- -
195. a) Kundmachung des Ergebnisses der Wahl der Mitglieder in die Studienkommission Tonmeisterstudium (Nachwahl) an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (für die organisationsrechtliche Personengruppe der UniversitätsprofessorInnen).
b) Kundmachung der Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters in die Studienkommission Tonmeisterstudium.
196. Einsetzung einer Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Klavier gemäß § 24 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
197. Einsetzung einer Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Gesang gemäß § 24 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
198. Einsetzung einer Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Fagott gemäß § 24 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
199. Einsetzung einer Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Violine gemäß § 24 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
200. Einsetzung einer Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Musikdramatische Darstellung (Szenische Interpretation) gemäß § 24 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
201. Einsetzung einer Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Dirigieren gemäß § 24 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
202. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Paul HILLE im Fach Rhythmik.
203. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Michael STEPHANIDES im Fach Orgel.
204. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Peter TSCHMUCK im Fach Kulturbetriebslehre.
205. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Tasos ZEMBYLAS im Fach Kulturbetriebslehre.
206. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Margarete JUNGEN im Fach Gesang.
207. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Florian PAGITSCH im Fach Orgel.
208. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Elisabeth DVORAK-WEISSHAAR im Fach Klavier.
209. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Christian MAURER im Fach Saxophon.
210. Verleihung der Lehrbefugnis (venia docendi) als UniversitätsdozentIn für das Fach „Klavier“ an Frau Prof.Mag. Manon Liú WINTER.
211. Kundmachung des Studienplans des Universitätslehrganges „Aufbaustudium Kulturmanagement.
212. Entwurf einer Studienstandortverordnung an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
213. Entwurf zur Begutachtung – Studienplan für die Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.
214. Entwurf zur Begutachtung – Studienplan für das Diplomstudium „Wirtschaftsrecht“ an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck
215. Entwurf zur Begutachtung – Studienpläne für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Kunststofftechnik an der Montanuniversität Leoben.
216. Entwurf zur Begutachtung – Studienpläne für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Industrieller Umweltschutz, Entsorgungstechnik und Recycling an der Montanuniversität Leoben.
217. Verhältniszahlen gemäß § 34 Abs. 4a UniStG für das Sommersemester 2003.
218. Ausschreibung von Stipendien für das Studienjahr 2003/04 des Herbert von Karajan Centrums.
219. Ausschreibung von zwei Förderungspreisen der Feiling-Stiftung für das Studienjahr 2003/04.
195. a) Kundmachung des Ergebnisses der Wahl der Mitglieder in die Studienkommission Tonmeisterstudium (Nachwahl) an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (für die organisationsrechtliche Personengruppe der UniversitätsprofessorInnen).
Folgende Personen wurden bei der Wahl am 30. April 2003 als Hauptvertreter/ErsatzvertreterIn der organisationsrechtlichen Personengruppe der UniversitätsprofessorInnen in die Studienkommission Tonmeisterstudium gewählt:
Vertreter: Axel SEIDELMANN (durch Los)
Ersatzvertreter: 1. Jürg JECKLIN (durch Los)
2. Marie-Agnes DITTRICH
3. Klaus-Peter SATTLER
Der Vorsitzende der Wahlkommission: W. Heißler
b) Kundmachung der Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters in die Studienkommission Tonmeisterstudium.
In der Sitzung am 20. Jänner 2003 wurde VL Peter MECHTLER zum Vorsitzenden und VL Thomas LANG zum stellvertretenden Vorsitzenden der Studienkommission Tonmeisterstudium gewählt.
Der Rektor: W. Hasitschka
196. Einsetzung einer Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Klavier gemäß § 24 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 24 KUOG folgende Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Klavier eingesetzt:
Oberbau:
Heinz MEDJIMOREC
Wolfgang WATZINGER
Externe Gutachter:
Eugen JAKAB
Franz ZETTL
Mittelbau:
Imola JOO
Alma SAUER
Studierende:
Sonja HUBER
Juan-Carlos GUITUERES
Der Rektor: W. Hasitschka
197. Einsetzung einer Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Gesang gemäß § 24 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 24 KUOG folgende Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Gesang eingesetzt:
Oberbau:
Franz LUKASOVSKY
Wolfgang BRUNEDER
Externe Gutachter:
Wolfgang HOLZMAIR
Martin KLIETMANN
Mittelbau:
Peter THUNHART
Lydia VIERLINGER
Studierende:
Tanja RAICH
Anton GRANER
Der Rektor: W. Hasitschka
198. Einsetzung einer Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Fagott gemäß § 24 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 24 KUOG folgende Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Fagott eingesetzt:
Oberbau:
Stepan TURNOVSKY
Klaus LIENBACHER
Externe Gutachter:
Fritz FALTL
Werner KRENN
Mittelbau:
Charlotte BRUSATTI
Ingomar RAINER
Studierende:
Maria GSTÄTTNER
Georg STEPANEK
Der Rektor: W. Hasitschka
199. Einsetzung einer Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Violine gemäß § 24 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 24 KUOG folgende Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Violine eingesetzt:
Oberbau:
Wolfgang KLOS
Michael SCHNITZLER
Externe Gutachter:
Jürgen GEISE
Paul ROCZEK
Mittelbau:
Ingomar RAINER
Gottfried POKORNY
Studierende:
Harald KOSIK
Christoph VELISEK
Der Rektor: W. Hasitschka
200. Einsetzung einer Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Musikdramatische Darstellung (Szenische Interpretation) gemäß § 24 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 24 KUOG folgende Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Musikdramatische Darstellung (Szenische Interpretation) eingesetzt:
Oberbau:
Leopold SPITZER
Michael TEMME
Externe Gutachter:
Diana KIENAST
Roman ZEILINGER
Mittelbau:
Anton NEYDER
Franz CARDA
Studierende:
Tilj FAVEYTS
Christoph VELISEK
Der Rektor: W. Hasitschka
201. Einsetzung einer Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Dirigieren gemäß § 24 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 24 KUOG folgende Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Dirigieren eingesetzt:
Oberbau:
Wolfgang HEIßLER
Wolfgang SAUSENG
Externe Gutachter:
Albert HARTINGER
Karl KAMPER
Mittelbau:
Reinhard AMON
Michael STEPHANIDES
Studierende:
Norbert KAUTSCHITZ
Elisabeth ZÖTTEL
Der Rektor: W. Hasitschka
202. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Paul HILLE im Fach Rhythmik.
Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 29 KUOG folgende Habilitationskommission eingesetzt:
Universitätsprofessoren:
Michael HRUBY
Ralph ILLINI
Rose BREUSS
Gerald SPECHT
Akademischer Mittelbau:
Herbert LAUERMANN
Michael STEPHANIDES
Studierende:
Christian GILJUM
Birgit ZITZLER
Der Rektor: W. Hasitschka
203. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Michael STEPHANIDES im Fach Orgel.
Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 29 KUOG folgende Habilitationskommission eingesetzt:
Universitätsprofessoren:
Peter PLANYAVSKY
Manfred WAGNER-ARTZT
Johann TRUMMER
Karl Heinz PRASSL
Akademischer Mittelbau:
Reinhard AMON
Ingomar RAINER
Studierende:
Nina ATTORF
Elke ECKERSDORFER
Der Rektor: W. Hasitschka
204. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Peter TSCHMUCK im Fach Kulturbetriebslehre.
Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 29 KUOG folgende Habilitationskommission eingesetzt:
Universitätsprofessoren:
Irmgard BONTINCK
Rudolf HOFSTÖTTER
Helmut KASPER
Christoph WEISS
Akademischer Mittelbau:
Tasos ZEMBYLAS
Alfred SMUDITS
Studierende:
Christoph VELISEK
Norbert KAUTSCHITZ
Der Rektor: W. Hasitschka
205. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Tasos ZEMBYLAS im Fach Kulturbetriebslehre.
Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 29 KUOG folgende Habilitationskommission eingesetzt:
Universitätsprofessoren:
Irmgard BONTINCK
Rudolf HOFSTÖTTER
Rudolf BURGER
Wolfgang SCHULZ
Akademischer Mittelbau:
Ursula HEMETEK
Franz-Otto HOFECKER
Studierende:
Christoph VELISEK
Christine KISIELEVSKY
Der Rektor: W. Hasitschka
206. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Margarete JUNGEN im Fach Gesang.
Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 29 KUOG folgende Habilitationskommission eingesetzt:
Universitätsprofessoren:
Wolfgang BRUNEDER
Gerhard KAHRY
Ulf BÄSTLEIN
Ingrid JANSER-MAYR
Akademischer Mittelbau:
Anton NEYDER
Lydia VIERLINGER
Studierende:
Christoph VELISEK
Dagmar FURCH
Der Rektor: W. Hasitschka
207. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Florian PAGITSCH im Fach Orgel.
Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 29 KUOG folgende Habilitationskommission eingesetzt:
Universitätsprofessoren:
Peter PLANYAVSKY
Wolfgang SAUSENG
Ivan SOKOL
Michael KAPSNER
Akademischer Mittelbau:
Maria BAYDANOW
Ingomar RAINER
Studierende:
Judith VELISEK
Elke ECKERSDORFER
Der Rektor: W. Hasitschka
208. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Elisabeth DVORAK-WEISSHAAR im Fach Klavier.
Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 29 KUOG folgende Habilitationskommission eingesetzt:
Universitätsprofessoren:
Noel FLORES
Harald OSSBERGER
Christoph LIESKE
Markus SCHIRMER
Akademischer Mittelbau:
Ingomar RAINER
Michael STEPHANIDES
Studierende:
Judith VELISEK
Rita KRAHWINKLER
Der Rektor: W. Hasitschka
209. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Christian MAURER im Fach Saxophon.
Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 29 KUOG folgende Habilitationskommission eingesetzt:
Universitätsprofessoren:
Johann HINDLER
Otto VRHOVNIK
Peter STRAUB
Emil RIEDER
Akademischer Mittelbau:
Matthias BERTSCH
Maria BAYDANOW
Studierende:
Luise STUBNER
Georg SCHWANTNER
Der Rektor: W. Hasitschka
210. Verleihung der Lehrbefugnis (venia docendi) als UniversitätsdozentIn für das Fach „Klavier“ an Frau Prof.Mag. Manon Liú WINTER.
Aufgrund des Beschlusses der Habilitationskommission vom 14. März 2003 wurde Frau Prof.Mag. Manon Liú WINTER mit Bescheid vom 31. März 2003 die Lehrbefugnis (venia docendi) als Universitätsdozentin für das künstlerische Habilitationsfach „Klavier“ verliehen.
Der Rektor: W. Hasitschka
211. Kundmachung des Studienplans des Universitätslehrganges „Aufbaustudium Kulturmanagement.
Das Universitätskollegium hat in der Sitzung vom 15. Jänner 2003 einstimmig die Änderung des Studienplanes für den Universitätslehrgang „Aufbaustudium Kulturmanagement“ beschlossen.
Mit Schreiben vom 19. März 2003, GZ 52.308/3-VII/6/2002, wurde die Änderung des Studienplanes vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht untersagt.
Die Verordnung lautet wie folgt: siehe Anhang
Der Rektor: W. Hasitschka
212. Entwurf einer Studienstandortverordnung an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelt den Entwurf einer Studienstandortverordnung an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (Umwandlung der Studienrichtungen „Instrumental(Gesangs)pädagogik, „Musik- und Bewegungserziehung“, Katholische und Evangelische Kirchenmusik“ und „Film und Fernsehen“ in Bakkalaureats- und Magisterstudien) mit der Bitte um Stellungnahme bis längstens 15. Mai 2003.
Die Entwürfe dieser Verordnung sind im Rechtsinformationssystem des Bundes unter http:www.ris.bka.gv.at/begutachtung verfügbar.
Der Universitätsdirektor: E. Freismuth
213. Entwurf zur Begutachtung – Studienplan für die Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.
Gemäß § 14 UniStG übermittelt die Studienkommission für Instrumental(Gesangs)pädagogik den Entwurf des Studienplans für die Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik mit der Bitte um Stellungnahme bis 19. Mai 2003 an den Vorsitzenden der Studienkommission für Instrumental(Gesangs)pädagogik, Herrn Ao.Univ.Prof.Mag.Dr. Bernhard CRONENBERG, Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, Brandhofgasse 5, 8010 Graz, oder per e-mail: bernhard.cronenberg@kug.ac.at, Fax: 0316/389-3051.
Der Studienplan ist unter der Adresse http://www.kug.ac.at/impg <download>Studienplan abr ufbar.
Der Universitätsdirektor: E. Freismuth
214. Entwurf zur Begutachtung – Studienplan für das Diplomstudium „Wirtschaftsrecht“ an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck.
Gemäß § 14 UniStG übermittelt die Studienkommission für die Studienrichtung Wirtschaftsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck den Entwurf des Studienplanes für das Diplomstudium Wirtschaftsrecht mit der Bitte um Stellungnahme bis spätestens 27. Mai 2003 an den Vorsitzenden der Studienkommission für die Studienrichtung Wirtschaftsrecht, Herrn Univ.Prof.Dr. Gustav WACHTER, Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Innsbruck, Innrain 52, 6020 Innsbruck, oder per e-mail: Gustav.Wachter@uibk.ac.at, Fax: 0512/507-2823.
Der Studienplan ist unter der Adresse http://info.uibk.ac.at/c/c3/c307/lect/wirtschaftsrecht.pdf abrufbar.
Der Universitätsdirektor: E. Freismuth
215. Entwurf zur Begutachtung – Studienpläne für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Kunststofftechnik an der Montanuniversität Leoben.
Gemäß § 14 UniStG übermittelt die Studienkommission für die Studienrichtung Kunststofftechnik der Montanuniversität Leoben den Entwurf der Studienpläne für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Kunststofftechnik mit der Bitte um Stellungnahme bis spätestens 26. Mai 2003 an Herrn DI Dr. Walter FRIESENBICHLER, Institut für Kunststofftechnik an der Montanuniversität Leoben, 8700 Leoben, Franz Josef-Straße 18, oder per e-mail: walter.friesenbichler@notes.unileoben.ac.at
Die Studienpläne sind unter der Adresse http://www.unileoben.ac.at/studienvorhaben.html abrufbar.
Der Universitätsdirektor: E. Freismuth
216. Entwurf zur Begutachtung – Studienpläne für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Industrieller Umweltschutz, Entsorgungstechnik und Recycling an der Montanuniversität Leoben.
Gemäß § 14 UniStG übermittelt die Studienkommission für die Studienrichtung Industrieller Umweltschutz, Entsorgungstechnik und Recycling der Montanuniversität Leoben den Entwurf der Studienpläne für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Industrieller Umweltschutz, Entsorgungstechnik und Recycling mit der Bitte um Stellungnahme bis spätestens 26. Mai 2003 an Herrn Dr. Wolfgang STABER, Institut für Entsorgungs- und Deponietechnik an der Montanuniversität Leoben, 8700 Leoben, Franz Josef-Straße 18, oder per e-mail: wolfgang.staber@.unileoben.ac.at
Die Studienpläne sind unter der Adresse http://www.unileoben.ac.at/studienvorhaben.html abrufbar.
Der Universitätsdirektor: E. Freismuth
217. Verhältniszahlen gemäß § 34 Abs. 4a UniStG für das Sommersemester 2003.
Das Universitätskollegium hat in seiner Sitzung vom 9. April 2003 den einstimmigen Beschluss gefasst, die Verhältniszahlen für die unten angeführten Studienrichtungen gemäß § 34 Abs. 4a UniStG für das Studienjahr 2003/04 wie folgt festzusetzen:
Studienrichtung Musikleitung: 32 % Österreicher und EU/EWR-Bürger; PersonengruppenVO
68 % Nicht EU-Bürger
Studienrichtung Klavier: 28 % Österreicher und EU/EWR-Bürger; PersonengruppenVO
72 % Nicht EU-Bürger
Studienrichtung Cembalo: 14 % Österreicher und EU/EWR-Bürger; PersonengruppenVO
86 % Nicht EU-Bürger
Studienrichtung Klavierkammermusik: 30 % Österreicher und EU/EWR-Bürger; PersonengruppenVO
70 % Nicht EU-Bürger
Studienrichtung Klavier-Vokalbegleitung: 40 % Österreicher und EU/EWR-Bürger; PersonengruppenVO
60 % Nicht EU-Bürger
Studienrichtung Violine: 41 % Österreicher und EU/EWR-Bürger; PersonengruppenVO
59 % Nicht EU-Bürger
Studienrichtung Violoncello: 47 % Österreicher und EU/EWR-Bürger; PersonengruppenVO
53 % Nicht EU-Bürger
Studienrichtung Kontrabass: 47 % Österreicher und EU/EWR-Bürger; PersonengruppenVO
53 % Nicht EU-Bürger
Studienrichtung Gitarre: 38 % Österreicher und EU/EWR-Bürger; PersonengruppenVO
62 % Nicht EU-Bürger
Studienrichtung Evang. Kirchenmusik: 20 % Österreicher und EU/EWR-Bürger; PersonengruppenVO
80 % Nicht EU-Bürger
Der Rektor: W. Hasitschka
218. Ausschreibung von Stipendien für das Studienjahr 2003/04 des Herbert von Karajan Centrums.
Das HERBERT VON KARAJAN CENTRUM vergibt im Studienjahr 2003/2004 Jahresstipendien in der Höhe von 437 € / Monat
einmalig an außergewöhnlich begabte, finanziell unterstützungswürdige StudentInnen der Institute 4, 5, 6 und 8 der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
Voraussetzungen:
· Studium als ordentliche/r HörerIn in Studienrichtungen der Institute für Tasteninstrumente (4), für Streich- und andere Saiteninstrumente (5), für Blas- und Schlaginstrumente (6), für Orgel und Kirchenmusik (8). Ausgenommen: Postgraduale StudiengängerInnen
· Mindestalter: 14 Jahre (geboren vor dem 31.10. 1989)
Höchstalter: 26 Jahre (geboren nach dem 31.10. 1977)
· Ausgezeichneter Studienerfolg
· Wohnsitz in Österreich
· Schriftliche Bewerbungen mit Bewerbungsbrief, tabellarischem Lebenslauf, Referenz des Professors und genauer Schilderung der finanziellen Situation sind bis spätestens 15. Juni 2003 an den Vizerektor für Außenbeziehungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zu richten, abzugeben jedoch in den jeweiligen Institutssekretariaten.
Bewerbungsformulare sind in den Institutssekretariaten, bzw. im Büro des Vizerektors für Außenbeziehungen abzuholen! Nur vollständige Bewerbungsunterlagen werden berücksichtigt!
· Ehemalige Karajan Centrum StipendiatInnen können sich für dasselbe Instrument nicht noch einmal bewerben.
Am 8. Oktober 2003 findet für die aus den Bewerbungen ausgewählten KandidatInnen auf der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ein Auswahlspiel statt, das über die endgültige Zuerkennung der Stipendien entscheidet. Genauer Ort (Saal) wird noch bekanntgegeben.
Die Stipendienübergabe findet am 20.Oktober 2003 im Herbert von Karajan Centrum statt.
Für das Auswahlspiel (ca. 10 Minuten) sind vier Werke unterschiedlicher Stilepochen – siehe Bewerbungsformular! - vorzubereiten.
Der Vizerektor für Außenbeziehungen: W. Klos
219. Ausschreibung von zwei Förderungspreisen der Feiling-Stiftung für das Studienjahr 2003/04.
Ausschreibung von zwei Förderungspreisen für das Studienjahr 2003/04 à € 3.000.- für eine hochbegabte Sängerin und eine hochbegabte Geigerin/einen hochbegabten Geiger der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Bewerberinnen werden dem Willen der Stifterin entsprechend bevorzugt.
Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungspreises sind ein hervorragender Studienerfolg, ein Studium der Studienrichtungen Gesang oder der Lehrgänge für Lied und Oratorium sowie Musikdramatische Darstellung, bzw. ein Studium der Studienrichtung Violine.
Schriftliche Bewerbungen mittels Formular und tabellarischem Lebenslauf sind bis 27.5.2003 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, z.Hd. Frau Riedel, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien zu richten. Bewerbungsformulare sind in den Institutssekretariaten bzw. im Büro des Vizerektors für Außenbeziehungen erhältlich.
Die Entscheidung über die Vergabe der Förderungspreise erfolgt durch einen Arbeitsausschuss der Stiftung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Vizerektor für Außenbeziehungen: W. Klos
Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth
Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: 711 55/DW 6101
studienplan des Universitätslehrganges
Aufbaustudium kulturmanagement
Beschluss des Universitätskollegiums vom 15. Jänner 2003, nicht untersagt vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Schreiben vom 19. März 2003, GZ 52.308/3-VII/6/2002
1.1. Einrichtung des Universitätslehrgangs Aufbaustudium Kulturmanagement mit neuem Studienplan ab dem Wintersemester 2003/2004 gem. § 23 Abs.1 UniStG
Unter Berücksichtigung
v der hohen Bedeutung des Qualifikationsprofils für Führungspersönlichkeiten im Kulturbereich als SchnittstellenmanagerInnen in Kunst- und Kulturbetrieben sowie in kulturellen Einrichtungen und Kulturadministrationen,
v der Wichtigkeit einer interdisziplinären, praxisbezogenen und problemlösungsorientierten Weiterbildungsoption für den Berufsbereich des Kulturmanagement,
v des Gebots des sparsamen und nachhaltigen Wirtschaftens sowie der für den Bund kostenneutralen Führung von Aufbaustudien gem. § 3 Abs. 1a und 3a KUOG, § 5 Hochschul-Taxengesetz 1972,
v der bildungspolitischen Bedeutung des gezielten Weiterbildungsangebotes universitärer Einrichtungen für konkrete Berufsfelder gem. § 2 Abs.2 Z 4 und § 4 Z 17 UniStG
wird der Universitätslehrgang Aufbaustudium Kulturmanagement gemäß § 23 UniStG mit neuem Studienplan eingerichtet.
1.2. Festlegung des Studienplans gem. § 23 Abs.2 UniStG
1.2.1. Zielsetzung des Universitätslehrgangs Aufbaustudium Kulturmanagement
1.2.1.1. Ausbildungsziele gemäß § 23 Abs.2 Z 1 UniStG
Der Lehrgang soll durch Vermittlung aktueller wissenschaftlicher und berufspraktischer Erkenntnisse Qualifikationen auf postgraduate Niveau für das Management im Kulturbereich zur Verfügung stellen. Er soll damit die theoretische und praktische Basis für eine wirkungsvolle Betriebsführung in Kultur- und Kunstbetrieben sowie Kulturprojekten und größeren Kulturorganisationen, aber auch in einschlägigen Bereichen der öffentlichen Verwaltung und der Privatwirtschaft liefern.
Die Weiterbildung verbindet Kenntnisse aus den Bereichen Kulturbetriebslehre mit kulturspezifischen Kenntnissen der Betriebswirtschaftslehre, grundlegendem Basiswissen um die aktuelle Rechtslage, den Kenntnissen aus den Bereichen Kultursoziologie, Kulturpolitik/-ökonomie sowie mit der Ausbildung von sozialen Kompetenzen und mit kultur- und kunsttheoretischen Einführungen in zentrale Bereiche der klassischen und zeitgenössischen Kultur.
1.2.2. Dauer und Gliederung des Lehrgangs
Der Lehrgang dauert gemäß § 23 Abs.2 Z 2 UniStG 4 Semester und umfasst 35 Semesterstunden. Ein fünftes Verlängerungssemester ist möglich.
Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen wird gem. § 7 Abs.4 UniStG der Unterricht in Blockform abgehalten. Dadurch können die Besuchsmöglichkeiten von Berufstätigen optimal berücksichtigt werden.
1.2.3. Voraussetzungen für die Zulassung
Die Zulassung gemäß § 23 Abs.2 Z 3 UniStG durch die Aufnahmeprüfungskommission ist Voraussetzung der Studienzulassung gemäß § 41 UniStG. Auf Grund der postgradualen Ausrichtung des Lehrgangs erfordert die Zulassung insbesondere den Nachweis des Abschlusses eines facheinschlägigen Diplomstudiums oder eines gleichwertigen Studiums oder einer vergleichbaren Qualifikation.
Die Teilnahme ist weiters von der Einzahlung der Lehrgangsgebühren sowie sonstiger nach Hochschul-Taxengesetz und Hochschülerschaftsgesetz zu entrichtender Gebühren und Beiträge abhängig.
1.2.3.1. Zielgruppen
Entsprechend den Ausbildungszielen und der Ausrichtung als Aufbaustudium richtet sich der Lehrgang an alle InteressentInnen, die den Nachweis des Abschlusses eines facheinschlägigen Diplomstudiums oder eines gleichwertigen Studiums oder einer vergleichbaren Qualifikation erbringen können.
Die TeilnehmerInnenzahl wird auf 24 Personen pro Jahrgang beschränkt.
1.2.3.2. Aufnahmeprüfung
Über die Aufnahme entscheidet eine Aufnahmeprüfungskommission, die aus der Lehrgangsleitung sowie mindestens zwei weiteren UniversitätslehrerInnen besteht. Die Aufnahmeprüfung beinhaltet (a) ein schriftliches Thesenpapier zu einer vorgegebenen Problemstellung aus dem Kulturmanagement, sowie (b) ein mündliches Aufnahmegespräch, in dem persönliche Weiterbildungsziele und die allgemeine Eignung für den Lehrgang zur Sprache kommen.
1.2.4. Lehrveranstaltungen im Detail
Alle Lehrveranstaltungen sind Pflichtfächer gem. § 23 Abs.2 Z 5 und § 4 Z 24 UniStG.
Lehrveranstaltungsinhalte sind unterrichtsorganisatorisch in themenorientierten Blöcken zusammenzufassen, deren Abfolge und Gestaltung den spezifischen Gegebenheiten des Kulturbereiches, seinen interdisziplinären Erfordernissen und aktuellen Entwicklung Rechnung tragen sollen. Der Form nach sind die einzelnen Module durch ein bestimmtes Verhältnis zwischen wissensvermittelnden Elementen (Vorlesungen) und wissensverarbeitenden (Übungen, Seminare) bzw. wissensanwendenden (Arbeitsgemeinschaften, Praktika) Elementen gekennzeichnet.
1.2.4.1 Lehrveranstaltungsmodule und Lehrveranstaltungen
Folgende Lehrveranstaltungen gem. § 4 Z 24 UniStG sind Bestandteile des Weiterbildungsprogrammes (AG=Arbeitsgemeinschaft, PR=Praktikum, SE=Seminar, VO=Vorlesung, VU=Vorlesung und Übung):
Studienprogramm für vier Semester, jeweils beginnend im Wintersemester:
Semesterstunden / Lehrveranstaltungstypen
Modul Wirtschaft
Kulturbetriebslehre 2 VO + SE
Kulturmanagement 2 VO + SE
Betriebswirtschaftslehre 4 VU
Kulturökonomie/Kulturpolitik 3 VO + SE
Modul Soft Skills im Management
Führung 2 AG
Kommunikation 1 AG
Gruppendynamik 1 AG
Modul Kultur
Kulturtheorie 2 VO + SE
Ästhetik 2 VO + SE
Kultursoziologie 2 VO + SE
Modul Recht
Rechtsprobleme im Kulturmanagement 3 VU
Modul Berufsfeld
Bildende Kunst 2 PR
Darstellende Kunst 2 PR
Musik 2 PR
AV-Medien 2 PR
Literatur/Printmedien 2 PR
Forum Kulturmanagement 1 AG
Gesamtsumme 35 Semesterstunden
1.2.4.2. Neuer Unterrichtsplan
| Module und Fächer |
1. SEmester
Winter 1 |
2. Semester
Sommer 1 |
3. SEMESTER
Winter 2 |
4. SEMESTER
Sommer 2 |
| MODUL: Wirtschaft | ||||
| Kulturbetriebslehre | VO1
Kulturbetriebs-lehre |
SE1
Kulturbetriebslehre | ||
| Kulturmanagement | VO1
Kulturmanagement |
SE1
Kulturmanagement |
||
| Betriebswirtschaftslehre
(Methoden, Techniken) |
VU1
Grundbegriffe |
VU1
Kostenrechnung und Controlling |
||
| VU1
Marketing / Öffentlichkeitsarbeit |
VU1
Projektmanagement |
|||
| Kulturökonomie,
Kulturpolitik |
VO1
Kulturpolitik |
VO1
Kulturökonomie |
SE1
Kulturökonomie und -politik | |
| MODUL: Soft Skills im Management | ||||
| Führung | AG1 | AG1 | ||
| Kommunikation | AG1 | |||
| Gruppendynamik | AG1 | |||
| MODUL: Kultur | ||||
| Kulturtheorie | VO1
Kulturtheorie |
SE1
Kulturtheorie |
||
| Ästhetik | VO1
Ästhetik |
SE1
Ästhetik |
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| Kultursoziologie | VO1
Kultursoziologie |
SE1
Kultursoziologie | ||
| MODUL: Recht | ||||
| Rechtsprobleme im Kulturmanagement | VU1 | VU1 | VU1 | |
| MODUL: Berufsfeld | < td bgcolor="#DFDFDF"> | |||
| Bildende Kunst | PR1 | PR1 | ||
| Darstellende Kunst | PR1 | PR1 | ||
| Musik | PR1 | PR1 | ||
| AV-Medien | PR1 | PR1 | ||
| Literatur/Printmedien | PR1 | PR 1
(Wahlthema) | ||
| Kulturmanagement | AG1 - KM | |||
| ∑ Semesterstunden | 9 | 10 | 9 | 7 |
1.2.5. Prüfungsordnung
Gemäß § 23 Abs.2 Z 6 UniStG wird folgende Prüfungsordnung festgelegt:
1.2.5.1. Erfolgreiche Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen
Aus allen angebotenen Lehrveranstaltungen sind Prüfungen abzulegen.
a) Seminare (SE): Beurteilung des Erfolgs mittels 2/3 Anwesenheit und theoretischen Aufgaben (Seminararbeiten)
Anzahl: 6 SE bzw. 6 Semesterstunden
b) Vorlesungen (VO): Beurteilung des Erfolgs mittels 2/3 Anwesenheit und eigenen Beiträgen der TeilnehmerInnen
Anzahl: 7 VO bzw. 7 Semesterstunden
c) Vorlesungen/Übungen (VU): Beurteilung des Erfolgs mittels 2/3 Anwesenheit, eigenen Beiträgen der TeilnehmerInnen sowie einer schriftlichen Abschlussprüfung
Anzahl: 7 VU bzw. 7 Semesterstunden
d) Praktika (PR): Beurteilung des Erfolgs mittels 2/3 Anwesenheit und praktischen oder theoretischen Aufgaben (Praktikumsberichten)
Anzahl: 10 PR bzw. 10 Semesterstunden
e) Arbeitsgemeinschaften (AG): Beurteilung des Erfolgs mittels 2/3 Anwesenheit und eigenen Beiträgen der TeilnehmerInnen
Anzahl: 5 AG bzw. 5 Semesterstunden
1.2.5.2. Positive Beurteilung der Abschlussarbeit (Reflexives Projekt):
Das Reflexive Projekt („Master-Thesis“) hat in Form einer Einzelfallstudie zu erfolgen. Dabei soll womöglich in Zusammenhang mit einem Berufspraktikum die Handhabung von Managementproblemen dokumentiert und diskutiert werden. Die in den Seminaren erworbene Erfahrung mit wissenschaftlichen Arbeiten und der in den Praktika trainierte Umgang mit Managementproblemen sollen dazu beitragen, dass die Abschlussarbeit die Form einer seriösen, theoretisch reflektierten Dokumentation eines Einzelfalls erhält. Für die fachliche Betreuung der Abschlussarbeit können die LehrgangsteilnehmerInnen aus dem Kreis der für ihren Lehrgang jeweils bestellten Lehrenden eine Person wählen.
1.2.5.3. Abschlussprüfung
Gemäß § 23 Abs.2 Z 4 UniStG besteht die Abschlussprüfung aus folgenden Teilen:
1) den Lehrveranstaltungsprüfungen (Genaueres siehe 1.2.5.1.)
2) der Abschlussarbeit („Master-Thesis“) (Genaueres siehe 1.2.5.2.)
3) den mündlichen Einzelprüfungen aus folgenden Fächern:
v Kulturbetriebslehre und Kulturmanagement,
Stundenausmaß: 4 Stunden
v Betriebswirtschaftslehre,
Stundenausmaß: 4 Stunden
v Kulturtheorie und Ästhetik,
Stundenausmaß: 4 Stunden
Voraussetzungen für die Zulassung zu den mündlichen Fachprüfungen sind (a) die erfolgreiche Teilnahme an den diesen Fächern zugeordneten Vorlesungen, Übungen und Seminaren, (b) die positive Absolvierung aller sonstigen Lehrveranstaltungsprüfungen sowie (c) die positive Beurteilung der schriftlichen Abschlussarbeit durch den jeweiligen Betreuer/die jeweilige Betreuerin.
Die Zulassung zur Abschlussprüfung obliegt der Lehrgangsleitung, ebenso deren gesamte organisatorische Abwicklung.
1.2.5.4. Prüfungsberechtigte
Die erfolgreiche Teilnahme an den einzelnen Lehrveranstaltungen wird individuell von den jeweiligen LeiterInnen dieser Lehrveranstaltungen festgestellt.
Für die fachliche Betreuung der Abschlussarbeit können die LehrgangsteilnehmerInnen aus dem Kreis der für ihren Lehrgang jeweils bestellten Lehrenden eine Person wählen.
Die PrüferInnen für die vorgesehenen mündlichen Einzelprüfungen im Rahmen der Abschlussprüfung werden von der Lehrgangsleitung nominiert.
1.3. Festlegung der Bezeichnung „Aufbaustudium“ im Studienplan gem. § 23 Abs.3 Z 1 UniStG
Gem. § 23 Abs.3 Z 1 UniStG wird im Studienplan die Bezeichnung „Aufbaustudium“ festgelegt, da die Zulassung den Abschluss eines facheinschlägigen Diplomstudiums oder eines gleichwertigen Studiums oder einer vergleichbaren Qualifikation voraussetzt.