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266. Kundmachung des Studienplanes für das Diplomstudium Dirigieren mit den Studienzweigen Orchesterdirigieren, Chordirigieren, Korrepetition.
267. Kundmachung des Studienplanes für das Diplomstudium Komposition und Musiktheorie mit den Studienzweigen Komposition, Elektroakustische Komposition, Medienkomposition und Angewandte Musik, Musiktheorie.
268. Kundmachung des Studienplanes für das Diplomstudium Tonmeisterstudium.
266. Kundmachung des Studienplanes für das Diplomstudium Dirigieren mit den Studienzweigen Orchesterdirigieren, Chordirigieren, Korrepetition.
Die Studienkommission Komposition und Musiktheorie/Dirigieren hat in ihrer Sitzung vom 6.3.2003 den Studienplan für das Diplomstudium Dirigieren mit den Studienzweigen Orchesterdirigieren, Chordirigieren, Korrepetition beschlossen.
Dieser wurde gemäß § 15 Abs. 3 Universitäts-Studiengesetz (UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997 i.d.g.F., mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003, GZ: 52.352/16-VII/6/2003, nicht untersagt.
Die Verordnung lautet wie folgt: siehe Anhang
Der Rektor: W. Hasitschka
267. Kundmachung des Studienplanes für das Diplomstudium Komposition und Musiktheorie mit den Studienzweigen Komposition, Elektroakustische Komposition, Medienkomposition und Angewandte Musik, Musiktheorie.
Die Studienkommission Komposition und Musiktheorie/Dirigieren hat in ihrer Sitzung vom 6.3.2003 den Studienplan für das Diplomstudium Komposition und Musiktheorie mit den Studienzweigen Komposition, Elektroakustische Komposition, Medienkomposition und Angewandte Musik, Musiktheorie beschlossen.
Dieser wurde gemäß § 15 Abs. 3 Universitäts-Studiengesetz (UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997 i.d.g.F., mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003, GZ: 52.352/15-VII/6/2003, nicht untersagt.
Die Verordnung lautet wie folgt: siehe Anhang
Der Rektor: W. Hasitschka
268. Kundmachung des Studienplanes für das Diplomstudium Tonmeisterstudium.
Die Studienkommission Tonmeisterstudium hat in ihrer Sitzung vom 20.1.2003 den Studienplan für das Diplomstudium Tonmeisterstudium beschlossen.
Dieser wurde gemäß § 15 Abs. 3 Universitäts-Studiengesetz (UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997 i.d.g.F., mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003, GZ: 52.352/14-VII/6/2003, nicht untersagt.
Die Verordnung lautet wie folgt: siehe Anhang
Der Rektor: W. Hasitschka
Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth
Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: 711 55/DW 6101
STUDIENPLAN
Diplomstudium Dirigieren
mit den Studienzweigen
Orchesterdirigieren
Chordirigieren
Korrepetition
an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Beschluss der Studienkommission Komposition und Musiktheorie / Dirigieren vom 6. März 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003 (GZ.52.352/16-VII/6/2003)
Auf Grund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a. 7 des Universitäts-Studiengesetzes, UniStG, BGBl I Nr. 48/1997 i.d.g.F., wird verordnet:
INHALTSVERZEICHNIS
Qualifikationsprofil 3
Zulassungsprüfung 4
1. Studienabschnitt
Studienplan 6
Nachweis von Vorkenntnissen 6
1.Diplomprüfung 7
2. Studienabschnitt
Studienzweig Orchesterdirigieren
Studienplan 8
Nachweis von Vorkenntnissen 8
Freie Wahlfächer 9
Künstlerische Diplomarbeit 9
2. Diplomprüfung 9
Studienzweig Chordirigieren
Studienplan 11
Nachweis von Vorkenntnissen 11
Freie Wahlfächer 12
Künstlerische Diplomarbeit 12
2. Diplomprüfung 12
Studienzweig Korrepetition
Studienplan 14
Nachweis von Vorkenntnissen 14
Freie Wahlfächer 15
Künstlerische Diplomarbeit 15
2. Diplomprüfung 15
Anhang Abkürzungsverzeichnis der Lehrveranstaltungstypen 17
Verzeichnis der Freien Wahlfächer 17
AUSBILDUNGSZIELE
Den Studierenden ist unter Berücksichtigung der Ausbildungsschwerpunkte in den einzelnen Studienzweigen die Befähigung zur qualifizierten Leitung musikalischer Ensembles zu vermitteln. Die Studien sollen eine Auseinandersetzung mit der gesamten einschlägigen Musikliteratur einschließlich der zeitgenössischen Musik gewährleisten. Der erste Studienabschnitt dient der Einführung in das gesamte Gebiet der Musiktheorie und der Vermittlung der Grundlagen für die reproduzierende musikalische Tätigkeit. Der zweite Studienabschnitt dient der Vertiefung des Studiums und der Bildung von Schwerpunkten entsprechend dem (den) gewählten Studienzweig(en).
QUALIFIKATIONSPROFIL
Ziel des Orchesterdirigierstudiums sollte es sein, Dirigenten 1 auszubilden, die die Musik in ihren ganzen künstlerischen und geschichtlich bedingten Eigenschaften erkennen und die Mittel der gestischen Verständlichkeit so beherrschen, dass sowohl die Information an das Ensemble gewährleistet ist als auch die Verantwortlichkeit dem Komponisten gegenüber erfüllt wird. Im Detail heißt das: die Erarbeitung eines umfangreichen Repertoires durch Einzel- und Gruppenunterricht, und die Aneignung einer umfassenden musikalischen Bildung (Theorie, Analytik, Musikgeschichte, etc). Im Fach Klavier soll vorallem das mehrstimmige Denken und Gestalten geschult werden, sowie Klangphantasie und Stilsicherheit und das Umsetzen der in der theoretischen Fächern erworbenen Kenntnisse in die Praxis. Kammermusik und Liedliteratur werden als wesentliche Ausdrucksform miteinbezogen. Neben Klavier sollte auch ein Streich- oder Blasinstrument (oder beides) einiger-maßen beherrscht werden.
Berufsbild: Korrepetitor bei Oper und Konzert, Theaterkapellmeister, Chordirigent, Leiter eines Symphonieorchesters, GMD als Kombination von Oper und Konzert, internationale Karriere.
Ein Chorleiter soll über die Fähigkeiten verfügen, Chorsänger zu begeistern, Teamarbeit zu leisten und Gruppen zu leiten. Dirigiertechnik und Körpersprache werden schon ab dem ersten Studienabschnitt entwickelt und dienen dem Ausdruck und der Vermittlung des musikalischen Inhalts und der Interpretation des Chor-Repertoires, das sich von der Renaissance bis zur Gegenwart erstreckt und aus geistlicher, sowie weltlicher (inklusive Opern-) Chormusik besteht. Das weit gestreute geschichtliche Umfeld der Chormusik verlangt profunde Kenntnisse in den Bereichen Kultur- und Musikgeschichte, Aufführungspraxis und Analyse. Im Instrumentalbereich dienen Generalbass-, Partiturspiel-, Korrepetitions,- sowie Klavierunterricht zum Erlernen des im Hintergrund stehenden notwendigen technischen Handwerkes für das Einstudieren und Erarbeiten der Chorwerke, sowie für die Probenarbeit und die berufliche Praxis. Die Arbeit mit einem Chor oder Vokalensemble unterscheidet sich von der Arbeit mit einem Orchester vorallem dadurch, dass das Instrument „Chor“ aus menschlichen Stimmen - d.h. aus dem menschlichen Körper selbst - besteht. Die Arbeit mit Sängern verlangt also vom Dirigent eine profunde Kenntnis der Stimme in all ihren Aspekten: musikalisch, psychisch, physiologisch und sprachlich. Eine solide Ausbildung durch Pflicht- und Wahlfächer im Bereich Gesang und Sprache ist erforderlich, und soll dem Studenten ermöglichen,
· das Vorsingen als Ausdruck und Erklärungsmittel zu nutzen,
· die Beweglichkeit und Ausdauer der eigenen Stimme zu entwickeln,
· ein perfektes Intonieren zu erreichen und die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an alle Temperierungssysteme auszubilden,
· die Sensibiltät für differenzierte Klangfarben und Klangunterschiede bei Stimmen zu schärfen,
· technische Stimmprobleme aller Art zu erkennen und Lösungen zu vermitteln.
Darüber hinaus sollen Sprachfähigkeiten im Bezug auf Artikulation, Rhetorik und Gestaltung eines Textes entwickelt werden, die ein „sprechendes Singen“ sowie ein „singendes Sprechen“ erlauben.
Die Tätigkeit des Korrepetitors umfasst das Spielen des Orchesterparts von Opern am Klavier bei szenischen bzw. Ensembleproben, sowie das Einstudieren bzw. Repetieren von Gesangspartien mit Solisten, jeweils miteinbezogen das Markieren von fehlenden Gesangsstimmen. Die gleichen Aufgaben gelten auch für den Chor- bzw. Ballettrepetitor. Weiters gehört das Begleiten von Rezitativen am Cembalo, bzw. Hammerklavier bei Aufführungen, sowie auch das Spielen von Tasteninstrumenten wie Klavier, Celesta, Harmonium oder Orgel im Orchester oder innerhalb der Bühnenmusik zum Berufsbild des Korrepetitors. Hinzu kommt noch, je nach Fähigkeit, die Leitung der Bühnenmusik bei Aufführungen.
Der Korrepetitor sollte die Seele eines Opernhauses sein. Sein musikalisches Gewissen sozusagen, vertraut mit jeder Note, die im Repertoire gesungen bzw. gespielt wird. Inhalt des Unterrichts: Erlernen bzw. Verbessern der oben genannten Fähigkeiten. Im Detail: Das Spielen eines Klavierauszuges im Sinne der vorliegenden Partitur, d.h. nicht unbedingt „notengetreu“, sowie das Markieren (= quasi Singen) der Gesangsstimmen in den jeweiligen Originalsprachen Deutsch, Italienisch und Französisch, weiters noch Blattspielen, Transponieren, sowie fallweise Arbeit mit Gesangssolisten.
Berufsbild:
· Solo-Chor- oder Ballettrepetitor am Musiktheater
· Korrepetitionstätigkeit bei einem Konzertchor
· Spielen von anfallenden Tasteninstrumenten bei Orchesterkonzerten
· Lehrtätigkeit an diversen Instituten wie Universitäten, Musikschulen, etc.
für Korrepetition, Klavier-Nebenfach, Liedbegleitung
· Tätigkeit als Souffleur (Maestro Suggeritore) am Musiktheater
STUDIENGANG
Das Studium, das insgesamt 10 Semester dauert, gliedert sich in zwei Studienabschnitte:
Der erste Studienabschnitt dauert 4 Semester und wird mit der vollständigen Absolvierung der ersten Diplomprüfung abgeschlossen. Der zweite Studienabschnitt dauert 6 Semester und wird nach Absolvierung aller Pflichtfächer sowie der Freien Wahlfächer und mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Danach verleiht die Universität dem Absolventen den akademischen Grad „Magister artium/Magistra artium“ (Abk: Mag.art.).
ZULASSUNGSPRÜFUNG
Die Zulassungsprüfung dient dem Nachweis der Begabung für die Studienrichtung, der Beherrschung der allgemeinen Musiklehre und eines Instrumentes.
Die Zulassungsprüfung besteht aus folgenden Teilen:
Teil A:
1) schriftlich:
· Gehörtest (Intervalle, Akkorde und Kadenz, ein- und zweistimmige Diktate,
rhythmisches Diktat, Fehler erkennen, Klangfarben und Stilrichtungen zuordnen).
· Theorietest (Tonsatz, Partiturkunde, Formenlehre und Repertoirekunde).
· Klausur für Formanalyse, mit einer Orchesterpartitur aus der Wiener Klassik.
2) praktisch:
· Blattsingen (mit und ohne Klavierbegleitung, tonal oder/und atonal).
· Vortrag eines vorbereiteten einfachen Vokalstückes
Das erfolgreiche Bestehen dieses Prüfungsteiles ist Voraussetzung für die Zulassung zum letzten Prüfungsabschnitt.
Teil B:
· Einfacher Blattspieltest am Klavier
· Klaviervortrag einer Beethoven-Sonate mittleren Schwierigkeitsgrades nach Wahl und
eines selbstgewählten Stückes mittlerer Schwierigkeitsgrad.
Auf Wunsch des Kandidaten zusätzlich auch Vortrag auf einem anderen Instrument als Klavier.
· Dirigieren: Die Dirigierprüfung soll nach Möglichkeit in Form einer Probe mit einem Streichquartett oder kleinen Ensemble bzw. Vokalensemble stattfinden. Aus einer Gruppe von den Kandidaten bei der Anmeldung bekanntgegebenen Werken wird von der Prüfungskommission ausgewählt.
· Gespräch mit dem Kandidaten über allgemeine Musikkultur, Repertoirekunde.
Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.
Das Diplomstudium Dirigieren umfasst 10 Semester und insgesamt 183 Semesterstunden. Davon sind 18 Semesterstunden Freie Wahlfächer.
Das Diplomstudium Dirigieren – Studienzweig Orchesterdirigieren umfasst 183 Semesterstunden. Davon sind 18 Semesterstunden Freie Wahlfächer.
Das Diplomstudium Dirigieren – Studienzweig Chordirigieren umfasst 190 Semesterstunden. Davon sind 19 Semesterstunden Freie Wahlfächer.
Das Diplomstudium Dirigieren – Studienzweig Korrepetition umfasst 185 Semesterstunden. Davon sind 18 Semesterstunden Freie Wahlfächer.
Es wird empfohlen, im ersten Studienabschnitt 8 Semesterstunden Freie Wahlfächer und im zweiten Studienabschnitt 10 Semesterstunden Freie Wahlfächer zu absolvieren.
ERSTER STUDIENABSCHNITT
Die Studieneingangsphase umfasst die ersten zwei Semester und beträgt 42 Semesterstunden Pflichtfächer.
Der Studienplan ist wie folgt gegliedert:
| Semester | 1 | 2 | 3 | 4 | |||||
ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER |
ECTS | ECTS | ECTS | ECTS | |||||
| Grundlagen der Dirigiertechnik 1,2 | SI2 | 2 | 5 | 2 | 5 | ||||
| Orchesterdirigieren 1,2 | SI | 3 | 3 | 3 | 3 | ||||
| Chordirigieren 1,2 | SI | 2 | 2,5 | 2 | 2,5 | ||||
| Klavier 1-4 | KE | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 |
| Historische Satztechniken 1-4 | VE | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 2,5 | 3 | 2,5 |
| Analyse 1-4 | VS | 2 | 2,5 | 2 | 2,5 | 2 | 2,5 | 2 | 2,5 |
| PFLICHTFÄCHER | |||||||||
| Partiturspiel 1-4 | KE | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | 1 | 2 | 1 | 2 |
| Korrepetition 1-4 | KE | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 |
| Gehörbildung für Dirigenten,
Komponisten und Musiktheoretiker 1-4 |
UE | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 |
| Stimmbildung 1-4 | KE | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Streich- oder Blasinstrument 1-4 | KE | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Schlagzeug für Dirigenten 1,2 | UE | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||
| Chor 1-4 | EU | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 |
| Opern- und Oratorienkunde 1-3 | VS | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | ||
| Operndirigieren 1,2 | UE | 1,5 | 2 | 1,5 | 2 | ||||
| Musikgeschichte 1 | VO | 2 | 1 | ||||||
| Musikgeschichte 2 | KO | 2 | 1 | ||||||
| Musikgeschichte 3,4 | VU | 2 | 1 | 2 | 1 | ||||
| Italienisch 1-4 | VU | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
FREIE WAHLFÄCHER |
2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | |
| Summe Pflichtfächer | 21 | 27 | 21 | 27 | 24,5 | 27,5 | 22,5 | 26,5 | |
TOTAL |
23 | 30 | 23 | 30 | 26,5 | 30,5 | 24,5 | 29,5 | |
NACHWEIS VON VORKENNTNISSEN
Folgende Lehrveranstaltungen sind semesterweise aufbauend konzipiert. Die notwendigen Vorkenntnisse sind durch Zeugnisse zu belegen.
Lehrveranstaltungen, die Lehrveranstaltungen, die
Vorkenntnisse voraussetzen: Vorkenntnisse vermitteln:
Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 2 Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 1
Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 3 Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 2
Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 4 Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 3
Italienisch 2 Italienisch 1
Italienisch 3 Italienisch 2
Italienisch 4 Italienisch 3
ERSTE DIPLOMPRÜFUNG
Die erste Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen in sämtlichen Pflichtfächern des ersten Studienabschnittes und der kommissionellen ersten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen ersten Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des ersten Studienabschnitts.
1. Historische Satztechniken (schriftlich):
· Vierstimmige Motette im Stil des 16. Jahrhunderts oder dreistimmige Barockfuge über ein gegebenes Thema.
· Harmonisierung einer gegebenen Choralmelodie im vierstimmigen Satz des 17./18. Jahrhunderts.
2. Analyse (schriftlich):
· Analyse eines Orchesterwerkes der Wiener Klassik oder Frühromantik
(z. B. Mozart, Haydn, Beethoven oder Schubert)
3. Klavier:
· Vortrag einer mindestens dreistimmigen Fuge von Bach, eines mittelschweren Werkes der Klassik und eines der Romantik oder der Moderne.
4. Dirigieren:
· Nachweis der Schlagtechnik anhand eines vorgegebenen Rezitativs und Passagen mit Taktwechseln.
· Dirigieren eines selbstgewählten Beispiels aus einer vorgegebenen Gruppe von Werken mit Streichorchester oder kleinem Ensemble.
· Nachweis der Eignung zum Orchesterdirigent durch Probe eines selbstgewählten Werkes mit Streichorchester oder kleinem Ensemble
und / oder:
· Nachweis der Eignung zum Korrepetitor durch Vortrag eines selbstgewählten Teiles einer Oper, wobei der Kandidat der Gesangspart markieren soll.
und / oder:
· Nachweis der Eignung zum Chorleiter durch Probe eines selbstgewählten Chorwerkes mit einem Vokalensemble.
ZWEITER STUDIENABSCHNITT – STUDIENZWEIG ORCHESTERDIRIGIEREN
Der Studienzweig Orchesterdirigieren besteht aus 76 Semesterstunden Pflichtfächern.
Der Studienplan ist wie folgt gegliedert:
Semester |
5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | |||||||||||||||||
| ZENTRALE
KÜNSTLERISCHE FÄCHER |
ECTS | ECTS | ECTS | ECTS | ECTS | ECTS | |||||||||||||||||
| Orchesterdirigieren 3-8 | SI3 | 3 | 4 | 3 | 4 | 3 | 7 | 3 | 7 | 3 | 11 | 3 | 11 | ||||||||||
| Klavier 5-10 | KE | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 5 | 1 | 5 | 1 | 7,5 | 1 | 7,5 | ||||||||||
PFLICHTFÄCHER |
|||||||||||||||||||||||
| Chordirigieren 3-6 | SI | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | ||||||||||||||
| Partiturspiel 5-8 | KE | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | ||||||||||||||
| Korrepetition 5-8 | KE | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | ||||||||||||||
| Analyse 5,6 | VS | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||||||||||||||
| Gehörbildung für Dirigenten, Komponisten und
Musiktheoretiker 5,6 |
UE | 1 | 1,5 | 1 | 1,5 | ||||||||||||||||||
| Gehörbildung für Dirigenten, Komponisten und Musiktheo-
retiker (Höranalyse) 7,8 |
UE | 1 | 1,5 | 1 | 1,5 | ||||||||||||||||||
| Praktische Instrumentation 1-4 | VE | 2 | 2,5 | 2 | 2,5 | 2 | 2,5 | 2 | 2,5 | ||||||||||||||
| Streich- oder
Blasinstrument 5,6 |
KE | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||||||||||||||||
| Generalbass 1,2 | KE | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||||||||||||||||
| Operndirigieren 3,4 | UE | 1,5 | 2 | 1,5 | 2 | ||||||||||||||||||
| Einführung in die Historische Musikpraxis | VO | 2 | 2 | ||||||||||||||||||||
| Historische Musikpraxis 1 | SE | 2 | 2 | ||||||||||||||||||||
| Historische Musikpraxis 2 | EU | 1 | 2 | ||||||||||||||||||||
| Neue Musik seit 1950 1,2 | VO | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||||||||||||||
| Ensemble Neue Musik
(Produktion) 1,2 |
EU | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||||||||||||||
FREIE WAHLFÄCHER |
2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | < font size="2" face="Arial">3 | |||||||||||||
DIPLOMARBEIT |
8 | 8 | |||||||||||||||||||||
| Summe Pflichtfächer | 18,5 | 27 | 18,5 | 27 | 14 | 28 | 13 | 26 | 6 | 28,5 | 6 | 28,5 | |||||||||||
TOTAL |
20,5 | 30 | 20,5 | 30 | 16 | 31 | 15 | 29 | 8 | 31,5 | 6 | 28,5 | |||||||||||
NACHWEIS VON VORKENNTNISSEN:
Folgende Lehrveranstaltungen sind semesterweise aufbauend konzipiert. Die notwendigen Vorkenntnisse sind durch Zeugnisse zu belegen.
Lehrveranstaltungen, die Lehrveranstaltungen, die
Vorkenntnisse voraussetzen: Vorkenntnisse vermitteln:
Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 6 Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 5
Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 7 Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 6
(Höranalyse)
Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 8 Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 7
(Höranalyse) (Höranalyse)
Analyse 6 Analyse 5
Historische Musikpraxis 1 Einführung in die Historische Musikpraxis
Historische Musikpraxis 2 Historische Musikpraxis 1
Praktische Instrumentation 2 Praktische Instrumentation 1
Praktische Instrumentation 3 Praktische Instrumentation 2
Praktische Instrumentation 4 Praktische Instrumentation 3
Zur Vertiefung und Erweiterung der Studien sind für den Studienzweig Orchesterdirigieren insgesamt 18 Semesterstunden aus Wahlfächern durch Prüfungen (erfolgreiche Teilnahme) zu belegen. Die Freien Wahlfächer werden mit 1,5 ECTS-Punkten pro Semesterstunde bewertet (insgesamt 27 ECTS-Punkte, davon 12 im ersten Studienabschnitt).
Es wird den Studenten empfohlen, die Wahlfächer zum Aufbau eines Schwerpunkts zu nutzen.
Folgende Lehrveranstaltungen werden für den Studienzweig Orchesterdirigieren besonders empfohlen:
Analyse 7,8 (VS) je 2.0 SSt
Italienisch 5,6 (VU) je 1.0 SSt
Methoden der Forschung im Bereich der Elektroakustik und der
experimentellen Musik 1,2 (SI) je 4.0 SSt.
Methoden der Notation in der Gegenwart 1,2 (VS) je 2.0 SSt
Methodik der wissenschaftlichen Arbeit (PS) 2.0 SSt
Musikgeschichte - ausgewählte Kapitel (SE) 2.0 SSt
Musiktheater der Gegenwart 1,2 (VO) je 2.0 SSt
Opern- und Oratorienkunde 4 (VS) 2.0 SSt
Partiturspiel 9,10 (KE) je 1.0 SSt
Rechtskunde für Musiker 1,2 (VO) je 1.0 SSt
Repertoire Elektroakustischer und Computermusik 1-4 (VS) je 1.0 SSt.
Vergleichende Kunstbetrachtung 1-4 (VS) je 2.0 SSt
Es ist prinzipiell möglich, auch Lehrveranstaltungen an allen anderen Studienrichtungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, an der Universität Wien oder an der Universität für angewandte Kunst Wien als Wahlfach zu belegen.
KÜNSTLERISCHE DIPLOMARBEIT
Im Studienzweig Orchesterdirigieren ist eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen, die neben einem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch einen schriftlichen Teil zu umfassen hat. Das Thema der künstlerischen Diplomarbeit ist den im Studienplan festgelegten zentralen künstlerischen Fächern zu entnehmen. Anstelle der künstlerischen Diplomarbeit kann eine Diplomarbeit aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Fächer verfasst werden. Die Diplomarbeit wird mit 16 ECTS-Punkten bewertet.
ZWEITE DIPLOMPRÜFUNG ORCHESTERDIRIGIEREN
Die zweite Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen in sämtlichen Pflichtfächern des zweiten Studienabschnittes und der kommissionellen zweiten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts für den Studienzweig Orchesterdirigieren.
1. Interne Diplomprüfung:
Klavier:
Vortrag von zwei Werken aus verschiedenen Stilrichtungen, wobei eines mehrsätzig sein muss. Kammermusik und Liedbegleitung können integriert werden.
Orchesterprobe:
Aus einem Block von 30 vorgegebenen Werken hat der Kandidat am Ende des 8. Semesters 20 Werke auszuwählen. Aus diesen 20 Werken wählt der Prüfungssenat mindestens 2 Beispiele für die Arbeit des Kandidaten mit dem Orchester aus (spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin).
Allgemeine Fachfragen:
Fragen im Zusammenhang mit den vom Kandidat zu lösenden künstlerischen Aufgaben, sowie Fragen und Aufgabenstellungen mit dem Ziel, seine Fähigkeit zur sinnvollen Verbindung der zentralen künstlerischen Fächer mit den anderen Fächern festzustellen. Nachweis von theoretischen und praktischen Kenntnissen zum Partiturstudium anhand von Werken des 18., 19. oder 20. Jahrhunderts.
Vorlage der künstlerischen Diplomarbeit.
Diese Diplomarbeit ist ein Monat vor dem ersten Prüfungsteil vorzulegen.
2. Öffentliche Diplomprüfung (mit Orchester):
Die Zulassung zur öffentlichen Diplomprüfung erfolgt nur nach bestandener interner Diplomprüfung. Die Vorschläge für die in den Fächern Klavier und Dirigieren (interne Diplomprüfung) zu lösenden künstlerischen Aufgaben sind dem Kandidaten spätestens am Ende des 8. Semesters bekanntzugeben. Für die öffentliche Diplomprüfung Orchesterdirigieren wird das zu dirigierende Werk am Ende des 9. Semesters festgelegt. In den 20 vom Kandidaten vorgelegten Werken müssen mindestens zwei Stücke aus dem 20. Jh. (davon eines nach 1950) und zwei Stücke aus der Alten Musik enthalten sein.
ZWEITER STUDIENABSCHNITT- STUDIENZWEIG CHORDIRIGIEREN
Der Studienzweig Chordirigieren besteht aus 82 Semesterstunden Pflichtfächern.
Der Studienplan ist wie folgt gegliedert:
Semester |
5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | |||||||||
| ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER | ECTS | ECTS | ECTS | ECTS | ECTS | ECTS | |||||||||
| Chordirigieren 3-8 | SI4 | 3 | 2,5 | 3 | 2,5 | 3 | 8,5 | 3 | 8,5 | 3 | 9,5 | 3 | 10 | ||
| Stimmbildung 5-10 | KE | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | 1 | 5 | 1 | 5 | 1 | 5 | 1 | 5 | ||
| PFLICHTFÄCHER | |||||||||||||||
| Orchesterdirigieren 3-6 | SI | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||
| Klavier 5-10 | KE | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 3 | 1 | 3 | ||
| Partiturspiel 5-8 | KE | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | ||||||
| Korrepetition 5-8 | KE | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | ||||||
| Analyse 5,6 | VS | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||||||
| Gehörbildung für Dirigenten, Komponisten und Musiktheoretiker 5,6 | UE | 1 | 1,5 | 1 | 1,5 | ||||||||||
| Gehörbildung für Dirigenten, Komponisten und Musiktheoretiker
(Höranalyse) 7,8 |
UE | 1 | 1,5 | 1 | 1,5 | ||||||||||
| Praktische
Instrumentation 1,2 |
VE | 2 | 2,5 | 2 | 2,5 | ||||||||||
| Chor 5,6 | EU | 2 | 1 | 2 | 1 | ||||||||||
| Generalbass 1,2 | KE | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||||||||
| Operndirigieren 3,4 | UE | 1,5 | 2 | 1,5 | 2 | ||||||||||
| Stimmkunde 1,2 | VO | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||||||||
| Einführung in die Historische Musikpraxis | VO | 2 | 2 | ||||||||||||
| Historische Musikpraxis 1 | SE | 2 | 2 | ||||||||||||
| Historische Musikpraxis 2 | EU | 1 | 2 | ||||||||||||
| Neue Musik seit 1950 1,2 | VO | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||||||
| Ensemble Neue Musik
(Produktion) 1,2 |
EU | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||||||
| FREIE WAHLFÄCHER | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | 1 | 1,5 | |||
DIPLOMARBEIT |
8 | 8 | |||||||||||||
| Summe Pflichtfächer | 21,5 | 27 | 21,5 | 27 | 13 | 28 | 12 | 26 | 7 | 27,5 | 7 | 28 | |||
TOTAL |
23,5 | 30 | 23,5 | 30 | 15 | 31 | 14 | 29 | 9 | 30,5 | 8 | 29,5 | |||
NACHWEIS VON VORKENNTNISSEN
Folgende Lehrveranstaltungen sind semesterweise aufbauend konzipiert. Die notwendigen Vorkenntnisse sind durch Zeugnisse zu belegen.
Lehrveranstaltungen, die Lehrveranstaltungen, die
Vorkenntnisse voraussetzen: Vorkenntnisse vermitteln:
Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 6 Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 5
Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 7 Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 6
(Höranalyse)
Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 8 Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 7
(Höranalyse) (Höranalyse)
Analyse 6 Analyse 5
Praktische Instrumentation 2 Praktische Instrumentation 1
Historische Musikpraxis 1 Einführung in die Historische Musikpraxis
Historische Musikpraxis 2 Historische Musikpraxis 1
FREIE WAHLFÄCHER
Zur Vertiefung und Erweiterung der Studien sind für die Studienrichtung Chordirigieren insgesamt 19 Semesterstunden aus Wahlfächern durch Prüfungen (erfolgreiche Teilnahme) zu belegen. Die freien Wahlfächer werden mit 1,5 ECTS-Punkten pro Semesterstunde bewertet (insgesamt 28,5 ECTS-Punkte, davon 12 im ersten Studienabschnitt).
Es wird den Studenten empfohlen, die Wahlfächer zum Aufbau eines Schwerpunkts zu nutzen.
Folgende Lehrveranstaltungen werden für den Studienzweig Chordirigieren besonderes empfohlen:
Analyse 7,8 (VS) je 2.0 SSt
Italienisch 5,6 (VU) je 1.0 SSt
Kommunikations- und Verhaltenstraining 1,2 (AG) je 1.0 SSt
Methoden der Forschung im Bereich der Elektroakustik und der
experimentellen Musik 1,2 (SI) je 4.0 SSt.
Methoden der Notation in der Gegenwart 1,2 (VS) je 2.0 SSt
Methodik der wissenschaftlichen Arbeit (PS) 2.0 SSt
Musikgeschichte - ausgewählte Kapitel (SE) 2.0 SSt
Musiktheater der Gegenwart 1,2 (VO), je 2.0 SSt
Opern- und Oratorienkunde 4 (VS) 2.0 SSt
Rechtskunde für Musiker 1,2 (VO) je 1.0 SSt
Repertoire Elektroakustischer und Computermusik 1-4 (VS) je 1.0 SSt.
Sprecherziehung 1-4 (EI) je 1.0 SSt
Vergleichende Kunstbetrachtung 1-4 (VS) je 2.0 SSt
Es ist prinzipiell möglich, auch Lehrveranstaltungen an allen anderen Studienrichtungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, an der Universität Wien oder an der Universität für angewandte Kunst Wien als Wahlfach zu belegen.
KÜNSTLERISCHE DIPLOMARBEIT
Im Studienzweig Chordirigieren ist eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen, die neben einem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch einen schriftlichen Teil zu umfassen hat. Das Thema der künstlerischen Diplomarbeit ist den im Studienplan festgelegten zentralen künstlerischen Fächern zu entnehmen. Anstelle der künstlerischen Diplomarbeit kann eine Diplomarbeit aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Fächer verfasst werden. Die Diplomarbeit wird mit 16 ECTS-Punkten bewertet.
ZWEITE DIPLOMPRÜFUNG CHORDIRIGIEREN
Die zweite Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen in sämtlichen Pflichtfächern des zweiten Studienabschnittes und der kommissionellen zweiten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts für den Studienzweig Chordirigieren.
1. Interne Diplomprüfung:
Stimmbildung:
Theoretisch: Fragen zur Stimmtechnik und Nachweis von Kenntnissen der Einzel- und Chor- Stimmbildung
Praktisch: Vortrag eines selbstgewählten Vokalstückes mit oder ohne Instrumentalbegleitung.
Probe mit einem Chor oder Vokalensemble:
Je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad ein bis drei Werke aus dem Repertoire der beiden letzten Semester. Prima Vista Erarbeitung eines Chorstückes nach Ansage (a-capella oder mit Begleitung, Bekanntgabe des Stückes eine Stunde vor Prüfungsbeginn).
Allgemeiner Prüfungsteil:
Der Kandidat hat aus einem vorgegebenen Block von 30 Werken aus der weltlichen, geistlichen oder Opernchor-Literatur am Ende des 8. einrechenbaren Semesters 20 Werke auszuwählen, von denen er nach Beschluss des Prüfungssenats mindestens 2 auf dem Klavier unter simulierten Probenbedingungen vorzutragen hat.
Erarbeitung von vorbereiteten Rezitativen und Arien aus Oratorien.
Fragen im Zusammenhang mit den vom Kandidat zu lösenden künstlerischen Aufgaben, sowie Fragen und Aufgabenstellungen mit dem Ziel, seine Fähigkeit zur sinnvollen Verbindung der zentralen künstlerischen Fächer mit den anderen Fächern festzustellen.
Vorlage der künstlerischen Diplomarbeit:
Diese Diplomarbeit ist ein Monat vor dem ersten Prüfungsteil vorzulegen.
2. Öffentliche Diplomprüfung (mit Chor):
Die Zulassung zur öffentlichen Diplomprüfung erfolgt nur nach bestandener interner Diplomprüfung. Das vom Kandidaten vorgelegte Repertoire soll Werke aus allen Epochen der Musikgeschichte enthalten.
ZWEITER STUDIENABSCHNITT – STUDIENZWEIG KORREPETITION
Der Studienzweig Korrepetition besteht aus 78 Semesterstunden Pflichtfächern.
Der Studienplan ist wie folgt gegliedert:
Semester |
5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | |||||||
| ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER | ECTS | ECTS | ECTS | ECTS | ECTS | ECTS | |||||||
| Korrepetition 5-10 | KE5 | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 7 | 2 | 7 | 2 | 9 | 2 | 9 |
| Klavier 5-10 | KE | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | 1 | 4,5 | 1 | 4,5 | 1 | 5,5 | 1 | 5,5 |
| Partiturspiel 5-10 | KE | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 3,5 | 1 | 3,5 | 1 | 4 | 1 | 4 |
PFLICHTFÄCHER |
|||||||||||||
| Orchesterdirigieren 3-6 | SI | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2,5 | 2 | 2,5 | ||||
| Chordirigieren 3-6 | SI | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2,5 | 2 | 2,5 | ||||
| Analyse 5,6 | VS | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||||
| Gehörbildung für Dirigenten, Kom-
ponisten und Musiktheoretiker 5,6 |
UE | 1 | 1,5 | 1 | 1,5 | ||||||||
| Gehörbildung für Dirigenten, Kom-
ponisten und Musiktheoretiker (Höranalyse) 7,8 |
UE | 1 | 1,5 | 1 | 1,5 | ||||||||
| Stimmbildung 5-8 | KE | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | ||||
| Praktische Instrumentation 1,2 | VE | 2 | 2,5 | 2 | 2,5 | ||||||||
| Streich- oder Blasinstrument 5,6 | KE | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||||||
| Generalbass 1,2 | KE | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||||||
| Operndirigieren 3,4 | UE | 1,5 | 2 | 1,5 | 2 | ||||||||
| Stimmkunde 1,2 | VO | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||||||
| Einführung in die Historische Musikpraxis | VO | 2 | 2 | ||||||||||
| Historische Musikpraxis 1 | SE | 2 | 2 | ||||||||||
| Historische Musikpraxis 2 | EU | 1 | 2 | ||||||||||
| Neue Musik seit 1950 1,2 | VO | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||||
| Ensemble Neue Musik
(Produktion) 1,2 |
EU | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||||
FREIE WAHLFÄCHER |
2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | |||
DIPLOMARBEIT |
8 | 8 | |||||||||||
| Summe Pflichtfächer | 20,5 | 27 | 20,5 | 27 | 13 | 28 | 12 | 26 | 6 | 28,5 | 6 | 28,5 | |
| TOTAL | 22,5 | 30 | 22,5 | 30 | 15 | 31 | 14 | 29 | 8 | 31,5 | 6 | 28,5 | |
NACHWEIS VON VORKENNTNISSEN
Folgende Lehrveranstaltungen sind semesterweise aufbauend konzipiert. Die notwendigen Vorkennt-
nisse sind durch Zeugnisse zu belegen.
Lehrveranstaltungen, die Lehrveranstaltungen, die
Vorkenntnisse voraussetzen: Vorkenntnisse vermitteln:
Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 6 Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 5
Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 7 Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 6
(Höranalyse)
Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 8 Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 7
(Höranalyse) (Höranalyse)
Analyse 6 Analyse 5
Praktische Instrumentation 2 Praktische Instrumentation 1
Historische Musikpraxis 1 Einführung in die Historische Musikpraxis
Historische Musikpraxis 2 Historische Musikpraxis 1
FREIE WAHLFÄCHER
Zur Vertiefung und Erweiterung der Studien sind für den Studienzweig Korrepetition insgesamt 18 Semesterstunden aus Wahlfächern durch Prüfungen (erfolgreiche Teilnahme) zu belegen. Die freien Wahlfächer werden mit 1,5 ECTS-Punkten pro Semesterstunde bewertet (insgesamt 27 ECTS-Punkte, davon 12 im ersten Studienabschnitt).
Es wird den Studenten empfohlen, die Wahlfächer zum Aufbau eines Schwerpunkts zu nutzen.
Folgende Lehrveranstaltungen werden für den Studienzweig Korrepetition besonderes empfohlen:
Analyse 7,8 (VS) 2.0 je SSt
Italienisch 5,6 (VU) je 1.0 SSt
Methoden der Forschung im Bereich der Elektroakustik und der
experimentellen Musik 1,2 (SI) je 4.0 SSt.
Methodik der wissenschaftlichen Arbeit (PS) 2.0 SSt
Musikgeschichte - ausgewählte Kapitel (SE) 2.0 SSt
Musiktheater der Gegenwart 1,2 (VO) je 2.0 SSt
Opern- und Oratorienkunde 4 (VS) 2.0 SSt
Rechtskunde für Musiker 1,2 (VO) je 1.0 SSt
Repertoire Elektroakustischer und Computermusik 1-4 (VS) je 1.0 SSt.
Vergleichende Kunstbetrachtung 1-4 (VS) je 2.0 SSt
Es ist prinzipiell möglich, auch Lehrveranstaltungen an allen anderen Studienrichtungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, an der Universität Wien oder an der Universität für angewandte Kunst Wien als Wahlfach zu belegen.
KÜNSTLERISCHE DIPLOMARBEIT
Im Studienzweig Korrepetition ist eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen, die neben einem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch einen schriftlichen Teil zu umfassen hat. Das Thema der künstlerischen Diplomarbeit ist den im Studienplan festgelegten zentralen künstlerischen Fächern zu entnehmen. Anstelle der künstlerischen Diplomarbeit kann eine Diplomarbeit aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Fächer verfasst werden. Die Diplomarbeit wird mit 16 ECTS-Punkten bewertet.
ZWEITE DIPLOMPRÜFUNG KORREPETITION
Die zweite Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen in sämtlichen Pflichtfächern des zweiten Studienabschnittes und der kommissionellen zweiten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts für den Studienzweig Korrepetition.
1. Interne Diplomprüfung:
Klavier:
Vortrag eines Solostückes und eines mehrsätzigen Kammermusikwerkes oder eines Liederzyklus.
Partiturspiel:
Vortrag eines vorbereiteten schwierigeren Stückes der Konzert- oder Ballettliteratur. Prima Vista-Vortrag einer Partitur der Wiener Klassik.
Korrepetition:
Nachweis von 15 erarbeiteten Opern, aus denen von der Prüfungskommission eine Auswahl von drei Opern verschiedener Stilrichtungen spätestens 3 Wochen vor der Prüfung vorzunehmen ist.
Vortrag eines selbstgewählten schwierigen Teiles einer Oper, wobei der Kandidat den Gesangspart markieren soll.
Blattspiel eines mittelschweren Klavierauszuges und vom Blatt Transponieren eines leichteren Teiles einer Operette.
Mit Sänger/in: Erarbeiten eines für diese(n) Sänger/in unbekannten Abschnittes einer Oper.
Allgemeine Fachfragen:
Fragen im Zusammenhang mit den vom Kandidaten zu lösenden künstlerischen Aufgaben, sowie Fragen und Aufgabenstellungen mit dem Ziel, seine Fähigkeit zur sinnvollen Verbindung der zentralen künstlerischen Fächer mit den anderen Fächern festzustellen. Nachweis von theoretischen und praktischen Kenntnissen des Opernrepertoires.
Vorlage der künstlerischen Diplomarbeit:
Diese Diplomarbeit ist ein Monat vor dem ersten Prüfungsteil vorzulegen.
2. Öffentliche Diplomprüfung mit einem Sänger oder Vokalensemble:
Die Zulassung zur öffentlichen Diplomprüfung erfolgt nur nach bestandener interner Diplomprüfung. Die Vorschläge für die in den Fächern Klavier, Partiturspiel, Dirigieren und Korrepetition zu lösenden künstlerischen Aufgaben sind dem Kandidaten spätestens am Ende des 8. Semesters bekanntzugeben. Für die öffentliche Diplomprüfung wird das vorzutragende Werk am Ende des 9. Semesters festgelegt. Das vom Kandidaten vorgelegte Repertoire soll Werke aus allen Epochen der Opernliteratur enthalten.
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS DER LEHRVERANSTALTUNGSTYPEN
ECTS European Credit Transfer System
EU Ensembleunterricht
KE Künstlerischer Einzelunterricht
KO Konversatorium
SE Seminar
SI Seminar und Einzelunterricht
SSt Semesterstunde
UE Übung
VE Vorlesung und Einzelunterricht
VO Vorlesung
VS Vorlesung und Seminar
VU Vorlesung und Übung
VERZEICHNIS DER FREIEN WAHLFÄCHER
Folgende zusätzliche Lehrveranstaltungen werden an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien angeboten:
Italienisch 5,6 (VU) je 1.0 SSt
Methoden der Forschung im Bereich der Elektroakustik
und der experimentellen Musik 1,2 (SI) je 4.0 SSt
Methoden der Notation in der Gegenwart 1,2 (VS) je 2.0 SSt
Methodik der wissenschaftlichen Arbeit (PS) 2.0 SSt
Musiktheater der Gegenwart 1,2 (VO) je 2.0 SSt
Opern- und Oratorienkunde 4 (VS) 2.0 SSt
Rechtskunde für Musiker 1,2 (VO) je 1.0 SSt
Repertoire Elektroakustischer und Computermusik 1-4 (VS) je 1.0 SSt
Vergleichende Kunstbetrachtung 1-4 (VS) je 2.0 SSt
STUDIENPLAN
Diplomstudium Komposition und Musiktheorie
mit den Studienzweigen
Komposition
Elektroakustische Komposition
Medienkomposition und Angewandte Musik
Musiktheorie
an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Beschluss der Studienkommission Komposition und Musiktheorie / Dirigieren vom 6. März 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003 (GZ.52.352/15-VII/6/2003)
Auf Grund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a. 14 des Universitäts-Studiengesetzes, (UniStG) BGBl I Nr. 48/1997 i.d.g.F. wird verordnet:
INHALTSVERZEICHNIS
Ausbildungsziele 3
Qualifikationsprofil 3
Studiengang 4
Zulassungsprüfung 4
1. Studienabschnitt
Studienplan 6
Nachweis von Vorkenntnissen 6
1.Diplomprüfung 7
2. Studienabschnitt
Studienzweig Komposition
Studienplan 8
Nachweis von Vorkenntnissen 8
Freie Wahlfächer 9
Künstlerische Diplomarbeit 9
2. Diplomprüfung 9
Studienzweig Elektroakustische Komposition
Studienplan 11
Nachweis von Vorkenntnissen 11
Freie Wahlfächer 12
Künstlerische Diplomarbeit 12
2. Diplomprüfung 12
Studienzweig Medienkomposition und Angewandte Musik
Studienplan 14
Nachweis von Vorkenntnissen 14
Freie Wahlfächer 15
Künstlerische Diplomarbeit 15
2. Diplomprüfung 15
Studienzweig Musiktheorie
Studienplan 17
Nachweis von Vorkenntnissen 18
Freie Wahlfächer 18
Externes Praktikum für Musiktheoretiker 19
Künstlerische Diplomarbeit 19
2. Diplomprüfung 19
Anhang Abkürzungsverzeichnis 20
Verzeichnis der Freien Wahlfächer 20
AUSBILDUNGSZIELE
Der erste Studienabschnitt dient der Einführung in das gesamte Gebiet der Komposition und Musiktheorie.
Der zweite Studienabschnitt dient der Vertiefung des Studiums und der Bildung von Schwerpunkten durch Wahl eines oder mehreren Studienzweige(s): Komposition, Elektroakustische Komposition, Medienkomposition und Angewandte Musik oder Musiktheorie.
QUALIFIKATIONSPROFIL
Im Studienzweig Komposition wird die grundlegende Fertigkeit zur Organisation und Realisation von Klängen innerhalb eines aktuellen kulturellen Umfeldes vermittelt. Voraussetzung für den Komponisten6 ist eine solide und weit konzipierte Hörausbildung. Der Kern des zu erwerbenden Handwerkes wird durch die historischen Satztechniken und durch Analyse gebildet. Gründliche und profunde Kenntnisse des Repertoires aller Epochen, sowie das Beherrschen eines oder mehrerer Instrumente sind weitere grundlegende Aspekte der Ausbildung. In Anbetracht der heutigen technischen Entwicklung sind Kenntnisse in Programmieren und Klangsynthese notwendig, und werden daher bereits im 1. Abschnitt, sowie in den empfohlenen Wahlfächern angeboten. Die persönliche Betreuung der Studenten (schon ab dem ersten Semester) soll die zukünftigen Komponisten ermutigen, eine innere Wahrheit zu suchen und dieser zu folgen. Auf der Basis dieser soliden kompositionstechnischen Ausbildung und in Kenntnis der pluralen ästhetischen Vielfalt soll der Komponist in der beruflichen Dimension seiner Tätigkeit in die Lage versetzt werden, vielfältige Wirkungsbereiche in kreativen, innovativen und reproduktiven Arbeitsprozessen in gleicher Weise kompetent auszuüben. Diese Fähigkeit umschließt das gesamte Feld der auch verantwortlich leitenden Kooperation mit Ensembles, Instrumentalisten, Live-Elektronikern, improvisatorisch orientierten Musikern, Videokünstlern, Musiktheaterformen, angewandten Musikbereichen, elektroakustischen Ausdrucksformen und nicht zuletzt auch die Lehrberufe.
Seit dem Wintersemester 1997 bietet die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien einen Studienzweig für „Elektroakustische Komposition“ an, der parallel zu „Komposition“ oder zu „Medienkomposition“, aber auch zu „Musiktheorie“ belegt werden kann. Der erste Studienabschnitt ist in allen diesen Studienzweigen gemeinsam.
Elektroakustische Musik, das ist die Auseinandersetzung mit experimentellen Methoden der Computermusik, mit digitalen Kompositionsprogrammen, mit Live-Elektronik, aber auch mit innovativer Hörspiel- und Radiokunst.
Nicht nur die Erneuerung der Produktionsmethoden steht im Zentrum des Studiums. Ebenso wichtig ist die Auseinandersetzung mit den sich wandelnden Präsentationsformen: Klanginstallationen im öffentlichen Raum, off-line und on-line-Kommunikation in etablierten und konzeptionellen Netzen bilden ein sich rasch entwickelndes Arbeitsfeld für Künstler. Akusmatik als autonome Kunst der projezierten Klänge kommt mit akustischen Phänomenen der Instrumental- und Vokalkomposition in Mixed-media und Multi-Media-Projekten ins Gespräch.
Unser Ansatz zielt darauf hin,
· Klangsprachen zu entwickeln, in denen Menschen sich abseits kommerziell verbrauchter Wege differenziert verständigen und verstehen können,
· Reflexion und Analyse als kritisches Instrumentarium einzusetzen und weiterzuentwickeln,
· Konstruktion und Spontaneität als kreative Basis aufzubauen.
Wir sehen die Ausbildung als schöpferisches Abenteuer zwischen Wissenschaft und Kunst.
Seit dem Wintersemester 1997 wird „Medienkomposition und Angewandte Musik“ als Studienzweig an der Universität für Musik und Darstellende Kunst Wien angeboten. Dieser Studienzweig kann parallel zu den Fächern „Komposition“, „Elektroakustische Komposition“ und „Musiktheorie“ belegt werden. Alle genannten Studien haben einen gemeinsamen ersten Studienabschnitt. Die Entstehung und Ausweitung der elektronischen Medien verstärkt die Nachfrage nach Angewandter Musik. Kompositionen mit funktionalem Gebrauchswert prägten die Geschichte der europäischen Musik und machten über Jahrhunderte hinweg – bis zur Gegenwart – den größten Anteil musikalischen Schaffens aus. Innovative Künstler und Komponisten im 20. Jahrhundert fanden verschiedenste neuartige Wege, Musik wieder zu einem „gebrauchten“ Objekt im Sinne Angewandter Musik in den verschiedensten medialen Kontexten zu machen. Die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien vollzog erstmalig im deutschsprachigen Raum die pädagogische Integration dieses wesentlichen Teils zeitgenössischen Musikschaffens mit der Errichtung der Kompositionsklasse für „Medienkomposition und Angewandte Musik“. Schwerpunkte sind: Filmmusik, Musik-Design, Visuelle Musik, Videoclip, Multimedia, Musiktheater, Popularmusik, Musik in der Werbung, Grenzgänger und Übergänge. Das Studium gestaltet sich in Vorlesungen, Einzelunterricht, Seminaren, Gastvorträgen und Exkursionen. Komponistenkarrieren sind kaum noch ohne das Wissen um Einfluss und Wechselwirkung von Musik und Technologie möglich. Inspiration, Komposition, Aufführung und Aufnahme werden durch die technologische Entwicklung grundsätzlich beeinflußt. Technologische Aspekte haben in diesem Studienzweig daher auch eine zentrale pädagogische Aufgabe. Dieses Studium soll Absolventen befähigen, selbstständig, innovativ und kreativ auf dem Gebiet der „Medienkomposition und Angewandte Musik“ tätig zu sein.
Der Studiengang bietet eine Ausbildung im Fach Musiktheorie, welches weltweit in jedem Musikstudium institutionell und eigenständig, d.h. in Abgrenzung zu den verwandten Fächern Musik-wissenschaft und Komposition, verankert ist. Die beruflichen Möglichkeiten sind vielfältig. Sie betreffen vor allem:
· Lehre und Forschung (an Universitäten, Musikhochschulen, Konservatorien, Musikschulen, Volkshochschulen, Stiftungen, Archiven etc.),
· weiters Tätigkeiten innerhalb von Verlagswesen, Musikproduktion, Konzertwesen, Rundfunk, Musikjournalismus, Kultureinrichtungen.
Nach dem ersten Studienabschnitt, der besonders dem Erwerb und der praktischen Anwendung von fundierten Kenntnissen der wichtigsten Satz- und Kompositionstechniken dient, wird im darauf folgenden zweiten Studienabschnitt besonders die Fähigkeit zur sprachlichen und schriftlichen Darstellung musiktheoretischer Sachverhalte ausgebildet. Im Vordergrund stehen umfassende Werk- und Stiluntersuchungen auf der Basis wissenschaftlicher Fundierung, Methodenvielfalt und Interdisziplinarität. Gleichzeitig werden im zweiten Studienabschnitt anhand eines ausdifferenzierten und aktualitätsbezogenen Unterrichtsangebotes individuelle Schwerpunktbildungen ermöglicht, mit Blick auf das oben genannte vielseitige Berufsbild.
STUDIENGANG
Das Studium, das insgesamt 10 Semester dauert, gliedert sich in zwei Studienabschnitte:
Der erste Studienabschnitt dauert 4 Semester und wird mit der vollständigen Absolvierung der ersten Diplomprüfung abgeschlossen.
Der zweite Studienabschnitt dauert 6 Semester und wird nach Absolvierung aller Pflichtfächer, sowie der freien Wahlfächer (und des externen Praktikums für Musiktheoretiker) und mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Danach verleiht die Universität dem Absolventen den akademischen Grad „Magister artium /Magistra artium“ (Abk: Mag.art.).
ZULASSUNGSPRÜFUNG
Die Zulassungsprüfung dient dem Nachweis der Begabung für die Studienrichtung, der Beherrschung der allgemeinen Musiklehre und eines Instrumentes. Die Kandidaten haben ihre Kompositionen oder schriftlichen Arbeiten spätestens zwei Wochen vor der Zulassungsprüfung vorzulegen. Andernfalls können die Kandidaten bei der Zulassungsprüfung nicht berücksichtigt werden.
Die Zulassungsprüfung besteht aus folgenden Teilen:
Teil A:
1) schriftlich:
· Gehörtest (Intervalle, Akkorde und Kadenz, ein- und zweistimmige Diktate, rhythmisches Diktat, Fehler erkennen, Klangfarben und Stilrichtungen zuordnen)
· Theorietest (Tonsatz, Partiturkunde, Formenlehre und Repertoirekunde)
· Kreative Klausur (freie Gestaltung eines vorgegebenen Materials)
2) praktisch:
· Blattsingen (mit und ohne Klavierbegleitung, tonal oder/und atonal)
· Klavier im Schwierigkeitsgrad einer Fuge aus dem „Wohltemperierten Klavier“ von Bach bzw. einer mittelschweren Sonate von Beethoven.
· Falls Klavier nicht das Hauptinstrument des Kandidaten ist, kann zusätzlich noch ein Stück auf einem anderen Instrument vorgetragen werden.
Das erfolgreiche Bestehen dieses Prüfungsteiles ist Voraussetzung für die Zulassung zum letzten Prüfungsabschnitt.
Teil B:
Vorlage von Werken oder theoretischen Arbeiten
Gespräch mit dem Kandidat über allgemeine Musikkultur, Motivation und Repertoirekunde (speziell des 20. und 21. Jh.)
Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.
Das Diplomstudium Komposition und Musiktheorie umfasst 10 Semester und insgesamt 165 Semesterstunden. Davon sind 17 Semesterstunden Freie Wahlfächer.
Das Diplomstudium Komposition und Musiktheorie – Studienzweig Komposition umfasst 165 Semesterstunden. Davon sind 17 Semesterstunden Freie Wahlfächer.
Das Diplomstudium Komposition und Musiktheorie – Studienzweig Elektroakustische Komposition umfasst 176 Semesterstunden. Davon sind 18 Semesterstunden Freie Wahlfächer.
Das Diplomstudium Komposition und Musiktheorie – Studienzweig Medienkomposition und Angewandte Musik umfasst 176 Semesterstunden. Davon sind 18 Semesterstunden Freie Wahlfächer.
Das Diplomstudium Komposition und Musiktheorie – Studienzweig Musiktheorie umfasst 176 Semesterstunden. Davon sind 18 Semesterstunden Freie Wahlfächer.
Es wird empfohlen, im ersten Studienabschnitt 8 Semesterstunden Freie Wahlfächer und im zweiten Studienabschnitt 10 Semesterstunden Freie Wahlfächer zu absolvieren.
ERSTER STUDIENABSCHNITT
Die Studieneingangsphase umfasst die ersten zwei S emester und enthält 34 Semesterstunden Pflichtfächer.
Der Studienplan ist wie folgt gegliedert:
| Semester | 1 | 2 | 3 | 4 | |||||
| ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER | ECTS | ECTS | ECTS | ECTS | |||||
| Historische Satztechniken 1-4 | VE7 | 3 | 6 | 3 | 6 | 3 | 6 | 3 | 6 |
| Grundlagen selbständigen komposito-rischen / musiktheoretischen Arbeitens 1-4 | SI | 2 | 5 | 2 | 5 | 2 | 5 | 2 | 5 |
| Analyse 1-4 | VS | 2 | 3,5 | 2 | 3,5 | 2 | 4 | 2 | 4 |
| PFLICHTFÄCHER | |||||||||
| Klavier 1-4 | KE | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 |
| Streich- oder Blasinstrument 1-4 | KE | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 |
| Stimmbildung 1,2 | KE | 1 | 1,5 | 1 | 1,5 | ||||
| Chor 1,2 | EU | 2 | 1 | 2 | 1 | ||||
| Gehörbildung für Dirigenten, Komponisten und Musiktheoretiker 1-4 | UE | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 |
| Musikgeschichte 1 | VO | 2 | 1,5 | ||||||
| Musikgeschichte 2 | KO | 2 | 1,5 | ||||||
| Musikgeschichte 3,4 | VU | 2 | 1,5 | 2 | 1,5 | ||||
| Einführung in die elektronische Musik 1,2 | VO | 2 | 1,5 | 2 | 1,5 | ||||
| Instrumentenkunde 1,2 | VO | 2 | 1,5 | 2 | 1,5 | ||||
| Einführung in die Akustik 1,2 | VO | 2 | 1 | 2 | 1 | ||||
| Praktikum Elektronische Musik 1,2 | EI | 2 | 1 | 2 | 1 | ||||
| FREIE WAHLFÄCHER | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | |
| Summe Pflichtfächer | 17 | 27 | 17 | 27 | 18 | 27 | 18 | 27 | |
| TOTAL | 19 | 30 | 19 | 30 | 20 | 30 | 20 | 30 | |
NACHWEIS VON VORKENNTNISSEN
Folgende Lehrveranstaltungen sind semesterweise aufbauend konzipiert. Die notwendigen Vorkennt-
nisse sind durch Zeugnisse zu belegen.
Lehrveranstaltungen, die Lehrveranstaltungen, die
Vorkenntnisse voraussetzen: Vorkenntnisse vermitteln:
Gehörbildung 2 Gehörbildung 1
Gehörbildung 3 Gehörbildung 2
Gehörbildung 4 Gehörbildung 3
Instrumentenkunde 2 Instrumentenkunde 1
Einführung in die Akustik 2 Einführung in die Akustik 1
ERSTE DIPLOMPRÜFUNG
Die erste Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen in sämtlichen Pflichtfächern des ersten Studienabschnittes und der kommissionellen ersten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen ersten Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des ersten Studienabschnitts.
Prüfungsgegenstände der kommissionellen ersten Diplomprüfung sind:
1. Historische Satztechniken:
Schriftlich:
Vierstimmige Motette im Stil des 16. Jahrhunderts oder dreistimmige Barockfuge über ein gegebenes Thema.
Harmonisierung einer gegebenen Choralmelodie im vierstimmigen Satz des 17./ 18.
Jahrhunderts.
Mündlich:
Modulation am Klavier
Generalbass
2. Analyse:
Schriftlich:
Analyse eines kammermusikalischen Werkes der Wiener Klassik oder Frühromantik (z. B. Mozart, Haydn, Beethoven oder Schubert)
Mündlich:
Analyse eines Werkes einer anderen Zeitepoche nach einer etwa 1stündigen Vorbereitungszeit. Dem Kandidat werden zur Auswahl drei Stücke aus verschiedenen Stilrichtungen vorgegeben.
3. Grundlagen selbständigen kompositorischen/musiktheoretischen Arbeitens:
Vorlage von mindestens zwei kompositorischen Arbeiten
Gespräch über die vorgelegten Arbeiten
und/oder:
Vorlage von mindestens zwei musiktheoretischen Arbeiten.
Gespräch über die vorgelegten Arbeiten
ZWEITER STUDIENABSCHNITT - STUDIENZWEIG KOMPOSITION
Der Studienzweig Komposition besteht aus 78 Semesterstunden Pflichtfächern.
Der Studienplan ist wie folgt gegliedert:
| Semester | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | ||||||||
| ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER | ECTS | ECTS | ECTS | ECTS | ECTS | ECTS | ||||||||
| Komposition 1-6 | VE8 | 3 | 6,5 | 3 | 6,5 | 3 | 9,5 | 3 | 9,5 | 3 | 16 | 3 | 16 | |
| Praktische Instrumentation 1-4 | VE | 2 | 2,5 | 2 | 2,5 | 2 | 3 | 2 | 3 | |||||
| PFLICHTFÄCHER | ||||||||||||||
| Klavier 5-8 | KE | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | |||||
| Streich- oder Blasinstrument 5,6 | KE | 1 | 2 | 1 | 2 | |||||||||
| Partiturspiel 1-4 | KE | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | |||||
| Dirigieren 1-4 | VU | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | |||||
| Gehörbildung für Dirigenten, Komponisten und
Musiktheoretiker 5,6 |
UE | 1 | 1,5 | 1 | 1,5 | |||||||||
| Gehörbildung für Dirigenten, Komponisten und Musiktheore-tiker (Höranalyse) 7,8 | UE | 1 | 1,5 | 1 | 1,5 | |||||||||
| Historische Satztechniken 5,6 | VE | 2 | 2,5 | 2 | 2,5 | |||||||||
| Neue Musik seit 1950 1,2 | VO | 2 | 1,5 | 2 | 1,5 | |||||||||
| Analyse 5,6 | VS | 2 | 2,5 | 2 | 2,5 | |||||||||
| Proben- und Aufführungs-praktikum 1-6 | SP | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 5 | 2 | 5,5 | |
| Improvisation 1,2 | UE | 2 | 2,5 | 2 | 2,5 | |||||||||
| Schlagzeugpraktikum 1,2 | UE | 1 | 1,5 | 1 | 1,5 | |||||||||
| FREIE WAHLFÄCHER | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | 1 | 1,5 | ||||
DIPLOMARBEIT |
8 | 8 | ||||||||||||
| Summe Pflichtfächer | 19 | 27 | 19 | 27 | 15 | 27 | 15 | 27 | 5 | 29 | 5 | 29,5 | ||
TOTAL |
21 | 30 | 21 | 30 | 17 | 30 | 17 | 30 | 6 | 30,5 | 5 | 29,5 | ||
NACHWEIS VON VORKENNTNISSEN
Folgende Lehrveranstaltungen sind semesterweise aufbauend konzipiert. Die notwendigen Vorkennt-
nisse sind durch Zeugnisse zu belegen.
Lehrveranstaltungen, die Lehrveranstaltungen, die
Vorkenntnisse voraussetzen: Vorkenntnisse vermitteln:
Gehörbildung 6 Gehörbildung 5
Gehörbildung 7 (Höranalyse) Gehörbildung 6
Gehörbildung 8 (Höranalyse) Gehörbildung 7 (Höranalyse)
Analyse 6 Analyse 5
FREIE WAHLFÄCHER
Zur Vertiefung und Erweiterung der Studien sind für den Studienzweig Komposition insgesamt 17 Semesterstunden aus Wahlfächern durch Prüfungen (erfolgreiche Teilnahme) zu belegen. Die freien Wahlfächer werden mit 1,5 ECTS-Punkten pro Semesterstunde bewertet (insgesamt 25,5 ECTS-Punkten, davon 12 im ersten Studienabschnitt).
Es wird den Studenten empfohlen, die Wahlfächer zum Aufbau eines Schwerpunkts zu nutzen.
Folgende Lehrveranstaltungen werden für den Studienzweig Komposition besonderes empfohlen:
Analyse 7,8 (VS) je 2.0 SSt
Einführung in die Stimmführungsanalyse 1,2 (VO) je 2.0 SSt
Harmonikale Grundlagenforschung 1,2 (VO) je 2.0 SSt
Instrumentale Spieltechniken im Bereich Neuer Musik 1,2 (VU) je 1.0 SSt
Methoden der Forschung im Bereich der Elektroakustik
und der experimentellen Musik 1,2 (SI) je 4.0 SSt
Methoden der Notation in der Gegenwart 1,2 (VS) je 2.0 SSt
Methodik der wissenschaftlichen Arbeit (PS) 2.0 SSt
Musikalische Analyse nach Schenker I 1,2 (KG) je 2.0 SSt
Musikalische Analyse nach Schenker II 1,2 (KG) je 3.0 SSt
Musikgeschichte – ausgewählte Kapitel (SE) je 2.0 SSt
Praktische Instrumentation 5,6 (VE) je 2.0 SSt
Rechtskunde für Musiker 1,2 (VO) je 1.0 SSt
Repertoire Elektroakustischer und Computermusik 1-4 (VS) je 1.0 SSt
Volksmusikanalyse 1,2 (VO) je 1.0 SSt
Lehrveranstaltungen, die vom Wissenschaftszentrum Arnold Schönberg über die Wiener Schule angeboten werden
Es ist prinzipiell möglich, auch Lehrveranstaltungen in anderen Studienrichtungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, an der Universität Wien oder an der Universität für angewandte Kunst Wien als Wahlfach zu belegen.
KÜNSTLERISCHE DIPLOMARBEIT
Im Studienzweig Komposition ist eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen, die neben einem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch einen schriftlichen Teil zu umfassen hat. Das Thema der künstlerischen Diplomarbeit ist den im Studienplan festgelegten zentralen künstlerischen Fächern zu entnehmen. Anstelle der künstlerischen Diplomarbeit kann eine Diplomarbeit aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Fächer verfasst werden. Die Diplomarbeit wird mit 16 ECTS-Punkten bewertet.
ZWEITE DIPLOMPRÜFUNG KOMPOSITION
Die zweite Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen in sämtlichen Pflichtfächern des zweiten Studienabschnittes und der kommissionellen zweiten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnittes für den Studienzweig Komposition.
Der ordentliche Studierende hat dem Diplomprüfungssenat 6 Werke, - je ein Werk aus den nachstehenden Sparten – vorzulegen:
1. Musik für Tasteninstrumente
2. Kammermusik
3. Vokalmusik
4. Musik für großes Orchester (chorisch besetzte Streicher und mindestens 18 weitere Instrumentalisten) mit oder ohne Solisten und/oder Chor
5. Zwei Werke freier Wahl
Die zweite Diplomprüfung besteht aus folgenden Teilen:
1. Interne Diplomprüfung:
Vorlage der künstlerischen Diplomarbeit. Diese Diplomarbeit ist ein Monat vor dem ersten Prüfungsteil vorzulegen.
Analytischer Vortrag (ca. 20 Minuten) über ein aktuelles Kompositionsthema. Anschließend werden Fragen an den Kandidaten gestellt. Das Vortragsthema darf nicht mit dem Thema der schriftlichen Arbeit identisch sein.
Selbstporträt als Komponist (ca. 30 Minuten) und Gespräch mit der Prüfungskommission.
Die Kompositionen, die schriftliche Arbeit sowie das Vortragsthema müssen mindestens ein Monat vor dem ersten Teil der Diplomprüfung vorgelegt werden.
2. Öffentliche Diplomprüfung:
Ein öffentliches Abschlusskonzert mit Aufführungen eines oder mehrerer Werke des Kandidaten.
ZWEITER STUDIENABSCHNITT - STUDIENZWEIG ELEKTROAKUSTISCHE KOMPOSITION
Der Studienzweig Elektroakustische Komposition besteht aus 88 Semesterstunden Pflichtfächern.
Der Studienplan ist wie folgt gegliedert:
| Semester | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | |||||||||
| ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER | ECTS | ECTS | ECTS | ECTS | ECTS | ECTS | |||||||||
| Elektroakustische Komposition 1-6 | VE9 | 3 | 8 | 3 | 8 | 3 | 9 | 3 | 9 | 3 | 9,5 | 3 | 9,5 | ||
| Musik und Computer 1-6 | VE | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | ||
| PFLICHTFÄCHER | |||||||||||||||
| Produktionsanalye 1,2 | SU | 1 | 1,5 | 1 | 1,5 | ||||||||||
| Neue Musik seit 1950 1,2 | VO | 2 | 1,5 | 2 | 1,5 | ||||||||||
| Musiktheorie der elektro-akustischen Musik 1-4 | VO | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||
| Praktische
Instrumentation 1,2 |
VE | 2 | 2,5 | 2 | 2,5 | ||||||||||
| Analyse 5,6 | VS | 2 | 2,5 | 2 | 2,5 | ||||||||||
| Hörspiel und Radiokunst 1,2 | SU | 2 | 2,5 | 2 | 2,5 | ||||||||||
| Multimedia 1,2 | SU | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||||||
| Live Elektronik 1,2 | SU | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||||||
| Live Elektronik (Improvisation) 3,4 | UE | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||||||
| Technik der elektroakustische Musik 1-4 | VS | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||
| Proben- und Aufführungs-
praktikum 1,2 |
SP | 2 | 2,5 | 2 | 2,5 | ||||||||||
| Praktikum Studiotechnik 1-6 | EK | 1 | 4 | 1 | 4 | 1 | 4 | 1 | 4 | 1 | 4 | 1 | 4 | ||
FREIE WAHLFÄCHER |
2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | |||||
DIPLOMARBEIT |
8 | 8 | |||||||||||||
| Summe Pflichtfächer | 18 | 27 | 18 | 27 | 16 | 27 | 16 | 27 | 10 | 27 | 10 | 27 | |||
TOTAL |
20 | 30 | 20 | 30 | 18 | 30 | 18 | 30 | 12 | 31,5 | 10 | 28,5 | |||
NACHWEIS VON VORKENNTNISSEN
Folgende Lehrveranstaltungen sind semesterweise aufbauend konzipiert. Die notwendigen Vorkenntnisse sind durch Zeugnisse zu belegen.
Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse
voraussetzen: vermitteln:
Technik der elektroakustischen Musik 2 Technik der elektroakustischen Musik 1
Technik der elektroakustischen Musik 3 Technik der elektroakustischen Musik 2
Technik der elektroakustischen Musik 4 Technik der elektroakustischen Musik 3
Live Elektronik 2 Live Elektronik 1
Live Elektronik 3 Live Elektronik 2
Live Elektronik 4 Live Elektronik 3
Analyse 6 Analyse 5
Produktionsanlayse 2 Produktionsanalyse 1
Musiktheorie der elektronischen Musik 2 Musiktheorie der elektronischen Musik 1
Musiktheorie der elektronischen Musik 3 Musiktheorie der elektronischen Musik 2
Musiktheorie der elektronischen Musik 4 Musiktheorie der elektronischen Musik 3
FREIE WAHLFÄCHER
Zur Vertiefung und Erweiterung der Studien sind für den Studienzweig Elektroakustische Komposition insgesamt 18 Semesterstunden aus Wahlfächern durch Prüfungen (erfolgreiche Teilnahme) zu belegen. Die Freien Wahlfächer werden mit 1,5 ECTS-Punkten pro Semesterstunde bewertet (insgesamt 27 ECTS-Punkte, davon 12 im ersten Studienabschnitt).
Es wird den Studenten empfohlen, die Wahlfächer zum Aufbau eines Schwerpunkts zu nutzen.
Folgende Lehrveranstaltungen werden für den Studienzweig Elektroakustische Komposition besonderes empfohlen:
Akustik 3-6 (VS) je 2.0 SSt
Analyse 7,8 (VS) je 2.0 SSt
Historische Satztechniken 5,6 (VE) je 2.0 SSt
Methoden der Forschung im Bereich der Elektroakustik und der
experimentellen Musik 1,2 (SI) je 4.0 SSt.
Methoden der Notation in der Gegenwart 1,2 (VS) je 2.0 SSt
Methodik der wissenschaftlichen Arbeit (PS) 2.0 SSt
Musikgeschichte - ausgewählte Kapitel (SE) 2.0 SSt
Rechtskunde für Musiker 1,2 (VO) je 1.0 SSt
Repertoire Elektroakustischer und Computermusik 1-4 (VS) je 1.0 SSt.
Es ist prinzipiell möglich, auch Lehrveranstaltungen in anderen Studienrichtungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, an der Universität Wien oder an der Universität für angewandte Kunst Wien als Wahlfach zu belegen.
KÜNSTLERISCHE DIPLOMARBEIT
Im Studienzweig Elektroakustische Komposition ist eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen, die neben einem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch einen schriftlichen Teil zu umfassen hat. Das Thema der künstlerischen Diplomarbeit ist den im Studienplan festgelegten zentralen künstlerischen Fächern zu entnehmen. Anstelle der künstlerischen Diplomarbeit kann eine Diplomarbeit aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Fächer verfasst werden. Die Diplomarbeit wird mit 16 ECTS-Punkten bewertet.
ZWEITE DIPLOMPRÜFUNG ELEKTROAKUSTISCHE KOMPOSITION
Die zweite Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen in sämtlichen Pflichtfächern des zweiten Studienabschnittes und der kommissionellen zweiten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts für den Studienzweig Elektroakustische Komposition.
Der ordentliche Studierende hat dem Diplomprüfungssenat 6 Werke, - je ein Werk aus den nachstehenden Sparten – vorzulegen:
1. Werk für Ensemble und Elektronik
2. Radiophone Komposition (Hörspiel oder Radiokunst)
3. Multimediakomposition oder Klanginstallation
4. Elektroakustisches Werk größerer Komplexität und Zeitdimension mit mindestens 12 Klangspuren und detailliertem Beschallungskonzept.
5. Werk aus dem Gebiet der Vokal- oder Instrumental-Musik
6. Werk, das den schöpferischen Umgang mit Computersystemen demonstriert.
Alle Arbeiten sind ausführlich zu dokumentieren: durch technische Unterlagen, Entstehungs-geschichte, Realisierungsskizzen und/oder Hörpartitur bzw. bei Werken mit Instrumenten oder Stimmen durch die Realisierungspartitur sowie durch Beschallungskonzepte und/oder Klangregieanweisungen für die Aufführung.
Die 2. Diplomprüfung besteht aus folgenden Teilen:
1) Interne Diplomprüfung:
Vorlage der künstlerischen Diplomarbeit. Diese Diplomarbeit ist ein Monat vor dem ersten Prüfungsteil vorzulegen.
Analytischer Vortrag (ca. 20 Minuten) über ein aktuelles Kompositionsthema. Anschließend werden Fragen an den Kandidaten gestellt. Das Vortragsthema darf nicht mit dem Thema der schriftlichen Arbeit identisch sein.
Selbstporträt als Komponist (ca. 30 Minuten) und Gespräch mit der Prüfungskommission.
Die Kompositionen, die schriftliche Arbeit sowie das Vortragsthema müssen mindestens ein Monat vor dem ersten Teil der Diplomprüfung vorgelegt werden. Bei medialen Arbeiten kann zusätzlich die Herausgabe auf Ton- bzw. Bild- und Tonträger treten.
2) Öffentliche Diplomprüfung:
Ein öffentliches Abschlusskonzert mit adäquater klanglicher Realisierung eines oder mehrerer
Werke des Kandidaten.
ZWEITER STUDIENABSCHNITT - STUDIENZWEIG MEDIENKOMPOSITION UND ANGEWANDTE MUSIK
Der Studienzweig Medienkomposition und Angewandte Musik besteht aus 88 Semesterstunden Pflichtfächern. Der Studienplan ist wie folgt gegliedert:
| Semester | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | |||||||
| ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER | ECTS | ECTS | ECTS | ECTS | ECTS | ECTS | |||||||
| Medienkomposition und Angewandte Musik 1-6 | VE10 | 3 | 9 | 3 | 9 | 3 | 10 | 3 | 10 | 3 | 10 | 3 | 10 |
| Jazztheorie und
Arrangement 1-6 |
VE | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 4 | 2 | 4 | 2 | 4,5 | 2 | 4,5 |
| PFLICHTFÄCHER | |||||||||||||
| Keyboards 1-6 | KE | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 |
| Jazz-Gehörbildung 1-4 | UE | 1 | 1,5 | 1 | 1,5 | 1 | 1,5 | 1 | 1,5 | ||||
| Neue Musik seit 1950 1,2 | VO | 2 | 1,5 | 2 | 1,5 | ||||||||
| Ästhetik und Geschichte Angewandter- und Medien-Musik 1,2 | VO | 2 | 1,5 | 2 | 1,5 | ||||||||
| Praktische Instrumentation 1,2 | VE | 2 | 2,5 | 2 | 2,5 | ||||||||
| Analyse 5,6 | VS | 2 | 2,5 | 2 | 2,5 | ||||||||
| Regiekonzepte von Theater und Multimedia 1,2 | VS | 2 | 1,5 | 2 | 1,5 | ||||||||
| Filmanalyse 1,2 | VS | 2 | 2,5 | 2 | 2,5 | ||||||||
| Hörspiel und Radiokunst 1,2 | SU | 2 | 2,5 | 2 | 2,5 | ||||||||
| Multimedia 1,2 | SU | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||||
| Studiotechnik für Medienkomposition 1- 6 | SU | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
| Proben- und Aufführungs-
praktikum 1,2 |
SP | 2 | 2,5 | 2 | 2,5 | ||||||||
FREIE WAHLFÄCHER |
2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | |||
DIPLOMARBEIT |
8 | 8 | |||||||||||
| Summe Pflichtfächer | 19 | 27 | 19 | 27 | 15 | 27 | 15 | 27 | 10 | 28,5 | 10 | 28,5 | |
TOTAL |
21 | 30 | 21 | 30 | 17 | 30 | 17 | 30 | 12 | 31,5 | 10 | 28,5 | |
NACHWEIS VON VORKENNTNISSEN
Folgende Lehrveranstaltungen sind semesterweise aufbauend konzipiert. Die notwendigen Vorkenntnisse sind durch Zeugnisse zu belegen.
Lehrveranstaltungen, die Lehrveranstaltungen, die
Vorkenntnisse voraussetzen: Vorkenntnisse vermitteln:
Jazz-Gehörbildung 2 Jazz-Gehörbildung 1
Jazz-Gehörbildung 3 Jazz-Gehörbildung 2
Jazz-Gehörbildung 4 Jazz-Gehörbildung 3
Analyse 6 Analyse 5
Praktische Instrumentation 2 Praktische Instrumentation 1
FREIE WAHLFÄCHER
Zur Vertiefung und Erweiterung der Studien sind für den Studienzweig Medienkomposition und angewandte Musik insgesamt 18 Semesterstunden aus Wahlfächern durch Prüfungen (erfolgreiche Teilnahme) zu belegen. Die Freien Wahlfächer werden mit 1,5 ECTS-Punkten pro Semesterstunde bewertet (insgesamt 27 ECTS-Punkten, davon 12 im ersten Studienabschnitt).
Es wird den Studenten empfohlen, die Wahlfächer zum Aufbau eines Schwerpunktes zu nutzen.
Folgende Lehrveranstaltungen werden für den Studienzweig Medienkomposition und Angewandte Musik besonderes empfohlen:
Analyse 7,8 (VS) je 2.0 SSt
Dirigieren 1-4 (VU) je 2.0 SSt
Filmgeschichte 1,2 (VO) je 2.0 SSt
Filmgeschichte 3 (VO) 1.0 SSt
Filmgeschichte 4 (Dokumentarfilm) (VO) 2.0 SSt
Geschichte des synthetischen Films (VO) 1.0 SSt
Historische Satztechniken 5,6 (VE) je 2.0 SSt
Methoden der Forschung im Bereich der Elektroakustik und der
experimentellen Musik 1,2 (SI) je 4.0 SSt.
Methodik der wissenschaftlichen Arbeit (PS) 2.0 SSt
Musikgeschichte - ausgewählte Kapitel (SE) 2.0 SSt
Praktische Instrumentation 3,4 (VE) je 2.0 SSt
Rechtskunde für Musiker 1,2 (VO) je 1.0 SSt
Repertoire Elektroakustischer und Computermusik 1-4 (VS) je 1.0 SSt.
Theorie des Schnittes und Elektronische Medien 1,2 (VO) je 2.0 SSt
Es ist prinzipiell möglich, auch Lehrveranstaltungen in anderen Studienrichtungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, an der Universität Wien oder an der Universität für angewandte Kunst Wien als Wahlfach zu belegen.
KÜNSTLERISCHE DIPLOMARBEIT
In dem Studienzweig Medienkomposition und Angewandte Musik ist eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen, die neben einem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch einen schriftlichen Teil zu umfassen hat. Das Thema der künstlerischen Diplomarbeit ist den im Studienplan festgelegten zentralen künstlerischen Fächern zu entnehmen. Anstelle der künstlerischen Diplomarbeit kann eine Diplomarbeit aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Fächer verfasst werden. Die Diplomarbeit wird mit 16 ECTS-Punkten bewertet.
ZWEITE DIPLOMPRÜFUNG MEDIENKOMPOSITION UND ANGEWANDTE MUSIK
Die zweite Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen in sämtlichen Pflichtfächern des zweiten Studienabschnittes und der kommissionellen zweiten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts für den Studienzweig Medienkomposition und Angewandte Musik.
Der ordentliche Studierende hat dem Diplomprüfungssenat 6 Werke, - je ein Werk aus den nachstehenden Sparten – vorzulegen:
1. Komposition für einen Film oder die Folge einer TV-Serie
2. Komposition für ein Theaterstück, Musiktheater oder eine Multimedia-Produktion.
3. Komposition von 4 Werbespots (2 instrumental, 2 vokal) oder ein 4-teiliges Sound-Design (Rundfunk oder TV) bestehend aus Haupt- und Programm-Signation, Hintergrundmusik, Klangbrücken oder Jingles
4. Komposition für Big Band
5. Werk Kammermusik
6. Werk für großes Orchester
oder Orchester mit Solo-Instrument(en) oder Gesang
oder Orchester mit Chor (mit oder ohne Solisten)
Von den Kompositionen 1-3 soll zumindest eine Produktion elektroakustisch realisiert sein.
Die 2. Diplomprüfung besteht aus folgenden Teilen:
1) Interne Diplomprüfung:
· Vorlage der künstlerischen Diplomarbeit. Diese Diplomarbeit ist ein Monat vor dem ersten Prüfungsteil vorzulegen.
· Analytischer Vortrag (ca. 20 Minuten) über aktuelle Kompositionsthemen mit besonderer Berücksichtigung der Musik in den Medien. Anschließend werden Fragen an den Kandidaten gestellt. Das Vortragsthema darf nicht mit dem Thema der schriftlichen Arbeit identisch sein.
· Selbstporträt als Komponist (ca. 30 Minuten) und Gespräch mit der Prüfungskommission.
2) Öffentliche Diplomprüfung:
· Ein öffentliches Abschlusskonzert mit adäquater klanglicher Realisi erung eines oder mehrerer Werke des Kandidaten.
ZWEITER STUDIENABSCHNITT - STUDIENZWEIG MUSIKTHEORIE
Der Studienzweig Musiktheorie besteht aus 88 Semesterstunden Pflichtfächern.
Der Studienplan ist wie folgt gegliedert:
| Semester | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | |||||||
| ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER | ECTS | ECTS | ECTS | ECTS | ECTS | ECTS | |||||||
| Musiktheorie 1-6 | VE11 | 3 | 6 | 3 | 6 | 3 | 6 | 3 | 6 | 3 | 6 | 3 | 6 |
| Analyse 5-10 | VS | 2 | 4 | 2 | 4 | 2 | 4 | 2 | 4 | 2 | 4 | 2 | 4 |
| PFLICHTFÄCHER | |||||||||||||
| Klavier 5-8 | KE | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | ||||
| Streich- oder
Blasinstrument 5,6 |
KE | 1 | 2 | 1 | 2 | ||||||||
| Partiturspiel 1-4 | KE | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | ||||
| Gehörbildung für Dirigenten, Komponisten und
Musiktheoretiker 5,6 |
UE | 1 | 1,5 | 1 | 1,5 | ||||||||
| Gehörbildung für Dirigenten, Komponisten und Musiktheo-retiker (Höranalyse) 7,8 | UE | 1 | 1,5 | 1 | 1,5 | ||||||||
| Neue Musik seit 1950 1,2 | VO | 2 | 1,5 | 2 | 1,5 | ||||||||
| Ästhetik und Geschichte Angewandter- und Medien-Musik 1,2 | VO | 2 | 1,5 | 2 | 1,5 | ||||||||
| Stilgeschichte der Instrumentation 1-4 | VS | 2 | 2,5 | 2 | 2,5 | 2 | 2,5 | 2 | 2,5 | ||||
| Notationskunde (Mensural-
notation) 1 |
VO | 2 | 2 | ||||||||||
| Notationskunde (Tabulaturen)2 | VO | 2 | 2 | ||||||||||
| Editionstechnik (Computernotensatz) 1,2 | VU | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||||
| Einführung in die Historische Musikpraxis | VO | 2 | 2 | ||||||||||
| Methodik der wissenschaft-
lichen Arbeit |
PS | 2 | 2 | ||||||||||
| Musikwissenschaftliches Proseminar 1,2 | PS | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||||
| Geschichte der
Musiktheorie 1-4 |
VS | 2 | 1,5 | 2 | 1,5 | 2 | 1,5 | 2 | 1,5 | ||||
| Jazztheorie und
Arrangement 1,2 |
VE | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||||
| Externes Praktikum für Musiktheoretiker | PR | 1 | 1 | 1,5 | 1,5 | 3 | 3 | ||||||
FREIE WAHLFÄCHER |
2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | |||
DIPLOMARBEIT |
6 | 6 | |||||||||||
SCHRIFTLICHE ARBEIT |
6 | 6 | |||||||||||
| Summe Pflichtfächer | 19 | 28 | 17 | 26 | 18 | 27 | 18 | 27 | 9 | 29,5 | 7 | 27,5 | |
TOTAL |
21 | 31 | 19 | 29 | 20 | 30 | 20 | 30 | 11 | 32,5 | 7 | 27,5 | |
NACHWEIS VON VORKENNTNISSEN
Folgende Lehrveranstaltungen sind semesterweise aufbauend konzipiert. Die notwendigen Vorkenntnisse sind durch Zeugnisse zu belegen.
Lehrveranstaltungen, die Lehrveranstaltungen, die
Vorkenntnisse voraussetzen: Vorkenntnisse vermitteln:
Gehörbildung 6 Gehörbildung 5
Gehörbildung 7 (Höranalyse) Gehörbildung 6
Gehörbildung 8 (Höranalyse) Gehörbildung 7 (Höranalyse)
Geschichte der Musiktheorie 2 Geschichte der Musiktheorie 1
Geschichte der Musiktheorie 3 Geschichte der Musiktheorie 2
Geschichte der Musiktheorie 4 Geschichte der Musiktheorie 3
Stilgeschichte der Instrumentation 2 Stilgeschichte der Instrumentation 1
Stilgeschichte der Instrumentation 3 Stilgeschichte der Instrumentation 2
Stilgeschichte der Instrumentation 4 Stilgeschichte der Instrumentation 3
Editionstechnik 2 Editionstechnik 1
Jazztheorie und Arrangement 2 Jazztheorie und Arrangement 1
FREIE WAHLFÄCHER
Zur Vertiefung und Erweiterung der Studien sind für den Studienzweig Musiktheorie insgesamt 18 Semesterstunden aus Wahlfächern durch Prüfungen (erfolgreiche Teilnahme) zu belegen. Die Freien Wahlfächer werden mit 1,5 ECTS-Punkten pro Semesterstunde bewertet (insgesamt 27 ECTS-Punkte, davon 12 im ersten Studienabschnitt).
Es wird den Studenten empfohlen, anhand der Wahlfächer einen Schwerpunkt in einem der folgenden wichtigen Gebiete der Musiktheorie aufzubauen:
· das Zusammenwirken von Musiktheorie und instrumentaler/vokaler Aufführungspraxis
· Musiktheorie und andere Wissenschaften
· Musik und andere Künste
· Aspekte der späteren Berufsausübung (editoral, pädagogisch etc.)
· systematische und historische Aspekte der Musiktheorie als Teilgebiet der Musikwissenschaft
· außereuropäische Musik, Volksmusik, so genannte "U-Musik"
Folgende Lehrveranstaltungen werden für den Studienzweig Musiktheorie besonderes empfohlen:
Einführung in die Stimmführungsanalyse 1,2 (VO) je 2.0 SSt
Geschichte der Musiktheorie 5,6 (VS) je 2.0 SSt
Harmonikale Grundlagenforschung 1,2 (VO) je 2.0 SSt
Instrumentale Spieltechniken im Bereich Neuer Musik 1,2 (VU) je 1.0 SSt
Kommunikations- und Verhaltenstraining 1,2 (AG) je 1.0 SSt
Methoden der Forschung im Bereich der Elektroakustik und der
experimentellen Musik 1,2 (SI) je 4.0 SSt.
Methoden der Notation in der Gegenwart 1,2 (VS) je 2.0 SSt
Musikalische Analyse nach Schenker I 1,2 (KG) je 2.0 SSt
Musikalische Analyse nach Schenker II 1,2 (KG) je 3.0 SSt
Musikgeschichte - ausgewählte Kapitel (SE) 2.0 SSt
Rechtskunde für Musiker 1,2 (VO) je 1.0 SSt
Repertoire Elektroakustischer und Computermusik 1-4 (VS) je 1.0 SSt.
Sprecherziehung 1-4 (EI) je 1.0 SSt
Vergleichende Kunstbetrachtung 1-4 (VS) je 2.0 SSt
Volksmusikanalyse 1,2 (VO) je 1.0 SSt
Lehrveranstaltungen die vom Wissenschaftszentrum Arnold Schönberg über die Wiener Schule angeboten werden.
Es ist prinzipiell möglich, auch Lehrveranstaltungen in anderen Studienrichtungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, an der Universität Wien oder an der Universität für angewandte Kunst Wien als Wahlfach zu belegen.
EXTERNES PRAKTIKUM FÜR MUSIKTHEORETIKER
Während des 2. Studienabschnitts ist ein Externes Praktikum zu absolvieren, das mit insgesamt 11 ECTS-Punkten bewertet wird. Inhalt und Modalität dieses Praktikums sind am Beginn des 5. Semesters mit dem Hauptfachlehrer für Musiktheorie zu definieren. Die Absolvierung ist durch eine schriftliche Bestätigung zu belegen.
KÜNSTLERISCHE DIPLOMARBEIT
Im Studienzweig Musiktheorie ist eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen, die neben einem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch einen schriftlichen Teil zu umfassen hat. Das Thema der künstlerischen Diplomarbeit ist dem im Studienplan festgelegten zentralen künstlerischen Fach Musiktheorie zu entnehmen. Dazu ist eine zweite schriftliche Arbeit im Fach Analyse zu verfassen. Anstelle der künstlerischen Diplomarbeit kann eine Diplomarbeit aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Fächer verfasst werden. Die Diplomarbeit und die schriftliche Arbeit werden mit je 12 ECTS-Punkten bewertet.
ZWEITE DIPLOMPRÜFUNG MUSIKTHEORIE
Die zweite Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen in sämtlichen Pflichtfächern des zweiten Studienabschnittes und der kommissionellen zweiten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts für den Studienzweig Musiktheorie und die Absolvierung des Externen Praktikums für Musiktheoretiker.
Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen:
Vorlage der künstlerischen Diplomarbeit und der zweiten schriftlichen Arbeit (aus den Fächern Musiktheorie und Analyse). Der Prüfungssenat hat die vom Kandidaten mindestens ein Monat vor der Diplomprüfung vorgelegten Arbeiten einer Vorbegutachtung zu unterziehen, deren Ergebnis dem Kandidaten wenigstens drei Tage vor der Prüfung schriftlich zur Kenntnis zu bringen ist.
Ein analytischer Vortrag (ca. 20 Minuten), und Fragen an den Kandidaten. Das Vortragsthema darf nicht mit den Themen der künstlerischen Diplomarbeit und der schriftlichen Arbeit identisch sein.
Gespräch (ca. 30 Minuten) mit der Prüfungskommission über drei verschiedene Gebiete, die mit den Themen der künstlerischen Diplomarbeit und der schriftlichen Arbeit und mit dem Vortragsthema nicht identisch sind. Diese drei Gebiete werden ein Monat vor der Prüfung mit dem Kandidaten vereinbart. Der Kandidat wird aufgefordert, seine Schwerpunkte und Perspektiven im Bereich der Musiktheorie zu erläutern.
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
ECTS European Credit Transfer System
EI Einzelunterricht
EK Einzelunterricht und Exkursion
EU Ensembleunterricht
KE Künstlerischer Einzelunterricht
KG künstlerischer Gruppenunterricht
SI Seminar und Einzelunterricht
SP Seminar und Praktikum
SSt Semesterstunde
SU Seminar und Übungen p>
PR Praktikum
PS Proseminar
UE Übung
VE Vorlesung und Einzelunterricht
VO Vorlesung
VU Vorlesung mit Übung
VS Vorlesung und Seminar
VERZEICHNIS DER FREIEN WAHLÄCHER
Folgende zusätzliche Lehrveranstaltungen werden an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien angeboten:
Einführung in die Stimmführungsanalyse 1,2 (VO) je 2.0 SSt
Geschichte der Musiktheorie 5,6 (VS) je 2.0 SSt
Harmonikale Grundlagenforschung 1,2 (VO) je 2.0 SSt
Methoden der Forschung im Bereich der Elektroakustik
und der experimentellen Musik 1,2 (SI) je 4.0 SSt
Methoden der Notation in der Gegenwart 1,2 (VS) je 2.0 SSt
Methodik der wissenschaftlichen Arbeit (PS) 2.0 SSt
Musikalische Analyse nach Schenker I 1,2 (KG) je 2.0 SSt
Musikalische Analyse nach Schenker II 1,2 (KG) je 3.0 SSt
Praktische Instrumentation 5,6 (VE) je 2.0 SSt
Rechtskunde für Musiker 1,2 (VO) je 1.0 SSt
Repertoire Elektroakustischer und Computermusik 1-4 (VS) je 1.0 SSt
Vergleichende Kunstbetrachtung 1-4 (VS) je 2.0 SSt
Volksmusikanalyse 1,2 (VO) je 1.0 SSt
STUDIENPLAN
für das Diplomstudium
Tonmeisterstudium
an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Beschluss der Studienkommission für die Studienrichtung Tonmeisterstudium vom 20. Jänner 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003, GZ 52.352/14-VII/6/2003.
Auf Grund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a. 21 Universitäts-Studiengesetzes (UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997 i.d.g.F., wird verordnet:
I. ABSCHNITT
QUALIFIKATIONSPROFIL
§ 1. Zum Unterschied von Toningenieur12 und Tontechniker steht bei einem Tonmeister in erster Linie das Kreative und Künstlerische im Vordergrund, er vertritt in der Welt der Technik die Interessen der Musik bzw. Audiokunst. Schließlich gehen über 90% des Musikkonsums durch seine Hände! Er ist einem Interpreten, Arrangeur und Komponisten vergleichbar, seine Instrumente sind Mikrophone, Mischpulte, Lautsprecher, Effektgeräte, Computer etc. Bei der elektroakustischen Realisierung eines Musikwerks hat der Tonmeister eine unverzichtbare Beraterfunktion. Neben der absoluten Beherrschung der technischen Mittel erwartet man von ihm die Fähigkeit zu eigenständigem schöpferischen Gestalten. Dies nicht zuletzt deswegen, weil er häufig gezwungen ist, grenzüberschreitend tätig zu sein (z.B. in den Bereichen Redaktion, Arrangement, Bild- und Lichtgestaltung etc., an kleineren Theatern fungiert der Tonmeister häufig als „Mädchen für alles“.) Darüber hinaus erwartet man von ihm psychologisches Fingerspitzengefühl, da ihm während der Produktionen im Umgang mit Autoren und Interpreten oft eine zentrale Rolle zukommt. Tonmeister sind häufig freiberuflich tätig und haben ein eigenes Studio aufzubauen und zu führen, daher sind entsprechende Kenntnisse aus Betriebswirtschaft und Recht unerlässlich.
Aufgrund des rasanten technologischen Fortschritts expandiert das Tätigkeitsfeld des Tonmeisters ständig, immer neue Berufssparten entstehen und Spezialisten sind gefragt. Ob jedoch neue Technologien zu besseren Ergebnissen führen, hängt von der Mentalität und Sensibilität der Leute ab, die sie benützen. Vielseitigkeit, Kreativität und künstlerische Kompetenz sind daher die entscheidenden Voraussetzungen und Fähigkeiten, die jeden technologischen Wandel überdauern.
Ziel der Ausbildung ist daher die Heranbildung von Tonmeistern, die in allen Sparten des Produk-tionsbereiches schöpferisch zu arbeiten befähigt sind, also nicht bloß die Rolle des Technikers sondern auch die des künstlerischen Leiters einer Produktion übernehmen können.
Berufsbild:
Musik-Tonmeister, Aufnahmeleiter (bzw. Produzent), Klangregisseur, Live-Tonmeister, Theater-Ton-meister, Film-Tonmeister, Sound-Designer, Rundfunk-Tonmeister, Radio-Produzent. Weitere Berufs-möglichkeiten bieten sich in den Bereichen Akustische Forschung (Dokumentationen, Raumakustik, Industrieakustik etc.), Geräte- und Anlagenentwicklung, Pädagogik.
Schließlich kann die Tonmeisterausbildung eine geeignete Ausgangsbasis für andere Berufe darstellen, z.B. Studioleiter, Produktionsleiter im Medien- und Veranstaltungsbereich, Musikredakteur oder Programmgestalter, Dozent für Aus- und Fortbildung, Komponist und Arrangeur, Ensembleleiter bzw. Musiker (besonders im elektroakustischen bzw. Popularmusik-Bereich).
II. ABSCHNITT
ZULASSUNGSPRÜFUNG
§ 2. Die Zulassungsprüfung dient dem Nachweis der Begabung bzw. Eignung für das Studium, insbesondere dem Nachweis der musikalischen und technischen Vorkenntnisse und Fertigkeiten und besteht aus folgenden Teilen:
A) schriftlich:
1. Gehörtests
a) musikalisch (z.B. Intervalle, atonale Tonfolgen, Rhythmen, 1- und 2-stimmige Melodie-Diktate, 4-stimmige Akkorde, Erkennen von Fehlern, Repertoirekenntnis etc.)
b) akustisch/technisch (z.B. Klänge, Geräusche, Reinheit von Stimmungen, akustische Charakteristika von Tonbeispielen, Erkennen von Störfaktoren etc.)
Die erfolgreiche Ablegung der Gehörtests ist Voraussetzung für die Zulassung zum nächsten Prüfungsteil.
2. Schriftliche Tests
a) über die Kenntnis der allgemeinen Musiklehre (Akkorde, allgemeine Stimmführungsregeln, Formen, Instrumenten- und Partiturkunde, Musikgeschichte und Stilkunde u.ä.)
b) schriftlicher Test über die Fachgebiete Mathematik, Akustik, Physik (etwa im Schwierigkeitsgrad der AHS-Oberstufe).
Die erfolgreiche Ablegung der schriftlichen Tests ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung.
B) mündlich:
1. Musikalischer Teil:
Nachweis von Vorkenntnissen aus einem Instrument oder Gesang durch den Vortrag von zwei Werken mittleren Schwierigkeitsgrades aus verschiedenen Stilepochen. Falls Gesang oder ein anderes Instrument außer einem Tasteninstrument gewählt wird, sind zusätzlich Grundkenntnisse aus Klavier nachzuweisen.
(Falls z.B. Klavier als Instrument gewählt wird, etwa eine dreistimmige Invention von J.S. Bach oder zwei Sätze aus einer Sonate von Mozart oder Beethoven, sowie ein Vortragsstück eigener Wahl. Wird Gesang oder ein anderes Instrument außer ein Tasteninstrument gewählt, so sind am Klavier eine zweistimmige Invention von Bach und ein schneller Satz aus einer Sonatine oder leichten Sonate vorzubereiten). Dazu werden Fragen aus dem Gebiet der allgemeinen Musiklehre und Musik- und Kulturgeschichte (auch Avantgarde, Jazz, Pop, sowie Film, Theater, Sprachkunst etc.) gestellt.
2. Technischer Teil:
Nachweis der Fähigkeit, technische Zusammenhänge zu verstehen, durch Lösen einer ein-fachen praktischen Aufgabe aus dem Bereich der Studiotechnik. (z.B. elementare Handhabung von Studiogeräten - nach bzw. unter Anweisung - etwa beim Abmischen etc.). Dazu werden Fragen aus dem Gebiet der Technik gestellt. (z.B. Grundlagen aus den Bereichen Elektrizitätslehre, Akustik, Studiotechnik)
Darüber hinaus soll im Rahmen der Zulassungsprüfung die persönliche Eignung des Kandidaten für den Tonmeisterberuf überprüft werden. Schließlich ist im Rahmen der Zulassungsprüfung auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.
III. ABSCHNITT
AUFBAU DES STUDIUMS
§ 3. (1) Die Studienrichtung Tonmeisterstudium umfasst 249 (bzw. 247 oder 241) Semester-stunden13, davon sind 25 Semesterstunden als freie Wahlfächer gemäß § 13 UniStG zu belegen.
(2) Die Studieneingangsphase gemäß § 38 UniStG umfasst das erste Semester und beträgt 30 Semesterstunden.
(3) Das Studium gliedert sich in zwei Abschnitte:
Der erste Studienabschnitt umfasst 112 (bzw. 110 oder 108) Semesterstunden (s.o. Z.1). Er dauert 4 Semester und bietet eine musikalische und technische Grundausbildung und wird mit der ersten Diplomprüfung14 abgeschlossen.
Der zweite Studienabschnitt umfasst 112 (bzw. 108) Semesterstunden (s.o. Z.1). Er dauert sechs Semester und bietet neben einer Vertiefung der Ausbildung eine Spezialisierungsmöglichkeit15.
a) in Form von Schwerpunkten
Die Schwerpunkte sind Fächerpakete bestehend aus einem Kernfach (Lehrveranstaltung aus dem Fach Produktion) und ergänzenden Fächern.
b) in Form eines Wahlfachs
Dabei ist ein Kernfach eines nicht gewählten Schwerpunktes als (verpflichtendes)
Wahlfach zu belegen.
Es können nach Maßgabe des Platzangebotes auch mehrere Schwerpunkte oder Wahlfächer belegt werden.
Der zweite Studienabschnitt wird mit der zweiten Diplomprüfung16 abgeschlossen.
Nach bestandener zweiter Diplomprüfung wird von der Universität der Titel „Magister (Magistra) artium“, Abk: Mag.art., verliehen.
§ 4. Zur praktischen Erprobung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten ist den Studierenden gemäß § 9 UniStG als Praxis während des ersten Studienabschnitts ein Werkstattpraktikum und während des zweiten Studienabschnitts ein 3-monatiges Praktikum in fachspezifischen Betrieben vorgeschrieben17.
IV. ABSCHNITT
PFLICHTFÄCHER IM ERSTEN STUDIENABSCHNITT
§ 5. Aus den folgenden Pflichtfächern sind zu belegen:
1. Zentrale künstlerische Fächer:
Semesterstunden ECTS-Punkte
a) Grundlagen der Komposition 20 24
b) Tontechnik 24 24
c) Produktion 8 14
Gemäß § 7 Z. 7 UniStG gilt ab dem zweiten Semester als Voraussetzung für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen aus den zentralen künstlerischen Fächern die positive Beurteilung der vorhergehenden Lehrveranstaltungsprüfungen aus diesen Fächern.
2) Pflichtfächer
a) Musikalische Fertigkeiten 10 bzw. 12 bzw. 1418 16
b) Hörtraining 14 12
c) Theorie und Geschichte der Musik 12 9
d) Akustik 8 6
e) Übungen und Praktika 12 8
(Freie Wahlfächer) 5
(Werkstattpraktikum) 2
Summe 108 bzw.110 bzw. 112 120
§ 6. Während des 1. Studienabschnitts ist gemäß § 9 UniStG ein Werkstattpraktikum an der Werkstatt des Instituts für Komposition und Elektroakustik zu absolvieren, das mit 2 ECTS-Punkten bewertet ist. Die Absolvierung ist durch eine schriftliche Bestätigung zu belegen.
LEHRVERANSTALTUNGEN AUS DEN PFLICHTFÄCHERN
§ 7. Als Lehrveranstaltungen, welche die im § 5 angeführten Pflichtfächer erfassen, sind zu be-legen:
1.) Aus dem Fach Grundlagen der Komposition:
a) Historische Satztechniken 1-4 (Vorlesung und Einzelunterricht)
je 3 SSt insgesamt 12 Semesterstunden
je 4 ECTS-Punkte insgesamt 16 ECTS-Punkte
b) Analyse 1-4 (Vorlesung und Seminar)
je 2 SSt insgesamt 8 Semesterstunden
je 2 ECTS-Punkte insgesamt 8 ECTS-Punkte
2.) Aus dem Fach Tontechnik:
a) Theorie der Tontechnik 1-4 (Vorlesung und Seminar)
je 2 SSt insgesamt 8 Semesterstunden
je 2 ECTS-Punkte insgesamt 8 ECTS-Punkte
b) Elektroakustische Gerätekunde 1-4 (Vorlesung und Seminar)
je 2 SSt insgesamt 8 Semesterstunden
je 2 ECTS-Punkte insgesamt 8 ECTS-Punkte
c) Music-Processing 1-4 (Vorlesung und Seminar)
je 2 SSt insgesamt 8 Semesterstunden
je 2 ECTS-Punkte insgesamt 8 ECTS-Punkte
3) Aus dem Fach Produktion:
Studiotechnik 1-4 (Seminar und Exkursion)
je 2 SSt insgesamt 8 Semesterstunden
je 3 (Studiotechnik 1,2) bzw. 4 (Studiotechnik 3,4) insgesamt 14 ECTS-Punkte
4) Aus dem Fach Musikalische Fertigkeiten:
a) Instrument oder Gesang 1-4 (Einzelunterricht)
je 1 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 3,5 und daher insgesamt 14 ECTS-Punkte (wenn ein Tasteninstrument gewählt ist)
je 3 (Instrument od. Gesang 1,2) bzw. 2,5 (Instrument od. Gesang 3,4)
und daher insgesamt 12 ECTS-Punke (wenn Gesang gewählt ist)
je 2,5 und daher insgesamt 10 ECTS-Punkte (in allen anderen Fällen)
b) Klavier 1-4 (Künstlerischer Einzelunterricht)19
je 1 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 1 ECTS-Punkt insgesamt 4 ECTS-Punkte
c) Stimmbildung 1,2 (Künstlerischer Einzelunterricht)20
je 1 SSt insgesamt 2 Semesterstunden
je 0,5 ECTS-Punkte insgesamt 1 ECTS-Punkt
d) Chor 1,2 (Ensembleunterricht)
je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 0,5 ECTS-Punkte insgesamt 1 ECTS-Punkt
5) Aus dem Fach Hörtraining:
a) Gehörbildung 1,2 (Übungen)
je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 3 ECTS-Punkte
b) Gehörbildung 3,4 (Übungen)
je 1 SSt insgesamt 2 Semesterstunden
je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 3 ECTS-Punkte
c) Aufnahmeanalyse 1-4 (Seminar und Übungen)
je 2 SSt insgesamt 8 Semesterstunden
je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 6 ECTS-Punkte
6) Aus dem Fach Theorie und Geschichte der Musik:
a) Musikgeschichte 1 (Vorlesung)
Musikgeschichte 2 (Konversatorium)
Musikgeschichte 3,4 (Vorlesung und Übungen)
je 2 SSt insgesamt 8 Semesterstunden
je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 6 ECTS-Punkte
b) Instrumentenkunde 1,2 (Vorlesung)
je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 3 ECTS-Punkte
7) Aus dem Fach Akustik:
Akustik 1-4 (Vorlesung und Seminar)
je 2 SSt insgesamt 8 Semesterstunden
je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 6 ECTS-Punkte
8) Aus dem Fach Übungen und Praktika:
a) Übungen zur Studiotechnik 1,2 (Übungen und Einzelunterricht)
je 4 SSt insgesamt 8 Semesterstunden
je 2,5 ECTS-Punkte insgesamt 5 ECTS-Punkte
b) Übungen zur Studiotechnik 3,4 (Übungen und Einzelunterricht)
je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 3 ECTS-Punkte
NACHWEIS VON VORKENNTNISSEN
§ 8. Der Besuch der nachstehend angeführten Lehrveranstaltungen setzt die vorherige Ablegung einer Prüfung oder die Vorlage eines Zeugnisses über die erfolgreiche Teilnahme an einer der gleichfalls angeführten Lehrveranstaltungen, die die notwendigen Vorkenntnisse vermitteln, voraus.
Lehrveranstaltungen, Lehrveranstaltungen,
die Vorkenntnisse voraussetzen: die Vorkenntnisse vermitteln:
Gehörbildung 2 Gehörbildung 1
Gehörbildung 3 Gehörbildung 2
Gehörbildung 4 Gehörbildung 3
Aufnahmeanalyse 2 Aufnahmeanalyse 1
Aufnahmeanalyse 3 Aufnahmeanalyse 2
Aufnahmeanalyse 4 Aufnahmeanalyse 3
Übungen zur Studiotechnik 2 Übungen zur Studiotechnik 1
Übungen zur Studiotechnik 3 Übungen zur Studiotechnik 2
Übungen zur Studiotechnik 4 Übungen zur Studiotechnik 3
PRÜFUNGEN IM ERSTEN STUDIENABSCHNITT
VORPRÜFUNGEN
§ 9. Der Studienerfolg in den Lehrveranstaltungen gemäß § 7 Z. 1b, 2, 3 sowie 5, 6 und 7 ist durch eine mündliche Prüfung nachzuweisen. Wenn die Zahl der Prüfungskandidaten oder die Eigenart des Stoffes es erfordert, hat an die Stelle der mündlichen Prüfung eine schriftliche zu treten. Bei den Lehrveranstaltungen gemäß § 7 Z. 4d ist die Teilnahme auf Grund der Anwesenheit zu bestätigen. Bei den übrigen Lehrveranstaltungen ist der Erfolg der Teilnahme zu beurteilen.
ERSTE DIPLOMPRÜFUNG
§ 10. Die erste Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern des ersten Studienabschnittes und aus der kommissionellen ersten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen ersten Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss aller Lehrveranstaltungen des ersten Studienabschnitts und die Absolvierung des Werkstattpraktikums.
§ 11. Prüfungsgegenstände der 1. Diplomprüfung sind die Fächer „Grundlagen der Komposition“, „Tontechnik“ und „Produktion“.
Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen:
1.Teil: Grundlagen der Komposition
a) schriftliche Klausurarbeit (z.B. 4-stimmiger imitatorischer Vokalsatz im Stil des 16. Jahrhunderts oder Teil einer 3-stimmigen Instrumentalfuge im Stil der Barockzeit, Reduktion einer Orchesterpartitur auf 2 Systeme, Analyse eines kürzeren Werkes)
b) mündliche und praktische Prüfung (z.B. Generalbassspiel, Modulation, Repertoirekunde etc.)
2.Teil: Tontechnik
a) schriftliche Klausurarbeit (Elektrotechnik, analoge und digitale Audiotechnik)
b) mündliche Prüfung (Elektrotechnik, analoge und digitale Audiotechnik)
3.Teil: Vorlage von 3 Aufnahmen (davon je eine aus dem Bereichen E-Musik sowie Jazz/Pop) samt zugehöriger Dokumentation.
4.Teil: praktische Demonstration der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten anhand einer künstlerisch-technischen Aufgabe im Studio (z.B. Schnitt, Mischung, Messung etc.) nach entsprechender Vorbereitungszeit.
Im Rahmen der ersten Diplomprüfung soll auch die Eignung des Kandidaten für den von ihm gewünschten Schwerpunkt des zweiten Studienabschnitts überprüft werden.
PFLICHT- UND WAHLFÄCHER IM ZWEITEN STUDIENABSCHNITT
§ 12. Im zweiten Studienabschnitt ist ein Schwerpunkt in Form eines Fächerpakets zu wählen.
Folgende Schwerpunkte stehen zur Wahl:
AUFNAHMELEITUNG
KLANGREGIE
FILM UND VIDEO
RADIO
§ 13. Aus den folgenden Pflichtfächern sind zu besuchen:
1. Zentrale künstlerische Fächer:
Semesterstunden ECTS-Punkte
a) Grundlagen der Komposition
Schwerpunkt Aufnahmeleitung 20 26
Schwerpunkte Klangregie, Film und Video, Radio 16 22
b) Tontechnik 16 16
c) Produktion 20 41
2. Pflichtfächer:
a) Theorie und Geschichte der Musik 8 8
b) Hörtraining 6 9
c) Musikalische Fertigkeiten
Schwerpunkt Aufnahmeleitung 12 bzw. 821 12
Schwerpunkte Klangregie, Film und Video, Radio 4 6
d) Dramaturgie
Schwerpunkte Aufnahmeleitung, Radio 6 5,5
Schwerpunkt Klangregie 10 8,5
Schwerpunkt Film und Video 14 11,5
e) Akustik 4 3
f) Produktionstechnik
Schwerpunkt Klangregie 8 7
Schwerpunkte Film und Video, Radio 4 4
g) Kommunikation
Schwerpunkt Aufnahmeleitung 2 1
Schwerpunkte Klangregie, Film und Video 2 1
Schwerpunkt Radio 10 7
h) Betriebskunde 6 3
(verpflichtendes Wahlfach) (12) (19)
(Freie Wahlfächer) (10)
(Praktikum) (14,5)
(Diplomarbeit) (12)
Summe: 112 bzw.108 180
§ 14. Wahlfächer:
a) Unbeschadet der Bestimmungen über die Freien Wahlfächer gem. § 13 Abs.4 Z 6 UniStG haben die Studierenden ein (verpflichtendes) Wahlfach gemäß § 4 Z 25 UniStG im Ausmaß von 12 Semesterstunden zu belegen, das mit insgesamt 19 ECTS-Punkten bewertet ist.
b) Die Freien Wahlfächer sind im 2. Studienabschnitt mit insgesamt 10 ECTS-Punkten bewertet.
§ 15. Praktikum:
Während des 2. Studienabschnittes ist gemäß § 9 UniStG ein 3-monatiges Praktikum in fachspezifischen Betrieben (Rundfunk, Audiovisuelle Industrie, etc.) zu absolvieren. Dieses ist mit 14,5 ECTS-Punkten bewertet. Die Absolvierung ist durch eine schriftliche Bestätigung zu belegen.
LEHRVERANSTALTUNGEN AUS DEN PFLICHTFÄCHERN
§ 16. Als Lehrveranstaltungen, welche die im § 13 angeführten Pflichtfächer erfassen, sind zu be-legen:
1. Aus dem Fach Grundlagen der Komposition:
a) Historische Satztechniken 5,6 (Seminar)
je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 2,5 ECTS-Punkte insgesamt 5 ECTS-Punkte
b) Grundlagen von Angewandter Musik und Sound Design 1,2 (Seminar)
je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 2,5 ECTS-Punkte insgesamt 5 ECTS-Punkte
c) Jazztheorie und Arrangement 1,2 (Vorlesung und Einzelunterricht)
je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 3 ECTS-Punkte insgesamt 6 ECTS-Punkte
d) Pop Arrangement 1,2 (Seminar und Übungen)
je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 3 ECTS-Punkte insgesamt 6 ECTS-Punkte
e) Praktische Instrumentation 1,2 (Vorlesung und Einzelunterricht)
(nur für den Schwerpunkt Aufnahmeleitung)
je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 2 ECTS-Punkte insgesamt 4 ECTS-Punkte
2. Aus dem Fach Tontechnik:
a) Theorie der Tontechnik 5-8 (Vorlesung und Seminar)
je 2 SSt insgesamt 8 Semesterstunden
je 2 ECTS-Punkte insgesamt 8 ECTS-Punkte
b) Elektroakustische Gerätekunde 5,6 (Vorlesung und Seminar)
je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 2 ECTS-Punkte insgesamt 4 ECTS-Punkte
c) Music-Processing 5,6 (Vorlesung und Seminar)
je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 2 ECTS-Punkte insgesamt 4 ECTS-Punkte
3. Aus dem Fach Produktion:
a) Studioproduktion 1-4 (Seminar und Exkursion)
je 2 SSt insgesamt 8 Semesterstunden
je 2,5 (Studioproduktion 1,2) bzw.
3 (Studioproduktion 3,4) ECTS-Punkte insgesamt 11 ECTS-Punkte
b) Musikaufnahme 1-6 (Praktikum und Einzelunterricht)
für den Schwerpunkt Aufnahmeleitung
je 2 SSt insgesamt 12 Semesterstunden
je 3 (Musikaufnahme 1,2), 4 (Musikaufnahme 3,4) bzw.
8 (Musikaufnahme 5,6) ECTS-Punkte insgesamt 30 ECTS-Punkte
oder
c) Beschallung 1-6 (Praktikum und Einzelunterricht)
für den Schwerpunkt Klangregie
je 2 SSt insgesamt 12 Semesterstunden
je 3 (Beschallung 1,2), 4 (Beschallung 3,4), bzw.
8 (Beschallung 5,6) ECTS-Punkte insgesamt 30 ECTS-Punkte
oder
d) Filmton 1-6 (Praktikum und Einzelunterricht)
für den Schwerpunkt Film und Video
je 2 SSt insgesamt 12 Semesterstunden
je 3 (Filmton 1,2), 4 (Filmton 3,4), bzw.
8 (Filmton 5,6) ECTS-Punkte insgesamt 30 ECTS-Punkte
oder
e) Radioproduktion 1-6 (Praktikum und Einzelunterricht)
für den Schwerpunkt Radio
je 2 SSt insgesamt 12 Semesterstunden
je 3 (Radioproduktion 1,2), 4 (Radioproduktion 3,4) bzw.
8 (Radioproduktion 5,6) ECTS-Punkte insgesamt 30 ECTS-Punkte
4. Aus dem Fach Theorie und Geschichte der Musik:
a) Analyse 5,6 (Vorlesung und Seminar)
je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 2 ECTS-Punkte insgesamt 4 ECTS-Punkte
b) Musiktheorie der Elektroakustischen Musik 1,2 (Vorlesung)
je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 2 ECTS-Punkte insgesamt 4 ECTS-Punkte
5. Aus dem Fach Hörtraining:
a) Gehörbildung 5-8 (Übungen)
je 1 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 6 ECTS-Punkte
b) Jazz-Gehörbildung 1,2 (Übungen)
je 1 SSt insgesamt 2 Semesterstunden
je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 3 ECTS-Punkte
6. Aus dem Fach Musikalische Fertigkeiten:
a) Instrument oder Gesang 5-8 (Einzelunterricht)
(nur für den Schwerpunkt Aufnahmeleitung)
je 1 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 6 ECTS-Punkte,
wenn ein Tasteninstrument gewählt ist
je 1 ECTS-Punkt und daher insgesamt 4 ECTS-Punkte
b) Klavier 5-8 (Künstlerischer Einzelunterricht)22
(nur für den Schwerpunkt Aufnahmeleitung)
je 1 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 0,5 ECTS-Punkte insgesamt 2 ECTS-Punkte
c) Partiturspiel 1-4 (Künstlerischer Einzelunterricht)
(nur für den Schwerpunkt Aufnahmeleitung)
je 1 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 6 ECTS-Punkte
d) Keyboards 1-4 (Einzelunterricht)
(für die Schwerpunkte Klangregie, Film und Video, Radio)
je 1 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 6 ECTS-Punkte
7. Aus dem Fach Dramaturgie:
a) Hörspiel und Radiokunst 1,2 (Seminar und Übungen)
(für die Schwerpunkte Aufnahmeleitung, Radio)
je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 3 ECTS-Punkte
b) Regiekonzepte von Theater und Multimedia 1,2 (Vorlesung und Seminar)
(nur für den Schwerpunkt Klangregie)
je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 3 ECTS-Punkte
c) Filmanalyse 1,2 (Vorlesung und Seminar)
(nur für den Schwerpunkt Filmton)
je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 3 ECTS-Punkte
d) Theorie des Schnittes für Film und Elektronische Medien 1,2 (Vorlesung)
(nur für den Schwerpunkt Filmton)
2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 3 ECTS-Punkte
e) Multimedia 1,2 (Seminar und Übungen)
(für die Schwerpunkte Klangregie, Filmton)
je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 3 ECTS-Punkte
f) Geräusch und Atmosphäre (Seminar und Übungen)
2 SSt insgesamt 2 Semesterstunden
insgesamt 2,5 ECTS-Punkte
8. Aus dem Fach Akustik:
Akustik 5,6 (Vorlesung und Seminar)
je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 3 ECTS-Punkte
9. Aus dem Fach Produktionstechnik:
Live-Elektronik 1,2 (Seminar und Übungen)
(nur für den Schwerpunkt Klangregie)
je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 3 ECTS-Punkte
b) Film-und Videostudiotechnik 1,2 (Übungen und Exkursion)
(nur für den Schwerpunkt Film und Video)
je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 2 ECTS-Punkte insgesamt 4 ECTS-Punkte
c) Radio- und Netzwerktechnik 1,2 (Seminar und Exkursion)
(nur für den Schwerpunkt Radio)
je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 2 ECTS-Punkte insgesamt 4 ECTS-Punkte
d) Bühnentechnik 1,2 (Vorlesung und Exkursion)
(nur für den Schwerpunkt Klangregie)
je 1 SSt insgesamt 2 Semesterstunden
je 1 ECTS-Punkt insgesamt 2 ECTS-Punkte
e) Beleuchtung 1,2 (Seminar und Exkursion)
(nur für den Schwerpunkt Klangregie)
je 1 SSt insgesamt 2 Semesterstunden
je 1 ECTS-Punkt insgesamt 2 ECTS-Punkte
10. Aus dem Fach Kommunikation:
a) Kommunikations- und Verhaltenstraining 1,2 (Arbeitsgemeinschaft)
je 1 SSt insgesamt 2 Semesterstunden
je 0,5 ECTS-Punkte insgesamt 1 ECTS-Punkt
b) Sprecherziehung 1-4 (Einzelunterricht)
(nur für den Schwerpunkt Radio)
je 1 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 1 ECTS-Punkt insgesamt 4 ECTS-Punkte
c) Moderation 1,2 (Seminar und Übungen)
(nur für den Schwerpunkt Radio)
je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
je 1 ECTS-Punkte insgesamt 2 ECTS-Punkte
11. Aus dem Fach Betriebskunde:
a) Betriebswirtschaft und Marketing 1,2 (Vorlesung)
je 1 SSt insgesamt 2 Semesterstunden
je 0,5 ECTS-Punkte insgesamt 1 ECTS-Punkt
b) Sicherheit und Ergonomie 1,2 (Vorlesung)
je 1 SSt insgesamt 2 Semesterstunden
je 0,5 ECTS-Punkte insgesamt 1 ECTS-Punkt
c) Rechtskunde für Musiker 1,2 (Vorlesung)
je 1 SSt insgesamt 2 Semesterstunden
je 0,5 ECTS-Punkte insgesamt 1 ECTS-Punkt
§ 17. Als Lehrveranstaltungen, welche das in § 12 angeführte Wahlfach umfassen, sind zu belegen:23
a) Musikaufnahme 1-6 (Seminar und Praktikum)
je 2 SSt insgesamt 12 Semesterstunden
je 2,5 (Musikaufnahme 1,2), 3 (Musikaufnahme 3,4) bzw.
4 (Musikaufnahme 5,6) ECTS-Punkte insgesamt 19 ECTS-Punkte
oder
b) Beschallung 1-6 (Seminar und Praktikum)
je 2 SSt insgesamt 12 Semesterstunden
je 2,5 (Beschallung 1,2), 3 (Beschallung 3,4) bzw.
4 (Beschallung 5,6) ECTS-Punkte insgesamt 19 ECTS-Punkte
oder
c) Filmton 1-6 (Seminar und Praktikum)
je 2 SSt insgesamt 12 Semesterstunden
je 2,5 (Filmton 1,2), 3 (Filmton 3,4) bzw.
4 (Filmton 5,6) ECTS-Punkte insgesamt 19 ECTS-Punkte
oder
d) Radioproduktion 1-6 (Seminar und Praktikum)
je 2 SSt insgesamt 12 Semesterstunden
je 2,5 (Radioproduktion 1,2), 3 (Radioproduktion 3,4) bzw.
4 (Musikaufnahme 5,6) ECTS-Punkte insgesamt 19 ECTS-Punkte
NACHWEIS VON VORKENNTNISSEN
§ 18. Der Besuch der nachstehend angeführten Lehrveranstaltungen setzt die vorherige Ablegung einer Prüfung oder die Vorlage eines Zeugnisses über die erfolgreiche Teilnahme an einer anderen Lehrveranstaltung, die die notwendigen Vorkenntnisse vermittelt, voraus.
Lehrveranstaltungen, die Lehrveranstaltungen, die
Vorkenntnisse voraussetzen: Vorkenntnisse vermitteln:
Gehörbildung 6 Gehörbildung 5
Gehörbildung 7 Gehörbildung 6
Gehörbildung 8 Gehörbildung 7
Jazz-Gehörbildung 2 Jazz-Gehörbildung 1
Hörspiel und Radiokunst 2 Hörspiel und Radiokunst 1
Filmanalyse 2 Filmanalyse 1
Theorie und Praxis des Schnitts 2 Theorie und Praxis des Schnitts 1
Multimedia 2 Multimedia 1
Live-Elektronik 2 Live-Elektronik 1
Film- und Videostudiotechnik 2 Film- und Videostudiotechnik 1
Radio- und Netzwerktechnik 2 Radio- und Netzwerktechnik 1
Betriebswirtschaft und Marketing 2 Betriebswirtschaft und Marketing 1
VII. ABSCHNITT
PRÜFUNGEN IM ZWEITEN STUDIENABSCHNITT
LehrveranstaltungsPRÜFUNGEN
§ 19. Der Studienerfolg in den Lehrveranstaltungen gemäß § 16 Z.1a, b und d, 2, 4, 5, 7, 8, 9, und 11 sowie gemäß § 17 ist durch eine mündliche Prüfung nachzuweisen. Wenn die Zahl der Prüfungskandidaten oder die Eigenart des Stoffes es erfordert, hat an die Stelle der mündlichen Prüfung eine schriftliche zu treten. Bei den Lehrveranstaltungen gemäß § 16 Z 10a ist die Teilnahme aufgrund der Anwesenheit zu bestätigen. Bei den übrigen Lehrveranstaltungen der Pflicht- und Wahlfächer ist der Erfolg der Teilnahme zu beurteilen.
ZWEITE DIPLOMPRÜFUNG
§ 20. Die zweite Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern des zweiten Studienabschnittes und der kommissionellen zweiten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung zur Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss aller Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts sowie die Absolvierung des Praktikums.
§ 21. Die kommissionelle zweite Diplomprüfung besteht aus folgenden Teilen:
1. Künstlerische Diplomarbeit
Sie besteht aus einer Serie von sechs Werken unterschiedlicher künstlerischer und technischer Anforderungen und deren ausführlicher schriftlicher Dokumentation:
Schwerpunkt "Aufnahmeleitung":
6 Aufnahmen und deren Dokumentation, je eine aus den nachstehenden Sparten:
a) Orchestermusik (E-Musik)
b) Kammermusik (E-Musik, z.B. Streichquartett, Bläserkammermusik)
c) Klaviermusik (E- oder U-Musik)
d) Vokalmusik (E- oder U-Musik)
e) Studioproduktion (Popnummer, Jingle bzw. Trailer oder ein Restaurierungsprojekt)
f) Hörspiel
Schwerpunkt "Klangregie":
6 Beschallungskonzepte, je eine aus den folgenden Sparten:
a) Theaterproduktion (Produktion eines Zuspielbands und Beschallung)
b) Sound-Design eines Musicals
c) Multimediale Open-Air-Veranstaltung
d) Konzertbeschallung (E- oder U-Musik)
e) Klangregie einer elektroakustischen Komposition unter Verwendung von Live-Elektronik.
f) Informationsveranstaltung (Installation, Vorführung oder Konferenz)
Die Projekte sollen im 2. Studienabschnitt in Anwesenheit der Mitglieder der Prüfungskommission realisiert worden sein.
Schwerpunkt "Film und Video":
6 Bildvertonungen und deren Dokumentation, je eine aus den nachstehenden Sparten:
a) Film (Sprach-, Geräusch- und Musikbearbeitung)
b) Reportage oder Videodokumentation (O-Ton)
c) Videokunst (auch experimentell)
d) Trickfilm oder Animation
e) Fernseh-Werbespot oder Fernseh-Trailer bzw. Kennung
f) Multimedia-Projekt
Schwerpunkt "Radio":
6 Produktionen und deren Dokumentation, je eine aus den nachstehenden Sparten:
a) Musiksendung (Gestaltung und Präsentation)
b) Radiobeitrag (Gestaltung und Präsentation)
c) Interview oder Reportage (O-Ton, Moderation)
d) Hörspiel
e) Radio-Werbespot
f) Radio-Design (Sequenz von Kennungen, zB. Pausenzeichen oder eine Jingle)
Der Leiter der den jeweiligen Schwerpunkt bestimmenden Lehrveranstaltung aus dem Zentralen künstlerischen Fach „Produktion“ hat dem Kandidaten spätestens im zweiten Semester des 2. Studienabschnitts mehrere Themenvorschläge bekanntzugeben. Der Kandidat ist berechtigt, aus den Vorschlägen auszuwählen oder selbst Vorschläge zu erstatten, über deren Eignung der Leiter der Lehrveranstaltung aus dem Fach Produktion entscheidet. Gemäß § 65a Abs.3 UniStG ist die Aufgabenstellung so zu wählen, dass eine Erarbeitung innerhalb von 6 Monaten möglich und zumutbar ist.
2. Eine schriftliche Arbeit über ein größeres durchgeführtes Projekt bzw. aus einem Forschungsbereich wie etwa Musiktheorie, Akustik und Klangforschung, Wahrneh-mungspsychologie, Musik- und Kommunikationstechnologie, Medien- und Produktionsanalyse u.a.
Der Leiter der den jeweiligen Schwerpunkt bestimmenden Lehrveranstaltung aus dem Zentralen künstlerischen Fach „Produktion“ hat hat im Einvernehmen mit den Leitern der Studieneinrichtungen der zentralen künstlerischen Fächer "Tontechnik" und „Grundlagen der Komposition“ dem Kandidaten spätestens im zweiten Semester des 2. Studienabschnitts mehrere Themenvorschläge bekanntzugeben. Der Kandidat ist berechtigt, aus den Vorschlägen auszuwählen oder selbst Vorschläge zu erstatten, über deren Eignung der Leiter der Lehrveranstaltung aus dem Fach Produktion im Einvernehmen mit den vorerwähnten Leitern von Studieneinrichtungen entscheidet.
3. Vor dem Prüfungssenat ist eine ad-hoc gestellte praktische, den gewählten Schwerpunkt betreffende künstlerisch-technische Aufgabe (z.B. im Studio) zu lösen. Dem Kandidaten steht dabei eine entsprechende Vorbereitungszeit zur Verfügung.
Außerdem ist dem Prüfungssenat eine Liste von 10 Produktionen (darunter 5 Musik-aufnahmen) samt zugehöriger Demo-Kassette (mit Ausschnitten) vorzulegen.
Ausgehend von den vorgelegten Arbeiten (bzw. Aufnahmen) werden auch die Fächer „Pro-duktion“, „Tontechnik“ und „Grundlagen der Komposition“ geprüft.
Neben der reinen Tongestaltung kann auch eine allfällige Gestaltung von Inhalten, Texten und Musik, sowie von Graphik, Bild und Licht in die Beurteilung mit einbezogen werden.
Wahlfächer gemäß § 13 Absatz 4 Ziffer 6 UniStG
§ 22. (1) Zur Vertiefung und Erweiterung der Studien sind 25 Semesterstunden frei aus den Lehr-veranstaltungen aller inländischen und ausländischen anerkannten Universitäten zu wählen und durch Prüfungen abzuschließen.
(2) Den Studierenden werden insbesondere folgende Lehrveranstaltungen empfohlen:
a) Aus dem Lehrangebot der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien:
frei wählbare Lehrveranstaltungen im Rahmen der Studienrichtung Tonmeisterstudium:
Aufnahmeleitung 1,2 (Seminar und Praktikum)
je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
Repetitorium Studiotechnik 1-4 (Übungen)
je 2 SSt insgesamt 8 Semesterstunden
Jazztheorie und Arrangement 3,4 (Seminar)
je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden
Lehrveranstaltungen anderer Studienrichtungen:
Analyse 7,8 (VS) je 2.0 SSt
Einführung in die Kunst des 20. Jahrhunderts 1-4 (VO) je 2.0 SSt
Einführung in die Medienkunde (VO) 2.0 SSt
Filmgeschichte 1,2 (VO) je 2.0 SSt
Filmgeschichte 3 (VO) 1.0 SSt
Filmgeschichte (Dokumentarfilm) 4 (VO) 2.0 SSt
Filmtheorie 1,2 (VO) je 1.0 SSt
Geschichte des synthetischen Films (VO) 1.0 SSt
Gestaltungskriterien der Regiearbeit (VO) 2.0 SSt
Live-Elektronik 3,4 (SU) je 2.0 SSt
Medienanalyse 1-4 (VO) je 2.0 SSt
Methodik der wissenschaftlichen Arbeit (PS) 2.0 SSt
Musikpsychologie 1,2 (VO) je 2.0 SSt
Musiksoziologie 1,2 (VO) je 2.0 SSt
Musiktheorie der elektroakustischen Musik 3,4 (VO) je 2.0 SSt
Neue Musik seit 1950 (VO) 2.0 SSt
Personalcomputer im Produktionsbetrieb 1 (VO) 1.0 SSt
Popularmusik 1-3 (VK) je 2.0 SSt
Vergleichende Kunstbetrachtung 1-4 (VS) je 2.0 SSt
b) Aus dem Lehrangebot der Universität für Angewandte Kunst in Wien:
Lehrveranstaltungen aus den Fachbereichen Kunst- und Kulturgeschichte sowie Visuelle Medienkunst.
c) Aus dem Lehrangebot der Universität Wien:
Lehrveranstaltungen aus den Fachbereichen Massenmedien, Massenkommunikation und Gesellschaft, sowie Musikwissenschaft, Kunstgeschichte und Literaturgeschichte.
d) Aus dem Angebot der Technischen Universität Wien:
Lehrveranstaltungen aus den Fachbereichen Elektrotechnik, Nachrichtentechnik und Informatik.
Die Wahlfächer Aufnahmeleitung 1,2 und Gerätebau 1,2 sind mit je 1 ECTS-Punkt pro Semesterstunde zu bewerten, alle übrigen freien Wahlfächer mit je 0.5 ECTS-Punkten pro Semesterstunde.
ANHANG
Tabellen und Übersicht
1. Studienabschnitt
| LV-Typ | Semesterstunden | ECTS-Punkte | |||||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 1 | 2 | 3 | 4 | ||||||
| ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER | |||||||||||||
| TONTECHNIK | |||||||||||||
| Theorie der Tontechnik 1-4 | VS | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||
| Elektroakustische Gerätekunde 1-4 | VS | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||
| Music Processing 1-4 | VS | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||
| GRUNDLAGEN DER KOMPOSITION | |||||||||||||
| Historische Satztechniken 1-4 | VE | 3 | 3 | 3 | 3 | 4 | 4 | 4 | 4 | ||||
| Analyse 1-4 | VS | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||
| PRODUKTION | |||||||||||||
| Studiotechnik 1-4 | SX | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 4 | 4 | ||||
| PFLICHTFÄCHER | |||||||||||||
| Musikalische Fertigkeiten | |||||||||||||
| Instrument oder Gesang 1-4 | EI | 1 | 1 | 1 | 1 | 2,5 | 2,5 | 2,5 | 2,5 | ||||
| (wenn Tasteninstrument) | 3,5 | 3,5 | 3,5 | 3,5 | |||||||||
| (wenn Gesang) | 3 | 3 | 2,5 | 2,5 | |||||||||
| (Klavier 1-4)24 | EI | 11 | 11 | 11 | 11 | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||
| Stimmbildung 1,225 | EI | 12 | 12 | 0,5 | 0,5 | ||||||||
| Chor 1,2 | EU | 2 | 2 | 0,5 | 0,5 | ||||||||
| Hörtraining | |||||||||||||
| Gehörbildung 1-4 | UE | 2 | 2 | 1 | 1 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | ||||
| Aufnahmeanalyse 1-4 | SU | 2 | 2 | 2 | 2 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | ||||
| Theorie und Geschichte der Musik | |||||||||||||
| Musikgeschichte 1-4 | VO | 2 | 2 | 2 | 2 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | ||||
| Instrumentenkunde 1,2 | VS | 2 | 2 | 1,5 | 1,5 | ||||||||
| Akustik | |||||||||||||
| Akustik 1-4 | VS | 2 | 2 | 2 | 2 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | ||||
| Übungen und Praktika | |||||||||||||
| Übungen zur Studiotechnik 1-4 | UI | 4 | 4 | 2 | 2 | 2,5 | 2,5 | 1,5 | 1,5 | ||||
| Freie Wahlfächer | 1 | 1 | 1,5 | 1,5 | |||||||||
| Werkstattpraktikum | 1 | 1 | |||||||||||
| Summe | 30 | 30 | 26 | 26 | 30 | 30 | 30 | 30 | |||||
| gesamt: 112 | gesamt: 120 | ||||||||||||
2. Studienabschnitt
| Allgemein | Semesterstunden | ECTS-Punkte | ||||||||||||
| ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER | ||||||||||||||
| Typ | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | ||
| TONTECHNIK | ||||||||||||||
| Theorie der Tontechnik 5-8 | VS | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | |||||
| Elektroakustische Gerätekunde 5,6 | VS | 2 | 2 | 2 | 2 | |||||||||
| Music Processing 5,6 | VS | 2 | 2 | 2 | 2 | |||||||||
| GRUNDLAGEN DER KOMPOSITION | ||||||||||||||
| Historische Satztechniken 5,6 | VE | 2 | 2 | 2,5 | 2,5 | |||||||||
| Grundlagen von Angewandter Musik und Sounddesign 1,2 | SE | 2 | 2 | 2,5 | 2,5 | |||||||||
| Jazztheorie und Arrangement 1,2 | VE | 2 | 2 | 3 | 3 | |||||||||
| Pop Arrangement 1,2 | SU | 2 | 2 | 3 | 3 | |||||||||
| PRODUKTION | ||||||||||||||
| Studioproduktion 1-4 | SX | 2 | 2 | 2 | 2 | 2,5 | 2,5 | 3 | 3 | |||||
| PFLICHTFÄCHER | ||||||||||||||
| Theorie und Geschichte der Musik | ||||||||||||||
| Analyse 5,6 | VS | 2 | 2 | 2 | 2 | |||||||||
| Musiktheorie der elektroakustischen Musik 1,2 | VS | 2 | 2 | 2 | 2 | |||||||||
| Hörtraining | ||||||||||||||
| Gehörbildung 5-8 | UE | 1 | 1 | 1 | 1 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | |||||
| Jazz-Gehörbildung 1,2 | UE | 1 | 1 | 1,5 | 1,5 | |||||||||
| Dramaturgie | ||||||||||||||
| Geräusch und Atmosphäre | SU | 2 | 2,5 | |||||||||||
| Akustik | ||||||||||||||
| Akustik 5,6 | VS | 2 | 2 | 1,5 | 1,5 | |||||||||
| Kommunikation | ||||||||||||||
| Kommunikations- und Verhaltenstraining 1,2 | AG | 1 | 1 | 0,5 | 0,5 | |||||||||
| Betriebskunde | ||||||||||||||
| Betriebswirtschaft und Marketing 1,2 | VO | 1 | 1 | 0,5 | 0,5 | |||||||||
| Sicherheit und Ergonomie 1,2 | VO | 1 | 1 | 0,5 | 0,5 | |||||||||
| Rechtskunde für Tonmeister 1,2 | VO | 1 | 1 | 0,5 | 0,5 | |||||||||
| WAHLFACH | ||||||||||||||
| Musikaufnahme oder Beschallung oder Filmton | SP | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2,5 | 2,5 | 3 | 3 | 4 | 4 | |
| oder Radioproduktion | ||||||||||||||
| Praktikum | 2 | 2 | 10 | 0,5 | ||||||||||
| Summe | 20 | 20 | 15 | 15 | 6 | 4 | 21 | 21 | 20 | 20 | 17 | 10 | ||
| gesamt: 80 | gesamt: 109 | |||||||||||||
Schwerpunkte bzw. Wahlfächer gem. § 14
Schwerpunkt AUFNAHMELEITUNG
| Semesterstunden | ECTS-Punkte | ||||||||||||||
| Typ | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | |||
| ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER | |||||||||||||||
| GRUNDLAGEN DER KOMPOSITION | |||||||||||||||
| Praktische Instrumentation 1,2 | VE | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||||||||
| PRODUKTION | |||||||||||||||
| Musikaufnahme 1-6 | PE | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 4 | 4 | 8 | 8 | ||
| PFLICHTFÄCHER | |||||||||||||||
| Musikalische Fertigkeiten | |||||||||||||||
| Instrument oder Gesang 5-8 | EI | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||||
| (wenn Tasteninstrument) | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | |||||||||||
| (Klavier 5-8)26 | KE | 11 | 11 | 11 | 11 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | ||||||
| Partiturspiel 1-4 | KE | 1 | 1 | 1 | 1 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | ||||||
| Dramaturgie | |||||||||||||||
| Hörspiel und Radiokunst 1,2 | SU | 2 | 2 | 1,5 | 1,5 | ||||||||||
| Freie Wahlfächer | 1 | 1 | 1,5 | 1,5 | 2,5 | 2,5 | |||||||||
| Diplomarbeit | 12 | ||||||||||||||
| Summe | 7 | 7 | 7 | 7 | 2 | 2 | 9 | 9 | 10 | 10 | 10,5 | 22,5 | |||
| gesamt: 32 | gesamt: 71 | ||||||||||||||
Schwerpunkt FILM UND VIDEO
| Semesterstunden | ECTS-Punkte | |||||||||||||
| Typ | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | ||
| ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER | ||||||||||||||
| PRODUKTION | ||||||||||||||
| Filmton 1-6 | PE | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 4 | 4 | 8 | 8 | |
| PFLICHTFÄCHER | ||||||||||||||
| Musikalische Fertigkeiten | ||||||||||||||
| Keyboards 1-4 | EI | 1 | 1 | 1 | 1 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | |||||
| Dramaturgie | ||||||||||||||
| Filmanalyse 1,2 | VS | 2 | 2 | 1,5 | 1,5 | |||||||||
| Theorie des Schnittes und Elektronische Medien 1,2 | VO | 2 | 2 | 1,5 | 1,5 | |||||||||
| Multimedia 1,2 | SU | 2 | 2 | 1,5 | 1,5 | |||||||||
| Produktionstechnik | ||||||||||||||
| Film- und
Videostudiotechnik 1,2 |
UX | 2 | 2 | 2 | 2 | |||||||||
| Freie Wahlfächer | 1 | 1 | 1,5 | 1,5 | 2,5 | 2,5 | ||||||||
| Diplomarbeit | 12 | |||||||||||||
| Summe | 7 | 7 | 7 | 7 | 2 | 2 | 9 | 9 | 10 | 10 | 10,5 | 22,5 | ||
| gesamt: 32 | gesamt: 71 | |||||||||||||
Schwerpunkt KLANGREGIE
| Semesterstunden | ECTS-Punkte | |||||||||||||
| Typ | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | ||
| ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER | ||||||||||||||
| PRODUKTION | ||||||||||||||
| Beschallung 1-6 | PE | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 4 | 4 | 8 | 8 | |
| PFLICHTFÄCHER | ||||||||||||||
| Musikalische Fertigkeiten | ||||||||||||||
| Keyboards 1-4 | EI | 1 | 1 | 1 | 1 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | |||||
| Dramaturgie | ||||||||||||||
| Regiekonzepte von Theater u. Multimedia 1,2 | VS | 2 | 2 | 1,5 | 1,5 | |||||||||
| Multimedia 1,2 | SU | 2 | 2 | 1,5 | 1,5 | |||||||||
| Produktionstechnik | ||||||||||||||
| Live-Elektronik 1,2 | SU | 2 | 2 | 1,5 | 1,5 | |||||||||
| Bühnentechnik 1,2 | VX | 1 | 1 | 1 | 1 | |||||||||
| Beleuchtung 1,2 | SX | 1 | 1 | 1 | 1 | |||||||||
| Freie Wahlfächer | 2 | 2 | 0,5 | 0,5 | 2,5 | 2,5 | ||||||||
| Diplomarbeit | 12 | |||||||||||||
| Summe | 6 | 6 | 8 | 8 | 2 | 2 | 9 | 9 | 10 | 10 | 10,5 | 22,5 | ||
| gesamt: 32 | gesamt: 71 | |||||||||||||
Schwerpunkt RADIO
| Semesterstunden | ECTS-Punkte | |||||||||||||
| Typ | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | ||
| ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER | ||||||||||||||
| PRODUKTION | ||||||||||||||
| Radioproduktion 1-6 | PE | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 4 | 4 | 8 | 8 | ||
| PFLICHTFÄCHER | ||||||||||||||
| Musikalische Fertigkeiten | ||||||||||||||
| Keyboards 1-4 | EI | 1 | 1 | 1 | 1 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | 1,5 | |||||
| Dramaturgie | ||||||||||||||
| Hörspiel und Radiokunst 1,2 | SU | 2 | 2 | 1,5 | 1,5 | |||||||||
| Produktionstechnik | ||||||||||||||
| Radio- und Netzwerktechnik 1,2 | SX | 2 | 2 | 2 | 2 | |||||||||
| Kommunikation | ||||||||||||||
| Sprecherziehung 1-4 | EI | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | |||||
| Moderation 1,2 | SU | 2 | 2 | 1 | 1 | |||||||||
| Freie Wahlfächer | 1,5 | 1,5 | 1 | 1 | 2,5 | 2,5 | ||||||||
| Diplomarbeit | 12 | |||||||||||||
| Summe | & #160; | 6 | 6 | 8 | 8 | 2 | 2 | 9 | 9 | 10 | 10 | 10,5 | 22,5 | |
| gesamt: 32 | gesamt: 71 | |||||||||||||
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
ECTS European Credit Transfer System
EI Einzelunterricht
EU Ensembleunterricht
KE Künstlerischer Einzelunterricht
KO Konversatorium
PE Praktikum und Einzelunterricht
SE Seminar
SI Seminar und Einzelunterricht
SSt Semesterstunde
SU Seminar und Übung
SX Seminar und Exkursion
UE Übung
UI Übung und Einzelunterricht
VE Vorlesung und Einzelunterricht
VO Vorlesung
VS Vorlesung und Seminar
VU Vorlesung und Übung
1 Die der Übersichtlichkeit halber verwendeten männlichen Formen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
2 Abkürzungsverzeichnis der Lehrveranstaltungstypen im Anhang, S.17.
3 Abkürzungsverzeichnis der Lehrveranstaltungstypen im Anhang, S.17.
4 Abkürzungsverzeichnis der Lehrveranstaltungstypen im Anhang, S.17.
5 Abkürzungsverzeichnis der Lehrveranstaltungstypen im Anhang, S.17.
6 Die der Übersichtlichkeit halber verwendeten männlichen Formen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
7 Abkürzungsverzeichnis der Lehrveranstaltungstypen im Anhang, S.20.
8 Abkürzungsverzeichnis der Lehrveranstaltungstypen im Anhang, S.20.
9 Abkürzungsverzeichnis der Lehrveranstaltungstypen im Anhang, S.20.
10 Abkürzungsverzeichnis der Lehrveranstaltungstypen im Anhang, S.20.
11 Abkürzungsverzeichnis der Lehrveranstaltungstypen im Anhang, S.20.
12 Alle Berufsbezeichnungen sind hier und im folgenden geschlechtsneutral zu verstehen.
13 Siehe § 5 und § 13 des Studienplans.
14 Siehe § 10 und § 11 des Studienplans.
15 Siehe § 12 und § 14 des Studienplans.
16 Siehe § 20 und § 21 des Studienplans.
17 Siehe § 6 und § 15 des Studienplans.
18 10 SSt, wenn als Instrument ein Tasteninstrument, 12 SSt, wenn Gesang gewählt ist, in allen anderen Fällen 14 SSt.
19 Entfällt, wenn als Instrument ein Tasteninstrument gewählt wird.
20 Entfällt, wenn Gesang gewählt wird.
21 8 SSt, wenn als Instrument ein Tasteninstrument gewählt ist.
22 Entfällt, wenn als Instrument ein Tasteninstrument gewählt ist.
23 Es ist eine Lehrveranstaltung zu wählen, die nicht bereits im Fach Produktion gewählt ist.
24 Entfällt, wenn als Instrument ein Tasteninstrument gewählt ist.
25 Entfällt, wenn Gesang gewählt ist.
26 Entfällt, wenn als Instrument ein Tasteninstrument gewählt ist.