Studienjahr 2009/10, 2.6.2010 - - Mitteilungsblatt 16 mdw.ac.at


MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2009/10 ausgegeben am 2. Juni 2010 16. Stück

Kundmachungen

252. Änderung der Universitätsberechtigungsverordnung (UBVO 1998)

253. Verleihung des Titels „Ehrenmitglied der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien“ an Pierre BOULEZ.

254. Änderung des Studienplans für den Universitätslehrgang Computermusik und Elektronische Medien.

255. Änderungen des Studienplans für das Diplomstudium Komposition und Musiktheorie/Studienzweig Elektroakustische Komposition.

256. Änderungen des Studienplans für das Diplomstudium Komposition und Musiktheorie/Studienzweig Medienkomposition und Angewandte Musik.

257. Änderung des Studienplans für das Diplomstudium Dirigieren/Studienzweige Orchesterdirigieren, Chordirigieren, Korrepetition.

258. Änderungen des Studienplans für das Bachelorstudium Katholische Kirchenmusik.

259. Änderungen des Studienplans für das Bachelorstudium Evangelische Kirchenmusik.

260. Änderungen des Studienplans für das Masterstudium Katholische Kirchenmusik.

261. Änderungen des Studienplans für das Masterstudium Evangelische Kirchenmusik.

262. Änderung des Studienplans für das Masterstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik.

263. Änderung des Studienplans für das Bakkalaureatsstudium Produktion.

264. Änderungen des Studienplans für das Magisterstudium Digital Art – Compositing.

265. Änderungen des Studienplans für das Diplomstudium Tonmeister.

266. Änderung des Studienplans für das Lehramtsstudium aus den Studienfächern Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung.

 

Habilitationskommissionen

267. Habilitationsverfahren Gabriele Zeilinger (angestrebtes Fach Gesang).

268. Habilitationsverfahren Heinz Ferlesch (angestrebtes Fach Chorleitung).

269. Habilitationsverfahren Melikof Karaian (angestrebtes Fach Komposition).

Berufungskommissionen

270. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Schlaginstrumente (Nachfolge Walter Veigl).

271. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Schlaginstrumente (Nachfolge Walter Veigl).

272. Mitteilung gemäß 98 (3) UG betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Berufungskommission.

273. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Musikdramatische Darstellung (Szenische Interpretation) (Nachfolge Michael Temme).

274. Mitteilung gemäß § 98 (3) UG betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Berufungskommission.

275. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Violine (Nachfolge Ernst Kovacic).

276. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren Regie (Nachfolge Klaus Maria Brandauer).

Offene Stellen

277. Ausschreibung der Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für „Gender Studies“ am Institut für Kulturmanagement und Kulturwissenschaft (IKM) der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

278. Ausschreibung der Stelle einer Universitätsassistentin/eines Universitätsassistenten (Digital Art – Compositing) am Institut für Film und Fernsehen „Filmakademie Wien“ der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

279. Ausschreibung der Stelle einer/eines wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterin/Mitarbeiters im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb „Senior Lecturer“ für Solo- und Klassenkorrepetition am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

280. Ausschreibung der Stelle einer/eines wissenschaftlich-künstlerischen Mitarbeiterin/Mitarbeiters im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb „Senior Lecturer“ für Buch und Dramaturgie am Institut für Film und Fernsehen „Filmakademie Wien“ der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

281. Ausschreibung der Stelle einer/eines wissenschaftlich-künstlerischen Mitarbeiterin/Mitarbeiters im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb „Senior Lecturer“ für Schnitt am Institut für Film und Fernsehen „Filmakademie Wien“ der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

282. Ausschreibung der Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters im Beschaffungsmanagement (Einkauf) an der Abteilung für Gebäude und Technik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

283. Ausschreibung der Stelle einer Bühnenarbeiterin/eines Bühnenarbeiters am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Stipendien, Programme, Preise

284. Doktoratsstipendium für das Studienjahr 2010/11.

 

Kundmachungen

252. Änderung der Universitätsberechtigungsverordnung (UBVO 1998)

Mit BGBl. II Nr. 142/2010 wurde die Änderung der Universitätsberechtigungsverordnung (UBVO 1998) verlautbart.

Das Bundesgesetz finden Sie unter: http://www.ris.bka.gv.at/Bgbl-Auth/

253. Verleihung des Titels „Ehrenmitglied der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien“ an Pierre BOULEZ.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2010 beschlossen, Herrn Pierre BOULEZ gem § 3 Satzungsteil Akademische Ehrungen den Titel eines Ehrenmitgliedes der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zu verleihen.

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

254. Änderung des Studienplans für den Universitätslehrgang Computermusik und Elektronische Medien.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2010 die Durchführung folgender Änderung des Studienplans für den Universitätslehrgang Computermusik und Elektronische Medien genehmigt:

- im Studienplan des Lehrgangs für Computermusik und Elektronische Medien werden folgende Wahlfächer neu eingeführt:

16.0225 Improvisation und neue Musikströmungen 01, 2 Std. KL (WS); AL, AO

16.0226 Improvisation und neue Musikströmungen 02, 1 Std. (SS); AL, AO

16.0227 Improvisation und neue Musikströmungen 03, 1 Std. (SS); AL, AO

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

 

255. Änderungen des Studienplans für das Diplomstudium Komposition und Musiktheorie/Studienzweig Elektroakustische Komposition.

 

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2010 die Durchführung folgender Änderungen des Studienplans für das Diplomstudium Komposition und Musiktheorie/Studienzweig Elektroakustische Komposition genehmigt:

- im Studienplan des Diplomstudiums Komposition und Musiktheorie/Studienzweig Elektroakustische Komposition wird auf Seite 11 unter der Überschrift Zweiter Studienabschnitt – Studienzweig Elektroakustische Komposition in der Tabelle unter dem Punkt Pflichtfächer die Bezeichnung der Lehrveranstaltung:

„Musiktheorie der elektroakustischen Musik 1-4"

ersetzt durch

„Theorie der elektroakustischen Musik 1-4“

- im Studienplan des Diplomstudiums Komposition und Musiktheorie/Studienzweig Elektroakustische Komposition werden auf Seite 12 unter dem Punkt Produktionsanalyse 2 die Bezeichnungen folgender Lehrveranstaltungen:

„Musiktheorie der elektronischen Musik 2“, „Musiktheorie der elektronischen Musik 3“, „Musiktheorie der elektronischen Musik 4“

ersetzt durch

„Theorie der elektroakustischen Musik 2“, „Theorie der elektroakustischen Musik 3“, „Theorie der elektroakustischen Musik 4“

- im Studienplan des Diplomstudiums Komposition und Musiktheorie/Studienzweig Elektroakustische Komposition werden auf Seite 12 unter dem Punkt Produktionsanalyse 1 die Bezeichnungen folgender Lehrveranstaltungen:

„Musiktheorie der elektronischen Musik 1“, „Musiktheorie der elektronischen Musik 2“, „Musiktheorie der elektronischen Musik 3“

ersetzt durch

„Theorie der elektroakustischen Musik 1“, „Theorie der elektroakustischen Musik 2“, „Theorie der elektroakustischen Musik 3“

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

 

256. Änderungen des Studienplans für das Diplomstudium Komposition und Musiktheorie/Studienzweig Medienkomposition und Angewandte Musik.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2010 die Durchführung folgender Änderungen des Studienplans für das Diplomstudium Komposition und Musiktheorie/Studienzweig Medienkomposition und Angewandte Musik genehmigt:

- im Studienplan des Diplomstudiums Komposition und Musiktheorie/Studienzweig Medienkomposition und Angewandte Musik wird auf Seite 16 der Satz „Der ordentliche Studierende hat dem Diplomprüfungssenat 6 Werke – je ein Werk aus den nachstehenden Sparten – vorzulegen“

ersetzt durch

„Der/die ordentliche Studierende hat dem Diplomprüfungssenat 6 Werke – je ein Werk aus den nachstehenden Sparten – vorzulegen“

und im Anschluss daran der 3. und 5. Punkt ersetzt durch:

3. Komposition von 4 Werbespots oder ein 4-teiliges SoundDesign für eine Rundfunk- oder TV-Sendung

5. Hörspiel, Klanginstallation oder Multimedia-Produktion

und nach dem Satz „Die kommissionelle Diplomprüfung besteht aus folgenden Teilen“ der Text des 1. Punktes ersetzt durch:

1. Vorlage der Kompositionen.

·     Komposition für einen Film oder Folge einer TV-Serie

·     Komposition für ein Theaterstück bzw. Musiktheater

·     Komposition von 4 Werbespots oder ein 4-teiliges SoundDesign für eine Rundfunk- oder TV-Sendung

·     Komposition für Big Band

·     Hörspiel, Klanginstallation oder Multimedia-Produktion

·     Werk für großes Orchester

  oder Orchester mit Solo-Instrument(en) oder Gesang

  oder Orchester mit Chor (mit oder ohne Solisten)

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

257. Änderung des Studienplans für das Diplomstudium Dirigieren/Studienzweige Orchesterdirigieren, Chordirigieren, Korrepetition.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2010 die Durchführung folgender Änderung des Studienplans für das Diplomstudium Dirigieren/Studienzweige Orchesterdirigieren, Chordirigieren, Korrepetition genehmigt:

- im Studienplan des Diplomstudiums Dirigieren/Studienzweige Orchesterdirigieren, Chordirigieren, Korrepetition wird die Lehrveranstaltung

„Opern- und Oratorienkunde 3“ aus dem Ersten Studienabschnitt, ECTS-Punkte nunmehr 2

getauscht mit der Lehrveranstaltung

„Einführung in die historische Musikpraxis“ aus dem Zweiten Studienabschnitt, ECTS-Punkte nunmehr 1

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

258. Änderungen des Studienplans für das Bachelorstudium Katholische Kirchenmusik.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2010 die Durchführung folgender Änderungen des Studienplans für das Bachelorstudium Katholische Kirchenmusik genehmigt:

- im Studienplan des Bachelorstudiums Katholische Kirchenmusik wird auf Seite 4,

§ 1 Zulassungsprüfung für das Bachelorstudium, unter 2. Zulassungsprüfung, unter 2. Teil a) Orgelspiel folgender Text an den bisherigen angefügt:

In begründeten Ausnahmefällen kann die Kommission das Vorspiel anstatt auf der Orgel am Klavier zulassen.

In diesem Fall ist folgendes Programm vorzubereiten:

1) Eine Etüde im Schwierigkeitsgrad von: Czerny – Kunst der Fingerfertigkeit op. 740/Cramer – 60 Etüden/Chopin – Etüden op. 10 und op. 25

2) Ein Präludium und Fuge aus dem Wohltemperierten Klavier von J.S.Bach

3) Eine Komposition nach freier Wahl

Beurteilt werden technische Bewältigung und musikalische Gestaltung.

- im Studienplan des Bachelorstudiums Katholische Kirchenmusik werden auf

Seite 5, II. Abschnitt, § 5 Pflichtfächer, in der Tabelle unter Zentrale künstlerische Fächer folgende Änderungen vorgenommen:

„Liturgisches Orgelspiel 1,2“, KE, 0,5 SSt., insg. 1 SSt., 1 ECTS Punkt je Semester

und

„Liturgisches Orgelspiel 3-6“, UE, 0,5 SSt., insg. 2 SSt., 1 ECTS Punkt je Semester

werden ersetzt durch

„Liturgisches Orgelspiel 1-6“, UE, 0,5 SSt., insg. 3 SSt., 1 ECTS Punkt je Semester

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

259. Änderungen des Studienplans für das Bachelorstudium Evangelische Kirchenmusik.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2010 die Durchführung folgender Änderungen des Studienplans für das Bachelorstudium Evangelische Kirchenmusik genehmigt:

- im Studienplan des Bachelorstudiums Evangelische Kirchenmusik wird auf Seite 4, § 1 Zulassungsprüfung für das Bachelorstudium, unter 2. Zulassungsprüfung, unter 2. Teil a) Orgelspiel folgender Text an den bisherigen angefügt:

In begründeten Ausnahmefällen kann die Kommission das Vorspiel anstatt auf der Orgel am Klavier zulassen. 

In diesem Fall ist folgendes Programm vorzubereiten:

1) Eine Etüde im Schwierigkeitsgrad von: Czerny – Kunst der Fingerfertigkeit op. 740/Cramer – 60 Etüden/Chopin – Etüden op. 10 und op. 25

2) Ein Präludium und Fuge aus dem Wohltemperierten Klavier von J.S.Bach

3) Eine Komposition nach freier Wahl

Beurteilt werden technische Bewältigung und musikalische Gestaltung.

- im Studienplan des Bachelorstudiums Evangelische Kirchenmusik werden auf

Seite 5, II. Abschnitt, § 5 Pflichtfächer, in der Tabelle unter Zentrale künstlerische Fächer folgende Änderungen vorgenommen:

„Liturgisches Orgelspiel 1,2“, KE, 0,5 SSt., insg. 1 SSt., 1 ECTS Punkt je Semester

und

„Liturgisches Orgelspiel 3-6“, UE, 0,5 SSt., insg. 2 SSt., 1 ECTS Punkt je Semester

werden ersetzt durch

„Liturgisches Orgelspiel 1-6“, UE, 0,5 SSt., insg. 3 SSt., 1 ECTS Punkt je Semester

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

260. Änderungen des Studienplans für das Masterstudium Katholische Kirchenmusik.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2010 die Durchführung folgender Änderungen des Studienplans für das Masterstudium Katholische Kirchenmusik genehmigt:

- im Studienplan des Masterstudiums Katholische Kirchenmusik werden auf Seite 4, II. Abschnitt, § 4 Pflichtfächer, A) Schwerpunktstudium „Chorleitung und Ensembleleitung“ unter Zentrale künstlerische Fächer folgende Lehrveranstaltungsbezeichnungen:

Chorleitung und Ensembleleitung 8,9

Chorleitung und Ensembleleitung 10,11

Chorpraktikum (Aufführung) 7,8

Chorübungen 7,8

Orgel 9,10

ersetzt durch

Chorleitung und Ensembleleitung 1,2

Chorleitung und Ensembleleitung 3,4

Chorpraktikum (Aufführung) 1,2

Chorübungen 1,2

Orgel 1,2

Die Typen der Lehrveranstaltungen, die SSt und die ECTS Punkte bleiben unverändert.

- im Studienplan des Masterstudiums Katholische Kirchenmusik werden auf Seite 4, II. Abschnitt, § 4 Pflichtfächer, A) Schwerpunktstudium „Chorleitung und Ensembleleitung“ unter Pflichtfächer folgende Lehrveranstaltungsbezeichnungen:

Klavier 5,6

Partiturspiel 5,6

ersetzt durch

Klavier 1,2

Partiturspiel 1,2

Die Typen der Lehrveranstaltungen, die SSt und die ECTS Punkte bleiben unverändert.

- im Studienplan des Masterstudiums Katholische Kirchenmusik werden auf Seite 4, II. Abschnitt, § 4 Pflichtfächer, B) Schwerpunktstudium „Orgel und Improvisation“ unter Zentrale künstlerische Fächer folgende Lehrveranstaltungsbezeichnungen:

Orgel 9,10

Orgel 11,12

Chorleitung und Ensembleleitung 8,9

Improvisation 5-8

ersetzt durch

Orgel 1,2

Orgel 3,4

Chorleitung und Ensembleleitung 1,2

Improvisation 1-4

Die Typen der Lehrveranstaltungen, die SSt und die ECTS Punkte bleiben unverändert.

- im Studienplan des Masterstudiums Katholische Kirchenmusik werden auf Seite 4, II. Abschnitt, § 4 Pflichtfächer, B) Schwerpunktstudium „Orgel und Improvisation“ unter Pflichtfächer folgende Lehrveranstaltungsbezeichnungen:

Chorpraktikum (Aufführungen) 7,8

Chorübungen 7,8

Klavier 5,6

Partiturspiel 5,6

ersetzt durch

Chorpraktikum (Aufführungen) 1,2

Chorübungen 1,2

Klavier 1,2

Partiturspiel 1,2

Die Typen der Lehrveranstaltungen, die SSt und die ECTS Punkte bleiben unverändert.

- im Studienplan des Masterstudiums Katholische Kirchenmusik werden auf Seite 5, § 4 Pflichtfächer, C) Schwerpunktstudium „Gesang“ unter Zentrale künstlerische Fächer folgende Lehrveranstaltungsbezeichnungen:

Chorleitung und Ensembleleitung 8,9

Orgel 9,10

ersetzt durch

Chorleitung und Ensembleleitung 1,2

Orgel 1,2

Die Typen der Lehrveranstaltungen, die SSt und die ECTS Punkte bleiben unverändert.

- im Studienplan des Masterstudiums Katholische Kirchenmusik werden auf Seite 5, § 4 Pflichtfächer, C) Schwerpunktstudium „Gesang“ unter Pflichtfächer folgende Lehrveranstaltungsbezeichnungen:

Chorpraktikum (Aufführungen) 7,8

Chorübungen 7,8

Klavier 5,6

Partiturspiel 5,6

ersetzt durch

Chorpraktikum (Aufführungen) 1,2

Chorübungen 1,2

Klavier 1,2

Partiturspiel 1,2

Die Typen der Lehrveranstaltungen, die SSt und die ECTS Punkte bleiben unverändert.

- im Studienplan des Masterstudiums Katholische Kirchenmusik werden auf Seite 5, § 4 Pflichtfächer, D) Schwerpunktstudium „Gregorianik“ unter Zentrale künstlerische Fächer folgende Lehrveranstaltungsbezeichnungen:

Chorleitung und Ensembleleitung 8,9

Orgel 9,10

ersetzt durch

Chorleitung und Ensembleleitung 1,2

Orgel 1,2

Die Typen der Lehrveranstaltungen, die SSt und die ECTS Punkte bleiben unverändert.

- im Studienplan des Masterstudiums Katholische Kirchenmusik werden auf Seite 5, § 4 Pflichtfächer, D) Schwerpunktstudium „Gregorianik“ unter Pflichtfächer folgende Lehrveranstaltungsbezeichnungen:

Chorpraktikum (Aufführungen) 7,8

Chorübungen 7,8

Klavier 5,6

Partiturspiel 5,6

ersetzt durch

Chorpraktikum (Aufführungen) 1,2

Chorübung en 1,2

Klavier 1,2

Partiturspiel 1,2

Die Typen der Lehrveranstaltungen, die SSt und die ECTS Punkte bleiben unverändert.

- im Studienplan des Masterstudiums Katholische Kirchenmusik werden auf Seite 6, § 4 Pflichtfächer, E) Schwerpunktstudium „Kirchliche Komposition“ unter Zentrale künstlerische Fächer folgende Lehrveranstaltungsbezeichnungen:

Chorleitung und Ensembleleitung 8,9

Orgel 9,10

ersetzt durch

Chorleitung und Ensembleleitung 1,2

Orgel 1,2

Die Typen der Lehrveranstaltungen, die SSt und die ECTS Punkte bleiben unverändert.

- im Studienplan des Masterstudiums Katholische Kirchenmusik werden auf Seite 6, § 4 Pflichtfächer, E) Schwerpunktstudium „Kirchliche Komposition“ unter Pflichtfächer folgende Lehrveranstaltungsbezeichnungen:

Chorpraktikum (Aufführungen) 7,8

Chorübungen 7,8

Klavier 5,6

Partiturspiel 5,6

Stimmbildung 9,10

ersetzt durch

Chorpraktikum (Aufführungen) 1,2

Chorübungen 1,2

Klavier 1,2

Partiturspiel 1,2

Stimmbildung 1,2

Die Typen der Lehrveranstaltungen, die SSt und die ECTS Punkte bleiben unverändert.

- im Studienplan des Masterstudiums Katholische Kirchenmusik werden auf Seite 6, § 5 Wahlfächer folgende Lehrveranstaltungsbezeichnungen:

Chorpraktikum 9,10

Hymnologie 5

Orgelkunde 3

ersetzt durch

Chorpraktikum 3,4

Hymnologie 1

Orgelkunde 1

Die Typen der Lehrveranstaltungen, die SSt und die ECTS Punkte bleiben unverändert.

- im Studienplan des Masterstudiums Katholische Kirchenmusik werden auf Seite 7, § 6 Freie Wahlfächer folgende Lehrveranstaltungsbezeichnungen:

Chorpraktikum 9,10

Chorübungen 9,10

Hymnologie kath. 3,4

Orgelkunde 4

Partiturspiel 7,8

Stimmbildung 11,12

ersetzt durch

Chorpraktikum 3,4

Chorübungen 3,4

Hymnologie kath. 1,2

Orgelkunde 2

Partiturspiel 3,4

Stimmbildung 3,4

Die Typen der Lehrveranstaltungen, die SSt und die ECTS Punkte bleiben unverändert.

- im Studienplan des Masterstudiums Katholische Kirchenmusik wird auf Seite 7,

§ 6 Freie Wahlfächer folgende Lehrveranstaltung neu eingeführt:

Übungen im Gregorianischen Choral 1-4, UE, 1 SSt., insg. 4 SSt., ECTS Punkte je Semester 0,5.

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

261. Änderungen des Studienplans für das Masterstudium Evangelische Kirchenmusik.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2010 die Durchführung folgender Änderungen des Studienplans für das Masterstudium Evangelische Kirchenmusik genehmigt:

- im Studienplan des Masterstudiums Evangelische Kirchenmusik werden auf

Seite 4, II. Abschnitt, § 4 Pflichtfächer, A) Schwerpunktstudium „Chorleitung und Ensembleleitung“ unter Zentrale künstlerische Fächer folgende Lehrveranstaltungsbezeichnungen:

Chorleitung und Ensembleleitung 8,9

Chorleitung und Ensembleleitung 10,11

Chorpraktikum (Aufführung) 7,8

Chorübungen 7,8

Orgel 9,10

ersetzt durch

Chorleitung und Ensembleleitung 1,2

Chorleitung und Ensembleleitung 3,4

Chorpraktikum (Aufführung) 1,2

Chorübungen 1,2

Orgel 1,2

Die Typen der Lehrveranstaltungen, die SSt und die ECTS Punkte bleiben unverändert.

- im Studienplan des Masterstudiums Evangelische Kirchenmusik werden auf

Seite 4, II. Abschnitt, § 4 Pflichtfächer, A) Schwerpunktstudium „Chorleitung und Ensembleleitung“ unter Pflichtfächer folgende Lehrveranstaltungsbezeichnungen:

Klavier 5,6

Partiturspiel 5,6

ersetzt durch

Klavier 1,2

Partiturspiel 1,2

Die Typen der Lehrveranstaltungen, die SSt und die ECTS Punkte bleiben unverändert.

- im Studienplan des Masterstudiums Evangelische Kirchenmusik werden auf

Seite 4, II. Abschnitt, § 4 Pflichtfächer, B) Schwerpunktstudium „Orgel und Improvisation“ unter Zentrale künstlerische Fächer folgende Lehrveranstaltungsbezeichnungen:

Orgel 9,10

Orgel 11,12

Chorleitung und Ensembleleitung 8,9

Improvisation 5-8

ersetzt durch

Orgel 1,2

Orgel 3,4

Chorleitung und Ensembleleitung 1,2

Improvisation 1-4

Die Typen der Lehrveranstaltungen, die SSt und die ECTS Punkte bleiben unverändert.

- im Studienplan des Masterstudiums Evangelische Kirchenmusik werden auf

Seite 4, II. Abschnitt, § 4 Pflichtfächer, B) Schwerpunktstudium „Orgel und Improvisation“ unter Pflichtfächer folgende Lehrveranstaltungsbezeichnungen:

Chorpraktikum (Aufführungen) 7,8

Chorübungen 7,8

Klavier 5,6

Partiturspiel 5,6

ersetzt durch

Chorpraktikum (Aufführungen) 1,2

Chorübungen 1,2

Klavier 1,2

Partiturspiel 1,2

Die Typen der Lehrveranstaltungen, die SSt und die ECTS Punkte bleiben unverändert.

- im Studienplan des Masterstudiums Evangelische Kirchenmusik werden auf

Seite 5, § 4 Pflichtfächer, C) Schwerpunktstudium „Gesang“ unter Zentrale künstlerische Fächer folgende Lehrveranstaltungsbezeichnungen:

Chorleitung und Ensembleleitung 8,9

Orgel 9,10

ersetzt durch

Chorleitung und Ensembleleitung 1,2

Orgel 1,2

Die Typen der Lehrveranstaltungen, die SSt und die ECTS Punkte bleiben unverändert.

- im Studienplan des Masterstudiums Evangelische Kirchenmusik werden auf

Seite 5, § 4 Pflichtfächer, C) Schwerpunktstudium „Gesang“ unter Pflichtfächer folgende Lehrveranstaltungsbezeichnungen:

Chorpraktikum (Aufführungen) 7,8

Chorübungen 7,8

Klavier 5,6

Partiturspiel 5,6

ersetzt durch

Chorpraktikum (Aufführungen) 1,2

Chorübungen 1,2

Klavier 1,2

Partiturspiel 1,2

Die Typen der Lehrveranstaltungen, die SSt und die ECTS Punkte bleiben unverändert.

- im Studienplan des Masterstudiums Evangelische Kirchenmusik werden auf

Seite 5, § 4 Pflichtfächer, D) Schwerpunktstudium „Gregorianik“ unter Zentrale künstlerische Fächer folgende Lehrveranstaltungsbezeichnungen:

Chorleitung und Ensembleleitung 8,9

Orgel 9,10

ersetzt durch

Chorleitung und Ensembleleitung 1,2

Orgel 1,2

Die Typen der Lehrveranstaltungen, die SSt und die ECTS Punkte bleiben unverändert.

- im Studienplan des Masterstudiums Evangelische Kirchenmusik werden auf

Seite 5, § 4 Pflichtfächer, D) Schwerpunktstudium „Gregorianik“ unter Pflichtfächer folgende Lehrveranstaltungsbezeichnungen:

Chorpraktikum (Aufführungen) 7,8

Chorübungen 7,8

Klavier 5,6

Partiturspiel 5,6

ersetzt durch

Chorpraktikum (Aufführungen) 1,2

Chorübungen 1,2

Klavier 1,2

Partiturspiel 1,2

Die Typen der Lehrveranstaltungen, die SSt und die ECTS Punkte bleiben unverändert.

- im Studienplan des Masterstudiums Evangelische Kirchenmusik werden auf

Seite 6, § 4 Pflichtfächer, E) Schwerpunktstudium „Kirchliche Komposition“ unter Zentrale künstlerische Fächer folgende Lehrveranstaltungsbezeichnungen:

Chorleitung und Ensembleleitung 8,9

Orgel 9,10

ersetzt durch

Chorleitung und Ensembleleitung 1,2

Orgel 1,2

Die Typen der Lehrveranstaltungen, die SSt und die ECTS Punkte bleiben unverändert.

- im Studienplan des Masterstudiums Evangelische Kirchenmusik werden auf

Seite 6, § 4 Pflichtfächer, E) Schwerpunktstudium „Kirchliche Komposition“ unter Pflichtfächer folgende Lehrveranstaltungsbezeichnungen:

Chorpraktikum (Aufführungen) 7,8

Chorübungen 7,8

Klavier 5,6

Liturgik 5,6

Partiturspiel 5,6

Stimmbildung 9,10

ersetzt durch

Chorpraktikum (Aufführungen) 1,2

Chorübungen 1,2

Klavier 1,2

Liturgik 1,2

Partiturspiel 1,2

Stimmbildung 1,2

Die Typen der Lehrveranstaltungen, die SSt und die ECTS Punkte bleiben unverändert.

- im Studienplan des Masterstudiums Evangelische Kirchenmusik werden auf

Seite 6, § 5 Wahlfächer folgende Lehrveranstaltungsbezeichnungen:

Chorpraktikum 9,10

Hymnologie 5

Liturgik 5,6 (für alle Schwerpunktstudien, außer für Kirchliche Komposition)

ersetzt durch

Chorpraktikum 3,4

Hymnologie 1

Liturgik 1,2 (für alle Schwerpunktstudien, außer für Kirchliche Komposition)

Die Typen der Lehrveranstaltungen, die SSt und die ECTS Punkte bleiben unverändert.

- im Studienplan des Masterstudiums Evangelische Kirchenmusik werden auf

Seite 7, § 6 Freie Wahlfächer folgende Lehrveranstaltungsbezeichnungen:

Chorpraktikum 9,10

Chorübungen 9,10

Hymnologie katholisch 3,4

Orgelkunde 4

Partiturspiel 7,8

Stimmbildung 11,12

ersetzt durch

Chorpraktikum 3,4

Chorübungen 3,4

Hymnologie katholisch 1,2

Orgelkunde 1

Partiturspiel 3,4

Stimmbildung 3,4

Die Typen der Lehrveranstaltungen, die SSt und die ECTS Punkte bleiben unverändert.

- im Studienplan des Masterstudiums Evangelische Kirchenmusik wird auf Seite 7,

§ 6 Freie Wahlfächer folgende Lehrveranstaltung neu eingeführt:

Übungen im Gregorianischen Choral 1-4, UE, 1 SSt., insg. 4 SSt., ECTS Punkte je Semester 0,5.

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

262. Änderung des Studienplans für das Masterstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik.

 

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 25.03.2010 die Durchführung folgender Änderung des Studienplans für das Masterstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik genehmigt:

- im Studienplan des Masterstudiums Instrumental(Gesangs)pädagogik wird auf Seite 2, unter dem Punkt Voraussetzungen zur Zulassungsprüfung der Abschnitt (2) ersatzlos gestrichen.

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

263. Änderung des Studienplans für das Bakkalaureatsstudium Produktion.

 

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 25.03.2010 die Durchführung folgender Änderung des Studienplans für das Bakkalaureatsstudium Produktion genehmigt:

- im Studienplan des Bakkalaureatsstudiums Produktion wird folgende Lehrveranstaltung:

„Einführung in die Medienkunde“, Vorlesung, 2 Semesterstunden, ECTS: 1,5

ersetzt durch

„Öffentlichkeitsarbeit“, Vorlesung, 2 Semesterstunden, ECTS: 1,5.

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

264. Änderungen des Studienplans für das Magisterstudium Digital Art – Compositing.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 25.03.2010 die Durchführung folgender Änderungen des Studienplans für das Magisterstudium Digital Art - Compositing genehmigt:

- im Studienplan des Magisterstudiums Digital Art - Compositing wird das Pflichtfach „Anatomie, Biometrie und Bewegungsstudium“, SE, 2,00 Std. gestrichen.

- im Studienplan des Magisterstudiums Digital Art - Compositing wird das Pflichtfach „Animationslayout“, VU, 1,00 Std. gestrichen.

- im Studienplan des Magisterstudiums Digital Art - Compositing wird das Pflichtfach „Figurendesign/Modelsheet“, SU, 2,00 Std. gestrichen.

- im Studienplan des Magisterstudiums Digital Art - Compositing wird die Semesterstundenzahl des Pflichtfaches „Geschichte des synthetischen Films“, von 1,00 auf 2,00 Std. erhöht.

- im Studienplan des Magisterstudiums Digital Art - Compositing wird die Semesterstundenzahl des Pflichtfaches „Grundlagen der Animation“, von 2,00 auf 3,00 Std. erhöht.

- im Studienplan des Magisterstudiums Digital Art - Compositing wird das Pflichtfach „Hintergrundgestaltung“, EB, 2,00 Std. gestrichen.

- im Studienplan des Magisterstudiums Digital Art - Compositing wird das Pflichtfach „Keying und Motion Control für SFX und Kameraleute“, UE, 2,00 Std.

geändert in

„Keying“, SU, 2,00 Std.

- im Studienplan des Magisterstudiums Digital Art - Compositing wird das Pflichtfach „Kompression, Formate und Datentransfer“, SU, 2,00 Std.

geändert in

„Kompression, Formate und Datentransfer für Fortgeschrittene“, SU, 2,00 Std.

- im Studienplan des Magisterstudiums Digital Art - Compositing wird beim Pflichtfach „Motion Capturing“, UE, 2,00 Std.

der Lehrveranstaltungstyp geändert in

„Motion Capturing“, VX, 2,00 Std.

- im Studienplan des Magisterstudiums Digital Art - Compositing wird das Pflichtfach „Musik im Film, Filmmusik, Musikfilm 2“, SE, 2,00 Std. gestrichen.

- im Studienplan des Magisterstudiums Digital Art - Compositing wird das Pflichtfach „Planung und Kalkulation“, SE, 2,00 Std.

geändert in

„VFX Producer (Planung und Kalkulation)“, VO, 2,00 Std.

- im Studienplan des Magisterstudiums Digital Art - Compositing wird das Pflichtfach „Previsualisierung“, SE, 2,00 Std. gestrichen.

- im Studienplan des Magisterstudiums Digital Art - Compositing wird das Pflichtfach „Sprachumsetzung“, SU, 2,00 Std. gestrichen.

- im Studienplan des Magisterstudiums Digital Art - Compositing wird das Pflichtfach „Storyboarding“, VX, 1,00 Std.

geändert in

„Storyboarding / Previsualisation“, SU, 3,00 Std.

- im Studienplan des Magisterstudiums Digital Art - Compositing wird das Pflichtfach „Visual Effects Supervisor 2“, VO, 1,00 Std.

geändert in

„VFX Supervisor“, VO, 2,00 Std.

- im Studienplan des Magisterstudiums Digital Art - Compositing werden folgende Pflichtfächer neu eingeführt: 

„Color Grading“, VU, 2,00 Std.

„Digital Setextension“, SU, 2,00 Std.

„Modeling“, SU, 2,00 Std.

„Motion Control und Camera Tracking“, VU, 2,00 Std.

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

265. Änderungen des Studienplans für das Diplomstudium Tonmeister.

 

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2010 die Durchführung folgender Änderungen des Studienplans für das Diplomstudium Tonmeister genehmigt:

- im Studienplan des Diplomstudiums Tonmeister lautet der Text des ersten Satzes auf Seite 8, unter dem Punkt Erste Diplomprüfung, § 11, neu:

Prüfungsgegenstände der 1. Diplomprüfung sind die Fachbereiche „Grundlagen der Komposition“, „Tontechnik“ und „Produktion“.

- im Studienplan des Diplomstudiums Tonmeister lautet der Text auf Seite 8, unter dem Punkt Erste Diplomprüfung, § 11, neu:

1. Teil: Grundlagen der Komposition (Musiktheorie)

a) schriftliche Klausurarbeit (z.B. 4-stimmiger imitatorischer Vokalsatz im Stil des 16. Jahrhunderts, oder Teil einer 3-stimmigen Instrumentalfuge im Stil der Barockzeit; Reduktion einer Orchesterpartitur auf 2 Systeme („Klavierauszug“); Analyse eines kürzeren Werkes (Formenlehre))

b) mündliche und praktische Prüfung (z.B. Generalbassspiel, Modulation, Repertoirekunde etc.)

2.Teil: Tontechnik

a) schriftliche Klausurarbeit (Elektrotechnik, analoge und digitale Audiotechnik, Studiotechnik etc.)

b) mündliche Prüfung (Elektrotechnik, analoge und digitale Audiotechnik, Studiotechnik etc.)

3. Teil: Vorlage von 3 Aufnahmen (davon je eine aus den Bereichen „E-Musik“ sowie Jazz/Pop) samt zugehöriger Dokumentation.

4.Teil: praktische Demonstration der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten anhand einer künstlerisch-technischen Aufgabe im Studio

(z.B. Digitalschnitt, Mischung, MIDI-Systeme, Messtechnik etc.) nach entsprechender Vorbereitungszeit.

Im Rahmen der ersten Diplomprüfung soll der Kandidat auch hinsichtlich seiner Eignung für den von ihm gewünschten Schwerpunkt des zweiten Studienabschnitts beraten werden. Die freie Wahlmöglichkeit bezüglich der Schwerpunkte wird durch das Platzangebot eingeschränkt.

- im Studienplan des Diplomstudiums Tonmeister lautet der Text auf Seite 15 und 16, unter dem Punkt Zweite Diplomprüfung, § 20 und § 21, neu:

§ 20. Die zweite Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen, aus den Pflichtfächern des zweiten Studienabschnitts und der kommissionellen Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung zur Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss aller Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts sowie die Absolvierung des Praktikum s und die positive Beurteilung der Diplomarbeit.

§ 21. Die kommissionelle zweite Diplomprüfung besteht aus folgenden drei Teilen:

1. Sechs Projekte aus dem 2. Studienabschnitt

bestehend aus einer Serie von Werken unterschiedlicher künstlerischer und technischer Anforderungen und deren ausführlicher schriftlicher Dokumentation:

Schwerpunkt "Aufnahmeleitung":

6 Aufnahmen und deren Dokumentation, darunter mindestens 3 Produktionen, je eine aus den nachstehenden Sparten:

a) Orchestermusik

b) Kammermusik (z.B. Streichquartett, Bläserkammermusik)

c) Klaviermusik

d) Vokalmusik 

e) Pop- oder Jazzproduktion

f) Hörspiel

Schwerpunkt "Film und Video":

6 Bildvertonungen und deren Dokumentation, je eine aus den nachstehenden Sparten:

a) Spielfilm (Sprach-, Geräusch- und Musikbearbeitung)

b) Dokumentarfilm oder Videodokumentation (O-Ton)

c) Experimentalfilm/Videokunst (auch experimentell), z.B. Videoclip

d) Trickfilm oder Animation

e) Fernseh-Werbespot oder Fernseh-Trailer bzw. Kennung

f) Ein Projekt eigener Wahl aus dem Bereich Filmton

Schwerpunkt "Klangregie":

6 Beschallungskonzepte realisierter Projekte, je eines aus den folgenden Sparten:

a) Theaterproduktion (Produktion einer Zuspielung und Beschallung)

b) Sound-Design eines Musicals

c) Multimediale Open-Air-Veranstaltung

d) Konzertbeschallung (E- oder U-Musik)

e) Klangregie einer elektroakustischen Komposition unter Verwendung von Live-Elektronik

f) Informationsveranstaltung (Installation, Vorführung oder Konferenz)

Zu mindestens 4 Projekten aus a) bis e) muss eine Einladung für Mitglieder der Prüfungskommission über das Büro des Instituts erfolgen.

Schwerpunkt "Radio":

6 Produktionen und deren Dokumentation, je eine aus den nachstehenden Sparten:

a) Musiksendung (Gestaltung und Präsentation)

b) Radiobeitrag (Gestaltung und Präsentation)

c) Interview oder Reportage (O-Ton, Moderation)

d) Hörspiel

e) Radio-Werbespot

f) Radio-Design

(Sequenz von Kennungen, z.B. Pausenzeichen oder Jingle)

2. Praktische Aufgabe

Vor dem Prüfungssenat ist eine ad-hoc gestellte praktische, den gewählten Schwerpunkt betreffende künstlerisch-technische Aufgabe (z.B. im Tonstudio) zu lösen. Dem Kandidaten steht dabei eine entsprechende Vorbereitungszeit zur Verfügung.

3. 8 weitere Projekte

Dem Prüfungssenat sind mindestens 8 weitere Projekte (darunter mindestens 5 Musik-Aufnahmen unterschiedlicher Stilistik) mit vollständigen Aufnahme-Informationen samt zugehörigem Ton- und Bildträger vorzulegen.

Ausgehend von den vorgelegten Arbeiten (bzw. Aufnahmen) werden auch die Fächer "Produktion", "Tontechnik" und "Grundlagen der Komposition" geprüft.

Neben der reinen Tongestaltung kann auch eine allfällige Gestaltung von Inhalten, Texten und Musik sowie von Graphik, Bild und Licht in die Beurteilung mit einbezogen werden.

- im Studienplan des Diplomstudiums Tonmeister wird der Abschnitt IX. Diplomarbeit im Anschluss an den Abschnitt VIII. Wahlfächer gemäß § 13 Absatz 4 Ziffer 6 UniStG neu eingefügt und lautet wie folgt:

§ 23. Es ist eine künstlerische oder eine wissenschaftliche Diplomarbeit zu verfassen.

1. Künstlerische Diplomarbeit

a) Die künstlerische Diplomarbeit besteht aus einem künstlerischen Projekt aus dem Themenbereich des Unterrichtsangebots der Studienrichtung Tonmeister, dokumentiert durch einen Ton- bzw. Bildträger und

b) dessen schriftliche Erläuterung unter näherer Ausarbeitung bestimmter, mit dem künstlerischen Projekt in Zusammenhang stehender Fragestellungen und Aspekte nach wissenschaftlichen Kriterien. Der Umfang des schriftlichen Teils soll circa 40 Seiten betragen.

Gegenstand und Fragestellung müssen sich von den für die kommissionelle Prüfung einzureichenden 6 Projekten unterscheiden.

2. Wissenschaftliche Diplomarbeit

Die Studierenden sind (nach § 83 Abs1 des UG 2002) berechtigt, anstelle der künstlerischen Diplomarbeit eine Diplomarbeit aus einem im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfach zu verfassen, etwa aus den Themenbereichen Akustik und Klangforschung, Ton- und Studiotechnik, Musikwissenschaft, Aufführungspraxis und Interpretation, Musik- und Kommunikationstechnologie, Wahrnehmungspsychologie, Medien- oder Produktionsanalyse u.a.

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

266. Änderung des Studienplans für das Lehramtsstudium aus den Studienfächern Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2010 die Durchführung folgender Änderung des Studienplans für das Lehramtsstudium aus den Studienfächern Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung genehmigt:

- im Studienplan des Lehramtsstudiums aus den Studienfächern Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung wird aus den Lehrveranstaltungen

Tonsatz 5,6, SU, je 1 SSt. plus Gehörbildung 5,6, SU, je 1 SSt.

künftig

Tonsatz 5,6, SU, je 2 SSt., je 2 ECTS-Punkte. Gehörbildung 5,6 wird gestrichen.

Mit der Absolvierung der bisherigen Lehrveranstaltungen Tonsatz 5 und Gehörbildung 5 gilt die künftige Lehrveranstaltung Tonsatz 5 als anerkannt, ebenso wie bei der Lehrveranstaltung Tonsatz 6.

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

Habilitationskommissionen

267. Habilitationsverfahren Gabriele Zeilinger (angestrebtes Fach Gesang).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2010 beschlossen, dass sich die Habilitationskommission für Gabriele Zeilinger, Fach Gesang, wie folgt zusammensetzt:

UniversitätsprofessorInnen: Maria Bayer

      Georgia Michaelides

      Anna-Maria Rott

Akademischer Mittelbau:  Martina Claussen

entsendete Studierendenvertreterin:  Daniela Babos

Gemäß § 103 (5) UG wird Brigitte Berger-Möhl als interne Gutachterin und Robert Holzer als externer Gutachter bestellt.

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

268. Habilitationsverfahren Heinz Ferlesch (angestrebtes Fach Chorleitung).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2010 beschlossen, dass sich die Habilitationskommission für Heinz Ferlesch, Fach Chorleitung, wie folgt zusammensetzt:

UniversitätsprofessorInnen: Gertraud Berka-Schmid

      Klaus Lienbacher

      Alois Glaßner

Akademischer Mittelbau:  Ingrun Fußenegger

entsendeter Studierendenvertreter:  Helmut Fuchs

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

269. Habilitationsverfahren Melikof Karaian (angestrebtes Fach Komposition).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2010 zur Kenntnis genommen, dass die hmdw mit Datum vom 10.05.2010 Angelika Silberbauer und Hannes Oberrauter in die Habilitationskommission Melikof Karaian (angestrebtes Fach Komposition) entsendet hat.

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

Berufungskommissionen

270. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Schlaginstrumente (Nachfolge Walter Veigl).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2010 beschlossen, dass sich das entscheidungsbefugte Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Schlaginstrumente (Nachfolge Walter Veigl) wie folgt zusammensetzt:

5 OberbauvertreterInnen, 2 MittelbauvertreterInnen, 2 StudierendenvertreterInnen

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

271. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Schlaginstrumente (Nachfolge Walter Veigl).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2010 beschlossen, dass sich das entscheidungsbefugte Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Schlaginstrumente (Nachfolge Walter Veigl) wie folgt zusammensetzt:

UniversitätsprofessorInnen: Barbara Gisler

      Gerhard Windbacher

      Josef Pomberger

      Oliver Madas

      Dietmar Küblböck

Akademischer Mittelbau: Charlotte Brusatti

      Herbert Rüdisser

Ersatz: Michael Stephanides

entsendete StudierendenvertreterInnen: Astrid Engler

      Man on Bancsich

Ersatz: Igor Gross

      Emanuel Lipus

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

 

272. Mitteilung gemäß § 98 (3) UG betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Berufungskommission.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2010 eine Berufungskommission für das Fach Schlaginstrumente beschlossen.

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren des Fachbereiches können ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von Gutachterinnen oder Gutachtern laut § 98 (3) UG bis 16.06.2010 an die Oberbaukurie des Senats, z.H. der Kuriensprecherin o.Univ.-Prof. Dr.med.univ. Gertraud Berka-Schmid, Rennweg 8, 1030 Wien bzw. e-mail berka-schmid@mdw.ac.at richten.

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

273. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Musikdramatische Darstellung (Szenische Interpretation) (Nachfolge Michael Temme).

 

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2010 beschlossen, dass sich das entscheidungsbefugte Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Musikdramatische Darstellung (Szenische Interpretation) (Nachfolge Michael Temme) wie folgt zusammensetzt:

5 OberbauvertreterInnen, 2 MittelbauvertreterInnen, 2 StudierendenvertreterInnen

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

274. Mitteilung gemäß § 98 (3) UG betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Berufungskommission.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2010 eine Berufungskommission für das Fach Musikdramatische Darstellung (Szenische Interpretation) beschlossen.

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren des Fachbereiches können ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von Gutachterinnen oder Gutachtern laut § 98 (3) UG bis 16.06.2010 an die Oberbaukurie des Senats, z.H. der Kuriensprecherin o.Univ.-Prof. Dr.med.univ. Gertraud Berka-Schmid, Rennweg 8, 1030 Wien bzw. e-mail berka-schmid@mdw.ac.at richten.

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

275.  Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Violine (Nachfolge Ernst Kovacic).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2010 zur Kenntnis genommen, dass die hmdw mit Datum vom 26.04.2010 Adriana Popescu statt Dorothea Bauer und Saskia Roczek statt Jennifer Lippl als Mitglieder sowie Veronika Wincor statt Adriana Popescu als Ersatzmitglied in das entscheidungsbefugte Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Violine (Nachfolge Ernst Kovacic) entsendet hat. 

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

276. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren Regie (Nachfolge Klaus Maria Brandauer).

 

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2010 beschlossen, dass sich das entscheidungsbefugte Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Regie (Nachfolge Klaus Maria Brandauer) - nicht wie in der Sitzung vom 21.04.2010 beschlossen - zusammensetzt:

5 OberbauvertreterInnen, 2 MittelbauvertreterInnen, 2 StudierendenvertreterInnen

sondern wie folgt:

3 OberbauvertreterInnen, 1 MittelbauvertreterInnen, 1 StudierendenvertreterInnen

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

Offene Stellen

277. Ausschreibung der Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für „Gender Studies“ am Institut für Kulturmanagement und Kulturwissenschaft (IKM) der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut für Kulturmanagement und Kulturwissenschaft (IKM) der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist im Rahmen des Schwerpunkts Frauen- und Geschlechterforschung voraussichtlich ab 01. Oktober 2010 die Stelle

einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für

Gender Studies

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt

Vertrag: befristeter Arbeitsvertrag auf 2 Jahre

Aufgaben:

·     Lehre und Forschung;

·     konzeptionelle Vertiefung und Intensivierung des Forschungsbereiches „Gender Studies“ (mit kulturwissenschaftlichen Ansätzen) an der mdw;

·     Entwicklung, Mitwirkung und Durchführung von Forschungsprojekten;

·     Mitwirkung an Organisations-, Verwaltungs- und Gremienaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen.

Anstellungserfordernisse sind eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung, Habilitation bzw. gleichzuhaltende Qualifikation, hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre, insbesondere auf dem Gebiet der Frauen- und Geschlechterforschung und Gender Studies und die pädagogische und didaktische Eignung. Erwartet wird eine Schwerpunktsetzung der Lehre und Forschung in Feministischer Theorie sowie in Gender Studies.

Gewünschte Qualifikationen:

·     Praxis in Lehre und Forschung;

·     umfassende Kenntnisse und Anwendungen von Gender Theorien (genderbasierter Forschung)

·     Bereitschaft, in einem Team kooperativ mitzuwirken.

Bewerbungen sind schriftlich mit Angabe der GZ 2196/10 unter Beischluss eines Lebenslaufes, einer Publikationsliste, eines Überblicks über die Lehrveranstaltungs- und Vortragstätigkeit bis spätestens 25.Juni 2010 (Datum des Poststempels) an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt. Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Der Rektor: W. Hasitschka

278. Ausschreibung der Stelle einer Universitätsassistentin/eines Universitätsassistenten (Digital Art – Compositing) am Institut für Film und Fernsehen „Filmakademie Wien“ der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Am Institut für Film und Fernsehen „Filmakademie Wien“ der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist ab 1. Oktober 2010 die Stelle

     einer Universitätsassistentin/eines Universitätsassistenten (Digital Art - Compositing)

zu besetzen. Die Stelle bietet die Möglichkeit des Abschlusses einer Qualifizierungsvereinbarung.

Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt

Vertrag: zunächst befristet auf 6 Jahre

Anstellungserfordernisse:

Voraussetzung für die Anstellung als Universitätsassistentin/Universitätsassistent ist ein der Verwendung entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. eine gleich zu wertende künstlerisch-wissenschaftliche Eignung.

Gewünschte Qualifikationen:

Praxisnachweis in allen Sparten der Digitalen Postproduktion insbesondere Praxis mit AVID DS, Nitris.

Nachweis der künstlerischen Qualifikationen und einer pädagogischen Eignung.

Erfahrung mit wissenschaftlicher Arbeit und im organisatorischen Bereich.

Bereitschaft zu Kooperation und Transdisziplinarität.

Aufgaben:

Eigenständige Betreuung von Studierenden, eigenständige Abhaltung von Lehr-veranstaltungen (einschließlich Prüfungstätigkeit), selbständige Forschung, Mitarbeit bei der Planung und Durchführung von Forschungsprojekten des Instituts, Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen.

Ende der Bewerbungsfrist: 23. Juni 2010 (Datum des Poststempels)

Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 2141/10 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis nach dem Kollektivvertrag der ArbeitnehmerInnen der Universitäten erfolgt und die BewerberInnen keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten haben, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Der Rektor: W. Hasitschka

279. Ausschreibung der Stelle einer/eines wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterin/Mitarbeiters im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb „Senior Lecturer“ für Solo- und Klassenkorrepetition am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. Oktober 2010 eine Stelle einer/eines wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterin/Mitarbeiters im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb,

„Senior Lecturer“ für Solo- und Klassenkorrepetition

zu besetzen. Die Stelle bietet die Möglichkeit des Abschlusses einer Qualifizierungsvereinbarung.

Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt

Vertrag: unbefristet

Aufnahmebedingungen:

Anstellungserfordernisse sind eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung, hervorragende künstlerische Qualifikation für das zu besetzende Fach, die pädagogische und didaktische Eignung, sowie Unterrichtserfahrung an ähnlichen Bildungseinrichtungen. Die Hochschulbildung kann durch eine gleich zu wertende künstlerische Eignung ersetzt werden.

Gewünschte Qualifikationen:

Berufliche Tätigkeit als Korrepetitorin/Korrepetitor mit Opern- und Konzerterfahrung, sowie Unterrichtserfahrung an ähnlichen Bildungseinrichtungen.

 

Aufgaben:

Der zu übernehmende Aufgabenbereich umfasst Lehr- und Prüfungstätigkeit bzw. Betreuung der Studierenden im Unterrichtsfach Solokorrepetition, sowie die Betreuung von Gesangsklassen im Bereich der Klassenkorrepetition. Die Bereitschaft, an Organisations-, Verwaltungs- und Evaluierungsaufgaben mitzuwirken, wird vorausgesetzt.

Bewerbungsfrist: bis spätestens 23. Juni 2010 (Datum des Poststempels)

Bewerbungen (inkl. lückenlosem tabellarischen Lebenslauf, Kopien der Zeugnisse und Diplome) sind mit Angabe der GZ 2213/10 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton von Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt. Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Der Rektor: W. Hasitschka

280. Ausschreibung der Stelle einer/eines wissenschaftlich-künstlerischen Mitarbeiterin/Mitarbeiters im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb „Senior Lecturer“ für Buch und Dramaturgie am Institut für Film und Fernesehen „Filmakademie Wien“ der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Am Institut für Film und Fernsehen „Filmakademie Wien“ der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist ab 1. November 2010 die Stelle einer/eines wissenschaftlich-künstlerischen Mitarbeiterin/Mitarbeiters im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb

Senior Lecturer für Buch und Dramaturgie

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt

Vertrag: zunächst befristet auf 2 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung auf unbestimmte Zeit

 

Anstellungserfordernisse:

Voraussetzung ist eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung bzw. eine gleich zu wertende künstlerisch-wissenschaftliche Eignung.

Gewünschte Qualifikationen:

Umfassende Kenntnisse in allen Bereichen der Filmdramaturgie.

Nachweis der Künstlerischen Qualifikation als Drehbuchautorin/Drehbuchautor (verfilmtes Drehbuch)

Fächerübergreifendes kulturelles Wissen.

Grundkenntnisse in den filmischen Bereichen Regie, Kamera, Schnitt und Produktion.

Pädagogische Eignung und Teamfähigkeit.

Bereitschaft zur Kooperation und Transdisziplinarität.

Erfahrung im organisatorischen Bereich.

Erfahrung in wissenschaftlicher Arbeit.

Aufgaben:

Lehr- und Prüfungstätigkeit bzw. Betreuung der Studierenden im Unterrichtsfach Buch und Dramaturgie. Mitarbeit und selbständige Erschließung und Entwicklung der Künste. Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen.

Ende der Bewerbungsfrist: 23. Juni 2010 (Datum des Poststempels)

Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 2203/10 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt und die BewerberInnen keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten haben, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Der Rektor: W. Hasitschka

 

281. Ausschreibung der Stelle einer/eines wissenschaftlich-künstlerischen Mitarbeiterin/Mitarbeiters im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb „Senior Lecturer“ für Schnitt am Institut für Film und Fernesehen „Filmakademie Wien“ der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Am Institut für Film und Fernsehen „Filmakademie Wien“ der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist ab 1. Oktober 2010 eine Stelle einer/eines wissenschaftlich- künstlerischen Mitarbeiterin/Mitarbeiters im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb

Senior Lecturer für Schnitt

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt

Vertrag: zunächst befristet auf 2 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung auf unbestimmte Zeit

Anstellungserfordernisse:

Voraussetzung ist eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulausbildung bzw. eine gleich zu wertende künstlerisch-wissenschaftliche Eignung.

Gewünschte Qualifikationen:

Schnittpraxisnachweis: Film- und Videoschnitt in den Bereichen Spielfilm, Dokumentarfilm, Experimentalfilm, Imagefilm, Musikclip.

Technisches Know-How und Erfahrung mit analogen und digitalen Workflows im Filmproduktionsprozess speziell in der Postproduktion.

Nachweis der künstlerischen Qualifikation.

Praxisnachweis in Tonschnitt und Synchronisation.

Pädagogische Erfahrung und Teamfähigkeit.

Bereitschaft zur Kooperation und Transdisziplinarität.

Erfahrung im organisatorischen Bereich.

Erfahrung mit wissenschaftlicher Arbeit.

Aufgaben:

Lehr- und Prüfungstätigkeit bzw. Betreuung der Studierenden im Unterrichtsfach Schnitt. Mitarbeit und selbständige Erschließung und Entwicklung der Künste. Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen.

Ende der Bewerbungsfrist: 23. Juni 2010 (Datum des Poststempels)

Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 2142/10 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt und die BewerberInnen keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten haben, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Der Rektor: W. Hasitschka

282. Ausschreibung der Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters im Beschaffungsmanagement (Einkauf) an der Abteilung für Gebäude und Technik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

An der Abteilung für Gebäude und Technik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. September 2010 die Stelle

einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters im Beschaffungsmanagement (Einkauf)

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: 100%

Vertrag: unbefristet

Aufnahmebedingungen:

Abgeschlossene technische bzw. kaufmännische Ausbildung (HTL Wirtschaftingenieurwesen, HAK) oder mehrjährige Berufserfahrung

Gewünschte Qualifikationen:

Berufserfahrung im Einkauf, hervorragende IT-Kenntnisse und technisches Verständnis, genaues, strukturiertes und selbstständiges Arbeiten, Belastbarkeit und Flexibilität, sehr gutes Zahlengefühl.

Aufgaben:

Allgemeine operative Einkaufstätigkeit und Bestellabwicklung, Mitgestaltung des strategischen Einkaufs (Lieferantenmanagement), Aufbau einer Lieferanten- und Produktdatenbank, Mitwirkung bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen und operative Abwicklung von Vergabeverfahren (BVergG).

Bewerbungsfrist: 07. Juli 2010 (Datum des Poststempels)

Bewerbungen sind mit Angabe der Kennzahl 2052/10 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien zu richten.

Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Der Rektor: W. Hasitschka

283. Ausschreibung der Stelle einer Bühnenarbeiterin/eines Bühnenarbeiters am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab Juli 2010 die Stelle

einer Bühnenarbeiterin/eines Bühnenarbeiters

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: 100 %

Vertrag: unbefristet

Aufnahmebedingungen:

bei männlichen Bewerbern abgeschlossener Präsenz- bzw. Zivildienst

Gewünschte Qualifikationen:

abgeschlossene Berufsausbildung, Erfahrungen im Theaterbetrieb, handwerkliches Geschick, Teamgeist und Einsatzfreude, Flexibilität, Kunstverständnis und Einfühlungsvermögen für den Theaterbereich.

Aufgaben:

Auf-, Ab- und Umbau von Kulissen und Dekorationen bei Proben und Aufführungen, Mithilfe bei der Herstellung von Kulissen, Dekorationen und Möbeln, Mithilfe bei der Beleuchtung, fallweise Abenddienst im Theater (Abendproben, Aufführungen).

Bewerbungsfrist: 02.06.2010 – 23.06.2010

Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 2212/10 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in dieser Verwendungsgruppe an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Die Aufnahme erfolgt in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität.

Der Rektor: W. Hasitschka

Stipendien, Programme, Preise

284. Doktoratsstipendium für das Studienjahr 2010/11.

Unterstützter Personenkreis:

Studierende in den Doktoratsstudien an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; von den vorgesehenen 10 Stipendien wird ein Stipendium für eine Dissertation über ein Thema im Bereich Frauen- und Geschlechterforschung vergeben.

Voraussetzungen: vorzulegen sind:
gemeldetes Doktorats-Studium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien aktuelles Studienblatt
philosophisches oder naturwissenschaftliches Doktorat:

PhD-Studium: Vorliegen der positiven Fachprüfung

Vorlage eines ca. 16-seitigen Exposés

Fachprüfungszeugnis

2 Empfehlungen (eine interne, eine externe) Die Empfehlungen sollten ausführlich sein und inhaltliche Aussagen über die Dissertation beinhalten.
soziale Bedürftigkeit entsprechende schriftliche Begründung auf dem Ansuchen sowie Auflistung der monatl. Kosten, Verdienstnachweis der Eltern bzw. Ehegatten, Kontoauszüge, andere Stipendien, etc.
Einreichfrist für das Studienjahr 2010/11 2. Juni 2010 bis 24. September 2010 persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung, 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Zi A EG 04, bei Frau Petra Weissberg, Tel 711 55 DW 6900

Höhe der Unterstützung: monatliche Unterstützung in der Höhe von € 700,- für die Dauer von 10 Monaten zur Finanzierung der Fortsetzung des Studiums an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Eine Auszahlung der Stipendienraten kann erst nach Weitermeldung des Studiums erfolgen!

Auf die Vergabe des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

Die Vizerektorin für Lehre und Frauenförderung: C. Walkensteiner-Preschl

Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 16.6.2010.

Redaktionsschluss: 11.6.2010

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Mag. Paul Hofmann

Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: +43 1 711 55/DW 6113, E-Mail: asp@mdw.ac.at