Studienjahr 2009/10, 21.10.2009 - - Mitteilungsblatt 2 mdw.ac.at
MITTEILUNGSBLATT
Studienjahr 2009/10 ausgegeben am 21. Oktober 2009 2. Stück
16. Kundmachung für die Wahl der in § 25 Abs. 4 Z 1 UG 2002 genannten VertreterInnen der UniversitätsprofessorInnen in den Senat.
17. Kundmachung für die Wahl der in § 25 Abs. 4 Z 2 UG 2002 genannten VertreterInnen der UniversitätsdozentInnen sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in den Senat.
18. Kundmachung für die Wahl der in § 25 Abs. 4 Z 3 UG 2002 genannten VertreterInnen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat.
19. Kundmachung des Satzungsteils Studiendirektor/in.
20. Änderung des Satzungsteils studienrechtliche Bestimmungen.
21. Kundmachung einer Entsendung in den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen.
22. Kundmachung von Entsendungen in den Senat.
Habilitationskommissionen
23. Habilitationsverfahren Christof Moser (angestrebtes Fach Tasteninstrumente der Popularmusik).
24. Mitteilung gemäß § 103 (5) UG 02 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Habilitationskommission.
25. Habilitationsverfahren Thomas Nußbaumer (angestrebtes Fach Volksmusikforschung).
26. Mitteilung gemäß § 103 (5) UG 02 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Habilitationskommission.
Berufungskommissionen
27. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Bildtechnik und Kamera.
28. Mitteilung gemäß § 98 (3) UG 02 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Berufungskommission.
29. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Produktion.
30. Mitteilung gemäß § 98 (3) UG 02 betreffend Vorschlag für GutachterInnen einer Berufungskommission.
Stipendien, Programme, Preise
31. Josef Windisch Kammermusik-Wettbewerb.
32. ZEITklang 2011 - Internationaler Kompositionswettbewerb in Kooperation mit der Sammlung Essl.
33. Competition for Musical Creation for Women.
Kundmachungen
Wahltag: Mittwoch, 25.11.2009
Wahlort: L 0123, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien
Wahlzeit: 10.00 - 16.00 Uhr
Zu wählen sind: 11 Mitglieder
Ersatzmitglieder sind jene WahlwerberInnen, die den gewählten Mitgliedern nach der Reihe ihrer Nennung folgen. Die Zahl der Ersatzmitglieder ergibt sich aus der Wahlordnung (§10 Abs. 4)
Aktiv und passiv Wahlberechtigte:
Das aktive und passive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag und am Wahltag der in § 25 Abs. 4 Z 1 UG 2002 genannten Personengruppe angehören.
Gem. § 20 Abs. 2 UG 2002 sind Mitglieder des Rektorates vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen.
Stichtag der Wahlberechtigung:
Als der für das aktive und passive Wahlrecht maßgebliche Stichtag wird der Tag der Ausschreibung der Wahlen im Mitteilungsblatt festgesetzt: 21. Oktober 2009
WählerInnenverzeichnis:
a) Das Verzeichnis liegt bei Frau Martina Parapatits im Senatsbüro vom 27. Oktober bis 2. November 2009 während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 9.00 bis 17.00 Uhr) in Zi. L0129, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zur Einsicht auf und wird außerdem an den Amtstafeln angeschlagen.
b) Allfällige Einsprüche gegen das Verzeichnis sind beim Vorsitzenden der Wahlkommission, o.Univ.Prof. Mag. Wolfgang HEIßLER, Rennweg 8, 1030 Wien, bis spätestens 2. November 2009 schriftlich einzubringen.
c) Verspätet eingelangte Einsprüche bleiben unberücksichtigt.
d) Über diese Einsprüche hat die zuständige Wahlkommission längstens bis 4. November 2009 zu entscheiden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.
Wahlvorschläge:
Jede(r) Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen.
Wahlvorschläge müssen beim Vorsitzenden der Wahlkommission, o.Univ.Prof. Mag. Wolfgang HEIßLER, Rennweg 8, 1030 Wien, bis spätestens 28. Oktober 2009 schriftlich einlangen. Verspätet eingelangte Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Jeder Wahlvorschlag hat mindestens doppelt so viele KandidatInnen wie zu wählende Mitglieder zu enthalten (22 Personen) und eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n zu nennen. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten WahlwerberInnen beigefügt sein.
Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen.
WahlwerberInnen, denen die Wählbarkeit fehlt (passive Wahlberechtigung) oder deren schriftliche Zustimmungserklärung fehlt, sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen.
Einsichtnahme in die zugelassenen Wahlvorschläge:
Die zugelassenen Wahlvorschläge liegen spätestens ab dem 4. November 2009 beim Vorsitzenden der Wahlkommission o.Univ.Prof. Wolfgang HEIßLER, Rennweg 8, 1030 Wien, zur Einsichtnahme auf.
Stimmenabgabe:
Die Wahl ist schriftlich und geheim.
Stimmen können gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgegeben werden.
Als Identitätsnachweis ist gegebenenfalls ein Lichtbildausweis vorzuweisen.
Fristen und Termine für die Briefwahl :
Aktiv wahlberechtigte Personen, die voraussichtlich an der persönlichen Teilnahme bei der Wahl verhindert sind, haben die Möglichkeit mittels Briefwahl ihre Stimme abzugeben. Die Zulassung zur Briefwahl ist im Senatsbüro, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 9.00 bis 17.00 Uhr) in Zi. L0129, oder per Email an senat@mdw.ac.at zu beantragen.
Den BriefwählerInnen wird frühestens ab dem 11. November 2009 nachweislich ein amtlicher Stimmzettel samt Wahlkuvert und Briefumschlag ausgefolgt bzw. per Post zugestellt. Die Briefwahl ist gültig, wenn der Stimmzettel im verschlossenen Kuvert spätestens am 25. November 2009 um 9.00 Uhr, beim Vorsitzenden der Wahlkommission, o.Univ.Prof. Mag. Wolfgang HEIßLER, Rennweg 8, 1030 Wien, eingelangt ist. Zur Briefwahl Berechtigte können ihre Stimme am Wahltag auch unmittelbar bei der Wahlkommission abgeben.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: W. Heißler
Wahltag: Mittwoch, 25.11.2009
Wahlort: Zi. L 0123, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien
Wahlzeit: 10.00 – 17.00 Uhr
Zu wählen sind: 3 Mitglieder
Ersatzmitglieder sind jene WahlwerberInnen, die den gewählten Mitgliedern nach der Reihe ihrer Nennung folgen. Die Zahl der Ersatzmitglieder ergibt sich aus der Wahlordnung (§10 Abs. 4)
Aktiv und passiv Wahlberechtigte:
Das aktive und passive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag und am Wahltag der in § 25 Abs. 4 Z 2 UG 2002 genannten Personengruppe angehören.
Gem. § 20 Abs. 2 UG 2002 sind Mitglieder des Rektorates vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen.
Stichtag der Wahlberechtigung:
Als der für das aktive und passive Wahlrecht maßgebliche Stichtag wird der Tag der Ausschreibung der Wahlen im Mitteilungsblatt festgesetzt: 21. Oktober 2009
WählerInnenverzeichnis:
a) Das Verzeichnis liegt bei Frau Martina Parapatits im Senatsbüro vom 27. Oktober bis 2. November 2009 während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 9.00 bis 17.00 Uhr) in Zi. L 0129, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zur Einsicht auf und wird außerdem an den Amtstafeln angeschlagen.
b) Allfällige Einsprüche gegen das Verzeichnis sind beim Vorsitzenden der Wahlkommission, ao.Univ.-Prof. Dr. Gerold GRUBER, Zi. A 0318, Lothringerstraße 18, 1030 Wien, bis spätestens 2. November 2009 schriftlich einzubringen.
Verspätet eingelangte Einsprüche bleiben unberücksichtigt.
c) Über diese Einsprüche hat die zuständige Wahlkommission längstens bis 4. November 2009 zu entscheiden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.
Wahlvorschläge:
Jede(r) Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen.
Wahlvorschläge müssen beim Vorsitzenden der Wahlkommission, ao.Univ.-Prof. Dr. Gerold GRUBER, Zi. A 0318, Lothringerstraße 18, 1030 Wien, bis spätestens 28. Oktober 2009 schriftlich einlangen. Verspätet eingelangte Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Jeder Wahlvorschlag hat mindestens doppelt so viele KandidatInnen wie zu wählende Mitglieder zu enthalten (6 Personen) und eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n zu nennen. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten WahlwerberInnen beigefügt sein.
Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen.
WahlwerberInnen, denen die Wählbarkeit fehlt (passive Wahlberechtigung) oder deren schriftliche Zustimmungserklärung fehlt, sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen.
Einsichtnahme in die zugelassenen Wahlvorschläge:
Die zugelassenen Wahlvorschläge liegen spätestens ab dem 4. November 2009 beim Vorsitzenden der Wahlkommission ao.Univ.-Prof. Dr. Gerold GRUBER, Zi. A 0318, Lothringerstraße 18, 1030 Wien, zur Einsichtnahme auf.
Stimmenabgabe:
Die Wahl ist schriftlich und geheim.
Stimmen können gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgegeben werden.
Als Identitätsnachweis ist gegebenenfalls ein Lichtbildausweis vorzuweisen.
Fristen und Termine für die Briefwahl :
Aktiv wahlberechtigte Personen, die voraussichtlich an der persönlichen Teilnahme bei der Wahl verhindert sind, haben die Möglichkeit mittels Briefwahl ihre Stimme abzugeben. Die Zulassung zur Briefwahl ist im Senatsbüro, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 9.00 bis 17.00 Uhr) in Zi. L 0129, oder per Email an senat@mdw.ac.at zu beantragen.
Den BriefwählerInnen wird frühestens ab dem 11. November 2009 nachweislich ein amtlicher Stimmzettel samt Wahlkuvert und Briefumschlag ausgefolgt bzw. per Post zugestellt. Die Briefwahl ist gültig, wenn der Stimmzettel im verschlossenen Kuvert spätestens am 25. November 2009 um 9.00 Uhr, beim Vorsitzenden der Wahlkommission, ao.Univ.-Prof. Dr. Gerold GRUBER, Zi. A 0318, Lothringerstraße 18, 1030 Wien, eingelangt ist. Zur Briefwahl Berechtigte können ihre Stimme am Wahltag auch unmittelbar bei der Wahlkommission abgeben.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: Gerold Gruber
Wahltag: Mittwoch, 25.11.2009
Wahlort: Zi. A 0101, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien
Wahlzeit: 10.00 - 14.00 Uhr
Zu wählen sind: 1 Mitglied
Ersatzmitglieder sind jene WahlwerberInnen, die den gewählten Mitgliedern nach der Reihe ihrer Nennung folgen. Die Zahl der Ersatzmitglieder ergibt sich aus der Wahlordnung (§10 Abs. 4)
Aktiv und passiv Wahlberechtigte:
Das aktive und passive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag und am Wahltag der in § 25 Abs. 4 Z 3 UG 2002 genannten Personengruppe angehören.
Gem. § 20 Abs. 2 UG 2002 sind Mitglieder des Rektorates vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen.
Stichtag der Wahlberechtigung:
Als der für das aktive und passive Wahlrecht maßgebliche Stichtag wird der Tag der Ausschreibung der Wahlen im Mitteilungsblatt festgesetzt: 21. Oktober 2009
WählerInnenverzeichnis:
a) Das Verzeichnis liegt bei Frau Martina Parapatits im Senatsbüro vom 27. Oktober bis 2. November 2009 während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 9.00 bis 17.00 Uhr) in Zi. L0129, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zur Einsicht auf und wird außerdem an den Amtstafeln angeschlagen.
b) Allfällige Einsprüche gegen das Verzeichnis sind beim Vorsitzenden der Wahlkommission, Johann BERGMANN, Zi. D0215, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, bis spätestens 2. November 2009 schriftlich einzubringen.
c) Verspätet eingelangte Einsprüche bleiben unberücksichtigt.
d) Über diese Einsprüche hat die zuständige Wahlkommission längstens bis 4. November 2009 zu entscheiden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.
Wahlvorschläge:
Jede(r) Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen.
Wahlvorschläge müssen beim Vorsitzenden der Wahlkommission, Johann BERGMANN, Zi. D0215 Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, bis spätestens 28. Oktober 2009 schriftlich einlangen. Verspätet eingelangte Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Jeder Wahlvorschlag hat mindestens doppelt so viele KandidatInnen wie zu wählende Mitglieder zu enthalten (2 Personen) und eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n zu nennen.
Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten WahlwerberInnen beigefügt sein. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen.
WahlwerberInnen, denen die Wählbarkeit fehlt (passive Wahlberechtigung) oder deren schriftliche Zustimmungserklärung fehlt, sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen.
Einsichtnahme in die zugelassenen Wahlvorschläge:
Die zugelassenen Wahlvorschläge liegen spätestens ab dem 4. November 2009 beim Vorsitzenden der Wahlkommission Johann BERGMANN, Zi. D0215 Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zur Einsichtnahme auf.
Stimmenabgabe:
Die Wahl ist schriftlich und geheim.
Stimmen können gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgegeben werden.
Als Identitätsnachweis ist gegebenenfalls ein Lichtbildausweis vorzuweisen.
Fristen und Termine für die Briefwahl :
Aktiv wahlberechtigte Personen, die voraussichtlich an der persönlichen Teilnahme bei der Wahl verhindert sind, haben die Möglichkeit mittels Briefwahl ihre Stimme abzugeben. Die Zulassung zur Briefwahl ist im Senatsbüro, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 9.00 bis 17.00 Uhr) in Zi. L0129, oder per Email an senat@mdw.ac.at zu beantragen.
Den BriefwählerInnen wird frühestens ab dem 11. November 2009 nachweislich ein amtlicher Stimmzettel samt Wahlkuvert und Briefumschlag ausgefolgt bzw. per Post zugestellt. Die Briefwahl ist gültig, wenn der Stimmzettel im verschlossenen Kuvert spätestens am 25. November 2009 um 10.00 Uhr, beim Vorsitzenden der Wahlkommission, Herrn Johann Bergmann, Zi. D0215, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien eingelangt ist. Zur Briefwahl Berechtigte können ihre Stimme am Wahltag auch unmittelbar bei der Wahlkommission abgeben.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: J. Bergmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 14.10.2009 auf Vorschlag des Rektorats den Satzungsteil Studiendirektor/in in der nachfolgenden Form beschlossen:
Studiendirektor/in
§ 3 (1) Für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz wird gemäß § 19 (2) Z 2 UG ein monokratisches Organ mit der Bezeichnung „Studiendirektor/in“ eingerichtet.
(2) Der/die Studiendirektor/in ist für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz gemäß UG zuständig. Der Senat kann Richtlinien für die Tätigkeit des/der Studiendirektors/in erlassen. Die gesetzlich normierte Weisungsfreiheit bleibt hievon jedoch unberührt.
(3) Der/die Studiendirektor/in wird nach Anhörung des Rektorats vom Senat mit einfacher Mehrheit gewählt. Jede/r Angehörige des Hauses, der/die in einem aktiven Dienstverhältnis zur Universität steht, kann zum/r Studiendirektor/in gewählt werden.
(4) Die Funktionsdauer beträgt 3 Jahre und beginnt jeweils mit Anfang des Sommersemesters (1. März). Im Falle des Ausscheidens des/der Studiendirektors/in vor Ende der Funktionsperiode hat unverzüglich eine Nachwahl für den Rest der Funktionsperiode stattzufinden.
(5) Ist der/die Studiendirektor/in Mitglied des Senats, darf er/sie bei Abstimmungen, die Studienangelegenheiten in zweiter Instanz betreffen, nicht mitstimmen.
(6) Der/die Studiendirektor/in kann vom Senat auf schriftlichen Antrag mit Zweidrittelmehrheit abgewählt werden.
(7) Die Einrichtung eines/r Stellvertreters/in des/der Studiendirektors/in ist zulässig. Die Regelungen in Absatz (3) bis (6) sind auf den/die Stellvertreter/in sinngemäß anzuwenden.
(8) Der/die Stellvertreter/in ist zur Wahrnehmung der Aufgaben des/der Studiendirektors/in bei dessen/deren vorübergehender Verhinderung berufen. Bei vorzeitigem Ausscheiden des/der Studiendirektors/in führt der/die Stellvertreter/in interimistisch die Amtsgeschäfte bis zur Nachwahl.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 14.10.2009 auf Vorschlag des Rektorats die Änderung des § 23 im Satzungsteil studienrechtliche Bestimmungen in der nachfolgenden Form beschlossen:
Betreuung und Beurteilung von Diplom- und Master(Magister)arbeiten
(§§ 81, 83 UG 2002)
§ 23 (1) Im Diplom- oder Masterstudium ist eine Diplom- oder Masterarbeit abzufassen. In künstlerischen Studien ist eine künstlerische Diplom- oder Masterarbeit zu schaffen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit eine Diplom- oder Masterarbeit aus einem im Curriculum festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfach zu verfassen.
(2) Wissenschaftliche Diplom- und Masterarbeiten:
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (§ 94 Abs. 2 Z 1 UG 2002), emeritierte Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (§ 94 Abs. 1 Z 7 UG 2002), Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren im Ruhestand (§ 94 Abs. 1 Z 8 UG 2002), Privatdozentinnen und Privatdozenten der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (§ 102 UG 2002) sowie Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten (§ 122 Abs. 3 UG 2002) mit venia docendi aus wissenschaftlichen Fächern (Lehrbefugnis für das Fach in seinem ganzen Umfang) sind berechtigt und nach Maßgabe ihrer sonstigen universitären Aufgaben auch verpflichtet, aus dem Fach ihrer Lehrbefugnis Diplom- und Masterarbeiten zu betreuen und zu beurteilen.
Bei Bedarf ist die nach dem Organisationsplan für Betrauung mit Lehre zuständige Person (StudiendekanIn bzw. InstitutsleiterIn) berechtigt, Personen mit einer gleichwertigen Lehrbefugnis an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung zur Betreuung und Beurteilung von Diplom- und Masterarbeiten heranzuziehen.
Bei darüber hinausgehendem Bedarf können auch geeignete wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (§ 94 Abs. 2 Z 2 UG 2002) aus dem Fach ihrer Dissertation oder ihres nach der Verleihung des Doktorgrades bearbeiteten Forschungsgebietes durch die nach dem Organisationsplan für Betrauung mit Lehre zuständige Person (StudiendekanIn bzw. InstitutsleiterIn) zur Betreuung herangezogen werden.
(3) Künstlerische Diplom- und Masterarbeiten:
a) Die künstlerische Diplom- oder Masterarbeit hat neben dem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch einen schriftlichen Teil zu umfassen, der den künstlerischen Teil erläutert. Die künst lerische Diplom- oder Masterarbeit kann von einer Betreuerin/einem Betreuer oder von zwei Betreuerinnen/Betreuern (je ein/e BetreuerIn für den schriftlichen und für den künstlerischen Teil) betreut werden.
b) Künstlerische Diplom- oder Masterarbeit mit einer Betreuerin/ einem Betreuer:
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (§ 94 Abs. 2 Z 1 UG 2002), emeritierte Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (§ 94 Abs. 1 Z 7 UG 2002), Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren im Ruhestand (§ 94 Abs. 1 Z 8 UG 2002), Privatdozentinnen und Privatdozenten der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (§ 102 UG 2002) sowie Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten (§ 122 Abs. 3 UG 2002) mit venia docendi aus künstlerischen Fächern (Lehrbefugnis für das Fach in seinem ganzen Umfang) sind berechtigt und nach Maßgabe ihrer sonstigen universitären Aufgaben auch verpflichtet, aus dem Fach ihrer Lehrbefugnis Diplom- und Masterarbeiten zu betreuen und zu beurteilen.
Bei Bedarf ist die nach dem Organisationsplan für Betrauung mit Lehre zuständige Person (StudiendekanIn bzw. InstitutsleiterIn) berechtigt, Personen mit einer gleichwertigen Lehrbefugnis an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung zur Betreuung und Beurteilung von Diplom- und Masterarbeiten heranzuziehen.
Bei darüber hinausgehendem Bedarf können auch folgende andere Personen durch die nach dem Organisationsplan für Betrauung mit Lehre zuständige Person (StudiendekanIn bzw. InstitutsleiterIn) herangezogen werden: Geeignete künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (§ 94 Abs. 2 Z 2 UG 2002) aus ihrem an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien in der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre vertretenen Fachbereich oder geeignete Personen mit einem abgeschlossenen einschlägigen Studium und hervorragender entsprechender künstlerischer Tätigkeit.
c) Wird die künstlerische Diplom- oder Masterarbeit von zwei Betreuerinnen/Betreuern (je ein/e BetreuerIn für den schriftlichen und für den künstlerischen Teil) betreut, kommen die in § 23 Abs 3 lit b genannten Personen zur Betreuung beider Teile in Betracht. Für die Betreuung des schriftlichen Teils kann auch eine Betreuerin oder ein Betreuer mit einer entsprechenden wissenschaftlichen Qualifikation, die zumindest ein abgeschlossenes wissenschaftliches Diplomstudium zu beinhalten hat, aus dem Kreis der Lehrenden an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien von der nach dem Organisationsplan für Betrauung mit Lehre zuständigen Person (StudiendekanIn bzw. InstitutsleiterIn) herangezogen werden.
(4) Die Studierenden sind berechtigt, Betreuerinnen und Betreuer nach Maßgabe der Möglichkeiten auszuwählen. Findet die oder der Studierende, auch nach Rücksprache mit der nach dem Organisationsplan für Betrauung mit Lehre zuständigen Person (StudiendekanIn bzw. InstitutsleiterIn), keine Betreuerinnen oder Betreuer, die zur Betreuung der Diplom- oder Masterarbeit bereit sind, hat die nach dem Organisationsplan für Betrauung mit Lehre zuständige Person (StudiendekanIn bzw. InstitutsleiterIn) im Einvernehmen mit der/m InstitutsleiterIn der oder dem Studierenden Betreuerinnen oder Betreuer zuzuweisen.
(5) Das Thema der Arbeit ist im Einvernehmen zwischen Studierenden und den Betreuerinnen oder Betreuern und auf Grund der entsprechenden Bestimmungen in den jeweiligen Curricula festzulegen.
(6) Die oder der Studierende hat der nach dem Organisationsplan für Betrauung mit Lehre zuständigen Person (StudiendekanIn bzw. InstitutsleiterIn) das Thema der Diplom- oder Masterarbeit und die Betreuerinnen oder Betreuer vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die nach dem Organisationsplan für Betrauung mit Lehre zuständige Person (StudiendekanIn bzw. InstitutsleiterIn) diese nicht innerhalb eines Monats nach Einlangen bescheidmäßig untersagt.
(7) Die abgeschlossene Diplom- oder Masterarbeit ist bei der nach dem Organisationsplan für Betrauung mit Lehre zuständigen Person (StudiendekanIn bzw. InstitutsleiterIn) abzugeben. Die Betreuerinnen oder Betreuer haben die abgeschlossene wissenschaftliche oder künstlerische Diplom- oder Masterarbeit spätestens zwei Monate ab der Abgabe zu beurteilen. Wird die Diplom- oder Masterarbeit nicht fristgerecht beurteilt, hat die nach dem Organisationsplan für Betrauung mit Lehre zuständige Person (StudiendekanIn bzw. InstitutsleiterIn) im Einvernehmen mit der/m InstitutsleiterIn die Diplom- oder Masterarbeit auf Antrag der oder des Studierenden anderen Universitätslehrerinnen oder Universitätslehrern gemäß Abs. 2 oder 3 zur Beurteilung zuzuweisen.
(8) Zusätzlich zu den Veröffentlichungspflichten gemäß § 86 Abs.1 UG 2002 können positiv beurteilte wissenschaftliche Diplom- und Masterarbeiten der Österreichischen Nationalbibliothek übergeben werden.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Die im Senat vertretene Gruppe der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb gem. § 94 Abs. 2 Z 2 hat in der Sitzung des Senats vom 14.10.2009 die Entsendung des Ersatzmitglieds Mag.art. Günter Haumer in den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen nach § 42 UG 2002 bekannt gegeben.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 14.10.2009 zur Kenntnis genommen, dass die HMDW mit Datum vom 29.9.2009 folgende Mitglieder und Ersatzmitglieder in den Senat entsendet hat:
Mitglieder:
Manon Bancsich
Astrid Engler
Helmut Fuchs
Caroline Philipp
Philippe Spiegel
Ersatzmitglieder:
Martin Jöbstl
Constantin Luger
Susannah Oldham
Alexander Riedmüller
Joachim Tschann
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Habilitationskommissionen
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 14.10.2009 beschlossen, dass sich die Habilitationskommission für Christof Moser, Fach Tasteninstrumente der Popularmusik, wie folgt zusammensetzt:
3 OberbauvertreterInnen, 1 MittelbauvertreterIn, 1 StudierendenvertreterIn
Universitätsprofessoren: Michael Hruby
Wolfgang Puschnig
Reinhard Theiser
Akademischer Mittelbau: Marialena Ahluwalia-Fernandes
Ersatz: Michael Stephanides
entsendete Studierendenvertreterin: Bernadette Millet
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 14.10.2009 eine Habilitationskommission für das angestrebte Fach Tasteninstrumente der Popularmusik beschlossen.
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren des Fachbereiches können Ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von Gutachterinnen oder Gutachtern laut § 103 (5) UG 02 bis 4.11.2009 an die Oberbaukurie des Senats, z.H. des Kuriensprechers o. Univ. Prof. Walter Würdinger, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien bzw. e-mail wuerdinger@mdw.ac.at richten.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 14.10.2009 beschlossen, dass sich die Habilitationskommission für Thomas Nußbaumer, Fach Volksmusikforschung, wie folgt zusammensetzt:
3 OberbauvertreterInnen, 1 MittelbauvertreterIn, 1 StudierendenvertreterIn
Universitätsprofessoren: Martin Eybl
Gerlinde Haid
Alfred Smudits
Akademischer Mittelbau: Marialena Ahluwalia-Fernandes
Ersatz: Michael Stephanides
entsendete Studierendenvertreterin: Hande Saglam
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 14.10.2009 eine Habilitationskommission für das angestrebte Fach Volksmusikforschung beschlossen.
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren des Fachbereiches können Ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von Gutachterinnen oder Gutachtern laut § 103 (5) UG 02 bis 4.11.2009 an die Oberbaukurie des Senats, z.H. des Kuriensprechers o. Univ. Prof. Walter Würdinger, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien bzw. e-mail wuerdinger@mdw.ac.at richten.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Berufungskommissionen
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 14.10.2009 beschlossen, dass sich das entscheidungsbefugte Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Bildtechnik und Kamera wie folgt zusammensetzt:
5 OberbauvertreterInnen, 2 MittelbauvertreterInnen, 2 StudierendenvertreterInnen
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 14.10.2009 eine Berufungskommission für das Fach Bildtechnik und Kamera beschlossen.
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren des Fachbereiches können Ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von Gutachterinnen oder Gutachtern laut § 98 (3) UG 02 bis 4.11.2009 an die Oberbaukurie des Senats, z. H. des Kuriensprechers o. Univ. Prof. Walter Würdinger, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien bzw. e-mail wuerdinger@mdw.ac.at richten.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 14.10.2009 beschlossen, dass sich das entscheidungsbefugte Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Produktion wie folgt zusammensetzt:
5 OberbauvertreterInnen, 2 MittelbauvertreterInnen, 2 StudierendenvertreterInnen
Universitätsprofessoren: Christian Berger
Alexander Lemke
Peter Patzak
Wolfgang Thaler
Walter Wippersberg
Akademischer Mittelbau: Gabriele Reisinger
Gerlinde Semper
entsendete StudierendenvertreterInnen: Dominik Brauweiler
Vanessa Gräfingholt
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 14.10.2009 eine Berufungskommission für das Fach Produktion beschlossen.
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren des Fachbereiches können Ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von Gutachterinnen oder Gutachtern laut § 98 (3) UG 02 bis 4.11.2009 an die Oberbaukurie des Senats, z. H. des Kuriensprechers o. Univ. Prof. Walter Würdinger, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien bzw. e-mail wuerdinger@mdw.ac.at richten.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Stipendien, Programme, Preise
1) Teilnahmeberechtigt:
alle aus mindestens 3 und höchstens 5 Studierenden der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien bestehenden Kammermusik-Ensembles die nachweislich bereits mindestens 2 Semester bestehen (Ausnahme: Förderpreis, siehe unten).
2) Anmeldung:
im Sekretariat des Joseph Haydn Instituts für Kammermusik und Spezialensembles, Ungargasse 14, 1030 Wien (Hochparterre, Raum UHP10) bis spätestens 05.11.2009.
Information unter: T: +43-1-71155 -3001 oder -3002, Email: ijh@mdw.ac.at
3) Erforderliche Unterlagen:
· Name des Ensembles und der Mitwirkenden, sowie Kontaktdaten (beigelegter Fragebogen)
· inklusive Nachweis der gültigen Inskription aller Mitwirkenden.
· Nachweis des mindestens 2-semestrigen Bestandes = Empfehlung der betreuenden Kammermusiklehrenden
· Aufstellung der gespielten Konzerte, Aufnahmen, etc. und des aktuellen Repertoires.
4) Repertoire:
1 Werk aus der Wr. Klassik
1 Werk aus der romantischen bis zeitgenössischen Repertoire
beide Werke müssen vollständig vorbereitet sein
5) Wettbewerb:
der Wettbewerb findet am 30.11.2009 ab 9.00 Uhr im Orchesterstudio (C 0113) der Universität für Musik und darstellenden Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien statt.
6) Insgesamt steht ein Preisgeld von EUR 10.000,- zur Verfügung
Je nach Anmeldung wird das Preisgeld nach bestimmten Kategorien aufgeteilt.
Höchstpreis pro Ensemble EUR 5.000,-
Die Jury kann über die Preisaufteilung und die Vergabe von Förderpreisen bestimmen.
Als Anerkennung und zur Motivation an junge Nachwuchs-Ensembles kann die Jury auch einen Förderpreis an ein Ensemble vergeben, das bereits mindestens 1 Semester besteht und dessen Leistung beim Wettbewerb ein hohes und ausbaufähiges künstlerisches Potential erkennen lässt.
7) Bekanntgabe:
Die Preisträger-Ensembles werden via Email bzw. Aushang am Institut verständigt.
Der Vizerektor für Aussenbeziehungen: G. Widholm
Idee
Der Kompositionswettbewerb ZEITklang richtet sich an junge europäische Komponistinnen und Komponisten und wird im Jahre 2011 für Streichquartett ausgeschrieben.
Eingereicht werden können Werke, die sich mit den veränderten künstlerischen und gesellschaftlichen Bedingungen des 21. Jahrhunderts auseinandersetzen und diese in eigenständiger Weise kompositorisch reflektieren, unabhängig von ästhetischen und stilistischen Kategorien.
Erwartet wird ein avancierter Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Instrumentarium und eine entsprechende Auseinandersetzung mit den Phänomenen Klang und Raum.
Jury
Gerd Kühr (künstlerischer Leiter 2011) – Universität Graz, Komponist und Dirigent (A)
Joanna Lewis – Koehne Quartett (A)
Klaus Lang – Komponist (A)
Christoph Cech – Universität Linz, Komponist und Ensembleleiter (A)
Ein Mitglied des Kairos Quartett (Berlin, DE)
Preise
Preisgelder: 1. Preis € 6.000.-
2. Preis € 4.000.-
3. Preis € 2.000.-
2 Anerkennungspreise: je € 1.000.-
1 Publikumspreis
Teilnahmebedingungen
Allgemeines:
Zur Teilnahme am Kompositionswettbewerb ZEITklang sind Komponistinnen und Komponisten aller EU-Mitgliedsländer eingeladen, die nach dem 01.01.1971 geboren wurden.
Die eingesandten Werke dürfen bis zum Zeitpunkt des Preisträgerkonzertes weder veröffentlicht noch uraufgeführt sein.
Pro Teilnehmer/Teilnehmerin darf nur eine Komposition eingereicht werden.
Bei Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen ist die Wettbewerbsleitung berechtigt, Einreichungen abzulehnen.
In der ersten Runde des Wettbewerbes bleibt die Urheberin/der Urheber anonym.
Sollte das Werk in die zweite Runde aufsteigen, wird die einreichende Person bis zum 01.01.2011 informiert und ersucht, bis 01.02.2011 das Aufführungsmaterial zur Verfügung zu
stellen.
Die Stücke dürfen nicht zurückgezogen werden. Eine Anwesenheit der Komponistin/des Komponisten bei den Proben der Finalrunde ist möglich.
Besetzung:
Streichquartett (2 Violinen, Viola, Violoncello)
Aufführungsdauer:
Entstehen sollen Werke mit einer Dauer von 10 bis 15 Minuten.
Einsendemodus:
Die Kompositionen sind anonym in Form einer (5x) kopierten Partitur (gebunden, Seiten nummeriert) per Einschreiben einzusenden.
Der Name der Urheberin/des Urhebers darf nirgends erscheinen, es dürfen sich in der Partitur auch keine Hinweise auf die Urheberin/den Urheber befinden. Das Deckblatt muss den Titel des Werkes tragen, die Partitur muss gut lesbar sein.
In einem verschlossenen Kuvert, auf dem nur der Titel der Komposition vermerkt ist, sind folgende Unterlagen mitzusenden:
- Kopie des Anmeldeformulares
- Kopie des Reisepasses
- Künstlerische Biografie und Werkverzeichnis
- Ein aktuelles Foto
- Eine Kurzbeschreibung des Werkes
Einsendeschluss:
Die Werke müssen bis spätestens 01.12.2010 (Datum des Poststempels) bei folgender
Adresse eingelangt sein:
ZEITklang, Musikfabrik NÖ, Wilhelmstraße 29, A - 3430 Tulln, Austria
Der komplette Ausschreibungstext ist unter folgendem Link abrufbar:
http://www.musikfabrik.at/zeitklang/ausschreibungzeitklang2011_de.pdf
Der Rektor: W. Hasitschka
III MAGISTRALIA COMPETITION FOR MUSICAL CREATION FOR WOMEN
Open inscription period
Magistralia Foundation organizes the second edition of this biannual competition, aimed at improving the presence of women in classical music.
The competition is open to women composers of all nationalities and ages, who will be able to submit original compositions for symphonic orchestras of 10 to 15 minutes of length before March 31st 2010. Bases for appliance can be downloaded at
www.fundacionmagistralia.com/concurso
For further information and bases: http://www.fundacionmagistralia.com/concurso,
concurso@fundacionmagistralia.com
Tel. +34 985 987 751
Die Vizerektorin für Lehre und Frauenförderung: C. Walkensteiner-Preschl
Das nächste Mitteilungsblatt e rscheint am 4. November 2009.
(Redaktionsschluss: 30.10.2009, 12:00 Uhr)
Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: o.Univ.-Prof. Mag. Dr. Werner Hasitschka
Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: +43 1 711 55/DW 6103, E-Mail: asp@mdw.ac.at