Studienjahr 2009/10, 15.9.2010 - - Mitteilungsblatt 24 mdw.ac.at


MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2009/10 ausgegeben am 15. September 2010 24. Stück

Kundmachungen

336. Bestellung zum Leiter des Joseph Haydn Instituts für Kammermusik und Spezialensembles.

337. Bestellung zum stellvertretenden Leiter des Joseph Haydn Instituts für Kammermusik und Spezialensembles.

338. Bestellung zum Leiter des Instituts für Musikpädagogik.

339. Bestellung zur stellvertretenden Leiterin des Instituts für Musikpädagogik.

Habilitationskommissionen

340. Habilitationsverfahren Rupert Gottfried Frieberger (angestrebtes Fach Historische Musikwissenschaft).

Stellenausschreibungen

341. Ausschreibung der Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters für die Bereiche Personalentwicklung und Weiterbildung an der Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Stipendien, Programme, Preise

342. Partnerschaftsvertrag zwischen der Universität für Musik und Darstellende Kunst Wien und dem Centro de Capacitación Cinematográfica (CCC), México City.

343. Ausschreibung von Förderungsstipendien an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für das Studienjahr 2009/10 gemäß §§ 63–67 Studienförderungsgesetz 1992 (StFG), BGBl Nr. 305/1992 i.d.g.F.

344. Ausschreibung von Leistungsstipendien an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für das Studienjahr 2009/10 gemäß §§ 57-61 Studienförderungsgesetz 1992 (StFG), BGBl.Nr. 305/1992 i.d.g.F.

 

Kundmachungen

336. Bestellung zum Leiter des Joseph Haydn Instituts für Kammermusik und Spezialensembles.

Das Rektorat hat in seiner Sitzung vom 9. September 2010 beschlossen, mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2010 Herrn Univ.-Prof. Johannes Meissl zum neuen Leiter des Joseph Haydn Instituts für Kammermusik und Spezialensembles zu bestellen.

Der Rektor: W. Hasitschka

337. Bestellung zum stellvertretenden Leiter des Joseph Haydn Instituts für Kammermusik und Spezialensembles.

Das Rektorat hat in seiner Sitzung vom 9. September 2010 beschlossen, mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2010 Herrn o.Univ.-Prof. Mag. Avedis Kouyoumdjian zum neuen stellvertretenden Leiter des Joseph Haydn Instituts für Kammermusik und Spezialensembles zu bestellen.

Der Rektor: W. Hasitschka

338. Bestellung zum Leiter des Instituts für Musikpädagogik.

Das Rektorat hat in seiner Sitzung vom 9. September 2010 beschlossen, mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2010 Herrn o.Univ.-Prof. Dr. Peter Röbke zum neuen Leiter des Instituts für Musikpädagogik zu bestellen.

Der Rektor: W. Hasitschka

339. Bestellung zur stellvertretenden Leiterin des Instituts für Musikpädagogik.

Das Rektorat hat in seiner Sitzung vom 9. September 2010 beschlossen, mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2010 Frau Mag. Dr. Isolde Malmberg zur neuen stellvertretenden Leiterin des Instituts für Musikpädagogik zu bestellen.

Der Rektor: W. Hasitschka

 

Habilitationskommissionen

340. Habilitationsverfahren Rupert Gottfried Frieberger (angestrebtes Fach Historische Musikwissenschaft).

Mitteilung für die Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren des Fachbereichs und des fachlich nahe stehenden Bereichs: angestrebtes Fach Historische Musikwissenschaft.

Gemäß § 103 (6) UG haben die Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren des Fachbereiches und des fachlich nahe stehenden Bereichs das Recht, Stellungnahmen zu den Gutachten in Habilitationsverfahren abzugeben.

Die Gutachten für das Habilitationsverfahren Frieberger liegen in der Zeit von 15. September bis 6. Oktober 2010 im Büro des Senats, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zur Einsichtnahme auf.

Bitte um vorherige Terminvereinbarung: Tel. 01-711 55-7001 oder e-mail: senat@mdw.ac.at.

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

Stellenausschreibungen

341. Ausschreibung der Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters für die Bereiche Personalentwicklung und Weiterbildung an der Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

An der Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab November 2010 die Stelle

einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters für die Bereiche

Personalentwicklung und Weiterbildung

zu besetzen.

Vertrag: unbefristet

Beschäftigungsausmaß: 100 %

Aufnahmebedingungen: Reifeprüfung

Gewünschte Qualifikationen: Organisationstalent, Kommunikations- und Teamfähigkeit, technisches Verständnis, EDV-Kenntnisse, SAP-Kenntnisse von Vorteil, Innovationsbereitschaft, selbständige Arbeitsweise, Flexibilität und Offenheit.

Aufgaben: Mitarbeit in der Personalentwicklung, Betreuung des Zentrums für Weiterbildung der Universität, eigenständige Organisation, Vorbereitung, Betreuung und Abrechnung sämtlicher an der Universität stattfindenden Seminare und Kurse, Kontaktpflege zu Trainerinnen und Trainern bzw. zu diversen Weiterbildungseinrichtungen.

Bewerbungsfrist: 6. Oktober 2010 (Datum des Poststempels)

Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 3717/10 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Der Rektor: W. Hasitschka

Stipendien, Programme, Preise

342. Partnerschaftsvertrag zwischen der Universität für Musik und Darstellende Kunst Wien und dem Centro de Capacitación Cinematográfica (CCC), México City.

Die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat am 23.6.2010 einen Partnerschaftsvertrag mit dem Centro de Capacitación Cinematográfica (CCC), México City, unterzeichnet. Dieser Vertrag liegt im Büro für internationale Beziehungen zur Einsichtnahme auf.

Der Vizerektor für Außenbeziehungen: G. Widholm

343. Ausschreibung von Förderungsstipendien an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für das Studienjahr 2009/10 gemäß §§ 63–67 Studienförderungsgesetz 1992 (StFG), BGBl Nr. 305/1992 i.d.g.F.

Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien. Gefördert werden somit z.B. Film- und Theaterprojekte (Gruppenarbeiten), die Teilnahme an Wettbewerben, Kompositionsvorhaben, künstlerische Tätigkeiten außerhalb der Universität, aufwendige Diplomarbeiten und dgl. Ein Kooperationsprojekt wird unter Angabe der Beteiligten von einer Person eingereicht. Projektkosten können nur für diese Person geltend gemacht werden. Werden für mehrere Beteiligte Kosten angeführt, sind auch von diesen die Ausschreibungsbedingungen zu erfüllen.

I. Förderungsstipendien können erhalten

a)     Österreichische StaatsbürgerInnen (§ 2 Z 1 iVm § 3 StFG) sowie

b)     Gleichgestellte AusländerInnen und Staatenlose (§ 2 Z 2 iVm § 4 StFG). Gleichgestellte AusländerInnen sind insbesondere Angehörige von EWR-Mitgliedsstaaten1. Drittstaatenangehörige und Staatenlose sind gleichgestellt, wenn sie zum Zeitpunkt des Antrages durchgehend mindestens 5 Jahre in Österreich gemeldet waren.

II. Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums sind gem § 66 StFG:

1.     eine Bewerbung der/des Studierenden um ein Förderungsstipendium zur Durchführung einer nicht abgeschlossenen Arbeit, samt

·     einer Beschreibung der Arbeit,

·     einer Kostenaufstellung und

·     einem Finanzierungsplan.

2.     die Vorlage mindestens eines Gutachtens einer/eines Universitätslehrerin/Universitätslehrers (universitätsangehörig gem § 94 Abs 1 Z 4, 6, 7, 8 iVm Abs 2 UG 2002) zur Kostenaufstellung und darüber, ob der/die Studierende aufgrund der bisherigen Studienleistungen und des Konzepts für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.

3.     die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StFG) des jeweiligen Studienabschnittes (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StFG), das sind: Krankheit der/des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft u. dgl.

4.     die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen

III. Ausschreibungsbedingungen:

1.     Die Vergabe des Förderungsstipendiums erfolgt nach Würdigung des beantragten Projekts unter Berücksichtigung der bisherigen Studienleistungen.

2.     Maximale Projektdauer bis 1.9.2011

3.     Gilt für alle Studienrichtungen außer Doktoratsstudien: Antragstellung frühestens nach dem 2. Studiensemester möglich.

 

Für ALLE STUDIENRICHTUNGEN (außer Doktorat)

Notendurchschnitt nicht schlechter als 2.0. Im zkF bis zum Antragszeitpunkt keine schlechtere Note als 2.0.

DOKTORATSSTUDIEN

·     Doktoratsstudium der Philosophie und der Naturwissenschaften (UniStG):

Bis zum Rigorosum: Notendurchschnitt 1.0, wobei Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mind. 4 Semesterstunden bereits absolviert sein müssen.

·     Doktoratsstudium (UG 2002):

Bis zur Disputation: Notendurchschnitt: 1.0 (es werden alle bisher im Doktoratsstudium erbrachten Beurteilungen herangezogen) wobei eine Antragstellung erst nach positiver Beurteilung der Fachprüfung möglich ist.

4.     Nach Abschluss des Projektes ist ein Bericht über das abgeschlossene Projekt und die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel entsprechend dem Förderungsvertrag vorzulegen.

IV. Höhe des einzelnen Förderungsstipendiums:

Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr € 700,-- nicht unterschreiten und € 3.600,-- nicht überschreiten.

25 % des Förderungsstipendiums werden erst nach Vorlage des Endberichts über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums ausbezahlt. Dieser Bericht ist bis spätestens Ende September 2011 vorzulegen.

Förderfähige Ausgaben

(1) Reise- und Aufenthaltskosten bei Arbeiten, die nachweislich nicht am Studienort durchgeführt werden können.

- Hotelkosten, wenn wegen der Kürze des Aufenthalts einzig zumutbare Unterbringungsart und in angemessener Höhe (z.B. bei zweiwöchigem Studienaufenthalt, Workshop,- Seminar-, Kongressteilnahme).

- Reisekosten in angemessener Höhe.

(2) Erwerb oder Leihe von Ausrüstungsgegenständen, die speziell für die Durchführung der Arbeit notwendig sind und nicht anders beschafft werden können, sofern sie nicht eine mehrjährige Nutzungsdauer haben. Für Gegenstände mit einer mehrjährigen Nutzungsdauer ist eine direkte Förderung nicht möglich, allerdings kann im Rahmen des Förderungsstipendiums eine Anschaffung getätigt werden, bei der der Gegenstand im Eigentum der Universität verbleibt und der Fördernehmerin/dem Fördernehmer zur Nutzung innerhalb der Projektlaufzeit gegen Entgelt überlassen wird. Diese Leihgebühr kann durch das Förderungsstipendium abgedeckt werden.

(3) Kosten für Dienstleistungen im Zusammenhang mit förderfähigen Aufwendungen (wie z.B. Transportkosten, nicht jedoch Kosten für Benzin);

(4) eine Rückstellung für unvorhergesehene Kosten in Höhe von maximal 5% der förderfähigen direkten Kosten, sofern sie in der Finanzplanung des Projekts enthalten ist;

(5) Kosten für Recherchen wie Bücher, Zeitschriften, Archivmaterial nur, wenn

- diese Kosten in der spezifischen Arbeit begründet sind

- nicht einer/einem Studierenden sowieso erwachsen würden

- und die nicht an Bibliotheken entlehnbar sind.

(6) CD Produktionskosten nur, wenn sie im Rahmen eines künstlerisch innovativen und für die Universität repräsentativen übergeordneten Projekts („Erschließung der Künste“) anfallen und ein über die reine CD Produktion hinausgehender künstlerischer/wissenschaftlicher Mehrwert damit verbunden ist.

Nicht förderfähige Ausgaben

sind insbesondere:

(1) Kopierkosten, wenn nicht gesondert begründbar und nicht typische Aufwendungen beim Verfassen von Arbeiten und notwendig

(2) Büromaterial

(3) als unnötig hoch bewertete Ausgaben;

(4) Wohnungsmieten (Zuschüsse bei extremen Preisniveauunterschieden sind möglich);

(5) Gegenstände mit einer mehrjährigen Nutzungsdauer, die im Eigentum der Fördernehmerin/des Fördernehmers verbleiben würden (z.B.: Laptops, Kameras, Instrumente u.ä.).

V. Bewerbungsfrist und Bewerbungsunterlagen:

Ende der Antragsfrist Wintersemester: 16.4.2010

Ende der Antragsfrist Sommersemester: 29.10.2010

Bewerbungen sind mit samt den geforderten Unterlagen im Büro des Studiendirektors (Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Zimmer F 01 06, Tel.:01/711 55 DW 2011) PERSÖNLICH abzugeben. Unvollständige und unvollständig ausgefüllte Anträge können bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt werden!

VI. Zuerkennung:

Die Zuerkennung der Förderungsstipendien erfolgt durch den Studiendirektor (§ 61 Abs 3 StFG) nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung besteht nicht (§ 61 Abs 2 StFG). Die Bewerber werden von der Entscheidung über die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums unverzüglich verständigt.

Der Studiendirektor: M. Stephanides

 

344. Ausschreibung von Leistungsstipendien an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für das Studienjahr 2009/10 gemäß §§ 57-61 Studienförderungsgesetz 1992 (StFG), BGBl.Nr. 305/1992 i.d.g.F.

Leistungsstipendien dienen gem § 57 StFG zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen.

I. Leistungsstipendien können erhalten

a)     Österreichische StaatsbürgerInnen (§ 2 Z 1 iVm § 3 StFG) sowie

b)     Gleichgestellte AusländerInnen und Staatenlose (§ 2 Z 2 iVm § 4 StFG). Gleichgestellte AusländerInnen sind insbesondere Angehörige von EWR-Mitgliedsstaaten2. Drittstaatenangehörige und Staatenlose sind gleichgestellt, wenn sie zum Zeitpunkt des Antrages durchgehend mindestens 5 Jahre in Österreich gemeldet waren.

II. Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums sind gem § 60 StFG:

1.     die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StFG) des jeweiligen Studienabschnittes (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StFG), das sind: Krankheit des/der Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft u. dgl.

2.     ein Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten von nicht schlechter als 2.0 und

3.     die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen (§ 59 Abs 2 StFG)

III. Ausschreibungsbedingungen:

1. Zu erbringende Studiennachweise (§ 59 Abs 2 StFG)

Bakkalaureats-, Magister-, Rigorosenzeugnis sowie Doktoratsstudium (Studienabschließendes Zeugnis)

2. Diplomprüfungszeungis (KHStG)

2. oder 3. Diplomprüfungszeungis (UniStG) (bei Studienrichtungen mit 3 Abschnitten)

1. oder 2. Diplomprüfungszeugnis (UniStG) (bei Studienrichtungen mit 2 Abschnitten)

Diplomprüfungszeugnis (Musiktheaterregie)

Anerkannte Prüfungen werden für die Beurteilung des Studienerfolges mitberücksichtigt!

2. Kriterien für die Auswahl der Stipendiaten (§ 59 Abs 2 StFG)

AntragstellerInnen werden nach dem gewichteten Notendurchschnitt aller im Studium beurteilten Lehrveranstaltungsprüfungen gereiht (nicht schlechter als 2.0)

a)     Ein Notendurchschnitt nicht schlechter als 2.0 ist Voraussetzung für die Zuerkennung.

Ausnahme: Doktoratsstudium (UnistG/UG 2002): Notendurchschnitt aller im Studium beurteilten Lehrveranstaltungsprüfungen sowie der Dissertation nicht schlechter als 1.0

b)     Erwartet werden folgende Prüfungsleistungen im Anspruchszeitraum

·     Bakkalaureats-. Magister-, Diplomprüfungen sowie Rigorosen (mit einer Gesamtbeurteilung): „mit Auszeichnung bestanden“ sowie der Teilprüfungen mit „sehr gut“

·     Diplomprüfung (ohne Gesamtbeurteilung): „sehr gut“

Personen, die in den vorangegangenen Jahren bereits ein Leistungsstipendium der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien erhalten haben, werden zurückgereiht.

IV. Höhe des einzelnen Leistungsstipendiums:

Ein Leistungsstipendium darf die Höhe eines allfälligen Studienbeitrages für zwei Semester (das sind 726,72 Euro) nicht unterschreiten und 1.500 Euro nicht überschreiten (§ 61 Abs 1 StFG).

V. Bewerbungsfrist und Bewerbungsunterlagen:

Bewerbungen von Studierenden mit Prüfungsleistungen zwischen dem 1.10.2009 und dem 30.09.2010 sind samt den geforderten Unterlagen im Zeitraum

18.10.2010 bis 29.10.2010

im Büro des Studiendirektors (Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Zimmer F 01 06, Tel.: 01/711 55 DW 2011) PERSÖNLICH abzugeben.

Unvollständige bzw. unvollständig ausgefüllte Anträge können bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt werden.

 

VI. Zuerkennung:

Die Zuerkennung der Leistungsstipendien erfolgt durch den Studiendirektor (§ 61 Abs 3 StFG) nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung besteht nicht (§ 61 Abs 2 StFG). Die Bewerberinnen und Bewerber werden von der Entscheidung über die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums unverzüglich verständigt.

Der Studiendirektor: M. Stephanides

Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 6. Oktober 2010.

Redaktionsschluss: 1. Oktober 2010, 12:00 Uhr

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Mag. Paul Hofmann

Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: +43 1 711 55/DW 6113, E-Mail: asp@mdw.ac.at


1 Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Island, Liechtenstein, Norwegen.


2 Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Island, Liechtenstein, Norwegen.