Studienjahr 2004/05, 4.5.2005 - - Mitteilungsblatt 16, mdw.ac.at


MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2004/05 ausgegeben am 4. Mai 2005 16. Stück

Kundmachungen

225.  Neuer Vorsitz sowie Aufgabenverteilung im Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen.

226. Änderung eines Gutachters im Berufungsverfahren Komposition (Nachfolge Urbanner) gemäß § 98 (3) UG.

227. Änderung der Beschreibung des Ablaufes der Bakkalaureatsprüfung in den Bakkalaureats-Studienplänen Buch und Dramaturgie, Bildtechnik und Kamera, Produktion, Regie und Schnitt und die Beschreibung des Ablaufes der Magisterprüfung in den Magister-Studienplänen Buch und Dramaturgie, Bildtechnik und Kamera, Digital Art – Compositing, Produktion, Regie und Schnitt.

228. Einrichtung des Lehrgangs „Wiener Musiktradition – Master´s programme in Viennese Music“.

Offene Stellen

229. Ausschreibung der Position einer/eines hauptamtlichen Rektorin/Rektors an der Medizinischen Universität Innsbruck.

Stipendien, Programme, Preise

230. Ausschreibung Ausserordentliches Stipendium.

231. Ausschreibung Arbeitsstipendium.

232.  Ausschreibung Individuelles Stipendium.

233. Ausschreibung Ordentliches Stipendium für das Studienjahr 2006/07.

234.  Ausschreibung Starthilfe für sozial bedürftige StudienanfängerInnen.

235. Ausschreibung Viktor-Bunzel Stipendium.

236. Ausschreibung von Studienstipendien der „Dr. Martha Sobotka-Charlotte Janeczek Stiftung“ für das Studienjahr 2005/06.

237.  Stipendien-Ausschreibung des Herbert von Karajan Centrums für außergewöhnlich begabte, finanziell unterstützungswürdige StudentInnen der Institute 4, 5, 6 und 8 der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

238.  Stipendien-Ausschreibung des Herbert von Karajan Centrums an Kammermusikensembles.

239. Ausschreibung Förderungspreis Czibulka-Stiftung.

240. Ausschreibung Jahresstipendium der Stiftung Dr. Robert und Lina Thyll Dürr.

241. Ausschreibung der Feiling Stiftung.

242. Ausschreibung von Stipendien der Tokyo Foundation.

243. Asian University in Thailand - „half-fee scholarships“ für europäische MBA-Studierende.

244. Ausschreibung der Aktion Österreich-Ungarn.

245.  Stipendien für Belgien.

 

Kundmachungen

225.  Neuer Vorsitz sowie Aufgabenverteilung im Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen.

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen teilt mit, dass in der Sitzung am 12. April 2005 des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien Frau Mag. Dr. Biljana Menkovic wieder den Vorsitz übernommen hat.

Die Agenden des Arbeitskreises wurden wie folgt aufgeteilt:

Mag. Dr. Menkovic  

Vorsitzende

Interne Vernetzung, Außenkontakte, Personalenwicklung, Evaluierung, Rechtsthemen,

Personal und Budget des Arbeitskreises

Ao.Univ.Prof.Mag.Dr. Elena Ostleitner  

stellvertretende Vorsitzende

Kenntnisnahme von Ausschreibungstexten, Statistiken und Frauenforschung

Mag. Ulrike Sych

Beauftragte für Diskriminierungen in Zusammenwirken mit der Vorsitzenden und

stellvertretenden Vorsitzenden

Die Vorsitzende des Arbeitskreises: B. Menkovic

226. Änderung eines Gutachters im Berufungsverfahren Komposition (Nachfolge Urbanner) gemäß § 98 (3) UG.

Auf Grund des Rücktritts von Univ.Prof. Ernst Ludwig Leitner wird mit Wirkung vom 1. Juli 2004 Univ.Prof. Mag.Dr.Franz Zaunschirm als externer Gutachter für dieses Verfahren bestellt.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

227. Änderung der Beschreibung des Ablaufes der Bakkalaureatsprüfung in den Bakkalaureats-Studienplänen Buch und Dramaturgie, Bildtechnik und Kamera, Produktion, Regie und Schnitt und die Beschreibung des Ablaufes der Magisterprüfung in den Magister-Studienplänen Buch und Dramaturgie, Bildtechnik und Kamera, Digital Art – Compositing, Produktion, Regie und Schnitt.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 20.4.05 die Änderung der Beschreibung des Ablaufes der Bakkalaureatsprüfung in den Bakkalaureats-Studienplänen Buch und Dramaturgie, Bildtechnik und Kamera, Produktion, Regie und Schnitt und die Beschreibung des Ablaufes der Magisterprüfung in den Magister-Studienplänen Buch und Dramaturgie, Bildtechnik und Kamera, Digital Art – Compositing, Produktion, Regie und Schnitt beschlossen:

B a k k a l a u r e a t s s t u d i e n:

Voraussetzung für die Absolvierung der Bakkalaureatsprüfung ist die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen aus den zentralen künstlerischen Fächern, den Pflichtfächern und den Wahlfächern.

III. Bakklaureatsprüfung

Teil 1:

a.)Künstlerisch-praktische Arbeit und schriftlich-theoretische Erläuterung derselben

3,0 ECTS

b.) Schriftlich-theoretische Arbeit zum Bakkalaureat im zentralen künstlerischen Fach (1. Bakkalaureatsarbeit)

1,0 ECTS

c.) Schriftlich-theoretische Arbeit im Ergänzungsmodul (2. Bakkalaureatsarbeit)

Teil 2: Kommissionelle Prüfung:

d.) Vorführung der künstlerisch-praktischen Arbeit

e.) Mündliche Befragung zu a) bis d)

M a g i s t e r s t u d i e n:

Voraussetzung für die Absolvierung der Magisterprüfung ist die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen aus den zentralen künstlerischen Fächern, den Pflichtfächern und den Wahlfächern.

III. Magisterprüfung

Teil 1: a.) Künstlerisch-praktische Arbeit für die Magisterprüfung und schriftlich-theoretische   Erläuterung derselben (= künstlerische Magisterarbeit)

            b.) Schriftlich-theoretische Arbeit für die Magisterprüfung

5,0 ECTS

Teil 2: Kommissionelle Prüfung:

            c.) Vorführung der künstlerisch-praktischen Arbeit

            c.) Mündliche Befragung zu a) bis c)

D.h., der ursprüngliche Teil 1 wurde aus beiden Programmen herausgenommen und als Voraussetzung in den Studienplänen verankert, somit sind die Bakkalaureats- und Magisterprüfung nicht 3teilig sondern 2teilig.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

228. Einrichtung des Lehrgangs „Wiener Musiktradition – Master´s programme in Viennese Music“.

Das Rektorat hat in seiner Sitzung vom 27. April 2005 beschlossen, einen Lehrgang „Wiener Musiktradition – Master´s programme in Viennese Music“ ab Wintersemester 2006/07 einzurichten.

Der Rektor: W. Hasitschka

Offene Stellen

229. Ausschreibung der Position einer/eines hauptamtlichen Rektorin/Rektors an der Medizinischen Universität Innsbruck.

An der Medizinischen Universität Innsbruck ist die Position einer/eines hauptamtlichen

Rektorin/Rektors

zu besetzen. An den Instituten und Kliniken der Medizinischen Universität Innsbruck sind derzeit ca. 1.700 Mitarbeiter beschäftigt und ca. 4.000 Studierende inskribiert. Die Rektorin/der Rektor ist Vorsitzende/r des Rektorates, welches die Universität leitet und nach außen vertritt.

Zu den Aufgaben der Rektorin/des Rektors zählt unter anderem:

·     die Ausübung der Funktion der oder des obersten Vorgesetzten des gesamten Universitätspersonals

·     Abschluss von Arbeitsverträgen mit den von ihr/ihm in Abstimmung mit dem Universitätsrat zu bestellenden Vizerektorinnen und Vizerektoren

·     Verhandlung und Abschluss der Leistungsvereinbarung mit dem zuständigen Bundesministerium als Grundlage der Budgetgestaltung

·     Gestaltung der wissenschaftlichen Schwerpunkte und Profilbildung der Medizinischen Universität Innsbruck.

Aufgaben, Befugnisse und rechtliche Stellungen ergeben sich im Einzelnen aus dem Universitätsgesetz 2002 (www.unigesetz.at). Das Qualifikationsprofil und weitere Details zur Medizinischen Universität Innsbruck finden sich unter: www.i-med.ac.at. Weitere Auskünfte können beim Senatsvorsitzenden (Univ.-Prof. Dr. Werner Jaschke, werner.jaschke@uibk.ac.at) eingeholt werden.

Die Medizinische Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.

Bewerbungen (inklusive Lebenslauf und sonstiger Unterlagen) sind bis spätestens 25.5.2005

(Posteingangsdatum) zu richten an:

Medizinische Universität Innsbruck, Univ.-Prof. Dr. Werner Jaschke, Vorsitzender des Senates

Christoph-Propst-Platz - Innrain 52, A-6020 Innsbruck.

Ein Hearing ist für den 1.7.2005 vorgesehen.

E. Freismuth

Stipendien, Programme, Preise

230. Ausschreibung Ausserordentliches Stipendium.

Voraussetzungen: vorzulegen sind:
Ausländische(r) ordentliche(r) Studierende(r) zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr aktuelles Studienblatt und Kopie von 
Reisepass oder Personalausweis
Antragstellung zwischen dem 2. + 8. Semester  
Einhaltung der vorgesehenen Studiendauer (gilt auch für ein Zweitstudium)  
Ausgezeichneter Studienerfolg im (in den) zentralen künstlerischen Fach / Fächern Zeugnis(se) des vorangegangenen Semesters aus dem (den) zentralen künstlerischen Fach (Fächern) mit Note „Sehr gut“ oder Diplomprüfungszeugnis
Ausreichende Studientätigkeit in den sonstigen Pflichtfächern und ein positiver Studienerfolg in diesen positive Zeugnisse aus den sonstigen Pflichtfächern (anerkannte Lehrveranstaltungen werden nicht berücksichtigt) 
Soziale Bedürftigkeit entsprechende schriftliche Begründung auf dem Ansuchen (Aufstellung der monatlichen Kosten, Verdienstnachweis der Eltern)

Für Studierende, die bereits eine Studienrichtung an unserer Universität mit Diplom absolviert haben, ist eine Stipendienbewerbung für ein weiteres Studium nicht möglich. Auch Studierende von Doktoratsstudien sind von der Bewerbung ausgeschlossen.

Höhe der Unterstützung: bis zu € 600,--

pro Semester als Einmalauszahlung

Einreichfrist im Wintersemester:

Einreichfrist im Sommersemester:

19.September – 21.Oktober 2005

13. Februar - 17.März 2006

Es werden voraussichtlich 12 Stipendien vergeben!

Auf die Zuerkennung des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

Das vollständig ausgefüllte und auch vom/von der HauptfachlehrerIn befürwortete Ansuchen um Zuerkennung dieser einmaligen Geldaushilfe ist gemeinsam mit obenangeführten Beilagen (in Kopie) persönlich fristgerecht in der Studien- und Prüfungsabteilung, 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1 Zi B EG 03, bei Frau Christine Klein, Tel 711 55 DW 6911, abzugeben.

Die Vizerektorin: I. Bontinck

231. Ausschreibung Arbeitsstipendium.

Voraussetzungen: vorzulegen sind:
österreichische Staatsbürger; Südtiroler, die der deutschen oder ladinischen Sprachgruppe angehören bzw. Studierende, deren Eltern aus EWR-Staaten kommen und in Österreich leben und berufstätig sind aktuelles Studienblatt und Kopie von 
Reisepass oder Personalausweis
Bewerber, die das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben  
Studium, dass an ein einer in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung mit Auszeichnung im Studienjahr 2004/05 oder ausnahmsweise im Sommersemester 2004 abgeschlossen worden ist. Diplomprüfungszeugnis
Glaubhaftmachung eines Spezialstudiums im In- oder Ausland im Anschluss an die Erlangung des Diploms, muss zur Vorbereitung auf eine solistische Laufbahn oder für eine andere freiberufliche künstlerische Tätigkeit erforderlich sein  

Einreichfrist: 24. Juni 2005

Auf die Zuerkennung des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

Die Vergabe der Stipendien erfolgt durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Doktoratsstudien und postgraduale Lehrgänge unserer Universität werden nicht gefördert.

Das vollständig ausgefüllte Ansuchen um Zuerkennung dieses Stipendiums ist gemeinsam mit den Beilagen, die am Antragsformular ersichtlich sind, persönlich fristgerecht in der Studien- und Prüfungsabteilung, 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1 Zi B EG 03, bei Frau Christine Klein, Tel 711 55 DW 6911, abzugeben.

Die Vizerektorin: I. Bontinck

232.  Ausschreibung Individuelles Stipendium.

Voraussetzungen: vorzulegen sind:
ausländische Studierende mit einer Staatsbürgerschaft aus ausgewählten Ländern 1 aktuelles Studienblatt und Kopie von 
Reisepass
oder Personalausweis
Antragstellung ab dem 4 Semester  
ausgezeichneter Studienerfolg im (in den) zentralen künstlerischen Fach / Fächern 
Zeugnis(se) des vorangegangenen Semesters aus dem (den) zentralen künstlerischen Fach (Fächern) mit Note „Sehr gut“
ausreichende Studientätigkeit in den sonstigen Pflichtfächern und ein positiver Studienerfolg in diesen positive Zeugnisse aus den sonstigen Pflichtfächern (anerkannte Lehrveranstaltungen werden nicht berücksichtigt)
Einhaltung der vorgesehenen Studiendauer  
soziale Bedürftigkeit entsprechende schriftliche Begründung auf dem Ansuchen (z.B. Auflistung der monatl. Kosten, Unterstützung durch Eltern, Kontoauszüge, andere Stipendien, etc.)
Höhe der Unterstützung: zwischen € 200,- und € 726,- als Einmalzahlung
Einreichfrist im Wintersemester:

Einreichfrist im Sommersemester:

19. September – 21. Oktober 2005

13. Februar - 17.März 2006

Auf die Zuerkennung des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

Das vollständig ausgefüllte und auch vom Lehrer/von der Lehrerin im / in den zentralen künstlerischen Fach/Fächern befürwortete Ansuchen um Zuerkennung dieser einmaligen Geldaushilfe ist gemeinsam mit oben angeführten Beilagen (in Kopie) persönlich fristgerecht in der Studien- und Prüfungsabteilung, 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1 Zi B EG 03, bei Frau Maria Toth, Tel 711 55 DW 6919, abzugeben.

Die Vizerektorin: I. Bontinck

233. Ausschreibung Ordentliches Stipendium für das Studienjahr 2006/07.

Voraussetzungen: vorzulegen sind:
ausländische(r) ordentliche(r) Studierende(r) 
zwischen dem 19. und 35. Lebensjahr
Studienblatt für das Sommersemester 2006, 
Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
einschlägige Vorstudien an unserem Haus im Ausmaß von 4 Semestern  
ausgezeichneter Studienerfolg im (in den) zentralen künstlerischen Fach (Fächern) Zeugnis(se) aus dem (den) zentralen künstlerischen Fach (Fächern) mit Note „Sehr gut“ oder Diplomprüfungszeugnis
ausreichende Studientätigkeit in den sonstigen Pflichtfächern und ein positiver Studienerfolg in diesen positive Zeugnisse aus den sonstigen Pflichtfächern (anerkannte Lehrveranstaltungen werden nicht berücksichtigt)
Einhaltung der vorgesehenen Studiendauer (gilt auch für ein Zweitstudium)  
 
zwei „ausgezeichnete“ Empfehlungen siehe Formblatt
soziale Bedürftigkeit entsprechende schriftliche Begründung auf dem Ansuchen (z.B. Auflistung der monatlichen Kosten, Verdienstnachweis der Eltern, andere Stipendien, etc.)

Für Studierende, die bereits eine Studienrichtung an unserer Universität mit Diplom absolviert haben, ist eine Stipendienbewerbung für ein weiteres Studium nicht möglich. Auch Studierende von Doktoratsstudien sind von der Bewerbung ausgeschlossen.

Höhe der Unterstützung: 
voraussichtlich 9 x € 600,- pro Monat
Einreichfrist: 21. Februar 2006 bis 25. März 2006

Auf die Zuerkennung des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

Das vollständig ausgefüllte und auch von den Lehrern befürwortete Ansuchen um Zuerkennung dieses Stipendiums ist gemeinsam mit obenangeführten Beilagen (in Kopie) persönlich fristgerecht in der Studien- und Prüfungsabteilung, 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1 Zi B EG 03, bei Herrn Clemens Steurer, Tel 711 55 DW 6914, abzugeben.

Die Vizerektorin: I. Bontinck

234.  Ausschreibung Starthilfe für sozial bedürftige StudienanfängerInnen.

Unterstützter Personenkreis:

Sozial bedürftige Studierende insbesondere aus Nicht-EU-Ländern und den 10 neuen EU-Staaten, die erstmalig an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zum Studium zugelassen sind und bei der Zulassungsprüfung höchste künstlerische Leistungen erbracht haben.

Voraussetzungen:   vorzulegen sind:

ordentliche/r Studierende/r im 1. Semester Studienbestätigung für das WS 2005
15 bis 25 Jahre Kopie des Reisepasses
Staatsbürgerschaft insbesondere aus Nicht-EU-Ländern bzw. aus einem der 10 neuen EU-Länder Kopie des Reisepasses
Nachweis besonders hoher künstlerischer Q ualifikation Unterschrift und Empfehlung der/des Vorsitzenden des Zulassungs prüfungssenats und des/der Lehrers im/in den zentralen künstlerischen Fach/Fächern
soziale Bedürftigkeit schriftliche Begründung des/der Antragsstellers/in mit Nachweisen, Auflistung der monatlichen Kosten, Verdienstnachweis der Eltern

Einreichung: 19. September bis 21. Oktober 2005 persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung, 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Zi A EG 04, bei Frau Petra Weissberg, Tel 711 55 DW 6900.

Höhe der Unterstützung: monatliche Unterstützung in der Höhe von € 365,- für die Dauer von 4 Monaten

Es werden maximal 13 Stipendien pro Studienjahr vergeben.

Das Starthilfestipendium wird nur einmal jährlich vergeben!!!

Auf die Vergabe des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

Die Vizerektorin: I. Bontinck

235. Ausschreibung Viktor-Bunzel Stipendium.

Unterstützter Personenkreis:

Künstlerisch hervorragend qualifizierte, sozial bedürftige Studierende vorzugsweise aus Lateinamerika, Südosteuropa und Osteuropa.

Voraussetzungen:  vorzulegen sind:

ordentliche/r Studierende/r der

Studienrichtungen Komposition und Musiktheorie, Dirigieren oder Instrumentalstudien an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Studienbestätigung für das WS 2005
Staatsbürgerschaft aus Lateinamerika, Südost- europa und Osteuropa Kopie des Reisepasses
Nachweis besonders hoher künstlerischer Qualifikation, insbesondere 1. Diplomprüfung mit Auszeichnung (2. Diplomprüfung für das Instrumentalstudium nach UniStG) Unterschrift und Empfehlung des/der Lehrer/s im / in den zentralen künstlerischen Fach/Fächern und Diplomprüfungszeugnis
soziale Bedürftigkeit schriftliche Begründung des/der Antragsstellers/in mit Nachweisen, Auflistung der monatlichen Kosten, Verdienstnachweis der Eltern

Einreichung: 19. September bis 21. Oktober 2005 persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung, 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Zi A EG 04, bei Frau Petra Weissberg, Tel 711 55 DW 6900.

Höhe der Unterstützung: monatliche Unterstützung in der Höhe von € 580,- für die Dauer von 12 Monaten zur Finanzierung der Fortsetzung des Studiums an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. 3 weitere Monatsraten à € 580,- können auf Antrag als Reisekostenzuschuss gewährt werden.

Es werden heuer drei Stipendien vergeben, die auch geteilt werden können

Es werden heuer drei Stipendien vergeben, die auch geteilt werden können.

Auf die Vergabe des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

Die Vizerektorin: I. Bontinck

236. Ausschreibung von Studienstipendien der „Dr. Martha Sobotka-Charlotte Janeczek  Stiftung“ für das Studienjahr 2005/06.*

Zweck der Stiftung ist die Gewährung von Studienstipendien an ordentliche Studierende der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Heranbildung erstklassiger Solisten bzw. Dirigenten.

Voraussetzung ist ein ordentliches Studium zur Heranbildung von erstklassigen Solisten (in erster Linie Dirigenten) im Rahmen der Studienrichtungen der Institute 2, 4, 5, 7, 8 (Orgel) und 9.

Interessenten werden eingeladen, bis spätestens Ende Juni 2005 in den Sekretariaten der Institute 2, 4, 5, 7, 8 und 9 ein entsprechendes, ausführliches Gesuch einzubringen. Das Kuratorium wählt unter den Bewerbern die Kandidaten aus, denen ein Stipendium zuzuerkennen ist. Bei Vergabe der Stipendien wird im Sinne der zahlenmäßigen Reihung der Institute 2, 4, 5 , 7, 8 und 9 und vor allem der künstlerischen Qualität der Bewerbern vorgegangen, wobei es gemäß der Stiftungssatzung keinerlei Diskriminierung gegenüber einem anderen Bewerber (Protektion, Nationalität oder politischer Überzeugung etc.) gibt.

* Alle Formulierungen sind geschlechtsneutral.

Der Vizerektor: W. Klos

237.  Stipendien-Ausschreibung des Herbert von Karajan Centrums für außergewöhnlich begabte, finanziell unterstützungswürdige StudentInnen der Institute 4, 5, 6 und 8 der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Das Herbert von Karajan Centrum vergibt im Studienjahr 2005/2006 Jahresstipendien in der Höhe von 450 €/ Monat einmalig an außergewöhnlich begabte, finanziell unterstützungswürdige StudentInnen der Institute 4, 5, 6 und 8 der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Zwei Instrumental-Stipendien ODER ein Kammerensemble-Stipendium des Herbert von Karajan Centrums wird/werden u.a. vom Sponsor „Gottfried von Einem Musik-Privatstiftung“ vergeben. Die Stipendiaten müssen sich in diesem Studienjahr mit dem Werk Gottfried von Einems auseinandersetzen, Werke des Komponisten in ihr Repertoire aufnehmen und zumindest einmal für die Gottfried von Einem Musik-Privatstiftung konzertant auftreten.

Voraussetzungen:

·     Studium als ordentliche/r HörerIn in Studienrichtungen der Institute für Tasteninstrumente (4), für Streich- und andere Saiteninstrumente (5), für Blas- und Schlaginstrumente (6), für Orgel und Kirchenmusik (8). Ausgenommen: Postgraduale StudiengängerInnen

·     Mindestalter: 14 Jahre (geboren vor dem 31.10. 1991)

Höchstalter: 26 Jahre (geboren nach dem 31.10. 1979)

·     Ausgezeichneter Studienerfolg

·     Wohnsitz in Österreich

·     Schriftliche Bewerbungen mit Bewerbungsbrief, tabellarischem Lebenslauf, Referenz des Professors und genauer Schilderung der finanziellen Situation sind bis spätestens 30. Juni 2005 an den Vizerektor für Aussenbeziehungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zu richten. Bewerbungsformulare sind in den Institutssekretariaten, bzw. in dem Büro des Vizerektors für Aussenbeziehungen abzuholen! Nur vollständige Bewerbungsunterlagen werden berücksichtigt!

·     Ehemalige Karajan Centrum StipendiatInnen können sich für dasselbe Instrument nicht noch einmal bewerben.

Am 11. Oktober 2005 findet für die aus den Bewerbungen ausgewählten KandidatInnen auf dem Konservatorium Wien im Anton-Dermota-Saal (Erdgeschoss) ein Auswahlspiel statt, das über die endgültige Zuerkennung der Stipendien entscheidet.

Die Stipendienübergabe (und FOTOTERMIN) findet am Montag, 17.Oktober 2005, im Herbert von Karajan Centrum statt.

Für das Auswahlspiel (ca. 10 Minuten) sind vier Werke unterschiedlicher Stilepochen – siehe Bewerbungsformular! - vorzubereiten.

Der Vizerektor: W. Klos

238.  Stipendien-Ausschreibung des Herbert von Karajan Centrums an Kammer-musikensembles.

Das Herbert von Karajan Centrum vergibt im Studienjahr 2005/2006 Jahresstipendien in der Höhe von 900 € / Monat einmalig an Kammermusikensembles (Quintette, Quartette und Trios) der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. [Traditionelle Gattungen: Klaviertrio (Klav, V, Vc), Streichquartett (2V, Va, Vc), Bläserquintett (Fl, Kl, Ob, Fg, Hr) und andere Formationen möglich.]

Ein Kammerensemble-Stipendium ODER zwei Instrumental-Stipendien des Herbert von Karajan Centrums wird/werden u.a. vom Sponsor „Gottfried von Einem Musik-Privatstiftung“ vergeben. Die Stipendiaten müssen sich in diesem Studienjahr mit dem Werk Gottfried von Einems auseinandersetzen, Werke des Komponisten in ihr Repertoire aufnehmen und zumindest einmal für die Gottfried von Einem Musik-Privatstiftung konzertant auftreten.

Voraussetzungen:

Das Ensemble muss aus Studierenden der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien,

der Universität Mozarteum Salzburg und / oder des Konservatoriums Wiens bestehen.

Das Ensemble muss vor mindestens einem Jahr gegründet worden sein. Durchschnittsalter des Ensembles: max. 26 Jahre; Höchstalter eines Ensemblemitglieds: 30 Jahre

Für das Ensemble sind bis spätestens 30. Juni 2005 folgende Unterlagen an den Vizerektor für Aussenbeziehungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zu richten:

·     Das ausgefüllte Bewerbungsformular (zu erhalten im Büro des Vizerektors für Aussenbeziehungen)

·     Bewerbungsbrief

·     Referenz des Professors

      Zusätzlich sind beizulegen für jedes Mitglied

·     Ein tabellarischer Lebenslauf

Am 11. Oktober 2005 findet für die aus den Bewerbungen ausgewählten KandidatInnen auf dem Konservatorium Wien im Anton-Dermota-Saal (Erdgeschoss) ein Auswahlspiel statt, das über die endgültige Zuerkennung der Stipendien entscheidet.

Die Stipendienübergabe (und FOTOTERMIN) findet am Montag, 17.Oktober 2005, im Herbert von Karajan Centrum statt.

Für den Wettbewerb (ca. 15 Minuten) sind vier Werke unterschiedlicher Stilepochen – siehe Bewerbungsunterlagen - vorzubereiten.

Der Vizerektor: W. Klos

239. Ausschreibung Förderungspreis Czibulka-Stiftung.

Ausschreibung von zwei Förderungspreisen à € 600,-- für zwei junge, begabte, mittelose Studierende der Studienrichtung Dirigieren sowie Komposition und Musiktheorie an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungspreises sind:

·     Studierende im letzten Studienabschnitt der Studienrichtung Dirigieren bzw. Komposition und Musiktheorie an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

·     Begabung

·     Mittellosigkeit

Die Bewerbungen sind bis Ende Juni 2005 mittels Bewerbungsformular (erhältlich bei Frau Zacsek) an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Büro des Vizerektors für Aussenbeziehungen, z.H. Frau Zacsek, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Der Vizerektor: W. Klos

240. Ausschreibung Jahresstipendium der Stiftung Dr. Robert und Lina Thyll Dürr.

Die Stiftung Dr. Robert und Lina Thyll Dürr, Schweiz, vergibt im Studienjahr 2005/2006 JAHRESSTIPENDIEN in der Höhe von € 430,-- monatlich, 12 mal im Jahr

an hochbegabte und außergewöhnlich erfolgreiche Studierende in den Instrumental- und Gesangsfächern (Konzertfach) an Studierende der Studienrichtung Komposition und an postgraduierte Studierende der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Die Stipendien werden in der Regel einmalig vergeben und können nicht verlängert werden.

Voraussetzungen:

- Studium als ordentliche/r Studierende/r im letzten Studienabschnitt oder postgraduiertes - Studium in Studienrichtungen der Institute 1, 4, 5, 6, 8 und 9

- Ausgezeichneter Studienerfolg

- Schriftliche Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf und Tonträger (Demo- CD´s,  Kassetten bzw. 1 Komposition) und Darstellung der persönlichen finanziellen Situation  sind bis spätestens 30. Juni 2005 an den Vizerektor für Aussenbeziehungen der  Universität zu richten. Abzugeben sind die Bewerbungen in den Institutssekretariaten.

Am 6. Oktober 2005 findet für die von der Universität ausgewählten Kandidaten/Kandidatinnen im Vivaldisaal ein Auswahlspiel vor einer Jury statt, die dann die endgültige Entscheidung über die Zuerkennung der Stipendien trifft.

Der Vizerektor: W. Klos

241. Ausschreibung der Feiling Stiftung.

Ausschreibung der Feiling- Stiftung von zwei Förderungspreisen für das Studienjahr 2005/06 à 3.000,-- für eine hochbegabte Sängerin und eine hochbegabte Geigerin/einen hochbegabten Geiger der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Bewerberinnen werden dem Willen der Stifterin entsprechend bevorzugt.

Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderunspreises sind ein hervorragender Studienerfolg, ein Studium der Studienrichtungen Gesang oder der Lehrgänge für Lied und Oratorium sowie Musikdramatische Darstellung, bzw. ein Studium der Studienrichtung Instrumentalstudium mit dem zentralen künstlerischen Fach Violine.

Schriftliche Bewerbungen mittels Formular und tabellarischem Lebenslauf sind bis Ende Juni 2005 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, z.Hd. Frau Zacsek, Anton-von- Webern-Platz 1, 1030 Wien zu richten. Bewerbungsformulare sind in den Institutssekretariaten bzw. im Büro des Vizerektors für Aussenbeziehungen erhältlich.

Die Entscheidung über die Vergabe der Förderungspreise erfolgt durch einen Arbeitsausschuss der Stiftung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Der Vizerektor: W. Klos

242. Ausschreibung von Stipendien der Tokyo Foundation für das Studienjahr 2005/06.*

Voraussetzungen:

·     Studium als ordentlicher Hörer an der Universität der Institute 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 16, 17, 18, und 19 (in höheren Semestern).

·     Herausragende künstlerische bzw. wissenschaftliche Qualifikation, die vom Institut bestätigt wird (z.B. 1. Diplomprüfung mit Auszeichnung, Erfolge bei Wettbewerben)

·     Künstlerische oder wissenschaftliche Integrations- und Führungsqualitäten.

·     Fähigkeit zur Selbstpräsentation (auch in englischer Sprache).

·     Soziale Bedürftigkeit

·     Motivationsschreiben in englischer Sprache mit Ausbildungs- und Berufsziel und Darstellung des professionellen Leaderships.

Vergabe:

Eine dreimalige Vergabe an einen hervorragenden Studierenden ist möglich.

Bewerbungsformulare:

Sind in den Institutssekretariaten, beim Studiendekan, beim Studiendirektor, im Büro der Vizerektorin für Studium und Lehre und bei Frau Karin Zacsek, Büro des Vizerektors für Aussenbeziehungen, 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1 erhältlich. Bewerbungen sind bis spätestens 30. Juni 2005 an den Vizerektor für Aussenbeziehungen der Universität zu richten.

* Alle Formulierungen sind geschlechtsneutral.

Der Vizerektor: W. Klos

243. Asian University in Thailand - „half-fee scholarships“ für europäische MBA-Studierende.

The Faculty of Business, Asian University in Thailand, offers both International (full-time) and Executive (part-time) MBA Programmes, and a number of executive continuing studies and diploma courses.

The Asian University Graduate School of Business is now offering MBA scholarships to European Citizens.

MBA Applicants from European countries can apply for a half-fee scholarship, whereby half of the 20.000 EUR tuition is covered by the university.

The requirements are:

* European Citizenship

* Undergraduate degree from a reputable institution

* English language skills (TOEFL 550- 600/ IELTS 6.0- 6.5)

* Solid commitment to and motivation for post-graduate study

The application deadline is 30 May 2005.

Further information:

Asian University, Faculty of Business, Dr Astrid Kainzbauer, Associate Dean, P.O Box 15, Baan Amphur Post Office, Baan Amphur, Chon Buri 20250, Thailand,.Tel: (038) 754 450 (ext. 2863), Fax: (038) 754 460 http://www.asianust.ac.th,

http://www.asianust.ac.th/Academics/business/mbaforeignscholar.html

E. Freismuth

244. Ausschreibung der Aktion Österreich-Ungarn.

Das Kuratorium der Aktion Österreich-Ungarn, Wissenschafts- und Erziehungskooperation (AÖU) schreibt anlässlich des 15jährigen Bestehens der AÖU einen Preis aus. Dieser Preis wird für schriftliche und publikationsfähige Arbeiten vergeben, die sich mit dem Thema „Ungarn und Österreich in neuer europäischer Nachbarschaft" beschäftigen.

Teilnahmebedingungen:

Fachbereiche: für alle Fachbereiche offen; Sprache: Deutsch oder Ungarisch; Umfang: maximal 30 Seiten im Format DIN-A4; Altersgrenze: 30 Jahre (geboren am oder nach dem 25.10.1975)

Einreichstelle: Geschäftsführung der AÖU, H-1462 Budapest, Pf. 706

Einreichtermin (auf Papier und in elektronischer Form): 31. August 2005, der Poststempel gilt

Auswahlverfahren: Eine Expertengruppe bewertet die eingelangten Arbeiten.

Preis: EUR 4.000,-

Preisverleihung: im Rahmen der Festveranstaltung "15 Jahre AÖU" am 25. Oktober 2005 in Budapest

Die AKTION Österreich-Ungarn unterstützt ausschließlich bilaterale, österreichisch-ungarische Kooperationen.

Informationen unter: http://www.omaa.elte.hu/NemetIndex/nindex.html

E. Friesmuth

245.  Stipendien für Belgien.

Die Französische Gemeinschaft Belgiens stellt österreichischen Bewerberinnen und Bewerbern für 2005 drei Sommerstipendien für französische Sprache und französische Literatur zur Verfügung.

Die Bewerbungsfrist endet am 15. Mai 2005.

Adresse:

Commissariat général aux Relation internationales de la Communauté française de Belgique

Service des Bourses d’études

2, Place Sainctelette – 1080 Bruxelle

Tel : +32 (0)2 4218211, e-mail : cgri@cgri.cfwb.be

Weitere Informationen:

http://www.wbri.be

http://www.ulg.ac.be/islvfr

E. Freismuth

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck: 

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth

Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: 711 55/DW 6103


1  vorzugsweise Armenien, China (Taiwan), China (Volksrepublik), Georgien, Indien, Iran, Kasachstan, Kolumbien, Kosta Rica, Kuba, Lettland, Mazedonien, Nepal, Nordkorea, Philippinen, Rumänien, Syrien, Ukraine sowie Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.