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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2002/03 ausgegeben am 30. Juni 2003 24. Stück

271. Kundmachung der Studienpläne für die Bakkalaureatsstudien Katholische Kirchenmusik und Evangelische Kirchenmusik sowie die Magisterstudien Katholische Kirchenmusik und Evangelische Kirchenmusik.

 

271. Kundmachung der Studienpläne für die Bakkalaureatsstudien Katholische Kirchenmusik und Evangelische Kirchenmusik sowie die Magisterstudien Katholische Kirchenmusik und Evangelische Kirchenmusik.

 Die Studienkommission Katholische und Evangelische Kirchenmusik hat in ihrer Sitzung vom 29.4.2003 die Studienpläne für die Bakkalaureatsstudien Katholische Kirchenmusik und Evangelische Kirchenmusik sowie die Magisterstudien Katholische Kirchenmusik und Evangelische Kirchenmusik beschlossen.

 Diese wurden gemäß § 15 Abs. 3 Universitäts-Studiengesetz (UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997 i.d.g.F., mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003, GZ: 52.352/11-VII/6/2003, nicht untersagt.

 Die Verordnung lautet wie folgt: siehe Anhang

Der Rektor: W. Hasitschka

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck: 

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth

Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: 711 55/DW 6101

 

STUDIENPLAN

Bakkalaureatsstudium Katholische Kirchenmusik

an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Beschluss der Studienkommission für Katholische und Evangelische Kirchenmusik vom 29. April 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003, GZ. 52.352/11-VII/6/2003).

Aufgrund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a.13 des Universitäts-Studiengesetzes, (UniStG) BGBl I Nr. 48/1997 i. d. g. F., wird verordnet:

 

I. Qualifikationsprofil für das Bakkalaureatsstudium „Katholische Kirchenmusik“ und das Magisterstudium „Katholische Kirchenmusik“

Das Studium der Kirchenmusik dient der Bildung der Studierenden durch die Auseinandersetzung mit der Wissenschaft und der Kunst. Es hat die grundlegenden wissenschaftlichen und künstlerischen Kenntnisse und Methoden zu vermitteln, die für die beruflichen Tätigkeiten der Absolventinnen und Absolventen erforderlich sind. Das Studium dient der Heranbildung von hauptamtlichen Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern, die als Organistinnen/Organisten, Chorleiter-innen/Chorleiter, Kantorinnen/Kantoren zur Pflege der Kirchenmusik umfassend befähigt sind. Das Studium soll eine Auseinandersetzung mit der gesamten Kirchenmusik einschließlich der zeitgenössischen Kirchenmusik unter Bedachtnahme auf den aktuellen liturgischen Bezug und die Integration aller Formen der geistlichen Musik in das Leben der Kirche und der Gesellschaft gewährleisten. Ebenso soll die Fähigkeit zur Kommunikation und Flexibilität entwickelt werden. In gleicher Weise ist die außerordentliche Bildungsfunktion der Kirchenmusik im Rahmen des Musiklebens und ihre traditionelle Bindung zur Musikerziehung zu berücksichtigen. Die Ausbildung soll die Studierenden zur Anwendung der erworbenen Kenntnisse in berufsbezogenen Bereichen sowie in anderen oder auch neuen Berufsfeldern befähigen. Gleichfalls ist auf die Tatsache Bezug zu nehmen, dass die Kirchenmusik Österreichs international hoch angesehen ist und das Studium dementsprechend international als attraktiv gilt.

Die wichtigsten Teilgebiete des Studiums sind: Chor und Chorleitung (auch Kinder- und Jugendchor), Stimmbildung/Gesang, Orgel und Improvisation, Hymnologie, liturgisch-theologische Bildung, Gregorianik, Tonsatz und Komposition, Theorie und Geschichte der Musik, Klavier.

1. Berufsfelder

Die Kirchenmusikerin und der Kirchenmusiker sind nach Abschluss des Studiums vor allem tätig als:

·     ChorleiterIn, KapellmeisterIn, OrganistIn, KantorIn und ScholaleiterIn, StimmbildnerIn

·     KomponistIn an zentralen Kirchen (Domen, Stiftskirchen, Stadtkirchen) und Pfarrgemeinden;

      LeiterIn von Kinder- und Jugendgruppen

·     RegionalkantorIn und BezirkskantorIn, KirchenmusikreferentIn bzw. KantorIn einer Diözese

·     LandeskantorIn

·     LehrerIn an Musikuniversitäten, Musikhochschulen, Konservatorien und Musikschulen

·     Kursleitungen diözesan, überregional, etc.

2. Fach und Schlüsselqualifikation

Das Institut für Orgel, Orgelforschung und Kirchenmusik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien strebt die höchstmögliche Ausbildung einer Kirchenmusikerin/ eines Kirchenmusikers an. Das Kirchenmusikstudium ist ein umfassendes Studium und fordert von den Studierenden sowohl kreatives als auch zeitliches Potential. Es setzt sich aus Pflichtfächern, Wahlfächern und Freien Wahlfächern zusammen, die in Form von verschiedenen Lehrveranstaltungstypen wie Einzelunterricht bzw. Kleingruppenunterricht, Vorlesungen, Übungen, Schola, Chor- und Ensemblegesang, Chor- und Orchesterleitung den Studierenden neben inhaltlichen auch fächerübergreifende pädagogische und soziale Fähigkeiten vermitteln. Das Eigenprofil wird in besonderer Weise durch die Bereiche Chorleitung, Gesang, Gregorianik, Liturgisches Orgelspiel und Improvisation sowie Kirchliche Komposition gebildet.

3. Gliederung des Studiums

Das Studium „Katholische und Evangelische Kirchenmusik“ an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist in das Bakkalaureatsstudium für „Katholische Kirchenmusik“ und das darauf aufbauende Magisterstudium für „Katholische Kirchenmusik“ (mit Schwerpunkten Chor- und Ensembleleitung, Orgel und Improvisation, Gesang, Gregorianik, Kirchliche Komposition) gegliedert. Das Bakkalaureatsstudium dauert acht Semester (144 SSt.), das Magisterstudium vier Semester (46 SSt.). Die Gesamtstundenanzahl für das Studium „Katholische und Evangelische Kirchenmusik“ beträgt 190 Semesterstunden.

4. Zulassungsvoraussetzung

Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist die bestandene Zulassungsprüfung in den Bereichen Gehör und Tonsatz, Orgelliteratur und Improvisation, Gesang, Chorleitung und einem Kolloquium über die Studienwahl und Studienperspektiven. Darüber hinaus wird berücksichtigt:

·     Persönlichkeitsprofil

·     Gruppenfähigkeit

·     Innovationsinteresse

I. Abschnitt

§ 1 Zulassungsprüfung für das Bakkalaureatsstudium

      1. Zulassungsvoraussetzungen

      Künstlerische Eignung für die gewählte Studienrichtung

      Instrumentale Vorkenntnisse: Orgel und Klavier

      Nachweis von Kenntnissen der allgemeinen Musiklehre

      Bildungsfähigkeit der Singstimme

      Ausreichende Deutschkenntnisse

      Fähigkeit zum Auftreten vor einer Gruppe

      2. Zulassungsprüfung

      1. Teil

      a) schriftlicher Gehör- und Theorietest:

Kenntnisse aus Musiklehre, Fähigkeiten im Hören von Rhythmen, Intervallen, Dur- und Molldreiklängen, Septimenakkorden in Form von Notendiktaten; Fehler erkennen und gehörmäßiges Wiedererkennen.

      b) Blattsingen:

Nachsingen von Einzeltönen, Intervallen, Zusammenklängen und Melodien; Blattsingen von Tonfolgen ohne Text und einer textierten Melodie (z.B. Chorstimme); Treffen von Intervallen, sowie von Dreiklängen und Umkehrungen innerhalb des Oktavenbereiches von einem gegebenen Ton aus.

      c) Blattspiel auf dem Klavier:

Vom Blattspiel eines einfachen Chorsatzes auf drei Systeme notiert - nach Möglichkeit aus dem geistlichen Repertoire.

      d) Liedlernen:

Erarbeitung eines Kirchenliedes oder eines Kanons mit einem Ensemble nach halbstündiger Vorbereitungszeit.

      2. Teil

      a) Orgelspiel

      Folgendes Programm ist vorzubereiten:

      1) Ein Choralvorspiel von J.S.Bach

2) Eine mittelschwere, nicht choralgebundene Komposition von J.S.Bach oder einem anderen Komponisten des 17. oder 18. Jahrhunderts (ausgenommen J.S.Bach “Acht kleine Praeludien und Fugen“)

      3) Eine Komposition nach freier Wahl

            Beurteilt werden technische Bewältigung und musikalische Gestaltung.

 

 b) Singen

Auswendiger Vortrag eines geistlichen Liedes (etwa im Schwierigkeitsgrad von J.S.Bach: Gesänge zu Schemellis Musicalischem Gesangbuch Nr. 2, 7, 12, 19, 29, 30, 37, 47 und 59 oder C.P.E. Bach: Ausgewählte Geistliche Gesänge oder M. Reger: Geistliche Lieder op. 137) oder einer Arie in deutscher Sprache. Beurteilt werden in erster Linie Ausdrucksfähigkeit und Belastbarkeit der Stimme.

§ 2 Studieneingangsphase

 Im Bakkalaureatsstudium „Katholische Kirchenmusik“ werden die ersten beiden Semester als Studieneingangsphase definiert.

§ 3 Bakkalaureatsarbeiten

 Im Bakkalaureatsstudium sind zwei eigenständige schriftliche Arbeiten im Rahmen von zwei unterschiedlichen Lehrveranstaltungen anzufertigen (eine davon muss fächerübergreifend sein). Jede dieser Arbeiten wird mit 5 ECTS-Punkten bewertet.

      Im Rahmen folgender Lehrveranstaltungen können Bakkalaureatsarbeiten abgefasst werden:

    a) Lehrveranstaltungen aus „Liturgik“

    b) Lehrveranstaltungen aus „Gregorianischer Choral“ oder „Semiologie“

    c) Lehrveranstaltungen aus „Orgelkunde“

    d) Lehrveranstaltungen aus „Repertoire der Kirchenmusik“

§ 4 Stundenausmaß der Lehrveranstaltungen und ECTS-Punkte in Übersicht

      Zentrale künstlerische Fächer 52 Semesterstunden 100 ECTS-Punkte

      Pflichtfächer 78 Semesterstunden 119 ECTS-Punkte

      Freie Wahlfächer 14 Semesterstunden 11 ECTS-Punkte

      Bakkalaureatsarbeiten 10 ECTS-Punkte

      144 Semesterstunden 240 ECTS-Punkte

 

II. Abschnitt

Pflichtfächer und Freie Wahlfächer für das Bakkalaureatsstudium

§ 5 Pflichtfächer

Aus folgenden Pflichtfächern sind zu absolvieren:

Fachbezeichnung Typ SSt. insgesamt ECTS-

Punkte/je Semester

Zentrale künstlerische Fächer
Chor- und Ensembleleitung 1-7 KK 1 7 4
Chorpraktikum (Aufführungen) 1-6 PR 1 6 1
Chorübungen 1-6 UE 4 24 2
Improvisation 1-4 KE 1 4 4
Liturgisches Orgelspiel 1,2 KE 0,5 1 1
Liturgisches Orgelspiel 3-6 UE 0,5 2 1
Orgel 1-8 KE 1 8 4
Pflichtfächer
Choraldirigieren 1,2 KE 1 2 2
Einführung in die Komposition  
(inkl. Formenlehre) 1,2
VO 2 4 3
Einführung in die Komposition  
(inkl.Formenlehre) 3,4
PS 2 4 3
Einführung in das Graduale Romanum 1,2 VO 2 4 2
Gehörbildung 3-6 UE 1 4 2
Hymnologie 1,2 VO 1 2 1
Instrumentenkunde 1,2 VO 2 4 2
Klavier 1-4 KE 1 4 3
Latein 1,2 VO 1 2 1
Liturgik 1,2 VO 1 2 1
Liturgik 3,4 PR 1 2 1
Musikgeschichte 1,2 VO 2 4 2
Orgelkunde 1,2 VA 2 4 2
Partiturspiel und Generalbass 1-4 KE 0,5 2 1
Repertoire der Kirchenmusik 1 VO 2 2 2
Repertoire und Analyse der Kirchenmusik 2 PS 2 2 3
Semiologie 1,2 VO 2 4 2
Stimmbildung 1-8 KE 1 8 3
Tonsatz 1-6 UE 2 12 3
Übungen im Gregorianischen Choral 1-4 UE 1 4 0,5
Übungen zum Deutschen Kirchengesang 1,2 UE 1 2 1

 

§ 6 Freie Wahlfächer

Es sind 14 SSt. Freie Wahlfächer zu besuchen: Der Besuch von folgenden Lehrveranstaltungen wird empfohlen:

Fachbezeichnung Typ SSt. insgesamt ECTS-

Punkte/je Semester

Chorpraktikum 7 PR 1 1 1
Chorübungen 7 UE 4 4 2
Hymnologie 1-4 VO 1 4 1
Kinder- und Jugendstimmbildung 1 UE 1 1 1
Musikgeschichte 3,4 VO 2 4 2
Stimmkunde 1,2 UE 0,5 1 1
Übungen im Gregorianischen Choral 5-8 UE 1 4 0,5

§ 7 Nachweis von Vorkenntnissen

 Die Lehrveranstaltungen der zentralen künstlerischen Fächer sind aufbauend zu absovieren. Voraussetzung für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen aus den zentralen künstlerischen Fächern ist die positive Beurteilung der vorangegangenen Lehrveranstaltungsprüfung aus dem jeweiligen künstlerischen Fach. Weiters sind davon auch folgende Pflichtfächer betroffen:

      Tonsatz 4 ist Voraussetzung für Einführung in die Komposition 1

      Musikgeschichte 2 ist Voraussetzung für Repertoire der Kirchenmusik 1

      Einführung in das Graduale Romanum 2 ist Voraussetzung für Semiologie 1

III. Abschnitt

§ 8 Bakkalaureatsprüfung

Voraussetzung für das Antreten zur kommissionellen Bakkalaureatsprüfung ist die positive Absolvierung sämtlicher Pflichtfächer, der Freien Wahlfächer und die Ablegung von zwei schriftlichen Bakkalaureatsarbeiten. Aus sämtlichen Lehrveranstaltungen sind Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen. Prüfungsmethode und Beurteilungskriterium wird von der Leiterin/dem Leiter der Lehrveranstaltung zu Beginn des Semesters festgelegt.

Die kommissionelle Prüfung umfasst die zentralen künstlerischen Fächer „Chorleitung und Ensembleleitung“ und „Orgel und Improvisation“.

a) Chorleitung und Ensembleleitung (beinhaltet Chorübungen und Chorpraktikum)

 Die Prüfungskandidatin/ der Prüfungskandidat hat ein Programm zu wählen, das 10 Chorstücke (auch einzelne Sätze aus mehrteiligen Kompositionen) mehrerer Epochen, Stile und Gattungen sowie zwei Rezitative (secco, accompagnato) enthält.

 Die kommissionelle Prüfung in Chorleitung und Ensembleleitung findet in zwei Teilen statt, wobei der erste Teil eine Chorprobe und der zweite Teil mit einer öffentlichen Aufführung verbunden ist.

 

b) Orgel und Improvisation

 Die Prüfungskandidatin/der Prüfungskandidat hat ein Programm aus folgenden Werkgruppen zu wählen:

      1) Ein Werk aus der Zeit vor J.S.Bach

2) Zwei Werke von J.S.Bach (im Schwierigkeitsgrad von Praeludium und Fuge f-moll), davon eines choralgebunden im Schwierigkeitsgrad der „Leipziger Choräle“

3) Ein Werk aus dem 19. Jahrhundert (im Schwierigkeitsgrad der Orgelsonaten von F.Mendelssohn)

4) Zwei Werke aus dem 20. bzw. 21. Jahrhundert (im Schwierigkeitsgrad der Orgelsonaten von Paul Hindemith), wovon eines nach 1970 entstanden sein muss.

Eines der Werke der Gruppen 1, 2 und 4 muss eine Cantus firmus-Bearbeitung sein.

Für die Prüfung aus Improvisation (inkl. Liturgischem Orgelspiel) erhält die Kandidatin/der Kandidat zwei Stunden vor der Prüfung die Aufgabenstellung.

 

Abkürzungen

·     ECTS European Credit Transfer System

·     KE Künstlerischer Einzelunterricht

·     KG Künstlerischer Gruppenunterricht

·     KK Künstlerischer Einzel- und Gruppenunterricht

·     PR Praktikum

·     PS Proseminar

·     SE Seminar

·     SSt Semesterstunde

·     UE Übung

·     VA Vorlesung und Praktikum

·     VO Vorlesung

 

STUDIENPLAN

Bakkalaureatsstudium Evangelische Kirchenmusik

an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Beschluss der Studienkommission für Katholische und Evangelische Kirchenmusik vom 29. April 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003, GZ. 52.352/11-VII/6/2003).

Aufgrund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a.13 des Universitäts-Studiengesetzes, (UniStG) BGBl I Nr. 48/1997 i. d. g. F., wird verordnet:

 

I. Qualifikationsprofil für das Bakkalaureatsstudium „Evangelische Kirchenmusik“ und das Magisterstudium „Evangelische Kirchenmusik“

Das Studium der Kirchenmusik dient der Bildung der Studierenden durch die Auseinandersetzung mit der Wissenschaft und der Kunst. Es hat die grundlegenden wissenschaftlichen und künstlerischen Kenntnisse und Methoden zu vermitteln, die für die beruflichen Tätigkeiten der Absolventinnen und Absolventen erforderlich sind. Das Studium dient der Heranbildung von hauptamtlichen Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern, die als Organistinnen/Organisten, Chorleiter-innen/Chorleiter, Kantorinnen/Kantoren zur Pflege der Kirchenmusik umfassend befähigt sind. Das Studium soll eine Auseinandersetzung mit der gesamten Kirchenmusik einschließlich der zeitgenössischen Kirchenmusik unter Bedachtnahme auf den aktuellen liturgischen Bezug und die Integration aller Formen der geistlichen Musik in das Leben der Kirche und der Gesellschaft gewährleisten. Ebenso soll die Fähigkeit zur Kommunikation und Flexibilität entwickelt werden. In gleicher Weise ist die außerordentliche Bildungsfunktion der Kirchenmusik im Rahmen des Musiklebens und ihre traditionelle Bindung zur Musikerziehung zu berücksichtigen. Die Ausbildung soll die Studierenden zur Anwendung der erworbenen Kenntnisse in berufsbezogenen Bereichen sowie in anderen oder auch neuen Berufsfeldern befähigen. Gleichfalls ist auf die Tatsache Bezug zu nehmen, dass die Kirchenmusik Österreichs international hoch angesehen ist und das Studium dementsprechend international als attraktiv gilt.

Die wichtigsten Teilgebiete des Studiums sind: Chor und Chorleitung (auch Kinder- und Jugendchor), Stimmbildung/Gesang, Orgel und Improvisation, Hymnologie, liturgisch-theologische Bildung, Gregorianik, Tonsatz und Komposition, Theorie und Geschichte der Musik, Klavier.

1. Berufsfelder

Die Kirchenmusikerin und der Kirchenmusiker sind nach Abschluss des Studiums vor allem tätig als:

·     ChorleiterIn, KapellmeisterIn, OrganistIn, KantorIn und ScholaleiterIn, StimmbildnerIn

·     KomponistIn an zentralen Kirchen (Domen, Stiftskirchen, Stadtkirchen) und Pfarrgemeinden; LeiterIn von Kinder- und Jugendgruppen

·     RegionalkantorIn und BezirkskantorIn, KirchenmusikreferentIn bzw. KantorIn einer Diözese

·     LandeskantorIn

·     LehrerIn an Musikuniversitäten, Musikhochschulen, Konservatorien und Musikschulen

·     Kursleitungen diözesan, überregional, etc.

2. Fach und Schlüsselqualifikation

Das Institut für Orgel, Orgelforschung und Kirchenmusik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien strebt die höchstmögliche Ausbildung einer Kirchenmusikerin/ eines Kirchenmusikers an. Das Kirchenmusikstudium ist ein umfassendes Studium und fordert von den Studierenden sowohl kreatives als auch zeitliches Potential. Es setzt sich aus Pflichtfächern, Wahlfächern und Freien Wahlfächern zusammen, die in Form von verschiedenen Lehrveranstaltungstypen wie Einzelunterricht bzw. Kleingruppenunterricht, Vorlesungen, Übungen, Schola, Chor- und Ensemblegesang, Chor- und Orchesterleitung den Studierenden neben inhaltlichen auch fächerübergreifende pädagogische und soziale Fähigkeiten vermitteln. Das Eigenprofil wird in besonderer Weise durch die Bereiche Chorleitung, Gesang, Gregorianik, Liturgisches Orgelspiel und Improvisation sowie Kirchliche Komposition gebildet.

3. Gliederung des Studiums

Das Studium „Katholische und Evangelische Kirchenmusik“ an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist in das Bakkalaureatsstudium für „Evangelische Kirchenmusik“ und das darauf aufbauende Magisterstudium für „Evangelische Kirchenmusik“ (mit Schwerpunkten Chor- und Ensembleleitung, Orgel und Improvisation, Gesang, Gregorianik, Kirchliche Komposition) gegliedert. Das Bakkalaureats-studium dauert acht Semester (144 SSt.), das Magisterstudium vier Semester (46 SSt.). Die Gesamtstundenanzahl für das Studium „Evangelische Kirchenmusik“ beträgt 190 Semesterstunden.

 

4. Zulassungsvoraussetzung

Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist die bestandene Zulassungsprüfung in den Bereichen Gehör und Tonsatz, Orgelliteratur und Improvisation, Gesang, Chorleitung und einem Kolloquium über die Studienwahl und Studienperspektiven. Darüber hinaus wird berücksichtigt:

·     Persönlichkeitsprofil

·     Gruppenfähigkeit

·     Innovationsinteresse

I. Abschnitt

§ 1 Zulassungsprüfung für das Bakkalaureatsstudium

      1. Zulassungsvoraussetzungen

      Künstlerische Eignung für die gewählte Studienrichtung

      Instrumentale Vorkenntnisse: Orgel und Klavier

      Nachweis von Kenntnissen der allgemeinen Musiklehre

      Bildungsfähigkeit der Singstimme

      Ausreichende Deutschkenntnisse

      Fähigkeit zum Auftreten vor einer Gruppe

      2. Zulassungsprüfung

      1. Teil

      a) Schriftlicher Gehör- und Theorietest:

Kenntnisse aus Musiklehre, Fähigkeiten im Hören von Rhythmen, Intervallen, Dur- und Molldreiklängen, Septimenakkorden in Form von Notendiktaten; Fehler erkennen und gehörmäßiges Wiedererkennen.

      b) Blattsingen:

Nachsingen von Einzeltönen, Intervallen, Zusammenklängen und Melodien; Blattsingen von Tonfolgen ohne Text und einer textierten Melodie (z.B. Chorstimme); Treffen von Intervallen, sowie von Dreiklängen und Umkehrungen innerhalb des Oktavenbereiches von einem gegebenen Ton aus.

      c) Blattspiel auf dem Klavier:

Vom Blattspiel eines einfachen Chorsatzes auf drei Systeme notiert - nach Möglichkeit aus dem geistlichen Repertoire.

      d) Liedlernen:

Erarbeitung eines Kirchenliedes oder eines Kanons mit einem Ensemble nach halbstündiger Vorbereitungszeit.

      2. Teil

      a) Orgelspiel

Folgendes Programm ist vorzubereiten:

      1) Ein Choralvorspiel von J.S.Bach

2) Eine mittelschwere, nicht choralgebundene Komposition von J.S.Bach oder einem anderen Komponisten des 17. oder 18. Jahrhunderts (ausgenommen J.S.Bach “Acht kleine Praeludien und Fugen“)

      3) Eine Komposition nach freier Wahl

            Beurteilt werden technische Bewältigung und musikalische Gestaltung.

      b) Singen

Auswendiger Vortrag eines geistlichen Liedes (etwa im Schwierigkeitsgrad von J.S.Bach: Gesänge zu Schemellis Musicalischem Gesangbuch Nr. 2, 7, 12, 19, 29, 30, 37, 47 und 59 oder C.P.E. Bach: Ausgewählte Geistliche Gesänge oder M. Reger: Geistliche Lieder op. 137) oder einer Arie in deutscher Sprache. Beurteilt werden in erster Linie Ausdrucksfähigkeit und Belastbarkeit der Stimme.

§ 2 Studieneingangsphase

 Im Bakkalaureatsstudium „Evangelische Kirchenmusik“ werden die ersten beiden Semester als Studieneingangsphase definiert.

§ 3 Bakkalaureatsarbeiten

 Im Bakkalaureatsstudium sind zwei eigenständige schriftliche Arbeiten im Rahmen von zwei unterschiedlichen Lehrveranstaltungen anzufertigen (eine davon muss fächerübergreifend sein). Jede dieser Arbeiten wird mit 5 ECTS-Punkten bewertet.

      Im Rahmen folgender Lehrveranstaltungen können Bakkalaureatsarbeiten abgefasst werden:

a)     Lehrveranstaltungen aus „Liturgik“

b)     Lehrveranstaltungen aus „Hymnologie“

c)     Lehrveranstaltungen aus „Orgelkunde“

d)     Lehrveranstaltungen aus „Repertoire der Kirchenmusik“

§ 4 Stundenausmaß der Lehrveranstaltungen und ECTS-Punkte in Übersicht

      Zentrale künstlerische Fächer 52 Semesterstunden 100 ECTS-Punkte

      Pflichtfächer  78 Semesterstunden 119 ECTS-Punkte

      Freie Wahlfächer 14 Semesterstunden 11 ECTS-Punkte

      Bakkalaureatsarbeiten 10 ECTS-Punkte

      144 Semesterstunden 240 ECTS-Punkte

 

II. Abschnitt

Pflichtfächer und Freie Wahlfächer für das Bakkalaureatsstudium

§ 5 Pflichtfächer

Aus folgenden Pflichtfächern sind zu absolvieren:

Fachbezeichnung Typ SSt. insgesamt ECTS-

Punkte/je Semester

Zentrale künstlerische Fächer
Chor- und Ensembleleitung 1-7 KK 1 7 4
Chorpraktikum (Aufführungen) 1-6 PR 1 6 1
Chorübungen 1-6 UE 4 24 2
Improvisation 1-4 KE 1 4 4
Liturgisches Orgelspiel 1,2 KE 0,5 1 1
Liturgisches Orgelspiel 3-6 UE 0,5 2 1
Orgel 1-8 KE 1 8 4
Pflichtfächer
Einführung in die Komposition  
(inkl. Formenlehre) 1,2
VO 2 4 3
Einführung in die Komposition  
(inkl.Formenlehre) 3,4
PS 2 4 3
Gehörbildung 3-6 UE 1 4 2
Hymnologie 1-4 VO 1 4 1
Instrumentenkunde 1,2 VO 2 4 2
Kirchenkunde 1-4 VO 2 8 2
Klavier 1-4 KE 1 4 3
Liturgik 1-3 VO 2 6 2
Liturgik 4 PS 2 2 2
Musikgeschichte 1,2 VO 2 4 2
Orgelkunde 1,2 VA 2 4 2
Partiturspiel und Generalbass 1-4 KE 0,5 2 1
Repertoire der Kirchenmusik 1 VO 2 2 2
Repertoire und Analyse der Kirchenmusik 2 PS 2 2 3
Stimmbildung 1-8 KE 1 8 3
Tonsatz 1-6 UE 2 12 3
Übungen zur Hymnologie 1,2 UE 2 4 2

 

§ 6 Freie Wahlfächer

Es sind 14 SSt. Freie Wahlfächer zu besuchen: Der Besuch von folgenden Lehrveranstaltungen wird empfohlen:

Fachbezeichnung

Typ

SSt. insgesamt ECTS-

Punkte/je Semester

Chorpraktikum 7 PR 1 1 1
Chorübungen 7 UE 4 4 2
Einführung in das Graduale Romanum1,2 VO 4 8 2
Kinder- und Jugendstimmbildung 1 UE 1 1 1
Kirchenkunde 5 VO 2 2 2
Latein 1,2 VO 1 2 1
Musikgeschichte 3,4 VO 2 4 2
Semiologie 1,2 VO 2 4 2
Stimmkunde 1,2 UE 0,5 1 1
Übungen im Gregorianischen Choral 1 UE 1 1 0,5
Übungen im Gregorianischen Choral 5-8 UE 1 4 0,5

§ 7 Nachweis von Vorkenntnissen

 Die Lehrveranstaltungen der zentralen künstlerischen Fächer sind aufbauend zu absolvieren. Voraussetzung für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen aus den zentralen künstlerischen Fächern ist die positive Beurteilung der vorangegangenen Lehrveranstaltungsprüfung aus dem jeweiligen künstlerischen Fach. Weiters sind davon auch folgende Pflichtfächer betroffen:

      Tonsatz 4 ist Voraussetzung für Einführung in die Komposition 1

      Musikgeschichte 2 ist Voraussetzung für Repertoire der Kirchenmusik 1

      Einführung in das Graduale Romanum 2 ist Voraussetzung für Semiologie 1

III. Abschnitt

§ 8 Bakkalaureatsprüfung

Voraussetzung für das Antreten zur kommissionellen Bakkalaureatsprüfung ist die positive Absolvierung sämtlicher Pflichtfächer, der Freien Wahlfächer und die Ablegung von zwei schriftlichen Bakkalaureatsarbeiten. Aus sämtlichen Lehrveranstaltungen sind Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen. Prüfungsmethode und Beurteilungskriterium wird von der Leiterin/dem Leiter der Lehrveranstaltung zu Beginn des Semesters festgelegt.

Die kommissionelle Prüfung umfasst die zentralen künstlerischen Fächer „Chorleitung und Ensembleleitung“ und „Orgel und Improvisation“.

a) Chorleitung und Ensembleleitung (beinhaltet Chorübungen und Chorpraktikum)

 Die Prüfungskandidatin/ der Prüfungskandidat hat ein Programm zu wählen, das 10 Chorstücke (auch einzelne Sätze aus mehrteiligen Kompositionen) mehrerer Epochen, Stile und Gattungen sowie zwei Rezitative (secco, accompagnato) enthält.

 Die kommissionelle Prüfung in Chorleitung und Ensembleleitung findet in zwei Teilen statt, wobei der erste Teil eine Chorprobe und der zweite Teil mit einer öffentlichen Aufführung verbunden ist.

 

b) Orgel und Improvisation

 Die Prüfungskandidatin/der Prüfungskandidat hat ein Programm aus folgenden Werkgruppen zu wählen:

      1) Ein Werk aus der Zeit vor J.S.Bach

2) Zwei Werke von J.S.Bach (im Schwierigkeitsgrad von Praeludium und Fuge f-moll), davon eines choralgebunden im Schwierigkeitsgrad der „Leipziger Choräle“

3) Ein Werk aus dem 19. Jahrhundert (im Schwierigkeitsgrad der Orgelsonaten von F. Mendelssohn)

4) Zwei Werke aus dem 20. bzw. 21. Jahrhundert (im Schwierigkeitsgrad der Orgelsonaten von Paul Hindemith), wovon eines nach 1970 entstanden sein muss.

Eines der Werke der Gruppen 1, 2 und 4 muss eine Cantus firmus-Bearbeitung sein.

Für die Prüfung aus Improvisation (inkl.Liturgischem Orgelspiel) erhält die Kandidatin/der Kandidat zwei Stunden vor der Prüfung die Aufgabenstellung.

 

Abkürzungen

·     ECTS European Credit Transfer System

·     KE Künstlerischer Einzelunterricht

·     KG Künstlerischer Gruppenunterricht

·     KK Künstlerischer Einzel- und Gruppenunterricht

·     PR Praktikum

·     PS Proseminar

·     SE Seminar

·     SSt Semesterstunde

·     UE Übung

·     VA Vorlesung und Praktikum

·     VO Vorlesung

 

STUDIENPLAN

für das Magisterstudium Katholische Kirchenmusik

an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Beschluss der Studienkommission für Katholische und Evangelische Kirchenmusik vom 29. April 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30.Juni 2003, GZ. 52.352/11-VII/6/2003).

Aufgrund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a.13 des Universitäts-Studiengesetzes, (UniStG) BGBl I Nr. 48/1997 i. d. g. F., wird verordnet:

 

I. Abschnitt

Magisterstudium

für Katholische Kirchenmusik

§ 1 Zulassung zum Magisterstudium

Die Voraussetzung für die Zulassung zum Magisterstudium ist ein abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium für Katholische Kirchenmusik bzw. das Kurzstudium für Katholische Kirchenmusik an einer österreichischen Universität für Musik und darstellende Kunst oder eine fachverwandte, dem Bakkalaureat für Katholische Kirchenmusik vergleichbare akademische Qualifikation.

Die/der Studierende hat mindestens zwei Schwerpunkte für das Magisterstudium Katholische Kirchenmusik zu wählen, wobei einer der beiden „Chorleitung und Ensembleleitung“ oder „Orgel und Improvisation“ sein muss.

Das Magisterstudium für Katholische Kirchenmusik ist in fünf Schwerpunkte eingeteilt:

a) Chorleitung und Ensembleleitung

b) Orgel und Improvisation

c) Gesang

d) Gregorianik

e) Kirchliche Komposition

§ 2 Stundenausmaß der Lehrveranstaltungen und ECTS-Punkte in Übersicht

 Zentrale künstlerische Fächer und

 Pflichtfächer 48 Semesterstunden 94 ECTS-Punkte

 Wahlfächer 3 Semesterstunden 6 ECTS-Punkte

 Freie Wahlfächer 5 Semesterstunden 9 ECTS-Punkte

 Magisterarbeit 11 ECTS-Punkte

      56 Semesterstunden 120 ECTS-Punkte

 

II. Abschnitt

Pflichtfächer, Wahlfächer und Freie Wahlfächer für das Magisterstudium

§ 3 Pflichtfächer

Folgende Pflichtfächer sind zu absolvieren:

A) Schwerpunktstudium „Chorleitung und Ensembleleitung“

Fachbezeichnung Typ SSt. insgesamt ECTS-Punkte/je Semester
Zentrale künstlerische Fächer
Chorleitung und Ensembleleitung 8,9 KK 1 2 4
Chorleitung und Ensembleleitung 10,11 KK 2 4 8
Chorpraktikum (Aufführungen) 7,8 PR 1 2 1
Chorübungen 7,8 UE 4 8 2
Gesang 1,2 KE 1 2 4
Gesang 3,4 KE 2 4 6
Kirchliche Komposition 1,2 KG 1 2 3
Orgel 9,10 KE 1 2 4
Pflichtfächer
Continuospiel (Orgel und Cembalo) 1,2 KE 1 2 1
Geschichte der Kirchenmusik und Literaturkunde 1 VO 2 2 2
Geschichte der Kirchenmusik und Literaturkunde 2 SE 2 2 2
Klavier 5,6 KE 1 2 3
Partiturspiel 5,6 KE 1 2 2

B) Schwerpunktstudium „Orgel und Improvisation“

Fachbezeichnung Typ SSt. insgesamt ECTS-Punkte/je Semester
Zentrale künstlerische Fächer
Orgel 9,10 KE 1 2 4
Orgel 11,12 KE 2 4 6
Chorleitung und Ensembleleitung 8,9 KK 1 2 4
Improvisation 5-8 KE 1 4 4
Kirchliche Komposition 1,2 KG 1 2 3
Pflichtfächer
Chorpraktikum (Aufführungen) 7,8 PR 1 2 1
Chorübungen 7,8 UE 4 8 2
Continuospiel (Orgel und Cembalo) 1,2 KE 1 2 1
Geschichte der Kirchenmusik und Literaturkunde 1 VO 2 2 2
Geschichte der Kirchenmusik und Literaturkunde 2 SE 2 2 2
Klavier 5,6 KE 1 2 3
Partiturspiel 5,6 KE 1 2 2

 

C) Schwerpunktstudium „Gesang“

Fachbezeichnung Typ SSt. insgesamt ECTS-Punkte/je Semester
Zentrale künstlerische Fächer
Gesang 1-4 KE 2 8 6
Chorleitung und Ensembleleitung 8,9 KK 1 2 4
Kirchliche Komposition 1,2 KG 1 2 3
Orgel 9,10 KE 1 2 4
Praktikum (Ensemblegesang) 1,2 PR 1 2 1
Pflichtfächer
Chorpraktikum (Aufführungen) 7,8 PR 2 4 1
Chorübungen 7,8 UE 4 8 2
Continuospiel (Orgel und Cembalo) 1,2 KE 1 2 1
Geschichte der Kirchenmusik und Literaturkunde 1 VO 2 2 2
Geschichte der Kirchenmusik und Literaturkunde 2 SE 2 2 2
Klavier 5,6 KE 1 2 3
Partiturspiel 5,6 KE 1 2 2
Stilkunde für SängerInnen 1,2 VU 1 2 1

D) Schwerpunktstudium „Gregorianik“

Fachbezeichnung Typ SSt. insgesamt ECTS-Punkte/je Semester
Zentrale künstlerische Fächer
Gregorianik (Dirigieren) 1-4 KB 1 4 2
Gregorianik (Repertoire) 1-4 VU 1 4 1
Chorleitung und Ensembleleitung 8,9 KK 1 2 4
Gesang 1-4 KE 1 4 4
Kirchliche Komposition 1,2 KG 1 2 3
Orgel 9,10 KE 1 2 4
Pflichtfächer
Chorpraktikum (Aufführungen) 7,8 PR 1 2 1
Chorübungen 7,8 UE 4 8 2
Continuospiel (Orgel und Cembalo) 1,2 KE 1 2 1
Geschichte der Kirchenmusik und Literaturkunde 1 VO 2 2 2
Geschichte der Kirchenmusik und Literaturkunde 2 SE 2 2 2
Gregorianische Paläographie 1,2 VU 1 2 1
Klavier 5,6 KE 1 2 3
Partiturspiel 5,6 KE 1 2 3

 

E) Schwerpunktstudium „Kirchliche Komposition“

Fachbezeichnung Typ SSt. insgesamt ECTS-Punkte/je Semester
Zentrale künstlerische Fächer
Kirchliche Komposition 1-4 KK 1 4 4
Chorleitung und Ensembleleitung 8,9 KK 1 1 4
Orgel 9,10 KE 1 2 4
Praktikum 1,2 PR 1,5 3 2
Privatissimum 1,2 PV 1 2 2
Pflichtfächer
Chorpraktikum (Aufführungen) 7,8 PR 1 2 1
Chorübungen 7,8 UE 4 8 2
Continuospiel(Orgel und Cembalo) 1,2 KE 1 2 1
Geschichte der Kirchenmusik und Literaturkunde 1 VO 2 2 2
Geschichte der Kirchenmusik und Literaturkunde 2 SE 2 2 2
Klavier 5,6 KE 1 2 3
Partiturspiel 5,6 KE 1 2 2
Stimmbildung 9,10 KE 1 2 3

§ 3 Wahlfächer

Aus folgenden Fächern sind 3 Semesterstunden nach Wahl des/der Studierenden zu besuchen:

Fachbezeichnung Typ SSt.. insgesamt ECTS-Punkte/je Semester
Gregorianik SE 1 1 2
Gregorianische Paläographie 1,2 VU 1 2 1
Hymnologie 5 VO 1 1 1
Kinder- und Jugendstimmbildung 1 UE 1 1 3
Literaturkunde Gesang VO 1 1 1
Liturgik katholisch SE 2 2 2
Neues Geistliches Lied 1 UE 1 1 1
Orgelkunde 3 VO 2 2 2
Stimmkunde und Stimmhygiene 1 VO 1 1 1

 

§ 4 Freie Wahlfächer

Es sind Freie Wahlfächer im Ausmaß von 5 Semesterstunden zu besuchen. Der Besuch von folgenden Lehrveranstaltungen wird empfohlen:

Fachbezeichnung Typ SSt.. insgesamt ECTS-Punkte/je Semester
Exkursion UE 1 1 1
Gastkurs UE 1 1 2
Hymnologie kath.3,4 PS 2 4 2
Orgelkunde 4 PS 2 2 2
Partiturspiel 7,8 KE 1 2 2
Praktikum (nur für Schwerpunktstudium Chorleitung und Ensembleleitung, Orgel sowie für Gregorianik) PR 3 3 6
Stimmbildung 11,12 KE 1 2 3

II. Abschnitt

Prüfungsordnung für das Magisterstudium

Katholische Kirchenmusik

Voraussetzung für das Antreten zur kommissionellen Magisterprüfung ist die positive Absolvierung sämtlicher Pflichtfächer, der Wahlfächer und der Freien Wahlfächer. Aus sämtlichen Lehrver-anstaltungen sind Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen. Prüfungsmethode und Beurteilungs-kriterium wird von der Leiterin/dem Leiter der Lehrveranstaltung zu Beginn des Semesters festgelegt.

§ 4 Künstlerische Magisterarbeit

Im Magisterstudium ist eine künstlerische Magisterarbeit zu schaffen, wobei § 65a Abs.2 UniStG sinngemäß anzuwenden ist, sodass neben dem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch ein schriftlicher Teil zu verfassen ist, der den künstlerischen Teil zu erläutern hat. Der künstlerische Teil der Magisterarbeit ist in Form einer eigenen öffentlichen Aufführung zu präsentieren.

Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Magisterarbeit eine Magisterarbeit gemäß § 61a UniStG aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Fächer zu verfassen.

§ 5 Kommissionelle Prüfungen in den Schwerpunktfächern

      a) Chorleitung und Ensembleleitung

Die Kandidatin/der Kandidat hat ein Programm zu wählen, das vier Werke mehrerer Epochen, Stile und Gattungen enthält im Schwierigkeitsgrad etwa von Palestrina-Messen, Schütz-Geistliche Chormusik, Bach-Kantaten, Haydn-Messen, Motetten von Bruckner und Brahms, J.N.David-Missa choralis, Hugo Distler-Geistliche Chormusik.

Die kommissionelle Magisterprüfung für Chorleitung und Ensembleleitung findet in zwei Teilen statt, wobei der erste Teil eine Chorprobe und zweite Teil mit einer öffentlichen Aufführung verbunden ist. Das Antreten zur öffentlichen Prüfung ist nur bei positiver Beurteilung des ersten Teiles der Magisterprüfung (Chorprobe) möglich. Eines der Werke der öffentlichen Prüfung ist von der Kandidatin/dem Kandidaten eigenständig zu erarbeiten.

 

 b) Orgel und Improvisation

      Die Kandidatin/der Kandidat hat ein Programm aus folgenden Werkgruppen zu wählen:

1) Zwei Werke aus der Zeit bis zum 18. Jahrhundert unterschiedlicher Stilbereiche, ausgenommen J.S.Bach

      2) Werke von J.S.Bach:

      a) ein freies Werk

      b) eine Triosonate

      c) Choralbearbeitung(en) – Mindestdauer 10 Minuten

      3) Ein repräsentatives Werk aus dem 19. Jahrhundert

4) Ein repräsentatives Werk des 20. Jahrhunderts (im Schwierigkeitsgrad der Fronleichnamsstücke von Anton Heiller)

      5) Ein Werk, das nach 1970 entstanden ist

Eines der Werke der Gruppen 1, 3, 4 oder 5 muss eine Cantus firmus-Bearbeitung sein.

Für die Prüfung aus Improvisation erhält die Kandidatin/der Kandidat vier Stunden vor der Prüfung eines oder mehrere Themen, die in einer vorgegebenen Aufgabenstellung improvisatorisch behandelt werden müssen. Themenauswahl und Aufgabenstellung erfolgen durch die/den Lehrerin/Lehrer in zentralen künstlerischen Fach Orgel.

Die kommissionelle Magisterprüfung für Orgel und Improvisation wird in zwei Teilen durchgeführt, wobei ein Teil nach Möglichkeit im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung stattfindet. Ein Werk der öffentlichen Prüfung muss von der Kandidatin/dem Kandidaten eigenständig erarbeitet werden.

      c) Gesang

Die Kandidatin/der Kandidat hat ein Programm zu wählen, das acht Werke aus dem Repertoire der Kirchenmusik mehrerer Epochen, Stile und Gattungen enthält, darunter eine Arie aus einer barocken Kantate, ein geistlich romantisches Lied, eine zeitge-nössische Komposition; weiters werden empfohlen: ein Solopart aus einer Messe und ein Vortrag eines solistischen gregorianischen Gesanges aus den Propriumsgesängen der Messe im melismatischen Vertonungsstil (Graduale, Alleluia, Tractus oder Offertorium).

Die kommissionelle Magisterprüfung Gesang findet in zwei Teilen statt, wobei ein Teil mit einer öffentlichen Aufführung verbunden ist. Das Antreten zur öffentlichen Prüfung ist nur bei positiver Beurteilung des ersten Teiles der Magisterprüfung möglich. Eines der Werke der öffentlichen Prüfung ist von der Kandidatin/dem Kandidaten eigenständig zu erar-beiten.

      d) Gregorianik

Die Prüfung im zentralen künstlerischen Fach Gregorianik besteht aus einem internen und einem öffentlichen Teil.

Im ersten Teil sind acht bis zehn gregorianische Gesänge verschiedener Gattungen mit einer Schola und einer Solistin/einem Solisten einzuüben, zu singen und zu analysieren. (Inkl. Übersetzung, liturgische Funktion sowie Form und semiologischer Befund.)

Der zweite Teil ist die Gestaltung eines Gottesdienstes mit gregorianischen Gesängen aus dem Proprium und Ordinarium der Tagesmesse aus der Zeit des jeweiligen Kirchenjahres (mindestens acht Gesänge) als Dirigentin/Dirigent und Kantorin/Kantor oder eines geistlichen Konzertes. Bei einem geistlichen Konzert sind mindestens zehn Gesänge verschiedener Gattungen der Messe und des Offiziums (inkl. Graduale oder Responsorium prolixum) aufzuführen.

Eine repräsentative Anzahl von Gesängen der öffentlichen Diplomprüfung sind eigenständig einzustudieren.

      e) Kirchliche Komposition

Die kommissionelle Prüfung Kirchliche Komposition findet in zwei Teilen statt. Für den ersten Teil hat die Kandidatin/der Kandidat im Rahmen einer 3-stündigen Klausurarbeit ein Werk über ein gegebenes Thema zu komponieren, wobei auch liturgische Aspekte zu berücksichtigen sind. Themenauswahl und Aufgabenstellung erfolgen durch die/den Lehrerin/Lehrer für Kirchliche Komposition.

Für den zweiten Teil hat die Kandidatin/der Kandidat mindestens drei Kompositionen vorzulegen, darunter ein größeres in Vokal- und Instrumentalbesetzung. Dieser Teil der Prüfung soll nach Möglichkeit mit einer öffentlichen Aufführung verbunden sein. In jedem Fall findet ein informatives Gespräch der Kommission mit der Kandidatin/ dem Kandidaten über ihre/seine Arbeit statt.

Für alle Schwerpunktprüfungen gilt:

Werden mehr als zwei Schwerpunktstudien gewählt, muss die Magisterprüfung in den noch zusätzlich gewählten Schwerpunkten keine öffentliche Aufführung beinhalten.

 

Abkürzungen

·     ECTS European Credit Transfer System

·     KB künstlerischer Einzelunterricht und Übung

·     KE künstlerischer Einzelunterricht

·     KG künstlerischer Gruppenunterricht

·     KK künstlerischer Einzel- und Gruppenunterricht

·     PR Praktikum

·     PS Proseminar

·     SE Seminar

·     SSt  Semesterstunde

·     UE Übung

·     VO Vorlesung

·     VU Vorlesung und Übung

 

STUDIENPLAN

für das Magisterstudium Evangelische Kirchenmusik

an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Beschluss der Studienkommission für Katholische und Evangelische Kirchenmusik vom 29. April 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003, (GZ. 52.352/11-VII/6/2003).

Aufgrund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a.13 des Universitäts-Studiengesetzes, (UniStG) BGBl I Nr. 48/1997 i. d. g. F., wird verordnet:

 

I. Abschnitt

Magisterstudium

für Evangelische Kirchenmusik

§ 1 Zulassung zum Magisterstudium

Die Voraussetzung für die Zulassung zum Magisterstudium ist ein abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium für Evangelische Kirchenmusik bzw. das Kurzstudium für Evangelische Kirchenmusik an einer österreichischen Universität für Musik und darstellende Kunst oder eine fachverwandte, dem Bakkalaureat für Evangelische Kirchenmusik vergleichbare akademische Qualifikation.

Die/der Studierende hat mindestens zwei Schwerpunkte für das Magisterstudium Evangelische Kirchenmusik zu wählen, wobei einer der beiden „Chorleitung und Ensembleleitung“ oder „Orgel und Improvisation“ sein muss.

Das Magisterstudium für Evangelische Kirchenmusik ist in fünf Schwerpunkte eingeteilt:

      a) Chorleitung und Ensembleleitung

      b) Orgel und Improvisation

      c) Gesang

      d) Gregorianik

      e) Kirchliche Komposition

§ 2 Stundenausmaß der Lehrveranstaltungen und ECTS-Punkte in Übersicht

      Zentrale künstlerische Fächer und

      Pflichtfächer 48 Semesterstunden 94 ECTS-Punkte

      Wahlfächer 3 Semesterstunden 6 ECTS-Punkte

      Freie Wahlfächer 5 Semesterstunden 9 ECTS-Punkte

      Magisterarbeit 11 ECTS-Punkte

      56 Semesterstunden 120 ECTS-Punkte

 

II. Abschnitt

Pflichtfächer, Wahlfächer und Freie Wahlfächer für das Magisterstudium

§ 3 Pflichtfächer

Folgende Pflichtfächer sind zu absolvieren:

A) Schwerpunktstudium „Chorleitung und Ensembleleitung“

Fachbezeichnung Typ SSt. insgesamt ECTS-Punkte/je Semester
Zentrale künstlerische Fächer
Chorleitung und Ensembleleitung 8,9 KK 1 2 4
Chorleitung und Ensembleleitung 10,11 KK 2 4 8
Chorpraktikum (Aufführungen) 7,8 PR 1 2 1
Chorübungen 7,8 UE 4 8 2
Gesang 1,2 KE 1 2 4
Gesang 3,4 KE 2 4 6
Kirchliche Komposition 1,2 KG 1 2 3
Orgel 9,10 KE 1 2 4
Pflichtfächer
Continuospiel (Orgel und Cembalo) 1,2 KE 1 2 1
Geschichte der Kirchenmusik und Literaturkunde 1 VO 2 2 2
Geschichte der Kirchenmusik und Literaturkunde 2 SE 2 2 2
Klavier 5,6 KE 1 2 3
Partiturspiel 5,6 KE 1 2 2

B) Schwerpunktstudium „Orgel und Improvisation“

Fachbezeichnung Typ SSt. insgesamt ECTS-Punkte/je Semester
Zentrale künstlerische Fächer
Orgel 9,10 KE 1 2 4
Orgel 11,12 KE 2 4 6
Chorleitung und Ensembleleitung 8,9 KK 1 2 4
Improvisation 5-8 KE 1 4 4
Kirchliche Komposition 1,2 KG 1 2 3
Pflichtfächer
Chorpraktikum (Aufführungen) 7,8 PR 1 2 1
Chorübungen 7,8 UE 4 8 2
Continuospiel (Orgel und Cembalo) 1,2 KE 1 2 1
Geschichte der Kirchenmusik und Literaturkunde 1 VO 2 2 2
Geschichte der Kirchenmusik und Literaturkunde 2 SE 2 2 2
Klavier 5,6 KE 1 2 3
Partiturspiel 5,6 KE 1 2 2

 

C) Schwerpunktstudium „Gesang“

Fachbezeichnung Typ SSt. insgesamt ECTS-Punkte/je Semester
Zentrale künstlerische Fächer
Gesang 1-4 KE 2 8 6
Chorleitung und Ensembleleitung 8,9 KK 1 2 4
Kirchliche Komposition 1,2 KG 1 2 3
Orgel 9,10 KE 1 2 4
Praktikum (Ensemblegesang) 1,2 PR 1 2 1
Pflichtfächer
Chorpraktikum (Aufführungen) 7,8 PR 2 4 1
Chorübungen 7,8 UE 4 8 2
Continuospiel (Orgel und Cembalo) 1,2 KE 1 2 1
Geschichte der Kirchenmusik und Literaturkunde 1 VO 2 2 2
Geschichte der Kirchenmusik und Literaturkunde 2 SE 2 2 2
Klavier 5,6 KE 1 2 3
Partiturspiel 5,6 KE 1 2 2
Stilkunde für SängerInnen 1,2 VU 1 2 1

D) Schwerpunktstudium „Gregorianik“

Fachbezeichnung Typ SSt. insgesamt ECTS-Punkte/je Semester
Zentrale künstlerische Fächer
Gregorianik (Dirigieren) 1-4 KB 1 4 2
Gregorianik (Repertoire) 1-4 VU 1 4 1
Chorleitung und Ensembleleitung 8,9 KK 1 2 4
Gesang 1-4 KE 1 4 4
Kirchliche Komposition 1,2 KG 1 2 3
Orgel 9,10 KE 1 2 4
Pflichtfächer
Chorpraktikum (Aufführungen) 7,8 PR 1 2 1
Chorübungen 7,8 UE 4 8 2
Continuospiel (Orgel und Cembalo) 1,2 KE 1 2 1
Geschichte der Kirchenmusik und Literaturkunde 1 VO 2 2 2
Geschichte der Kirchenmusik und Literaturkunde 2 SE 2 2 2
Gregorianische Paläographie 1,2 VU 1 2 1
Klavier 5,6 KE 1 2 3
Partiturspiel 5,6 KE 1 2 3

 

E) Schwerpunktstudium „Kirchliche Komposition“

Fachbezeichnung Typ SSt. insgesamt ECTS-Punkte/je Semester
Zentrale künstlerische Fächer
Kirchliche Komposition 1-4 KK 1 4 4
Chorleitung und Ensembleleitung 8,9 KK 1 1 4
Orgel 9,10 KE 1 2 4
Praktikum 1,2 PR 1,5 3 2
Privatissimum 1,2 PV 1 2 2
Pflichtfächer
Chorpraktikum (Aufführungen) 7,8 PR 1 2 1
Chorübungen 7,8 UE 4 8 2
Continuospiel(Orgel und Cembalo) 1,2 KE 1 2 1
Geschichte der Kirchenmusik und Literaturkunde 1 VO 2 2 2
Geschichte der Kirchenmusik und Literaturkunde 2 SE 2 2 2
Hymnologie 5 PS 1 1 1
Klavier 5,6 KE 1 2 3
Liturgik 5,6 SE 1 2 2
Partiturspiel 5,6 KE 1 2 2
Stimmbildung 9,10 KE 1 2 3

§ 3 Wahlfächer

Aus folgenden Fächern sind 3 Semesterstunden nach Wahl des/der Studierenden zu besuchen:

Fachbezeichnung Typ SSt. insgesamt ECTS-Punkte/je Semester
Hymnologie 5 PS 1 1 1
Kinder- und Jugendstimmbildung 1 UE 1 1 3
Literaturkunde Gesang VO 1 1 1
Liturgik 5,6 SE 1 2 1
Liturgik evangelisch SE 2 2 2
Neues Geistliches Lied 1 UE 1 1 1
Stimmkunde und Stimmhygiene 1 VO 1 1 1

 

§ 4 Freie Wahlfächer

Es sind Freie Wahlfächer im Ausmaß von 5 Semesterstunden zu besuchen. Der Besuch von folgenden Lehrveranstaltungen wird empfohlen:

Fachbezeichnung Typ SSt. insgesamt ECTS-Punkte/je Semester
Exkursion UE 1 1 1
Gastkurs UE 1 1 2
Hymnologie katholisch 3,4 PS 2 4 2
Orgelkunde 4 PS 2 2 2
Partiturspiel 7,8 KE 1 2 2
Praktikum (nur für Schwerpunktstudium Chorleitung und Ensembleleitung, Orgel sowie für Gregorianik) PR 3 3 6
Stimmbildung 11,12 KE 1 2 3

II. Abschnitt

Prüfungsordnung für das Magisterstudium

Evangelische Kirchenmusik

Voraussetzung für das Antreten zur kommissionellen Magisterprüfung ist die positive Absolvierung sämtlicher Pflichtfächer, der Wahlfächer und der Freien Wahlfächer. Aus sämtlichen Lehrveran-staltungen sind Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen. Prüfungsmethode und Beurteilungskriterium wird von der Leiterin/dem Leiter der Lehrveranstaltung zu Beginn des Semesters festgelegt.

§ 4 Künstlerische Magisterarbeit

Im Magisterstudium ist eine künstlerische Magisterarbeit zu schaffen, wobei § 65a Abs.2 UniStG sinngemäß anzuwenden ist, sodass neben dem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch ein schriftlicher Teil zu verfassen ist, der den künstlerischen Teil zu erläutern hat. Der künstlerische Teil der Magisterarbeit ist in Form einer eigenen öffentlichen Aufführung zu präsentieren.

Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Magisterarbeit eine Magisterarbeit gemäß § 61a UniStG aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Fächer zu verfassen.

§ 5 Kommissionelle Prüfungen in den Schwerpunktfächern

      a) Chorleitung und Ensembleleitung

Die Kandidatin/der Kandidat hat ein Programm zu wählen, das vier Werke mehrerer Epochen, Stile und Gattungen enthält im Schwierigkeitsgrad etwa von Palestrina-Messen, Schütz-Geistliche Chormusik, Bach-Kantaten, Haydn-Messen, Motetten von Bruckner und Brahms, J.N.David-Missa Choralis, Hugo Distler-Geistliche Chormusik.

Die kommissionelle Magisterprüfung für Chorleitung und Ensembleleitung findet in zwei Teilen statt, wobei der erste Teil eine Chorprobe und zweite Teil mit einer öffentlichen Aufführung verbunden ist. Das Antreten zur öffentlichen Prüfung ist nur bei positiver Beurteilung des ersten Teiles der Magisterprüfung (Chorprobe) möglich. Eines der Werke der öffentlichen Prüfung ist von der Kandidatin/dem Kandidaten eigenständig zu erarbeiten.

 

 b) Orgel und Improvisation

         Die Kandidatin/der Kandidat hat ein Programm aus folgenden Werkgruppen zu wählen:

1) Zwei Werke aus der Zeit bis zum 18. Jahrhundert unterschiedlicher Stilbereiche, ausgenommen J.S.Bach

      2) Werke von J.S.Bach:

      a) ein freies Werk

      b) eine Triosonate

      c) Choralbearbeitung(en) – Mindestdauer 10 Minuten

      3) Ein repräsentatives Werk aus dem 19. Jahrhundert

4) Ein repräsentatives Werk des 20. Jahrhunderts (im Schwierigkeitsgrad der Fronleichnamsstücke von Anton Heiller)

      5) Ein Werk, das nach 1970 entstanden ist

Eines der Werke der Gruppen 1, 3, 4 oder 5 muss eine Cantus firmus-Bearbeitung sein.

Für die Prüfung aus Improvisation erhält die Kandidatin/der Kandidat vier Stunden vor der Prüfung eines oder mehrere Themen, die in einer vorgegebenen Aufgabenstellung improvisatorisch behandelt werden müssen. Themenauswahl und Aufgabenstellung erfolgen durch die/den Lehrerin/Lehrer des zentralen künstlerischen Faches Orgel.

Die kommissionelle Magisterprüfung für Orgel und Improvisation wird in zwei Teilen durchgeführt, wobei ein Teil nach Möglichkeit im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung stattfindet. Ein Werk der öffentlichen Prüfung muss von der Kandidatin/dem Kandidaten eigenständig erarbeitet werden.

      c) Gesang

Die Kandidatin/der Kandidat hat ein Programm zu wählen, das acht Werke aus dem Repertoire der Kirchenmusik mehrerer Epochen, Stile und Gattungen enthält, darunter eine Arie aus einer barocken Kantate, ein geistlich romantisches Lied, eine zeitgenössische Komposition; weiters werden empfohlen: ein Solopart aus einer Messe und ein Vortrag eines solistischen gregorianischen Gesanges aus den Propriumsgesängen der Messe im melismatischen Vertonungsstil (Graduale, Alleluia, Tractus oder Offertorium).

Die kommissionelle Magisterprüfung Gesang findet in zwei Teilen statt, wobei ein Teil mit einer öffentlichen Aufführung verbunden ist. Das Antreten zur öffentlichen Prüfung ist nur bei positiver Beurteilung des ersten Teiles der Magisterprüfung möglich. Eines der Werke der öffentlichen Prüfung ist von der Kandidatin/dem Kandidaten eigenständig zu erarbeiten.

      d) Gregorianik

Die Prüfung im zentralen künstlerischen Fach Gregorianik besteht aus einem internen und einem öffentlichen Teil.

Im ersten Teil sind acht bis zehn gregorianische Gesänge verschiedener Gattungen mit einer Schola und einer Solistin/einem Solisten einzuüben, zu singen und zu analysieren. (Inkl. Übersetzung, liturgische Funktion sowie Form und semiologischer Befund.)

Der zweite Teil ist die Gestaltung eines Gottesdienstes mit gregorianischen Gesängen aus dem Proprium und Ordinarium der Tagesmesse aus der Zeit des jeweiligen Kirchenjahres (mindestens acht Gesänge) als Dirigentin/Dirigent und Kantorin/Kantor oder eines geistlichen Konzertes. Bei einem geistlichen Konzert sind mindestens zehn Gesänge verschiedener Gattungen der Messe und des Offiziums (inkl. Graduale oder Responsorium prolixum) aufzuführen.

Eine repräsentative Anzahl von Gesängen der öffentlichen Diplomprüfung sind eigenständig einzustudieren.

      e) Kirchliche Komposition

Die kommissionelle Prüfung Kirchliche Komposition findet in zwei Teilen statt. Für den ersten Teil hat die Kandidatin/der Kandidat im Rahmen einer 3-stündigen Klausurarbeit ein Werk über ein gegebenes Thema zu komponieren, wobei auch liturgische Aspekte zu berücksichtigen sind. Themenauswahl und Aufgabenstellung erfolgen durch den Professor/die Professorin für Kirchliche Komposition.

Für den zweiten Teil hat die Kandidatin/der Kandidat mindestens drei Kompositionen vorzulegen, darunter ein größeres in Vokal- und Instrumentalbesetzung. Dieser Teil der Prüfung soll nach Möglichkeit mit einer öffentlichen Aufführung verbunden sein. In jedem Fall findet ein informatives Gespräch der Kommission mit der Kandidatin/ dem Kandidaten über ihre/seine Arbeit statt.

Für alle Schwerpunktprüfungen gilt:

Werden mehr als zwei Schwerpunktstudien gewählt, muss die Magisterprüfung in den noch zusätzlich gewählten Schwerpunkten keine öffentliche Aufführung beinhalten.

 

Abkürzungen

·     ECTS European Credit Transfer System

·     KB Künstlerischer Einzelunterricht und Übung

·     KE Künstlerischer Einzelunterricht

·     KG Künstlerischer Gruppenunterricht

·     KK Künstlerischer Einzel- und Gruppenunterricht

·     PR Praktikum

·     PS Proseminar

·     SE Seminar

·     SSt Semesterstunde

·     UE Übung

·     VO Vorlesung

·     VU Vorlesung und Übung