- -
- -
Kundmachungen
101. Ergebnis der Wahl in den Zentralausschuss beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für die Bediensteten der Ämter der Universitäten mit Ausnahme der Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer, Bedienstete an den nachgeordneten Dienststellen im Bereich Wissenschaft sowie Bundesbedienstete an den wissenschaftlichen Anstalten (mit Ausnahme der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek).
102. Ergebnis der Wahl der Betriebsratsfunktionäre des Betriebsrats für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
103. Partnerschaftsvertrag Bratislava – Vertragsänderung.
104. Partnerschaftsvertrag Brünn – Vertragsänderung.
105. Partnerschaftsvertrag Laibach – Vertragsänderung.
106. Partnerschaftsvertrag Potsdam-Babelsberg – Vertragsänderung.
107. Partnerschaftsvertrag Prag – Vertragsänderung.
108. Korrektur zum Mitteilungsblatt Nr. 7 vom 15.12.2004.
109. Zusammensetzung des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Studienangelegenheiten Bereich Darstellende Kunst.
Habilitationskommissionen
110. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 103 (7) UG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Jela SPITKOVA im Fach Violine.
111. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 103 (7) UG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Christian DALLINGER im Fach Violine.
112. Änderung der Zusammensetzung der Habilitationskommission Manfred PERMOSER.
Berufungskommissionen
113. Änderung der Zusammensetzung der entscheidungsbevollmächtigten Berufungskommission für Horn (Nachfolge BERGER).
114. Einsetzung einer entscheidungsbevollmächtigten Berufungskommission Rollengestaltung (Nachfolge EINBRODT).
Offene Stellen
115. Ausschreibung einer Universitätsprofessur für Violine am Institut „Saiteninstrumente“ der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz – Änderung.
116. Ausschreibung der Stelle einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters für die Studienabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
117. Ausschreibung von Stellen des Opernstudios der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar am Deutschen Nationaltheater Weimar.
118. Auswahlverfahren für einen Direktor des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP).
Stipendien und Programme
119. ERASMUS-Austauschprogramm – Neue Entwicklungen.
Kundmachungen
101. Ergebnis der Wahl in den Zentralausschuss beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für die Bediensteten der Ämter der Universitäten mit Ausnahme der Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer, Bedienstete an den nachgeordneten Dienststellen im Bereich Wissenschaft sowie Bundesbedienstete an den wissenschaftlichen Anstalten (mit Ausnahme der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek).
Gemäß § 20 Abs. 15 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes wird das Ergebnis der am 1. und 2.12.2004 abgehaltenen Wahl in den Zentralausschuss beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für die Bediensteten der Ämter der Universitäten mit Ausnahme der Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer, Bedienstete an den nachgeordneten Dienststellen im Bereich Wissenschaft sowie Bundesbedienstete an den wissenschaftlichen Anstalten (mit Ausnahme der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek) wie folgt kundgemacht:
Zahl der Wahlberechtigten: 2.225
Abgegebene Stimmen: 1.509
Ungültige Stimmen: 80
Gültige Stimmen: 1.429
Davon entfielen auf die
Liste 1 Team Bittermann FCG 653 Stimmen (= 2 Mandate)
Liste 2 Gewerkschaft Öffentlicher Dienst – Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen FSG 776 Stimmen (= 3 Mandate)
Demnach werden gem. § 20 Abs. 9 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes die auf die Wählergruppen entfallenden Mandate den in den Wahlvorschlägen angegebenen Bewerbern nach der Reihe ihrer Nennung wie folgt zugeteilt:
Liste 1: Team Bittermann FCG:
Ing. Hartwig BITTERMANN
Sandra WALBAUM
Liste 2 Gewerkschaft Öffentlicher Dienst – Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen FSG:
Josefine PUNTUS
Dr. Alfred MÜLLER
Franz PAIER
E. Freismuth
102. Ergebnis der Wahl der Betriebsratsfunktionäre des Betriebsrats für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
Das Ergebnis der Wahl der Betriebsratsfunktionäre des Betriebsrats für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien in der konstituierenden Sitzung vom 17.12.2004 lautet wie folgt:
Vorsitzender: Dr. Stefan SCHÖN
Stellvertretende Vorsitzende: Mag. Brigitte SCHMIDTMAYR
Schriftführer: Stephan MÖLLER-SPAEMANN
Die in den Betriebsrat gewählten Hauptmitglieder:
Liste Kaufmann-Schön Liste UUL-MDW
Stefan SCHÖN Rudolf RIEDMANN
Brigitte SCHMIDTMAYR Michael STEPHANIDES
Stefan JENA Gregor WIDHOLM
Peter MECHTLER Gerold GRUBER
Stephan MÖLLER-SPAEMANN
Die Ersatzmitglieder:
Liste Kaufmann-Schön Liste UUL-MDW
Martin EYBL Matthias BERTSCH
Lukas HASELBÖCK Ingomar RAINER
Carole Dawn REINHART Gerlinde SEMPER
Dieter KAUFMANN Julia BAUER
Ertugrul SEVSAY Peter ROESSLER
Anita MAYER-HIRZBERGER Rudolf PIETSCH
Gottfried Johannes POKORNY Reinhard AMON
Adelheid HORNICH Manfred ARTZT
Gunter SCHNEIDER Christine SIXTHOFER
Imola FONYAD-JOO Elzbieta WIEDNER-ZAJAC
Meinhard PRINZ Franz CARDA
Sara BRYANS Maria HELFGOTT
Christian GLANZ Maria BAYDANOW
Franz-Otto HOFECKER
Die Reihung der Mitglieder ergibt sich aus der Reihenfolge auf dem jeweiligen Wahlvorschlag.
Der Vorsitzende: S. Schön
103. Partnerschaftsvertrag Bratislava – Vertragsänderung.
Partnerschaftsvertrag
zwischen der Vysoka skola muzickych umeni v Bratislave
und der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Aufgrund der positiven Erfahrung aus der bisherigen Zusammenarbeit und mit dem Ziel, diese Zusammenarbeit auf festerer Basis weiter zu entwickeln, schließen beide obengenannten Institutionen folgenden Vertrag über zukünftige Zusammenarbeit und gegenseitige Kontakte.
I. Grundsätze der Zusammenarbeit:
Die Zusammenarbeit beider Hochschulen soll dem Austausch der künstlerischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Erfahrungen, dem gegenseitigen tieferen Verständnis und Kennen lernen der beiderseits bestehenden Traditionen sowie der Unterstützung neuer Entwicklungen in allen genannten Bereichen dienen.
II. Formen der Zusammenarbeit:
Die Zusammenarbeit beider Hochschulen soll wie folgt realisiert werden:
1. Durch Austausch – Veranstaltungen (Konzerte, Musiktheater, Übungen, Workshops etc.) der Studierenden unter Leitung oder Begleitung von Repräsentanten (Rektor, Dekan, Abteilungs-, Institutsleiter, Professoren etc.) der Partnerhochschule.
2. Durch direkte Kontakte zwischen einander entsprechenden Abteilungen, Instituten und Klassen beider Hochschulen zur Durchführung gemeinsamer künstlerischer, pädagogischer und wissenschaftlicher Projekte und Veranstaltungen.
3. Durch Beiträge von Professoren zum Bildungsprozess und Lehrveranstaltungsprogramm der Partnerhochschule (Gastkurse, Vorträge, Vorlesungen, Teilnahme an Symposien, Seminaren, pädagogischen Konferenzen, Prüfungskommissionen, Wettbewerbsjurys) sowie durch Ausnützung aller sonstigen Möglichkeiten und Formen des gegenseitigen Erfahrungsaustausches.
4. Durch Teilnahme von Studierenden an Lehrveranstaltungen, Wettbewerben etc. der Partnerhochschule (während des Studienjahres oder im Rahmen von Ferienkursen).
5. Durch Austausch von pädagogischen Lehrmaterial und sonstigen Hilfsmitteln für den Universitätsbetrieb.
6. Durch Förderung des gegenseitigen Studenten- und Stipendiatenaustausches.
Diese hier genannten Formen der Zusammenarbeit können in der Praxis entsprechend präzisiert, entwickelt und erweitert werden. Die Auswahl der Teilnehmer an allen Austauschveranstaltungen und gemeinsamen Projekten oblieg der entsendenden Hochschule in Absprache mit der Partnerhochschule.
III. Bedingungen der Zusammenarbeit:
1. Alle aus dem Partnerschaftsvertrag entstehenden Projekte und gemeinsamen Veranstaltungen vollziehen sich im Rahmen der Studien- und Organisationsgesetze beider Partnerhochschulen.
2. Die finanzielle Durchführung der Zusammenarbeit beruht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit, wobei in der Regel die entsendende Hochschule alle Fahrtspesen trägt, die gastgebende Hochschule die Aufenthaltskosten, ein Taschengeld für die Studierenden und gegebenenfalls bei Lehrtätigkeit ein Honorar für die Professoren übernimmt. Ein Abgehen von dieser Regel bei besonderen Projekten bedarf der Absprache der beiden Rektoren über eine gesonderte finanzielle Abwicklung.
3. Die Kosten für den Unterricht werden von der jeweiligen Gasteinrichtung getragen. Die Vertragspartner gewähren Studierenden, die im Rahmen des Partnerschaftsabkommens einen ein- bis zweisemestrigen Studienaufenthalt absolvieren, einen gegenseitigen Studienbeitragserlass.
IV. Rechtliche Bestimmungen:
1. Der Partnerschaftsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann jederzeit in beiderseitigem Einvernehmen oder von einer Hochschule unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden.
2. Die Bewertung der Zusammenarbeit wird an vereinbarten Terminen mindestens einmal alle 2 Studienjahre von den höchsten Repräsentanten der beiden Hochschulen (Rektoren, Dekan bzw. von ihren Stellvertretern) durchgeführt.
3. Die konkreten Projekte und Aktivitäten, die aus dem Partnerschaftsvertrag entstehen, werden in der Regel für ein oder zwei Studienjahre im Voraus von den Repräsentanten der beiden Hochschulen vereinbart. (Das sind in Bratislava Rektor, in Wien Rektor, Abteilungsleiter, Institutsleiter und deren Stellvertreter.)
4. Dieser Partnerschaftsvertrag wird in slowakischer und deutscher Sprache abgefasst. Der Text beider Fassungen ist identisch und hat die gleiche Gültigkeit.
5. Der Vertrag tritt am Tage der beiderseitigen Unterzeichnung in Kraft und bleibt bis zu einer eventuellen einvernehmlichen Abänderung oder bis zur Auflösung in dieser Form rechtskräftig. Ort und Termin der offiziellen Unterzeichnung durch die höchsten Repräsentanten der beider Hochschulen wird in gegenseitiger Absprache vereinbart.
Für die Universität für Musik Vysoka skola muzickych
und darstellende Kunst Wien umeni v Bratislave
o.Univ.-Prof. Wolfgang Klos e.h. Prof. Ondrej Sulaj e.h.
104. Partnerschaftsvertrag Brünn – Vertragsänderung.
Partnerschaftsvertrag
zwischen den Janáckova akademie muzických umení Brno
und der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Aufgrund der positiven Erfahrung aus der bisherigen Zusammenarbeit und mit dem Ziel, diese Zusammenarbeit auf festerer Basis weiter zu entwickeln, schließen beide obengenannten Institutionen folgenden Vertrag über zukünftige Zusammenarbeit und gegenseitige Kontakte.
I. Grundsätze der Zusammenarbeit:
Die Zusammenarbeit beider Hochschulen soll dem Austausch der künstlerischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Erfahrungen, dem gegenseitigen tieferen Verständnis und Kennen lernen der beiderseits bestehenden Traditionen sowie der Unterstützung neuer Entwicklungen in allen genannten Bereichen dienen.
II. Formen der Zusammenarbeit:
Die Zusammenarbeit beider Hochschulen soll wie folgt realisiert werden:
1. Durch Austausch – Veranstaltungen (Konzerte, Musiktheater, Schauspiel, Workshops etc.) der Studierenden unter Leitung oder Begleitung von Repräsentanten (Rektor, Dekan, Abteilungs-, Institutsleiter, Professoren etc.) der Partnerhochschule.
2. Durch direkte Kontakte zwischen einander entsprechenden Abteilungen, Instituten und Klassen beider Hochschulen zur Durchführung gemeinsamer künstlerischer, pädagogischer und wissenschaftlicher Projekte und Veranstaltungen.
3. Durch Beiträge von Professoren zum Bildungsprozess und Lehrveranstaltungsprogramm der Partnerhochschule (Gastkurse, Vorträge, Vorlesungen, Teilnahme an Symposien, Seminaren, pädagogischen Konferenzen, Prüfungskommissionen, Wettbewerbsjurys) sowie durch Ausnützung aller sonstigen Möglichkeiten und Formen des gegenseitigen Erfahrungsaustausches.
4. Durch Teilnahme von Studierenden an Lehrveranstaltungen, Wettbewerben etc. der Partnerhochschule (während des Studienjahres oder im Rahmen von Ferienkursen).
5. Durch Austausch von pädagogischen Lehrmaterial und sonstigen Hilfsmitteln für den Universitätsbetrieb.
6. Durch Förderung des gegenseitigen Studenten- und Stipendiatenaustausches.
Diese hier genannten Formen der Zusammenarbeit können in der Praxis entsprechend präzisiert, entwickelt und erweitert werden. Die Auswahl der Teilnehmer an allen Austauschveranstaltungen und gemeinsamen Projekten oblieg der entsendenden Hochschule in Absprache mit der Partnerhochschule.
III. Bedingungen der Zusammenarbeit:
1. Alle aus dem Partnerschaftsvertrag entstehenden Projekte und gemeinsamen Veranstaltungen vollziehen sich im Rahmen der Studien- und Organisationsgesetze beider Partnerhochschulen.
2. Die finanzielle Durchführung der Zusammenarbeit beruht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit, wobei in der Regel die entsendende Hochschule alle Fahrtspesen trägt, die gastgebende Hochschule die Aufenthaltskosten, ein Taschengeld für die Studierenden und gegebenenfalls bei Lehrtätigkeit ein Honorar für die Professoren übernimmt. Ein Abgehen von dieser Regel bei besonderen Projekten bedarf der Absprache der beiden Rektoren über eine gesonderte finanzielle Abwicklung.
3. Die Kosten für den Unterricht werden von der jeweiligen Gasteinrichtung getragen. Die Vertragspartner gewähren Studierenden, die im Rahmen des Partnerschaftsabkommens einen ein- bis zweisemestrigen Studienaufenthalt absolvieren, einen gegenseitigen Studienbeitragserlass.
IV. Rechtliche Bestimmungen:
1. Der Partnerschaftsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann jederzeit in beiderseitigem Einvernehmen oder von einer Hochschule unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden.
2. Die Bewertung der Zusammenarbeit wird an vereinbarten Terminen mindestens einmal alle 2 Studienjahre von den höchsten Repräsentanten der beiden Hochschulen (Rektoren, Dekan bzw. von ihren Stellvertretern) durchgeführt.
3. Die konkreten Projekte und Aktivitäten, die aus dem Partnerschaftsvertrag entstehen, werden in der Regel für ein oder zwei Studienjahre im Voraus von den Repräsentanten der beiden Hochschulen vereinbart. (Das sind in Brünn Rektor und Stellvertreter, in Wien Rektor, Abteilungsleiter, Institutsleiter und deren Stellvertreter.)
4. Dieser Partnerschaftsvertrag wird in tschechischer und deutscher Sprache abgefasst. Der Text beider Fassungen ist identisch und hat die gleiche Gültigkeit.
5. Der Vertrag tritt am Tage der beiderseitigen Unterzeichnung in Kraft und bleibt bis zu einer eventuellen einvernehmlichen Abänderung oder bis zur Auflösung in dieser Form rechtskräftig. Ort und Termin der offiziellen Unterzeichnung durch die höchsten Repräsentanten der beider Hochschulen wird in gegenseitiger Absprache vereinbart.
Für die Universität für Musik Janáckova akademie muzických
und darstellende Kunst Wien umení Brno
o.Univ.-Prof. Wolfgang Klos e.h. Prof. PhDr. Václav Cejpek e.h.
105. Partnerschaftsvertrag Laibach – Vertragsänderung.
Partnerschaftsvertrag
zwischen der Univerza Ljubljani – Akademija za Glasbo
und der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Aufgrund der positiven Erfahrung aus der bisherigen Zusammenarbeit und mit dem Ziel, diese Zusammenarbeit auf festerer Basis weiter zu entwickeln, schließen beide obengenannten Institutionen folgenden Vertrag über zukünftige Zusammenarbeit und gegenseitige Kontakte.
I. Grundsätze der Zusammenarbeit:
Die Zusammenarbeit beider Hochschulen soll dem Austausch der künstlerischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Erfahrungen, dem gegenseitigen tieferen Verständnis und Kennen lernen der beiderseits bestehenden Traditionen sowie der Unterstützung neuer Entwicklungen in allen genannten Bereichen dienen.
II. Formen der Zusammenarbeit:
Die Zusammenarbeit beider Universitäten soll wie folgt realisiert werden:
1. Durch Austausch – Veranstaltungen (Konzerte, Musiktheater, Übungen, Workshops etc.) der Studierenden unter Leitung oder Begleitung von Repräsentanten (Rektor, Dekan, Abteilungs-, Institutsleiter, Professoren etc.) der Partneruniversität.
2. Durch direkte Kontakte zwischen einander entsprechenden Abteilungen, Instituten und Klassen beider Universitäten zur Durchführung gemeinsamer künstlerischer, pädagogischer und wissenschaftlicher Projekte und Veranstaltungen.
3. Durch Beiträge von Professoren zum Bildungsprozess und Lehrveranstaltungsprogramm der Partneruniversität (Gastkurse, Vorträge, Vorlesungen, Teilnahme an Symposien, Seminaren, pädagogischen Konferenzen, Prüfungskommissionen, Wettbewerbsjurys) sowie durch Ausnützung aller sonstigen Möglichkeiten und Formen des gegenseitigen Erfahrungsaustausches.
4. Durch Teilnahme von Studierenden an Lehrveranstaltungen, Wettbewerben etc. der Partneruniversität (während des Studienjahres oder im Rahmen von Ferienkursen).
5. Durch Austausch von pädagogischen Lehrmaterial und sonstigen Hilfsmitteln für den Universitätsbetrieb.
6. Durch Förderung des gegenseitigen Studenten- und Stipendiatenaustausches.
Diese hier genannten Formen der Zusammenarbeit können in der Praxis entsprechend präzisiert, entwickelt und erweitert werden. Die Auswahl der Teilnehmer an allen Austauschveranstaltungen und gemeinsamen Projekten oblieg der entsendenden Universität in Absprache mit der Partneruniversität.
III. Bedingungen der Zusammenarbeit:
1. Alle aus dem Partnerschaftsvertrag entstehenden Projekte und gemeinsamen Veranstaltungen vollziehen sich im Ra hmen der Studien- und Organisationsgesetze beider Partneruniversitäten.
2. Die finanzielle Durchführung der Zusammenarbeit beruht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit, wobei in der Regel die entsendende Universität alle Fahrtspesen trägt, die gastgebende Universität die Aufenthaltskosten, ein Taschengeld für die Studierenden und gegebenenfalls bei Lehrtätigkeit ein Honorar für die Professoren übernimmt. Ein Abgehen von dieser Regel bei besonderen Projekten bedarf der Absprache der beiden Rektoren über eine gesonderte finanzielle Abwicklung.
3. Die Vertragspartner gewähren Studierenden, die im Rahmen des Partnerschaftsabkommens einen ein- bis zweisemestrigen Studienaufenthalt absolvieren, einen gegenseitigen Studienbeitragserlass.
IV. Rechtliche Bestimmungen:
1. Der Partnerschaftsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann jederzeit in beiderseitigem Einvernehmen oder von einer Universität unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden.
2. Die Bewertung der Zusammenarbeit wird an vereinbarten Terminen mindestens einmal alle 2 Studienjahre von den höchsten Repräsentanten der beiden Universitäten (Rektoren, Dekan bzw. von ihren Stellvertretern) durchgeführt.
3. Die konkreten Projekte und Aktivitäten, die aus dem Partnerschaftsvertrag entstehen, werden in der Regel für ein oder zwei Studienjahre im Voraus von den Repräsentanten der beiden Universitäten vereinbart. (Das sind in Ljubljana Dekan und Stellvertreter, in Wien Rektor, Institutsvorstand und deren Stellvertreter.)
4. Dieser Partnerschaftsvertrag wird in slowenischer und deutscher Sprache abgefasst. Der Text beider Fassungen ist identisch und hat die gleiche Gültigkeit.
5. Der Vertrag tritt am Tage der beiderseitigen Unterzeichnung in Kraft und bleibt bis zu einer eventuellen einvernehmlichen Abänderung oder bis zur Auflösung in dieser Form rechtskräftig. Ort und Termin der offiziellen Unterzeichnung durch die höchsten Repräsentanten der beider Universitäten wird in gegenseitiger Absprache vereinbart.
Dekan Akademija Ljubljana Vizerektor für Außenbeziehungen der
Univerza za Glasbo Universität für Musik und darstellende
Prof. Pavel Mihelcic e.h. Kunst Wien
o.Univ.-Prof. Wolfgang Klos e.h.
106. Partnerschaftsvertrag Potsdam-Babelsberg – Vertragsänderung.
Partnerschaftsvertrag
zwischen der Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“, Potsdam-Babelsberg
und der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Aufgrund der positiven Erfahrungen und dem bisherigen Informations- und Erfahrungsaustausch und mit dem Ziel, diese Zusammenarbeit auf eine festere Basis zu stellen und zu vertiefen, schließen die beiden obengenannten Institutionen folgenden Vertrag über zukünftige Zusammenarbeit und gegenseitige Kontakte.
I. Grundsätze der Zusammenarbeit:
Die bisherigen Informationskontakte zwischen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und der Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“ sollen mit dem Ziel einer fruchtbaren Zusammenarbeit
- bei der Weiterentwicklung der Ausbildungskonzepte und Lehrinhalte, die im Zusammenhang mit der zukünftigen europäischen Medienentwicklung stehen, sowie
- auf dem Gebiet der Lehre und Forschung, insbesondere der anwendungsbezogenen Forschungsbereiche an der Schnittstelle zwischen Ort- und Westeuropa,
ausgebaut und vertieft werden.
II. Formen der Zusammenarbeit:
Die Zusammenarbeit beider Hochschulen soll wie folgt und unter Beteiligung von Professoren, Lehrbeauftragten, künstlerisch-wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studierenden realisiert werden:
1. Durch direkte Kontakte zwischen der Abteilung Film und Fernsehen („Filmakademie in Wien“) und der Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“, insbesondere durch den Austausch von Informationen und Dokumentationen, von Lehrmaterialien, Diplomarbeiten, wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Forschungsergebnissen. Durch die sich daraus ergebenden Möglichkeiten von gemeinsamen Veröffentlichungen wissenschaftlicher und künstlerisch-wissenschaftlicher Arbeiten.
2. Durch Kooperation bei der Weiterentwicklung der Lehrinhalte, -methoden und –ziele mit der Absicht, den Austausch von Studierenden im Hinblick auf ein „gemeinsames Europa“ zu fördern.
3. Durch Beiträge von Lehrern zum Bildungsprozess und Lehrveranstaltungsprogramm der Partnerhochschule (Gastkurse, Vorträge, Vorlesungen, Teilnahme an Symposien, Seminaren, Konferenzen, Prüfungskommissionen, Wettbewerbsjury) sowie durch Ausnützung aller sonstigen Möglichkeiten und Formen des gegenseitigen Erfahrungsaustausches.
4. Durch den Austausch von Studierenden zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Praktika der Partnerhochschule unter Einbeziehung von Sendern, Firmen etc. Den Studierenden soll damit die Möglichkeit geboten werden, auf unterschiedliche Ausbildungsinhalte einzugehen und unterschiedliche praktische Erfahrungen zu sammeln.
Die Anzahl der Austauschteilnehmer und die Dauer der Studienaufenthalte werden jährlich in gegenseitiger Übereinkunft festgelegt, die Maximaldauer für den Studienaufenthalt beträgt 2 Semester.
Die Vertragspartner verpflichten sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Hilfe bei der Beschaffung einer geeigneten Unterkunft für die Studierenden zu leisten. Die Kosten für Unterbringung, Transport und Lebenserhaltung sowie die Kosten einer Krankenversicherung sind von den Studierenden selbst zu tragen. Dabei sind die Krankenversicherungsbedingungen der Gasthochschule einzuhalten.
Die Kosten für den Unterricht werden von der jeweiligen Gasteinrichtung getragen. Die Vertragspartner gewähren Studierenden, die im Rahmen des Partnerschaftsabkommens einen ein- bis zweisemestrigen Studienaufenthalt absolvieren, einen gegenseitigen Studienbeitragserlass.
Die Auswahl der Studierenden zur Teilnahme am Austauschprogramm erfolgt durch die Heimathochschule, die endgültige Entscheidung zur Zulassung bleibt der Gasthochschule vorbehalten.
III. Allgemeines:
1. Die Durchführung dieser Vereinbarung wird seitens der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien von der Abteilung Film und Fernsehen („Filmakademie Wien“) wahrgenommen.
2. Der Vertrag wird für einen Zeitraum von 3 Jahren abgeschlossen und tritt am Tage nach der Unterzeichnung durch die Leiter der beteiligten Hochschulen in Kraft. Er verlängert sich um denselben Zeitraum, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer gekündigt wird. Änderungen des Vertrages können nur durch übereinstimmende schriftliche Erklärungen beider Hochschulen erfolgen.
Für die Universität für Musik Für die Hochschule für Film
und darstellende Kunst Wien Fernsehen „Konrad Wolf“
o.Univ.-Prof. Wolfgang Klos e.h. Prof.Dr.sc. Dieter Wiedemann e.h.
107. Partnerschaftsvertrag Prag – Vertragsänderung.
Partnerschaftsvertrag
zwischen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien und
der Universität der bildenden Künste, Prag – Musik Fakultät
Auf Grund positiver Erfahrung bei der bisherigen Zusammenarbeit und bestrebt, diese Zusammenarbeit auf festerer Basis weiter zu entwickeln, schließen die obengenannten Anstalten folgende Vereinbarung über Zusammenarbeit und gegenseitige Kontakte ab.
I. Grundsätze der Zusammenarbeit:
Die Zusammenarbeit beider Universitäten soll dem Austausch künstlerischer und pädagogischer Erfahrungen dienen und das gegenseitige Kennen lernen von künstlerischen Traditionen und neuen Entwicklungen auf dem Gebiet der Musik, des Theaters, des Films und Fernsehens unterstützen.
II. Formen der Zusammenarbeit:
Die Zusammenarbeit beider Universitäten erfolgt in Form von
1. Austauschkonzerten von Studentengruppen unter der Leitung von Pädagogen;
2. Gegenseitiger Teilnahme von Pädagogen an Symposien, Vorlesungen, Lehrgängen, pädagogischen Konferenzen und Seminaren;
3. Teilnahme von Studenten an den durch beide Universitäten organisierten Wettbewerben;
4. Teilnahme von Pädagogen in Jurys dieser Wettbewerbe und eventuelle kurzfristige Miteinbeziehung von Pädagogen in den Bildungsprozess der betreffenden Partnerschule.
5. Austausch pädagogischer Materialien und Lehrmittel;
6. Zusammenarbeit bei der Durchführung des Studenten- und Stipendiatenaustausches.
Diese Formen der Zusammenarbeit können nach Bedarf weiter präzisiert und bereichert werden. Die Auswahl von Teilnehmern an solchen Veranstaltungen wird von der entsendenden Seite getroffen.
III. Bedingungen der Zusammenarbeit:
1. Die Reisekosten vom Sitz der entsprechenden Universität aus in die Stadt des Gastgebers und zurück bezahlt die entsendende Seite selbst.
2. Die aufnehmende Seite gewährleistet und deckt eine angemessene Unterkunft und stellt reziprozitätsweise Mittel für Verköstigung oder Taschengeld zur Verfügung.
3. Die Vertragspartner gewähren Studierenden, die im Rahmen des Partnerschaftsabkommens einen ein- bis zweisemestrigen Studienaufenthalt absolvieren, einen gegenseitigen Studienbeitragserlass.
IV. Rechtliche Bestimmungen:
1. Die Vereinbarung wird auf eine unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie kann jederzeit in beiderseitigem Einvernehmen sowie von einer der beiden Universitäten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden.
2. Die Bewertung der Zusammenarbeit wird von den höchsten Repräsentanten beider Universitäten (dem Präsidenten, dem Rektor) oder von ihren Stellvertretern zu festgesetzten Terminen durchgeführt.
3. Die konkreten Veranstaltungen im Rahmen dieser Vereinbarung werden die Vertreter beider Universitäten (seitens der Akademie der musischen Künste: Dekane der einzelnen Fakultäten) in der Regel für zwei Jahre vereinbaren.
4. Die Vereinbarung ist in tschechischer und in deutscher Sprache abgefasst, der Text beider Fassungen ist identisch und hat die gleiche Gültigkeit.
5. Die Vereinbarung tritt am Tage der beiderseitigen Unterzeichnung, welcher von den Vertretern beider Universitäten vereinbart wird, in Kraft.
Vizerektor für Außenbeziehungen der Rektor der Universität der Bildenden
Universität für Musik und darstellende Künste Prag – Musik Fakultät
Kunst Wien Prof. Peter Toperczer e.h.
o.Univ.Prof. Wolfgang Klos e.h.
108. Korrektur zum Mitteilungsblatt Nr. 7 vom 15.12.2004.
In Punkt Nr. 92 des Mitteilungsblattes Nr. 7 vom 15.12.2004, „Wahlergebnis zur Wahl des Betriebsrates für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien“, unterlief bei der Schreibweise eines der Mitglieder des Betriebsrats ein Versehen: Die richtige Schreibweise lautet: „Rudolf RIEDMANN“.
E. Freismuth
109. Zusammensetzung des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Studienangelegenheiten Bereich Darstellende Kunst.
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2004 beschlossen, dass sich das entscheidungsbefugte Kollegialorgan in Studienangelegenheiten Bereich Darstellende Kunst ab Veröffentlichung wie folgt zusammensetzt:
Oberbau Hauptvertreter:
Peter ROESSLER
Grazyna DYLAG
Mittelbau Hauptvertreter:
Martina SAGMEISTER
Michael KIENZL
Studierende Hauptvertreter:
Barbara SCHULTE
Catharina BEHRENS
Oberbau Ersatzvertreter:
Karl-Heinz HACKL
Susanne GRANZER
Mittelbau Ersatzvertreter:
Helena WAIDMAYR
Hans HOFFER
Studierende Ersatzvertreter:
Thorsten SCHLENGER
Jan POHL
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Habilitationskommissionen
110. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 103 (7) UG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Jela SPITKOVA im Fach Violine.
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 24.11.2004 gemäß § 103 (7) UG beschlossen folgende Habilitationskommission einzusetzen:
UniversitätsprofessorInnen:
Ulrike DANHOFER
Valentin ERBEN
Josef HELL
Akademischer Mittelbau:
Marialena AHLUWALIA-FERNANDES
Studierendenvertreterin:
Teresa MECKEL
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
111. Einsetzung einer Habilitationskommission gemäß § 103 (7) UG an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zur Durchführung des Habilitationsverfahrens Christian DALLINGER im Fach Violine.
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2004 gemäß § 103 (7) UG beschlossen, folgende Habilitationskommission einzusetzen:
Universitätsprofessoren:
Christian ALTENBURGER
Ernst KOVACIC
Michael SCHNITZLER
Akademischer Mittelbau:
Michael STEPHANIDES
Studierendenvertreterin:
Ulrike AMANN
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
112. Änderung der Zusammensetzung der Habilitationskommission Manfred PERMOSER.
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2004 beschlossen, dass sich die Habilitationskommission Manfred PERMOSER wie folgt zusammensetzt:
Universitätsprofessoren:
Wolfgang HEISSLER
Reinhard KAPP
Alfred LITSCHAUER
Akademischer Mittelbau:
Christian GLANZ
Studierendenvertreterin:
Ester FONT-BARDOLET
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Berufungskommissionen
113. Änderung der Zusammensetzung der entscheidungsbevollmächtigten Berufungskommission für Horn (Nachfolge BERGER).
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2004 beschlossen, dass sich die entscheidungsbevollmächtigte Berufungskommission Horn aus folgenden Mitgliedern zusammensetzt:
UniversitätsprofessorInnen:
Roland BERGER
Nikolaus SCHAFFERER
Josef POMBERGER
Dietmar KÜBLBÖCK
Gregor WIDHOLM
Akademischer Mittelbau:
Astrid SPITZNAGEL
Bernhard PRONEBNER
Studierende:
Reinhard ZMÖLNIG
Christoph PEHAM
Es wurden laut § 98 (3) UG Barbara GISLER und Klaus LIENBACHER als interne Gutachter und Günter HÖGNER und Albert HEITZINGER als externe Gutachter bestellt.
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
114. Einsetzung einer entscheidungsbevollmächtigten Berufungskommission Rollengestaltung (Nachfolge EINBRODT).
Die entscheidungsbevollmächtigte Berufungskommission Rollengestaltung setzt sich gemäß § 98 (4) UG aus folgenden Mitgliedern zusammen:
UniversitätsprofessorInnen:
Hubertus PETROLL
Grazyna DYLAG
Klaus Maria BRANDAUER
Susanne GRANZER
Karl Heinz HACKL
Akademischer Mittelbau:
Bernd BIRKHAHN
Barbara PETRITSCH
Studierendenvertreter:
Thorsten SCHLENGER
Jan POHL
Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann
Offene Stellen
115. Ausschreibung einer Universitätsprofessur für Violine am Institut „Saiteninstrumente“ der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz – Änderung.
Die mit Mitteilungsblatt Nr. 7 vom 15. Dezember 2004 kundgemachte Stellenausschreibung wurde bezüglich der Bewerbungsfrist geändert. Im folgenden der geänderte Text:
„An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz ist ab dem Studienjahr 2005/2006 eine Universitätsprofessur für
Violine
am Institut 3 „Saiteninstrumente“ in der Form eines vertraglichen Dienstverhältnisses befristet auf drei Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit) zu besetzen.
Erwartet wird eine hervorragende künstlerische Qualifikation sowie pädagogische und didaktische Eignung, um die Studierenden zu SolistInnen, OrchestermusikerInnen, KammermusikerInnen und InstrumentalpädagogInnen ausbilden zu können.
Zusätzliche allgemeine Anstellungserfordernisse:
1. eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung,
2. Qualifikation zur Führungskraft,
3. facheinschlägige Auslandserfahrung
4. facheinschlägige außeruniversitäre Praxis, soweit diese in dem zu besetzenden Fach möglich und sinnvoll ist.
Die Hochschulbildung im Sinne der Z 1 kann auch durch eine gleich zu wertende künstlerische oder künstlerisch-wissenschaftliche Eignung ersetzt werden.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in ihrem Personalstand an und fordert daher facheinschlägige qualifizierte Künstlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Bewerbungen sind bis längstens
15. März 2005
an die Direktion der Universitätsverwaltung der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, A-8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.“
E. Freismuth
116. Ausschreibung der Stelle einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters für die Studienabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
An der Studien- und Prüfungsabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. Februar 2005
die Stelle einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters für die Studienabteilung
zu besetzen.
Vertrag: befristet bis 31. August 2005, Verlängerung halbtags ev. möglich< /font>
Beschäftigungsausmaß: 100%
Aufnahmebedingungen: Handelsschulabschluss bzw. abgeschlossene Lehre als Bürokauffrau/-mann, oder eine gleichwertige Schulbildung. Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft, bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst erforderlich
Gewünschte Qualifikationen: Gute Fremdsprachenkenntnisse, sehr gute EDV-Kenntnisse (Word, Excel, File Maker), selbständiges Arbeiten sowie Flexibilität
Aufgaben: Meldung der Studierenden, Anmeldung zu Lehrveranstaltungen, Prüfungsdatenkontrolle und –erfassung, Erstellung von Informationsmaterial
Bewerbungsfrist: 5.1.2005 – 26.1.2005
Bewerbungen sind mit Angabe der Kennzahl 2523/04 an die Abteilung für Personalmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien zu richten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.
Der Rektor: W Hasitschka
117. Ausschreibung von Stellen des Opernstudios der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar am Deutschen Nationaltheater Weimar.
Das Opernstudio ist ein Aufbaustudium der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar in Kooperation mit der Deutsches Nationaltheater und Staatskapelle Weimar Theaterbetriebs GmbH.
Neben einem umfangreichen pädagogischen Programm werden im Rahmen eines Solistenvertrages am DNT Fachpartien im Repertoire und in Neuinszenierungen erarbeitet. Es besteht die Möglichkeit, verschiedene kleine, mittlere und große Partien musikalisch, musikalisch/szenisch mit zu studieren oder in Doppelbesetzung zu singen. Weiterhin können solistische Auftritte im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit dem Theater Rudolstadt wahrgenommen werden.
Je nach Kapazität können folgende Fächer belegt werden:
- Wöchentlich 2x45 min. Hauptfach Gesang
- Partienstudium
- Liedkorrepetition
- Sprecherziehung
- Szenischer Unterricht
- Ensemblestudium
- Auftrittstraining / Auditioning
- Bewegungsunterricht / Tanzen
- Italienisch-Spezialkurs
Maximale Studiendauer: 2 Spielzeiten (4 Semester)
Bewerbungsvoraussetzungen: abgeschlossenes Diplom-Studium Hauptfach Gesang (oder ein vergleichbarer Abschluss)
Vom Theater vorgegebenes Alterslimit: max. 30 Jahre bei Bewerbung
Vertragsbeginn: 1. August
Studienbeginn: 1. Oktober
Zur Eignungsprüfung sind 4 Arien freier Wahl (fachspezifisch) vorzubereiten, eine davon muss von W. A. Mozart sein und eine muss in deutscher Sprache gesungen sein.
Infos:
www.hfm-weimar.de www.nationaltheater-weimar.de
opernstudio@hfm-weimar.de KBB Nationaltheater, Tel.: +49 - 3643 - 755 225
Tel.: +49 – 3643 – 555 136
Fax: +49 – 3643 – 555 209
Bewerbungen sind jederzeit unter folgender Adresse möglich:
Kathrin Horn, Opernstudio
Hochschule für Musik Franz Liszt
Platz der Demokratie 2/3, 99423 Weimar
kathrin.horn@hfm-weimar.de
Bei wichtigen Nach- oder Anfragen kontaktieren Sie:
Prof. Mario Hoff, hoffweimar@aol.com
E. Freismuth
118. Auswahlverfahren für einen Direktor des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP).
Die Abt. III/4 des Bundeskanzleramtes macht im Rahmen der EU-Joboffensive der Bundesregierung auf das untenstehende Auswahlverfahren des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) aufmerksam.
Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) veröffentlichte das Auswahlverfahren zur Einstellung eines Direktors (m/w).
Dienstort: Thessaloniki
Insbesondere geforderte Qualifikationen und Berufserfahrung:
- Hochschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss, der zur Zulassung zu einem Postgraduiertenstudium berechtigt (Magisterabschluss oder Gleichwertiges), vorzugsweise auf einem für den Auftrag der Agentur relevanten Gebiet;
- mindestens 15 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen oder privaten Sektor (nach Erlangung des akademischen Grades oder vergleichbaren Abschlusses), davon mindestens fünf Jahre in höherer leitender Funktion;
- gründliche Kenntnis mindestens einer der Amtssprachen der Gemeinschaft und ausreichende Kenntnisse in einer weiteren. Gute Englischkenntnisse sind von Vorteil.
Details dieser Ausschreibung finden sich im Amtsblatt der Europäischen Union (2004/C 301 A vom 7.12.2004), welches auf der Homepage des Bundeskanzleramtes unter www.bundeskanzleramt.at/eu-jobs (Ausschreibungen der EU-Institutionen) oder direkt unter dem Link http://europa.eu.int/eur-lex/lex/JOHtml.do?uri=OJ.C.2004.301A.SOM.DE.HTML abrufbar ist. Die Bewerbungen sind entsprechend dem in der Ausschreibung genannten Verfahren bis spätestens 15.1.2005 (es gilt das Datum des Poststempels und der E-Mail) direkt an die in der Ausschreibung angegebene Adresse zu übermitteln.
E. Freismuth
Stipendien und Programme
119. ERASMUS-Austauschprogramm – Neue Entwicklungen.
Seit Herbst 1993 wird an unserer Universität das ERASMUS-Programm für Studierende (und Lehrende) angeboten. Seitdem hat es viele Neuerungen gegeben, die letzten Entwicklungen sind folgende:
1. Vereinfachung der Bewerbungsmodalitäten
Ab dem Studienjahr 2005/06 gibt es für InteressentInnen für einen ERASMUS-Studienaufenthalt für das akademische Jahr 2005/06 einen einzigen Einreichtermin, zu dem vollständigen Bewerbungen einlangen müssen (bei Frau Mag. Sabine Roth persönlich abzugeben): den 1. Februar 2005. Ein entsprechendes Merkblatt liegt vor dem Büro für Internationale Beziehungen auf.
2. Online-Datenbank der Nationalagentur
Die ERASMUS-Nationalagentur Österreich hat im Mai 2004 eine Online-Datenbank für die Administrierung der ERASMUS-Studierendenmobilitäten eingeführt. Dieses Tool ermöglicht allen Beteiligten größere Transparenz zum aktuellen Stand der Bewerbung, Durchführung und Bearbeitung.
3. Keine Deckelung der Erasmus-Stipendien auf 6 Monate
Frau Bundesministerin Gehrer hat die Diskussion über eine mögliche "Deckelung" von ERASMUS-Stipendien auf maximal 6 Auslandsstudienmonate beendet. Sie erklärte, dass "bei der Mobilität unserer jungen Menschen nicht gespart werden dürfe".
Seit Anfang November sind im Büro für Internationale Beziehungen zwei neue Mitarbeiterinnen tätig:
Frau Mag. Katharina Praßl (Karenzvertretung für Frau Mag. Hagmaier) ist vorwiegend für Einzelpartnerschaften, EU-Programme wie LEONARDO, CEEPUS, TEMPUS, KULTUR 2000 und für die Kontakte in die USA zuständig;
Frau Bianca Hörmann (Karenzvertretung für Frau Langer) assistiert bei der Betreuung von hereinkommenden Austausch-StudentInnen und GastprofessorInnen und übernimmt anfallende Sekretariatsarbeiten.
S. Roth
Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Dr. Elisabeth Freismuth
Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: 711 55/DW 6103