Studienjahr 2009/10, 7.7.2010 - - Mitteilungsblatt 19 mdw.ac.at


MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2009/10 ausgegeben am 7. Juli 2010 19. Stück

Verleihungen

295. Verleihung des Ehrendoktorats der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien an Herrn emer. o.Univ.-Prof. Mag. Walter Deutsch.

Kundmachungen

296. Bestellung zum Studiendekan für Instrumentalstudien.

297. Bestellung zum stellvertretenden Studiendekan für Instrumentalstudien.

298. Zusammensetzung des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Studienangelegenheiten § 25 Abs 1 Z 10 UG/Bereich Doktoratsstudium und individuelle Diplomstudien.

299. Interner Strukturplan der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

300. Richtlinien des Rektorates zur Überleitung von LektorInnen zu Senior Lecturers.

301. Richtlinien des Rektorates zum Erreichen des ExpertInnenstatus.

302. Richtlinie zur näheren Regelung des Nachweises der allgemeinen Universitätsreife für die Zulassung zum Doktoratsstudium an der Universität für Musik und darstellenden Kunst Wien nach Abschluss eines Bachelorstudiums gemäß § 64 Abs 4a UG.

Habilitationskommissionen

303. Habilitationsverfahren Heinz Ferlesch (angestrebtes Fach Chorleitung).

304. Habilitationsverfahren Gabriele Zeilinger (angestrebtes Fach Gesang).

305. Habilitationsverfahren Volkmar Klien (angestrebtes Fach Komposition).

Berufungskommissionen

306. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren Schlaginstrumente (Nachfolge Walter Veigl).

307. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren Regie (Nachfolge Klaus Maria Brandauer).

308. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren Musikdramatische Darstellung (Nachfolge Michael Temme).

Offene Stellen

309. Ausschreibung der Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Bildtechnik und Kamera am Institut für Film und Fernsehen „Filmakademie Wien“ der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

310. Ausschreibung der Stelle eines „Senior Lecturer“ für Solo- und Klassenkorrepetition am Institut für Streich- und andere Saiteninstrument (Podium/Konzert) der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

311. Ausschreibung von zwei Senior Lecturer“ Stellen für Gesang am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

312. Ausschreibung der Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters für vertiefende Nachprüfungen im Zentrum für Finanz- und Rechnungswesen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

313. Ausschreibung der Stelle eines Lehrlings für den Lehrberuf „Archiv-, Bibliotheks- und InformationsassistentIn“ an der Universitätsbibliothek der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Stipendien, Programme, Preise

314. Individuelles Stipendium für das Sommersemester 2011.

315. Ordentliches Stipendium für das Studienjahr 2010/2011.

316. Carl Michael Ziehrer-Stiftung - Stipendium 2010/2011.

317. Josef-Krainer-Würdigungspreis für 2011 – Ausschreibung.

318. Staatsstipendium für musikalische Komposition.

 

Verleihungen

295. Verleihung des Ehrendoktorats der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien an Herrn emer. o.Univ.-Prof. Mag. Walter Deutsch.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 16.06.2010 beschlossen, Herrn emer. o.Univ.-Prof. Mag. Walter Deutsch gemäß § 5 Satzungsteil Akademische Ehrungen das Ehrendoktorat der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zu verleihen.

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

Kundmachungen

296. Bestellung zum Studiendekan für Instrumentalstudien.

Das Rektorat hat in seiner Sitzung vom 29. Juni 2010 beschlossen, mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2010 Herrn o.Univ.-Prof. Mag. Avedis Kouyoumdjian zum neuen Studiendekan für Instrumentalstudien zu bestellen.

Der Rektor: W. Hasitschka

297. Bestellung zum stellvertretenden Studiendekan für Instrumentalstudien.

Das Rektorat hat in seiner Sitzung vom 29. Juni 2010 beschlossen, mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2010 Herrn Herbert Rüdisser zum neuen stellvertretenden Studiendekan für Instrumentalstudien zu bestellen.

Der Rektor: W. Hasitschka

298. Zusammensetzung des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Studienangelegenheiten § 25 Abs 1 Z 10 UG/Bereich Doktoratsstudium und individuelle Diplomstudien.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 16.06.2010 zur Kenntnis genommen, dass die hmdw mit Datum vom 13.06.2010 Michael Gerzabek statt Anna Strutz als Mitglied in das entscheidungsbefugte Kollegialorgan in Studienangelegenheiten § 25 Abs 1 Z 10 UG/Bereich Doktoratsstudium und individuelle Diplomstudien entsendet hat.

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

 

299. Interner Strukturplan der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Mit Beschluss des Rektorats vom 12. Mai 2010 wurde der interne Strukturplan gem § 27 des Kollektivvertrages für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten (KV) festgelegt.

Der vollständige Text ist abrufbar unter: www.mdw.ac.at/pm/bvrl

Der Rektor: W. Hasitschka

300. Richtlinien des Rektorates zur Überleitung von LektorInnen zu Senior Lecturers.

Mit Beschluss des Rektorats vom 15. Juni 2010 werden die Richtlinen für die Modalitäten und die Entscheidung zur Überleitung zu Senior Lecturers festgelegt.

Der vollständige Text ist abrufbar unter: www.mdw.ac.at/pm/bvrl

Der Rektor: W. Hasitschka

301. Richtlinien des Rektorates zum Erreichen des ExpertInnenstatus.

Mit Beschluss des Rektorats vom 15. Juni 2010 werden die Richtlinen für die Modalitäten und die Feststellung des ExpertInnenstatus festgelegt.

Der vollständige Text ist abrufbar unter: www.mdw.ac.at/pm/bvrl

Der Rektor: W. Hasitschka

302. Richtlinie zur näheren Regelung des Nachweises der allgemeinen Universitätsreife für die Zulassung zum Doktoratsstudium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien nach Abschluss eines Bachelorstudiums gemäß § 64 Abs 4a UG.

(1) Das Rektorat hat in seiner Sitzung vom 12. Mai 2010 beschlossen, dass folgende Voraussetzungen bei Antrag auf Zulassung zu einem Doktoratsstudium nach Absolvierung eines Bachelorstudiums vorliegen müssen, um die allgemeine Universitätsreife nachzuweisen:

1.     Das betreffende, fachlich in Frage kommende Bachelorstudium, muss an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung innerhalb der vorgesehenen Mindeststudiendauer absolviert worden sein.

2.     Ein besonderer Studienerfolg im betreffenden Bachelorstudium ist nachzuweisen. Der Notendurchschnitt aller absolvierter Prüfungen muss 1,0 betragen. Prüfungen, bei denen eine Bewertung in dieser Form der Beurteilung unmöglich oder unzweckmäßig ist, müssen zumindest positiv absolviert worden sein.

3.     Bachelorarbeiten müssen mit sehr gut beurteilt worden sein.

4.     Zusätzlich dazu muss folgendes zur Begutachtung eingereicht werden:

a)     schriftliche Betreuungszusage einer oder eines fachlich und formal in Frage kommenden Dissertationsbetreuerin/Dissertationsbetreuers an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien,

b)     Bachelorarbeiten im Original, bei fremdsprachigen Arbeiten (Ausnahme: auf Englisch verfasste Arbeiten), ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizulegen,

c)     Lebenslauf,

d)     Motivationsschreiben,

e)     Exposé des geplanten Dissertationsvorhabens,

f)     Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (C 1 Niveau)

(2) Nach Beurteilung der formalen Voraussetzungen (1.-3.) und Überprüfung der Vollständigkeit der gem. 4. einzureichenden Unterlagen durch die Studien- und Prüfungsabteilung, ist der Antrag an die Zulassungskommission für hochbegabte BachelorabsolventInnen weiterzuleiten. Diese Kommission besteht aus der Vizerektorin oder dem Vizerektor für Lehre und Frauenförderung als Vorsitzende oder als Vorsitzender, der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Studienangelegenheiten für das Doktoratsstudium und der Studiendirektorin oder dem Studiendirektor.

(3) Die Zulassungskommission hat Bewerber und Bewerberinnen zu einem Motivationsgespräch einzuladen.

(4) Nach Durchführung des Motivationsgesprächs und unter Berücksichtigung aller eingereichten Unterlagen hat die Zulassungskommission dem Rektorat eine Empfehlung über die Zulassung der Bewerber und Bewerberinnen abzugeben. In dieser Empfehlung hat sie insbesondere darauf einzugehen, ob aufgrund des Inhaltes, Umfanges und Studienerfolges in der bisherigen Ausbildung der Zulassungswerber und Zulassungswerberinnen ein zügiges und erfolgreiches Doktoratsstudium zu erwarten ist. Darüber hinaus hat die Zulassungskommission Stellung zu den vorliegenden Unterlagen und zur persönlichen Reife und Motivation der Bewerber und Bewerberinnen, sowie zum geplanten Dissertationsvorhaben zu nehmen. Falls eine Zulassung grundsätzlich zu empfehlen ist, aber einzelne Ergänzungsprüfungen während des Doktoratsstudiums zu absolvieren sind, hat die Zulassungskommission eine Empfehlung auch darüber abzugeben, welche zusätzlichen Prüfungen im Falle einer Zulassung während des jeweiligen Doktoratsstudiums abzulegen sind.

(5) Das Rektorat entscheidet aufgrund aller vorliegender Unterlagen und der Empfehlung der Zulassungskommission über die Zulassung der Bewerber und Bewerberinnen.

(6) Diese Richtlinie tritt mit 1. Juli 2010 in Kraft.

Der Rektor: W. Hasitschka

Habilitationskommissionen

303. Habilitationsverfahren Heinz Ferlesch (angestrebtes Fach Chorleitung).

Gemäß § 103 (5) UG wird Uwe Christian Harrer als interner Gutachter und Martin Steidler als externer Gutachter bestellt.

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

304. Habilitationsverfahren Gabriele Zeilinger (angestrebtes Fach Gesang).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 16.06.2010 zur Kenntnis genommen, dass die hmdw mit Datum vom 13.06.2010 Cornelia Sonnleithner statt Daniela Babos als Mitglied und Oliver Stech und Daniela Babos als Ersatzmitglieder in die Habilitationskommission für Gabriele Zeilinger, Fach Gesang, entsendet hat.

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

305. Habilitationsverfahren Volkmar Klien (angestrebtes Fach Komposition).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 16.06.2010 beschlossen, dass Peter Planyavsky statt Axel Seidelmann als Mitglied in die Habilitationskommission für Volkmar Klien, Fach Komposition, entsendet wird.

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

 

Berufungskommissionen

306. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren Schlaginstrumente (Nachfolge Walter Veigl).

Gemäß § 98 (3) UG wird Klaus-Dieter Lienbacher als interner Gutachter und Gerald Fromme als externer Gutachter bestellt.

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

307. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren Regie (Nachfolge Klaus Maria Brandauer).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 16.06.2010 beschlossen, dass sich das entscheidungsbefugte Kollegialorgan im Berufungsverfahren Regie (Nachfolge Klaus Maria Brandauer) wie folgt zusammensetzt:

5 OberbauvertreterInnen, 2 MittelbauvertreterInnen, 2 StudierendenvertreterInnen

UniversitätsprofessorInnen:  Grazyna Dylag

                                    Susanne Granzer

                                    Hubertus Petroll

                                    Peter Roessler

                                    Michael Gruner

Akademischer Mittelbau:  Martina Sagmeister

                                    Johann Hoffer

entsendete StudierendenvertreterInnen: Felicitas Braun

                                    Hannan Jakubowski Ishay

Gemäß § 98 (3) UG werden Rosee Riggs und Nikolaus Windisch-Spoerk als interne Gutachter und Almut Wagner als externe Gutachterin bestellt.

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

308. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren Musikdramatische Darstellung (Nachfolge Michael Temme).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 16.06.2010 beschlossen, dass sich das entscheidungsbefugte Kollegialorgan im Berufungsverfahren Musikdramatische Darstellung (Nachfolge Michael Temme) wie folgt zusammensetzt:

UniversitätsprofessorInnen:  Karlheinz Hanser

                                    Gabriele Lechner

                                    Claudia Visca

Christoph Ulrich Meier

Reto Nickler

Akademischer Mittelbau:  Karin Karacsonyi

Elisabeth Schrattenholzer

entsendete StudierendenvertreterInnen: Caroline Philipp

Philippe Spiegel

Gemäß § 98 (3) UG wird Reto Nickler als interner Gutachter und Diana Kienast als externe Gutachterin bestellt.

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

Offene Stellen

309. Ausschreibung der Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Bildtechnik und Kamera am Institut für Film und Fernsehen „Filmakademie Wien“ der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut für Film und Fernsehen „Filmakademie Wien“ der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. September 2011 die Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für

Bildtechnik und Kamera

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt

Vertrag: unbefristet

Aufgaben: Erschließung und Entwicklung der Künste. Lehr- und Prüfungstätigkeit bzw. Betreuung der Studierenden (insbesondere Bakkalaureats- und Magisterstudium Bildtechnik und Kamera). Durchführung von und Mitarbeit bei interdisziplinären (Forschungs)Projekten im Film- und Medienbereich. Mitarbeit bei Organisations-, Verwaltungs- und Evaluierungsaufgaben sowie in Kommissionen und Gremien der Universität.

Anstellungserfordernisse: Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung bzw. eine gleichwertige künstlerisch-wissenschaftliche Eignung.

Gewünschte Qualifikationen:

·     Praxisnachweis in den Sparten: Bildgestaltung in allen Bereichen (analoger und digitaler Technik, insbesondere bei Spielfilmen, Dokumentarfilmen), Lichtgestaltung in allen Bereichen, Zusammenarbeit mit Buch und Dramaturgie, Regie, Schnitt und den filmtechnischen Berufen, umfassende Kenntnisse über Eigenschaften von Rohfilm und digitalen Medien.

·     CGI, Visual Effects, Morphing, Farbkorrektur (Kopierwerkstechnik), umfassendes Wissen über filmtechnisches Gerät und dessen zielgerichteter Anwendung.

·     Pädagogisch/künstlerische Qualifikationen

·     Bereitschaft zu Kooperationen und Transdisziplinarität

·     Führungsqualitäten im organisatorischen Bereich.

Ende der Bewerbungsfrist: 16. August 2010 (Datum des Poststempels)

Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 2598/2/10 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt. Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Der Rektor: W. Hasitschka

310. Ausschreibung der Stelle eines „Senior Lecturer“ für Solo- und Klassenkorrepetition am Institut für Streich- und andere Saiteninstrument (Podium/Konzert) der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut für Streich- und andere Saiteninstrument (Podium/Konzert) der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. Oktober 2010 die Stelle eines

„Senior Lecturer“ für Solo- und Klassenkorrepetition

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt

Vertrag: unbefristet

Aufnahmebedingungen: Eine den Fachgebieten entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung bzw. der Nachweis künstlerischer und kunstpädagogischer Leistungen, die den Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechen.

Gewünschte Qualifikationen: Erwartet wird – vor dem Hintergrund einer umfangreichen Konzerterfahrung als Solist/Solistin und Begleiter/Begleiterin

·     umfassende Repertoirekenntnis

·     Fertigkeit im Blattspiel,

·     Flexibilität und Anpassungsfähigkeit im Zusammenspiel,

·     Aufgeschlossenheit für Musik der Gegenwart ,

·     Bereitschaft und Fähigkeit, je nach Aufgabenstellung als unterstützende/r BegleiterIn,

·     gleichberechtigte/r PartnerIn oder InstruktorIn zu wirken

Aufgaben: Betreuung der Fächer Solo- und Klassenkorrepetition im Bereich Instrumentalstudium.

Bewerbungsfrist: bis spätestens 15. September 2010 (Datum des Poststempels)

Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 2481/10 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Der Rektor: W. Hasitschka

311. Ausschreibung von zwei „Senior Lecturer“ Stellen für Gesang am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien sind voraussichtlich ab 1. Oktober 2010 zwei Stellen einer/eines Senior Lecturer Stelle für

Gesang

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: teilbeschäftigt , 12 Semesterstunden

Vertrag: befristet auf zwei Jahre

Aufnahmebedingungen: Anstellungserfordernisse sind eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung, hervorragende künstlerische Qualifikation für das zu besetzende Fach, die pädagogische und didaktische Eignung, facheinschlägige außeruniversitäre Praxis. Die Hochschulbildung kann auch durch eine gleich zu wertende künstlerische Eignung ersetzt werden.

Gewünschte Qualifikationen: Berufliche Tätigkeit als Opern- und Konzertsänger/in sowie Unterrichtserfahrung an ähnlichen Bildungseinrichtungen sind erwünscht.

Aufgaben: Der zu übernehmende Aufgabenbereich umfasst Lehr- und Prüfungstätigkeit bzw. Betreuung der Studierenden im zentralen künstlerischen Fach Gesang, sowie Aufgaben in der Erschließung der Künste aus diesem Fach. Die Bereitschaft an Organisations-, Verwaltungs- und Evaluierungsaufgaben mitzuwirken, wird vorausgesetzt.

Bewerbungsfrist: 28. Juli 2010 (Datum des Poststempels)

Bewerbungen (inkl. lückenloser tabellarischer Lebenslauf, Kopien der Zeugnisse und Diplome) sind mit Angabe der GZ 2599/10 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton von Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Der Rektor: W. Hasitschka

 

312. Ausschreibung der Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters für vertiefende Nachprüfungen im Zentrum für Finanz- und Rechnungswesen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Im Zentrum für Finanz- und Rechnungswesen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab August 2010 die Stelle

einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters für vertiefende Nachprüfungen

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden

Vertrag: unbefristet

Aufnahmebedingungen: Universitäts- bzw. Fachhochschulabschluss

Erforderliche Qualifikationen: sehr gute IT-Kenntnisse, hohe analytische und kommunikative Kompetenz, genaue, objektive und lösungsorientierte Arbeitsweise, Fokus auf Wesentlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Aussagen.

Aufgaben: Durchführung von Revisionen mit betriebswirtschaftlichem und organisatorischem Hintergrund, Prüfung aller Geschäftsaktivitäten unter den Gesichtspunkten der Ordnungsmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit, Mitwirkung bei diversen Projekten.

Bewerbungsfrist: 27. Juli 2010 (Datum des Poststempels)

Bewerbungen sind mit Angabe der Kennzahl 3036/10 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien zu richten.

Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Der Rektor: W. Hasitschka

313. Ausschreibung der Stelle eines Lehrlings für den Lehrberuf „Archiv-, Bibliotheks- und InformationsassistentIn“ an der Universitätsbibliothek der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

An der Universitätsbibliothek der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. September 2010 die Stelle eines

Lehrlings für den Lehrberuf

„Archiv-, Bibliotheks- und InformationsassistentIn“

zu besetzen.

Lehrzeit: 3 Jahre

Aufnahmebedingungen: Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht.

Wir sind die größte universitäre wissenschaftliche Spezialbibliothek für Musik, Theater und Film in Österreich. Wer gerne mit Büchern zu tun hat, Musik liebt und sich darüber hinaus durch beste Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, EDV-Grundkenntnisse, niveauvolles freundliches Auftreten, Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Genauigkeit und den Willen, Neues zu lernen, auszeichnet, ist uns willkommen. Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung bis spätestens

28.07.2010 (Datum des Poststempels).

Bewerbungen sind mit Angabe der Kennzahl 2471/10 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.

Der Rektor: W. Hasitschka

Stipendien, Programme, Preise

314. Individuelles Stipendium für das Sommersemester 2011.

Voraussetzungen: vorzulegen sind:
ausländische Studierende, die nicht den EU-Staaten angehören aktuelles Studienblatt und Kopie von 
Reisepass oder Personalausweis
Zuerkennung ab dem 4. Semester  
ausgezeichneter Studienerfolg im (in den) zentralen künstlerischen Fach/ Fächern 
Zeugnis(se) des vorangegangenen

Semesters aus dem (den) zentralen künstlerischen Fach (Fächern) mit Note „Gut“

ausreichende Studientätigkeit in den sonstigen Pflichtfächern und ein positiver Studienerfolg in diesen positive Zeugnisse aus den sonstigen Pflichtfächern (anerkannte Lehrveranstaltungen werden nicht berücksichtigt)
Einhaltung der vorgesehenen Studiendauer  
soziale Bedürftigkeit entsprechende schriftliche Begründung auf dem Ansuchen sowie Auflistung der monatlichen Kosten, Verdienstnachweis der Eltern bzw. Ehegatten, Kontoauszüge, andere Stipendien, etc.
Höhe der Unterstützung: € 363,- als Einmalzahlung
Einreichfrist für das Sommersemester 2011: Fr. 1. Oktober bis Fr. 22. Oktober 2010

Auf die Zuerkennung des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

Das vollständig ausgefüllte und auch vom Lehrer/von der Lehrerin im/in den zentralen künstlerischen Fach/Fächern befürwortete Ansuchen um Zuerkennung dieser einmaligen Geldaushilfe ist gemeinsam mit obenangeführten Beilagen (in Kopie) persönlich fristgerecht in der Studien- und Prüfungsabteilung, 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1 Zi A EG 01, bei Frau Christine Würtz, Tel 711 55 DW 6922, abzugeben.

Die Vizerektorin für Lehre und Frauenförderung: C. Walkensteiner-Preschl

315. Ordentliches Stipendium für das Studienjahr 2010/2011.

Voraussetzungen: vorzulegen sind:
ausländische(r) ordentliche(r)

Studierende(r) zwischen dem 19. und 35. Lebensjahr

aktuelles Studienblatt und Kopie von 
Reisepass oder Personalausweis
Für Erstsemestrige: Nachweis besonders hoher künstlerischer Qualifikation bei der Zulassungsprüfung

ODER

Empfehlung des/der Vorsitzenden des Zulassungsprüfungsenates und des Lehrers/der Lehrerin im zentralen künstlerischen Fach
Für Höhersemestrige: ausgezeichneter Studienerfolg im (in den) zentralen künstlerischen Fach (Fächern) Zeugnis(se) aus dem (den) zentralen künstlerischen Fach (Fächern) mit Note „Sehr gut“ oder Diplomprüfungszeugnis
ausreichende Studientätigkeit in den sonstigen Pflichtfächern und ein positiver Studienerfolg in diesen positive Zeugnisse (Sammelzeugnis bevorzugt) aus den sonstigen Pflichtfächern (anerkannte Lehrveranstaltungen werden nicht berücksichtigt)
Einhaltung der vorgesehenen Studiendauer (gilt auch für ein Zweitstudium)  
 
zwei „ausgezeichnete“ Empfehlungen siehe Formblatt
soziale Bedürftigkeit gilt für alle entsprechende schriftliche Begründung auf dem Ansuchen, Auflistung der monatlichen Kosten und Ausgaben, Verdienstnachweis der Eltern oder Ehegatten, andere Stipendien

Für Studierende, die bereits eine Studienrichtung an unserer Universität mit Bachelor oder Diplom absolviert haben, ist eine Stipendienbewerbung für ein weiteres Studium nicht möglich. Auch Studierende von Doktoratsstudien sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Auslandsaufenthalte (zB. Erasmus) werden nicht unterstützt.

Höhe der Unterstützung: 9 x € 600,- pro Monat
Einreichfrist: 20. September bis 22. Oktober 2010

Auf die Zuerkennung des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

Das vollständig ausgefüllte und auch von den LehrerInnen befürwortete Ansuchen um Zuerkennung dieses Stipendiums ist gemeinsam mit obenangeführten Beilagen (in Kopie) persönlich fristgerecht in der Studien- und Prüfungsabteilung, 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1 Zi B EG 03, bei Herrn Clemens Steurer, Tel 711 55 DW 6914, abzugeben.

Vizerektorin für Lehre und Frauenförderung: C. Walkensteiner-Preschl

316. Carl Michael Ziehrer-Stiftung - Stipendium 2010/2011.

Stipendien an begabte, förderungswürdige und bedürftige Musikstudenten. Nur für Streicher, Bläser und Sänger

Einreichfrist: 10.10.2010

Auskunft: Dr. Werner Mäntler, 1010 Wien, Annagasse 8, Tel.: 512 81 04

Formulare: Studien- und Prüfungsabteilung, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Zimmer: AW A EG 04, Tel.: 01/711 55 DW 6900

P. Hofmann

317. Josef-Krainer-Würdigungspreis für 2011 – Ausschreibung.

Das Josef Krainer - Steirische Gedenkwerk schreibt in Erinnerung an das Wirken des großen steirischen Landeshauptmanns von 1948 bis 1971 zur Würdigung hervorragender Leistungen junger Wissenschafter den „Josef-Krainer-Würdigungspreis 2011“ aus.

Der Preis wird jährlich um den 19. März, den steirischen Landesfeiertag, in feierlichem Rahmen überreicht. Die Dotation beträgt € 3.000.

Der Würdigungspreis stellt für junge, jedoch bereits durch Forschungsleistungen (z.B. Habilitation) ausgewiesene Wissenschafter bei fortgeschrittener Laufbahn Anerkennung für bereits Geleistetes und Ansporn zu weiteren Höchstleistungen dar.

Die geforderte Qualifikation ist durch eine auch nach internationalen Kriterien hervorragendewissenschaftliche Leistung zu dokumentieren.

Die Bewerbung ist bis 1. September 2010 beim Institut für Wirtschafts-, Sozial- und Unternehmensgeschichte, z.H. Fr. Doris Mauthner Universitätsstraße 15/F2, 8010 Graz, einzureichen. Die Namhaftmachung durch Dritte ist zulässig.

Dem Ansuchen sind in zweifacher Ausfertigung beizulegen:

·     die wissenschaftliche(n) Arbeit(en), mit der (denen) die Auszeichnungswürdigkeit

·     dokumentiert wird

·     Lebenslauf mit Publikationsliste und Nennung bereits zuerkannter Preise

·     Angabe anderer Preise, für die die betreffende(n) Arbeit(en) eingereicht wurde(n)

·     Nachweis des Steiermark-Bezuges (Forschungsstätte, Studium, Hauptwohnsitz oder Geburtsort)

Die Zuerkennung des Josef-Krainer-Würdigungspreises erfolgt durch den Vorstand des Josef- Krainer-Gedenkwerks aufgrund der Bewertung und Reihung durch den Wissenschaftlichen Beirat. Ein Rechtsanspruch besteht dabei nicht. Falls keine auszeichnungswürdige Bewerbung vorliegt, ist von der Verleihung des Josef-Krainer-Würdigungspreises Abstand zu nehmen. Auf der Rückerstattung der eingereichten Unterlagen besteht kein Anspruch.

P. Hofmann

318. Staatsstipendium für musikalische Komposition.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Kalenderjahr 2011 Staatsstipendien für musikalische Kompositionen aus. Diese sollen auf Empfehlung einer unabhängigen Jury bis zu zehn Personen zuerkannt werden, die mit der Musiktradition und der aktuellen musikalischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen, ein abgeschlossenes Musikstudium vorweisen können oder seit Jahren hauptberuflich als Musikschaffende tätig sind. Die Stipendien sollen die ausgewählten Personen in die Lage versetzen, sich während der Laufzeit des Stipendiums in erhöhtem Maß ihrer künstlerischen Entwicklung zu widmen.

Die Laufzeit jedes der mit € 1.100 monatlich dotierten Stipendien beträgt ein Jahr.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 15. September 2010 an folgende Adresse zu richten:

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/2, Minoritenplatz 5,

1014 Wien.

Einsendungen nach dem genannten Einreichtermin werden der Jury grundsätzlich nicht mehr zugeleitet. Im Zweifelsfall gilt das Datum des Poststempels. Der Briefumschlag und das Bewerbungsschreiben sind mit dem deutlich sichtbaren Vermerk "Staatsstipendium für Komposition 2011" zu versehen.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sollen enthalten:

·     Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und Meldezettelkopie.

·     Bankverbindung: Kreditinstitut (mit Bankleitzahl, IBAN und BIC), Girokonto, Kontowortlaut (= KontoinhaberIn).

·     Lebenslauf mit Angaben über die bisherige künstlerische bzw. kompositorische Tätigkeit sowie mit Beilage einer aktuellen Werkliste.

·     Angaben über die derzeitige Einkommens- und Berufssituation.

·     Die Beschreibung der kompositorischen Vorhaben (Titel, Besetzung, Uraufführungsdatum, ggf. Auftraggeber sowie Angaben über ausführende Ensembles und Veranstalter etc.), die während der Laufzeit des Stipendiums verwirklicht werden sollen, sind in einer gesonderten Beilage (A4 Blatt) kurz und übersichtlich darzustellen.

·     Arbeitsproben: Partituren, Audio-CDs (bitte keine DAT-Kassetten, Langspielplatten oder Disketten). Es wird empfohlen, nur Kopien vorzulegen, da keine Haftung für Verlust oder Beschädigung des eingesandten Materials übernommen werden kann.

·     Eigenhändige Unterschrift, dass die gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen und das Einverständnis mit den Ausschreibungsbedingungen erklärt wird.

Die StipendiatInnen werden von einer qualifizierten Jury in freier Bewertung vorgeschlagen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine ausführlich verbalisierte Begründung der Jury-Vorschläge in keinem Fall erfolgt.

Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt.

Mit der Annahme des Stipendiums ist – sofern in der Zuerkennung keine andere Bestimmung genannt ist - die Verpflichtung verbunden, spätestens einen Monat nach dessen Ablauf der zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur einen dokumentierten Bericht über die während der Laufzeit des Stipendiums entstandenen Arbeiten sowie Kopien dieser Werke oder entsprechende Tonträger vorzulegen.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass aus der Zuerkennung von Stipendien keine Zusage für weitere Zuschüsse des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur abgeleitet werden kann, und dass bei Förderungen nach Einreichung zum Staatsstipendium im selben Jahr keine Zusatzleistungen vorgesehen sind.

P. Hofmann

Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 21. Juli 2010.

Redaktionsschluss: 16. Juli 2010, 12:00 Uhr

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Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Mag. Paul Hofmann

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