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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2002/03 ausgegeben am 30. Juni 2003 21. Stück

265. Kundmachung der Studienpläne für die Bakkalaureatsstudien Bildtechnik und Kamera, Buch und Dramaturgie, Produktion, Regie und Schnitt sowie die Magisterstudien Bildtechnik und Kamera, Buch und Dramaturgie, Produktion, Regie, Schnitt und Digital Art-Compositing.

 

265. Kundmachung der Studienpläne für die Bakkalaureatsstudien Bildtechnik und Kamera, Buch und Dramaturgie, Produktion, Regie und Schnitt sowie die Magisterstudien Bildtechnik und Kamera, Buch und Dramaturgie, Produktion, Regie, Schnitt und Digital Art-Compositing.

 Die Studienkommission Film und Fernsehen hat in ihrer Sitzung vom 7.1.2003 die Studienpläne für die Bakkalaureatsstudien Bildtechnik und Kamera, Buch und Dramaturgie, Produktion, Regie und Schnitt sowie die Magisterstudien Bildtechnik und Kamera, Buch und Dramaturgie, Produktion, Regie, Schnitt und Digital Art-Compositing beschlossen.

 Diese wurden gemäß § 15 Abs. 3 Universitäts-Studiengesetz (UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997 i.d.g.F., mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 24. Juni 2003, GZ: 52.352/22-VII/6/2003, nicht untersagt.

 Die Verordnung lautet wie folgt: siehe Anhang

Der Rektor: W. Hasitschka

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck: 

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth

Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: 711 55/DW 6101

STUDIENPLAN

Bakkalaureatsstudium Bildtechnik und Kamera

an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Beschluss der Studienkommission Film und Fernsehen vom 7. Jänner 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 24. Juni 2003 (GZ. 52.352/22/-VII/6/2003)

Auf Grund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a. 8 des Universitäts-Studiengesetzes, (UniStG) BGBl I Nr. 48/1997 i. d. g. F. wird verordnet:

 

Das Bakkalaureatsstudium Bildtechnik und Kamera dauert sechs Semester und endet mit einer Bakkalaureatsprüfung (Titel: Bakkalaurea artium, Bakkalaureus artium, Abk.: Bakk.art.). Voraussetzung für das Studium ist das Bestehen einer Zulassungsprüfung. Das Studium beginnt mit einer Studieneingangsphase von zwei Semestern.

Im weiteren Studienverlauf wird auf eine fundierte Allgemeinausbildung großen Wert gelegt. Es muss daher auch ein weiteres zentrales künstlerisches Fach als Ergänzungsmodul gewählt werden.

I. Zulassungsprüfung

1. Durch die Zulassungsprüfung ist die Begabung für das gesamte Studium festzustellen.

2. Aus dem zentralen künstlerischen Fach Bildtechnik und Kamera werden zwei, aus den anderen zentralen künstlerischen Fächern je eine Aufgabe gestellt.

3. Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.

4. Die Zulassungsprüfung gliedert sich in vier Teile:

TEIL 1: Vorlage der gelösten, kreativ-praktischen Aufgaben.

TEIL 2: Mündliche Befragung zu den eingereichten Arbeiten.

TEIL 3:

a) Praktisch-künstlerische Arbeit zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach Bildtechnik und Kamera.

b) Schriftlich kreative Arbeit zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach Buch und Dramaturgie.

c) Schriftliche Arbeit zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach Produktion.

d) Schriftliche bzw. kreativ-praktische Arbeiten zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach Regie.

e) Kreative Arbeit zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach Schnitt.

TEIL 4: Die im Teil 3 gelösten Aufgaben dienen als Grundlage einer weiteren mündlichen Befragung durch den Prüfungssenat.

Die Kandidatin, der Kandidat ist nur dann berechtigt zum nächstfolgenden Prüfungsteil anzutreten, wenn der vorangegangene Prüfungsteil positiv absolviert wurde.

 

II. Das Bakkalaureatsstudium BILDTECHNIK UND KAMERA

Aus folgenden Pflichtfächern sind erfolgreich zu absolvieren:

1. Zentrale künstlerische Fächer: ECTS

      Bildtechnik und Kamera  41 Stunden 43,5

      Buch und Dramaturgie 7 Stunden 9,5

      Produktion  7 Stunden 9,5

      Regie  8 Stunden 10,5

      Schnitt 9 Stunden 11,5

In den ersten drei Semestern sind alle 5 zentralen künstlerischen Fächer zu melden.

2. Pflichtfächer: 80 Stunden

      Ergänzungsmodul 10 Stunden

      insgesamt: 90 Stunden 73,5

      Freie Wahlfächer 18 Stunden 18

Die zentralen künstlerischen Fächer und die Pflichtfächer sind aufsteigend zu absolvieren.

 

1. und 2. Semester

Studieneingangsphase

Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern

Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ SSt. insgesamt ECTS

Zentrale künstlerische Fächer:

Bildtechnik und Kamera 1,2 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Kamera-Praktikum 1 PR gilt als 2-stündig 3,0

Buch und Dramaturgie 1,2 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Buch-Praktikum 1 PR gilt als 2-stündig 2,0

Buch-Praktikum 2 PR gilt als 2-stündig 3,0

Produktion 1,2 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Produktions-Praktikum 1 PR gilt als 2-stündig 3,0

Regie 1,2 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Regie-Praktikum 1 PR gilt als 2-stündig 3,0

Schnitt 1,2 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Schnitt-Praktikum 1 PR gilt als 2-stündig 3,0

Pflichtfächer:

Arbeit mit dem Schauspieler 1,2 UE 2.0 4.0 1,0/2,0

Architektur in Film und Fernsehen 1 VO 1.0 1.0 1,0

Bildgestaltung 1,2 SE 1.0 2.0 0,5/1,0

Einführung in die produktions-

theoretischen Grundlagen 1,2 VO 2.0 4.0 1,5/3,0

Einführung in die Studio-, Kopierwerks-

und Tricktechnik 1 EX 1.0 1.0 0,5

Filmgeschichte 1,2 VO 2.0 4.0 1,0/2,0

Filmtheorie 1 VO 1.0 1.0 1,0

Gerätekunde Ton 1,2 EI 1.0 2.0 0,5/1,0

Gerätekunde Video 1 VU 1.0 1.0 1,0

Gestaltungskriterien der

Regiearbeit 1,2 VO 2.0 4.0 1,5/3,0

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 1,2 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Kamerapraxis 1,2 UE 1.0 2.0 0,5/1,0

Kulturperspektiven 1 VO 1.0 1.0 0,5

Praktische Filmdramaturgie 1,2 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Schulproduktion 1,2 EI 1.0 2.0 0,5/1,0

Theorie der Bildtechnik 1,2 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Theorie des Schnitts für Film

und elektronische Medien 1,2 VO 2.0 4.0 1,5/3,0

Tongestaltung in Film und Fernsehen 1 SE 1.0 1.0 1,0

3. bis 6. Semester

Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern

Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ SSt. insgesamt ECTS

Zentrale künstlerische Fächer:

Bildtechnik und Kamera 3-6 KB 1.0 4.0 1,5/6,0

Kamera-Praktikum 2 PR gilt als 3-stündig 3,0

Kamera-Praktikum 3 PR gilt als 4-stündig 4,0

Kamera-Praktikum 4 PR gilt als 7-stündig 7,0

Künstlerisch-praktische Arbeit für

das Bakkalaureat gilt als 7-stündig 7,0

Kameraassistenz-Praktikum PR gilt als 3-stündig 3,5

Kameraassistenz SU gilt als 4-stündig 3,0

Gestaltung mit elektronischer

Mehrkameratechnik-Kamera im Verbund AG gilt als 5-stündig 4,0

Buch und Dramaturgie 3 KB 1.0 1.0 1,5

Produktion 3 KB 1.0 1.0 1,5

Produktions-Praktikum 2 PR gilt als 2-stündig 2,0

Regie 3 KB 1.0 1.0 1,5

Regie-Praktikum 2 PR gilt als 3-stündig 3,0

Schnitt 3 KB 1.0 1.0 1,5

Schnitt-Praktikum 2 PR gilt als 4-stündig 4,0

Pflichtfächer:

Arbeit mit dem Schauspieler 3 UE 1.0 1.0 0,5

Architektur-Praktikum 1 PR gilt als 2-stündig 2,0

Compositing VU 2.0 2.0 3,0

Digitale Fertigstellungsmethoden 1 VU 1.0 1.0 1,0

Einführung in die produktions-

theoretischen Grundlagen 3 VO 2.0 2.0 3,0

Gerätekunde Video 2 VO 1.0 1.0 1,0

Gestaltungskriterien der Regiearbeit 3 VO 2.0 2.0 1,5

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 3 VO 1.0 1.0 1,5

Kamerapraxis 3-6 EB 1.0 4.0 0,5/2,0

Kameraspezifische Exkursionen EX 2.0 2.0 1,0

Musik im Film, Filmmusik, Musikfilm 1 SE 2.0 2.0 1,5

Originaltonaufnahme 1,2 UE 2.0 4.0 1,0/2,0

Originalton-Praktikum 1,2 PR 2.0 4.0 2,0/4,0

Praktische Filmdramaturgie 3 VO 1.0 1.0 1,0

Realisation (Dokumentarfilm) 1 SU 2.0 2.0 2,0

Schulproduktion 3-6 EI 1.0 4.0 0,5/2,0

Theorie der Bildtechnik 3-5 VO 1.0 3.0 1,0/3,0

Videobedienungstechnik VU 2.0 2.0 1,5

 

Ergänzungsmodul:

Ab dem 5. Semester ist ein Ergänzungsmodul aus den anderen 4 zentralen künstlerischen Fächern im Ausmaß von 10 Semesterstunden erfolgreich zu absolvieren. Für die Meldung des zentralen künstlerischen Einzelunterrichtes und des Praktikumsim Ergänzungsmodul ist im 4. Semester der positive Abschluss des Proseminars im angestrebten Modul erforderlich.

In Ausnahmefällen kann der Vorsitzende der Studienkommission ein Ergänzungsmodul aus wissenschaftlichen Fächern im Ausmaß von 10 Semesterstunden bewilligen.

Als Module stehen zur Auswahl:

Modul Buch und Dramaturgie:

Buch-Proseminar PS 1.0 1.0 1,0

Buch und Dramaturgie 4,5 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Buch-Ergänzungspraktikum 1 PR gilt als 3–stündig 2,0

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 4,5 VO 1.0 2.0 1,5/3,0

Dramaturgie-Seminar SE 1.0 1.0 2,0

Psychologie für Drehbuchautoren 1 VO 1.0 1.0 1,0

Modul Produktion:

Produktions-Seminar PS 1.0 1.0 1,0

Produktion 4,5 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Produktions-Ergänzungspraktikum 1 PR gilt als 3–stündig 2,0

Einführung in die produktionstheoretischen

Grundlagen 4,5 VO 2.0 4.0 3,0/6,0

Modul Regie:

Regie Proseminar PS 1.0 1.0 1,0

Regie 4,5 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Regie-Ergänzungspraktikum 1 PR gilt als 3–stündig 3,5

Regieseminar 1,2 SE 1.0 2.0 1,5/3,0

Gestaltungskriterien der Regiearbeit 4 VO 2.0 2.0 1,5

Modul Schnitt:

Schnitt-Proseminar PS 1.0 1.0 1,0

Schnitt 4,5 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Schnitt-Ergänzungspraktikum 1 PR gilt als 3–stündig 3,0

Theorie des Schnitts für Film u. elektronische

Medien 3,4 VO 1.0 2.0 1,5/3,0

Tongestaltung und Sound Editing 1 VU 2.0 2.0 2,0

 

Freie Wahlfächer (siehe Auflistung, Anhang 1)

Freie Wahlfächer sind im Ausmaß von 18 Semesterstunden erfolgreich zu absolvieren.

Empfohlen werden Lehrveranstaltungen aus den anderen Bakkalaureatsstudien, wobei insbesondere auf die vom Institut ausgearbeitete und jährlich aktualisierte Empfehlungsliste von Lehrveranstaltungen hingewiesen wird.

III. Bakkalaureatsprüfung

Die Bakkalaureatsprüfung besteht aus drei Teilen:

Teil 1: Die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen aus den zentralen künstlerischen Fächern und den Pflichtfächern.

Teil 2: a) Künstlerisch-praktische Arbeit und schriftlich-theoretische Erläuterung derselben

      3,0 ECTS

b) Schriftlich-theoretische Arbeit zum Bakkalaureat im zentralen künstlerischen Fach (1. Bakkalaureatsarbeit) 1,0 ECTS

c) Schriftlich-theoretische Arbeit im Ergänzungsmodul (2. Bakkalaureatsarbeit)

Teil 3: Kommissionelle Prüfung:

d) Vorführung der künstlerisch-praktischen Arbeit

e) Mündliche Befragung zu a) bis d)

IV. Praktikabeschreibungen

Praktika im zentralen künstlerischen Fach BILDTECHNIK UND KAMERA:

Praktikum 1: Kameraarbeit bei einem Film mit dokumentarischem Charakter ohne Synchronton

      Länge: mind. 4 Minuten

Praktikum 2: a.) Kamera bei einem Film; Spielhandlung mit Dialog, Studio, Originalton

      Länge: mind. 5 Minuten

      b.) 2. Kamera-Assistenz; siehe a.)

Praktikum 3: Kamera bei einem Dokumentarfilm oder -video

      Länge: mind. 10 Minuten

Praktikum 4: Kamera bei einem Spielfilm

      Länge: mind. 7 Minuten

Kameraassistenz-Praktikum: Nach Absprache mit der zuständigen Betreuerin/dem zuständigen Betreuer.

Praktika aus dem Pflichtfach:

Architektur-Praktikum 1:

      Planung und Bau einer Dekoration für einen Spielfilm

Originalton-Praktikum 1,2:

      Originaltonaufnahme bei je einem Film

Künstlerisch-praktische Arbeit für das Bakkalaureat:

      Kameraarbeit bei einem Film

      (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Praktika im zentralen künstlerischen Fach BUCH UND DRAMATURGIE:

Praktikum 1: Erstellung eines Drehbuches für einen Film (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Praktikum 2: Erstellung eines Drehbuches für einen Film (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Praktika im zentralen künstlerischen Fach PRODUKTION:

Praktikum 1: Drehvorbereitung und Durchführung eines Filmes mit dokumentarischem Charakter in allen produktionstechnischen Details

Länge: mind. 4 Minuten

Praktikum 2: Drehvorbereitung und Durchführung eines Filmes in allen produktionstechnischen Details; Spielhandlung mit Dialog, Studio, Originalton

Länge: mind. 5 Minuten

Praktika im zentralen künstlerischen Fach REGIE:

Praktikum 1: Regie bei einem Film mit dokumentarischem Charakter ohne Synchronton

      Länge: mind. 4 Minuten

Praktikum 2: a.) Regie bei einem Film; Spielhandlung mit Dialog, Studio, Originalton

      Länge: mind. 5 Minuten

      b.) 2. Regie-Assistenz; siehe a.)

Praktika im zentralen künstlerischen Fach SCHNITT:

Praktikum 1: Schnitt bei einem Film mit dokumentarischem Charakter ohne Synchronton

      Länge: mind. 4 Minuten

Praktikum 2:  Schnitt bei einem Film; Spielhandlung mit Dialog, Studio, Originalton

      Länge: mind. 5 Minuten

Praktika für die Ergänzungsmodule:

Buch und Dramaturgie-Ergänzungspraktikum 1:

      Erstellung eines Drehbuches (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Produktions-Ergänzungspraktikum 1:

Organisatorische und kalkulatorische Vorbereitung einer Filmproduktion und deren Betreuung bzw. organisatorische Durchführung bis zur Nachkalkulation. (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Regie-Ergänzungspraktikum 1:

      Regie bei einem Film

      Länge: mind. 7 Minuten

Schnitt-Ergänzungspraktikum 1:

      Schnitt eines Filmes (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

 

ANHANG 1

Freie Wahlfächer

(für Bakkalaureats- und Magisterstudien)

In der folgenden Auflistung sind alle Lehrveranstaltungen angeführt, die am Institut für Film und Fernsehen als Wahlfächer gemeldet werden können.

Lehrveranstaltungen, die im jeweiligen Bakkalaureats- bzw. Magisterstudium verpflichtend vorgeschrieben sind, können als Wahlfach nicht gemeldet werden.

Bezeichnung der Lehrveranstaltung: Typ SSt. insgesamt:

Anatomie, Biometrie und

Bewegungsstudium SE 2.0 2.0

Architektur in Film und Fernsehen 2 VO 2.0 2.0

Architektur in Film und Fernsehen 3,4 VO 1.0 2.0

Buch-Proseminar PS 1.0 1.0

Der dokumentarische Blick VU 2.0 2.0

Dramaturgie (aus dem Bereich Theater) SE 2.0 2.0

Dramaturgie-Seminar SE 1.0 1.0

Drehbuch-Marketing 1,2 SU 1.0 2.0

Eigenproduktion, Finanzierung, Förderung VO 2.0 2.0

Einführung in die Filmwissenschaft (IKM) SE 2.0 2.0

Einführung in die Medienkunde VO 2.0 2.0

Einführung in die Kulturgeschichte 1,2 VO 2.0 4.0

Einführung in die produktions-

theoretischen Grundlagen 4-5 VO 2.0 4.0

Europäische Filminitiativen 1,2 VO 1.0 2.0

Fernsehproduktion 1,2 VO 1.0 2.0

Filmgeschichte 3 VO 1.0 1.0

Filmgeschichte 4 (Dokumentarfilm) VO 2.0 2.0

Filmgeschichte-Seminar SE 2.0 2.0

Filmtheorie 2 VO 1.0 1.0

Filmwirtschaft 1,2 VO 1.0 2.0

Gerätekunde Video 2 VO 1.0 1.0

Gerätekunde Video 3 VU 2.0 2.0

Geräuschemacher EX 1.0 1.0

Geschichte des synthetischen Films VO 1.0 1.0

Gestaltungskriterien der Regiearbeit 3-5 VO 2.0 6.0

Gestaltungskriterien der

Regiearbeit 6-7 VO 1.0 2.0

Grundlagen der Animation VU 2.0 2.0

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 4-5 VO 1.0 2.0

Hintergrundgestaltung EB 2.0 2.0

Kamerapraxis 4-6 EB 1.0 3.0

Kamera-Proseminar PS 1.0 1.0

Kameraspezifische Exkursionen EX 2.0 2.0

Kompression, Formate und Datentransfer SU 2.0 2.0

Kostüm VX 1.0 1.0

Kulturpolitik (IKM) VO 1.0 1.0

Kulturökonomie (IKM) VO 1.0 1.0

Maske VX 1.0 1.0

Medienkunde 1,2 VO 1.0 2.0

Medienrecht 1,2 VO 1.0 2.0

Methoden der Recherche 1,2 VO 1.0 2.0

Musik im Film, Filmmusik, Musikfilm 2 SE 2.0 2.0

Narrative Strategien 1,2 VO 1.0 2.0

Originaltonaufnahme 1-3 UE 2.0 6.0

Planung und Kalkulation SE 2.0 2.0

Postproduktion VO 2.0 2.0

Praktische Filmdramaturgie 3-7 VO 1.0 5.0

Previsualisation SE 2.0 2.0

Produktionsdesign VX 1.0 1.0

Produktions-Proseminar PS 1.0 1.0

Produktionstheoretische Grundlagen 1,2 VO 2.0 4.0

Projektentwicklung 1,2 VO 2.0 4.0

Psychologie für Drehbuchautoren 1,2 VO 1.0 2.0

Realisation (Dokumentarfilm) 1 SU 2.0 2.0

Recherche-Seminar 1,2 SE 1.0 2.0

Rechtskunde 1 VO 2.0 2.0

Regie-Proseminar PS 1.0 1.0

Regieseminar für Drehbuchautoren 1,2 SE 1.0 2.0

Regieseminar 1-6 SE 1.0 6.0

Schnitt-Proseminar PS 1.0 1.0

Sound Design 1 SE 1.0 1.0

Sound Design 2 UE 2.0 2.0

Special Effects VO 2.0 2.0

Storyboarding VX 1.0 1.0

Studio-, Kopierwerks- und Tricktechnik 2 EX 2.0 2.0

Synchronregie UE 1.0 1.0

Theorie der Bildtechnik 3-5 VO 1.0 3.0

Theorie des Schnitts für Film und

elektronische Medien 3,4 VO 1.0 2.0

Tongestaltung und Sound Editing 1 VU 2.0 2.0

Videobedienungstechnik VU 2.0 2.0

Visual Effects Supervisor 1 VU 2.0 2.0

Visual Effects Supervisor 2 VO 1.0 1.0

 

ANHANG 2

      Abkürzungen:

      AG Arbeitsgemeinschaft

      EB Einzelunterricht und Übung

      EI Einzelunterricht

      ECTS European Credit Transfer System

      EX Exkursionen

      KB Künstlerischer Einzelunterricht und Übung

      KE Künstlerischer Einzelunterricht

      PR Praktikum

      PS Proseminar

      SE Seminar

      SSt. Semesterstunde

      SU Seminar und Übung

      UE Übung

      VO Vorlesung

      VU Vorlesung und Übung

 VX Vorlesung und Exkursion

 

STUDIENPLAN

Bakkalaureatsstudium Buch und Dramaturgie

an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Beschluss der Studienkommission Film und Fernsehen vom 7. Jänner 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 24. Juni 2003 (GZ. 52.352/22/-VII/6/2003)

Auf Grund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a. 8 des Universitäts-Studiengesetzes, (UniStG) BGBl I Nr. 48/1997 i. d. g. F. wird verordnet:

 

Das Bakkalaureatsstudium Buch und Dramaturgie dauert sechs Semester und endet mit der vollständigen Absolvierung der Bakkalaureatsprüfung (Titel: Bakkalaurea der Künste, Bakkalaureus der Künste, Abk.: Bakk.art.). Voraussetzung für das Studium ist das Bestehen einer Zulassungsprüfung. Das Studium beginnt mit einer Studieneingangsphase von zwei Semestern.

Im weiteren Studienverlauf wird auf eine fundierte Allgemeinausbildung großen Wert gelegt. Es muss daher auch ein weiteres zentrales künstlerisches Fach als Ergänzungsmodul gewählt werden.

I. Zulassungsprüfung

1. Durch die Zulassungsprüfung ist die Begabung für das gesamte Studium festzustellen.

2. Aus dem zentralen künstlerischen Fach Buch und Dramaturgie werden zwei, aus den anderen zentralen künstlerischen Fächern je eine Aufgabe gestellt.

3. Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.

4. Die Zulassungsprüfung gliedert sich in vier Teile:

TEIL 1: Vorlage der gelösten kreativ-praktischen Aufgaben.

TEIL 2: Mündliche Befragung zu den eingereichten Arbeiten.

TEIL 3: a) Schriftlich kreative Arbeit zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach Buch und Dramaturgie.

b) Praktisch-künstlerische Arbeit zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach Bildtechnik und Kamera.

c) Schriftliche Arbeit zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach Produktion.

d) Schriftliche bzw. kreativ-praktische Arbeiten zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach Regie.

e) Kreative Arbeit zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach Schnitt.

TEIL 4: Die im Teil 3 gelösten Aufgaben dienen als Grundlage einer weiteren mündlichen Befragung durch den Prüfungssenat.

Die Kandidatin, der Kandidat ist nur dann berechtigt, zum nächstfolgenden Prüfungsteil anzutreten, wenn der vorangegangene Prüfungsteil positiv absolviert wurde.

II. Das Bakkalaureatsstudium BUCH UND DRAMATURGIE

Aus folgenden Pflichtfächern sind erfolgreich im Bakkalaureat Buch und Dramaturgie zu absolvieren:

1. Zentrale künstlerische Fächer ECTS

      Buch und Dramaturgie 49 Stunden 44,5

      Bildtechnik und Kamera 8 Stunden 10,5

      Produktion 7 Stunden 9,5

      Regie  8 Stunden 10,5

      Schnitt 9 Stunden 11,5

In den ersten drei Semestern sind alle 5 zentralen künstlerischen Fächer zu melden.

2. Pflichtfächer: 71 Stunden

      Ergänzungsmodul 10 Stunden

      insgesamt: 81 Stunden 71,5

      Freie Wahlfächer 18 Stunden 18

Die zentralen künstlerischen Fächer und die Pflichtfächer sind aufsteigend zu absolvieren.

1. und 2. Semester

Studieneingangsphase

Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern

Bezeichnung der Lehrveranstaltung: Typ SSt. insgesamt ECTS:

Zentrales künstlerisches Fach:

Buch und Dramaturgie 1,2 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Buch-Praktikum 1 PR gilt als 2-stündig 2,0

Buch-Praktikum 2 PR gilt als 2-stündig 3,0

Bildtechnik und Kamera 1,2 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Kamera-Praktikum 1 PR gilt als 2-stündig 3,0

Produktion 1,2 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Produktions-Praktikum 1 PR gilt als 2-stündig 3,0

Regie 1,2 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Regie-Praktikum 1 PR gilt als 2-stündig 3,0

Schnitt 1,2 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Schnitt-Praktikum 1 PR gilt als 2-stündig 3,0

Pflichtfächer:

Arbeit mit dem Schauspieler 1,2 UE 2.0 4.0 1,0/2,0

Architektur in Film und Fernsehen 1 VO 1.0 1.0 1,0

Bildgestaltung 1,2 SE 1.0 2.0 0,5/1,0

Einführung in die produktions-

theoretischen Grundlagen 1,2 VO 2.0 4.0 1,5/3,0

Einführung in die Studio-, Kopierwerks-

und Tricktechnik 1 EX 1.0 1.0 0,5

Filmgeschichte 1,2 VO 2.0 4.0 1,0/2,0

Filmtheorie 1 VO 1.0 1.0 1,0

Gerätekunde Ton 1,2 EI 1.0 2.0 0,5/1,0

Gerätekunde Video 1 VU 1.0 1.0 1,0

Gestaltungskriterien der

Regiearbeit 1,2 VO 2.0 4.0 1,5/3,0

 

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 1,2 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Kamerapraxis 1,2 UE 1.0 2.0 0,5/1,0

Kulturperspektiven 1 VO 1.0 1.0 0,5

Praktische Filmdramaturgie 1,2 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Schulproduktion 1,2 EI 1.0 2.0 0,5/1,0

Theorie der Bildtechnik 1,2 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Theorie des Schnitts für Film und

elektronische Medien 1,2 VO 2.0 4.0 1,5/3,0

Tongestaltung in Film und Fernsehen 1 SE 1.0 1.0 1,0

3. bis 6. Semester

Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern

Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ SSt. insgesamt ECTS

Zentrale künstlerische Fächer:

Buch und Dramaturgie 3-6 KB 1.0 4.0 1,5/6,0

Buch-Praktikum 3 PR gilt als 7-stündig 4,5

Buch-Praktikum 4 PR gilt als 8-stündig 6,0

Buch-Praktikum 5 PR gilt als 12-stündig 10,0

Künstlerisch-praktische Arbeit für das

Bakkalaureat PR gilt als 12-stündig 10,0

Bildtechnik und Kamera 3 KB 1.0 1.0 1,5

Kamera-Praktikum 2 PR gilt als 3-stündig 3,0

Produktion 3 KB 1.0 1.0 1,5

Produktions-Praktikum 2 PR gilt als 2-stündig 2,0

Regie 3 KB 1.0 1.0 1,5

Regie-Praktikum 2 PR gilt als 3-stündig 3,0

Schnitt 3 KB 1.0 1.0 1,5

Schnitt-Praktikum 2 PR gilt als 4-stündig 3,0

Pflichtfächer:

Arbeit mit dem Schauspieler 3 UE 1.0 1.0 0,5

Architektur-Praktikum 1 PR gilt als 2-stündig 2,0

Dramaturgie (aus dem Bereich Theater) PS 2.0 2.0 2,0

Dramaturgie-Seminar SE 1.0 1.0 2,0

Einführung in die produktions-

theoretischen Grundlagen 3 VO 2.0 2.0 3,0

Gestaltungskriterien der

Regiearbeit 3 VO 2.0 2.0 1,5

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 3-5 VO 1.0 3.0 1,5/4,5

Kamerapraxis 3 EB 1.0 1.0 0,5

Methoden der Recherche 1,2 VO 1.0 2.0 1,5/3,0

Musik im Film, Filmmusik, Musikfilm 1 SE 2.0 2.0 1,5

Originalton- Praktikum 1,2  PR 2.0 4.0 2,0/4,0

Praktische Filmdramaturgie 3 VO 1.0 1.0 1,0

Psychologie für Drehbuchautoren 1,2 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Realisation (Dokumentarfilm) 1 SU 2.0 2.0 2,0

Schulproduktion 3-6 EI 1.0 4.0 0,5/2,0

 

Ergänzungsmodul:

Ab dem 5. Semester ist ein Ergänzungsmodul aus den anderen 4 zentralen künstlerischen Fächern im Ausmaß von 10 Semesterstunden erfolgreich zu absolvieren.

Für die Meldung des künstlerischen Einzelunterrichtes und des Praktikums im Ergänzungsmodul ist im 4. Semester der positive Abschluss des Proseminars im angestrebten Modul Voraussetzung.

Als Module stehen zur Auswahl:

Modul Bildtechnik und Kamera:

Kamera-Proseminar PS 1.0 1.0 1,0

Bildtechnik und Kamera 4,5 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Kamera-Ergänzungspraktikum 1 PR gilt als 3-stündig 4,5

Theorie der Bildtechnik 3,4 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Gerätekunde Video 2 VO 1.0 1.0 1,0

Kamerapraxis 4 EB 1.0 1.0 0,5

Modul Produktion:

Produktions-Seminar PS 1.0 1.0 1,0

Produktion 4,5 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Produktion-Ergänzungspraktikum 1 PR gilt als 3–stündig 2,0

Einführung in die produktionstheoretischen

Grundlagen 4,5 VO 2.0 4.0 3,0/6,0

Modul Regie:

Regie-Proseminar PS 1.0 1.0 1,0

Regie 4,5 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Regie-Ergänzungspraktikum 1 PR gilt als 3–stündig 3,5

Regieseminar 1,2 SE 1.0 2.0 1,5/3,0

Gestaltungskriterien der Regiearbeit 4 VO 2.0 2.0 1,5

Modul Schnitt:

Schnitt-Proseminar PS 1.0 1.0 1,0

Schnitt 4,5 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Schnitt-Ergänzungspraktikum 1 PR gilt als 3–stündig 3,0

Theorie des Schnitts für Film und

elektronische Medien 3,4 VO 1.0 2.0 1,5/3,0

Tongestaltung und Sound Editing 1 VU 2.0 2.0 2,0

 

Freie Wahlfächer (siehe Auflistung, Anhang 1)

Freie Wahlfächer sind im Ausmaß von 18 Semesterstunden erfolgreich zu absolvieren.

Empfohlen werden Lehrveranstaltungen aus den anderen Bakkalaureatsstudien, wobei insbesondere auf die vom Institut ausgearbeitete und jährlich aktualisierte Empfehlungsliste von Lehrver-anstaltungen hingewiesen wird.

III. Bakkalaureatsprüfung

Die Bakkalaureatsprüfung besteht aus drei Teilen:

Teil 1: Die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen aus den zentralen künstlerischen Fächern un den Pflichtfächern

Teil 2: a) Künstlerisch-praktische Arbeit und schriftlich-theoretische Erläuterung derselben

      3,0 ECTS

b) Schriftlich-theoretische Arbeit zum Bakkalaureat im zentralen künstlerischen Fach

          (1. Bakkalaureatsarbeit) 1,0 ECTS

      c) Schriftlich-theoretische Arbeit im Ergänzungsmodul (2. Bakkalaureatsarbeit)

Teil 3: Kommissionelle Prüfung:

d) Vorführung der künstlerisch-praktischen Arbeit

      e) Mündliche Befragung zu a) bis d)

IV. Praktikabeschreibungen

Praktika im zentralen künstlerischen Fach BUCH UND DRAMATURGIE:

Praktikum 1: Erstellung eines Drehbuches für einen Film

      (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Praktikum 2: Erstellung eines Drehbuches für einen Film

      (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Praktikum 3 bis 5: Mehrere Kurzfilme mit einer Gesamtlänge von mind. 45 Minuten, wobei

                eine Zusammenarbeit mit den Studierenden des Faches Regie anzustreben

ist

Praktika aus dem Pflichtfach:

Architektur-Praktikum 1:

      Planung und Bau einer Dekoration für einen Spielfilm

Originalton-Praktikum 1,2:

      Originaltonaufnahme bei je einem Film

Künstlerisch-praktische Arbeit für das Bakkalaureat:

Drehbuch für einen Spielfilm, 90 Minuten (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Praktika im zentralen künstlerischen Fach BILDTECHNIK UND KAMERA:

Praktikum 1: Kameraarbeit bei einem Film mit dokumentarischem Charakter ohne Synchronton

      Länge: mind. 4 Minuten

Praktikum 2:  a.) Kamera bei einem Film; Spielhandlung mit Dialog, Studio, Originalton

      Länge: mind. 5 Minuten

      b.) 2. Kamera-Assistenz; siehe a.)

Praktika im zentralen künstlerischen Fach PRODUKTION:

Praktikum 1: Drehvorbereitung und Durchführung eines Filmes mit dokumentarischem Charakter in allen produktionstechnischen Details

      Länge: mind. 4 Minuten

Praktikum 2: Drehvorbereitung und Durchführung eines Filmes in allen produktions-technischen Details; Spielhandlung mit Dialog, Studio, Originalton

      Länge: mind. 5 Minuten

Praktika im zentralen künstlerischen Fach REGIE:

Praktikum 1: Regie bei einem Film mit dokumentarischem Charakter ohne Synchronton

      Länge: mind. 4 Minuten

Praktikum 2: a.) Regie bei einem Film; Spielhandlung mit Dialog, Studio, Originalton

      Länge: mind. 5 Minuten

      b.) 2. Regie-Assistenz; siehe a.)

Praktika im zentralen künstlerischen Fach SCHNITT:

Praktikum 1: Schnitt bei einem Film mit dokumentarischem Charakter ohne Synchronton

      Länge: mind. 4 Minuten

Praktikum 2:  Schnitt bei einem Film; Spielhandlung mit Dialog, Studio, Originalton

      Länge: mind. 5 Minuten

Praktika für die Ergänzungsmodule:

Bildtechnik und Kamera-Ergänzungspraktikum 1:

Kameraarbeit bei einem Film (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

      Länge: mind. 7 Minuten

Produktions-Ergänzungspraktikum 1:

Organisatorische und kalkulatorische Vorbereitung einer Filmproduktion und deren Betreuung bzw. organisatorische Durchführung bis zur Nachkalkulation (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Regie-Ergänzungspraktikum 1:

      Regie bei einem Film

      Länge: mind. 7 Minuten

Schnitt-Ergänzungspraktikum 1:

      Schnitt eines Filmes (in Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

 

ANHANG 1

Freie Wahlfächer

(für Bakkalaureats- und Magisterstudien)

In der folgenden Auflistung sind alle Lehrveranstaltungen angeführt, die am Institut für Film und Fernsehen als Wahlfächer gemeldet werden können.

Lehrveranstaltungen, die im jeweiligen Bakkalaureats- bzw. Magisterstudium verpflichtend vorgeschrieben sind, können als Wahlfach nicht gemeldet werden.

Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ SSt. insgesamt

Anatomie, Biometrie und

Bewegungsstudium SE 2.0 2.0

Architektur in Film und Fernsehen 2 VO 2.0 2.0

Architektur in Film und Fernsehen 3,4 VO 1.0 2.0

Buch-Proseminar PS 1.0 1.0

Der dokumentarische Blick VU 2.0 2.0

Dramaturgie (aus dem Bereich Theater) SE 2.0 2.0

Dramaturgie-Seminar SE 1.0 1.0

Drehbuch-Marketing 1,2 SU 1.0 2.0

Eigenproduktion, Finanzierung, Förderung VO 2.0 2.0

Einführung in die Filmwissenschaft (IKM) SE 2.0 2.0

Einführung in die Medienkunde VO 2.0 2.0

Einführung in die Kulturgeschichte 1,2 VO 2.0 4.0

Einführung in die produktions-

theoretischen Grundlagen 4,5 VO 2.0 4.0

Europäische Filminitiativen 1,2 VO 1.0 2.0

Fernsehproduktion 1,2 VO 1.0 2.0

Filmgeschichte 3 VO 2.0 2.0

Filmgeschichte 4 (Dokumentarfilm) VO 2.0 2.0

Filmgeschichte-Seminar SE 2.0 2.0

Filmtheorie 2 VO 1.0 1.0

Filmwirtschaft 1,2 VO 1.0 2.0

Gerätekunde Video 2 VO 1.0 1.0

Gerätekunde Video 3 VU 2.0 2.0

Geräuschemacher EX 1.0 1.0

Geschichte des synthetischen Films VO 1.0 1.0

Gestaltungskriterien der

Regiearbeit 3-5 VO 2.0 6.0

Gestaltungskriterien der

Regiearbeit 6,7 VO 1.0 2.0

Grundlagen der Animation VU 2.0 2.0

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 4,5 VO 1.0 2.0

Hintergrundgestaltung EB 2.0 2.0

Kamerapraxis 4-6 EB 1.0 3.0

Kamera-Proseminar PS 1.0 1.0

Kameraspezifische Exkursionen EX 2.0 2.0

Kompression, Formate und Datentransfer SU 2.0 2.0

Kostüm VX 1.0 1.0

Kulturpolitik (IKM) VO 1.0 1.0

Kulturökonomie (IKM) VO 1.0 1.0

Maske VX 1.0 1.0

Medienkunde 1,2 VO 1.0 2.0

Medienrecht 1,2 VO 1.0 2.0

Methoden der Recherche 1,2 VO 1.0 2.0

Musik im Film, Filmmusik, Musikfilm 2 SE 2.0 2.0

Narrative Strategien 1,2 VO 1.0 2.0

Originaltonaufnahme 1-3 UE 2.0 6.0

Planung und Kalkulation SE 2.0 2.0

Postproduktion VO 2.0 2.0

Praktische Filmdramaturgie 3-7 VO 1.0 5.0

Previsualisation SE 2.0 2.0

Produktionsdesign VX 1.0 1.0

Produktions-Proseminar PS 1.0 1.0

Produktionstheoretische Grundlagen 1,2 VO 2.0 4.0

Projektentwicklung 1,2 VO 2.0 4.0

Psychologie für Drehbuchautoren 1,2 VO 1.0 2.0

Realisation (Dokumentarfilm) 1 SU 2.0 2.0

Recherche-Seminar 1,2 SE 1.0 2.0

Rechtskunde 1 VO 2.0 2.0

Regie-Proseminar PS 1.0 1.0

Regieseminar für Drehbuchautoren 1,2 SE 1.0 2.0

Regieseminar 1-6 SE 1.0 6.0

Schnitt-Proseminar PS 1.0 1.0

Sound Design 1 SE 1.0 1.0

Sound Design 2 UE 2.0 2.0

Special Effects VO 2.0 2.0

Storyboarding VX 1.0 1.0

Studio-, Kopierwerks- und Tricktechnik 2 EX 2.0 2.0

Synchronregie UE 1.0 1.0

Theorie der Bildtechnik 3-5 VO 1.0 3.0

Theorie des Schnitts für Film und

elektronische Medien 3,4 VO 1.0 2.0

Tongestaltung und Sound Editing 1 VU 2.0 2.0

Videobedienungstechnik VU 2.0 2.0

Visual Effects Supervisor 1 VU 2.0 2.0

Visual Effects Supervisor 2 VO 1.0 1.0

 

ANHANG 2

      Abkürzungen:

      AG Arbeitsgemeinschaft

      EB Einzelunterricht und Übung

      EI Einzelunterricht

      ECTS European Credit Transfer System

      EX Exkursionen

      KB Künstlerischer Einzelunterricht und Übung

      KE Künstlerischer Einzelunterricht

      PR Praktikum

      PS Proseminar

      SE Seminar

      SSt. Semesterstunde

      SU Seminar und Übung

      UE Übung

      VO Vorlesung

      VU Vorlesung und Übung

      VX Vorlesung und Exkursion

 

STUDIENPLAN

Bakkalaureatsstudium Produktion

an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Beschluss der Studienkommission Film und Fernsehen vom 7. Jänner 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 24. Juni 2003 (GZ. 52.352/22/-VII/6/2003)

Auf Grund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a. 8 des Universitäts-Studiengesetzes, (UniStG) BGBl I Nr. 48/1997 i. d. g. F. wird verordnet:

 

Das Bakkalaureatsstudium Produktion dauert sechs Semester und endet mit der vollständigen Absolvierung der Bakkalaureatsprüfung (Titel: Bakkalaurea der Künste, Bakkalaureus der Künste, Abk.: Bakk.art.). Voraussetzung für das Studium ist das Bestehen einer Zulassungsprüfung. Das Studium beginnt mit einer Studieneingangsphase von zwei Semestern.

Im weiteren Studienverlauf wird auf eine fundierte Allgemeinausbildung großen Wert gelegt. Es muss daher auch ein weiteres zentrales künstlerisches Fach als Ergänzungsmodul gewählt werden.

I. Zulassungsprüfung

1. Durch die Zulassungsprüfung ist die Begabung für das gesamte Studium festzustellen.

2. Aus dem zentralen künstlerischen Fach Produktion werden zwei, aus den anderen zentralen künstlerischen Fächern je eine Aufgabe gestellt.

3. Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.

4. Die Zulassungsprüfung gliedert sich in vier Teile:

TEIL 1: Vorlage der gelösten kreativ-praktischen Aufgaben.

TEIL 2: Mündliche Befragung zu den eingereichten Arbeiten.

TEIL 3: a) Schriftliche Arbeit zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach Produktion.

b) Praktisch-künstlerische Arbeit zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach Bildtechnik und Kamera.

c) Schriftlich kreative Arbeit zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach Buch und Dramaturgie.

d) Schriftliche bzw. kreativ-praktische Arbeiten zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach Regie.

e) Kreative Arbeit zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach Schnitt.

TEIL 4: Die im Teil 3 gelösten Aufgaben dienen als Grundlage einer weiteren mündlichen Befragung durch den Prüfungssenat.

Die Kandidatin, der Kandidat ist nur dann berechtigt zum nächstfolgenden Prüfungsteil anzutreten, wenn der vorangegangene Prüfungsteil positiv absolviert wurde.

 

II. Das Bakkalaureatsstudium PRODUKTION

Aus folgenden Pflichtfächern sind erfolgreich im Bakkalaureat Produktion zu absolvieren:

1. Zentrale künstlerische Fächer ECTS

      Produktion 44 Stunden 41,5

      Bildtechnik und Kamera 8 Stunden 10,5

      Buch und Dramaturgie 7 Stunden 9,5

      Regie 8 Stunden 10,5

      Schnitt 9 Stunden 11,5

In den ersten drei Semestern sind alle 5 zentralen künstlerischen Fächer zu melden.

2. Pflichtfächer 76 Stunden

      Ergänzungsmodul 10 Stunden

      insgesamt 86 Stunden 74,5

      Freie Wahlfächer 18 Stunden 18,0

Die zentralen künstlerischen Fächer und die Pflichtfächer sind aufsteigend zu absolvieren.

 

1. und 2. Semester

Studieneingangsphase

Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern

Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ SSt. insgesamt ECTS

Zentrale künstlerische Fächer:

Produktion 1,2 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Produktions-Praktikum 1 PR gilt als 2-stündig 3,0

Bildtechnik und Kamera 1,2 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Kamera-Praktikum 1 PR gilt als 2-stündig 3,0

Buch und Dramaturgie 1,2 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Buch-Praktikum 1 PR gilt als 2-stündig 2,0

Buch-Praktikum 2 PR gilt als 2-stündig 3,0

Regie 1,2 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Regie-Praktikum 1 PR gilt als 2-stündig 3,0

Schnitt 1,2 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Schnitt-Praktikum 1 PR gilt als 2-stündig 3,0

Pflichtfächer:

Arbeit mit dem Schauspieler 1,2 UE 2.0 4.0 1,0/2,0

Architektur in Film und Fernsehen 1 VO 1.0 1.0 1,0

Bildgestaltung 1,2 SE 1.0 2.0 0,5/1,0

Einführung in die produktions-

theoretischen Grundlagen 1,2 VO 2.0 4.0 1,5/3,0

Einführung in die Studio-, Kopierwerks-

und Tricktechnik 1 EX 1.0 1.0 0,5

Filmgeschichte 1,2 VO 2.0 4.0 1,0/2,0

Filmtheorie 1 VO 1.0 1.0 1,0

Gerätekunde Ton 1,2 EI 1.0 2.0 0,5/1,0

Gerätekunde Video 1 VU 1.0 1.0 1,0

Gestaltungskriterien der

Regiearbeit 1,2 VO 2.0 4.0 1,5/3,0

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 1,2 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Kamerapraxis 1,2 UE 1.0 2.0 0,5/1,0

Kulturperspektiven 1 VO 1.0 1.0 0,5

Praktische Filmdramaturgie 1,2 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Schulproduktion 1,2 EI 1.0 2.0 0,5/1,0

Theorie der Bildtechnik 1,2 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Theorie des Schnitts für Film und

elektronische Medien 1,2 VO 2.0 4.0 1,5/3,0

Tongestaltung in Film und Fernsehen 1 SE 1.0 1.0 1,0

3. bis 6. Semester

Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern

Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ SSt. insgesamt ECTS:

Zentrale künstlerische Fächer:

Produktion 3-6 KB 1.0 4.0 1,5/6,0

Produktions-Praktikum 2 PR gilt als 2-stündig 2,0

Produktions-Praktikum 3 PR gilt als 3-stündig 3,0

Produktions-Praktikum 4 PR gilt als 4-stündig 4,0

Produktions-Praktikum 5 PR gilt als 7-stündig 5,5

Produktions-Praktikum 6 PR gilt als 7-stündig 5,5

Künstlerisch-praktische Arbeit

für das Bakkalaureat gilt als 10-stündig 8,0

Produktionsassistenz-Praktikum PR gilt als 3-stündig 1,5

Bildtechnik und Kamera 3 KB 1.0 1.0 1,5

Kamera-Praktikum 2 PR gilt als 3-stündig 3,0

Buch und Dramaturgie 3 KB 1.0 1.0 1,5

Regie 3 KB 1.0 1.0 1,5

Regie-Praktikum 2 PR gilt als 3-stündig 3,0

Schnitt 3 KB 1.0 1.0 1,5

Schnitt-Praktikum 2 PR gilt als 4-stündig 4,0

Pflichtfächer:

Architektur-Praktikum 1 PR gilt als 2-stündig 2,0

Compositing VU 2.0 2.0 3,0

Digitale Fertigstellungsmethoden 1,2 VU 1.0 2.0 1,0/2,0

Einführung in die Medienkunde VO 2.0 2.0 1,5

Einführung in die produktions-

theoretischen Grundlagen 3 VO 2.0 2.0 3,0

Einführung in die produktions-

theoretischen Grundlagen 4,5 VO 2.0 4.0 3,0/6,0

Fernsehproduktion 1 VO 1.0 1.0 1,0

Filmwirtschaft 1 VO 1.0 1.0 1,0

Gestaltungskriterien der Regiearbeit 3 VO 2.0 2.0 1,5

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 3 VO 1.0 1.0 1,5

Kamerapraxis 3 EB 1.0 1.0 0,5

Musik im Film, Filmmusik, Musikfilm 1 SE 2.0 2.0 1,5

Originalton-Praktikum 1,2 PR 2.0 4.0 2,0/4,0

Rechtskunde 1 VO 2.0 2.0 1,0

Schulproduktion 3-6 EI 1.0 4.0 0,5/2,0

Studio-, Kopierwerks- und Tricktechnik 2 EX 2.0 2.0 2,0

Visual Effects Supervisor 1 VU 2.0 2.0 2,0

Ergänzungsmodul:

Ab dem 5. Semester ist ein Ergänzungsmodul aus den anderen 4 zentralen künstlerischen Fächern im Ausmaß von 10 Semesterstunden erfolgreich zu absolvieren. Für die Meldung des künstlerischen Einzelunterrichts und des Praktikums im Ergänzungsmodul ist im 4. Semester der positive Abschluss des Proseminars im angestrebten Modul Voraussetzung.

In Ausnahmefällen kann der Vorsitzende der Studienkommission ein Ergänzungsmodul aus wissen-schaftlichen Fächern im Ausmaß von 10 Semesterstunden bewilligen.

Als Module stehen zur Auswahl:

Modul Bildtechnik und Kamera:

Kamera-Proseminar PS 1.0 1.0 1,0

Bildtechnik und Kamera 4,5 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Kamera-Ergänzungspraktikum 1 PR gilt als 3-stündig 4,5

Theorie der Bildtechnik 3,4 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Gerätekunde Video 2 VO 1.0 1.0 1,0

Kamerapraxis 4 Eb 1.0 1.0 0,5

Modul Buch und Dramaturgie:

Buch-Proseminar PS 1.0 1.0 1,0

Buch und Dramaturgie 4,5 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Buch-Ergänzungspraktikum 1 PR gilt als 3-stündig 2,0

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 4,5 VO 1.0 2.0 1,5/3,0

Dramaturgie-Seminar SE 1.0 1.0 2,0

Psychologie für Drehbuchautoren 1 VO 1.0 1.0 1,0

Modul Regie:

Regie-Proseminar PS 1.0 1.0 1,0

Regie 4,5 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Regie-Ergänzungspraktikum 1 PR gilt als 3-stündig 3,5

Regieseminar 1,2 SE 1.0 2.0 1,5/3,0

Gestaltungskriterien der Regiearbeit 4 VO 2.0 2.0 1,5

 

Modul Schnitt:

Schnitt-Proseminar PS 1.0 1.0 1,0

Schnitt 4,5 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Schnitt-Ergänzungspraktikum 1 PR gilt als 3-stündig 3,0

Theorie d. Schnitts f. Film und

elektronische Medien 3,4 VO 1.0 2.0 1,5/3,0

Tongestaltung und Sound Editing 1 VU 2.0 2.0 2,0

Freie Wahlfächer (siehe Auflistung, Anhang 1)

Freie Wahlfächer sind im Ausmaß von 18 Semesterstunden erfolgreich zu absolvieren.

Empfohlen werden Lehrveranstaltungen aus den anderen Bakkalaureatsstudien, wobei insbesondere auf die vom Institut ausgearbeitete und jährlich aktualisierte Empfehlungsliste von Lehrveranstaltungen hinwiesen wird.

III. Bakkalaureatsprüfung:

Die Bakkalaureatsprüfung ist eine kommissionelle Prüfung und gliedert sich in vier Teile:

Teil 1: Die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen aus den zentralen künstlerischen Fächern und den Pflichtfächern

Teil 2: a) Künstlerisch-praktische Arbeit und schriftliche-theoretische Erläuterung derselben

      3,0 ECTS

b) Schriftlich-theoretische Arbeit zum Bakkalaureat im zentralen künstlerischen Fach

      ( 1. Bakkalaureatsarbeit) 1,0 ECTS

Teil 3: Kommissionelle Prüfung:

      d) Vorführung der künstlerisch-praktischen Arbeit

      e) Mündliche Befragung zu a) bis d)

IV. Praktikabeschreibungen

Praktika im zentralen künstlerischen Fach PRODUKTION:

Praktikum 1: Drehvorbereitung und Durchführung eines Filmes mit dokumentarischem Charakter in allen produktionstechnischen Details.

Länge: mind. 4 Minuten

Praktikum 2: Drehvorbereitung und Durchführung eines Filmes in allen produktions-technischen Details; Spielhandlung mit Dialog, Studio, Originalton.

Länge: mind. 5 Minuten

Praktikum 3: Drehvorbereitung und Durchführung eines Dokumentarfilmes oder –videos.

      Länge: mind. 10 Minuten

Praktikum 4 bis 6: mind. 1 Praktikum pro Semester, jedes Praktikum umfasst die organisatorische und kalkulatorische Vorbereitung einer Filmproduktion und deren Betreuung bzw. organisatorische Durchführung bis zur Nachkalkulation, mind. 1 Praktikum kann ein Fremdpraktikum sein.

Produktionsassistenz-Praktikum: Aufgabenstellung durch die Betreuerin/den Betreuer.

Praktika aus dem Pflichtfach:

Architektur-Praktikum 1:

      Planung und Bau einer Dekoration für einen Spielfilm

Originalton-Praktikum 1,2:

      Originaltonaufnahme bei je einem Film

Künstlerisch-praktische Arbeit für das Bakkalaureat:

Die Betreuerin/der Betreuer aus dem zentralen künstlerischen Fach Produktion hat der Kandidatin/dem Kandidaten Vorschläge für die zu lö sende künstlerisch-praktische Arbeit vorzuschlagen. Die Kandidatin/der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung der Betreuer entscheidet. Die Kandidatin/der Kandidat hat aus den Vorschlägen eine Aufgabe zu wählen.

Praktika im zentralen künstlerischen Fach BUCH UND DRAMATURGIE:

Praktikum 1: Erstellung eines Drehbuches für einen Film (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Praktikum 2: Erstellung eines Drehbuches für einen Film (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Praktika im zentralen künstlerischen Fach BILDTECHNIK UND KAMERA:

Praktikum 1: Kameraarbeit bei einem Film mit dokumentarischem Charakter ohne Synchronton

      Länge: mind. 4 Minuten

Praktikum 2:  a.) Kamera bei einem Film; Spielhandlung mit Dialog, Studio, Originalton.

      Länge: mind. 5 Minuten

      b.) 2. Kamera-Assistenz; siehe a.)

Praktika im zentralen künstlerischen Fach REGIE:

Praktikum 1: Regie bei einem Film mit dokumentarischem Charakter ohne Synchronton

      Länge: mind. 4 Minuten

Praktikum 2:  a.) Regie bei einem Film; Spielhandlung mit Dialog, Studio, Originalton.

      Länge: mind. 5 Minuten

      b.) 2. Regie-Assistenz; siehe a.)

Praktika im zentralen künstlerischen Fach SCHNITT:

Praktikum 1: Schnitt bei einem Film mit dokumentarischem Charakter ohne Synchronton

      Länge: mind. 4 Minuten

Praktikum 2:  Schnitt bei einem Film; Spielhandlung mit Dialog, Studio, Originalton.

      Länge: mind. 5 Minuten

Praktika für die Ergänzungsmodule:

Buch und Dramaturgie-Ergänzungspraktikum 1:

Erstellung eines Drehbuches (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Bildtechnik und Kamera-Ergänzungspraktikum 1:

Kameraarbeit bei einem Film (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

      Länge: mind. 7 Minuten

Regie-Ergänzungspraktikum 1:

      Regie bei einem Film

      Länge: mind. 7 Minuten

Schnitt-Ergänzungspraktikum 1:

      Schnitt eines Filmes (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

 

ANHANG 1

Freie Wahlfächer

(für Bakkalaureats- und Magisterstudien)

In der folgenden Auflistung sind alle Lehrveranstaltungen angeführt, die am Institut für Film und Fernsehen als Wahlfächer gemeldet werden können.

Lehrveranstaltungen, die im jeweiligen Bakkalaureats- bzw. Magisterstudium verpflichtend vorgeschrieben sind, können als Wahlfach nicht gemeldet werden.

Bezeichnung der Lehrveranstaltung: Typ SSt. insgesamt:

Anatomie, Biometrie und

Bewegungsstudium SE 2.0 2.0

Architektur in Film und Fernsehen 2 VO 2.0 2.0

Architektur in Film und Fernsehen 3,4 VO 1.0 2.0

Buch-Proseminar PS 1.0 1.0

Der dokumentarische Blick VU 2.0 2.0

Dramaturgie (aus dem Bereich Theater) SE 2.0 2.0

Dramaturgie-Seminar SE 1.0 1.0

Drehbuch-Marketing 1,2 SU 1.0 2.0

Eigenproduktion, Finanzierung, Förderung VO 2.0 2.0

Einführung in die Filmwissenschaft (IKM) SE 2.0 2.0

Einführung in die Medienkunde VO 2.0 2.0

Einführung in die Kulturgeschichte 1,2 VO 2.0 4.0

Einführung in die produktions-

theoretischen Grundlagen 4-5 VO 2.0 4.0

Europäische Filminitiativen 1,2 VO 1.0 2.0

Fernsehproduktion 1,2 VO 1.0 2.0

Filmgeschichte 3 VO 2.0 2.0

Filmgeschichte 4 (Dokumentarfilm) VO 2.0 2.0

Filmgeschichte-Seminar SE 2.0 2.0

Filmtheorie 2 VO 1.0 1.0

Filmwirtschaft 1,2 VO 1.0 2.0

Gerätekunde Video 2 VO 1.0 1.0

Gerätekunde Video 3 VU 2.0 2.0

Geräuschemacher EX 1.0 1.0

Geschichte des synthetischen Films VO 1.0 1.0

Gestaltungskriterien der

Regiearbeit 3-5 VO 2.0 6.0

Gestaltungskriterien der

Regiearbeit 6-7 VO 1.0 2.0

Grundlagen der Animation VU 2.0 2.0

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 4-5 VO 1.0 2.0

Hintergrundgestaltung EB 2.0 2.0

Kamerapraxis 4-6 EB 1.0 3.0

Kamera-Proseminar PS 1.0 1.0

Kameraspezifische Exkursionen EX 2.0 2.0

Kompression, Formate und Datentransfer SU 2.0 2.0

Kostüm VX 1.0 1.0

Kulturpolitik (IKM) VO 1.0 1.0

Kulturökonomie (IKM) VO 1.0 1.0

Maske VX 1.0 1.0

Medienkunde 1,2 VO 1.0 2.0

Medienrecht 1,2 VO 1.0 2.0

Methoden der Recherche 1,2 VO 1.0 2.0

Musik im Film, Filmmusik, Musikfilm 2 SE 2.0 2.0

Narrative Strategien 1,2 VO 1.0 2.0

Originaltonaufnahme 1-3 UE 2.0 6.0

Planung und Kalkulation SE 2.0 2.0

Postproduktion VO 2.0 2.0

Praktische Filmdramaturgie 3-7 VO 1.0 5.0

Previsualisation SE 2.0 2.0

Produktionsdesign VX 1.0 1.0

Produktions-Proseminar PS 1.0 1.0

Produktionstheoretische Grundlagen 1,2 VO 2.0 4.0

Projektentwicklung 1,2 VO 2.0 4.0

Psychologie für Drehbuchautoren 1,2 VO 1.0 2.0

Realisation (Dokumentarfilm) 1 SE 2.0 2.0

Recherche-Seminar 1,2 SE 1.0 2.0

Rechtskunde 1 VO 2.0 2.0

Regie-Proseminar PS 1.0 1.0

Regieseminar für Drehbuchautoren 1,2 SE 1.0 2.0

Regieseminar 1-6 SE 1.0 6.0

Schnitt-Proseminar PS 1.0 1.0

Sound Design 1 SE 1.0 1.0

Sound Design 2 UE 2.0 2.0

Special Effects VO 2.0 2.0

Storyboarding VX 1.0 1.0

Studio-, Kopierwerks- und Tricktechnik 2 EX 2.0 2.0

Synchronregie UE 1.0 1.0

Theorie der Bildtechnik 3-5 VO 1.0 3.0

Theorie des Schnitts für Film und

elektronische Medien 3,4 VO 1.0 2.0

Tongestaltung und Sound Editing 1 VU 2.0 2.0

Videobedienungstechnik VU 2.0 2.0

Visual Effects Supervisor 1 VU 2.0 2.0

Visual Effects Supervisor 2 VO 1.0 1.0

 

ANHANG 2

      Abkürzungen:

      AG Arbeitsgemeinschaft

      EB Einzelunterricht und Übung

      ECTS European Credit Transfer System

      EI Einzelunterricht

      EX Exkursionen

      KB Künstlerischer Einzelunterricht und Übung

      KE Künstlerischer Einzelunterricht

      PR Praktikum

      PS Proseminar

      SE Seminar

      SSt. Semesterstunde

      SU Seminar und Übung

      UE Übung

      VO Vorlesung

      VU Vorlesung und Übung

 VX Vorlesung und Exkursion

 

STUDIENPLAN

Bakkalaureatsstudium Regie

an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Beschluss der Studienkommission Film und Fernsehen vom 7. Jänner 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 24. Juni 2003 (GZ. 52.352/22/-VII/6/2003)

Auf Grund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a. 8 des Universitäts-Studiengesetzes, (UniStG) BGBl I Nr. 48/1997 i. d. g. F. wird verordnet:

 

Das Bakkalaureatsstudium Regie dauert sechs Semester und endet mit der vollständigen Absolvierung der Bakkalaureatsprüfung (Titel: Bakkalaurea der Künste, Bakkalaureus der Künste, Abk.: Bakk. art). Voraussetzung für das Studium ist das Bestehen einer Zulassungsprüfung. Das Studium beginnt mit einer Studieneingangsphase von zwei Semestern.

Im weiteren Studienverlauf wird auf eine fundierte Allgemeinausbildung großen Wert gelegt. Es muss daher auch ein weiteres zentrales künstlerisches Fach als Ergänzungsmodul gewählt werden.

I. Zulassungsprüfung

1. Durch die Zulassungsprüfung ist die Begabung für das gesamte Studium festzustellen.

2. Aus dem zentralen künstlerischen Fach Regie werden zwei, aus den anderen zentralen künstlerischen Fächern je eine Aufgabe gestellt.

3. Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.

4. Die Zulassungsprüfung gliedert sich in vier Teile:

TEIL 1: Vorlage der gelösten kreativ-praktischen Aufgaben.

TEIL 2: Mündliche Befragung zu den eingereichten Arbeiten.

TEIL 3: a) Schriftliche bzw. kreativ-praktische Arbeiten zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach Regie.

b.) Praktisch-künstlerische Arbeit zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach Bildtechnik und Kamera.

c) Schriftlich kreative Arbeit zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach Buch und Dramaturgie.

d.) Schriftliche Arbeit zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach Produktion.

e) Kreative Arbeit zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach Schnitt.

TEIL 4: Die im Teil 3 gelösten Aufgaben dienen als Grundlage einer weiteren mündlichen Befragung durch den Prüfungssenat.

Die Kandidatin, der Kandidat ist nur dann berechtigt zum nächstfolgenden Prüfungsteil anzutreten, wenn der vorangegangene Prüfungsteil positiv absolviert wurde.

 

II. Das Bakkalaureatsstudium REGIE

Aus folgenden Pflichtfächern sind erfolgreich im Bakkalaureat Regie zu absolvieren:

1. Zentrale künstlerische Fächer: ECTS

      Regie  39 Stunden 39,0

      Bildtechnik und Kamera  8 Stunden 10,5

      Buch und Dramaturgie 7 Stunden 9,5

      Produktion 7 Stunden 9,5

      Schnitt 9 Stunden 11,5

      Schriftlich-theoretische Arbeiten

         für das Bakkalaureat 4,0

In den ersten drei Semestern sind alle 5 zentralen künstlerischen Fächer zu melden.

2. Pflichtfächer: 82 Stunden

      Ergänzungsmodul 10 Stunden

      insgesamt: 92 Stunden 78,0

      Freie Wahlfächer 18 Stunden 18,0

Die zentralen künstlerischen Fächer und die Pflichtfächer sind aufsteigend zu absolvieren.

 

1. und 2. Semester

Studieneingangsphase

Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern

Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ SSt. insgesamt ECTS

Zentrale künstlerische Fächer:

Regie 1,2 KB 1.0  2.0 1,5/3,0

Regie-Praktikum 1 gilt als 2-stündig 3,0

Bildtechnik und Kamera 1,2 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Kamera-Praktikum 1 gilt als 2-stündig 3,0

Buch und Dramaturgie 1,2 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Buch-Praktikum 1 gilt als 2-stündig 2,0

Buch-Praktikum 2 gilt als 2-stündig 3,0

Produktion 1,2 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Produktion-Praktikum 1 gilt als 2-stündig 3,0

Schnitt 1,2 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Schnitt-Praktikum 1 gilt als 2-stündig 3,0

Pflichtfächer:

Arbeit mit dem Schauspieler 1,2 UE 2.0 4.0 1,0/2,0

Architektur in Film und Fernsehen 1 VO 1.0 1.0 1,0

Bildgestaltung 1,2 SE 1.0 2.0 0,5/1,0

Einführung in die produktions-

theoretischen Grundlagen 1,2 VO 2.0 4.0 1,5/3,0

Einführung in die Studio- Kopierwerks-

und Tricktechnik 1 EX 1.0 1.0 0,5

Filmgeschichte 1,2 VO 2.0 4.0 1,0/2,0

Filmtheorie 1 VO 1.0 1.0 1,0

Gerätekunde Ton 1,2 EI 1.0 2.0 0,5/1,0

Gerätekunde Video 1 VU 1.0 1.0 1,0

Gestaltungskriterien der Regiearbeit 1,2 VO 2.0 4.0 1,5/3,0

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 1,2 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Kamerapraxis 1,2 UE 1.0 2.0 0,5/1,0

Kulturperspektiven 1 VO 1.0 1.0 0,5

Praktische Filmdramaturgie 1,2 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Schulproduktion 1,2 EI 1.0 2.0 0,5/1,0

Theorie der Bildtechnik 1,2 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Theorie des Schnitts für Film und

elektronische Medien 1,2 VO 2.0 4.0 1,5/3,0

Tongestaltung in Film und Fernsehen 1 SE 1.0 1.0 1,0

3. bis 6. Semester

Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern

Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ SSt insgesamt ECTS

Zentrale künstlerische Fächer:

Regie 3-6 KB 1.0 4.0 2,0/6,0

Regie-Praktikum 2 PR gilt als 3-stündig 3,0

Regie-Praktikum 3 PR gilt als 6-stündig 5,0

Regie-Praktikum 4 PR gilt als 7-stündig 6,0

Künstlerisch-praktische Arbeit zum

Bakkalaureat PR gilt als 10-stündig 9,0

Regieassistenz-Praktikum PR gilt als 3-stündig 2,0

Gestaltung mit elektronischer

Mehrkameratechnik AG gilt als 2-stündig 2,0

Bildtechnik und Kamera 3 KB 1.0 1.0 1,5

Kamera-Praktikum 2 PR gilt als 3-stündig 3,0

Buch und Dramaturgie 3 KB 1.0 1.0 1,5

Produktion 3 KB 1.0 1.0 1,5

Produktion-Praktikum 2 PR gilt als 2-stündig 2,0

Schnitt 3 KB 1.0 1.0 1,5

Schnitt-Praktikum 2 PR gilt als 4-stündig 4,0

Pflichtfächer:

Arbeit mit dem Schauspieler 3,4 UE 1.0 2.0 0,5/1,0

Architektur-Praktikum 1 PR gilt als 2-stündig 2,0

Compositing VU 2.0 2.0 3,0

Digitale Fertigstellungsmethoden 1 VU 1.0 1.0 2,0

Einführung in die produktions-

theoretischen Grundlagen 3 VO 2.0 2.0 3,0

Filmgeschichte 3 VO 2.0 2.0 2,0

Filmtheorie 2 VO 1.0 1.0 1,5

 

Gestaltungskriterien der

Regiearbeit 3-5 VO 2.0 6.0 1,5/4,5

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 3 VO 1.0 1.0 1,5

Kamerapraxis 3 EB 1.0 1.0 0,5

Methoden der Recherche 1 VO 1.0 1.0 1,5

Musik im Film, Filmmusik, Musikfilm 1 SE 2.0 2.0 1,5

Originaltonaufnahme 1,2 UE 2.0 4.0 1,0/2,0

Originalton-Praktikum 1,2 PR 2.0 4.0 2,0/4,0

Praktische Filmdramaturgie 3 VO 1.0 1.0 1,0

Realisation (Dokumentarfilm) 1 SU 2.0 2.0 2,0

Rechtskunde 1 VO 2.0 2.0 0,5

Regieseminar 1,2 SE 1.0 2.0 1,5/3,0

Schulproduktion 3-6 EI 1.0 4.0 0,5/2,0

 

Ergänzungsmodul:

Ab dem 5. Semester ist ein Ergänzungsmodul aus den anderen 4 zentralen künstlerischen Fächern im Ausmaß von 10 Semesterstunden erfolgreich zu absolvieren. Für die Meldung des künstlerischen Einzelunterrichtes und des Praktikums im Ergänzungsmodul ist im 4. Semester der positive Abschluss des Proseminar im angestrebten Modul Voraussetzung.

In Ausnahmefällen kann der Vorsitzende der Studienkommission ein Ergänzungsmodul aus wissenschaftlichen Fächern im Ausmaß von 10 Semesterstunden bewilligen.

Als Module stehen zur Auswahl:

Modul Bildtechnik und Kamera

Kamera-Proseminar PS 1.0 1.0 1,0

Bildtechnik und Kamera 4,5 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Kamera-Ergänzungspraktikum 1 PR gilt als 3-stündig 4,5

Theorie der Bildtechnik 3,4 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Gerätekunde Video 2 VO 1.0 1.0 1,0

Kamerapraxis 4 EB 1.0 1.0 0,5

Modul Buch und Dramaturgie

Buch-Proseminar PS 1.0 1.0 1,0

Buch und Dramaturgie 4,5 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Buch-Ergänzungspraktikum 1 PR gilt als 3-stündig 2,0

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 4,5 VO 1.0 2.0 1,5/3,0

Dramaturgie-Seminar  SE 1.0 1.0 2,0

Psychologie für Drehbuchautoren 1 VO 1.0 1.0 1,0

Modul Produktion

Produktions-Seminar PS 1.0 1.0 1,0

Produktion 4,5 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Produktion-Ergänzungspraktikum 1 PR gilt als 3-stündig 2,0

Einführung in die produktionstheoretischen

Grundlagen 4,5 VO 2.0 4.0 3,0/6,0

Modul Schnitt

Schnitt-Proseminar PS 1.0 1.0 1,0

Schnitt 4,5 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Schnitt-Ergänzungspraktikum 1 PR gilt als 3-stündig 3,0

Theorie des Schnitts für Film und

elekt ronische Medien 3,4 VO 1.0 2.0 1,5/3,0

Tongestaltung und Sound Editing 1 VU 2.0 2.0 2,0

 

Freie Wahlfächer (siehe Auflistung, Anhang 1)

Freie Wahlfächer sind im Ausmaß von 18 Semesterstunden erfolgreich zu absolvieren.

Empfohlen werden Lehrveranstaltungen aus den anderen Bakkalaureatsstudien, wobei insbesondere auf die vom Institut ausgearbeitete und jährlich aktualisierte Empfehlungsliste von Lehrveranstaltungen hingewiesen wird.

III. Bakkalaureatsprüfung

Die Bakkalaureatsprüfung besteht aus vier Teilen:

Teil 1: Die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen aus den zentralen künstlerischen Fächern und den Pflichtfächern

Teil 2: a) Künstlerisch-praktische Arbeit und schriftlich-theoretische Erläuterung derselben

      3,0 ECTS

      b) Schriftlich-theoretische Arbeit zum Bakkalaureat im zentralen künstlerischen Fach

          (1. Bakkalaureatsarbeit) 1,0 ECTS

      c) Schriftlich-theoretische Arbeit im Ergänzungsmodul (2. Bakkalaureatsarbeit)

Teil 3: Kommissionelle Prüfung:

      d) Vorführung der künstlerisch-praktischen Arbeit

      e) Mündliche Befragung zu a) bis d)

IV. Praktikabeschreibungen

Praktika im zentralen künstlerischen Fach REGIE:

Praktikum 1: Regie bei einem Film mit dokumentarischem Charakter ohne Synchronton

      Länge: mind. 4 Minuten

Praktikum 2:  a.) Regie bei einem Film; Spielhandlung mit Dialog, Studio, Originalton.

Länge: mind. 5 Minuten

b.) 2. Regie-Assistenz; siehe a.)

Praktikum 3: Regie bei einem Dokumentarfilm oder -video

      Länge: mind. 10 Minuten

Praktikum 4: Regie bei einem Spielfilm nach Fremdbuch aus dem zentralen künstlerischen Fach Buch und Dramaturgie.

Länge: mind. 7 Minuten

Regieassistenz-Praktikum: Regieassistenz bei einem Praktikum eines anderen Studierenden.

Praktika aus dem Pflichtfach:

Architektur-Praktikum 1:

      Planung und Bau einer Dekoration für einen Spielfilm

Originalton-Praktikum 1,2:

      Originaltonaufnahme bei je einem Film

Künstlerisch-praktische Arbeit für das Bakkalaureat: „Bakkalaureatsfilm“

      Freie Wahl des Genres

      Länge: mind. 10 Minuten

Praktika im zentralen künstlerischen Fach BUCH UND DRAMATURGIE:

Praktikum 1: Erstellung eines Drehbuches für einen Film (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Praktikum 2: Erstellung eines Drehbuches für einen Film (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Praktika im zentralen künstlerischen Fach BILDTECHNIK UND KAMERA:

Praktikum 1: Kameraarbeit bei einem Film mit dokumentarischem Charakter ohne Synchronton

      Länge: mind. 4 Minuten

Praktikum 2:  a.) Kamera bei einem Film; Spielhandlung mit Dialog, Studio, Originalton.

      Länge: mind. 5 Minuten

      b.) 2. Kamera-Assistenz; siehe a.)

Praktika im zentralen künstlerischen Fach PRODUKTION:

Praktikum 1: Drehvorbereitung und Durchführung eines Filmes mit dokumentarischem Charakter in allen produktionstechnischen Details.

      Länge: mind. 4 Minuten

Praktikum 2: Drehvorbereitung und Durchführung eines Filmes in allen produktionstechnischen Details; Spielhandlung mit Dialog, Studio, Originalton.

      Länge: mind. 5 Minuten

Praktika im zentralen künstlerischen Fach SCHNITT:

Praktikum 1: Schnitt bei einem Film mit dokumentarischem Charakter ohne Synchronton

      Länge: mind. 4 Minuten

Praktikum 2: Schnitt bei einem Film; Spielhandlung mit Dialog, Studio, Originalton.

      Länge: mind. 5 Minuten

Praktika für die Ergänzungsmodule:

Buch und Dramaturgie-Ergänzungspraktikum 1:

      Erstellung eines Drehbuches (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Bildtechnik und Kamera-Ergänzungspraktikum 1:

      Kameraarbeit bei einem Film (in Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

      Länge: mind. 7 Minuten

Produktions-Ergänzungspraktikum 1:

Organisatorische und kalkulatorische Vorbereitung einer Filmproduktion und deren Betreuung bzw. organisatorische Durchführung bis zur Nachkalkulation. (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Schnitt-Ergänzungspraktikum 1:

      Schnitt eines Filmes (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

 

ANHANG 1

Freie Wahlfächer

(für Bakkalaureats- und Magisterstudien)

In der folgenden Auflistung sind alle Lehrveranstaltungen angeführt, die am Institut für Film und Fernsehen als Wahlfächer gemeldet werden können.

Lehrveranstaltungen, die im jeweiligen Bakkalaureats- bzw. Magisterstudium verpflichtend vorgeschrieben sind, können als Wahlfach nicht gemeldet werden.

Bezeichnung der Lehrveranstaltung: Typ SSt. insgesamt:

Anatomie, Biometrie und

Bewegungsstudium SE 2.0 2.0

Architektur in Film und Fernsehen 2 VO 2.0 2.0

Architektur in Film und Fernsehen 3,4 VO 1.0 2.0

Buch-Proseminar PS 1.0 1.0

Der dokumentarische Blick VU 2.0 2.0

Dramaturgie (aus dem Bereich Theater) SE 2.0 2.0

Dramaturgie-Seminar SE 1.0 1.0

Drehbuch-Marketing 1,2 SU 1.0 2.0

Eigenproduktion, Finanzierung, Förderung VO 2.0 2.0

Einführung in die Filmwissenschaft (IKM) SE 2.0 2.0

Einführung in die Medienkunde VO 2.0 2.0

Einführung in die Kulturgeschichte 1,2 VO 2.0 4.0

Einführung in die produktions-

theoretischen Grundlagen 4-5 VO 2.0 4.0

Europäische Filminitiativen 1,2 VO 1.0 2.0

Fernsehproduktion 1,2 VO 1.0 2.0

Filmgeschichte 3 VO 2.0 2.0

Filmgeschichte 4 (Dokumentarfilm) VO 2.0 2.0

Filmgeschichte-Seminar SE 2.0 2.0

Filmtheorie 2 VO 1.0 1.0

Filmwirtschaft 1,2 VO 1.0 2.0

Gerätekunde Video 2 VO 1.0 1.0

Gerätekunde Video 3 VU 2.0 2.0

Geräuschemacher EX 1.0 1.0

Geschichte des synthetischen Films VO 1.0 1.0

Gestaltungskriterien der Regiearbeit 3-5 VO 2.0 6.0

Gestaltungskriterien der

Regiearbeit 6-7 VO 1.0 2.0

Grundlagen der Animation VU 2.0 2.0

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 4-5 VO 1.0 2.0

Hintergrundgestaltung EB 2.0 2.0

Kamerapraxis 4-6 EB 1.0 3.0

Kamera-Proseminar PS 1.0 1.0

Kameraspezifische Exkursionen EX 2.0 2.0

Kompression, Formate und Datentransfer SU 2.0 2.0

Kostüm VX 1.0 1.0

Kulturpolitik (IKM) VO 1.0 1.0

Kulturökonomie (IKM) VO 1.0 1.0

Maske VX 1.0 1.0

Medienkunde 1,2 VO 1.0 2.0

Medienrecht 1,2 VO 1.0 2.0

Methoden der Recherche 1,2 VO 1.0 2.0

Musik im Film, Filmmusik, Musikfilm 2 SE 2.0 2.0

Narrative Strategien 1,2 VO 1.0 2.0

Originaltonaufnahme 1-3 UE 2.0 6.0

Planung und Kalkulation SE 2.0 2.0

Postproduktion VO 2.0 2.0

Praktische Filmdramaturgie 3-7 VO 1.0 5.0

Previsualisation SE 2.0 2.0

Produktionsdesign VX 1.0 1.0

Produktions-Proseminar PS 1.0 1.0

Produktionstheoretische Grundlagen 1,2 VO 2.0 4.0

Projektentwicklung 1,2 VO 2.0 4.0

Psychologie für Drehbuchautoren 1,2 VO 1.0 2.0

Realisation (Dokumentarfilm) 1 SU 2.0 2.0

Recherche-Seminar 1,2 SE 1.0 2.0

Rechtskunde 1 VO 2.0 2.0

Regie-Proseminar PS 1.0 1.0

Regieseminar für Drehbuchautoren 1,2 SE 1.0 2.0

Regieseminar 1-6 SE 1.0 6.0

Schnitt-Proseminar PS 1.0 1.0

Sound Design 1 SE 1.0 1.0

Sound Design 2 UE 2.0 2.0

Special Effects VO 2.0 2.0

Storyboarding VX 1.0 1.0

Studio-, Kopierwerks- und Tricktechnik 2 EX 2.0 2.0

Synchronregie UE 1.0 1.0

Theorie der Bildtechnik 3-5 VO 1.0 3.0

Theorie des Schnitts für Film und

elektronische Medien 3,4 VO 1.0 2.0

Tongestaltung und Sound Editing 1 VU 2.0 2.0

Videobedienungstechnik VU 2.0 2.0

Visual Effects Supervisor 1 VU 2.0 2.0

Visual Effects Supervisor 2 VO 1.0 1.0

 

ANHANG 2

      Abkürzungen:

      AG Arbeitsgemeinschaft

      EB Einzelunterricht und Übung

      ECTS European Credit Transfer System

      EI Einzelunterricht

      EX Exkursionen

      KB Künstlerischer Einzelunterricht und Übung

      KE Künstlerischer Einzelunterricht

      PR Praktikum

      PS Proseminar

      SE Seminar

      SSt. Semesterstunde

      SU Seminar und Übung

      UE Übung

      VO Vorlesung

      VU Vorlesung und Übung

      VX Vorlesung und Exkursion

 

STUDIENPLAN

Bakkalaureatsstudium Schnitt

an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Beschluss der Studienkommission Film und Fernsehen vom 7. Jänner 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 24. Juni 2003 (GZ. 52.352/22/-VII/6/2003)

Auf Grund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a. 8 des Universitäts-Studiengesetzes, (UniStG) BGBl I Nr. 48/1997 i. d. g. F. wird verordnet:

 

Das Bakkalaureatsstudium Schnitt dauert sechs Semester und endet mit der vollständigen Absolvierung der Bakkalaureatsprüfung (Titel: Bakkalaurea der Künste, Bakkalaureus der Künste, Abk.: Bakk. art.). Voraussetzung für das Studium ist das Bestehen einer Zulassungsprüfung. Das Studium beginnt mit einer Studieneingangsphase von zwei Semestern.

Im weiteren Studienverlauf wird auf eine fundierte Allgemeinausbildung großen Wert gelegt. Es muss daher auch ein weiteres zentrales künstlerisches Fach als Ergänzungsmodul gewählt werden.

I. Zulassungsprüfung

1. Durch die Zulassungsprüfung ist die Begabung für das gesamte Studium festzustellen.

2. Aus dem zentralen künstlerischen Fach Schnitt werden zwei, aus den anderen zentralen künstlerischen Fächern je eine Aufgabe gestellt.

3. Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.

4. Die Zulassungsprüfung gliedert sich in vier Teile:

TEIL 1: Vorlage der gelösten kreativ-praktischen Aufgaben.

TEIL 2: Mündliche Befragung zu den eingereichten Arbeiten.

TEIL 3: a) Kreative Arbeit zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach Schnitt.

b) Praktisch-künstlerische Arbeit zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach Bildtechnik und Kamera.

c) Schriftlich kreative Arbeit zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach Buch und Dramaturgie.

d) Schriftliche Arbeit zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach Produktion.

e) Schriftliche bzw. kreative Arbeiten zur Feststellung der Begabung für das zentrale künstlerische Fach Regie.

TEIL 4: Die im Teil 3 gelösten Aufgaben dienen als Grundlage einer weiteren mündlichen Befragung durch den Prüfungssenat.

Die Kandidatin, der Kandidat ist nur dann berechtigt, zum nächstfolgenden Prüfungsteil anzutreten, wenn der vorangegangene Prüfungsteil positiv absolviert wurde.

II. Das Bakkalaureatsstudium SCHNITT

Aus folgenden Pflichtfächern sind erfolgreich zu absolvieren:

1. Zentrale künstlerische Fächer: ECTS

Schnitt 51 Stunden 47,0

Bildtechnik und Kamera 8 Stunden 10,5

Buch und Dramaturgie 7 Stunden 9,5

Produktion 7 Stunden 9,5

Regie 8 Stunden 10,5

 

In den ersten drei Semestern sind alle 5 zentralen künstlerischen Fächer zu melden.

2. Pflichtfächer: 71 Stunden

Ergänzungsmodul 10 Stunden

insgesamt: 81 Stunden 71,0

Freie Wahlfächer 18 Stunden 18,0

Die zentralen künstlerischen Fächer und die Pflichtfächer sind aufsteigend zu absolvieren.

 

1. und 2. Semester

Studieneingangsphase

Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern

Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ SSt. insgesamt ECTS

Zentrale künstlerische Fächer:

Schnitt 1,2 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Schnitt-Praktikum 1 gilt als 2-stündig 3,0

Bildtechnik und Kamera 1,2 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Kamera-Praktikum 1 gilt als 2-stündig 3,0

Buch und Dramaturgie 1,2 KB 1.0 2.0 1,2/3,0

Buch-Praktikum 1 gilt als 2-stündig 2,0

Buch-Praktikum 2 gilt als 2-stündig 3,0

Produktion 1,2 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Produktion-Praktikum 1 gilt als 2-stündig 3,0

Regie 1,2 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Regie-Praktikum 1 gilt als 2-stündig 3,0

Pflichtfächer:

Arbeit mit dem Schauspieler 1,2 UE 2.0 4.0 1,0/2,0

Architektur in Film und Fernsehen 1 VO 1.0 1.0 1,0

Bildgestaltung 1,2 SE 1.0 2.0 0,5/1,0

Einführung in die produktions-

theoretischen Grundlagen 1,2 VO 2.0 4.0 1,5/3,0

Einführung in die Studio-, Kopierwerks-

und Tricktechnik 1 EX 1.0 1.0 0,5

Filmgeschichte 1,2 VO 2.0 4.0 1,0/2,0

Filmtheorie 1 VO 1.0 1.0 1,0

Gerätekunde Ton 1,2 EI 1.0 2.0 0,5/1,0

Gerätekunde Video 1 VU 1.0 1.0 1,0

Gestaltungskriterien der Regiearbeit 1,2 VO 2.0 4.0 1,5/3,0

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 1,2 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Kamerapraxis 1,2 UE 1.0 2.0 0,5/1,0

Kulturperspektiven 1 VO 1.0 1.0 0,5

Praktische Filmdramaturgie 1,2 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Schulproduktion 1,2 EI 1.0 2.0 0,5/1,0

Theorie der Bildtechnik 1,2 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Theorie des Schnitts für Film und

elektronische Medien 1,2 VO 2.0 4.0 1,5/3,0

Tongestaltung in Film und Fernsehen 1 SE 1.0 1.0 1,0

3. bis 6. Semester

Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern

Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ SSt. insgesamt ECTS

Zentrale künstlerische Fächer:

Schnitt 3-6 KB 1.0 4.0 1,5/6,0

Schnitt-Praktikum 2 PR gilt als 4-stündig 4,0

Schnitt-Praktikum 3 PR gilt als 7-stündig 6,0

Schnitt-Praktikum 4 PR gilt als 7-stündig 6,0

Schnitt-Praktikum 5 PR gilt als 7-stündig 6,0

Gestaltung mit elektronischer

Mehrkameratechnik AG gilt als 2-stündig 2,0

Tongestaltungs-Praktikum 1 PR gilt als 4-stündig 3,0

Übungen zu Synchronisation UE gilt als 4-stündig 2,0

Künstlerisch-praktische Arbeit für das

Bakkalaureat Schnitt PR gilt als 8-stündig 7,0

Bildtechnik und Kamera 3 KB 1.0 1.0 1,5

Kamera-Praktikum 2 PR gilt als 3-stündig 3,0

Buch und Dramaturgie 3 KB 1.0 1.0 1,5

Produktion 3 KB 1.0 1.0 1,5

Produktion-Praktikum 2 PR gilt als 2-stündig 2,0

Regie 3 KB 1.0 1.0 1,5

Regie-Praktikum 2 PR gilt als 3-stündig 3,0

Pflichtfächer:

Arbeit mit dem Schauspieler 3 UE 1.0 1.0 0,5

Architektur-Praktikum 1 PR gilt als 2-stündig 2,0

Compositing VU 2.0 2.0 3,0

Digitale Fertigstellungsmethoden 1,2 VU 1.0 2.0 1,0/2,0

Einführung in die produktions-

theoretischen Grundlagen 3 VO 2.0 2.0 3,0

Gestaltungskriterien der Regiearbeit 3 VO 2.0 2.0 1,5

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 3 VO 1.0 1.0 1,5

Kamerapraxis 3 EB 1.0 1.0 0,5

Musik im Film, Filmmusik, Musikfilm 1 SE 2.0 2.0 1,5

Originalton- Praktikum 1,2 PR 2.0 4.0 2,0/4,0

Praktische Filmdramaturgie 3 VO 1.0 1.0 1,0

Schulproduktion 3-6 EI 1.0 4.0 0,5/2,0

Sound Design 1 SE 1.0 1.0 2,0

Theorie des Schnitts für Film

und elektronische Medien 3,4 VO 1.0 2.0 1,5/3,0

Tongestaltung und Sound Editing 1 VU 2.0 2.0 2,0

Videobedienungstechnik  VU 2.0  2.0 1,5

Ergänzungsmodul:

Ab dem 5. Semester ist ein Ergänzungsmodul aus den anderen 4 zentralen künstlerischen Fächern im Ausmaß von 10 Semesterstunden erfolgreich zu absolvieren.

Für die Meldung des künstlerischen Einzelunterrichtes und des Praktikums im Ergänzungsmodul ist im 4. Semester der positive Abschluss des Proseminars im angestrebten Modul Voraussetzung.

In Ausnahmefällen kann der Vorsitzende der Studienkommission (monokratisches Organ für die Vollziehung studienrechtlicher Angelegenheiten) ein Ergänzungsmodul aus wissenschaftlichen Fächern im Ausmaß von 10 Semesterstunden bewilligen.

Als Module stehen zur Auswahl:

Modul Bildtechnik und Kamera:

Kamera-Proseminar PS 1.0 1.0 1,0

Bildtechnik und Kamera 4,5 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Kamera-Ergänzungspraktikum 1 PR gilt als 3-stündig 4,5

Theorie der Bildtechnik 3,4 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Gerätekunde Video 2 VO 1.0 1.0 1,0

Kamerapraxis 4 EB 1.0 1.0 0,5

Modul Buch und Dramaturgie:

Buch-Proseminar PS 1.0 1.0 1,0

Buch und Dramaturgie 4,5 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Buch-Ergänzungspraktikum 1 PR gilt als 3–stündig 2,0

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 4,5 VO 1.0 2.0 1,5/3,0

Dramaturgie-Seminar  SE 1.0 1.0 2,0

Psychologie für Drehbuchautoren 1 VO 1.0 1.0 1,0

 

Modul Produktion:

Produktions-Seminar PS 1.0 1.0 1,0

Produktion 4,5 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Produktion-Ergänzungspraktikum 1 PR gilt als 3–stündig 2,0

Einführung in die produktionstheoretischen

Grundlagen 4,5 VO 2.0 4.0 3,0/6,0

Modul Regie:

Regie-Proseminar PS 1.0 1.0 1,0

Regie 4,5 KB 1.0 2.0 1,5/3,0

Regie-Ergänzungspraktikum 1 PR gilt als 3–stündig 3,5

Regieseminar 1,2 SE 1.0 2.0 1,5/3,0

Gestaltungskriterien der Regiearbeit 4 VO 2.0 2.0 1,5

Freie Wahlfächer (siehe Auflistung, Anhang 1)

Freie Wahlfächer sind im Ausmaß von 18 Semesterstunden erfolgreich zu absolvieren.

Empfohlen werden Lehrveranstaltungen aus den anderen Bakkalaureatsstudien, wobei insbesondere auf die vom Institut ausgearbeitete und jährlich aktualisierte Empfehlungsliste von Lehrveranstal-tungen hingewiesen wird.

III. Bakkalaureatsprüfung

Die Bakkalaureatsprüfung ist eine kommissionelle Prüfung und gliedert sich in vier Teile:

Teil 1: Die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen aus den zentralen künstlerischen Fächern und den Pflichtfächern.

Teil 2: a) Künstlerisch-praktische Arbeit und schriftlich-theoretische Erläuterung derselben

      3,0 ECTS

      b) Schriftlich-theoretische Arbeit zum Bakkalaureat im zentralen künstlerischen Fach

          (1. Bakkalaureatsarbeit)

      c) Schriftlich-theoretische Arbeit im Ergänzungsmodul (2. Bakkalaureatsarbeit)

Teil 3: Kommissionelle Prüfung

      d) Vorführung der künstlerisch-praktischen Arbeit

      e) Mündliche Befragung zu a) bis d)

IV. Praktikabeschreibungen

Praktika im zentralen künstlerischen Fach SCHNITT:

Praktikum 1: Schnitt bei einem Film mit dokumentarischem Charakter ohne Synchronton

      Länge: mind. 4 Minuten

Praktikum 2: Schnitt bei einem Film; Spielhandlung mit Dialog, Studio, Originalton

      Länge: mind. 5 Minuten

Praktikum 3: Schnitt bei einem Dokumentarfilm oder -video

      Länge: mind. 10 Minuten

Praktikum 4 und 5:

      Schnittarbeiten bei je einem Film nach Vorgabe durch die Betreuerin/den Betreuer

Tongestaltungs-Praktikum 1:

Tonnachbearbeitung bei einem Film nach Vorgabe durch die Betreuerin/den Betreuer

 

Praktika aus dem Pflichtfach:

Architektur-Praktikum 1:

      Planung und Bau einer Dekoration für einen Spielfilm

Originalton-Praktikum 1,2:

      Originaltonaufnahme bei je einem Film

Künstlerisch-praktische Arbeit für das Bakkalaureat:

      Schnitt eines Filmes, freie Wahl des Genres

      Länge: mind. 10 Minuten

Praktika im zentralen künstlerischen Fach BUCH UND DRAMATURGIE:

Praktikum 1: Erstellung eines Drehbuches für einen Film (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Praktikum 2: Erstellung eines Drehbuches für einen Film (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Praktika im zentralen künstlerischen Fach BILDTECHNIK UND KAMERA:

Praktikum 1: Kameraarbeit bei einem Film mit dokumentarischem Charakter ohne Synchronton

      Länge: mind. 4 Minuten

Praktikum 2:  a.) Kamera bei einem Film; Spielhandlung mit Dialog, Studio, Originalton

Länge: mind. 5 Minuten

      b.) 2. Kamera-Assistenz; siehe a.)

Praktika im zentralen künstlerischen Fach PRODUKTION:

Praktikum 1: Drehvorbereitung und Durchführung eines Filmes mit dokumentarischem Charakter in allen produktionstechnischen Details

      Länge: mind. 4 Minuten

Praktikum 2: Drehvorbereitung und Durchführung eines Filmes in allen produktionstechnischen Details; Spielhandlung mit Dialog, Studio, Originalton

      Länge: mind. 5 Minuten

Praktika im zentralen künstlerischen Fach REGIE:

Praktikum 1: Regie bei einem Film mit dokumentarischem Charakter ohne Synchronton

       Länge: mind. 4 Minuten

Praktikum 2:  a.) Regie bei einem Film; Spielhandlung mit Dialog, Studio, Originalton

      Länge: mind. 5 Minuten

      b.) 2. Regie-Assistenz; siehe a.)

Praktika für die Ergänzungsmodule:

Buch und Dramaturgie-Ergänzungspraktikum 1:

      Erstellung eines Drehbuches (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Bildtechnik und Kamera-Ergänzungspraktikum 1:

      Kameraarbeit bei einem Film (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

      Länge: mind. 7 Minuten

 

Produktions-Ergänzungspraktikum 1:

Organisatorische und kalkulatorische Vorbereitung einer Filmproduktion und deren Betreuung bzw. organisatorische Durchführung bis zur Nachkalkulation (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Regie-Ergänzungspraktikum 1:

      Regie bei einem Film

      Länge: mind. 7 Minuten

 

ANHANG 1

Freie Wahlfächer

(für Bakkalaureats- und Magisterstudien)

In der folgenden Auflistung sind alle Lehrveranstaltungen angeführt, die am Institut für Film und Fernsehen als Wahlfächer gemeldet werden können.

Lehrveranstaltungen, die im jeweiligen Bakkalaureats- bzw. Magisterstudium verpflichtend vorgeschrieben sind, können als Wahlfach nicht gemeldet werden.

Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ SSt. insgesamt

Anatomie, Biometrie und

Bewegungsstudium SE 2.0 2.0

Architektur in Film und Fernsehen 2 VO 2.0 2.0

Architektur in Film und Fernsehen 3,4 VO 1.0 2.0

Buch-Proseminar PS 1.0 1.0

Der dokumentarische Blick VU 2.0 2.0

Dramaturgie (aus dem Bereich Theater) SE 2.0 2.0

Dramaturgie-Seminar SE 1.0 1.0

Drehbuch-Marketing 1,2 SU 1.0 2.0

Eigenproduktion, Finanzierung, Förderung VO 2.0 2.0

Einführung in die Filmwissenschaft (IKM) SE 2.0 2.0

Einführung in die Medienkunde VO 2.0 2.0

Einführung in die Kulturgeschichte 1,2 VO 2.0 4.0

Einführung in die produktions-

theoretischen Grundlagen 4,5 VO 2.0 4.0

Europäische Filminitiativen 1,2 VO 1.0 2.0

Fernsehproduktion 1,2 VO 1.0 2.0

Filmgeschichte 3 VO 1.0 1.0

Filmgeschichte 4 (Dokumentarfilm) VO 2.0 2.0

Filmgeschichte-Seminar SE 2.0 2.0

Filmtheorie 2 VO 1.0 1.0

Filmwirtschaft 1,2 VO 1.0 2.0

Gerätekunde Video 2 VO 1.0 1.0

Gerätekunde Video 3 VU 2.0 2.0

Geräuschemacher EX 1.0 1.0

Geschichte des synthetischen Films VO 1.0 1.0

Gestaltungskriterien der Regiearbeit 3-5 VO 2.0 6.0

Gestaltungskriterien der

Regiearbeit 6,7 VO 1.0 2.0

Grundlagen der Animation VU 2.0 2.0

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 4,5 VO 1.0 2.0

Hintergrundgestaltung EB 2.0 2.0

Kamerapraxis 4-6 EB 1.0 3.0

Kamera-Proseminar PS 1.0 1.0

Kameraspezifische Exkursionen EX 2.0 2.0

Kompression, Formate und Datentransfer SU 2.0 2.0

Kostüm VX 1.0 1.0

Kulturpolitik (IKM) VO 1.0 1.0

Kulturökonomie (IKM) VO 1.0 1.0

Maske VX 1.0 1.0

Medienkunde 1,2 VO 1.0 2.0

Medienrecht 1,2 VO 1.0 2.0

Methoden der Recherche 1,2 VO 1.0 2.0

Musik im Film, Filmmusik, Musikfilm 2 SE 2.0 2.0

Narrative Strategien 1,2 VO 1.0 2.0

Originaltonaufnahme 1-3 UE 2.0 6.0

Planung und Kalkulation SE 2.0 2.0

Postproduktion VO 2.0 2.0

Praktische Filmdramaturgie 3-7 VO 1.0 5.0

Previsualisation SE 2.0 2.0

Produktionsdesign VX 1.0 1.0

Produktions-Proseminar PS 1.0 1.0

Produktionstheoretische Grundlagen 1,2 VO 2.0 4.0

Projektentwicklung 1,2 VO 2.0 4.0

Psychologie für Drehbuchautoren 1,2 VO 1.0 2.0

Realisation (Dokumentarfilm) 1 SE/UE 2.0 2.0

Recherche-Seminar 1,2 SE 1.0 2.0

Rechtskunde 1 VO 2.0 2.0

Regie-Proseminar PS 1.0 1.0

Regieseminar für Drehbuchautoren 1,2 SE 1.0 2.0

Regieseminar 1-6 SE 1.0 6.0

Schnitt-Proseminar PS 1.0 1.0

Sound Design 1 SE 1.0 1.0

Sound Design 2 UE 2.0 2.0

Special Effects VO 2.0 2.0

Storyboarding VX 1.0 1.0

Studio-, Kopierwerks- und Tricktechnik 2 EX 2.0 2.0

Synchronregie UE 1.0 1.0

Theorie der Bildtechnik 3-5 VO 1.0 3.0

Theorie des Schnitts für Film und

elektronische Medien 3,4 VO 1.0 2.0

Tongestaltung und Sound Editing 1 VU 2.0 2.0

Videobedienungstechnik VU 2.0 2.0

Visual Effects Supervisor 1 VU 2.0 2.0

Visual Effects Supervisor 2 VO 1.0 1.0

 

ANHANG 2

      Abkürzungen:

      AG Arbeitsgemeinschaft

      EB Einzelunterricht und Übung

      ECTS European Credit Transfer System

      EI Einzelunterricht

      EX Exkursionen

      KB Künstlerischer Einzelunterricht und Übung

      KE Künstlerischer Einzelunterricht

      PR Praktikum

      PS Proseminar

      SE Seminar

      SSt. Semesterstunde

      SU Seminar und Übung

      UE Übung

      VO Vorlesung

      VU Vorlesung und Übung

      VX Vorlesung und Exkursionen

 

STUDIENPLAN

Magisterstudium Bildtechnik und Kamera

an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Beschluss der Studienkommission Film und Fernsehen vom 7. Jänner 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 24. Juni 2003 (GZ. 52.352/22/-VII/6/2003)

Auf Grund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a. 8 des Universitäts-Studiengesetzes, (UniStG) BGBl I Nr. 48/1997 i. d. g. F. wird verordnet:

 

Das Magisterstudium Bildtechnik und Kamera dauert vier Semester und endet mit der vollständigen Absolvierung der Magisterprüfung (Titel: Magistra der Künste, Magister der Künste, Abk.: Mag.art.). Voraussetzung für das Studium ist die positive Absolvierung des Bakkalaureatsstudiums Bildtechnik und Kamera oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Ziel des Magisterstudiums ist die qualifizierte Weiterentwicklung der speziellen künstlerischen und wissenschaftlichen Interessen der Studierenden und die Vertiefung ihrer Kenntnisse und gestalterischen Fähigkeiten im Rahmen der Lehrveranstaltungskombinationen. Im Rahmen der freien Wahlfächer besteht die Möglichkeit das im Bakkalaureatsstudium begonnene Ergänzungsmodul fortzusetzen.

I. Zulassungsvoraussetzung

Voraussetzung für die Zulassung zum Magisterstudium Bildtechnik und Kamera ist der positive Abschluss des gleichnamigen Bakkalaureatsstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.

II. Magisterstudium BILDTECHNIK UND KAMERA

Aus folgenden Pflichtfächern sind erfolgreich zu absolvieren:

      ECTS

Zentrales künstlerisches Fach Bildtechnik und Kamera 39 Stunden 55,0

Schriftlich-theoretische Arbeit 8,0

Pflichtfächer 9 Stunden

Lehrveranstaltungskombination 16 Stunden

insgesamt: 25 Stunden 42,0

Freie Wahlfächer 8 Stunden 15,0

Alle zentralen künstlerischen Fächer und Pflichtfächer sind in aufsteigender Form zu melden und erfolgreich zu absolvieren.

Zur speziellen künstlerisch-wissenschaftlichen Vertiefung ist im Rahmen der Pflichtfächer eine Lehrveranstaltungskombination im Ausmaß von 16 Stunden zu wählen und erfolgreich zu absolvieren.

Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern

Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ SSt. insgesamt ECTS

Zentrales künstlerisches Fach:

Bildtechnik und Kamera 7-10 KB 1.0 4.0 3,0/12,0

Kamera-Praktikum 5 PR gilt als 10-stündig 13,0

Kamera-Praktikum 6 PR gilt als 10-stündig 13,0

Künstlerisch-praktische Arbeit für

die Magisterprüfung PR gilt als 14-stündig 15,0

Schriftlich-theoretische Arbeit für

die Magisterprüfung gilt als 6-stündig 8,0

Exkursion EX 1.0 1.0 2,0

Pflichtfächer:

Architektur in Film und Fernsehen 2 VO 2.0 2.0 4,0

Gerätekunde Video 3 VU 2.0 2.0 4,0

Schulproduktion 7-10 EI 1.0 4.0 0,5/2,0

Storyboarding VX 1.0 1.0 2,0

Lehrveranstaltungskombinationen:

Lehrveranstaltungskombination 1: Dokumentarfilm

Der dokumentarische Blick VU 2.0 2.0 4,0

Filmgeschichte 4 (Dokumentarfilm) VO 2.0 2.0 4,0

Interviewtechniken SU 3.0 3.0 3,0

Kameraassistenz-Praktikum 2 PR gilt als 3-stündig 7,0

Realisation (Dokumentarfilm) 2,3 SU 2.0 4.0 4,0/8,0

Recherche-Seminar 1,2 SE 1.0 2.0 2,0/4,0

Lehrveranstaltungskombination 2: Spielfilm

Arbeit mit dem Schauspieler 4,5 UE 1.0 2.0 2,0/4,0

Architektur in Film und Fernsehen 3,4 VO 1.0 2.0 2,0/4,0

Kameraassistenz-Praktikum 2 PR gilt als 5-stündig 8,0

Kostüm VX 1.0 1.0 2,0

Maske VX 1.0 1.0 2,0

Praktische Filmdramaturgie 4,5 VO 1.0 2.0 2,0/4,0

Produktionsdesign VX 1.0 1.0 2,0

Psychologie für Drehbuchautoren 1,2 VO 1.0 2.0 2,0/4,0

Lehrveranstaltungskombination 3: Compositing

2D und 3D Computeranimation 1,2 VU 2.0 4.0 4,0/8,0

Compositing-Praktikum 1 PR gilt als 4-stündig 6,0

Kompression, Formate und Datentransfer SU 2.0 2.0 4,0

Previsualisation SE 2.0 2.0 4,0

Special Effects VO 2.0 2.0 4,0

Texturing und Lichtsetzung SU 2.0 2.0 4,0

 

Freie Wahlfächer (siehe Auflistung, Anhang 1)

Freie Wahlfächer sind im Ausmaß von 8 Semesterstunden erfolgreich zu absolvieren.

Empfohlen wird die Fortsetzung des im Bakkalaureat begonnen Ergänzungsmoduls:

Buch und Dramaturgie:

Buch und Dramaturgie 6 KB 1.0 1.0 1,5

Buch und Dramaturgie 7-9 KB 1.0 3.0 2,0/6,0

Buch-Ergänzungspraktikum 2 PR gilt als 3-stündig 6,0

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 6 VO 1.0 1.0 1,5

Produktion:

Produktion 6 KB 1.0 1.0 1,5

Produktion-Ergänzungspraktikum 2 PR gilt als 3-stündig 9,5

Produktionstheoretische Grundlagen 1 VO 2.0 2.0 2,0

Medienrecht 1,2 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Regie:

Regie 6 KB 1.0 1.0 1,5

Regie-Ergänzungspraktikum 2 PR gilt als 3-stündig 5,5

Regieseminar 3-6 SE 1.0 4.0 2,0/8,0

Schnitt:

Schnitt 6 KB 1.0 1.0 1,5

Schnitt-Ergänzungspraktikum 2 PR gilt als 3-stündig 5,5

Synchronisation UE gilt als 3-stündig 6,0

Geräuschemacher EX gilt als 1-stündig 2,0

Digital Art – Compositing:

Compositing-Ergänzungspraktikum 1 PR 2.0 2.0 8,0

Hintergrundgestaltung  EB 2.0 2.0 3,0

Keying und Motion Control für SFX und

Kameraleute UE 2.0 2.0 2,0

Motion Capturing UE 2.0 2.0 2,0

III. Magisterprüfung

Die Magisterprüfung ist eine kommissionelle Prüfung und gliedert sich in 3 Teile:

Teil 1: Die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen aus den zentralen künstlerischen Fächern und den Pflichtfächern

Teil 2: a) Künsterlisch-praktische Arbeit für die Magisterprüfung und schriftlich-theoretische Erläuterung derselben(=künstlerische Magisterarbeit)

      8,0 ECTS

Teil 3: Kommissionelle Prüfung:

      c) Vorführung der künstlerisch-praktischen Arbeit

      d) Mündliche Befragung

Voraussetzung für die Zulassung zur künstlerisch-praktischen Arbeit für die Magisterprüfung „Magisterfilm“ ist die positive Absolvierung von 75% der vorgeschriebenen Gesamtstundenanzahl aus den Pflichtfächern und freien Wahlfächern des Magisterstudiums.

 

IV. Praktikabeschreibungen

Praktika im zentralen künstlerischen Fach BILDTECHNIK UND KAMERA:

Praktikum 5 bis 6:

Kameraarbeit bei einem Spielfilm und einem Dokumentarfilm (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Kameraassistenz-Praktikum 2:

      Nach Absprache mit der zuständigen Betreuerin/dem zuständigen Betreuer

Compositing-Praktikum 1:

      Nach Absprache mit der zuständigen Betreuerin/dem zuständigen Betreuer

Künstlerisch-praktische Arbeit für das Magisterium:

      Kameraarbeit bei einem Spielfilm oder Dokumentarfilm

      (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

      Kann auch außerhalb der Universität produziert werden.

Praktika für die Ergänzungsmodule:

Buch und Dramaturgie-Ergänzungspraktikum 2:

      Erstellung eines Drehbuches (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Produktions-Ergänzungspraktikum 2:

Organisatorische und kalkulatorische Vorbereitung einer Filmproduktion und deren Betreuung bzw. organisatorische Durchführung bis zur Nachkalkulation. (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Regie-Ergänzungspraktikum 2:

      Regie bei einem Film

      Länge: mind. 10 Minuten

Schnitt-Ergänzungspraktikum 2:

      Schnitt eines Filmes (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Compositing-Ergänzungspraktikum 1:

      Nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer

 

ANHANG 1

Freie Wahlfächer

(für Bakkalaureats- und Magisterstudien)

In der folgenden Auflistung sind alle Lehrveranstaltungen angeführt, die am Institut für Film und Fernsehen als Wahlfächer gemeldet werden können.

Lehrveranstaltungen, die im jeweiligen Bakkalaureats- bzw. Magisterstudium verpflichtend vorgeschrieben sind, können als Wahlfach nicht gemeldet werden.

Bezeichnung der Lehrveranstaltung: Typ SSt. insgesamt:

Anatomie, Biometrie und

Bewegungsstudium SE 2.0 2.0

Architektur in Film und Fernsehen 2 VO 2.0 2.0

Architektur in Film und Fernsehen 3,4 VO 1.0 2.0

Buch-Proseminar PS 1.0 1.0

Der dokumentarische Blick VU 2.0 2.0

Dramaturgie (aus dem Bereich Theater) SE 2.0 2.0

Drehbuch-Marketing 1,2 SU 1.0 2.0

Eigenproduktion, Finanzierung, Förderung VO 2.0 2.0

Einführung in die Filmwissenschaft (IKM) SE 2.0 2.0

Einführung in die Medienkunde VO 2.0 2.0

Einführung in die Kulturgeschichte 1,2 VO 2.0 4.0

Einführung in die produktions-

theoretischen Grundlagen 4-5 VO 2.0 4.0

Europäische Filminitiativen 1,2 VO 1.0 2.0

Fernsehproduktion 1,2 VO 1.0 2.0

Filmgeschichte 3 VO 2.0 2.0

Filmgeschichte 4 (Dokumentarfilm) VO 2.0 2.0

Filmgeschichte-Seminar SE 2.0 2.0

Filmtheorie 2 VO 1.0 1.0

Filmwirtschaft 1,2 VO 1.0 2.0

Gerätekunde Video 2 VO 1.0 1.0

Gerätekunde Video 3 VU 2.0 2.0

Geräuschemacher EX 1.0 1.0

Geschichte des synthetischen Films VO 1.0 1.0

Gestaltungskriterien der

Regiearbeit 3-5 VO 2.0 6.0

Gestaltungskriterien der

Regiearbeit 6-7 VO 1.0 2.0

Grundlagen der Animation VU 2.0 2.0

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 4-5 VO 1.0 2.0

Hintergrundgestaltung EB 2.0 2.0

Kamerapraxis 4-6 EB 1.0 3.0

Kamera-Proseminar PS 1.0 1.0

Kameraspezifische Exkursionen EX 2.0 2.0

Kompression, Formate und Datentransfer SU 2.0 2.0

Kostüm VX 1.0 1.0

Kulturpolitik (IKM) VO 1.0 1.0

Kulturökonomie (IKM) VO 1.0 1.0

Maske VX 1.0 1.0

Medienkunde 1,2 VO 1.0 2.0

Medienrecht 1,2 VO 1.0 2.0

Methoden der Recherche 1,2 VO 1.0 2.0

Musik im Film, Filmmusik, Musikfilm 2 SE 2.0 2.0

Narrative Strategien 1,2 VO 1.0 2.0

Originaltonaufnahme 1-3 UE 2.0 6.0

Planung und Kalkulation SE 2.0 2.0

Postproduktion VO 2.0 2.0

Praktische Filmdramaturgie 3-7 VO 1.0 5.0

Previsualisation SE 2.0 2.0

Produktionsdesign VX 1.0 1.0

Produktions-Proseminar PS 1.0 1.0

Produktionstheoretische Grundlagen 1,2 VO 2.0 4.0

Projektentwicklung 1,2 VO 2.0 4.0

Psychologie für Drehbuchautoren 1,2 VO 1.0 2.0

Realisation (Dokumentarfilm) 1 SU 2.0 2.0

Recherche-Seminar 1,2 SE 1.0 2.0

Rechtskunde 1 VO 2.0 2.0

Regie-Proseminar PS 1.0 1.0

Regieseminar für Drehbuchautoren 1,2 SE 1.0 2.0

Regieseminar 1-6 SE 1.0 6.0

Schnitt-Proseminar PS 1.0 1.0

Sound Design 1 SE 1.0 1.0

Sound Design 2 UE 2.0 2.0

Special Effects VO 2.0 2.0

Storyboarding VX 1.0 1.0

Studio-, Kopierwerks- und Tricktechnik 2 EX 2.0 2.0

Synchronregie UE 1.0 1.0

Theorie der Bildtechnik 3-5 VO 1.0 3.0

Theorie des Schnitts für Film und

elektronische Medien 3,4 VO 1.0 2.0

Tongestaltung und Sound Editing 1 VU 2.0 2.0

Videobedienungstechnik VU 2.0 2.0

Visual Effects Supervisor 1 VU 2.0 2.0

Visual Effects Supervisor 2 VO 1.0 1.0

 

ANHANG 2

      Abkürzungen:

      AG Arbeitsgemeinschaft

      EB Einzelunterricht und Übung

      ECTS European Credit Transfer System

      EI Einzelunterricht

      EX Exkursionen

      KB Künstlerischer Einzelunterricht und Übung

      KE Künstlerischer Einzelunterricht

      PR Praktikum

      PS Proseminar

      SE Seminar

      SSt. Semesterstunde

      SU Seminar und Übung

      UE Übung

      VO Vorlesung

      VU Vorlesung und Übung

      VX Vorlesung und Exkursion

 

STUDIENPLAN

Magisterstudium Buch und Dramaturgie

an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Beschluss der Studienkommission Film und Fernsehen vom 7. Jänner 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 24. Juni 2003 (GZ. 52.352/22/-VII/6/2003)

Auf Grund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a. 8 des Universitäts-Studiengesetzes, (UniStG) BGBl I Nr. 48/1997 i. d. g. F. wird verordnet:

 

Das Magisterstudium Buch und Dramaturgie dauert vier Semester und endet mit der vollständigen Absolvierung der Magisterprüfung (Titel: Magistra der Künste, Magister der Künste, Abk.: Mag.art.). Voraussetzung für das Studium ist die positive Absolvierung des Bakkalaureatsstudiums Buch und Dramaturgie oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.

Ziel des Magisterstudiums ist die qualifizierte Weiterentwicklung der speziellen künstlerischen und wissenschaftlichen Interessen der Studierenden und die Vertiefung ihrer Kenntnisse und gestalterischen Fähigkeiten im Rahmen der Lehrveranstaltungskombinationen.

Im Rahmen der freien Wahlfächer besteht die Möglichkeit das im Bakkalaureatsstudium begonnene Ergänzungsmodul fortzusetzen.

I. Zulassungsvoraussetzung

Voraussetzung für die Zulassung zum Magisterstudium ist die positive Absolvierung der Bakkalau-reatsprüfung Buch und Dramaturgie oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.

II. Magisterstudium Buch und Dramaturgie

Aus folgenden Pflichtfächern sind erfolgreich abzuschließen:

      ECTS

Zentrales künstlerisches Fach Buch und Dramaturgie 37 Stunden 52,0

Pflichtfächer 26 Stunden 5,0

Lehrveranstaltungskombination 6 Stunden

insgesamt 32 Stunden 48,0

Freie Wahlfächer 8 Stunden 15,0

Alle zentralen künstlerischen Fächer und Pflichtfächer sind in aufsteigender Form zu absolvieren.

Zur speziellen künstlerischen Vertiefung ist im Rahmen der Pflichtfächer eine Lehrveranstal-tungskombination im Ausmaß von 6 Stunden zu wählen und erfolgreich zu absolvieren:

Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern

Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ SSt. insgesamt ECTS

Zentrales künstlerisches Fach:

Buch und Dramaturgie 7-10 KB 1.0 4.0 3,0/12,0

Buch-Praktikum 6 PR gilt als 8-stündig 10,0

Buch-Praktikum 7 PR gilt als 8-stündig 10,0

Buch-Praktikum 8 PR gilt als 8-stündig 10,0

Künstlerisch-praktische Arbeit für

die Magisterprüfung PR gilt als 9-stündig 10,0

Pflichtfächer:

Dramaturgie (aus dem Bereich Theater) SE 2.0 2.0 4,0

Drehbuch-Marketing 1,2 SU 1.0 2.0 1,5/3,0

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 6-9 VO 1.0 4.0 1,5/6,0

Narrative Strategien 1,2 VO 1.0 2.0 1,5/3,0

Praktische Filmdramaturgie 6,7 VO 1.0 2.0 1,5/3,0

Recherche-Seminar 1,2 SE 1.0 2.0 2,0/4,0

Regiepraktikum für Drehbuchautoren 1,2 PR 3.0 6.0 4,0/8,0

Regieseminar für Drehbuchautoren 1,2 SE 1.0 2.0 1,5/3,0

Schulproduktion 7-10 EI 1.0 4.0 0,5/2,0

Lehrveranstaltungskombination:

Lehrveranstaltungkombination 1:

Filmgeschichte 4 (Dokumentarfilm) VO 2.0 2.0 4,0

Realisation (Dokumentarfilm) 2,3 SU 2.0 4.0 4,0/8,0

Lehrveranstaltungskombination 2:

Kombination von Lehrveranstaltungen aus den Universitäten (bewilligungspflichtig durch den Studiendekan / monokratisches Organ für die Vollziehung studienrechtlicher Angelegenheiten) im Ausmaß von 6 Semesterstunden. 12,0

Freie Wahlfächer (siehe Auflistung, Anhang 1)

Freie Wahlfächer sind im Ausmaß von 8 Semesterstunden erfolgreich zu absolvieren.

Empfohlen wird die Fortsetzung des im Bakkalaureat begonnenen Ergänzungsmoduls:

Bildtechnik und Kamera:

Bildtechnik und Kamera 6 KB 1.0 1.0 1,5

Bildtechnik und Kamera 7,8 KB 1.0 2.0 2,0/4,0

Kamera-Ergänzungspraktikum 2 PR gilt als 3-stündig 8,5

Gerätekunde Video 2 VU 2.0 2.0 1,0

Produktion:

Produktion 6 KB 1.0 1.0 1,5

Produktion-Ergänzungspraktikum 2 PR gilt als 3-stündig 9,5

Produktionstheoretische Grundlagen 1 VO 2.0 2.0 2,0

Medienrecht 1,2 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Regie:

Regie 6 KB 1.0 1.0 1,5

Regie-Ergänzungspraktikum 2 PR gilt als 3-stündig 5,5

Regieseminar 3-6 SE 1.0 4.0 2,0/8,0

Schnitt:

Schnitt 6 KB 1.0 1.0 1,5

Schnitt-Ergänzungspraktikum 2 PR gilt als 3-stündig 5,5

Synchronisation UE gilt als 3-stündig 6,0

Geräuschemacher EX gilt als 1-stündig 2,0

 

Digital Art – Compositing:

Compositing-Ergänzungspraktikum 1 PR 2.0 2.0 8,0

Hintergrundgestaltung EB 2.0 2.0 3,0

Keying und Motion Control für SFX und

Kameraleute UE 2.0 2.0 2,0

Motion Capturing UE 2.0 2.0 2,0

III. Magisterprüfung

Die Magisterprüfung besteht aus drei Teilen:

Teil 1: Die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen aus den zentralen künstlerischen Fächern und den Pflichtfächern

Teil 2: a) Künstlerisch-praktische Arbeit für die Magisterprüfung und schriftlich-theoretische Erläuterung derselben (=künstlerische Magisterarbeit)

      b) Schriftlich-theoretische Arbeit für die Magisterprüfung

      5,0 ECTS

Teil 3: Kommissionelle Prüfung:

      c) Vorführung der künstlerisch-praktischen Arbeit

      d) Mündliche Befragung zu a) bis c)

Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung:

Voraussetzung für die Zulassung zur künstlerisch-praktischen Arbeit für die Magisterprüfung „Magister-Drehbuch“ ist die positive Absolvierung von 75% der vorgeschriebenen Gesamtstundenzahl aus den Pflichtfächern und freien Wahlfächern des Magisterstudiums.

IV. Praktikabeschreibungen

Praktika im zentralen künstlerischen Fach BUCH UND DRAMATURGIE:

Praktikum 6 bis 8:

Mehrere Kurzfilme mit einer Gesamtlänge von mind. 45 Minuten und ein 90 Minuten Buch (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Künstlerisch-praktische Arbeit für das Magisterium:

Ein Drehbuch für einen abendfüllenden Spielfilm (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Praktika aus dem Pflichtfach:

Regiepraktikum für Drehbuchautoren 1,2:

      Nach Absprache mit der zuständigen Betreuerin/dem zuständigen Betreuer

Praktika für die Ergänzungsmodule:

Bildtechnik und Kamera-Ergänzungspraktikum 2:

Kameraarbeit bei einem Film (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Produktions-Ergänzungspraktikum 2:

Organisatorische und kalkulatorische Vorbereitung einer Filmproduktion und deren Betreuung bzw. organisatorische Durchführung bis zur Nachkalkulation (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Regie-Ergänzungspraktikum 2:

      Regie bei einem Film

      Länge: mind. 10 Minuten

Schnitt-Ergänzungspraktikum 2:

      Schnitt eines Filmes (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Compositing-Ergänzungspraktikum 1:

      Nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer

 

ANHANG 1

Freie Wahlfächer

(für Bakkalaureats- und Magisterstudien)

In der folgenden Auflistung sind alle Lehrveranstaltungen angeführt, die am Institut für Film und Fernsehen als Wahlfächer gemeldet werden können.

Lehrveranstaltungen, die im jeweiligen Bakkalaureats- bzw. Magisterstudium verpflichtend vorgeschrieben sind, können als Wahlfach nicht gemeldet werden.

Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ SSt. insgesamt

Anatomie, Biometrie und

Bewegungsstudium SE 2.0 2.0

Architektur in Film und Fernsehen 2 VO 2.0 2.0

Architektur in Film und Fernsehen 3,4 VO 1.0 2.0

Buch-Proseminar PS 1.0 1.0

Der dokumentarische Blick VU 2.0 2.0

Dramaturgie (aus dem Bereich Theater) SE 2.0 2.0

Dramaturgie-Seminar SE 1.0 1.0

Drehbuch-Marketing 1,2 SU 1.0 2.0

Eigenproduktion, Finanzierung, Förderung VO 2.0 2.0

Einführung in die Filmwissenschaft (IKM) SE 2.0 2.0

Einführung in die Medienkunde VO 2.0 2.0

Einführung in die Kulturgeschichte 1,2 VO 2.0 4.0

Einführung in die produktions-

theoretischen Grundlagen 4,5 VO 2.0 4.0

Europäische Filminitiativen 1,2 VO 1.0 2.0

Fernsehproduktion 1,2 VO 1.0 2.0

Filmgeschichte 3 VO 2.0 2.0

Filmgeschichte 4 (Dokumentarfilm) VO 2.0 2.0

Filmgeschichte-Seminar SE 2.0 2.0

Filmtheorie 2 VO 1.0 1.0

Filmwirtschaft 1,2 VO 1.0 2.0

Gerätekunde Video 2 VO 1.0 1.0

Gerätekunde Video 3 VU 2.0 2.0

Geräuschemacher EX 1.0 1.0

Geschichte des synthetischen Films VO 1.0 1.0

Gestaltungskriterien der

Regiearbeit 3-5 VO 2.0 6.0

Gestaltungskriterien der

Regiearbeit 6,7 VO 1.0 2.0

Grundlagen der Animation VU 2.0 2.0

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 4,5 VO 1.0 2.0

Hintergrundgestaltung EB 2.0 2.0

Kamerapraxis 4-6 EB 1.0 3.0

Kamera-Proseminar PS 1.0 1.0

Kameraspezifische Exkursionen EX 2.0 2.0

Kompression, Formate und Datentransfer SU 2.0 2.0

Kostüm VX 1.0 1.0

Kulturpolitik (IKM) VO 1.0 1.0

Kulturökonomie (IKM) VO 1.0 1.0

Maske VX 1.0 1.0

Medienkunde 1,2 VO 1.0 2.0

Medienrecht 1,2 VO 1.0 2.0

Methoden der Recherche 1,2 VO 1.0 2.0

Musik im Film, Filmmusik, Musikfilm 2 SE 2.0 2.0

Narrative Strategien 1,2 VO 1.0 2.0

Originaltonaufnahme 1-3 UE 2.0 6.0

Planung und Kalkulation SE 2.0 2.0

Postproduktion VO 2.0 2.0

Praktische Filmdramaturgie 3-7 VO 1.0 5.0

Previsualisation SE 2.0 2.0

Produktionsdesign VX 1.0 1.0

Produktions-Proseminar PS 1.0 1.0

Produktionstheoretische Grundlagen 1,2 VO 2.0 4.0

Projektentwicklung 1,2 VO 2.0 4.0

Psychologie für Drehbuchautoren 1,2 VO 1.0 2.0

Realisation (Dokumentarfilm) 1 SU 2.0 2.0

Recherche-Seminar 1,2 SE 1.0 2.0

Rechtskunde 1 VO 2.0 2.0

Regie-Proseminar PS 1.0 1.0

Regieseminar für Drehbuchautoren 1,2 SE 1.0 2.0

Regieseminar 1-6 SE 1.0 6.0

Schnitt-Proseminar PS 1.0 1.0

Sound Design 1 SE 1.0 1.0

Sound Design 2 UE 2.0 2.0

Special Effects VO 2.0 2.0

Storyboarding VX 1.0 1.0

Studio-, Kopierwerks- und Tricktechnik 2 EX 2.0 2.0

Synchronregie UE 1.0 1.0

Theorie der Bildtechnik 3-5 VO 1.0 3.0

Theorie des Schnitts für Film und

elektronische Medien 3,4 VO 1.0 2.0

Tongestaltung und Sound Editing 1 VU 2.0 2.0

Videobedienungstechnik VU 2.0 2.0

Visual Effects Supervisor 1 VU 2.0 2.0

Visual Effects Supervisor 2 VO 1.0 1.0

 

ANHANG 2

      Abkürzungen:

      AG Arbeitsgemeinschaft

      EB Einzelunterricht und Übung

      EI Einzelunterricht

      ECTS European Credit Transfer System

      EX Exkursionen

      KB Künstlerischer Einzelunterricht und Übung

      KE Künstlerischer Einzelunterricht

      PR Praktikum

      PS Proseminar

      SE Seminar

      SSt. Semesterstunde

      UE Übung

      VO Vorlesung

      VU Vorlesung und Übung

      SU Seminar und Übung

      VX Vorlesung und Exkursion

 

STUDIENPLAN

Magisterstudium Produktion

an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Beschluss der Studienkommission Film und Fernsehen vom 7. Jänner 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 24. Juni 2003 (GZ. 52.352/22/-VII/6/2003)

Auf Grund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a. 8 des Universitäts-Studiengesetzes, (UniStG) BGBl I Nr. 48/1997 i. d. g. F. wird verordnet:

 

Das Magisterstudium Produktion dauert vier Semester und endet mit der vollständigen Absolvierung der Magisterprüfung (Titel: Magistra der Künste, Magister der Künste, Abk.: Mag. art.). Voraussetzung für das Studium ist die positive Absolvierung des Bakkalaureatsstudiums Produktion. Ziel des Magisterstudiums ist die qualifizierte Weiterentwicklung der speziellen künstlerischen und wissenschaftlichen Interessen der Studierenden und die Vertiefung ihrer Kenntnisse und gestalterischen Fähigkeiten im Rahmen der Lehrveranstaltungskombinationen. Im Rahmen des freien Wahlfaches besteht die Möglichkeit das im Bakkalaureatsstudium begonnene Ergänzungsmodul fortzusetzen.

I. Zulassungsvoraussetzung

Voraussetzung für die Zulassung zum Magisterstudium ist die positive Absolvierung der Bakkalaureatsprüfung Produktion oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.

II. Magisterstudium PRODUKTION

Aus folgenden Pflichtfächern sind erfolgreich zu absolvieren:

      ECTS

Zentrales künstlerisches Fach Produktion 34 Stunden 48,0

Pflichtfächer: 19 Stunden 4,0

Lehrveranstaltungskombination 16 Stunden

insgesamt: 35 Stunden 53,0

Freie Wahlfächer 8 Stunden 15,0

Alle zentralen künstlerischen Fächer und Pflichtfächer sind in aufsteigender Form zu melden und erfolgreich zu absolvieren.

Zur speziellen künstlerisch-wissenschaftlichen Vertiefung ist im Rahmen der Pflichtfächer eine Lehrveranstaltungskombination im Ausmaß von 16 Stunden zu wählen und erfolgreich zu absolvieren.

Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern

Bezeichnung der Lehrveranstaltungen Typ SSt. insgesamt ECTS

Zentrales künstlerisches Fach:

Produktion 7-10 KB 1.0 4.0 3,0/12,0

Produktions-Praktikum 7 PR gilt als 5-stündig 7,0

Produktions-Praktikum 8 PR gilt als 5-stündig 7,0

Produktions-Praktikum 9 PR gilt als 6-stündig 7,0

Produktions-Praktikum 10 PR gilt als 6-stündig 7,0

Künstlerisch-praktische Arbeit für

die Magisterprüfung gilt als 8-stündig 8,0

Pflichtfächer:

Europäische Filminitiativen 1,2 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Fernsehproduktion 2 VO 1.0 1.0 2,0

Filmwirtschaft 2 VO 1.0 1.0 2,0

Medienkunde 1,2 VO 1.0 2.0 0,5/1,0

Medienrecht 1,2 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Musik im Film, Filmmusik, Musikfilm 2 SE 2.0 2.0 4,0

Produktionstheoretische Grundlagen 1,2 VO 2.0 4.0 4,0/8,0

Schulproduktion 7-10 EI 1.0 4.0 0,5/2,0

Visual Effects Supervisor 2 VO 1.0 1.0 2,0

Lehrveranstaltungskombination:

Lehrveranstaltungskombination I: Spielfilm/Dokumentarfilm

Vorlesungen aus Dramaturgie und Stoffentwicklung, sowie filmwirtschaftliche Fächer aus den Vorlesungen an in- und ausländischen Universitäten (bewilligungspflichtig durch den Studiendekan)

Praktikum 11 10.0 22,0 gilt als 6-stündig 6,0

Lehrveranstaltungskombination II (Digital Art – Compositing):

2D und 3D Computeranimation 1,2 VU 2.0 4.0 4,0/8,0

Compositing-Praktikum 1 PR gilt als 4-stündig 6,0

Kompression, Formate, Datentransfer SU 2.0 2.0 4,0

Planung und Kalkulation SE 2.0 2.0 3,0

Postproduktion VO 2.0 2.0 3,0

Special Effects VO 2.0 2.0 4,0

Freie Wahlfächer (siehe Auflistung, Anhang 1)

Freie Wahlfächer sind im Ausmaß von 8 Semesterstunden erfolgreich zu absolvieren.

Empfohlen wird die Fortsetzung des im Bakkalaureat begonnenen Ergänzungsmoduls:

Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ SSt. insgesamt ECTS

Bildtechnik und Kamera:

Bildtechnik und Kamera 6 KB 1.0 1.0 1,5

Bildtechnik und Kamera 7,8 KB 1.0 2.0 2,0/4,0

Kamera-Ergänzungspraktikum 2 PR gilt als 3-stündig 8,5

Gerätekunde Video 2 VU 2.0 2.0 1,0

Buch und Dramaturgie:

Buch und Dramaturgie 6 KB 1.0 1.0 1,5

Buch und Dramaturgie 7-9 KB 1.0 3.0 2,0/6,0

Buch-Ergänzungspraktikum 2 PR gilt als 3-stündig 6,0

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 6 VO 1.0 1.0 1,5

Regie:

Regie 6 KB 1.0 1.0 1,5

Regie-Ergänzungspraktikum 2 PR gilt als 3-stündig 5,5

Regieseminar 3-6 SE 1.0 4.0 2,0/8,0

 

Schnitt:

Schnitt 6 KB 1.0 1.0 1,5

Schnitt-Ergänzungspraktikum 2 PR gilt als 3-stündig 9,5

Synchronisation  UE gilt als 3-stündig 6,0

Geräuschemacher EX gilt als 1-stündig 2,0

Digital Art – Compositing:

Compositing-Ergänzungspraktikum 1 PR 2.0 2.0 8,0

Hintergrundgestaltung  EB 2.0 2.0 3,0

Keying und Motion Control für SFX und

Kameraleute UE 2.0 2.0 2,0

Motion Capturing UE 2.0 2.0 2,0

III. Magisterprüfung

Die Magisterprüfung besteht aus drei Teilen:

Teil 1: Die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen aus den zentralen künstlerischen Fächern und den Pflichtfächern

Teil 2: a) Künstlerisch-praktische Arbeit für die Magisterprüfüng und schriftlich-theoretische Erläuterung derselben (=künstlerische Magisterarbeit)

b) Schriftlich-theoretische Arbeit für die Magisterprüfung

      4,0 ECTS

Teil 3: Kommissionelle Prüfung

      c) Vorführung der künstlerisch-praktischen Arbeit

      d) Mündliche Befragung zu a) bis c)

Voraussetzung für die Zulassung zur künstlerisch-praktischen Arbeit für die Magisterprüfung „Magisterfilm“ ist die positive Absolvierung von 75% der vorgeschriebenen Gesamtstundenzahl aus den Pflichtfächern und freien Wahlfächern des Magisterstudiums.

IV. Praktikabeschreibungen

Praktika im zentralen künstlerischen Fach PRODUKTION:

Die Praktika 7 bis 10 sind wie folgt durchzuführen:

·     mind. ein Praktikum pro Semester.

·     jedes Praktikum umfasst die organisatorische und kalkulatorische Vorbereitung einer Filmproduktion und deren Betreuung bzw. organisatorische Durchführung bis zur Nachkalkulation.

·     2 Praktika können als Fremdpraktikum durchgeführt werden.

Künstlerisch-praktische Arbeit für das Magisterium:

·     Die Betreuerin/der Betreuer aus dem zentralen künstlerischen Fach Produktion hat der Kandidatin/dem Kandidaten Vorschläge für die zu lösende künstlerisch-praktische Arbeit vorzuschlagen. Die Kandidatin/der Kandidat ist berechtigt selbst Vorschläge einzubringen, über deren Eignung die Betreuerin/der Betreuer entscheidet. Die Kandidatin/der Kandidat hat aus den Vorschlägen eine Aufgabe zu wählen.

·     Kann auch außerhalb der Universität produziert werden.

Praktika für die Ergänzungsmodule:

Buch und Dramaturgie-Ergänzungspraktikum 2:

      Erstellung eines Drehbuches (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

 

Bildtechnik und Kamera-Ergänzungspraktikum 2:

      Kameraarbeit bei einem Film (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Regie-Ergänzungspraktikum 2:

      Regie bei einem Film

      Länge: mind. 10 Minuten

Schnitt-Ergänzungspraktikum 2:

      Schnitt eines Filmes (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Compositing-Ergänzungspraktikum 1:

      Nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer

Praktika – Lehrveranstaltungskombination:

Praktikum 11 – Produktions-Praktikum:

      (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Compositing-Praktikum 1:

      Nach Absprache mit der zuständigen Betreuerin/dem zuständigen Betreuer.

 

ANHANG 1

Freie Wahlfächer

(für Bakkalaureats- und Magisterstudien)

In der folgenden Auflistung sind alle Lehrveranstaltungen angeführt, die am Institut für Film und Fernsehen als Wahlfächer gemeldet werden können.

Lehrveranstaltungen, die im jeweiligen Bakkalaureats- bzw. Magisterstudium verpflichtend vorgeschrieben sind, können als Wahlfach nicht gemeldet werden.

Bezeichnung der Lehrveranstaltung: Typ SSt. insgesamt:

Anatomie, Biometrie und

Bewegungsstudium SE 2.0 2.0

Architektur in Film und Fernsehen 2 VO 2.0 2.0

Architektur in Film und Fernsehen 3,4 VO 1.0 2.0

Buch-Proseminar PS 1.0 1.0

Der dokumentarische Blick VU 2.0 2.0

Dramaturgie (aus dem Bereich Theater) SE 2.0 2.0

Dramaturgie-Seminar SE 1.0 1.0

Drehbuch-Marketing 1,2 SU 1.0 2.0

Eigenproduktion, Finanzierung, Förderung VO 2.0 2.0

Einführung in die Filmwissenschaft (IKM) SE 2.0 2.0

Einführung in die Medienkunde VO 2.0 2.0

Einführung in die Kulturgeschichte 1,2 VO 2.0 4.0

Einführung in die produktions-

theoretischen Grundlagen 4-5 VO 2.0 4.0

Europäische Filminitiativen 1,2 VO 1.0 2.0

Fernsehproduktion 1,2 VO 1.0 2.0

Filmgeschichte 3 VO 2.0 2.0

Filmgeschichte 4 (Dokumentarfilm) VO 2.0 2.0

Filmgeschichte-Seminar SE 2.0 2.0

Filmtheorie 2 VO 1.0 1.0

Filmwirtschaft 1,2 VO 1.0 2.0

Gerätekunde Video 2 VO 1.0 1.0

Gerätekunde Video 3 VU 2.0 2.0

Geräuschemacher EX 1.0 1.0

Geschichte des synthetischen Films VO 1.0 1.0

Gestaltungskriterien der Regiearbeit 3-5 VO 2.0 6.0

Gestaltungskriterien der

Regiearbeit 6-7 VO 1.0 2.0

Grundlagen der Animation VU 2.0 2.0

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 4-5 VO 1.0 2.0

Hintergrundgestaltung EB 2.0 2.0

Kamerapraxis 4-6 EB 1.0 3.0

Kamera-Proseminar PS 1.0 1.0

Kameraspezifische Exkursionen EX 2.0 2.0

Kompression, Formate und Datentransfer SU 2.0 2.0

Kostüm VX 1.0 1.0

Kulturpolitik (IKM) VO 1.0 1.0

Kulturökonomie (IKM) VO 1.0 1.0

Maske VX 1.0 1.0

Medienkunde 1,2 VO 1.0 2.0

Medienrecht 1,2 VO 1.0 2.0

Methoden der Recherche 1,2 VO 1.0 2.0

Musik im Film, Filmmusik, Musikfilm 2 SE 2.0 2.0

Narrative Strategien 1,2 VO 1.0 2.0

Originaltonaufnahme 1-3 UE 2.0 6.0

Planung und Kalkulation SE 2.0 2.0

Postproduktion VO 2.0 2.0

Praktische Filmdramaturgie 3-7 VO 1.0 5.0

Previsualisation SE 2.0 2.0

Produktionsdesign VX 1.0 1.0

Produktions-Proseminar PS 1.0 1.0

Produktionstheoretische Grundlagen 1,2 VO 2.0 4.0

Projektentwicklung 1,2 VO 2.0 4.0

Psychologie für Drehbuchautoren 1,2 VO 1.0 2.0

Realisation (Dokumentarfilm) 1 SU 2.0 2.0

Recherche-Seminar 1,2 SE 1.0 2.0

Rechtskunde 1 VO 2.0 2.0

Regie-Proseminar PS 1.0 1.0

Regieseminar für Drehbuchautoren 1,2 SE 1.0 2.0

Regieseminar 1-6 SE 1.0 6.0

Schnitt-Proseminar PS 1.0 1.0

Sound Design 1 SE 1.0 1.0

Sound Design 2 UE 2.0 2.0

Special Effects VO 2.0 2.0

Storyboarding VX 1.0 1.0

Studio-, Kopierwerks- und Tricktechnik 2 EX 2.0 2.0

Synchronregie UE 1.0 1.0

Theorie der Bildtechnik 3-5 VO 1.0 3.0

Theorie des Schnitts für Film und

elektronische Medien 3,4 VO 1.0 2.0

Tongestaltung und Sound Editing 1 VU 2.0 2.0

Videobedienungstechnik VU 2.0 2.0

Visual Effects Supervisor 1 VU 2.0 2.0

Visual Effects Supervisor 2 VO 1.0 1.0

 

ANHANG 2

      Abkürzungen:

      AG Arbeitsgemeinschaft

      EB Einzelunterricht und Übung

      ECTS European Credit Transfer System

      EI Einzelunterricht

      EX Exkursionen

      KB Künstlerischer Einzelunterricht und Übung

      KE Künstlerischer Einzelunterricht

      PR Praktikum

      PS Proseminar

      SE Seminar

      SSt. Semesterstunde

      SU Seminar und Übung

      UE Übung

      VO Vorlesung

      VU Vorlesung und Übung

      VX Vorlesung und Exkursion

 

STUDIENPLAN

Magisterstudium Regie

an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Beschluss der Studienkommission Film und Fernsehen vom 7. Jänner 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 24. Juni 2003 (GZ. 52.352/22/-VII/6/2003)

Auf Grund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a. 8 des Universitäts-Studiengesetzes, (UniStG) BGBl I Nr. 48/1997 i. d. g. F. wird verordnet:

 

Das Magisterstudium Regie dauert vier Semester und endet mit der vollständigen Absolvierung der Magisterprüfung (Titel: Magistra der Künste, Magister der Künste, Abk.: Mag.art.). Voraussetzung für das Studium ist die positive Absolvierung des Bakkalaureatsstudiums Regie. Ziel des Magisterstudiums ist die qualifizierte Weiterentwicklung der speziellen künstlerischen und wissenschaftlichen Interessen der Studierenden und die Vertiefung ihrer Kenntnisse und gestalterischen Fähigkeiten im Rahmen der Lehrveranstaltungskombinationen.

Im Rahmen des freien Wahlfaches besteht die Möglichkeit das im Bakkalaureatsstudium begonnene Ergänzungsmodul fortzusetzen.

I. Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Magisterstudium ist die positive Absolvierung der Bakkalaureatsprüfung Regie oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.

II. Magisterstudium REGIE

Aus folgenden Pflichtfächern sind erfolgreich zu absolvieren:

      ECTS

      Zentrales künstlerisches Fach Regie 36 Stunden 52,0

      Pflichtfächer 16 Stunden 6,0

      Lehrveranstaltungskombination 17 Stunden

      insgesamt 33 Stunden 49,0

      Freie Wahlfächer 8 Stunden 15,0

Alle zentralen künstlerischen Fächer und Pflichtfächer sind in aufsteigender Form zu melden und erfolgreich zu absolvieren.

Zur speziellen künstlerisch-wissenschaftlichen Vertiefung ist im Rahmen der Pflichtfächer eine Lehrveranstaltungskombination im Ausmaß von 17 Stunden zu wählen und erfolgreich zu absolvieren.

Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern

Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ SSt. insgesamt ECTS

Zentrales künstlerisches Fach:

Regie 7-10 KB 1.0 4.0 3,0/12,0

Regie-Praktikum 5 PR gilt als 10-stündig 12,0

Regie-Praktikum 6 PR gilt als 10-stündig 12,0

Künstlerisch-praktische Arbeit für

die Magisterprüfung PR gilt als 12-stündig 16,0

Pflichtfächer:

Gestaltungskriterien der

Regiearbeit 6,7 VO 1.0 2.0 2,0/4,0

Musik im Film, Filmmusik, Musikfilm 2 SE 2.0 2.0 4,0

Originaltonaufnahme 3 UE 2.0 2.0 2,0

Originalton-Praktikum 3 PR 2.0 2.0 4,0

Regieseminar 3,4 SE 1.0 4.0 2,0/4,0

Schulproduktion 7-10 EI 1.0 4.0 0,5/2,0

Lehrveranstaltungskombinationen:

Lehrveranstaltungskombination I: Dokumentarfilm

Der dokumentarische Blick VU 2.0 2.0 4,0

Drehbuch-Marketing 1,2 SU 1.0 2.0 1,5/3,0

Filmgeschichte 4 (Dokumentarfilm) VO 2.0 2.0 4,0

Interviewtechniken SU 3.0 3.0 3,0

Praktische Filmdramaturgie 4,5 VO 1.0 2.0 1,5/3,0

Realisation (Dokumentarfilm) 2,3 SU 2.0 4.0 4,0/8,0

Recherche-Seminar 1,2 SE 1.0 2.0 2,0/4,0

Lehrveranstaltungskombination II: Spielfilm

Arbeit mit dem Schauspieler 5,6 UE 1.0 2.0 1,0/2,0

Architektur in Film und Fernsehen 3,4 VO 1.0 2.0 2,0/4,0

Drehbuch-Marketing 1,2 SU 1.0 2.0 1,5/3,0

Kostüm VX 1.0 1.0 1,0

Maske VX 1.0 1.0 1,0

Praktische Filmdramaturgie 4,5 VO 1.0 2.0 1,5/3,0

Produktionsdesign VX 1.0 1.0 1,0

Psychologie für Drehbuchautoren 1,2 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Regieassistenz-Praktikum 2 PR gilt als 2-stündig 9,0

Storyboarding VX 1.0  1.0 1,0

Synchronregie UE 1.0 1.0 2,0

Lehrveranstaltungskombination III: Compositing

2D und 3D Computeranimation 1,2 VU 2.0 4.0 4,0/8,0

Anatomie, Biometrie und

Bewegungsstudium SE 2.0 2.0 2,0

Compositing-Praktikum 1 PR gilt als 4-stündig 6,0

Motion Capturing UE 2.0 2.0 4,0

Previsualisation SE 2.0 2.0 4,0

Special Effects VO 2.0 2.0 4,0

Storyboarding VX 1.0 1.0 1,0

Freie Wahlfächer (siehe Auflistung, Anhang 1)

Freie Wahlfächer sind im Ausmaß von 8 Semesterstunden erfolgreich zu absolvieren.

Empfohlen wird die Fortsetzung des im Bakkalaureat begonnenen Ergänzungsmoduls:

Bildtechnik und Kamera:

Bildtechnik und Kamera 6 KB 1.0 1.0 1,5

Bildtechnik und Kamera 7,8 KB 1.0 2.0 2,0/4,0

Kamera-Ergänzungspraktikum 2 PR gilt als 3-stündig 8,5

Gerätekunde Video 2 VU 2.0 2.0 1,0

Buch und Dramaturgie:

Buch und Dramaturgie 6 KB 1.0 1.0 1,5

Buch und Dramaturgie 7-9 KB 1.0 3.0 2,0/6,0

Buch-Ergänzungspraktikum 2 PR gilt als 3-stündig 6,0

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 6 VO 1.0 1.0 1,5

Produktion:

Produktion 6 KB 1.0 1.0 1,5

Produktion-Ergänzungspraktikum 2 PR gilt als 3-stündig 9,5

Produktionstheoretische Grundlagen 1 VO 2.0 2.0 2,0

Medienrecht 1,2 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Schnitt:

Schnitt 6 KB 1.0 1.0 1,5

Schnitt-Ergänzungspraktikum 2 PR gilt als 3-stündig 5,5

Synchronisation UE gilt als 3-stündig 6,0

Geräuschemacher EX gilt als 1-stündig 2,0

Digital Art – Compositing:

Compositing-Ergänzungspraktikum 1 PR 2.0 2.0 8,0

Hintergrundgestaltung  EB 2.0 2.0 3,0

Keying und Motion Control für SFX und

Kameraleute UE 2.0 2.0 2,0

Motion Capturing UE 2.0 2.0 2,0

III. Magisterprüfung

Die Magisterprüfung ist eine kommissionelle Prüfung und gliedert sich in drei Teile:

Teil 1: Die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen aus den zentralen künstlerischen Fächern und den Pflichtfächern

Teil 2:  a) Künstlerisch-praktische Arbeit für die Magisterprüfung und schriftlich-theoretische Erläuterung derselben (=künstlerische Magisterarbeit)

b) Schriftliche-theoretische Arbeit für die Magisterprüfung

      6,0 ECTS

Teil 3: Kommissionelle Prüfung:

      c) Vorführung der künstlerisch-praktischen Arbeit

      d) Mündliche Befragung zu a) bis c)

Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung:

Voraussetzung für die Zulassung zur künstlerisch-praktischen Arbeit für die Magisterprüfung „Magisterfilm“ ist die positive Absolvierung von 75% der vorgeschriebenen Gesamtstundenzahl aus den Pflichtfächern und freien Wahlfächern des Magisterstudiums.

 

IV. Praktikabeschreibungen

Praktika im zentralen künstlerischen Fach REGIE:

Praktikum 5: Regie bei einem Film mit dokumentarischem Charakter

      Länge: mind. 15 Minuten

Praktikum 6: Regie bei einem Spielfilm

      Länge: mind. 15 Minuten

Regieassistenz-Praktikum 2:

      Nach Absprache mit der zuständigen Betreuerin/dem zuständigen Betreuer

Praktika aus dem Pflichtfach:

Originalton-Praktikum 3:

      Originaltonaufnahme bei einem Film

Künstlerisch-praktische Arbeit für die Magisterprüfung „Magisterfilm“

      Freie Wahl des Genres

      Länge: mind. 30 Minuten

      Kann auch außerhalb der Universität produziert werden

Praktika für die Ergänzungsmodule:

Buch und Dramaturgie-Ergänzungspraktikum 2:

      Erstellung eines Drehbuches (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Bildtechnik und Kamera-Ergänzungspraktikum 2:

      Kameraarbeit bei einem Film (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Produktions-Ergänzungspraktikum 2.

Organisatorische und kalkulatorische Vorbereitung einer Filmproduktion und deren Betreuung bzw. organisatorische Durchführung bis zur Nachkalkulation (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Schnitt-Ergänzungspraktikum 2:

      Schnitt eines Filmes (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Compositing-Ergänzungspraktikum 1:

      Nach Absprache mit dem Betreuer/die Betreuerin

Praktika aus Lehrveranstaltungskombination:

Compositing-Praktikum 1:

      Nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer

 

ANHANG 1

Freie Wahlfächer

(für Bakkalaureats- und Magisterstudien)

In der folgenden Auflistung sind alle Lehrveranstaltungen angeführt, die am Institut für Film und Fernsehen als Wahlfächer gemeldet werden können.

Lehrveranstaltungen, die im jeweiligen Bakkalaureats- bzw. Magisterstudium verpflichtend vorgeschrieben sind, können als Wahlfach nicht gemeldet werden.

Bezeichnung der Lehrveranstaltung: Typ SSt. insgesamt:

Anatomie, Biometrie und

Bewegungsstudium SE 2.0 2.0

Architektur in Film und Fernsehen 2 VO 2.0 2.0

Architektur in Film und Fernsehen 3,4 VO 1.0 2.0

Buch-Proseminar PS 1.0 1.0

Der dokumentarische Blick VU 2.0 2.0

Dramaturgie (aus dem Bereich Theater) SE 2.0 2.0

Dramaturgie-Seminar SE 1.0 1.0

Drehbuch-Marketing 1,2 SU 1.0 2.0

Eigenproduktion, Finanzierung, Förderung VO 2.0 2.0

Einführung in die Filmwissenschaft (IKM) SE 2.0 2.0

Einführung in die Medienkunde VO 2.0 2.0

Einführung in die Kulturgeschichte 1,2 VO 2.0 4.0

Einführung in die produktions-

theoretischen Grundlagen 4,5 VO 2.0 4.0

Europäische Filminitiativen 1,2 VO 1.0 2.0

Fernsehproduktion 1,2 VO 1.0 2.0

Filmgeschichte 3 VO 2.0 2.0

Filmgeschichte 4 (Dokumentarfilm) VO 2.0 2.0

Filmgeschichte-Seminar SE 2.0 2.0

Filmtheorie 2 VO 1.0 1.0

Filmwirtschaft 1,2 VO 1.0 2.0

Gerätekunde Video 2 VO 1.0 1.0

Gerätekunde Video 3 VU 2.0 2.0

Geräuschemacher EX 1.0 1.0

Geschichte des synthetischen Films VO 1.0 1.0

Gestaltungskriterien der

Regiearbeit 3-5 VO 2.0 6.0

Gestaltungskriterien der

Regiearbeit 6,7 VO 1.0 2.0

Grundlagen der Animation VU 2.0 2.0

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 4,5 VO 1.0 2.0

Hintergrundgestaltung EB 2.0 2.0

Kamerapraxis 4-6 EB 1.0 3.0

Kamera-Proseminar PS 1.0 1.0

Kameraspezifische Exkursionen EX 2.0 2.0

Kompression, Formate und Datentransfer SU 2.0 2.0

Kostüm VX 1.0 1.0

Kulturpolitik (IKM) VO 1.0 1.0

Kulturökonomie (IKM) VO 1.0 1.0

Maske VX 1.0 1.0

Medienkunde 1,2 VO 1.0 2.0

Medienrecht 1,2 VO 1.0 2.0

Methoden der Recherche 1,2 VO 1.0 2.0

Musik im Film, Filmmusik, Musikfilm 2 SE 2.0 2.0

Narrative Strategien 1,2 VO 1.0 2.0

Originaltonaufnahme 1-3 UE 2.0 6.0

Planung und Kalkulation SE 2.0 2.0

Postproduktion VO 2.0 2.0

Praktische Filmdramaturgie 3-7 VO 1.0 5.0

Previsualisation SE 2.0 2.0

Produktionsdesign VX 1.0 1.0

Produktions-Proseminar PS 1.0 1.0

Produktionstheoretische Grundlagen 1,2 VO 2.0 4.0

Projektentwicklung 1,2 VO 2.0 4.0

Psychologie für Drehbuchautoren 1,2 VO 1.0 2.0

Realisation (Dokumentarfilm) 1 SU 2.0 2.0

Recherche-Seminar 1,2 SE 1.0 2.0

Rechtskunde 1 VO 2.0 2.0

Regie-Proseminar PS 1.0 1.0

Regieseminar für Drehbuchautoren 1,2 SE 1.0 2.0

Regieseminar 1-6 SE 1.0 6.0

Schnitt-Proseminar PS 1.0 1.0

Sound Design 1 SE 1.0 1.0

Sound Design 2 UE 2.0 2.0

Special Effects VO 2.0 2.0

Storyboarding VX 1.0 1.0

Studio-, Kopierwerks- und Tricktechnik 2 EX 2.0 2.0

Synchronregie UE 1.0 1.0

Theorie der Bildtechnik 3-5 VO 1.0 3.0

Theorie des Schnitts für Film und

elektronische Medien 3,4 VO 1.0 2.0

Tongestaltung und Sound Editing 1 VU 2.0 2.0

Videobedienungstechnik VU 2.0 2.0

Visual Effects Supervisor 1 VU 2.0 2.0

Visual Effects Supervisor 2 VO 1.0 1.0

 

ANHANG 2

      Abkürzungen:

      AG Arbeitsgemeinschaft

      EB Einzelunterricht und Übung

      ECTS European Credit Transfer System

      EI Einzelunterricht

      EX Exkursionen

      KB Künstlerischer Einzelunterricht und Übung

      KE Künstlerischer Einzelunterricht

      PR Praktikum

      PS Proseminar

      SE Seminar

      SSt. Semesterstunde

      UE Übung

      VO Vorlesung

      VU Vorlesung und Übung

      SU Seminar und Übung

      VX Vorlesung und Exkursion

 

STUDIENPLAN

Magisterstudium Schnitt

an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Beschluss der Studienkommission Film und Fernsehen vom 7. Jänner 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 24. Juni 2003 (GZ. 52.352/22/-VII/6/2003)

Auf Grund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a. 8 des Universitäts-Studiengesetzes, (UniStG) BGBl I Nr. 48/1997 i. d. g. F. wird verordnet:

 

Das Magisterstudium Schnitt dauert vier Semester und endet mit der vollständigen Absolvierung der Magisterprüfung (Titel: Magistra der Künste, Magister der Künste, Abk.: Mag.art.). Voraussetzung für das Studium ist die positive Absolvierung des Bakkalaureatsstudiums Schnitt.

Ziel des Magisterstudiums ist die qualifizierte Weiterentwicklung der speziellen künstlerischen und wissenschaftlichen Interessen der Studierenden.

Im Rahmen des freien Wahlfaches besteht die Möglichkeit das im Bakkalaureatsstudium begonnene Ergänzungsmodul fortzusetzen.

I. Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Magisterstudium ist die positive Absolvierung der Bakkalaureatsprüfung Schnitt oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.

II. Magisterstudium

Aus folgenden Pflichtfächern sind erfolgreich zu absolvieren:

      ECTS

Zentrales künstlerisches Fach Schnitt 41 Stunden 57,0

Schriftlich-theoretische Arbeit 5,0

Pflichtfächer 28 Stunden 43,0

Freie Wahlfächer 8 Stunden 18,0

Alle zentralen künstlerischen Fächer und Pflichtfächer sind in aufsteigender Form zu melden und erfolgreich zu absolvieren.

Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern

Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ SSt. insgesamt ECTS

Zentrales künstlerisches Fach:

Schnitt 7-10 KB 1.0 4.0 3,0/12,0

Schnitt-Praktikum 6 PR gilt als 7-stündig 8,0

Schnitt-Praktikum 7 PR gilt als 7-stündig 8,0

Schnitt-Praktikum 8 PR gilt als 7-stündig 8,0

Schnitt-Praktikum 9 PR gilt als 7-stündig 8,0

Tongestaltungs-Praktikum 2 PR gilt als 2-stündig 5,0

Künstlerisch-praktische Arbeit für

die Magisterprüfung PR gilt als 7-stündig 8,0

Pflichtfächer:

2D und 3D Computeranimation 1,2 VU 2.0 4.0 4,0/8,0

Filmgeschichte 3 VO 2.0 2.0 2,0

Filmgeschichte 4 (Dokumentarfilm) VO 2.0 2.0 4,0

Geräuschemacher EX 1.0 1.0 1,0

Kompression, Formate und

Datentransfer SU 2.0 2.0 4,0

Musik im Film, Filmmusik, Musikfilm 2 SE 2.0 2.0 4,0

Postproduktion VO 2.0 2.0 3,0

Schulproduktion 7-10 EI 1.0 4.0 0,5/2,0

Sound Design 2 UE 2.0 2.0 3,0

Special Effects VO 2.0 2.0 4,0

Sprachumsetzung SU 2.0 2.0 3,0

Synchronisation UE 3.0 3.0 5,0

Freie Wahlfächer (siehe Auflistung, Anhang 1)

Freie Wahlfächer sind im Ausmaß von 8 Semesterstunden erfolgreich zu absolvieren.

Empfohlen wird die Fortsetzung des im Bakkalaureat begonnenen Ergänzungsmoduls:

Bildtechnik und Kamera:

Bildtechnik und Kamera 6 KB 1.0 1.0 1,5

Bildtechnik und Kamera 7,8 KB 1.0 2.0 2,0/4,0

Kamera-Ergänzungspraktikum 2 PR gilt als 3-stündig 8,5

Gerätekunde Video 2 VU 2.0 2.0 1,0

Buch und Dramaturgie:

Buch und Dramaturgie 6 KB 1.0 1.0 1,5

Buch und Dramaturgie 7-9 KB 1.0 3.0 2,0/6,0

Buch-Ergänzungspraktikum 2 PR gilt als 3-stündig 6,0

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 6 VO 1.0 1.0 1,5

Produktion:

Produktion 6 KB 1.0 1.0 1,5

Produktion-Ergänzungspraktikum 2 PR gilt als 3-stündig 9,5

Produktionstheoretische Grundlagen 1 VO 2.0 2.0 2,0

Medienrecht 1,2 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Regie:

Regie 6 KB 1.0 1.0 1,5

Regie-Ergänzungspraktikum 2 PR gilt als 3-stündig 5,5

Regieseminar 3-6 SE 1.0 4.0 2,0/8,0

Digital Art – Compositing:

Compositing-Ergänzungspraktikum 1 PR 2.0 2.0 8,0

Hintergrundgestaltung  EB 2.0 2.0 3,0

Keying und Motion Control für SFX und

Kameraleute UE 2.0 2.0 2,0

Motion Capturing UE 2.0 2.0 2,0

III. Magisterprüfung

Die Magisterprüfung ist eine kommissionelle Prüfung und gliedert sich in drei Teile:

Teil 1: Die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen aus den zentralen künstlerischen Fächern und den Pflichtfächern

Teil 2: a) Künstlerisch-praktische Arbeit für die Magisterprüfung und schriftlich-theoretische Erläuterung derselben (=künstlerische Magisterarbeit)

      b) Schriftlich-theoretische Arbeit für die Magisterprüfung

      5,0 ECTS

 

Teil 3: Kommissionelle Prüfung:

      c) Vorführung der künstlerisch-praktischen Arbeit

      d) Mündliche Befragung zu a) bis c)

Voraussetzung für die Zulassung zur künstlerisch-praktischen Arbeit für die Magisterprüfung „Magisterfilm“ ist die positive Absolvierung von 75% der vorgeschriebenen Gesamtstundenzahl aus den Pflichtfächern und freien Wahlfächern.

IV. Praktikabeschreibungen

Praktika im zentralen künstlerischen Fach Schnitt:

Praktika 6 bis 9: sind wie folgt durchzuführen:

      mind. 1 Praktikum pro Semester

      mind. 1 Praktikum aus dem Dokumentarfilmbereich

      mind. 1 Praktikum mit Spielhandlung

      (1 Fremdpraktikum ist möglich nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Tongestaltungs-Praktikum 2:

      Tonnachbearbeitung bei einem Film nach Vorgabe durch die Betreuerin/den Betreuer.

Künstlerisch-praktische Arbeit für das Magisterium:

      Schnitt bei einem Dokumentarfilm oder Spielfilm

      Länge: mind. 30 Minuten

      Kann auch außerhalb der Universität produziert werden

Praktika für die Ergänzungsmodule:

Buch und Dramaturgie-Ergänzungspraktikum 2:

      Erstellung eines Drehbuches (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Bildtechnik und Kamera-Ergänzungspraktikum 2:

      Kameraarbeit bei einem Film (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Produktions-Ergänzungspraktikum 2:

Organisatorische und kalkulatorische Vorbereitung einer Filmproduktion und deren Betreuung bzw. organisatorische Durchführung bis zur Nachkalkulation (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer).

Regie-Ergänzungspraktikum 2:

      Regie bei einem Film

      Länge: mind. 10 Minuten

Compositing-Ergänzungspraktikum 1:

      Nach Absprache mit dem Betreuer/die Betreuerin

 

ANHANG 1

Freie Wahlfächer

(für Bakkalaureats- und Magisterstudien)

In der folgenden Auflistung sind alle Lehrveranstaltungen angeführt, die am Institut für Film und Fernsehen als Wahlfächer gemeldet werden können.

Lehrveranstaltungen, die im jeweiligen Bakkalaureats- bzw. Magisterstudium verpflichtend vorgeschrieben sind, können als Wahlfach nicht gemeldet werden.

Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ SSt. insgesamt

Anatomie, Biometrie und

Bewegungsstudium SE 2.0 2.0

Architektur in Film und Fernsehen 2 VO 2.0 2.0

Architektur in Film und Fernsehen 3,4 VO 1.0 2.0

Buch-Proseminar PS 1.0 1.0

Der dokumentarische Blick VU 2.0 2.0

Dramaturgie (aus dem Bereich Theater) SE 2.0 2.0

Dramaturgie-Seminar SE 1.0 1.0

Drehbuch-Marketing 1,2 SU 1.0 2.0

Eigenproduktion, Finanzierung, Förderung VO 2.0 2.0

Einführung in die Filmwissenschaft (IKM) SE 2.0 2.0

Einführung in die Medienkunde VO 2.0 2.0

Einführung in die Kulturgeschichte 1,2 VO 2.0 4.0

Einführung in die produktions-

theoretischen Grundlagen 4,5 VO 2.0 4.0

Europäische Filminitiativen 1,2 VO 1.0 2.0

Fernsehproduktion 1,2 VO 1.0 2.0

Filmgeschichte 3 VO 2.0 2.0

Filmgeschichte 4 (Dokumentarfilm) VO 2.0 2.0

Filmgeschichte-Seminar SE 2.0 2.0

Filmtheorie 2 VO 1.0 1.0

Filmwirtschaft 1,2 VO 1.0 2.0

Gerätekunde Video 2 VO 1.0 1.0

Gerätekunde Video 3 VU 2.0 2.0

Geräuschemacher EX 1.0 1.0

Geschichte des synthetischen Films VO 1.0 1.0

Gestaltungskriterien der Regiearbeit 3-5 VO 2.0 6.0

Gestaltungskriterien der

Regiearbeit 6,7 VO 1.0 2.0

Grundlagen der Animation VU 2.0 2.0

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 4,5 VO 1.0 2.0

Hintergrundgestaltung EB 2.0 2.0

Kamerapraxis 4-6 EB 1.0 3.0

Kamera-Proseminar PS 1.0 1.0

Kameraspezifische Exkursionen EX 2.0 2.0

Kompression, Formate und Datentransfer SU 2.0 2.0

Kostüm VX 1.0 1.0

Kulturpolitik (IKM) VO 1.0 1.0

Kulturökonomie (IKM) VO 1.0 1.0

Maske VX 1.0 1.0

Medienkunde 1,2 VO 1.0 2.0

Medienrecht 1,2 VO 1.0 2.0

Methoden der Recherche 1,2 VO 1.0 2.0

Musik im Film, Filmmusik, Musikfilm 2 SE 2.0 2.0

Narrative Strategien 1,2 VO 1.0 2.0

Originaltonaufnahme 1-3 UE 2.0 6.0

Planung und Kalkulation SE 2.0 2.0

Postproduktion VO 2.0 2.0

Praktische Filmdramaturgie 3-7 VO 1.0 5.0

Previsualisation SE 2.0 2.0

Produktionsdesign VX 1.0 1.0

Produktions-Proseminar PS 1.0 1.0

Produktionstheoretische Grundlagen 1,2 VO 2.0 4.0

Projektentwicklung 1,2 VO 2.0 4.0

Psychologie für Drehbuchautoren 1,2 VO 1.0 2.0

Realisation (Dokumentarfilm) 1 SU 2.0 2.0

Recherche-Seminar 1,2 SE 1.0 2.0

Rechtskunde 1 VO 2.0 2.0

Regie-Proseminar PS 1.0 1.0

Regieseminar für Drehbuchautoren 1,2 SE 1.0 2.0

Regieseminar 1-6 SE 1.0 6.0

Schnitt-Proseminar PS 1.0 1.0

Sound Design 1 SE 1.0 1.0

Sound Design 2 UE 2.0 2.0

Special Effects VO 2.0 2.0

Storyboarding VX 1.0 1.0

Studio-, Kopierwerks- und Tricktechnik 2 EX 2.0 2.0

Synchronregie UE 1.0 1.0

Theorie der Bildtechnik 3-5 VO 1.0 3.0

Theorie des Schnitts für Film und

elektronische Medien 3,4 VO 1.0 2.0

Tongestaltung und Sound Editing 1 VU 2.0 2.0

Videobedienungstechnik VU 2.0 2.0

Visual Effects Supervisor 1 VU 2.0 2.0

Visual Effects Supervisor 2 VO 1.0 1.0

 

ANHANG 2

      Abkürzungen:

      AG Arbeitsgemeinschaft

      EB Einzelunterricht und Übung

      ECTS European Credit Transfer System

      EI Einzelunterricht

      EX Exkursionen

      KB Künstlerischer Einzelunterricht und Übung

      KE Künstlerischer Einzelunterricht

      PR Praktikum

      PS Proseminar

      SE Seminar

      SSt. Semesterstunde

      SU Seminar und Übung

      UE Übung

      VO Vorlesung

      VU Vorlesung und Übung

      VX Vorlesung und Exkursion

 

STUDIENPLAN

Magisterstudium Digital Art - Compositing

an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Beschluss der Studienkommission Film und Fernsehen vom 7. Jänner 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 24. Juni 2003 (GZ. 52.352/22/-VII/6/2003)

Auf Grund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a. 8 des Universitäts-Studiengesetzes, (UniStG) BGBl I Nr. 48/1997 i. d. g. F. wird verordnet:

 

Das Magisterstudium Digital Art – Compositing dauert vier Semester und endet mit der vollständigen Absolvierung der Magisterprüfung (Titel: Magistra der Künste, Magister der Künste, Abk.:Mag.art.). Voraussetzung für das Studium ist die positive Absolvierung eines der Bakkalaureatsstudien Buch und Dramaturgie, Bildtechnik und Kamera, Produktion, Regie und Schnitt.

Ziel des Magisterstudiums ist die qualifizierte Weiterentwicklung der speziellen künstlerischen und wissenschaftlichen Interessen der Studierenden und die Vertiefung ihrer Kenntnisse und gestalterischen Fähigkeiten.

Im Rahmen des freien Wahlfaches besteht die Möglichkeit das im Bakkalaureatsstudium begonnene Ergänzungsmodul fortzusetzen.

I. Zulassungsvoraussetzung

Voraussetzung für die Zulassung zum Magisterstudium ist die positive Absolvierung eines der Bakkalaureatsstudien Buch und Dramaturgie, Bildtechnik und Kamera, Produktion, Regie und Schnitt oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.

II. Magisterstudium Digital Art - Compositing

Aus folgenden Pflichtfächern sind erfolgreich zu absolvieren:

      ECTS

Zentrales künstlerisches Fach Compositing 30 Stunden 41,0

Schriftlich-theoretische Arbeit 6,0

Pflichtfächer 36 Stunden 58,0

Freie Wahlfächer 8 Stunden 15,0

Alle zentralen künstlerischen Fächer und Pflichtfächer sind in aufsteigender Form zu melden und erfolgreich zu absolvieren.

Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern

Bezeichnung der Lehrveranstaltung TYP SSt. insgesamt ECTS

Zentrales künstlerisches Fach:

Compositing 1-4 KB 1.0 4.0 3,0/12,0

Compositing-Praktikum 1 PR gilt als 6-stündig 7,0

Compositing-Praktikum 2 PR gilt als 6-stündig 7,0

Compositing-Praktikum 3 PR gilt als 7-stündig 7,5

Künstlerisch-praktische Arbeit für

die Magisterprüfung PR gilt als 7-stündig 7,5

Pflichtfächer:

2D und 3D Computeranimation 1,2 VU 2.0 4.0 4,0/8,0

Anatomie, Biometrie und

Bewegungsstudium SE 2.0 2.0 2,0

Animationslayout VU 1.0 1.0 2,0

Figurendesign/Modelsheet SU 2.0 2.0 3,0

Geschichte des synthetischen Films VO 1.0 1.0 2,0

Grundlagen der Animation VU 2.0 2.0 2,0

Hintergrundgestaltung EB 2.0 2.0 3,0

Keying und Motion Control für SFX

und Kameraleute UE 2.0 2.0 2,0

Kompression, Formate und Datentransfer SU 2.0 2.0 4,0

Motion Capturing UE 2.0 2.0 2,0

Musik im Film, Filmmusik, Musikfilm 2 SE 2.0 2.0 4,0

Planung und Kalkulation SE 2.0 2.0 3,0

Postproduktion VO 2.0 2.0 3,0

Previsualisation SE 2.0 2.0 4,0

Special Effects VO 2.0 2.0 4,0

Sprachumsetzung SU 2.0 2.0 3,0

Storyboarding VX 1.0 1.0 1,0

Texturing und Lichtsetzung SU 2.0 2.0 4,0

Visual Effects Supervisor 2 VO 1.0 1.0 2,0

Freie Wahlfächer (siehe Auflistung, Anhang 1)

Freie Wahlfächer sind im Ausmaß von 8 Semesterstunden erfolgreich zu absolvieren.

Empfohlen wir die Fortsetzung des im Bakkalaureat begonnenen Ergänzungsmoduls:

Bildtechnik und Kamera:

Bildtechnik und Kamera 6 KB 1.0 1.0 1,5

Bildtechnik und Kamera 7,8 KB 1.0 2.0 2,0/4,0

Kamera-Ergänzungspraktikum 2 PR gilt als 3-stündig 8,5

Gerätekunde Video 2 VU 2.0 2.0 1,0

Buch und Dramaturgie:

Buch und Dramaturgie 6 KB 1.0 1.0 1,5

Buch und Dramaturgie 7-9 KB 1.0 3.0 2,0/6,0

Buch-Ergänzungspraktikum 2 PR gilt als 3-stündig 6,0

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 6 VO 1.0 1.0 1,5

Produktion:

Produktion 6 KB 1.0 1.0 1,5

Produktion-Ergänzungspraktikum 2 PR gilt als 3-stündig 9,5

Produktionstheoretische Grundlagen 1 VO 2.0 2.0 2,0

Medienrecht 1,2 VO 1.0 2.0 1,0/2,0

Regie:

Regie 6 KB 1.0 1.0 1,5

Regie-Ergänzungspraktikum 2 PR gilt als 3-stündig 5,5

Regieseminar 3-6 SE 1.0 4.0 2,0/8,0

 

Schnitt:

Schnitt 6 KB 1.0 1.0 1,5

Schnitt-Ergänzungspraktikum 2 PR gilt als 3-stündig 5,5

Synchronisation  UE gilt als 3-stündig 6,0

Geräuschemacher EX gilt als 1-stündig 2,0

III. Magisterprüfung

Die Magisterprüfung ist eine kommissionelle Prüfung und gliedert sich in 3 Teile:

Teil 1: Die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen aus den zentralen künstlerischen Fächern und den Pflichtfächern

Teil 2: a) Künstlerisch-praktische Arbeit für die Magisterprüfung und schriftlich-theoretische Erläuterung derselben (=künstlerische Magisterarbeit)

b) Schriftlich-theoretische Arbeit für die Magisterprüfung

      6,0 ECTS

Teil 3: Kommissionelle Prüfung:

      c) Vorführung der künstlerisch-praktischen Arbeit

      d) Mündliche Befragung zu a) bis c)

Voraussetzung für die Zulassung zur künstlerisch-praktischen Arbeit für die Magisterprüfung „Magisterfilm“ ist die positive Absolvierung von 75% der vorgeschriebenen Gesamtstundenzahl aus den Pflichtfächern und freien Wahlfächern des Magisterstudiums.

IV. Praktikabeschreibungen

Praktika im zentralen künstlerischen Fach DIGITAL ART - COMPOSITING:

Praktikum 1 bis 3:

      Nach Absprache mit der zuständigen Betreuerin/dem zuständigen Betreuer

Künstlerisch-praktische Arbeit für die Magisterprüfung:

      Nach Absprache mit der zuständigen Betreuerin/dem zuständigen Betreuer

      Kann auch außerhalb der Universität produziert werden

Praktika für die Ergänzungsmodule:

Buch und Dramaturgie-Ergänzungspraktikum 2:

      Erstellung eines Drehbuches (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Bildtechnik und Kamera-Ergänzungspraktikum 2:

      Kameraarbeit bei einem Film (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Produktions-Ergänzungspraktikum 2:

Organisatorische und kalkulatorische Vorbereitung einer Filmproduktion und deren Betreuung bzw. organisatorische Durchführung bis zur Nachkalkulation (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

Regie-Ergänzungspraktikum 2:

      Regie bei einem Film

      Länge: mind. 10 Minuten

Schnitt-Ergänzungspraktikum 2:

      Schnitt eines Filmes (nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer)

 

ANHANG 1

Freie Wahlfächer

(für Bakkalaureats- und Magisterstudien)

In der folgenden Auflistung sind alle Lehrveranstaltungen angeführt, die am Institut für Film und Fernsehen als Wahlfächer gemeldet werden können.

Lehrveranstaltungen, die im jeweiligen Bakkalaureats- bzw. Magisterstudium verpflichtend vorgeschrieben sind, können als Wahlfach nicht gemeldet werden.

Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ SSt. insgesamt

Anatomie, Biometrie und

Bewegungsstudium SE 2.0 2.0

Architektur in Film und Fernsehen 2 VO 2.0 2.0

Architektur in Film und Fernsehen 3,4 VO 1.0 2.0

Buch-Proseminar PS 1.0 1.0

Der dokumentarische Blick VU 2.0 2.0

Dramaturgie (aus dem Bereich Theater) SE 2.0 2.0

Dramaturgie-Seminar SE 1.0 1.0

Drehbuch-Marketing 1,2 SU 1.0 2.0

Eigenproduktion, Finanzierung, Förderung VO 2.0 2.0

Einführung in die Filmwissenschaft (IKM) SE 2.0 2.0

Einführung in die Medienkunde VO 2.0 2.0

Einführung in die Kulturgeschichte 1,2 VO 2.0 4.0

Einführung in die produktions-

theoretischen Grundlagen 4,5 VO 2.0 4.0

Europäische Filminitiativen 1,2 VO 1.0 2.0

Fernsehproduktion 1,2 VO 1.0 2.0

Filmgeschichte 3 VO 2.0 2.0

Filmgeschichte 4 (Dokumentarfilm) VO 2.0 2.0

Filmgeschichte-Seminar SE 2.0 2.0

Filmtheorie 2 VO 1.0 1.0

Filmwirtschaft 1,2 VO 1.0 2.0

Gerätekunde Video 2 VO 1.0 1.0

Gerätekunde Video 3 VU 2.0 2.0

Geräuschemacher EX 1.0 1.0

Geschichte des synthetischen Films VO 1.0 1.0

Gestaltungskriterien der Regiearbeit 3-5 VO 2.0 6.0

Gestaltungskriterien der

Regiearbeit 6,7 VO 1.0 2.0

Grundlagen der Animation VU 2.0 2.0

Grundlagen der dramaturgischen

Gestaltung 4,5 VO 1.0 2.0

Hintergrundgestaltung EB 2.0 2.0

Kamerapraxis 4-6 EB 1.0 3.0

Kamera-Proseminar PS 1.0 1.0

Kameraspezifische Exkursionen EX 2.0 2.0

Kompression, Formate und Datentransfer SU 2.0 2.0

Kostüm VX 1.0 1.0

Kulturpolitik (IKM) VO 1.0 1.0

Kulturökonomie (IKM) VO 1.0 1.0

Maske VX 1.0 1.0

Medienkunde 1,2 VO 1.0 2.0

Medienrecht 1,2 VO 1.0 2.0

Methoden der Recherche 1,2 VO 1.0 2.0

Musik im Film, Filmmusik, Musikfilm 2 SE 2.0 2.0

Narrative Strategien 1,2 VO 1.0 2.0

Originaltonaufnahme 1-3 UE 2.0 6.0

Planung und Kalkulation SE 2.0 2.0

Postproduktion VO 2.0 2.0

Praktische Filmdramaturgie 3-7 VO 1.0 5.0

Previsualisation SE 2.0 2.0

Produktionsdesign VX 1.0 1.0

Produktions-Proseminar PS 1.0 1.0

Produktionstheoretische Grundlagen 1,2 VO 2.0 4.0

Projektentwicklung 1,2 VO 2.0 4.0

Psychologie für Drehbuchautoren 1,2 VO 1.0 2.0

Realisation (Dokumentarfilm) 1 SU 2.0 2.0

Recherche-Seminar 1,2 SE 1.0 2.0

Rechtskunde 1 VO 2.0 2.0

Regie-Proseminar PS 1.0 1.0

Regieseminar für Drehbuchautoren 1,2 SE 1.0 2.0

Regieseminar 1-6 SE 1.0 6.0

Schnitt-Proseminar PS 1.0 1.0

Sound Design 1 SE 1.0 1.0

Sound Design 2 UE 2.0 2.0

Special Effects VO 2.0 2.0

Storyboarding VX 1.0 1.0

Studio-, Kopierwerks- und Tricktechnik 2 EX 2.0 2.0

Synchronregie UE 1.0 1.0

Theorie der Bildtechnik 3-5 VO 1.0 3.0

Theorie des Schnitts für Film und

elektronische Medien 3,4 VO 1.0 2.0

Tongestaltung und Sound Editing 1 VU 2.0 2.0

Videobedienungstechnik VU 2.0 2.0

Visual Effects Supervisor 1 VU 2.0 2.0

Visual Effects Supervisor 2 VO 1.0 1.0

 

ANHANG 2

      Abkürzungen:

      AG Arbeitsgemeinschaft

      EB Einzelunterricht und Übung

      ECTS European Credit Transfer System

      EI Einzelunterricht

      EX Exkursionen

      KB Künstlerischer Einzelunterricht und Übung

      KE Künstlerischer Einzelunterricht

      PR Praktikum

      PS Proseminar

      SE Seminar

      SSt. Semesterstunde

      SU Seminar und Übung

      UE Übung

      VO Vorlesung

      VU Vorlesung und Übung

      VX Vorlesung und Exkursion