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SONDERNUMMER
11. Ausschreibung der Funktion der Rektorin/des Rektors an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
12. Festlegung der Größe des Senats.
11. Ausschreibung der Funktion der Rektorin/des Rektors an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
An der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gelangt erstmals die Stelle
der Rektorin / des Rektors
gemäß Universitätsgesetz 2002 zur Besetzung. Die Universität ist derzeit in 24 Institute und 6 Dienstleistungseinrichtungen gegliedert. Sie hat ca. 3 000 Studierende und beschäftigt ca. 800 Lehrende sowie ca. 200 Allgemeine Universitätsbedienstete.
Die Rektorin/ der Rektor ist Vorsitzende(r) und Sprecher(in) des Rektorats; das Rektorat hat am 1. Oktober 2003 sein Amt anzutreten, die Funktionsperiode umfasst vier Jahre. Die Aufgaben der Rektorin/des Rektors und des Rektorats ergeben sich aus dem Universitätsgesetz 2002.
Zur Rektorin/zum Rektor können nur Personen mit EWR-Staatsbürgerschaft, mit internationaler Erfahrung und der Fähigkeit zur organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung einer Universität gewählt werden. Erfahrungen mit der Leitung von großen Kulturbetrieben, der Implementierung von neuen Organisationsformen sowie Kenntnis der Strukturen unseres Hauses sind erwünscht. Weiters wird der Wille zur Zusammenarbeit mit dem Universitätsrat und insbesondere den Kollegialorganen Gründungskonvent bzw. Senat, vor allem in Hinblick auf die künftige Organisationsstruktur des Hauses, vorausgesetzt.
Die Wahl hat bis spätestens 30. Juni 2003 durch den Universitätsrat auf Vorschlag des Gründungskonvents stattzufinden.
Die Bewerbungen sollen ausführliche Unterlagen hinsichtlich der Bewerbungsvoraussetzungen enthalten. Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihre Vorstellungen zu den Zielen und Entwicklungsmöglichkeiten sowie den Strukturen einer zeitgemäßen Universität für Musik und darstellende Kunst in Wien schriftlich vorzulegen. Es wird erwartet, dass bewerbende Personen bereit sind, erforderlichenfalls ihre Vorstellungen im Rahmen einer Anhörung zu präsentieren.
Die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt. Die Bewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
Bewerbungen sind an den Vorsitzenden des Gründungskonvents, Büro des Gründungskonvents der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Karlsplatz 1/I/5, A-1010 Wien, zu richten.
Bewerbungsschluss: 15. Februar 2003 (Datum des Poststempels).
Der Vorsitzende des Gründungskonvents: W. Heißler
12. Festlegung der Größe des Senats.
Der Gründungskonvent hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2002 beschlossen, die Größe des Senats auf 20 Mitglieder festzulegen.
Der Vorsitzende des Gründungskonvents: W. Heißler
Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth
Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: 711 55/DW 6103.