Studienjahr 2009/10, 2.12.2009 - - Mitteilungsblatt 5 mdw.ac.at
MITTEILUNGSBLATT
Studienjahr 2009/10 ausgegeben am 2. Dezember 2009 5. Stück
49. Verleihung der Verdienstmedaille in Gold für langjähriges herausragendes Wirken an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien an Frau Susanne Pawlata-Geieregger.
50. Verleihung der Verdienstmedaille in Gold für langjähriges herausragendes Wirken an der Universität für Musik und darstellende Kunst an Herrn Prof. Mag.phil. Franz Carda.
51. Verleihung der Verdienstmedaille in Gold für langjähriges herausragendes Wirken an der Universität für Musik und darstellende Kunst an Herrn o.Univ.-Prof. Mag.art. Mag.phil. Leopold Spitzer.
52. Kundmachung des Ergebnisses der Wahl der in § 25 Abs 4 Z 1 Universitätsgesetz 2002 genannten Vertreterinnen und Vertreter der UniversitätsprofessorInnen in den Senat.
53. Kundmachung des Ergebnisses der Wahl der in § 25 Abs 4 Z 2 Universitätsgesetz 2002 genannten Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in den Senat.
54. Kundmachung des Ergebnisses der Wahl der in § 25 Abs 4 Z 3 Universitätsgesetz 2002 genannten Vertreterinnen und Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat.
55. Kundmachung des Satzungsteils Hausordnung.
Habilitationskommissionen
56. Habilitationsverfahren Christof Moser (angestrebtes Fach Tasteninstrumente der Popularmusik).
57. Habilitationsverfahren Thomas Nußbaumer (angestrebtes Fach Volksmusikforschung).
58. Habilitationsverfahren Barbara Boisits (angestrebtes Fach Historische Musikwissenschaft).
59. Habilitationsverfahren Markus Grassl (angestrebtes Fach Historische Musikwissenschaft).
60. Habilitationsverfahren Rupert Gottfried Frieberger (angestrebtes Fach Musikwissenschaft).
61. Mitteilung gemäß § 103 (5) UG betreffend Vorschlag für GutachterInnen für zwei Habilitationskommissionen.
62. Mitteilung gemäß § 103 (5) UG betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Habilitationskommission.
Berufungskommissionen
63. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Bildtechnik und Kamera.
64. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Produktion.
65. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Bläserkammermusik (Nachfolge Peter Schmidl).
66. Mitteilung gemäß § 98 (3) UG betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Berufungskommission.
Offene Stellen
67. Ausschreibung der Stelle einer Universitätsassistentin/eines Universitätsassistenten (Post Doc) am Institut für Musiksoziologie der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
68. Ausschreibung der Stelle einer/eines wissenschaftlichen Projektmitarbeiterin/Projektmitarbeiters am Institut für Analyse, Theorie und Geschichte der Musik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
69. Ausschreibung der Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters im Beschaffungsmanagement an der Abteilung für Gebäude und Technik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
70. Ausschreibung von zwei Stellen für MitarbeiterInnen im Veranstaltungsmanagement im Veranstaltungsbüro des Außeninstituts der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
71. Ausschreibung der Stelle einer Schulwartin bzw. Portierin – eines Schulwartes bzw. Portiers an der Abteilung für Gebäude und Technik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
72. Ausschreibung der Stelle 2. Violine tutti im ORF Radio-Symphonieorchester Wien (Chefdirigent Bertrand de Billy).
73. Ausschreibung der Stelle Stimmführer/in der 2. Violinen (Karenzvertretung) im ORF Radio-Symphonieorchester Wien (Chefdirigent Bertrand de Billy).
Stipendien, Programme, Preise
74. Förderpreise der Stadt Wien – Ausschreibung.
75. Richard-Wagner-Stipendium Bayreuth.
76. Graduiertenschule für die Künste und die Wissenschaften an der Universität der Künste Berlin - Ausschreibung von Stipendien.
77. Fulbright Studienstipendium/Fulbright Student Grants 2011/12.
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.11.2009 beschlossen, Frau Susanne Pawlata-Geieregger gemäß § 6 Abs 2 Satzungsteil Akademische Ehrungen eine Verdienstmedaille in Gold für langjähriges herausragendes Wirken an der Universität für Musik und darstellende Kunst zu verleihen.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.11.2009 beschlossen, Herrn Prof. Mag.phil. Franz Carda gemäß § 6 Abs 2 Satzungsteil Akademische Ehrungen eine Verdienstmedaille in Gold für langjähriges herausragendes Wirken an der Universität für Musik und darstellende Kunst zu verleihen.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.11.2009 beschlossen, Herrn o.Univ.-Prof. Mag.art. Mag.phil. Leopold Spitzer gemäß § 6 Abs 2 Satzungsteil Akademische Ehrungen eine Verdienstmedaille in Gold für langjähriges herausragendes Wirken an der Universität für Musik und darstellende Kunst zu verleihen.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Anzahl der Wahlberechtigten 177
Summe der abgegebenen Stimmen 83
Summe der ungültigen Stimmen 0
Liste Miteinander fürs Ganze 57
Liste Podium und Bühne 26
Aufgrund des Wahlergebnisse werden den nachstehenden wahlwerbenden Gruppen folgende Mandate zugewiesen:
Liste Miteinander fürs Ganze: 8 Mandate
Liste Podium und Bühne: 3 Mandate
Namen der gewählten Personen Wolfgang HEIßLER
Liste Miteinander fürs Ganze: Adelheid PILLMANN
Gertraud BERKA-SCHMID
Axel SEIDELMANN
Avedis KOUYOUMDJIAN
Karlheinz HANSER
Maria BAYER
Reinhard LATZKO
Namen der gewählten Personen Ingomar RAINER
Liste Podium und Bühne: Jan Gottlieb JIRACEK
Klaus-Dieter LIENBACHER
Namen der Ersatzmitglieder Ulrike DANHOFER
Liste Miteinander fürs Ganze: Thomas KREUZBERGER
Hartmut KRONES
Walter WRETSCHITSCH
Wolfgang WATZINGER
Johannes MARIAN
Martin LICHTFUSS
Brigitte BERGER-MÖHL
Lydia VIERLINGER
Angelika HAUSER-DELLEFANT
Alois GLAßNER
Ruth GABRIELLI-KUTROWATZ
Gerlinde HAID
Adelheid BLOVSKY-MILLER
Peter RÖBKE
Namen der Ersatzmitglieder Martin EYBL
Liste Podium und Bühne: Annegret HUBER
Johannes MEISSL
Barbara GISLER
Valentin ERBEN
Marie-Agnes DITTRICH
Der Vorsitzende der Wahlkommission: W. Heißler
Anzahl der Wahlberechtigten 609
Summe der abgegebenen Stimmen 48
Summe der ungültigen Stimmen 1
Summe der gültigen Stimmen 47
Aufgrund des Wahlergebnisses werden der nachstehenden wahlwerbenden Gruppe folgende Mandate zugewiesen:
Liste ULV-MDW 3 Mandate
Namen der gewählten Personen: Michael STEPHANIDES
Gerold GRUBER
Maria BAYDANOW
Namen der Ersatzmitglieder: Herbert RÜDISSER
Matthias BERTSCH
Maria HELFGOTT
Marialena AHLUWALIA-FERNANDES
Christine SIXTHOFER
Johann BUCHER
Der Vorsitzende der Wahlkommission: G. Gruber
Anzahl der Wahlberechtigten: 291
Zahl der abgegebenen Stimmen: 121
Zahl der ungültigen Stimmen: 12
Zahl der gültigen Stimmen: 109
Aufgrund des Wahlergebnisses werden der nachstehenden wahlwerbenden Gruppe folgende Mandate zugewiesen:
Liste Gemeinsam in die Zukunft 1 Mandat
Name der gewählten Person: Johann BERGMANN
Namen der Ersatzmitglieder: Gerda MÜLLER
Petra WEISSBERG
Otto GRUBAUER
Karl-Gerhard STRAßL
Jutta HEIDENREICH
Die Vorsitzende der Wahlkommission: G. Müller
Allgemeine Ziele
§ 1 (1) Diese Hausordnung dient der Vorsorge für die Sicherheit und Ordnung an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. Sie hat insbesondere die der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gemäß Universitätsgesetz (UG) obliegenden Aufgaben zu ermöglichen. Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste, der Forschung, der Lehre und der Verwaltung bzw. des Managements haben Vorrang vor allen anderen Nutzungsmöglichkeiten.
(2) Die Vollziehung der Hausordnung, insbesondere die Aufsicht über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung, obliegt dem/der RektorIn bzw. den von ihm/ihr beauftragten Personen.
Geltungsbereich
§ 2 (1) Die Geltung dieser Hausordnung erstreckt sich auf alle Grundstücke, Gebäude und Räume, die von der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Erfüllung ihrer Aufgaben genutzt werden.
(2) Die Bestimmungen dieser Hausordnung sind von allen BenutzerInnen dieser Grundstücke, Gebäude und Räume zu beachten.
Widmung der Grundstücke, Gebäude und Räume
§ 3 (1) Der/die RektorIn verfügt über die der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zugewiesenen Grundstücke, Gebäude und Räume. Er nimmt die Zuweisung an die Organisationseinheiten, die Organe der Universität, der HochschülerInnenschaft und der Personalvertretung sowie an andere nach UG eingerichteten Organe vor.
(2) Begründete Anträge auf Zuweisung oder auf Änderung der Zweckwidmung bereits zugewiesener Räume sind an den/die RektorIn zu richten. Bei Bedarf kann der/die RektorIn von sich aus Widmungsänderungen nach Anhörung der betroffenen Organe bzw. Universitätseinrichtungen verfügen.
Öffnungszeiten
§ 4 (1) Die Öffnungszeiten der Universitätsgebäude werden vom/von der RektorIn festgesetzt. Sie können je nach Nutzungsart des Gebäudes und während des Semesters bzw. der Ferialzeiten unterschiedlich festgesetzt werden.
(2) Die Öffnungszeiten sind im Mitteilungsblatt und an der Amtstafel kundzumachen. Vorübergehende kurzfristige Änderungen werden an der Amtstafel des jeweiligen Gebäudes bekannt gemacht.
(3) Die Öffnungszeiten sind unbedingt einzuhalten. Alle BenutzerInnen haben, soferne sie nicht über eine Sonderberechtigung verfügen, die Gebäude zu den angegebenen Zeiten zu verlassen.
Sprechstunden
§ 5 (1) Von allen Organen bzw. LeiterInnen von Organisationseinheiten der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien können für die Durchführung der Sprechstunden angemessene Zeiten festgesetzt werden.
(2) Diese Zeiten sind entsprechend kundzumachen.
Informationsflächen und Automaten
§ 6 (1) Aushänge und Plakatierungen an der Universität bedürfen einer Bewilligung. Sie dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen angebracht werden. Ihr Inhalt darf nicht gegen die guten Sitten oder den öffentlichen Anstand verstoßen. Sie dürfen zu keinem verbotenen oder strafbaren Verhalten aufrufen. Bei der Vergabe der Anschlagflächen ist in erster Linie der Bedarf der Organe und der Angehörigen der Universität zu berücksichtigen.
(2) Die Bewilligung für Aushänge und Plakatierungen erteilt der/die RektorIn bzw. die von ihm beauftragte Person.
(3) Die Genehmigung für Aushänge in Organisationseinheiten auf den der Organisationseinheit zugewiesenen Anschlagflächen obliegt dem/r jeweiligen LeiterIn. Für die den gesetzlichen Vertretungen (HochschülerInnenschaft, Betriebsräte, Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen) zugewiesenen Schaukästen sowie Anschlagflächen erteilt die Bewilligung für Aushänge und Plakatierungen das jeweilige gesetzlich zuständige Organ.
(4) Ohne Bewilligung, an nicht vorgesehener Stelle angebrachte oder gegen Abs. 1 verstoßende Aushänge und Plakatierungen sind zu entfernen. Der für die Aushänge oder für die Plakatierungen Verantwortliche kann zum Kostenersatz herangezogen werden. Die durch vorschriftswidrige Plakatierungen entstandenen Schäden sind vom Verantwortlichen jedenfalls zu ersetzen.
(5) Das Aufstellen von Informationstischen durch Universitätsangehörige und Universitätsfremde bedarf der Genehmigung durch den/die RektorIn. Von Universitätsfremden kann ein Kostenersatz eingehoben werden.
(6) Das Aufstellen von Automaten an allgemein zugänglichen Stellen bedarf der Genehmigung durch den/die RektorIn, der auch über den erforderlichen Kostenersatz entscheidet. Die Evidenthaltung erfolgt durch die Abteilung für Gebäude und Technik.
Schlüsselvergabe
§ 7 (1) Personen mit einem der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zugeordneten Dienstverhältnis sowie leitende FunktionärInnen der HochschülerInnenschaft können einen Schlüssel beantragen, der den Zugang zum Arbeitsplatz ermöglicht.
(2) In begründeten Ausnahmefällen ist die Vergabe von Haustorschlüsseln durch den/die RektorIn zulässig.
(3) Die Schlüsselausgabe sowie die Führung der Schlüsselevidenz erfolgt durch die Abteilung für Gebäude und Technik.
(4) Der Erhalt eines Schlüssels ist durch Unterschrift zu bestätigen. Durch die geleistete Unterschrift verpflichtet sich die/der Betreffende:
a) den erhaltenen Schlüssel in keinem Fall anderen Personen zu überlassen;
b) keine Nachfertigung des Schlüssels durchzuführen bzw. durchführen zu lassen;
c) einen eventuellen Verlust unverzüglich der Abteilung für Gebäude und Technik zu melden;
d) den Schlüssel bei Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis (bzw. Beendigung der Tätigkeit) unaufgefordert und unverzüglich zurückzugeben.
(5) Im Falle der missbräuchlichen Verwendung von Schlüsseln können diese vom/von der RektorIn auf bestimmte oder unbestimmte Zeit entzogen werden.
(6) Im Falle des Verlustes eines Schlüssels ist unverzüglich die Abteilung für Gebäude und Technik zu verständigen und Kostenersatz zu leisten. Die Höhe des Kostenersatzes wird vom/von der RektorIn unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalles festgelegt.
(7) Für den Übungsbetrieb der Studierenden kann der/die RektorIn im Einvernehmen mit dem/r betroffenen LeiterIn einer Organisationseinheit und dem/r LeiterIn der Abteilung für Gebäude und Technik und nach Anhörung der HochschülerInnenschaft gesonderte Regelungen über die Schlüsselausgabe an Studierende erlassen.
Telefon, Fax, Kopiergeräte und EDV-Arbeitsplätze
§ 8 (1) Die in den Universitätsräumen installierten Telefone, Kopier- und Faxgeräte sind nur für den dienstlichen Gebrauch bestimmt. In dringenden Fällen ist die Benutzung für private Zwecke gegen Kostenersatz möglich. Die Detailregelungen erfolgen durch den/die RektorIn.
(2) Bezüglich der EDV-Arbeitsplätze gilt die Benutzungsordnung des Zentralen Informatikdienstes.
Fahrzeug und Fahrrad-Abstellplätze
§ 9 (1) Auf den Arealen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
(2) Das Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen Abstellflächen zulässig. Das Rektorat kann eine Parkordnung erlassen.
(3) Fahrräder dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Abstellplätzen und nur für die Dauer der Anwesenheit an der Universität abgestellt werden. Unzulässig oder widerrechtlich abgestellte Fahrräder werden kostenpflichtig entfernt.
Abfallentsorgung
§ 10 (1) Die vom/von der RektorIn beauftragte Organisationseinheit ist für die Gesamtentsorgung der Abfälle an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien verantwortlich. Auf der Grundlage eines universitären Abfallwirtschaftskonzeptes sind die LeiterInnen der Organisationseinheiten für ihren jeweiligen Bereich zuständig.
(2) Alle Universitätsangehörigen sind verpflichtet, Abfälle so weit als möglich zu vermeiden sowie die anfallenden Abfälle zu trennen bzw. der Wiederverwertung zuzuführen. Darüber hinausgehende Verpflichtungen können in einem Abfallwirtschaftskonzept festgelegt werden.
Allgemeine Benützungsvorschriften
§ 11 (1) Alle Grundstücke, Gebäude und Räume der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien sind unter größtmöglicher Schonung der Baulichkeiten, der Einrichtungen und des sonstigen Inventars und unter sparsamer Verwendung von Energie zu nutzen. Alle Universitätsangehörigen sind verpflichtet, das dafür Notwendige zu tun.
(2) Auf die behördlichen Auflagen und Benutzungsbewilligungen für die Grundstücke und Gebäude ist Bedacht zu nehmen.
(3) Den Anordnungen der für die Vollziehung des Hausrechts gemäß § 1 Abs. 2 Hausordnung zuständigen Personen, die diese insbesondere zur Aufrechterhaltung der Ordnung einschließlich der Sauberkeit, der Ruhe und der Sicherheit treffen, ist Folge zu leisten.
(4) Offenbare Mängel und Schäden an Grundstücken, Gebäuden, Räumen, Leit ungen, Einrichtungen, Geräten usw. sind durch jeden Universitätsangehörigen an die Abteilung für Gebäude und Technik zu melden.
(5) Grundsätzlich sind alle Gebäude und die Zugänge zu allen Gebäuden, die von der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien verwaltet werden, außerhalb der Öffnungszeiten versperrt zu halten.
(6) Das Konsumieren von Speisen und Getränken in den Unterrichtsräumen ist nicht gestattet.
(7) Beim Musizieren sind die Fenster geschlossen zu halten.
(8) Bei Verlassen der Räume auf längere Zeit sind die Fenster zu schließen, technische Geräte abzuschalten, das Licht abzudrehen und die Räume zu versperren.
(9) Die Organe und LeiterInnen der Organisationseinheiten sind in ihrem Kompetenzbereich für die vollständige Freihaltung der Fluchtwege und Ausgänge verantwortlich.
(10) Die Organe und LeiterInnen der Organisationseinheiten sowie Beauftragte der Abteilung für Gebäude und Technik haben im jeweiligen Wirkungsbereich die Kontrolle der sachgemäßen Benutzung der Einrichtungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien durchzuführen und für die Evidenthaltung und Sicherung des den Organisationseinheiten zugewiesenen Inventars durch Inventarbeauftragte zu sorgen.
(11) Verboten sind:
1. Jede parteipolitische Betätigung in Wort und Schrift mit Ausnahme der im Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz bzw. im Arbeitsverfassungsgesetz eingeräumten Rechte sowie in vom/von der RektorIn genehmigten Veranstaltungen.
2. Die Verwendung privater netzabhängiger Elektrogeräte ohne Genehmigung des Dienstvorgesetzten.
3. Das Rauchen in allen Gebäuden der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gemäß Tabakgesetz.
4. Das Mitnehmen von Haustieren.
5. Jegliches Verhalten, welches geeignet ist, die Ruhe, Ordnung und Sicherheit sowie die Sitte und Moral am Universitätsgelände zu stören.
6. Jede Verschmutzung der Grundstücke, Gebäude, Räume, Gänge und Treppenhäuser sowie das Beschmieren der Wände und die Ablage von Abfall außerhalb der dafür vorgesehenen Behältnisse.
7. Jede eigenmächtige Veränderung an Schaltkästen und sonstigen technischen Einrichtungen.
8. Die Entfernung oder Beschädigung von die Sicherheit und Ordnung betreffenden Aushängen (Kennzeichnung der Sicherheitseinrichtungen, Fluchtwege usw.) bzw. deren Entziehung aus der Sicht.
(12) Genehmigungspflichtig durch den/die RektorIn sind:
1. Jede Abwicklung von Verkaufsgeschäften und sonstigem Warenvertrieb ausgenommen in den dafür vorgesehenen und bewilligten Räumlichkeiten.
2. Das Verteilen von Handzetteln und Werbe- und Informationsmaterial jedweder Art auf dem Universitätsgelände.
3. Die Durchführung von Sammlungen aller Art.
(13) Die Universitätsangehörigen haben im Rahmen ihrer Kompetenzen und Tätigkeiten selbstständig alle Maßnahmen zu treffen, die einen reibungslosen Ablauf des Betriebes in Lehre, Forschung, Entwicklung und Erschließung der Künste und Verwaltung ermöglichen. Insbesondere ist der/die RektorIn zu informieren:
1. bei außergewöhnlichen Vorfällen;
2. bei Verstößen gegen die Hausordnung und die Brandschutz- und Sicherheitsordnung, wenn dadurch Sicherheitsmaßnahmen zur Abwehr von Schäden notwendig sind oder die Gefahr strafrechtlich sanktionierter Tatbestände gegeben ist;
3. bei Unfällen durch den/die LeiterIn jener Organisationseinheit, in dessen/deren Wirkungsbereich sich der Unfall ereignet hat, bzw. gegebenenfalls durch den/die LehrveranstaltungsleiterIn.
(14) Alle Universitätsangehörigen sind verpflichtet, bei der Ermittlung zur Klärung eines Sachverhalts im Falle von Verstößen gegen diese Hausordnung mitzuwirken.
(15) Alle Universitätsangehörigen und sonstigen NutzerInnen der Ressourcen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien sind für die von ihnen schuldhaft verursachten Schäden an den Einrichtungen der Universität nach den Bestimmungen des Schadenersatzrechtes haftbar. Für Bedienstete gelten speziell die Bestimmungen des Universitätsgesetzes BGBl. Nr. I 2002/120, des Organhaftpflichtgesetzes BGBl. Nr. 181/1967 und des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes BGBl. Nr. 80/1965.
Sanktionen bei Verletzung der Bestimmungen der Hausordnung
§ 12 (1) Bei Verletzungen der Hausordnung ist unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wie folgt vorzugehen:
1. Bei geringfügigen Verletzungen:
Abmahnung durch den/die LeiterIn der Organisationseinheit, den/die LehrveranstaltungsleiterIn oder den/die VeranstaltungsleiterIn im jeweiligen Wirkungsbereich, subsidiär durch den/die RektorIn.
2. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verletzungen:
Die betreffenden Personen sind von der weiteren Benutzung der Einrichtungen der Universität durch den/die RektorIn zeitlich befristet auszuschließen (Hausverbot). Gegen den Benutzungsausschluss durch den/die RektorIn ist kein Rechtsmittel zulässig. Ein unbefristeter Ausschluss ist nur zulässig, wenn Wiederholungsgefahr besteht und wenn mit Rücksicht auf die Schwere des Verstoßes gegen die Bestimmungen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien eine weitere ernstliche Störung des Betriebs in Lehre, Forschung, Entwicklung und Erschließung der Künste und/oder der Verwaltung zu befürchten ist. Bei Universitätsangehörigen erfolgt die Setzung entsprechender Maßnahmen unbeschadet dienstrechtlicher und disziplinarrechtlicher Bestimmungen.
(2) Bei Gefahr der Begehung einer Straftat sind die Polizeibehörden durch den/die RektorIn um zweckentsprechende Maßnahmen zu ersuchen.
(3) Bei Gefahr in Verzug, dass Straftaten mit Körperverletzungen, tätlichen Beleidigungen, erheblichen Sachbeschädigungen u.ä. begangen werden, die sofortige Maßnahmen der Gefahrenabwehr erforderlich erscheinen lassen, sind alle Universitätsangehörigen berechtigt und verpflichtet, alle Maßnahmen zu setzen, die geeignet sind, Gefahr und Schaden für die Universität und deren Angehörige oder BenutzerInnen abzuwenden. Der/die RektorIn ist von dieser Maßnahme unverzüglich zu verständigen.
(4) In besonderen Fällen unmittelbarer Gefahr kann der/die RektorIn betroffene Teile der universitären Gebäude sperren und unverzüglich räumen lassen. Diesfalls ist Alarm (z.B. Sirene) auszulösen und die Evakuierung der anwesenden Personen durchzuführen.
(5) Bei Störung von Lehrveranstaltungen, Sitzungen von Kollegialorganen und akademischen Feiern kann der/die LeiterIn diese Veranstaltung jederzeit abbrechen.
(6) Alle rechtswidrigen und schuldhaften Handlungen, die den Verdacht erwecken, einen nach den Vorschriften des Strafgesetzbuchs strafbaren Tatbestand zu erfüllen, sind im Wege über eine Meldung an den/die RektorIn polizeilich oder bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige zu bringen. Der Meldung ist eine Sachverhaltsdarstellung beizuschließen.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Habilitationskommissionen
Gemäß § 103 (5) UG werden Harald Huber als interner Gutachter und Thomas Rabitsch als externer Gutachter bestellt.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.11.2009 beschlossen, Ursula Hemetek in die Habilitationskommission Thomas Nußbaumer (angestrebtes Fach Volksmusikforschung) zu entsenden.
Gemäß § 103 (5) UG werden Gerlinde Haid als interne Gutachterin und Regine Allgayer-Kaufmann als externe Gutachterin bestellt.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.11.2009 beschlossen, dass sich die Habilitationskommission für Barbara Boisits, Fach Historische Musikwissenschaft, wie folgt zusammensetzt:
3 OberbauvertreterInnen, 1 MittelbauvertreterIn, 1 StudierendenvertreterIn
UniversitätsprofessorInnen: Marie-Agnes Dittrich
Martin Eybl
Alfred Litschauer
Akademischer Mittelbau: Anita Mayer-Hirzberger
Ersatz: Manfred Permoser
entsendeter Studierendenvertreter: Juri Giannini
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.11.2009 beschlossen, dass sich die Habilitationskommission für Markus Grassl, Fach Historische Musikwissenschaft, wie folgt zusammensetzt:
3 OberbauvertreterInnen, 1 MittelbauvertreterIn, 1 StudierendenvertreterIn
UniversitätsprofessorInnen: Marie-Agnes Dittrich
Martin Eybl
Alfred Litschauer
Akademischer Mittelbau: Anita Mayer-Hirzberger
Ersatz: Manfred Permoser
entsendeter Studierendenvertreter: Juri Giannini
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.11.2009 beschlossen, dass sich die Habilitationskommission für Rupert Gottfried Frieberger, Fach Musikwissenschaft, wie folgt zusammensetzt:
3 OberbauvertreterInnen, 1 MittelbauvertreterIn, 1 StudierendenvertreterIn
UniversitätsprofessorInnen: Michele Calella
Annegret Huber
Reinhard Kapp
Akademischer Mittelbau: Maria Helfgott
Ersatz: Michael Stephanides
entsendete Studierendenvertreterin: Angelika Silberbauer
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.11.2009 zwei Habilitationskommissionen für das angestrebte Fach Historische Musikwissenschaft beschlossen.
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren des Fachbereiches können Ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von Gutachterinnen oder Gutachtern laut § 103 (5) UG bis 13.12.2009 an die Oberbaukurie des Senats, z.H. des Kuriensprechers o. Univ. Prof. Walter Würdinger, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien bzw. e-mail wuerdinger@mdw.ac.at richten.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.11.2009 eine Habilitationskommission für das angestrebte Fach Musikwissenschaft beschlossen.
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren des Fachbereiches können Ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von Gutachterinnen oder Gutachtern laut § 103 (5) UG bis 13.12.2009 an die Oberbaukurie des Senats, z.H. des Kuriensprechers o. Univ. Prof. Walter Würdinger, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien bzw. e-mail wuerdinger@mdw.ac.at richten.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Berufungskommissionen
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.11.2009 beschlossen, dass sich das entscheidungsbefugte Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Bildtechnik und Kamera wie folgt zusammensetzt:
UniversitätsprofessorInnen: Helga Bähr
Christian Berger
Michael Haneke
Peter Patzak
Walter Wippersberg
Akademischer Mittelbau: Gabriele Reisinger
Gerlinde Semper
entsendete StudierendenvertreterInnen: Magdalena Lauritsch
Serafin Spitzer
Gemäß § 98 (3) UG werden Peter Patzak als interner Gutachter und Pepe Danquart als externer Gutachter bestellt.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Gemäß § 98 (3) UG werden Gabriele Reisinger als interne Gutachterin und Hans Trost als externer Gutachter bestellt.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.11.2009 beschlossen, dass sich das entscheidungsbefugte Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Bläserkammermusik wie folgt zusammensetzt:
5 OberbauvertreterInnen, 2 MittelbauvertreterInnen, 2 StudierendenvertreterInnen
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.11.2009 eine Berufungskommission für das Fach Bläserkammermusik beschlossen. Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren des Fachbereiches können Ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von Gutachterinnen oder Gutachtern laut § 98 (3) UG bis 13.12.2009 an die Oberbaukurie des Senats, z. H. des Kuriensprechers o. Univ. Prof. Walter Würdinger, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien bzw. e-mail wuerdinger@mdw.ac.at richten.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Offene Stellen
Am Institut für Musiksoziologie der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. Februar 2010 die Stelle einer Universitätsassistentin/eines Universitätsassistenten (Post Doc) zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt
Vertrag: befristet auf 6 Jahre
Der Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung ist möglich.
Aufnahmebedingungen: Voraussetzung für die Einstellung als Universitätsassistentin/ Universitätsassistent ist ein abgeschlossenes Doktoratsstudium der Soziologie oder eine gleich zu haltende wissenschaftliche Befähigung.
Gewünschte Qualifikationen: Erfahrung im Bereich empirischer Kultur- und Medienforschung sowie im Bereich Genderforschung (bevorzugt Soziologie des Musiklebens); Lehrerfahrung; Kenntnisse in Statistik, EDV; einschlägige Erfahrungen im Bereich wissenschaftlicher Dokumentation und Archivierung; Bereitschaft, sich in ein vorhandenes Team einzufügen und kooperativ mitzuwirken.
Aufgaben: Selbständige Forschung, Mitarbeit bei der Planung und Durchführung von Forschungsprojekten des Instituts, Abhaltung von Lehrveranstaltungen (einschließlich der Prüfungstätigkeit), Betreuung von Studierenden, Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen.
Bewerbungsfrist: bis 15. Januar 2010 (Datum des Poststempels)
Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 4494/09 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.
Der Rektor: W. Hasitschka
Am Institut für Analyse, Theorie und Geschichte der Musik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist mit Jänner 2010 eine Stelle für eine/einen
wissenschaftliche/n Projektmitarbeiterin/Projektmitarbeiter
zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: teilbeschäftigt 10 Wochenstunden
Vertrag: befristeter Arbeitsvertrag (Vertragsende: 31.10.2010)
Aufnahmebedingung: abgeschlossenes Diplomstudium der Musikwissenschaft oder abgeschlossenes Doktoratsstudium (Dr. phil., Ph. D.) an einer Kunstuniversität.
Aufgaben: Mitwirkung bei wissenschaftlichen Vorhaben des Instituts, insb. im Rahmen von Forschungsprojekten
Ende der Bewerbungsfrist: 23. Dezember 2009 (Datum des Poststempels)
InteressentInnen werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung unter Angabe der GZ 4750/09 samt den üblichen Unterlagen an die Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt und die BewerberInnen keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten haben, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
Der Rektor: W. Hasitschka
An der Abteilung für Gebäude und Technik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 15. Februar 2010 die Stelle
einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters im Beschaffungsmanagement
zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: 100%
Vertrag: unbefristet
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene technische bzw. kaufmännische Ausbildung (HTL Wirtschaftingenieurwesen, HAK) oder mehrjährige Berufserfahrung
Gewünschte Qualifikationen: Berufserfahrung in Einkauf und Sachbearbeitung, hervorragende IT-Kenntnisse, genaues, strukturiertes und selbstständiges Arbeiten, Belastbarkeit und Flexibilität, sehr gutes Zahlengefühl.
Aufgaben: Mitgestaltung des strategischen Einkaufs, Bearbeitung des Einkaufsmarktes (Lieferantenauswahl und -management), Erstellung einer Lieferanten- und Produktdatenbank, Bestellabwicklung, Mitwirkung bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen und operative Abwicklung von Vergabeverfahren (BVergG).
Bewerbungsfrist: 4. Jänner 2010 (Datum des Poststempels)
Bewerbungen sind mit Angabe der Kennzahl 4880/09 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien zu richten.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.
Der Rektor: W. Hasitschka
Im Veranstaltungsbüro des Außeninstituts der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien sind voraussichtlich ab 1. Februar 2010 bzw. ab 1. März 2010 zwei Stellen für
MitarbeiterInnen im Veranstaltungsmanagement
zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: jeweils 40 Wochenstunden
Vertrag: unbefristet
Aufnahmebedingungen: abgeschlossene kfm. Ausbildung (Lehre, Handelsschule, Fachschule)
Gewünschte Qualifikationen: Kenntnisse der Musikliteratur, EDV- und Fremdsprachenkenntnisse Genauigkeit, organisatorisches Geschick, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität, hohes Maß an sozialer Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit, freundliches, serviceorientiertes Auftreten.
Aufgaben: Administrations- und Koordinationsaufgaben, Veranstaltungsorganisation, Saalverwaltung, Datenerfassung der Veranstaltungen für das Kalendarium der Universitätszeitung Kunsträume und das Berichtswesen, Vervollständigen, Lektorieren und Layoutieren der Abendprogramme, etc.
Bewerbungsfrist: 4. Jänner 2010
Bewerbungen sind mit Angabe der Kennzahl 4823/09 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien zu richten.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.
Der Rektor: W. Hasitschka
An der Abteilung für Gebäude und Technik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. Februar 2010 die Stelle
einer Schulwartin bzw. Portierin – eines Schulwartes bzw. Portiers
zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: 100%
Vertrag: unbefristet
Aufnahmebedingungen: Bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst.
Gewünschte Qualifikationen: Abgeschlossene Berufsausbildung. Einsatzfreude und handwerkliches Geschick, körperliche Belastbarkeit
Aufgaben: Aufsicht über alle Unterrichtsräumlichkeiten, Überwachung des Personenverkehrs, Schlüsselausgabe, Auskunftserteilung, Telefonvermittlung, Mithilfe bei Veranstaltungen (Saaldienste, Aufstellen von div. Equipment und Einrichtungen), diverse Hilfstätigkeiten (Herstellen von Kopien, Wartung der Luftbefeuchter, Überwachung der Heizungsanlage, etc.)
Bewerbungsfrist: 4. Jänner 2010 (Datum des Poststempels)
Bewerbungen sind mit Angabe der Kennzahl 4768/09 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien zu richten.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in dieser Verwendungsgruppe an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.
Der Rektor: W. Hasitschka
Im ORF Radio-Symphonieorchester Wien (Chefdirigent Bertrand de Billy) ist im Rahmen der ORCHESTERAKADEMIE (Alterslimit 30 Jahre) folgende Stelle neu zu besetzen:
2. Violine tutti
Pflichtstücke:
MOZART: erster Satz inkl. Kadenz aus einem Violinkonzert
sowie
ein Werk nach freier Wahl
Probespieltermin: voraussichtlich 28. Jänner 2010
Anmeldeschluss: 18. Dezember 2009
weitere Informationen unter wien.ORF.at
Bewerbungen mit ausführlichem Lebenslauf (Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Präsenzdienst geleistet ja/nein) richten Sie bitte an:
Orchesterbüro des ORF Radio-Symphonieorchesters Wien, z. Hd. Fr. Krepelka
Argentinierstraße 30a, 1040 Wien
Der Rektor: W. Hasitschka
Im ORF Radio-Symphonieorchester Wien (Chefdirigent Bertrand de Billy) ist folgende Stelle neu zu besetzen:
Stimmführer/in der 2. Violinen (Karenzvertretung)
Pflichtstücke:
MOZART: Violinkonzert in D-Dur KV 218 oder A-Dur KV 219
sowie ein Konzert nach freier Wahl
Probespieltermin: voraussichtlich 18. Jänner 2010
Anmeldeschluss: 9. Dezember 2009
weitere Informationen unter wien.ORF.at
Bewerbungen mit ausführlichem Lebenslauf (Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Präsenzdienst geleistet ja/nein) richten Sie bitte an:
Orchesterbüro des ORF Radio-Symphonieorchesters Wien, z. Hd. Fr. Krepelka
Argentinierstraße 30a, 1040 Wien
Der Rektor: W. Hasitschka
Stipendien, Programme, Preise
Die Stadt Wien stiftet jährlich bis zu dreizehn Förderungspreise in den Sparten Musik (Komposition), Literatur, Bildende Kunst und Architektur sowie für Wissenschaft und Volksbildung. Sie sind mit je 4.000 Euro dotiert.
Die Preise werden als Würdigung für eine bisherige hervorragende Gesamttätigkeit in den genannten Bereichen vergeben. Mit dieser Ehrung können Einzelpersonen und Teams ausgezeichnet werden, deren Arbeits- oder Wohnbereich seit mindestens drei Jahren in Wien ist und die das 40. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht vollendet haben.
Leistungen, die bereits mit einem Förderungspreis ausgezeichnet wurden, sind ausgeschlossen.
Die Auszeichnungen werden vom Bürgermeister der Stadt Wien aufgrund der Vorschläge von ehrenamtlichen Fachjurys, deren Sitzungen vertraulich stattfinden, verliehen. Deren Zusammensetzung wird von ihm alljährlich über Vorschlag des amtsführenden Stadtrates für Kultur genehmigt. Die Entscheidung über die Vergabe der Förderungspreise erfolgt nach freiem Ermessen und ist unter Ausschluss jedes Rechtsmittels gültig.
Die Ausschreibung erfolgt jährlich im Dezember.
Formlose Bewerbungen sind mit einem ausführlichen Lebenslauf und Unterlagen, die die bisherige Tätigkeit in geeigneter Form darstellen, ab 1. Dezember 2009 bis 31. März 2010 an die Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7), Referat Alltagskultur, Ehrungen, Preise, 1080 Wien, Friedrich-Schmidt-Platz 5, zu richten.
Für die eingereichten Unterlagen wird keine Haftung übernommen. Unterlagen werden nicht retourniert, eine Abholung ist bis vier Wochen nach der Verständigung von der Juryentscheidung jedoch möglich.
Der Rektor: W. Hasitschka
Stipendienvergebende Stelle: Richard-Wagner-Verband Wien
Ein Stipendium umfasst auszugsweise:
· Festspielkarten für August 2010
(5. August 10: „DIE MEISTERSINGER VON NÜRNBERG“; 6. August 10: „LOHENGRIN“;
7. August 10: "PARSIFAL")
· Einführungsvorträge und Festspielhausbesichtigung
· Besichtigung des Richard-Wagner-Museums
· Vermittlung von Unterkünften
· Das Stipendium kann grundsätzlich nur einmal zuerkannt werden!
Bewerbungsvorraussetzungen:
· Ordentliche/r Studierende/r der Universität für Musik und Darstellende Kunst Wien
· (OrchestermusikerInnen, SängerInnen, DirigentInnen, RegisseurInnen)
· Alter: 18–35 Jahre
· Nachweisliche besonders hohe künstlerische Qualifikation
· (Stellungnahme der/des Lehrenden des/r zentralen künstlerischen Faches/Fächer)
Beim Einreichen mitzubringen:
· Studentenausweis
· Studienbestätigung als ordentliche/r Studierende/r
· (Fortsetzungsmeldung für das WS 09)
· Lichtbildausweis: Reisepass oder Personalausweis
· Stellungnahme der/des Lehrenden des/der zentralen künstlerischen Faches/Fächer über die künstlerische Qualifikation der/des Studierenden
· Studienerfolgsnachweis ab dem 1. Semester
Einreichfrist: Ende November – 13. Jänner 2010
Weitere Auskünfte und Antragstellung im Büro des Vizerektors für Aussenbeziehungen
bei: Karin Zacsek; Tel: +43 1 71155 6031, Fax: +43 1 71155 6039,
zacsek@mdw.ac.at
Der Vizerektor für Aussenbeziehungen: G. Widholm
Die Graduiertenschule für die Künste und die Wissenschaften schreibt 6 Stipendien aus.
Die geplante Graduiertenschule für die Künste und die Wissenschaften an der Universität der Künste Berlin ist ein postgraduales, transdisziplinäres und internationales Qualifikationsprogramm. Sie fördert hoch qualifizierte Absolventinnen und Absolventen aller künstlerischen, gestalterischen und wissenschaftlichen Disziplinen.
Interessierte bewerben sich mit einem künstlerischen, gestalterischen oder wissenschaftlichen Vorhaben, das in jeweils einer künstlerischen oder wissenschaftlichen Disziplin verankert ist und die Kooperation mit anderen Disziplinen erfordert oder thematisiert. Gefördert werden auch Promovierende, deren Dissertation den direkten Austausch mit den Künsten erfordert. Die Graduiertenschule verleiht an ihre Absolventinnen und Absolventen das Zertifikat der Graduiertenschule für die Künste und die Wissenschaften an der UdK Berlin.
Ihre Bewerbung enthält: Lebenslauf, Projektskizze, Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses, Betreuungszusage einer Hochschullehrerin/eines Hochschullehrers.
Die Graduiertenschule fördert den disziplinübergreifenden Austausch zwischen den Stipendiatinnen und Stipendiaten und bietet Betreuung durch künstlerische, gestalterische und wissenschaftliche Professorinnen und Professoren aus den Bereichen Bildende Kunst, Gestaltung, Musik und Darstellende Kunst, ein individuell abgestimmtes Studienprogramm und die Gelegenheit zur Lehre an der UdK Berlin.
Die Förderdauer beträgt zwei Jahre und kann um ein drittes Jahr verlängert werden. Voraussetzung für die Bewerbung ist der Abschluss eines künstlerischen oder wissenschaftlichen Studiums (ausgenommen Bachelor-Abschluss). Bewerbungen sind in Deutsch oder Englisch möglich. Die Arbeitssprache der Graduiertenschule ist Deutsch. Der Grundbetrag des Stipendiums beträgt 1.000 € zzgl. Sachkostenzuschuss und ggf. Familien- und Kinderbetreuungszuschlag. Voraussichtlicher Förderbeginn: Juni 2010.
Bewerbungsschluss: 15. Januar 2010 (Poststempel)
Anschrift: Universität der Künste Berlin, Graduiertenschule, Postfach 12 05 44, D-10595 Berlin
Die Vergabe der Stipendien steht unter dem Vorbehalt der Zusage beantragter Drittmittel.
Informationen zur geplanten Graduiertenschule finden Sie unter
www.udk-berlin.de/graduiertenschule
Rückfragen richten Sie bitte an Dr. Toni Bernhart oder Elena Meilicke, graduiertenschule@udk-berlin.de, Telefon +49 (30) 3185 2105
Die Vizerektorin für Lehre und Frauenförderung: C. Walkensteiner-Preschl
Fulbright Postgraduate (Master's, PhD) Studienstipendien für das Studienjahr 2011/12 in den USA:
Bewerbungsfrist: 1. Mai 2010 (Poststempel).
Achtung: Testergebnisse müssen bis zur Bewerbungsfrist vorliegen!
· Kandidat/innen für ein LLM, bzw. im Bereich der Applied Arts (z.B. MFA in Music, etc.) müssen TOEFL http://www.ets.org/toefl Ergebnisse vorlegen.
· Alle anderen Kandidat/innen muessen GRE http://www.ets.org/gre Scores vorlegen.
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen finden Sie unter:
http://www.fulbright.at/austrians/student_stipendien.php
Der Vizerektor für Aussenbeziehungen: G. Widholm
Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 16. Dezember 2009.
(Redaktionsschluss: 11. Dezember 2009, 12:00 Uhr)
Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: o.Univ.-Prof. Mag. Dr. Werner Hasitschka
Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: +43 1 711 55/DW 6103, E-Mail: asp@mdw.ac.at