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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2002/03 ausgegeben am 12. März 2003 12. Stück

139. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerschaftswahlen 2003.

 

139. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerschaftswahlen 2003.

Gemäß § 14 Abs. 1 der Hochschülerschaftswahlordnung (HSWO) 2001, BGBl. II Nr. 122/2001, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 167/2003, wird verlautbart:

1. Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit Verordnung vom 28. Februar 2003, BGBl. II Nr. 168/2003, als Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 2003 den

20., 21. und 22. Mai 2003

        bestimmt.

2.  Daraus ergeben sich für das Wahlverfahren für die Hochschülerschaftswahlen 2003 folgende Fristen und Termine:

  

27. März 2003

·     Letzte Möglichkeit zur Einrichtung von Unterkommissionen an den Bildungseinrichtungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 bis 9 HSG 1998 (§ 12 Abs. 1 HSWO 2001)

1. April 2003 ·     Stichtag für die Wahlberechtigung (§ 17 HSWO 2001)

·     Beginn der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge (§ 19 Abs. 1 HSWO 2001)

·     Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen (§ 25 Abs. 1 HSWO 2001)

3. April 2003

·     Letzter Termin für die Bekanntgabe der dem Stichtag entsprechenden Daten der ordentlichen Studierenden an Universitäten gemäß § 4a Abs. 1 HSG 1998 (§ 15 Abs. 7 HSWO 2001)

·     Letzter Termin für die Bekanntgabe der dem Stichtag entsprechenden Daten der ordentlichen Studierenden an den Bildungseinrichtungen gemäß § 4a Abs. 2 und 4 HSG 1998 (§ 15 Abs. 8 HSWO 2001)

10. April 2003

·     Letzter Termin für die Bekanntgabe jener Studierenden, die aus dem Wählerinnen- und Wählerverzeichnis für die Wahl zur Bundesvertretung der Studierenden zu streichen sind und Bekanntgabe der Wahlkommission bzw. Unterkommission, an welcher diese Studierenden wahlberechtigt sind (§ 16 Abs. 1 HSWO 2001)

17. April 2003

·     Letzter Termin für die Übermittlung bzw. Bereitstellung der Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse für alle Organe der Hochschülerschaften an den Universitäten und für die Bundesvertretung der Studierenden (§ 16 Abs. 2 und 4 HSWO 2001)

·     Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 18 Abs. 1 HSWO 2001)

·     Beginn der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 18 Abs. 2 HSWO 2001)

24. April 2003

·     Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge und Kandidaturen (§ 19 Abs. 1 HSWO 2001)

1. Mai 2003

·     Ende der Einsichtnahmefrist in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 18 Abs. 1 HSWO 2001)

·     Ende der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 18 Abs. 2 HSWO 2001)

·     Letzte Möglichkeit zur Einrichtung von Unterkommissionen bei den Wahlkommissionen bei den Hochschülerschaften an den Universitäten (§ 11 Abs. 2 HSWO 2001)

6. Mai 2003

·     Letzter Termin für die Vorlage der Verbesserungen von Wahlvorschlägen und Kandidaturen (§ 26 Abs. 3 HSWO 2001)

·     Letzter Termin für die Rückziehung von Wahlvorschlägen (§ 27 HSWO 2001)

·     Letzter Termin für die Rückziehung von Kandidaturen (§ 27 HSWO 2001)

·     Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlzeiten und Wahllokale (§ 30 HSWO 2001)

8. Mai 2003

·     Letzter Termin für Entscheidungen der Wahlkommissionen über Einsprüche gegen Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 18 Abs. 4 und 5 HSWO 2001)

·     Letzter Termin für die Herstellung des Einvernehmens über die unterscheidenden Bezeichnungen von Wahlvorschlägen (§ 20 Abs. 1 HSWO 2001)

·     Letzter Termin für die Zurückziehung von Unterstützungserklärungen (§ 24 Abs. 6 HSWO 2001)

12. Mai 2003

·     Letzter Termin für die Verlautbarung der (verbesserten) Wahlvorschläge und Kandidaturen (§ 29 Abs. 2 HSWO 2001)

20. Mai 2003

·     Erster Wahltag

·     Letzter Termin für die Konstituierung der Unterkommissionen der Wahlkommissionen bei den Hochschülerschaften an den Universitäten (§ 11 Abs. 2 HSWO 2001)

21. Mai 2003

·     Zweiter Wahltag

22. Mai 2003

·     Dritter Wahltag

·     Erster Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 51 HSWO 2001)

29. Mai 2003

·     Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 13 Abs. 3 HSWO 2001)

·     Letzter Termin für die Zuweisung der Mandate (§ 13 Abs. 3 HSWO 2001)

·     Letzter Termin für die Verständigung der Gewählten (§ 13 Abs. 3 HSWO 2001)

binnen zwei Wochen ab Verlautbarung des jeweiligen Wahlergebnisses

·     Einspruchsmöglichkeit gegen die Wahl der Bundesvertretung (§ 53 Abs. 2 HSWO 2001)

·     Einspruchsmöglichkeit gegen die Wahlen der Universitätsvertretungen, Fakultätsvertretungen und Studienrichtungsvertretungen (§ 54 Abs. 2 HSWO 2001)

1. Juli 2003

·     Beginn der neuen Funktionsperiode (§ 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 2 HSG 1998)

Die Vorsitzende der Wahlkommission: E. Freismuth

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck: 

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth

Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: 711 55/DW 6101