Studienjahr 2009/10, 22.4.2010 - - Mitteilungsblatt 13 mdw.ac.at


MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2009/10 ausgegeben am 22. April 2010 13. Stück

Verleihungen

210. Verleihung des Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse an Herrn o. Univ.-Prof. Josef Pomberger.

211. Verleihung des Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse an Herrn em. o. Univ.-Prof. Peter Schmidl.

Kundmachungen

212. Kundmachung für die Wahl der in § 25 Abs 4 Z 1 UG genannten VertreterInnen der UniversitätsprofessorInnen in den Senat.

213. Kundmachung für die Wahl der in § 25 Abs 4 Z 2 UG genannten VertreterInnen der UniversitätsdozentInnen sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in den Senat.

214. Kundmachung für die Wahl der in § 25 Abs 4 Z 3 UG genannten VertreterInnen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat.

215. Bestellung zum Leiter bzw. zur Stellvertretenden Leiterin der Abteilung für Strategische Projektplanung und Organisationsrecht (inkl. Archiv).

Berufungskommissionen

216. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren Buch und Dramaturgie (Nachfolge Walter Wippersberg).

Offene Stellen

217. Ausschreibung der Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Regie am Institut für Schauspiel und Schauspielregie „ Max Reinhardt Seminar“ der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

218. Ausschreibung der Stelle für eine studentische Mitarbeiterin/einen studentischen Mitarbeiter Studienassistentin/Studienassistenten am Institut für Musiksoziologie der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

219. Ausschreibung der Stelle einer Qualitätsmanagerin/eines Qualitätsmanagers der Stabstelle Qualitätsmanagement/Büro der Universitätsleitung der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

220. Ausschreibung der Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters für den Bereich Formalerschließung (Ersatzkraft) an der Universitätsbibliothek der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Stipendien, Programme, Preise

221. Fulbright Stipendium 2011-2012, Ausschreibung.

222. Ausschreibung Kulturpreise des Landes NÖ 2010.

223. Stipendium der Japanischen Regierung, Ausschreibung.

224. Alberta/Edmonton - Doctoral Research Fellowship.

 

Verleihungen

210. Verleihung des Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse an Herrn o. Univ.-Prof. Josef Pomberger.

Der Bundespräsident der Republik Österreich hat auf Antrag der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur mit Entschließung vom 26. Juni 2008 Herrn o. Univ.-Prof. Josef Pomberger, Mitglied der Wiener Philharmoniker das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse verliehen. Die feierliche Überreichung der Dekrete und Insignien fand am 15. April 2010, 11.00 Uhr im Audienzsaal des Palais Starhemberg, Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur statt.

P. Hofmann

211. Verleihung des Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse an Herrn em. o. Univ.-Prof. Peter Schmidl.

Der Bundespräsident der Republik Österreich hat auf Antrag der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur mit Entschließung vom 28. Februar 2008 Herrn em. o. Univ.-Prof. Peter Schmidl, Mitglied der Wiener Philharmoniker das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse verliehen. Die feierliche Überreichung der Dekrete und Insignien fand am 15. April 2010, 11.00 Uhr im Audienzsaal des Palais Starhemberg, Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur statt.

P. Hofmann

Kundmachungen

212. Kundmachung für die Wahl der in § 25 Abs 4 Z 1 UG genannten VertreterInnen der UniversitätsprofessorInnen in den Senat.

Wahltag: Donnerstag, 17. Juni 2010

Wahlort: Zi. L 0123, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien

Wahlzeit: 10.00 – 16.00 Uhr

Zu wählen sind: 9 Mitglieder

Ersatzmitglieder sind jene WahlwerberInnen, die den gewählten Mitgliedern nach der Reihe ihrer Nennung folgen. Die Zahl der Ersatzmitglieder ergibt sich aus der Wahlordnung (§ 10 Abs 3 und 4).

Aktiv und passiv Wahlberechtigte:

Das aktive und passive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag und am Wahltag der in § 25 Abs 4 Z 1 UG genannten Personengruppe angehören mit Einschluß der im § 25 Abs 4 Z 1 UG genannten LeiterInnen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst.

Gem § 20 Abs 2 UG sind Mitglieder des Rektorates vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen.

Stichtag der Wahlberechtigung:

Als der für das aktive und passive Wahlrecht maßgebliche Stichtag wird der Tag der Ausschreibung der Wahlen im Mitteilungsblatt festgesetzt: 22. April 2010

WählerInnenverzeichnis:

a)     Das Verzeichnis liegt im Senatsbüro vom 26. April bis 3. Mai 2010 während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 10.00 bis 16.00 Uhr) in Zi. L 0129, Anton-von-Webern-Platz  1, 1030 Wien, zur Einsicht auf und wird außerdem an den Amtstafeln angeschlagen.

b)     Allfällige Einsprüche gegen das Verzeichnis sind beim Vorsitzenden der Wahlkommission, Univ.-Prof. Mag.phil. Ingomar Rainer, Seilerstätte 26, A-1010 Wien bis spätestens 3. Mai 2010 schriftlich einzubringen.

Verspätet eingelangte Einsprüche bleiben unberücksichtigt.

c)     Über diese Einsprüche hat die zuständige Wahlkommission längstens bis 5. Mai 2010 zu entscheiden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.

Wahlvorschläge:

Jede(r) Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen.

Wahlvorschläge müssen beim Vorsitzenden der Wahlkommission, Univ.Prof. Mag.phil. Ingomar Rainer, Seilerstätte 26, A-1010 Wien bis spätestens 29. April 2010 schriftlich einlangen. Verspätet eingelangte Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Jeder Wahlvorschlag hat mindestens doppelt so viele KandidatInnen wie zu wählende Mitglieder zu enthalten (18 Personen) und eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n zu nennen. In den Wahlvorschlag sind mindestens 40 vH Frauen aufzunehmen. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten WahlwerberInnen beigefügt sein.

Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen.

WahlwerberInnen, denen die Wählbarkeit fehlt (passive Wahlberechtigung) oder deren schriftliche Zustimmungserklärung fehlt, sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen.

Einsichtnahme in die zugelassenen Wahlvorschläge:

Die zugelassenen Wahlvorschläge liegen ab dem 27. Mai 2010 beim Vorsitzenden der Wahlkommission, Univ.-Prof. Mag.phil. Ingomar Rainer, Seilerstätte 26, A-1010 Wien zur Einsichtnahme auf.

Stimmenabgabe:

Die Wahl ist schriftlich und geheim.

Stimmen können gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgegeben werden.

Als Identitätsnachweis ist gegebenenfalls ein Lichtbildausweis vorzuweisen.

Fristen und Termine für die Briefwahl:

Aktiv wahlberechtigte Personen, die voraussichtlich an der persönlichen Teilnahme bei der Wahl verhindert sind, haben die Möglichkeit mittels Briefwahl ihre Stimme abzugeben. Die Zulassung zur Briefwahl ist im Senatsbüro, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 10.00 bis 16.00 Uhr) in Zi. L 0129, oder per E-mail an senat@mdw.ac.at zu beantragen.

Den BriefwählerInnen wird ab dem 4. Juni 2010 nachweislich ein amtlicher Stimmzettel samt Wahlkuvert und Briefumschlag ausgefolgt bzw. per Post zugestellt. Die Briefwahl ist gültig, wenn der Stimmzettel im verschlossenen Kuvert spätestens am 17. Juni 2010 bis 10.00 Uhr, beim Vorsitzenden der Wahlkommission, Univ.Prof. Mag.phil. Ingomar Rainer, Seilerstätte 26, A-1010 Wien eingelangt ist. Zur Briefwahl Berechtigte können ihre Stimme am Wahltag auch unmittelbar bei der Wahlkommission abgeben.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: I. Rainer

213. Kundmachung für die Wahl der in § 25 Abs 4 Z 2 UG genannten VertreterInnen der UniversitätsdozentInnen sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in den Senat.

Wahltag: Donnerstag, 17. Juni 2010

Wahlort: Zi. L 0123, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien

Wahlzeit: 10.00 – 17.00 Uhr

Zu wählen sind: 4 Mitglieder

Ersatzmitglieder sind jene WahlwerberInnen, die den gewählten Mitgliedern nach der Reihe Ihrer Nennung folgen. Die Zahl der Ersatzmitglieder ergibt sich aus der Wahlordnung (§ 10 Abs 3 und 4).

Aktiv und passiv Wahlberechtigte:

Das aktive und passive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag und am Wahltag der in § 25 Abs 4 Z 2 UG genannten Personengruppe angehören mit Ausnahme der im § 25 Abs 4 Z 1 UG genannten LeiterInnen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst.

Gem § 20 Abs 2 UG sind Mitglieder des Rektorates vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen.

Stichtag der Wahlberechtigung:

Als der für das aktive und passive Wahlrecht maßgebliche Stichtag wird der Tag der Ausschreibung der Wahlen im Mitteilungsblatt festgesetzt: 22. April 2010

WählerInnenverzeichnis:

a)     Das Verzeichnis liegt im Senatsbüro vom 26. April bis 3. Mai 2010 während der Öffnungszeiten (Mo.-Fr. von 10.00 bis 16.00 Uhr) in Zi. L 0129, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zur Einsicht auf und wird außerdem an den Amtstafeln angeschlagen.

b)     Allfällige Einsprüche gegen das Verzeichnis sind beim Vorsitzenden der Wahlkommission, ao.Univ.-Prof. MMag.Dr. Michael STEPHANIDES im Büro des Studiendirektors (1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, F 0106, Fax: 71155/2019), bis spätestens 3. Mai 2010 schriftlich einzubringen. Verspätet eingelangte Einsprüche bleiben unberücksichtigt.

c)     Über diese Einsprüche hat die zuständige Wahlkommission längstens bis 5. Mai 2010 zu entscheiden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.

Wahlvorschläge:

Jede(r) Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen.

Wahlvorschläge müssen beim Vorsitzenden der Wahlkommission, ao.Univ.-Prof. MMag.Dr. Michael STEPHANIDES im Büro des Studiendirektors (1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, F 0106, Fax: 71155/2019), bis spätestens 29. April 2010 schriftlich einlangen. Verspätet eingelangte Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Jeder Wahlvorschlag hat mindestens doppelt so viele KandidatInnen wie zu wählende Mitglieder zu enthalten, also mindestens 8 Personen und hat eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n zu nennen.

In den Wahlvorschlag sind mindestens 40 vH Frauen aufzunehmen. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten WahlwerberInnen beigefügt sein. 

Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen.

WahlwerberInnen, denen die Wählbarkeit fehlt (passive Wahlberechtigung) oder deren schriftliche Zustimmungserklärung fehlt, sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen.

 

Einsichtnahme in die zugelassenen Wahlvorschläge:

Die zugelassenen Wahlvorschläge liegen ab dem 27. Mai 2010 beim Vorsitzenden der

Wahlkommission ao.Univ.-Prof. MMag.Dr. Michael STEPHANIDES im Büro des Studiendirektors (1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, F 0106, Tel.: 71155/2011) zur Einsichtnahme auf.

Stimmabgabe:

Die Wahl ist schriftlich und geheim.

Stimmen können gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgegeben werden. Als Identitätsnachweis ist gegebenenfalls ein Lichtbildausweis vorzuweisen.

Fristen und Termine für die Briefwahl:

Aktiv wahlberechtigte Personen, die voraussichtlich an der persönlichen Teilnahme bei der Wahl verhindert sind, haben die Möglichkeit mittels Briefwahl ihre Stimme abzugeben. Die Zulassung zur Briefwahl ist im Senatsbüro, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, während der Öffnungszeiten (Mo.– Fr. von 10.00 bis 16.00 Uhr) in Zi L 0129, oder per E-mail an senat@mdw.ac.at zu beantragen.

Den BriefwählerInnen wird ab dem 4.Juni 2010 nachweislich ein amtlicher Stimmzettel samt Wahlkuvert und Briefumschlag ausgefolgt bzw. per Post zugestellt. Die Briefwahl ist gültig, wenn der Stimmzettel im verschlossenen Kuvert spätestens am 17. Juni 2010 um 10.00 Uhr beim Vorsitzenden der Wahlkommission, ao.Univ.-Prof. MMag.Dr.Michael

STEPHANIDES, im Büro des Studiendirektors (1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1,

F 0106), eingelangt ist.

Zur Briefwahl Berechtigte können ihre Stimme am Wahltag auch unmittelbar bei der Wahlkommission abgeben.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: M. Stephanides

214. Kundmachung für die Wahl der in § 25 Abs 4 Z 3 UG genannten VertreterInnen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat.

Wahltag: Donnerstag, 17.06.2010

Wahlort: Zi. A 0101, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien

Wahlzeit: 10.00 - 14.00 Uhr

Zu wählen ist: 1 Mitglied

Ersatzmitglieder sind jene WahlwerberInnen, die den gewählten Mitgliedern nach der Reihe ihrer Nennung folgen. Die Zahl der Ersatzmitglieder ergibt sich aus der Wahlordnung (§ 10 Abs 3 und 4).

Aktiv und passiv Wahlberechtigte:

Das aktive und passive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag und am Wahltag der in § 94 Abs 3 UG genannten Personengruppe angehören.

Gem § 20 Abs 2 UG sind Mitglieder des Rektorates vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen.

Stichtag der Wahlberechtigung:

Als der für das aktive und passive Wahlrecht maßgebliche Stichtag wird der Tag der Ausschreibung der Wahlen im Mitteilungsblatt festgesetzt: 22. April 2010.

WählerInnenverzeichnis:

a)     Das Verzeichnis liegt im Senatsbüro vom 26. April bis 3. Mai 2010 während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 10.00 bis 16.00 Uhr) in Zi. L 0129, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zur Einsicht auf und wird außerdem an den Amtstafeln angeschlagen.

b)     Allfällige Einsprüche gegen das Verzeichnis sind beim Vorsitzenden der Wahlkommission, Johann BERGMANN, Zi. D 0215, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, bis spätestens 3. Mai 2010 schriftlich einzubringen. Verspätet eingelangte Einsprüche bleiben unberücksichtigt.

c)     Über diese Einsprüche hat die zuständige Wahlkommission längstens bis 5. Mai 2010 zu entscheiden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.

Wahlvorschläge:

Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Wahlvorschläge müssen beim Vorsitzenden der Wahlkommission, Johann BERGMANN, Zi. D 0215, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, bis spätestens 29. April 2010 schriftlich einlangen. Verspätet eingelangte Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Jeder Wahlvorschlag hat mindestens doppelt so viele KandidatInnen wie zu wählende Mitglieder zu enthalten (2 Personen) und eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n zu nennen. In den Wahlvorschlag sind mindestens 40 vH Frauen aufzunehmen. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten WahlwerberInnen beigefügt sein.

Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen. WahlwerberInnen, denen die Wählbarkeit fehlt (passive Wahlberechtigung) oder deren schriftliche Zustimmungserklärung fehlt, sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen.

Einsichtnahme in die zugelassenen Wahlvorschläge:

Die zugelassenen Wahlvorschläge liegen ab dem 27. Mai 2010 beim Vorsitzenden der Wahlkommission, Johann BERGMANN, Zi. D 0215, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zur Einsichtnahme auf.

Stimmenabgabe:

Die Wahl ist schriftlich und geheim. Stimmen können gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgegeben werden.

Als Identitätsnachweis ist gegebenenfalls ein Lichtbildausweis vorzuweisen.

Fristen und Termine für die Briefwahl:

Aktiv wahlberechtigte Personen, die voraussichtlich an der persönlichen Teilnahme bei der Wahl verhindert sind, haben die Möglichkeit mittels Briefwahl ihre Stimme abzugeben. Die Zulassung zur Briefwahl ist im Senatsbüro, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 10.00 bis 16.00 Uhr) in Zi. L 0129 oder per Email an senat@mdw.ac.at zu beantragen.

Den BriefwählerInnen wird ab dem 4. Juni 2010 nachweislich ein amtlicher Stimmzettel samt Wahlkuvert und Briefumschlag ausgefolgt bzw. per Post zugestellt. Die Briefwahl ist gültig, wenn der Stimmzettel im verschlossenen Kuvert spätestens am 17. Juni 2010 um 10.00 Uhr, beim Vorsitzenden der Wahlkommission, Johann BERGMANN, Zi. D 0215, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien eingelangt ist. Zur Briefwahl Berechtigte können ihre Stimme am Wahltag auch unmittelbar bei der Wahlkommission abgeben.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: J. Bergmann

215. Bestellung zum Leiter bzw. zur Stellvertretenden Leiterin der Abteilung für Strategische Projektplanung und Organisationsrecht (inkl. Archiv).

Das Rektorat hat in seiner Sitzung vom 15. April 2010 beschlossen, mit sofortiger Wirkung Herrn Mag. Paul Hofmann als Leiter und  Frau Mag. Dr. Lynne Heller als Stellvertretende Leiterin der Abteilung für Strategische Projektplanung und Organisationsrecht (inkl. Archiv) zu bestellen.

Der Rektor: W. Hasitschka

Berufungskommissionen

216. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren Buch und Dramaturgie (Nachfolge Walter Wippersberg).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 25.03.2010 beschlossen, dass sich das entscheidungsbefugte Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Buch und Dramaturgie (Nachfolge Walter Wippersberg) wie folgt zusammensetzt:

 

UniversitätsprofessorInnen:    Helga Bähr

 Christian Berger

   Micheal Haneke

 Peter Patzak

                                                      Walter Wippersberg

Akademischer Mittelbau:    Gabriele Reisinger

 Gerlinde Semper

entsendete StudierendenvertreterInnen: Sarah Wassermair

 Albert Meisl

Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

Offene Stellen

217. Ausschreibung der Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Regie am Institut für Schauspiel und Schauspielregie „ Max Reinhardt Seminar“ der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut für Schauspiel und Schauspielregie „Max Reinhardt Seminar“ der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. Oktober 2011 die Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für

Regie

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt

Vertrag: unbefristet

Aufgaben:

Erschließung und Entwicklung der Künste. Lehr- und Prüfungstätigkeit bzw. Betreuung der Studierenden der Studienrichtung Darstellende Kunst. Durchführung von und Mitarbeit bei interdisziplinären Projekten des Max Reinhart Seminars. Mitarbeit bei Organisations-, Verwaltungs- und Evaluierungsaufgaben sowie in Kommissionen und Gremien der Universität.

Anstellungserfordernisse sind eine der Verwendu ng entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung bzw. eine gleich zu wertende künstlerische Eignung, hervorragende künstlerische Qualifikation sowie pädagogische und didaktische Eignung.

Weiters sind die Qualifikation zur Führungskraft, eine facheinschlägige Auslandserfahrung sowie eine facheinschlägige außeruniversitäre Praxis nachzuweisen.

Gewünschte Qualifikationen:

·     langjährige Regiepraxis an wesentlichen Theaterinstitutionen im In- und Ausland

·     umfassende Kenntnis grundlegender Theatertheorien

·     fundierte Kenntnisse in den Bereichen Literatur, Kunst, Philosophie, und Kulturgeschichte

·     und Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen und ästhetischen Fragen.

Ende der Bewerbungsfrist: 13. Mai 2010 (Datum des Poststempels)

Bewerbungen sind schriftlich mit Angabe der GZ 992/10 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt. Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Der Rektor: W. Hasitschka

218. Ausschreibung der Stelle für eine studentische Mitarbeiterin/einen studentischen Mitarbeiter Studienassistentin/Studienassistenten am Institut für Musiksoziologie der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut für Musiksoziologie der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist ab 1. Juni 2010 eine Stelle für eine studentische Mitarbeiterin/einen studentischen Mitarbeiter

Studienassistentin/Studienassistenten

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: teilbeschäftigt 20 Wochenstunden

Vertrag: befristet bis 28. Februar 2011

Aufnahmebedingung: Studierende/Studierender eines facheinschlägigen Diplom- oder Magisterstudiums, fortgeschrittenes Studium der Soziologie, Kenntnisse der grundlegenden Theorieansätze der Musiksoziologie, gute Kenntnisse der quantitativen empirischen Sozialforschung, vor allem von statistischen Auswertungsmethoden, gute EDV-Kenntnisse, insbesondere von statistischer Software

Aufgaben: Tätigkeit als ForschungsassistentIn, d.h. Vorarbeiten für wissenschaftliche Vorhaben, Mitwirkung in der Organisation von Veranstaltungen bzw. Projekten, Mitbetreuung der Forschungsinfrastruktur des Instituts (Bibliothek, Archiv etc.)

Ende der Bewerbungsfrist: 15. Mai 2010 (Datum des Poststempels)

InteressentInnen werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung unter Angabe der GZ 1503/10 samt den üblichen Unterlagen an die Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt und die BewerberInnen keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten haben, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Der Rektor: W. Hasitschka

219. Ausschreibung der Stelle einer Qualitätsmanagerin/eines Qualitätsmanagers der Stabstelle Qualitätsmanagement/Büro der Universitätsleitung der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

In der Stabstelle Qualitätsmanagement/Büro der Universitätsleitung der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. Juni 2010 die Stelle

einer Qualitätsmanagerin/eines Qualitätsmanagers

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: 100%

Vertrag: unbefristet

Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Universitätsstudium, vorzugsweise der Sozial-, Kultur- oder Geisteswissenschaften; Erfahrung im universitären Qualitätsmanagement und ausgewiesene Kenntnisse in der Konzeption und Durchführung von Evaluierungen; gründliche Kenntnisse der qualitativen und quantitativen Methoden der Kultur- und Sozialwissenschaften; Kenntnis des universitären Betriebs; Erfahrung in Projektdesign und Projektorganisation; bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst.

Gewünschte Qualifikationen: Kenntnisse des (inter)nationalen Diskussionstandes zum universitären Qualitätsmanagement, insbesondere im Bereich Kunstuniversitäten, und Praxis im Umgang mit Software zur Datenanalyse (Excel, SPSS, EvaSys) sind erwünscht. Organisationstalent, Problemlösungskompetenz, selbständiges Arbeiten, vernetztes Denken, stilsichere Ausdrucksweise, hohe Kommunikations- und Teamfähigkeit, Initiative, Flexibilität sowie gute Fremdsprachenkenntnisse (insbesondere Englisch) werden erwartet.

Aufgaben: Unterstützung des Rektorats bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zum Qualitätsmanagement, insbesondere hinsichtlich Evaluierungsverfahren; Unterstützung und Förderung von dezentralen qualitätsrelevanten Diskussionen und Initiativen; selbständige Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen; Erstellung aussagekräftiger Berichte und Analysen sowie Mitarbeit an der Wissensbilanz.

Bewerbungsfrist: 13.05.2010 (Datum des Poststempels)

Bewerbungen sind mit Angabe der Kennzahl 1615/10 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität. Die Aufnahme erfolgt in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität.

Der Rektor: W. Hasitschka

220. Ausschreibung der Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters für den Bereich Formalerschließung (Ersatzkraft) an der Universitätsbibliothek der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

An der Universitätsbibliothek der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab Mitte Juli 2010 die Stelle

einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters

für den Bereich Formalerschließung (Ersatzkraft)

zu besetzen.

Vertrag: befristet bis 10. Dezember 2010 (Karenzvertretung)

Beschäftigungsausmaß: 100%

Aufnahmebedingungen: Reifeprüfung

Gewünschte Qualifikationen: Ausbildung für das Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationswesens für den qualifizierten Tätigkeitsbereich (Grundlehrgang), Kenntnisse in Musiklehre und Musikgeschichte, Freude am Umgang mit Menschen, Lernlust und Einsatzbereitschaft sowie Flexibilität und Genauigkeit.

Aufgaben: Das Aufgabengebiet umfasst die vielfältigen Tätigkeiten einer wissenschaftlichen Spezialbibliothek für Musik, Musik- und Kunstwissenschaft, Schauspiel und Regie sowie Film Fernsehen mit einem Bestand von rund einer Viertelmillion Medien wie Erwerbung und Formalerschließung von Büchern und Musikalien im Katalog des Österreichischen Bibliothekenverbunds unter Anwendung der Regelwerke RAK-WB und RAK-Musik, Informationsdienst und Benutzerschulung.

Bewerbungsfrist: 13. Mai 2010 (Datum des Poststempels)

Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 1566/10 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.

Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität. Die Aufnahme erfolgt in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität.

Der Rektor: W. Hasitschka

Stipendien, Programme, Preise

221. Fulbright Stipendium 2011-2012, Ausschreibung.

Das Fulbright StudienstipendiumFulbright Student Grants 2011-2012

" . . .the promotion of mutual understanding between the peoples 
of Austria and the United States of America . . ."

Österreicher/innen, die einen graduate degree Abschluss (Masters oder PhD) in den Vereinigten Staaten anstreben, sind eingeladen, sich bis 1. Mai 2010 um ein Fulbright Stipendium für das akademische Jahr 2011-2012 zu bewerben.

Die Fulbright Kommission ist daran interessiert, Kandidat/innen ins Programm aufzunehmen, die durch ihre persönliche Einstellung und Berufspläne zur Erfüllung des Fulbright Mandats, der Förderung der Völkerverständigung, einen Beitrag leisten wollen.

Auswahlkriterien:

  Bisheriges wissenschaftliches, künstlerisches, soziales bzw. politisches Engagement
  Guter Studienerfolg (U.S. Institutionen berücksichtigen bei der Zulassung Notendurchschnitte)
  Fachliche Qualifikationen mit Bezug auf die Begründung des Studienvorhabens.
  Karrierepläne bzw. -planung
   
  Persönliche Leistungen und Interessen
  Begründung des Studienvorhabens
  Englische Sprachkenntnisse und Ausdrucksfähigkeit
  Einreichung von Testergebnissen der für die Aufnahme an einer U.S. Universität vorgeschriebenen standardisierten Tests bis spätestens 1. Mai 2010.

Kandidat/innen für ein LLM, bzw. im Bereich der Applied Arts (z.B. MFA in Music, etc. ) müssen TOEFL Ergebnisse vorlegen.

Alle anderen Kandidat/innen müssen GRE Scores vorlegen

  Test scores müssen von der Testorganisation direkt an die Fulbright Commission (TOEFL Code: 7517; GRE Code: 4800) UND an das Institute of International Education in New York (Code für TOEFL und GRE: 2326) offiziell weitergeleitet werden.

Bewerbungsvoraussetzungen:

  Österreichische Staatsbürgerschaft (Doppelstaatsbürger/innen [Österreich-U.S.A] können auf Grund der Programmrichtlinien nicht ins Programm aufgenommen werden.)
  Kandidat/innen müssen ein Erststudium an einer akkreditierten Universität oder Fachhochschule abgeschlossen haben, bzw. zur Zeit der Bewerbung kurz vor dem Studienabschluss stehen, das heißt:

Bakkalaureatsstudien: Studienabschluss bis spätestens 1. September 2010

Diplomstudien: Studienabschluss bis spätestens 1. Mai 2011.

  Grundsätzlich kommen für das Fulbright Studienstipendium graduate programs an akkreditierten U.S. Institutionen in Frage.

"Professional degrees" werden im Rahmen des Programms nicht gefördert: Hierzu zählen:

Management (z.B. MBA und artverwandte Programme) mit Ausnahme von MPA/MPP (public administration, public policy, non-for-profit management);

LLM Programme mit Ausnahme von constitutional law, human rights law, public international law und legal theory and philosophy;

Human- und Veterinärmedizin und Pharmazie mit Ausnahme von artverwandten, weiterführenden Studien, z.B. Healthcare Management, Public Health oder nicht-klinischen Programmen im Bereich der Medizin.

  Stipendien können nicht für Studienplätze, für die sich die Kandidat/innen außerhalb des Fulbright Programms beworben haben, oder laufende Studien vergeben werden.
  Kandidat/innen, die bereits ein Fulbright Stipendium für Studierende, ein Stipendium des BMWF für den postgradualen Bereich (mit Ausnahme von Praktika), ein Schrödinger- (FWF), APART oder DOC Stipendium (ÖAW) hatten, sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Eine gleichzeitige Zuerkennung der oben genannten Stipendien in Verbindung mit einem Fulbright Stipendium ist nicht möglich.
  Die Zuerkennung des Fulbright Stipendiums hängt von der Zustimmung des FSB (J. William Fulbright Scholarship Board) in Washington, D.C. ab. Laut den Richtlinien des FSB sind Kandidat/innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in den USA befinden, in der Regel von der Bewerbung ausgeschlossen. Kandidat/innen, die keine "extensive and recent experience" in den USA aufweisen, werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.
  Wenn Kandidat/innen ein Fulbright German Language Teaching Assistantship Programm absolviert haben, muss eine Wartezeit von 2 Jahren eingehalten werden, bis sie sich für ein Fulbright Studienstipendium bewerben können.

Besondere Vorteile eines Fulbright Stipendiums:

  Coaching und administrative Unterstützung in der Bewerbungsphase
  Einreichung der Bewerbungsunterlagen an bis zu fünf US Universitäten als "Fulbright-Kandidat/in" und Übernahme der Bewerbungsgebühren durch das IIE.
  Das IIE bemüht sich um die Gewährung von (teilweisen) Studiengebührenerlässen, bzw. zusätzlichen Stipendien durch die US Universitäten.
  Visa Sponsorship: Austauschvisum

(J-1 Visum - verpflichtet die Stipendiat/innen aufgrund der US Einwanderungsgesetze nach Beendigung des Studiums für mindestens zwei Jahre nach Österreich zurückzukehren, bevor eine Bewerbung um eine Aufenthalts- bzw. Arbeitsbewilligung für die USA möglich ist. Die Wiedereinreise mit einem Touristen- oder Studentenvisum ist jedoch jederzeit gestattet.)

  Pre-academic training in den U.S.A. (fallweise) bzw. Teilnahme an "enrichment seminars" im Laufe des Aufenthaltes.

Höhe des Fulbright-Stipendiums:

  Studienkosten- und Lebenserhaltungskostenzuschuss bis zu USD 25.000 für ein akademisches Jahr
  Reisestipendium von Euro 800
  Übernahme der Kosten einer Kranken- und Unfallversicherung

Bewerbungsablauf:

  Ende der Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2011-2012: 1. Mai 2010 (Poststempel)
  Einladung der qualifiziertesten Bewerber/innen zu einem Interview Mitte Juni 2010 in Wien (per Email)
  Bekanntgabe der Kandidat/innenauswahl Ende Juni / Anfang Juli 2010
  Halbtägiges Seminar für ausgewählte Kandidat/innen zur Optimierung der Bewerbungen im Juli 2010 in Wien
  Überarbeitung der Unterlagen durch die Kandidat/innen bis 15. September 2010
  Einreichung der Unterlagen an bis zu 5 US Universitäten über das Institute of International Education im Herbst 2010s.

Zur Bewerbung: Bei Fragen bezüglich des Fulbright Studienstipendiums kontaktieren Sie bitte Mag. Alexandra Enzi, Tel. (01) 236 7878 14.

Für PhD KandidatInnen in den Feldern science, technology und engineering gibt es auch ein neues dreijähriges Stipendienprogramm, das Fulbright Science and Technology Programm.

P. Hofmann

222. Ausschreibung Kulturpreise des Landes NÖ 2010.

Niederösterreichische Kunst- und Wissenschaftspreise

Seit 1960 vergibt das Land Niederösterreich für Leistungen in den Bereichen Kunst und Wissenschaft nicht nur Förderungen, sondern anerkennt und würdigt diese auch durch die Vergabe von Preisen. Aus Anlass des 50-jährigen Bestehens dieser Preise wird heuer einmalig ein Jubiläumspreis ausgeschrieben.

Die mit je € 11.000,-- (Würdigungspreise) bzw. € 4.000,-- (Anerkennungspreise) dotierten Kunst- und Wissenschaftspreise 2010 werden in folgenden Sparten vergeben:

§     Architektur

§     Bildende Kunst

§     Erwachsenenbildung, Volksbüchereiwesen, Heimatforschung, Verfassen heimatkundlicher Werke, Arbeit für Museen

§     Kunst im öffentlichen Raum – Sonderpreis 2010

§     Literatur

§     Medienkunst (Sparte Spielfilm)

§     Musik

§     Wissenschaft (Anm.: 2 Würdigungs- und 4 Anerkennungspreise)

§     Innovation und Forschung in Museen Niederösterreichs – Jubiläumspreis 2010

Die entsprechende Ausschreibung wurde nun veröffentlicht. Bewerbungen können von 12. April bis 14. Mai 2010 eingereicht werden. Der offizielle Ausschreibungstext sowie nähere Informationen sind unter www.kultur.noe.at abrufbar.

 

Rückfragen zu den Kunst- und Wissenschaftspreisen: Amt der NÖ Landesregierung,

Abteilung Kultur und Wissenschaft, 3109 St.Pölten, Landhausplatz 1

Tel 02742 / 9005 – 13113, 13115, 13124; Email kulturpreis@noel.gv.at

Der Rektor: W. Hasitschka

223. Stipendium der Japanischen Regierung, Ausschreibung.

MONBUKAGAKUSHO

(Ministry of Education, Culture, Sports, Science and Technology)

Österreichischen Staatsangehörigen wird die Möglichkeit geboten, an einer Universität in Japan zu studieren. Durch das Stipendium soll der Grundstein für eine spätere wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Österreich und Japan gelegt werden.

Bewerbung:  bis 14. Mai 2010 müssen die Bewerbungsunterlagen beim Auslandsbüro der jeweiligen Universität bzw. Fachhochschule abgegeben werden.

Bedingungen:     1.) Österreichische Staatsbürgerschaft

  2.) Alter: unter 35 Jahre per 1. April 2011

3.) Graduierte AkademikerInnen und Studierende im Abschlusssemester

  4.) 6 Monate Sprachkurs in Japan

Dauer:      a) für ForschungsstudentInnen

  wahlweise 1 1/2 oder 2 Jahre

b) für jene Personen, die sofort nach dem 6-monatigen Sprachkurs an einem Master- oder Doktoratsstudium teilnehmen möchten, verlängert sich der Aufenthalt bis zum Abschluss des Studiums

Höhe des Stipendiums:  ca. 152.000 Yen monatlich

                                          (Änderungen vorbehalten)

kostenloses Studium (Einschreib- und Studiengebühren werden von der Japanischen Regierung übernommen) Flug (Österreich - Japan - Österreich)

Vorauswahl erfolgt durch: a) Überprüfung der Fremdsprachenkenntnisse (Englisch oder Japanisch) mittels eines schriftlichen Tests Ende Juni 2010.

b) durch eine österreichisch-japanische Kommission im Rahmen eines persönlichen Interviews Ende Juni 2010 in Wien

 

Auskünfte:

Auslands- oder Stipendienabteilung der Universität oder Japanisches Informations- und Kulturzentrum (Fr. Eipeldauer – wi461@embjp.at ab 1. Mai 2010 neue E-Mailadresse martha.eipeldauer@wi.mofa.go.jp)

1010 Wien, Schottenring 8, Tel.: 01/533 85 86, Fax: 01/533 85 93

P. Hofmann

224. Alberta/Edmonton - Doctoral Research Fellowship.

Herkunftsland:    Österreich

Zielland:     Kanada

Fachbereich:  Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften

Geisteswissenschaften und Theologie

Kunstwissenschaften

   Künstlerische Studien

Hauptförderart:     Stipendien

Förderart:      Forschungsstipendium

Finanzierung:     national

Zielgruppe:     Postgraduates

Förderungsvergebende Stelle: Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

Dauer:      12 Monate

Kontingent:     1 Platz

Dienstleistung:     Monatlicher Stipendienbetrag 1.200,00 EUR

Als Kostenzuschuss für Unterkunft werden dem/der Stipendiat/in zwischen 1.000 und 6.000 CAN$ (abhängig vom Wechselkurs EUR-CAN$) vom Wirth-Institute for Austrian and Central European Studies zur Verfügung gestellt.

Einreichtermin:     30.04.2010 Einreichtermin für das Studienjahr 2010/11

Einreichstelle:     www.scholarships.at

Bewerbungsformular:   Die Bewerbung erfolgt ausschließlich elektronisch unter www.scholarships.at

Hinweise zur Bewerbung:

Stipendium zum Studium und zur Forschung für Dissertationen in Sozial- und Geisteswissenschaften sowie Musik- und Theaterwissenschaft am Wirth-Institute for Austrian and Central European Studies an der University of Alberta/Edmonton. Das Stipendium verpflichtet zu 20 Arbeitswochenstunden in verschiedenen administrativ-organisatorischen Bereichen am Wirth-Institute for Austrian and Central European Studies. Lehrveranstaltungen können gegebenenfalls als Gasthörer/in besucht werden.

Der/die Stipendiat/in ist nicht als ordentliche/r Hörer/in inskribiert.

Bewerbungsvoraussetzungen:

-     An einer österreichischen Universität oder einem österreichischen Fachhochschul-Studiengang abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium

-     Laufendes Doktoratsstudium an einer österreichischen Universität, bei der die Studienplatzkosten zum überwiegenden Teil vom BMWF getragen werden

-     Zum Einreichtermin darf der Abschluss des Master- bzw. Diplomstudiums nicht länger als 24 Monate zurückliegen (Ausnahmen bei nachgewiesenen Kinderbetreuungszeiten bzw. bei Wehr oder Zivildienstzeiten).

-     Altersgrenze: keine. (Dieses Programm ist aber nur für den wissenschaftlichen Nachwuchs bestimmt.)

-     Nachweis ausgezeichneter Englischkenntnisse (TOEFL oder gleichwertige Prüfung)

-     Nachweis von ausgezeichneten Computerkenntnissen

-     Der/Die Kandidat/in darf sich zum Zeitpunkt der Stipendienzuerkennung noch nicht zur Realisierung des beabsichtigten Studienvorhabens im Ausland befinden und muss im Studienjahr der Bewerbung seinen/ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben (d.h. keine Auslandsaufenthalte von mehr als sechs Monaten!).

-     Ausgeschlossen sind Bewerber/innen, die schon einmal ein Stipendium des BMWF für ein

-     Postgraduate Studium erhalten haben.

Eine Verlängerung des Stipendiums ist nicht möglich.

Allgemeine Hinweise für Bewerber/innen:

1.     Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d.h., von mehreren sehr guten Kandidat/en/innen kann nur der/die Bestgereihte gefördert werden (Es besteht kein Rechtsanspruch.) Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben; für jede Bewerbung sind aber separate Bewerbungsunterlagen einzureichen.

Achtung: Auf die Studienbeihilfe während des Auslandsstudiums bzw. die erhöhte Beihilfe für ein

2.     Auslandsstudium, die aufgrund der sozialen Bedürftigkeit im Rahmen des geltenden

3.     Studienförderungsgesetzes vergeben werden, besteht ein Rechtsanspruch!

4.     Der/Die Stipendiat/in ist verpflichtet, am Studienort anwesend zu sein und seiner/ihrer Studien und Forschungstätigkeit nachzugehen.

5.     Dem/Der Stipendiat/en/in ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit gestattet.

6.     Wenn nicht anders angegeben, sind die Stipendien für Einzelpersonen bemessen, nicht aber für mitreisende Angehörige.

7.     Der/Die Antragsteller/in nimmt in Hinblick auf § 1 Datenschutzgesetz, BGBl.Nr. 165/1999 in der geltenden Fassung zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung enthaltenen personenbezogenen Daten an die bearbeitende Stelle und die Vertragspartner sowie im Austausch an andere Stipendien vergebende Stellen in Österreich weitergegeben werden, und erteilt seine ausdrückliche Zustimmung hiezu.

8.     Unvollständige bzw. nicht termingerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

9.     Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.

10.     Auf Antrag an den Rektor wird der Studienbeitrag jenen österreichischen Studierenden erlassen, die Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen, EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen im Ausland absolvieren.

Auswahl:

Anhand der Bewerbungsunterlagen durch das Wirth-Institute for Austrian and Central European Studies an der University of Alberta und ev. anschließende Interviews.

Sonstige Information:

Wirth-Institute for Austrian and Central European Studies

http://www.arts.ualberta.ca/CCAuCES/

University of Alberta: http://www.ualberta.ca/

P. Hofmann

Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 5. Mai 2010.

Redaktionsschluss: 30. April 2010, 12:00 Uhr

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Mag. Paul Hofmann

Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: +43 1 711 55/DW 6103, E-Mail: asp@mdw.ac.at