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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2002/03 ausgegeben am 7. Mai 2003 16. Stück

195. a)  Kundmachung des Ergebnisses der Wahl der Mitglieder in die Studienkommission Tonmeisterstudium (Nachwahl) an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (für die organisationsrechtliche Personengruppe der UniversitätsprofessorInnen).

b) Kundmachung der Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters in die Studienkommission Tonmeisterstudium.

196. Einsetzung einer Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Klavier gemäß § 24 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

197. Einsetzung einer Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Gesang gemäß § 24 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

198. Einsetzung einer Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Fagott gemäß § 24 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

199. Einsetzung einer Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Violine gemäß § 24 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

200. Einsetzung einer Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Musikdramatische Darstellung (Szenische Interpretation) gemäß § 24 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

201. Einsetzung einer Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Dirigieren gemäß § 24 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

202. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Paul HILLE im Fach Rhythmik.

203. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Michael STEPHANIDES im Fach Orgel.

204. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Peter TSCHMUCK im Fach Kulturbetriebslehre.

205. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Tasos ZEMBYLAS im Fach Kulturbetriebslehre.

206. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Margarete JUNGEN im Fach Gesang.

207. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Florian PAGITSCH im Fach Orgel.

208. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Elisabeth DVORAK-WEISSHAAR im Fach Klavier.

209. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Christian MAURER im Fach Saxophon.

210. Verleihung der Lehrbefugnis (venia docendi) als UniversitätsdozentIn für das Fach „Klavier“ an Frau Prof.Mag. Manon Liú WINTER.

211. Kundmachung des Studienplans des Universitätslehrganges „Aufbaustudium Kulturmanagement.

212. Entwurf einer Studienstandortverordnung an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

213. Entwurf zur Begutachtung – Studienplan für die Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

214. Entwurf zur Begutachtung – Studienplan für das Diplomstudium „Wirtschaftsrecht“ an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck

215. Entwurf zur Begutachtung – Studienpläne für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Kunststofftechnik an der Montanuniversität Leoben.

216. Entwurf zur Begutachtung – Studienpläne für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Industrieller Umweltschutz, Entsorgungstechnik und Recycling an der Montanuniversität Leoben.

217. Verhältniszahlen gemäß § 34 Abs. 4a UniStG für das Sommersemester 2003.

218. Ausschreibung von Stipendien für das Studienjahr 2003/04 des Herbert von Karajan Centrums.

219. Ausschreibung von zwei Förderungspreisen der Feiling-Stiftung für das Studienjahr 2003/04.

 

195. a) Kundmachung des Ergebnisses der Wahl der Mitglieder in die Studienkommission Tonmeisterstudium (Nachwahl) an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (für die organisationsrechtliche Personengruppe der UniversitätsprofessorInnen).

Folgende Personen wurden bei der Wahl am 30. April 2003 als Hauptvertreter/ErsatzvertreterIn der organisationsrechtlichen Personengruppe der UniversitätsprofessorInnen in die Studienkommission Tonmeisterstudium gewählt:

Vertreter:  Axel SEIDELMANN (durch Los)

Ersatzvertreter: 1. Jürg JECKLIN (durch Los)

    2. Marie-Agnes DITTRICH

    3. Klaus-Peter SATTLER

Der Vorsitzende der Wahlkommission: W. Heißler

b) Kundmachung der Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters in die Studienkommission Tonmeisterstudium.

   In der Sitzung am 20. Jänner 2003 wurde VL Peter MECHTLER zum Vorsitzenden und VL Thomas LANG zum stellvertretenden Vorsitzenden der Studienkommission Tonmeisterstudium gewählt.

Der Rektor: W. Hasitschka

196. Einsetzung einer Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Klavier gemäß § 24 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 24 KUOG folgende Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Klavier eingesetzt:

 Oberbau:

 Heinz MEDJIMOREC

 Wolfgang WATZINGER

 Externe Gutachter:

 Eugen JAKAB

 Franz ZETTL

 Mittelbau:

 Imola JOO

 Alma SAUER

 Studierende:

 Sonja HUBER

 Juan-Carlos GUITUERES

Der Rektor: W. Hasitschka

197. Einsetzung einer Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Gesang gemäß § 24 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 24 KUOG folgende Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Gesang eingesetzt:

 Oberbau:

 Franz LUKASOVSKY

 Wolfgang BRUNEDER

 Externe Gutachter:

 Wolfgang HOLZMAIR

 Martin KLIETMANN

 Mittelbau:

 Peter THUNHART

 Lydia VIERLINGER

 Studierende:

 Tanja RAICH

 Anton GRANER

Der Rektor: W. Hasitschka

198. Einsetzung einer Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Fagott gemäß § 24 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 24 KUOG folgende Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Fagott eingesetzt:

 Oberbau:

 Stepan TURNOVSKY

 Klaus LIENBACHER

 Externe Gutachter:

 Fritz FALTL

 Werner KRENN

 Mittelbau:

 Charlotte BRUSATTI

 Ingomar RAINER

 Studierende:

 Maria GSTÄTTNER

 Georg STEPANEK

Der Rektor: W. Hasitschka

 

199. Einsetzung einer Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Violine gemäß § 24 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 24 KUOG folgende Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Violine eingesetzt:

 Oberbau:

 Wolfgang KLOS

 Michael SCHNITZLER

 Externe Gutachter:

 Jürgen GEISE

 Paul ROCZEK

 Mittelbau:

 Ingomar RAINER

 Gottfried POKORNY

 Studierende:

 Harald KOSIK

 Christoph VELISEK

Der Rektor: W. Hasitschka

200. Einsetzung einer Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Musikdramatische Darstellung (Szenische Interpretation) gemäß § 24 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 24 KUOG folgende Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Musikdramatische Darstellung (Szenische Interpretation) eingesetzt:

 Oberbau:

 Leopold SPITZER

 Michael TEMME

 Externe Gutachter:

 Diana KIENAST

 Roman ZEILINGER

 Mittelbau:

 Anton NEYDER

 Franz CARDA

 Studierende:

 Tilj FAVEYTS

 Christoph VELISEK

Der Rektor: W. Hasitschka

201. Einsetzung einer Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Dirigieren gemäß § 24 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 24 KUOG folgende Berufungskommission zur Besetzung eines Ordinariates für Dirigieren eingesetzt:

 Oberbau:

 Wolfgang HEIßLER

 Wolfgang SAUSENG

 Externe Gutachter:

 Albert HARTINGER

 Karl KAMPER

 Mittelbau:

 Reinhard AMON

 Michael STEPHANIDES

 Studierende:

 Norbert KAUTSCHITZ

 Elisabeth ZÖTTEL

Der Rektor: W. Hasitschka

202. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Paul HILLE im Fach Rhythmik.

 Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 29 KUOG folgende Habilitationskommission eingesetzt:

 Universitätsprofessoren:

 Michael HRUBY

 Ralph ILLINI

 Rose BREUSS

 Gerald SPECHT

 Akademischer Mittelbau:

Herbert LAUERMANN

Michael STEPHANIDES

 Studierende:

 Christian GILJUM

 Birgit ZITZLER

Der Rektor: W. Hasitschka

 

203. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Michael STEPHANIDES im Fach Orgel.

 Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 29 KUOG folgende Habilitationskommission eingesetzt:

 Universitätsprofessoren:

 Peter PLANYAVSKY

 Manfred WAGNER-ARTZT

 Johann TRUMMER

 Karl Heinz PRASSL

 Akademischer Mittelbau:

Reinhard AMON

Ingomar RAINER

 Studierende:

 Nina ATTORF

 Elke ECKERSDORFER

Der Rektor: W. Hasitschka

204. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Peter TSCHMUCK im Fach Kulturbetriebslehre.

 Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 29 KUOG folgende Habilitationskommission eingesetzt:

 Universitätsprofessoren:

 Irmgard BONTINCK

 Rudolf HOFSTÖTTER

 Helmut KASPER

 Christoph WEISS

 Akademischer Mittelbau:

Tasos ZEMBYLAS

Alfred SMUDITS

 Studierende:

 Christoph VELISEK

 Norbert KAUTSCHITZ

Der Rektor: W. Hasitschka

 

205. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Tasos ZEMBYLAS im Fach Kulturbetriebslehre.

 Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 29 KUOG folgende Habilitationskommission eingesetzt:

 Universitätsprofessoren:

 Irmgard BONTINCK

 Rudolf HOFSTÖTTER

 Rudolf BURGER

 Wolfgang SCHULZ

 Akademischer Mittelbau:

Ursula HEMETEK

Franz-Otto HOFECKER

 Studierende:

 Christoph VELISEK

 Christine KISIELEVSKY

Der Rektor: W. Hasitschka

206. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Margarete JUNGEN im Fach Gesang.

 Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 29 KUOG folgende Habilitationskommission eingesetzt:

 Universitätsprofessoren:

 Wolfgang BRUNEDER

 Gerhard KAHRY

 Ulf BÄSTLEIN

 Ingrid JANSER-MAYR

 Akademischer Mittelbau:

 Anton NEYDER

 Lydia VIERLINGER

 Studierende:

 Christoph VELISEK

 Dagmar FURCH

Der Rektor: W. Hasitschka

 

207. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Florian PAGITSCH im Fach Orgel.

 Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 29 KUOG folgende Habilitationskommission eingesetzt:

 Universitätsprofessoren:

 Peter PLANYAVSKY

 Wolfgang SAUSENG

 Ivan SOKOL

 Michael KAPSNER

 Akademischer Mittelbau:

 Maria BAYDANOW

 Ingomar RAINER

 Studierende:

 Judith VELISEK

 Elke ECKERSDORFER

Der Rektor: W. Hasitschka

208. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Elisabeth DVORAK-WEISSHAAR im Fach Klavier.

 Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 29 KUOG folgende Habilitationskommission eingesetzt:

 Universitätsprofessoren:

 Noel FLORES

 Harald OSSBERGER

 Christoph LIESKE

 Markus SCHIRMER

 Akademischer Mittelbau:

 Ingomar RAINER

 Michael STEPHANIDES

 Studierende:

 Judith VELISEK

 Rita KRAHWINKLER

Der Rektor: W. Hasitschka

 

209. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Christian MAURER im Fach Saxophon.

 Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 29 KUOG folgende Habilitationskommission eingesetzt:

 Universitätsprofessoren:

 Johann HINDLER

 Otto VRHOVNIK

 Peter STRAUB

 Emil RIEDER

 Akademischer Mittelbau:

 Matthias BERTSCH

 Maria BAYDANOW

 Studierende:

 Luise STUBNER

 Georg SCHWANTNER

Der Rektor: W. Hasitschka

210. Verleihung der Lehrbefugnis (venia docendi) als UniversitätsdozentIn für das Fach „Klavier“ an Frau Prof.Mag. Manon Liú WINTER.

 Aufgrund des Beschlusses der Habilitationskommission vom 14. März 2003 wurde Frau Prof.Mag. Manon Liú WINTER mit Bescheid vom 31. März 2003 die Lehrbefugnis (venia docendi) als Universitätsdozentin für das künstlerische Habilitationsfach „Klavier“ verliehen.

Der Rektor: W. Hasitschka

211. Kundmachung des Studienplans des Universitätslehrganges „Aufbaustudium Kulturmanagement.

Das Universitätskollegium hat in der Sitzung vom 15. Jänner 2003 einstimmig die Änderung des Studienplanes für den Universitätslehrgang „Aufbaustudium Kulturmanagement“ beschlossen.

Mit Schreiben vom 19. März 2003, GZ 52.308/3-VII/6/2002, wurde die Änderung des Studienplanes vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht untersagt.

Die Verordnung lautet wie folgt: siehe Anhang

Der Rektor: W. Hasitschka

212. Entwurf einer Studienstandortverordnung an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

 Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelt den Entwurf einer Studienstandortverordnung an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (Umwandlung der Studienrichtungen „Instrumental(Gesangs)pädagogik, „Musik- und Bewegungserziehung“, Katholische und Evangelische Kirchenmusik“ und „Film und Fernsehen“ in Bakkalaureats- und Magisterstudien) mit der Bitte um Stellungnahme bis längstens 15. Mai 2003.

 Die Entwürfe dieser Verordnung sind im Rechtsinformationssystem des Bundes unter http:www.ris.bka.gv.at/begutachtung verfügbar.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

213. Entwurf zur Begutachtung – Studienplan für die Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

Gemäß § 14 UniStG übermittelt die Studienkommission für Instrumental(Gesangs)pädagogik den Entwurf des Studienplans für die Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik mit der Bitte um Stellungnahme bis 19. Mai 2003 an den Vorsitzenden der Studienkommission für Instrumental(Gesangs)pädagogik, Herrn Ao.Univ.Prof.Mag.Dr. Bernhard CRONENBERG, Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, Brandhofgasse 5, 8010 Graz, oder per e-mail: bernhard.cronenberg@kug.ac.at, Fax: 0316/389-3051.

Der Studienplan ist unter der Adresse http://www.kug.ac.at/impg <download>Studienplan abr ufbar.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

214. Entwurf zur Begutachtung – Studienplan für das Diplomstudium „Wirtschaftsrecht“ an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck.

Gemäß § 14 UniStG übermittelt die Studienkommission für die Studienrichtung Wirtschaftsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck den Entwurf des Studienplanes für das Diplomstudium Wirtschaftsrecht mit der Bitte um Stellungnahme bis spätestens 27. Mai 2003 an den Vorsitzenden der Studienkommission für die Studienrichtung Wirtschaftsrecht, Herrn Univ.Prof.Dr. Gustav WACHTER, Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Innsbruck, Innrain 52, 6020 Innsbruck, oder per e-mail: Gustav.Wachter@uibk.ac.at, Fax: 0512/507-2823.

Der Studienplan ist unter der Adresse http://info.uibk.ac.at/c/c3/c307/lect/wirtschaftsrecht.pdf abrufbar.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

215. Entwurf zur Begutachtung – Studienpläne für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Kunststofftechnik an der Montanuniversität Leoben.

Gemäß § 14 UniStG übermittelt die Studienkommission für die Studienrichtung Kunststofftechnik der Montanuniversität Leoben den Entwurf der Studienpläne für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Kunststofftechnik mit der Bitte um Stellungnahme bis spätestens 26. Mai 2003 an Herrn DI Dr. Walter FRIESENBICHLER, Institut für Kunststofftechnik an der Montanuniversität Leoben, 8700 Leoben, Franz Josef-Straße 18, oder per e-mail: walter.friesenbichler@notes.unileoben.ac.at

Die Studienpläne sind unter der Adresse http://www.unileoben.ac.at/studienvorhaben.html abrufbar.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

216. Entwurf zur Begutachtung – Studienpläne für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Industrieller Umweltschutz, Entsorgungstechnik und Recycling an der Montanuniversität Leoben.

Gemäß § 14 UniStG übermittelt die Studienkommission für die Studienrichtung Industrieller Umweltschutz, Entsorgungstechnik und Recycling der Montanuniversität Leoben den Entwurf der Studienpläne für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Industrieller Umweltschutz, Entsorgungstechnik und Recycling mit der Bitte um Stellungnahme bis spätestens 26. Mai 2003 an Herrn Dr. Wolfgang STABER, Institut für Entsorgungs- und Deponietechnik an der Montanuniversität Leoben, 8700 Leoben, Franz Josef-Straße 18, oder per e-mail: wolfgang.staber@.unileoben.ac.at

Die Studienpläne sind unter der Adresse http://www.unileoben.ac.at/studienvorhaben.html abrufbar.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

217. Verhältniszahlen gemäß § 34 Abs. 4a UniStG für das Sommersemester 2003.

 Das Universitätskollegium hat in seiner Sitzung vom 9. April 2003 den einstimmigen Beschluss gefasst, die Verhältniszahlen für die unten angeführten Studienrichtungen gemäß § 34 Abs. 4a UniStG für das Studienjahr 2003/04 wie folgt festzusetzen:

Studienrichtung Musikleitung:  32 % Österreicher und EU/EWR-Bürger; PersonengruppenVO

      68 % Nicht EU-Bürger

Studienrichtung Klavier: 28 % Österreicher und EU/EWR-Bürger; PersonengruppenVO

      72 % Nicht EU-Bürger

Studienrichtung Cembalo: 14 % Österreicher und EU/EWR-Bürger; PersonengruppenVO

      86 % Nicht EU-Bürger

Studienrichtung Klavierkammermusik: 30 % Österreicher und EU/EWR-Bürger; PersonengruppenVO

      70 % Nicht EU-Bürger

Studienrichtung Klavier-Vokalbegleitung: 40 % Österreicher und EU/EWR-Bürger; PersonengruppenVO

      60 % Nicht EU-Bürger

Studienrichtung Violine: 41 % Österreicher und EU/EWR-Bürger; PersonengruppenVO

      59 % Nicht EU-Bürger

Studienrichtung Violoncello: 47 % Österreicher und EU/EWR-Bürger; PersonengruppenVO

      53 % Nicht EU-Bürger

Studienrichtung Kontrabass: 47 % Österreicher und EU/EWR-Bürger; PersonengruppenVO

      53 % Nicht EU-Bürger

Studienrichtung Gitarre: 38 % Österreicher und EU/EWR-Bürger; PersonengruppenVO

      62 % Nicht EU-Bürger

Studienrichtung Evang. Kirchenmusik: 20 % Österreicher und EU/EWR-Bürger; PersonengruppenVO

      80 % Nicht EU-Bürger

Der Rektor: W. Hasitschka

218. Ausschreibung von Stipendien für das Studienjahr 2003/04 des Herbert von Karajan Centrums.

Das HERBERT VON KARAJAN CENTRUM vergibt im Studienjahr 2003/2004 Jahresstipendien in der Höhe von 437 € / Monat

einmalig an außergewöhnlich begabte, finanziell unterstützungswürdige StudentInnen der Institute 4, 5, 6 und 8 der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Voraussetzungen:

·     Studium als ordentliche/r HörerIn in Studienrichtungen der Institute für Tasteninstrumente (4), für Streich- und andere Saiteninstrumente (5), für Blas- und Schlaginstrumente (6), für Orgel und Kirchenmusik (8). Ausgenommen: Postgraduale StudiengängerInnen

·     Mindestalter: 14 Jahre (geboren vor dem 31.10. 1989)

 Höchstalter: 26 Jahre (geboren nach dem 31.10. 1977)

·     Ausgezeichneter Studienerfolg

·     Wohnsitz in Österreich

·     Schriftliche Bewerbungen mit Bewerbungsbrief, tabellarischem Lebenslauf, Referenz des Professors und genauer Schilderung der finanziellen Situation sind bis spätestens 15. Juni 2003 an den Vizerektor für Außenbeziehungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zu richten, abzugeben jedoch in den jeweiligen Institutssekretariaten. 
Bewerbungsformulare sind in den Institutssekretariaten, bzw. im Büro des Vizerektors für Außenbeziehungen abzuholen
! Nur vollständige Bewerbungsunterlagen werden berücksichtigt!

·     Ehemalige Karajan Centrum StipendiatInnen können sich für dasselbe Instrument nicht noch einmal bewerben.

Am 8. Oktober 2003 findet für die aus den Bewerbungen ausgewählten KandidatInnen auf der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ein Auswahlspiel statt, das über die endgültige Zuerkennung der Stipendien entscheidet. Genauer Ort (Saal) wird noch bekanntgegeben.

Die Stipendienübergabe findet am 20.Oktober 2003 im Herbert von Karajan Centrum statt.

Für das Auswahlspiel (ca. 10 Minuten) sind vier Werke unterschiedlicher Stilepochen – siehe Bewerbungsformular! - vorzubereiten.

Der Vizerektor für Außenbeziehungen: W. Klos

219. Ausschreibung von zwei Förderungspreisen der Feiling-Stiftung für das Studienjahr 2003/04.

Ausschreibung von zwei Förderungspreisen für das Studienjahr 2003/04 à € 3.000.- für eine hochbegabte Sängerin und eine hochbegabte Geigerin/einen hochbegabten Geiger der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Bewerberinnen werden dem Willen der Stifterin entsprechend bevorzugt.

Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungspreises sind ein hervorragender Studienerfolg, ein Studium der Studienrichtungen Gesang oder der Lehrgänge für Lied und Oratorium sowie Musikdramatische Darstellung, bzw. ein Studium der Studienrichtung Violine.

Schriftliche Bewerbungen mittels Formular und tabellarischem Lebenslauf sind bis 27.5.2003 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, z.Hd. Frau Riedel, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien zu richten. Bewerbungsformulare sind in den Institutssekretariaten bzw. im Büro des Vizerektors für Außenbeziehungen erhältlich.

Die Entscheidung über die Vergabe der Förderungspreise erfolgt durch einen Arbeitsausschuss der Stiftung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Der Vizerektor für Außenbeziehungen: W. Klos

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck: 

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth

Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: 711 55/DW 6101

 

studienplan des Universitätslehrganges

Aufbaustudium kulturmanagement

Beschluss des Universitätskollegiums vom 15. Jänner 2003, nicht untersagt vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Schreiben vom 19. März 2003, GZ 52.308/3-VII/6/2002

 

1.1. Einrichtung des Universitätslehrgangs Aufbaustudium Kulturmanagement mit neuem Studienplan ab dem Wintersemester 2003/2004 gem. § 23 Abs.1 UniStG

Unter Berücksichtigung

v     der hohen Bedeutung des Qualifikationsprofils für Führungspersönlichkeiten im Kulturbereich als SchnittstellenmanagerInnen in Kunst- und Kulturbetrieben sowie in kulturellen Einrichtungen und Kulturadministrationen,

v     der Wichtigkeit einer interdisziplinären, praxisbezogenen und problemlösungsorientierten Weiterbildungsoption für den Berufsbereich des Kulturmanagement,

v     des Gebots des sparsamen und nachhaltigen Wirtschaftens sowie der für den Bund kostenneutralen Führung von Aufbaustudien gem. § 3 Abs. 1a und 3a KUOG, § 5 Hochschul-Taxengesetz 1972,

v     der bildungspolitischen Bedeutung des gezielten Weiterbildungsangebotes universitärer Einrichtungen für konkrete Berufsfelder gem. § 2 Abs.2 Z 4 und § 4 Z 17 UniStG

wird der Universitätslehrgang Aufbaustudium Kulturmanagement gemäß § 23 UniStG mit neuem Studienplan eingerichtet.

1.2.  Festlegung des Studienplans gem. § 23 Abs.2 UniStG

1.2.1.  Zielsetzung des Universitätslehrgangs Aufbaustudium Kulturmanagement

1.2.1.1.  Ausbildungsziele gemäß § 23 Abs.2 Z 1 UniStG

Der Lehrgang soll durch Vermittlung aktueller wissenschaftlicher und berufspraktischer Erkenntnisse Qualifikationen auf postgraduate Niveau für das Management im Kulturbereich zur Verfügung stellen. Er soll damit die theoretische und praktische Basis für eine wirkungsvolle Betriebsführung in Kultur- und Kunstbetrieben sowie Kulturprojekten und größeren Kulturorganisationen, aber auch in einschlägigen Bereichen der öffentlichen Verwaltung und der Privatwirtschaft liefern.

Die Weiterbildung verbindet Kenntnisse aus den Bereichen Kulturbetriebslehre mit kulturspezifischen Kenntnissen der Betriebswirtschaftslehre, grundlegendem Basiswissen um die aktuelle Rechtslage, den Kenntnissen aus den Bereichen Kultursoziologie, Kulturpolitik/-ökonomie sowie mit der Ausbildung von sozialen Kompetenzen und mit kultur- und kunsttheoretischen Einführungen in zentrale Bereiche der klassischen und zeitgenössischen Kultur.

1.2.2.  Dauer und Gliederung des Lehrgangs

Der Lehrgang dauert gemäß § 23 Abs.2 Z 2 UniStG 4 Semester und umfasst 35 Semesterstunden. Ein fünftes Verlängerungssemester ist möglich.

Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen wird gem. § 7 Abs.4 UniStG der Unterricht in Blockform abgehalten. Dadurch können die Besuchsmöglichkeiten von Berufstätigen optimal berücksichtigt werden.

 

1.2.3.  Voraussetzungen für die Zulassung

Die Zulassung gemäß § 23 Abs.2 Z 3 UniStG durch die Aufnahmeprüfungskommission ist Voraussetzung der Studienzulassung gemäß § 41 UniStG. Auf Grund der postgradualen Ausrichtung des Lehrgangs erfordert die Zulassung insbesondere den Nachweis des Abschlusses eines facheinschlägigen Diplomstudiums oder eines gleichwertigen Studiums oder einer vergleichbaren Qualifikation.

Die Teilnahme ist weiters von der Einzahlung der Lehrgangsgebühren sowie sonstiger nach Hochschul-Taxengesetz und Hochschülerschaftsgesetz zu entrichtender Gebühren und Beiträge abhängig.

1.2.3.1.  Zielgruppen

Entsprechend den Ausbildungszielen und der Ausrichtung als Aufbaustudium richtet sich der Lehrgang an alle InteressentInnen, die den Nachweis des Abschlusses eines facheinschlägigen Diplomstudiums oder eines gleichwertigen Studiums oder einer vergleichbaren Qualifikation erbringen können.

Die TeilnehmerInnenzahl wird auf 24 Personen pro Jahrgang beschränkt.

1.2.3.2. Aufnahmeprüfung

Über die Aufnahme entscheidet eine Aufnahmeprüfungskommission, die aus der Lehrgangsleitung sowie mindestens zwei weiteren UniversitätslehrerInnen besteht. Die Aufnahmeprüfung beinhaltet (a) ein schriftliches Thesenpapier zu einer vorgegebenen Problemstellung aus dem Kulturmanagement, sowie (b) ein mündliches Aufnahmegespräch, in dem persönliche Weiterbildungsziele und die allgemeine Eignung für den Lehrgang zur Sprache kommen.

1.2.4.  Lehrveranstaltungen im Detail

Alle Lehrveranstaltungen sind Pflichtfächer gem. § 23 Abs.2 Z 5 und § 4 Z 24 UniStG.

Lehrveranstaltungsinhalte sind unterrichtsorganisatorisch in themenorientierten Blöcken zusammenzufassen, deren Abfolge und Gestaltung den spezifischen Gegebenheiten des Kulturbereiches, seinen interdisziplinären Erfordernissen und aktuellen Entwicklung Rechnung tragen sollen. Der Form nach sind die einzelnen Module durch ein bestimmtes Verhältnis zwischen wissensvermittelnden Elementen (Vorlesungen) und wissensverarbeitenden (Übungen, Seminare) bzw. wissensanwendenden (Arbeitsgemeinschaften, Praktika) Elementen gekennzeichnet.

 

1.2.4.1 Lehrveranstaltungsmodule und Lehrveranstaltungen

Folgende Lehrveranstaltungen gem. § 4 Z 24 UniStG sind Bestandteile des Weiterbildungsprogrammes (AG=Arbeitsgemeinschaft, PR=Praktikum, SE=Seminar, VO=Vorlesung, VU=Vorlesung und Übung):

Studienprogramm für vier Semester, jeweils beginnend im Wintersemester:

      Semesterstunden / Lehrveranstaltungstypen

Modul Wirtschaft

      Kulturbetriebslehre 2 VO + SE

      Kulturmanagement 2 VO + SE

      Betriebswirtschaftslehre 4 VU

      Kulturökonomie/Kulturpolitik 3 VO + SE

Modul Soft Skills im Management

      Führung  2 AG

      Kommunikation 1 AG

      Gruppendynamik  1 AG

Modul Kultur

      Kulturtheorie  2 VO + SE

      Ästhetik 2 VO + SE

      Kultursoziologie  2 VO + SE

Modul Recht

      Rechtsprobleme im Kulturmanagement 3 VU

Modul Berufsfeld

      Bildende Kunst  2 PR

      Darstellende Kunst  2 PR

      Musik  2 PR

      AV-Medien 2 PR

      Literatur/Printmedien 2 PR

      Forum Kulturmanagement 1 AG

Gesamtsumme 35 Semesterstunden

 

1.2.4.2. Neuer Unterrichtsplan

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Module und Fächer 1. SEmester

Winter 1

2. Semester

Sommer 1

3. SEMESTER

Winter 2

4. SEMESTER

Sommer 2

MODUL: Wirtschaft        
Kulturbetriebslehre   VO1

Kulturbetriebs-lehre

    SE1

Kulturbetriebslehre

Kulturmanagement VO1

Kulturmanagement

  SE1

Kulturmanagement

 
Betriebswirtschaftslehre

(Methoden, Techniken)

VU1

Grundbegriffe

VU1

Kostenrechnung und Controlling

   
  VU1

Marketing / Öffentlichkeitsarbeit

VU1

Projektmanagement

   
Kulturökonomie,

Kulturpolitik

  VO1

Kulturpolitik

VO1

Kulturökonomie

SE1

Kulturökonomie und -politik

MODUL: Soft Skills im Management        
Führung     AG1 AG1
Kommunikation AG1      
Gruppendynamik   AG1    
MODUL: Kultur        
Kulturtheorie VO1

Kulturtheorie

SE1

Kulturtheorie

      
Ästhetik VO1

Ästhetik

SE1

Ästhetik

   
Kultursoziologie     VO1

Kultursoziologie

SE1

Kultursoziologie

MODUL: Recht        
Rechtsprobleme im Kulturmanagement VU1 VU1 VU1  
MODUL: Berufsfeld      
Bildende Kunst PR1 PR1    
Darstellende Kunst PR1 PR1    
Musik     PR1 PR1
AV-Medien     PR1 PR1
Literatur/Printmedien     PR1 PR 1

(Wahlthema)

Kulturmanagement     AG1 - KM    
         
∑ Semesterstunden 9 10 9 7

 

1.2.5.  Prüfungsordnung

Gemäß § 23 Abs.2 Z 6 UniStG wird folgende Prüfungsordnung festgelegt:

1.2.5.1. Erfolgreiche Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen

Aus allen angebotenen Lehrveranstaltungen sind Prüfungen abzulegen.

a) Seminare (SE): Beurteilung des Erfolgs mittels 2/3 Anwesenheit und theoretischen Aufgaben (Seminararbeiten)

Anzahl: 6 SE bzw. 6 Semesterstunden

b) Vorlesungen (VO): Beurteilung des Erfolgs mittels 2/3 Anwesenheit und eigenen Beiträgen der TeilnehmerInnen

Anzahl: 7 VO bzw. 7 Semesterstunden

c) Vorlesungen/Übungen (VU): Beurteilung des Erfolgs mittels 2/3 Anwesenheit, eigenen Beiträgen der TeilnehmerInnen sowie einer schriftlichen Abschlussprüfung

Anzahl: 7 VU bzw. 7 Semesterstunden

d) Praktika (PR): Beurteilung des Erfolgs mittels 2/3 Anwesenheit und praktischen oder theoretischen Aufgaben (Praktikumsberichten)

Anzahl: 10 PR bzw. 10 Semesterstunden

e) Arbeitsgemeinschaften (AG): Beurteilung des Erfolgs mittels 2/3 Anwesenheit und eigenen Beiträgen der TeilnehmerInnen

Anzahl: 5 AG bzw. 5 Semesterstunden

1.2.5.2. Positive Beurteilung der Abschlussarbeit (Reflexives Projekt):

Das Reflexive Projekt („Master-Thesis“) hat in Form einer Einzelfallstudie zu erfolgen. Dabei soll womöglich in Zusammenhang mit einem Berufspraktikum die Handhabung von Managementproblemen dokumentiert und diskutiert werden. Die in den Seminaren erworbene Erfahrung mit wissenschaftlichen Arbeiten und der in den Praktika trainierte Umgang mit Managementproblemen sollen dazu beitragen, dass die Abschlussarbeit die Form einer seriösen, theoretisch reflektierten Dokumentation eines Einzelfalls erhält. Für die fachliche Betreuung der Abschlussarbeit können die LehrgangsteilnehmerInnen aus dem Kreis der für ihren Lehrgang jeweils bestellten Lehrenden eine Person wählen.

 

1.2.5.3.  Abschlussprüfung

Gemäß § 23 Abs.2 Z 4 UniStG besteht die Abschlussprüfung aus folgenden Teilen:

1) den Lehrveranstaltungsprüfungen (Genaueres siehe 1.2.5.1.)

2) der Abschlussarbeit („Master-Thesis“) (Genaueres siehe 1.2.5.2.)

3) den mündlichen Einzelprüfungen aus folgenden Fächern:

v     Kulturbetriebslehre und Kulturmanagement,

      Stundenausmaß: 4 Stunden

v     Betriebswirtschaftslehre,

      Stundenausmaß: 4 Stunden

v     Kulturtheorie und Ästhetik,

      Stundenausmaß: 4 Stunden

Voraussetzungen für die Zulassung zu den mündlichen Fachprüfungen sind (a) die erfolgreiche Teilnahme an den diesen Fächern zugeordneten Vorlesungen, Übungen und Seminaren, (b) die positive Absolvierung aller sonstigen Lehrveranstaltungsprüfungen sowie (c) die positive Beurteilung der schriftlichen Abschlussarbeit durch den jeweiligen Betreuer/die jeweilige Betreuerin.

Die Zulassung zur Abschlussprüfung obliegt der Lehrgangsleitung, ebenso deren gesamte organisatorische Abwicklung.

1.2.5.4. Prüfungsberechtigte

Die erfolgreiche Teilnahme an den einzelnen Lehrveranstaltungen wird individuell von den jeweiligen LeiterInnen dieser Lehrveranstaltungen festgestellt.

Für die fachliche Betreuung der Abschlussarbeit können die LehrgangsteilnehmerInnen aus dem Kreis der für ihren Lehrgang jeweils bestellten Lehrenden eine Person wählen.

Die PrüferInnen für die vorgesehenen mündlichen Einzelprüfungen im Rahmen der Abschlussprüfung werden von der Lehrgangsleitung nominiert.

1.3. Festlegung der Bezeichnung „Aufbaustudium“ im Studienplan gem. § 23 Abs.3 Z 1 UniStG

Gem. § 23 Abs.3 Z 1 UniStG wird im Studienplan die Bezeichnung „Aufbaustudium“ festgelegt, da die Zulassung den Abschluss eines facheinschlägigen Diplomstudiums oder eines gleichwertigen Studiums oder einer vergleichbaren Qualifikation voraussetzt.