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269. Kundmachung des Studienplanes für das Diplomstudium Gesang mit den Studienzweigen Lied und Oratorium, Musikdramatische Darstellung.
270. Kundmachung des Studienplanes für das Diplomstudium Musiktheaterregie.
269. Kundmachung des Studienplanes für das Diplomstudium Gesang mit den Studienzweigen Lied und Oratorium, Musikdramatische Darstellung.
Die Studienkommission Gesang und Musiktheaterregie hat in ihrer Sitzung vom 27.3.2003 den Studienplan für das Diplomstudium Gesang mit den Studienzweigen Lied und Oratorium; Musikdramatische Darstellung beschlossen.
Dieser wurde gemäß § 15 Abs. 3 Universitäts-Studiengesetz (UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997 i.d.g.F., mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003, GZ: 52.352/12-VII/6/2003, nicht untersagt.
Die Verordnung lautet wie folgt: siehe Anhang
Der Rektor: W. Hasitschka
270. Kundmachung des Studienplanes für das Diplomstudium Musiktheaterregie.
Die Studienkommission Gesang und Musiktheaterregie hat in ihrer Sitzung vom 27.3.2003 den Studienplan für das Diplomstudium Musiktheaterregie beschlossen.
Dieser wurde gemäß § 15 Abs. 3 Universitäts-Studiengesetz (UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997 i.d.g.F., mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003, GZ: 52.352/12-VII/6/2003, nicht untersagt.
Die Verordnung lautet wie folgt: siehe Anhang
Der Rektor: W. Hasitschka
Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth
Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: 711 55/DW 6101
für das Diplomstudium
Gesang
mit den
Studienzweigen
Lied und Oratorium
Musikdramatische Darstellung
Beschluss der Studienkommission für Gesang und Musiktheaterregie vom 27. März 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003 (GZ.52.352/12-VII/6/2003)
Auf Grund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a.9 des Universitäts-Studiengesetzes, (UniStG) BGBl I Nr. 48/1997 i. d. g. F. wird verordnet:
INHALT
Seite
1. Qualifikationsprofil 3
2. Dauer und Gliederung 5
3. Zulassungsprüfung 5
4. Semestereinteilung und ECTS Punkte 6
5. Studienpläne 8
6. Wahlfächer und Freifächer 10
7. Prüfungsordnung 10
8. Lehrveranstaltungsarten 13
9. Informationspaket 13
10. Inkrafttreten des Studienplanes und
Übergangsbestimmungen 17
Die Ausführungen sind im Gesamten als geschlechtsneutral zu verstehen.
1. Qualifikationsprofil
Gesang
Der Studienplan der Abteilung für Sologesang an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat durch die Impulse, die von den seit 1978 regelmäßig abgehaltenen Symposien ausgegangen sind, immer wieder eine Evaluierung und Verbesserung erfahren. Durch den Kontakt mit Lehrern ausländischer einschlägiger Lehranstalten wurden auch deren Studienpläne in den Diskussionsprozess einbezogen und berücksichtigt.
Das Studium dient der Entwicklung einer individuellen, künstlerischen Sängerpersönlichkeit durch Ausbildung der gesanglichen, musikalischen und darstellerischen Fähigkeiten.
Dazu kommt, dass Musik auch als geistige Leistung zu verstehen ist.
Nur der „wissende“ Sänger kann den Anforderungen, die im Berufsleben an ihn gestellt werden, gerecht werden.
Die künstlerische Potenz eines Sängers ruht auf 4 Säulen:
1) Persönlichkeit
2) Stimme
3) Physische Komponente
4) Psychische
Die Ausbildung muss eine individuelle Gewichtung möglich machen.
(§ 2 (2) 3 UniStG)
Zwei wesentliche Punkte sind dabei zu beachten:
1) Die Ausbildung muss den Charakter einer Berufsausbildung haben.
(§ 2 (1) UniStG)
2) Der „wissende Künstler“ hat die Bedeutung der Musik auch als geistige Leistung zu verstehen und sie seinem Publikum so zu vermitteln.
Daraus ergibt sich:
Um den integrativen Charakter des Studiums zu betonen, werden zum Studienplan für die inhaltliche Koordinierung der Lehrveranstaltungen, Vorschläge unterbreitet.
(§ 3 (2) UniStG)
Ferner wurde berücksichtigt, dass in den einzelnen Lehrveranstaltungen Fähigkeiten und Wissen vermittelt werden, die es dem Studierenden ermöglichen, über sein engeres Fachgebiet hinaus, sich weiterbilden zu können.
(§ 2 (2) 4 UniStG)
Dies soll sich besonders in den Wahlfächern auswirken und in der Erbringung einer künstlerischen oder wissenschaftlichen Magisterarbeit (§ 65 e (1) UniStG) als Voraussetzung für die Verleihung des Titels „Magister/Magistra artium“.
Lied und Oratorium
Das Ziel des Studienzweiges ist es, die kulturelle Wichtigkeit und Bedeutung des Liedes und Konzertgesanges weiter zu vermitteln und zu bewahren. Dem jungen Sänger wird die Möglichkeit angeboten, Interpretationswege im Bereich des Lied- und Oratorienrepertoires zu erlernen und zu erarbeiten. Die Ausbildung fördert die Auseinandersetzung mit verschiedenen Stilepochen der Musikgeschichte im Rahmen der eigenen stimmlichen Fähigkeiten. Regelmäßige Auftritte im öffentlichen Rahmen sollen Persönlichkeit und Eigenständigkeit des einzelnen Sängers aufbauen.
Die besondere Symbiose von Wort und Ton, die das Lied darstellt, wird durch begleitende Lehrveranstaltungen analytisch und kritisch durchleuchtet. Auf Phonetik und Poetik wird Wert gelegt, sowie auf Verständnis der deutschen Dichtung und anderer Sprachkulturen. Der Sänger soll am Ende seiner Ausbildung imstande sein, das Wesentliche im Lied sprachlich und musikalisch allein zu interpretieren und umzusetzen und Programme in eigener Verantwortung zu gestalten.
Musikdramatische Darstellung
Szenische Interpretation
Die Verbindung der Gesangstechnik mit der Darstellungstechnik wird angestrebt. Das selbstständige Erstellen einer Rollendramaturgie und die Erweiterung der Sprach- und Repertoirekenntnisse werden im Laufe des Studiums erarbeitet.
Das szenische Erarbeiten von Partien und Szenen verschiedener Epochen in unterschiedlichen Sprachen und deren Aufführung stehen im Vordergrund des Studiums.
Es wird Wert darauf gelegt, möglichst viel Bühnenerfahrung durch fundierte Probenarbeit und Auftritte in kleineren und größeren Produktionen zu sammeln.
Musikalische Interpretation
In dieser Lehrveranstaltung erfolgt die musikalische Vorbereitung und Einstudierung von Opernpartien. Das bedeutet Auseinandersetzung mit vielfältigen, stilistischen und historischen Aspekten der Gestaltung von Opern aus allen Stilepochen bis hin zu zeitgenössischen Werken. Ziel ist die Erarbeitung einer individuellen, musikalischen Interpretation und deren Realisierung auf der Bühne.
2. Dauer und Gliederung des Studiums
Das Studium, das insgesamt 12 Semester dauert, gliedert sich in 3 Abschnitte von je 4 Semestern:
1. Abschnitt, 4 Semester inklusive 2 Semester Eingangsphase - 63 Semesterstunden
2. Abschnitt, 4 Semester – 74 Semesterstunden
3. Abschnitt, 4 Semester: Studienzweig Lied und Oratorium – 60 Semesterstunden
Studienzweig Musikdramatische Darstellung – 83 Semesterstunden
Für die freien Wahlfächer sind 20 Semesterstunden vorgesehen.
Nach bestandener Zulassungsprüfung kann die Zulassung zum Studium, sowie die Anmeldung für das zentrale künstlerische Fach nur in das 1. Semester erfolgen. Nach dem zweiten Studienabschnitt wird sich der Studierende in der Regel für die Absolvierung eines Studienzweiges entscheiden. Je nach Neigung und Fähigkeiten wird auch die Absolvierung von beiden Studienzweigen möglich sein. Jeder Studienabschnitt ist mit der vollständigen Absolvierung der Diplomprüfung abzuschließen. Der dritte Studienabschnitt wird nach Abschluss aller Pflichtfächer und positiver Beurteilung der Diplomarbeit mit der vollständigen Absolvierung der dritten Diplomprüfung abgeschlossen. Danach verleiht der Studiendekan / das Monokratische Organ für die studienrechtlichen Bestimmungen dem Absolventen den akademischen Grad „Magister/Magistra artium“ (Abk: Mag.art.).
3. Zulassungsprüfung
Die Zulassungsprüfung besteht aus drei Teilen:
1.Teil: Schriftliche Prüfung
a) Grundkenntnisse aus Musiklehre (Notenkenntnisse im Violin- und Bassschlüssel, Intervall- und Akkordlehre)
b) Gehörprüfung (Erkennen einfacher rhythmisch- melodischer und harmonischer Gestalten)
2.Teil: Vorsingen eines Vortragsstückes nach freier Wahl des Kandidaten vor dem Prüfungssenat. Der Vortrag hat auswendig zu erfolgen. Hernach bestimmt der Prüfungssenat eventuell den Vortrag eines zweiten Stückes.
3.Teil: Vorsingen von ein oder zwei Vortragsstücken verschiedenen Charakters und verschiedener Komponisten vor dem Prüfungssenat. Der Vortrag hat auswendig zu erfolgen. Ein Vortragsstück muss in deutscher Sprache sein. Zur Feststellung der Eignung für das Studium können auch weitere Tests durchgeführt werden. Zum 3. Teil der Prüfung werden nur jene Kandidaten zugelassen, die bei den ersten zwei Teilen positiv beurteilt wurden.
Die Deutschkenntnissse sind vor dem 3. Semester nachzuweisen (gem. § 37 (2) UniStG).
4. Semestereinteilung und ECTS Punkte
Studienrichtung Gesang
| Pflichtfächer | SSt. | Semester | Std. | ECTS | ||
| 1 | Gesang 1-8 ZKF | KE | 2,5 | 8 | 20 | 85 |
| 2 | Einführung in die Musiktheorie | VU | 2 | 1 | 2 | 3 |
| 3 | Musiktheorie 1-3 | VU | 2 | 3 | 6 | 7 |
| 4 | Formenlehre 1,2 | VO | 2 | 2 | 4 | 4 |
| 5 | Stilkunde | VO | 2 | 2 | 4 | 4 |
| 6 | Solfeggio 1-6 | VU | 2 | 6 | 12 | 18 |
| 7 | Musikgeschichte 1-4 | VO | 2 | 4 | 8 | 10 |
| 8 | Ensemble | PR | 1 | 1 | 1 | 2 |
| 9 | Praktikum für moderne Musik | PR | 2 | 1 | 2 | 2 |
| 10 | Korrepetition 1-8 | KE | 1 (1.,2. = 0,5) | 8 | 7 | 10 |
| 11 | Klavier 1-6 | KE | 1 | 6 | 6 | 15 |
| 12 | Sprechen 1-4 | EI | 1 | 4 | 4 | 6 |
| 13 | Italienisch 1-4 | VU | 2 | 4 | 8 | 10 |
| 14 | Französische Phonetik | VU | 1 | 2 | 2 | 2 |
| 15 | Russische Phonetik | VU | 1 | 2 | 2 | 2 |
| 16 | Stimmkunde, Stimmhygiene | VO | 2 | 1 | 2 | 2 |
| 17 | Chor | PR | 2 | 2 | 4 | 4 |
| 18 | Atem- und Körperschulung 1-8 | UE | 1(1.,2. = 2) | 8 | 10 | 8 |
| 19 |
Grundschulung für Lied und Oratorium | KE | 1,5 | 2 | 3 | 6 |
| 20 | Musikdram. Grundausbildung 1-8 | KK | 2 | 8 | 16 | 18 |
| 21 |
Musikdram. Grundausbildung 1,2 (Musikalische Interpretation) | KE | 1 | 2 | 2 | 4 |
| 22 | Freie Wahlfächer | 12 | 18 | |||
| 137 | 240 |
Studienzweig Lied und Oratorium
| Pflichtfächer | SSt. | Semester | Stunden | ECTS | ||
| 1 | Gesang 9-12 ZKF | KE | 2 | 4 | 8 | 30 |
| 2 | Lied und Oratorium 1-4 ZKF | KE | 1 | 4 | 4 | 51 |
| 3 | Praktikum Lied und Oratorium 1-4 | KG | 1 | 4 | 4 | |
| 4 | Vokalbegleitung 1-4 | KE | 2 | 4 | 8 | |
| 5 | Formenlehre 3,4 | SE td> | 2 | 2 | 4 | 4 |
| 6 | Lied- und Oratoriengeschichte 1,2 | VO | 2 | 2 | 4 | 4 |
| 7 |
Kulturgeschichte im Spiegel der deutschen Literatur 1,2 | VK | 2 | 2 | 4 | 4 |
| 8 | Praktikum alte Musik 1,2 | PR | 2 | 2 | 4 | 3 |
| 9 | Praktikum moderne Musik 1,2 | PR | 2 | 2 | 4 | 3 |
| 10 | Poetik 1,2 | VK | 2 | 2 | 4 | 3 |
| 11 | Sprechen 5-8 | EI | 1 | 4 | 4 | 3 |
| 12 | Freie Wahlfächer | 2 | 4 | 8 | 7 | |
| 13 | Magisterarbeit | 8 | ||||
| 60 | 120 |
Studienzweig Musikdramatische Darstellung
| Pflichtfächer | SSt. | Semester | Stunden | ECTS | ||
| 1 | Gesang 9-12 ZKF | KE | 2 | 4 | 8 | 30 |
| 2 | Musikalische Interpretation 1-4 ZKF | KK | 4 | 4 | 16 | 50 |
| 3 | Szenische Interpretation 1-4 ZKF | KK | 5 | 4 | 20 | |
| 4 | Formenlehre 3,4 | SE | 2 | 2 | 4 | 3 |
| 5 | Musikgeschichte 5,6 | VK | 2 | 2 | 4 | 3 |
| 6 |
Kulturgeschichte im Spiegel der deutschen Literatur 1,2 | VK | 2 | 2 | 4 | 3 |
| 7 | Korrepetition 9-12 | KE | 1 | 4 | 4 | 4 |
| 8 | Projektkorrepetition 1-4 | KK | 1 | 4 | 4 | 4 |
| 9 | Rechtskunde | VO | 1 | 1 | 1 | 0,5 |
| 10 | Maske | UE | 2 | 1 | 2 | 0,5 |
| 11 | Atem- und Körperschulung 9-12 | UE | 2 | 4 | 8 | 6 |
| 12 | Freie Wahlfächer | 2 | 4 | 8 | 8 | |
| 13 | Magisterarbeit | 8 | ||||
| 83 | 120 |
5. Studienpläne
Studienrichtung Gesang
| 1. Studienabschnitt | 2. Studienabschnitt | |||||||||||||
| Eingangsphase | 1.D | 2.D | Std. | % | ||||||||||
| Lehrveranstaltungen | 1. S | 2. S | 3. S | 4. S | 5. S | 6. S | 7. S | 8. S | ||||||
| Gesang 1-8 | KE | 2,5 | 2,5 | 2,5 | 2,5 | 2,5 | 2,5 | 2,5 | 2,5 | 20 | 14,6 | |||
| Einführung in die Musiktheorie | VU | 2,0 | 2 | 1,46 | ||||||||||
| Musiktheorie 1-3 | VU | 2,0 | 2,0 | 2,0 | 6 | 4,38 | ||||||||
| Formenlehre 1,2 | VO | 2,0 | 2,0 | 4 | 2,92 | |||||||||
| Stilkunde 1,2 | VO | 2,0 | 2,0 | 4 | 2,92 | |||||||||
| Solfeggio 1-6 | VU | 2,0 | 2,0 | 2,0 | 2,0 | 2,0 | 2,0 | 12 | 8,76 | |||||
| Musikgeschichte 1-4 | VO | 2,0 | 2,0 | 2,0 | 2,0 | 8 | 5,84 | |||||||
| Ensemble | PR | 1,0 | 1 | 0,73 | ||||||||||
| Praktikum für moderne Musik | PR | 2,0 | 2 | 1,46 | ||||||||||
| Korrepetition 1-8 | KE | 0,5 | 0,5 | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 7 | 5,11 | |||
| Klavier 1-6 | KE | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 6 | 4,38 | |||||
| Sprechen 1-4 | EI | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 4 | 2,92 | |||||||
| Italienisch 1-4 | VU | 2,0 | 2,0 | 2,0 | 2,0 | 8 | 5,84 | |||||||
| Französische Phonetik 1,2 | VU | 1,0 | 1,0 | 2 | 1,46 | |||||||||
| Russische Phonetik 1,2 | VU | 1,0 | 1,0 | 2 | 1,46 | |||||||||
| Stimmkunde, Stimmhygiene | VO | 2,0 | 2 | 1,46 | ||||||||||
| Chor 1,2 | PR | 2,0 | 2,0 | 4 | 2,92 | |||||||||
| Atem- und
Körperschulung 1-8 |
UE | 2,0 | 2,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 10 | 7,3 | |||
| Grundschulung für Lied und Oratorium 1,2 | KE | 1,5 | 1,5 | 3 | 2,19 | |||||||||
| Musikdramatische Grundausbildung 1-8 | KK | 2,0 | 2,0 | 2,0 | 2,0 | 2,0 | 2,0 | 2,0 | 2,0 | 16 | 11,67 | |||
| Funktionelle Körperenergetik | x | x | ||||||||||||
| Fechten | x | |||||||||||||
| Tanz | x | |||||||||||||
| Schauspiel | x | x | ||||||||||||
| Opernvorbereitung | x | x | ||||||||||||
| Musikalische
Interpretation 1,2 |
KE | 1,0 | 1,0 | 2 | 1,46 | |||||||||
| Freie Wahlfächer | 12 | 12 | ||||||||||||
| Stunden | 12 | 14 | 18,5 | 18,5 | 20,5 | 20,5 | 10,0 | 23,0 | 137 | |||||
| % | 8,76 | 10,22 | 13,5 | 13,5 | 14,96 | 14,96 | 7,31 | 16,79 | 100 | |||||
1. Für nicht Deutsch sprechende Ausländer: Deutschkenntnisse vor dem 3. Semester nachzuweisen,
2. Lehrveranstaltungen können vorgezogen werden,
3. Voraussetzungen:
Bei folgenden Lehrveranstaltungen werden Vorkenntnisse (Ablegung einer Prüfung bzw. Zeugnis über erfolgreiche Teilnahme) vorausgesetzt:
Formenlehre 1 (Musiktheorie 3), Chor 1 (Gesang 2), Musikdramatische Grundausbildung 7 (Gesang 6), Grundschulung für Lied und Oratorium (Gesang 6)
Wahlfächer des 3. Studienabschnittes können vorgezogen werden.
Studienzweig Lied und Oratorium
| 9. Sem. | 10. Sem. | 11. Sem. | 12. Sem. | Std. | % | ||
| Gesang 9-12 | KE | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | 13,3 |
| Lied und Oratorium 1-4 | KE | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | 6,7 |
| Praktikum Lied und Oratorium 1-4 | KG | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | 6,7 |
| Vokalbegleitung 1-4 | KE | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | 13,3 |
| Formenlehre 3,4 | SE | 2 | 2 | 4 | 6,7 | ||
| Lied- und Oratoriengeschichte 1,2 | VO | 2 | 2 | 4 | 6,7 | ||
| Kulturgeschichte im Spiegel der deutschen Literatur 1,2 | VK | 2 | 2 | 4 | 6,7 | ||
| Praktikum alte Musik 1,2 | PR | 2 | 2 | 4 | 6,6 | ||
| Praktikum moderne Musik 1,2 | PR | 2 | 2 | 4 | 6,6 | ||
| Poetik 1,2 | VK | 2 | 2 | 4 | 6,7 | ||
| Sprechen 5-8 | EI | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | 6,7 |
| Wahlfächer | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | 13,3 | |
| Magisterarbeit | |||||||
| 15 | 15 | 15 | 15 | 60 | |||
| 25 | 25 | 25 | 25 | 100 |
Studienzweig Musikdramatische Darstellung
| Lehrveranstaltungen | 9. Sem. | 10. Sem. | 11. Sem. | 12. Sem. | gesamt | % | |
| Gesang 9-12 | KE | 2,0 | 2,0 | 2,0 | 2,0 | 8,0 | 9,6 |
| Musikalische Interpretation 1-4 | KK | 4,0 | 4,0 | 4,0 | 4,0 | 16,0 | 19,4 |
| Szenische Interpretation 1-4 | KK | 5,0 | 5,0 | 5,0 | 5,0 | 20,0 | 24,2 |
| Formenlehre 3,4 | SE | 2,0 | 2,0 | 4,0 | 4,8 | ||
| Musikgeschichte 5,6 | VK | 2,0 | 2,0 | 4,0 | 4,8 | ||
| Kulturgeschichte im Spiegel der deutschen Literatur 1,2 | VK | 2,0 | 2,0 | 4,0 | 4,8 | ||
| Korrepetition 9-12 | KE | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 4,0 | 4,8 |
| Projektkorrepetition 1-4 | KK | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 4,0 | 4,8 |
| Rechtskunde | VO | 1,0 | 1,0 | 1,2 | |||
| Maske | UE | 2,0 | 2,0 | 2,4 | |||
| Atem- und Körperschulung 9-12 | UE | 2,0 | 2,0 | 2,0 | 2,0 | 8,0 | 9,6 |
| Wahlfächer | 2,0 | 2,0 | 2,0 | 2,0 | 8,0 | 9,6 | |
| Magisterarbeit | |||||||
| gesamt | 23,0 | 25,0 | 18,0 | 17,0 | 83,0 | ||
| % | 27,7 | 30,1 | 21,7 | 20,5 | 100 |
6. Wahlfächer und Freifächer
Wahlfächer:
Zur wissenschaftlichen Vertiefung und Erweiterung der Studien hat der Studierende 8 Semester-stunden aus Freien Wahlfächern zu besuchen, davon Vorlesungen im Ausmaß von 6 Semesterstunden und ein Proseminar im Ausmaß von 2 Semesterstunden. Insbesondere werden Lehrveranstaltungen aus folgenden Fachbereichen empfohlen:
Formenlehre, Musikgeschichte,
Musikanalytik, Musiktheorie,
Musikästhetik, Musiksoziologie,
Geistesgeschichte, Stimmkunde,
Stilgeschichte, Kulturmanagement.
Als FREIFÄCHER werden empfohlen:
Einführung in die Musiktheorie (PR)
Musiktheorie (PR)
Solfeggio (PR)
Formenlehre (PS)
Sprechen (EI)
Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik (VO)
Medienerziehung (VO)
Librettokunde (VO)
7. Prüfungsordnung
Kommissionelle erste Diplomprüfung
Die erste Diplomprüfung setzt sich zusammen aus:
1. Positives Absolvieren der Lehrveranstaltungsprüfungen aus allen Pflichtfächern
2. Kommissionelle erste Diplomprüfung
Der Lehrer des zentralen künstlerischen Faches Gesang, dessen Lehrveranstaltung der ordentliche Studierende zuletzt besucht hatte, hat dem Kandidaten spätestens im dritten Semester mehrere Vorschläge für die bei der kommissionellen Diplomprüfung zu lösenden Aufgaben bekannt zu geben. Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge zu erstatten, über deren Eignung der Lehrer des zentralen künstlerischen Faches entscheidet. Der Kandidat hat aus den Vorschlägen folgende Aufgaben zu wählen:
4 Lieder und 2 Arien verschiedenen Charakters und verschiedener Komponisten, davon 1 Stück in deutscher Sprache. Der Vortrag hat auswendig zu erfolgen. Der Kandidat trägt je ein Lied und eine Arie nach eigener Wahl vor. Hernach hat der Prüfungssenat die weitere Auswahl der noch vorzutragenden Stücke zu bestimmen.
Kommissionelle zweite Diplomprüfung
Die zweite Diplomprüfung setzt sich zusammen aus:
1. Positives Absolvieren der Lehrveranstaltungsprüfungen aus allen Pflichtfächern
2. Kommissonelle zweite Diplomprüfung
Der Lehrer des zentralen künstlerichen Faches Gesang, dessen Lehrveranstaltung der ordentliche Studierende zuletzt besucht hatte, hat dem Kandidaten spätestens im 7. Semester mehrere Vorschläge für die bei der kommissionellen Diplomprüfung zu lösenden Aufgaben bekannt zu geben. Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge zu erstatten, über deren Eignung der Lehrer des zentralen künstlerischen Faches entscheidet. Der Kandidat hat aus den Vorschlägen folgende Aufgaben zu wählen:
6 Lieder (davon ein zeitgenössisches Lied), 2 Oratorienarien und 5 Opernarien verschiedenen Charakters und verschiedener Komponisten (davon zwei Stücke in deutscher Sprache). Der Vortrag hat auswendig zu erfolgen. Die Prüfung im Hauptfach ist kommissionell.
Die kommissonelle Diplomprüfung gliedert sich wie folgt:
1.Teil: Der Kandidat trägt je ein Lied und eine Oratorienarie nach eigener Wahl vor. Hernach hat der Prüfungssenat die weitere Auswahl der noch vorzutragenden Stücke zu bestimmen.
2.Teil: Der Kandidat realisiert auch darstellerisch eine Arie seiner Wahl. Hernach hat der Prüfungssenat die weitere Auswahl der noch vorzutragenden Arien zu bestimmen, wobei auch darstellerische Probleme behandelt werden können.
Bei beiden Teilprüfungen steht es den Mitgliedern des Prüfungssenates frei, dem Kandidaten auch Fragen im Zusammenhang mit den vorgetragenen Stücken zu stellen.
Kommissionelle dritte Diplomprüfung
Die dritte Diplomprüfung setzt sich zusammen aus:
1. Positives Absolvieren der Lehrveranstaltungsprüfungen aus allen Pflichtfächern
2. Kommissionelle dritte Diplomprüfung
Gemäß § 65a UniStG ist eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen. Die künstlerische Diplomarbeit hat außer einem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch einen schriftlichen Teil zu umfassen. Dieser hat den künstlerischen Teil zu erläutern (§ 65a (1) UniStG). Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Diplomarbeit eine Diplomarbeit gemäß § 61 UniStG aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfächer zu verfassen.
Studienzweig LIED und ORATORIUM
Die Lehrer der zentralen künstlerischen Fächer Gesang sowie Lied und Oratorium, deren Lehrveranstaltungen der ordentliche Studierende zuletzt besucht hatte, haben einvernehmlich dem Kandidaten spätestens zu Beginn des 11. Semesters mehrere Vorschläge für die beim ersten Teil der dritten kommissionellen Diplomprüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge zu erstatten, über deren Eignung die genannten Lehrer der zentralen Fächer entscheiden.
Der Kandidat hat aus den Vorschlägen folgende Aufgaben zu wählen:
a) je eine Oratorienpartie aus Barock, Klassik, Romantik und Moderne.
b) 20 Lieder (2 Klassik, 2 Schubert, 2 Schumann, 2 Brahms, 2 Wolf, 2
Spätromantiker, 2 nichtdeutsche Lieder, 2 zeitgenössische Lieder,
davon 1 atonikales und 4 Lieder nach eigener Wahl).
Für den zweiten Teil der dritten Diplomprüfung schlägt der Kandidat im 11. Semester ein nach ausschließlich künstlerischen Kriterien erstelltes Programm in der Dauer von 20 bis 25 Minuten vor, wobei den Lehrern der zentralen künstlerischen Fächer Gesang, sowie Lied und Oratorium, deren Lehrveranstaltungen der ordentliche Studierende zuletzt besucht hatte, die Entscheidung über die Eignung des Programms zukommt.
Gleichzeitig ist der nach § 65 a 1 UniStG erforderliche schriftliche Teil der künstlerischen Diplomprüfung festzulegen.
Die kommissionelle Diplomprüfung gliedert sich wie folgt:
1.Teil: Der Kandidat trägt je ein Lied und eine Oratorienarie nach eigener Wahl vor. Hernach hat der Prüfungssenat die weitere Auswahl der noch vorzutragenden Stücke einschließlich der Partien zu bestimmen. Es steht den Mitgliedern des Prüfungssenates frei, dem Kandidaten auch Fragen im Zusammenhang mit den von ihm vorgetragenen Stücken zu stellen.
2.Teil: Der Kandidat hat die Wahl zwischen:
a) Nach positiver Beurteilung des schriftlichen Teiles der Diplomarbeit trägt der Kandidat das künstlerische Programm unter konzertmäßigen Bedingungen vor.
b) Diplomarbeit gemäß § 61 UniStG.
Studienzweig MUSIKDRAMATISCHE DARSTELLUNG
Die Lehrer der zentralen künstlerischen Fächer Gesang sowie für szenische und musikalische Leitung, deren Lehrveranstaltungen der ordentliche Studierende zuletzt besucht hatte, haben einvernehmlich dem Kandidaten spätestens im 11. Semester mehrere Vorschläge für die beim ersten Teil der dritten kommissionellen Diplomprüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekannt zu geben. Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge zu erstatten, über deren Eignung die genannten Lehrer der zentralen künstlerischen Fächer entscheiden.
Gleichzeitig ist der nach § 65 a (1) UniStG erforderliche schriftliche Teil der künstlerischen Diplomprüfung festzulegen.
Der Kandidat hat aus den Vorschlägen folgende Aufgaben zu wählen:
a) 3 Fachpartien
b) 6 Arien (dürfen weder aus den Fachpartien noch aus den Szenen stammen, 2 davon in deutscher Sprache)
c) 2 Szenen verschiedener Stilepochen (dürfen nicht aus den Fachpartien stammen).
Nach positiver Beurteilung des schriftlichen Teiles gliedert sich der künstlerische Teil der Diplomprüfung wie folgt:
1. Der Kandidat realisiert die 2 Szenen verschiedener Stilepochen.
Es steht den Mitgliedern des Prüfungssenates frei, auch Fragen im Zusammenhang mit den realisierten Szenen zu stellen.
2. Der Kandidat singt eine Arie nach eigener Wahl.
Dann bestimmt der Prüfungssenat die weitere Auswahl der noch vorzutragenden Arien und Fachpartien.
3. Der Kandidat hat die Wahl zwischen:
a) Mitwirkung an einer universitätseigenen Produktion in einer stücktragenden Partie.
Auf Antrag des Studierenden kann auch die Mitwirkung in einer externen Produktion am Studienort in einer stücktragenden Partie als dritter Teil der kommissionellen Diplomprüfung gewertet werden, wenn die Lehrer der zentralen künstlerischen Fächer, deren Lehrveranstaltungen der Studierende zuletzt besucht hatte, die Zustimmung erteilen. Die Produktion kann frühestens im 9. Semester stattfinden.
b) Diplomarbeit gemäß § 61 UniStG.
Das Studium ist ein Präsenzstudium, daher sind Fernstudieneinheiten nach § 13 (5) 1 UniStG nicht möglich. (§ 8 UniStG)
8. Lehrveranstaltungsarten
§ EI Einzelunterricht
§ KE Künstlerischer Einzelunterricht
§ KG Künstlerischer Gruppenunterricht
§ KK Künstlerischer Einzel- und Gruppenunterricht
§ PR Praktikum
§ PS Proseminar
§ SE Seminar
§ UE Übung
§ VK Vorlesung mit Konversatorium
§ VO Vorlesung
§ VS Vorlesung und Seminar
§ VU Vorlesung mit Übung
9. Informationspaket
Praktikum Lied & Oratorium
Der Unterricht beinhaltet folgende Schwerpunkte:
· Studiotechnik (DemonstrationsCD)
· Präsentation
· Ensemble
· Vorbereitung der Klassenkonzerte
· Projektvorbereitung (Wettbewerbe)
· Prüfungsvorbereitung
Diese Arbeit richtet sich nach Begabung und Können der Studierenden.
Musiktheorie
Ausbildungsziel ist die Fähigkeit, wesentliche harmonische und lineare Verläufe innerhalb homophoner und polyphoner Vokalliteratur sicher zu erkennen und einer eigenständigen Analyse in Verbindung mit der eigenen Musizierpraxis (u. a. Prima vista-Singen) als Solist, wie auch im Ensemble dienstbar zu machen.
In der Harmonielehre stehen Akkordbildung, Akkordverbindungen, sowie wesentliche harmonische Verläufe im Kontext zur Melodiebildung im Vordergrund. Das dazugehörige methodisch-didaktische Unterrichtsprogramm umfasst exemplarische satztechnische Übungen und korrespondierende Kadenzübungen auf dem Klavier, das Aufzeigen charakteristischer Harmoniewendungen innerhalb einzelner Stile und zusammenfassende Analysen aus der Vokalliteratur.
Im Kontrapunkt gilt das Hauptaugenmerk dem Erkennen von Gesetzmäßigkeiten und Eigenheiten linearer Stimmführung in der polyphonen Musik des Abendlandes. Zur praktischen Erprobung dient die Unterweisung im zweistimmigen Satz im Palestrina-Stil nach Johann Joseph Fux. Aufgrund dieser satztechnischen Erfahrungen ergeben sich analytische Längsschnitte „zurück“ bis zu den Anfängen der Mehrstimmigkeit und nach „vorne“ bis zur dodekaphonen Linearität.
Solfeggio
Ausbildungsziel ist das sichere Blattsingen ein- bis mehrstimmiger tonaler und freitonaler Vokalliteratur.
Die Studierenden erlernen verschiedene Blattlesetechniken, um den jeweiligen historisch – stilistisch bedingten satztechnischen Strukturen und Eigenheiten einzelner Literaturbeispiele mit den adäquaten und zielführenden Blattlesestrategien begegnen zu können.
Im Laufe der einzelnen progressiv geordneten Kurse werden in parallel geführten Trainingsbereichen zunächst von der Literatur abstrahierte rhythmische, intervallische, melodische und harmonische Patterns erarbeitet. Diese werden dann in methodisch geordneten Lese- und Hörübungen geübt und in einzelnen Trainingsprogrammen gefestigt, bevor sie in Blattleseübungen aus der Literatur zur Anwendung kommen.
Formenlehre
Ausbildungsziel ist die Fähigkeit, musikalische Formen und formale Zusammenhänge zu bestimmen und in selbstständiger Analyse der eigenen künstlerischen Interpretation dienstbar zu machen.
Der didaktische Weg führt von den Formorganismen (Motiv, Phrase, Thema) über geschlossene Einzelformen zu zyklischen Großformen. Dabei sind musiktheoretische Vorkenntnisse einzubringen. Besondere Betonung erfährt bei der Behandlung der Vokalformen das Wort – Ton – Verhältnis.
Formenlehre (Proseminar; Seminar)
Ziel dieser Lehrveranstaltung ist die selbstständige vertiefende Behandlung und Betrachtung spezifisch ausgewählter (Teil-) Themen unter vorrangiger Berücksichtigung und Anwendung musiktheoretischer und formaler Aspekte vor dem jeweiligen historisch – stilistischen Hintergrund.
Jeder (Pro-) Seminarteilnehmer bearbeitet ein vereinbartes Teilthema und präsentiert es in Referatsform. Unter Berücksichtigung allfälliger Kritikpunkte und weiterer Anregungen, die sich aus der Gruppenarbeit (Diskussionen) ergeben, soll eine schriftliche (Pro-) Seminararbeit entstehen. Die Studierenden lernen dabei wissenschaftliche Grundtechniken, die sie in die Lage versetzen, zur Erlangung des mag. art. eine größere Arbeit zu verfassen.
Stilkunde 1, 2
Die LV „Stilkunde 1, 2“ soll zunächst das Bewusstsein wecken, bei der Interpretation von Musik auf korrekte Notentexte zurückzugreifen, und den Studierenden Kriterien an die Hand geben, schlechte Ausgaben als solche zu erkennen; insbesondere geht es dabei auch darum, „übliche“ Herausgeberzusätze zu hinterfragen. Die weiteren Lehrinhalte sind sodann die wichtigsten Kapitel sowohl der historischen Stilkunde und Aufführungspraxis („alte“ Tonalität samt Akzidentienproblemen, Tempo- und Proportionsfragen, Besetzung Alter Musik, Diminution und Ornamentik, Artikulation, historische Gesangs- und Musizierästhetiken sowie Symbolik und Rhetorik) als auch der Stilkunde und Aufführungspraxis neuer und insbesondere zeitgenössischer Musik (neue Techniken und Erfordernisse der Stimmgebung, Aufgaben des Sängers in der Avantgarde und im „cross over“ - Bereich, neue Gattungen der experimentellen Musik und des Neuen Musiktheaters etc.).
Musikgeschichte
Der Unterricht im Fach Musikgeschichte dient der Vermittlung eines Überblicks über die Geschichte der europäischen und europäisch bestimmten Musik von der Antike bis in die Gegenwart (in der LV Musikgeschichte 1-4) und der partiellen Vertiefung musikhistorischer Kenntnisse (in der LV Musikgeschichte - ausgewählte Kapitel). Parallel zur Wissensvermittlung soll ein Beitrag geleistet werden zur Entwicklung von historischem Bewusstsein, zur Befähigung, sich mit dem Gegenstand Musik auf wissenschaftlich-theoretische Weise auseinanderzusetzen bzw. zum Erlernen wissenschaftlicher Methodik und Arbeitstechnik.
Kulturgeschichte im Spiegel der deutschen Literatur
Quer- und Längsschnitte durch die überwiegend abendländische Kultur-Literaturrezeption für Musikschaffende, auch über die Entstehungsgrenzen der deutschen Literatur hinaus: von Shakespeare über Petrarca bis Don Quichote
Mittelalterliche Stoffe von Parzifal bis Arthus,
Bedeutung des Islam für Europa,
Rezeption der Renaissance,
Erotische Gedichte und andere Barockliteratur,
Geschichte des Körpers, der Schrift, der Zeit, der Ehe, der Kindheit, des Todes, der Frauen – dokumentiert in der Schrift.
Literarische Spiegelungen historischer Wendepunkte: Die Pest, die Entdeckung Amerikas, der 30-jährige Krieg, die französische Revolution, die Kriege im 20. Jahrhundert, Vertreibungen.
Librettokunde
Stoffgeschichten, Themen, die quer durch die Operngeschichte vertont wurden:
Orpheus, Faust, Figaro, Don Quichote, Hexen und Zauberinnen, Japanisches von Puccini bis Britten und Brecht:
Was ist komisch in der Oper? von Plato bis Hanswurst, von Offenbach bis Stefan Wolpe.
„Was ist Libretto“: Verbote und Anweisungen anhand der kargen theoretischen Literatur von Edgar Istel bis zu Broadway – Anleitungen.
Was will das Publikum? von Herder bis Purcell – wie man sich zu anderen Zeiten an anderen Orten in der Oper benahm.
Wie spielt die Politik mit? von Beaumarchais bis Zykan.
Librettisten und ihre Auftraggeber – wer schrieb warum in welcher Position für wen?
Lied- und Oratoriengeschichte
Wer singt wann und warum?
Fussballgesänge, Hymnen, Wiener Lied
Sprechchor von der Antike bis Toch
A capella Chor – ein- und mehrstimmig von der Gregorianik bis zu den Swingle Singers
Vocalisen von Rachmaninoff und Mendter bis Aziza Zadeh und Cathy Berberian
Liedvertonungen der Dichter Goethe, Schiller, Heine, Rilke mit biographischen Bezügen der Dichter zu ihren Komponisten und zur Rezeptionsgeschichte der Gedichte
Schubert und sein dichtender Freundeskreis
Deutsche Sprache und deutsche Musik – Georgiades
Meilensteine der Oratoriengeschichte: Bach, Strawinsky, Faure, Britten, Weill u. a.
Korrepetition
Im Fach Korrepetition geht es um Einstudierung eines Querschnitts der geeigneten Gesangsliteratur, wobei der Vermittlung der den Werken immanenten musikalischen wie sprachlichen Parameter besondere Bedeutung zukommt. Entwicklung eines persönlichen Ausdrucks und Vertiefung der Empfindungsfähigkeit ermöglichen differenzierten Umgang mit der Vielfalt der Stilrichtungen. Zum Fach Korrepetition gehört außerdem eine umfassende persönliche Betreuung des zur Bühnenreife heranwachsenden Sängers wie auch die notwendige pianistische Begleitung bei Prüfungen, Wettbewerben und Konzerten innerhalb und außerhalb des universitären Bereichs.
Klavier
Das sehr unterschiedliche Niveau der Studierenden (von reinen Anfängern bis zu Studierenden mit solider pianistischer Ausbildung) macht eine Differenzierung des Unterrichts notwendig. Die Mindestanforderung ist, dass die Studierenden nach 6 Semestern das Klavier als hilfreiches Werkzeug zum Einstudieren ihrer Partien verwenden können. Das Vermitteln der pianistischen Grundtechniken im Hinblick auf Vokalbegleitung ist hier das Hauptziel. Auch das schnelle Erfassen des Notenbildes einer Liedbegleitung bzw. eines Klavierauszugs (bis hin zum Blattspiel) soll erlernt werden. Das Literaturspiel dient nicht nur dazu, am Klavier manuelle Fertigkeiten zu erlangen, sondern auch Verständnis für den Stil verschiedener Epochen zu entwickeln. Das Klavierspiel ist auch hervorragend geeignet, das harmonische bzw. mehrstimmige Hören zu fördern.
Atem- und Körperschulung
· Steigerung der körperlichen Ausdauer mit freilaufendem Atem.
· Die für das Singen richtige Haltung und die dafür nötige Muskulatur aufbauen, bewusst machen und einsetzen – lockere Spannung, Elastizität stehen im Vordergrund.
· Beckenbodengymnastik – Beckenboden mit Atmung gemeinsam bewusst einsetzen.
· Wechselwirkung Atem – Körper – Stimme erspüren – erfassen – bewusst einsetzen. Wechselspiel von Spannung und Entspannung beim Atmen erfassen.
· Haltung: Richtige Haltung auch in Bewegung.
· Korrektur von Fehlverhalten
· Atemräume erfassen – erweitern – bewusst einsetzen.
· Individuelle Problemlösungen in kleinen Gruppen
· Möglichkeiten zur bewussten Entspannung (z. B. nach Jacobsen o. a.)
· Übungsrepertoire erstellen, um „Instrument Körper“ selbstständig fit zu halten.
Funktionelle Körperenergetik
Praktische Schwerpunktthemen in der ganzheitlichen Energiebetreuung:
· Energetische Grundschulung: auf dem Weg zur Energiebalance
· Energetische Körpersprache (Energetic Body Talking)
· Energetische Rücken- und Haltungsschule: von der Wurzel zum Licht
· Energy Gym: bedarfsgerechte Kleinübungen
Anregen – Ausgleichen – Entspannen der eigenen Lebensenergie
· Energieökonomie und Energiehygiene durch bewussten Umgang mit den natürlichen individuellen Energieressourcen
· Mentale – Emotionale Körperintegration
· Energetic First Aid: Energetische Selbsthilfen zur Prävention und bei kleinen Alltagsbeschwerden (Akupressur, Shiatsu, Meridianstretching u.a.)
Sprechen
Zielsetzung dieses Faches ist die Erlernung und natürliche Beherrschung der deutschen Bühnen-aussprache, um den vielfältigen Anwendungserfordernissen der am Institut angebotenen Studien-richtungen gerecht zu werden. Ausbildungsinhalte sind u. a. Beherrschung der Ausspracheregeln, Erkennen und Beseitigen von Sprechfehlern, Akzenten bzw. Dialektfärbungen, sprechtechnische Geläufigkeit und schnelles Erarbeiten und Verstehen von Texten.
Italienisch 1 und 2
Einführung in die italienische Grammatik; Unterrichtsform ist die Direktmethode; parallel zur Grammatik werden Ausspracheübungen gemacht und die Präsentation von italienischen Vokalen und Konsonanten nach dem phonetischen System. Arbeit an rezitativen Stücken und Arien (auch auf spezielle Anfragen der Studenten).
Französische Phonetik
Zielpublikum der Lehrveranstaltung sind Studenten, die der französischen Sprache nicht mächtig sind, aber die Aussprache so beherrschen sollen, dass sie imstande sind, Lieder aus dem französischen Repertoire zu singen. Dazu werden anhand eines Skriptums Übungen zur französischen Phonetik gemacht und die Schwierigkeiten werden schrittweise besprochen und geübt (z. B. Nasallaute, e am Wortende). Nach und nach werden die Liedertexte in die Übungen integriert (Texte von Verlaine, Baudelaire, Rimbaud). Es wird auf jeden einzelnen Studenten eingegangen. Am Ende des Semesters sollen die Teilnehmer der Lehrveranstaltung in der Lage sein, einen Text fehlerfrei vorzulesen.
Russische Phonetik
Das Ziel des Unterrichts ist es, den Studierenden die Voraussetzung zu schaffen, in russischer Sprache möglichst akzentfrei zu singen. Darüber hinaus wird versucht, einen Einblick in das russische Repertoire zu geben. Das Lesen wird dabei anhand von Lied- und Operntexten geübt.
Stimmkunde, Stimmhygiene
Ziel der Vorlesung und des Praktikums ist es, ein Basiswissen über den Aufbau und die Funktion des Stimm-, Sprech- und Hörorgans zu vermitteln. Es werden die funktionelle Anatomie, die Physiologie sowie strukturelle und funktionelle Untersuchungsmethoden behandelt. Insbesondere werden der funktionelle Zusammenhang des Phänomens Stimme und die Ankopplung der Atmung an die Stimmgebung erklärt. Weitere Themen der Vorlesung sind die Erkennung und Behandlung von Funktionsstörungen und Krankheiten bei Sängerinnen und Sängern sowie Massnahmen zur Gesunderhaltung der Berufsstimme. Schließlich sollen die Hörerinnen und Hörer erlernen, wie eine phoniatrische Untersuchung abläuft und welche phoniatrischen Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen.
Grundschulung Lied und Oratorium
Erarbeiten einer Interpretation auf Grund des Notentextes.
Sprachliche Gestaltung auf der Basis des Wort-Tonverhältnisses.
Erweiterung des Repertoires.
Vorbereitung auf die Diplomprüfung.
Musikdramatische Grundausbildung (Opernvorbereitung)
Diese Lehrveranstaltung stellt die direkte Kopplung von Gesang und Schauspiel her. Ziel ist eine Koordination von Singen und natürlicher Bewegung. Dies, zusammen mit der Entwicklung von Körperbewusstsein, Bühnenpräsenz und darstellerischer Phantasie an Hand von Szenen der Musiktheaterliteratur. Die logische Umsetzung theatralischer Situationen verbunden mit den musikalischen-szenischen Vorgaben wie Rhythmus, Tempo, Dynamik, Text, Emotion, musikalische Linie und dem momentanen Status der eigenen Gesangsfähigkeiten ist der Kern der Arbeit.
10. Inkrafttreten des Studienplanes und Übergangsbestimmungen
1. Der Studienplan tritt mit 1.10 2003 in Kraft.
2. Für die Studierenden gelten die Übergangsbestimmungen gemäß § 80a UniStG.
3. Bei freiwilligem Übertritt in den neuen Studienplan gemäß UniStG sind Lehrveranstaltungen, die nach dem vorherigen Studienplan absolviert wurden, je nach Studienabschnitt anzuerkennen.
für das Diplomstudium
Musiktheaterregie
Beschluss der Studienkommission für Gesang und Musiktheaterregie vom 27. März 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kunst vom 30. Juni 2003 (GZ.52.352/12-VII/6/2003)
Auf Grund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a.19 des Universitäts-Studiengesetzes, (UniStG) BGBl I Nr. 48/1997 i. d. g. F., wird verordnet:
INHALT
Seite
1. Qualifikationsprofil 3
2. Dauer und Gliederung 3
3. Zulassungsprüfung 3
4. Semestereinteilung und ECTS Punkte 4
5. Studienplan 5
6. Wahlfächer und Freifächer 6
7. Prüfungsordnung 6
8. Lehrveranstaltungsarten 7
9. Inkrafttreten des Studienplanes und
Übergangsbestimmungen 7
Die Ausführungen sind im Gesamten als geschlechtsneutral zu verstehen.
1. Qualifikationsprofil
Das Studium dient der Heranbildung von Regisseuren, die in allen Sparten des Musiktheaters zu arbei ten befähigt sind. Vorausgesetzt werden für das Studium eigenständige, produktive Phantasie, Verständnis für Literatur, Bildende Kunst, Musik und Tanz, sowie pädagogische Fähigkeiten.
Das Erlernen des Regiehandwerkes und das Erstellen von Regiekonzepten stehen im Vordergrund des Studiums. Dies wird in Form von theoretischen Lektionen und im praktischen Erarbeiten von Arien, Szenen und Ensembles umgesetzt.
Theaterpraktische Aspekte, wie die Arbeit als Inspizient oder Assistent, der Umgang mit den Abteilungen des Theaters, sowohl im technischen Bereich (Bühnenbild, Kostüme, Bühnentechnik und Beleuchtung) als auch im organisatorischen Bereich (Dramaturgie, Betriebsbüro) werden vermittelt.
Großer Wert wird auf das Erlernen von positiver Kommunikation mit Künstlern und verantwortungs-voller Führungsarbeit gelegt.
2. Dauer und Gliederung
Das Studium dauert 8 Semester.
Eingangsphase (2 Semester) 40 Wochenstunden
Diplom nach 8 Semestern 150 Semesterstunden
3. Zulassungsprüfung
Sie besteht aus 2 Teilen:
1.Teil: mündliche Prüfung
a) Lesen und Interpretieren eines Klavierauszuges,
b) Fragen zur Musik- und Theatergeschichte sowie zum Berufsbild eines Musiktheaterregisseurs,
c) Überprüfung der Deutschkenntnisse
2.Teil: Regiemäßige Realisation der zugeteilten Szenen mit Studenten der Studienrichtung „Musikdramatische Darstellung“. Diskussion des hiefür erstellten Regiekonzeptes. Das schriftliche Regiekonzept oder der eingerichtete Klavierauszug darf während der regiemäßigen Realisation nicht verwendet werden.
Nach bestandener Zulassungsprüfung kann die Zulassung zum Studium, sowie die Anmeldung für die zentralen künstlerischen Fächer nur für das 1. Semester erfolgen. Der Studierende ist berechtigt, die einzelnen Pflichtfächer nach eigenen Vorstellungen zu besuchen, mit Ausnahme des Pflichtfaches „Theater- und Literaturgeschichte 1“, das erst nach erfolgreicher Absolvierung des Pflichtfaches „Kulturgeschichte im Spiegel der deutschen Literatur 1,2“ belegt werden darf.
4. Semestereinteilung und ECTS Punkte
Pflichtfächer |
SSt. | Semester | Stunden | ECTS | ||
| 1 | Regiekonzeption 1-8 ZKF | KE | 2 | 8 | 16 | 30 |
| 2 | Szenische Realisation 1-8 ZKF | KG | 6 | 8 | 48 | 90 |
| 3 | Bühnenbild 1-4 | VO | 1 | 4 | 4 | 10 |
| 4 | Bühnentechnik 1,2 | VU | 1 | 2 | 2 | 2 |
| 5 | Beleuchtung 1,2 | VU | 2 | 2 | 4 | 4 |
| 6 | Atem- und Körperschulung 1,2 | UE | 2 | 2 | 4 | 6 |
| 7 | Tanz | UE | 2 | 1 | 2 | 2 |
| 8 | Schauspiel 1-3 | PR | 2 | 3 | 6 | 8 |
| 9 | Dramaturgie 1-4 | VO | 2 | 4 | 8 | 12 |
| 10 | Italienisch 1-4 | VU | 2 | 4 | 8 | 8 |
| 11 | Librettokunde 1,2 | VO | 1 | 2 | 2 | 2 |
| 12 | Französische Phonetik 1,2 | VU | 1 | 2 | 2 | 2 |
| 13 | Russische Phonetik 1,2 | VU | 1 | 2 | 2 | 2 |
| 14 | Stimmkunde, Stimmhygiene | VO | 2 | 1 | 2 | 2 |
| 15 | Klavierauszug- u. Partiturlesen 1,2 | KG | 2 | 2 | 4 | 8 |
| 16 | Stimmbildung 1,2 | KE | 1 | 2 | 2 | 4 |
| 17 | Kostümkunde 1,2 | VO | 1 | 2 | 2 | 2 |
| 18 | Maske | UE | 2 | 1 | 2 | 2 |
| 19 | Kulturgeschichte im Spiegel der deutschen Literatur 1,2 | VK | 1 | 2 | 2 | 2 |
| 20 | Theater- und
Literaturgeschichte 1-4 |
VO | 2 | 4 | 8 | 10 |
| 21 | Rechtskunde | VO | 1 | 1 | 1 | 1 |
| 22 | Sprechen 1-4 | EI | 1 | 4 | 4 | 6 |
| 23 | Freie Wahlfächer | 15 | 25 | |||
| gesamt | 150 | 240 |
5. Studienplan
| Eingangs-
phase |
|||||||||||||
| Lehrveranstaltungen | 1. Sem. | 2. Sem. | 3. Sem. | 4. Sem. | 5. Sem. | 6. Sem. | 7. Sem. | 8. Sem. | gesamt | % | |||
| Regiekonzeption 1-8 | KE | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 16 | 10,7 | ||
| Szenische Realisation 1-8 | KG | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 48 | 32,2 | ||
| Bühnenbild 1-4 | VO | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | 2,7 | ||||||
| Bühnentechnik 1,2 | VU | 1 | 1 | 2 | 1,3 | ||||||||
| Beleuchtung 1,2 | VU | 2 | 2 | 4 | 2,7 | ||||||||
| Atem- und
Körperschulung 1,2 |
UE | 2 | 2 | 4 | 2,7 | ||||||||
| Tanz | UE | 2 | 2 | 1,3 | |||||||||
| Schauspiel 1-3 | PR | 2 | 2 | 2 | 6 | 4,0 | |||||||
| Dramaturgie 1-4 | VO | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | 5,3 | ||||||
| Italienisch 1-4 | VU | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | 5,3 | ||||||
| Librettokunde 1,2 | VO | 1 | 1 | 2 | 1,3 | ||||||||
| Französische Phonetik 1,2 | VU | 1 | 1 | 2 | 1,3 | ||||||||
| Russische Phonetik 1,2 | VU | 1 | 1 | 2 | 1,3 | ||||||||
| Stimmkunde, Stimmhygiene | VO | 2 | 2 | 1,3 | |||||||||
| Klavierauszug- u.
Partiturlesen 1,2 |
KG | 2 | 2 | 4 | 2,7 | ||||||||
| Stimmbildung 1,2 | KE | 1 | 1 | 2 | 1,3 | ||||||||
| Kostümkunde 1,2 | VO | 1 | 1 | 2 | 1,3 | ||||||||
| Maske | UE | 2 | 2 | 1,3 | |||||||||
| Kulturgeschichte im Spiegel der deutschen Literatur 1,2 | VK | 1 | 1 | 2 | 2,6 | ||||||||
| Theater- und Literaturgeschichte 1-4 | VO | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | 5,3 | ||||||
| Rechtskunde | VO | 1 | 1 | 0,7 | |||||||||
| Sprechen 1-4 | EI | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | 2,7 | ||||||
| Freie Wahlfächer | 15 | 10,0 | |||||||||||
| gesamt | 20 | 24 | 22 | 22 | 18 | 19 | 12 | 10 | 150 | ||||
| % | 13,7 | 16,1 | 15,1 | 15,1 | 12,2 | 12,6 | 8,3 | 6,9 | 100 | ||||
6. Wahlfächer und Freifächer
WAHLFÄCHER
Zur wissenschaftlichen Vertiefung und Erweiterung der Studien hat der Studierende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 15 Semesterstunden aus Freien Wahlfächern zu besuchen. Insbesondere werden Lehrveranstaltungen aus folgenden Fachbereichen empfohlen:
Ausgewählte Kapitel aus:
Musikgeschichte,
Theatergeschichte,
Literaturgeschichte,
Kostümkunde,
Bühnenbildkunde,
Kulturgeschichte,
Kulturmanagement.
Der Studierende ist berechtigt, die Freien Wahlfächer durch andere zu ersetzen, sofern diese in einer fachlich sinnvollen und pädagogisch vertretbaren Beziehung zu den Pflichtfächern der Studienrichtung stehen und die Gesamtzahl der Wochenstunden aus der Lehrveranstaltung nicht wesentlich unterschritten wird. Die Entscheidung des Studierenden bedarf der Genehmigung durch den Vorsitzenden der Studienkommission/Monokratisches Organ für die studienrechtlichen Bestimmungen.
Der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Lehrveranstaltungen (Prüfung bzw. erfolgreiche Teilnahme) ist Voraussetzung für die Zulassung zur Diplomprüfung. Diese Lehrveranstaltungen können auch an anderen Universitäten belegt werden.
Als FREIFÄCHER werden empfohlen:
Einführung in die Musiktheorie (PR)
Musiktheorie (PR)
Solfeggio (PR)
Formenlehre (PS)
Sprechen (EI)
Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik (VO)
Medienerziehung (VO)
Librettokunde (VO)
7. Prüfungsordnung
Die Diplomprüfung setzt sich zusammen aus den Lehrveranstaltungsprüfungen aus sämtlichen Pflichtfächern und einer kommissionellen Diplomprüfung.
Die kommissionelle Diplomprüfung umfasst:
a) selbstständig erarbeitete Inszenierungen von 4 Szenen eines oder mehrerer musikdramatischer Werke oder 1 Inszenierung eines gesamten kleineren musikdramatischen Werkes; bei der Beurteilung sind auch Szenen, die vom Studierenden in vorausgegangenen Semestern erarbeitet wurden, mit zu berücksichtigen. Die Lehrer der zentralen künstlerischen Fächer für Regie, deren Lehrveranstaltungen der Studierende zuletzt besucht hatte, haben dem Kandidaten spätestens im 6. Semester mehrere Vorschläge für die beim 1. Teil der Diplomprüfung zu lösende künstlerische Aufgabe bekannt zu geben. Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge zu erstatten, über deren Eignung die Lehrer der zentralen künstlerischen Fächer entscheiden. Der Prüfungssenat kann auf Antrag des Studierenden bewilligen, dass künstlerische Leistungen, die von diesem außerhalb der Universität erbracht wurden, als Teil der Diplomprüfung anerkannt werden, sofern die Leistung nach Art und Umfang den bei der Diplomprüfung zu stellenden Anforderungen entsprach.
b) eine theoretische Interpretation des Regiebuches der Diplominszenierung: waren gem. lit.a nur Teile von Werken zu inszenieren, so ist ein Regiebuch für ein gesamtes Werk vorzulegen und zu interpretieren,
c) eine selbstständige theoretisch-dramaturgische Arbeit, die in keinem thematischen Zusammenhang mit den unter lit.a angeführten Inszenierungen stehen muss. Der Studierende ist berechtigt, das Thema dieser Arbeit aus einer Anzahl von Vorschlägen der Lehrer der zentralen künstlerischen Fächer für Regie, deren Lehrveranstaltungen der ordentliche Studierende zuletzt besucht hatte, auszuwählen und selbst Themen vorzuschlagen. Die Festlegung des Themas hat spätestens im 6. Semester zu erfolgen.
Die kommissionelle Diplomprüfung (Künstlerische Diplomarbeit) gliedert sich wie folgt:
1.Teil: Der Prüfungskandidat realisiert eine Szene nach eigener Wahl mit Studierenden des Studienzweiges „Musikdramatische Darstellung“. Hernach kann der Prüfungssenat dem Kandidaten die Realisierung weiterer Szenen auftragen. Wenn die künstlerische Leistung, die der Prüfungskandidat bei einer Inszenierung eines musikdramatischen Werkes innerhalb oder außerhalb der Universität erbringt, zur Beurteilung herangezogen wird, so entfällt der 1. Teil der Diplomprüfung.
2. Teil: Mündliche Interpretation des Regiebuches.
3. Teil: Beurteilung der selbständigen theoretisch-dramaturgischen Arbeit.
Das Studium ist ein Präsenzstudium, daher sind Fernstudieneinheiten gemäß § 13 (5)1 UniStG nicht möglich (§ 8 UniStG).
8. Lehrveranstaltungsarten
EI Einzelunterricht
KE Künstlerischer Einzelunterricht
KG Künstlerischer Gruppenunterricht
PR Praktikum
SE Seminar
UE Übung
VK Vorlesung mit Konversatorium
VO Vorlesung
VU Vorlesung mit Übung
9. Inkrafttreten des Studienplanes und Übergangsbestimmungen
1) Der Studienplan tritt mit 1.10.2003 in Kraft.
2) Für die Studierenden gelten die Übergangsbestimmungen gemäß § 80a UniStG.
3) Bei freiwilligem Übertritt in den neuen Studienplan gemäß UniStG sind Lehrveranstaltungen, die nach dem vorherigen Studienplan absolviert wurden, je nach Studienabschnitt anzuerkennen.