Studienjahr 2008/09, 1.4.2009 - - Mitteilungsblatt 12 mdw.ac.at


MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2008/09 ausgegeben am 1. April 2009 12. Stück

Kundmachungen

163. Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen sowie die Zahl der von den Universitätsvertretungen, Pädagogischen Hochschulvertretungen und Fachhochschul-Studienvertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2009.

Berufungskommissionen

164. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Gesang (NF Franz Donner) – Bestellung von GutachterInnen.

165. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Gesang (NF Elisabeth Kovacs) – Bestellung von GutachterInnen.

166. Zusammensetzung des entscheidungsbefugten Kollegialorgans im Berufungsverfahren für Komposition (NF Chaya Czernowin) sowie Bestellung von GutachterInnen.

Offene Stellen

167. Ausschreibung der Stelle eines/einer künstlerischen Mitarbeiters/in im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (Vertragslehrer/in) am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

168. Ausschreibung eines Lehrauftrages im Rahmen des „Lehrgangs für Computermusik und elektronische Medien“ am Institut für Komposition und Elektroakustik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

169. Ausschreibung der Stelle einer/eines angestellten Lehrbeauftragten im KUG-eigenen Schema als künstlerische Mitarbeiterin/künstlerischer Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb für Ensembleleitung Jazz am Institut für Jazz der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

170. Ausschreibung der Stelle einer/eines angestellten Lehrbeauftragten im KUG-eigenen Schema als künstlerische Mitarbeiterin/künstlerischer Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb für Jazzchor am Institut für Jazz der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

171. Ausschreibung der Lehrverpflichtung im zentralen künstlerischen Fach Historische Fagottinstrumente (Dulzian, Barockfagott, klassisches Fagott) an der Konservatorium Wien Privatuniversität.

172. Ausschreibung an der Sibelius Academy in Helsinki/Finnland.

Stipendien, Programme, Preise

173. Ausschreibung von Förderungsstipendien an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für das Studienjahr 2008/2009 gemäß §§ 63–67 Studienförderungsgesetz 1992 (StFG), BGBl Nr. 305/1992 i.d.g.F.

174. Ausschreibung von Leistungsstipendien an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für das Studienjahr 2008/2009 gemäß §§ 57-61 Studienförderungsgesetz 1992 (StFG), BGBl.Nr. 305/1992 i.d.g.F.

175. Ausschreibung des Herta Pammer Preises 2009 für wissenschaftliche Arbeiten zum Thema „Frauen und Entwicklung“.

176. Doktoratsprogramm in Musical Arts in Ghent 2009-2010.

 

Kundmachungen

163. Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen sowie die Zahl der von den Universitätsvertretungen, Pädagogischen Hochschulvertretungen und Fachhochschul-Studienvertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2009.

Mit BGBl. II Nr. 73/2009 vom 16.3.2009 wurden die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen sowie die Zahl der von den Universitätsvertretungen, Pädagogischen Hochschulvertretungen und Fachhochschul-Studienvertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2009 verlautbart.

Das Bundesgesetz finden Sie unter: http://ris1.bka.gv.at/authentic/.

Der Rektor: W. Hasitschka

Berufungskommissionen

164. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Gesang (NF Franz Donner) – Bestellung von GutachterInnen.

Gemäß § 98 (3) UG werden Bernhard Adler als interner Gutachter und Julia Bauer-Huppmann als interne Gutachterin, sowie Roland Hermann als externer Gutachter und Snezana Stamenkovic-Danckaert als externe Gutachterin bestellt.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

165. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Gesang (NF Elisabeth Kovacs) – Bestellung von GutachterInnen.

Gemäß § 98 (3) UG werden Margit Klaushofer als interne Gutachterin und Franz Lukasovsky als interner Gutachter, sowie Albert Hartinger und Martin Klietmann als externe Gutachter bestellt.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

 

166. Zusammensetzung des entscheidungsbefugten Kollegialorgans im Berufungsverfahren für Komposition (NF Chaya Czernowin) sowie Bestellung von GutachterInnen.

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.3.2009 beschlossen, dass sich die Berufungskommission im Fach Komposition (NF Chaya Czernowin) gemäß § 98 (4) UG wie folgt zusammensetzt:

Universitätsprofessoren:   Michael Jarrell

                                          Reinhard Karger

                                          Martin Lichtfuss

                                          Detlev Müller-Siemens

                                          Dietmar Schermann

Akademischer Mittelbau:   Herbert Lauermann

                                          Ertugrul Sevsay 

entsendete StudierendenvertreterInnen:  Margareta Ferek-Petric

                                          Hannes Dufek

Gemäß § 98 (3) UG werden Karlheinz Essl und Axel Seidelmann als interne Gutachter, sowie Richard Dünser und Kurt Estermann als externe Gutachter bestellt.

Der Vorsitzende des Senats: R. Riedmann

Offene Stellen

167. Ausschreibung der Stelle eines/einer künstlerischen Mitarbeiters/in im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (Vertragslehrer/in) am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut für Gesang und Musiktheater der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. Oktober 2009 die Stelle eines/einer künstlerischen Mitarbeiters/in im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (Vertragslehrer/in) für

Musikdramatische Grundausbildung

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt

Vertrag: unbefristet

Aufnahmebedingungen: Anstellungserfordernisse sind eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung, die erforderliche künstlerische Praxis, sowie hervorragende pädagogische Eignung für das zu besetzende Fach. Die Hochschulbildung kann durch eine gleich zu wertende künstlerische Eignung ersetzt werden.

Gewünschte Qualifikationen: Berufliche Tätigkeit als Regisseur/in, Schauspieler/in oder Opernsänger/in wird vorausgesetzt. Unterrichtserfahrung an ähnlichen Bildungseinrichtungen ist erwünscht. Da voraussichtlich auch Lehrveranstaltungen im Vorbereitungslehrgang für Stimmbildung betreut werden sollen, wird die besondere Fähigkeit im pädagogischen Umgang mit Jugendlichen erwartet.

Aufgaben: Der zu übernehmende Aufgabenbereich umfasst Lehr- und Prüfungstätigkeit in den Unterrichtsfächern Musikdramatische Grundübungen sowie Musikdramatische Grundausbildung.

Ziel der Lehrveranstaltung ist die Förderung der darstellerischen Fähigkeiten sowie die Entwicklung praktischer Bühnenfertigkeiten angehender Opern- und Konzertsänger/innen anhand von Übungen und der Umsetzung einfacher theatralischer Situationen.

Die Bereitschaft an Organisations-, Verwaltungs- und Evaluierungsaufgaben mitzuwirken wird vorausgesetzt.

Bewerbungsfrist: 29. April 2009 (Datum des Poststempels)

Termin Hearing: voraussichtlich 27. und 28. Mai 2009

Bewerbungen sind mit Angabe der GZ 1610/09 an die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Abteilung für Personalmanagement, Anton von Webern-Platz 1, 1030 Wien, zu richten. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt.

Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Der Rektor: W. Hasitschka

168. Ausschreibung eines Lehrauftrag im Rahmen des „Lehrgangs für Computermusik und elektronische Medien“ am Institut für Komposition und Elektroakustik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Am Institut für Komposition und Elektroakustik der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien wird ab dem Studienjahr 2009/10 ein Lehrauftrag im Rahmen des „Lehrgangs für Computermusik und elektronische Medien“ ausgeschrieben. Die Betrauung der Lehre erfolgt mit der Perspektive auf eine eventuelle spätere Leitung des Lehrgangs.

Beschäftigungsausmaß: ca. 7 Semesterstunden

Vertrag: teilbeschäftigt

Charakteristik des Lehrgangs:

Dem bereits 1964 gegründeten „Lehrgang für Elektroakustische Musik“ – einer historischen Pionierleistung – ist es in erster Linie zu verdanken, dass der Umgang mit elektroakustischen Medien heute weit über das Institut 1 hinaus auf der Universität etabliert und aus keiner Kompositionsausbildung mehr wegzudenken ist. Den überragenden Stellenwert der elektronischen Musik als kompositorischer Disziplin repräsentiert mittlerweile das Vollstudium Elektroakustische Komposition mit entsprechender Schwerpunktsetzung.

Im Kontext des bestehenden Ausbildungsangebots an der Universität gilt es ein Lehrgangsprofil zu pflegen, das gegenüber dem Diplomstudium eine eigenständige Charakteristik erkennen lässt. Sowohl die Erfassung spezifischer Zielgruppen (welche im Rahmen eines Vollstudiums nicht angesprochen werden können) als auch die Auseinandersetzung mit Randbereichen eines etablierten Kompositionsverständnisses und dessen Grenzüberschreitungen könnten Anhaltspunkte für die zukünftige inhaltliche Positionierung des Lehrgangs bilden.

Interessenten/-innen sind eingeladen, für die Lehrveranstaltungen „Elektroakustische Musik 1-4“ (Vorlesung und Seminar) und „Praktikum Komposition 1-6“ (künstlerischer Gruppenunterricht), welche im Zentrum der Lehrgangsausbildung stehen, Konzepte zu entwickeln und diese im Rahmen einer Lehrprobe zu präsentieren.

Gewünschte Qualifikation:

hervorragendes Profil als Komponist/-in mit Schwerpunktsetzung auf elektroakustischer Komposition; einschlägige Erfahrungen und repräsentative Arbeitsergebnisse auf diesem Gebiet.

Weiters werden erwartet:

§     umfassende pädagogische Erfahrung;

§     Beherrschung der analogen und digitalen Studiotechniken und deren Arbeitsmethoden im audio-visuellen Bereich;

§     Fähigkeiten auf dem Gebiet der künstlerischen Soft- und Hardware-Entwicklung;

§     die Bereitschaft zur Organisation des Unterrichts auf der Grundlage eines regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsrhythmus’.

Ende der Bewerbungsfrist: 15. Mai 2009

Interessenten/-innen mit der entsprechenden Qualifikation werden gebeten, im Zuge ihrer schriftlichen Bewerbung ein entsprechendes Konzept zur Aktualisierung der Lehrinhalte einzureichen und dieses mit den üblichen Unterlagen unter der GZ 1612 beim Sekretariat des Instituts für Komposition und Elektroakustik, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien einzureichen.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in dieser Verwendungsgruppe an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privatrechtliches, befristetes Arbeitsverhältnis zur Universität erfolgt und die Bewerber/-innen keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten haben, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Der Institutsvorstand: M. Lichtfuss

169. Ausschreibung der Stelle einer/eines angestellten Lehrbeauftragten im KUG-eigenen Schema als künstlerische Mitarbeiterin/künstlerischer Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb für Ensembleleitung Jazz und Jazztheorie/Arrangement am Institut für Jazz der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz gelangt ab dem Studienjahr 2009/2010 am Institut für Jazz die auf vorläufig 1 Jahr befristete Stelle einer/eines angestellten Lehrbeauftragten im KUG-eigenen Schema als künstlerische Mitarbeiterin/ künstlerischer Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb für

Ensembleleitung Jazz

im Ausmaß von voraussichtlich 2 Semesterwochenstunden Z2n und

Jazztheorie/Arrangement

im Ausmaß von voraussichtlich 6 Semesterstunden Z2n

zur Besetzung.

(Die ausgeschriebenen Lehrveranstaltungen können auch getrennt vergeben werden.)

Gewünscht wird eine Künstlerin/ein Künstler auf hohem internationalen Niveau, die/der sich sowohl durch besondere pädagogische als auch künstlerische Fähigkeiten auszeichnet. Erwartet wird eine zusätzliche Qualifikation auf dem Gebiet der Big Band- und Ensembleleitung sowie umfassende Kenntnisse in Jazztheorie, Komposition und Arrangement.

Interessentinnen/Interessenten mit einer entsprechenden Qualifikation, Hochschulabschluss oder gleich zu wertender künstlerischen Eignung werden eingeladen, ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 7. April 2009 unter der GZ 06/09 an die Direktion der Universitätsverwaltung/Personalrechtsabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst in Graz, A-8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die Bewerberinnen/Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung der Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Rektor: W. Hasitschka

170. Ausschreibung der Stelle einer/eines angestellten Lehrbeauftragten im KUG-eigenen Schema als künstlerische Mitarbeiterin/künstlerischer Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb für Jazzchor am Institut für Jazz der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz gelangt ab dem Studienjahr 2009/2010 am Institut für Jazz die auf vorläufig 1 Jahr befristete Stelle einer/eines angestellten Lehrbeauftragten im KUG-eigenen Schema als künstlerische Mitarbeiterin/ künstlerischer Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb für

Jazzchor

im Ausmaß von voraussichtlich 4 Semesterwochenstunden Z2n zur Besetzung.

Gewünscht wird eine Künstlerin/ein Künstler auf hohem Niveau, die/der sich sowohl durch besondere pädagogische als auch künstlerische Fähigkeiten auszeichnet.

Erwartet werden folgende Qualifikationen und Fähigkeiten

§     einen Jazzchor aufzubauen und zu leiten

§     Jazzchor-Begleitung am Klavier

§     Stimmbildung- und Vokaltechniken

§     umfassende Kenntnisse des gesamten Vokal-Jazz-Repertoires

§     Erfahrung mit Jazz-, Gospel-, Pop und Rhythm & Blues-Vokalstilistik

§     American-English-Kenntnisse im Sprechen und Unterrichten

§     Unterrichten einer Rhythmusgruppe in den verschiedenen Stilbereichen

§     pädagogische Eignung

Interessentinnen/Interessenten mit einer entsprechenden Qualifikation, Hochschulabschluss oder gleich zu wertender künstlerischen Eignung werden eingeladen, ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 7. April 2009 unter der GZ 07/09 an die Direktion der Universitätsverwaltung/Personalrechtsabteilung der Universität für Musik und darstellende Kunst in Graz, A-8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die Bewerberinnen/Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung der Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Rektor: W. Hasitschka

171. Ausschreibung der Lehrverpflichtung im zentralen künstlerischen Fach Historische Fagottinstrumente (Dulzian, Barockfagott, klassisches Fagott) an der Konservatorium Wien Privatuniversität.

An der Konservatorium Wien Privatuniversität ist ab dem Wintersemester 2009/2010 für die Abteilung Alte Musik folgende Stelle zu besetzen:

Lehrverpflichtung im Zentralen künstlerischen Fach

Historische Fagottinstrumente

(Dulzian, Barockfagott, Klassisches Fagott)

Teilbeschäftigung im Ausmaß von 6 Wochenstunden (Deputat erweiterbar)

in den Studiengängen Bachelor of Arts (BA), Master of Arts (MA) und im Vorbereitungslehrgang

Wir suchen:

Eine künstlerische Persönlichkeit, die über Podiumserfahrung verfügt. Vom Stelleninhaber/von der Stelleninhaberin wird die Leitung einer Klasse künstlerischer Ausbildung und die Teilnahme an der Entwicklung und Erschließung der Künste im Rahmen der gesamten Universität erwartet.

Ihrem Bewerbungsschreiben schließen Sie bitte an:

-     Lebenslauf unter besonderer Berücksichtigung der künstlerischen und pädagogischen Tätigkeiten

-     Dokumente über einschlägige Studienabschlüsse oder vergleichbare Qualifikationen

-     Nachweise erfolgreicher künstlerischer Tätigkeiten

-     Nachweise erfolgreicher pädagogischer Tätigkeiten

Nach Sichtung der Unterlagen werden ausgewählte BewerberInnen zu einem voraussichtlich am 1. September 2009 stattfindenden Hearing (bestehend aus einer künstlerischen Präsentation, einer Lehrprobe und einem Kolloquium auf Grundlage eines vorzulegenden pädagogischen Konzeptes) eingeladen.

Kosten, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung an der Konservatorium Wien Privatuniversität entstehen, können leider nicht ersetzt werden.

Schriftliche Bewerbungen bitte bis zum 31. Mai 2009 (Datum des Poststempels) an:

Konservatorium Wien Privatuniversität

z.H. Mag. Dagmar Hüttl

Johannesgasse 4a, 1010 Wien

Tel.: 0043-1-512 77 47/89311

Fax : 01-512 77 47/99/89311

Fax international: 0043-1-51277477913

d.huettl@konswien.at, www.konservatorium-wien.ac.at

Der Rektor: W. Hasitschka

172. Ausschreibung an der Sibelius Academy in Helsinki/Finnland.

The mission of the Sibelius Academy is to foster and renew all forms of musical culture. As a Finnish art university operating in an international setting, the Sibelius Academy creates conditions for a high standard of artistic activity, research and associated learning.

The Sibelius Academy invites applications for the following positions:

1.     Vocal music lecturer in the primary area of vocal art and performance.

2.     Vocal music lecturer in the primary area of vocal art and performance, specializing in vocal church music.

Enquiries: Annika Ollinkari, assistant head of department, tel. +358 40 530 9362, annika.ollinkari@siba.fi.

Both posts are tenured positions. The duties and requirements of each are specified in the descriptions of the appointment procedures and the decree on the qualifications and duties of personnel in university-level institutions of learning (309/1993), all available at the Sibelius Academy registry, P.O. Box 86, FI-00251 Helsinki; street address Töölönkatu 28; and at www.siba.fi > In English.

Salaries are determined on the basis of the Finnish university salary system, requirement level 5–6 for teaching and research staff. In addition to the job-specific salary, a personal performance salary component will be paid. The total salary will be approximately EUR 2,770–3,800 per month.

Applications addressed to the Sibelius Academy Board must be submitted to the Sibelius Academy registry (e-mail kirjaamo@siba.fi; postal address P.O. Box 86, FI-00251 Helsinki; street address Töölönkatu 28) by 03.00 p.m. on Friday, 3 April 2009. Applications will not be returned to the sender.

Der Rektor: W. Hasitschka

Stipendien, Programme, Preise

173. Ausschreibung von Förderungsstipendien an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für das Studienjahr 2008/2009 gemäß §§ 63–67 Studienförderungsgesetz 1992 (StFG), BGBl Nr. 305/1992 i.d.g.F.

Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien. Gefördert werden somit z.B. Film- und Theaterprojekte (Gruppenarbeiten), die Teilnahme an Wettbewerben, Kompositionsvorhaben, künstlerische Tätigkeiten außerhalb der Universität, aufwendige Diplomarbeiten und dgl.

I. Förderungsstipendien können erhalten

a)     Österreichische Staatsbürger (§ 2 Z.1 iVm § 3 StFG) sowie

b)     Gleichgestellte Ausländer und Staatenlose (§ 2 Z.2 iVm § 4 StFG). Gleichgestellte Ausländer sind insbesondere Angehörige von EWR-Mitgliedsstaaten1 und Drittstaatenangehörige, wenn sie zum Zeitpunkt des Antrages durchgehend mindestens 5 Jahre in Österreich gemeldet waren.

II. Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums sind gem. § 66 StFG:

1.     eine Bewerbung der/des Studierenden um ein Förderungsstipendium zur Durchführung einer nicht abgeschlossenen Arbeit, samt

·     einer Beschreibung der Arbeit,

·     einer Kostenaufstellung und

·     einem Finanzierungsplan.

2.     die Vorlage mindestens eines Gutachtens einer/eines Universitätslehrerin/ Universitätslehrers (universitätsangehörig gem. § 94 Abs 1 Z. 4, 6, 7, 8, Abs 2 UG 2002) zur Kostenaufstellung und darüber, ob der Studierende aufgrund der bisherigen Studienleistungen und seiner Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.

3.     die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StFG) des jeweiligen Studienabschnittes (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StFG), das sind: Krankheit des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft u. dgl.

4.     die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen

III. Ausschreibungsbedingungen:

1.     Die Vergabe des Förderungsstipendiums erfolgt nach Würdigung des beantragten Projekts unter Berücksichtigung der bisherigen Studienleistungen.

2.     Maximale Projektdauer bis 1.09.2010

3.     Gilt für alle Studienrichtungen außer Doktoratsstudien: Antragstellung frühestens nach dem 2. Studiensemester möglich.

      DOKTORATSSTUDIEN

·     Doktoratsstudium der Philosophie und der Naturwissenschaften (UniStG).

Bis zum Rigorosum: Notendurchschnitt 1.0, wobei Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mind. 4 Semesterstunden bereits absolviert sein müssen.

·     Doktoratsstudium (UG 2002).

Bis zur Disputation: Notendurchschnitt: 1.0 (es werden alle bisher im Doktoratsstudium erbrachten Beruteilungen herangezogen) wobei eine Antragstellung erst nach positiver Beurteilung der Fachprüfung möglich ist.

      Dem Antrag ist eine Bestätigung über die beurteilten Lehrveranstaltungsprüfungen für das Studienjahr 2008/09 beizulegen (erhalten Sie ausschließlich im Büro des Studiendirektors).

4.     Nach Abschluss des Projektes ist ein Bericht über die Fertigstellung des Projektes und die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel entsprechend dem Förderungsvertrag vorzulegen.

IV. Höhe des einzelnen Förderungsstipendiums:

Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr € 700,-- nicht unterschreiten und € 3.600,-- nicht überschreiten.

25 % des Förderungsstipendiums werden erst nach Vorlage des Endberichts über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums ausbezahlt. Dieser Bericht ist bis spätestens Ende September 2010 vorzulegen.

Förderfähige Ausgaben

1.     Reise- und Aufenthaltskosten bei Arbeiten, die nachweislich nicht am Studienort durchgeführt werden können. (Hotelkosten nur, wenn wegen der Kürze des Aufenthalts einzig zumutbare Unterbringungsart und in angemessener Höhe.)

2.     Erwerb oder Leihe von Ausrüstungsgegenständen, die speziell für die Durchführung der Arbeit notwendig sind und nicht anders beschafft werden können;

3.     Kosten für Dienstleistungen im Zusammenhang mit förderfähigen Aufwendungen (wie z.B. Transportkosten, nicht jedoch Kosten für Benzin);

4.     eine Rückstellung für unvorhergesehene Kosten in Höhe von maximal 5% der förderfähigen direkten Kosten, sofern sie in der Finanzplanung des Projekts enthalten ist;

5.     Kosten für Recherchen wie Bücher, Zeitschriften, Archivmaterial nur, wenn

-     diese Kosten in der spezifischen Arbeit begründet sind

-     nicht einem Studenten sowieso erwachsen würden

-     und die nicht an Bibliotheken entlehnbar sind.

Nicht förderfähige Ausgaben sind insbesondere:

(1) Kopierkosten, wenn nicht gesondert begründet und notwendig und Büromaterial

(2) als unnötig hoch bewertete Ausgaben;

(3) Wohnungsmieten (Zuschüsse bei extremen Preisniveauunterschieden sind möglich).

V. Bewerbungsfrist und Bewerbungsunterlagen:

Prüfungsleistungen: 1.10.2008 – 31.01.2009 Abgabetermin 17.04.2009

     1.03.2009 – 30.09.2009 Abgabetermin 13.10.2009

Bewerbungen sind mit samt den geforderten Unterlagen im Büro des Studiendirektors (Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Zimmer F 01 06, Tel.:01/711 55 DW 2011) abzugeben. Unvollständige ausgefüllte Anträge bzw. Anträge mit fehlenden Unterlagen können bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt werden!

VI. Zuerkennung:

Die Zuerkennung der Förderungsstipendien erfolgt durch den Studiendirektor (§ 61 Abs. 3 StFG) nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung besteht nicht (§ 61 Abs. 2 StFG). Die Bewerber werden von der Entscheidung über die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums unverzüglich verständigt.

Der Studiendirektor: M. Stephanides

174. Ausschreibung von Leistungsstipendien an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für das Studienjahr 2008/2009 gemäß §§ 57-61 Studienförderungsgesetz 1992 (StFG), BGBl.Nr. 305/1992 i.d.g.F.

Leistungsstipendien dienen gem. § 57 StFG zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen.

I. Leistungsstipendien können erhalten

1.     Österreichische Staatsbürger (§ 2 Z.1 iVm § 3 StFG) sowie

2.     Gleichgestellte Ausländer und Staatenlose (§ 2 Z.2 iVm § 4 StFG). Gleichgestellte Ausländer sind insbesondere Angehörige von von EWR-Mitgliedsstaaten2 und Drittstaatenangehörige, wenn sie zum Zeitpunkt des Antrages durchgehend mindestens 5 Jahre in Österreich gemeldet waren.

II. Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums sind gem. § 60 StFG:

1.     die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StFG) des jeweiligen Studienabschnittes (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StFG), das sind: Krankheit des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft u. dgl.

2.     ein Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten von nicht schlechter als 2.0 und

3.     die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen (§ 59 Abs. 2 StFG)

III. Ausschreibungsbedingungen:

Die zentralen künstlerischen Fächer der entsprechenden Studienrichtungen müssen so wie im jeweiligen Studienplan vorgesehen rechtzeitig gemeldet worden sein!

1. Zu erbringende Studiennachweise (§ 59 Abs. 2 StFG)

-     Bestätigung über die absolvierten Lehrveranstaltungsprüfungen für das Studienjahr 2008/09 erhalten Sie ausschließlich im Büro des Studiendirektors und

-     Bakkalaureats-, Magister-, Diplomprüfungszeugnis (Achtung: gültig für Prüfungen ab dem 1.12.2008 bis 30.09.2009)

Sofern im Anspruchszeitraum Studienleistungen im Rahmen eines Austauschprogramms (z.B. Erasmus) erbracht wurden, sind die entsprechenden Anerkennungsbescheide beizubringen. Im Anspruchszeitraum anerkannte Prüfungen werden für die Beurteilung des Studienerfolges mitberücksichtigt!

2. Kriterien für die Auswahl der Stipendiaten (§ 59 Abs. 2 StFG)

Zur Auswahl der Stipendiaten wird in der Regel eine Reihung (nach Studienleistungen) erforderlich sein. Der Bedeutung des zentralen künstlerischen Faches entsprechend wird die Reihung wie folgt vorgenommen:

Nach:

a.     Note(n) im zentralen künstlerischen Fach/in den zentralen künstlerischen Fächern

b.     bei Ausschöpfung der vorhandenen Mittel wird der gewichtete Notendurchschnitt der sonstigen Pflichtlehrveranstaltungen zur Reihung herangezogen; Personen, die bereits ein anderes Stipendium der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien erhalten haben, werden zurückgereiht.

Erwartet werden folgende Prüfungsleistungen im Anspruchszeitraum

·     in dem zentralen künstlerischen Fach/den zentralen künstlerischen Fächern: Notendurchschnitt: 1

·     Bakkalaureas-. Magister-, sowie Diplomprüfungen (mit einer Gesamtbeurteilung): „mit Auszeichnung bestanden“ sowie der Teilprüfungen mit „sehr gut“

·     Diplomprüfung (ohne Gesamtbeurteilung): „sehr gut“

a.) BACHELOR-, und DIPLOMSTUDIEN

      Antragstellung frühestens nach Absolvierung der 4. Semesterstufe zulässig

b.) MASTERSTUDIEN

      Antragstellung frühestens nach Absolvierung der 2. Semesterstufe zulässig

c.) DOKTORATSSTUDIEN der PHILOSOPHIE und der NATURWISSENSCHAFTEN (UniStG)

      Nach Ablegung des Rigorosums:

      Rigorosum: Notendurchschnitt 1.0

      Beurteilung der Dissertation mit „Sehr gut“.

d.) DOKTORATSSTUDIUM (UG 2002)

      Nach Ablegung der Disputation:.

      Beurteilung der Dissertation mit „Sehr gut“

      Beurteilung der Disputation mit „Sehr gut“

IV. Höhe des einzelnen Leistungsstipendiums:

Ein Leistungsstipendium darf die Höhe eines allfälligen Studienbeitrages für zwei Semester (das sind 726,72 Euro) nicht unterschreiten und 1.500 Euro nicht überschreiten (§ 61 Abs. 1 StFG).

V. Bewerbungsfrist und Bewerbungsunterlagen:

Bewerbungen von Studierenden mit Prüfungsleistungen zwischen dem 1.10.2008 und dem 30.09.2009 sind samt den geforderten Unterlagen im Zeitraum

1.10.2009 bis 13.10.2009

im Büro des Studiendirektors (Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Zimmer F 01 06, Tel.: 01/711 55 DW 2011) abzugeben. Unvollständig ausgefüllte Anträge bzw. Anträge mit fehlenden Unterlagen können bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt werden.

VI. Zuerkennung:

Die Zuerkennung der Leistungsstipendien erfolgt durch den Studiendirektor (§ 61 Abs. 3 StFG) nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung besteht nicht (§ 61 Abs. 2 StFG). Die Bewerber werden von der Entscheidung über die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums unverzüglich verständigt.

Der Studiendirektor: M. Stephanides

175. Ausschreibung des Herta Pammer Preises 2009 für wissenschaftliche Arbeiten zum Thema „Frauen und Entwicklung“.

1. Name und Zweck:

Die Katholische Frauenbewegung Österreichs verleiht alle zwei Jahre im Gedenken an Prof. Herta Pammer unter dem Motto „FRAUEN FÖRDERN FRAUEN“ einen Herta Pammer Preis. Damit sollen die Verdienste der Initiatorin der Aktion Familienfasttag und langjährigen Vorsitzenden der kfbö im Bereich Entwicklungsförderung und Frauenbildung gewürdigt werden.

Ziel dieses Preises ist es daher, in ihrem Sinne Frauen zum Engagement in diesem Bereich zu ermutigen, bzw. deren Leistungen zu fördern und auszuzeichnen.

2. Kriterien der Verleihung:

Eingereicht werden können

·     Diplomarbeiten und Dissertationen, die an österreichischen Universitäten oder Forschungsinstitutionen approbiert wurden,

·     Seminararbeiten,

·     Forschungsprojekte,

·     Konzepte solcher Arbeiten,

die in der Zeit zwischen Jänner 2007 bis April 2009 erstellt wurden.

Von der Einreichung ausgeschlossen sind Arbeiten oder Personen, die bereits mit einem Stipendium der kfbö gefördert werden oder unterstützt wurden.

3. Einreichung

Entsprechende Arbeiten können bis 20. April 2009 unter dem Stichwort „Herta-Pammer-Preis“ an die Katholische Frauenbewegung Österreichs, 1010 Wien, Spiegelg. 3/2,

unter Angabe des Themas der Arbeit und der BetreuerInnen sowie unter Beilage eines Lebenslaufes eingesendet werden.

Die Arbeiten sollen gemeinsam mit einer schriftlichen Befürwortung sowie ggf. der Beurteilung des/der betreuenden Professors/in eingereicht werden.

Bei Arbeiten von über 15 Seiten ist der Gesamtarbeit eine Kurzfassung im Umfang von maximal fünf Seiten beizulegen.

Sollte die vorgelegte Arbeit bereits von anderen Stellen prämiert oder für andere Stipendien oder Preise eingereicht worden sein, so ist dies anzugeben, ebenso ist anzuführen falls bzw. wo die Arbeit oder Teile daraus schon publiziert wurden.

4. Auswahl der PreisträgerInnen:

Über die Vergabe des Herta-Pammer-Preises 2009 entscheidet eine unabhängige Jury, die von der Bundesleitung der kfbö einberufen wird. Sie besteht aus:

Dr.in Anja Appel, Referentin für Entwicklungspolitik – Aktion Familienfasttag der kfbö

a.o.Univ.Prof.in Dr.in Birgit Bolognese-Leuchtenmüller vom Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Universität Wien,

a.o.Univ.Prof.in Mag.a Dr.Luise Gubitzer vom Institut für Institutionelle und Heterodoxe Ökonomie an der Wirtschaftsuniversität Wien,

Margit Hauft, Vorsitzende der Katholischen Frauenbewegung Österreichs,

Dr.in Karin Schönpflug, Mitarbeiterin am Institut für Höhere Studien und

Lektorin am Institut für Internationale Entwicklung der Universität Wien,

Mag.a Barbara Wandl, Referentin für Entwicklungspolitik – Aktion Familienfasttag der kfbö

Die Jury entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Gegebenenfalls kann die Jury den Preis auf bis zu drei PreisträgerInnen aufteilen. Die Sitzungen der Jury sind vertraulich.

5. Höhe und Finanzierung des Preises:

Die Gesamthöhe des Preises beträgt € 7.000,--. Diese Summe kann gegebenenfalls auf mehrere PreisträgerInnen aufgeteilt werden. Bei der Prämierung von Konzepten erfolgt die Auszahlung des Preisgeldes in Raten.

Die Mittel zur Finanzierung dieses Preises werden aus der Aktion Familienfasttag zur Verfügung gestellt. Zweckgebundene Spenden sind ebenfalls möglich.

6. Verleihung des Preises:

Die Verleihung des Preises erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Es besteht kein Rechtsanspruch, welcher Art auch immer, bezüglich des Verfahrens zur Ermittlung der PreisträgerInnen oder der Entscheidung zugrunde gelegten Verleihkriterien.

Die Einreichungen werden vertraulich behandelt.

Die PreisträgerInnen können von der kfb eingeladen werden, ihre Arbeit unentgeltlich zu präsentieren.

Der Preis wird am 16. Juni 2009 von der Vorsitzenden der kfbö überreicht.

Rückfragen: Referat für Entwicklungspolitik –Aktion Familienfasttag der kfbö,

Tel: 51 552/3110, E-Mail:teilen@kfb.at.

Der Rektor: W. Hasitschka

176. Doktoratsprogramm in Musical Arts in Ghent 2009-2010.

Ende Juni/Anfang Juli 2009 wird das Orpheus-Institut in Ghent (Belgien) eine zweite Runde von Aufnahmeprüfungen für docARTES, das Doktoratsprogramm für InstrumentalistInnen und KomponistInnen, veranstalten. Es geht um das Studienjahr 2009/10, das im September 2009 beginnt.

Einreichschluss für Aufnahmeanträge: 1. April 2009.

Antragsformulare und –richtlinien finden Sie auf der Website

http://www.docartes.be/en/admission.

Mehr Informationen über das docARTES Programm: http://www.docartes.be/en/welcome

Der Rektor: W. Hasitschka

Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 15. April 2009.

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck:

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: o.Univ.-Prof. Mag. Dr. Werner Hasitschka

Alle: 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: +43 1 711 55/DW 6103, E-Mail: asp@mdw.ac.at


1 Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland. Großbritannien.

Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal,

Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern; Island,

Liechtenstein, Norwegen.


2 Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland. Großbritannien.

Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal,

Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern; Island,

Liechtenstein, Norwegen.