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Verleihungen
120. Verleihung der Lehrbefugnis (venia docendi) als Universitätsdozent für das Fach Cembalo an Herrn MMMag. Stefan GOTTFRIED.
121. Verleihung der Lehrbefugnis (venia docendi) als Universitätsdozentin für das Fach Sprachgestaltung (Atem- und Stimmführung, Artikulation) an Frau Dr. Elisabeth SCHRATTENHOLZER.
Kundmachungen
122. Neuerliche Augenuntersuchung/Betreuungszeiten der Betriebsärztin Dr. HIDEN.
123. Senats- und Geschäftseinteilung 2005 der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Offene Stellen
124. Ausschreibung der Stelle eines/einer wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiters/ Mitarbeiterin im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (eines Vertragslehrers/einer Vertragslehrerin) für „Blechbläserensemble“ (Pflichtfach) am Institut Joseph Haydn für Kammermusik und Spezialensembles der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
125. Ausschreibung einer Vertragsbedienstetenstelle im Bereich der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Salzburg.
126. Ausschreibung einer Professorship of Rhythmic Music am Rytmisk Musikkonservatorium in Kopenhagen (RMC).
Verleihungen
120. Verleihung der Lehrbefugnis (venia docendi) als Universitätsdozent für das Fach Cembalo an Herrn MMMag. Stefan GOTTFRIED.
Aufgrund des Beschlusses der Habilitationskommission vom 24.05.2004 wurde Herrn MMMag. Stefan GOTTFRIED mit Bescheid vom 22.12.2004 die Lehrbefugnis (venia docendi) als Universitätsdozent für das künstlerische Fach Cembalo verliehen.
Der Rektor: W. Hasitschka
121. Verleihung der Lehrbefugnis (venia docendi) als Universitätsdozentin für das Fach Sprachgestaltung (Atem- und Stimmführung, Artikulation) an Frau Dr. Elisabeth SCHRATTENHOLZER.
Aufgrund des Beschlusses der Habilitationskommission vom 08.10.2004 wurde Frau Dr. Elisabeth SCHRATTENHOLZER mit Bescheid vom 23.12.2004 die Lehrbefugnis (venia docendi) als Universitätsdozentin für das künstlerische Fach Sprachgestaltung (Atem- und Stimmführung, Artikulation) verliehen.
Der Rektor: W. Hasitschka
Kundmachungen
122. Neuerliche Augenuntersuchung/Betreuungszeiten der Betriebsärztin Dr. HIDEN.
Die nächsten Betreuungstermine der Betriebsärztin Dr. Barbara HIDEN sind
Montag, 24. Jänner 2005, 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und
Montag, 7. März 2005, 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
im Arbeitsmedizinischen Zentrum in der Lehargasse 3, 1060 Wien.
Am 24. Jänner 2005 besteht während des Betreuungstermins die neuerliche Möglichkeit einer Augenuntersuchung speziell für Personen, die vorwiegend an Bildschirmarbeitsplätzen tätig sind. Bei Interesse wird um kurze Anmeldung bei Fr. Mag. Jonak (DW 6102, jonak@mdw.ac.at) oder Fr. Nicollas (DW 6101, nicollas@mdw.ac.at) gebeten.
E. Freismuth
123. Senats- und Geschäftseinteilung 2005 der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Für das Kalenderjahr 2005 werden gemäß § 101 BDG 1979 die Senate der Disziplinarkommission beim BMBWK wie folgt gebildet und die Geschäfte auf die einzelnen Senate wie folgt verteilt:
1. Begriffsbestimmungen
Im Rahmen der Senats- und Geschäftseinteilung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Beamte/innen:
· Beamte/innen der Besoldungsgruppen Allgemeiner Verwaltungsdienst und Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung
Schulaufsicht:
· Beamte/innen der Besoldungsgruppen Schul- und Fachinspektoren und Beamte des Schulaufsichtsdienstes
Universitätslehrer/innen:
· Universitätsprofessoren/innen, Universitätsdozenten/innen, Universitätsassistenten/innen und Bundeslehrer/innen an Universitäten
2. Für die Zuständigkeit der Senate maßgebender Zeitpunkt
Für die Zuständigkeit der Senate ist der Zeitpunkt des Anfalls der Disziplinarsache maßgebend. Der dadurch bestimmte Senat bleibt ungeachtet einer inzwischen allenfalls verfügten Änderung der Senats- und Geschäftseinteilung bis zur rechtskräftigen Erledigung der Disziplinarsache zuständig, es sei denn, für den betreffenden Beschuldigten wird aufgrund einer dienstrechtlichen Veränderung ein anderer Zentralausschuss zuständig. Nur in diesem Fall geht mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der dienstrechtlichen Veränderung des Beschuldigten die Zuständigkeit zur weiteren Behandlung des Disziplinarfalls auf den Disziplinarsenat über, der gemäß der in diesem Zeitpunkt geltenden Senats- und Geschäftseinteilung unter Berücksichtigung der neuen dienstrechtlichen Stellung des Beschuldigten berufen ist.
3. Weitere Mitglieder
Die unter „Mitglied LZ“ genannten Mitglieder und Ersatzmitglieder wurden von der Leiterin der Zentralstelle bestellt. Die unter „Mitglied ZA“ genannten Mitglieder und Ersatzmitglieder wurden von den zuständigen Zentralausschüssen bestellt.
4. Ersatzmitglieder
Bei Verhinderung, Befangenheit oder Ablehnung eines Mitglieds haben die bei der jeweiligen Funktion angeführten Ersatzmitglieder in der dort angegebenen Reihenfolge in den Senat einzutreten; gleiches gilt für den Fall des Ausscheidens eines Mitglieds aus der Disziplinarkommission oder des Ruhens der Mitgliedschaft.
5. Besonderheiten in den Senaten für Universitätslehrer
In den Senaten für Universitätslehrer ist zu berücksichtigen, dass gemäß § 161 Abs. 2 BDG 1979 je ein Mitglied des Senates der
· Gruppe der Universitätsprofessoren/innen (§ 154 Z 1 BDG 1979) und der
· Gruppe der anderen Universitätslehrer/innen (Universitätsdozenten/innen, Universitätsassistenten/innen, Bundeslehrer/innen; § 154 Z 2 bis 4 BDG 1979)
anzugehören hat. Ein Mitglied, bei dessen Eintritt § 161 Abs. 2 BDG 1979 verletzt wäre, gilt als verhindert.
Senat 7
Beamte/innen an folgenden Universitäten:
· Technische Universität Wien
· Universität für Bodenkultur Wien
· Veterinärmedizinische Universität Wien
· Wirtschaftsuniversität Wien
· Universität für angewandte Kunst Wien
· Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
· Akademie der bildenden Künste Wien
| Funktion | Ersatz | |
| Vorsitz | Ord.Univ.Prof. Dr. Walter SCHRAMMEL (Univ. Wien) |
1. Ord.Univ.Prof. Dr. Helmut FUCHS 2. Ord.Univ.Prof. Dr. Gerhard LUF 3. Ord.Univ.Prof. Dr. Attila FENYVES 4. Univ.Prof. Dr. Constanze FISCHER-CZERMAK 5. Univ.Prof. Dr. Reinhard WILLVONSEDER 6. Ord.Univ.Prof. Dr. Peter BÖHM 7. Ord.Univ.Prof. Dr. Richard POTZ |
| Mitglied LZ | ADir. Johann HÖHLMÜLLER (Univ. Wien) |
1. HR Dr. Gabriele TRÖSTL (Univ. Wien) 2. ADir. Fritz KRIEGLER (Med. Univ. Wien) 3. OR Mag. Christian ALBERT (Univ. Wien) 4. Rätin Mag. Elisabeth DEISCHLER (Univ. Wien) |
| Mitglied ZA | ADir. Regina ZANDL (Univ. Wien/UB) |
1. ADir. Dr. Alfred Georg MÜLLER (Univ. Wien) 2. ADir. Christine BORSODI 3. HR Dr. Herbert GMOSER (ZAMG) |
SENAT 11
Universitätslehrer/innen an folgenden Universitäten:
· Technische Universität Wien
· Universität für Bodenkultur Wien
· Veterinärmedizinische Universität Wien
· Wirtschaftsuniversität Wien
· Universität für angewandte Kunst Wien
· Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
· Akademie der bildenden Künste Wien
| Funktion | Ersatz | |
| Vorsitz | Ord.Univ.Prof. Dr. Frank HÖPFEL (Univ.Wien) |
1. Univ.Prof. Dr. Ena Marlis BAJONS 2. Ord.Univ.Prof. Dr. Walter RECHBERGER 3. Ord.Univ.Prof. Dr. Peter BÖHM 4. Univ.Prof. Dr. Manfred STRAUBE 5. Ord.Univ.Prof. Dr. Richard POTZ 6. Ord.Univ.Prof. Dr. Walter SCHRAMMEL 7. Univ.Prof. Dr. Martin SCHAUER 8. Ord.Univ.Prof. Dr. Bernd Christian FUNK |
| Mitglied LZ | Ass.Prof. Dr. Brigitte GUTKNECHT (Univ. Wien) |
1. Univ.Prof. Dr. Anita RIEDER 2. Univ.Prof. DDr. Christian KOPETZKI 3. Ao.Univ.Prof. Dr. Helmut OFNER 4. Univ.Prof. Dr. Hubert PEHAMBERGER 5. Ao.Univ.Prof. Dr. Gertraut REICHELT |
| Mitglied ZA | Univ.Prof. Dr. Leopold WÜNDSCH (Med. Univ. Wien) |
1. Univ.Prof. Dr. Wolfgang MAZAL 2. Univ.Prof. DDr. Arthur WEILINGER 3. Ord.Univ.Prof. Dr. Heinz KREJCI 4. Ord.Univ.Prof. Dr. Wilhelm BRAUNEDER |
E. Freismuth
Offene Stellen
124. Ausschreibung der Stelle eines/einer wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiters/Mitarbeiterin im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (eines Vertragslehrers/ einer Vertragslehrerin) für „Blechbläserensemble“ (Pflichtfach) am Institut Joseph Haydn für Kammermusik und Spezialensembles der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
Am Institut Joseph Haydn für Kammermusik und Spezialensembles der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. März 2005 die Stelle eines/einer wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiters/Mitarbeiterin im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (eines Vertragslehrers/einer Vertragslehrerin für „Blechbläserensemble“ (Pflichtfach) zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: Teilbeschäftigt (voraussichtlich 9 Wochenstunden)
Vertrag: unbefristet
Aufnahmebedingungen: Abschluss einer dem Fachgebiet entsprechenden abgeschlossenen inländischen oder gleichwertigen ausländischen Hochschulbildung. Bei künstlerischen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Fächern wird dieses Erfordernis durch den Nachweis künstlerischer (künstlerisch-wissenschaftlicher) und kunstpädagogischer Leistungen, die den Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechen, ersetzt.
Gewünschte Qualifikation: Erwartet werden eine hervorragende künstlerische Qualifikation sowie pädagogische und didaktische Eignung, um die Studierenden in den verschiedenen Ensemblegrößen bestmöglich unterrichten zu können.
Aufgaben: Die Lehrtätigkeit umfasst den Unterricht im „Pflichtfach Blechbläserensemble“ für die Studierenden der Universität
Bewerbungsfrist: 9. Februar 2005
Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 82/05 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in dieser Verwendungsgruppe an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.1
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.
Der Rektor: W. Hasitschka
125. Ausschreibung einer Vertragsbedienstetenstelle im Bereich der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Salzburg.
Im Bereich der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Salzburg, gelangt eine Vertragsbedienstetenstelle in der Entlohnungsgruppe v3/2 (teilbeschäftigt 75%) mit 1. März 2005 zur Besetzung.
Anstellungserfordernisse:
Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft
Persönliche und fachliche Eignung
Mindestalter 18 Jahre
Unbescholtenheit
Handelsschulabschluss mit Büropraxis oder einer gleichwertigen kaufmännischen Ausbildung
Abgeleisteter Grundwehr- oder Zivildienst
Eine der Haupttätigkeiten ist die Entgegennahme und Erledigung von Anträgen auf Studienbeihilfe im Rahmen des Parteienverkehrs. Weiters werden Studierende in Fragen der Studienfinanzierung beraten.
Die Arbeitszeit richtet sich ab 1. Oktober 2005 nach einem Jahresarbeitszeitmodell, wobei die wöchentliche Arbeitszeit in der Zeit vom 15. September bis 15. Februar bei einem Beschäftigungsausmaß von 75 % bis zu 40 Wochenstunden beträgt.
Erwartet werden sehr gute PC-Kenntnisse, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit, Eigeninitiative und kundenorientiertes Denken. Wenn diese Eigenschaften zutreffen, Bewerbungen samt Lebenslauf bis spätestens Freitag, den 4. Februar 2005 (Datum des Einlangens bzw. des Poststempels!)
an folgende Adresse:
Studienbeihilfenbehörde
Stipendienstelle Salzburg
z.Hdn. Hrn. Wallinger / Zahl: 143/05
Paris-Lodronstrasse 2
5020 Salzburg
Der Aufnahmetest in Form eines Assessment-Centers findet für die dafür zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber am 24. Februar 2005 statt.
E. Freismuth
126. Ausschreibung einer Professorship of Rhythmic Music am Rytmisk Musikkonservatorium in Kopenhagen (RMC).
Rhythmic Music Conservatory (RMC) in Copenhagen seeks a Professor of Rhythmic Music with special emphasis on artistic performance, including improvisation and composition. The position is open to appointment as per 1st August 2005 and is time-limited to a period of 5 years.
In August 2004, RMC introduced a soloist education in rhythmic music. The professor will build up and develop this new programme. Furthermore, the professor will strengthen and develop the creative and performing aspects of RMC’s entire training programme.
The position includes teaching, artistic performance/research, artistic/pedagogical development work, management and coordination, including study guidance, participation in tests and exams as well as administrative tasks. The professor is expected to participate actively in RMC’s teaching and research environment. In addition, the professor will work in close cooperation with the director and teaching staff to develop the RMC training programme, profile and quality of education.
A general assessment will be made of the applicant’s qualifications with emphasis on
- a distinct instrumental and/or vocal profile. The applicant must also be able to document an artistic career on a high, international level as well as experience in original, creative activities on a high level within the field of rhythmic music,
- teaching qualifications on a high level within the field of rhythmic music with special emphasis on artistic performance, including improvisation and composition,
- the ability to establish and take charge of artistic research and development projects,
- the ability to develop RMC’s cooperation with national and international partners within relevant subject areas.
For further information about the application, the conditions of employment and payment you can contact RMC’s director Peter Danstrup, direct phone number +45 3268 6717. See also website www.rmc.dk.
A written application must be submitted to:
Rhythmic Music Conservatory, Att: director Peter Danstrup, Leo Mathisens Vej 1, Holmen, DK-1437 Copenhagen K.
Application deadline: 1st March 2005 by 12.00 hrs, at the latest.
The RMC considers diversity to be an asset and therefore invites all interested parties to apply for the vacancy regardless of age, sex or ethnic background.
E. Freismuth
Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth
Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: 711 55/DW 6103
1 Den Hinweis, dass Bewerbungen von Frauen für Arbeitsplätze einer bestimmten Verwendung (Einstufung) oder für eine bestimmte Funktion besonders erwünscht sind, hat die Ausschreibung gemäß § 7 Abs 3 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz , BGBl. Nr. 100/1993, i.d.g.F., dann zu enthalten, wenn d er Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der jeweiligen Dienstbehörde in einer solchen Verwendung oder Funktion unter 50% liegt.