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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2004/05 ausgegeben am 5. Januar 2004 8. Stück

Kundmachungen

 

101. Ergebnis der Wahl in den Zentralausschuss beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für die Bediensteten der Ämter der Universitäten mit Ausnahme der Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer, Bedienstete an den nachgeordneten Dienststellen im Bereich Wissenschaft sowie Bundesbedienstete an den wissenschaftlichen Anstalten (mit Ausnahme der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek).

102.  Ergebnis der Wahl der Betriebsratsfunktionäre des Betriebsrats für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

103. Partnerschaftsvertrag Bratislava – Vertragsänderung.

104. Partnerschaftsvertrag Brünn – Vertragsänderung.

105. Partnerschaftsvertrag Laibach – Vertragsänderung.

106. Partnerschaftsvertrag Potsdam-Babelsberg – Vertragsänderung.

107. Partnerschaftsvertrag Prag – Vertragsänderung.

108. Korrektur zum Mitteilungsblatt Nr. 7 vom 15.12.2004.

109. Zusammensetzung des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Studienangelegenheiten Bereich Darstellende Kunst.

Habilitationskommissionen

110. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 103 (7) UG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Jela SPITKOVA im Fach Violine.

111. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 103 (7) UG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Christian DALLINGER im Fach Violine.

112. Änderung der Zusammensetzung der Habilitationskommission Manfred PERMOSER.

Berufungskommissionen

113. Änderung der Zusammensetzung der entscheidungsbevollmächtigten Berufungskommission für Horn (Nachfolge BERGER).

114. Einsetzung einer entscheidungsbevollmächtigten Berufungskommission Rollengestaltung (Nachfolge EINBRODT).

Offene Stellen

115.  Ausschreibung einer Universitätsprofessur für Violine am Institut „Saiteninstrumente“ der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz – Änderung.

116.  Ausschreibung der Stelle einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters für die Studienabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

117. Ausschreibung von Stellen des Opernstudios der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar am Deutschen Nationaltheater Weimar.

118. Auswahlverfahren für einen Direktor des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP).

Stipendien und Programme

119. ERASMUS-Austauschprogramm – Neue Entwicklungen.

 

 

Kundmachungen

101. Ergebnis der Wahl in den Zentralausschuss beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für die Bediensteten der Ämter der Universitäten mit Ausnahme der Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer, Bedienstete an den nachgeordneten Dienststellen im Bereich Wissenschaft sowie Bundesbedienstete an den wissenschaftlichen Anstalten (mit Ausnahme der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek).

Gemäß § 20 Abs. 15 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes wird das Ergebnis der am 1. und 2.12.2004 abgehaltenen Wahl in den Zentralausschuss beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für die Bediensteten der Ämter der Universitäten mit Ausnahme der Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer, Bedienstete an den nachgeordneten Dienststellen im Bereich Wissenschaft sowie Bundesbedienstete an den wissenschaftlichen Anstalten (mit Ausnahme der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek) wie folgt kundgemacht:

Zahl der Wahlberechtigten: 2.225 
Abgegebene Stimmen: 1.509 
Ungültige Stimmen: 80 
Gültige Stimmen: 1.429

Davon entfielen auf die 
Liste 1 Team Bittermann FCG 653 Stimmen (= 2 Mandate) 
Liste 2 Gewerkschaft Öffentlicher Dienst – Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen FSG 776 Stimmen (= 3 Mandate)

Demnach werden gem. § 20 Abs. 9 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes die auf die Wählergruppen entfallenden Mandate den in den Wahlvorschlägen angegebenen Bewerbern nach der Reihe ihrer Nennung wie folgt zugeteilt:

Liste 1: Team Bittermann FCG:  
Ing. Hartwig BITTERMANN 
Sandra WALBAUM

Liste 2 Gewerkschaft Öffentlicher Dienst – Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen FSG: 
Josefine PUNTUS 
Dr. Alfred MÜLLER 
Franz PAIER

E. Freismuth

102. Ergebnis der Wahl der Betriebsratsfunktionäre des Betriebsrats für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

 Das Ergebnis der Wahl der Betriebsratsfunktionäre des Betriebsrats für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien in der konstituierenden Sitzung vom 17.12.2004 lautet wie folgt:

 Vorsitzender: Dr. Stefan SCHÖN

 Stellvertretende Vorsitzende: Mag. Brigitte SCHMIDTMAYR

 Schriftführer: Stephan MÖLLER-SPAEMANN

 Die in den Betriebsrat gewählten Hauptmitglieder:

 Liste Kaufmann-Schön   Liste UUL-MDW

 Stefan SCHÖN   Rudolf RIEDMANN

 Brigitte SCHMIDTMAYR   Michael STEPHANIDES

 Stefan JENA   Gregor WIDHOLM

 Peter MECHTLER   Gerold GRUBER

 Stephan MÖLLER-SPAEMANN

 Die Ersatzmitglieder:

 Liste Kaufmann-Schön   Liste UUL-MDW

 Martin EYBL    Matthias BERTSCH

 Lukas HASELBÖCK    Ingomar RAINER

 Carole Dawn REINHART    Gerlinde SEMPER

 Dieter KAUFMANN    Julia BAUER

 Ertugrul SEVSAY    Peter ROESSLER

 Anita MAYER-HIRZBERGER    Rudolf PIETSCH

 Gottfried Johannes POKORNY    Reinhard AMON

 Adelheid HORNICH    Manfred ARTZT

 Gunter SCHNEIDER    Christine SIXTHOFER

 Imola FONYAD-JOO    Elzbieta WIEDNER-ZAJAC

 Meinhard PRINZ    Franz CARDA

 Sara BRYANS    Maria HELFGOTT

 Christian GLANZ    Maria BAYDANOW

                         Franz-Otto HOFECKER

 Die Reihung der Mitglieder ergibt sich aus der Reihenfolge auf dem jeweiligen Wahlvorschlag.

Der Vorsitzende: S. Schön

103. Partnerschaftsvertrag Bratislava – Vertragsänderung.

Partnerschaftsvertrag

zwischen der Vysoka skola muzickych umeni v Bratislave

und der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

      Aufgrund der positiven Erfahrung aus der bisherigen Zusammenarbeit und mit dem Ziel, diese Zusammenarbeit auf festerer Basis weiter zu entwickeln, schließen beide obengenannten Institutionen folgenden Vertrag über zukünftige Zusammenarbeit und gegenseitige Kontakte.

I. Grundsätze der Zusammenarbeit:

Die Zusammenarbeit beider Hochschulen soll dem Austausch der künstlerischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Erfahrungen, dem gegenseitigen tieferen Verständnis und Kennen lernen der beiderseits bestehenden Traditionen sowie der Unterstützung neuer Entwicklungen in allen genannten Bereichen dienen.

II. Formen der Zusammenarbeit:

Die Zusammenarbeit beider Hochschulen soll wie folgt realisiert werden:

1.     Durch Austausch – Veranstaltungen (Konzerte, Musiktheater, Übungen, Workshops etc.) der Studierenden unter Leitung oder Begleitung von Repräsentanten (Rektor, Dekan, Abteilungs-, Institutsleiter, Professoren etc.) der Partnerhochschule.

2.     Durch direkte Kontakte zwischen einander entsprechenden Abteilungen, Instituten und Klassen beider Hochschulen zur Durchführung gemeinsamer künstlerischer, pädagogischer und wissenschaftlicher Projekte und Veranstaltungen.

3.     Durch Beiträge von Professoren zum Bildungsprozess und Lehrveranstaltungsprogramm der Partnerhochschule (Gastkurse, Vorträge, Vorlesungen, Teilnahme an Symposien, Seminaren, pädagogischen Konferenzen, Prüfungskommissionen, Wettbewerbsjurys) sowie durch Ausnützung aller sonstigen Möglichkeiten und Formen des gegenseitigen Erfahrungsaustausches.

4.     Durch Teilnahme von Studierenden an Lehrveranstaltungen, Wettbewerben etc. der Partnerhochschule (während des Studienjahres oder im Rahmen von Ferienkursen).

5.     Durch Austausch von pädagogischen Lehrmaterial und sonstigen Hilfsmitteln für den Universitätsbetrieb.

6.     Durch Förderung des gegenseitigen Studenten- und Stipendiatenaustausches.

Diese hier genannten Formen der Zusammenarbeit können in der Praxis entsprechend präzisiert, entwickelt und erweitert werden. Die Auswahl der Teilnehmer an allen Austauschveranstaltungen und gemeinsamen Projekten oblieg der entsendenden Hochschule in Absprache mit der Partnerhochschule.

III. Bedingungen der Zusammenarbeit:

1.     Alle aus dem Partnerschaftsvertrag entstehenden Projekte und gemeinsamen Veranstaltungen vollziehen sich im Rahmen der Studien- und Organisationsgesetze beider Partnerhochschulen.

2.     Die finanzielle Durchführung der Zusammenarbeit beruht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit, wobei in der Regel die entsendende Hochschule alle Fahrtspesen trägt, die gastgebende Hochschule die Aufenthaltskosten, ein Taschengeld für die Studierenden und gegebenenfalls bei Lehrtätigkeit ein Honorar für die Professoren übernimmt. Ein Abgehen von dieser Regel bei besonderen Projekten bedarf der Absprache der beiden Rektoren über eine gesonderte finanzielle Abwicklung.

3.     Die Kosten für den Unterricht werden von der jeweiligen Gasteinrichtung getragen. Die Vertragspartner gewähren Studierenden, die im Rahmen des Partnerschaftsabkommens einen ein- bis zweisemestrigen Studienaufenthalt absolvieren, einen gegenseitigen Studienbeitragserlass.

IV. Rechtliche Bestimmungen:

1.     Der Partnerschaftsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann jederzeit in beiderseitigem Einvernehmen oder von einer Hochschule unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden.

2.     Die Bewertung der Zusammenarbeit wird an vereinbarten Terminen mindestens einmal alle 2 Studienjahre von den höchsten Repräsentanten der beiden Hochschulen (Rektoren, Dekan bzw. von ihren Stellvertretern) durchgeführt.

3.     Die konkreten Projekte und Aktivitäten, die aus dem Partnerschaftsvertrag entstehen, werden in der Regel für ein oder zwei Studienjahre im Voraus von den Repräsentanten der beiden Hochschulen vereinbart. (Das sind in Bratislava Rektor, in Wien Rektor, Abteilungsleiter, Institutsleiter und deren Stellvertreter.)

4.     Dieser Partnerschaftsvertrag wird in slowakischer und deutscher Sprache abgefasst. Der Text beider Fassungen ist identisch und hat die gleiche Gültigkeit.

5.     Der Vertrag tritt am Tage der beiderseitigen Unterzeichnung in Kraft und bleibt bis zu einer eventuellen einvernehmlichen Abänderung oder bis zur Auflösung in dieser Form rechtskräftig. Ort und Termin der offiziellen Unterzeichnung durch die höchsten Repräsentanten der beider Hochschulen wird in gegenseitiger Absprache vereinbart.

Für die Universität für Musik    Vysoka skola muzickych

und darstellende Kunst Wien    umeni v Bratislave

o.Univ.-Prof. Wolfgang Klos e.h.   Prof. Ondrej Sulaj e.h.

104. Partnerschaftsvertrag Brünn – Vertragsänderung.

Partnerschaftsvertrag

zwischen den Janáckova akademie muzických umení Brno

und der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

      Aufgrund der positiven Erfahrung aus der bisherigen Zusammenarbeit und mit dem Ziel, diese Zusammenarbeit auf festerer Basis weiter zu entwickeln, schließen beide obengenannten Institutionen folgenden Vertrag über zukünftige Zusammenarbeit und gegenseitige Kontakte.

I. Grundsätze der Zusammenarbeit:

Die Zusammenarbeit beider Hochschulen soll dem Austausch der künstlerischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Erfahrungen, dem gegenseitigen tieferen Verständnis und Kennen lernen der beiderseits bestehenden Traditionen sowie der Unterstützung neuer Entwicklungen in allen genannten Bereichen dienen.

II. Formen der Zusammenarbeit:

Die Zusammenarbeit beider Hochschulen soll wie folgt realisiert werden:

1.     Durch Austausch – Veranstaltungen (Konzerte, Musiktheater, Schauspiel, Workshops etc.) der Studierenden unter Leitung oder Begleitung von Repräsentanten (Rektor, Dekan, Abteilungs-, Institutsleiter, Professoren etc.) der Partnerhochschule.

2.     Durch direkte Kontakte zwischen einander entsprechenden Abteilungen, Instituten und Klassen beider Hochschulen zur Durchführung gemeinsamer künstlerischer, pädagogischer und wissenschaftlicher Projekte und Veranstaltungen.

3.     Durch Beiträge von Professoren zum Bildungsprozess und Lehrveranstaltungsprogramm der Partnerhochschule (Gastkurse, Vorträge, Vorlesungen, Teilnahme an Symposien, Seminaren, pädagogischen Konferenzen, Prüfungskommissionen, Wettbewerbsjurys) sowie durch Ausnützung aller sonstigen Möglichkeiten und Formen des gegenseitigen Erfahrungsaustausches.

4.     Durch Teilnahme von Studierenden an Lehrveranstaltungen, Wettbewerben etc. der Partnerhochschule (während des Studienjahres oder im Rahmen von Ferienkursen).

5.     Durch Austausch von pädagogischen Lehrmaterial und sonstigen Hilfsmitteln für den Universitätsbetrieb.

6.     Durch Förderung des gegenseitigen Studenten- und Stipendiatenaustausches.

Diese hier genannten Formen der Zusammenarbeit können in der Praxis entsprechend präzisiert, entwickelt und erweitert werden. Die Auswahl der Teilnehmer an allen Austauschveranstaltungen und gemeinsamen Projekten oblieg der entsendenden Hochschule in Absprache mit der Partnerhochschule.

III. Bedingungen der Zusammenarbeit:

1.     Alle aus dem Partnerschaftsvertrag entstehenden Projekte und gemeinsamen Veranstaltungen vollziehen sich im Rahmen der Studien- und Organisationsgesetze beider Partnerhochschulen.

2.     Die finanzielle Durchführung der Zusammenarbeit beruht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit, wobei in der Regel die entsendende Hochschule alle Fahrtspesen trägt, die gastgebende Hochschule die Aufenthaltskosten, ein Taschengeld für die Studierenden und gegebenenfalls bei Lehrtätigkeit ein Honorar für die Professoren übernimmt. Ein Abgehen von dieser Regel bei besonderen Projekten bedarf der Absprache der beiden Rektoren über eine gesonderte finanzielle Abwicklung.

3.     Die Kosten für den Unterricht werden von der jeweiligen Gasteinrichtung getragen. Die Vertragspartner gewähren Studierenden, die im Rahmen des Partnerschaftsabkommens einen ein- bis zweisemestrigen Studienaufenthalt absolvieren, einen gegenseitigen Studienbeitragserlass.

IV. Rechtliche Bestimmungen:

1.     Der Partnerschaftsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann jederzeit in beiderseitigem Einvernehmen oder von einer Hochschule unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden.

2.     Die Bewertung der Zusammenarbeit wird an vereinbarten Terminen mindestens einmal alle 2 Studienjahre von den höchsten Repräsentanten der beiden Hochschulen (Rektoren, Dekan bzw. von ihren Stellvertretern) durchgeführt.

3.     Die konkreten Projekte und Aktivitäten, die aus dem Partnerschaftsvertrag entstehen, werden in der Regel für ein oder zwei Studienjahre im Voraus von den Repräsentanten der beiden Hochschulen vereinbart. (Das sind in Brünn Rektor und Stellvertreter, in Wien Rektor, Abteilungsleiter, Institutsleiter und deren Stellvertreter.)

4.     Dieser Partnerschaftsvertrag wird in tschechischer und deutscher Sprache abgefasst. Der Text beider Fassungen ist identisch und hat die gleiche Gültigkeit.

5.     Der Vertrag tritt am Tage der beiderseitigen Unterzeichnung in Kraft und bleibt bis zu einer eventuellen einvernehmlichen Abänderung oder bis zur Auflösung in dieser Form rechtskräftig. Ort und Termin der offiziellen Unterzeichnung durch die höchsten Repräsentanten der beider Hochschulen wird in gegenseitiger Absprache vereinbart.

Für die Universität für Musik    Janáckova akademie muzických

und darstellende Kunst Wien    umení Brno

o.Univ.-Prof. Wolfgang Klos e.h.   Prof. PhDr. Václav Cejpek e.h.

105. Partnerschaftsvertrag Laibach – Vertragsänderung.

Partnerschaftsvertrag

zwischen der Univerza Ljubljani – Akademija za Glasbo

und der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

      Aufgrund der positiven Erfahrung aus der bisherigen Zusammenarbeit und mit dem Ziel, diese Zusammenarbeit auf festerer Basis weiter zu entwickeln, schließen beide obengenannten Institutionen folgenden Vertrag über zukünftige Zusammenarbeit und gegenseitige Kontakte.

I. Grundsätze der Zusammenarbeit:

Die Zusammenarbeit beider Hochschulen soll dem Austausch der künstlerischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Erfahrungen, dem gegenseitigen tieferen Verständnis und Kennen lernen der beiderseits bestehenden Traditionen sowie der Unterstützung neuer Entwicklungen in allen genannten Bereichen dienen.

II. Formen der Zusammenarbeit:

Die Zusammenarbeit beider Universitäten soll wie folgt realisiert werden:

1.     Durch Austausch – Veranstaltungen (Konzerte, Musiktheater, Übungen, Workshops etc.) der Studierenden unter Leitung oder Begleitung von Repräsentanten (Rektor, Dekan, Abteilungs-, Institutsleiter, Professoren etc.) der Partneruniversität.

2.     Durch direkte Kontakte zwischen einander entsprechenden Abteilungen, Instituten und Klassen beider Universitäten zur Durchführung gemeinsamer künstlerischer, pädagogischer und wissenschaftlicher Projekte und Veranstaltungen.

3.     Durch Beiträge von Professoren zum Bildungsprozess und Lehrveranstaltungsprogramm der Partneruniversität (Gastkurse, Vorträge, Vorlesungen, Teilnahme an Symposien, Seminaren, pädagogischen Konferenzen, Prüfungskommissionen, Wettbewerbsjurys) sowie durch Ausnützung aller sonstigen Möglichkeiten und Formen des gegenseitigen Erfahrungsaustausches.

4.     Durch Teilnahme von Studierenden an Lehrveranstaltungen, Wettbewerben etc. der Partneruniversität (während des Studienjahres oder im Rahmen von Ferienkursen).

5.     Durch Austausch von pädagogischen Lehrmaterial und sonstigen Hilfsmitteln für den Universitätsbetrieb.

6.     Durch Förderung des gegenseitigen Studenten- und Stipendiatenaustausches.

Diese hier genannten Formen der Zusammenarbeit können in der Praxis entsprechend präzisiert, entwickelt und erweitert werden. Die Auswahl der Teilnehmer an allen Austauschveranstaltungen und gemeinsamen Projekten oblieg der entsendenden Universität in Absprache mit der Partneruniversität.

III. Bedingungen der Zusammenarbeit:

1.     Alle aus dem Partnerschaftsvertrag entstehenden Projekte und gemeinsamen Veranstaltungen vollziehen sich im Ra hmen der Studien- und Organisationsgesetze beider Partneruniversitäten.

2.     Die finanzielle Durchführung der Zusammenarbeit beruht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit, wobei in der Regel die entsendende Universität alle Fahrtspesen trägt, die gastgebende Universität die Aufenthaltskosten, ein Taschengeld für die Studierenden und gegebenenfalls bei Lehrtätigkeit ein Honorar für die Professoren übernimmt. Ein Abgehen von dieser Regel bei besonderen Projekten bedarf der Absprache der beiden Rektoren über eine gesonderte finanzielle Abwicklung.

3.     Die Vertragspartner gewähren Studierenden, die im Rahmen des Partnerschaftsabkommens einen ein- bis zweisemestrigen Studienaufenthalt absolvieren, einen gegenseitigen Studienbeitragserlass.

IV. Rechtliche Bestimmungen:

1.     Der Partnerschaftsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann jederzeit in beiderseitigem Einvernehmen oder von einer Universität unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden.

2.     Die Bewertung der Zusammenarbeit wird an vereinbarten Terminen mindestens einmal alle 2 Studienjahre von den höchsten Repräsentanten der beiden Universitäten (Rektoren, Dekan bzw. von ihren Stellvertretern) durchgeführt.

3.     Die konkreten Projekte und Aktivitäten, die aus dem Partnerschaftsvertrag entstehen, werden in der Regel für ein oder zwei Studienjahre im Voraus von den Repräsentanten der beiden Universitäten vereinbart. (Das sind in Ljubljana Dekan und Stellvertreter, in Wien Rektor, Institutsvorstand und deren Stellvertreter.)

4.     Dieser Partnerschaftsvertrag wird in slowenischer und deutscher Sprache abgefasst. Der Text beider Fassungen ist identisch und hat die gleiche Gültigkeit.

5.     Der Vertrag tritt am Tage der beiderseitigen Unterzeichnung in Kraft und bleibt bis zu einer eventuellen einvernehmlichen Abänderung oder bis zur Auflösung in dieser Form rechtskräftig. Ort und Termin der offiziellen Unterzeichnung durch die höchsten Repräsentanten der beider Universitäten wird in gegenseitiger Absprache vereinbart.

Dekan Akademija Ljubljana    Vizerektor für Außenbeziehungen der

Univerza za Glasbo     Universität für Musik und darstellende

Prof. Pavel Mihelcic e.h.    Kunst Wien

                                                o.Univ.-Prof. Wolfgang Klos e.h.

106. Partnerschaftsvertrag Potsdam-Babelsberg – Vertragsänderung.

Partnerschaftsvertrag

zwischen der Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“, Potsdam-Babelsberg

und der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Aufgrund der positiven Erfahrungen und dem bisherigen Informations- und Erfahrungsaustausch und mit dem Ziel, diese Zusammenarbeit auf eine festere Basis zu stellen und zu vertiefen, schließen die beiden obengenannten Institutionen folgenden Vertrag über zukünftige Zusammenarbeit und gegenseitige Kontakte.

I. Grundsätze der Zusammenarbeit:

Die bisherigen Informationskontakte zwischen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und der Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“ sollen mit dem Ziel einer fruchtbaren Zusammenarbeit

- bei der Weiterentwicklung der Ausbildungskonzepte und Lehrinhalte, die im Zusammenhang mit der zukünftigen europäischen Medienentwicklung stehen, sowie

- auf dem Gebiet der Lehre und Forschung, insbesondere der anwendungsbezogenen Forschungsbereiche an der Schnittstelle zwischen Ort- und Westeuropa,

ausgebaut und vertieft werden.

 

II. Formen der Zusammenarbeit:

Die Zusammenarbeit beider Hochschulen soll wie folgt und unter Beteiligung von Professoren, Lehrbeauftragten, künstlerisch-wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studierenden realisiert werden:

1.     Durch direkte Kontakte zwischen der Abteilung Film und Fernsehen („Filmakademie in Wien“) und der Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“, insbesondere durch den Austausch von Informationen und Dokumentationen, von Lehrmaterialien, Diplomarbeiten, wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Forschungsergebnissen. Durch die sich daraus ergebenden Möglichkeiten von gemeinsamen Veröffentlichungen wissenschaftlicher und künstlerisch-wissenschaftlicher Arbeiten.

2.     Durch Kooperation bei der Weiterentwicklung der Lehrinhalte, -methoden und –ziele mit der Absicht, den Austausch von Studierenden im Hinblick auf ein „gemeinsames Europa“ zu fördern.

3.     Durch Beiträge von Lehrern zum Bildungsprozess und Lehrveranstaltungsprogramm der Partnerhochschule (Gastkurse, Vorträge, Vorlesungen, Teilnahme an Symposien, Seminaren, Konferenzen, Prüfungskommissionen, Wettbewerbsjury) sowie durch Ausnützung aller sonstigen Möglichkeiten und Formen des gegenseitigen Erfahrungsaustausches.

4.     Durch den Austausch von Studierenden zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Praktika der Partnerhochschule unter Einbeziehung von Sendern, Firmen etc. Den Studierenden soll damit die Möglichkeit geboten werden, auf unterschiedliche Ausbildungsinhalte einzugehen und unterschiedliche praktische Erfahrungen zu sammeln.

Die Anzahl der Austauschteilnehmer und die Dauer der Studienaufenthalte werden jährlich in gegenseitiger Übereinkunft festgelegt, die Maximaldauer für den Studienaufenthalt beträgt 2 Semester.

Die Vertragspartner verpflichten sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Hilfe bei der Beschaffung einer geeigneten Unterkunft für die Studierenden zu leisten. Die Kosten für Unterbringung, Transport und Lebenserhaltung sowie die Kosten einer Krankenversicherung sind von den Studierenden selbst zu tragen. Dabei sind die Krankenversicherungsbedingungen der Gasthochschule einzuhalten.

Die Kosten für den Unterricht werden von der jeweiligen Gasteinrichtung getragen. Die Vertragspartner gewähren Studierenden, die im Rahmen des Partnerschaftsabkommens einen ein- bis zweisemestrigen Studienaufenthalt absolvieren, einen gegenseitigen Studienbeitragserlass.

Die Auswahl der Studierenden zur Teilnahme am Austauschprogramm erfolgt durch die Heimathochschule, die endgültige Entscheidung zur Zulassung bleibt der Gasthochschule vorbehalten.

III. Allgemeines:

1.     Die Durchführung dieser Vereinbarung wird seitens der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien von der Abteilung Film und Fernsehen („Filmakademie Wien“) wahrgenommen.

2.     Der Vertrag wird für einen Zeitraum von 3 Jahren abgeschlossen und tritt am Tage nach der Unterzeichnung durch die Leiter der beteiligten Hochschulen in Kraft. Er verlängert sich um denselben Zeitraum, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer gekündigt wird. Änderungen des Vertrages können nur durch übereinstimmende schriftliche Erklärungen beider Hochschulen erfolgen.

Für die Universität für Musik    Für die Hochschule für Film

und darstellende Kunst Wien    Fernsehen „Konrad Wolf“

o.Univ.-Prof. Wolfgang Klos e.h.   Prof.Dr.sc. Dieter Wiedemann e.h.

107. Partnerschaftsvertrag Prag – Vertragsänderung.

     Partnerschaftsvertrag

     zwischen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und

     der Universität der bildenden Künste, Prag – Musik Fakultät

Auf Grund positiver Erfahrung bei der bisherigen Zusammenarbeit und bestrebt, diese Zusammenarbeit auf festerer Basis weiter zu entwickeln, schließen die obengenannten Anstalten folgende Vereinbarung über Zusammenarbeit und gegenseitige Kontakte ab.

     I. Grundsätze der Zusammenarbeit:

Die Zusammenarbeit beider Universitäten soll dem Austausch künstlerischer und pädagogischer Erfahrungen dienen und das gegenseitige Kennen lernen von künstlerischen Traditionen und neuen Entwicklungen auf dem Gebiet der Musik, des Theaters, des Films und Fernsehens unterstützen.

     II. Formen der Zusammenarbeit:

     Die Zusammenarbeit beider Universitäten erfolgt in Form von

1.     Austauschkonzerten von Studentengruppen unter der Leitung von Pädagogen;

2.     Gegenseitiger Teilnahme von Pädagogen an Symposien, Vorlesungen, Lehrgängen, pädagogischen Konferenzen und Seminaren;

3.     Teilnahme von Studenten an den durch beide Universitäten organisierten Wettbewerben;

4.     Teilnahme von Pädagogen in Jurys dieser Wettbewerbe und eventuelle kurzfristige Miteinbeziehung von Pädagogen in den Bildungsprozess der betreffenden Partnerschule.

5.     Austausch pädagogischer Materialien und Lehrmittel;

6.     Zusammenarbeit bei der Durchführung des Studenten- und Stipendiatenaustausches.

Diese Formen der Zusammenarbeit können nach Bedarf weiter präzisiert und bereichert werden. Die Auswahl von Teilnehmern an solchen Veranstaltungen wird von der entsendenden Seite getroffen.

     III. Bedingungen der Zusammenarbeit:

1.     Die Reisekosten vom Sitz der entsprechenden Universität aus in die Stadt des Gastgebers und zurück bezahlt die entsendende Seite selbst.

2.     Die aufnehmende Seite gewährleistet und deckt eine angemessene Unterkunft und stellt reziprozitätsweise Mittel für Verköstigung oder Taschengeld zur Verfügung.

3.     Die Vertragspartner gewähren Studierenden, die im Rahmen des Partnerschaftsabkommens einen ein- bis zweisemestrigen Studienaufenthalt absolvieren, einen gegenseitigen Studienbeitragserlass.

     IV. Rechtliche Bestimmungen:

1.     Die Vereinbarung wird auf eine unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie kann jederzeit in beiderseitigem Einvernehmen sowie von einer der beiden Universitäten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden.

2.     Die Bewertung der Zusammenarbeit wird von den höchsten Repräsentanten beider Universitäten (dem Präsidenten, dem Rektor) oder von ihren Stellvertretern zu festgesetzten Terminen durchgeführt.

3.     Die konkreten Veranstaltungen im Rahmen dieser Vereinbarung werden die Vertreter beider Universitäten (seitens der Akademie der musischen Künste: Dekane der einzelnen Fakultäten) in der Regel für zwei Jahre vereinbaren.

4.     Die Vereinbarung ist in tschechischer und in deutscher Sprache abgefasst, der Text beider Fassungen ist identisch und hat die gleiche Gültigkeit.

5.     Die Vereinbarung tritt am Tage der beiderseitigen Unterzeichnung, welcher von den Vertretern beider Universitäten vereinbart wird, in Kraft.

     Vizerektor für Außenbeziehungen der   Rektor der Universität der Bildenden

     Universität für Musik und darstellende   Künste Prag – Musik Fakultät

     Kunst Wien      Prof. Peter Toperczer e.h.

       o.Univ.Prof. Wolfgang Klos e.h.

108. Korrektur zum Mitteilungsblatt Nr. 7 vom 15.12.2004.

       In Punkt Nr. 92 des Mitteilungsblattes Nr. 7 vom 15.12.2004, „Wahlergebnis zur Wahl des Betriebsrates für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien“, unterlief bei der Schreibweise eines der Mitglieder des Betriebsrats ein Versehen:  Die richtige Schreibweise lautet: „Rudolf RIEDMANN“.

E. Freismuth

109. Zusammensetzung des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Studienangelegenheiten Bereich Darstellende Kunst.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2004 beschlossen, dass sich das entscheidungsbefugte Kollegialorgan in Studienangelegenheiten Bereich Darstellende Kunst ab Veröffentlichung wie folgt zusammensetzt:

Oberbau Hauptvertreter: 

Peter ROESSLER  

Grazyna DYLAG

Mittelbau Hauptvertreter:

Martina SAGMEISTER

Michael KIENZL

Studierende Hauptvertreter:

Barbara SCHULTE

Catharina BEHRENS

Oberbau Ersatzvertreter:

Karl-Heinz HACKL

Susanne GRANZER

Mittelbau Ersatzvertreter:

Helena WAIDMAYR

Hans HOFFER

Studierende Ersatzvertreter:

Thorsten SCHLENGER

Jan POHL

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

Habilitationskommissionen

110.  Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 103 (7) UG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Jela SPITKOVA im Fach Violine.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 24.11.2004 gemäß § 103 (7) UG beschlossen folgende Habilitationskommission einzusetzen:

UniversitätsprofessorInnen:

Ulrike DANHOFER

Valentin ERBEN

Josef HELL

Akademischer Mittelbau:

Marialena AHLUWALIA-FERNANDES

Studierendenvertreterin:

Teresa MECKEL

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

111. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 103 (7) UG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Christian DALLINGER im Fach Violine.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2004 gemäß § 103 (7) UG beschlossen, folgende Habilitationskommission einzusetzen:

Universitätsprofessoren:

Christian ALTENBURGER

Ernst KOVACIC

Michael SCHNITZLER

Akademischer Mittelbau:

Michael STEPHANIDES

Studierendenvertreterin:

Ulrike AMANN

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

112. Änderung der Zusammensetzung der Habilitationskommission Manfred PERMOSER.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2004 beschlossen, dass sich die Habilitationskommission Manfred PERMOSER wie folgt zusammensetzt:

Universitätsprofessoren:

Wolfgang HEISSLER

Reinhard KAPP

Alfred LITSCHAUER

Akademischer Mittelbau:

Christian GLANZ

Studierendenvertreterin:

Ester FONT-BARDOLET

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

Berufungskommissionen

113. Änderung der Zusammensetzung der entscheidungsbevollmächtigten Berufungskommission für Horn (Nachfolge BERGER).

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2004 beschlossen, dass sich die entscheidungsbevollmächtigte Berufungskommission Horn aus folgenden Mitgliedern zusammensetzt:

UniversitätsprofessorInnen:

Roland BERGER

Nikolaus SCHAFFERER

Josef POMBERGER

Dietmar KÜBLBÖCK

Gregor WIDHOLM

Akademischer Mittelbau:

Astrid SPITZNAGEL

Bernhard PRONEBNER

Studierende:

Reinhard ZMÖLNIG

Christoph PEHAM

Es wurden laut § 98 (3) UG Barbara GISLER und Klaus LIENBACHER als interne Gutachter und Günter HÖGNER und Albert HEITZINGER als externe Gutachter bestellt.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

114. Einsetzung einer entscheidungsbevollmächtigten Berufungskommission Rollengestaltung (Nachfolge EINBRODT).

Die entscheidungsbevollmächtigte Berufungskommission Rollengestaltung setzt sich gemäß § 98 (4) UG aus folgenden Mitgliedern zusammen:

UniversitätsprofessorInnen:

Hubertus PETROLL

Grazyna DYLAG

Klaus Maria BRANDAUER

Susanne GRANZER

Karl Heinz HACKL

Akademischer Mittelbau:

Bernd BIRKHAHN

Barbara PETRITSCH

Studierendenvertreter:

Thorsten SCHLENGER

Jan POHL

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

Offene Stellen

115.  Ausschreibung einer Universitätsprofessur für Violine am Institut „Saiteninstrumente“ der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz – Änderung.

Die mit Mitteilungsblatt Nr. 7 vom 15. Dezember 2004 kundgemachte Stellenausschreibung wurde bezüglich der Bewerbungsfrist geändert. Im folgenden der geänderte Text:

„An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz ist ab dem Studienjahr 2005/2006 eine Universitätsprofessur für

Violine

am Institut 3 „Saiteninstrumente“ in der Form eines vertraglichen Dienstverhältnisses befristet auf drei Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit) zu besetzen.

 
Erwartet wird eine hervorragende künstlerische Qualifikation sowie pädagogische und didaktische Eignung, um die Studierenden zu SolistInnen, OrchestermusikerInnen, KammermusikerInnen und InstrumentalpädagogInnen ausbilden zu können.

 
Zusätzliche allgemeine Anstellungserfordernisse:

1. eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung,

2. Qualifikation zur Führungskraft,

3. facheinschlägige Auslandserfahrung

4. facheinschlägige außeruniversitäre Praxis, soweit diese in dem zu besetzenden Fach möglich und sinnvoll ist.

 
Die Hochschulbildung im Sinne der Z 1 kann auch durch eine gleich zu wertende künstlerische oder künstlerisch-wissenschaftliche Eignung ersetzt werden.

 
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in ihrem Personalstand an und fordert daher facheinschlägige qualifizierte Künstlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

 
Bewerbungen sind bis längstens

15. März 2005

an die Direktion der Universitätsverwaltung der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, A-8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.“

E. Freismuth

116. Ausschreibung der Stelle einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters für die Studienabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

An der Studien- und Prüfungsabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. Februar 2005

die Stelle einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters für die Studienabteilung

zu besetzen.

Vertrag: befristet bis 31. August 2005, Verlängerung halbtags ev. möglich< /font>

Beschäftigungsausmaß: 100%

Aufnahmebedingungen: Handelsschulabschluss bzw. abgeschlossene Lehre als Bürokauffrau/-mann, oder eine gleichwertige Schulbildung. Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft, bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst erforderlich

Gewünschte Qualifikationen: Gute Fremdsprachenkenntnisse, sehr gute EDV-Kenntnisse (Word, Excel, File Maker), selbständiges Arbeiten sowie Flexibilität

Aufgaben: Meldung der Studierenden, Anmeldung zu Lehrveranstaltungen, Prüfungsdatenkontrolle und –erfassung, Erstellung von Informationsmaterial

Bewerbungsfrist: 5.1.2005 – 26.1.2005

Bewerbungen sind mit Angabe der Kennzahl 2523/04 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien zu richten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Der Rektor: W Hasitschka

117. Ausschreibung von Stellen des Opernstudios der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar am Deutschen Nationaltheater Weimar.

 Das Opernstudio ist ein Aufbaustudium der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar in Kooperation mit der Deutsches Nationaltheater und Staatskapelle Weimar Theaterbetriebs GmbH.

Neben einem umfangreichen pädagogischen Programm werden im Rahmen eines Solistenvertrages am DNT Fachpartien im Repertoire und in Neuinszenierungen erarbeitet. Es besteht die Möglichkeit, verschiedene kleine, mittlere und große Partien musikalisch, musikalisch/szenisch mit zu studieren oder in Doppelbesetzung zu singen. Weiterhin können solistische Auftritte im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit dem Theater Rudolstadt wahrgenommen werden.

 
Je nach Kapazität können folgende Fächer belegt werden:

 - Wöchentlich 2x45 min. Hauptfach Gesang

 - Partienstudium

 - Liedkorrepetition

 - Sprecherziehung

 - Szenischer Unterricht

 - Ensemblestudium

 - Auftrittstraining / Auditioning 
 - Bewegungsunterricht / Tanzen

 - Italienisch-Spezialkurs

Maximale Studiendauer: 2 Spielzeiten (4 Semester)

Bewerbungsvoraussetzungen: abgeschlossenes Diplom-Studium Hauptfach Gesang (oder ein vergleichbarer Abschluss)

Vom Theater vorgegebenes Alterslimit: max. 30 Jahre bei Bewerbung

Vertragsbeginn: 1. August

Studienbeginn: 1. Oktober

 

Zur Eignungsprüfung sind 4 Arien freier Wahl (fachspezifisch) vorzubereiten, eine davon muss von W. A. Mozart sein und eine muss in deutscher Sprache gesungen sein.

Infos: 
www.hfm-weimar.de     www.nationaltheater-weimar.de 
opernstudio@hfm-weimar.de   KBB Nationaltheater, Tel.: +49 - 3643 - 755 225 
Tel.: +49 – 3643 – 555 136 
Fax: +49 – 3643 – 555 209 

Bewerbungen sind jederzeit unter folgender Adresse möglich:

Kathrin Horn, Opernstudio 
Hochschule für Musik Franz Liszt 
Platz der Demokratie 2/3, 99423 Weimar 
kathrin.horn@hfm-weimar.de

Bei wichtigen Nach- oder Anfragen kontaktieren Sie: 
Prof. Mario Hoff,
hoffweimar@aol.com

E. Freismuth

118.  Auswahlverfahren für einen Direktor des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP).

Die Abt. III/4 des Bundeskanzleramtes macht im Rahmen der EU-Joboffensive der Bundesregierung auf das untenstehende Auswahlverfahren des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) aufmerksam.

Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) veröffentlichte das Auswahlverfahren zur Einstellung eines Direktors (m/w).

     Dienstort: Thessaloniki

     Insbesondere geforderte Qualifikationen und Berufserfahrung:

- Hochschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss, der zur Zulassung zu einem Postgraduiertenstudium berechtigt (Magisterabschluss oder Gleichwertiges), vorzugsweise auf einem für den Auftrag der Agentur relevanten Gebiet;

- mindestens 15 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen oder privaten Sektor (nach Erlangung des akademischen Grades oder vergleichbaren Abschlusses), davon mindestens fünf Jahre in höherer leitender Funktion;

- gründliche Kenntnis mindestens einer der Amtssprachen der Gemeinschaft und ausreichende Kenntnisse in einer weiteren. Gute Englischkenntnisse sind von Vorteil.

Details dieser Ausschreibung finden sich im Amtsblatt der Europäischen Union (2004/C 301 A vom 7.12.2004), welches auf der Homepage des Bundeskanzleramtes unter www.bundeskanzleramt.at/eu-jobs (Ausschreibungen der EU-Institutionen) oder direkt unter dem Link http://europa.eu.int/eur-lex/lex/JOHtml.do?uri=OJ.C.2004.301A.SOM.DE.HTML abrufbar ist. Die Bewerbungen sind entsprechend dem in der Ausschreibung genannten Verfahren bis spätestens 15.1.2005 (es gilt das Datum des Poststempels und der E-Mail) direkt an die in der Ausschreibung angegebene Adresse zu übermitteln.

E. Freismuth

Stipendien und Programme

119. ERASMUS-Austauschprogramm – Neue Entwicklungen.

      Seit Herbst 1993 wird an unserer Universität das ERASMUS-Programm für Studierende (und Lehrende) angeboten. Seitdem hat es viele Neuerungen gegeben, die letzten Entwicklungen sind folgende:

1. Vereinfachung der Bewerbungsmodalitäten

Ab dem Studienjahr 2005/06 gibt es für InteressentInnen für einen ERASMUS-Studienaufenthalt für das akademische Jahr 2005/06 einen einzigen Einreichtermin, zu dem vollständigen Bewerbungen einlangen müssen (bei Frau Mag. Sabine Roth persönlich abzugeben): den 1. Februar 2005. Ein entsprechendes Merkblatt liegt vor dem Büro für Internationale Beziehungen auf.

2. Online-Datenbank der Nationalagentur

Die ERASMUS-Nationalagentur Österreich hat im Mai 2004 eine Online-Datenbank für die Administrierung der ERASMUS-Studierendenmobilitäten eingeführt. Dieses Tool ermöglicht allen Beteiligten größere Transparenz zum aktuellen Stand der Bewerbung, Durchführung und Bearbeitung.

3. Keine Deckelung der Erasmus-Stipendien auf 6 Monate

Frau Bundesministerin Gehrer hat die Diskussion über eine mögliche "Deckelung" von ERASMUS-Stipendien auf maximal 6 Auslandsstudienmonate beendet. Sie erklärte, dass "bei der Mobilität unserer jungen Menschen nicht gespart werden dürfe".

Seit Anfang November sind im Büro für Internationale Beziehungen zwei neue Mitarbeiterinnen tätig:

Frau Mag. Katharina Praßl (Karenzvertretung für Frau Mag. Hagmaier) ist vorwiegend für Einzelpartnerschaften, EU-Programme wie LEONARDO, CEEPUS, TEMPUS, KULTUR 2000 und für die Kontakte in die USA zuständig;

Frau Bianca Hörmann (Karenzvertretung für Frau Langer) assistiert bei der Betreuung von hereinkommenden Austausch-StudentInnen und GastprofessorInnen und übernimmt anfallende Sekretariatsarbeiten.

S. Roth

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck: 

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth

Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: 711 55/DW 6103