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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2002/03 ausgegeben am 18. Dezember 2002 6. Stück

61. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens WINTER im Fach Klavier.

62. Ausschreibung der Planstelle eines/einer Vertragslehrers/Vertragslehrerin für Orgelforschung und Orgelkunde ab Sommersemester 2003 am Institut für Orgel, Orgelforschung und Kirchenmusik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

63. Ausschreibung der Planstelle eines/einer Vertragslehrers/Vertragslehrerin für Solokorrepetition und Klassenbegleitung am Institut für Gesang und Musiktheater an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

64. Ausschreibung der Planstelle eines/einer Vertragsbediensteten v1 für die stellvertretende Leitung des Büros des Universitätskollegiums / ReferentIn für strategische Rahmenplanung (inkl. strategische Budget- und Bedarfsplanung) an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

65. Ausschreibung der Planstelle eines/einer Vertragsbediensteten v1 als JuristIn im Büro des Studiendekans für Instrumentalstudium sowie katholische und evangelische Kirchenmusik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

66. Ausschreibung der Planstelle eines/einer Vertragsbediensteten v2 ReferentIn für das Büro des Universitätskollegiums an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

67. Ausschreibung der Planstelle eines/einer Referenten/Referentin (VB v2/2) für das Künstlerische Betriebsbüro des Instituts für Schauspiel und Schauspielregie („Max-Reinhardt-Seminar“) an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

68. Ausschreibung der Planstelle eines/einer Vertragsbediensteten v3 für die Buchhaltung an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

69. Ausschreibung der Planstelle eines/einer Vertragsbediensteten v3-50% (halbbeschäftigt), SekretärIn für die Universitätsbibliothek an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

70. Ausschreibung der Planstelle eines/einer Bühnenarbeiters/-arbeiterin, VB h4 für das Institut für Gesang und Musiktheater an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

71. Ausschreibung von zwei Planstellen VB h4 (SchulwartInnen/HausarbeiterInnen) für die Abteilung Gebäude und Technik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

72. Ausschreibung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

73. „Alberto Vilar Global Fellows“ in the Performing Arts at New York University.

74. Ausschreibung an der University of Minnesota.

75. Ausschreibung von Leistungsstipendien und Förderungsstipendien.

76. Ausschreibung der Film-Stipendien 2003 des Bundeskanzleramtes.

77. Ausschreibung eines Wettbewerbs der Japanischen Botschaft.

78. Parteienverkehrszeiten der Zentralen Verwaltung, des Außeninstituts, Zentrum für Finanz- und Rechnungswesen, Zentrum für zentrale Ressourcen an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

 

61. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 29 KUOG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Manon-Liù WINTER im Fach Klavier.

 Der Rektor der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat gemäß § 29 KUOG folgende Habilitationskommission eingesetzt:

 Universitätsprofessoren:

 Harald OSSBERGER

 Manfred WAGNER-ARTZT

 Walter GROPPENBERGER

 Otto NIEDERDORFER

 Akademischer Mittelbau:

 Reinhard AMON

 Ingomar RAINER

 Studierende:

 Christian MARTINSICH

 Christoph VELISEK

Der Rektor: W. Hasitschka

62. Ausschreibung der Planstelle eines/einer Vertragslehrers/Vertragslehrerin für Orgelforschung und Orgelkunde ab Sommersemester 2003 am Institut für Orgel, Orgelforschung und Kirchenmusik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut für Orgel, Orgelforschung und Kirchenmusik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien wird die Planstelle eines/einer Vertragslehrers/Vertragslehrerin für Orgelforschung und Orgelkunde ab Sommersemester 2003 ausgeschrieben.

Ernennungserfordernisse sind eine dem Fachgebiet entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung bzw. der Nachweis künstlerisch-wissenschaftlicher und kunst-pädagogischer Leistungen, die den Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechen.

InteressentInnen, welche Kenntnisse und Erfahrungen auf organologischem Gebiet (insbesondere historischer und moderner Pfeifenorgelbau, Archivforschung, Dokumentationsmethodik) besitzen, werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung (samt Unterlagen) bis spätestens

17. Jänner 2003

an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Institut für Orgel, Orgelforschung und Kirchenmusik, 1010 Wien, Seilerstätte 26, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Institutsvorstand: E. Ortner

63. Ausschreibung der Planstelle eines/einer Vertragslehrers/Vertragslehrerin für Solokorrepetition und Klassenbegleitung am Institut für Gesang und Musiktheater an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gelangt die Planstelle eines/einer Vertragslehrers/Vertragslehrerin für Solokorrepetition und Klassenbegleitung ab Sommersemester 2003 zur Besetzung.

Voraussetzung für die Aufnahme als Vertragslehrer/in ist die Erfüllung der Ernennungserfordernisse gemäß Z.21.a.1 der Anlage 1 zum BDG 1979.

InteressentInnen mit der erforderlichen künstlerischen und pädagogischen Qualifikation werden zur Bewerbung eingeladen. Ihre schriftliche Bewerbung, einschließlich der erforderlichen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens

8. Jänner 2003

an das Institut für Gesang und Musiktheater, Penzingerstraße 7, 1140 Wien.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen.

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Der Institutsvorstand: L. Spitzer

64. Ausschreibung der Planstelle eines/einer Vertragsbediensteten v1 für die stellvertretende Leitung des Büros des Universitätskollegiums / ReferentIn für strategische Rahmenplanung (inkl. strategische Budget- und Bedarfsplanung) an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien kommt voraussichtlich die Planstelle eines/einer Vertragsbediensteten v1 für die stellvertretende Leitung des Büros des Universitätskollegiums / ReferentIn für strategische Rahmenplanung (inkl. strategische Budget- und Bedarfsplanung) zur Besetzung.

Voraussetzungen für die Bewerbung: Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft, abgeschlossenes wirtschafts- oder eventuell sozialwissenschaftliches Studium, bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst erforderlich. Kenntnisse der Universitätsorganisation und der Grundlagen des strategischen Managements erwünscht. Kenntnisse über Projektmanagement und Organisationsentwicklung, der einschlägigen Gesetze und Verordnungen sind von Vorteil. Kommunikationsfähigkeit, Eigeninitiative, Teamorientierung, hohe Leistungsbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit sowie überdurchschnittliche EDV- und entsprechende Fremdsprachenkenntnisse werden erwartet.

Mit der zu besetzenden Planstelle sind folgende Aufgaben verbunden: Erfassung und Koordination strategischer inneruniversitärer Planungsabläufe sowie Analyse und Prioritätensetzung; Adaptierung von Planungsinstrumenten und Vorbereitung von Entwicklungsstrategien sowie Entscheidungsvorbereitung im Planungsverfahren und Ausarbeitung von Entscheidungskriterien; strategische Bedarfs-, Infrastruktur- und Budgetplanung; inneruniversitäre Koordination; Betreuung, Analyse und strategische Planung im Rahmen des Aufgabenkatalogs der Universitätsleitung; strategisches Management-Informationssystem; Vorbereitung strategischer Reformplanung.

InteressentInnen werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung (samt Unterlagen) bis spätestens

25. Dezember 2002

mit Angabe der Zahl 5335/02 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Personalabteilung, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Vorsitzende des Universitätskollegiums: R. Riedmann

65. Ausschreibung der Planstelle eines/einer Vertragsbediensteten v1 als JuristIn im Büro des Studiendekans für Instrumentalstudium sowie katholische und evangelische Kirchenmusik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien kommt voraussichtlich die Planstelle eines/einer Vertragsbediensteten v1 als JuristIn im Büro des Studiendekans für Instrumentalstudium sowie katholische und evangelische Kirchenmusik zur Besetzung.

Voraussetzungen für die Bewerbung: Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft, abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften, bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst erforderlich. Organisationstalent, Kommunikationsfähigkeit, gute Allgemeinbildung, selbständiges Arbeiten, Initiative, Flexibilität sowie EDV- und Fremdsprachenkenntnisse werden erwartet.

Der Schwerpunkt des Arbeitsbereiches liegt in der rechtskundigen Betreuung der Aufgaben des Studiendekans gem. KUOG und UniStG. Im Vordergrund steht die selbständige Erstellung von Entscheidungsgrundlagen in der Anwendung des aktuellen Universitätsrechts (insbesondere Studienrecht) sowie Beiträge zu seiner Weiterentwicklung. Weiters zählen zu den Aufgaben die Mitarbeit in Angelegenheiten der Evaluierung sowie der Kosten- und Bedarfsberechnung in Studienplanung und Studienbetrieb.

InteressentInnen werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung (samt Unterlagen) bis spätestens

8. Jänner 2002

mit Angabe der Zahl 5473/02 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Personalabteilung, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Rektor: W. Hasitschka

66. Ausschreibung der Planstelle eines/einer Vertragsbediensteten v2 ReferentIn für das Büro des Universitätskollegiums an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien kommt voraussichtlich die Planstelle eines/einer Vertragsbediensteten v2 ReferentIn für das Büro des Universitätskollegiums zur Besetzung.

Voraussetzungen für die Bewerbung: Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft, Reifeprüfung einer höheren Schule, bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst, solide EDV-Kenntnisse der gängigsten Büro-Software bzw. Internet-Kenntnisse, sowie Englischkenntnisse erforderlich.

Organisations- und Verhandlungsgeschick, Einsatzfreude, persönliche und zeitliche Flexibilität, Begeisterungs-, Kommunikations- und Entscheidungsfähigkeit sowie einschlägige Erfahrungen in der universitären Selbstverwaltung wünschenswert.

InteressentInnen werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung (samt Unterlagen) bis spätestens

25. Dezember 2002

mit Angabe der Zahl 5437/02 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Personalabteilung, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Vorsitzende des Universitätskollegiums: R. Riedmann

67. Ausschreibung der Planstelle eines/einer Referenten/Referentin (VB v2/2) für das Künstlerische Betriebsbüro des Instituts für Schauspiel und Schauspielregie („Max-Reinhardt-Seminar“) an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien wird die Planstelle eines/einer Referenten/Referentin (VB v2/2) für das Künstlerische Betriebsbüro des Institutes für Schauspiel und Schauspielregie („Max-Reinhardt-Seminar“) ausgeschrieben.

Aufgaben: Organisation und Betreuung von Produktionen, Zulassungsprüfungen, Gastspielen, Öffentlichkeitsarbeit, Mitwirkung bei der Verwaltung und der Erstellung von Sponsoring-Konzepten.

Voraussetzungen: Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft, Reifeprüfung, Organisations- und Verhandlungsgeschick, Teamfähigkeit, persönliche und zeitliche Flexibilität, Entscheidungsfähigkeit, gute Englischkenntnisse, EDV-Kenntnisse (grafisches Talent) sowie Erfahrungen im Theaterbetrieb sind erwünscht.

Bei männlichen Bewerbern ist ein abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst Voraussetzung.

InteressentInnen werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung (samt Unterlagen) bis spätestens

6. Jänner 2003

mit Angabe der Zahl 5100/02 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Personalabteilung, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Institutsvorstand: G. Einbrodt

68. Ausschreibung der Planstelle eines/einer Vertragsbediensteten v3 für die Buchhaltung an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien wird die Planstelle eines/einer Vertragsbediensteten v3 für die Buchhaltung ausgeschrieben.

Voraussetzungen: Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft, bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst erforderlich. Rasche Auffassungsgabe, gutes Zahlengefühl, Buchhaltungskenntnisse und EDV-Anwenderkenntnisse werden erwartet.

InteressentInnen werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung (samt Unterlagen) bis spätestens

8. Jänner 2003

mit Angabe der Zahl 5488/02 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Personalabteilung, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Rektor: W. Hasitschka

69. Ausschreibung der Planstelle eines/einer Vertragsbediensteten v3-50% (halbbeschäftigt), SekretärIn für die Universitätsbibliothek an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien kommt voraussichtlich die Planstelle eines/einer Vertragsbediensteten v3-50% (halbbeschäftigt), SekretärIn für die Universitätsbibliothek zur Besetzung.

Voraussetzungen für die Bewerbung: Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft, bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst erforderlich. Englisch-, Maschinschreib- und EDV-Kenntnisse (Word, Excel, FileMaker, PowerPoint), buchhalterische Fähigkeiten, selbständiges und effizientes Arbeiten, hohe Belastbarkeit, Einsatzfreude und Organisationstalent, mehrjährige einschlägige Berufserfahrung sowie Kenntnisse universitätsinterner Verwaltungsabläufe erwünscht.

Aufgaben: Büroorganisation, Terminkoordination, Korrespondenz.

InteressentInnen werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung (samt Unterlagen) bis spätestens

8. Jänner 2003

mit Angabe der Zahl 5500/02 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Personalabteilung, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Die Bibliotheksdirektorin: S. Eschwé

70. Ausschreibung der Planstelle eines/einer Bühnenarbeiters/-arbeiterin, VB h4 für das Institut für Gesang und Musiktheater an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien wird die Planstelle eines/einer Bühnenarbeiters/-arbeiterin, VB h4 für das Institut für Gesang und Musiktheater ausgeschrieben.

Voraussetzungen: Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft, bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst erforderlich. Teamfähigkeit, Einsatzfreude und handwerkliches Geschick (Tischlerkenntnisse) werden erwünscht.

InteressentInnen werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung (samt Unterlagen) bis spätestens

25. Dezember 2002

mit Angabe der Zahl 5252/02 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Büro der Universitätsdirektorin, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Institutsvorstand: L. Spitzer

71. Ausschreibung von zwei Planstellen VB h4 (SchulwartInnen/HausarbeiterInnen) für die Abteilung Gebäude und Technik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien werden zwei Planstellen VB h4 (SchulwartInnen/HausarbeiterInnen) für die Abteilung Gebäude und Technik ausgeschrieben.

Voraussetzungen: Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft, bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst erforderlich. Einsatzfreude und organisatorisches Geschick werden erwartet. Abgeschlossene Berufsausbildung erwünscht.

InteressentInnen werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung (samt Unterlagen) bis spätestens

25. Dezember 2002

mit Angabe der Zahl 5438/02 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Personalabteilung, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu senden.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

72. Ausschreibung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Allgemeines:

Diese Ausschreibung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds richtet sich an österreichische Universitäten mit dem Ziel, die Entwicklung und Durchführung von Universitätslehrgängen unter Einsatz neuer Medien und von Fernstudienmodellen zu fördern. Gleichzeitig müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche sozial benachteiligten Gruppen (BerufswiedereinsteigerInnen, KarenzrückkehrerInnen, Eltern während des Karenzzeitraumes etc.) durch geeignete soziale Maßnahmen (Kinderbetreuungsplätze während der Präsenzphasen eines Universitätslehrganges, niedrige Teilnahmegebühren, Senkung der Kosten für eine Online-Studium etc.) die Teilnahme an diesen Universitätslehrgängen ermöglichen.

Zielgruppe für die Einreichung von Anträgen: Universitäten (Fakultäten, Institute)

Zielgruppe für ESF-Projekte: Gemäß Maßnahmenbereich im Ziel-3 Programm (Weiterbildungsinteressierte Personen, sozial oder regional Benachteiligte, WiedereinsteigerInnen, KarenzrückkehrerInnen mit veralteten Qualifikationen, Personen mit abgebrochener Ausbildung, Studierende im tertiären Bereich, Hochschullehrende, BildungsmanagerInnen und BeraterInnen).

Projektgegenstand: Entwicklung von Universitätslehrgängen/Modulen auf Online-Basis für die oben erwähnten Zielgruppen unter Mitentwicklung sozialer Maßnahmen. (Kriterien: innovativer Charakter, arbeitsmarktpolitische Relevanz, Berücksichtigung von Gender Mainstreaming)

Dauer: Für die Entwicklungsphase maximal 18 Monate, verpflichtende Umsetzungsphase bis einschließlich 2006.

Informationen zur Antragstellung (Ausschreibungstext, Vertrag, ESF-Richtlinien) sind ab 2. Dezember 2002 unter http://esf.nml.at erhältlich.

Formulare und Dokumente zur Antragsstellung sind ab 13. Jänner 2003 unter http://esf.nml.at erhältlich; die Antragsstellung und Rückmeldung erfolgen online.

Ausschreibungsfrist: 13. Jänner 2002 bis 24. Februar 2003.

Die Auswahl erfolgt durch eine ExpertInnenjury.

Zeitpunkt d. Bekanntgabe der Entscheidungen: 15. Kalenderwoche 2003.

Geplanter Projektbeginn: Mai/Juni 2003.

Förderung: Insgesamt stehen 2,1 Mio Euro an Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Die Gesamtkosten des Projektes werden zu maximal 46% aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Der nationale Anteil in der Höhe der restlichen 54% der Gesamtkosten muss durch Eigenmittel der einreichenden Organisation abgedeckt werden.

Weitere Informationen: christa.roehrer@bmbwk.gv.at

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

73. „Alberto Vilar Global Fellows“ in the Performing Arts at New York University.

 The Alberto Vilar Global Fellows receive full tuition and housing for two years of graduate study. Applicants to NYU graduate programs who were born or reside in active regions may apply for the Fellowship in the following areas: Acting, Dance, Design for Stage and Film, Dramatic Writing, Filmmaking, Instrumental Performance, Jazz Studies, Music and Technology, Music Composition, Musical Theatre Writing, Vocal Performance, Cross-Disciplinary

 Active Regions and Audition Sites for 2003-2004:

 Midwestern North America, Chicago, Northeastern North America, New York City, Southeastern North America, Washington, DC, Western North America, Los Angeles, Eastern Europe, Prague, Western Europe, London.

 For further information and the 2003-2004 Vilar Fellowship application, go to www.nyu.edu/vilar

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

74. Ausschreibung an der University of Minnesota.

Land:  USA

Stipendienvergebende Stelle: BMBWK

Form:  einseitig

Zielgruppe:  Graduierte

Stipendiendauer:  10 Monate

Kontingent:  1 Platz

Stipendienleistung:  Es wird ein monatlicher Stipendienbetrag ausbezahlt.

Monatlicher Stipendienbetrag von max. 1.130,00 EURO

Nach Ankunft in Minnesota, werden dem Stipendiaten, bei Vorlage der entsprechenden Belege an das Center for Austrian Studies (CAS), die Reisekosten (Hin- und Rückflug Österreich-Minnesota) ersetzt. Das CAS begleicht auch die Krankenversicherungskosten in Minnesota.

Einreichtermin:  15.2.2003

Einreichsteile:  Auslandsbüro der Universität oder des Fachhochschul- Studienganges, wo der akademische Grad verliehen wurde

Bewerbungsformular:  Bewerbungsunterlagen (in deutscher Sprache!):

- Bewerbungsbogen "Bewerbung um ein Auslandsstipendium" (2x) samt (integriertem) Finanzierungsplan

- 2 Empfehlungsschreiben von habilitierten Hochschullehrern oder Fachhochschulprofessoren in verschlossenen Kuverts auf den dafür vorgesehenen Formularen: Lebenslauf (2x), Motivationsschreiben samt Beschreibung des Vorhabens (2x), Sammelzeugnis im Original (+ 1 Kopie), Diplomzeugnis / Rigorosenzeugnis (2x, Kopien), gegebenenfalls Publikationsliste - für Kinder von EWR-Bürgern (außer Österreichern): Meldezettel und Arbeitsbestätigung eines Elternteiles in Österreich, Bewerbung um ein Auslandsstipendium (rot)

Hinweise zur Bewerbung:  Postgraduate-Stipendien für das fremdsprachige Ausland werden nur an Absolventinnen und Absolventen von Universitäten sowie Fachhochschulen und Fachhochschul- Studiengängen vergeben, bei denen die Studienplatzkosten zum überwiegenden Teil vom BMBWK getragen werden (siehe Liste im Anhang).

Postgraduatestipendium zum Studium am Center for Austrian Studies an der University of Minnesota für ein "research assistantship"; zur Forschung für die Dissertation in Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften sowie Musikwissenschaft.

Das Stipendium verpflichtet zu 20 Arbeitswochenstunden in verschiedenen administrativ-organisatorischen Bereichen am Center for Austrian Studies. Lehrveranstaltungen können gegebenenfalls als Gasthörer besucht werden. Der research assistant ist nicht als ein ordentlicher Hörer inskribiert.

Bewerbungsvoraussetzungen: laufendes Doktoratsstudium an einer österreichischen Universität; Nachweis ausgezeichneter Englischkenntnisse (TOEFL oder gleichwertige Prüfung); Forschungsplan und Lebenslauf in englischer Sprache; Nachweis von Computerkenntnissen (Windows 2000, Textverarbeitung, email).

Für jede Bewerbung im Rahmen einer eigenen Aktion ist ein separates Bewerbungsformular auszufüllen!

Andere Bewerbungsvoraussetzungen: - Österreichische Staatsbürgerschaft; antragsberechtigt sind auch Südtiroler, die der deutschen oder ladinischen Sprachgruppe angehören gem. BGBl. Nr. 57/1979, und Kinder von EWR-Bürgern, sofern diese in Österreich leben und berufstätig sind.

- An einer österreichischen Universität, Hochschule oder einem Fachhochschul-Studiengang abgeschlossenes Studium

- Das 35. Lebensjahr (bei Universitätslehrern das 40. Lebensjahr) darf zum Einreichtermin noch nicht abgeschlossen sein.

- Der Kandidat darf sich zum Zeitpunkt der Stipendienzuerkennung noch nicht zur Realisierung des beabsichtigten Studienvorhabens im Ausland befinden und muss im Studienjahr der Bewerbung seinen Lebensmittelpunkt in Österreich haben (d.h. keine Auslandsaufenthalte von mehr als sechs Monaten!).

- Ausgeschlossen sind Bewerber, die schon einmal ein Postgraduate-Stipendium des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur erhalten haben.

Auswahlvorgang: Anhand der Bewerbungsunterlagen durch das Center for Austrian Studies an der University of Minnesota.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

75. Ausschreibung von Leistungsstipendien und Förderungsstipendien.

I. AUSSCHREIBUNG VON LEISTUNGSSTIPENDIEN:

Leistungsstipendien dienen gem. § 57 StFG zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen.

I. Leistungsstipendien können erhalten

a)     Österreichische Staatsbürger (§ 2 Z.1 iVm § 3 StFG) sowie

b)     Gleichgestellte Ausländer und Staatenlose (§ 2 Z.2 iVm § 4 StFG),

  Das gilt für:

- Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt.

- Ausländer und Staatenlose, welche vor Aufnahme an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gemeinsam mit wenigstens einem Elternteil zumindest durch 5 Jahre in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und in Österreich während dieser Zeit den Mittelpunkt der Lebensinteressen hatten,

-  Flüchtlinge im Sinn des Artikels 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl.Nr. 55/1955.

II. Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums sind gem. § 60 StFG:

1.     die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StFG) des jeweiligen Studienabschnittes (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StFG), das sind: Krankheit des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft u.a.

2.     ein Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten von nicht schlechter als 2.0 und

3.     die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen (§ 59 Abs. 2 StFG)

Das Vorliegen der Voraussetzungen ist vom zuerkennenden Organ zu beurteilen.

III. Ausschreibungsbedingungen:

1. Zu erbringende Studiennachweise (§ 59 Abs. 2 StFG)

Studienerfolgsnachweis für den geforderten Zeitraum

Diplomprüfungszeugnis (sofern vorhanden)

2. Kriterien für die Auswahl der Stipendiaten (§ 59 Abs. 2 StFG)

Zur Auswahl der Stipendiaten wird in der Regel eine Reihung (nach Studienleistungen) erforderlich sein. Der Bedeutung des zentralen künstlerischen Faches entsprechend wird die Reihung vorgenommen nach

a)     Note(n) im zentralen künstlerischen Fach/in den zentralen künstlerischen Fächern (im Falle der Ablegung einer Diplomprüfung: Note der Diplomprüfung),

b)     Notendurchschnitt aller absolvierten Lehrveranstaltungen.

Erwartet werden folgende Prüfungsleistungen:

a.) DIPLOMSTUDIEN

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 1. Diplomprüfung

Ausnahmen: Darstellende Kunst: Hervorragende Studienleistungen nach dem 4. Semester, d.h., wenn mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer mit „Sehr gut“ absolviert wurde.

Buch und Dramaturgie; Bildtechnik und Kamera; Produktion; Regie; Schnitt: 1. Diplomprüfung bestanden und Notendurchschnitt in den zentralen künstlerischen Fächern im 4. Semester „Gut“

·     Vor der bzw. in der Zeit zwischen 1. und 2. Diplomprüfung:

- umfasst die Studienrichtung ein zentrales künstlerisches Fach/ Hauptfach: Notendurchschnitt 1.0;

   Ausnahmen: Buch und Dramaturgie; Bildtechnik und Kamera; Produktion; Regie; Schnitt: Notendurchschnitt: „Gut“ im zentralen künstlerischen Fach.

- umfasst sie mehrere zentrale künstlerische Fächer: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer mit „Sehr gut“.

·     Studienrichtung Musiktheaterregie:

   Mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein.

·     bei Kurzstudien:

   umfasst die Studienrichtung ein zentrales künstlerisches Fach: Notendurchschnitt 1.0;

   umfasst sie mehrere zentrale künstlerische Fächer: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer mit „Sehr gut“.

b.) DOKTORATSSTUDIEN

·     Bis zu den Rigorosen:

 Notendurchschnitt „Sehr gut“, wobei Lehrveranstaltungen über 4 Semesterstunden bereits absolviert sein müssen.

IV. Höhe des einzelnen Leistungsstipendiums:

Ein Leistungsstipendium darf die Höhe des allgemeinen Studienbeitrages nach dem Hochschul- Taxengesetz 1972 für zwei Semester (das sind 726,72 Euro) nicht unterschreiten und 1.500 Euro nicht überschreiten (§ 61 Abs. 1 StFG).

V. Bewerbungsfrist und Bewerbungsunterlagen:

Bewerbungen einschließlich der geforderten Beilagen für Studierende mit Prüfungsleistungen zwischen dem 1.10.2002 und 30.9.2003 sind bis spätestens 10.10.2003 an die Studien- und Prüfungsabteilung (z. H. Frau GYÖRIK, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Zimmer B EG 03, Tel.:01/711 55 DW 6914) zu richten.

VI. Zuerkennung:

Die Zuerkennung der Leistungsstipendien erfolgt durch den Studiendekan (§ 61 Abs. 3 StFG) nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung besteht nicht (§ 61 Abs. 2 StFG). Die Bewerber werden von der Entscheidung über ihre Bewerbung unverzüglich verständigt.

II. AUSSCHREIBUNG VON FÖRDERUNGSSTIPENDIEN:

Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien. Gefördert werden somit z.B. Film und Theaterprojekte (Gruppenarbeiten), die Teilnahme an Wettbewerben, Kompositionsvorhaben, künstlerischer Tätigkeiten außerhalb der Universität, aufwändige Diplomarbeiten und anderes.

I. Förderungsstipendien können erhalten

c)     Österreichische Staatsbürger (§ 2 Z.1 iVm § 3 StFG) sowie

d)     Gleichgestellte Ausländer und Staatenlose (§ 2 Z.2 iVm § 4 StFG),

  Das gilt für:

- Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt.

  - Ausländer und Staatenlose, welche vor Aufnahme an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gemeinsam mit wenigstens einem Elternteil zumindest durch 5 Jahre in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und in Österreich während dieser Zeit den Mittelpunkt der Lebensinteressen hatten,

- Flüchtlinge im Sinn des Artikels 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl.Nr. 55/1955.

II. Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums sind gem. § 66 StFG:

1. eine Bewerbung des Studierenden um ein Förderungsstipendium zur Durchführung einer nicht abgeschlossenen Arbeit, samt einer Beschreibung der Arbeit, einer Kostenaufstellung und einem Finanzierungsplan.

2. die Vorlage mindestens eines Gutachtens eines Hochschulprofessors zur Kostenaufstellung und darüber, ob der Studierende aufgrund der bisherigen Studienleistungen und seiner Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.

3. die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (das sind Krankheit des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Verschuldens trifft, u.a.).

4. die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen

III. Ausschreibungsbedingungen:

1. Die Vergabe des Förderungsstipendiums erfolgt nach Würdigung des beantragten Projekts unter Berücksichtigung der bisherigen Studienleistungen.

Dabei gelten die folgenden Studienleistungen als Orientierungshilfen:

      a.) DIPLOMSTUDIEN

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 1. Diplomprüfung

Ausnahmen: Darstellende Kunst: Hervorragende Studienleistungen nach dem 4. Semester, d.h., wenn mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer mit „Sehr gut“ absolviert wurde.

Buch und Dramaturgie; Bildtechnik und Kamera; Produktion; Regie; Schnitt: 1. Diplomprüfung bestanden und Notendurchschnitt in den zentralen künstlerischen Fächern im 4. Semester „Gut“

·     Vor der bzw. in der Zeit zwischen 1. und 2. Diplomprüfung:

- umfasst die Studienrichtung ein zentrales künstlerisches Fach/ Hauptfach: Notendurchschnitt 1.0;

   Ausnahmen: Buch und Dramaturgie; Bildtechnik und Kamera; Produktion; Regie; Schnitt: Notendurchschnitt: „Gut“ im zentralen künstlerischen Fach.

- umfasst sie mehrere zentrale künstlerische Fächer: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer mit „Sehr gut“.

·     Studienrichtung Musiktheaterregie:

   Mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein.

·     bei Kurzstudien:

   umfasst die Studienrichtung ein zentrales künstlerisches Fach: Notendurchschnitt 1.0;

   umfasst sie mehrere zentrale künstlerische Fächer: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer mit „Sehr gut“.

      b.) DOKTORATSSTUDIEN

·     Bis zu den Rigorosen:

 Notendurchschnitt „Sehr gut“, wobei Lehrveranstaltungen über 4 Semesterstunden bereits absolviert sein müssen.

2. Dem Antrag sind ein Studienerfolgsnachweis für den geforderten Zeitraum über die bis dato abgelegten Prüfungen und ein Diplomprüfungszeugnis (sofern vorhanden) vorzulegen.

3. Nach Abschluss des Projektes ist ein Bericht über die Fertigstellung des Projektes und die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel vorzulegen.

IV. Höhe des einzelnen Förderungsstipendiums:

Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr € 700,-- nicht unterschreiten und € 3.600,-- nicht überschreiten.

25 % des Förderungsstipendiums werden erst nach Vorlage des Endberichts über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums ausbezahlt. Dieser Bericht ist bis spätestens 30. September 2004 vorzulegen, widrigenfalls diese 25 % verfallen.

V. Bewerbungsfrist:

Bewerbungen einschließlich der geforderten Beilagen für Studierende mit Prüfungsleistungen zwischen dem 1.10.2002 und 30.9.2003 sind bis spätestens 10.10.2003 an die Studien- und Prüfungsabteilung (z. H. Frau GYÖRIK, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Zimmer B EG 03, Tel.:01/711 55 DW 6914) zu richten.

VI. Zuerkennung:

Die Zuerkennung des Förderungsstipendiums erfolgt durch den Studiendekan (§ 67 Abs. 2 StFG) nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung besteht nicht (§ 67 Abs. 1 StFG). Die Bewerber werden von der Entscheidung über ihre Bewerbung unverzüglich verständigt.

o.Univ.-Prof.Mag. Dieter KAUFMANN e.h.

Studiendekan für die Studienrichtungen Dirigieren,

Komposition und Musiktheorie sowie Tonmeister

o.Univ.-Prof. Hans Maria KNEIHS e.h.

Studiendekan für die Studienrichtungen Instrumentalstudium

sowie Katholische und Evangelische Kirchenmusik

o.Univ.-Prof.Mag. Michael HRUBY e.h.

Studiendekan für die Studienrichtungen Instrumental(Gesangs)pädagogik,

Musik- und Bewegungserziehung, Musiktherapie, Lehramtsstudium,

individuelles Diplomstudium sowie Doktoratsstudium

o.Univ.-Prof. Gerhard KAHRY e.h.

Studiendekan für die Studienrichtungen Gesang und Musiktheaterregie,

Darstellende Kunst (Schauspiel-Schauspielregie) sowie Film und Fernsehen

76. Ausschreibung der Film-Stipendien 2003 des Bundeskanzleramtes.

 Das Kulturreferat des Amtes der Burgenländischen Landesregierung teilt mit, dass seitens des Bundeskanzleramtes eine Initiative gestartet wird, um Filmemacherinnen und Filmermachern ein konzentriertes Arbeits-Kontinuum zu ermöglichen.

 Für das Jahr 2003 werden bis zu 10 Film-Stipendien (Gesamtdotation € 95.000,--) für die Bereiche Spiel-, Dokumentar- und Experimentalfilm ausgeschrieben. Die Ausschreibung richtet sich an RegisseurInnen, DrehbuchautorInnen und AbsolventInnen der Studienrichtung Film, die in den letzten Jahren mit mindestens einer interessanten Arbeit aufgefallen sind. Stipendien werden ausschließlich für innovative künstlerische Projekte vergeben, die bisher bei keiner anderen öffentlichen Förderstelle eingerichtet oder gefördert wurden, und die primär für das Kino konzipiert sind.

 Einreichberechtigt sind nur Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder solche, die seit mindestens drei Jahren ihren Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz in Österreich haben, die zur Zeit der Einreichung in dem Bereich, in dem sie sich bewerben, kein anderes von einer öffentlichen Förderstelle unterstütztes Projekt entwickeln und/oder zur Herstellung vorbereiten.

 Vergeben werden die Stipendien im April 2003, Einreichtermin ist

Dienstag, der 18. Februar 2003.

 Der diesbezügliche genaue Ausschreibungstext liegt in der Registratur, Universität für angewandte Kunst Wien, Oskar Kokoschka-Platz 2, 1010 Wien, zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

77. Ausschreibung eines Wettbewerbs der Japanischen Botschaft.

Teilnehmer:

60 Personen zwischen 18 und 32 Jahren (per 1. Dez. 2002) mit guten Englischkenntnissen, Staatsbürgerschaft und Wohnsitz eines EU-Landes, der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens, Islands, Monacos, Andorras, San Marinos oder Maltas

Auswahl:

(1) Aufsatzthema:

„Meine Beweggründe, mich für dieses Programm zu bewerben“

Eine A4-Seite (ca. 400 - 500 Wörter) in deutscher oder englischer Sprache

(2) Auswahlverfahren:

Nach Prüfung und Beurteilung aller Aufsätze wird eine Vorauswahl von ca. 5 Bewerbern getroffen. Diese Personen werden zu einem Interview in das Japanische Informations- und Kulturzentrum eingeladen, wo auch die endgültige Auswahl der Kandidaten (1 - 2 Bewerber) erfolgt.

Reisetermin: 10. März - 23. März 2003 oder 17. März - 30. März 2003

Programm: Vorträge über Politik, Wirtschaft, Kultur, Diskussionen mit japanischen Studenten, Besichtigung von Tokyo und Kyoto, Homestay in Hiroshima

Bewerbung: Mittels Bewerbungsformular vom Japanischen Informations- und Kulturzentrum

(Fr. Martha Eipeldauer) 1010 Wien, Schottenring 8, Tel.: 01/533 85 86 Fax: 01/533 85 93

Anmeldefrist: Bis spätestens 20. Januar 2003 müssen das Bewerbungsformular und der Aufsatz im Kulturzentrum eingelangt sein.

Bemerkungen: (1) Gruppenarbeit ist nicht möglich.

      (2) Die Aufsätze können nicht retourniert werden.

(3) Wir behalten uns das Recht vor, die Aufsätze der Gewinner ohne ausdrückliche Genehmigung zu veröffentlichen.

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

78. Parteienverkehrszeiten der Zentralen Verwaltung, des Außeninstituts, Zentrum für Finanz- und Rechnungswesen, Zentrum für zentrale Ressourcen an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

AUSSENINSTITUT

Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit:

nach telefonischer Vereinbarung.

Auslandsabteilung:

MO - FR  9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Veranstaltungsabteilung:

MO - FR   9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

                  14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Zentrale Verwaltung

Büro der Universitätsdirektorin:

MO - FR   9.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Abteilung für Gebäude und Technik:

MO - FR 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Archiv:

MO, DO  10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

DI, DO  13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

      sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Studien- und Prüfungsabteilung:

MO, DO, FR  09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

DI  09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

während der Zulassungsfrist:

DO  14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Stipendien und Pensionsbestätigungen (Fr. Beberic):

MO - FR   8.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Auslandsstudentenberatung (Dr. Somogyi):

MO, DO  10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Wirtschaftsabteilung:

Beschaffung/Inventarverwaltung/Abfallbewirtschaftung:

MO, FR    9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

DI, DO    9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Materialverwaltung, Hausdruckerei und Kopierstelle:

MO - FR    9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

MO, DI, DO  13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Zentraler Informatikdienst:

DI, DO, FR  10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

ZENTRUM FÜR FINANZ- UND RECHNUNGSWESEN

Quästur:

MO, DO, FR   9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

DI   9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

ZENTRUM FÜR ZENTRALE RESSOURCEN

Personalabteilung:

MO, DO, FR   9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

DI    9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Registratur und Einlaufstelle:

MO - FR   8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Der Universitätsdirektor: E. Freismuth

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck: 

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth

Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: 711 55/DW 6103