Studienjahr 2010/11, 6.10.2010 - - Mitteilungsblatt 1 mdw.ac.at
MITTEILUNGSBLATT
Studienjahr 2010/11 ausgegeben am 6. Oktober 2010 1. Stück
1. Berufung von Herrn Mag.art. Wolfgang THALER zum Universitätsprofessor für Bildtechnik und Kamera.
2. Berufung von Herrn Georg HAMANN zum Universitätsprofessor für Violine und Viola.
3. Berufung von Herrn Mag.art. Christopher HINTERHUBER zum Universitätsprofessor für Klavier.
4. Berufung von Herrn Bernhard HUNZIKER zum Universitätsprofessor für Gesang.
5. Berufung von Herrn Prof. Michael OBST zum Universitätsprofessor für Komposition.
6. Berufung von Herrn Anton SCHARINGER zum Universitätsprofessor für Gesang.
7. Berufung von Frau Birgid STEINBERGER-ZEHETNER zur Universitätsprofessorin für Gesang.
8. Verordnung des Rektorats der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien vom 17. September 2010 über die Studienberechtigungsprüfung zur Erlangung der allgemeinen Universitätsreife für Bachelorstudien und Diplomstudien der Studienrichtungsgruppe 16, „Künstlerische Studien“.
Habilitationskommissionen
9. Habilitationsverfahren Heinz Ferlesch (angestrebtes Fach Chorleitung).
Offene Stellen
10. Ausschreibung der Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Violine am Institut für Streich- und andere Saiteninstrumente (Podium/Konzert) der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
11. Ausschreibung einer Universitätsprofessur für Cembalo an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, Institut für Alte Musik und Aufführungspraxis.
12. Ausschreibung der Stelle eines Lehrlings (Lehrberuf Verwaltungsassistent/in) im Zentrum für Finanz- und Rechnungswesen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
13. Ausschreibung der Stellen 2. Konzertmeister/in und Solo-Kontrabassist/in im ORF Radio-Symphonieorchester Wien.
14. Ausschreibung der Stellen 1. Violine tutti und Kontrabass im ORF Radio-Symphonieorchester Wien (Chefdirigent Cornelius Meister) – Orchesterakademie.
Stipendien, Programme, Preise
15. Yamaha Music Foundation of Europe – Stipendien-Programm 2010/2011.
16. Stipendien-Ausschreibung der Stiftung Dr. Robert und Lina Thyll-Dürr.
17. Richard-Wagner-Stipendium Bayreuth – Merkblatt.
18. Österreichischer Staatspreis für Erwachsenenbildung 2010 – Publikumsvoting.
Herr Mag.art. Wolfgang THALER wurde mit 1. September 2010 zum Universitätsprofessor für Bildtechnik und Kamera am Institut für Film und Fernsehen "Filmakademie Wien" berufen.
Der Rektor: W. Hasitschka
Herr Georg HAMANN wurde mit 1. Oktober 2010 zum Universitätsprofessor für Violine und Viola am Hellmesberger-Institut berufen.
Der Rektor: W. Hasitschka
Herr Mag.art. Christopher HINTERHUBER wurde mit 1. Oktober 2010 zum Universitätsprofessor für Klavier am Institut für Tateninstrumente berufen.
Der Rektor: W. Hasitschka
Herr Bernhard HUNZIKER wurde mit 1. Oktober 2010 zum Universitätsprofessor für "Gesang" am Institut Antonio Salieri berufen.
Der Rektor: W. Hasitschka
Herr Prof. Michael OBST wurde mit 1. Oktober 2010 zum Universitätsprofessor für Komposition am Institut für Komposition und Elektroakustik befristet bis 30. September 2013 berufen.
Der Rektor: W. Hasitschka
Herr Anton SCHARINGER wurde mit 1. Oktober 2010 zum Universitätsprofessor für Gesang am Institut für Gesang und Musiktheater berufen.
Der Rektor: W. Hasitschka
Frau Birgid STEINBERGER-ZEHETNER wurde mit 1. Oktober 2010 zur Universitätsprofessorin für Gesang am Institut für Orgel, Orgelforschung und Kirchenmusik berufen.
Der Rektor: W. Hasitschka
Auf Grund der Bestimmungen des § 64 a Universitätsgesetzes 2002, BGBl. Nr. I 120/2002, wird verordnet:
§ 1 Voraussetzungen für die Absolvierung von Prüfungen
Das Ablegen von Prüfungen für die Studienberechtigungsprüfung an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien setzt die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung gemäß § 64 a UG voraus. Zum Zeitpunkt der Ablegung von Prüfungen müssen die PrüfungskandidatInnen zum außerordentlichen Studium an der Universität zugelassen sein.
§ 2 Personen ohne Reifeprüfung erlangen, nach Maßgabe dieser Verordnung des Rektorats, durch Ablegung der Studienberechtigungsprüfung die allgemeine Universitätsreife für Bachelorstudien und Diplomstudien der Studienrichtungsgruppe „Künstlerische Studien“.
§ 3 Zur Studienberechtigungsprüfung sind Personen, die die Zulassung zu Studien der Studienrichtungsgruppe „Künstlerische Studien“ an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien anstreben, das 20. Lebensjahr vollendet haben und eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium nachweisen, zuzulassen.
§ 4 Das Ansuchen um Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung für Bachelorstudien und Diplomstudien der Studienrichtungsgruppe „Künstlerische Studien“ ist schriftlich beim Rektorat der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien einzubringen. Das Ansuchen hat zu enthalten:
· den Namen, das Geburtsdatum, die Adresse sowie – falls vorhanden – die Matrikelnummer;
· den Nachweis der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes;
· das angestrebte Studium;
· den Nachweis der Vorbildung;
· das Wahlfach und
· eine schriftliche Erklärung über die Anzahl erfolgloser Versuche, die Studienberechtigungsprüfung abzulegen.
§ 5 Die Studienberechtigungsprüfung umfasst folgende fünf Prüfungen:
1. eine schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema (Aufsatz);
2. folgende Prüfungen, die im Hinblick auf Vorkenntnisse oder Fertigkeiten für das angestrebte Studium der betreffenden Studienrichtungsgruppe erforderlich sind, aus den Pflichtfächern:
a) für Musikerziehung, Instrumentalmusikerziehung, Musiktheaterregie, Darstellende Kunst - Studienzweig Schauspielregie: Geschichte 2
für Musiktherapie: Biologie 2
b) Lebende Fremdsprache 2
3. Zwei Prüfungen nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten aus dem Bereich des angestrebten Studiums aus der Wahlfachliste für die Studienberechtigungsprüfung an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
§ 6 Mit der schriftlichen Arbeit über ein allgemeines Thema gemäß § 5 Z 1 (Aufsatz) hat die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat nachzuweisen, dass sie oder er sich zu einem vorgegebenen Thema in einwandfreier und gewandter Sprache und mit klarem Gedankengang schriftlich zu äußern vermag.
§ 7 Die Prüfungsanforderungen und -methoden für Prüfungen gemäß § 5 Z 2 (Pflichtfächer) werden wie folgt festgelegt:
Die Prüfungsanforderungen in den Pflichtfächern orientieren sich am Lehrstoff der 12. und 13. Schulstufe. Sie sind je nach Prüfungsgegenstand in der gegebenen Form abzulegen.
Pflichtfach: Geschichte 2
Prüfungsanforderungen: Grundzüge der allgemeinen Geschichte; wesentliche historische Fakten und Entwicklungen der europäischen Geschichte mit Schwerpunkt auf Österreich unter Berücksichtigung kultur-, wirtschafts- und sozialgeschichtlicher Aspekte.
Prüfungsmethode: mündliche Prüfung
Pflichtfach: Biologie
Prüfungsanforderungen: Entwicklung der Lebewesen im Lauf der Erdgeschichte; Stammesgeschichte des Menschen Biologie der Zelle und physiologische Grundvorgänge; Bau und Funktion des menschlichen Körpers; Grundzüge der Ernährungs- und Gesundheitslehre; Fortpflanzung und Vererbung des Menschen; menschliches und tierisches Verhalten.
Prüfungsmethode: mündliche Prüfung
Pflichtfach: Lebende Fremdsprache 2
Prüfungsanforderungen: Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck unter richtiger Anwendung der Grundgrammatik; Fähigkeit, die Sprache bei normaler Sprechgeschwindigkeit zu verstehen und sich an Konversation über allgemein bekannte Inhalte, für die Gesprächspartner verständlich, zu beteiligen; Fähigkeit, einfache Texte ins Deutsche zu übersetzen; Fähigkeit, kurze Texte fließend zu lesen und zusammenzufassen; Fähigkeit, zu allgemeinen Themen vorwiegend in erzählender und beschreibender Weise in Aufsatzform Stellung zu nehmen.
Prüfungsmethode: mündliche und schriftliche Prüfung
§ 8 Für die Prüfungen gemäß § 5 Z 3 (Wahlfach) gilt Folgendes:
Prüfungsanforderungen: Grundkenntnisse im Überblick des jeweiligen Fachgebietes.
Prüfungsmethode: mündliche Prüfung
§ 9 Positiv beurteilte Prüfungen, die eine Studienberechtigungsprüfungskandidatin oder ein Studienberechtigungsprüfungskandidat an einer Bildungseinrichtung, die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, als Bildungseinrichtung anerkannt ist, abgelegt haben, sind auf Antrag vom Rektorat anzuerkennen, soweit sie den vorgeschriebenen Prüfungen inhaltlich und umfangmäßig gleichwertig sind. Das Rektorat darf höchstens vier Prüfungen anerkennen. Mindestens eine Prüfung ist an der Universität abzulegen.
§ 10 Studienberechtigungsprüfungskandidatinnen und Studienberechtigungsprüfungskandidaten, die eine Meisterprüfung oder eine Befähigungsprüfung gemäß der Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994, oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 298/1990, erfolgreich abgelegt haben, sind von der Ablegung der Studienberechtigungsprüfung im Wahlfach gemäß § 5 Z 3 auf Ansuchen zu befreien.
§ 11 Das Rektorat hat für Prüfungen, die an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien abgelegt werden, mindestens eine Prüferin oder einen Prüfer zu bestellen.
§ 12 Die Prüfungskandidatinnen oder die Prüfungskandidaten sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen zweimal zu wiederholen. Die letzte zulässige Wiederholung ist in kommissioneller Form durchzuführen. Nach negativer Beurteilung der letzten zulässigen Wiederholung ist man von der Ablegung der Studienberechtigungsprüfung für diese Studienrichtung an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ausgeschlossen. § 59 Abs 1 Z 12 UG gilt sinngemäß.
§ 13 Die Prüferin oder der Prüfer hat für Pflicht- und Wahlfächer ein Prüfungsprotokoll zu führen, das die gestellten Fragen, die erteilten Beurteilungen sowie die Gründe für die negative Beurteilung zu enthalten hat.
§ 14 Über die Ablegung jeder Prüfung ist ein Zeugnis auszustellen. Das Rektorat hat nach Vorliegen aller Prüfungszeugnisse ein Studienberechtigungszeugnis für die Studienrichtungsgruppe „Künstlerische Studien“ auszustellen. Dieses Studienberechtigungszeugnis gilt für jede Universität, an der ein Studium der Studienrichtungsgruppe „Künstlerische Studien“ eingerichtet ist.
§ 15 Der erfolgreiche Abschluss der Studienberechtigungsprüfung berechtigt zur Zulassung zu allen Studien der Studienrichtungsgruppe „Künstlerische Studien“.
§ 16 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
1. Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2010 in Kraft.
2. Auf Bewerberinnen und Bewerber, die vor dem 1. Oktober 2010 bereits zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen waren, ist bis zum Ablauf des 30. September 2012
das Bundesgesetz über die Erlangung studienrichtungsbezogener Studienberechtigungen an Universitäten und Hochschulen künstlerischer Richtung (Studienberechtigungsgesetz – StudBerG), BGBl. Nr. 292/1985 weiterhin anzuwenden.
Die Vizerektorin für Lehre und Frauenförderung: C. Walkensteiner-Preschl
Habilitationskommissionen
Mitteilung für die Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren des Fachbereichs und des fachlich nahe stehenden Bereichs: angestrebtes Fach Chorleitung.
Gemäß § 103 (6) UG haben die Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren des Fachbereiches und des fachlich nahe stehenden Bereichs das Recht, Stellungnahmen zu den Gutachten in Habilitationsverfahren abzugeben.
Die Gutachten für das Habilitationsverfahren Ferlesch liegen in der Zeit von 6. Oktober bis 27. Oktober 2010 im Büro des Senats, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zur Einsichtnahme auf.
Bitte um vorherige Terminvereinbarung: Tel. 01-711 55-7001 oder e-mail: senat@mdw.ac.at.
Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim
Offene Stellen
Am Institut für Streich- und andere Saiteninstrumente (Podium/Konzert) der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. Oktober 2011 die Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für
Violine
gemäß § 99 UG 2002 zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: Vollbeschäftigt
Vertrag: befristetes Arbeitsverhältnis auf 3 Jahre
Aufnahmebedingungen:
· eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung bzw. eine gleich zu wertende künstlerische Eignung
· eine hervorragende künstlerische Qualifikation für das zu besetzende Fach
· die erforderliche pädagogische und didaktische Eignung
Gewünschte Qualifikationen:
· reiche Konzerterfahrung im In- und Ausland.
· qualifizierte Unterrichtserfahrung
Aufgaben:
Der zu übernehmende Aufgabenbereich umfasst die Vertretung des Faches Violine in der Entwicklung und Erschließung der Künste und in der Lehre, die Unterrichtserteilung im zentralen künstlerischen Fach Violine (Konzertfach), die Betreuung der Studierenden sowie die Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsaufgaben.
Bewerbungsfrist: bis spätestens 12. November 2010 (Datum des Poststempels)
Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 2588/10 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.
Der Rektor: W. Hasitschka
An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, Institut für Alte Musik und Aufführungspraxis, ist ab dem Sommersemester 2011 eine
Universitätsprofessur für Cembalo
gemäß § 25 des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten in Form eines teilbeschäftigten, vertraglichen Dienstverhältnisses mit einem Beschäftigungsausmaß von 75 % einer Vollbeschäftigung, befristet auf fünf Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit auf unbestimmte Zeit zu besetzen.
Allgemeine Anstellungserfordernisse:
1. eine entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung
2. höchste künstlerische Qualifikationen für das zu besetzende Fach
3. die pädagogische und didaktische Eignung
4. Qualifikation zur Führungskraft
5. facheinschlägige außeruniversitäre Praxis
6. Gender-Kompetenz
7. internationale künstlerische Erfahrung
Die Hochschulbildung im Sinne der Z1 kann auch durch eine gleich zu wertende künstlerische Eignung ersetzt werden.
Besondere Anstellungserfordernisse:
Für den Unterricht im zentralen künstlerischen Fach in den Studienrichtungen Instrumentalstudium und Instrumental(Gesangs)Pädagogik wird eine herausragende Persönlichkeit mit höchster Qualifikation und künstlerischer Aussagekraft gesucht, die neben virtuoser Beherrschung des Instrumentes auch über höchste Kompetenz in historischen Spieltechniken und in der quellenorientierten Vermittlung der aktuellen Erkenntnisse der historisch informierten Aufführungspraxis (z.B. betreffend Tempofragen, Ornamentik, historische Stimmungen, etc.) verfügt. Entsprechende Kompetenz in stilistisch differenziertem Generalbassspiel nach historischen Quellen und im Bereich der Kammermusik, sowie die Bereitschaft und Fähigkeit, künstlerische und organisatorische Leitungsaufgaben (wie z.B. Ensembles) innerhalb des Institutes für Alte Musik und Aufführungspraxis zu übernehmen, werden vorausgesetzt.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in ihrem Personalstand an und fordert daher facheinschlägig qualifizierte Künstlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung der Reise- und Aufenthaltskosten, die durch das Aufnahmeverfahren entstanden sind.
Im Sinne des sozialen Nachhaltigkeitskonzepts der KUG, das besondere Bedürfnisse in all ihren Aspekten interpretiert, werden Menschen mit solchen Bedürfnissen bei gleicher Qualifikation bevorzugt angestellt.
Bewerbungen sind bis längstens 6. Dezember 2010 unter GZ 42/10 an das Rektorat der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, 8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.
P. Hofmann
Im Zentrum für Finanz- und Rechnungswesen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 15. November 2010 die Ste lle eines
Lehrlings (Lehrberuf Verwaltungsassistent/in)
zu besetzen.
Aufnahmebedingungen: Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht sowie Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Gewünschte Qualifikationen: EDV-Grundkenntnisse, Lernbereitschaft, Genauigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Offenheit im Umgang mit Menschen werden erwartet.
Bewerbungsfrist: 27.10.2010 (Datum des Poststempels)
Bewerbungen sind mit Angabe der Kennzahl 3866/10 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien zu richten. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.
Der Rektor: W. Hasitschka
Im ORF Radio-Symphonieorchester Wien (Chefdirigent Cornelius Meister) sind folgende
Stellen neu zu besetzen:
2. Konzertmeister/in
Pflichtstücke: Mozart-Violinkonzert D-Dur KV 218 oder A-Dur KV 219 sowie ein Konzert nach Wahl
Probespieltermin: voraussichtlich 30.11.10 (Anmeldeschluss: 18.10.10)
Solo-Kontrabassist/in
Pflichtstücke:
Koussevitzky-Konzert 1. und 2. Satz
sowie ein klassisches Konzert nach Wahl
Probespieltermin: voraussichtlich 29.11.10 (Anmeldeschluss: 18.10.10)
weitere Informationen unter http://rso.ORF.at
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit Lebenslauf an:
Orchesterbüro des ORF Radio-Symphonieorchesters Wien, z. Hd. Fr. Krepelka
Argentinierstraße 30a, 1040 Wien, eva.krepelka@orf.at
P. Hofmann
Im ORF Radio-Symphonieorchester Wien (Chefdirigent Cornelius Meister) sind im Rahmen der ORCHESTERAKADEMIE (Alterslimit 30 Jahre) folgende Stellen neu zu besetzen:
1. Violine tutti
Pflichtstücke:
Mozart: erster Satz aus einem Violinkonzert
sowie ein Konzert nach freier Wahl
Probespieltermin: voraussichtlich 01.12.2010 (Anmeldeschluss: 20.10.10)
Kontrabass
Pflichtstücke:
ein klassisches Konzert
sowie ein Stück nach freier Wahl
Probespieltermin: voraussichtlich 02.12.10 (Anmeldeschluss: 20.10.10)
weitere Informationen unter http://rso.ORF.at
Das ORF Radio-Symphonieorchester Wien ist eines der führenden österreichischen, international anerkannten Spitzenorchester. Seit seiner Gründung 1969 ist es in erster Linie der Neuen Musik, aber auch dem Raren, Vergessenen aus Klassik, Romantik und Moderne des 20. Jahrhunderts verpflichtet. Tätigkeit des ORF-Orchesters: Konzerte im Wiener Musikverein, Wiener Konzerthaus und im RadioKulturhaus, szenische Opernproduktionen im Theater an der Wien, regelmäßige Teilnahme an diversen Festivals (Salzburger Festspiele, Wien Modern, Musikprotokoll Graz etc.), CD-Produktionen und Gastspiele. Erster ständiger Gastdirigent ist Peter Eötvös.
Bewerbungen mit Foto und Lebenslauf bitte an:
Orchesterbüro des ORF Radio-Symphonieorchesters Wien, z. Hd. Fr. Krepelka
Argentinierstraße 30a, 1040 Wien, eva.krepelka@orf.at
P. Hofmann
Stipendien, Programme, Preise
Beim 22. Stipendien-Wettbewerb für MusikstudentInnen werden insgesamt 37 Stipendien an MusikstudentInnen aus 25 Ländern gewährt.
Die Wettbewerbsdisziplin für 2010/2011 ist Piano.
Die Regeln der Teilnahme können zwischen den einzelnen Ländern variieren. Bitte kontaktieren Sie für weitere Details die jeweils in Ihrem Land zuständige Institution.
Bewerber füllen bitte das Bewerbungsformular aus und senden es zusammen mit der Aufnahme zweier gespielter Titel an die jeweils zuständige Landessorganisation.
Die Aufnahme muss auf CD, DVD oder Mini Disc erfolgen.
Die Qualität der Aufnahme hat keinen Einfluss auf den Erfolg am Wettbewerb.
Die Länge der beiden aufgenommenen Stücke sollte die Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten und die Stücke sollten aus zwei verschiedenen Epochen sein.
Der Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 30. November 2010.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesorganisation.
Yamaha Music Europe GmbH, Branch Austria, Schleiergasse 20A,1100 Wien
Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular unter:
http://ymfe.yamaha-europe.com/austria/index.html
P. Hofmann
Die Stiftung Dr. Robert und Lina Thyll-Dürr, Schweiz, vergibt im Studienjahr 2011/2012 JAHRESSTIPENDIEN an hochbegabte und außergewöhnlich erfolgreiche Studierende in den Instrumental- und Gesangsfächern (Konzertfach), an Studierende der Studienrichtung Komposition und an postgraduierte Studierende der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
Das Stipendium beinhaltet:
- Zahlung von € 430,- monatlich, 12mal im Jahr
- professionelle Künstlerfotos
- Unterstützung bei der Erstellung der Lebensläufe in tabellarischer sowie in ausformulierter Form
Die Stipendien werden in der Regel einmalig vergeben und können nicht verlängert werden.
Voraussetzungen:
- Studium als ordentliche/r Studierende/r – bevorzugt werden Studierende im letzten Studienabschnitt - oder postgraduiertes Studium in Studienrichtungen der Institute 1, 4, 5, 6, 8 und 9
- Ausgezeichneter Studienerfolg
- Schriftliche Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf und Tonträger (Demo- CD´s, Kassetten bzw. 1 Komposition) und Darstellung der persönlichen finanziellen Situation sind bis spätestens 15. Dezember 2010 an den Vizerektor für Außenbeziehungen der Universität zu richten. Persönliche Abgabe der vollständigen Bewerbungen des Vizerektors für Außenbeziehungen.
Am 14. April 2011 findet für die von der Stiftung ausgewählten KandidatInnen im Haydnsaal ein Auswahlspiel vor einer Jury statt, die dann die endgültige Entscheidung über die Zuerkennung der Stipendien trifft. Alle neuen StipendiatInnenen treffen sich im Rahmen einer Informationsveranstaltung am darauf folgenden Vormittag des 15. April 2011.
Der Vizerektor für Außenbeziehungen: G. Widholm
Stipendienvergebende Stelle: Richard-Wagner-Verband Wien
Ein Stipendium umfasst auszugsweise:
· Festspielkarten für August 2011
· (10. August 11: „TRISTAN UND ISOLDE“; 12. August 11: „DIE MEISTERSINGER VON NÜRNBERG“; 13. August 11: "TANNHÄUSER")
· Einführungsvorträge und Festspielhausbesichtigung
· Besichtigung des Richard-Wagner-Museums
· Vermittlung von Unterkünften
· Das Stipendium kann grundsätzlich nur einmal zuerkannt werden!
Bewerbungsvorraussetzungen:
· Ordentliche/r Studierende/r der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
· Sänger (alle Stimmlagen) – wurde bei der Klassik-Mania-2010 bereits verliehen.
· Musiker (z.B. Komponisten, Dirigenten, Instrumentalisten)
· Bühne (Regie, Bühnenbild, Beleuchtung, Bühnentechnik)
· Diverses (Theaterwissenschafter, Kulturmanagement).
· Alter: 18–35 Jahre
· Nachweisliche besonders hohe künstlerische Qualifikation
· (Stellungnahme der/des Lehrenden des/r zentralen künstlerischen Faches/Fächer)
Beim Einreichen mitzubringen:
· Studentenausweis
· Studienbestätigung als ordentliche/r Studierende/r
· (Fortsetzungsmeldung für das WS 09)
· Lichtbildausweis: Reisepass oder Personalausweis
· Stellungnahme der/des Lehrenden des/der zentralen künstlerischen Faches/Fächer über die künstlerische Qualifikation der/des Studierenden
· Studienerfolgsnachweis ab dem 1. Semester
Einreichfrist: Oktober 2010 – 12. Jänner 2011
Weitere Auskünfte und Antragstellung im Büro des Vizerektors für Außenbeziehungen
bei: Karin Zacsek; Tel: +43 1 71155 6031, Fax: +43 1 71155 6039,
zacsek@mdw.ac.at
Der Vizerektor für Außenbeziehungen: G. Widholm
Das Rennen um den Österreichischen Staatspreis für Erwachsenenbildung 2010 geht in die zweite Runde! Eine unabhängige ExpertInnenjury hat aus der Fülle an Einreichungen in drei Kategorien die jeweils fünf geeignetsten Personen/Projekte nominiert, die als "short list" auf www.erwachsenenbildung.at eingesehen werden können. Um nun auch der Öffentlichkeit eine gewichtige Stimme zu verleihen, können alle Interessierten via Online-Voting für ihre persönlichen FavoritInnen stimmen. Ausgenommen vom Online-Voting ist nur die Kategorie "Wissenschaft 2010".
Für die endgültige Entscheidung wird auch das Ergebnis des Onlinevotings herangezogen.
Das Publikumsvoting läuft von 8. September bis 12. Oktober 2010.
http://erwachsenenbildung.at/staatspreis/publikumsvoting.php
P. Hofmann
Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 20. Oktober 2010.
Redaktionsschluss: 15. Oktober 2010, 12:00 Uhr
Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Mag. Paul Hofmann
Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: +43 1 711 55/DW 6113, E-Mail: asp@mdw.ac.at