Studienjahr 2009/10, 17.2.2010 - - Mitteilungsblatt 9 mdw.ac.at
MITTEILUNGSBLATT
Studienjahr 2009/10 ausgegeben am 17. Februar 2010 9. Stück
141. Bestellung zum Universitätsprofessor für Musikalische Leitung der musikdramatischen Darstellung.
142. Bestellung zum Universitätsprofessor für Viola.
143. Bestellung zum Universitätsprofessor für Schnitt.
144. Verleihung der Erinnerungsmedaille in Gold an Frau Brigitte CHIZZOLA für langjähriges herausragendes Wirken an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
145. Ausschreibung von Leistungsstipendien an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für das Studienjahr 2009/10 gemäß §§ 57-61 Studienförderungsgesetz 1992 (StFG), BGBl.Nr. 305/1992 i.d.g.F.
146. Ausschreibung von Förderungsstipendien an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für das Studienjahr 2009/10 gemäß §§ 63–67 Studienförderungsgesetz 1992 (StFG), BGBl Nr. 305/1992 i.d.g.F.
147. Konstituierung der Schiedskommission.
Offene Stellen
148. Ausschreibung der Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Buch und Dramaturgie am Institut für Film und Fernsehen „Filmakademie Wien“ der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
149. Ausschreibung der Stelle einer Institutsreferentin/eines Institutsreferenten am Joseph-Haydn-Institut für Kammermusik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
Stipendien, Programme, Preise
150. Diversity - Identity Call 2010 (WWTF).
151. Fohn-Stipendien 2010.
152. Sparkling Science: 3. Ausschreibung.
Todesfälle
153. em.o.Univ.-Prof. Ilse Rapf.
Prof. Christoph Ulrich MEIER wird mit 1. März 2010 zum Universitätsprofessor für "Musikalische Leitung der musikdramatischen Darstellung" am Institut für Gesang und Musiktheater bestellt.
Der Rektor: W. Hasitschka
Prof. Thomas SELDITZ wird mit 1. März 2010 zum Universitätsprofessor für "Viola" am Institut für Streich- und andere Saiteninstrumente bestellt.
Der Rektor: W. Hasitschka
Michael HUDECEK wird mit 1. März 2010 zum Universitätsprofessor für "Schnitt" am Institut für Film- und Fernsehen "Filmakademie Wien" bestellt.
Der Rektor: W. Hasitschka
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 20.1.2010 beschlossen, Frau Brigitte Chizzola anlässlich ihres Ausscheidens gemäß § 6 Abs 3 Satzungsteil Akademische Ehrungen eine Erinnerungsmedaille in Gold für langjähriges herausragendes Wirken an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zu verleihen.
Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim
Leistungsstipendien dienen gem § 57 StFG zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen.
I. Leistungsstipendien können erhalten
a) Österreichische StaatsbürgerInnen (§ 2 Z 1 iVm § 3 StFG) sowie
b) Gleichgestellte AusländerInnen und Staatenlose (§ 2 Z 2 iVm § 4 StFG). Gleichgestellte AusländerInnen sind insbesondere Angehörige von EWR-Mitgliedsstaaten1 und Drittstaatenangehörige, wenn sie zum Zeitpunkt des Antrages durchgehend mindestens 5 Jahre in Österreich gemeldet waren.
II. Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums sind gem § 60 StFG:
1. die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StFG) des jeweiligen Studienabschnittes (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StFG), das sind: Krankheit des/der Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft u. dgl.
2. ein Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten von nicht schlechter als 2.0 und
3. die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen (§ 59 Abs. 2 StFG)
III. Ausschreibungsbedingungen:
1. Zu erbringende Studiennachweise (§ 59 Abs 2 StFG)
Bakkalaureats-, Magister-, Rigorosenzeugnis sowie Doktoratsstudium (Studienabschließendes Zeugnis)
2. Diplomprüfungszeungis (KHStG)
2. oder 3. Diplomprüfungszeungis (UniStG) (bei Studienrichtungen mit 3 Abschnitten)
1. oder 2. Diplomprüfungszeugnis (UniStG) (bei Studienrichtungen mit 2 Abschnitten)
Diplomprüfungszeugnis (Musiktheaterregie)
Anerkannte Prüfungen werden für die Beurteilung des Studienerfolges mitberücksichtigt!
2. Kriterien für die Auswahl der Stipendiaten (§ 59 Abs 2 StFG)
AntragstellerInnen werden nach dem gewichteten Notendurchschnitt aller im Studium beurteilten Lehrveranstaltungsprüfungen gereiht (nicht schlechter als 2.0)
a) Ein Notendurchschnitt nicht schlechter als 2.0 ist Voraussetzung für die Zuerkennung
Ausnahme: Doktoratsstudium (UnistG/UG 2002): Notendurchschnitt aller im Studium beurteilten Lehrveranstaltungsprüfungen sowie der Dissertation (nicht schlechter als 1.0)
b) Erwartet werden folgende Prüfungsleistungen im Anspruchszeitraum
· Bakkalaureats-. Magister-, Diplomprüfungen sowie Rigorosen (mit einer Gesamtbeurteilung): „mit Auszeichnung bestanden“ sowie der Teilprüfungen mit „sehr gut“
· Diplomprüfung (ohne Gesamtbeurteilung): „sehr gut“
Personen, die in den vorangegangenen Jahren bereits ein Leistungsstipendium der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien erhalten haben, werden zurückgereiht.
IV. Höhe des einzelnen Leistungsstipendiums:
Ein Leistungsstipendium darf die Höhe eines allfälligen Studienbeitrages für zwei Semester (das sind 726,72 Euro) nicht unterschreiten und 1.500 Euro nicht überschreiten (§ 61 Abs 1 StFG).
V. Bewerbungsfrist und Bewerbungsunterlagen:
Bewerbungen von Studierenden mit Prüfungsleistungen zwischen dem 1.10.2009 und dem 30.09.2010 sind samt den geforderten Unterlagen im Zeitraum
18.10.2010 bis 29.10.2010
im Büro des Studiendirektors (Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Zimmer F 01 06, Tel.: 01/711 55 DW 2011) PERSÖNLICH abzugeben.
Unvollständig ausgefüllte Anträge bzw. Anträge mit fehlenden Unterlagen können bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt werden.
VI. Zuerkennung:
Die Zuerkennung der Leistungsstipendien erfolgt durch den Studiendirektor (§ 61 Abs 3 StFG) nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung besteht nicht (§ 61 Abs 2 StFG). Die Bewerberinnen und Bewerber werden von der Entscheidung über die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums unverzüglich verständigt.
Der Studiendirektor: M. Stephanides
Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien. Gefördert werden somit z.B. Film- und Theaterprojekte (Gruppenarbeiten), die Teilnahme an Wettbewerben, Kompositionsvorhaben, künstlerische Tätigkeiten außerhalb der Universität, aufwendige Diplomarbeiten und dgl. Ein Kooperationsprojekt wird unter Angabe der Beteiligten von einer Person eingereicht. Projektkosten können nur für diese Person geltend gemacht werden. Werden für mehrere Beteiligte Kosten angeführt, sind auch von diesen die Ausschreibungsbedingungen zu erfüllen.
I. Förderungsstipendien können erhalten
a) Österreichische StaatsbürgerInnen (§ 2 Z 1 iVm § 3 StFG) sowie
b) Gleichgestellte AusländerInnen und Staatenlose (§ 2 Z 2 iVm § 4 StFG). Gleichgestellte AusländerInnen sind insbesondere Angehörige von EWR-Mitgliedsstaaten2 und Drittstaatenangehörige, wenn sie zum Zeitpunkt des Antrages durchgehend mindestens 5 Jahre in Österreich gemeldet waren.
II. Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums sind gem § 66 StFG:
1. eine Bewerbung der/des Studierenden um ein Förderungsstipendium zur Durchführung einer nicht abgeschlossenen Arbeit, samt
· einer Beschreibung der Arbeit,
· einer Kostenaufstellung und
· einem Finanzierungsplan.
2. die Vorlage mindestens eines Gutachtens einer/eines Universitätslehrerin/Universitätslehrers (universitätsangehörig gem § 94 Abs 1 Z 4, 6, 7, 8, Abs 2 UG 2002) zur Kostenaufstellung und darüber, ob der/die Studierende aufgrund der bisherigen Studienleistungen und des Konzepts für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
3. die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StFG) des jeweiligen Studienabschnittes (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StFG), das sind: Krankheit der/des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft u. dgl.
4. die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen
III. Ausschreibungsbedingungen
1. Die Vergabe des Förderungsstipendiums erfolgt nach Würdigung des beantragten Projekts unter Berücksichtigung der bisherigen Studienleistungen.
2. Maximale Projektdauer bis 1.9.2011
3. Gilt für alle Studienrichtungen außer Doktoratsstudien: Antragstellung frühestens nach dem 2. Studiensemester möglich.
Für ALLE STUDIENRICHTUNGEN (außer Doktorat)
Notendurchschnitt nicht schlechter als 2.0. Im zkF bis zum Antragszeitpunkt keine schlechtere Note als 2.0.
DOKTORATSSTUDIEN
· Doktoratsstudium der Philosophie und der Naturwissenschaften (UniStG):
Bis zum Rigorosum: Notendurchschnitt 1.0, wobei Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mind. 4 Semesterstunden bereits absolviert sein müssen.
· Doktoratsstudium (UG 2002):
Bis zur Disputation: Notendurchschnitt: 1.0 (es werden alle bisher im Doktoratsstudium erbrachten Beurteilungen herangezogen) wobei eine Antragstellung erst nach positiver Beurteilung der Fachprüfung möglich ist.
4. Nach Abschluss des Projektes ist ein Bericht über das abgeschlossene Projekt und die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel entsprechend dem Förderungsvertrag vorzulegen.
IV. Höhe des einzelnen Förderungsstipendiums
Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr € 700,-- nicht unterschreiten und € 3.600,-- nicht überschreiten.
25 % des Förderungsstipendiums werden erst nach Vorlage des Endberichts über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums ausbezahlt. Dieser Bericht ist bis spätestens Ende September 2011 vorzulegen.
Förderfähige Ausgaben
(1) Reise- und Aufenthaltskosten bei Arbeiten, die nachweislich nicht am Studienort durchgeführt werden können.
- Hotelkosten, wenn wegen der Kürze des Aufenthalts einzig zumutbare Unterbringungsart und in angemessener Höhe (z.B. bei zweiwöchigem Studienaufenthalt, Workshop,- Seminar-, Kongressteilnahme).
- Reisekosten in angemessener Höhe.
(2) Erwerb oder Leihe von Ausrüstungsgegenständen, die speziell für die Durchführung der Arbeit notwendig sind und nicht anders beschafft werden können, sofern sie nicht eine mehrjährige Nutzungsdauer haben. Für Gegenstände mit einer mehrjährigen Nutzungsdauer ist eine direkte Förderung nicht möglich, allerdings kann im Rahmen des Förderungsstipendiums eine Anschaffung getätigt werden, bei der der Gegenstand im Eigentum der Universität verbleibt und der Fördernehmerin/dem Fördernehmer zur Nutzung innerhalb der Projektlaufzeit gegen Entgelt überlassen wird. Diese Leihgebühr kann durch das Förderungsstipendium abgedeckt werden.
(3) Kosten für Dienstleistungen im Zusammenhang mit förderfähigen Aufwendungen (wie z.B. Transportkosten, nicht jedoch Kosten für Benzin);
(4) eine Rückstellung für unvorhergesehene Kosten in Höhe von maximal 5% der förderfähigen direkten Kosten, sofern sie in der Finanzplanung des Projekts enthalten ist;
(5) Kosten für Recherchen wie Bücher, Zeitschriften, Archivmaterial nur, wenn
- diese Kosten in der spezifischen Arbeit begründet sind
- nicht einer/einem Studierenden sowieso erwachsen würden
- und die nicht an Bibliotheken entlehnbar sind.
(6) CD Produktionskosten nur, wenn sie im Rahmen eines künstlerisch innovativen und für die Universität repräsentativen übergeordneten Projekts („Erschließung der Künste“) anfallen und ein über die reine CD Produktion hinausgehender künstlerischer/wissenschaftlicher Mehrwert damit verbunden ist.
Nicht förderfähige Ausgaben
sind insbesondere:
(1) Kopierkosten, wenn nicht gesondert begründbar und nicht typische Aufwendungen beim Verfassen von Arbeiten und notwendig
(2) Büromaterial
(3) als unnötig hoch bewertete Ausgaben;
(4) Wohnungsmieten (Zuschüsse bei extremen Preisniveauunterschieden sind möglich);
(5) Gegenstände mit einer mehrjährigen Nutzungsdauer, die im Eigentum der Fördernehmerin/des Fördernehmers verbleiben würden (z.B.: Laptops, Kameras, Instrumente u.ä.).
V. Bewerbungsfrist und Bewerbungsunterlagen
Ende der Antragsfrist Wintersemester: 16.04.2010
Ende der Antragsfrist Sommersemester: 29.10.2010
Bewerbungen sind mit samt den geforderten Unterlagen im Büro des Studiendirektors (Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Zimmer F 01 06, Tel.:01/711 55 DW 2011) PERSÖNLICH abzugeben. Unvollständige ausgefüllte Anträge bzw. Anträge mit fehlenden Unterlagen können bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt werden!
VI. Zuerkennung
Die Zuerkennung der Förderungsstipendien erfolgt durch den Studiendirektor (§ 61 Abs 3 StFG) nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung besteht nicht (§ 61 Abs 2 StFG). Die Bewerber werden von der Entscheidung über die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums unverzüglich verständigt.
Der Studiendirektor: M. Stephanides
Die konstituierende Sitzung der Mitglieder der Schiedskommission hat am 13.10.2009 stattgefunden (Funktionsperiode somit vom 13.10.2009 bis 12.10.2011).
Vorsitzende:
Senatspräsidentin Dr. Marianne Händschke (nominiert vom Universitätsrat)
Stellvertreter:
Mag. Dr. Friedrich Hörmann (nominiert vom Universitätsrat)
Mitglieder:
Dr. Eva-Maria Bachmann-Lange (nominiert vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen)
o.Univ.-Prof. Klara Harrer-Baranyi (nominiert vom Senat)
o.Univ.-Prof. Harald Ossberger (nominiert vom Senat)
Univ.-Doz. Dr. Richard Soyer (nominiert vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen)
Der Rektor: W. Hasitschka
Offene Stellen
Am Institut für Film und Fernsehen „Filmakademie Wien“ der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. September 2011 die Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für
Buch und Dramaturgie
zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt
Vertrag: unbefristet
Aufgaben:
Erschließung und Entwicklung der Künste, Lehr- und Prüfungstätigkeit bzw. Betreuung der Studierenden (insbesondere Bakkalaureats- und Magisterstudium Buch und Dramaturgie), Durchführung von und Mitarbeit bei interdisziplinären (Forschungs)Projekten im Film- und Medienbereich, Mitarbeit bei Organisations-, Verwaltungs- und Evaluierungsaufgaben sowie in Kommissionen und Gremien der Universität.
Anstellungserfordernisse:
Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung bzw. eine gleichwertige künstlerisch-wissenschaftliche Eignung.
Gewünschte Qualifikationen:
· Praxisnachweis als DrehbuchautorIn (Schwerpunkt Spielfilm für Kino und/oder TV). Erwünscht: Schriftstellerische Tätigkeit in anderen literarischen Bereichen.
· Nachweis über:
o Umfassendes dramaturgisches Wissen.
o Spartenübergreifendes Wissen in den Bereichen der Kunst, der Philosophie, der Psychologie und der Kulturgeschichte.
o Fundierte Kenntnis des literarischen und filmischen Schaffens in Österreich.
o Pädagogische und künstlerische Qualifikationen.
o Bereitschaft zu Kooperationen und Transdisziplinarität.
o Führungsqualitäten im organisatorischen Bereich.
Ende der Bewerbungsfrist: 12. März 2010 (Datum des Poststempels)
Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 308/2/10 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, schrif tlich zu richten und auch elektronisch an die Emailadresse: weidinger-a@mdw.ac.at. Es wird ersucht, die Vita als EuroPASS Lebenslauf abzugeben. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt. Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
Der Rektor: W. Hasitschka
Am Joseph-Haydn-Institut für Kammermusik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. April 2010 die Stelle
einer Institutsreferentin/eines Institutsreferenten
zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
Vertrag: unbefristet
Aufnahmebedingungen: Reifeprüfung (AHS oder HAK), facheinschlägige Berufserfahrung
Gewünschte Qualifikationen: Sehr gute Englisch- und EDV-Kenntnisse (Word, Excel, FileMaker, PowerPoint), selbständiges und effizientes Arbeiten, hohe Belastbarkeit, Einsatzfreude und Organisationstalent.
Aufgaben: Eigenständige Organisation des künstlerischen Betriebsbüros am Institut, eigenverantwortliche organisatorische Betreuung der Kammermusikensembles, Vermittlung, Organisation und Betreuung von Kammermusikveranstaltungen innerhalb und außerhalb der Universität, Betreuung verschiedener Projekte (Int. J.Haydn-Kammermusikwettberb, ECMA- European Chamber Music Academy, Kooperationen universitätsintern und extern etc.), Unterstützung der Institutsleitung.
Bewerbungsfrist: 10. März 2010 (Datum des Poststempels)
Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 588/10 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.
Die Aufnahme erfolgt in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität.
Der Rektor: W. Hasitschka
Der Diversity - Identity Call 2010 ist die dritte Ausschreibung im Rahmen des „Wiener Impulsprogramms für Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften“ (GSK). Der Diversity - Identity Call 2010 richtet sich an
Ø Wiener Universitäten und Forschungseinrichtungen sowie Forscherinnen und Forscher in Wien, die ein ein- bis vierjähriges Projekt planen.
Ø Im Kern der eingereichten Vorhaben soll eine wissenschaftliche Fragestellung stehen, die sich mit der Bedeutung und den Herausforderungen zunehmender gesellschaftlicher Diversität und Vielfalt beschäftigt. Der Fokus dieses Calls liegt auf der Bearbeitung von Fragen ethnischer Herkunft, der Migration, interkultureller Beziehungen und Mobilität, der Integration und des Zusammenlebens.
Ø Zentrale Kriterien der Ausschreibung sind die wissenschaftliche Qualität der eingereichten Projekte, disziplinenübergreifende Zugänge und Kooperationen sowie die Relevanz des Projektes für Wien.
Einreichschluss ist der 6. Mai 2010, 14 Uhr; insgesamt sind 1,3 Mio. € an Fördermitteln gewidmet. Die Mindestförderungssumme für Projekte beträgt 100.000 €.
Bitte beachten Sie: Für Projektanträge ist verpflichtend das „WWTF online submission system“ zu verwenden; Details zur Ausschreibung ebendort. Antragssprache ist ausnahmslos Englisch.
Für weitere Informationen und Fragen kontaktieren Sie bitte: Frau Mag. Michaela Glanz, michaela.glanz@wwtf.at, 01/4023143-0, www.wwtf.at
Bei beabsichtigter Einreichung seitens Angehöriger der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien wird Kontaktaufnahme mit Herrn Mag. Hofmann, ASP, hofmann-paul@mdw.ac.at, Tel. 01/71155-6113, bis spätestens 12. März 2010 dringend empfohlen.
Der Rektor: W. Hasitschka
Sofie Fohn geb. Schneider (1899-1990), Malerin und Witwe des Malers Emanuel Fohn (1881-1966), hat zur Förderung von höchstbegabten österreichischen und Südtiroler Studierenden das Stiftungsvermögen testamentarisch bereitgestellt. Aus den Erträgnissen werden jährlich mehrere Einzelstipendien bis zum Höchstbetrag à € 6.000 vergeben.
Bewerberkreis:
Höchstbegabte Studenten und Absolventen (Studienabschluss innerhalb des letzten Jahres) von Universitäten, Hochschulen und Kunstakademien
· mit österreichischer Staatsbürgerschaft
· Südtiroler mit deutscher Muttersprache
für Studien und Projekte im In- und Ausland
Stipendiaten der Vorjahre sind von einer erneuten Bewerbung ausgeschlossen!
Schwerpunkt der Förderung:
Bildende Kunst, Kunstgeschichte, allgemein künstlerische Studienrichtungen
· besonders innovative und/oder aufwendige Studien bzw. Projekte
· post-graduate Studien
Richten Sie Ihre (formlose und prägnante) Bewerbung bitte vom 15. Februar 2010 bis 15. März 2010 (innerhalb der Frist einlangend!) an FOHNSTIFTUNG, 1011 WIEN, SINGERSTRASSE 17-19
(mit folgenden Angaben/Unterlagen bis zu einem Format von max. A3!*):
1. persönliche Daten (inkl. gültiger E-Mail Adresse)
2. Angaben zum derzeitigen bzw. abgeschlossenen Studium
3. Beschreibung des Studiums oder Projektes (Inhalt, Ort, Zeit, Dauer)
4. Nachweis besonderer Begabung (zB Zeugnisse, Befürwortungen, event. Arbeitsproben*)
5. Angaben zu persönlichen Lebensumständen, eventuellen Studienerschwernissen
Das Stiftungskuratorium
Dr. BRIGITTE BORCHHARDT-BIRBAUMER Kunsthistorikerin und Journalistin
Univ.Prof. Dr. ELISABETH VON SAMSONOV Akademie der bildenden Künste Wien
Univ.Prof. Dr. SYBILLE MOSER-ERNST Institut für Kunstgeschichte Universität Innsbruck
Univ.Prof. Mag. SIGBERT SCHENK Universität für angewandte Kunst Wien
OR Dr. HELMUT ZIEHENSACK Vorsitzender des Stiftungskuratoriums
entscheidet über die Zuerkennung der Stipendien nach freiem Ermessen unter Ausschluss des Rechtsweges. *Für die Einsendungen wird keine Haftung übernommen, da eine sichere und/oder dauerhafte Aufbewahrung von Unterlagen oder Werken nicht gewährleistet werden kann.
Der Rektor: W. Hasitschka
Seit 1. Februar läuft die dritte Ausschreibung des Programms Sparkling Science. Gefördert werden wissenschaftliche Projekte, in denen Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit Wissenschafterinnen und Wissenschaftern an aktuellen Forschungsfragen arbeiten. Dafür sieht das Programm zwei verschiedene Förderschienen vor:
a) FÖRDERSCHIENE 1 für Forschungsprojekte: Einreichberechtigt sind universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Pädagogische Hochschulen und Fachhochschulen
b) FÖRDERSCHIENE 2 für Schulforschungsprojekte: Einreichberechtigt sind Schulen aller Schultypen (öffentlich und privat)
Ende der Einreichfrist: 6. April 2010, 12.00 Uhr
Nähere Informationen und alle Einreichunterlagen finden Sie auf www.sparklingscience.at
Bei beabsichtigter Einreichung seitens Angehöriger der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien wird Kontaktaufnahme mit Herrn Mag. Hofmann, ASP, hofmann-paul@mdw.ac.at, Tel. 01/71155-6113, bis spätestens 23. Februar 2010 dringend empfohlen.
Der Rektor: W. Hasitschka
Todesfälle
Die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien trauert um em. o.Univ.-Prof. Ilse Rapf, Professorin für Stimmbildung, verstorben am 27. Jänner 2010.
Der Rektor: W. Hasitschka
Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 3. März 2010.
(Redaktionsschluss: 26. Februar 2010, 12:00 Uhr)
Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: o.Univ.-Prof. Mag. Dr. Werner Hasitschka
Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: +43 1 711 55/DW 6103, E-Mail: asp@mdw.ac.at
1 Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Island, Liechtenstein, Norwegen.
2 Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Island, Liechtenstein, Norwegen.