Studienjahr 2008/09, 15.4.2009 - - Mitteilungsblatt 13 mdw.ac.at
MITTEILUNGSBLATT
Studienjahr 2008/09 ausgegeben am 15. April 2009 13. Stück
177. Bestellung zum Leiter des Instituts für Tasteninstrumente.
178. Bestellung zum stellvertretenden Leiter des Instituts für Tasteninstrumente.
179. Änderung der Hochschul-Studienbeitragsverordnung (HStBV).
Stipendien, Programme, Preise
180. Forschungsstipendium 2009.
181. The Bronislaw Geremek Fellowship 2009-2010.
182. Ausschreibung von Stipendien im Rahmen des Internationalen Opernelitestudios Lübeck.
183. Stipendium der Japanischen Regierung.
184. Förderungspreis für Musik 2009 (Kompositionspreis).
185. Ausschreibung eines Förderungspreises für ein interdisziplinäres Kulturprojekt.
186. Kurzfilmpreis des Landes Burgenland.
187. Jenö Takácz-Kompositionswettbewerb.
188. Summer MEDIA Studios Vilnius 2009.
189. Universitätsprojekt der Stadt Istanbul im Rahmen des Kulturhauptstadtjahres 2010.
Todesfälle
190. em.o.Univ.-Prof. Augustin KUBIZEK.
Das Rektorat hat beschlossen, mit Wirksamkeit vom 1. April 2009 Herrn Univ.-Prof. Martin HUGHES zum Leiter des Instituts für Tasteninstrumente befristet bis 31. Oktober 2011 zu bestellen.
Der Rektor: W. Hasitschka
Das Rektorat hat beschlossen, mit Wirksamkeit vom 1. April 2009 Herrn o.Univ.-Prof. Mag. Michael KRIST zum stellvertretenden Leiter des Instituts für Tasteninstrumente befristet bis 31. Oktober 2011 zu bestellen.
Der Rektor: W. Hasitschka
Mit BGBl. II Nr. 102/2009 wurde die Änderung der Hochschul-Studienbeitragsverordnung (HStBV) verlautbart.
Das Bundesgesetz finden Sie unter: http://www.ris.bka.gv.at/Bgbl-Auth/
Der Rektor: W. Hasitschka
Stipendien, Programme, Preise
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung stellt der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für das Jahr 2009 einen Betrag zur Vergabe als Beihilfe für Zwecke der Wissenschaft an österreichische Graduierte zur Verfügung. Damit der weibliche Nachwuchs gefördert werden kann, sind 40 % des zur Verfügung gestellten Betrages an die Vergabe an Frauen gebunden.
Daher werden Frauen besonders zur Bewerbung aufgefordert.
Es handelt sich um eine Überbrückungs- bzw. Unkostenfinanzierung für österreichische Graduierte an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für die Mitarbeit an einem Forschungsprojekt der Universität.
| Voraussetzungen: | vorzulegen sind: |
| Ordentliche Studierende aus Österreich, einem EU- oder EWR-Staat sowie der Schweiz | Reisepass oder Personalausweis
Lebenslauf |
| Abgeschlossenes Diplom- bzw. Doktoratsstudium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien | Nachweis des abgeschlossenen Studiums |
| Für den Zeitraum der Gewährung dieser Beihilfe keine feste Anstellung (weder Ganz- noch Halbtagsstelle).
Keine Planstelle des Bundes |
Aufstellung des Einkommens / Bescheid der Studienbeihilfenbehörde |
| Zum Einreichtermin darf das 35. Lebensjahr nicht überschritten sein. | |
| Teilnahme an einem Forschungsprojekt (Forschungskooperation) der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien | Gutachten mindestens eines Universitätslehrers über das Forschungsprojekt
Beschreibung der wissenschaftlichen Mitarbeit des Bewerbers am Forschungsprojekt Aufstellung über den voraussichtlichen Kostenaufwand |
| Einreichfrist: | 13. November 2009 |
Auf die Zuerkennung des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.
Das vollständig ausgefüllte Ansuchen um Zuerkennung dieses Stipendiums ist gemeinsam mit obenangeführten Beilagen (in Kopie) persönlich fristgerecht in der Studien- und Prüfungsabteilung, 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Zi B EG 03, bei Frau Maria Toth, Tel 711 55 DW 6919, abzugeben.
Die Vizerektorin für Lehre und Frauenförderung: C. Walkensteiner-Preschl
The BRONISLAW GEREMEK FELLOWSHIP 2009-2010 for a young Polish doctoral or post-doctoral researcher.
Application deadline: May 15, 2009
The scholar will spend the academic year 2009/10 (i.e. ten months) at the IWM to pursue her/his research project while working in residence at the IWM.
The fellow will receive a stipend of EUR 2.000 per month to cover accommodation, living expenses, travel, health insurance and incidentals during the stay in Vienna. The IWM will provide a personal office, IT infrastructure, access to the internet, in-house research facilities and other relevant sources in Vienna.
Applications are accepted from researchers who
- currently pursue a doctoral degree or have recently obtained a Ph.D. in any discipline in the humanities or social Sciences
- are Polish citizens or permanently reside in Poland
- are not older than 35 years
The complete information is available on our website:
Der Rektor: W. Hasitscka
Für die Spielzeit 2009/10 schreiben das Theater Lübeck und die Musikhochschule Lübeck im Rahmen des Internationalen Opernelitestudios Lübeck zum zweiten Mal bis zu acht Einjahres-Stipendien für Sängerinnen und Sänger aller Stimmfächer aus.
Die Stipendiaten sind an vier bis fünf Produktionen des Theater Lübeck beteiligt. Je nach Eignung übernehmen bzw. covern sie kleine, mittlere oder große Partien. Gleichzeitig absolvieren sie einen Aufbaustudiengang (Master) an der Musikhochschule Lübeck. Die Mitglieder des Opernelitestudios haben so die Möglichkeit, unter den Bedingungen eines professionellen Opernbetriebs Berufspraxis zu erwerben, wobei sie durch ein individuelles Studienprogramm gezielt gefördert und begleitet werden.
Ein Stadttheater mittlerer Größe mit einem breitgefächerten Repertoire wie das Theater Lübeck und die international angesehene Musikhochschule Lübeck im engen Kontakt miteinander bieten beste Voraussetzungen für das Opernelitestudio. Theater und Musikhochschule sorgen gemeinsam für eine gezielte Abstimmung des Ausbildungsprogramms auf das Profil des einzelnen Stipendiaten in musikalischer, szenisch-darstellerischer und persönlicher Hinsicht, um eine möglichst intensive Entwicklungszeit zu gewährleisten.
Das Stipendium in Kürze:
Zeitraum 1. August 2009 bis 31. Juli 2010
Stipendium 1.000 Euro pro Monat, keine Studiengebühren
Voraussetzungen abgeschlossenes Gesangsstudium (Diplom oder Bachelor) mit mindestens gutem Ergebnis oder vergleichbare Qualifikation
Höchstalter 33 Jahre
Studiendauer 2 Semester
Abschluss/Grad Am Ende der Förderzeit erhalten die Mitglieder des Opernelitestudios ein Zertifikat
Berufsfeld Solist
Anforderungen In der Eignungsprüfung wird ein Programm höchster
in der Eignungsprüfung Schwierigkeit erwartet, das mit besonderem künstlerischem
Ausdruck und technisch einwandfrei vorgetragen werden muss.
Bewerbungsunterlagen unter: www.theaterluebeck.de oder www.mh-luebeck.de
Das Internationale Opernelitestudio Lübeck wird ermöglicht durch die Förderung der Possehl-Stiftung.
Der Rektor: W. Hasitschka
Studieren in Japan mit einem Stipendium der Japanischen Regierung
MONBUKAGAKUSHO
(Ministry of Education, Culture, Sports, Science and Technology)
Österreichischen Staatsangehörigen wird die Möglichkeit geboten, an einer Universität in Japan zu studieren. Durch das Stipendium soll der Grundstein für eine spätere wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Österreich und Japan gelegt werden.
Bewerbung:
bis 12. Mai 2009 beim Auslandsbüro der jeweiligen Universität bzw. Fachhochschule mittels des Formulars "Bewerbung um ein Auslandsstipendium"
Bedingungen:
1.) Österreichische Staatsbürgerschaft
2.) Alter: unter 35 Jahre per 1. April 2010
3.) Graduierte AkademikerInnen und Studierende im Abschlusssemester
4.) 6 Monate Sprachkurs in Japan
Dauer:
a. für ForschungsstudentInnen wahlweise 1 1/2 oder 2 Jahre
b. für jene Personen, die sofort nach dem 6-monatigen Sprachkurs an einem Master- oder Doktoratsstudium teilnehmen möchten, verlängert sich der Aufenthalt bis zum Abschluss des Studiums
Höhe des Stipendiums:
- ca. 152.000 Yen monatlich (Änderungen vorbehalten)
- kostenloses Studium (Einschreib- und Studiengebühren werden von der Japanischen Regierung übernommen)
- Flug (Österreich - Japan - Österreich)
Vorauswahl erfolgt durch:
a. Überprüfung der Fremdsprachenkenntnisse (Englisch oder Japanisch) mittels eines schriftlichen Tests Ende Juni 2009
b. durch eine österreichisch-japanische Kommission im Rahmen eines persönlichen Interviews Ende Juni 2009 in Wien
Auskünfte:
Auslands- oder Stipendienabteilung der Universität oder Japanisches Informations- und Kulturzentrum (Fr. Eipeldauer – wi461@embjp.at), 1010 Wien, Schottenring 8,
Tel.: 01/533 85 86, Fax: 01/533 85 93
Der Rektor: W. Hasitschka
1. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Kalenderjahr 2009 einen Förderungspreis für Musik aus. Die Ausschreibung erfolgt für die Sparte „Messen, Oratorien und sonstige Chorwerke sowie andere Vokalkompositionen außer Liedkompositionen“.
In Anerkennung bisheriger Leistungen und zur unmittelbaren Förderung des weiteren künstlerischen Schaffens wird der Preisträgerin/dem Preisträger eine einmalige Geldzuwendung von € 8.000,- zuerkannt.
2. Personen, die mit der Musiktradition und der aktuellen musikalischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen, können sich mit einem Werk, das innerhalb der letzten fünf Jahre entstanden ist, um einen Förderungspreis bewerben.
3. Die Bewerbung für die ausgeschriebene Sparte (Punkt 1) erfolgt durch Vorlage eines Tonträgers (Audio-CD), keine DAT-Kassetten!, und nach Möglichkeit einer Partitur/Notationsunterlage.
4. Den Bewerbungen sind anzuschließen:
- genaue Postadresse, Telefonnummer, e-mail Adresse und Bankverbindung
- ein aktualisierter Lebenslauf, mit besonderer Berücksichtigung der bisherigen künstlerischen Tätigkeit,
- ein genaues Werk- und Projektverzeichnis (mit Angabe von Veröffentlichungen, etc.)
- sowie Kopien amtlicher Nachweise zu Geburtsdatum und ordentlichem Wohnsitz.
5. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Die Preisträgerin/der Preisträger wird von einer qualifizierten Jury in freier Bewertung vorgeschlagen. Sollten sich die Juroren aufgrund der eingereichten Bewerbungen außerstande erklären, die Verleihung zu beantragen, kann von einer Vergabe Abstand genommen werden. Andererseits besteht die Möglichkeit, dass auf Antrag der Juroren für dieselbe Kunstsparte ein weiterer Förderungspreis verliehen wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine ausführlich verbalisierte Begründung der Jury-Vorschläge in keinem Fall erfolgt.
6. Personen, die bereits einen Förderungs-, Würdigungs- oder Staatspreis für Musik des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (bzw. vormals Kunstsektion des Bundeskanzleramtes, Bundesministerium für Unterricht bzw. Unterricht und Kunst bzw. Wissenschaft, Forschung/Verkehr und Kunst) erhalten haben, sind von einer Bewerbung um den Förderungspreis 2009 im Musikbereich ausgeschlossen.
7. Für die Bewerbung um den Förderungspreis ist es ohne Belang, ob die eingereichten Arbeiten schon veröffentlicht wurden. Von der Einreichung unersetzlicher Originale ist abzusehen, da für Verlust bzw. Beschädigung keine Haftung übernommen wird.
8. Einsendeschluss: Die Unterlagen sind bis 30. April 2009 beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung VI/2, Concordiaplatz 2, 1014 Wien, einzureichen.
9. Alle Einreichungen sind auf dem Kuvert und dem Begleitschreiben deutlich mit der Aufschrift „Förderungspreis Musik 2009“ zu versehen. Manuskripte, Druckwerke und Tonträger müssen Namen und Anschrift der Bewerberin/des Bewerbers in Blockschrift tragen. Der Titel und die Beschreibung (Besetzung, Entstehungsjahr etc.) des eingereichten Werkes sind in einer gesonderten Beilage (A4 Blatt) kurz und übersichtlich darzustellen.
10. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur behält sich vor, die jurierten Werke in Zusammenhang mit der Preisverleihung in einem mit der Autorin/dem Autor abgestimmten Umfang öffentlich vorzustellen.
11. Im Jahr 2010 wird der Preis voraussichtlich für die Sparte „Instrumentalwerke mit großer Besetzung“ ausgeschrieben werden.
Der Rektor: W. Hasitschka
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Jahr 2009 einen Förderungspreis für ein interdisziplinäres Kulturprojekt aus.
Der Förderungspreis ist mit € 8.000.- dotiert und wird einem im Zeitraum 2007 bis 2009 in Österreich ausgeführten bzw. kurz vor Fertigstellung befindlichen interdisziplinären Kulturprojekt zuerkannt.
Die zu honorierende modellhafte künstlerische / kulturelle Leistung muss
§ eine oder mehrere Disziplinen verschiedener Fachbereiche mit Kunst und Kulturarbeit zu einem in sich stimmigen Ganzen verbinden.
§ Es können sowohl Methoden wie auch Inhalte kunstfremder Disziplinen wie etwa der Naturwissenschaften und Humanwissenschaften (Klimawandel, Ethik, Soziologie, Biologie, Energie, Nachhaltigkeit, Alterspyramide, Zivilbürgertum, Gender-Fragen etc.) mit Methoden der Kulturarbeit unter Einsatz jedweder Kunstsparte zum Einsatz gelangen.
§ Grundsätzlich sollen Anliegen unserer Zeit bearbeitet werden, wobei das Projekt einen positiven Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung zum Ziel haben soll.
Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Kunst- und Kulturvereine sowie nicht auf Gewinn orientierte Zusammenschlüsse von Künstlerinnen und Künstlern oder Kulturarbeiterinnen und Kulturarbeitern mit Sitz in Österreich.
Einreichungen müssen in vierfacher Ausfertigung bis 30. April 2009 (es gilt der Poststempel) bei Abteilung VI/7 im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien, Concordiaplatz 2, einlangen (eventuelle Rückfragen unter: 01 / 53 120 – 6870, 6871 bzw. 6875).
Die Einreichung soll enthalten:
§ Beschreibung des eingereichten Projekts und seiner Zielsetzungen;
§ Dokumentation sowohl des eingereichten Projekts als auch bisheriger Arbeiten mittels Fotos, elektronischer Bild- und Tonträger, Presseartikel etc.
§ Darstellung der Finanzierungsart des Projekts sowie
§ Vereinsstatuten und/oder Lebenslauf des/der Verantwortlichen
Eine ExpertInnenjury wird mit der Erarbeitung eines Nominierungsvorschlages für den Preis beauftragt werden.
Die Vizerektorin für Lehre und Frauenförderung: C. Walkensteiner-Preschl
Das Kulturreferat der Burgenländischen Landesregierung schreibt im Jahr 2009 einen Kurzfilmpreis aus. Die Teilnahme ist möglich mit Kurzfilmen sämtlicher filmischer Kategorien wie etwa Kurz-Spielfilm, Experimental- und Animationsfilm mit einer Länge von maximal fünf Minuten.
Die Einreichung der Kurzfilme erfolgt auf DVD. Der/die Filmemacher/in muss über sämtliche Rechte am Kurzfilm voll verfügungsberechtigt sein. Die öffentliche Präsentation einer Auswahl der eingereichten Filme ist beabsichtigt. Zugelassen sind Produktionen mit Fertigstellungstermin ab 1. Jänner 2006. Es können maximal drei Kurzfilme pro TeilnehmerIn eingereicht werden.
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die im Burgenland geboren sind und/oder ihren ständigen Wohnsitz bzw. ihren Lebensmittelpunkt im Burgenland haben.
Die Höhe des Preises beträgt 2.000,-- Euro. Über die Zuerkennung des Kurzfilmpreises entscheidet eine kompetente und unabhängige Jury.
Einreichung:
Der Einreichung ist ein Lebenslauf mit Angabe der Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Informationen über den bisherigen künstlerischen Werdegang und eine Kurzbeschreibung des eingereichten Films beizulegen. Die Sichtungskopien verbleiben in der Kulturabteilung. Die Bewerbungsunterlagen sind auf dem Umschlag mit dem Kennwort „Kurzfilmpreis des Landes Burgenland“ zu versehen und bis spätestens 1. Oktober 2009 an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abt. 7 – Kultur, Wissenschaft und Archiv, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt zu richten.
Verspätete Einsendungen können nicht berücksichtigt werden. Entscheidend für die fristgerechte Bewerbung ist das Datum des Poststempels. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Info: Margarethe Crass, Telefon: 057-600/2081, E-Mail: margarethe.crass@bgld.gv.at
Der Rektor: W. Hasitschka
Das Land Burgenland ehrt das Werk des großen Komponisten Jenö Takács durch die Stiftung eines nach ihm benannten Kompositionswettbewerbes. Im Kalenderjahr 2009 wird der Preis für eine (Solo)-Komposition für das Instrument Orgel vergeben.
Das Werk soll eine Dauer von 6 – 10 Minuten nicht überschreiten.
Es wird ein Preis in der Höhe von 1.500,-- Euro vergeben. Außerdem ist vorgesehen, das prämierte Werk und eine von einer kompetenten und unabhängigen Jury festgesetzte Auswahl aus den eingerei chten Kompositionen im Rahmen eines Preisträgerkonzertes zur Aufführung zu bringen.
Bedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die ihren Wohnsitz bzw. ihren Lebensmittelpunkt im Burgenland haben bzw. in den angrenzenden EUREGIO-Komitaten Györ-Moson-Sopron, Vas und Zala leben.
Einreichung:
Die Teilnahme erfolgt durch Vorlage des Notenmaterials (in vierfacher Ausfertigung). Die Komposition darf noch nicht veröffentlicht, aufgeführt oder anderweitig prämiert worden sein. Es kann nur ein Werk eingereicht werden. Die Einreichung ist mit einer selbst gewählten 6-stelligen Kennzahl zu versehen. Dem Werk ist ein verschlossenes und nur mit derselben Kennzahl versehenes Kuvert mit folgendem Inhalt beizulegen: Lebenslauf, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung und Angaben über die bisherige künstlerische bzw. kompositorische Tätigkeit.
Die Bewerbungsunterlagen sind auf dem Umschlag mit dem Kennwort „Jenö Takács-Kompositionswettbewerb“ zu versehen und bis spätestens 16. Oktober 2009 an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abt. 7 – Kultur, Wissenschaft und Archiv, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt zu richten.
Verspätete Einsendungen können nicht berücksichtigt werden. Entscheidend für die fristgerechte Bewerbung ist das Datum des Poststempels. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Info: Margarethe Crass, Telefon: 057-600/2081, E-Mail: margarethe.crass@bgld.gv.at
Der Rektor: W. Hasitschka
Summer MEDIA Studio is an international film workshop and aims to train European Union Film Students.
Two-week workshop includes theoretical part-lecutres taught by internationally renowned professionals, and practiacal part – filming international crews.
The project is being coordinated by the Lithuanian Academy of Music and Theatre with the support of the MEDIA training Programme of the European Community.
Topic of the Summer MEDIA Studio 2009 in Vilnius: alive documentaries for professional screening.
The entry for the Summer MEDIA Studio 2009 is now open on www.summermediastudio.com. Students from all European film schools – directors, scriptwriters, camera students, sound designers/sound directors are invited to apply by May 15, 2009. Selected applicants shall cover their travel expenses to Vilnius only. The Studio offers free tuition, accommodation and full board.
Der Rektor: W. Hasitschka
2010 wird Istanbul „Europäische Kulturhauptstadt“ sein. Aus diesem Anlass planen die Projektverantwortlichen die aktive Einbindung der 22 Istanbuler Universitäten im Rahmen eines kulturellen Austauschprogramms mit europäischen Universitäten.
Studierende von Kunstuniversitäten aber auch von Kulturvereinigungen anderer österreichischer Universitäten sind eingeladen, gemeinsam mit Istanbuler Studierenden künstlerische Projekte zu entwickeln und präsentieren. Eine Vorbereitungswoche im Juli 2009 ermöglicht den Studierenden das gegenseitige Kennenlernen sowie die Planung ihrer gemeinsamen Aktivitäten.
Anfragen und Projektvorschläge mögen direkt an die Koordinatorin des Projekts in Istanbul, Frau Nilguen Mirze, und in Kopie an das Österreichische Kulturforum Istanbul (istanbul-kf@bmeia.gv.at) gerichtet werden:
Nilguen Mirze, Istanbul 2010 ECoC Agency, International Relations Director,
esranilgun.mirze@istanbul2010.org
Tel.: +90 (212) 2512010, Fax: +90 (212) 2445537
Der Rektor: W. Hasitschka
Todesfälle
Die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien trauert um em.o.Univ.-Prof. Augustin KUBIZEK, Professor für Tonsatz und Komposition, verstorben am 24. März 2009.
Der Rektor: W. Hasitschka
Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 6. Mai 2009.
Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: o.Univ.-Prof. Mag. Dr. Werner Hasitschka
Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: +43 1 711 55/DW 6103, E-Mail: asp@mdw.ac.at