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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2002/03 ausgegeben am 5. Februar 2003 9. Stück

95. Verleihung der Lehrbefugnis (venia docendi) als UniversitätsdozentIn für das Fach „Klavier“ an Frau Mag. Helena FLEISCHMANN, Herrn Mag. Johannes MARIAN, Herrn Stephan MÖLLER-SPAEMANN und Frau Mag. Natasa VELJKOVIC.

96. Ausschreibung der Planstelle einer/eines Vertragsprofessorin/Vertragsprofessors (befristet auf 7 Jahre) für Musikdramatische Darstellung (Szenische Interpretation, Regie) ab dem Studienjahr 2003/04 am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

97. Ausschreibung der Planstelle einer/eines Vertragsbediensteten v1 als JuristIn im Zentrum für zentrale Ressourcen an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

98. Ausschreibung der Planstelle einer/eines Vertragsbediensteten v2 als ReferentIn für das Büro des Universitätskollegiums (Bereich strategische Planung) an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

99. Ausschreibung der Planstelle eines/einer Sekretärin des Orchesterbüros (VB v3/1) befristet für ca. 1 Jahr für das Leonard Bernstein Institut für Blas- und Schlaginstrumente an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

100. Ausschreibung der Funktion der Rektorin/des Rektors an der Universität für angewandte Kunst Wien.

101. Ausschreibung der Funktion der Rektorin/des Rektors an der Karl-Franzens-Universität Graz.

102. Kundmachung des Terminplans für das Studienjahr 2003/04.

103. Ausschreibung der Fohn-Stipendien 2003.

104. Entwurf zur Begutachtung – Studienplan für die Studienrichtung Tonmeisterstudium – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

105. Entwurf zur Begutachtung – Studienplan für die Studienrichtung Umweltsystemwissenschaften – Karl-Franzens-Universität Graz.

106. Informationen und Ausschreibungen der Fulbright Kommission.

107. Master für Europäische und Internationale Studien.

108. Bilateraler FremdsprachenassistentInnenaustausch 2003/04 mit Frankreich, Großbritannien, Kroatien, Italien, Republik Irland und Spanien.

109. Ausschreibung – Lehren und Lernen in England 2003/04.

110. Ausschreibung – FremdsprachenassistenInnenaustauschprogramm Niederlande.

95. Verleihung der Lehrbefugnis (venia docendi) als UniversitätsdozentIn für das Fach „Klavier“ an Frau Mag. Helena FLEISCHMANN, Herrn Mag. Johannes MARIAN, Herrn Stephan MÖLLER-SPAEMANN und Frau Mag. Natasa VELJKOVIC.

a)     Aufgrund des Beschlusses der Habilitationskommission vom 25. Oktober 2002 wurde Frau Mag. Helena FLEISCHMANN die Lehrbefugnis (venia docendi) als Universitätsdozentin für das Fach „Klavier“ verliehen.

b)     Aufgrund des Beschlusses der Habilitationskommission vom 13. Dezember 2002 wurde Herrn Mag. Johannes MARIAN die Lehrbefugnis (venia docendi) als Universitätsdozent für das Fach „Klavier“ verliehen.

c)     Aufgrund des Beschlusses der Habilitationskommission vom 10. Oktober 2002 wurde Herrn Stephan MÖLLER-SPAEMANN die Lehrbefugnis (venia docendi) als Universitätsdozent für das Fach „Klavier“ verliehen.

d)     Aufgrund des Beschlusses der Habilitationskommission vom 11. Oktober 2002 wurde Frau Mag. Natasa VELJKOVIC die Lehrbefugnis (venia docendi) als Universitätsdozentin für das Fach „Klavier“ verliehen.

Der Rektor: W. Hasitschka

96. Ausschreibung der Planstelle einer/eines Vertragsprofessorin/Vertragsprofessors (befristet auf 7 Jahre) für Musikdramatische Darstellung (Szenische Interpretation, Regie) ab dem Studienjahr 2003/04 am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gelangt die Planstelle einer Vertragsprofessorin/eines Vertragsprofessors (befristet auf 7 Jahre) für

Musikdramatische Darstellung (Szenische Interpretation, Regie)

ab dem Studienjahr 2003/04 zur Besetzung.

Anstellungserfordernisse sind eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung, bzw. eine gleich zu wertende künstlerische Eignung, eine hervorragende künstlerische Qualifikation für das zu besetzende Fach, sowie die pädagogische und didaktische Eignung. Weiters sind die Qualifikation zur Führungskraft, und eine facheinschlägige Auslandserfahrung, sowie eine facheinschlägige außeruniversitäre Praxis nachzuweisen. Insbesondere werden berufliche Erfahrungen als Regisseur mit Schwerpunkt Musiktheater vorausgesetzt.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

InteressentInnen werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung einschließlich der erforderlichen Unterlagen bis spätestens 20. März 2003 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton von Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Rektor: W. Hasitschka

97. Ausschreibung der Planstelle einer/eines Vertragsbediensteten v1 als JuristIn im Zentrum für zentrale Ressourcen an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien kommt voraussichtlich die Planstelle eines/einer

Vertragsbediensteten v1

als JuristIn im Zentrum für zentrale Ressourcen zur Besetzung.

Voraussetzungen für die Bewerbung: Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft, abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften, bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst erforderlich. Organisationstalent, Kommunikationsfähigkeit, gute Allgemeinbildung, selbständiges Arbeiten, Initiative, Flexibilität sowie EDV- und Fremdsprachenkenntnisse werden erwartet.

Der Schwerpunkt des Arbeitsbereiches liegt in der rechtskundigen Betreuung der Aufgaben des Zentrums für zentrale Ressourcen wie Mitarbeit bei der Erstellung von Arbeitsverträgen und Unterstützung bei der Gestaltung des zukünftigen Kollektivvertrages sowie Beratung und Aus- und Weiterbildung der Universitätsbediensteten betreffend Arbeitsrecht.

InteressentInnen werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung (samt Unterlagen) bis spätestens

26. Februar 2003

mit Angabe der Zahl 288/03 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Personalabteilung, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Rektor: W. Hasitschka

98. Ausschreibung der Planstelle einer/eines Vertragsbediensteten v2 als ReferentIn für das Büro des Universitätskollegiums (Bereich strategische Planung) an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien kommt voraussichtlich die Planstelle eines/einer

Vertragsbediensteten v2

ReferentIn für das Büro des Universitätskollegiums (Bereich strategische Planung) zur Besetzung.

Voraussetzungen für die Bewerbung: Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft, Reifeprüfung einer höheren Schule, bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst, Kenntnisse der einschlägigen Gesetze und Verordnungen, gute EDV-Kenntnisse (inkl. Internet) der gängigsten Büro-Software, sowie Statistik- und Englischkenntnisse erforderlich.

Organisations- und Verhandlungsgeschick, Einsatzfreude und Leistungsbereitschaft, persönliche und zeitliche Flexibilität, Team- und Entscheidungsfähigkeit, gute Allgemeinbildung sowie Erfahrungen in der universitären Selbstverwaltung wünschenswert.

InteressentInnen werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung (samt Unterlagen) bis spätestens

26. Februar 2003

mit Angabe der Zahl 429/03 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Personalabteilung, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Vorsitzende des Universitätskollegiums: R. Riedmann

99. Ausschreibung der Planstelle eines/einer Sekretärin des Orchesterbüros (VB v3/1) befristet für ca. 1 Jahr für das Leonard Bernstein Institut für Blas- und Schlaginstrumente an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien wird die Stelle eines/einer

SekretärIn des Orchesterbüros (VB v3/1)

befristet für ca. 1 Jahr für das Leonard Bernstein Institut für Blas- und Schlaginstrumente ausgeschrieben.

Voraussetzungen: Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft, bei männlichen Bewerbern abgeschlossener Präsenz- oder Zivildienst erforderlich. Grundkenntnisse des Orchestermanagements, Organisationstalent, Kommunikationsfähigkeit, EDV- und Fremdsprachenkenntnisse werden erwartet.

InteressentInnen werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung (samt Unterlagen) bis spätestens

26. Februar 2003

mit Angabe der Zahl 283/03 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Personalabteilung, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Institutsvorstand: K. Lienbacher

100. Ausschreibung der Funktion der Rektorin/des Rektors an der Universität für angewandte Kunst Wien.

An der Universität für angewandte Kunst Wien gelangt erstmals die Stelle

der Rektorin / des Rektors

gemäß Universitätsgesetz 2002 zur Besetzung.

Die Universität für angewandte Kunst Wien wurde im Jahr 1867 als erste ihrer Art auf dem Kontinent als Kunstgewerbeschule des Österreichischen Museums für Kunst und Industrie gegründet. Im Laufe der Geschichte erfuhr diese Institution verschiedene organisationsrechtlich und inhaltlich bedingte Umstrukturierungen.

Die heutige Universität für angewandte Kunst Wien deckt folgende künstlerische und wissenschaftliche Bereiche ab: Architektur, Design, Medienkunst, Bildende Kunst, Kunst- und Kulturwissenschaften - Kunstpädagogin Konservierungswissenschaften, Restaurierung, Technologie. Sie hat derzeit 1.350 Studierende und beschäftigt ca. 340 Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer sowie ca. 120 Allgemeine Universitätsbedienstete und verfügt über ein Jahresbudget von ca. 20 Millionen Euro.

Zur Rektorin / zum Rektor kann nur eine Person gewählt werden, die die Staatsbürgerschaft eines EWR-Landes besitzt. Die neue Rektorin / der neue Rektor muss in den bereits angelaufenen Prozess einer tiefgreifenden universitären Strukturreform, mit der die Rechtsform der Universität, die inneruniversitäre Organisationsstruktur, die personalrechtlichen und budgettechnischen Rahmenbedingungen sowie das Verhältnis zwischen Staat und Universität grundlegend verändert werden, unverzüglich einsteigen und diesen Reformprozess nach gesetzlich vorgegebenen, engen zeitlichen Rahmenbedingungen zum Abschluss bringen. Die inhaltliche und formale Qualität der Umsetzung dieser Reform und die bestmögliche Ausschöpfung der vorgegebenen neuen Rahmenbedingungen im Interesse der Universität ist für die Universität für angewandte Kunst von elementarem Interesse.

Aus dieser besonderen Situation, verbunden mit den von der Rektorin / vom Rektor zu erfüllenden Aufgaben ergibt sich das für die Funktion der Rektorin /

des Rektors erforderliche Qualifikationsprofil:

- hohes Ausmaß an sozialer Kompetenz, Integrationsfähigkeit, Fähigkeit zur Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitermotivation und zu erfolgreichem Konfliktmanagement

- Fähigkeit zur organisatorischen, personellen und wirtschaftlichen Leitung einer Universität, nachgewiesen durch Erfahrung und Kompetenz in der Leitung (einschließlich Personal- und Finanzmanagement) von Institutionen mit vergleichbarer inhaltlicher Ausrichtung und vergleichbarer Größe

- Kenntnis der österreichischen Verwaltungs- und Universitätsorganisation, des Universitätsgesetzes 2002 sowie sonstiger einschlägiger Bestimmungen

- Fähigkeit und Bereitschaft zur engagierten Kooperation mit dem Universitätsrat, dem Senat und den verschiedenen Organisationseinheiten der Universität

- Fähigkeit zur aktiven Kommunikation und Kooperation mit dem für die Universität für angewandte Kunst relevanten kulturellen Umfeld im In- und Ausland

- internationale Erfahrungen im Sinne facheinschlägiger Aktivitäten und Kontakte in mehreren Ländern, insbesondere im tertiären Bildungs- und Ausbildungssektor

- Erfahrung und besonderes Geschick bei der Führung von Verhandlungen mit staatlichen und privaten Verhandlungspartnern

Die Funktionsperiode beträgt vier Jahre und beginnt am 1. Oktober 2003. Die Funktion wird im Rahmen eines mit der Universität für angewandte Kunst Wien, vertreten durch den Universitätsrat, abzuschließenden Arbeitsvertrages ausgeübt. Die Aufgaben der Rektorin / des Rektors ergeben sich aus dem Universitätsgesetz 2002.

Die Bewerbungen sollen ausführliche Unterlagen hinsichtlich der Bewerbungsvoraussetzungen, wie Lebenslauf, Lichtbild, Zeugniskopien, Diplome und alle zweckdienlichen Nachweise der Managementfähigkeiten enthalten. Bewerberinnen und Bewerber haben ihre Vorstellungen über die Prinzipien der Amtsführung als Rektorin / Rektor und die weitere Entwicklung der Universität schriftlich vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass sich die bewerbende Person Befragungen im Rahmen eines öffentlichen Hearings stellt.

Die Universität für angewandte Kunst Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.

Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht vergütet.

Bewerbungen sind an den Vorsitzenden des Gründungskonvents Herrn O.Univ.Prof. Mag; art. Sigbert Schenk, Universität für angewandte Kunst Wien, Oskar Kokoschka-Platz 2, A - 1010 Wien, zu richten.

Bewerbungsschluss ist Freitag, der 7. März 2003 (Datum des Poststempels).

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

101. Ausschreibung der Funktion der Rektorin/des Rektors an der Karl-Franzens-Universität Graz.

An der Karl-Franzens-Universität Graz wird hiermit die Stelle

der Rektorin bzw. des Rektors

gemäß Universitätsgesetz 2002 ausgeschrieben

Die Karl-Franzens-Universität ist mehr als 400 Jahre alt und besteht heute aus einer Katholisch-Theologischen, einer Rechtswissenschaftlichen, einer Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen, einer Geisteswissenschaftlichen und einer Naturwissenschaftlichen Fakultät. Die Medizinische Fakultät wurde mit dem Universitätsgesetz 2002 ausgegliedert. An den Fakultäten und Dienstleistungseinrichtungen der Karl-Franzens-Universität sind mehr als 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt; die Universität hat über 19.000 Studierende. Weitere Informationen zur Universität finden sich unter http://www.uni-graz.at .

Mit dem Inkrafttreten des Universitätsgesetzes 2002 (http://www.bmbwk.gv.at/medien/7589_ug2002.pdf) wird die Universität eine juristische Person des öffentlichen Rechts mit Vollrechtsfähigkeit und hat sich neu zu organisieren; dies auch in Hinblick darauf, dass sie im europäischen Forschungs- und Bildungsraum autonom handlungsfähig ist. Maßgebliches Instrument der inneren Organisation wie der Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen sind zielorientierte Leistungsvereinbarungen.

Die Rektorin bzw. der Rektor ist Vorsitzende bzw. Vorsitzender des Rektorates, das aus ihr bzw. ihm und bis zu vier Vizerektorinnen bzw. Vizerektoren besteht und die Universität leitet. Dem Rektorat stehen der Universitätsrat und der Senat gegenüber. Die Mitglieder des Rektorates treten ihr Amt am 1. Oktober 2003 an und haben unverzüglich einen provisorischen Organisationsplan der Karl-Franzens-Universität Graz zu erlassen, in dem u.a. die interne Struktur der Universität festzulegen ist; dieser Organisationsplan ist vom Universitätsrat, der auch die Wahl der Rektorin bzw. des Rektors auf Grund des vom Gründungskonvent erstatteten Vorschlages vornimmt, zu genehmigen. Die weiteren Aufgaben sind in § 23 Abs. 1 UG 2002 aufgezählt.

Zur Rektorin bzw. zum Rektor kann gem. § 23 Abs. 2 UG 2002 nur eine Person mit internationaler Erfahrung und der Fähigkeit zur organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung einer Universität gewählt werden. Die Funktionsperiode beginnt am 1.10.2003 und beträgt vier Jahre, eine Wiederwahl ist zulässig. Der Arbeitsvertrag und die Zielvereinbarung werden zwischen der Rektorin bzw. dem Rektor und dem Universitätsrat abgeschlossen.

Erwünscht sind Bewerbungen von Personen, die möglichst folgende Qualifikationen aufweisen:

·     Erfahrung im Gestalten von Reformprozessen sowie mit Struktur-, Strategie- und Personalplanung und Finanzmanagement größerer Einheiten unter Beachtung des Gender-Mainstreaming

·     Erfahrung und Kompetenz in universitärer Forschung und Lehre

·     Erfahrung und Kompetenz in der Organisation von Forschung, Lehre und Weiterbildung

·     Hohes Maß an Integrationsfähigkeit und Führungskompetenz

·     Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit innerhalb und außerhalb der Universität.

Die Bewerbungen sollen nachvollziehbar darstellen, inwiefern die Bewerberin bzw. der Bewerber die genannten Voraussetzungen und das gewünschte Anforderungsprofil erfüllt.

Neben den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, usw.) wird von den Bewerberinnen und Bewerbern ein schriftliches Konzept mit ersten Überlegungen über die anzustrebende künftige Entwicklung und Organisation der Karl-Franzens-Universität Graz sowie auch zu einem Funktionsprofil des Rektorats gem. § 22 Abs. 3 UG 2002 erwartet.

Die Karl-Franzens-Universität Graz strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Leitungspositionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt.

      Vorausgesetzt wird, dass sich die Bewerberinnen und Bewerber einem (teilweise öffentlichen) Hearing im Gründungskonvent (voraussichtlich am 7. oder 8. April 2003) und gegebenenfalls auch im Universitätsrat stellen. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht vergütet werden.

Bewerbungen sind bis spätestens Freitag, 14. März 2003 (Datum des Poststempels) an den Vorsitzenden des Gründungskonvents der Karl-Franzens-Universität Graz, Univ.-Prof. Dr. Walter Höflechner, Universitätsplatz 3, A-8010 Graz (Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät) zu richten, der auch für weitere Auskünfte zur Verfügung steht (walter.hoeflechner@uni-graz.at).

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

102. Kundmachung des Terminplans für das Studienjahr 2003/04.

Das Universitätskollegium fasste in seiner Sitzung vom 15. Jänner 2003 den Beschluss, den Terminplan für Zulassungs- und Prüfungstermine sowie Ferialtage im Studienjahr 2003/04 wie folgt festzulegen:

Terminplan für das Studienjahr 2003/04 und

Anmeldeschlüsse für Zulassungsprüfungen für dieses Studienjahr

(ausgenommen die Studienrichtungen Instrumental(Gesangs)pädagogik, Instrumentalmusikerziehung, Musikerziehung, Musik- und Bewegungserziehung, Musiktherapie sowie die Lehrgänge Elementare musikalische Erziehung für Kinder und Erwachsene bzw. Weiterbildung, Gesangspädagogik-Vorbereitung - siehe gesonderte Aushänge)

31.März 2003 Gesang

16. Mai 2003: Musiktheaterregie

23. Mai 2003: Komposition und Musiktheorie, Dirigieren, Tonmeisterstudium

Instrumentalstudien: Basstuba, Blockflöte, Fagott, Flöte, Gesang, Gitarre, Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Klavierkammermusik, Klavier-Vokalbegleitung, Kontrabass, Oboe, Posaune, Saxophon, Schlaginstrumente, Trompete, Viola, Violine, Violoncello

Lehrgänge: Lied und Oratorium, Musical, Musikdramatische Darstellung, Schlagzeug der Popularmusik, Viola d’amore, Viola da Gamba

Vorbereitung: Basstuba, Blockflöte, Fagott, Flöte, Gitarre, Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Kontrabass, Oboe, Posaune, Saxophon, Schlaginstrumente, Trompete, Viola, Violine, Violoncello

 6. Juni 2003: Darstellende Kunst: Schauspiel

29. August 2003: Film und Fernsehen

 5. September 2003: Instrumentalstudien: Cembalo, Orgel

Katholische und Evangelische Kirchenmusik

Darstellende Kunst: Schauspiel

Lehrgang: Computermusik und elektronische Medien

Vorbereitung: Einführung in die Studienrichtungen Komposition und Musiktheorie, Musikleitung sowie Tonmeister, Kirchenmusik, Orgel, Stimmbildung

12. September 2003: Darstellende Kunst: Regie

 3. Oktober 2003: postgraduale Lehrgänge: Basstuba, Blockflöte, C embalo, Fagott, Flöte, Gesang, Gitarre, Harfe, Horn, Kammermusik, Klarinette, Klavier, Klavierkammermusik, Klavier-Vokalbegleitung, Kontrabass, Lied und Oratorium, Musikdramatische Darstellung, Oboe, Orgel, Posaune, Saxophon, Schlaginstrumente, Trompete, Viola, Violine, Violoncello

Das Studienjahr 2003/04 beginnt am 1.10.2003 und endet am 30.9.2004

WINTERSEMESTER 2003: 1. Oktober 2003 bis 31. Jänner 2004

Anmeldefrist für die

Zentralen künstlerischen Fächer: 1. Oktober 2003 bis 31. Oktober 2003

Zulassungsfrist: 1. Oktober 2003 bis 31. Oktober 2003

Nachfrist für die Zulassung: 3. November 2003 bis 28. November 2003

Unterrichtsbeginn: Die angekündigten Lehrveranstaltungen sind ab 1. Oktober 2003 abzuhalten.

Ferialtage: 15. November 2003 Landespatron (Hl. Leopold)

Weihnachtsferien: 19. Dezember 2003 bis 6. Jänner 2004

Semesterferien: 1. Februar 2004 bis 29. Februar 2004

SOMMERSEMESTER 2004: 1. März 2004 bis 30. Juni 2004

Anmeldefrist für die

Zentralen künstlerischen Fächer: 23. Februar 2004 bis 26. März 2004

Zulassungsfrist: 23. Februar 2004 bis 26. März 2004

Nachfrist für die Zulassung: 29. März 2004 bis 30. April 2004

Osterferien: 5. April 2004 bis 17. April 2004

Rektorstag: 21. Mai 2004

Pfingstferien: 29. Mai 2004 bis 1. Juni 2004

Hauptferien: 1. Juli 2004 bis 30. September 2004

Anmeldung zu den Diplomprüfungen

ausgenommen die Studienrichtungen Instrumental(Gesangs)pädagogik, Musikerziehung, Instrumentalmusikerziehung, Musik- und Bewegungserziehung, Musiktherapie, Film und Fernsehen - siehe gesonderte Aushänge

Für Prüfungen im Oktober 2003 27. Juni 2003

Für Prüfungen im Jänner bzw. März 2004 31. Oktober 2003

Für Prüfungen im Juni 2004 26. März 2004

Sponsionstermine

Sommersemester 2003: 26. Juni 2003, 11 Uhr, bei Bedarf 12:30 Uhr

Wintersemester 2004: 29. Jänner 2004, 11 Uhr, bei Bedarf 12:30 Uhr

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

103. Ausschreibung der Fohn-Stipendien 2003.

Sofie FOHN geb. Schneider (1899-1990), Malerin und Witwe des Malers Emanuel FOHN (1881-1966), hat zur Förderung von höchstbegabten österreichischen und Südtiroler Studierenden das Stiftungsvermögen testamentarisch bereitgestellt. Aus den Erträgnissen werden jährlich mehrere Einzelstipendien bis zum Höchstbetrag à € 6.000,-- vergeben.

Bewerberkreis: Höchstbegabte Studenten und Absolventen (Studienabschluss innerhalb der letzten 2 Jahre) von Universitäten, Hochschulen, Akademien

·     mit österreichischer Staatsbürgerschaft

·     Südtiroler mit deutscher Muttersprache

für Studien und Projekte im In- und Ausland

Schwerpunkt der Förderung: Bildende Kunst, Kunstgeschichte auch für Studenten der Universität für Musik Wien

·     besonders innovative und/oder aufwendige Studien bzw. Projekte

·     post-graduate Studien

Ihre (formlose) Bewerbung richten Sie bitte bis 18 März 2003 an FOHNSTIFTUNG, 1011 Wien, Singerstraße 17-19 (mit folgenden Unterlagen):

·     persönliche Daten

·     Angaben zum derzeitigen bzw. abgeschlossenen Studium

·     Beschreibung des Studiums oder Projektes (Inhalt, Ort, Zeit, Dauer)

·     Nachweis besonderer Begabung (z.B. Zeugnisse, Befürwortungen, event. Arbeitsproben)

·     Angaben zu persönlichen Lebensumständen, eventuellen Studienerschwernissen

Das Stiftungskuratorium entscheidet über die Zuerkennung der Stipendien nach freiem Ermessen unter Ausschluss des Rechtsweges. Für die Einsendungen wird keine Haftung übernommen.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

104. Entwurf zur Begutachtung – Studienplan für die Studienrichtung Tonmeisterstudium – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Gemäß § 14 des UniStG übermittelt die Studienkommission für die Studienrichtung Tonmeisterstudium den Entwurf des Studienplans für die Studienrichtung Tonmeisterstudium mit der Bitte um Stellungnahme bis spätestens 28. Februar 2003 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, z.H Frau Thalhammer Monika, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien.

Der Vorsitzende der Studienkommission: A. Seidelmann

105. Entwurf zur Begutachtung – Studienplan für die Studienrichtung Umweltsystemwissenschaften – Karl-Franzens-Universität Graz.

Gemäß § 14 Abs. 1 UniStG übermittelt die Studienkommission für Umweltsystemwissenschaften den Entwurf des Studienplans für die Studienrichtung Umweltsystemwissenschaften mit der Bitte um Stellungnahme bis spätestens 24. Februar 2003 an den Vorsitzenden, Herrn Ao.Univ.-Prof.Mag.Dr. Karl Steiniger, Institut für Volkswirtschaftslehre, Universität Graz, Universitätsstraße 15/F4, 8010 Graz.

Der Studienplan ist unter der Adresse http://www.uni-graz.at/usw abrufbar.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

106. Informationen und Ausschreibungen der Fulbright Kommission.

(1)     U.S.-EU Fulbright Program 2003-04: Das von der belgisch-luxemburgischen Fulbright Kommission administrierte Programm richtet sich an WissenschafterInnen, die in den Vereinigten Staaten auf dem Postdoc-Level forschen möchten und an EU Themen bzw. den Beziehungen zwischen den USA und der EU arbeiten. Bewerbungsschluss ist der 1. März 2003. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Website der Fulbright Kommission: http://www.fulbright.at/oe/useu.htm

(2)     Austrian Scholars Program 2003-04: Das Fulbright Stipendium für Lehre/Forschung richtet sich an österreichische WissenschafterInnen, die von einer amerikanischen Hochschule oder einer Forschungsinstitution für das Studienjahr 2003/04 eine entsprechende Einladung erhalten haben. Stipendien werden für die Dauer von 2-4 Monaten vergeben. Abgabetermin für die Bewerbungsunterlagen ist der 15. April 2003. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Website der Fulbright Kommission: http://www.fulbright.at/oe/fbwiss.htm

(3)     Intercountry Lecture Program 2002-03: Das Fulbright Intercountry Lecture Programm richtet sich an österreichische Institutionen im postsekundären Bildungsbereich, die amerikanische WissenschafterInnen, welche sich im Rahmen des Fulbright Programms in Europa befinden, einladen möchten, einen Vortrag zu halten oder an einem Symposion teilzunehmen. Als Ansprechpartner steht interessierten Institutionen die Österreichische Fulbright Kommission jederzeit zur Verfügung: http://www.fulbright.at. Bezüglich der Finanzierung dieser Besuche ist die Fulbright Kommission bemüht, die Reisekosten der WissenschafterInnen zu übernehmen (Hin- und Rückreise; Bahnfahrt 2. Klasse oder Wochenend- Flugarrangement). Die Gastinstitutionen sollten ihrerseits für Kost, Logis und Honorar der eingeladenen Fulbright WissenschafterInnen aufkommen. Eine Liste mit den Namen und Disziplinen der WissenschafterInnen finden Sie unter: http://www.cies.org/cies/us_scholars/directory_02.htm

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

107. Master für Europäische und Internationale Studien.

Seit 1965 bietet das Institut Europeen des Hautes Etudes Internationales einen Aufbaustudiengang an für Hochschulabsolventen, die sich in Europastudien und Internationalen Beziehungen spezialisieren wollen. Das Programm führt die Studierenden nach Nizza und Berlin ebenso wie an die Partneruniversitäten Rom und Rostock.

Dieses Programm wird von der Europäischen Union gefördert.

Details der Ausschreibung können unter der website http://www.iehei.org./ eingesehen werden.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

108. Ausschreibung des Bilateralen FremdsprachenassistentInnenaustausch 2003/04 mit Frankreich, Großbritannien, Kroatien, Italien, Republik Irland und Spanien.

Die Tätigkeit als FremdsprachenassistenIn besteht grundsätzlich darin, an Schulen des sekundären Schulsystems im Rahmen des vorgesehenen Deutschunterrichtes Konversationsstunden in deutscher Sprache zu halten und dabei die Schüler zum aktiven Sprachgebrauch zu führen.

In Frankreich und Schottland ist auch der teilweise Einsatz an Primarschulen möglich!

Für eine FremdsprachenassistentInnentätigkeit kommen vor allem jüngere LehrerInnen mit Lehramtsprüfung (Diplomprüfung) für höhere Schulen, LehramtskandidatInnen, StudentInnen ab dem 5. Semester sowie AbsolventInnen der Pädagogischen Akademien in Betracht. Als oberer Richtwert ist ca. das 30. Lebensjahr anzusehen.

Die Beurlaubung für definitive der vertragliche BundeslehrerInnen erfolgt über ein im Dienstweg einzubringendes Ansuchen durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gegen Entfall der Bezüge (Karenzurlaub, entsprechend der derzeit geltenden Gesetzeslage, mit besonderem Hinweis auf BB-Soz.PG §22e).

Um den Anfragen für eine spätere Bewerbung gerecht zu werden, erfolgt eine erneute Ausschreibung des FremdsprachenassistentInnenaustauschprogrammes mit Frankreich, Großbritannien, Italien, Kroatien, der Republik Irland und Spanien mit Einreichfrist 7. März 2003.

Allfällige Anfragen und detailierte Informationen im Zusammehang mit der Ausschreibung sind an die Österreich-Kooperation, Frau Mag. Riesenecker, Berggasse 21/14, 1030 Wien, Tel: 317 69 93/13 DW, e-mail: ulla.riesenecker@oek.at zu richten.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

109. Ausschreibung – Lehren und Lernen in England 2003/04.

Für das Schuljahr 2003/04 wird das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gemeinsam mit dem British Council das Lehrerinnen-Vermittlungsprogramm GTP (Graduate

Teacher Programme) mit England weiterführen. Das ausgeschriebenen Mobilitätsprogramm soll Universitätsabsolventinnen eines Lehramtsstudiums für Sprachen ohne Unterrichtspraktikum die Möglichkeit bieten, an einer Sekundarschule in England zu den dort geltenden Bedingungen für mehr als ein Jahr zu unterrichten.

Ausschreibungsbedingungen:

Zielgruppe: Absolventinnen eines universitären Lehramtsstudiums für
  Deutsch und/oder Fremdsprachen ohne Unterrichtspraktikum!
Fächerkombination: Deutsch mit Französisch, Deutsch mit Englisch, Englisch mit
  Französisch, Englisch mit einem beliebigen Fach
Voraussetzung: ausgezeichnete Sprachkompetenz in Englisch,
  am 1.9.2003 mindestens 24 Jahre alt
1. Bewerbungsrunde: 12. - 13. März 2003 in London
z. Bewerbungsrunde: 02. - 07. Juni 2003 in London
Einführungsseminar 07. - 18. Juli 2003 in London für erfolgreiche Kandidatinnen
(„ Familiarisation  
Course"  
Arbeitsbeginn: ca. Ende August
Dauer: entsprechend dem Vertrag vorerst mind. ein Jahr, ein zweites Jahr ist vorgesehen, mehrere Jahre sind möglich
Programm: LehrerInnen ohne UP haben als „unqualified teachers“ Anspruch auf ein Ausbildungsprogramm für Graduate Techers. Als nicht voll qualifizierte LehrerInnen absolvieren Sie an der Schule eine praktische Ausbildung, die work-shadowing, team-teaching und eingenständiges Unterrichten einschließt. Am Ende des Schuljahres, nach bestandener Beurteilung erhalten erfolgreiche LehrerInnen den QTS (Qualified Teacher Status)
Bedingungen: Vertrag nach dem geltenden Dienstrecht für LehrerInnen in England.
Gehalt: ca.  £ 13.000,-- pro Jahr

Bewerbungen mit den angeschlossenen Bewerbungsformularen bis zum 31. März 2003 (Poststempel) an:

BUNDESMINISTERIUM FÜR BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR, Abt. III/6c, Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: BMBWK, Dr. Nikolaus DOUDA, Concordiaplatz 1, 1010 Wien, Tel: 01/53 120/DW 3301, e-mail:nikolaus.douda@bmbwk.gv.at

www.bmbwk.gv.at (Bildung/Schulen->Europa/Internationales->Lehren und Lernen im Ausland

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

110. Ausschreibung – FremdsprachenassistenInnenaustauschprogramm Niederlande.

Dieses Programm bietet die Möglichkeit, im niederländischen Deutschunterricht an einer Sekundarschule zu assistieren (je nach Möglich- und Fähigkeiten mehr oder weniger selbstständig), Arbeitserfahrung zu sammeln und die Niederlande kennen zu lernen. Niederländische Schulen sind an Assistentinnen sehr interessiert, da sie den regulären Deutschunterricht bereichern und zur bilateralen Verständigung beitragen können.

Die Einsatzschulen helfen dabei, vor Ort eine Unterkunft zu finden.

Zielgruppe: Studentinnen (ab dem 4. Semester) Absolventinnen von Universitäten und Pädagogischen Akademien

Wochenstunden: ca. 12 Wochenstunden, samstags frei

Bezahlung: (Stipendium) Die Assistentinnen erhalten ein Stipendium in der Höhe von C 600,-- pro Monat zuzüglich einer einmaligen Umzugszulage. Zusätzlich wird den Assistentinnen ein Niederländisch - Kurs unentgeltlich angeboten.

Versicherung: Für die Versicherung muss der/die Assistentin selbst Sorge tragen. Eine zusätzliche Haftpflichtversicherung kostet ca. € 35,--pro Jahr

Beschäftigungszeitraum: 1. September 2003 bis 30. Juni 2004,

Dauer: Dieses Programm ist für 1 Jahr vorgesehen.

Einreichtermin: 1. März 2003

Bewerbung und Information: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Abteilung III/6c, z. H. Herrn Dr. Nikolaus DOUDA, Concordiaplatz 1, 1010 Wien, Tel: 53 120/3301 DW, nikolaus.douda@bmbwk.gv.at

weitere Informationen unter: Europees Platform voor het Nederlandse Onderwijs, z.H. Frau M.A. Claudia GRONAU, Nassauplein 8, NL-1815 GM Alkmaar, Tel: 0031-72-5118502, Fax: 0031-72-5151221, s.linder@europeesplatform.nl, www.europeesplatform.nl

Sollten Sie besondere Wünsche bezüglich des Einsatzortes, der Schulstufe o. ä haben, vermerken Sie dies bitte auf Ihrem Bewerbungsformular.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck: 

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth

Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: 711 55/DW 6103