Studienjahr 2009/10, 4.11.2009 - - Mitteilungsblatt 3 mdw.ac.at
MITTEILUNGSBLATT
Studienjahr 2009/10 ausgegeben am 4. November 2009 3. Stück
34. Sozialhilfe österreichischer Universitäts- und Hochschullehrer.
35. Änderung des Studienplans für den Vorbereitungslehrgang für Tasteninstrumente, Streich- und andere Saiteninstrumente sowie Blas- und Schlaginstrumente.
36. Änderung des Studienplans für das Bakkalaureatsstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik.
37. Kundmachung von Entsendungen in den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen.
Offene Stellen
38. Ausschreibung einer Stelle für Solo-Kontrabass im ORF Radio-Symphonieorchester Wien (Chefdirigent Bertrand de Billy).
Stipendien, Programme, Preise
39. Ausschreibung der IFK_Junior Fellowships für das akademische Jahr 2010/2011.
Der Verein „Sozialhilfe österreichischer Universitäts- und Hochschullehrer“ existiert seit nunmehr 30 Jahren. Den Statuten entsprechend ist es seine vornehmliche Aufgabe, unverschuldet in Not geratene Universitäts- und Hochschullehrer und bei Todesfällen deren Angehörige im Falle der Hilfsbedürftigkeit durch einmalige finanzielle Hilfe oder auch durch Gewährung zinsloser Darlehen zu unterstützen. In den Jahren seines Bestehens konnte der Verein in Dutzenden von Fällen helfen. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum rund € 300.000 an Unterstützungen ausbezahlt. Die Mittel des Vereins stammen aus Zuwendungen jener Versicherungsgesellschaft, bei der der Gruppenvertrag der Hochschullehrer besteht, sowie in erheblichem Maße aus Vermögenserträgen.
Die Ansuchen werden von einem Vergebungsausschuss begutachtet, dem neben Vertretern der Universitäten auch Vertreter der Praxis (Anwaltschaft, Wirtschaftstreuhänder, Kreditwirtschaft) angehören. In der Regel holt der Vergebungsausschuss eine Stellungnahme des Betriebsrates der betreffenden Universität ein. Grundsätzlich erfolgt die Unterstützung in möglichst unbürokratischer Weise. Die Erledigung ist in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen möglich. Ansuchen können entweder direkt bei den Funktionären der Sozialhilfe (Anlaufadresse siehe unten) oder über den jeweiligen Betriebsrat eingebracht werden.
Nähere Informationen über Aufgaben und Organe finden Sie auf der website der „Sozialhilfe“ unter www.uni-graz.at/sozialhilfe. Für Auskünfte stehen ferner der Präsident der „Sozialhilfe“ o.Univ.Prof. DDr. Hans Georg Ruppe, Vorstand des Instituts für Finanzrecht der Universität Graz und Mitglied des Verfassungsgerichtshofes (8010 Graz, Universitätsstraße 15, B2; Tel. 0316/380 3430, e-mail: hans-georg.ruppe@uni-graz.at) sowie der Schriftführer der „Sozialhilfe“ Univ.Prof. Dr. Norbert Pucker (e-mail: norbert.pucker@uni-graz.at) zur Verfügung.
Der Vorsitzende des Betriebsrates: S. Schön
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 24.6.2009 die Durchführung folgender Änderungen im Studienplan für den Vorbereitungslehrgang für Tasteninstrumente, Streich- und andere Saiteninstrumente sowie Blas- und Schlaginstrumente genehmigt:
Unter „Die Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern“
werden die Lehrveranstaltungen:
Klavier 1,2 KE (außer für zkF Tasteninstrumente) 1.0
und
Literaturstudium mit Solokorrepetition 1,2 EU 0.5
(außer für zkF Tasteninstrumente)
ersetzt durch die Lehrveranstaltungen:
Solokorrepetition und Klavierpraktikum 1,2 KE 0.5
(außer für zkF Tasteninstrumente)
und
Solokorrepetition und Klavierpraktikum 3,4 KE 1.0
(außer für zkF Tasteninstrumente)
Des Weiteren lautet unter „PRÜFUNGSORDNUNG“ der Text nach dem 2. Satz wie folgt:
Über Antrag der Studierenden kann das entscheidungsbefugte Kollegialorgan Instrumentalstudium auf Grund von Vorstudien, die einen fachlichen Bezug erkennen lassen, für folgende Lehrveranstaltungen Dispensprüfungen bewilligen:
Gehör-/Rhythmusschulung 1-4 UE
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 14.10.2009 die Durchführung folgender Änderungen im Studienplan für das Bakkalaureatsstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik genehmigt:
Verordnung über die pauschale Anerkennung von Lehrveranstaltungsprüfungen aus dem Instrumentalstudium für Pflichtlehrveranstaltungsprüfungen im Bakkalaureatsstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik
| Lehrveranstaltung INSTRUMENTALSTUDIEN | Anerkennung für IGP BAKKALAUREAT (Klassik) |
| Gehörbildung 1,2,3,4 UE 1.0 | Gehörbildung 1,2,3,4 SU 1.0 |
| Klavier 1,2 KE 1.0 | Klavier für andere Instrumente und Gesang (Klassik) 1,2 KE 1.0 |
| Musikgeschichte 1 VO 2.0, Musikgeschichte
2 KO, Musikgeschichte 3 VU 2.0 und
Musikgeschichte 4 VU 2.01 |
Musikgeschichte 1-4, VK 2.0 oder
Musikgeschichte im Überblick 1,2 VK 2.0 |
| Satzlehre 1,2,3,4 VU 2.0 | Satzlehre 1,2,3,4 SU 2.0 |
| Harmonielehre am Instrument Gitarre 01
VU 2.0 |
Harmonielehrepraktikum Gitarre 1,2 KL 1.0 |
| Vokalensemble 1,2 EU 2.0 | Vokalpraxis und Stimmbildung 1,2 UE 1.0 |
| Einführung in das Musikverstehen 1 PS 2.0 | Zugänge zur Musik VK 2.0 |
| Musikalische Akustik 1 VO 2.0 und
Instrumentenkunde VO 2.0 |
Phänomen Klang VK 2.0 |
| Streicher-Kammermusik 1 (VE,VA,VC) EU 2.0
Bläserkammermusik 1 (FL,OB,KT,FA) EU 2.0 Bläserkammermusik 1,2 (HO) EU 1.0 Saxophon-Ensemble 1 EU 2.0 Blockflötenensemble 1 EU 2.0 Schlagwerkensemble 1,2 EU 0.5 Blechbläserensemble 1,2 (TR,PO,BT) EU 1.0 Kammermusik i.div.Besetzungen 1,2 (HA, GIT) EU 1.0 Streicher-Kammermusik 1 (KB) und Kammermusik in diversen Besetzungen 1 (KB), EU 1.0 Klavierkammermusik für Pianisten 1 EU 2.0 Klavierkammermusik 1,22 KE 1.0 Streicherkammermusik 1,23 KE 1.0 |
Ensemble 2 (Kammermusik) EU 2.0 |
| Streicher-Kammermusik 2 (VE,VA,VC) EU 2.0
Kammermusik i.div. Besetzungen 3,4 (HA, GIT) EU 1.0 Bläserkammermusik 2 (FL,OB,KT,FA) EU 2.0 Blechbläserensemble 1,2 (HO) EU 1.0 Blechbläserensemble 3,4 (TR,PO,BT) EU 1.0 Blockflötenensemble 2 EU 2.0 Saxophon-Ensemble 2 EU 2.0 Schlagwerkensemble 3,4 EU 1.0 Klavierkammermusik 3,4 KE 1.0 Streicherkammermusik 3,4 KE 1.0 |
Ensemble 3 (KM auch anderer Bereich) EU 2.0 |
| Formenlehre 2 PS 2.0 | Formen- und Strukturanalyse VK
2.0 |
| Klavier 7,8 KE 1.0
Cembalo und Generalbass 3 (BL) KE 1.0 GI: keine adäquate LV |
Klavier für andere Instrumente und Gesang 7,8 KE 1.0
[auch: Tasteninstr. Klassik; nicht Git.; Block.: nur 1 oder Cembalo für andere Instrumente und Gesang 3] [Git.: Gitarrepraktikum Popularmusik 1,2 KE 1.0] |
| Klavier 3-6 KE 1.0
GI: keine adäquate LV Cembalo und Generalbass 1,2 (BL) KE 1.0 Generalbass für Cembalisten 1,2 KE 1.0 Generalbasspraxis f. Organisten 1,2 EU 1.0 |
Klavier für andere Instrumente und Gesang 3-6 (nicht: Klavier, Cembalo, Orgel) KE 1.0
[Gitarre: nur 3,4; zusätzl.: Harmonie- lehrepraktikum Gitarre 1,2 KL 1.0] [Blockfl.: nur 3,4; zusätzl.: Cembalo für andere Instrumente und Gesang 1,2 KE 1.0] [Cembalo: Generalbass 1-4 1.0] [Orgel: Generalbass 1,2 1.0] |
| Musik der Gegenwart 1 (Einführung) VU 2.0 | Musik nach 1945 VK 2.0 |
| Angewandte Musikphysiologie 1 VO 1.0 oder
Atemphysiologie für Bläser VO 1.0 |
Physiologie des Musizierens 1 VU 0.5 |
| Satzlehre 5 VU 2.0 | Satzlehre 5 SU 2.0 |
| Literaturstudium mit Solok. 7,8 KE 1.0 | Solokorrepetition 7,8 KE (nicht für Tasteninstr. u. Gitarre) 1.0
[Blockflöte zusätzl.: Cembalo-Korrepetition KE 1 Sem. 1.0] |
| Historische Musikpraxis 1 (Einführung) VU 2.0 | Stilkunde und Aufführungspraxis VK 2.0 |
| Musikgeschichte (ausgew. Kapitel) SE 2.0 | Musikgeschichtliches Seminar 1 SE 2.0 |
Anmerkung:
Für die folgende LV aus IGP gibt es keine Entsprechung im Instrumentalstudium
Ensemble 1 (Musikalische Kommunikation) EU 2.0
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Im Abschnitt Bakkalaureatsprüfung unter Punkt (2) auf S. 14 wird nach dem 1. Satz der Text durch folgende Formulierung ersetzt:
Bakkalaureatsarbeiten sind eigenständige schriftliche Arbeiten, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Pflichtfächer oder der Schwerpunktfächer abzufassen sind. Eine der zwei Arbeiten ist im Rahmen einer Lehrveranstaltung vom Typ SE oder SX abzufassen. Weiters wird empfohlen, dass sich diese beiden Arbeiten hinsichtlich Themenstellung und Zugangsweise deutlich unterscheiden. Eine Bakkalaureatsarbeit kann in einer Lehrveranstaltung der Universität für Musik und darstellende Kunst geschrieben werden, die für eine Lehrveranstaltung in der Studienrichtung IGP Bakk. anerkennbar ist.
Weiters wird unter
Pflichtfächer im Bachelorstudium auf S. 7 die Lehrveranstaltung:
Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik 2 VK
gestrichen.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Die im Senat vertretene Gruppe der Studierenden hat lt. § 5 (1) Satzungsteil „Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen“ mit Datum vom 16.10.2009 folgende Mitglieder und Ersatzmitglieder in den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen nach § 42 UG 2002 entsendet:
Mitglieder:
Katharina Mückstein
Natalie Schwager
Gabriele Drab
Ersatzmitglieder:
Daniela Babos
Regina Bösch
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Offene Stellen
Im ORF Radio-Symphonieorchester Wien (Chefdirigent Bertrand de Billy) ist folgende
Stelle neu zu besetzen:
Solo-Kontrabass
Pflichtstücke:
Dittersdorf- Konzert E-Dur mit Kadenzen von H. K. Gruber
Koussevitzky-Konzert 1. und 2. Satz
ein Stück nach freier Wahl
Probespieltermin: voraussichtlich 18.1.2010 (Anmeldeschluss: 9.12.2009)
weitere Informationen unter rso.ORF.at
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit Lebenslauf an:
Orchesterbüro des ORF Radio-Symphonieorchesters Wien, z. Hd. Fr. Krepelka
Argentinierstraße 30a, 1040 Wien
Der Rektor: W. Hasitschka
Stipendien, Programme, Preise
Das IFK schreibt für das Studienjahr 2010/2011 (1.10.2010-30.6.2011) sechs Junior Fellowships für DoktorandInnen an österreichischen Universitäten bzw. DoktorandInnen mit österreichischer Staatsbürgerschaft aus.
Beim Dissertationsvorhaben muss es sich um ein interdisziplinäres Forschungsprojekt aus dem Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften handeln, das sich kulturwissenschaftlicher Fragestellungen und Verfahren bedient. Die Bewerbungen sollen sich auf die aktuellen Forschungsschwerpunkte des IFK "Kulturen der Evidenz" und "Verlorene Gewissheiten - Lebenswelten und Wissen im Übergang" oder innovative Themen aus dem Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften beziehen.
Eine erfolgreiche Bewerbung ermöglicht bei entsprechendem Arbeitsfortschritt während des Junior Fellowships eine Teilnahme am IFK_Auslandsstipendienprogramm 2011/2012.
Das Junior Fellowship-Programm des IFK wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung gefördert.
Antragsformular unter: http://www.ifk.ac.at/fellowships__appl_forms.html
Ende der Antragsfrist: 10. Jänner 2010 (Poststempel).
Am Donnerstag, den 19.11.2009, findet in der Zeit von 17.00 Uhr (pünktlich) bis 18.00 Uhr eine INFORMATIONSVERANSTALTUNG im Vortragsraum des IFK mit Tipps zur Antragstellung und allgemeinen Informationen zum IFK_Junior Fellowship statt.
Der Vizerektor für Außenbeziehungen: G. Widholm
Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 18. November 2009.
(Redaktionsschluss: 13.11.2009, 12:00 Uhr)
Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: o.Univ.-Prof. Mag. Dr. Werner Hasitschka
Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: +43 1 711 55/DW 6103, E-Mail: asp@mdw.ac.at
1 Die Anerkennung ist nur en bloc möglich, d.h. alle vier LV aus Musikgeschichte sind gleichzeitig zur Anerkennung für das entsprechende Veranstaltungsbündel in IGP zu bringen.
2 Gemeint ist das zentrale künstlerische Fach im gleichnamigen Studienzweig.
3 Gemeint ist das zentrale künstlerische Fach im gleichnamigen Studienzweig.