Studienjahr 2004/05, 16.3.2005 - - Mitteilungsblatt 13, mdw.ac.at
Kundmachungen
168. Kundmachung der Verlängerung der Betriebsvereinbarung betreffend Gleitzeit.
169. Kundmachung der Betriebsvereinbarung betreffend Entrichtung des Entgelts.
170. Kundmachung der Betriebsvereinbarung betreffend Urlaubsjahr.
Habilitationskommissionen
171. Mitteilung betreffend Stellungnahmen gemäß § 103 (6) UG 2002 zu den Gutachten für die UniversitätsprofessorInnen des Fachbereiches und des fachlich nahestehenden Bereichs im Habilitationsfach Klavier (Habilitationsverfahren Barbara Moser).
172. Mitteilung betreffend Stellungnahmen gemäß § 103 (6) UG 2002 zu den Gutachten für die UniversitätsprofessorInnen des Fachbereiches und des fachlich nahestehenden Bereichs im Habilitationsfach Querflöte (Habilitationsverfahren Gisela Mashayekhi-Beer).
Offene Stellen
173. Ausschreibung der Stelle einer/eines teilbeschäftigten Gastprofessorin/Gastprofessors im Angestelltenverhältnis als künstlerische/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb für Gregorianik am Institut für Kirchenmusik und Orgel der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.
174. Ausschreibung der Stelle einer Beleuchterin/eines Beleuchters am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
175. Ausschreibung der Stelle einer/eines vollbeschäftigten Kreditorenbuchhalterin/s für die Finanzabteilung der Universität für angewandte Kunst Wien.
176. Ausschreibung der Stelle eines/r AdministratorIn/Zentrale Serversysteme an der Akademie der bildenden Künste Wien.
177. Ausschreibung der Stelle einer/s Projektkoordinatorin/s der Österreichischen Qualitätssicherungsagentur.
Stipendien, Programme, Preise
178. 1. Lange Nacht der Forschung.
179. Ausschreibung des Förderungspreises für Musik 2005.
180. Ausschreibung von Stipendien im Rahmen des Doktorandenprogramms für alle Bereiche der Forschung (DOC-Stipendien) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.
181. Ausschreibung von DoktorandInnengruppen für disziplinenübergreifende Arbeiten in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften (DOC-team) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.
182. Ausschreibung von Stipendien der Stadt Paris.
183. Jahresstipendium der chinesischen Regierung.
Kooperationen
184. Vertragsänderung zum bestehenden Partnerschaftsvertrag Tokyo National University of Fine Arts & Music.
185. Vertragsänderung zum bestehenden Partnerschaftsvertrag mit der Muzicka Akademija Sveucilista u Zagrebu.
186. Partnerschaftsvereinbarung Franz-Liszt Universität für Musik in Budapest.
Kundmachungen
168. Kundmachung der Verlängerung der Betriebsvereinbarung betreffend Gleitzeit.
vereinbarung
abgeschlossen am heutigen Tage
zwischen
der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien,
Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien
vertreten durch den Rektor
o.Univ.-Prof.Mag.Dr. Werner Hasitschka
und dem
Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal
der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien,
vertreten durch seine Vorsitzende
Ing. Brigitte Rechberger
Es wird einvernehmlich bestimmt, dass die Betriebsvereinbarung betreffend Gleitzeit vom 27. Februar 2004 (idF vom 18. Juni 2004, verlängert mit 10. Dezember 2004) unverändert bis 30. September 2005 verlängert wird.
Wien, am 3.2.2005
Der Rektor: W. Hasitschka Die Vorsitzende des Betriebsrates: B. Rechberger
169. Kundmachung der Betriebsvereinbarung betreffend Entrichtung des Entgelts.
BETRIEBSVEREINBARUNG
abgeschlossen am heutigen Tage
zwischen
der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien,
Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien
vertreten durch den Rektor
o.Univ.-Prof.Mag.Dr. Werner Hasitschka
und dem
Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal
der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien,
vertreten durch seine Vorsitzende
Ing. Brigitte Rechberger
Persönlicher Geltungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung gilt für das vom Betriebsrat vertretene allgemeine Universitätspersonal.
Zeitlicher Geltungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung wird für die Dauer von vier Kalenderjahren befristet abgeschlossen und endet daher, ohne dass es einer Aufkündigung bedarf, und unter Ausschluss jeder Nachwirkung, mit 31.12.2008. Beide Vertragsteile erklären aber ihre Bereitschaft, spätestens mit Jahresende 2008 in Verhandlungen über eine Verlängerung dieser Betriebsvereinbarung zu den dann näher festzulegenden Bedingungen einzutreten.
Entrichtung des Entgelts
Das monatliche Entgelt wird am 15. eines jeden Monats für den laufenden Kalendermonat, die Sonderzahlungen werden in vier gleichen Teilen am 15.3., 15.6., 15.9. und 15.11. gleichzeitig mit dem gebührenden Monatsentgelt ausbezahlt.
Wien, am 2.3.2005
Der Rektor: W. Hasitschka Die Vorsitzende des Betriebsrates: B. Rechberger
170. Kundmachung der Betriebsvereinbarung betreffend Urlaubsjahr.
BETRIEBSVEREINBARUNG
abgeschlossen am heutigen Tage
zwischen
der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien,
Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien
vertreten durch den Rektor
o.Univ.-Prof.Mag.Dr. Werner Hasitschka
und dem
Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal
der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien,
vertreten durch seine Vorsitzende
Ing. Brigitte Rechberger
Persönlicher Geltungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung gilt für das vom Betriebsrat vertretene allgemeine Universitätspersonal.
Zeitlicher Geltungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung wird für die Dauer von vier Kalenderjahren befristet abgeschlossen und endet daher, ohne dass es einer Aufkündigung bedarf, und unter Ausschluss jeder Nachwirkung, mit 31.12.2008. Beide Vertragsteile erklären aber ihre Bereitschaft, spätestens mit Jahresende 2008 in Verhandlungen über eine Verlängerung dieser Betriebsvereinbarung zu den dann näher festzulegenden Bedingungen einzutreten.
Urlaubsjahr
Abweichend von § 2 Urlaubsgesetz 1976 (UrlG), BGBl 1976/390, i.d.g.F., wird an Stelle des Arbeitsjahres das Kalenderjahr als Urlaubsjahr vereinbart.
Wien, am 2.3.2005
Der Rektor: W. Hasitschka Die Vorsitzende des Betriebsrates: B. Rechberger
Habilitationskommissionen
171. Mitteilung betreffend Stellungnahmen gemäß § 103 (6) UG 2002 zu den Gutachten für die UniversitätsprofessorInnen des Fachbereiches und des fachlich nahestehenden Bereichs im Habilitationsfach Klavier (Habilitationsverfahren Barbara Moser).
Gemäß § 103 (6) UG haben die UniversitätsprofessorInnen des Fachbereiches und des fachlich nahestehenden Bereichs das Recht, Stellungnahmen zu den Gutachten in Habilitationsverfahren abzugeben.
Die Gutachten für das Habilitationsverfahren Barbara Moser liegen in der Zeit vom 16. März bis 6. April 2005 im Büro des Senats, Karlsplatz 1/I/5, 1010 Wien, zur Einsichtnahme auf.
Bitte um vorherige Terminvereinbarung: Tel. 01-711 55-7001 oder e-mail: senat@mdw.ac.at.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
172. Mitteilung betreffend Stellungnahmen gemäß § 103 (6) UG 2002 zu den Gutachten für die UniversitätsprofessorInnen des Fachbereiches und des fachlich nahestehenden Bereichs im Habilitationsfach Querflöte (Habilitationsverfahren Gisela Mashayekhi-Beer).
Gemäß § 103 (6) UG haben die UniversitätsprofessorInnen des Fachbereiches und des fachlich nahestehenden Bereichs das Recht, Stellungnahmen zu den Gutachten in Habilitationsverfahren abzugeben.
Die Gutachten für das Habilitationsverfahren Gisela Mashayekhi-Beer liegen in der Zeit vom 16. März bis 6. April 2005 im Büro des Senats, Karlsplatz 1/I/5, 1010 Wien, zur Einsichtnahme auf.
Bitte um vorherige Terminvereinbarung: Tel. 01-711 55-7001 oder e-mail: senat@mdw.ac.at.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Offene Stellen
173. Ausschreibung der Stelle einer/eines teilbeschäftigten Gastprofessorin/Gastprofessors im Angestelltenverhältnis als künstlerische/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb für Gregorianik am Institut für Kirchenmusik und Orgel der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.
An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz gelangt am Institut für Kirchenmusik und Orgel ab dem Wintersemester 2005/2006 bis zum Ende des Wintersemesters 2006/2007 die Stelle einer/eines teilbeschäftigten Gastprofessorin/Gastprofessors im Angestelltenverhältnis als künstlerische/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb für
Gregorianik
(Vertretung von O.Univ.Prof.Mag.Dr. Franz Karl Praßl)
im Ausmaß von voraussichtlich 3 Semesterstunden Z2n und 5 Semesterstunden Z1n im KUG-eigenen Schema zur Besetzung.
Die Gastprofessorin/der Gastprofessor soll über drei Semester den Gregorianikunterricht im Bakkalaureats- und Magisterstudium betreuen. Dazu gehören im Rahmen der im Studienplan festgelegten Lehrveranstaltungen (auch zentrales künstlerisches Fach im Magisterstudium) die regelmäßigen Produktionen der Choralschola des Instituts für Kirchenmusik und Orgel im Grazer Dom und auch die Betreuung von Bakkalaureats- und Magisterarbeiten.
Von den BewerberInnen wird der Abschluss eines für die Gregorianik einschlägigen Studiums sowie eine gründliche Vertrautheit mit den wissenschaftlichen und künstlerisch praktischen Fragestellungen, die sich aus der gregorianischen Semiologie ergeben, erwartet. Eigene künstlerische Praxis und wissenschaftliche Beschäftigung mit der Gregorianik sind nachzuweisen.
Interessenten/innen mit entsprechender Qualifikation werden eingeladen, ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens
15. April 2005
an die Direktion der Universitätsverwaltung/Personalrechtsabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, 8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
E. Freismuth
174. Ausschreibung der Stelle einer Beleuchterin/eines Beleuchters am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
Am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. Mai 2005 die Stelle
einer Beleuchterin / eines Beleuchters
zu besetzen.
Vertrag: befristet für 6 Monate
Beschäftigungsausmaß: 100 %
Aufnahmebedingungen: Österreichische oder EWR – Staatsbürgerschaft; bei männlichen Bewerbern abgeschlossener Präsenz- bzw. Zivildienst
Gewünschte Qualifikationen: Praktische Erfahrung im Bereich Beleuchtungstechnik, Teamfähigkeit, Zeitliche Flexibilität
Aufgaben: Verwaltung und Instandhaltung des Beleuchtungsinventars, Beleuchtungseinrichtung (Auf- und Abbau von Scheinwerfern etc.), Lichttechnische Betreuung der Produktionen und Vorstellungen der Institute 9 und 10, selbständiges Agieren bei Beleuchtungsproben, Bedienung des Lichtcomputers etc.
Bewerbungsfrist: 16.03.2005 bis 06.04.2005
Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 1113/05 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.
Der Rektor: W. Hasitschka
175. Ausschreibung der Stelle einer/eines vollbeschäftigten Kreditorenbuchhalterin/s für die Finanzabteilung der Universität für angewandte Kunst Wien.
Die Universität für angewandte Kunst Wien sucht für die Finanzabteilung eine/n vollbeschäftigte/n KreditorenbuchhalterIn.
Anstellungserfordernis: Österreichische oder EU/EWR-Staatsbürgerschaft.
Tätigkeitsbild: selbständige Kontierung und Verbuchung von Kreditorenrechnungen mit SAP R/3, Zahlung, Kontenabstimmung, Saldenbestätigungen und Korrespondenz mit KreditorInnen. Wir erwarten Buchhaltungskenntnisse (WIFI oder HAK-Abschluss) und einschlägige Berufspraxis, EDV-Kenntnisse (SAP R/3, Excel, Word), weiters selbständiges Arbeiten, Zahlengefühl, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit.
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis 26. März 2005 an die Personalabteilung der Universität für angewandte Kunst Wien, Oskar Kokoschka-Platz 2, 1010 Wien, e-mail: personalabteilung@uni-ak.ac.at, zu richten.
E. Freismuth
176. Ausschreibung der Stelle eines/r AdministratorIn/Zentrale Serversysteme an der Akademie der bildenden Künste Wien.
An der Akademie der bildenden Künste Wien ist die Stelle eines/r
AdministratorIn / Zentrale Serversysteme
ab 01.04.2005 in Teilbeschäftigung und ab 01.01.2006 in Vollbeschäftigung zu besetzen.
Aufnahmebedingungen
Österreichische bzw. EWR-Staatsbürgerschaft; facheinschlägige Ausbildung und mindestens 3 Jahre Berufspraxis.
Gewünschte Zusatzqualifikationen
Berufserfahrung mit Windows Server 2000 bzw. 2003 und Linux Red Hat, einschlägige Erfahrungen mit AD, Exchange und DNS, Erfahrungen mit SQL, MySQL und Oracle Datenbanken, umfassende Kenntnisse über Softwareverteilung und Remoteinstallationsverfahren, Kenntnisse in Perl und VBScript, Teamfähigkeit, Verlässlichkeit, Belastbarkeit, selbständige Arbeitsweise, sowie gute Englischkenntnisse.
Schriftliche Bewerbungen sind mit Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl Nr. 04/2005, bis 29.03.2005 an die angegebene Kontaktadresse zu senden.
Akademie der bildenden Künste Wien, Personalabteilung
Schillerplatz 3 | 1010 Wien | a.greiner@akbild.ac.at
Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Akademie der bildenden Künste strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden.
E. Freismuth
177. Ausschreibung der Stelle einer/s Projektkoordinatorin/s der Österreichischen Qualitätssicherungsagentur.
Die Österreichische Qualitätssicherungsagentur (AQA) ist eine unabhängige Agentur zur Evaluierung und Qualitätssicherung im Hochschulbereich. Die AQA wurde auf gemeinsame Initiative der Österreichischen Rektorenkonferenz, der Fachhochschulkonferenz, der Privatuniversitäten, der HochschülerInnenschaft und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur ins Leben gerufen.
Die AQA bietet Universitäten und Fachhochschulen Unterstützung bei der Gestaltung ihres Qualitätsmanagements, entwickelt Verfahren zur Evaluierung von Studienprogrammen und internen Qualitätssicherungsprozessen und koordiniert externe Evaluierungen.
Die Agentur ist seit März 2004 operativ tätig. Derzeit koordinieren wir mehrere Evaluierungsverfahren und entwickeln Kriterien zur Gestaltung und Beurteilung von Ba-/Ma-Programmen und institutionellen QM-Prozessen.
Wir suchen ab sofort eine/n Projektkoordinator/in mit folgendem Profil:
Aufgaben:
· Konzeption und Koordination von Pilotprojekten zur Entwicklung von Qualitätssicherungsverfahren
· Informationsarbeit zu Fragen der Qualitätssicherung
· Koordination von Evaluierungsverfahren
· Erstellung von Studien und Publikationen
Anforderungsprofil:
· Erfahrung im Bereich der Qualitätssicherung und Evaluierung (vorzugsweise im Hochschulbereich)
· Erfahrung in statistischen Auswertungsverfahren
· Erfahrung im Projektmanagement
· Kenntnis des österreichischen und europäischen Hochschulwesens
· Teamfähigkeit
· Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
· Abgeschlossenes Hochschulstudium
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Österreichische Qualitätssicherungsagentur (AQA) Liechtensteinstraße 22a, 1090 Wien, office@aqa.ac.at, www.aqa.ac.at.
E. Freismuth
Stipendien, Programme, Preise
178. 1. Lange Nacht der Forschung.
Am 1. Oktober 2005 startet in Innsbruck, Linz und Wien die erste Lange Nacht der Forschung. Eine Nacht lang öffnen Forschungseinrichtungen ihre Türen für ca. 15.000 erwartete BesucherInnen. Ein Call zum Thema "Alles im Griff? Wissenschaft und Sicherheit" lädt bis 25. April 2005 Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen zur Teilnahme an der Großveranstaltung. Gesucht werden Ideen, um aktuelle Forschungsfragen in Form von "Erlebniswelten" in Szene zu setzen. Für die teilnehmenden Einrichtungen ist eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von 3.000,- bis 15.000,- Euro möglich.
Thema: Alles im Griff? Wissenschaft und Sicherheit
Veranstaltung: 1. Oktober 2005 - Innsbruck, Linz, Wien
Einreichung: 1.03.05 bis 25.04.05
Die Lange Nacht der Forschung ist Teil der x.perimenta, einem Pilotprogramm zur Forschungsvermittlung. Auftraggeber sind der "Rat für Forschung und Technologieentwicklung" und drei Ministerien (bm:bwk, bmvit, bmwa). Medienpartner ist der ORF.
E. Freismuth
179. Ausschreibung des Förderungspreises für Musik 2005.
1. Das Bundeskanzleramt, Kunstangelegenheiten, schreibt für das Kalenderjahr 2005 einen Förderungspreis für Musik aus. Die Ausschreibung erfolgt für die Sparte "Freie Musikformen (improvisierte Musik)".
In Anerkennung bisheriger Leistungen und zur unmittelbaren Förderung des weiteren künstlerischen Schaffens wird der PreisträgerinIdem Preisträger eine einmalige Geldzuwendung von € 5.500,- zuerkannt.
2. Personen, die mit der Musiktradition und der aktuellen musikalischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen, können sich mit einem Werk, das innerhalb der letzten fünf Jahre entstanden ist, um einen Förderungspreis bewerben.
3. Die Bewerbung für die ausgeschriebene Sparte (Punkt 1) erfolgt durch Vorlage einer vollständigen Partitur bzw. mit einem ergänzenden Tonträger (CD oder TonbandkassetteI keine DAT-Kassetten!; vor allem bei unkonventioneller Notenschrift und ausschließlicher Improvisation).
4. Den Bewerbungen sind anzuschließen:
- ein aktualisierter Lebenslauf, mit besonderer Berücksichtigung der bisherigen künstlerischen Tätigkeit,
- ein genaues Werkverzeichnis (mit Angabe von Veröffentlichungen etc.)
- sowie Kopien amtlicher Nachweise zu Geburtsdatum und ordentlichem Wohnsitz.
5. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Die Preisträgerin I der Preisträger wird von einer qualifizierten Jury in freier Bewertung vorgeschlagen. Sollten sich die Juroren aufgrund der eingereichten Bewerbungen außerstande erklären, die Verleihung zu beantragen, kann von einer Vergabe Abstand genommen werden. Andererseits besteht die Möglichkeit, dass auf Antrag der Juroren für dieselbe Kunstsparte ein weiterer Förderungspreis verliehen wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine ausführlich verbalisierte Begründung der Jury-Vorschläge in keinem Fall erfolgt.
6. Personen, die seit 1950 einen Förderungs-, Würdigungs- oder Staatspreis für Musik der Kunstsektion des Bundeskanzleramtes (bzw. vormals Bundesministerium für Unterricht bzw. Unterricht und Kunst bzw. Wissenschaft, Forschung/Verkehr und Kunst) erhalten haben, sind von einer Bewerbung um den Förderungspreis 2005 im Musikbereich ausgeschlossen.
7. Für die Bewerbung um den Förderungspreis ist es ohne Belang, ob die eingereichten Arbeiten schon veröffentlicht wurden.
Von der Einreichung unersetzlicher Originale ist abzusehen, da für Verlust bzw. Beschädigung keine Haftung übernommen wird.
8. Einsendeschluss:
Die Unterlagen sind bis 15. April 2005 beim Bundeskanzleramt - Kunstangelegenheiten, Abteilung II/2, Schottengasse 1, 1014 Wien, einzureichen.
9. Alle Einreichungen sind auf dem Kuvert und dem Begleitschreiben deutlich mit der Aufschrift „Förderungspreis für Musik 2005" zu versehen.
Manuskripte, Druckwerke und Tonträger müssen Namen und Anschrift der Bewerberin/ des Bewerbers in Blockschrift tragen.
10. Das Bundeskanzleramt - Kunstangelegenheiten behält sich vor, die jurierten Werke in Zusammenhang mit der Preisverleihung in einem mit der Autorin / dem Autor abgestimmten Umfang öffentlich vorzustellen.
11. Im Jahr 2006 wird der Preis voraussichtlich für die Sparte "Elektronische Musik und Computermusik (auch zur Begleitung anderer Kunstformen)" ausgeschrieben werden.
E. Freismuth
180. Ausschreibung von Stipendien im Rahmen des Doktorandenprogramms für alle Bereiche der Forschung (DOC-Stipendien) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.
Die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) schreibt Stipendien im Rahmen ihres Doktorandenprogrammes für alle Bereiche der Forschung aus. Dieses Programm bietet exzellenten jungen NachwuchsforscherInnen die Chance, sich ausschließlich auf die Abfassung der Dissertation zu konzentrieren.
Ziele dieses Förderprogramms sind die Hebung der Qualität österreichischer Doktorarbeiten, die Beschleunigung des Doktoratsstudiums sowie die Erhöhung des Frauenanteils.
Das vom bm:bwk finanzierte Stipendium wird in der Regel für die Mindestdauer der jeweiligen Doktoratsstudien, in Sonderfällen für bis zu 36 Monate vergeben und ist mit EURO 21.900 brutto pro Jahr dotiert.
Nächster Einreichtermin: 31. Mai 2005
Die Vergabe der DOC-Stipendien erfolgt im September 2005.
Detaillierte Informationen, die Einreichformulare sowie allgemeine Informationen finden Sie unter: www.stipendien.at
Kontakt: Dr. Barbara Haberl, Abteilung für Stipendien & Preise der ÖAW, A-1010 Wien, Dr. Ignaz Seipel-Platz 2, Tel: 01 51581-1208, Fax: 01 51581-1264, e-mail: stipref@oeaw.ac.at.
E. Freismuth
181. Ausschreibung von DoktorandInnengruppen für disziplinenübergreifende Arbeiten in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften (DOC-team) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.
Die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) schreibt mit finanzieller Unterstützung des bm:bwk Förderungen von max. vier DoktorandInnengruppen pro Jahr mit disziplinenübergreifender Problemstellung aus. Gefördert werden DoktorandInnengruppen (3 Personen), die sich im Zusammenwirken von mindestens zwei TutorInnen einem nur fächerübergreifend zu lösenden Problem stellen. Die TutorInnen sollten aus unterschiedlich definierten Fachschwerpunkten kommen. Davon sollte ein/e Vertreter/in in einem renommierten Forschungsinstitut im Ausland wirken. KooperationspartnerInnen aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Kultureinrichtungen oder anderen forschungsorientiert arbeitenden Institutionen sind erwünscht.
Die Höhe der Förderung beträgt € 84.000, -- pro Gruppe pro Jahr.
Eine Gruppe kann für max. drei Jahre gefördert werden.
Die finanzielle Förderung bezieht sich nur auf die DoktorandInnen in der Gruppe.
Nächster Einreichtermin: 15. Mai 2005
Die Vergabe der DOC-team Stipendien erfolgt im September 2005.
Detaillierte Informationen, die Einreichformulare sowie allgemeine Informationen finden Sie unter: www.stipendien.at
Kontakt: Dr. Lottelis Moser, Abteilung für Stipendien & Preise der ÖAW, Dr. Ignaz Seipel-Platz 2, 1010 Wien, Tel. 01/51581-1207, Fax: 01 51581-1264, e-mail: lmoser@oeaw.ac.at.
E. Freismuth
182. Ausschreibung von Stipendien der Stadt Paris.
Die Stadt Paris vergibt seit zwei Jahren Stipendien an ausländische Forscher in den Forschungszentren der Stadt (dieses Programm richtet sich an Wissenschafter, die noch nicht in Frankreich studiert oder geforscht haben).
In erster Linie werden junge Universitätsabsolventen angesprochen (Doktoratsabschluss liegt weniger als fünf Jahre zurück), welche vorhaben, sich zumindest für drei Monate bzw. maximal für elf Monate in Paris aufhalten zu wollen.
Ein Drittel (maximal) der Stipendien kann an ältere Wissenschafter für die Dauer von zwei bis sechs Monaten vergeben werden.
Vergütung pro Monat:
- 2500 Euro netto für Post-Doktoranden
- zwischen 3000 und 4000 Euro netto für Senior-Wissenschafter
Die gesamten Reisespesen zwischen dem Heimatland und Frankreich, die Kranken- und Sozialversicherung werden ebenfalls im Rahmen des Programms übernommen unter der Bedingung von Kostenvoranschlägen und Nachweis der tatsächlichen Kosten.
Die Forscher haben ebenfalls Anspruch auf Unterstützung bei den administrativen Belangen sowie bei der Suche nach einer Unterkunft. Eine Unterkunft kann dem Wissenschafter angeboten werden, die Kosten allerdings trägt dieser selbst.
Auswahlkriterien:
1) die exzellente Qualität der wissenschaftlichen Arbeit ist Bedingung
2) alle Studienfächer sind willkommen, für ein Gleichgewicht wird Sorge getragen werden
3) sowohl Themen mit fächerübergreifendem Charakter als neue, innovative Forschungsgegenstände werden unterstützt
4) 25 Prozent der Stipendien fließen in Themen, welche sich direkt mit der Stadt Paris auseinandersetzen. Projekte, die sich mit den urbanen Problemen beschäftigen und einen Vergleich mit anderen Hauptstädten anstreben, werden besonders unterstützt.
Geografische Kriterien:
Österreich, und im speziellen die Stadt Wien, die mit Paris Abkommen hat, gehören zu jenen Ländern, die bei der Vergabe der Stipendien bevorzugt werden.
Die Formulare für das Ansuchen können auf der Internetseite der Stadt Paris herunter geladen werden unter www.paris.fr weiter unter „éducation“
Ende der Einschreibefrist für die Ansuchen ist der 8. April 2005.
E. Freismuth
183. Jahresstipendium der chinesischen Regierung.
Land: China
Stipendienvergebende Stelle: Ministerium für Bildungswesen der Volksrepublik China
Form: gegenseitig
Zielgruppe: Studierende, Graduierte
Stipendiendauer: 1 bis 9 Monate
Kontingent: Das chinesische Kontingent richtet sich nach dem an die chinesischen Graduierten vergebenen österreichischen Kontingente des vorangegangenen Studienjahres.
Stipendienleistung: Das Stipendium enthält:
Befreiung von Inskriptions- und Studiengebühren, Lehrstoffkosten und Wohnkosten im Studentenheim
Staatliche Krankenversicherung für Studenten
Monatlicher Stipendienbetrag für Lebenshaltungskosten
a) Studierende 800 Yuan
b) Graduierte 1.100 Yuan
c) Graduierte mit Doktorat 1.400 Yuan
Einmaliges Startgeld
a) bei Aufenthalten von mindestens 6 Monaten : 300 Yuan
b) bei Aufenthalten von mindestens einem Studienjahrgang: 600 Yuan
Einreichtermin: bis spätestens 15. April
Einreichstelle: Bildungsabteilung der chinesischen Botschaft
A-1030 Wien, Metternichgasse 11/16
Tel.: 01 713 788 Fax: 01 7157095
e-Mail: Hangzhu.chen@chello.at
Bewerbungsformulare: bei der Einreichstelle erhältlich
Hinweise zur Bewerbung:
Es können sich Studierende und Graduierte aller Studienrichtungen bewerben.
Weitere Informationen: Bei der Einreichstelle
E. Freismuth
Kooperationen
184. Vertragsänderung zum bestehenden Partnerschaftsvertrag Tokyo National University of Fine Arts & Music.
Amendment to the existing partnership agreement
between Tokyo Geijutsu Daigaku - Tokyo National University of Fine Arts & Music and
the University of Music and Performing Arts Vienna
from 27. 5. 1996
Both partner institutions accept the amendment to the existing partnership agreement under
„conditions of cooperation“(Bedingungen der Zusammenarbeit) as § 8.1 as follows:
„The partner institutions agre e to waive charges for tuition on a reciprocal basis to students who participate in a one or two semester exchange program according to the partnership agreement.”
University of Music and Performing Arts Vienna Tokyo Geijutsu Daigaku - Tokyo National
University of Fine Arts & Music
o. Univ.Prof. Wolfgang Klos Prof. Manabu Kawai
185. Vertragsänderung zum bestehenden Partnerschaftsvertrag mit der Muzicka Akademija Sveucilista u Zagrebu.
Vertragsänderung zum bestehenden Partnerschaftsvertrag
zwischen der Muzicka Akademija Sveucilista u Zagrebu und
der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
vom 23.1.1995
Beide Partner des bestehenden Partnerschaftsvertrages erkennen den Vertragszusatz unter
Punkt III., Bedingungen der Zusammenarbeit, als Punkt 3. wie folgt an:
„Die Kosten für den Unterricht werden von der jeweiligen Gasteinrichtung getragen. Die Vertragspartner gewähren Studierenden, die im Rahmen des Partnerschaftsabkommens einen ein- bis zweisemestrigen Studienaufenthalt absolvieren, einen gegenseitigen Studienbeitragserlass“.
Für die Universität für Musik und
Muzicka Akademija Sveucilista u Zagrebu
darstellende Kunst Wien
o. Univ.Prof. Wolfgang Klos Prof. Frano Parac
186. Partnerschaftsvereinbarung Franz-Liszt Universität für Musik in Budapest.
Partnerschaftsvereinbarung
Budapest – Wien
Die Franz-Liszt Universität für Musik in Budapest und die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien vereinbaren eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf künstlerischem, künstlerisch-wissenschaftlichem, künstlerisch-pädagogischem Gebiet. In diesem Zusammenhang wird folgendes festgelegt:
1. Die Partner wollen laufend Erfahrungen und Informationen austauschen, welche sich aus ihren Aufgaben ergeben.
2. Jede Universität bestellt hiezu einen Beauftragten.
3. Die Partner treffen sich regelmässig nach Absprache in Budapest und Wien abwechselnd zum Erfahrungsaustausch.
4. Ohne Rechtsverpflichtung bemüht sich jede Universität, Mittel für die Durchführung der aus der Partnerschaft erwachsenden Aufgaben bereitzustellen.
5. Dieser Vertrag soll die Verbindung zwischen den Partnern insbesondere in folgender Hinsicht fördern:
a/ Austausch von Informationen über künstlerische Tätigkeit und wissenschaftliche Arbeiten.
b/ Austausch von Studienplänen sowie von Berichten über deren Effizienz und Erfolg.
c/ Direkte Kontakte zwischen wissenschaftlichen Instituten zwecks Durchführung gemeinsamer Forschungen.
d/ Direkte Kontakte zwischen einander entsprechenden künstlerischen Lehrbereichen zwecks Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen.
6. Lehrende der beiden Universitäten sollen Gelegenheit erhalten zur Durchführung von Gastkursen und Gastvorträgen sowie zu persönlichen Kontakten zu den jeweiligen Fachkollegen der anderen Universität.
7. Studierende sollen die Möglichkeit erhalten, in der jeweils anderen Universität sich künstlerisch zu präsentieren, fallweise den Unterricht im Rahmen der gültigen Studienbestimmungen beizuwohnen sowie in Ensemble-Darbietungen / z.B. Opern-, Chor-, Konzertaufführungen/ als Gäste bzw. zur Aushilfe mitzuwirken.
8. Die finanzielle Durchführung der Bestimmung dieses Vertrages basiert auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit, wobei in der Regel die entsendende Universität die Fahrtspesen, die jeweils andere Universität die Aufenthaltskosten trägt. Bei künstlerischer Aushilfstätigkeit sowie bei einseitiger Inanspruchnahme des Vertrages innerhalb eines Kalenderjahres wird jeweils die finanzielle Abwicklung einer ad hoc Absprache der beiden Rektoren unterliegen.
Die Vertragspartner gewähren Studierenden, die im Rahmen des Partnerschaftsabkommens einen ein- bis zweisemestrigen Studienaufenthalt absolvieren, einen gegenseitigen Studienbeitragserlass.
9. Falls irgendwelcher Partner zur Verwirklichung des obenerwähnten 8. Punktes nicht über die notwendigen Finanzen verfügen würde, steht er dem Partner in solchen Fällen stets zur Verfügung, wenn der Partner auf seinen eigenen Kosten ein Programm vornimmt.
10. Diese Vereinbarung tritt am Tage der beiderseitigen Unterfertigung in Kraft und ist bis zur einvernehmlichen Abänderung oder bis zur Kündigung einer der Partner rechtskräftig.
11. Diese Vereinbarung wird nach Bewilligung der österreichischen und ungarischen Behörden in Kraft gesetzt.
12. Die Vereinbarung wurde in deutscher und ungarischer Sprache verfertigt; beide sind authentisch.
Prof. Ondras Bette Prof. Wolfgang Klos
Rektor der Franz Liszt Vizerektor für Aussenbeziehungen der
Universität Budapest Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth
Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: 711 55/DW 6103