Studienjahr 2004/05, 20.7.2005 - - Mitteilungsblatt 22, mdw.ac.at


MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2004/05 ausgegeben am 20. Juli 2005 22. Stück

Offene Stellen

340. Ausschreibung der Stelle eines/einer wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiters/ Mitarbeiterin im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (eines Vertragslehrers/einer Vertragslehrerin) am Institut für Popularmusik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Stipendien, Programme, Preise

341. Projektförderung: Kultur 2000 – Auschreibung 2006.

 

Offene Stellen

340. Ausschreibung der Stelle eines/einer wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiters/ Mitarbeiterin im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (eines Vertragslehrers/einer Vertragslehrerin) am Institut für Popularmusik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut für Popularmusik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist ab 1.Oktober 2005 die Stelle einer/eines wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiters/Mitarbeiterin im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (eines Vertragslehrers/einer Vertragslehrerin) zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt

Vertrag: unbefristet

Aufnahmebedingungen: Eine den Fachgebieten entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung bzw. der Nachweis künstlerischer und kunstpädagogischer Leistungen, die den Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechen.

Aufgaben: Betreuung der Fächer Gitarre Popularmusik, Jazz- und Pop-Gitarre inklusive Didaktik des Instruments sowie Lehrpraxis für die musikpädagogischen Studienrichtungen.

Bewerbungsfrist: 10. August 2005

Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 3000/05 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Institut für Popularmusik, 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in dieser Verwendungsgruppe an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Der Rektor: W. Hasitschka

Stipendien, Programme, Preise

341. Projektförderung: Kultur 2000 – Auschreibung 2006.

Projekte aller kulturellen Sparten:

§     Musik

§     darstellende Kunst, Kulturerbe, bildende und visuelle Kunst, Literatur und Bücher (Förderungen für literarische und philosophische Übersetzungen)

§     Maßnahmen der kulturellen Zusammenarbeit in Drittländern

Besonders vorteilhaft:

§     Möglichst große Anzahl von Kulturakteuren aus den verschiedenen Staaten

§     Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden und die Verbreitung von Werken 

§     Kooperation von KulturveranstalterInnen aus den EU/EWR-Staaten und den Beitrittsländern

Grundsätzliche Themen:

§     Förderung von Innovation und Kreativität

§     Aufweisen eines europäischen Mehrwerts (z.B. Know How Austausch, langfristige Zusammenarbeit, Gleichbehandlung, joint curricula Entwicklung...)

§     Wiedergabe aktueller Anliegen und Interessen der Kulturschaffenden

Prioritäten (das Projekt muss sich mind. mit einem der drei folgenden Prioritäten befassen)

§     Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger

§     Einsatz neuer Technologien bzw. Medien im kulturellen Schaffen (angewandte und kreative Nutzung der neuen Technologien)

§     Tradition und Innovation: Brückenschlag zwischen Vergangenheit und Zukunft

Die Organisation von Kongressen, Konferenzen oder Seminaren und die Produktion von CD-ROMs zählen für alle Bereiche grundsätzlich nicht zu den vorrangig geförderten Maßnahmen.

Teilnahmeberechtigung:

Private und öffentliche kulturelle Einrichtungen mit eigener Rechtsform, die im kulturellen Bereich tätig sind und aus einem der folgenden Länder kommen:

§     25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§     Island, Norwegen und Liechtenstein (EFTA, EWR)

§     Beitrittsländern Bulgarien und Rumänien und dem Beitrittskandidaten Türkei*

*(Stand Juli 2005) Voraussetzung für die Teilnahme ist der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der türk. Regierung mit der EK.

Einreichfristen:

§     17. Oktober 2005 für einjährige Projekte und Übersetzungsprojekte

§     28. Oktober 2005 für mehrjährige Projekte und

§     28. Oktober 2005 für Kooperationsprojekte (einjährig) zur kulturellen Zusammenarbeit mit Drittländern (einjährig)

Bescheid: Im Mai 2006 werden die AntragstellerInnen schriftlich über die Auswahl benachrichtigt (Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung mit der Kommission).

Projektbeginn: Die Projekte müssen vor dem 15. November 2006 beginnen.  
(Bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung angelaufene Projekte sind möglich, wenn nachgewiesen wird, dass der Beginn vorher notwendig war. Die förderfähigen Ausgaben dürfen nicht vor der Unterzeichnungsvereinbarung angefallen sein.)

Partnerzahl, Zuschusshöhe und –prozentsatz:

Einjährige Projekte:

Bei einjährigen Projekten müssen mindestens 3 Partner aus den oben genannten Ländern zusammenarbeiten.

Dafür kann um Unterstützung in Höhe von mindestens EUR 50.000,-- und höchstens EUR 150.000,-- angesucht werden.

Der Zuschuss beträgt in jedem Fall höchstens 50% der förderfähigen Gesamtkosten des Projekts. Die Projekte dürfen höchstens 12 Monate dauern.

(Anträge für Übersetzungsprojekte müssen die Übersetzung von mindestens 4 und maximal 10 förderfähigen Werken umfassen. Der Zuschuss für Übersetzerhonorare beträgt pro Antrag max. EUR 50.000,-- oder 60% der gesamten Projektkosten.)

Maßnahmen der kulturellen Zusammenarbeit mit Drittländern (einjährig):

Weiters sind Maßnahmen der kulturellen Zusammenarbeit mit Drittländern vorgesehen.

Diese einjährigen Projekte aus allen Kulturbereichen werden in einem Drittland durchgeführt und müssen die Zusammenarbeit von einschlägigen europäischen und vergleichbaren Einrichtungen in Drittländern beinhalten.

Mehrjährige Projekte:

Mehrjährige Projekte müssen mindestens 5 Kooperationspartner aus den oben genannten Ländern und eine Laufzeit von 2-3 Jahren aufweisen. Es kann dafür Zuschuss von mindestens EUR 50.000,-- und höchstens EUR 300.000,-- beantragt werden. Die Förderung darf 60% der Gesamtprojektkosten nicht übersteigen.

Unterlagen und Antragsformular:

http://europa.eu.int/comm/culture/eac/index_en.html

www.ccp-austria.at

oder im

Büro für internationale Beziehungen:

Mag.a Katharina Prassl

Tel.: (01) 71155-7421

Fax: (01) 71155-7429

e-Mail: prassl@mdw.ac.at

Information und Beratung:

Cultural Contact Point Austria:

Bundeskanzleramt: Frau Mag. Elisabeth Pacher unter 01/53115-7692, elisabeth.pacher@bka.gv.at;

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Kulturelles Erbe): Herr Mag. Armin Mahr unter 01/53120-3630, armin.mahr@bmbwk.gv.at

E. Freismuth

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck: 

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth

Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: 711 55/DW 6103