Studienjahr 2004/05, 2.3.2005 - - Mitteilungsblatt 12, mdw.ac.at


MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2004/05 ausgegeben am 2. März 2005 12. Stück

Offene Stellen

160. Ausschreibung der Stelle einer/eines wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterin/ Mitarbeiters im Forschung-, Kunst- und Lehrbetrieb (einer Vertragslehrerin/eines Vertragslehrers) für Klavier am Institut für Streich- und anderen Saiteninstrumente der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

161. Ausschreibung einer Universitätsprofessur für Kirchliche Komposition an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

162. Ausschreibung der Stelle eines Hausarbeiters/einer Hausarbeiterin an der Abteilung für Gebäude und Technik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

163. Ausschreibung von zwei Vertragsbedienstetenstellen in der Entlohnungsgruppe v3/2 (teilbeschäftigt 50 %) der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Innsbruck.

Stipendien, Programme, Preise

164. Ausschreibung von Förderungsstipendien für das Studienjahr 2004/05 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

165. Ausschreibung von Leistungsstipendien für das Studienjahr 2004/05 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

166. 4. Internationaler Hilde Zadek Gesangswettbewerb der Hildegard Zadek Stiftung und der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

167. Ausschreibung der Jahresstipendien 2005 des Landes Salzburg für Musik, Literatur, bildende Kunst.

 

Offene Stellen

160. Ausschreibung der Stelle einer/eines wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterin/ Mitarbeiters im Forschung-, Kunst- und Lehrbetrieb (einer Vertragslehrerin/eines Vertragslehrers) für Klavier am Institut für Streich- und anderen Saiteninstrumente der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut für Streich- und andere Saiteninstrumente der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gelangt die Stelle einer/eines wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterin/ Mitarbeiters im Forschung-, Kunst- und Lehrbetrieb (einer Vertragslehrerin/eines Vertragslehrers) für

K L A V I E R (Pflichtfach)

ab Wintersemester 2005/2006 zur Besetzung.

Beschäftigungsausmaß: Vollbeschäftigung

Aufnahmebedingungen: Abschluss einer den Fachgebieten entsprechenden Hochschulbildung. Bei künstlerischen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Fächern wird dieses Erfordernis durch den Nachweis künstlerischer (künstlerisch-wissenschaftlicher) und kunstpädagogischer Leistungen, die den Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechen, ersetzt.

Aufgaben: Die Lehrtätigkeit umfasst den Unterricht im "Pflichtfach Klavier“ für Studierende der Institute 5/6 (Streicher, Bläser).

InteressentInnen mit entsprechender künstlerischer und pädagogischer Qualifikation werden gebeten, ihre schriftlichen Bewerbungen einschließlich der erforderlichen Unterlagen mit Angabe der GZ 201/05 bis spätestens

23. März 2005

an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Institut für Streich- und andere Saiteninstrumente (Podium/Konzert), Seilerstätte 26, 1010 Wien, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Der Rektor: W. Hasitschka

161. Ausschreibung einer Universitätsprofessur für Kirchliche Komposition an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz ist ab dem Studienjahr 2005/2006 eine Universitätsprofessur für

Kirchliche Komposition

am Institut 1 „Komposition, Musiktheorie, Musikgeschichte und Dirigieren“ in der Form eines teilbeschäftigten vertraglichen Dienstverhältnisses mit halbem Beschäftigungsausmaß befristet auf drei Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit) zu besetzen.

Voraussetzung für diese Stelle ist der Nachweis kirchenmusikalischer Kompositionen.

Erwartet werden eine hervorragende künstlerische Qualifikation sowie pädagogische und didaktische Eignung, um die Studierenden der Studienrichtung Kirchenmusik im entsprechenden Zentralen Künstlerischen Fach ausbilden zu können, und Vertrautheit mit den Fragestellungen der Musik im Gottesdienst.

Zusätzliche allgemeine Anstellungserfordernisse:

1. eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung,

2. Qualifikation zur Führungskraft,

3. facheinschlägige Auslandserfahrung

4. facheinschlägige außeruniversitäre Praxis, soweit diese in dem zu besetzenden Fach möglich und sinnvoll ist.

Die Hochschulbildung im Sinne der Z 1 kann auch durch eine gleich zu wertende künstlerische oder künstlerisch-wissenschaftliche Eignung ersetzt werden.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in ihrem Personalstand an und fordert daher facheinschlägige qualifizierte Künstlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Bewerbungen sind bis längstens

15. April 2005

an die Direktion der Universitätsverwaltung/Personalrechtsabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, A-8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.

Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

E. Freismuth

162. Ausschreibung der Stelle eines Hausarbeiters/einer Hausarbeiterin an der Abteilung für Gebäude und Technik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

An der Abteilung für Gebäude und Technik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab April 2005

die Stelle eines Hausarbeiters/einer Hausarbeiterin

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: 100%

Vertrag: unbefristet

Aufnahmebedingungen: Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft, bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst.

Gewünschte Qualifikationen: Einsatzfreude und handwerkliches Geschick werden erwartet. Abgeschlossene Berufsausbildung erwünscht.

Aufgaben: Durchführung sämtlicher anfallender Instandhaltungsarbeiten und Tätigkeiten handwerklicher Art in sämtlichen Gebäuden der Universität, aushilfsweise Schulwarttätigkeit.

Bewerbungsfrist: 2.3.2005 bis 23.3.2005

Bewerbungen sind mit Angabe der Kennzahl 850/05 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in dieser Verwendungsgruppe an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Der Rektor: W. Hasitschka

163. Ausschreibung von zwei Vertragsbedienstetenstellen in der Entlohnungsgruppe v3/2 (teilbeschäftigt 50 %) der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Innsbruck.

Im Bereich der Studienbeihilfenbehörde, StipendiensteIle Innsbruck, gelangen zwei VertragsbedienstetensteIlen in der Entlohnungsgruppe v3/2 (teilbeschäftigt 50%) voraussichtlich mit 18. April 2005 zur Besetzung.

Anstellungserfordernisse:

1. Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft

2. Persönliche und fachliche Eignung

3. Mindestalter 18 Jahre

4. Unbescholtenheit

5. Handelsschulabschluss mit Büropraxis oder einer gleichwertigen

kaufmännischen Ausbildung

6. Abgeleisteter Grundwehr- oder Zivildienst

Eine Ihrer Haupttätigkeiten ist die Entgegennahme und Erledigung von Anträgen auf Studienbeihilfe im Rahmen des Parteienverkehrs. Weiters werden Studierende in Fragen der Studienfinanzierung beraten.

Die Arbeitszeit richtet sich ab 1. Oktober 2005 nach einem Jahresarbeitszeitmodell, wobei die wöchentliche Arbeitszeit in der Zeit vom 15. September bis 15. Februar bei einem Beschäftigungsausmaß von 50 % bis zu 30 Wochenstunden beträgt.

Es erwartet Sie eine moderne, international ausgezeichnete Bundesbehörde mit einem jungen dynamischen Team. Wir bieten Ihnen eine umfangreiche Einschulungsphase und laufend Fortbildungsangebote sowie gute Aufstiegsmöglichkeiten.

Wir erwarten von Ihnen sehr gute PC-Kenntnisse, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit, Eigeninitiative und kundenorientiertes Denken. Wenn diese Eigenschaften auf Sie zutreffen, senden Sie bitte Ihre Bewerbung samt Lebenslauf bis spätestens Donnerstag, den

17. März 2005 (Datum des Einlangens bzw. des Poststempels!)

an folgende Adresse:

Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Innsbruck, z.Hdn. Herrn Mag. Amort/Zahl: 1197/2005, Andreas-Hofer-Straße 46, 6020 lnnsbruck.

Der Aufnahmetest in Form eines Assessment-Centers findet für die dafür zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber am 8. April 2005 statt.

E. Freismuth

Stipendien, Programme, Preise

164. Ausschreibung von Förderungsstipendien für das Studienjahr 2004/05 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

AUSSCHREIBUNG VON

FÖRDERUNGSSTIPENDIEN AN DER UNIVERSITÄT FÜR MUSIK

UND DARSTELLENDE KUNST WIEN FÜR DAS STUDIENJAHR 2004/05

gemäß  §§ 63 – 67 STUDIENFÖRDERUNGSGESETZ 1992 (StFG), BGBl Nr. 305/1992 i.d.g.F.

Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien. Gefördert werden somit z.B. Film- und Theaterprojekte (Gruppenarbeiten), die Teilnahme an Wettbewerben, Kompositionsvorhaben, künstlerische Tätigkeiten außerhalb der Universität, aufwändige Diplomarbeiten und dgl..

I. Förderungsstipendien können erhalten

a)     Österreichische Staatsbürger (§ 2 Z.1 iVm § 3 StFG) sowie

b)     Gleichgestellte Ausländer und Staatenlose (§ 2 Z.2 iVm § 4 StFG),

  Das gilt für:

- Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt.

  - Ausländer und Staatenlose, welche vor Aufnahme an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gemeinsam mit wenigstens einem Elternteil in Österreich über einen Anspruchszeitraum (i.R. 5 Jahre) einkommensteuerpflichtig waren und in Österreich während dieser Zeit den Mittelpunkt der Lebensinteressen hatten und Ausländer, die ursprünglich in Österreich im o.g. Anspruchszeitraum erwerbstätig waren und anschließend zu studieren begonnen haben (Meldezettel, Arbeitsbestätigung).

  - Flüchtlinge im Sinn des Artikels 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl.Nr. 55/1955.

II. Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums sind gem. § 66 StFG:

1. eine Bewerbung der/des Studierenden um ein Förderungsstipendium zur Durchführung einer nicht abgeschlossenen Arbeit, samt

·     einer Beschreibung der Arbeit,

·     einer Kostenaufstellung und

·     einem Finanzierungsplan.

2. die Vorlage mindestens eines Gutachtens einer/eines Universitätslehrerin/Universitätslehrers (universitätsangehörig gem. § 94 Abs. 1 Z. 4, 6, 7, 8, Abs. 2 UG 2002) zur Kostenaufstellung und darüber, ob der Studierende aufgrund der bisherigen Studienleistungen und seiner Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.

3. die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (das sind Krankheit des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Verschuldens trifft, u.dgl.).

4. die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen

III. Ausschreibungsbedingungen:

1. Die Vergabe des Förderungsstipendiums erfolgt nach Würdigung des beantragten Projekts unter Berücksichtigung der bisherigen Studienleistungen.

   Dabei gelten die folgenden Studienleistungen als Orientierungshilfen:

a.) DIPLOMSTUDIEN nach KHStG

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 1. Diplomprüfung

Ausnahmen: Darstellende Kunst: Hervorragende Studienleistungen nach dem 4. Semester, d.h., wenn mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer mit „Sehr gut“ absolviert wurde und in diesen Fächern keine schlechtere Beurteilung als  „Gut“ aufscheint.

Buch und Dramaturgie; Bildtechnik und Kamera; Produktion; Regie; Schnitt: 1. Diplomprüfung bestanden und Notendurchschnitt in den zentralen künstlerischen Fächern in der 4. Semesterstufe „Gut“.

·     Vor der 2. Diplomprüfung, bzw. in der Zeit zwischen 1. und 2. Diplomprüfung:

 - umfasst die Studienrichtung ein zentrales künstlerisches Fach/ Hauptfach: Notendurchschnitt 1.0;

       Ausnahmen: Buch und Dramaturgie; Bildtechnik und Kamera; Produktion; Regie; Schnitt: Notendurchschnitt „Gut“ im zentralen künstlerischen Fach.

 - umfasst die Studienrichtung mehrere zentrale künstlerische Fächer: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein und in diesen Fächern darf keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheinen.

·     Studienrichtung Musiktheaterregie:

      Notendurchschnitt 1.0 in den zentralen künstlerischen Fächern

·     bei Kurzstudien:

      umfasst die Studienrichtung ein zentrales künstlerisches Fach: Notendurchschnitt 1.0;

   umfasst sie mehrere zentrale künstlerische Fächer: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein und in diesen Fächern darf keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheinen.

b.) BAKKALAUREATS-, MAGISTER- und DIPLOMSTUDIEN NACH UniStG

BAKKALAUREATS- und MAGISTERSTUDIEN:

·     Bei Bakkalaureatsstudien ist die Antragsstellung frühestens nach Absolvierung der 4. Semesterstufe, bei Magisterstudien ist die Antragsstellung frühestens nach Absolvierung der 2. Semesterstufe zulässig.

·     Umfasst die Studienrichtung ein zentrales künstlerisches Fach: Notendurchschnitt 1.0.

gilt für: Bakk.- und Mag. Studien IGP, sowie Mag. Studien Digital Art-Compositing, Schnitt, Regie, Produktion, Buch und Dramaturgie, Bildtechnik und Kamera.

·     Umfasst die Studienrichtung mehrere zentrale künstlerische Fächer: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein und in diesen Fächern darf keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheinen.

DIPLOMSTUDIEN:

·     Bei Diplomstudien ist die Antragsstellung frühestens nach positiver Absolvierung der 4. Semesterstufe zulässig.

·     Im einzelnen gilt folgendes:

Diplomstudium Darstellende Kunst mit den Studienzweigen Schauspiel und Regie:

·     Ab der 5. Semesterstufe: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein und in diesen Fächern darf keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheinen.

Diplomstudium Dirigieren mit den Studienzweigen Orchesterdirigieren, Chordirigieren, Korrepetition;

Diplomstudium Komposition und Musiktheorie mit den Studienzweigen Komposition, Elektroakustische Komposition, Medienkomposition und Angewandte Musik sowie Musiktheorie;

Diplomstudium Tonmeisterstudium:

·     Kommissioneller Teil der 1. Diplomprüfung: „1.0“

·     In der Zeit zwischen der 1. und 2. Diplomprüfung: bei mehr als 2 zentralen künstlerischen Fächern muss mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer mit „Sehr gut“ absolviert worden sein und in diesen Fächern darf keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheinen;

   bei nur 2 zentralen künstlerischen Fächern: Notendurchschnitt 1.0

Diplomstudium Gesang mit den Studienzweigen Lied und Oratorium, Musikdramatische Darstellung:

·     Kommissioneller Teil der zweiten Diplomprüfung: „1.0“

·     In der Zeit zwischen der 1. und 2. Diplomprüfung: Notendurchschnitt 1.0 im zentralen künstlerischen Fach

·     In der Zeit zwischen der 2. und 3. Diplomprüfung: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein und in diesen Fächern darf keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheinen.

Diplomstudium Instrumentalstudium:

·     Kommissioneller Teil der zweiten Diplomprüfung: „1.0“

·     Ab dem 5. Semester: Notendurchschnitt 1.0 im zentralen künstlerischen Fach.

Diplomstudium Musiktheaterregie:

·     Notendurchschnitt 1.0 in den zentralen künstlerischen Fächern.

Diplomstudium Musiktherapie:

·     In der Zeit vor der 1. Diplomprüfung: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein und in diesen Fächern darf keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheinen.

·     In der Zeit zwischen der 1. und 2. Diplomprüfung: Notendurchschnitt 1.0 im zentralen künstlerischem Fach

c.) DOKTORATSSTUDIEN

·     Bis zum Rigorosum:

   Notendurchschnitt 1.0, wobei Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mind. 4 Semesterstunden bereits absolviert sein müssen.

2. Dem Antrag sind ein Studienerfolgsnachweis für den geforderten Zeitraum über die bis dato abgelegten Prüfungen sowie ein Diplomprüfungszeugnis (sofern vorhanden) beizulegen.

3. Nach Abschluss des Projektes ist ein Bericht über die Fertigstellung des Projektes und die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel entsprechend dem Förderungsvertrag vorzulegen.

IV. Höhe des einzelnen Förderungsstipendiums:

Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr € 700,-- nicht unterschreiten und € 3.600,-- nicht überschreiten.

25 % des Förderungsstipendiums werden erst nach Vorlage des Endberichts über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums ausbezahlt. Dieser Bericht ist bis spätestens 29. September 2006 vorzulegen.

V. Bewerbungsfrist:

Bewerbungen von Studierenden mit Prüfungsleistungen zwischen dem 1.10.2004 und 30.9.2005 sind samt den geforderten Unterlagen bis spätestens 10.10.2005 im Büro des Studiendirektors (Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Zimmer D 01 35, Tel.:01/711 55 DW 2011) abzugeben.

VI. Zuerkennung:

Die Zuerkennung der Förderungsstipendien erfolgt durch den Studiendirektor (§ 61 Abs. 3 StFG) nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung besteht nicht (§ 61 Abs. 2 StFG). Die Bewerber werden von der Entscheidung über die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums unverzüglich verständigt.

Der Studiendirektor: M. Stephanides

165. Ausschreibung von Leistungsstipendien für das Studienjahr 2004/05 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Ausschreibung von

Leistungsstipendien an der Universität für Musik

und darstellende Kunst Wien für das Studienjahr 2004/05

gemäß  §§ 57-61 Studienförderungsgesetz 1992 (StFG), BGBl.Nr. 305/1992 i.d.g.F.

Leistungsstipendien dienen gem. § 57 StFG zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen.

I. Leistungsstipendien können erhalten

a)     Österreichische Staatsbürger (§ 2 Z.1 iVm § 3 StFG) sowie

b)     Gleichgestellte Ausländer und Staatenlose (§ 2 Z.2 iVm § 4 StFG),

  Das gilt für:

- Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt.

- Ausländer und Staatenlose, welche vor Aufnahme an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gemeinsam mit wenigstens einem Elternteil in Österreich über einen Anspruchszeitraum (i.R. 5 Jahre) einkommensteuerpflichtig waren und in Österreich während dieser Zeit den Mittelpunkt der Lebensinteressen hatten und Ausländer, die ursprünglich in Österreich im o.g. Anspruchszeitraum erwerbstätig waren und anschließend zu studieren begonnen haben (Meldezettel, Arbeitsbestätigung).

- Flüchtlinge im Sinn des Artikels 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl.Nr. 55/1955.

II. Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums sind gem. § 60 StFG:

1.     die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StFG) des jeweiligen Studienabschnittes (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StFG), das sind: Krankheit des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft u. dgl..

2.     ein Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten von nicht schlechter als 2.0 und

3.     die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen (§ 59 Abs. 2 StFG)

Das Vorliegen der Voraussetzungen ist vom zuerkennenden Organ zu beurteilen.

III. Ausschreibungsbedingungen:

1. Zu erbringende Studiennachweise (§ 59 Abs. 2 StFG)

Studienerfolgsnachweis für den geforderten Zeitraum (Studienjahr 2004/05)

Diplomprüfungszeugnis (sofern vorhanden)

Sofern im Anspruchszeitraum Studienleistungen im Rahmen eines Austauschprogramms (z.B. Erasmus) erbracht wurden, sind die entsprechenden Anerkennungsbescheide beizubringen.

2. Kriterien für die Auswahl der Stipendiaten (§ 59 Abs. 2 StFG)

Zur Auswahl der Stipendiaten wird in der Regel eine Reihung (nach Studienleistungen) erforderlich sein. Der Bedeutung des zentralen künstlerischen Faches entsprechend wird die Reihung vorgenommen nach

a)     Note(n) im zentralen künstlerischen Fach/in den zentralen künstlerischen Fächern (im Falle einer bereits absolvierten Diplomprüfung: Note der Diplomprüfung);

b) bei Ausschöpfung der vorhandenen Mittel wird der Notendurchschnitt der sonstigen Pflichtlehrveranstaltungen zur Reihung herangezogen; Personen, die ein anderes Stipendium der Universität für Musik und Darstellende Kunst Wien für dieselben Studienleistungen erhalten haben, werden zurückgereiht.

Erwartet werden folgende Prüfungsleistungen:

a.) DIPLOMSTUDIEN nach KHStG

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 1. oder der 2. Diplomprüfung

Ausnahmen: Darstellende Kunst: Hervorragende Studienleistungen nach dem 4. Semester, d.h., wenn mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer mit „Sehr gut“ absolviert wurde und in diesen Fächern keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheint.

Buch und Dramaturgie; Bildtechnik und Kamera; Produktion; Regie; Schnitt: 1. Diplomprüfung bestanden und Notendurchschnitt in den zentralen künstlerischen Fächern in der 4. Semesterstufe „Gut“.

·     Vor der 1. Diplomprüfung bzw. in der Zeit zwischen 1. und 2. Diplomprüfung:

- umfasst die Studienrichtung ein zentrales künstlerisches Fach/ Hauptfach: Notendurchschnitt 1.0;

   Ausnahmen: Buch und Dramaturgie; Bildtechnik und Kamera; Produktion; Regie; Schnitt: Notendurchschnitt „Gut“ im zentralen künstlerischen Fach.

- umfasst die Studienrichtung mehrere zentrale künstlerische Fächer: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein und in diesen Fächern darf keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheinen.

·     Studienrichtung Musiktheaterregie:

            Notendurchschnitt 1.0 in den zentralen künstlerischen Fächern

·     bei Kurzstudien:

  umfasst die Studienrichtung ein zentrales künstlerisches Fach: Notendurchschnitt 1.0;

  umfasst sie mehrere zentrale künstlerische Fächer: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein und in diesen Fächern darf keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheinen.

b.) BAKKALAUREATS-, MAGISTER- und DIPLOMSTUDIEN NACH UniStG

BAKKALAUREATS- und MAGISTERSTUDIEN:

·     Bei Bakkalaureatsstudien ist die Antragsstellung frühestens nach Absolvierung der 4. Semesterstufe, bei Magisterstudien ist die Antragsstellung frühestens nach Absolvierung der 2. Semesterstufe zulässig.

·     Umfasst die Studienrichtung ein zentrales künstlerisches Fach: Notendurchschnitt 1.0.

gilt für: Bakk.- und Mag. Studien IGP, sowie Mag. Studien Digital Art-Compositing, Schnitt, Regie, Produktion, Buch und Dramaturgie, Bildtechnik und Kamera.

·     Umfasst die Studienrichtung mehrere zentrale künstlerische Fächer: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein und in diesen Fächern darf keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheinen.

·     Wurde im Anspruchszeitraum die Bakkalaureats- oder Magisterprüfung absolviert: „mit Auszeichnung bestanden“.

DIPLOMSTUDIEN:

·     Bei Diplomstudien ist die Antragsstellung frühestens nach positiver Absolvierung der 4. Semesterstufe zulässig.

·     Im einzelnen gilt folgendes:

Diplomstudium Darstellende Kunst mit den Studienzweigen Schauspiel und Regie:

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 2. Diplomprüfung

·     Ab der 5. Semesterstufe: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein und in diesen Fächern darf keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheinen.

Diplomstudium Dirigieren mit den Studienzweigen Orchesterdirigieren, Chordirigieren, Korrepetition;

Diplomstudium Komposition und Musiktheorie mit den Studienzweigen Komposition, Elektroakustische Komposition, Medienkomposition und Angewandte Musik sowie Musiktheorie;

Diplomstudium Tonmeisterstudium:

·     Kommissioneller Teil der 1. Diplomprüfung: „1.0“

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 2. Diplomprüfung

·     In der Zeit zwischen der 1. und 2. Diplomprüfung: bei mehr als 2 zentralen künstlerischen Fächern: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein und in diesen Fächern darf keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheinen; bei nur 2 zentralen künstlerischen Fächern: Notendurchschnitt 1.0

Diplomstudium Gesang mit den Studienzweigen Lied und Oratorium, Musikdramatische Darstellung:

·     Kommissioneller Teil der 2. Diplomprüfung: „1.0“

·     In der Zeit zwischen der 1. und 2. Diplomprüfung: Notendurchschnitt 1.0 im zentralen künstlerischen Fach

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 3. Diplomprüfung

·     In der Zeit zwischen der 2. und 3. Diplomprüfung: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein und in diesen Fächern darf keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheinen.

Diplomstudium Instrumentalstudium:

·     Kommissioneller Teil der 2. Diplomprüfung: „1.0“

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 3. Diplomprüfung

·     Vor der 2. Diplomprüfung, bzw. zwischen der 2. und 3. Diplomprüfung: Notendurchschnitt 1.0 im zentralen künstlerischen Fach.

Diplomstudium Musiktheaterregie:

·     Notendurchschnitt 1.0 in den zentralen künstlerischen Fächern.

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der Diplomprüfung

Diplomstudium Musiktherapie:

·     In der Zeit vor der 1. Diplomprüfung: mehr als die Hälfte der zentralen künstlerischen Fächer muss mit „Sehr gut“ absolviert worden sein und in diesen Fächern darf keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ aufscheinen.

·     Ausgezeichneter Erfolg bei der 2. Diplomprüfung

·     In der Zeit zwischen der 1. und 2. Diplomprüfung: Notendurchschnitt 1.0 im zentralen künstlerischem Fach

c.) DOKTORATSSTUDIEN

·     Bis zum Rigorosum:

    Notendurchschnitt 1.0, wobei Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mind. 4 Semesterstunden bereits absolviert sein müssen.

·     Nach Ablegung des Rigorosums:

    Rigorosum: Notendurchschnitt 1.0

    Beurteilung der Dissertation mit „Sehr gut“.

IV. Höhe des einzelnen Leistungsstipendiums:

Ein Leistungsstipendium darf die Höhe des allgemeinen Studienbeitrages für zwei Semester (das sind 726,72 Euro) nicht unterschreiten und 1.500 Euro nicht überschreiten (§ 61 Abs. 1 StFG).

V. Bewerbungsfrist und Bewerbungsunterlagen:

Bewerbungen von Studierenden mit Prüfungsleistungen zwischen dem 1.10.2004 und 30.9.2005 sind samt den geforderten Unterlagen bis spätestens 10.10.2005 im Büro des Studiendirektors (Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Zimmer D 01 35, Tel.: 01/711 55 DW 2011) abzugeben.

VI. Zuerkennung:

Die Zuerkennung der Leistungsstipendien erfolgt durch den Studiendirektor (§ 61 Abs. 3 StFG) nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung besteht nicht (§ 61 Abs. 2 StFG). Die Bewerber werden von der Entscheidung über die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums unverzüglich verständigt.

Der Studiendirektor: M. Stephanides

166. 4. Internationaler Hilde Zadek Gesangswettbewerb der Hildegard Zadek Stiftung und der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

4.INTERNATIONALER HILDE ZADEK GESANGSWETTBEWERB

18. - 23. SEPTEMBER 2005

Eine Zusammenarbeit der Hildegard Zadek Stiftung mit der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Musik aus 4 Jahrhunderten, Schwerpunkt: Musik der Moderne von Schönberg bis heute

Teilnahmeberechtigt sind Sänger und Sängerinnen aller Nationen ab Jahrgang 1973.

Wettbewerbsprogramm: 12 Werke aus 4 Jahrhunderten: 6 Lieder und 6 Arien aus Opern und/oder Oratorien, davon 4 Werke der Moderne "von Schönberg bis heute"

Jury: Karlheinz Kirch (Vorstand), KS Hilde Zadek, KS Christa Ludwig, KS Deborah Polaski, Dir. Rudolf Berger, Dr. Christian Meyer, Prof. Charles Spencer

Preise: 1. Preis € 7000.-

      2. Preis € 3500.-

      3. Preis € 2500.-

Sonderpreis Schönberg Center

Die Jury behält sich vor, weitere Sonderpreise zu vergeben.

Anmeldegebühr: € 100.-

Anmeldeschluss: 20. Juli 2005

Auskunft und Koordination: Mag. Gabriele Korn, Fax: 9142404, e-mail: zadek-competition@mdw.ac.at, http://www.mdw.ac.at/zadek-competition

E. Freismuth

167. Ausschreibung der Jahresstipendien 2005 des Landes Salzburg für Musik, Literatur, bildende Kunst.

Zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern in den Bereichen Musik, Literatur und bildende Kunst vergibt das Land Salzburg über Vorschlag unabhängiger Jurien jeweils ein Jahresstipendium in Höhe von € 10.000,--.

Allgemeine Bewerbungsrichtlinien:

·     Es können Künstlerinnen und Künstler einreichen, die in Salzburg geboren sind und hier wohnen oder mindestens 10 Jahre hier gewohnt haben, sowie Künstlerinnen und Künstler, die seit fünf Jahren ihren festen Wohnsitz in Salzburg haben.

·     Einreichungen sind zu richten an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 12: Kultur und Sport, Postfach 527, A-5010 Salzburg.

Bewerbungen, die nicht auf dem Postweg sondern direkt zugestellt werden, können bis zum Einreichungsschluss bei der Kulturabteilung, Salzburg, Franziskanergasse 5a, (Montag - Donnerstag ganztägig von 9.00 - 16.00 Uhr, Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr) abgegeben werden.

·     Einzureichen sind:

- ausgefüllter Bewerbungsbogen

- Lebenslauf, der über den bisherigen künstlerischen Werdegang und über die finanzielle sowie berufliche Situation des Bewerbers/der Bewerberin Auskunft gibt.

- Unterlagen gemäß den folgenden besonderen Bewerbungsrichtlinien

·     Durch die Vergabe des Jahresstipendiums soll sich dessen Empfänger/in ein Jahr lang verstärkt seiner/ihrer künstlerischen Arbeit bzw. Weiterbildung widmen können. Es muss daher ausreichend (Projektbeschreibung) begründet werden, wie diese Zweckbestimmung des Jahresstipendiums erfüllt werden würde.

Einreichungsschluss: 29. April 2005 (Poststempel). 

·     Nicht den Richtlinien entsprechende Einreichungen bleiben unberücksichtigt.

·     Alle eingereichten Materialien bleiben im Besitz des Künstlers/der Künstlerin.

·     Von der Einreichung unersetzlicher Originale ist, da für Verluste bzw. Beschädigung keine Haftung übernommen wird, abzusehen.

·     Sollte in einer Sparte keine förderungswürdige Einreichung einlangen, können die Mittel des dafür vorgesehenen Jahresstipendiums für andere Zwecke derselben Sparte vergeben werden.

·     Nach Abschluss des Jahresstipendiums muss ein schriftlicher Bericht mit einer Dokumentation der geleisteten Arbeit vorgelegt werden.

Besondere Bewerbungsrichtlinien:

MUSIK (Komposition, Improvisation, neue Medien)

Unterlagen:

mindestens vier Werke (Partitur; bei nicht herkömmlicher oder unvollständiger Notation muss zusätzlich ein Tonträger (Kassette, Schallplatte, CD) vorgelegt werden).

Vorlage dieser Unterlagen in dreifacher Ausfertigung.

Nähere Auskünfte:

Dr. Daniela Weger, Tel. 0662/8042-2729 E-Mail: daniela.weger@salzburg.gv.at

LITERATUR (Prosa, Lyrik, Dramatik)

Unterlagen:

bisherige Arbeiten (Publikationsliste, ausreichende Textproben). Vorlage dieser Unterlagen in dreifacher Ausfertigung.

Nähere Auskünfte:

Dr. Daniela Weger, Tel. 0662/8042-2729 E-Mail: daniela.weger@salzburg.gv.at

BILDENDE KUNST (ALLE BEREICHE, Z.B.: GRAFIK, MALEREI, FOTOGRAFIE, SKULPTUR)

Unterlagen:

Fotos, Kopien und/oder Dias mit Beschriftung (Name, Werktitel, Technik, Entstehungsjahr und Format), Kataloge, Videos (unbedingt dokumentiert mit Stills).

Die Einreichung soll eine geschlossene Werkgruppe (maximal 20 Arbeiten) enthalten.

Nähere Auskünfte:

Dr. Dietgard Grimmer, Tel. 0662/8042-2099 E-Mail: dietgard.grimmer@salzburg.gv.at

E. Freismuth

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck: 

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth

Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: 711 55/DW 6103