus musikanalytischer Sicht.
Inhalt: Wechselnde, exemplarisch ausgewählte Inhalte je nach Angebot.
Probentechnik und Ensembleführung 1,2, PS, 1st., 3-8 Hörer
Ziel: Fähigkeit Proben effizient zu gestalten und ein Ensemble zu leiten.
Inhalt: Erkennen von Problemen, sachliches Formulieren, Kommunikationsfragen in der kammermusikalischen Probenarbeit.
Kammermusik (Produktion), EU, 2st., 3-8 Hörer
Ziel: Sicherheit in der Bewältigung im Kammermusik-Ensemble gestellter Aufgaben.
Inhalt: Kammermusikproben und Aufführungen unter Konzertbedingungen.
Der Schwerpunkt Alte Musik mit seiner intensivierten Beschäftigung mit Fragen der historischen Aufführungspraxis sowie des historischen Hintergrunds von Musik, Erfahrung mit historischem Instrumentarium sowie Erfahrung im Ensemblemusizieren dient einerseits der persönlichen Vertiefung und Erweiterung der Grundlagen der Interpretation, andererseits der Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit als Solist und Mitglied von Spezialensembles auf dem Gebiet der Alten Musik.
Lehrveranstaltungen:
Instrument der Alten Musik 1-4, KE, 1st.,
Ziel: Erfahrung mit einem historischen Instrument als wesentlicher Quelle historischer Aufführungspraxis, nach Möglichkeit bis zur Spielfähigkeit unter professionellen Anforderungen.
Inhalt: Instrumentalunterricht (siehe zentrales künstlerisches Fach)
Historische Musikpraxis 4,5, EU, 2st., 3-8 Hörer
Ziel und Inhalt siehe 2. und 3. StA, jedoch mit erhöhtem Anspruch
Vokalensemble Alte Musik, EU, 2st., max. 7-8 Hörer
Ziel und Inhalt: Siehe Vokalensemble 1,2 (1. StA), jedoch bezogen auf die Vokalmusik aus Renaissance und Barock. Integrative Lehrveranstaltung in Bezug auf Aufführungspraxis, Tonsatzlehre der Alten Musik, Stil- und Strukturfragen.
Der Schwerpunkt Neue Musik, mit seiner intensivierten Beschäftigung mit Fragen der Ästhetik sowie des historischen Hintergrunds der zeitgenössischen Musik, Erfahrung mit Spieltechniken der Musik der Gegenwart sowie Erfahrung im Ensemblemusizieren dient einerseits der persönlichen Vertiefung und Erweiterung der Grundlagen der Interpretation, andererseits der Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit als Solist und Mitglied von Spezialensembles auf dem Gebiet der Neuen Musik.
Lehrveranstaltungen:
Instrumentale Spieltechniken der Neuen Musik, KE, 1st.,
Ziel: Beherrschung der verschiedenen in der Musik der Gegenwart geforderten Spieltechniken auf dem jeweiligen Instrument.
Inhalt: Unterricht im Ensemble, als Einzelunterricht, aber auch in Form von Workshops und Gastlehrveranstaltungen.
Ensemble Neue Musik (Produktion) 1,2, EU, 2st.,
Ziel: Sicherheit in der Bewältigung jener technischen und interpretatorischen Aufgaben, die sich im Ensemble für Neue Musik stellen.
Inhalt: Proben und Konzertvorbereitungen, Aufführungen.
Ästhetik und Praxis der Neuen Musik 1,2, VU, 2st., 3-15 Hörer
Ziel: Vertrautheit mit den Intentionen, Konzepten und Verfahren gegenwärtigen Musikschaffens und seiner geschichtlichen Bedingungen.
Inhalt: Vertiefte Auseinandersetzung mit konzeptiven, spieltechnischen und kommunikativen Problemen der Musik der Gegenwart und der klassischen Moderne in theoretischer Diskussion und praktischer Erprobung (auch in Aufführungen), auch in Zusammenarbeit mit den Kompositionsklassen und mit Gästen.
Elektronik für Instrumentalisten, UE, 1st.,
Ziel: Bekanntschaft mit Technik und Ästhetik elektronischer Musik, insbesondere elektronische Zuspielung, elektronische Veränderung und elektronische Komposition sowie Live-Elektronik.
Inhalt: Teilnahme an Produktionen und Lehrveranstaltungen des Institutes für Komposition und Elektroakustik.
Der Schwerpunkt Lernen und Lehren dient einerseits der vertieften Auseinandersetzung mit Fragen des musikalischen Lernens, der Vermittlung von Musik und musikalischer Unterweisung, andererseits zielt er auf ein Verständnis für die Komplexität unterrichtlichen Handelns und die Entwicklung pädagogischen Verantwortungsbewusstseins. Er möchte einerseits eine Grundausstattung für pädagogische Tätigkeit vermitteln, andererseits aber Lust auf ein instrumentalpädagogisches Vollstudium machen.
Lehrveranstaltungen:
Elementare Musikpädagogik, SE, 2st.,max. 15 Hörer
Ziel: In einer auf Erfahren und Probieren ausgerichteten Lehrveranstaltung sollen die vielfältigen und vielseitigen Ansätze zu musikalischem Lernen kennengelernt und reflektiert werden, welche die elementare musikalische Erziehung in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat. Ziel ist die Erweiterung der Vorstellung, was Musikunterricht sein kann, die Bereicherung der eigenen musikalischen Lernprozesse und die Anregung zum Transfer des Gelernten in andere Felder der Vermittlung von Musik.
Inhalt: Erprobung von Modellen eines integrativen Musiklernens im Zusammenwirken von Spielen, Singen, Hören, Bewegung und Improvisation, auch unter Einbeziehung anderer Künste.
Didaktische Analyse der Musik, SE, 2st., max. 15 Hörer
Ziel: Entwicklung pädagogischer Ansätze aus der musikalischen Analyse eines Werkes, aber auch umgekehrt eine Erweiterung des musikalischen Verständnisses, die sich aus der Beschäftigung mit einem Werk unter pädagogischen Gesichtspunkten ergibt.
Inhalt: Entdeckung und Ausarbeitung verschiedener Zugangsweisen (Erspielen, Erspüren, Erproben, Nachkonstruieren, Verstehen..) in der pädagogischen Auseinandersetzung mit Musik.
Allgemeine Didaktik des Instrumentalunterrichts 1,2, SE, 2st., max. 15 Hörer
Ziel der Lehrveranstaltung ist, auf der Grundlage der bei den Studierenden vorhandenen Erfahrung mit Unterricht und ihres pädagogischen Vorwissens den Ansatz einer Theorie von Unterricht zu entwickeln. (Unterrichtsprinzip: von der konkreten Erfahrung zur Verallgemeinerung, von dieser wieder zur Anschaulichkeit und damit zu einer Erweiterung des pädagogischen Handlungsspielraums zu gelangen.)
Inhalt: Eine Untersuchung der Voraussetzungen und Bedingungen sowie der Elemente von Unterricht soll Orientierung in der Komplexität unterrichtlichen Geschehens vermitteln; exemplarische Behandlung einzelner Themen, die von den Teilnehmern als wesentlich empfunden werden, z.B. Lehrerverhalten, Kommunikation im Unterricht, Schüler-Lehrer-Beziehung, Ziele, Unterrichtsplanung und Unterrichtsstrategien, Üben, Interpretation, Musik und ihre Vermittelbarkeit etc.
Lernpsychologie, VO, 2st.,
Ziel: Einführung in die Bedingungen menschlichen Lernens und insbesondere des musikalischen Lernens.
Inhalt: Wie funktioniert Lernen? Denken – Lernen – Vergessen. Mentales Lernen. Motorisches Gedächtnis, Mentales Training, Emotionelles Lernen.
Der Schwerpunkt Korrepetition soll Studierenden des Studienzweigs Klavier die Möglichkeit bieten, ihre Fähigkeiten im Zusammenspiel mit anderen Musikern in verschiedensten Formationen zu entwickeln und auszubauen, die dafür notwendigen Techniken zu erlernen und zu üben, und damit eine Erweiterung ihrer beruflichen Chancen zu erzielen.
Lehrveranstaltungen:
Begleitpraxis 1-4, UE, 1st.,
Ziel und Inhalt: siehe 2. StA.
Korrepetition für Pianisten 1-4, KE, 1st.,
Ziel: Erwerb
Inhalt: Vermittlung von Techniken, die im Berufsalltag des pianistischen Begleiters notwendig sind, wie Blattlesen, Vereinfachen, Harmonielesen etc. im unmittelbaren Zusammenhang mit den sich aus der LV Begleitpraxis ergebenden Problemen.
Kammermusik (Produktion), EU, 2st.,
Ziel und Inhalt siehe Lehrveranstaltungen aus Kammermusik (2. StA.)
Der Schwerpunkt Klangforschung bietet den Studierenden die Gelegenheit zum naturwissenschaftlichen Umgang mit Instrument, Klang und Spieltechnik. Dies einerseits im Hinblick auf die Vertiefung persönlicher Interessen, andererseits auch im Hinblick auf ein allenfalls später angestrebtes Doktoratsstudium.
Lehrveranstaltungen:
Musikalische Akustik 2 (Physiologische Akustik und Psychoakustik), VO, 2st.,
Ziel: Wissen um die Funktionsweise und Besonderheiten des menschlichen Gehörs und die damit zusammenhängenden Wahrnehmungsphänomene, sowie die Weiterverarbeitung der Informationen im Gehirn zu "Musik.
Inhalt: Eigenschaften des Schalls, Musikinstrumentenklänge und Klangfarben, Einfluss des Raumes, Funktionsweise des Ohres, Musterhören, Missing Fundamental, Schwebung, Rauhigkeit und Kombinationstöne, Einfluss der Lautstärke auf die Tonhöhenwahrnehmung und der Klangfarbe auf die Lautstärkenwahrnehmung, Maskierung, Formanten, etc. Die Lehrveranstaltung vermittelt den Studierenden die notwendigen Grundlagen um u.U. selbst auf dem Gebiet der Analyse von Musikinstrumentenklängen, der Hörphänomene und Phänomenen der Spielpraxis etc. Experimente und Forschungsarbeiten durchführen zu können.
Akustik und spieltechnische Aspekte der Blas- und Schlaginstrumente, VO, 2st.,
Ziel: Die Lehrveranstaltung ist für Instrumentalisten und Instrumentalpädagogen gedacht, welche sich intensiver mit ihrem Instrument befassen möchten, bzw. genauer über die Eigenschaften ihres Instrumentes Bescheid wissen müssen.
Inhalt: Funktionsweise der Blas- und Schlaginstrumente aus akustischer Sicht im Detail. Einfluss der einzelnen Teile des Instrumentes (Mundstück, Mundrohr, Rohrblatt, Ventile, Mensur, Tonlöcher, Wandstärke, Material, Fell, usw.) auf Klang, Ansprache, Intonation und vor allem die Spieltechnik. Wer beeinflusst wen stärker? Der Musiker das Instrument oder das Instrument den Musiker?
Akustik und spieltechnische Aspekte der Saiteninstrumente, VO, 2st.,
Ziel: Die Lehrveranstaltung ist für Instrumentalisten und Instrumentalpädagogen gedacht, welche sich intensiver mit ihrem Instrument befassen möchten, bzw. genauer über die Eigenschaften ihres Instrumentes Bescheid wissen müssen.
Inhalt: Funktionsweise der Saiteninstrumente (inklusive Klavier) aus akustischer Sicht im Detail. Einfluss der einzelnen Teile des Instrumentes (Bogen, Besaitung, Steg, Stimmstock, Korpus, Resonanzboden, Spreizen, Material, usw.) auf Klang, Ansprache, Intonation und insbesondere der Spieltechnik.
Naturwissenschaftliche Grundlagen der Klangforschung, SE, 2st., max. 15 Hörer
Ziel: samt ihren praktischen Anwendungen in technischen Geräten, mit denen MusikerInnen täglich umgehen müssen. Schwerpunkte sind Verfahren zur Schallaufzeichnung, Speicherung und Wiedergabe, sowie Messverfahren an Musikinstrumenten.
Inhalt: Analoge und digitale Verfahren zur Schallaufzeichnung und Wiedergabe (Schallplatte, Tonband, DAT-Recorder, CD, MiniDisc, CD-ROM, MP3, usw.), Mikrophon, Lautsprecher, Video, TV. Analyse von Musikinstrumentenklängen, Impedanz und Admittanzmessungen. Anwendung von Computermesssystemen im Musikinstrumentenbau.
Akustisches Praktikum „Empirische Forschungsmethoden“, SE, 2st., max. 15 Hörer
Ziel: Die Lehrveranstaltung bietet den Studierenden die Möglichkeit, in kleinen Teams Hörtests und Experimente zur Spieltechnik ihres Instrumentes zu erarbeiten und durchzuführen.
Inhalt: Objektivieren und Verifizieren von subjektiven Erfahrungen. Durchführen und Auswerten von Hörtests und Spieltests mit Musikinstrumenten unter Anleitung des Lehrveranstaltungs-Leiters. Wissenschaftlich korrekte Konzeption und Durchführung von praxisrelevanten Experimenten zur Spieltechnik, dem gewählten Instrument und der Musikwahrnehmung.
Akustisches Praktikum „Klanganalyse und Signalverarbeitung“, SE, 2st., max. 15 Hörer
Ziel: Die Lehrveranstaltung bietet den Studierenden eine Einführung in den aktuellen Stand und die vielfältigen Methoden der Signalverarbeitung zum Zwecke der Analyse von Musikinstrumentenklängen.
Inhalt: Typische Eigenschaften musikalischer Klänge, FFT (Fast Fourier Transformation), Spectrogramm, Wasserfall-Spektren, Synthese. Vergleich, Beurteilung und Abschätzung von Qualitätskriterien wie Intonation, Einschwingverhalten, Klangfarbe, u.a.
Der Schwerpunkt Popularmusik, mit seiner Kombination aus individueller Unterweisung am Instrument der Popularmusik, Jazztheorie sowie insbesondere Erfahrung im Musizieren im Jazz- bzw. Popularmusikensemble dient der Vertiefung und Erweiterung des Verständnisses von Musik und der Grundlagen der persönlichen Interpretation. Er kann auch eine Brücke zur professionellen Betätigung in diesem Bereich (Studium und Beruf) bilden.
Lehrveranstaltungen:
Instrument der Popularmusik 1-4, KE, 1st., Einzelunterricht, fallweise Kleingruppen
Ziel: Einführung in das Jazzspiel am Instrument der Popularmusik.
Inhalt: Jazzpraxis und –theorie, Jazz- bzw. Popularmusik-spezifische Klanggestaltung, Improvisation.
Jazzharmonielehre, VU, 1st., max. 15 Hörer
Ziel: Einführung in die harmonischen Grundlagen Jazz-verwandter Musik.
Inhalt: Grundlagen der Jazzharmonik.
Ensemble Popularmusik, EU, 2st.,
Ziel: Erfahrung im Spiel im Popularmusik-Ensemble.
Inhalt: Ensemblespiel: Artikulation, Intonation, Gestaltung, Improvisation.
Der Schwerpunkt Integrative Bewegungsarbeit kommt der international stei genden Nachfrage von Musikern nach körperorientierten Zusatzausbildungen entgegen. Er zielt auf eine Sensibilisierung und ein Verständnis für die Komplexität der Bewegungsabläufe beim Instrumentalspiel, bei denen physiologische, psychologische und künstlerische Prozesse zusammenwirken.
Lehrveranstaltungen:
Grundlagen der Musikphysiologie, VO, 2st.,
Diese Lehrveranstaltung vermittelt Fachkenntnisse und insbesondere ein angemessenes Problembewusstsein gegenüber der Gesamtthematik des Schwerpunkts.
Angewandte Musikphysiologie 2, VO, 1st.,
Diese Lehrveranstaltung baut auf den entsprechenden Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich auf und führt diese inhaltlich und methodisch weiter.
Körperarbeit: Je 1-2 Sem. Auswahl aus Angebot , UE, 1st.,
Diese Lehrveranstaltungen tragen zur Entwicklung des eigenen Körperbewusstseins bei und schärfen den Blick für Bewegungsabläufe bei anderen. Beschreibung der verschiedenen Angebote siehe „Freie Wahlfächer“.
Musikermedizinische Beratung mit praktischen Übungen , PR, 1st., max. 3 Hörer
Diese Lehrveranstaltung dient der Erörterung von Problemfällen.
Der Schwerpunkt Musikwissenschaft bietet den Studierenden die Gelegenheit zur persönlichen Vertiefung und Erweiterung ihrer Interessen und Fähigkeiten in Bezug auf die wissenschaftliche Beschäftigung mit Musik. Dies ist jedenfalls sinnvoll im Zusammenhang mit der Ausbildung zum praktischen Musiker, andererseits auch im Hinblick auf ein allenfalls später angestrebtes Doktoratsstudium.
Lehrveranstaltungen:
Musikwissenschaftliches Proseminar 1-3, PS, 2st., max. 15 Hörer
Ziel: Einarbeitung in die Methoden und Arbeitsfelder der Musikwissenschaft.
Inhalt: Erarbeitung grundlegender wissenschaftlicher Arbeitstechniken an Hand wechselnder Themen.
Musikwissenschaftliches Seminar nach Angebot, SE, 2st., max. 15 Hörer
Ziel: Vertrautheit mit den Arbeits- und Forschungsmethoden der Musikwissenschaft.
Inhalt: Anwendung wissenschaftlicher Arbeitstechniken und Einführung in die musikwissenschaftliche Forschung an Hand wechselnder Themen.
Der Schwerpunkt Musikmanagement eröffnet einen Einblick in die Strukturen und Funktionsweisen des Musikbetriebes und gibt dem ausübenden Instrumentalisten Orientierung und Anleitung zum effizienteren Verfolgen der eigenen Karriere („Selbstmanagement“). Darüber hinaus vermittelt er Grundkenntnisse erfolgreicher Managementarbeit in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht, ergänzt durch einen Ausblick auf die Kulturphilosophie bzw. Kulturpolitik.
Lehrveranstaltungen:
Musikmanagement 1, VO, 2st.
Inhalt: Die Talentförderung und Künstler-Entwicklung
Etablierte Künstlerbilder (Konzertsolist, Orchestermusiker und Kammermusiker) und ihr Umfeld: Veranstalter, Festivals, Agenturen, Tonträgerproduzenten, Kritiker, Medien, Talentförderungs-Modelle und Engagement-Chancen. Schaffung und Organisation der Rahmenbedingungen für die künstlerische Tätigkeit und kreative Arbeit; Professionelle Präsentation. Neue Künstlerprofile für Solisten und Spezialensembles mit eigenständigem Repertoire. Erstellen eines Personality-Feature und ausloten von career-defining projects.
Inhalt: Der Musiker als Projektmanager
Konzert-Veranstaltungsmanagement und professionelles Engagement
Organisation eines Konzertes bzw. Kleinfestivals, Konzertformat, Projektfinanzierung (Sponsoring, Subvention), Buchhaltung, Personal, Marketing (Werbung, Medien, PR) und alles, was mit dem Engagement eines Künstlers im Zusammenhang steht.
Ensemblemanagement und Tonträgerproduktion
Der Alltag der Ensemble-Organisation, Basisarbeit, Proben, Ensembleaufbau und -präsentation (Prospekte, Briefe schreiben), Ensemble-Geist und Teamtraining. Wie mache ich eine CD-Produktion? Von der Produktplanung bis zur fertigen CD.
Musikmanagement 3, VO, 2st.
Inhalt: Rechtskunde für Musiker
Die berufsrechtlichen Angelegenheiten des internationalen Konzertsolisten, Kammer- und Orchestermusikers: Allgemeines Vertragsrecht, Der Engagement-, Mitwirkungs-, Agentur- bzw. Künstlermanagement-Vertrag, Orchesterdienst- und Substitutenvertrag. Arbeits- und Dienstrecht (Angestellte, freie Dienstverträge, Werkverträge), Steuer- und Sozialrecht. Die wirtschaftliche Verwertung der eigenen künstlerischen Arbeit und deren Rechtsgrundlagen (CD, Konzert, Noten, Unterrichtsmethode). Urheber- und Leistungsschutzrecht, Werknutzungsvertrag, Schallplatten-, Bandübernahms- und Vertriebsvertrag, Namens- und Medienrecht, Verwertungs-Verankerung eines Projektes Einführung in die Arbeit der Verwertungsgesellschaften
Einführung in die Kulturbetriebslehre, VO, 2st.
Ziel: Kenntnis des Aufbaus und des Funktionierens von Kulturbetrieben.
Inhalt: Grundlagen der Kulturbetriebslehre.
Grundlagen der Kulturtheorie , VO, 2st.
Ziel: Eröffnung einer transdisziplinären geistes-, sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Perspektive auf das kulturelle Geschehen.
Inhalt: Elemente, Möglichkeiten und Konzepte einer Kulturtheorie.
1 entfällt für Studierende mit den zentralen künstlerischen Fächern, Klavier, Klavierkammermusik, Klavier-Vokalbegleitung; für Studierende mit dem zentralen künstlerischen Fach Cembalo statt dessen Generalbass für Cembalisten 1,2, KE.