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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2002/03 ausgegeben am 30. Juni 2003 22. Stück

266. Kundmachung des Studienplanes für das Diplomstudium Dirigieren mit den Studienzweigen Orchesterdirigieren, Chordirigieren, Korrepetition.

267. Kundmachung des Studienplanes für das Diplomstudium Komposition und Musiktheorie mit den Studienzweigen Komposition, Elektroakustische Komposition, Medienkomposition und Angewandte Musik, Musiktheorie.

268. Kundmachung des Studienplanes für das Diplomstudium Tonmeisterstudium.

 

266. Kundmachung des Studienplanes für das Diplomstudium Dirigieren mit den Studienzweigen Orchesterdirigieren, Chordirigieren, Korrepetition.

 Die Studienkommission Komposition und Musiktheorie/Dirigieren hat in ihrer Sitzung vom 6.3.2003 den Studienplan für das Diplomstudium Dirigieren mit den Studienzweigen Orchesterdirigieren, Chordirigieren, Korrepetition beschlossen.

 Dieser wurde gemäß § 15 Abs. 3 Universitäts-Studiengesetz (UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997 i.d.g.F., mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003, GZ: 52.352/16-VII/6/2003, nicht untersagt.

 Die Verordnung lautet wie folgt: siehe Anhang

Der Rektor: W. Hasitschka

267. Kundmachung des Studienplanes für das Diplomstudium Komposition und Musiktheorie mit den Studienzweigen Komposition, Elektroakustische Komposition, Medienkomposition und Angewandte Musik, Musiktheorie.

 Die Studienkommission Komposition und Musiktheorie/Dirigieren hat in ihrer Sitzung vom 6.3.2003 den Studienplan für das Diplomstudium Komposition und Musiktheorie mit den Studienzweigen Komposition, Elektroakustische Komposition, Medienkomposition und Angewandte Musik, Musiktheorie beschlossen.

 Dieser wurde gemäß § 15 Abs. 3 Universitäts-Studiengesetz (UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997 i.d.g.F., mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003, GZ: 52.352/15-VII/6/2003, nicht untersagt.

 Die Verordnung lautet wie folgt: siehe Anhang

Der Rektor: W. Hasitschka

268. Kundmachung des Studienplanes für das Diplomstudium Tonmeisterstudium.

 Die Studienkommission Tonmeisterstudium hat in ihrer Sitzung vom 20.1.2003 den Studienplan für das Diplomstudium Tonmeisterstudium beschlossen.

 Dieser wurde gemäß § 15 Abs. 3 Universitäts-Studiengesetz (UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997 i.d.g.F., mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003, GZ: 52.352/14-VII/6/2003, nicht untersagt.

 Die Verordnung lautet wie folgt: siehe Anhang

Der Rektor: W. Hasitschka

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck: 

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth

Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: 711 55/DW 6101

STUDIENPLAN

Diplomstudium Dirigieren

mit den Studienzweigen

Orchesterdirigieren

Chordirigieren

Korrepetition

an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Beschluss der Studienkommission Komposition und Musiktheorie / Dirigieren vom 6. März 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003 (GZ.52.352/16-VII/6/2003)

Auf Grund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a. 7 des Universitäts-Studiengesetzes, UniStG, BGBl I Nr. 48/1997 i.d.g.F., wird verordnet:

 

INHALTSVERZEICHNIS

Ausbildungsziele 3

Qualifikationsprofil 3

Studiengang 4

Zulassungsprüfung  4

1. Studienabschnitt

      Studienplan 6

      Nachweis von Vorkenntnissen 6

      1.Diplomprüfung 7

2. Studienabschnitt

  Studienzweig Orchesterdirigieren

      Studienplan 8

      Nachweis von Vorkenntnissen 8

      Freie Wahlfächer 9

      Künstlerische Diplomarbeit 9

      2. Diplomprüfung 9

  Studienzweig Chordirigieren

      Studienplan 11

      Nachweis von Vorkenntnissen 11

      Freie Wahlfächer 12

      Künstlerische Diplomarbeit 12

      2. Diplomprüfung 12

  Studienzweig Korrepetition

      Studienplan 14

      Nachweis von Vorkenntnissen 14

      Freie Wahlfächer 15

      Künstlerische Diplomarbeit 15

      2. Diplomprüfung 15

Anhang Abkürzungsverzeichnis der Lehrveranstaltungstypen 17

      Verzeichnis der Freien Wahlfächer 17

 

AUSBILDUNGSZIELE

Den Studierenden ist unter Berücksichtigung der Ausbildungsschwerpunkte in den einzelnen Studienzweigen die Befähigung zur qualifizierten Leitung musikalischer Ensembles zu vermitteln. Die Studien sollen eine Auseinandersetzung mit der gesamten einschlägigen Musikliteratur einschließlich der zeitgenössischen Musik gewährleisten. Der erste Studienabschnitt dient der Einführung in das gesamte Gebiet der Musiktheorie und der Vermittlung der Grundlagen für die reproduzierende musikalische Tätigkeit. Der zweite Studienabschnitt dient der Vertiefung des Studiums und der Bildung von Schwerpunkten entsprechend dem (den) gewählten Studienzweig(en).

QUALIFIKATIONSPROFIL

Ziel des Orchesterdirigierstudiums sollte es sein, Dirigenten 1 auszubilden, die die Musik in ihren ganzen künstlerischen und geschichtlich bedingten Eigenschaften erkennen und die Mittel der gestischen Verständlichkeit so beherrschen, dass sowohl die Information an das Ensemble gewährleistet ist als auch die Verantwortlichkeit dem Komponisten gegenüber erfüllt wird. Im Detail heißt das: die Erarbeitung eines umfangreichen Repertoires durch Einzel- und Gruppenunterricht, und die Aneignung einer umfassenden musikalischen Bildung (Theorie, Analytik, Musikgeschichte, etc). Im Fach Klavier soll vorallem das mehrstimmige Denken und Gestalten geschult werden, sowie Klangphantasie und Stilsicherheit und das Umsetzen der in der theoretischen Fächern erworbenen Kenntnisse in die Praxis. Kammermusik und Liedliteratur werden als wesentliche Ausdrucksform miteinbezogen. Neben Klavier sollte auch ein Streich- oder Blasinstrument (oder beides) einiger-maßen beherrscht werden.

Berufsbild: Korrepetitor bei Oper und Konzert, Theaterkapellmeister, Chordirigent, Leiter eines Symphonieorchesters, GMD als Kombination von Oper und Konzert, internationale Karriere.

Ein Chorleiter soll über die Fähigkeiten verfügen, Chorsänger zu begeistern, Teamarbeit zu leisten und Gruppen zu leiten. Dirigiertechnik und Körpersprache werden schon ab dem ersten Studienabschnitt entwickelt und dienen dem Ausdruck und der Vermittlung des musikalischen Inhalts und der Interpretation des Chor-Repertoires, das sich von der Renaissance bis zur Gegenwart erstreckt und aus geistlicher, sowie weltlicher (inklusive Opern-) Chormusik besteht. Das weit gestreute geschichtliche Umfeld der Chormusik verlangt profunde Kenntnisse in den Bereichen Kultur- und Musikgeschichte, Aufführungspraxis und Analyse. Im Instrumentalbereich dienen Generalbass-, Partiturspiel-, Korrepetitions,- sowie Klavierunterricht zum Erlernen des im Hintergrund stehenden notwendigen technischen Handwerkes für das Einstudieren und Erarbeiten der Chorwerke, sowie für die Probenarbeit und die berufliche Praxis. Die Arbeit mit einem Chor oder Vokalensemble unterscheidet sich von der Arbeit mit einem Orchester vorallem dadurch, dass das Instrument „Chor“ aus menschlichen Stimmen - d.h. aus dem menschlichen Körper selbst - besteht. Die Arbeit mit Sängern verlangt also vom Dirigent eine profunde Kenntnis der Stimme in all ihren Aspekten: musikalisch, psychisch, physiologisch und sprachlich. Eine solide Ausbildung durch Pflicht- und Wahlfächer im Bereich Gesang und Sprache ist erforderlich, und soll dem Studenten ermöglichen,

·     das Vorsingen als Ausdruck und Erklärungsmittel zu nutzen,

·     die Beweglichkeit und Ausdauer der eigenen Stimme zu entwickeln,

·     ein perfektes Intonieren zu erreichen und die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an alle Temperierungssysteme auszubilden,

·     die Sensibiltät für differenzierte Klangfarben und Klangunterschiede bei Stimmen zu schärfen,

·     technische Stimmprobleme aller Art zu erkennen und Lösungen zu vermitteln.

Darüber hinaus sollen Sprachfähigkeiten im Bezug auf Artikulation, Rhetorik und Gestaltung eines Textes entwickelt werden, die ein „sprechendes Singen“ sowie ein „singendes Sprechen“ erlauben.

Die Tätigkeit des Korrepetitors umfasst das Spielen des Orchesterparts von Opern am Klavier bei szenischen bzw. Ensembleproben, sowie das Einstudieren bzw. Repetieren von Gesangspartien mit Solisten, jeweils miteinbezogen das Markieren von fehlenden Gesangsstimmen. Die gleichen Aufgaben gelten auch für den Chor- bzw. Ballettrepetitor. Weiters gehört das Begleiten von Rezitativen am Cembalo, bzw. Hammerklavier bei Aufführungen, sowie auch das Spielen von Tasteninstrumenten wie Klavier, Celesta, Harmonium oder Orgel im Orchester oder innerhalb der Bühnenmusik zum Berufsbild des Korrepetitors. Hinzu kommt noch, je nach Fähigkeit, die Leitung der Bühnenmusik bei Aufführungen.

Der Korrepetitor sollte die Seele eines Opernhauses sein. Sein musikalisches Gewissen sozusagen, vertraut mit jeder Note, die im Repertoire gesungen bzw. gespielt wird. Inhalt des Unterrichts: Erlernen bzw. Verbessern der oben genannten Fähigkeiten. Im Detail: Das Spielen eines Klavierauszuges im Sinne der vorliegenden Partitur, d.h. nicht unbedingt „notengetreu“, sowie das Markieren (= quasi Singen) der Gesangsstimmen in den jeweiligen Originalsprachen Deutsch, Italienisch und Französisch, weiters noch Blattspielen, Transponieren, sowie fallweise Arbeit mit Gesangssolisten.

Berufsbild:

·     Solo-Chor- oder Ballettrepetitor am Musiktheater

·     Korrepetitionstätigkeit bei einem Konzertchor

·     Spielen von anfallenden Tasteninstrumenten bei Orchesterkonzerten

·     Lehrtätigkeit an diversen Instituten wie Universitäten, Musikschulen, etc.

                  für Korrepetition, Klavier-Nebenfach, Liedbegleitung

·     Tätigkeit als Souffleur (Maestro Suggeritore) am Musiktheater

STUDIENGANG

Das Studium, das insgesamt 10 Semester dauert, gliedert sich in zwei Studienabschnitte:

Der erste Studienabschnitt dauert 4 Semester und wird mit der vollständigen Absolvierung der ersten Diplomprüfung abgeschlossen. Der zweite Studienabschnitt dauert 6 Semester und wird nach Absolvierung aller Pflichtfächer sowie der Freien Wahlfächer und mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Danach verleiht die Universität dem Absolventen den akademischen Grad „Magister artium/Magistra artium“ (Abk: Mag.art.).

ZULASSUNGSPRÜFUNG

Die Zulassungsprüfung dient dem Nachweis der Begabung für die Studienrichtung, der Beherrschung der allgemeinen Musiklehre und eines Instrumentes.

Die Zulassungsprüfung besteht aus folgenden Teilen:

Teil A:

1) schriftlich:

·     Gehörtest (Intervalle, Akkorde und Kadenz, ein- und zweistimmige Diktate,

    rhythmisches Diktat, Fehler erkennen, Klangfarben und Stilrichtungen zuordnen).

·     Theorietest (Tonsatz, Partiturkunde, Formenlehre und Repertoirekunde).

·     Klausur für Formanalyse, mit einer Orchesterpartitur aus der Wiener Klassik.

2) praktisch:

·     Blattsingen (mit und ohne Klavierbegleitung, tonal oder/und atonal).

·     Vortrag eines vorbereiteten einfachen Vokalstückes

Das erfolgreiche Bestehen dieses Prüfungsteiles ist Voraussetzung für die Zulassung zum letzten Prüfungsabschnitt.

 

Teil B:

·     Einfacher Blattspieltest am Klavier

·     Klaviervortrag einer Beethoven-Sonate mittleren Schwierigkeitsgrades nach Wahl und

    eines selbstgewählten Stückes mittlerer Schwierigkeitsgrad.

    Auf Wunsch des Kandidaten zusätzlich auch Vortrag auf einem anderen Instrument als Klavier.

·     Dirigieren: Die Dirigierprüfung soll nach Möglichkeit in Form einer Probe mit einem Streichquartett oder kleinen Ensemble bzw. Vokalensemble stattfinden. Aus einer Gruppe von den Kandidaten bei der Anmeldung bekanntgegebenen Werken wird von der Prüfungskommission ausgewählt.

·     Gespräch mit dem Kandidaten über allgemeine Musikkultur, Repertoirekunde.

Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.

Das Diplomstudium Dirigieren umfasst 10 Semester und insgesamt 183 Semesterstunden. Davon sind 18 Semesterstunden Freie Wahlfächer.

Das Diplomstudium Dirigieren – Studienzweig Orchesterdirigieren umfasst 183 Semesterstunden. Davon sind 18 Semesterstunden Freie Wahlfächer.

Das Diplomstudium Dirigieren – Studienzweig Chordirigieren umfasst 190 Semesterstunden. Davon sind 19 Semesterstunden Freie Wahlfächer.

Das Diplomstudium Dirigieren – Studienzweig Korrepetition umfasst 185 Semesterstunden. Davon sind 18 Semesterstunden Freie Wahlfächer.

Es wird empfohlen, im ersten Studienabschnitt 8 Semesterstunden Freie Wahlfächer und im zweiten Studienabschnitt 10 Semesterstunden Freie Wahlfächer zu absolvieren.

 

ERSTER STUDIENABSCHNITT

Die Studieneingangsphase umfasst die ersten zwei Semester und beträgt 42 Semesterstunden Pflichtfächer.

Der Studienplan ist wie folgt gegliedert:

Semester 1 2 3 4
ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER
    ECTS   ECTS   ECTS   ECTS
Grundlagen der Dirigiertechnik 1,2 SI2 2 5 2 5        
Orchesterdirigieren 1,2 SI         3 3 3 3
Chordirigieren 1,2 SI         2 2,5 2 2,5
Klavier 1-4 KE 1 3 1 3 1 3 1 3
Historische Satztechniken 1-4 VE 3 3 3 3 3 2,5 3 2,5
Analyse 1-4 VS 2 2,5 2 2,5 2 2,5 2 2,5
 
PFLICHTFÄCHER                  
Partiturspiel 1-4 KE 1 2,5 1 2,5 1 2 1 2
Korrepetition 1-4 KE 1 2 1 2 1 2 1 2
Gehörbildung für Dirigenten,

Komponisten und

Musiktheoretiker 1-4

UE 1 2 1 2 1 2 1 2
Stimmbildung 1-4 KE 1 1 1 1 1 1 1 1
Streich- oder Blasinstrument 1-4 KE 1 1 1 1 1 1 1 1
Schlagzeug für Dirigenten 1,2 UE 1 1 1 1        
Chor 1-4 EU 2 1 2 1 2 1 2 1
Opern- und Oratorienkunde 1-3 VS 2 1 2 1 2 1    
Operndirigieren 1,2 UE         1,5 2 1,5 2
Musikgeschichte 1 VO 2 1            
Musikgeschichte 2 KO     2 1        
Musikgeschichte 3,4 VU         2 1 2 1
Italienisch 1-4 VU 1 1 1 1 1 1 1 1
 

FREIE WAHLFÄCHER

  2 3 2 3 2 3 2 3
 
Summe Pflichtfächer   21 27 21 27 24,5 27,5 22,5 26,5
TOTAL
  23 30 23 30 26,5 30,5 24,5 29,5

NACHWEIS VON VORKENNTNISSEN

Folgende Lehrveranstaltungen sind semesterweise aufbauend konzipiert. Die notwendigen Vorkenntnisse sind durch Zeugnisse zu belegen.

Lehrveranstaltungen, die Lehrveranstaltungen, die

Vorkenntnisse voraussetzen: Vorkenntnisse vermitteln:

Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 2 Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 1

Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 3 Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 2

Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 4 Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 3

Italienisch 2 Italienisch 1

Italienisch 3 Italienisch 2

Italienisch 4 Italienisch 3

 

ERSTE DIPLOMPRÜFUNG

Die erste Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen in sämtlichen Pflichtfächern des ersten Studienabschnittes und der kommissionellen ersten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen ersten Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des ersten Studienabschnitts.

1. Historische Satztechniken (schriftlich):

·     Vierstimmige Motette im Stil des 16. Jahrhunderts oder dreistimmige Barockfuge über ein gegebenes Thema.

·     Harmonisierung einer gegebenen Choralmelodie im vierstimmigen Satz des 17./18. Jahrhunderts.

2. Analyse (schriftlich):

·     Analyse eines Orchesterwerkes der Wiener Klassik oder Frühromantik

    (z. B. Mozart, Haydn, Beethoven oder Schubert)

3. Klavier:

·     Vortrag einer mindestens dreistimmigen Fuge von Bach, eines mittelschweren Werkes der Klassik und eines der Romantik oder der Moderne.

4. Dirigieren:

·     Nachweis der Schlagtechnik anhand eines vorgegebenen Rezitativs und Passagen mit Taktwechseln.

·     Dirigieren eines selbstgewählten Beispiels aus einer vorgegebenen Gruppe von Werken mit Streichorchester oder kleinem Ensemble.

·     Nachweis der Eignung zum Orchesterdirigent durch Probe eines selbstgewählten Werkes mit Streichorchester oder kleinem Ensemble

und / oder:

·     Nachweis der Eignung zum Korrepetitor durch Vortrag eines selbstgewählten Teiles einer Oper, wobei der Kandidat der Gesangspart markieren soll.

und / oder:

·     Nachweis der Eignung zum Chorleiter durch Probe eines selbstgewählten Chorwerkes mit einem Vokalensemble.

 

ZWEITER STUDIENABSCHNITT – STUDIENZWEIG ORCHESTERDIRIGIEREN

Der Studienzweig Orchesterdirigieren besteht aus 76 Semesterstunden Pflichtfächern.

Der Studienplan ist wie folgt gegliedert:

Semester

5 6 7 8 9 10
ZENTRALE

KÜNSTLERISCHE FÄCHER

    ECTS   ECTS   ECTS   ECTS   ECTS   ECTS
Orchesterdirigieren 3-8 SI3 3 4 3 4 3 7 3 7 3 11 3 11
Klavier 5-10 KE 1 3 1 3 1 5 1 5 1 7,5 1 7,5
 

PFLICHTFÄCHER

                         
Chordirigieren 3-6 SI 2 3 2 3 2 3 2 3        
Partiturspiel 5-8 KE 1 2,5 1 2,5 1 2,5 1 2,5        
Korrepetition 5-8 KE 1 2,5 1 2,5 1 2,5 1 2,5        
Analyse 5,6 VS 2 2 2 2                
Gehörbildung für Dirigenten, Komponisten und

Musiktheoretiker 5,6

UE 1 1,5 1 1,5                
Gehörbildung für Dirigenten, Komponisten und Musiktheo-

retiker (Höranalyse) 7,8

UE         1 1,5 1 1,5        
Praktische Instrumentation 1-4 VE 2 2,5 2 2,5 2 2,5 2 2,5        
Streich- oder

Blasinstrument 5,6

KE 1 1 1 1                
Generalbass 1,2 KE 1 1 1 1                
Operndirigieren 3,4 UE 1,5 2 1,5 2                
Einführung in die Historische Musikpraxis VO 2 2                    
Historische Musikpraxis 1 SE     2 2                
Historische Musikpraxis 2 EU         1 2            
Neue Musik seit 1950 1,2 VO         2 2 2 2        
Ensemble Neue Musik

(Produktion) 1,2

EU                 2 2 2 2
 

FREIE WAHLFÄCHER

  2 3 2 3 2 3 2 3 2 < font size="2" face="Arial">3    

DIPLOMARBEIT

                    8   8
 
Summe Pflichtfächer   18,5 27 18,5 27 14 28 13 26 6 28,5 6 28,5
TOTAL
  20,5 30 20,5 30 16 31 15 29 8 31,5 6 28,5

NACHWEIS VON VORKENNTNISSEN:

Folgende Lehrveranstaltungen sind semesterweise aufbauend konzipiert. Die notwendigen Vorkenntnisse sind durch Zeugnisse zu belegen.

Lehrveranstaltungen, die Lehrveranstaltungen, die

Vorkenntnisse voraussetzen: Vorkenntnisse vermitteln:

Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 6 Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 5

Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 7 Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 6

(Höranalyse)

Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 8 Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 7

(Höranalyse) (Höranalyse)

Analyse 6 Analyse 5

Historische Musikpraxis 1 Einführung in die Historische Musikpraxis

Historische Musikpraxis 2 Historische Musikpraxis 1

Praktische Instrumentation 2 Praktische Instrumentation 1

Praktische Instrumentation 3 Praktische Instrumentation 2

Praktische Instrumentation 4 Praktische Instrumentation 3

FREIE WAHLFÄCHER

Zur Vertiefung und Erweiterung der Studien sind für den Studienzweig Orchesterdirigieren insgesamt 18 Semesterstunden aus Wahlfächern durch Prüfungen (erfolgreiche Teilnahme) zu belegen. Die Freien Wahlfächer werden mit 1,5 ECTS-Punkten pro Semesterstunde bewertet (insgesamt 27 ECTS-Punkte, davon 12 im ersten Studienabschnitt).

Es wird den Studenten empfohlen, die Wahlfächer zum Aufbau eines Schwerpunkts zu nutzen.

Folgende Lehrveranstaltungen werden für den Studienzweig Orchesterdirigieren besonders empfohlen:

    Analyse 7,8 (VS) je 2.0 SSt

    Italienisch 5,6 (VU) je 1.0 SSt

    Methoden der Forschung im Bereich der Elektroakustik und der

    experimentellen Musik 1,2 (SI) je 4.0 SSt.

    Methoden der Notation in der Gegenwart 1,2 (VS) je 2.0 SSt

    Methodik der wissenschaftlichen Arbeit (PS) 2.0 SSt

    Musikgeschichte - ausgewählte Kapitel (SE) 2.0 SSt

    Musiktheater der Gegenwart 1,2 (VO) je 2.0 SSt

    Opern- und Oratorienkunde 4 (VS) 2.0 SSt

    Partiturspiel 9,10 (KE) je 1.0 SSt

    Rechtskunde für Musiker 1,2 (VO) je 1.0 SSt

    Repertoire Elektroakustischer und Computermusik 1-4 (VS) je 1.0 SSt.

    Vergleichende Kunstbetrachtung 1-4 (VS) je 2.0 SSt

Es ist prinzipiell möglich, auch Lehrveranstaltungen an allen anderen Studienrichtungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, an der Universität Wien oder an der Universität für angewandte Kunst Wien als Wahlfach zu belegen.

KÜNSTLERISCHE DIPLOMARBEIT

Im Studienzweig Orchesterdirigieren ist eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen, die neben einem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch einen schriftlichen Teil zu umfassen hat. Das Thema der künstlerischen Diplomarbeit ist den im Studienplan festgelegten zentralen künstlerischen Fächern zu entnehmen. Anstelle der künstlerischen Diplomarbeit kann eine Diplomarbeit aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Fächer verfasst werden. Die Diplomarbeit wird mit 16 ECTS-Punkten bewertet.

ZWEITE DIPLOMPRÜFUNG ORCHESTERDIRIGIEREN

Die zweite Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen in sämtlichen Pflichtfächern des zweiten Studienabschnittes und der kommissionellen zweiten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts für den Studienzweig Orchesterdirigieren.

1. Interne Diplomprüfung:

      Klavier:

 Vortrag von zwei Werken aus verschiedenen Stilrichtungen, wobei eines mehrsätzig sein muss. Kammermusik und Liedbegleitung können integriert werden.

      Orchesterprobe:

 Aus einem Block von 30 vorgegebenen Werken hat der Kandidat am Ende des 8. Semesters 20 Werke auszuwählen. Aus diesen 20 Werken wählt der Prüfungssenat mindestens 2 Beispiele für die Arbeit des Kandidaten mit dem Orchester aus (spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin).

      Allgemeine Fachfragen:

Fragen im Zusammenhang mit den vom Kandidat zu lösenden künstlerischen Aufgaben, sowie Fragen und Aufgabenstellungen mit dem Ziel, seine Fähigkeit zur sinnvollen Verbindung der zentralen künstlerischen Fächer mit den anderen Fächern festzustellen. Nachweis von theoretischen und praktischen Kenntnissen zum Partiturstudium anhand von Werken des 18., 19. oder 20. Jahrhunderts.

      Vorlage der künstlerischen Diplomarbeit.

    Diese Diplomarbeit ist ein Monat vor dem ersten Prüfungsteil vorzulegen.

2. Öffentliche Diplomprüfung (mit Orchester):

Die Zulassung zur öffentlichen Diplomprüfung erfolgt nur nach bestandener interner Diplomprüfung. Die Vorschläge für die in den Fächern Klavier und Dirigieren (interne Diplomprüfung) zu lösenden künstlerischen Aufgaben sind dem Kandidaten spätestens am Ende des 8. Semesters bekanntzugeben. Für die öffentliche Diplomprüfung Orchesterdirigieren wird das zu dirigierende Werk am Ende des 9. Semesters festgelegt. In den 20 vom Kandidaten vorgelegten Werken müssen mindestens zwei Stücke aus dem 20. Jh. (davon eines nach 1950) und zwei Stücke aus der Alten Musik enthalten sein.

 

ZWEITER STUDIENABSCHNITT- STUDIENZWEIG CHORDIRIGIEREN

Der Studienzweig Chordirigieren besteht aus 82 Semesterstunden Pflichtfächern.

Der Studienplan ist wie folgt gegliedert:

Semester

5 6 7 8 9 10
ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER     ECTS   ECTS   ECTS   ECTS   ECTS   ECTS
Chordirigieren 3-8 SI4 3 2,5 3 2,5 3 8,5 3 8,5 3 9,5 3 10
Stimmbildung 5-10 KE 1 2,5 1 2,5 1 5 1 5 1 5 1 5
 
PFLICHTFÄCHER                          
Orchesterdirigieren 3-6 SI 2 2 2 2 2 2 2 2        
Klavier 5-10 KE 1 2 1 2 1 2 1 2 1 3 1 3
Partiturspiel 5-8 KE 1 2,5 1 2,5 1 2,5 1 2,5        
Korrepetition 5-8 KE 1 2,5 1 2,5 1 2,5 1 2,5        
Analyse 5,6 VS 2 2 2 2                
Gehörbildung für Dirigenten, Komponisten und Musiktheoretiker 5,6 UE 1 1,5 1 1,5                
Gehörbildung für Dirigenten, Komponisten und Musiktheoretiker

(Höranalyse) 7,8

UE         1 1,5 1 1,5        
Praktische

Instrumentation 1,2

VE 2 2,5 2 2,5                
Chor 5,6 EU 2 1 2 1                
Generalbass 1,2 KE 1 1 1 1                
Operndirigieren 3,4 UE 1,5 2 1,5 2                
Stimmkunde 1,2 VO 1 1 1 1                
Einführung in die Historische Musikpraxis VO 2 2                    
Historische Musikpraxis 1 SE     2 2                
Historische Musikpraxis 2 EU         1 2            
Neue Musik seit 1950 1,2 VO         2 2 2 2        
Ensemble Neue Musik

(Produktion) 1,2

EU                 2 2 2 2
 
FREIE WAHLFÄCHER   2 3 2 3 2 3 2 3 2 3 1 1,5

DIPLOMARBEIT

                    8   8
 
Summe Pflichtfächer   21,5 27 21,5 27 13 28 12 26 7 27,5 7 28
TOTAL
  23,5 30 23,5 30 15 31 14 29 9 30,5 8 29,5

NACHWEIS VON VORKENNTNISSEN

Folgende Lehrveranstaltungen sind semesterweise aufbauend konzipiert. Die notwendigen Vorkenntnisse sind durch Zeugnisse zu belegen.

Lehrveranstaltungen, die Lehrveranstaltungen, die

Vorkenntnisse voraussetzen: Vorkenntnisse vermitteln:

Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 6 Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 5

Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 7 Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 6

(Höranalyse)

Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 8 Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 7

(Höranalyse) (Höranalyse)

Analyse 6 Analyse 5

Praktische Instrumentation 2 Praktische Instrumentation 1

Historische Musikpraxis 1 Einführung in die Historische Musikpraxis

Historische Musikpraxis 2 Historische Musikpraxis 1

FREIE WAHLFÄCHER

Zur Vertiefung und Erweiterung der Studien sind für die Studienrichtung Chordirigieren insgesamt 19 Semesterstunden aus Wahlfächern durch Prüfungen (erfolgreiche Teilnahme) zu belegen. Die freien Wahlfächer werden mit 1,5 ECTS-Punkten pro Semesterstunde bewertet (insgesamt 28,5 ECTS-Punkte, davon 12 im ersten Studienabschnitt).

Es wird den Studenten empfohlen, die Wahlfächer zum Aufbau eines Schwerpunkts zu nutzen.

Folgende Lehrveranstaltungen werden für den Studienzweig Chordirigieren besonderes empfohlen:

    Analyse 7,8 (VS) je 2.0 SSt

    Italienisch 5,6 (VU) je 1.0 SSt

    Kommunikations- und Verhaltenstraining 1,2 (AG) je 1.0 SSt

    Methoden der Forschung im Bereich der Elektroakustik und der

    experimentellen Musik 1,2 (SI) je 4.0 SSt.

    Methoden der Notation in der Gegenwart 1,2 (VS) je 2.0 SSt

    Methodik der wissenschaftlichen Arbeit (PS) 2.0 SSt

    Musikgeschichte - ausgewählte Kapitel (SE) 2.0 SSt

    Musiktheater der Gegenwart 1,2 (VO), je 2.0 SSt

    Opern- und Oratorienkunde 4 (VS) 2.0 SSt

    Rechtskunde für Musiker 1,2 (VO) je 1.0 SSt

    Repertoire Elektroakustischer und Computermusik 1-4 (VS) je 1.0 SSt.

    Sprecherziehung 1-4 (EI) je 1.0 SSt

    Vergleichende Kunstbetrachtung 1-4 (VS) je 2.0 SSt

Es ist prinzipiell möglich, auch Lehrveranstaltungen an allen anderen Studienrichtungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, an der Universität Wien oder an der Universität für angewandte Kunst Wien als Wahlfach zu belegen.

KÜNSTLERISCHE DIPLOMARBEIT

Im Studienzweig Chordirigieren ist eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen, die neben einem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch einen schriftlichen Teil zu umfassen hat. Das Thema der künstlerischen Diplomarbeit ist den im Studienplan festgelegten zentralen künstlerischen Fächern zu entnehmen. Anstelle der künstlerischen Diplomarbeit kann eine Diplomarbeit aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Fächer verfasst werden. Die Diplomarbeit wird mit 16 ECTS-Punkten bewertet.

ZWEITE DIPLOMPRÜFUNG CHORDIRIGIEREN

Die zweite Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen in sämtlichen Pflichtfächern des zweiten Studienabschnittes und der kommissionellen zweiten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts für den Studienzweig Chordirigieren.

 

1. Interne Diplomprüfung:

      Stimmbildung:

Theoretisch: Fragen zur Stimmtechnik und Nachweis von Kenntnissen der Einzel- und Chor- Stimmbildung

    Praktisch: Vortrag eines selbstgewählten Vokalstückes mit oder ohne Instrumentalbegleitung.

      Probe mit einem Chor oder Vokalensemble:

Je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad ein bis drei Werke aus dem Repertoire der beiden letzten Semester. Prima Vista Erarbeitung eines Chorstückes nach Ansage (a-capella oder mit Begleitung, Bekanntgabe des Stückes eine Stunde vor Prüfungsbeginn).

      Allgemeiner Prüfungsteil:

 Der Kandidat hat aus einem vorgegebenen Block von 30 Werken aus der weltlichen, geistlichen oder Opernchor-Literatur am Ende des 8. einrechenbaren Semesters 20 Werke auszuwählen, von denen er nach Beschluss des Prüfungssenats mindestens 2 auf dem Klavier unter simulierten Probenbedingungen vorzutragen hat.

    Erarbeitung von vorbereiteten Rezitativen und Arien aus Oratorien.

 Fragen im Zusammenhang mit den vom Kandidat zu lösenden künstlerischen Aufgaben, sowie Fragen und Aufgabenstellungen mit dem Ziel, seine Fähigkeit zur sinnvollen Verbindung der zentralen künstlerischen Fächer mit den anderen Fächern festzustellen.

      Vorlage der künstlerischen Diplomarbeit:

    Diese Diplomarbeit ist ein Monat vor dem ersten Prüfungsteil vorzulegen.

2. Öffentliche Diplomprüfung (mit Chor):

Die Zulassung zur öffentlichen Diplomprüfung erfolgt nur nach bestandener interner Diplomprüfung. Das vom Kandidaten vorgelegte Repertoire soll Werke aus allen Epochen der Musikgeschichte enthalten.

 

ZWEITER STUDIENABSCHNITT – STUDIENZWEIG KORREPETITION

Der Studienzweig Korrepetition besteht aus 78 Semesterstunden Pflichtfächern.

Der Studienplan ist wie folgt gegliedert:

Semester
5 6 7 8 9 10
ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER     ECTS   ECTS   ECTS   ECTS   ECTS   ECTS
Korrepetition 5-10 KE5 2 3 2 3 2 7 2 7 2 9 2 9
Klavier 5-10 KE 1 2,5 1 2,5 1 4,5 1 4,5 1 5,5 1 5,5
Partiturspiel 5-10 KE 1 2 1 2 1 3,5 1 3,5 1 4 1 4
 

PFLICHTFÄCHER

                         
Orchesterdirigieren 3-6 SI 2 2 2 2 2 2,5 2 2,5        
Chordirigieren 3-6 SI 2 2 2 2 2 2,5 2 2,5        
Analyse 5,6 VS 2 2 2 2                
Gehörbildung für Dirigenten, Kom-

ponisten und Musiktheoretiker 5,6

UE 1 1,5 1 1,5                
Gehörbildung für Dirigenten, Kom-

ponisten und Musiktheoretiker (Höranalyse) 7,8

UE         1 1,5 1 1,5        
Stimmbildung 5-8 KE 1 2,5 1 2,5 1 2,5 1 2,5        
Praktische Instrumentation 1,2 VE 2 2,5 2 2,5                
Streich- oder Blasinstrument 5,6 KE 1 1 1 1                
Generalbass 1,2 KE 1 1 1 1                
Operndirigieren 3,4 UE 1,5 2 1,5 2                
Stimmkunde 1,2 VO 1 1 1 1                
Einführung in die Historische Musikpraxis VO 2 2                    
Historische Musikpraxis 1 SE     2 2                
Historische Musikpraxis 2 EU         1 2            
Neue Musik seit 1950 1,2 VO         2 2 2 2        
Ensemble Neue Musik

(Produktion) 1,2

EU                 2 2 2 2
 

FREIE WAHLFÄCHER

  2 3 2 3 2 3 2 3 2 3    

DIPLOMARBEIT

                    8   8
 
Summe Pflichtfächer   20,5 27 20,5 27 13 28 12 26 6 28,5 6 28,5
TOTAL   22,5 30 22,5 30 15 31 14 29 8 31,5 6 28,5

NACHWEIS VON VORKENNTNISSEN

Folgende Lehrveranstaltungen sind semesterweise aufbauend konzipiert. Die notwendigen Vorkennt-

nisse sind durch Zeugnisse zu belegen.

Lehrveranstaltungen, die Lehrveranstaltungen, die

Vorkenntnisse voraussetzen: Vorkenntnisse vermitteln:

Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 6 Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 5

Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 7 Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 6

(Höranalyse)

 

Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 8 Gehörbildung für Dirigenten und Komponisten 7

(Höranalyse) (Höranalyse)

Analyse 6 Analyse 5

Praktische Instrumentation 2 Praktische Instrumentation 1

Historische Musikpraxis 1 Einführung in die Historische Musikpraxis

Historische Musikpraxis 2 Historische Musikpraxis 1

FREIE WAHLFÄCHER

Zur Vertiefung und Erweiterung der Studien sind für den Studienzweig Korrepetition insgesamt 18 Semesterstunden aus Wahlfächern durch Prüfungen (erfolgreiche Teilnahme) zu belegen. Die freien Wahlfächer werden mit 1,5 ECTS-Punkten pro Semesterstunde bewertet (insgesamt 27 ECTS-Punkte, davon 12 im ersten Studienabschnitt).

Es wird den Studenten empfohlen, die Wahlfächer zum Aufbau eines Schwerpunkts zu nutzen.

Folgende Lehrveranstaltungen werden für den Studienzweig Korrepetition besonderes empfohlen:

    Analyse 7,8 (VS) 2.0 je SSt

    Italienisch 5,6 (VU) je 1.0 SSt

    Methoden der Forschung im Bereich der Elektroakustik und der

    experimentellen Musik 1,2 (SI) je 4.0 SSt.

    Methodik der wissenschaftlichen Arbeit (PS) 2.0 SSt

    Musikgeschichte - ausgewählte Kapitel (SE) 2.0 SSt

    Musiktheater der Gegenwart 1,2 (VO) je 2.0 SSt

    Opern- und Oratorienkunde 4 (VS) 2.0 SSt

    Rechtskunde für Musiker 1,2 (VO) je 1.0 SSt

    Repertoire Elektroakustischer und Computermusik 1-4 (VS) je 1.0 SSt.

    Vergleichende Kunstbetrachtung 1-4 (VS) je 2.0 SSt

Es ist prinzipiell möglich, auch Lehrveranstaltungen an allen anderen Studienrichtungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, an der Universität Wien oder an der Universität für angewandte Kunst Wien als Wahlfach zu belegen.

KÜNSTLERISCHE DIPLOMARBEIT

Im Studienzweig Korrepetition ist eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen, die neben einem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch einen schriftlichen Teil zu umfassen hat. Das Thema der künstlerischen Diplomarbeit ist den im Studienplan festgelegten zentralen künstlerischen Fächern zu entnehmen. Anstelle der künstlerischen Diplomarbeit kann eine Diplomarbeit aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Fächer verfasst werden. Die Diplomarbeit wird mit 16 ECTS-Punkten bewertet.

ZWEITE DIPLOMPRÜFUNG KORREPETITION

Die zweite Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen in sämtlichen Pflichtfächern des zweiten Studienabschnittes und der kommissionellen zweiten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts für den Studienzweig Korrepetition.

1. Interne Diplomprüfung:

      Klavier:

Vortrag eines Solostückes und eines mehrsätzigen Kammermusikwerkes oder eines Liederzyklus.

      Partiturspiel:

Vortrag eines vorbereiteten schwierigeren Stückes der Konzert- oder Ballettliteratur. Prima Vista-Vortrag einer Partitur der Wiener Klassik.

      Korrepetition:

 Nachweis von 15 erarbeiteten Opern, aus denen von der Prüfungskommission eine Auswahl von drei Opern verschiedener Stilrichtungen spätestens 3 Wochen vor der Prüfung vorzunehmen ist.

 Vortrag eines selbstgewählten schwierigen Teiles einer Oper, wobei der Kandidat den Gesangspart markieren soll.

 Blattspiel eines mittelschweren Klavierauszuges und vom Blatt Transponieren eines leichteren Teiles einer Operette.

 Mit Sänger/in: Erarbeiten eines für diese(n) Sänger/in unbekannten Abschnittes einer Oper.

      Allgemeine Fachfragen:

 Fragen im Zusammenhang mit den vom Kandidaten zu lösenden künstlerischen Aufgaben, sowie Fragen und Aufgabenstellungen mit dem Ziel, seine Fähigkeit zur sinnvollen Verbindung der zentralen künstlerischen Fächer mit den anderen Fächern festzustellen. Nachweis von theoretischen und praktischen Kenntnissen des Opernrepertoires.

      Vorlage der künstlerischen Diplomarbeit:

Diese Diplomarbeit ist ein Monat vor dem ersten Prüfungsteil vorzulegen.

2. Öffentliche Diplomprüfung mit einem Sänger oder Vokalensemble:

Die Zulassung zur öffentlichen Diplomprüfung erfolgt nur nach bestandener interner Diplomprüfung. Die Vorschläge für die in den Fächern Klavier, Partiturspiel, Dirigieren und Korrepetition zu lösenden künstlerischen Aufgaben sind dem Kandidaten spätestens am Ende des 8. Semesters bekanntzugeben. Für die öffentliche Diplomprüfung wird das vorzutragende Werk am Ende des 9. Semesters festgelegt. Das vom Kandidaten vorgelegte Repertoire soll Werke aus allen Epochen der Opernliteratur enthalten.

 

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS DER LEHRVERANSTALTUNGSTYPEN

    ECTS European Credit Transfer System

    EU Ensembleunterricht

KE Künstlerischer Einzelunterricht

KO Konversatorium

SE Seminar

SI Seminar und Einzelunterricht

SSt Semesterstunde

UE Übung

VE Vorlesung und Einzelunterricht

VO Vorlesung

VS Vorlesung und Seminar

VU Vorlesung und Übung

VERZEICHNIS DER FREIEN WAHLFÄCHER

Folgende zusätzliche Lehrveranstaltungen werden an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien angeboten:

    Italienisch 5,6 (VU) je 1.0 SSt

    Methoden der Forschung im Bereich der Elektroakustik

    und der experimentellen Musik 1,2 (SI) je 4.0 SSt

    Methoden der Notation in der Gegenwart 1,2 (VS) je 2.0 SSt

    Methodik der wissenschaftlichen Arbeit (PS) 2.0 SSt

    Musiktheater der Gegenwart 1,2 (VO) je 2.0 SSt

    Opern- und Oratorienkunde 4 (VS) 2.0 SSt

    Rechtskunde für Musiker 1,2 (VO) je 1.0 SSt

    Repertoire Elektroakustischer und Computermusik 1-4 (VS) je 1.0 SSt

    Vergleichende Kunstbetrachtung 1-4 (VS) je 2.0 SSt

 

STUDIENPLAN

Diplomstudium Komposition und Musiktheorie

mit den Studienzweigen

Komposition

Elektroakustische Komposition

Medienkomposition und Angewandte Musik

Musiktheorie

an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Beschluss der Studienkommission Komposition und Musiktheorie / Dirigieren vom 6. März 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003 (GZ.52.352/15-VII/6/2003)

Auf Grund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a. 14 des Universitäts-Studiengesetzes, (UniStG) BGBl I Nr. 48/1997 i.d.g.F. wird verordnet:

 

INHALTSVERZEICHNIS

Ausbildungsziele 3

Qualifikationsprofil 3

Studiengang 4

Zulassungsprüfung 4

1. Studienabschnitt

      Studienplan 6

      Nachweis von Vorkenntnissen 6

      1.Diplomprüfung 7

2. Studienabschnitt

   Studienzweig Komposition

      Studienplan 8

      Nachweis von Vorkenntnissen 8

      Freie Wahlfächer 9

      Künstlerische Diplomarbeit 9

      2. Diplomprüfung 9

   Studienzweig Elektroakustische Komposition

      Studienplan 11

      Nachweis von Vorkenntnissen 11

      Freie Wahlfächer 12

      Künstlerische Diplomarbeit 12

      2. Diplomprüfung 12

   Studienzweig Medienkomposition und Angewandte Musik

      Studienplan 14

      Nachweis von Vorkenntnissen 14

      Freie Wahlfächer 15

      Künstlerische Diplomarbeit 15

      2. Diplomprüfung 15

   Studienzweig Musiktheorie

      Studienplan 17

      Nachweis von Vorkenntnissen 18

      Freie Wahlfächer 18

      Externes Praktikum für Musiktheoretiker 19

      Künstlerische Diplomarbeit 19

      2. Diplomprüfung 19

Anhang Abkürzungsverzeichnis 20

      Verzeichnis der Freien Wahlfächer 20

 

AUSBILDUNGSZIELE

Der erste Studienabschnitt dient der Einführung in das gesamte Gebiet der Komposition und Musiktheorie.

Der zweite Studienabschnitt dient der Vertiefung des Studiums und der Bildung von Schwerpunkten durch Wahl eines oder mehreren Studienzweige(s): Komposition, Elektroakustische Komposition, Medienkomposition und Angewandte Musik oder Musiktheorie.

QUALIFIKATIONSPROFIL

Im Studienzweig Komposition wird die grundlegende Fertigkeit zur Organisation und Realisation von Klängen innerhalb eines aktuellen kulturellen Umfeldes vermittelt. Voraussetzung für den Komponisten6 ist eine solide und weit konzipierte Hörausbildung. Der Kern des zu erwerbenden Handwerkes wird durch die historischen Satztechniken und durch Analyse gebildet. Gründliche und profunde Kenntnisse des Repertoires aller Epochen, sowie das Beherrschen eines oder mehrerer Instrumente sind weitere grundlegende Aspekte der Ausbildung. In Anbetracht der heutigen technischen Entwicklung sind Kenntnisse in Programmieren und Klangsynthese notwendig, und werden daher bereits im 1. Abschnitt, sowie in den empfohlenen Wahlfächern angeboten. Die persönliche Betreuung der Studenten (schon ab dem ersten Semester) soll die zukünftigen Komponisten ermutigen, eine innere Wahrheit zu suchen und dieser zu folgen. Auf der Basis dieser soliden kompositionstechnischen Ausbildung und in Kenntnis der pluralen ästhetischen Vielfalt soll der Komponist in der beruflichen Dimension seiner Tätigkeit in die Lage versetzt werden, vielfältige Wirkungsbereiche in kreativen, innovativen und reproduktiven Arbeitsprozessen in gleicher Weise kompetent auszuüben. Diese Fähigkeit umschließt das gesamte Feld der auch verantwortlich leitenden Kooperation mit Ensembles, Instrumentalisten, Live-Elektronikern, improvisatorisch orientierten Musikern, Videokünstlern, Musiktheaterformen, angewandten Musikbereichen, elektroakustischen Ausdrucksformen und nicht zuletzt auch die Lehrberufe.

Seit dem Wintersemester 1997 bietet die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien einen Studienzweig für „Elektroakustische Komposition“ an, der parallel zu „Komposition“ oder zu „Medienkomposition“, aber auch zu „Musiktheorie“ belegt werden kann. Der erste Studienabschnitt ist in allen diesen Studienzweigen gemeinsam.

Elektroakustische Musik, das ist die Auseinandersetzung mit experimentellen Methoden der Computermusik, mit digitalen Kompositionsprogrammen, mit Live-Elektronik, aber auch mit innovativer Hörspiel- und Radiokunst.

Nicht nur die Erneuerung der Produktionsmethoden steht im Zentrum des Studiums. Ebenso wichtig ist die Auseinandersetzung mit den sich wandelnden Präsentationsformen: Klanginstallationen im öffentlichen Raum, off-line und on-line-Kommunikation in etablierten und konzeptionellen Netzen bilden ein sich rasch entwickelndes Arbeitsfeld für Künstler. Akusmatik als autonome Kunst der projezierten Klänge kommt mit akustischen Phänomenen der Instrumental- und Vokalkomposition in Mixed-media und Multi-Media-Projekten ins Gespräch.

Unser Ansatz zielt darauf hin,

·     Klangsprachen zu entwickeln, in denen Menschen sich abseits kommerziell verbrauchter Wege differenziert verständigen und verstehen können,

·     Reflexion und Analyse als kritisches Instrumentarium einzusetzen und weiterzuentwickeln,

·     Konstruktion und Spontaneität als kreative Basis aufzubauen.

Wir sehen die Ausbildung als schöpferisches Abenteuer zwischen Wissenschaft und Kunst.

Seit dem Wintersemester 1997 wird „Medienkomposition und Angewandte Musik“ als Studienzweig an der Universität für Musik und Darstellende Kunst Wien angeboten. Dieser Studienzweig kann parallel zu den Fächern „Komposition“, „Elektroakustische Komposition“ und „Musiktheorie“ belegt werden. Alle genannten Studien haben einen gemeinsamen ersten Studienabschnitt. Die Entstehung und Ausweitung der elektronischen Medien verstärkt die Nachfrage nach Angewandter Musik. Kompositionen mit funktionalem Gebrauchswert prägten die Geschichte der europäischen Musik und machten über Jahrhunderte hinweg – bis zur Gegenwart – den größten Anteil musikalischen Schaffens aus. Innovative Künstler und Komponisten im 20. Jahrhundert fanden verschiedenste neuartige Wege, Musik wieder zu einem „gebrauchten“ Objekt im Sinne Angewandter Musik in den verschiedensten medialen Kontexten zu machen. Die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien vollzog erstmalig im deutschsprachigen Raum die pädagogische Integration dieses wesentlichen Teils zeitgenössischen Musikschaffens mit der Errichtung der Kompositionsklasse für „Medienkomposition und Angewandte Musik“. Schwerpunkte sind: Filmmusik, Musik-Design, Visuelle Musik, Videoclip, Multimedia, Musiktheater, Popularmusik, Musik in der Werbung, Grenzgänger und Übergänge. Das Studium gestaltet sich in Vorlesungen, Einzelunterricht, Seminaren, Gastvorträgen und Exkursionen. Komponistenkarrieren sind kaum noch ohne das Wissen um Einfluss und Wechselwirkung von Musik und Technologie möglich. Inspiration, Komposition, Aufführung und Aufnahme werden durch die technologische Entwicklung grundsätzlich beeinflußt. Technologische Aspekte haben in diesem Studienzweig daher auch eine zentrale pädagogische Aufgabe. Dieses Studium soll Absolventen befähigen, selbstständig, innovativ und kreativ auf dem Gebiet der „Medienkomposition und Angewandte Musik“ tätig zu sein.

Der Studiengang bietet eine Ausbildung im Fach Musiktheorie, welches weltweit in jedem Musikstudium institutionell und eigenständig, d.h. in Abgrenzung zu den verwandten Fächern Musik-wissenschaft und Komposition, verankert ist. Die beruflichen Möglichkeiten sind vielfältig. Sie betreffen vor allem:

·     Lehre und Forschung (an Universitäten, Musikhochschulen, Konservatorien, Musikschulen, Volkshochschulen, Stiftungen, Archiven etc.),

·     weiters Tätigkeiten innerhalb von Verlagswesen, Musikproduktion, Konzertwesen, Rundfunk, Musikjournalismus, Kultureinrichtungen.

Nach dem ersten Studienabschnitt, der besonders dem Erwerb und der praktischen Anwendung von fundierten Kenntnissen der wichtigsten Satz- und Kompositionstechniken dient, wird im darauf folgenden zweiten Studienabschnitt besonders die Fähigkeit zur sprachlichen und schriftlichen Darstellung musiktheoretischer Sachverhalte ausgebildet. Im Vordergrund stehen umfassende Werk- und Stiluntersuchungen auf der Basis wissenschaftlicher Fundierung, Methodenvielfalt und Interdisziplinarität. Gleichzeitig werden im zweiten Studienabschnitt anhand eines ausdifferenzierten und aktualitätsbezogenen Unterrichtsangebotes individuelle Schwerpunktbildungen ermöglicht, mit Blick auf das oben genannte vielseitige Berufsbild.

STUDIENGANG

Das Studium, das insgesamt 10 Semester dauert, gliedert sich in zwei Studienabschnitte:

Der erste Studienabschnitt dauert 4 Semester und wird mit der vollständigen Absolvierung der ersten Diplomprüfung abgeschlossen.

Der zweite Studienabschnitt dauert 6 Semester und wird nach Absolvierung aller Pflichtfächer, sowie der freien Wahlfächer (und des externen Praktikums für Musiktheoretiker) und mit der vollständigen Absolvierung der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. Danach verleiht die Universität dem Absolventen den akademischen Grad „Magister artium /Magistra artium“ (Abk: Mag.art.).

ZULASSUNGSPRÜFUNG

Die Zulassungsprüfung dient dem Nachweis der Begabung für die Studienrichtung, der Beherrschung der allgemeinen Musiklehre und eines Instrumentes. Die Kandidaten haben ihre Kompositionen oder schriftlichen Arbeiten spätestens zwei Wochen vor der Zulassungsprüfung vorzulegen. Andernfalls können die Kandidaten bei der Zulassungsprüfung nicht berücksichtigt werden.

 

Die Zulassungsprüfung besteht aus folgenden Teilen:

Teil A:

1)     schriftlich:

·     Gehörtest (Intervalle, Akkorde und Kadenz, ein- und zweistimmige Diktate, rhythmisches Diktat, Fehler erkennen, Klangfarben und Stilrichtungen zuordnen)

·     Theorietest (Tonsatz, Partiturkunde, Formenlehre und Repertoirekunde)

·     Kreative Klausur (freie Gestaltung eines vorgegebenen Materials)

2)     praktisch:

·     Blattsingen (mit und ohne Klavierbegleitung, tonal oder/und atonal)

·     Klavier im Schwierigkeitsgrad einer Fuge aus dem „Wohltemperierten Klavier“ von Bach bzw. einer mittelschweren Sonate von Beethoven.

·     Falls Klavier nicht das Hauptinstrument des Kandidaten ist, kann zusätzlich noch ein Stück auf einem anderen Instrument vorgetragen werden.

Das erfolgreiche Bestehen dieses Prüfungsteiles ist Voraussetzung für die Zulassung zum letzten Prüfungsabschnitt.

Teil B:

      Vorlage von Werken oder theoretischen Arbeiten

      Gespräch mit dem Kandidat über allgemeine Musikkultur, Motivation und Repertoirekunde (speziell des 20. und 21. Jh.)

Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.

Das Diplomstudium Komposition und Musiktheorie umfasst 10 Semester und insgesamt 165 Semesterstunden. Davon sind 17 Semesterstunden Freie Wahlfächer.

Das Diplomstudium Komposition und Musiktheorie – Studienzweig Komposition umfasst 165 Semesterstunden. Davon sind 17 Semesterstunden Freie Wahlfächer.

Das Diplomstudium Komposition und Musiktheorie – Studienzweig Elektroakustische Komposition umfasst 176 Semesterstunden. Davon sind 18 Semesterstunden Freie Wahlfächer.

Das Diplomstudium Komposition und Musiktheorie – Studienzweig Medienkomposition und Angewandte Musik umfasst 176 Semesterstunden. Davon sind 18 Semesterstunden Freie Wahlfächer.

Das Diplomstudium Komposition und Musiktheorie – Studienzweig Musiktheorie umfasst 176 Semesterstunden. Davon sind 18 Semesterstunden Freie Wahlfächer.

Es wird empfohlen, im ersten Studienabschnitt 8 Semesterstunden Freie Wahlfächer und im zweiten Studienabschnitt 10 Semesterstunden Freie Wahlfächer zu absolvieren.

 

ERSTER STUDIENABSCHNITT

Die Studieneingangsphase umfasst die ersten zwei S emester und enthält 34 Semesterstunden Pflichtfächer.

Der Studienplan ist wie folgt gegliedert:

Semester 1 2 3 4
ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER     ECTS   ECTS   ECTS   ECTS
Historische Satztechniken 1-4 VE7 3 6 3 6 3 6 3 6
Grundlagen selbständigen komposito-rischen / musiktheoretischen Arbeitens 1-4 SI 2 5 2 5 2 5 2 5
Analyse 1-4 VS 2 3,5 2 3,5 2 4 2 4
 
PFLICHTFÄCHER                  
Klavier 1-4 KE 1 2,5 1 2,5 1 2,5 1 2,5
Streich- oder Blasinstrument 1-4 KE 1 2,5 1 2,5 1 2,5 1 2,5
Stimmbildung 1,2 KE 1 1,5 1 1,5        
Chor 1,2 EU         2 1 2 1
Gehörbildung für Dirigenten, Komponisten und Musiktheoretiker 1-4 UE 1 2 1 2 1 2 1 2
Musikgeschichte 1 VO 2 1,5            
Musikgeschichte 2 KO     2 1,5        
Musikgeschichte 3,4 VU         2 1,5 2 1,5
Einführung in die elektronische Musik 1,2 VO         2 1,5 2 1,5
Instrumentenkunde 1,2 VO 2 1,5 2 1,5        
Einführung in die Akustik 1,2 VO 2 1 2 1        
Praktikum Elektronische Musik 1,2 EI         2 1 2 1
 
FREIE WAHLFÄCHER   2 3 2 3 2 3 2 3
 
Summe Pflichtfächer   17 27 17 27 18 27 18 27
TOTAL   19 30 19 30 20 30 20 30

NACHWEIS VON VORKENNTNISSEN

Folgende Lehrveranstaltungen sind semesterweise aufbauend konzipiert. Die notwendigen Vorkennt-

nisse sind durch Zeugnisse zu belegen.

Lehrveranstaltungen, die Lehrveranstaltungen, die

Vorkenntnisse voraussetzen: Vorkenntnisse vermitteln:

Gehörbildung 2 Gehörbildung 1

Gehörbildung 3 Gehörbildung 2

Gehörbildung 4 Gehörbildung 3

Instrumentenkunde 2 Instrumentenkunde 1

Einführung in die Akustik 2 Einführung in die Akustik 1

 

ERSTE DIPLOMPRÜFUNG

Die erste Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen in sämtlichen Pflichtfächern des ersten Studienabschnittes und der kommissionellen ersten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen ersten Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des ersten Studienabschnitts.

Prüfungsgegenstände der kommissionellen ersten Diplomprüfung sind:

1. Historische Satztechniken:

Schriftlich:

 Vierstimmige Motette im Stil des 16. Jahrhunderts oder dreistimmige Barockfuge über ein gegebenes Thema.

      Harmonisierung einer gegebenen Choralmelodie im vierstimmigen Satz des 17./ 18.

    Jahrhunderts.

Mündlich:

      Modulation am Klavier

      Generalbass

2. Analyse:

Schriftlich:

 Analyse eines kammermusikalischen Werkes der Wiener Klassik oder Frühromantik (z. B. Mozart, Haydn, Beethoven oder Schubert)

Mündlich:

 Analyse eines Werkes einer anderen Zeitepoche nach einer etwa 1stündigen Vorbereitungszeit. Dem Kandidat werden zur Auswahl drei Stücke aus verschiedenen Stilrichtungen vorgegeben.

 

3. Grundlagen selbständigen kompositorischen/musiktheoretischen Arbeitens:

      Vorlage von mindestens zwei kompositorischen Arbeiten

      Gespräch über die vorgelegten Arbeiten

und/oder:

      Vorlage von mindestens zwei musiktheoretischen Arbeiten.

      Gespräch über die vorgelegten Arbeiten

 

ZWEITER STUDIENABSCHNITT - STUDIENZWEIG KOMPOSITION

Der Studienzweig Komposition besteht aus 78 Semesterstunden Pflichtfächern.

Der Studienplan ist wie folgt gegliedert:

Semester 5 6 7 8 9 10
ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER     ECTS   ECTS   ECTS   ECTS   ECTS   ECTS
Komposition 1-6 VE8 3 6,5 3 6,5 3 9,5 3 9,5 3 16 3 16
Praktische Instrumentation 1-4 VE 2 2,5 2 2,5 2 3 2 3        
 
PFLICHTFÄCHER                          
Klavier 5-8 KE 1 2 1 2 1 2 1 2        
Streich- oder Blasinstrument 5,6 KE 1 2 1 2                
Partiturspiel 1-4 KE 1 2 1 2 1 2 1 2        
Dirigieren 1-4 VU 2 2 2 2 2 2 2 2        
Gehörbildung für Dirigenten, Komponisten und

Musiktheoretiker 5,6

UE 1 1,5 1 1,5                
Gehörbildung für Dirigenten, Komponisten und Musiktheore-tiker (Höranalyse) 7,8 UE         1 1,5 1 1,5        
Historische Satztechniken 5,6 VE 2 2,5 2 2,5                
Neue Musik seit 1950 1,2 VO 2 1,5 2 1,5                
Analyse 5,6 VS 2 2,5 2 2,5                
Proben- und Aufführungs-praktikum 1-6 SP 2 2 2 2 2 3 2 3 2 5 2 5,5
Improvisation 1,2 UE         2 2,5 2 2,5        
Schlagzeugpraktikum 1,2 UE         1 1,5 1 1,5        
 
FREIE WAHLFÄCHER   2 3 2 3 2 3 2 3 1 1,5    
DIPLOMARBEIT
                    8   8
 
Summe Pflichtfächer   19 27 19 27 15 27 15 27 5 29 5 29,5
TOTAL
  21 30 21 30 17 30 17 30 6 30,5 5 29,5

NACHWEIS VON VORKENNTNISSEN

Folgende Lehrveranstaltungen sind semesterweise aufbauend konzipiert. Die notwendigen Vorkennt-

nisse sind durch Zeugnisse zu belegen.

Lehrveranstaltungen, die Lehrveranstaltungen, die

Vorkenntnisse voraussetzen: Vorkenntnisse vermitteln:

Gehörbildung 6 Gehörbildung 5

Gehörbildung 7 (Höranalyse) Gehörbildung 6

Gehörbildung 8 (Höranalyse) Gehörbildung 7 (Höranalyse)

Analyse 6 Analyse 5

 

FREIE WAHLFÄCHER

Zur Vertiefung und Erweiterung der Studien sind für den Studienzweig Komposition insgesamt 17 Semesterstunden aus Wahlfächern durch Prüfungen (erfolgreiche Teilnahme) zu belegen. Die freien Wahlfächer werden mit 1,5 ECTS-Punkten pro Semesterstunde bewertet (insgesamt 25,5 ECTS-Punkten, davon 12 im ersten Studienabschnitt).

Es wird den Studenten empfohlen, die Wahlfächer zum Aufbau eines Schwerpunkts zu nutzen.

Folgende Lehrveranstaltungen werden für den Studienzweig Komposition besonderes empfohlen:

Analyse 7,8 (VS) je 2.0 SSt

Einführung in die Stimmführungsanalyse 1,2 (VO) je 2.0 SSt

Harmonikale Grundlagenforschung 1,2 (VO) je 2.0 SSt

Instrumentale Spieltechniken im Bereich Neuer Musik 1,2 (VU) je 1.0 SSt

Methoden der Forschung im Bereich der Elektroakustik

und der experimentellen Musik 1,2 (SI) je 4.0 SSt

Methoden der Notation in der Gegenwart 1,2 (VS) je 2.0 SSt

Methodik der wissenschaftlichen Arbeit (PS) 2.0 SSt

Musikalische Analyse nach Schenker I 1,2 (KG) je 2.0 SSt

Musikalische Analyse nach Schenker II 1,2 (KG) je 3.0 SSt

Musikgeschichte – ausgewählte Kapitel (SE) je 2.0 SSt

Praktische Instrumentation 5,6 (VE) je 2.0 SSt

Rechtskunde für Musiker 1,2 (VO) je 1.0 SSt

Repertoire Elektroakustischer und Computermusik 1-4 (VS) je 1.0 SSt

Volksmusikanalyse 1,2 (VO) je 1.0 SSt

Lehrveranstaltungen, die vom Wissenschaftszentrum Arnold Schönberg über die Wiener Schule angeboten werden

Es ist prinzipiell möglich, auch Lehrveranstaltungen in anderen Studienrichtungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, an der Universität Wien oder an der Universität für angewandte Kunst Wien als Wahlfach zu belegen.

KÜNSTLERISCHE DIPLOMARBEIT

Im Studienzweig Komposition ist eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen, die neben einem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch einen schriftlichen Teil zu umfassen hat. Das Thema der künstlerischen Diplomarbeit ist den im Studienplan festgelegten zentralen künstlerischen Fächern zu entnehmen. Anstelle der künstlerischen Diplomarbeit kann eine Diplomarbeit aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Fächer verfasst werden. Die Diplomarbeit wird mit 16 ECTS-Punkten bewertet.

ZWEITE DIPLOMPRÜFUNG KOMPOSITION

Die zweite Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen in sämtlichen Pflichtfächern des zweiten Studienabschnittes und der kommissionellen zweiten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnittes für den Studienzweig Komposition.

Der ordentliche Studierende hat dem Diplomprüfungssenat 6 Werke, - je ein Werk aus den nachstehenden Sparten – vorzulegen:

1.     Musik für Tasteninstrumente

2.     Kammermusik

3.     Vokalmusik

4.     Musik für großes Orchester (chorisch besetzte Streicher und mindestens 18 weitere Instrumentalisten) mit oder ohne Solisten und/oder Chor

5.     Zwei Werke freier Wahl

Die zweite Diplomprüfung besteht aus folgenden Teilen:

1. Interne Diplomprüfung:

 Vorlage der künstlerischen Diplomarbeit. Diese Diplomarbeit ist ein Monat vor dem ersten Prüfungsteil vorzulegen.

 Analytischer Vortrag (ca. 20 Minuten) über ein aktuelles Kompositionsthema. Anschließend werden Fragen an den Kandidaten gestellt. Das Vortragsthema darf nicht mit dem Thema der schriftlichen Arbeit identisch sein.

      Selbstporträt als Komponist (ca. 30 Minuten) und Gespräch mit der Prüfungskommission.

Die Kompositionen, die schriftliche Arbeit sowie das Vortragsthema müssen mindestens ein Monat vor dem ersten Teil der Diplomprüfung vorgelegt werden.

2. Öffentliche Diplomprüfung:

Ein öffentliches Abschlusskonzert mit Aufführungen eines oder mehrerer Werke des Kandidaten.

 

ZWEITER STUDIENABSCHNITT - STUDIENZWEIG ELEKTROAKUSTISCHE KOMPOSITION

Der Studienzweig Elektroakustische Komposition besteht aus 88 Semesterstunden Pflichtfächern.

Der Studienplan ist wie folgt gegliedert:

Semester 5 6 7 8 9 10
ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER   ECTS   ECTS   ECTS   ECTS   ECTS   ECTS
Elektroakustische Komposition 1-6 VE9 3 8 3 8 3 9 3 9 3 9,5 3 9,5
Musik und Computer 1-6 VE 3 3 3 3 2 3 2 3 2 3 2 3
 
PFLICHTFÄCHER                          
Produktionsanalye 1,2 SU 1 1,5 1 1,5                
Neue Musik seit 1950 1,2 VO 2 1,5 2 1,5                
Musiktheorie der elektro-akustischen Musik 1-4 VO 2 2 2 2 2 2 2 2        
Praktische

Instrumentation 1,2

VE 2 2,5 2 2,5                
Analyse 5,6 VS 2 2,5 2 2,5                
Hörspiel und Radiokunst 1,2 SU         2 2,5 2 2,5        
Multimedia 1,2 SU                 2 2 2 2
Live Elektronik 1,2 SU         2 2 2 2        
Live Elektronik (Improvisation) 3,4 UE                 2 2 2 2
Technik der elektroakustische Musik 1-4 VS 2 2 2 2 2 2 2 2        
Proben- und Aufführungs-

praktikum 1,2

SP         2 2,5 2 2,5        
Praktikum Studiotechnik 1-6 EK 1 4 1 4 1 4 1 4 1 4 1 4
 
FREIE WAHLFÄCHER
  2 3 2 3 2 3 2 3 2 3    
DIPLOMARBEIT
                    8   8
 
Summe Pflichtfächer   18 27 18 27 16 27 16 27 10 27 10 27
TOTAL
  20 30 20 30 18 30 18 30 12 31,5 10 28,5

NACHWEIS VON VORKENNTNISSEN

Folgende Lehrveranstaltungen sind semesterweise aufbauend konzipiert. Die notwendigen Vorkenntnisse sind durch Zeugnisse zu belegen.

Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse

voraussetzen: vermitteln:

Technik der elektroakustischen Musik 2 Technik der elektroakustischen Musik 1

Technik der elektroakustischen Musik 3 Technik der elektroakustischen Musik 2

Technik der elektroakustischen Musik 4 Technik der elektroakustischen Musik 3

Live Elektronik 2 Live Elektronik 1

Live Elektronik 3 Live Elektronik 2

Live Elektronik 4 Live Elektronik 3

Analyse 6 Analyse 5

Produktionsanlayse 2 Produktionsanalyse 1

Musiktheorie der elektronischen Musik 2 Musiktheorie der elektronischen Musik 1

Musiktheorie der elektronischen Musik 3 Musiktheorie der elektronischen Musik 2

Musiktheorie der elektronischen Musik 4 Musiktheorie der elektronischen Musik 3

FREIE WAHLFÄCHER

Zur Vertiefung und Erweiterung der Studien sind für den Studienzweig Elektroakustische Komposition insgesamt 18 Semesterstunden aus Wahlfächern durch Prüfungen (erfolgreiche Teilnahme) zu belegen. Die Freien Wahlfächer werden mit 1,5 ECTS-Punkten pro Semesterstunde bewertet (insgesamt 27 ECTS-Punkte, davon 12 im ersten Studienabschnitt).

Es wird den Studenten empfohlen, die Wahlfächer zum Aufbau eines Schwerpunkts zu nutzen.

Folgende Lehrveranstaltungen werden für den Studienzweig Elektroakustische Komposition besonderes empfohlen:

    Akustik 3-6 (VS) je 2.0 SSt

    Analyse 7,8 (VS) je 2.0 SSt

    Historische Satztechniken 5,6 (VE) je 2.0 SSt

    Methoden der Forschung im Bereich der Elektroakustik und der

    experimentellen Musik 1,2 (SI) je 4.0 SSt.

    Methoden der Notation in der Gegenwart 1,2 (VS) je 2.0 SSt

    Methodik der wissenschaftlichen Arbeit (PS) 2.0 SSt

    Musikgeschichte - ausgewählte Kapitel (SE) 2.0 SSt

    Rechtskunde für Musiker 1,2 (VO) je 1.0 SSt

    Repertoire Elektroakustischer und Computermusik 1-4 (VS) je 1.0 SSt.

Es ist prinzipiell möglich, auch Lehrveranstaltungen in anderen Studienrichtungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, an der Universität Wien oder an der Universität für angewandte Kunst Wien als Wahlfach zu belegen.

KÜNSTLERISCHE DIPLOMARBEIT

Im Studienzweig Elektroakustische Komposition ist eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen, die neben einem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch einen schriftlichen Teil zu umfassen hat. Das Thema der künstlerischen Diplomarbeit ist den im Studienplan festgelegten zentralen künstlerischen Fächern zu entnehmen. Anstelle der künstlerischen Diplomarbeit kann eine Diplomarbeit aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Fächer verfasst werden. Die Diplomarbeit wird mit 16 ECTS-Punkten bewertet.

ZWEITE DIPLOMPRÜFUNG ELEKTROAKUSTISCHE KOMPOSITION

Die zweite Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen in sämtlichen Pflichtfächern des zweiten Studienabschnittes und der kommissionellen zweiten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts für den Studienzweig Elektroakustische Komposition.

Der ordentliche Studierende hat dem Diplomprüfungssenat 6 Werke, - je ein Werk aus den nachstehenden Sparten – vorzulegen:

1.     Werk für Ensemble und Elektronik

2.     Radiophone Komposition (Hörspiel oder Radiokunst)

3.     Multimediakomposition oder Klanginstallation

4.     Elektroakustisches Werk größerer Komplexität und Zeitdimension mit mindestens 12 Klangspuren und detailliertem Beschallungskonzept.

5.     Werk aus dem Gebiet der Vokal- oder Instrumental-Musik

6.     Werk, das den schöpferischen Umgang mit Computersystemen demonstriert.

Alle Arbeiten sind ausführlich zu dokumentieren: durch technische Unterlagen, Entstehungs-geschichte, Realisierungsskizzen und/oder Hörpartitur bzw. bei Werken mit Instrumenten oder Stimmen durch die Realisierungspartitur sowie durch Beschallungskonzepte und/oder Klangregieanweisungen für die Aufführung.

Die 2. Diplomprüfung besteht aus folgenden Teilen:

1)     Interne Diplomprüfung:

 Vorlage der künstlerischen Diplomarbeit. Diese Diplomarbeit ist ein Monat vor dem ersten Prüfungsteil vorzulegen.

 Analytischer Vortrag (ca. 20 Minuten) über ein aktuelles Kompositionsthema. Anschließend werden Fragen an den Kandidaten gestellt. Das Vortragsthema darf nicht mit dem Thema der schriftlichen Arbeit identisch sein.

      Selbstporträt als Komponist (ca. 30 Minuten) und Gespräch mit der Prüfungskommission.

Die Kompositionen, die schriftliche Arbeit sowie das Vortragsthema müssen mindestens ein Monat vor dem ersten Teil der Diplomprüfung vorgelegt werden. Bei medialen Arbeiten kann zusätzlich die Herausgabe auf Ton- bzw. Bild- und Tonträger treten.

2)     Öffentliche Diplomprüfung:

      Ein öffentliches Abschlusskonzert mit adäquater klanglicher Realisierung eines oder mehrerer

    Werke des Kandidaten.

 

ZWEITER STUDIENABSCHNITT - STUDIENZWEIG MEDIENKOMPOSITION UND ANGEWANDTE MUSIK

Der Studienzweig Medienkomposition und Angewandte Musik besteht aus 88 Semesterstunden Pflichtfächern. Der Studienplan ist wie folgt gegliedert:

Semester 5 6 7 8 9 10
ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER     ECTS   ECTS   ECTS   ECTS   ECTS   ECTS
Medienkomposition und Angewandte Musik 1-6 VE10 3 9 3 9 3 10 3 10 3 10 3 10
Jazztheorie und

Arrangement 1-6

VE 2 3 2 3 2 4 2 4 2 4,5 2 4,5
 
PFLICHTFÄCHER                          
Keyboards 1-6 KE 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2
Jazz-Gehörbildung 1-4 UE 1 1,5 1 1,5 1 1,5 1 1,5        
Neue Musik seit 1950 1,2 VO 2 1,5 2 1,5                
Ästhetik und Geschichte Angewandter- und Medien-Musik 1,2 VO 2 1,5 2 1,5                
Praktische Instrumentation 1,2 VE 2 2,5 2 2,5                
Analyse 5,6 VS 2 2,5 2 2,5                
Regiekonzepte von Theater und Multimedia 1,2 VS 2 1,5 2 1,5                
Filmanalyse 1,2 VS         2 2,5 2 2,5        
Hörspiel und Radiokunst 1,2 SU         2 2,5 2 2,5        
Multimedia 1,2 SU                 2 2 2 2
Studiotechnik für Medienkomposition 1- 6 SU 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
Proben- und Aufführungs-

praktikum 1,2

SP         2 2,5 2 2,5        
 
FREIE WAHLFÄCHER
  2 3 2 3 2 3 2 3 2 3    
DIPLOMARBEIT
                    8   8
 
Summe Pflichtfächer   19 27 19 27 15 27 15 27 10 28,5 10 28,5
TOTAL
  21 30 21 30 17 30 17 30 12 31,5 10 28,5

NACHWEIS VON VORKENNTNISSEN

Folgende Lehrveranstaltungen sind semesterweise aufbauend konzipiert. Die notwendigen Vorkenntnisse sind durch Zeugnisse zu belegen.

Lehrveranstaltungen, die Lehrveranstaltungen, die

Vorkenntnisse voraussetzen: Vorkenntnisse vermitteln:

Jazz-Gehörbildung 2 Jazz-Gehörbildung 1

Jazz-Gehörbildung 3 Jazz-Gehörbildung 2

Jazz-Gehörbildung 4 Jazz-Gehörbildung 3

Analyse 6 Analyse 5

Praktische Instrumentation 2 Praktische Instrumentation 1

 

FREIE WAHLFÄCHER

Zur Vertiefung und Erweiterung der Studien sind für den Studienzweig Medienkomposition und angewandte Musik insgesamt 18 Semesterstunden aus Wahlfächern durch Prüfungen (erfolgreiche Teilnahme) zu belegen. Die Freien Wahlfächer werden mit 1,5 ECTS-Punkten pro Semesterstunde bewertet (insgesamt 27 ECTS-Punkten, davon 12 im ersten Studienabschnitt).

Es wird den Studenten empfohlen, die Wahlfächer zum Aufbau eines Schwerpunktes zu nutzen.

Folgende Lehrveranstaltungen werden für den Studienzweig Medienkomposition und Angewandte Musik besonderes empfohlen:

Analyse 7,8 (VS) je 2.0 SSt

Dirigieren 1-4 (VU) je 2.0 SSt

Filmgeschichte 1,2 (VO) je 2.0 SSt

Filmgeschichte 3 (VO) 1.0 SSt

Filmgeschichte 4 (Dokumentarfilm) (VO) 2.0 SSt

Geschichte des synthetischen Films (VO) 1.0 SSt

Historische Satztechniken 5,6 (VE) je 2.0 SSt

    Methoden der Forschung im Bereich der Elektroakustik und der

    experimentellen Musik 1,2 (SI) je 4.0 SSt.

Methodik der wissenschaftlichen Arbeit (PS) 2.0 SSt

Musikgeschichte - ausgewählte Kapitel (SE) 2.0 SSt

Praktische Instrumentation 3,4 (VE) je 2.0 SSt

Rechtskunde für Musiker 1,2 (VO) je 1.0 SSt

Repertoire Elektroakustischer und Computermusik 1-4 (VS) je 1.0 SSt.

Theorie des Schnittes und Elektronische Medien 1,2 (VO) je 2.0 SSt

Es ist prinzipiell möglich, auch Lehrveranstaltungen in anderen Studienrichtungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, an der Universität Wien oder an der Universität für angewandte Kunst Wien als Wahlfach zu belegen.

KÜNSTLERISCHE DIPLOMARBEIT

In dem Studienzweig Medienkomposition und Angewandte Musik ist eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen, die neben einem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch einen schriftlichen Teil zu umfassen hat. Das Thema der künstlerischen Diplomarbeit ist den im Studienplan festgelegten zentralen künstlerischen Fächern zu entnehmen. Anstelle der künstlerischen Diplomarbeit kann eine Diplomarbeit aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Fächer verfasst werden. Die Diplomarbeit wird mit 16 ECTS-Punkten bewertet.

ZWEITE DIPLOMPRÜFUNG MEDIENKOMPOSITION UND ANGEWANDTE MUSIK

Die zweite Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen in sämtlichen Pflichtfächern des zweiten Studienabschnittes und der kommissionellen zweiten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts für den Studienzweig Medienkomposition und Angewandte Musik.

Der ordentliche Studierende hat dem Diplomprüfungssenat 6 Werke, - je ein Werk aus den nachstehenden Sparten – vorzulegen:

1.     Komposition für einen Film oder die Folge einer TV-Serie

2.     Komposition für ein Theaterstück, Musiktheater oder eine Multimedia-Produktion.

3.     Komposition von 4 Werbespots (2 instrumental, 2 vokal) oder ein 4-teiliges Sound-Design (Rundfunk oder TV) bestehend aus Haupt- und Programm-Signation, Hintergrundmusik, Klangbrücken oder Jingles

4.     Komposition für Big Band

5.     Werk Kammermusik

6.     Werk für großes Orchester

    oder Orchester mit Solo-Instrument(en) oder Gesang

    oder Orchester mit Chor (mit oder ohne Solisten)

Von den Kompositionen 1-3 soll zumindest eine Produktion elektroakustisch realisiert sein.

Die 2. Diplomprüfung besteht aus folgenden Teilen:

1)     Interne Diplomprüfung:

·     Vorlage der künstlerischen Diplomarbeit. Diese Diplomarbeit ist ein Monat vor dem ersten Prüfungsteil vorzulegen.

·     Analytischer Vortrag (ca. 20 Minuten) über aktuelle Kompositionsthemen mit besonderer Berücksichtigung der Musik in den Medien. Anschließend werden Fragen an den Kandidaten gestellt. Das Vortragsthema darf nicht mit dem Thema der schriftlichen Arbeit identisch sein.

·     Selbstporträt als Komponist (ca. 30 Minuten) und Gespräch mit der Prüfungskommission.

2)     Öffentliche Diplomprüfung:

·     Ein öffentliches Abschlusskonzert mit adäquater klanglicher Realisi erung eines oder mehrerer Werke des Kandidaten.

 

ZWEITER STUDIENABSCHNITT - STUDIENZWEIG MUSIKTHEORIE

Der Studienzweig Musiktheorie besteht aus 88 Semesterstunden Pflichtfächern.

Der Studienplan ist wie folgt gegliedert:

Semester 5 6 7 8 9 10
ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER     ECTS   ECTS   ECTS   ECTS   ECTS   ECTS
Musiktheorie 1-6 VE11 3 6 3 6 3 6 3 6 3 6 3 6
Analyse 5-10 VS 2 4 2 4 2 4 2 4 2 4 2 4
 
PFLICHTFÄCHER                          
Klavier 5-8 KE 1 2,5 1 2,5 1 2,5 1 2,5        
Streich- oder

Blasinstrument 5,6

KE 1 2 1 2                
Partiturspiel 1-4 KE 1 2 1 2 1 2 1 2        
Gehörbildung für Dirigenten, Komponisten und

Musiktheoretiker 5,6

UE 1 1,5 1 1,5                
Gehörbildung für Dirigenten, Komponisten und Musiktheo-retiker (Höranalyse) 7,8 UE         1 1,5 1 1,5        
Neue Musik seit 1950 1,2 VO         2 1,5 2 1,5        
Ästhetik und Geschichte Angewandter- und Medien-Musik 1,2 VO 2 1,5 2 1,5                
Stilgeschichte der Instrumentation 1-4 VS         2 2,5 2 2,5 2 2,5 2 2,5
Notationskunde (Mensural-

notation) 1

VO 2 2                    
Notationskunde (Tabulaturen)2 VO     2 2                
Editionstechnik (Computernotensatz) 1,2 VU         2 2 2 2        
Einführung in die Historische Musikpraxis VO                 2 2    
Methodik der wissenschaft-

lichen Arbeit

PS 2 2                    
Musikwissenschaftliches Proseminar 1,2 PS         2 2 2 2        
Geschichte der

Musiktheorie 1-4

VS 2 1,5 2 1,5 2 1,5 2 1,5        
Jazztheorie und

Arrangement 1,2

VE 2 2 2 2                
Externes Praktikum für Musiktheoretiker PR   1   1   1,5   1,5   3   3
 
FREIE WAHLFÄCHER
  2 3 2 3 2 3 2 3 2 3    
DIPLOMARBEIT
                    6   6
SCHRIFTLICHE ARBEIT
                    6   6
 
Summe Pflichtfächer   19 28 17 26 18 27 18 27 9 29,5 7 27,5
TOTAL
  21 31 19 29 20 30 20 30 11 32,5 7 27,5

 

NACHWEIS VON VORKENNTNISSEN

Folgende Lehrveranstaltungen sind semesterweise aufbauend konzipiert. Die notwendigen Vorkenntnisse sind durch Zeugnisse zu belegen.

Lehrveranstaltungen, die Lehrveranstaltungen, die

Vorkenntnisse voraussetzen: Vorkenntnisse vermitteln:

Gehörbildung 6 Gehörbildung 5

Gehörbildung 7 (Höranalyse) Gehörbildung 6

Gehörbildung 8 (Höranalyse) Gehörbildung 7 (Höranalyse)

Geschichte der Musiktheorie 2 Geschichte der Musiktheorie 1

Geschichte der Musiktheorie 3 Geschichte der Musiktheorie 2

Geschichte der Musiktheorie 4 Geschichte der Musiktheorie 3

Stilgeschichte der Instrumentation 2 Stilgeschichte der Instrumentation 1

Stilgeschichte der Instrumentation 3 Stilgeschichte der Instrumentation 2

Stilgeschichte der Instrumentation 4 Stilgeschichte der Instrumentation 3

Editionstechnik 2 Editionstechnik 1

Jazztheorie und Arrangement 2 Jazztheorie und Arrangement 1

FREIE WAHLFÄCHER

Zur Vertiefung und Erweiterung der Studien sind für den Studienzweig Musiktheorie insgesamt 18 Semesterstunden aus Wahlfächern durch Prüfungen (erfolgreiche Teilnahme) zu belegen. Die Freien Wahlfächer werden mit 1,5 ECTS-Punkten pro Semesterstunde bewertet (insgesamt 27 ECTS-Punkte, davon 12 im ersten Studienabschnitt).

Es wird den Studenten empfohlen, anhand der Wahlfächer einen Schwerpunkt in einem der folgenden wichtigen Gebiete der Musiktheorie aufzubauen:

·     das Zusammenwirken von Musiktheorie und instrumentaler/vokaler Aufführungspraxis

·     Musiktheorie und andere Wissenschaften

·     Musik und andere Künste

·     Aspekte der späteren Berufsausübung (editoral, pädagogisch etc.)

·     systematische und historische Aspekte der Musiktheorie als Teilgebiet der Musikwissenschaft

·     außereuropäische Musik, Volksmusik, so genannte "U-Musik"

Folgende Lehrveranstaltungen werden für den Studienzweig Musiktheorie besonderes empfohlen:

Einführung in die Stimmführungsanalyse 1,2 (VO) je 2.0 SSt

Geschichte der Musiktheorie 5,6 (VS) je 2.0 SSt

Harmonikale Grundlagenforschung 1,2 (VO) je 2.0 SSt

Instrumentale Spieltechniken im Bereich Neuer Musik 1,2 (VU) je 1.0 SSt

Kommunikations- und Verhaltenstraining 1,2 (AG) je 1.0 SSt

    Methoden der Forschung im Bereich der Elektroakustik und der

experimentellen Musik 1,2 (SI) je 4.0 SSt.

Methoden der Notation in der Gegenwart 1,2 (VS) je 2.0 SSt

Musikalische Analyse nach Schenker I 1,2 (KG) je 2.0 SSt

Musikalische Analyse nach Schenker II 1,2 (KG) je 3.0 SSt

Musikgeschichte - ausgewählte Kapitel (SE) 2.0 SSt

Rechtskunde für Musiker 1,2 (VO) je 1.0 SSt

Repertoire Elektroakustischer und Computermusik 1-4 (VS) je 1.0 SSt.

Sprecherziehung 1-4 (EI) je 1.0 SSt

    Vergleichende Kunstbetrachtung 1-4 (VS) je 2.0 SSt

Volksmusikanalyse 1,2 (VO) je 1.0 SSt

Lehrveranstaltungen die vom Wissenschaftszentrum Arnold Schönberg über die Wiener Schule angeboten werden.

Es ist prinzipiell möglich, auch Lehrveranstaltungen in anderen Studienrichtungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, an der Universität Wien oder an der Universität für angewandte Kunst Wien als Wahlfach zu belegen.

EXTERNES PRAKTIKUM FÜR MUSIKTHEORETIKER

Während des 2. Studienabschnitts ist ein Externes Praktikum zu absolvieren, das mit insgesamt 11 ECTS-Punkten bewertet wird. Inhalt und Modalität dieses Praktikums sind am Beginn des 5. Semesters mit dem Hauptfachlehrer für Musiktheorie zu definieren. Die Absolvierung ist durch eine schriftliche Bestätigung zu belegen.

KÜNSTLERISCHE DIPLOMARBEIT

Im Studienzweig Musiktheorie ist eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen, die neben einem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch einen schriftlichen Teil zu umfassen hat. Das Thema der künstlerischen Diplomarbeit ist dem im Studienplan festgelegten zentralen künstlerischen Fach Musiktheorie zu entnehmen. Dazu ist eine zweite schriftliche Arbeit im Fach Analyse zu verfassen. Anstelle der künstlerischen Diplomarbeit kann eine Diplomarbeit aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Fächer verfasst werden. Die Diplomarbeit und die schriftliche Arbeit werden mit je 12 ECTS-Punkten bewertet.

ZWEITE DIPLOMPRÜFUNG MUSIKTHEORIE

Die zweite Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen in sämtlichen Pflichtfächern des zweiten Studienabschnittes und der kommissionellen zweiten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts für den Studienzweig Musiktheorie und die Absolvierung des Externen Praktikums für Musiktheoretiker.

Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen:

Vorlage der künstlerischen Diplomarbeit und der zweiten schriftlichen Arbeit (aus den Fächern Musiktheorie und Analyse). Der Prüfungssenat hat die vom Kandidaten mindestens ein Monat vor der Diplomprüfung vorgelegten Arbeiten einer Vorbegutachtung zu unterziehen, deren Ergebnis dem Kandidaten wenigstens drei Tage vor der Prüfung schriftlich zur Kenntnis zu bringen ist.

Ein analytischer Vortrag (ca. 20 Minuten), und Fragen an den Kandidaten. Das Vortragsthema darf nicht mit den Themen der künstlerischen Diplomarbeit und der schriftlichen Arbeit identisch sein.

Gespräch (ca. 30 Minuten) mit der Prüfungskommission über drei verschiedene Gebiete, die mit den Themen der künstlerischen Diplomarbeit und der schriftlichen Arbeit und mit dem Vortragsthema nicht identisch sind. Diese drei Gebiete werden ein Monat vor der Prüfung mit dem Kandidaten vereinbart. Der Kandidat wird aufgefordert, seine Schwerpunkte und Perspektiven im Bereich der Musiktheorie zu erläutern.

 

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

ECTS European Credit Transfer System

EI Einzelunterricht

EK Einzelunterricht und Exkursion

EU Ensembleunterricht

KE Künstlerischer Einzelunterricht

KG künstlerischer Gruppenunterricht

SI Seminar und Einzelunterricht

SP Seminar und Praktikum

SSt Semesterstunde

SU Seminar und Übungen

PR Praktikum

PS Proseminar

UE Übung

VE Vorlesung und Einzelunterricht

VO Vorlesung

VU Vorlesung mit Übung

VS Vorlesung und Seminar

VERZEICHNIS DER FREIEN WAHLÄCHER

Folgende zusätzliche Lehrveranstaltungen werden an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien angeboten:

Einführung in die Stimmführungsanalyse 1,2 (VO) je 2.0 SSt

Geschichte der Musiktheorie 5,6 (VS) je 2.0 SSt

Harmonikale Grundlagenforschung 1,2 (VO) je 2.0 SSt

Methoden der Forschung im Bereich der Elektroakustik

und der experimentellen Musik 1,2 (SI) je 4.0 SSt

Methoden der Notation in der Gegenwart 1,2 (VS) je 2.0 SSt

Methodik der wissenschaftlichen Arbeit (PS) 2.0 SSt

Musikalische Analyse nach Schenker I 1,2 (KG) je 2.0 SSt

Musikalische Analyse nach Schenker II 1,2 (KG) je 3.0 SSt

Praktische Instrumentation 5,6 (VE) je 2.0 SSt

Rechtskunde für Musiker 1,2 (VO) je 1.0 SSt

Repertoire Elektroakustischer und Computermusik 1-4 (VS) je 1.0 SSt

Vergleichende Kunstbetrachtung 1-4 (VS) je 2.0 SSt

Volksmusikanalyse 1,2 (VO) je 1.0 SSt

 

STUDIENPLAN

für das Diplomstudium

Tonmeisterstudium

an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Beschluss der Studienkommission für die Studienrichtung Tonmeisterstudium vom 20. Jänner 2003, nicht untersagt mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Juni 2003, GZ 52.352/14-VII/6/2003.

Auf Grund des § 15 sowie der Bestimmungen der Anlage 1 Z 2a. 21 Universitäts-Studiengesetzes (UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997 i.d.g.F., wird verordnet:

I. ABSCHNITT

QUALIFIKATIONSPROFIL

§ 1. Zum Unterschied von Toningenieur12 und Tontechniker steht bei einem Tonmeister in erster Linie das Kreative und Künstlerische im Vordergrund, er vertritt in der Welt der Technik die Interessen der Musik bzw. Audiokunst. Schließlich gehen über 90% des Musikkonsums durch seine Hände! Er ist einem Interpreten, Arrangeur und Komponisten vergleichbar, seine Instrumente sind Mikrophone, Mischpulte, Lautsprecher, Effektgeräte, Computer etc. Bei der elektroakustischen Realisierung eines Musikwerks hat der Tonmeister eine unverzichtbare Beraterfunktion. Neben der absoluten Beherrschung der technischen Mittel erwartet man von ihm die Fähigkeit zu eigenständigem schöpferischen Gestalten. Dies nicht zuletzt deswegen, weil er häufig gezwungen ist, grenzüberschreitend tätig zu sein (z.B. in den Bereichen Redaktion, Arrangement, Bild- und Lichtgestaltung etc., an kleineren Theatern fungiert der Tonmeister häufig als „Mädchen für alles“.) Darüber hinaus erwartet man von ihm psychologisches Fingerspitzengefühl, da ihm während der Produktionen im Umgang mit Autoren und Interpreten oft eine zentrale Rolle zukommt. Tonmeister sind häufig freiberuflich tätig und haben ein eigenes Studio aufzubauen und zu führen, daher sind entsprechende Kenntnisse aus Betriebswirtschaft und Recht unerlässlich.

Aufgrund des rasanten technologischen Fortschritts expandiert das Tätigkeitsfeld des Tonmeisters ständig, immer neue Berufssparten entstehen und Spezialisten sind gefragt. Ob jedoch neue Technologien zu besseren Ergebnissen führen, hängt von der Mentalität und Sensibilität der Leute ab, die sie benützen. Vielseitigkeit, Kreativität und künstlerische Kompetenz sind daher die entscheidenden Voraussetzungen und Fähigkeiten, die jeden technologischen Wandel überdauern.

Ziel der Ausbildung ist daher die Heranbildung von Tonmeistern, die in allen Sparten des Produk-tionsbereiches schöpferisch zu arbeiten befähigt sind, also nicht bloß die Rolle des Technikers sondern auch die des künstlerischen Leiters einer Produktion übernehmen können.

Berufsbild:

Musik-Tonmeister, Aufnahmeleiter (bzw. Produzent), Klangregisseur, Live-Tonmeister, Theater-Ton-meister, Film-Tonmeister, Sound-Designer, Rundfunk-Tonmeister, Radio-Produzent. Weitere Berufs-möglichkeiten bieten sich in den Bereichen Akustische Forschung (Dokumentationen, Raumakustik, Industrieakustik etc.), Geräte- und Anlagenentwicklung, Pädagogik.

Schließlich kann die Tonmeisterausbildung eine geeignete Ausgangsbasis für andere Berufe darstellen, z.B. Studioleiter, Produktionsleiter im Medien- und Veranstaltungsbereich, Musikredakteur oder Programmgestalter, Dozent für Aus- und Fortbildung, Komponist und Arrangeur, Ensembleleiter bzw. Musiker (besonders im elektroakustischen bzw. Popularmusik-Bereich).

 

II. ABSCHNITT

ZULASSUNGSPRÜFUNG

§ 2. Die Zulassungsprüfung dient dem Nachweis der Begabung bzw. Eignung für das Studium, insbesondere dem Nachweis der musikalischen und technischen Vorkenntnisse und Fertigkeiten und besteht aus folgenden Teilen:

A)     schriftlich:

1. Gehörtests

a) musikalisch (z.B. Intervalle, atonale Tonfolgen, Rhythmen, 1- und 2-stimmige Melodie-Diktate, 4-stimmige Akkorde, Erkennen von Fehlern, Repertoirekenntnis etc.)

b) akustisch/technisch (z.B. Klänge, Geräusche, Reinheit von Stimmungen, akustische Charakteristika von Tonbeispielen, Erkennen von Störfaktoren etc.)

Die erfolgreiche Ablegung der Gehörtests ist Voraussetzung für die Zulassung zum nächsten Prüfungsteil.

2. Schriftliche Tests

a) über die Kenntnis der allgemeinen Musiklehre (Akkorde, allgemeine Stimmführungsregeln, Formen, Instrumenten- und Partiturkunde, Musikgeschichte und Stilkunde u.ä.)

b) schriftlicher Test über die Fachgebiete Mathematik, Akustik, Physik (etwa im Schwierigkeitsgrad der AHS-Oberstufe).

Die erfolgreiche Ablegung der schriftlichen Tests ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung.

B)     mündlich:

1. Musikalischer Teil:

Nachweis von Vorkenntnissen aus einem Instrument oder Gesang durch den Vortrag von zwei Werken mittleren Schwierigkeitsgrades aus verschiedenen Stilepochen. Falls Gesang oder ein anderes Instrument außer einem Tasteninstrument gewählt wird, sind zusätzlich Grundkenntnisse aus Klavier nachzuweisen.

(Falls z.B. Klavier als Instrument gewählt wird, etwa eine dreistimmige Invention von J.S. Bach oder zwei Sätze aus einer Sonate von Mozart oder Beethoven, sowie ein Vortragsstück eigener Wahl. Wird Gesang oder ein anderes Instrument außer ein Tasteninstrument gewählt, so sind am Klavier eine zweistimmige Invention von Bach und ein schneller Satz aus einer Sonatine oder leichten Sonate vorzubereiten). Dazu werden Fragen aus dem Gebiet der allgemeinen Musiklehre und Musik- und Kulturgeschichte (auch Avantgarde, Jazz, Pop, sowie Film, Theater, Sprachkunst etc.) gestellt.

2. Technischer Teil:

Nachweis der Fähigkeit, technische Zusammenhänge zu verstehen, durch Lösen einer ein-fachen praktischen Aufgabe aus dem Bereich der Studiotechnik. (z.B. elementare Handhabung von Studiogeräten - nach bzw. unter Anweisung - etwa beim Abmischen etc.). Dazu werden Fragen aus dem Gebiet der Technik gestellt. (z.B. Grundlagen aus den Bereichen Elektrizitätslehre, Akustik, Studiotechnik)

Darüber hinaus soll im Rahmen der Zulassungsprüfung die persönliche Eignung des Kandidaten für den Tonmeisterberuf überprüft werden. Schließlich ist im Rahmen der Zulassungsprüfung auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.

 

III. ABSCHNITT

AUFBAU DES STUDIUMS

§ 3. (1) Die Studienrichtung Tonmeisterstudium umfasst 249 (bzw. 247 oder 241) Semester-stunden13, davon sind 25 Semesterstunden als freie Wahlfächer gemäß § 13 UniStG zu belegen.

      (2) Die Studieneingangsphase gemäß § 38 UniStG umfasst das erste Semester und beträgt 30 Semesterstunden.

      (3) Das Studium gliedert sich in zwei Abschnitte:

Der erste Studienabschnitt umfasst 112 (bzw. 110 oder 108) Semesterstunden (s.o. Z.1). Er dauert 4 Semester und bietet eine musikalische und technische Grundausbildung und wird mit der ersten Diplomprüfung14 abgeschlossen.

Der zweite Studienabschnitt umfasst 112 (bzw. 108) Semesterstunden (s.o. Z.1). Er dauert sechs Semester und bietet neben einer Vertiefung der Ausbildung eine Spezialisierungsmöglichkeit15.

      a) in Form von Schwerpunkten

Die Schwerpunkte sind Fächerpakete bestehend aus einem Kernfach (Lehrveranstaltung aus dem Fach Produktion) und ergänzenden Fächern.

      b) in Form eines Wahlfachs

Dabei ist ein Kernfach eines nicht gewählten Schwerpunktes als (verpflichtendes)

Wahlfach zu belegen.

Es können nach Maßgabe des Platzangebotes auch mehrere Schwerpunkte oder Wahlfächer belegt werden.

Der zweite Studienabschnitt wird mit der zweiten Diplomprüfung16 abgeschlossen.

Nach bestandener zweiter Diplomprüfung wird von der Universität der Titel „Magister (Magistra) artium“, Abk: Mag.art., verliehen.

§ 4. Zur praktischen Erprobung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten ist den Studierenden gemäß § 9 UniStG als Praxis während des ersten Studienabschnitts ein Werkstattpraktikum und während des zweiten Studienabschnitts ein 3-monatiges Praktikum in fachspezifischen Betrieben vorgeschrieben17.

 

IV. ABSCHNITT

PFLICHTFÄCHER IM ERSTEN STUDIENABSCHNITT

§ 5. Aus den folgenden Pflichtfächern sind zu belegen:

1. Zentrale künstlerische Fächer:

      Semesterstunden ECTS-Punkte

      a) Grundlagen der Komposition 20 24

      b) Tontechnik 24 24

      c) Produktion 8 14

Gemäß § 7 Z. 7 UniStG gilt ab dem zweiten Semester als Voraussetzung für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen aus den zentralen künstlerischen Fächern die positive Beurteilung der vorhergehenden Lehrveranstaltungsprüfungen aus diesen Fächern.

2) Pflichtfächer

      a) Musikalische Fertigkeiten 10 bzw. 12 bzw. 1418 16

      b) Hörtraining 14 12

      c) Theorie und Geschichte der Musik 12 9

      d) Akustik 8 6

      e) Übungen und Praktika 12 8

      (Freie Wahlfächer)  5

      (Werkstattpraktikum)  2

      Summe 108 bzw.110 bzw. 112 120

§ 6. Während des 1. Studienabschnitts ist gemäß § 9 UniStG ein Werkstattpraktikum an der Werkstatt des Instituts für Komposition und Elektroakustik zu absolvieren, das mit 2 ECTS-Punkten bewertet ist. Die Absolvierung ist durch eine schriftliche Bestätigung zu belegen.

LEHRVERANSTALTUNGEN AUS DEN PFLICHTFÄCHERN

§ 7. Als Lehrveranstaltungen, welche die im § 5 angeführten Pflichtfächer erfassen, sind zu be-legen:

1.) Aus dem Fach Grundlagen der Komposition:

      a) Historische Satztechniken 1-4 (Vorlesung und Einzelunterricht)

      je 3 SSt insgesamt 12 Semesterstunden

      je 4 ECTS-Punkte insgesamt 16 ECTS-Punkte

      b) Analyse 1-4 (Vorlesung und Seminar)

      je 2 SSt insgesamt 8 Semesterstunden

      je 2 ECTS-Punkte insgesamt 8 ECTS-Punkte

2.) Aus dem Fach Tontechnik:

      a) Theorie der Tontechnik 1-4 (Vorlesung und Seminar)

      je 2 SSt insgesamt 8 Semesterstunden

      je 2 ECTS-Punkte insgesamt 8 ECTS-Punkte

 

 b) Elektroakustische Gerätekunde 1-4 (Vorlesung und Seminar)

      je 2 SSt insgesamt 8 Semesterstunden

      je 2 ECTS-Punkte insgesamt 8 ECTS-Punkte

      c) Music-Processing 1-4 (Vorlesung und Seminar)

      je 2 SSt insgesamt 8 Semesterstunden

      je 2 ECTS-Punkte insgesamt 8 ECTS-Punkte

3) Aus dem Fach Produktion:

      Studiotechnik 1-4 (Seminar und Exkursion)

      je 2 SSt insgesamt 8 Semesterstunden

      je 3 (Studiotechnik 1,2) bzw. 4 (Studiotechnik 3,4) insgesamt 14 ECTS-Punkte

4) Aus dem Fach Musikalische Fertigkeiten:

      a) Instrument oder Gesang 1-4 (Einzelunterricht)

      je 1 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 3,5 und daher insgesamt 14 ECTS-Punkte (wenn ein Tasteninstrument gewählt ist)

      je 3 (Instrument od. Gesang 1,2) bzw. 2,5 (Instrument od. Gesang 3,4)

      und daher insgesamt 12 ECTS-Punke (wenn Gesang gewählt ist)

      je 2,5 und daher insgesamt 10 ECTS-Punkte (in allen anderen Fällen)

      b) Klavier 1-4 (Künstlerischer Einzelunterricht)19

      je 1 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 1 ECTS-Punkt insgesamt 4 ECTS-Punkte

      c) Stimmbildung 1,2 (Künstlerischer Einzelunterricht)20

      je 1 SSt insgesamt 2 Semesterstunden

      je 0,5 ECTS-Punkte insgesamt 1 ECTS-Punkt

      d) Chor 1,2 (Ensembleunterricht)

      je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 0,5 ECTS-Punkte insgesamt 1 ECTS-Punkt

5) Aus dem Fach Hörtraining:

      a) Gehörbildung 1,2 (Übungen)

      je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 3 ECTS-Punkte

      b) Gehörbildung 3,4 (Übungen)

      je 1 SSt insgesamt 2 Semesterstunden

      je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 3 ECTS-Punkte

      c) Aufnahmeanalyse 1-4 (Seminar und Übungen)

      je 2 SSt insgesamt 8 Semesterstunden

      je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 6 ECTS-Punkte

6) Aus dem Fach Theorie und Geschichte der Musik:

      a) Musikgeschichte 1 (Vorlesung)

      Musikgeschichte 2 (Konversatorium)

      Musikgeschichte 3,4 (Vorlesung und Übungen)

      je 2 SSt insgesamt 8 Semesterstunden

      je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 6 ECTS-Punkte

 

 b) Instrumentenkunde 1,2 (Vorlesung)

      je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 3 ECTS-Punkte

7) Aus dem Fach Akustik:

      Akustik 1-4 (Vorlesung und Seminar)

      je 2 SSt insgesamt 8 Semesterstunden

      je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 6 ECTS-Punkte

8) Aus dem Fach Übungen und Praktika:

      a) Übungen zur Studiotechnik 1,2 (Übungen und Einzelunterricht)

      je 4 SSt insgesamt 8 Semesterstunden

      je 2,5 ECTS-Punkte insgesamt 5 ECTS-Punkte

      b) Übungen zur Studiotechnik 3,4 (Übungen und Einzelunterricht)

      je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 3 ECTS-Punkte

NACHWEIS VON VORKENNTNISSEN

§ 8. Der Besuch der nachstehend angeführten Lehrveranstaltungen setzt die vorherige Ablegung einer Prüfung oder die Vorlage eines Zeugnisses über die erfolgreiche Teilnahme an einer der gleichfalls angeführten Lehrveranstaltungen, die die notwendigen Vorkenntnisse vermitteln, voraus.

Lehrveranstaltungen, Lehrveranstaltungen,

die Vorkenntnisse voraussetzen: die Vorkenntnisse vermitteln:

Gehörbildung 2 Gehörbildung 1

Gehörbildung 3 Gehörbildung 2

Gehörbildung 4 Gehörbildung 3

Aufnahmeanalyse 2 Aufnahmeanalyse 1

Aufnahmeanalyse 3 Aufnahmeanalyse 2

Aufnahmeanalyse 4 Aufnahmeanalyse 3

Übungen zur Studiotechnik 2 Übungen zur Studiotechnik 1

Übungen zur Studiotechnik 3 Übungen zur Studiotechnik 2

Übungen zur Studiotechnik 4 Übungen zur Studiotechnik 3

 

V. ABSCHNITT

PRÜFUNGEN IM ERSTEN STUDIENABSCHNITT

VORPRÜFUNGEN

§ 9. Der Studienerfolg in den Lehrveranstaltungen gemäß § 7 Z. 1b, 2, 3 sowie 5, 6 und 7 ist durch eine mündliche Prüfung nachzuweisen. Wenn die Zahl der Prüfungskandidaten oder die Eigenart des Stoffes es erfordert, hat an die Stelle der mündlichen Prüfung eine schriftliche zu treten. Bei den Lehrveranstaltungen gemäß § 7 Z. 4d ist die Teilnahme auf Grund der Anwesenheit zu bestätigen. Bei den übrigen Lehrveranstaltungen ist der Erfolg der Teilnahme zu beurteilen.

ERSTE DIPLOMPRÜFUNG

§ 10. Die erste Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern des ersten Studienabschnittes und aus der kommissionellen ersten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen ersten Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss aller Lehrveranstaltungen des ersten Studienabschnitts und die Absolvierung des Werkstattpraktikums.

§ 11. Prüfungsgegenstände der 1. Diplomprüfung sind die Fächer „Grundlagen der Komposition“, „Tontechnik“ und „Produktion“.

Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen:

1.Teil: Grundlagen der Komposition

a) schriftliche Klausurarbeit (z.B. 4-stimmiger imitatorischer Vokalsatz im Stil des 16. Jahrhunderts oder Teil einer 3-stimmigen Instrumentalfuge im Stil der Barockzeit, Reduktion einer Orchesterpartitur auf 2 Systeme, Analyse eines kürzeren Werkes)

b) mündliche und praktische Prüfung (z.B. Generalbassspiel, Modulation, Repertoirekunde etc.)

2.Teil: Tontechnik

      a) schriftliche Klausurarbeit (Elektrotechnik, analoge und digitale Audiotechnik)

  b) mündliche Prüfung (Elektrotechnik, analoge und digitale Audiotechnik)

3.Teil: Vorlage von 3 Aufnahmen (davon je eine aus dem Bereichen E-Musik sowie Jazz/Pop) samt zugehöriger Dokumentation.

4.Teil: praktische Demonstration der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten anhand einer künstlerisch-technischen Aufgabe im Studio (z.B. Schnitt, Mischung, Messung etc.) nach entsprechender Vorbereitungszeit.

Im Rahmen der ersten Diplomprüfung soll auch die Eignung des Kandidaten für den von ihm gewünschten Schwerpunkt des zweiten Studienabschnitts überprüft werden.

 

VI. ABSCHNITT

PFLICHT- UND WAHLFÄCHER IM ZWEITEN STUDIENABSCHNITT

§ 12. Im zweiten Studienabschnitt ist ein Schwerpunkt in Form eines Fächerpakets zu wählen.

      Folgende Schwerpunkte stehen zur Wahl:

      AUFNAHMELEITUNG

      KLANGREGIE

      FILM UND VIDEO

      RADIO

§ 13. Aus den folgenden Pflichtfächern sind zu besuchen:

1. Zentrale künstlerische Fächer:

      Semesterstunden ECTS-Punkte

a) Grundlagen der Komposition

      Schwerpunkt Aufnahmeleitung  20 26

      Schwerpunkte Klangregie, Film und Video, Radio 16 22

b) Tontechnik 16 16

c) Produktion 20 41

2. Pflichtfächer:

a) Theorie und Geschichte der Musik 8 8

b) Hörtraining 6 9

c) Musikalische Fertigkeiten

      Schwerpunkt Aufnahmeleitung 12 bzw. 821 12

      Schwerpunkte Klangregie, Film und Video, Radio 4 6

d) Dramaturgie

      Schwerpunkte Aufnahmeleitung, Radio 6 5,5

      Schwerpunkt Klangregie 10 8,5

      Schwerpunkt Film und Video 14 11,5

e) Akustik  4 3

f) Produktionstechnik

      Schwerpunkt Klangregie 8 7

      Schwerpunkte Film und Video, Radio 4 4

g) Kommunikation

      Schwerpunkt Aufnahmeleitung 2 1

      Schwerpunkte Klangregie, Film und Video 2 1

      Schwerpunkt Radio 10 7

h) Betriebskunde 6 3

      (verpflichtendes Wahlfach) (12) (19)

      (Freie Wahlfächer) (10)

      (Praktikum) (14,5)

      (Diplomarbeit) (12)

      Summe: 112 bzw.108 180

 

§ 14. Wahlfächer:

a) Unbeschadet der Bestimmungen über die Freien Wahlfächer gem. § 13 Abs.4 Z 6 UniStG haben die Studierenden ein (verpflichtendes) Wahlfach gemäß § 4 Z 25 UniStG im Ausmaß von 12 Semesterstunden zu belegen, das mit insgesamt 19 ECTS-Punkten bewertet ist.

b) Die Freien Wahlfächer sind im 2. Studienabschnitt mit insgesamt 10 ECTS-Punkten bewertet.

§ 15. Praktikum:

Während des 2. Studienabschnittes ist gemäß § 9 UniStG ein 3-monatiges Praktikum in fachspezifischen Betrieben (Rundfunk, Audiovisuelle Industrie, etc.) zu absolvieren. Dieses ist mit 14,5 ECTS-Punkten bewertet. Die Absolvierung ist durch eine schriftliche Bestätigung zu belegen.

LEHRVERANSTALTUNGEN AUS DEN PFLICHTFÄCHERN

§ 16. Als Lehrveranstaltungen, welche die im § 13 angeführten Pflichtfächer erfassen, sind zu be-legen:

1. Aus dem Fach Grundlagen der Komposition:

a) Historische Satztechniken 5,6 (Seminar)

      je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 2,5 ECTS-Punkte insgesamt 5 ECTS-Punkte

b) Grundlagen von Angewandter Musik und Sound Design 1,2 (Seminar)

      je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 2,5 ECTS-Punkte insgesamt 5 ECTS-Punkte

c) Jazztheorie und Arrangement 1,2 (Vorlesung und Einzelunterricht)

      je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 3 ECTS-Punkte insgesamt 6 ECTS-Punkte

d) Pop Arrangement 1,2 (Seminar und Übungen)

      je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 3 ECTS-Punkte insgesamt 6 ECTS-Punkte

e) Praktische Instrumentation 1,2 (Vorlesung und Einzelunterricht)

      (nur für den Schwerpunkt Aufnahmeleitung)

      je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 2 ECTS-Punkte insgesamt 4 ECTS-Punkte

2. Aus dem Fach Tontechnik:

a) Theorie der Tontechnik 5-8 (Vorlesung und Seminar)

      je 2 SSt insgesamt 8 Semesterstunden

      je 2 ECTS-Punkte insgesamt 8 ECTS-Punkte

b) Elektroakustische Gerätekunde 5,6 (Vorlesung und Seminar)

      je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 2 ECTS-Punkte insgesamt 4 ECTS-Punkte

c) Music-Processing 5,6 (Vorlesung und Seminar)

      je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 2 ECTS-Punkte insgesamt 4 ECTS-Punkte

 

3. Aus dem Fach Produktion:

a) Studioproduktion 1-4 (Seminar und Exkursion)

      je 2 SSt insgesamt 8 Semesterstunden

      je 2,5 (Studioproduktion 1,2) bzw.

      3 (Studioproduktion 3,4) ECTS-Punkte insgesamt 11 ECTS-Punkte

b) Musikaufnahme 1-6 (Praktikum und Einzelunterricht)

      für den Schwerpunkt Aufnahmeleitung

      je 2 SSt insgesamt 12 Semesterstunden

      je 3 (Musikaufnahme 1,2), 4 (Musikaufnahme 3,4) bzw.

      8 (Musikaufnahme 5,6) ECTS-Punkte insgesamt 30 ECTS-Punkte

      oder

c) Beschallung 1-6 (Praktikum und Einzelunterricht)

      für den Schwerpunkt Klangregie

      je 2 SSt insgesamt 12 Semesterstunden

      je 3 (Beschallung 1,2), 4 (Beschallung 3,4), bzw.

      8 (Beschallung 5,6) ECTS-Punkte insgesamt 30 ECTS-Punkte

      oder

d) Filmton 1-6 (Praktikum und Einzelunterricht)

      für den Schwerpunkt Film und Video

      je 2 SSt insgesamt 12 Semesterstunden

      je 3 (Filmton 1,2), 4 (Filmton 3,4), bzw.

      8 (Filmton 5,6) ECTS-Punkte insgesamt 30 ECTS-Punkte

      oder

e) Radioproduktion 1-6 (Praktikum und Einzelunterricht)

      für den Schwerpunkt Radio

      je 2 SSt insgesamt 12 Semesterstunden

      je 3 (Radioproduktion 1,2), 4 (Radioproduktion 3,4) bzw.

      8 (Radioproduktion 5,6) ECTS-Punkte insgesamt 30 ECTS-Punkte

4. Aus dem Fach Theorie und Geschichte der Musik:

a) Analyse 5,6 (Vorlesung und Seminar)

      je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 2 ECTS-Punkte insgesamt 4 ECTS-Punkte

b) Musiktheorie der Elektroakustischen Musik 1,2 (Vorlesung)

      je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 2 ECTS-Punkte insgesamt 4 ECTS-Punkte

5. Aus dem Fach Hörtraining:

a) Gehörbildung 5-8 (Übungen)

      je 1 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 6 ECTS-Punkte

b) Jazz-Gehörbildung 1,2 (Übungen)

      je 1 SSt insgesamt 2 Semesterstunden

      je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 3 ECTS-Punkte

 

6. Aus dem Fach Musikalische Fertigkeiten:

a) Instrument oder Gesang 5-8 (Einzelunterricht)

      (nur für den Schwerpunkt Aufnahmeleitung)

      je 1 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 6 ECTS-Punkte,

      wenn ein Tasteninstrument gewählt ist

      je 1 ECTS-Punkt und daher insgesamt 4 ECTS-Punkte

b) Klavier 5-8 (Künstlerischer Einzelunterricht)22

      (nur für den Schwerpunkt Aufnahmeleitung)

      je 1 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 0,5 ECTS-Punkte insgesamt 2 ECTS-Punkte

c) Partiturspiel 1-4 (Künstlerischer Einzelunterricht)

      (nur für den Schwerpunkt Aufnahmeleitung)

      je 1 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 6 ECTS-Punkte

d) Keyboards 1-4 (Einzelunterricht)

      (für die Schwerpunkte Klangregie, Film und Video, Radio)

      je 1 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 6 ECTS-Punkte

7. Aus dem Fach Dramaturgie:

a) Hörspiel und Radiokunst 1,2 (Seminar und Übungen)

      (für die Schwerpunkte Aufnahmeleitung, Radio)

      je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 3 ECTS-Punkte

b) Regiekonzepte von Theater und Multimedia 1,2 (Vorlesung und Seminar)

      (nur für den Schwerpunkt Klangregie)

      je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 3 ECTS-Punkte

c) Filmanalyse 1,2 (Vorlesung und Seminar)

      (nur für den Schwerpunkt Filmton)

      je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 3 ECTS-Punkte

d) Theorie des Schnittes für Film und Elektronische Medien 1,2 (Vorlesung)

      (nur für den Schwerpunkt Filmton)

      2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 3 ECTS-Punkte

e) Multimedia 1,2 (Seminar und Übungen)

      (für die Schwerpunkte Klangregie, Filmton)

      je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 3 ECTS-Punkte

f) Geräusch und Atmosphäre (Seminar und Übungen)

      2 SSt insgesamt 2 Semesterstunden

      insgesamt 2,5 ECTS-Punkte 

 

8. Aus dem Fach Akustik:

      Akustik 5,6 (Vorlesung und Seminar)

      je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 3 ECTS-Punkte

9. Aus dem Fach Produktionstechnik:

      Live-Elektronik 1,2 (Seminar und Übungen)

      (nur für den Schwerpunkt Klangregie)

      je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 1,5 ECTS-Punkte insgesamt 3 ECTS-Punkte

b) Film-und Videostudiotechnik 1,2 (Übungen und Exkursion)

      (nur für den Schwerpunkt Film und Video)

      je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 2 ECTS-Punkte insgesamt 4 ECTS-Punkte

c) Radio- und Netzwerktechnik 1,2 (Seminar und Exkursion)

      (nur für den Schwerpunkt Radio)

      je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 2 ECTS-Punkte insgesamt 4 ECTS-Punkte

d) Bühnentechnik 1,2 (Vorlesung und Exkursion)

      (nur für den Schwerpunkt Klangregie)

      je 1 SSt insgesamt 2 Semesterstunden

      je 1 ECTS-Punkt insgesamt 2 ECTS-Punkte

e) Beleuchtung 1,2 (Seminar und Exkursion)

      (nur für den Schwerpunkt Klangregie)

      je 1 SSt insgesamt 2 Semesterstunden

      je 1 ECTS-Punkt insgesamt 2 ECTS-Punkte

10. Aus dem Fach Kommunikation:

a) Kommunikations- und Verhaltenstraining 1,2 (Arbeitsgemeinschaft)

      je 1 SSt insgesamt 2 Semesterstunden

      je 0,5 ECTS-Punkte insgesamt 1 ECTS-Punkt

b) Sprecherziehung 1-4 (Einzelunterricht)

      (nur für den Schwerpunkt Radio)

      je 1 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 1 ECTS-Punkt insgesamt 4 ECTS-Punkte

c) Moderation 1,2 (Seminar und Übungen)

      (nur für den Schwerpunkt Radio)

      je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      je 1 ECTS-Punkte insgesamt 2 ECTS-Punkte

11. Aus dem Fach Betriebskunde:

a) Betriebswirtschaft und Marketing 1,2 (Vorlesung)

      je 1 SSt insgesamt 2 Semesterstunden

      je 0,5 ECTS-Punkte insgesamt 1 ECTS-Punkt

b) Sicherheit und Ergonomie 1,2 (Vorlesung)

      je 1 SSt insgesamt 2 Semesterstunden

      je 0,5 ECTS-Punkte insgesamt 1 ECTS-Punkt

 

c) Rechtskunde für Musiker 1,2 (Vorlesung)

      je 1 SSt insgesamt 2 Semesterstunden

      je 0,5 ECTS-Punkte insgesamt 1 ECTS-Punkt

§ 17. Als Lehrveranstaltungen, welche das in § 12 angeführte Wahlfach umfassen, sind zu belegen:23

a) Musikaufnahme 1-6 (Seminar und Praktikum)

      je 2 SSt insgesamt 12 Semesterstunden

      je 2,5 (Musikaufnahme 1,2), 3 (Musikaufnahme 3,4) bzw.

      4 (Musikaufnahme 5,6) ECTS-Punkte insgesamt 19 ECTS-Punkte

      oder

b) Beschallung 1-6 (Seminar und Praktikum)

      je 2 SSt insgesamt 12 Semesterstunden

      je 2,5 (Beschallung 1,2), 3 (Beschallung 3,4) bzw.

      4 (Beschallung 5,6) ECTS-Punkte insgesamt 19 ECTS-Punkte

      oder

c) Filmton 1-6 (Seminar und Praktikum)

      je 2 SSt insgesamt 12 Semesterstunden

      je 2,5 (Filmton 1,2), 3 (Filmton 3,4) bzw.

      4 (Filmton 5,6) ECTS-Punkte insgesamt 19 ECTS-Punkte

      oder

d) Radioproduktion 1-6 (Seminar und Praktikum)

      je 2 SSt insgesamt 12 Semesterstunden

      je 2,5 (Radioproduktion 1,2), 3 (Radioproduktion 3,4) bzw.

      4 (Musikaufnahme 5,6) ECTS-Punkte insgesamt 19 ECTS-Punkte

NACHWEIS VON VORKENNTNISSEN

§ 18. Der Besuch der nachstehend angeführten Lehrveranstaltungen setzt die vorherige Ablegung einer Prüfung oder die Vorlage eines Zeugnisses über die erfolgreiche Teilnahme an einer anderen Lehrveranstaltung, die die notwendigen Vorkenntnisse vermittelt, voraus.

Lehrveranstaltungen, die Lehrveranstaltungen, die

Vorkenntnisse voraussetzen: Vorkenntnisse vermitteln:

Gehörbildung 6 Gehörbildung 5

Gehörbildung 7 Gehörbildung 6

Gehörbildung 8 Gehörbildung 7

Jazz-Gehörbildung 2 Jazz-Gehörbildung 1

Hörspiel und Radiokunst 2 Hörspiel und Radiokunst 1

Filmanalyse 2 Filmanalyse 1

Theorie und Praxis des Schnitts 2 Theorie und Praxis des Schnitts 1

Multimedia 2 Multimedia 1

Live-Elektronik 2 Live-Elektronik 1

Film- und Videostudiotechnik 2 Film- und Videostudiotechnik 1

Radio- und Netzwerktechnik 2 Radio- und Netzwerktechnik 1

Betriebswirtschaft und Marketing 2 Betriebswirtschaft und Marketing 1

VII. ABSCHNITT

PRÜFUNGEN IM ZWEITEN STUDIENABSCHNITT

LehrveranstaltungsPRÜFUNGEN

§ 19. Der Studienerfolg in den Lehrveranstaltungen gemäß § 16 Z.1a, b und d, 2, 4, 5, 7, 8, 9, und 11 sowie gemäß § 17 ist durch eine mündliche Prüfung nachzuweisen. Wenn die Zahl der Prüfungskandidaten oder die Eigenart des Stoffes es erfordert, hat an die Stelle der mündlichen Prüfung eine schriftliche zu treten. Bei den Lehrveranstaltungen gemäß § 16 Z 10a ist die Teilnahme aufgrund der Anwesenheit zu bestätigen. Bei den übrigen Lehrveranstaltungen der Pflicht- und Wahlfächer ist der Erfolg der Teilnahme zu beurteilen.

ZWEITE DIPLOMPRÜFUNG

§ 20. Die zweite Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflichtfächern des zweiten Studienabschnittes und der kommissionellen zweiten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung zur Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss aller Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts sowie die Absolvierung des Praktikums.

§ 21. Die kommissionelle zweite Diplomprüfung besteht aus folgenden Teilen:

1. Künstlerische Diplomarbeit

Sie besteht aus einer Serie von sechs Werken unterschiedlicher künstlerischer und technischer Anforderungen und deren ausführlicher schriftlicher Dokumentation:

      Schwerpunkt "Aufnahmeleitung":

      6 Aufnahmen und deren Dokumentation, je eine aus den nachstehenden Sparten:

      a) Orchestermusik (E-Musik)

      b) Kammermusik (E-Musik, z.B. Streichquartett, Bläserkammermusik)

      c) Klaviermusik (E- oder U-Musik)

      d) Vokalmusik (E- oder U-Musik)

      e) Studioproduktion (Popnummer, Jingle bzw. Trailer oder ein Restaurierungsprojekt)

      f) Hörspiel

      Schwerpunkt "Klangregie":

      6 Beschallungskonzepte, je eine aus den folgenden Sparten:

      a) Theaterproduktion (Produktion eines Zuspielbands und Beschallung)

      b) Sound-Design eines Musicals

      c) Multimediale Open-Air-Veranstaltung

      d) Konzertbeschallung (E- oder U-Musik)

e) Klangregie einer elektroakustischen Komposition unter Verwendung von Live-Elektronik.

      f) Informationsveranstaltung (Installation, Vorführung oder Konferenz)

Die Projekte sollen im 2. Studienabschnitt in Anwesenheit der Mitglieder der Prüfungskommission realisiert worden sein.

 

 Schwerpunkt "Film und Video":

      6 Bildvertonungen und deren Dokumentation, je eine aus den nachstehenden Sparten:

      a) Film (Sprach-, Geräusch- und Musikbearbeitung)

      b) Reportage oder Videodokumentation (O-Ton)

      c) Videokunst (auch experimentell)

      d) Trickfilm oder Animation

      e) Fernseh-Werbespot oder Fernseh-Trailer bzw. Kennung

      f) Multimedia-Projekt

      Schwerpunkt "Radio":

      6 Produktionen und deren Dokumentation, je eine aus den nachstehenden Sparten:

      a) Musiksendung (Gestaltung und Präsentation)

      b) Radiobeitrag (Gestaltung und Präsentation)

      c) Interview oder Reportage (O-Ton, Moderation)

      d) Hörspiel

      e) Radio-Werbespot

      f) Radio-Design (Sequenz von Kennungen, zB. Pausenzeichen oder eine Jingle)

Der Leiter der den jeweiligen Schwerpunkt bestimmenden Lehrveranstaltung aus dem Zentralen künstlerischen Fach „Produktion“ hat dem Kandidaten spätestens im zweiten Semester des 2. Studienabschnitts mehrere Themenvorschläge bekanntzugeben. Der Kandidat ist berechtigt, aus den Vorschlägen auszuwählen oder selbst Vorschläge zu erstatten, über deren Eignung der Leiter der Lehrveranstaltung aus dem Fach Produktion entscheidet. Gemäß § 65a Abs.3 UniStG ist die Aufgabenstellung so zu wählen, dass eine Erarbeitung innerhalb von 6 Monaten möglich und zumutbar ist.

2. Eine schriftliche Arbeit über ein größeres durchgeführtes Projekt bzw. aus einem Forschungsbereich wie etwa Musiktheorie, Akustik und Klangforschung, Wahrneh-mungspsychologie, Musik- und Kommunikationstechnologie, Medien- und Produktionsanalyse u.a.

Der Leiter der den jeweiligen Schwerpunkt bestimmenden Lehrveranstaltung aus dem Zentralen künstlerischen Fach „Produktion“ hat hat im Einvernehmen mit den Leitern der Studieneinrichtungen der zentralen künstlerischen Fächer "Tontechnik" und „Grundlagen der Komposition“ dem Kandidaten spätestens im zweiten Semester des 2. Studienabschnitts mehrere Themenvorschläge bekanntzugeben. Der Kandidat ist berechtigt, aus den Vorschlägen auszuwählen oder selbst Vorschläge zu erstatten, über deren Eignung der Leiter der Lehrveranstaltung aus dem Fach Produktion im Einvernehmen mit den vorerwähnten Leitern von Studieneinrichtungen entscheidet.

3. Vor dem Prüfungssenat ist eine ad-hoc gestellte praktische, den gewählten Schwerpunkt betreffende künstlerisch-technische Aufgabe (z.B. im Studio) zu lösen. Dem Kandidaten steht dabei eine entsprechende Vorbereitungszeit zur Verfügung.

Außerdem ist dem Prüfungssenat eine Liste von 10 Produktionen (darunter 5 Musik-aufnahmen) samt zugehöriger Demo-Kassette (mit Ausschnitten) vorzulegen.

Ausgehend von den vorgelegten Arbeiten (bzw. Aufnahmen) werden auch die Fächer „Pro-duktion“, „Tontechnik“ und „Grundlagen der Komposition“ geprüft.

Neben der reinen Tongestaltung kann auch eine allfällige Gestaltung von Inhalten, Texten und Musik, sowie von Graphik, Bild und Licht in die Beurteilung mit einbezogen werden.

 

VIII. ABSCHNITT

Wahlfächer gemäß  § 13 Absatz 4 Ziffer 6 UniStG

§ 22. (1) Zur Vertiefung und Erweiterung der Studien sind 25 Semesterstunden frei aus den Lehr-veranstaltungen aller inländischen und ausländischen anerkannten Universitäten zu wählen und durch Prüfungen abzuschließen.

      (2) Den Studierenden werden insbesondere folgende Lehrveranstaltungen empfohlen:

a) Aus dem Lehrangebot der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien:

      frei wählbare Lehrveranstaltungen im Rahmen der Studienrichtung Tonmeisterstudium:

      Aufnahmeleitung 1,2 (Seminar und Praktikum)

      je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      Repetitorium Studiotechnik 1-4 (Übungen)

      je 2 SSt insgesamt 8 Semesterstunden

      Jazztheorie und Arrangement 3,4 (Seminar)

      je 2 SSt insgesamt 4 Semesterstunden

      Lehrveranstaltungen anderer Studienrichtungen:

      Analyse 7,8 (VS) je 2.0 SSt

      Einführung in die Kunst des 20. Jahrhunderts 1-4 (VO) je 2.0 SSt

      Einführung in die Medienkunde (VO) 2.0 SSt

      Filmgeschichte 1,2 (VO) je 2.0 SSt

      Filmgeschichte 3 (VO) 1.0 SSt

      Filmgeschichte (Dokumentarfilm) 4 (VO) 2.0 SSt

      Filmtheorie 1,2 (VO) je 1.0 SSt

      Geschichte des synthetischen Films (VO) 1.0 SSt

      Gestaltungskriterien der Regiearbeit (VO) 2.0 SSt

      Live-Elektronik 3,4 (SU) je 2.0 SSt

      Medienanalyse 1-4 (VO) je 2.0 SSt

      Methodik der wissenschaftlichen Arbeit (PS) 2.0 SSt

      Musikpsychologie 1,2 (VO) je 2.0 SSt

      Musiksoziologie 1,2 (VO) je 2.0 SSt

      Musiktheorie der elektroakustischen Musik 3,4 (VO) je 2.0 SSt

      Neue Musik seit 1950 (VO) 2.0 SSt

      Personalcomputer im Produktionsbetrieb 1 (VO) 1.0 SSt

      Popularmusik 1-3 (VK) je 2.0 SSt

      Vergleichende Kunstbetrachtung 1-4 (VS) je 2.0 SSt

b) Aus dem Lehrangebot der Universität für Angewandte Kunst in Wien:

Lehrveranstaltungen aus den Fachbereichen Kunst- und Kulturgeschichte sowie Visuelle Medienkunst.

c) Aus dem Lehrangebot der Universität Wien:

Lehrveranstaltungen aus den Fachbereichen Massenmedien, Massenkommunikation und Gesellschaft, sowie Musikwissenschaft, Kunstgeschichte und Literaturgeschichte.

d) Aus dem Angebot der Technischen Universität Wien:

    Lehrveranstaltungen aus den Fachbereichen Elektrotechnik, Nachrichtentechnik und Informatik.

Die Wahlfächer Aufnahmeleitung 1,2 und Gerätebau 1,2 sind mit je 1 ECTS-Punkt pro Semesterstunde zu bewerten, alle übrigen freien Wahlfächer mit je 0.5 ECTS-Punkten pro Semesterstunde.

 

ANHANG

Tabellen und Übersicht

1. Studienabschnitt

    LV-Typ Semesterstunden ECTS-Punkte      
      1 2 3 4 1 2 3 4      
ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER                        
TONTECHNIK                        
  Theorie der Tontechnik 1-4 VS 2 2 2 2 2 2 2 2      
  Elektroakustische Gerätekunde 1-4 VS 2 2 2 2 2 2 2 2      
  Music Processing 1-4 VS 2 2 2 2 2 2 2 2      
GRUNDLAGEN DER KOMPOSITION                        
  Historische Satztechniken 1-4 VE 3 3 3 3 4 4 4 4      
  Analyse 1-4 VS 2 2 2 2 2 2 2 2      
PRODUKTION                        
  Studiotechnik 1-4 SX 2 2 2 2 3 3 4 4      
PFLICHTFÄCHER                        
Musikalische Fertigkeiten                        
  Instrument oder Gesang 1-4 EI 1 1 1 1 2,5 2,5 2,5 2,5      
  (wenn Tasteninstrument)           3,5 3,5 3,5 3,5      
  (wenn Gesang)           3 3 2,5 2,5      
  (Klavier 1-4)24 EI 11 11 11 11 1 1 1 1      
  Stimmbildung 1,225 EI 12 12     0,5 0,5          
  Chor 1,2 EU     2 2     0,5 0,5      
Hörtraining                        
  Gehörbildung 1-4 UE 2 2 1 1 1,5 1,5 1,5 1,5      
  Aufnahmeanalyse 1-4 SU 2 2 2 2 1,5 1,5 1,5 1,5      
Theorie und Geschichte der Musik                        
  Musikgeschichte 1-4 VO 2 2 2 2 1,5 1,5 1,5 1,5      
  Instrumentenkunde 1,2 VS 2 2     1,5 1,5          
Akustik                          
  Akustik 1-4 VS 2 2 2 2 1,5 1,5 1,5 1,5      
Übungen und Praktika                        
  Übungen zur Studiotechnik 1-4 UI 4 4 2 2 2,5 2,5 1,5 1,5      
Freie Wahlfächer           1 1 1,5 1,5      
Werkstattpraktikum               1 1      
Summe   30 30 26 26 30 30 30 30      
      gesamt: 112 gesamt: 120      

 

2. Studienabschnitt

         
  Allgemein   Semesterstunden ECTS-Punkte
ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER
    Typ 5 6 7 8 9 10 5 6 7 8 9 10
TONTECHNIK                          
  Theorie der Tontechnik 5-8 VS 2 2 2 2     2 2 2 2    
  Elektroakustische Gerätekunde 5,6 VS 2 2         2 2        
  Music Processing 5,6 VS 2 2         2 2        
GRUNDLAGEN DER KOMPOSITION                          
  Historische Satztechniken 5,6 VE 2 2         2,5 2,5        
  Grundlagen von Angewandter Musik und Sounddesign 1,2 SE     2 2         2,5 2,5    
  Jazztheorie und Arrangement 1,2 VE     2 2         3 3    
  Pop Arrangement 1,2 SU         2 2         3 3
PRODUKTION                          
  Studioproduktion 1-4 SX 2 2 2 2     2,5 2,5 3 3    
PFLICHTFÄCHER                          
Theorie und Geschichte der Musik                          
  Analyse 5,6 VS 2 2         2 2        
  Musiktheorie der elektroakustischen Musik 1,2 VS 2 2         2 2        
Hörtraining                          
  Gehörbildung 5-8 UE 1 1 1 1     1,5 1,5 1,5 1,5    
  Jazz-Gehörbildung 1,2 UE     1 1         1,5 1,5    
Dramaturgie                          
  Geräusch und Atmosphäre SU         2             2,5
Akustik                          
  Akustik 5,6 VS 2 2         1,5 1,5        
Kommunikation                          
  Kommunikations- und Verhaltenstraining 1,2 AG 1 1         0,5 0,5        
Betriebskunde                          
  Betriebswirtschaft und Marketing 1,2 VO     1 1         0,5 0,5    
  Sicherheit und Ergonomie 1,2 VO     1 1         0,5 0,5    
  Rechtskunde für Tonmeister 1,2 VO     1 1         0,5 0,5    
WAHLFACH                          
  Musikaufnahme oder Beschallung oder Filmton SP 2 2 2 2 2 2 2,5 2,5 3 3 4 4
  oder Radioproduktion                          
Praktikum                   2 2 10 0,5
  Summe   20 20 15 15 6 4 21 21 20 20 17 10
      gesamt: 80 gesamt: 109

 

Schwerpunkte bzw. Wahlfächer gem. § 14

Schwerpunkt AUFNAHMELEITUNG

      Semesterstunden ECTS-Punkte
    Typ 5 6 7 8 9 10 5 6 7 8 9 10
ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER                          
GRUNDLAGEN DER KOMPOSITION                          
  Praktische Instrumentation 1,2 VE 2 2         2 2        
PRODUKTION                          
  Musikaufnahme 1-6 PE 2 2 2 2 2 2 3 3 4 4 8 8
PFLICHTFÄCHER                          
Musikalische Fertigkeiten                          
  Instrument oder Gesang 5-8 EI 1 1 1 1     1 1 1 1    
  (wenn Tasteninstrument)               1,5 1,5 1,5 1,5    
  (Klavier 5-8)26 KE 11 11 11 11     0,5 0,5 0,5 0,5    
  Partiturspiel 1-4 KE 1 1 1 1     1,5 1,5 1,5 1,5    
Dramaturgie                          
  Hörspiel und Radiokunst 1,2 SU     2 2         1,5 1,5    
Freie Wahlfächer               1 1 1,5 1,5 2,5 2,5
Diplomarbeit                         12
  Summe   7 7 7 7 2 2 9 9 10 10 10,5 22,5
      gesamt: 32 gesamt: 71

Schwerpunkt FILM UND VIDEO

      Semesterstunden ECTS-Punkte
    Typ 5 6 7 8 9 10 5 6 7 8 9 10
ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER                        
PRODUKTION                          
  Filmton 1-6 PE 2 2 2 2 2 2 3 3 4 4 8 8
PFLICHTFÄCHER                          
Musikalische Fertigkeiten                          
  Keyboards 1-4 EI 1 1 1 1     1,5 1,5 1,5 1,5    
Dramaturgie                          
  Filmanalyse 1,2 VS 2 2         1,5 1,5        
  Theorie des Schnittes und Elektronische Medien 1,2 VO     2 2         1,5 1,5    
  Multimedia 1,2 SU     2 2         1,5 1,5    
Produktionstechnik                          
  Film- und

Videostudiotechnik 1,2

UX 2 2         2 2        
Freie Wahlfächer               1 1 1,5 1,5 2,5 2,5
Diplomarbeit                         12
  Summe   7 7 7 7 2 2 9 9 10 10 10,5 22,5
      gesamt: 32 gesamt: 71  

 

Schwerpunkt KLANGREGIE

      Semesterstunden ECTS-Punkte
    Typ 5 6 7 8 9 10 5 6 7 8 9 10
ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER                        
PRODUKTION                          
  Beschallung 1-6 PE 2 2 2 2 2 2 3 3 4 4 8 8
PFLICHTFÄCHER                          
Musikalische Fertigkeiten                          
  Keyboards 1-4 EI 1 1 1 1     1,5 1,5 1,5 1,5    
Dramaturgie                          
  Regiekonzepte von Theater u. Multimedia 1,2 VS 2 2         1,5 1,5        
  Multimedia 1,2 SU     2 2         1,5 1,5    
Produktionstechnik                          
  Live-Elektronik 1,2 SU     2 2         1,5 1,5    
  Bühnentechnik 1,2 VX 1 1         1 1        
  Beleuchtung 1,2 SX     1 1         1 1    
Freie Wahlfächer               2 2 0,5 0,5 2,5 2,5
Diplomarbeit                         12
  Summe   6 6 8 8 2 2 9 9 10 10 10,5 22,5
      gesamt: 32 gesamt: 71

Schwerpunkt RADIO

      Semesterstunden ECTS-Punkte
    Typ 5 6 7 8 9 10 5 6 7 8 9 10
ZENTRALE KÜNSTLERISCHE FÄCHER                        
PRODUKTION                          
  Radioproduktion 1-6 PE 2 2 2 2 2   3 3 4 4 8 8
PFLICHTFÄCHER                          
Musikalische Fertigkeiten                          
  Keyboards 1-4 EI 1 1 1 1     1,5 1,5 1,5 1,5    
Dramaturgie                          
  Hörspiel und Radiokunst 1,2 SU     2 2         1,5 1,5    
Produktionstechnik                          
  Radio- und Netzwerktechnik 1,2 SX 2 2         2 2        
Kommunikation                          
  Sprecherziehung 1-4 EI 1 1 1 1     1 1 1 1    
  Moderation 1,2 SU     2 2         1 1    
Freie Wahlfächer               1,5 1,5 1 1 2,5 2,5
Diplomarbeit                         12
  Summe & #160; 6 6 8 8 2 2 9 9 10 10 10,5 22,5
      gesamt: 32 gesamt: 71

 

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

    ECTS European Credit Transfer System

    EI Einzelunterricht

    EU Ensembleunterricht

KE Künstlerischer Einzelunterricht

KO Konversatorium

PE Praktikum und Einzelunterricht

SE Seminar

SI Seminar und Einzelunterricht

SSt Semesterstunde

SU Seminar und Übung

SX Seminar und Exkursion

UE Übung

UI Übung und Einzelunterricht

VE Vorlesung und Einzelunterricht

VO Vorlesung

VS Vorlesung und Seminar

VU Vorlesung und Übung


1  Die der Übersichtlichkeit halber verwendeten männlichen Formen sind geschlechtsneutral zu verstehen.


2 Abkürzungsverzeichnis der Lehrveranstaltungstypen im Anhang, S.17.


3 Abkürzungsverzeichnis der Lehrveranstaltungstypen im Anhang, S.17.


4 Abkürzungsverzeichnis der Lehrveranstaltungstypen im Anhang, S.17.


5 Abkürzungsverzeichnis der Lehrveranstaltungstypen im Anhang, S.17.


6 Die der Übersichtlichkeit halber verwendeten männlichen Formen sind geschlechtsneutral zu verstehen.


7 Abkürzungsverzeichnis der Lehrveranstaltungstypen im Anhang, S.20.


8 Abkürzungsverzeichnis der Lehrveranstaltungstypen im Anhang, S.20.


9 Abkürzungsverzeichnis der Lehrveranstaltungstypen im Anhang, S.20.


10 Abkürzungsverzeichnis der Lehrveranstaltungstypen im Anhang, S.20.


11 Abkürzungsverzeichnis der Lehrveranstaltungstypen im Anhang, S.20.


12 Alle Berufsbezeichnungen sind hier und im folgenden geschlechtsneutral zu verstehen.


13 Siehe § 5 und § 13 des Studienplans.


14 Siehe § 10 und § 11 des Studienplans.


15 Siehe § 12 und § 14 des Studienplans.


16 Siehe § 20 und § 21 des Studienplans.


17 Siehe § 6 und § 15 des Studienplans.


18 10 SSt, wenn als Instrument ein Tasteninstrument, 12 SSt, wenn Gesang gewählt ist, in allen anderen Fällen 14 SSt.


19 Entfällt, wenn als Instrument ein Tasteninstrument gewählt wird.


20 Entfällt, wenn Gesang gewählt wird.


21 8 SSt, wenn als Instrument ein Tasteninstrument gewählt ist.


22 Entfällt, wenn als Instrument ein Tasteninstrument gewählt ist.


23 Es ist eine Lehrveranstaltung zu wählen, die nicht bereits im Fach Produktion gewählt ist.


24 Entfällt, wenn als Instrument ein Tasteninstrument gewählt ist.


25 Entfällt, wenn Gesang gewählt ist.


26 Entfällt, wenn als Instrument ein Tasteninstrument gewählt ist.