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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2002/03 ausgegeben am 30. April 2003 15. Stück

174. Verlautbarung der Wahlzeiten und Wahllokale für die Hochschülerschaftswahlen 2003 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

175. Verlautbarung der Wahlvorschläge für die Universitätsvertretung für die Hochschülerschaftswahlen 2003 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

176. Ausschreibung der Planstelle eines/einer Universitätsprofessors/Universitätsprofessorin für Komposition an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

177.     Ausschreibung der Planstelle einer Gastprofessur für Produktion mit Gastregisseuren an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

178. Ausschreibung der Planstelle einer Gastprofessur für Arbeiten vor der TV-Kamera an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

179. Ausschreibung der Planstelle einer Gastprofessur für Rollengestaltung an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

180. Ausschreibung der Planstelle eines Lehrauftrages für Rollengestaltung an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

181. Ausschreibung der Stelle als Secretary General für European Music Council (EMC).

182. Entwurf zur Begutachtung – Studienpläne für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Forst- und Holzwirtschaft – Universität für Bodenkultur Wien.

183. Entwurf zur Begutachtung – Studienpläne für das Bakkalaureats- und Magisterstudien Kulturtechnik und Wasserwirtschaft – Universität für Bodenkultur Wien.

184. Anzeige der Absicht der Erlassung oder Änderung des Studienplanes des Diplomstudiums Architektur – Technische Universität Wien.

185. Entwurf zur Begutachtung – Studienpläne für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Geowissenschaften – Montanuniversität Leoben.

186. Entwurf zur Begutachtung – Studienpläne für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Petroleum Engineering – Montanuniversität Leoben.

187. Entwurf zur Begutachtung – Studienpläne für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Informatik – Universität Klagenfurt.

188. Anzeige der Absicht der Erlassung oder Änderung des Studienplanes des Diplomstudiums Informatikmanagement – Universität Klagenfurt.

189. Entwurf zur Begutachtung – Studienpläne für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Informatikmanagement – Universität Klagenfurt.

190. Ausschreibung des Bank Austria Creditanstalt – Stipendiums für Kinder- und Jugendforschung 2003.

191. Ausschreibung des Dr. Robert und Lina Thyll Dürr-Stipendiums für Orgel

192. Ausschreibung des Dr. Robert und Lina Thyll Dürr-Stipendiums für Instrumental- und Gesangsfächer.

193. Ausschreibung des Monbukagakusho Stipendiums.

194. Kundmachung der Fulbright Kommission betreffend neuer Visabestimmungen USA.

174. Verlautbarung der Wahlzeiten und Wahllokale für die Hochschülerschaftswahlen 2003 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Gemäß § 30 Abs. 1 Hochschülerschaftswahlordnung 2001 (HSWO) wird bekanntgemacht:

Wahlzeiten und Wahllokale:

Die Hochschülerschaftswahlen 2003 finden

Dienstag, dem 20. Mai 2003

von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr im Gebäude Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien,

Sitzungssaal (A 01 01),

von 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr im Gebäude Penzinger Straße 7, 1140 Wien, Sitzungssaal des Institutes für Gesang und Musiktheaterregie,

Mittwoch, dem 21. Mai 2003

von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Gebäude Rennweg 8, 1030 Wien, Zimmer C EG 31,

von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Gebäude Seilerstätte 26, 1010 Wien, Zimmer 22, ÖH-Büro,

Donnerstag, dem 22. Mai 2003

von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Gebäude Seilerstätte 26, 1010 Wien, Zimmer 22, ÖH-Büro

statt.

Die Stimmabgabe ist am Dienstag, dem 20 Mai 2003

für Studierende

der Studienrichtung Gesang und Musiktheaterregie,

der Studienrichtung Darstellende Kunst

ausschließlich im Gebäude Penzinger Straße 7, 1140 Wien, Sitzungssaal des Institutes für Gesang und Musiktheaterregie,

für Studierende aller anderen Studienrichtungen ist die Stimmabgabe ausschließlich im Gebäude Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Sitzungssaal (A 01 01) zu den oben angeführten Zeiten möglich.

Die Stimmabgabe ist am Mittwoch, dem 21. Mai 2003

für Studierende

der Studienrichtung Musikerziehung,

der Studienrichtung Instrumentalmusikerziehung,

der Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik,

der Studienrichtung Musik- und Bewegungserziehung,

der Studienrichtung Musiktherapie (Kurzstudium),

ausschließlich im Gebäude Rennweg 8, 1030 Wien, Zimmer C EG 31,

für Studierende aller anderen Studienrichtungen ist die Stimmabgabe ausschließlich im Gebäude Seilerstätte 26, 1010 Wien, Zimmer 22, ÖH-Büro zu den oben angeführten Zeiten möglich.

Am Donnerstag, dem 22.Mai 2001 ist die Stimmabgabe für alle Studierenden ausschließlich im Gebäude Seilerstätte 26, 1010 Wien, Zimmer 22, ÖH-Büro, zu den oben angeführten Zeiten möglich.

Der Ausweis für Studierende ist zum Nachweis der Identität der Wähler mitzubringen, widrigenfalls die Wahl unzulässig ist!!!

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

175. Verlautbarung der Wahlvorschläge für die Universitätsvertretung für die Hochschülerschaftswahlen 2003 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Gemäß § 29 Hochschülerschaftswahlordnung 2001 (HSWO 2001 ) wird bekannt gemacht:

I. Feststellung der Zahl der zu vergebenden Mandate:

Aufgrund des Hochschülerschaftsgesetzes 1998 werden an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien Wahlen zu folgenden Organen durchgeführt und dabei die im folgenden angegebene Zahl von Mandaten vergeben:

1. Zur Bundesvertretung der Studierenden der Österreichischen Hochschülerschaft.

2. Zur Universitätsvertretung der Studierenden der Hochschülerschaft an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien werden 9 MandatarInnen gewählt (§ 13 Hochschülerschaftsgesetz 1998).

II. Bei der Wahlkommission sind folgende gültige Wahlvorschläge eingelangt:

WAHLVORSCHLAG

der wahlwerbenden Gruppe „FREIE KÜNSTE“ für die Universitätsvertretung der Studierenden an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien:

Zustellungsbevollmächtigter Vertreter:

Christoph VELISEK, Schönngasse 19/33, 1020 Wien

KandidatInnenliste:

Christoph VELISEK 1974

Rita KRAHWINKLER 1978

Marie Theres MEDVED 1976

Horst LACKINGER 1980

Tijl FAVEYTS 1980

Johann RATSCHAN 1980

Joachim CLAUCIG 1980

WAHLVORSCHLAG

der wahlwerbenden Gruppe „KUNST FÜR KUNST“ für die Universitätsvertretung der Studierenden an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien:

Zustellungsbevollmächtigter Vertreter:

Andrea FRÄNZEL, Mommsengasse 30/12, 1040 Wien

KandidatInnenliste:

Cornelia RUPERT 1982

Cornelia HUBER 1984

Andrea FRÄNZEL 1980

Anke HEFEN 1977

Gloria DAMIJAN 1982

III. Für die Studienrichtungsvertretung Musikerziehung langte nur eine Kandidatur ein. Gemäß § 17 HSG 1998 wären für diese Studienrichtungsvertretung 3 Mandate zu vergeben gewesen. Gemäß § 40 Abs. 3 HSG 1998 hat die Wahl für die Studienrichtungsvertretung zu unterbleiben, wenn es weniger Kandidatinnen und Kandidaten als die Hälfte der für die Studienrichtungsvertretung zu vergebenden Mandate gibt. Die Vertretung der Interessen gemäß § 40 Abs. 3 HSG 1998 hat die Universitätsvertretung der Studierenden an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zu übernehmen.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

176. Ausschreibung der Planstelle eines/einer Universitätsprofessors/Universitätsprofessorin für Komposition an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut für Komposition und Elektroakustik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien wird die Planstelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für

KOMPOSITION

ab Wintersemester 2003/2004 ausgeschrieben.

Durch die Aufnahme wird ein privatrechtliches Dienstverhältnis begründet.

Anstellungserfordernisse sind eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung bzw. eine gleich zu wertende künstlerische Eignung, eine hervorragende künstlerische Qualifikation für das zu besetzende Fach, sowie die pädagogische und didaktische Eignung. Weiters sind die Qualifikation zur Führungskraft, und eine facheinschlägige außeruniversitäre Praxis nachzuweisen.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

InteressentInnen werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung einschließlich der erforderlichen Unterlagen bis spätestens

9. Mai 2003

an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Personalabteilung, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung anfallender Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Rektor: W. Hasitschka

178.     Ausschreibung der Planstelle einer Gastprofessur für Produktion mit Gastregisseuren an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz ist am Institut Schauspiel, Studienrichtung Darstellende Kunst, mit Beginn des Wintersemesters 2003/2004 eine Gastprofessur für

Produktion mit Gastregisseuren im Ausmaß von 15 Semesterstunden

zu vergeben.

Ende der Bewerbungsfrist: 6. Mai 2003

Interessenten/Innen werden eingeladen, ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Zentrale Verwaltung/Personalabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, 8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die Bewerber/Innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

178. Ausschreibung der Planstelle einer Gastprofessur für Arbeiten vor der TV-Kamera an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz ist am Institut Schauspiel, Studienrichtung Darstellende Kunst, mit Beginn des Wintersemesters 2003/2004 eine Gastprofessur für

Arbeiten vor der TV-Kamera im Ausmaß von 4 Semesterstunden

zu besetzen.

Lehrziel ist die Vermittlung der Grundlagen der schauspielerischen Arbeit vor der Kamera (mit Verdeutlichung des Unterschiedes zum Bühnenspiel) und die Erstellung eines Demo-Bandes.

Der/die Bewerberin muss demnach große Erfahrung als Bühnen- und Filmschauspielerin, sowie ausreichende Tätigkeit in den Bereichen Basistraining, Casting und Coaching nachweisen können.

Ende der Bewerbungsfrist: 6. Mai 2003

Interessenten/Innen werden eingeladen, ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Zentrale Verwaltung/Personalabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, 8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die Bewerber/Innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

179. Ausschreibung der Planstelle einer Gastprofessur für Rollengestaltung an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz ist am Institut für Schauspiel, Studienrichtung Darstellende Kunst, mit Beginn des Wintersemesters 2003/2004 eine Gastprofessur für

Rollengestaltung im Ausmaß von 10 Semesterstunden

zu besetzen.

Ende der Bewerbungsfrist: 6. Mai 2003

Interessenten/Innen werden eingeladen, ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Zentrale Verwaltung/Personalabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, 8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die Bewerber/Innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

180. Ausschreibung der Planstelle eines Lehrauftrages für Rollengestaltung an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz gelangen am Institut Schauspiel, Studienrichtung Darstellende Kunst, ab dem Wintersemester 2003/2004 folgende Lehraufträge für

Rollengestaltung 10 Semesterstunden

Rollengestaltung 10 Semesterstunden

gem. § 2 Abs. 2 Zif. 2 Bundesgesetz über die Abgeltung von wissenschaftlichen und künstlerischen Tätigkeiten an Universitäten und Universitäten der Künste sowie

Kampfsport 3 Semesterstunden

gem. § 2 Abs. 2 Zif. 3 Bundesgesetz über die Abgeltung von wissenschaftlichen und künstlerischen Tätigkeiten an Universitäten und Universitäten der Künste

zur Besetzung.

Interessenten/Innen mit entsprechender Qualifikation werden eingeladen, ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Zentrale Verwaltung/Personalabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, 8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.

Ende der Bewerbungsfrist: 6. Mai 2003

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die Bewerber/Innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

181. Ausschreibung der Stelle als Secretary General für European Music Council (EMC).

The European Music Council (EMC), the European regional group of the International Music Council, (IMC), exists to support the interests of more than 60 national music councils and European music organisations all over Europe. It is an active organisation that initiates and organises joint activities, seminars and conferences on a European level. The German Ministry of Culture financially supports the EMC. For its head office in Bonn, the EMC wants to recruit a

SECRETARY GENERAL (M/F)

to contribute to the development of the organisation in a response to the needs of the European music sector in the 21st century. The Secretary General will be responsible for:

·     Running the EMC office on a day-to-day basis in close contact with the EMC Board and the EMC members

·     The organisation of EMC activities all over Europe

·     Contributing to the further development of the EMC as an important organisation for music in Europe

Qualities required:

·     Facility in at least English and German, good knowledge of French is recommended.

·     Knowledge of and/or interest in the arts and music in particular

·     Good communication and organisational skills

·     Ability to work independently and a willingness to work flexible hours and travel

·     Knowledge of European cultural policy and experience with fundraising are recommended

We are looking for an open-minded and dynamic person, with an interest in European cultural issues and international networking. The contract will be for one year with an option for a permanent contract, initially for four days a week with the possibility of turning it into a full-time job depending on fundraising results.. For more information, please contact Mrs Beata Schanda at emc@mtf.hu or visit the EMC website: www.european-music-council.org

Letters with CVs can be sent before 20 May 2003 to: European Music Council z. Hd. Sonja Greiner, Weberstrasse 59a, 59113 Bonn. However, applicants are especially encouraged to send their materials by email to emc@mtf.hu

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

182. Entwurf zur Begutachtung – Studienpläne für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Forst- und Holzwirtschaft – Universität für Bodenkultur Wien.

Gemäß § 14 UniStG übermittelt die Studienkommission für Biologie den Entwurf der Studienpläne für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Forst- und Holzwirtschaft mit der Bitte um Stellungnahme bis spätestens 14. Mai 2003 an den Vorsitzenden der Studienkommission, Herrn Otto Eckmüller, Institut für Waldwachstumsforschung, 1190 Wien, Peter Jordan Straße 82, oder per e-mail an ottoeckm@edv1.boku.ac.at

Die Studienpläne sind unter der Adresse http://www.boku.ac.at/fhwhw/aktuelle.htm abrufbar.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

183. Entwurf zur Begutachtung – Studienpläne für das Bakkalaureats- und Magisterstudien Kulturtechnik und Wasserwirtschaft – Universität für Bodenkultur Wien.

Gemäß § 14 UniStG übermittelt die Studienkommission für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft den Entwurf der Studienpläne für das Bakkalaureats- und drei Magisterstudien Kulturtechnik und Wasserwirtschaft mit der Bitte um Stellungnahme bis spätestens 5. Mai 2003 an den Vorsitzenden der Studienkommission, Herrn Ao.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Willibald LOISKANDL, Institut für Hydraulik und Landeskulturelle Wasserwirtschaft, 1190 Wien, Muthgasse 18 oder per e-mail an willibald.loiskandl@boku.ac.at.

Die Studienpläne sind unter der Adresse http://www.boku.ac.at/stukoktww abrufbar.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

184. Anzeige der Absicht der Erlassung oder Änderung des Studienplanes des Diplomstudiums Architektur – Technische Universität Wien.

Die Studienkommission Architektur der TU Wien gibt gemäß § 12 Abs. 2 UniStG die Absicht bekannt, geringfügige Änderungen am Studienplan vorzunehmen:

Im ersten Studienabschnitt wird das Fach "Kunstgeschichte 1,5 h V" aus dem Wahlpflicht - in den Pflichtfachbereich verschoben; das Fach "Architekturgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts 1,5h V" wird auf "Kulturgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts" umbenannt; das Fach "Architektur- und Kunstgeschichte 3h V" wird auf "Architekturgeschichte 3h V" umbenannt; als neues Fach im Wahlpflichtbereich des 1. Abschnitts wird das Fach "Mathematik 1,5h V" eingeführt.

Im zweiten Stud ienabschnitt kommt es zu Änderungen an einigen Modulen.

Die neue Fassung des Studienplans Architektur ist unter http://www.qbl.tuwien.ac.atistuko/fassunci2003.html abrufbar.

Anmerkungen und Änderungsvorschläge können bis zum 7.5.2003 an den Vorsitzenden der Studienkommission, a.o.Univ.Prof.Dr. DI Christian Kühn gerichtet werden. (TU Wien, Dekanat für Architektur, Karlsplatz 13, A-1040 Wien / Fax: (+431) 58801-25299 oder an die e-mail Adresse ckuehn@email.archlab.tuwien.ac.at).

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

185. Entwurf zur Begutachtung – Studienpläne für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Industrielogistik – Montanuniversität Leoben.

Gemäß § 14 UniStG übermittelt die Studienkommission für Industrielogistik den Entwurf der Studienpläne für das Bakkalaureats- und drei Magisterstudium Industrielogistik mit der Bitte um Stellungnahme bis spätestens 10. Mai 2003 an Herrn Dipl.-Ing. Johannes Schwarz, Institut für Wirtschafts- und Betriebswissenschaften der Montanuniversität Leoben, 8700 Leoben, Franz-Josef-Straße 18 oder per e-mail: schwarz@unileoben.ac.at .

Die Studienpläne sind unter der Adresse http://www.unileoben.ac.at/studienvorhaben.html abrufbar.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

186. Entwurf zur Begutachtung – Studienpläne für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Metallurgie – Montanuniversität Leoben.

Gemäß § 14 UniStG übermittelt die Studienkommission für Metallurgie den Entwurf der Studienpläne für das Bakkalaureats- und drei Magisterstudium Metallurgie mit der Bitte um Stellungnahme bis spätestens 10. Mai 2003 an den Vorsitzenden der Studienkommission Herrn Univ.-Prof.Dr. Wilfried Krieger, Montanuniversität Leoben, 8700 Leoben, Franz-Josef-Straße 18 oder per e-mail: Wilfried.Krieger@notes.unileoben.ac.at .

Die Studienpläne sind unter der Adresse http://www.unileoben.ac.at/studienvorhaben.html abrufbar.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

187. Entwurf zur Begutachtung – Studienpläne für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Informatik – Universität Klagenfurt.

Gemäß § 14 UniStG übermittelt die Studienkommission für Informatik den Entwurf der Studienpläne für das Bakkalaureats- und drei Magisterstudium Informatik mit der Bitte um Stellungnahme bis spätestens 13. Mai 2003 an den Vorsitzenden der Studienkommission Informatik, Herrn Univ.-Prof.DI Dr. Hermann Hellwagner, Universität Klagenfurt, Universitätsstraße 65-67, 9020 Klagenfurt oder per e-mail: hermann.hellwagner@uni-klu.ac.at .

Die Studienpläne sind unter der Adresse http://www.ifi.uni-klu.ac.at/Students/Curriculum/ba-ma-studienplan.pdf abrufbar.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

188. Anzeige der Absicht der Erlassung oder Änderung des Studienplanes des Diplomstudiums Informatikmanagement – Universität Klagenfurt.

Gemäß § 12 (2) UniStG wird die Absicht zur Erlassung des Studienplans für das Bakkalaureats- und Magisterstudium „Informatikmanagement" an der Universität Klagenfurt angezeigt. Der Entwurf des Studienplans ist abrufbar unter der Internetadresse

http://wiwi.uni-klu.ac.at/Aktuelles/-infmanci.pdf

Sie werden hiermit eingeladen, etwaige Änderungsvorschläge und Anregungen zum Studienplan in schriftlicher Form oder per E-Mail bis spätestens 12. Mai 2003 einzubringen. Ihre Einsendungen richten Sie bitte an:

Universität Klagenfurt z.H. o. Univ. Prof. Dr. Reinhard Neck Studienkommission Informatikmanagement Universitätsstraße 65-67 A-9020 Klagenfurt E-Mail: reinhard.neck@uni-klu.ac.at, Fax:0463/2700-4191

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

189. Entwurf zur Begutachtung – Studienpläne für das Bakkalaureats- und Magisterstudium Informatikmanagement – Universität Klagenfurt.

Gemäß § 14 UniStG übermittelt die Studienkommission für Informatikmanagement den Entwurf der Studienpläne für das Bakkalaureats- und drei Magisterstudium Informatikmanagement mit der Bitte um Stellungnahme bis spätestens 12. Mai 2003 den Vorsitzenden der Studienkommission für Informatikmanagement, Herrn o.Univ.-Prof.Dr. Reinhard NECK, Universität Klagenfurt, Universitätsstraße 65-67, 9020 Klagenfurt oder per e-mail: reinhard.neck@uni-klu.ac.at, Fax: 0463/2700-4191

Die Studienpläne sind unter der Adresse http://wiwi.uni-klu.ac.at/Aktuelles/infmang.pdf abrufbar.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

190. Ausschreibung des Bank Austria Creditanstalt – Stipendiums für Kinder- und Jugendforschung 2003.

Die Bank Austria Creditanstalt Salzburg finanziert im Jahr 2003 bereits zum fünften Mal ein Stipendium für Kinder- und Jugendforschung in der Höhe von € 3.500,--. Damit sollen Dissertationen gefördert werden, die aufgrund des eingereichten Konzeptes und der Befürwortung durch den/die ausgewählten) Betreuerin) wissenschaftliche Arbeiten erwarten lassen, die

• aufgrund ihres Praxisbezuges geeignet sind, zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Salzburg beizutragen;

• Empfehlungen für die konkrete Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im Land Salzburg enthalten;

• sich innovativen Forschungsansätzen verpflichtet fühlen;

• in Themenstellung und Methodik ein überdurchschnittliches Niveau aufweisen.

Die Zuerkennung des Stipendiums erfolgt durch eine unabhängige Jury.

Einreichungsfrist: 31. Mai 2003

Geschäftsstelle des Bank Austria Creditanstalt-Stipendiums für Kinder- und Jugendforschung ist die Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg, bei der auch die Einreichungsunterlagen erhältlich sind: Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg, Strubergasse 4, 5020 Salzburg, Tel.: (0662) 430550, Fax: (0662) 430590, e-mail: kija @salzburg.gv.at

Fragestellungen von Kinder- und Jugendeinrichtungen in Salzburg zu verschiedenen Forschungsbereichen (Psychologie, Pädagogik, Soziologie, Rechtswissenschaften...) mit den jeweiligen Kontaktadressen liegen bei der

Wissenschaftsagentur Salzburg, Mühlbacherhofweg 6, 5020 Salzburg, Tel.: (0662) 8044-6640, www.sbg.ac.at/was/ auf. Die 1. Rate des Stipendiums (€ 1.750,--) wird nach Zuerkennung (Sommer 2003) ausbezahlt, die z. Rate nach Fertigstellung der geförderten Arbeit.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

191. Ausschreibung des Dr. Robert und Lina Thyll Dürr-Stipendiums für Orgel

Die Stiftung Dr. Robert und Lina Thyll Dürr, Schweiz vergibt im Studienjahr 2003/2004

2 JAHRESSTIPENDIEN

in der Höhe von € 430 .- monatlich, 12 mal im Jahr an hochbegabte, außergewöhnlich erfolgreiche Studierende mit Hauptfach Orgel der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Die Stipendien werden in der Regel einmalig vergeben und können nicht verlängert werden.

Voraussetzungen:

Studium als ordentliche/r Hörerin des Instituts 8

    Ausgezeichneter Studienerfolg

Schriftliche Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf und Darstellung der persönlichen finanziellen Situation sind bis spätestens am 15. Mai 2003 an den Vizerektor für Außenbeziehungen der Universität zu richten. Abzugeben sind die Bewerbungen in den Institutssekretariaten.

Am 13. Juni 2003 findet für die von der Universität ausgewählten Kandidaten/Kandidatinnen ein Auswahlspiel vor einer Jury statt, die dann die endgültige Entscheidung über die Zuerkennung der Stipendien trifft.

Der Vizerektor für Außenbeziehungen: W. Klos

192. Ausschreibung des Dr. Robert und Lina Thyll Dürr-Stipendiums für Instrumental- und Gesangsfächer.

Die Stiftung Dr. Robert und Lina Thyll Dürr, Schweiz vergibt im Studienjahr 2003/2004

6 JAHRESSTIPENDIEN

in der Höhe von € 430.- monatlich, 12 mal im Jahr an hochbegabte, außergewöhnlich erfolgreiche Studierende in den Instrumental- und Gesangsfächern(Konzertfach) und an postgraduierte Studierende der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Die Stipendien werden in der Regel einmalig vergeben und können nicht verlängert werden.

Voraussetzungen:

Studium als ordentliche/r Hörerin oder postgraduiertes Studium in Studienrichtungen der Institute 4,5,6,9.

Ausgezeichneter Studienerfolg

Schriftliche Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf und Darstellung der persönlichen finanziellen Situation sind bis spätestens am 15. Mai 2003 an den Vizerektor für Außenbeziehungen der Universität zu richten. Abzugeben sind die Bewerbungen in den Institutssekretariaten.

Am 14. Juni 2003 findet für die von der Universität ausgewählten Kandidaten/Kandidatinnen in der Räumen der Universität ein Auswahlspiel vor einer Jury statt, die dann die endgültige Entscheidung über die Zuerkennung der Stipendien trifft.

Der Vizerektor für Außenbeziehungen: W. Klos

193. Ausschreibung des Monbukagakusho Stipendiums.

Mit einem Stipendium der japanischen Regierung MONBUKAGAKUSHO (Ministry of Education, Culture, Sports, Science and Technology)

Österreichischen Staatsangehörigen wird die Möglichkeit geboten, 1 1/2 oder 2 Jahre als außerordentliche Hörerinnen an einer Universität in Japan zu studieren. Durch das Stipendium soll der Grundstein für eine spätere wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Österreich und Japan gelegt werden.

Bewerbung: bis 16. Mai 2003 beim Auslandsbüro der jeweiligen Universität bzw. Fachhochschule mittels des Formulars "Bewerbung um ein Auslandsstipendium" Bedingungen:

1.)     Österreichische Staatsbürgerschaft

2.)     Alter: unter 35 Jahre per 1. April 2004

3.)     Graduierte Akademikerinnen und Studierende im Abschlusssemester

4.)     6 Monate Sprachkurs in Japan

5.)     Jene, die an einem Master- oder Doktorprogramm teilnehmen möchten, müssen, nachdem sie 6 Monate als Forschungsstudentinnen studiert haben, eine Aufnahmeprüfung bestehen.

Dauer: 2 Jahre (von April 2004 bis März 2006) oder 1 1/2 Jahre (von Oktober 2004 bis März 2006), wobei die ersten 6 Monate jeweils auf den Sprachkurs entfallen.

Höhe des Stipendiums: Yen 180.300,- monatlich, Yen 25.000,- Startgeld kostenloses Studium, teilweise kostenlose medizinische Betreuung, Flug (Österreich - Japan - Österreich)

Vorauswahl der BewerberInnen: durch eine österreichisch-japanische Kommission im Rahmen eines persönlichen Interviews im Frühsommer 2003 in Wien.

Auskünfte:

Auslands- oder Stipendienabteilung der Universität oder Japanisches Informations- und Kulturzentrum - (Fr. Eipeldauer) 1010 Wien, Schottenring 8, Tel.: 01/533 85 86, Fax: 01/533 85 93, E-Mail: info@embjapan.at oder OEAD – Österreichischer Austauschdienst, Agentur für internationale Bildungs- und Wissenschaftskooperation, Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Frau Eva Müllner, Alserstraße 4/1/15/6, 1090 Wien, Tel: 01/4277-28180, Fax: 01/4277-28194 und http://www.oead.ac.at.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

194. Kundmachung der Fulbright Kommission betreffend neuer Visabestimmungen USA.

Früher war es möglich, Entscheidungen über Studien- und Forschungsaufenthalte in den USA relativ spät zu treffen und Visa dafür kurzfristig zu beantragen. Dies hat sich geändert.

Als eine Folge der Angriffe auf New York City und Washington, DC, vom 11. September 2001 wurde eine Reihe von neuen Gesetzen bzw. institutionellen Umstrukturierungen initiiert, um die Ausstellung von Visa („nonimmigrant visas") an Studierende und Forscherinnen (sowie gegebenenfalls deren Angehörige) einer strengeren Vorprüfung zu unterziehen sowie die faktische Einreise ausländischer Studierender und Forscherinnen und ihren Verbleib in den USA lückenlos zu dokumentieren.

Hintergrund: Das im Januar 2003 implementierte „Student and Exchange Visitor Information System" (SEVIS) dient der elektronischen Erfassung aller ausländischen Studierenden und Forscherinnen (sowie gegebenenfalls deren Angehöriger). Studierende erhalten ein Visum, das auf dem Status „F' (Aufenthaltszweck ist das akademische Studium), „J" (im Rahmen eines Austauschprogramms), oder „M" (Aufenthaltszweck ist die berufliche Weiterbildung) basiert.

Die gesetzliche Grundlage für SEVIS ist der bereits 1996 verabschiedete „Illegal Immigration Reform and Immigrant Responsibility Act". Dieses Gesetz verpflichtete einerseits die US amerikanische Einwanderungsbehörde INS (Immigration and Naturalization Service) umfangreiche Datensätze von ausländischen Studierenden zu sammeln und es hielt andererseits US Universitäten dazu an, die notwendigen Informationen an das INS weiterzuleiten. Zwei weitere, nach dem 11. September erlassene gesetzliche Maßnahmen, erweiterten das System zur Überprüfung und Datenerfassung ausländischer Studierender und sorgten für die entsprechende Finanzierung: der „Patriot Act" (P.L. 107-56) und der „Enhanced Border Security and Visa Entry Reform Act" (P.L. 107-173, H.R. 3525).

Für die Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen ist nicht mehr das INS verantwortlich, sondern zwei Behörden im neu geschaffenen Ministerium, dem Department of Homeland Security (DHS), das 22 bis dato selbständige Behörden vereint. Es handelt sich um das „Bureau of Citizenship and Immigration Service" und das „Bureau of Border Security", die hier seit dem 1. März die Funktionen des INS übernehmen. S. dazu die Website http://www.dhs.gov/dhspublic/ Für einen allgemeinen Einstieg zu Visumsregelungen empfiehlt sich das vom US Department of State neu entwickelte und übersichtlich gestaltete Portal „Destination USA. Secure

Was bedeutet das für die Visumsbeantragung?

Jene Institutionen in den USA, die berechtigt sind, die Formulare für die Visumsbeantragung auszustellen (die sog. „visa Sponsors°), müssen nun zuerst spezifische Daten in die SEVIS Web-Datenbank eingeben. Die zu erfassenden Daten beinhalten biografische Daten, Rahmenangaben zum geplanten Studien- bzw. Forschungsvorhaben sowie einen Nachweis finanzieller Mittel und einer Gesundheits- und Krankenversicherung.

Die Institutionen werden dabei zu genauer Überprüfung der Daten angehalten. Auch der Reisepass muss nun sechs Monate über die im Dokument für Visumsbeantragung festgelegte Dauer des Aufenthalts gültig sein. Das bedeutet, dass Studierende und ForscherInnen hier eng mit den Institutionen kooperieren müssen (z.B. erforderliche Unterlagen bzw. Kopien in die USA schicken), um eine zeitgerechte Ausstellung des Formulars für die Visumsbeantragung zu gewährleisten.

Erst nach erfolgter Dateneingabe in den USA können die betreffenden Institutionen die Formulare zur Visumsbeantragung generieren (das sogenannte DS 2019 für J Visa bzw. das I 20 für F und M Visa) und entweder direkt an die AntragstellerInnen übermitteln oder, im Falle von Austauschvisa (wie beim Fulbright-Programm), den für die Administration von Austauschprogrammen zuständigen Institutionen im Ausland (z.B. der Fulbright Kommission) zusenden.

Für die Visumsbeantragung benötigen Studierende und Forscherinnen (und deren Angehörige) zudem weitere Formulare, die auf der Website des US Konsulats heruntergeladen werden können: http://www.usembassy.at/en/embassy/-cons/niv.htm

Für nähere Auskünfte empfiehlt es sich, direkt bei den amerikanischen Gastinstitutionen bzw. den mit der Durchführung von Austauschprogrammen betrauten Institutionen nachzufragen. Rechtsverbindliche Auskünfte in visumsrechtlichen Fragen erteilt das US Konsulat.

Richtlinie: Die betreffenden US Institutionen sind nicht nur mit der Ausstellung der DS 2019 bzw. I 20 befasst. Sie müssen darüber hinaus dafür sorgen, dass alle Studierenden I und Forscherinnen, die bereits mit einem nonimmigrant Visum in den Vereinigten Staaten sind, in die SEVIS Web-Datenbank eingetragen werden. Im akademischen Jahr 2001/02 haben sich über 582.000 ausländische Studierende in den USA aufgehalten. Einem kritischen Bericht des amerikanischen Justizministeriums zu Folge, ist SEVIS derzeit noch nicht vollständig implementiert (S. http://www.usdol.ciov/oig/inspection/I-2003-003/-final.pdf) Da auch die Datenüberprüfung für neue Anträge im Zusammenhang mit der Eingabe in SEMS ein potenziell zeitintensiver Vorgang ist, müssen Studierende und Forscherinnen mit längeren Vorlaufszeiten als bisher rechnen, um zu ihrem Visum zu kommen.

Um abschließend einen konkreten Richtwert zu geben: Um einen Studien- oder Forschungsaufenthalt in den USA im kommenden Wintersemester antreten zu können (N.B. das Wintersemester beginnt an den meisten US Institutionen bereits im August oder September 2003), empfiehlt das Sekretariat der Fulbright Kommission vorsichtshalber eine Vorlaufzeit von mindestens 8 Wochen (gerechnet vom beabsichtigten Tag der Einreise) zu veranschlagen.

In dieser Vorlaufzeit sind sowohl die Beschaffung des Dokuments für die Visumbeantragung von der Gastinstitution aus den USA als auch die Bearbeitung des Antrages durch das US Konsulat enthalten. Sobald man die nötigen Unterlagen beisammen hat (DS 2019 bzw. I 20 sowie die zusätzlichen Antragsformulare für das Visum), ist die Ausstellung des Visums durch das US Konsulat unproblematisch.

Diese Empfehlung der Fulbright Kommission ist unverbindlich und eine vorsichtige Schätzung, die auf der Vermutung beruht, dass es zu „Rückstaus“ oder technischen Problemen bei der Datenerfassung seitens der US Hochschulen bzw. bei der Ausstellung der notwendigen Unterlagen kommen kann.

Studierende und ForscherInnen müssen die entsprechenden „Studienvisa“ bereits vor der Einreise in die Vereinigten Staaten haben; sie können nicht als TouristInnen einreisen und in den USA ihren Aufenthaltszweck ändern; sie dürfen ab 30 Tagen vor dem Beginn Ihres Studien- oder Forschungsaufenthaltes, wie er auf dem Formular DS 2019 bzw. I 20 angegeben ist, in die USA einreisen.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

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